Wohnriester-Zulagen noch beantragen: Antrag für zwei Jahre rückwirkend möglich

 

Bausparer und Bausparerinnen sollten sich bis Jahresende noch die volle Wohnriester-Förderung für das Jahr 2020 sichern. Jedes Jahr besteht bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, rückwirkend die Zulagen für die vergangenen zwei Jahre zu beantragen. Ende 2022 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen ab, die im Jahr 2020 abgeschlossen wurden. Die LBS Ost weist darauf hin, jetzt noch die Zulagenanträge an die entsprechende Bausparkasse zu senden, um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten.

 

Es sollte geprüft werden, ob der gesamte Förderbeitrag eingezahlt wurde und ihn bei Bedarf unbedingt zu aktualisieren. Bei einem gestiegenen Einkommen werden höhere Einzahlungen notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Fehlende Beiträge sollten ergänzt werden, da sonst die Zulagen anteilig gekürzt werden.

 

Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Hierzu muss dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Sie gilt unbegrenzt und muss nur bei geänderten Lebensverhältnissen wie zum Beispiel Eheschließung oder Geburt eines Kindes angepasst werden.

 

Eine vierköpfige Familie kann jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro bekommen. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche. Junge Riester-Bausparer und -Bausparerinnen unter 25 Jahren erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich 200 Euro Frühstarter-Bonus, der automatisch gutgeschrieben wird. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Steuervorteile in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

 

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer

 

Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

 

Wohn-Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit den geleisteten Einzahlungen sollten die maximalen Zulagen ausgeschöpft werden. Zusätzlich ist oft auch eine Steuerersparnis möglich. Die eigenen vier Wände werden mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim als Teil der privaten Altersvorsorge steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste vieler Menschen.

 

Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen allerdings immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

 

Eine Familie mit einem ab 2008 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 75.000 Euro erhält insgesamt die maximalen Zulagen von 650 Euro und eine gemeinsame Steuerentlastung von annäherungsweise 391 Euro. Als Vorsorgebeitrag müssen hierzu insgesamt 2.350 Euro an Mindesteigenleistung aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 1.042 Euro an der Altersversorgung.

 

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 519 Euro. Als Eigenleistung müssen lediglich 1.625 Euro angespart werden. Für den maximalen Sonderausgabenabzug in Höhe von 633 Euro müssten 1.925 Euro geleistet werden. Das wäre Ergebnis der Günstigerprüfung.

 

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. "Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil", so Michael Wegner, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

 

Photovoltaik oder Pool: Wofür man Bauspardarlehen nutzen kann

 

Die zurzeit enorm hohen Energiepreise sind für viele Menschen ein Anlass, das eigene Zuhause energetisch auf Vordermann zu bringen. Und die Corona-Pandemie hat den Wunsch nach ausreichendem Platz für Arbeit und Freizeit zuhause gestärkt. Ob eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, ein Wintergarten oder ein Anbau fürs Arbeitszimmer - viele zusätzliche Wohnwünsche lassen sich mit einem Bauspardarlehen finanzieren.

 

Während das angesparte Guthaben eines Bausparvertrags beliebig verwendet werden kann, solange keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, sind Bauspardarlehen an die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke sehr groß, wie die LBS Bayern erklärt.

 

Als Faustregel gilt: Grundsätzlich kann mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, was fest mit einer Immobilie verbunden ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch größere Anschaffungen wie eine Photovoltaikanlage, ein Wintergarten, eine Garage oder ein Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Und selbst die Garten-Erstanlage ist zum Beispiel in der Regelung inbegriffen.

 

Bausparen: Besser als sein Ruf

 

Trotz hoher Gebühren und mickriger Sparzinsen – Bausparen kann sich auch heute noch lohnen. Das ist das Fazit von Finanztest nach einem Test mit allen Bausparkassen.

 

Bausparkassen verlangen für ihre Bauspardarlehen meist 1,5 bis 2,5 Prozent Zinsen. Weil Banken Immobilienkredite schon ab Zinssätzen unter 1 Prozent anbieten, halten viele diese Sparform inzwischen für nutzlos. Dabei werden die Vorteile des Bausparens oft unterschätzt, so Finanztest.

