Die Sorge, im Alter finanziell nicht ausreichend abgesichert zu sein, beschäftigt viele Menschen. Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Hier setzt die geförderte private Altersvorsorge an – mit staatlicher Unterstützung und cleveren Strategien kann jeder ein solides zweites Standbein für den Ruhestand aufbauen. Doch worauf kommt es wirklich an? Die folgenden fünf Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de zeigen, wie Sie das Beste aus der geförderten privaten Altersvorsorge herausholen können.
1. Früh starten lohnt sich doppelt
Je früher Sie mit der privaten Altersvorsorge beginnen, desto größer ist der Zinseszinseffekt. Schon kleine monatliche Beträge können sich über Jahrzehnte zu einer beachtlichen Zusatzrente entwickeln. Wer früh startet, profitiert außerdem von geringeren Beiträgen, um das gleiche Ziel zu erreichen, und kann von speziellen Förderungen wie dem Berufseinsteiger-Bonus profitieren – beispielsweise 200 Euro einmalig bei der Riester-Rente für alle, die vor dem 25. Lebensjahr abschließen.
2. Die richtige Förderung für Ihre Lebenssituation nutzen
Nicht jede geförderte Altersvorsorge passt zu jedem. Arbeitnehmer profitieren besonders von der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), während Selbstständige vor allem mit der Basisrente (Rürup-Rente) Steuervorteile nutzen können. Prüfen Sie, ob Sie förderberechtigt sind – Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und deren Ehepartner (bei eigenem Vertrag) gehören dazu. Die Förderung kann aus direkten Zulagen, Steuervorteilen oder Zuschüssen vom Arbeitgeber bestehen.
3. Staatliche Zulagen und Steuervorteile nicht verschenken
Die Riester-Rente lockt mit jährlichen Zulagen: 175 Euro Grundzulage pro Person, bis zu 300 Euro pro Kind (bei nach 2008 geborenen Kindern) und dem genannten Berufseinsteiger-Bonus. Zusätzlich können Beiträge bis zu 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Basisrente lassen sich sogar noch höhere Beträge von der Steuer absetzen. Wer die Mindestbeiträge (meist vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens) einzahlt, erhält die vollen Zulagen. Auch bei der bAV winken Steuer- und Sozialabgabenersparnisse.
4. Die passende Anlageform sorgfältig auswählen
Nicht jede geförderte Altersvorsorge ist gleich rentabel. Die Produkte müssen zwar zertifiziert sein, aber die Zertifizierung garantiert keine hohe Rendite. Vergleichen Sie deshalb verschiedene Angebote wie Banksparpläne, Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Wohn-Riester. Achten Sie auf Kosten, Flexibilität, Transparenz und Ihre persönliche Risikobereitschaft. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
5. Die eigene Rentenlücke kennen und regelmäßig anpassen
Bevor Sie sich für eine Vorsorgeform entscheiden, sollten Sie Ihre voraussichtliche Rentenlücke berechnen: Wie viel wird Ihnen im Alter fehlen, um Ihren Lebensstandard zu halten? Nutzen Sie Renteninformationen und Online-Rechner, um Ihren Bedarf zu ermitteln. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge regelmäßig – Lebenssituationen ändern sich, und mit ihnen auch die Anforderungen an Ihre Altersvorsorge. Passen Sie Ihre Beiträge und Produkte entsprechend an, um optimal gefördert und abgesichert zu sein.
Mit diesen fünf Tipps sind Sie bestens gerüstet, um die Chancen der geförderten privaten Altersvorsorge voll auszuschöpfen. Wer früh beginnt, die passende Förderung nutzt, keine staatlichen Vorteile verschenkt, klug auswählt und regelmäßig überprüft, kann dem Ruhestand entspannt entgegensehen – mit finanzieller Sicherheit und einem guten Gefühl.
