In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss daher entweder eine gesetzliche (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) haben. Dennoch haben nicht alle Bürger*innen eine Krankenversicherung abgeschlossen, wie jüngst in den Medien beispielsweise über den Schauspieler Heinz Hönig zu lesen war. „Insbesondere für Selbständige oder freiberuflich tätige Menschen können die Krankenversicherungsbeiträge aufgrund unregelmäßiger oder schwankender Einkommen unbezahlbar werden. Wer seine PKV-Beiträge dann nicht mehr zahlen kann, sollte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Versicherer suchen und seinen Tarif umstellen“, rät Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Versicherer darf auch bei Zahlungsrückständen dem Versicherten aufgrund der Versicherungspflicht nicht kündigen.
Während die Krankenkassenbeiträge in der GKV von der Höhe des Erwerbseinkommens abhängen, richten sich die Prämien der PKV nach den versicherten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Kostensteigerungen werden von der PKV durch regelmäßige Erhöhungen der Prämien und/oder Selbstbehalte an ihre Versicherten weitergegeben.
Diese Optionen haben PKV-Versicherte
Der Basistarif kann sich für PKV-Versicherte anbieten, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Ihre Prämie reduziert sich dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Können Versicherte auch die reduzierte Prämie nicht zahlen, übernimmt der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen weiteren Anteil oder sogar die komplette Prämie. Mit einem Wechsel in den Basistarif des eigenen PKV-Versicherers haben PKV-Versicherte ein Leistungsangebot, das mit jenem der GKV in Art, Umfang und Höhe weitgehend vergleichbar ist. Basistarifversicherte leisten die gleichen Zuzahlungen wie gesetzlich Versicherte. Sie können sich nur von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten behandeln lassen, die eine kassen(zahn)ärztliche Zulassung haben. Möglich ist jederzeit ein Wechsel in den Basistarif desselben Unternehmens.Versicherte, die schon vor 2009 in der PKV versichert waren, können dagegen beispielsweise nur bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts in diesen wechseln.
Der leistungsschwächere Standardtarif steht nur langjährigen und älteren Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind und weitere Voraussetzungen erfüllen, wenn sie einen prämiengünstigen Tarif benötigen. Er kann dann eine Option sein, wenn Versicherten
ein Wechsel in andere normale Tarife des Versicherers nicht genügend Entlastung bringt,
die Prämie für den leistungsstärkeren Basistarif zu hoch ist,
und sie eine Leistungsreduzierung in Kauf nehmen.
Auch hier ist eine staatliche Bezuschussung – bei Hilfebedürftigkeit – möglich.
Gut zu wissen: Bevor man einen Wechsel in den Basis- oder Standardtarif vornimmt, sollte man prüfen: Ist der Verbleib oder Wechsel in andere normale Tarife des eigenen Krankenversicherers eine geeignete Lösung, da diese oftmals leistungsumfänglicher sind. Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, kann dabei grundsätzlich auch zu diesen PKV-Tarifen eine staatliche Bezuschussung bekommen.
Daher sollte man sich vor einem solchen Schritt neutral und unabhängig beraten lassen.
Wer als privat krankenversicherte Person über mehrere Monate die Prämie nicht zahlt, kann vom Versicherer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in den Notlagentarif umgestellt werden. Der Notlagentarif erstattet nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet. Die Prämie liegt durchschnittlich bei ca. 135 Euro im Monat (PKV-Verband, April 2024). Während der Versicherung im Notlagentarif entfallen Selbstbeteiligung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Zudem kann der Versicherer verlangen, dass Zusatzversicherungen, wie z. B. eine Krankentagegeld- oder eine Kurtagegeldversicherung, ruhen.
Wichtig zu wissen: Eine Umstellung in den Notlagentarif erfolgt jedoch nicht, wenn eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts besteht. Hilfebedürftige können dann in den Basistarif wechseln – ggf. sogar gänzlich kostenfrei.
Wer ins Ausland verreist, sollte auf alle Fälle eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Sie deckt weltweit Krankheitskosten ab, gesetzliche Krankenkassen leisten allenfalls bei Reisen innerhalb Europas. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland, der nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, ist generell nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt - unabhängig vom Urlaubsland.
Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro fällig werden. Richtig teuer wird es, wenn ein Patient aus dem Urlaubsland mit einem der Ambulanzflugzeuge des ADAC zurück nach Deutschland geflogen werden muss.
So schlägt ein Intensivtransport aus Australien oder Neuseeland mittlerweile mit 350.000 Euro, aus Nord- und Südamerika mit 180.000 Euro und von den Kanarischen Inseln mit 60.000 Euro zu Buche. Aber auch ein bodengebundener Transport im Krankenwagen aus einem der Nachbarländer belastet die Urlaubskasse über die Massen. So kostet ein Rettungstransport mit Arztbegleitung aus St. Moritz in der Schweiz nach München 2.450 Euro. Die Kosten für einen Auslandskrankenschutz nehmen sich angesichts dessen gering aus.
63 mal um die Welt: 2,54 Millionen Flug-Kilometer zurückgelegt
Der ADAC Ambulanz-Service hat 2023 insgesamt 47.473 verletzen und kranken Urlaubern geholfen, für 10.286 organisierte er einen Krankenrücktransport in eine Klinik in der Heimat.
Hauptursachen für die Krankenrücktransporte waren in knapp 60 Prozent der Fälle Verletzungen, 16 Prozent gingen auf Herz-Kreislauf Erkrankungen und acht Prozent auf Schlaganfälle zurück. Die restlichen Diagnosen teilen sich auf in Bandscheibenprobleme, Lungenerkrankungen, Infektionen, urologische und gynäkologische oder neurologische Erkrankungen. Die Jets im Auftrag des ADAC legten im Jahr 2023 insgesamt 1,37 Millionen nautische Meilen, bzw. 2,54 Millionen Kilometer zurück. Das entspricht etwa 63 Weltumrundungen und rund 3. 600 Flugstunden.
Auch bei kurzem Ausflug über die Grenze Versicherungsschutz nicht vergessen
Auch bei einem kurzen Ausflug über die Grenze ins benachbarte Ausland sollte man unbedingt an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Denn bei einem Unfall oder plötzlicher Krankheit ist man nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Wenn beispielsweise Wanderer oder Skifahrer in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden müssen, braucht man diese Versicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert.
Medikamente Steuer absetzen - Freiverkäufliche Medikamente sind mit Rezept absetzbar
Die Virensaison ist zurück. Die Tage werden kälter und viele Menschen für Krankheiten anfälliger. In den Klassenzimmern der Schulen wird durch die Bank geschnieft und gehustet. Doch Halstabletten, Nasenspray und Aspirin werden als frei verkäufliche Medizin in der Regel nicht von den Krankenkassen bezahlt. Sitzen bleiben müssen Steuerzahlende auf den Kosten nicht unbedingt. Waren die Ausgaben in einem Jahr hoch genug, so lassen sie sich doch steuerlich absetzen.
Da die Summe der Ausgaben erst zum Jahresende feststeht, rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi, sich ganzjährig bei Bedarf eine ärztliche Verschreibung einzuholen und alle Kassenbelege konsequent zu sammeln, damit später Nachweise für das Finanzamt vorhanden sind.
Ohne Rezept geht es nicht
Für die Anerkennung der Ausgaben ist eine einfache Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies betrifft auch Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zugelassen sind. Ein Kassenbeleg von der Apotheke reicht dem Finanzamt nicht aus. Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente lässt man das grüne Rezept einfach in der Apotheke beim Kauf abstempeln. Das war’s. Nicht erstattete Rechnungen über Behandlungen beim Arzt oder Heilpraktiker, z.B. für eine professionelle Zahnreinigung, werden grundsätzlich akzeptiert. Nur in manchen Fällen, wie z.B. einem Kuraufenthalt oder einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt benötigt.
Der steuerliche Selbstbehalt
Tipp Nummer zwei von Tobias Gerauer lautet: „Damit sich die Kosten in der Steuererklärung auswirken, sollten die Ausgaben in einem Jahr gehäuft werden.“ Denn je höher die Summe für Gesundheitsausgaben im Kalenderjahr ausfällt, desto leichter wird die individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschritten und desto mehr springt steuerlich heraus. Diese zumutbare Eigenbelastung wird vom Finanzamt festgesetzt und hängt von der Veranlagungsart, der Kinderzahl im Haushalt und der Einkommenshöhe ab. Sie liegt zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, wirken sich die darüberliegenden Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd aus.
