Wer pflegt wen, in welchem Alter, wo und wie? Eine neue Studie liefert Antworten

 

Deutschland ist ein Land des langen Lebens. Das ist erfreulich, führt aber häufig dazu, dass immer mehr Menschen Pflege oder zumindest Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Hilfe wird zu einem sehr großen Teil von Angehörigen und dem privaten Umfeld erbracht. Nun haben Ulrike Ehrlich und Nadiya Kelle, Wissenschaftlerinnen am Deutschen Zentrum für Altersfragen, erste Ergebnisse aus einem von ihnen entwickelten Fragenmodul für die Innovations-Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels vorgelegt. Auf dieser Grundlage vermittelt sich ein genaueres Bild der privat Pflegenden.

 

Fast jede zehnte Person ab 17 Jahren unterstützt oder pflegt jemanden. Besonders von den 55- bis 64-Jährigen wird Hilfe und Pflege erbracht, unter ihnen sind es 13 Prozent. Wer gepflegt wird, ist in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich. Im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter sind es vor allem die Eltern bzw. Schwiegereltern, die unterstützt werden. Ab 65 Jahren ist es dagegen häufiger der Partner bzw. die Partnerin, um die sich Personen kümmern. Auch über den Ort, an dem die Unterstützung erfolgt, lassen sich jetzt genauere Angaben machen: Die 17- bis 64-Jährigen helfen oder pflegen am häufigsten eine Person, die in einem anderen Haushalt lebt. Dagegen helfen oder pflegen Personen im höheren Alter in beinahe der Hälfte der Fälle ein Haushaltsmitglied. Der Zeitaufwand für Hilfe und Pflege ist am höchsten bei Pflegenden ab 65 Jahren, dicht gefolgt von der Altersgruppe 40 bis 54 Jahre. Hilfe und Pflege für Personen, die in einer betreuten Einrichtung, einer Altersresidenz oder einem Pflegeheim leben, werden am häufigsten von den 55- bis 64- Jährigen erbracht.

 

Die Analysen unterstreichen, dass auch Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, weiterhin auf Unterstützung aus ihrem privaten Umfeld angewiesen sind. Pflegetätigkeiten und Hilfeleistungen werden nicht unbedingt nur im engeren Familienkreis (für Eltern, Schwiegereltern, Partner/innen oder eigene Kinder) übernommen, sondern in vielen Fällen auch für andere verwandte und nicht-verwandte Personen.

 

Vorsicht: Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege

Die meisten Pflegeanbieter arbeiten ehrlich und korrekt. Doch es gibt auch einige, die durch illegale Methoden mehr Geld erwirtschaften wollen. Sie rechnen Leistungen ab, die sie nicht erbracht haben. Pflegebedürftige oder Angehörige sind deshalb verpflichtet, Abrechnungen, die sie quittieren sollen, genau zu prüfen. Wenn beispielsweise drei Besuche am Tag auf dem Nachweis stehen, der Pflegedienst aber nur zweimal da war, dürfen Sie die Abrechnung nicht unterschreiben. Sonst machen Sie sich strafbar.

 

Viele Arten von Abrechnungsbetrug

 

Beim Abrechnungsbetrug geht es vor allem um illegale Methoden, die mehr Geld in die Kasse bringen sollen. Falsche Abrechnungen für nicht erbrachte Leistungen können sich lohnen. So kann die Pflegekraft auch anstelle der aufgeführten „großen Morgentoilette“ nur die „kleine“ durchführen. Die Pflegekraft könnte Pflegebedürftige auch dazu drängen, einen Leistungsnachweis blanko zu unterschreiben. „Pflegedürftige, bzw. die Angehörigen müssen deshalb genau kontrollieren, bevor sie einen Nachweis unterschreiben. Ist die Abrechnung falsch, machen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift strafbar“, erläutert Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

 

Angehörige können Betrügereien vorbeugen

 

Angehörige können einiges dafür tun, damit es nicht zu solchen Betrugsfällen kommt. „So können Sie zum Beispiel unangemeldete Besuche machen, während das Pflegpersonal vor Ort ist. Erkundigen Sie sich, sofern das möglich ist, bei der/dem Gepflegten nach den geleisteten Arbeiten. Halten Sie Unstimmigkeiten schriftlich fest. Achten Sie darauf, dass Sie keinen „Untervertrag“, zum Beispiel einen 450-Euro-Job, abschießen“, so Oelmann weiter.

 

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