Fondspolicen, also fondsgebundene Rentenversicherungen, werden gerne mit dem Argument verkauft, damit fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen zu können. Allerdings sind die Fondspolicen teurer als eine direkte Fondsanlage, bei der Sparer Fondssparpläne oder Fondskäufe über ihr eigenes Depot abwickeln. Die Finanzexperten der Stiftung Warentest haben jetzt anhand von Modellfällen berechnet, für wen sich welche Anlageform eignet, wenn man sowohl die Kosten als auch die Steuern berücksichtigt.
Ihr Fazit: Wer im Alter frei über sein Geld verfügen möchte, für den sind Sparplan oder freie Fondsanlage gegenüber einer Fondspolice stets die bessere Variante. Bei der Auszahlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung fallen zwar weniger Steuern an als bei einem reinen Sparplan. Die höheren Kosten der Versicherung verhageln aber das Renditeergebnis. Selbst die günstigsten fondsgebundenen Rentenversicherungen können da nicht mithalten.
Im Modellfall kommt ein Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30.000 Euro und einem über die gesamte Anlagedauer vollständig nutzbaren Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro mit einem ETF-Sparplan, in den er 30 Jahre lang monatlich 100 Euro investiert, nach Kosten und Steuern am Ende auf rund 85.500 Euro. Beim besten Versicherer sind es 81.000 Euro und beim teuersten sogar nur 66.100 Euro – fast 20.000 Euro weniger.
Wird statt der Einmalzahlung die Umwandlung in eine lebenslange Rente gewählt, kann eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem günstigen Anbieter besser sein – vorausgesetzt, sie wird die komplette Laufzeit durchgehalten. Allerdings zeigen Analysen, dass nur die Hälfte der Rentenversicherungsverträge länger als 18 Jahre durchgehalten werden.
Ein Sparplan ist deutlich flexibler. Denn Sparerinnen und Sparer müssen das Geld am Ende der Ansparphase nicht zwingend in eine Sofortrente stecken, sondern können sich ohne Kosten und sofortige Versteuerung des gesamten angesparten Vermögens selbst einen Auszahlplan stricken.
Anhand weiterer Modellfälle zeigt Finanztest, wie die Rechnung für Sparer aussieht, die mit einer Einmalanlage fürs Alter vorsorgen wollen oder die statt in ETF ihr Geld monatlich in aktiv gemanagte Fonds investieren möchten.
Das Leben im Alter genießen: Der Ruhestand sollte eigentlich eine Belohnung für jahrzehntelanges Arbeiten sein. Das sieht auch jeder zweite befragte Best Ager so. Genauso viele fürchten jedoch, das Zuhause verlassen und ins Pflegeheim ziehen zu müssen. Und 43 Prozent der Befragten freuen sich zwar auf den Ruhestand, vermuten aber, dass das Geld dann knapper sei. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des Teilverkauf-Anbieters Engel & Völkers LiquidHome, für die 1.500 in Deutschland lebende Menschen ab 50 Jahren befragt wurden.
Zu den größten Zukunftsängsten zählen gesundheitliche Einschränkungen: Mehr als jeder zweite Best Ager (51 Prozent) fürchtet sich vor einer schweren Krankheit. Vor Pflegebedürftigkeit haben 47 Prozent der Befragten Angst. Auch einen nahestehenden Menschen zu verlieren, trübt die Vorfreude von fast jedem Dritten auf den Lebensabend. Alle drei Sorgen nehmen mit zunehmendem Alter zu: So machen sich zwar 57 Prozent der über 70-Jährigen Gedanken um gesundheitliche Einschränkungen, aber nur 45 Prozent der 50- bis 54-Jährigen.
Angst vor Altersarmut insbesondere bei Mietern
Bei der Sorge vor finanziellen Engpässen ist es hingegen umgekehrt: Im Durchschnitt fürchten 24 Prozent der Best Ager, zukünftig nicht genügend Geld zur Verfügung zu haben. Je jünger die Befragten, desto größer diese Befürchtung: Von den 50- bis 54-Jährigen haben 36 Prozent Angst vor Armut, von den über 70-Jährigen jedoch nur 19 Prozent. Nach Bundesländern liegen Bremen (40 Prozent*), das Saarland (39 Prozent*), Schleswig-Holstein (31 Prozent) und Baden-Württemberg (30 Prozent) über dem Durchschnitt, was die Sorge vor finanziellen Engpässen betrifft. Am wenigsten fürchten sich die Bewohner Brandenburgs (12 Prozent), Sachsen-Anhalts (18 Prozent) sowie Berlins und Hamburgs (je 21 Prozent) vor Altersarmut.
