Die aktuelle Evidenz aus vielfältigen Studien spricht für einen Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes. Die Studien weisen darauf hin, dass sowohl die Übertragung auf andere als auch die Selbstansteckung durch Alltagsmasken reduziert wird. Trotz aller noch bestehender Unsicherheit resultiert aus den Daten aus Sicht der Unterzeichner die klare Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesärztekammern und Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer sowie die Präsidenten und Vorsitzenden der nachfolgenden Fachgesellschaften und Institutionen/Organisationen stellen ausdrücklich fest: Weder die Maßnahmen gegen die Pandemie noch die Pandemie selbst sollten bagatellisiert werden. Selbst wenn die statistische Gesamtsterblichkeitsrate vermutlich unter ein Prozent ist, sind die negativen Folgen durch die SARS-CoV2-Pandemie gravierend. Diese resultieren für die Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten und für unser Gesundheitswesen aus der großen Zahl der Erkrankten, dem Fehlen einer wirksamen Behandlung und der deswegen drohenden Überlastung unseres Gesundheitswesens. Auch durch nicht aufrecht zu erhaltende bzw. nicht in Anspruch genommene medizinische Leistungen kommen Patientinnen und Patienten zu Schaden. Höchstes Ziel muss daher die Vermeidung von Erkrankungs- und Todesfällen sein, egal in welchem Alter. Ein korrekt getragener Mund-Nasen-Schutz und das Einhalten der AHA-L-Regeln sind ein wichtiger Beitrag, den jede und jeder leisten kann. Für alle und auch im eigenen Interesse.
Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. med. Heidrun Gitter (zugleich Präsidentin der Ärztekammer Bremen)
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. med. Ellen Lundershausen (zugleich Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen)
Bundesärztekammer Vorstand und Marburger Bund Bundesverband, Dr.med. Susanne Johna
Bundesärztekammer Vorstand, PD Dr. med. Peter Bobbert
Sächsische Landesärztekammer, Erik Bodendieck
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. med. Andreas Crusius
Ärztekammer Hamburg, Dr. med. Pedram Emami
Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Johannes Albert Gehle
Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke
Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann
Ärztekammer Berlin, Hon. Prof. (DPU) Dr. med. Günther Jonitz
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis
Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. med. Wolfgang Miller
Ärztekammer des Saarlandes, SR Dr. med. Josef Mischo
Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Edgar Pinkowski
Bayerische Landesärztekammer, Dr. med. Gerald Quitterer
Landesärztekammer Brandenburg, Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz
Ärztekammer Niedersachsen, Dr. med. Martina Wenker
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen und Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg
Ständige Kommission "Leitlinien" der AWMF, Prof. Dr. med. Claudia Spies
Cochrane Deutschland, Prof. Dr. Jörg Meerpohl
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), Univ. Prof. Dr. med. Rolf Rossaint
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Prof. Dr. med. Uwe Janssens
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Prof. Dr. med. Stefan John
Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Prof. Dr. med. Petra Gastmeier
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Dr. med. Ute Teichert
Zu früh gefreut haben sich viele, die Corona-Hilfen vom Bund oder den Ländern erhalten und das Geld komplett für alltägliche Ausgaben oder ihren Betrieb verplant haben: Finanztest rechnet für Angestellte, Selbstständige, Familien, Arbeitnehmer, Rentner und Nebenjobber vor, was das Finanzamt an Steuern fordern könnte. Denn beispielsweise müssen Selbstständige, die Soforthilfen erhalten haben, diese als Betriebseinnahmen abrechnen. Dadurch kann ihre Steuerlast steigen.
„Selbstständige sollten mit ihrem Steuerberater klären, wie hoch die Belastung künftig ist“, empfiehlt Finanztest-Autorin Isabell Pohlmann. Mit dem Steuerbescheid für 2020 könnte eine böse Überraschung auf sie zukommen, so dass ein Teil der erhaltenen Mittel wieder verloren geht. Darauf sollten Betroffene vorbereitet sein, ebenso auf nachträgliche Forderungen, etwa wenn sie die Chance genutzt haben, Zahlungen ans Finanzamt stunden zu lassen. Denn die Forderungen sind nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Ebenso können Berufspendler nach der Steuererklärung enttäuscht sein, da sich viele wegen Corona gar nicht aus dem Homeoffice wegbewegt haben. Sie können entsprechend weniger Fahrtkosten abrechnen und bekommen weniger zurück als sonst. Viele Bezieher von Kurzarbeitergeld müssen mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen – der Lohnersatz ist zwar steuerfrei, doch durch das Kurzarbeitergeld kann der Steuersatz für die übrigen Einkünfte steigen.
Besondere Vorteile stehen Eltern zu, etwa ein deutlich erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende oder der Familienbonus von 300 Euro pro Kind für alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben. Den Bonus erhalten zwar alle Familien, doch die Zahlung wird im Zuge der Steuererklärung mit den Steuerfreibeträgen für den Nachwuchs verrechnet. Dann zeigt sich: Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto weniger bleibt letztlich vom Familienbonus übrig. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, sind immerhin 600 Euro im Jahr steuerfrei, bei höheren Zahlungen ist der darüber liegende Anteil aber steuerpflichtig.
Der vollständige Artikel findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/corona-hilfen-abrechnen.