Pflegeberatung hilft Angehörigen: Möchte oder muss ich pflegen?

 

Wer vor der Entscheidung steht, die Pflege für eine*n Angehörige*n zu übernehmen, sollte für sich selbst klären, welche Beweggründe dafürsprechen und welche Einschränkungen und Herausforderungen mit dieser Entscheidung verbunden sein können. Niemand muss pflegen und nicht jede*r kann es. Pflegeberatung hilft Angehörigen bei der Klärung dieser Fragen und begleitet bei den Entscheidungen, so die compass private Pflegeberatung.

 

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von Ihren Angehörigen versorgt und unterstützt. Gesetzlich ist niemand dazu verpflichtet. Die Pflege zu übernehmen ist für viele selbstverständlich. Und die Mehrheit wünscht sich in den eigenen vier Wänden mit vertrauten Menschen bleiben zu können, auch wenn Unterstützung und Hilfe notwendig sind, um den Alltag zu bewältigen. Jedoch sind die Voraussetzungen in jeder Situation anders.

 

Wenn im Familien- oder Verwandtenkreis eine Pflegesituation auftritt, dann stellen sich den Beteiligten oft plötzlich drängende Fragen. Wer kümmert sich? Kann überhaupt zu Hause gepflegt werden? Gibt es professionelle Unterstützung? Und wer kommt für die entstehenden Kosten auf? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell.

 

Möchte ich die Pflege übernehmen?

 

Wer überlegt, die Pflege für eine*n Angehörige*n persönlich zu übernehmen, sollte sich für die Entscheidung etwas Zeit nehmen. Es kann hilfreich sein, zunächst für sich selbst zu klären, aus welcher Motivation heraus die neue Aufgabe bewältigt wird. An erster Stelle steht selbstverständlich oft Zuneigung, aber auch Verantwortungs- und/oder Pflichtgefühl. Es kann einerseits der Wunsch sein, etwas Sinnvolles zu tun oder andererseits das Bedürfnis Schuldgefühle zu vermeiden. Religiöse und ethische Gründe können ebenso zwingend sein, wie finanzielle. Nicht zuletzt fühlen sich Pflegepersonen z.B. auch an familiäre Traditionen oder ein gegebenes Versprechen gebunden. Zu pflegen, verändert das Leben und Pflege braucht Zeit. Oft bringen Angehörige viele Stunden für die Versorgung auf. Zeit, die bisher für andere Aktivitäten zur Verfügung stand - Beruf, Familie, Haushalt, Einkaufen, Hobbies, soziale Kontakte - wird dadurch weniger. Es ist leichter mit diesen Einschränkungen zurechtzukommen, wenn die Entscheidung, die Pflege zu übernehmen, bewusst getroffen wird.

 

Muss ich die Pflege übernehmen?

 

Nicht alle Menschen fühlen sich der physischen und psychischen Belastung durch Pflege gewachsen oder empfinden ein großes Schamgefühl durch die intime, körperliche Nähe. Das gilt ebenso für die zu pflegende Person, die sich deshalb lieber professionelle Pflegekräfte für die eigene Versorgung wünscht. Außerdem kann die Beziehung der Betroffenen untereinander aus den verschiedensten Gründen schon vor Beginn der Pflege zu schwierig für eine dauerhafte Betreuung sein. Ungelöste Familienkonflikte oder langjährige Streitigkeiten können die Lage zusätzlich erschweren. Möglicherweise trennt die Angehörigen auch eine schwer zu überbrückende räumliche Distanz.

 

Niemand darf zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden und niemand muss sich von Angehörigen gegen den eigenen Willen pflegen lassen. Das Grundgesetz (GG) schützt alle Menschen davor und erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen. Im Umkehrschluss müssen Pflegebedürftige die Pflege durch Verwandte auch nicht dulden.

 

Besteht eine finanzielle Verpflichtung im Pflegefall?

 

Im Rahmen des Elternunterhaltes können Unterhaltsverpflichtete, finanziell zur Zahlung herangezogen werden. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die bestehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen für die notwendige Versorgung des Pflegebedürftigen nicht aus, der*die Pflegebedürftige verfügt über kein eigenes, relevantes Einkommen und/oder Vermögen und die unterhaltsverpflichteten Kinder sind darüber hinaus finanziell leistungsfähig dazu. Seit dem 01.01.2020 ist laut Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Heranziehung Unterhaltsverpflichteter aber erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen möglich. Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern auf den Sozialhilfeträger über, also den Staat, der aufgrund mangelnder eigener finanzieller Möglichkeiten des*der Pflegebedürftigen die Deckung der notwendigen Pflegekosten übernehmen muss.