Einen deutlichen Unterschied gibt es auch zwischen Mietern und Eigentümern: Während fast jeder dritte Mieter finanzielle Engpässe während seines Lebensabends befürchtet, geben dies nur 15 Prozent der befragten Eigentümer an. "Eigentümern gibt die Immobilie als großer Vermögenswert das Gefühl von finanzieller Sicherheit. Zwei Drittel der Befragten mit eigenem Haus oder eigener Wohnung verbinden damit zudem kostengünstiges Wohnen auch im Alter", erläutert Christian Kuppig, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome.
Mit dem Teilverkauf weiterhin Schutz und Sicherheit des Eigenheims genießen
Allerdings ist das Vermögen im wahrsten Sinne des Wortes eingemauert. Liquidität konnte daraus bis vor Kurzem nur durch einen Gesamtverkauf der Immobilie generiert werden. "Ein vollständiger Verkauf der selbstgenutzten Immobilie kommt für viele nicht in Frage. Denn für drei Viertel der befragten Eigentümer bedeutet sie Schutz und Sicherheit. Und aus Kundenbefragungen wissen wir, dass gerade ältere Menschen eine Kreditaufnahme scheuen. Mit einem Teilverkauf kann finanzielle Liquidität gewonnen werden, ohne dass die Immobilie aufgegeben wird," so Kuppig. Bei einem Teilverkauf werden maximal 50 Prozent an der Immobilie verkauft. Über den verkauften Anteil erhalten Teilverkäufer ein lebenslanges Nießbrauchrecht, sie können ihre Immobilie also weiterhin vollständig nutzen. Im Gegensatz zu Immobilien-Verrentungsmodellen wie der Leibrente kann ein Teilverkauf auch rückgängig gemacht werden. Zudem partizipieren Teilverkäufer weiterhin anteilig an der Wertentwicklung ihrer Immobilie.
*geringe Fallzahlen
Eigentümer bauen im Durchschnitt ein siebenmal größeres Vermögen auf als Mieter
Drei von vier Deutschen (75 Prozent) sind der Meinung, dass eine Immobilie die ideale Form der Altersvorsorge ist. Dies ergibt eine aktuelle Kantar-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Vor allem die 18- bis 29-Jährigen sind von den Vorzügen der eigenen vier Wände überzeugt: 89 Prozent bezeichnen die Investition in Wohneigentum als ideal. Kein Wunder: „Wer in die eigenen vier Wände investiert, profitiert bereits vor Eintritt in den Ruhestand von dieser Vorsorge. Viele junge Menschen zögern, privat zum Beispiel mit einem Versicherungsvertrag vorzusorgen – die Rente liegt noch in weiter Ferne und Wünsche möchte man sich jetzt schon erfüllen. Aber Geld für die eigenen vier Wände zurückzulegen, das hat einen unmittelbar greifbaren Nutzen“, meint Jörg Koschate von der Postbank. Eine eigene Immobilie verspricht nicht nur ein Plus an Wohn- und Lebensqualität, sondern verschafft dem Besitzer einen finanziellen Vorteil gegenüber Mietern: Denn statt in die Taschen des Vermieters sparen Eigentümer in die eigene. Zudem „erzieht“ Immobilienbesitz zur Nachhaltigkeit. Investitionen in die eigenen vier Wände stehen bei den Immobilienbesitzern ganz oben auf der Rangliste, so die Postbank Umfrage. Eigentümer haben im Durchschnitt nur ein etwa doppelt so hohes Einkommen wie Mieter, bauen laut aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes aber ein siebenmal größeres Vermögen auf: Mieterhaushalte besitzen ein durchschnittliches Nettogesamtvermögen von 45.900 Euro, Eigentümer hingegen von 331.500 Euro.