Die Palette des Absetzbaren
Weitreichende Ausgaben zur Linderung oder Heilung einer Krankheit zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Kurz ausgedrückt, alle Kosten oder Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, wie Schienen oder Krücken, sowie Therapien, medizinische oder physiotherapeutische Behandlungen, Honorare für Ärzte und Heilpraktiker, über Fahrtkosten bis zum Kuraufenthalt. Auch Treppenlifte, Badewannen oder Umbauten in der Wohnung können bei bestimmten Gegebenheiten abgesetzt werden.
Beliebte Klassiker bei Steuerzahlenden sind Brillen, Kontaktlinsen, Augen-Laser-Behandlungen, Hörgeräte, zahnmedizinische Behandlungen, Implantate, orthopädischen Einlagen und Rollatoren. In so gut wie jedem Haushalt finden sich Gesundheitsausgaben. Bei Kuraufenthalten kommen häufig eine Kurtaxe, Unterbringungskosten und Kosten für die Verpflegung dazu. Letztere werden mit Verpflegungspauschalen abzüglich der Haushaltsersparnis berücksichtigt.
Die eigenen Fahrtkosten zu Praxen, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern oder Therapieeinrichtungen werden bei der Nutzung des eigenen PKWs mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Hierfür sind jedoch Aufzeichnungen über die Termine und Fahrtziele notwendig. Für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi sind Quittungen und Tickets aufzuheben. Auch Parkkosten können abgesetzt werden, wenn die Parktickets samt Quittungen noch vorhanden sind.
Richtig absetzen – wie geht das?
Zahlungen und Zuschüsse von Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder der Rentenversicherung sind bei der Kostenaufstellung für das Finanzamt in Abzug zu bringen, denn was nicht selbst finanziert wurde, darf nicht geltend gemacht werden. Die eigens getragenen Kosten sind nur für das Kalenderjahr, in dem die Zahlung getätigt wurde, steuerlich relevant. Daher macht es Sinn, in dem Jahr, indem das Budget schon stark belastet ist, weitere Ausgaben zu tätigen. Ganz konkret heißt das, wenn z.B. kürzlich die Zähne saniert wurden, dann sollte bei Bedarf gleich die neue Gleitsichtbrille angeschafft und der Medikamentenschrank - mit Rezept versteht sich – auf Vorrat befüllt werden, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Menschen, die an einer krankhaften Störung der Fettverteilung leiden (Lipödem), können rückwirkend ab dem Jahr 2016 die Kosten für eine Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen - ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Das entschied kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH). Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die Details.
Der Fall
Eine Patientin litt seit Jahren an einem Lipödem. Eine auf Lipödem spezialisierte, privatärztliche Praxis bescheinigte, dass die Erkrankung nur durch Fettabsaugung zu lindern sei. Die Krankenkasse weigerte sich aber, die Kosten der drei folgenden Liposuktionsbehandlungen zu übernehmen. Begründung: Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen (GBA) hatte trotz jahrelanger Prüfung noch keine entsprechende Kostenübernahmeempfehlung ausgesprochen.
Auch das zuständige Finanzamt lehnte die Anerkennung der Operationskosten als außergewöhnliche Belastung ab. Begründung: Es handele sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Außerdem habe die Patientin versäumt, vor der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorzulegen.
Die Patientin klagte, und das zuständige Finanzgericht gab der Klage statt. Denn nach Auffassung des Finanzgerichts habe sich der Stand der Wissenschaft inzwischen gewandelt, und die Behandlungsmethode Liposuktion sei als wissenschaftliche Behandlungsmethode anzuerkennen.
Die Entscheidung
Der BFH bestätigt die Auffassung des Finanzgerichts und stellt ebenfalls fest: Die Liposuktion sei nach heutigem Wissenstand als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen. Das zuständige Finanzgericht habe nachgewiesen, dass sowohl die Bundesärztekammer wie auch nahezu alle medizinischen Lipödem-Fachgesellschaften in 2015/2016 der Auffassung waren, bei einem Lipödem habe eine Liposuktion in den meisten Fällen symptomlindernde Wirkungen. Ein formalisierter Nachweis durch ein ärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist daher seit 2016 nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 23. März 2023, Aktenzeichen VI R 39/20, veröffentlicht am 29. Juni 2023).