 

Die Verträge bieten Zinssicherheit, werden vom Staat gefördert, ermöglichen auch günstige Kleindarlehen für eine Modernisierung und flexible Sondertilgungen. Selbst wenn die Zinsen in Zukunft niedrig bleiben, kann ein Bausparvertrag eine sinnvolle Ergänzung einer Immobilienfinanzierung sein. Je nach Anteilshöhe des Bankdarlehens am Immobilienwert kann dieses zu einem günstigeren Zins aufgenommen werden.

 

Allerdings sollte die Bausparsumme nicht höher sein als 20 bis 40 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie, rät Finanztest. Höhere Summen schränken den finanziellen Spielraum zu sehr ein. Wer Anspruch auf Wohnungsbauprämien hat, für den ist zumindest ein kleiner Vertrag immer sinnvoll.

 

Doch Bausparen ist ein kompliziertes Produkt. Ein attraktiver Darlehenszinssatz sagt zum Beispiel noch nichts darüber aus, ob ein Bausparvertrag wirklich günstig ist. Finanztest hat in fünf Modellfällen für den Kauf und die Modernisierung einer Immobilie aus den aktuellen Tarifen der Bausparkassen die jeweils 10 günstigsten ermittelt.

 

Einen Bauspartarif, der für alle optimal ist, gibt es nicht. Je nach Modellfall stehen im Test unterschiedliche Tarife in den Top Ten. In den drei Spitzenplätzen finden sich überwiegend nur vier Bausparkassen wieder: LBS Saar, BHW, Signal Iduna und Schwäbisch Hall.

 

Alte Bausparverträge: Der Teufel steckt im Detail

 

Bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher wegen einer komplizierten Rechtslage bei Bausparverträgen. Die Sparer lieferten der Bausparkasse unbeabsichtigt einen Grund, ihre älteren Verträge aus den 80er, 90er und frühen 2000er Jahren zu kündigen. Eigentlich wollten die Kunden nur ihren Anspruch auf eine Bonuszahlung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Bonuszins, der neben dem Grundzins unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben werden kann. „Doch viele haben wichtige Punkte bei der Antragstellung übersehen“, sagt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Ergebnis ist diesen Kunden ein aus heutiger Sicht wertvoller Vertrag mit einer guten Verzinsung verloren gegangen.“

 

Die betroffenen Sparer orientierten sich an einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg von 2020 (Aktenzeichen 14 U 36/19). Das Gericht hatte entschieden, dass der Kunde schriftlich auf das Bauspardarlehen verzichten muss, um einen Bonusanspruch zu erhalten. Viele Verbraucher erklärten daraufhin ihren Darlehensverzicht gegenüber ihrer Bausparkasse. „Doch leider entpuppte sich das als fataler Fehler“, so Sibylle Miller-Trach. Denn es kommt auf den richtigen Zeitpunkt an. „Die Verzichtserklärung sollte erst abgeben werden, wenn die Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigt“, betont die Finanzjuristin. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Zuteilungsreife des Vertrags länger als zehn Jahre zurück liegt. Die schriftliche Erklärung über den Darlehensverzicht muss dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abgeben werden, also bevor der Vertrag endgültig beendet ist. Außerdem sollten Verbraucher darauf achten, dass sie die Erklärung abgeben, ehe die Bausparsumme voll angespart ist. „Denn mit Vollbesparung wäre der Darlehensanspruch entfallen und sie könnten darauf nicht mehr verzichten“, betont Miller-Trach.

 

Für die Verbraucherzentrale Bayern „liegt der Teufel im Detail“. Denn gibt der Kunde die Darlehensverzichtserklärung zu früh ab, nämlich bevor die Bausparkasse überhaupt gekündigt hat und lange bevor die Vollbesparung vorliegt, liefert er dieser unbeabsichtigt einen Kündigungsgrund. „Die Bausparkassen argumentieren dann, dass der Bausparzweck in der Erlangung des Bauspardarlehens liegt“, erklärt die Juristin. Wenn ein Kunde darauf verzichtet, sei nach Auffassung der Bausparkassen der Vertragszweck entfallen und sie dürfen kündigen. 

 

Pool oder Anbau: Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können

 

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen den Wunsch nach ausreichendem Platz für Arbeit und Freizeit zuhause gestärkt. Ob ein Pool im Garten, ein Wintergarten oder ein Anbau fürs Arbeitszimmer - viele zusätzliche Wohnwünsche lassen sich mit einem Bauspardarlehen finanzieren.