Finanzieller Spielraum
Ist das Wohneigentum zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei, fällt für Eigentümer ein erheblicher Kostenfaktor weg – da weder ein Kredit zu bedienen noch Miete zu zahlen ist. Trotzdem kosten auch die eigenen vier Wände weiterhin Geld: Beispielsweise wird für eine Eigentumswohnung ein monatliches Hausgeld fällig, das meist mehrere Hundert Euro beträgt. Auch für ein Eigenheim müssen regelmäßig Rücklagen gebildet werden, etwa um Reparaturen zu bezahlen oder Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen zu lassen. „Um seinen Lebensstandard im Alter zu halten, sollte man sich nicht allein auf die eigene Immobilie verlassen“, empfiehlt Jörg Koschate. „Das Kapital, das in der Immobilie angelegt wurde, ist gebunden und nicht unmittelbar verfügbar. Deshalb sollte man im Laufe des Berufslebens zusätzliche Rentenansprüche erwerben, etwa durch eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge. Idealerweise ist eine Immobilie nur ein Teil vom Vorsorge-Mix – wenn auch ein ganz entscheidender.“
Was sind also die Alternativen?
Dass man knapp bei Kasse ist und dringend die regelmäßigen Ausgaben reduzieren muss, kann jedem passieren. Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen denken dann oft, bei der Police bliebe nur die Kündigung. Es gibt jedoch Alternativen, die viel sinnvoller sein können, zeigt die Gothaer Versicherung auf.
Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen. Statistisch hat also jeder mindestens eine Police. Da ist es nahe liegend, dass die Ausgaben für Lebens- und Rentenversicherungen auf den Prüfstand kommen, wenn Geld eingespart werden muss. "Es bleibt doch nur die Kündigung", heißt es oft. Doch gerade wenn die persönliche Finanzkrise nur vorübergehend ist, die Police also möglicherweise bald wie bisher fortgeführt werden könnte, sind die Nachteile bei einer Kündigung erheblich.
Wer zum Beispiel vor 2005 den Vertrag abgeschlossen und unverändert fortgeführt hat, genießt noch die volle Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Ablauf der Renten – oder Kapitallebensversicherung. Dieser Vorteil ginge bei einer Kündigung unwiederbringlich verloren. Ältere Verträge haben zudem noch einen so genannten "Rechnungszins" von bis zu vier Prozent. Wird ein Vertrag neu abgeschlossen, sind es nur noch 0,9 Prozent.
Wenn der reguläre Ablauf in wenigen Jahren bevorsteht, sollte die Kündigung ebenfalls möglichst vermieden werden: Mit regulärem Ablauf erhalten die Kunden den so genannten "Schlussanteil", der die Auszahlung wesentlich erhöht. Bei einer Kündigung kurz vor Vertragsablauf entfällt der Anspruch darauf.
Was sind also die Alternativen zur Kündigung?
Die Beitragsfreistellung: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden, die von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren (Unterschiede zwischen den Gesellschaften möglich) kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.
Das Policendarlehen: Es ist eine gute Alternative zur Kündigung, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter - und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung.
Die Prämienstundung: Für sechs bis zwölf Monate sind Lebensversicherer zumeist bereit, die Prämien zu stunden. In dieser Zeit zahlt der Kunde bei einer Kapital-Lebensversicherung nur den geringen Risikoanteil der Prämie, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, wird die Versicherungssumme reduziert oder die weiteren Prämien werden erhöht.
Die Prämienreduzierung: Renten- oder Einmalzahlungen können reduziert werden, wodurch sich entsprechend die Prämie verringert. Das lässt sich wie eine Teil-Kündigung sehen, wobei aber je nach Vereinbarung später der alte Vertrag wieder aufleben kann (möglicherweise wird eine neue Gesundheitsprüfung gefordert).
