DFSI-Qualitätsrating der Lebensversicherer 2022/23

 

Die Zukunftsfestigkeit eines Versicherers sollte oberste Priorität haben

 

Die deutschen Versicherer bewerten ihre aktuelle Ertragslage schlechter als vor einem Jahr. 

 

Angesichts dieser heterogenen Entwicklung in der Branche sollten Neukunden beim Abschluss ihrer Police gezielt auf Anbieter setzen, die gut dastehen und ein zukunftssicheres Geschäftsmodell vorweisen können. Aber auch für alle, die bereits eine Lebensversicherungs- oder Rentenpolice haben, sollte die Zukunftsfestigkeit ihres Versicherers oberste Priorität haben. Jeder Kunde sollte sich fragen: „Wie sicher ist es, dass mein Versicherer in den kommenden Jahren und Jahrzehnten so gut wirtschaftet, dass sich meine Police auch rentiert?“

 

Um hier eine leicht verständliche, aber dennoch differenzierende Hilfestellung zu geben, hat DFSI Ratings auch dieses Jahr das Rating „Unternehmensqualität der Lebensversicherer“ erstellt. Für das aktuelle Rating wurden 36 marktrelevante Lebensversicherer – 33 Service-Versicherer und drei Direktversicherer – eingehend bewertet.

 

Altersvorsorge mit Fonds: Fondspolice oder Fondsanlage – Kosten sparen oder Steuern

 

Fondspolicen, also fondsgebundene Rentenversicherungen, werden gerne mit dem Argument verkauft, damit fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen zu können. Allerdings sind die Fondspolicen teurer als eine direkte Fondsanlage, bei der Sparer Fondssparpläne oder Fondskäufe über ihr eigenes Depot abwickeln. Die Finanzexperten der Stiftung Warentest haben jetzt anhand von Modellfällen berechnet, für wen sich welche Anlageform eignet, wenn man sowohl die Kosten als auch die Steuern berücksichtigt.

 

Ihr Fazit: Wer im Alter frei über sein Geld verfügen möchte, für den sind Sparplan oder freie Fondsanlage gegenüber einer Fondspolice stets die bessere Variante. Bei der Auszahlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung fallen zwar weniger Steuern an als bei einem reinen Sparplan. Die höheren Kosten der Versicherung verhageln aber das Renditeergebnis. Selbst die günstigsten fondsgebundenen Rentenversicherungen können da nicht mithalten.

 

Im Modellfall kommt ein Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30.000 Euro und einem über die gesamte Anlagedauer vollständig nutzbaren Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro mit einem ETF-Sparplan, in den er 30 Jahre lang monatlich 100 Euro investiert, nach Kosten und Steuern am Ende auf rund 85.500 Euro. Beim besten Versicherer sind es 81.000 Euro und beim teuersten sogar nur 66.100 Euro – fast 20.000 Euro weniger.

 

Wird statt der Einmalzahlung die Umwandlung in eine lebenslange Rente gewählt, kann eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem günstigen Anbieter besser sein – vorausgesetzt, sie wird die komplette Laufzeit durchgehalten. Allerdings zeigen Analysen, dass nur die Hälfte der Rentenversicherungsverträge länger als 18 Jahre durchgehalten werden.

 

Ein Sparplan ist deutlich flexibler. Denn Sparerinnen und Sparer müssen das Geld am Ende der Ansparphase nicht zwingend in eine Sofortrente stecken, sondern können sich ohne Kosten und sofortige Versteuerung des gesamten angesparten Vermögens selbst einen Auszahlplan stricken.

 

Anhand weiterer Modellfälle zeigt Finanztest, wie die Rechnung für Sparer aussieht, die mit einer Einmalanlage fürs Alter vorsorgen wollen oder die statt in ETF ihr Geld monatlich in aktiv gemanagte Fonds investieren möchten.

 

Der Test „Altersvorsorge mit Fonds“ findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/altersvorsorge-fonds.