Konkret heißt das für Betroffene: Wenn die Liposuktion beispielsweise im Jahr 2021 durchgeführt und die Steuererklärung noch nicht abgegeben wurde, können die Operationskosten als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. War die Liposuktion allerdings zum Beispiel im Jahr 2017 und der Steuerbescheid für 2017 wurde bereits erlassen, dann kann der Bescheid aufgrund des Urteils nicht mehr geändert werden - außer er wurde durch einen Einspruch offengehalten.
Übrigens: Mit seiner Entscheidung korrigierte der BFH seine Beurteilung aus dem Jahr 2010. Damals bestätigte Deutschlands höchstes Steuergericht noch die Auffassung eines Finanzgerichts, wonach Liposuktion keine wissenschaftlich anerkannte Methode sei.
Schiefe Kiefer sind ganz normal – für 97,5 Prozent der Acht- und Neunjährigen sind Zahnspangen medizinisch notwendig. Das zeigt das erste Modul der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie vom Institut der Deutschen Zahnärzte. Was die Krankenkassen nicht übernehmen, wird für Eltern teuer. Eine Zusatzversicherung hilft. Die DEVK zahlt auch für unsichtbare Zahnspangen.
Wie glänzende, ebenmäßige Perlen auf einer Kette – so sollten Zähne aussehen. Damit jedes Lächeln ein schönes Gebiss präsentiert, sind jedoch meist kieferorthopädische Behandlungen nötig. Wie wichtig sie sind, belegt der 2022 veröffentlichte erste Teil der Mundgesundheitsstudie. Das Forschungsprojekt ist die einzige bundesweit repräsentative Untersuchung zu Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen und die umfassendste seit 30 Jahren. Daran mitgewirkt haben neben dem Institut der Deutschen Zahnärzte auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie.
Zahn-Studie erfasst Fehlstellungen
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben dabei mehr als 700 Acht- und Neunjährigen auf den Zahn gefühlt. Ergebnis: Bei gut 40 Prozent sind die Fehlstellungen so ausgeprägt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die übliche Korrektur übernimmt. Sie fallen in die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5. Demnach leiden 10 Prozent der Kinder unter ausgeprägten Zahnfehlstellungen (KIG 3), über 25 Prozent unter starken (KIG 4) und 5 Prozent sogar unter extrem starken Kieferproblemen.
Viele bekommen kein Geld von der Kasse
Und was ist mit leichten Zahnfehlstellungen? KIG-Grad 2 ist am weitesten verbreitet: Bei 57 Prozent der untersuchten Mädchen und Jungen gibt es medizinische Gründe für eine kieferorthopädische Regulierung. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hier keine Kosten. Insgesamt kommt die Mundgesundheitsstudie zu dem Ergebnis: "Der Anteil der Studienteilnehmenden, bei denen aus medizinischen und GKV-Gründen eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich angezeigt sein kann, liegt somit bei insgesamt 97,5 Prozent."
Kieferprobleme machen krank
Wenn Kinder sich das Lächeln verkneifen, weil sie sich für ihre schiefen Zähne schämen, ist das schlimm genug. Aber es gibt auch gesundheitliche Folgen. Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie sagte Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer: "Es wurde festgestellt, dass Kinder mit Zahn- und Kieferfehlstellungen mehr funktionelle Einschränkungen bei der Lebensqualität aufweisen, weil sie mehr Schwierigkeiten beim Kauen haben. Außerdem haben sie öfter Schmerzen im Mund." Unbehandelt können später auch Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel oder Zahnentzündungen dazukommen. Jürgen Boeven, Experte der DEVK Krankenversicherungs-AG, rät Eltern deshalb, auch bei leichten Fehlstellungen kieferorthopädischen Rat einzuholen: "Es ist immer sinnvoll, dass ein Profi bewertet, ob eine Behandlung nötig ist und welche Möglichkeiten es dafür gibt."