 

Während das angesparte Guthaben eines Bausparvertrags beliebig verwendet werden kann, solange keine zweckgebundene staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, sind Bauspardarlehen an die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Finanziert werden dürfen also nur Anschaffungen, die mit einer Immobilie zu tun haben. Doch auch dabei ist die Bandbreite möglicher Verwendungszwecke sehr groß, wie die LBS Bayern erklärt.

 

Als Faustregel gilt: Grundsätzlich kann mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, was fest mit einer Immobilie verbunden ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Kachelofen oder eine Alarmanlage. Aber auch größere Anschaffungen wie ein Wintergarten, eine Garage oder ein Swimmingpool können mit einem Bauspardarlehen finanziert werden, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Und selbst die Garten-Erstanlage ist zum Beispiel in der Regelung inbegriffen.

 

Bauspartarife: Geldanlage für 16– bis 24-Jährige

 

Junge Leute können Bausparverträge mit Wohnungsbauprämie als reine Geldanlage nutzen. Wer sieben Jahre lang rund 60 Euro im Monat spart, kann bis zu 2,4 Prozent Rendite kassieren. Das zeigen die Berechnungen der Finanztest-Experten.

 

Bausparverträge ermöglichen die zukünftige Finanzierung einer Immobilie. Für Leute zwischen 16 und 24 Jahren bieten sie allerdings noch mehr. Lassen sie sich das angesparte Guthaben auszahlen, erhalten Sie einen Bonus. Beantragen junge Sparer zudem jährlich die Wohnungsbauprämie, sind je nach Bausparkasse 1,3 bis 2,4 Prozent Rendite drin. Das lohnt sich gerade in Zeiten von Niedrigzinsen.

 

Normalerweise zahlt der Staat die Prämie nur, wenn der Sparer in eine Immobilie investiert. Für junge Menschen gilt eine Ausnahme: Waren sie bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre und haben mindestens sieben Jahre lang gespart, bekommen sie die Wohnungsbauprämie – egal, wofür sie das Geld ausgeben.

 

Junge Leute, die einen Bausparvertrag als reine Geldanlage nutzen wollen, können bei den Bausparkassen um ein Angebot bitten. Dabei sollten sie deutlich machen, dass sie den Vertrag nicht zur Immobilienfinanzierung nutzen wollen. Außerdem sollten sie nach der Wohnungsbauprämie fragen.

 

Mit Geld vom Staat ins Eigenheim

 

Wichtige Fragen zu Baukindergeld und Eigenheimzulage

 

Noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet wichtige Fragen zur Wohneigentums-Förderung.

 

Die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen - bringt die Förderung überhaupt etwas?

 

Ja, das Baukindergeld von Bund und Freistaat sowie die Bayerische Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das Baukindergeld des Bundes.

 

Wie viel Geld gibt es konkret?

 

Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren) bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusätzlich gibt es die Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diese ist nicht auf Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder kaufen.

 

Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?

 

Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen. Für das Baukindergeld von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu, erklärt die LBS Bayern. Bei der Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen. Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50.000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 75.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).

 

Wie bekommt man die Förderung?

 

Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu beantragen. Dies kann auf deren Internetseite erfolgen: www.kfw.de/baukindergeld. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt werden. Dafür ist die Förderbank BayernLabo der Ansprechpartner. Auch hier kann der Antrag online gestellt werden: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/. Dort kann außerdem die Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.

 

Welche Bedingungen gibt es?

 

Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum Beispiel muss für das Baukindergeld des Bundes zwischen 1. 1. 2018 und 31. 12. 2020 der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten worden sein. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bezug des Objekts gestellt werden. Für das Baukindergeld des Freistaats ist der Antrag ab Bezug und bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW möglich. Für die Bayerische Eigenheimzulage muss die Kaufvertragsunterzeichnung oder der Erhalt der Baugenehmigung zwischen dem 1. 7. 2018 und dem 31. 12. 2020 liegen. Für den Antrag sind sechs Monate nach Bezug des Objekts Zeit. Daneben gibt es weitere Bedingungen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

 

Wie können die Förderungen bei einer Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden?