 

Rentenversicherungen lohnen sich nur für Schildkröten

 

Verbraucherzentrale Hamburg untersucht private Rentenversicherungen

 

Menschen mit einer privaten Rentenversicherung müssen im Schnitt mindestens 95 Jahre alt werden, damit sich der Vertrag für sie rentiert. Das ergab die Auswertung von 128 in den letzten Wochen von der Verbraucherzentrale Hamburg geprüften Versicherungsverträge verschiedener Anbieter. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes beträgt laut Statistischem Bundesamt aktuell 78,6 Jahre, einer Frau 83,4 Jahre. Die Verbraucherschützer haben untersucht, wie alt Versicherte werden müssen, damit sie den bis zum Renteneintritt angesparten Betrag in voller Höhe in Form einer monatlichen Rente vom Versicherer ausgezahlt bekommen.

 

Das Produkt mit dem schlechtesten garantierten Rentenfaktor in der Stichprobe ist die Rentenversicherung der Allianz. Hier müssen die Versicherungskunden mindestens 125 Jahre alt werden, bis die bis zum Renteneintritt angesparte Summe in voller Höhe ausgezahlt würde. Dahinter folgen Standard Life, die Gothaer und der Volkswohlbund, deren Kundinnen und Kunden über 110 Jahre alt werden müssen.

 

„Die Werbeaussage der Versicherer, nur sie würden ein Langlebigkeitsrisiko abdecken, ist zwar richtig. Wenn aber die durchschnittliche Lebensdauer so absurd hoch angesetzt wird, dann kann man solche Versicherungen nur Schildkröten empfehlen.“, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn je höher die angenommene Lebensdauer der Versicherten ist, umso geringer fällt die gezahlte monatliche Rente aus. Wird die Lebensdauer so hoch kalkuliert, profitieren die Versicherer völlig unangemessen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

 

Rentenversicherer garantieren eine bestimmte Rentenhöhe bis zum Lebensende. Diese ergibt sich aus dem sogenannten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor bestimmt, wieviel Rente im Monat pro 10.000 Euro Kapital ausgezahlt wird. Vor einigen Jahren lagen die Rentenfaktoren bei einigen Anbietern bei über 40 Euro pro 10.000 EUR Kapital. In den letzten Jahren sind sie stetig gesunken. Bei der Mehrzahl der untersuchten Fälle liegen sie inzwischen unter 30. Dabei zeigt sich ein deutlicher Trend: Je jünger der Vertrag ist, desto schlechter ist der Rentenfaktor. Bei Verträgen mit Abschlussdatum ab 2016 gibt es kaum noch Rentenfaktoren über 30. Hinzu kommt, dass die Versicherer in vielen Fällen die Höhe des Rentenfaktors nicht vertraglich zusichern. Die Unternehmen haben also die Möglichkeit, den Rentenfaktor über die Laufzeit des Vertrages zu senken, ohne dass die Versicherungsnehmer sich dagegen zur Wehr setzen können.

 

Die Auswirkungen einer eventuellen Verzinsung des Angesparten ab Renteneintritt und die Auswirkung der Inflation hat die Verbraucherzentrale in ihrer Auswertung nicht berücksichtigt.

 

Widerspruch Lebensversicherungen: Stichprobe identifiziert verbraucherfreundliche Gerichte

 

Versicherte mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, die ihren Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufen wollen, sollten genau prüfen, vor welchem Gericht sie ihre Ansprüche geltend machen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Hamburg. In der Vergangenheit haben sich Versicherer immer wieder auf die Verwirkung des Widerspruchrechts berufen. Vor einigen Gerichten mit Erfolg.

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Stichprobe 70 Gerichtsentscheidungen zur Verwirkung des Widerspruchsrechts ausgewertet. „Einige Gerichte in Deutschland entscheiden in diesen Fällen auffällig oft zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.

 

Lebens und Rentenversicherungsverträgen, die zwischen 1995 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, kann bei fehlerhafter Belehrung widersprochen werden. In vielen Fällen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der folgenden Rückabwicklung einen deutlich höheren Auszahlungsbetrag als etwa bei einer Kündigung.

 

Viele Versicherer berufen sich im Falle eines Widerspruchs allerdings auf die Verwirkung des Anspruchs. Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 3.6.2020, Az.: IV ZB 9/19) hat entschieden, dass das Widerspruchsrecht nur verwirkt sein kann, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen. Ein solch gravierender Umstand liegt beispielsweise vor, wenn der Versicherer den Vertrag wegen Beitragsrückständen gekündigt und erst auf bitte des Versicherungsnehmers wieder in Kraft gesetzt hat. Laut BGH bleibt die Bewertung der Umstände im Einzelfall jedoch der verantwortlichen Richterin oder dem verantwortlichen Richter vorbehalten.