 

Zu den Möglichkeiten, eine Pflegesituation zu gestalten, informiert die Pflegeberatung, jederzeit kostenfrei. Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung werden von den Pflegekassen und Kommunen beraten. compass privat pflegeberatung begleitet Privatversicherte und ihre Angehörigen deutschlandweit zu Hause, am Telefon und per Videogespräch.

 

Hintergrund:

 

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

 

Wer pflegt wen, in welchem Alter, wo und wie? Eine neue Studie liefert Antworten

 

Deutschland ist ein Land des langen Lebens. Das ist erfreulich, führt aber häufig dazu, dass immer mehr Menschen Pflege oder zumindest Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Hilfe wird zu einem sehr großen Teil von Angehörigen und dem privaten Umfeld erbracht. Nun haben Ulrike Ehrlich und Nadiya Kelle, Wissenschaftlerinnen am Deutschen Zentrum für Altersfragen, erste Ergebnisse aus einem von ihnen entwickelten Fragenmodul für die Innovations-Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels vorgelegt. Auf dieser Grundlage vermittelt sich ein genaueres Bild der privat Pflegenden.

 

Fast jede zehnte Person ab 17 Jahren unterstützt oder pflegt jemanden. Besonders von den 55- bis 64-Jährigen wird Hilfe und Pflege erbracht, unter ihnen sind es 13 Prozent. Wer gepflegt wird, ist in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich. Im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter sind es vor allem die Eltern bzw. Schwiegereltern, die unterstützt werden. Ab 65 Jahren ist es dagegen häufiger der Partner bzw. die Partnerin, um die sich Personen kümmern. Auch über den Ort, an dem die Unterstützung erfolgt, lassen sich jetzt genauere Angaben machen: Die 17- bis 64-Jährigen helfen oder pflegen am häufigsten eine Person, die in einem anderen Haushalt lebt. Dagegen helfen oder pflegen Personen im höheren Alter in beinahe der Hälfte der Fälle ein Haushaltsmitglied. Der Zeitaufwand für Hilfe und Pflege ist am höchsten bei Pflegenden ab 65 Jahren, dicht gefolgt von der Altersgruppe 40 bis 54 Jahre. Hilfe und Pflege für Personen, die in einer betreuten Einrichtung, einer Altersresidenz oder einem Pflegeheim leben, werden am häufigsten von den 55- bis 64- Jährigen erbracht.

 

Die Analysen unterstreichen, dass auch Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, weiterhin auf Unterstützung aus ihrem privaten Umfeld angewiesen sind. Pflegetätigkeiten und Hilfeleistungen werden nicht unbedingt nur im engeren Familienkreis (für Eltern, Schwiegereltern, Partner/innen oder eigene Kinder) übernommen, sondern in vielen Fällen auch für andere verwandte und nicht-verwandte Personen.

 

Vorsicht: Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege

Die meisten Pflegeanbieter arbeiten ehrlich und korrekt. Doch es gibt auch einige, die durch illegale Methoden mehr Geld erwirtschaften wollen. Sie rechnen Leistungen ab, die sie nicht erbracht haben. Pflegebedürftige oder Angehörige sind deshalb verpflichtet, Abrechnungen, die sie quittieren sollen, genau zu prüfen. Wenn beispielsweise drei Besuche am Tag auf dem Nachweis stehen, der Pflegedienst aber nur zweimal da war, dürfen Sie die Abrechnung nicht unterschreiben. Sonst machen Sie sich strafbar.

 

Viele Arten von Abrechnungsbetrug

 

Beim Abrechnungsbetrug geht es vor allem um illegale Methoden, die mehr Geld in die Kasse bringen sollen. Falsche Abrechnungen für nicht erbrachte Leistungen können sich lohnen. So kann die Pflegekraft auch anstelle der aufgeführten „großen Morgentoilette“ nur die „kleine“ durchführen. Die Pflegekraft könnte Pflegebedürftige auch dazu drängen, einen Leistungsnachweis blanko zu unterschreiben. „Pflegedürftige, bzw. die Angehörigen müssen deshalb genau kontrollieren, bevor sie einen Nachweis unterschreiben. Ist die Abrechnung falsch, machen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift strafbar“, erläutert Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

 

Angehörige können Betrügereien vorbeugen

 

Angehörige können einiges dafür tun, damit es nicht zu solchen Betrugsfällen kommt. „So können Sie zum Beispiel unangemeldete Besuche machen, während das Pflegpersonal vor Ort ist. Erkundigen Sie sich, sofern das möglich ist, bei der/dem Gepflegten nach den geleisteten Arbeiten. Halten Sie Unstimmigkeiten schriftlich fest. Achten Sie darauf, dass Sie keinen „Untervertrag“, zum Beispiel einen 450-Euro-Job, abschießen“, so Oelmann weiter.

 

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