 

Da das Baukindergeld von Bund und Freistaat jährlich ausbezahlt wird, empfiehlt es sich, diese Summen als Sonderzahlungen in der Finanzierung einzuplanen. So kann man schneller schuldenfrei werden und das Zinsänderungsrisiko reduzieren. Dies ist zum Beispiel bei einem Bausparkombikredit möglich, wie die Bayerische Landesbausparkasse erklärt. Alternativ können die Baukindergeldzahlungen in einen eigenen Bausparvertrag fließen, mit dem Vorsorge für spätere Renovierungen oder Umbauwünsche getroffen wird.

 

Bei der Bayerischen Eigenheimzulage ist es sinnvoll, diesen Betrag für Ausgaben einzuplanen, die nach dem Einzug anstehen, rät die LBS Bayern. Dies kann etwa bei einem Kauf vom Bauträger die Zahlung der letzten Rate sein, die nach vollständiger Fertigstellung fällig ist. Aber auch für andere Kosten wie eine Garage, die Gartenanlage oder Modernisierungen nach dem Einzug kann die Summe vorgesehen werden.

 

Wie lange gibt es die Förderung noch?

 

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt werden können, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31. 12. 2020 unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der Antrag kann bis maximal 31. 12. 2023 gestellt werden. Aber es gibt keine Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben.

 

Können andere Förderungen zusätzlich in Anspruch genommen werden?

 

Ja, auch andere Eigenheimförderungen sind in Kombination mit Baukindergeld und Eigenheimzulage möglich, so die LBS Bayern. Dazu zählt zum Beispiel die Wohnriester-Förderung, die mit Zuschüssen und Steuervorteilen bei einer Immobilienfinanzierung ebenfalls Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen kann.

 

Altersgerecht umbauen mit Geld vom Staat

 

Wohn-Riester kann für spezielle Modernisierungen genutzt werden

 

Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt hat, kann sich kaum mehr vorstellen, in einer Mietwohnung zu leben. Doch woran viele beim Bau ihrer eigenen vier Wände nicht denken: Schon eine Stufe vor dem Hauseingang kann sich als großes Hindernis erweisen. Schwellen entfernen, Durchgänge verbreitern, möglicherweise den Zugang zu oberen Räumen erleichtern: Auf solche Umbauten sollten Eigentümer sich mit einer Rücklage vorbereiten, empfiehlt die LBS Bayern. Für eine breitere Eingangstür samt Rampe sind immerhin etwa 3000 Euro einzukalkulieren, für eine bodengleiche Dusche mindestens ebenso viel. Für die Modernisierung einer Durchschnittswohnung fallen schnell 20.000 Euro und mehr an. Mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag lassen sich solche Umbauten finanzieren.

 

Geldpolster anlegen

 

Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, ist zunächst mit dem Tilgen der Kredite beschäftigt. Wie soll man da noch Kosten für den altersgerechten Komfort stemmen? Riester-Bausparen kann helfen. Statt einer Instandhaltungsrücklage zahlen Eigentümer einfach jene 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag ein, die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden. Viele haben ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu nutzen.

 

Der Staat spart mit

 

Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag über 50.000 Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, kann sich die staatliche Förderung (einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) in zehn Jahren auf über 15.000 Euro summieren. Zusammen mit den eigenen Sparleistungen hätte das Ehepaar ein stattliches Polster zur Verfügung für barriere-reduzierende Umbauten - etwa das neue Bad mit ebenerdiger Dusche oder für breitere Türrahmen. Haus oder Wohnung sind dann zum Eintritt in den Ruhestand optimal ausgestattet.

 

Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben

 

Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riestergeförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung zu tilgen. Dann wäre die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei - mit staatlicher Förderung.

 

Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel

 

Wollen Sie die Riester-Förderung beim Sparen nutzen, haben aber für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung? Dann dürfen Sie den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) weitergeben an Kinder oder Enkel. So hat die junge Generation die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.

 

Tipp: Bafög und Bausparvertrag

 

Mit Beginn des Wintersemesters beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt. Mit neuen Freiheiten. Aber diese Unabhängigkeit hat ihren Preis. Wohnung, Versicherungen, Essen, Kleidung, Bücher und einiges mehr wollen finanziert werden. Zum Glück gibt es Bafög. Es macht den Weg zum erfolgreichen Abschluss des Studiums einfacher.