 

Grundsätzlich können Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem zuständigen Gericht an ihrem Wohnort oder am Sitz des Versicherers klagen. „Laut unserer Auswertung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich gut überlegen, ob sie vor einigen Gerichten wirklich klagen wollen, beispielsweise Hamburg, München oder Brandenburg“, so Biernoth. „Hier ist das Risiko, dass die Gerichte eine Verwirkung des Widerspruchs anerkennen, besonders hoch. Berechtigte Ansprüche wären dann nicht durchsetzbar.“ Verbraucherfreundlicher legen die Oberlandesgerichte in Dresden, Karlsruhe, Oldenburg, Stuttgart oder Koblenz die Verwirkung aus.

 

So werden Kapitallebensversicherungen versteuert

 

Rund 82 Millionen Lebensversicherungen werden in Deutschland insgesamt unterhalten. Vertragsinhaber schätzen sie als Möglichkeit der Vorsorge für das Rentenalter und für die Hinterbliebenen im Todesfall. Wie Lebensversicherungen zu versteuern sind, wissen hingegen nicht viele. Die gesetzlichen Regelungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten einige Male geändert und ergeben ein stark differenziertes Bild. Ob Einzahlungen steuerlich absetzbar sind, hängt von der Art der Lebensversicherung und dem Jahr des Vertragsbeginns ab. Bei den Auszahlungen ist zudem entscheidend, wie ein bestehendes Kapitalwahlrecht ausgeübt wird oder ob eine Todesfallleistung vorliegt. Je nach Auszahlungsvariante werden sie unterschiedlich besteuert, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Kapitallebensversicherungen kurz erklärt

 

Kapitallebensversicherungen bieten eine Kombination aus Todesfallschutz und einem langfristigen Sparvertrag. Anhand der eingezahlten Beiträge wird ein Kapitalstock aufgebaut, der nach Ablauf der Versicherung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zahlt die Versicherungsgesellschaft in der Regel noch einen Überschuss, der während der Laufzeit erwirtschaftet wurde. Der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsende wählen, ob er sein Kapital einmalig oder als monatliche Rente ausbezahlt bekommen möchte.

 

Lassen sich die Beiträge in der Einzahlungsphase absetzen?

 

Diese Frage kann nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden. Beiträge zu fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei kapitalgebundenen Lebensversicherungen entscheidet der Vertragsbeginn. Beitragszahlungen in Altverträge, deren Laufzeit vor 2005 begonnen hat und die eine vertragliche Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweisen, sind als sog. Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar. Sie fallen unter den Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer. Der Höchstbetrag ist jedoch regelmäßig durch die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft.

 

Bei Neuverträgen, die seit dem 01.01.2005 laufen, ist grundsätzlich kein Sonderausgabenabzug mehr zugelassen. Einzahlungen in diese Verträge werden heute gesetzlich als Mittel zur Geldanlage und nicht als Altersvorsorgeaufwendungen eingestuft.

 

Ist das Rentenalter bzw. vertragliche Ablaufdatum erreicht, kommen ebenfalls Steuern ins Spiel. Das Datum auf dem Versicherungsschein sowie die gewählte Auszahlungsvariante sind hier die wichtigsten Kriterien, ob und in welcher Höhe Steuern fällig werden.

 

Auszahlung der Ablaufleistung in einem Betrag

 

Glücklich kann sich derjenige schätzen, dessen Vertrag vor 2005 geschlossen wurde. Denn diese Auszahlung ist üblicherweise steuerfrei. Es werden zwar ein paar gesetzliche Bedingungen daran geknüpft, diese sind in der Praxis in den meisten Fällen jedoch erfüllt: Die Vertragsdauer muss mindestens auf 12 Jahre ausgelegt sein, der erste Beitrag vor Ende März 2005 eingezahlt worden sein, die Beitragszahlungen müssen sich mindestens über fünf Jahre erstreckt haben und die vereinbarte Todesfallsumme muss mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen. Nur wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, fällt auf die Erträge aus der Einmalzahlung Abgeltungsteuer an.