Je nachdem, wie lange die Behandlung dauert und welche Spangenart verwendet wird, kostet die Zahnregulierung bis zu 6.500 Euro. Eltern können privat vorsorgen: mit einer Krankenzusatzversicherung. Die leistet auch bei leichten Fehlstellungen. So bezuschusst die DEVK medizinisch sinnvolle kieferorthopädische Behandlungen schon ab KIG 2. Außerdem zahlt sie den vereinbarten Kostenanteil auch für Leistungen, die Praxen privat abrechnen müssen – zum Beispiel für die beliebten unsichtbaren Zahnspangen. Dazu gehören herausnehmbare, transparente Aligner-Zahnschienen ebenso wie Lingual-Zahnspangen, bei denen die Brackets an der Innenseite der Zähne befestigt sind. "Für Kita-Kinder scheinen Zahnspangen noch weit weg zu sein", so DEVK-Experte Jürgen Boeven. "Es lohnt sich aber, frühzeitig eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, weil die Behandlung nicht mehr versichert werden kann, wenn die Kiefer-Fehlstellung schon festgestellt wurde."
Mit dem Apothekenfinder 22 8 33 lassen sich zu Weihnachten und Silvester schnell und unkompliziert die jeweils nacht- und notdienstleistenden Apotheken überall in Deutschland finden. Darauf weist die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin, die diesen Service bundesweit anbietet. Ob Rügen oder Schwarzwald, Taunus oder Lausitz - etwa 1.300 Apotheken versorgen nachts, sonntags und an allen Feiertagen die Menschen jederzeit mit dringenden Arzneimitteln. Der Apothekenfinder 22 8 33 wird pro Jahr rund 15 Millionen mal für solche Apothekensuchen in Anspruch genommen, davon fast 14 Millionen mal online über das Verbraucherportal www.aponet.de. Aber auch jeweils eine halbe Million mal werden die Smartphone-App und die mobile Webseite von Patienten und deren Angehörigen genutzt.
Wer zu Weihnachten oder Silvester eine nacht- oder notdiensthabende Apotheke am Heimat- oder Urlaubsort sucht, kann zwischen folgenden Optionen des Apothekenfinders auswählen: Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum Angebot wie die mobile Webseite für Handys. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. Darüber hinaus kann man sich natürlich auf die bekannten Optionen ohne technische Geräte verlassen: Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Notdienstapotheken hängen immer im Apothekenschaufenster aus und werden in vielen Lokalzeitungen abgedruckt.
Zahnschmerzen sind richtig unangenehm. Treten sie im Urlaub auf, ist das besonders ärgerlich. Manchmal ist dann ein Zahnarztbesuch im Urlaubsland unerlässlich.
Wer in der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen, Liechtenstein, Kroatien, Mazedonien, Serbien oder der Schweiz unterwegs ist, für den reicht die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der gesetzlichen Krankenversicherung meist aus. Aber: Reisende dürfen sich dann nur von Ärzten des öffentlichen Gesundheitssystems vor Ort behandeln lassen, nicht von Privatärzten. Die Krankenkasse erstattet auch ausschließlich die Kosten einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland. Da im Ausland die Zahnbehandlung häufig teurer oder wie etwa in Spanien gar nicht Teil des gesetzlichen Leistungsspektrums ist, bleiben Urlauber auf den (Zusatz-)Kosten sitzen. Die kompletten Kosten übernimmt nur eine private Reisekrankenversicherung. Und das nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit. Aber auch mit einer guten Police im Gepäck kann der Zahnarztbesuch zum Abenteuer werden: Wegen der Sprachbarrieren. Auf der Website der Initiative proDente finden Reisende einen Sprachführer in sieben Sprachen, der eine unkomplizierte Kommunikation ermöglicht. Kunden der ERGO Reiseversicherung können außerdem auf die ERV travel & care App zugreifen. Sie hilft unter anderem dabei, am Urlaubsort einen Zahnarzt zu finden, so Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung.
Wie findet man eigentlich die für einen beste gesetzliche Krankenkasse? Welche Unterschiede gibt es bei den Anbietern? Kann man so einfach die Krankenkasse wechseln? Sehen Sie dazu die Antworten im Video-Interview von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de und Thomas Adolph, Experte und Betreiber des Vergleichsportal für Gesetzliche Krankenkassen, kassensuche.de.