 

Leider ist der Weg zum Bafög selbst nicht ganz so leicht. Denn zunächst einmal muss ermittelt werden, ob ein Anrecht darauf besteht - und in welcher Höhe. Zur Ermittlung werden das Einkommen der Eltern und das Vermögen des Studenten berücksichtigt, der den Bafög-Antrag stellt. Von der angesparten Vermögenssumme bleiben 7.500 Euro anrechnungsfrei.

 

Zum Vermögen gehören Sparverträge, Tagesgeldkonten, Fondssparpläne, Kapitallebensversicherungen und andere kapitalbildende Geldanlagen. Und auch das angesparte Kapital auf einem Bausparvertrag. "Der zählt selbst dann zum Vermögen, wenn er erst nach mehreren Jahren ausgezahlt wird", erklärt Werner Schäfer, Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

 

Zu diesen "klassischen" Anlagen kommen Schmuck, Münzsammlungen, Auto, Grundstücke oder Mietkautionen hinzu. Nicht berücksichtigt werden Rechte auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen, Übergangsbeihilfen sowie die Wiedereingliederungsbeihilfe, Nießbrauchsrechte und Haushaltsgegenstände.

 

Um mehr Bafög zu erhalten, können Studenten gegebenenfalls vor der Antragstellung ihr Vermögen verringern. "Das heißt jetzt aber nicht, Geld zum Fenster hinauszuschmeißen", betont Werner Schäfer. Es geht vielmehr darum, Dinge anzuschaffen, die für das Studium ohnehin benötigt werden: zum Beispiel Möbel für die erste eigene Wohnung, ein neues Notebook oder weiteres technisches Equipment.

 

Was nicht funktioniert: Den Bausparvertrag oder anderes Vermögen an die Eltern übertragen. Der Trick mit der Verlagerung ist rechtsmissbräuchlich und wird von den Behörden sofort durchschaut. Hinzu kommt, dass es für den Bausparvertrag eventuell keine staatliche Förderung mehr gibt - wenn nämlich die Eltern die Einkommensgrenzen überschreiten.

 

Auch Azubis können Riestern - 200 Euro Berufsstarter-Bonus für junge Leute

 

Einfach 375 Euro geschenkt bekommen - diese Möglichkeit der Riester-Förderung lassen jedes Jahr noch immer drei von vier berechtigten Berufseinsteigern ungenutzt. Die überwiegende Mehrheit handelt dabei aus Unwissenheit. Dabei unterstützt der Staat gerade junge Menschen beim Start in das Berufslebens mit einem zusätzlichen Bonus. "Junge Erwachsene können bereits mit kleinen Sparbeiträgen den Grundstein für die Zukunft, zum Beispiel für den Erwerb der ersten eigenen Wohnung, legen. Entscheidend ist, dass überhaupt gespart wird", erklärt Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes des LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

 

Wer nicht älter als 25 Jahre ist und im ersten Ausbildungs- oder Berufsjahr einen Riester-Bausparvertrag abschließt, muss lediglich den Mindestbeitrag von 60 Euro selbst einzahlen. Er bekommt so den Bonus für Berufseinsteiger in Höhe von 200 Euro und die Grundzulage von bis zu 175 Euro. Die volle Grundzulage erhält, wer vier Prozent des sozialversicherten Vorjahreseinkommens (einschließlich der Zulagen) einzahlt.

 

In den Folgejahren können Berufsstarter auch ohne den einmaligen Bonus die günstige Förderung weiter nutzen. Ein Beispiel: Ein Auszubildender, der monatlich 570 Euro verdient, muss davon nur zehn Euro auf seinen Riester-Bausparvertrag einzahlen, um vom Staat Jahr für Jahr 175 Euro Zulage zu erhalten. Zusätzliche Unterstützung bekommen Sparer unter bestimmten Voraussetzungen durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Zulagen und Zuschüsse helfen, das Sparziel schneller zu erreichen.

 

10 Jahre Wohn-Riester: Darum lohnt sich die Eigenheimrente

 

Wohn-Riester wird stetig populärer. Seit ihrer Einführung vor zehn Jahren verzeichnet die sogenannte Eigenheimrente die höchsten Zuwächse unter allen Riester-Produkten - im vergangenen Jahr erneut rund 4,5 Prozent.