 

Jüngere Verträge werden gemäß dem Alterseinkünftegesetz immer besteuert, mit Ausnahme von Todesfallleistungen. Denn mit seiner Einführung wurden die steuerfreien Auszahlungen in der Rente abgeschafft. Allerdings ist bei Verträgen ab dem Jahr 2005 nicht die gesamte Auszahlung zu versteuern, sondern ebenfalls nur die Erträge aus der Versicherung. Auf die Differenz zwischen der ausbezahlten Summe und den eingezahlten Beiträgen kommt es also an. Bei Auszahlung führt das Versicherungsunternehmen automatisch Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab.

 

In manchen Fällen ist der Unterschiedsbetrag aus der Einmalzahlung aber nicht voll steuerpflichtig, sondern nur zur Hälfte. Voraussetzung ist, dass der Vertrag länger als 12 Jahre lief und die Ablaufleistung nach Erreichen des 60. bzw. bei Verträgen ab 2012 nach Erreichen des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird. Die Erträge unterliegen in diesen Fällen nicht der Abgeltungsteuer, sondern der tariflichen Einkommensteuer. Für Policen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden, gelten zwei zusätzliche Bedingungen: Erstens, der Todesfallschutz muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beitragssumme zum Vertragsende betragen. Zweitens, im Todesfall muss die vereinbarte Versicherungsleistung nach fünf Jahren mindestens zehn Prozent über dem Deckungskapital oder dem Zeitwert der Police liegen.

 

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt es bei der vollen Besteuerung der Erträge mit der Abgeltungsteuer. Im anderen Fall muss sich der Steuerzahler selbst darum kümmern, dass das Finanzamt nachträglich den hälftigen Unterschiedsbetrag als Ertrag mit dem individuellen Steuersatz besteuert und dass er die zu viel gezahlten Steuern zurückbekommt. Dies geschieht durch einen entsprechenden Antrag mit Abgabe der Einkommensteuererklärung. Der Bescheinigung der Lebensversicherung kann entnommen werden, ob die hälftige Besteuerung zugelassen ist.

 

Monatliche Rentenzahlungen aus der Ablaufleistung

 

Wird die Auszahlung der Kapitallebensversicherung in Form einer monatlichen Rente gewählt, spielt das Datum keine Rolle mehr. Es läuft immer gleich ab. Der Versicherungsnehmer hat den Ertragsanteil, also einen geringeren Anteil der Rente, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils muss nicht fallbezogen berechnet werden, sondern ist im Einkommensteuergesetz festgelegt. Sie hängt vom Alter des Versicherungsnehmers und vom Beginn der Rentenzahlung ab. Das Versicherungsunternehmen berechnet den Ertragsanteil zwar, es erfolgt aber keine automatische Versteuerung, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Deutsche setzen bei Altersvorsorge auf das Eigenheim

 

Erhebung: Drei Viertel der Befragten sehen in Immobilien die beste Geldanlage - zwei Drittel halten das eigene Zuhause für die beste Altersvorsorge

 

Immobilien sind nach Einschätzung der meisten Menschen in Deutschland der ideale Weg, Vermögen aufzubauen und für das Alter vorzusorgen. Das geht aus dem Kantar-Trendindikator 2021 hervor, der unter anderem im Auftrag der Landesbausparkassen erhoben wurde. 75 Prozent der Befragten gaben an, dass sie eine Immobilie für die beste Geldanlage halten. Vor zehn Jahren waren es erst 66 Prozent.

 

Nahezu zwei Drittel (64 Prozent) der Deutschen betrachten eine eigene Immobilie zudem als beste Altersvorsorge. Dass ein eigenes Zuhause generell eine sichere Altersvorsorge biete, meinen 79 Prozent. Diese Ansicht vertreten immerhin auch 69 Prozent der Mieter, unter den Immobilieneigentümern sind es sogar 90 Prozent.