Weitere "Entlastungsmöglichkeiten": Werden Zusatzleistungen gekündigt, etwa eine Unfalltod-Zusatzversicherung, sinkt die Prämie ebenfalls. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz davon verloren. Bei einigen Policen kann der Todesfallschutz reduziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steuerfreiheit älterer Verträge nicht gefährdet wird. Darüber hinaus kann man eine "Dynamik" aussetzen, mit er sich Prämien regelmäßig z.B. um 5 Prozent erhöhen, um Leistungen dem in der Regel wachsenden Lebensstandard anzupassen. Wer eine solche "Dynamik" vereinbart hat, kann sie in einem Jahr bei knapper Kasse aussetzen, im nächsten Jahr dann wieder mitnehmen, so die Gothaer Versicherung.
Der Versicherungsschein einer Lebensversicherung ist für viele Kunden nicht mehr als ein weiteres Stück Papier in irgendeinem Ordner. Nur wenige wissen, dass die “Police” ein wichtiges Dokument ist und sicher aufbewahrt werden sollte. Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen, ebenso viele Versicherungsscheine wurden ausgestellt. Oft werden sie zwischen Kontoauszügen und Stromrechnungen abgelegt und erst wieder im Todesfall, bei Vertragsende oder Rentenbeginn herausgekramt. Dabei wäre ein gut geschützter Platz angemessen. Denn die “Police” enthält meist eine sogenannte “Inhaber-Klausel” mit Formulierungen wie: “Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen.”
Risiko bei gefälschter Unterschrift
Das bedeutet: Gerät die Police in falsche Hände, etwa bei einem Wohnungseinbruch, kann das für den Kunden ärgerlich werden. Theoretisch könnte der Einbrecher mit gefälschter Unterschrift zum Beispiel die Police kündigen und sich das Geld überweisen lassen. Der Lebensversicherer habe keine Pflicht, die Echtheit der Unterschrift zu überprüfen, sofern es hierfür keinen Anlass gibt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 16/08). “In der Praxis üblich sind allerdings strenge Kontrollen”, sagt Mario Schwabe von der Gothaer Versicherung. So werde bei einer Kündigung der Kunde ohnehin zunächst angeschrieben. Eine “falsche Kündigung” müsste so auffliegen. Gleichwohl rät er dazu, den Versicherungsschein gut aufzubewahren, möglichst in einem verschlossenen Schrank.
Das aber geschieht im Todesfall, wenn jemand in der Wohnung des Verstorbenen die Police findet? Sofern für die Lebensversicherung keine “Bezugsberechtigung” genannt wurde oder sonstige Ansprüche Dritter (zum Beispiel eine Abtretung) bestehen, fällt die Auszahlung in die Erbmasse. Wer die Police hat und eine Sterbeurkunde besitzt, könnte die Auszahlung der Todesfallsumme verlangen. Aber: Der Lebensversicherer muss dem nicht entsprechen. “Im Regelfall muss mindestens ein Erbschein vorgelegt werden, damit die Auszahlung freigegeben wird”, sagt Mario Schwabe. Wenn eine “Bezugsberechtigung” für den Todesfall erklärt wurde (etwa: “Im Todesfall ist meine Ehefrau Gerda Müller, geb. am 03.05.1964, begünstigt”), nutzt die Police allein ebenfalls wenig. Der Inhaber der Police könnte zwar wiederum das Geld verlangen – der Lebensversicherer würde aber prüfen, ob der Berechtigte der Auszahlung zustimmt.
Sollte der Versicherungsschein verloren gehen, bedeutet dies kein Verlust des Versicherungsschutzes – wohl aber ist ein gewisser Aufwand nötig. Der Kunde und ggf. vorhandene Berechtigte (zum Beispiel ein Abtretungsgläubiger) müssen eine Verlusterklärung unterschreiben und erst danach wird eine Ersatzurkunde erstellt – ein weiterer Grund, gut auf die Police aufzupassen.