 

Während immer mehr Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen werden, lässt die Nachfrage nach der Riester-Rente insgesamt nach. 16,57 Millionen Verträge gab es laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Jahresmitte 2018 in Deutschland - das sind rund 20.000 weniger als noch Ende 2017. Diese Entwicklung könnte zum Teil dem seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsumfeld und der daraus resultierenden Sparmüdigkeit vieler Menschen geschuldet sein. "Dennoch sollte Riester nicht für die niedrigen Zinsen verantwortlich gemacht werden - zumal es mit der Eigenheimrente eine Riester-Form gibt, die auf die Finanzierung von Wohneigentum abzielt. Niedrige Zinsen sind dafür eher förderlich", erklärt Joachim Klein von der LBS. "Insofern ist es nur folgerichtig, dass diese weiter an Boden gewinnt." Wohn-Riester weist seit seiner Einführung vor zehn Jahren im Vergleich zu den übrigen riestergeförderten Produkten wie Versicherungs-, Bank- oder Fondssparverträgen das höchste Wachstum auf. In der ersten Jahreshälfte wuchs die Zahl der Verträge um 28.000 auf knapp 1,8 Millionen.

 

Mit dem Wohn-Riester fördert der Staat die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge - die eigenen vier Wände. Unterstützt werden der Erwerb, Bau oder altersgerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit können viele Menschen ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden mit dem Vorteil der staatlichen Förderung verbinden. "Wohn-Riester lohnt sich. Mit einem riesterzertifizierten Bausparvertrag fließt die Finanzspritze vom Fiskus oft über Jahrzehnte, denn die Zulagen gibt es sowohl in der Spar- also auch in der Darlehensphase. Wer die Förderung nicht nutzt, verschenkt bares Geld", ist Klein überzeugt. Die Zulagen erhöhen in der Ansparphase das Eigenkapital und fließen während der Finanzierung in die Tilgung des Bauspardarlehens. Und: Wohn-Riester-Sparer profitieren von Anfang an von ihrer Altersvorsorge - weil sie darin wohnen. Bei Renteneintritt ist die Immobilie im Idealfall abbezahlt und mietfreies Wohnen gesichert.

 

Kein Kündigungsrecht nach 15 Jahren 

 

Urteil rechtskräftig: Etappensieg gegen Bausparkassen

 

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten das LG und das OLG Karlsruhe nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits entschieden. Jetzt hat die Bausparkasse die Revision beim Bundesgerichtshof zurückgenommen. Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.06.2018 (Az 17 U 131/17) ist damit rechtskräftig geworden. Die Bausparkasse darf die angegriffene Klausel nicht mehr verwenden und sich in bestehenden Verträgen nicht mehr darauf berufen.

 

Das OLG Karlsruhe hatte in seinem Urteil u.a. dargelegt, dass die Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages vereitele. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 21.02.2017 (Az XI ZR 185/16) entschieden, dass Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden muss, um zu entscheiden, ob sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten. In den verhandelten Fällen durfte die Bausparkasse nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach Zuteilung kündigen. Die angegriffene Klausel räumt der Bausparkasse aber ein früheres Kündigungsrecht ein und verkürzt damit die Überlegungsfrist bzw. schafft sie, je nach Tarif und Zuteilungszeitpunkt, ganz ab. „Das erste nunmehr rechtskräftige Urteil stimmt uns zuversichtlich, dass wir auch mit unseren weiteren Klagen gegen die LBS Südwest und den Verband der Privaten Bausparkassen eine drohende weitere Kündigungswelle verhindern können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Das Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia war eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren. In allen drei Fällen geht es um vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale geht damit im Interesse der Verbraucher schon jetzt gegen eine mögliche weitere Kündigungswelle ab 2020 vor. Von entsprechenden Klauseln betroffene Verbraucher müssen daher nicht aktiv werden. Auf rechtswidrige Klauseln dürfen die Bausparkassen sich nicht berufen. Medienberichten zufolge verwendet Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwendet.

 

Zum aktuellen Stand der Verfahren: Die Klage gegen die LBS Südwest wurde ebenfalls in beiden Instanzen zu Gunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.08.2018, Az 2 U 188/17, nicht rechtskräftig). Die LBS Südwest hat Revision beim BGH eingelegt (Az XI ZR 474/18). Die Klage gegen den Verband der Privaten Bausparkassen wegen verschiedener Kündigungsklauseln in den Musterbedingungen für Bausparverträge soll erst am 24.06.2020 am Kammergericht Berlin (Az 26 U 193/17) verhandelt werden.

 

Eigene vier Wände: 599 Euro Mietersparnis im Alter

Rentner, die in den eigenen vier Wänden wohnen, sparen im Schnitt monatlich 599 Euro Miete. Das entspricht rund 36 Prozent der durchschnittlichen gesetzlichen Rente eines Rentnerhaushalts, die 1.678 Euro beträgt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des Verbandes der Privaten Bausparkassen. Dabei gibt es zwischen West- und Ostdeutschland deutliche Unterschiede. In Westdeutschland müsste im Schnitt eine fiktive Miete in Höhe von 620 Euro pro Monat gezahlt werden. Die Mietersparnis macht 37,5 Prozent der hier pro Rentnerhaushalt gezahlten durchschnittlichen gesetzlichen Rente von 1.653 Euro aus. In den neuen Bundesländern (inklusive Berlin) beläuft sich die unterstellte monatliche Zahlung auf 481 Euro oder 26,5 Prozent der monatlichen Rentenleistung, die hier bei 1.817 Euro liegt.

 

Darlehensgebühr bei Bausparverträgen unzulässig: Verbraucherzentrale NRW obsiegt vor Bundesgerichtshof

Bausparkassen dürfen bei der Auszahlung von Bauspardarlehen keine Darlehensgebühr verlangen. Vertragsbedingungen, die ein solches Entgelt vorsehen, hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8.11.2016, AZ XI ZR 552/15) für unzulässig erklärt. Gegen eine entsprechende Klausel im Kleingedruckten, die von der Bausparkasse Schwäbisch Hall in älteren Verträgen verwendet wurde, hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

 

"Mit dem Urteil haben die obersten Richter dieser Bankensparte deutliche Grenzen zur Entgeltabschöpfung gesetzt", betont Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung: "Auch zahlreiche andere Bausparkassen haben in der Vergangenheit nämlich entsprechende allgemeine Geschäftsbedingungen genutzt. Denen hat der Bundesgerichtshof jetzt im Nachhinein die rote Karte gezeigt." Mit einem Musterbrief unterstützt die Verbraucherzentrale NRW Bausparer bei der Rückforderung der unrechtmäßig verlangten Darlehensgebühr.

 

 

Riester-Bausparverträge: So attraktiv wie nie

Mit den Tarifen der Testsieger sichern sich Bausparer schon heute eine günstige Finanzierung fürs Eigenheim, Riester-Bausparen ist so attraktiv wie nie. Die niedrigen Zinsen sind garantiert, auch wenn der Sparer sein Darlehen erst in zehn Jahren abruft. Zusätzlich profitiert er von der staatlichen Förderung. Finanztest hat die besten Riester-Tarife anhand von vier Modellkunden ermittelt, die in 7 bis 15 Jahren ein Eigenheim planen und erklärt Schritt für Schritt, wie Bausparer zum maßgeschneiderten Vertrag kommen. Mit einem Bausparvertrag können Sparer die Riester-Förderung nutzen, um zuerst Eigenkapital anzusparen und später die eigene Immobilie zu entschulden. In der Sparphase gibt es Zulagen und Steuervorteile auf die Sparbeiträge. Nach der Zuteilung des Vertrags fließt die Förderung in die Tilgung des Darlehens. Bausparer sollten sich mindestens bei drei günstigen Bausparkassen aus dem Test ein Angebot einholen. Toptarife bieten vor allem Wüstenrot, Alte Leipziger, Deutsche Bausparkasse Badenia und Bausparkasse Mainz. Kunden sollten darauf achten, dass zum Angebot ein Spar- und Tilgungsplan gehört, aus dem der voraussichtliche Zuteilungstermin und alle Zahlungen in der Spar- und Darlehensphase hervorgehen. Ein Vergleich der Bausparangebote ist auch mit dem kostenlosen Finanztest-Bausparrechner unter www.test.de/bausparrechner möglich.

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