 

"Die Menschen sind sich bewusst, welch großen Wert ein Eigenheim für Vermögensaufbau und Altersvorsorge hat. Dennoch hat Deutschland eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten in Europa. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Politik, mehr Menschen den Weg ins eigene Zuhause zu ermöglichen", ordnet Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, die Ergebnisse ein. Gerade im Hinblick auf die in der kommenden Legislaturperiode anstehende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge gelte es, die Präferenzen zu berücksichtigen: "Welcher Weg auch immer beschritten wird, sei es eine Vereinfachung von (Wohn-)Riester oder eine weiterreichende Systemumstellung, eines darf dabei nicht herauskommen: Dass die Menschen in Deutschland am Ende weniger Geld übrig haben, um mit den eigenen vier Wänden Vermögen aufzubauen." Selbst genutztes Wohneigentum müsse weiterhin als gleichwertige und förderbare Altersvorsorge anerkannt bleiben, so Guthmann.

 

Der große Vorteil des Wohnens im Eigentum liege in der ersparten Miete, dieser komme im Alter besonders zum Tragen, erläutert Guthmann. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung verwenden Mieter im Rentenalter im Schnitt 34 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens zur Deckung ihrer Wohnkosten, Eigentümer dagegen nur 15 Prozent. Guthmann: "Vor dem Hintergrund der ohnehin geringeren Alterseinkommen kann das einen substanziellen Unterschied an Lebensqualität ausmachen".

 

Kapitallebensversicherung kündigen oder nicht?!

 

Die Kapitallebensversicherung kündigen oder nicht, beitragsfrei stellen oder Beiträge weiterzahlen? Wenn die Entscheidung schwerfällt, dann kann der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weiterhelfen. Der Verbraucherschutzverein hat einen „Entscheidungsbaum“ entwickelt, der kostenlos genutzt werden kann. Mit wenigen Schritten erhalten Versicherte wichtige Informationen und Hilfsmittel zu der Frage, ob sie eine private Lebens- oder Rentenversicherung fortsetzen sollten. Der BdV bietet damit eine wichtige und verbraucherorientierte Entscheidungshilfe. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind unsicher, was sie mit ihren Verträgen machen sollen – der Entscheidungsbaum kann die Richtung vorgeben, ersetzt aber natürlich keine individuelle Beratung“, erklärt Verbraucherschützerin Bianca Boss.  

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es aktuell ca. 82 Millionen Lebensversicherungsverträge (Quelle: Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2021). Die Versicherungswirtschaft hält das Produkt der kapitalbildenden Lebensversicherung immer noch für „einen festen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland“ (Quelle: Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2021). Doch die Fassade bröckelt, denn die Untersuchung der Solvenzberichte der Versicherer hat ergeben, dass bei der Hälfte der Unternehmen die Solvenz in Gefahr ist (Pressemitteilung vom 24.6.21). Die Solvenzberichte sollen Aufschluss darüber geben, wie sicher und stabil sich die Versicherungsunternehmen darstellen. „Die Versicherer sind also lang nicht so gut aufgestellt wie behauptet. Wir helfen deshalb den verunsicherten Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Entscheidung, wie es mit ihrer Lebensversicherung weitergehen sollte“, erläutert Boss.

 

Der Entscheidungsbaum kann hier kostenlos genutzt werden.  https://www.bundderversicherten.de/fbfiles/pdf/210830-BdV-Entscheidungsbaum.pdf

 

Jeder vierte Best Ager sorgt sich vor Altersarmut

 

Das Leben im Alter genießen: Der Ruhestand sollte eigentlich eine Belohnung für jahrzehntelanges Arbeiten sein. Das sieht auch jeder zweite befragte Best Ager so. Genauso viele fürchten jedoch, das Zuhause verlassen und ins Pflegeheim ziehen zu müssen. Und 43 Prozent der Befragten freuen sich zwar auf den Ruhestand, vermuten aber, dass das Geld dann knapper sei. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des Teilverkauf-Anbieters Engel & Völkers LiquidHome, für die 1.500 in Deutschland lebende Menschen ab 50 Jahren befragt wurden.

 

Zu den größten Zukunftsängsten zählen gesundheitliche Einschränkungen: Mehr als jeder zweite Best Ager (51 Prozent) fürchtet sich vor einer schweren Krankheit. Vor Pflegebedürftigkeit haben 47 Prozent der Befragten Angst. Auch einen nahestehenden Menschen zu verlieren, trübt die Vorfreude von fast jedem Dritten auf den Lebensabend. Alle drei Sorgen nehmen mit zunehmendem Alter zu: So machen sich zwar 57 Prozent der über 70-Jährigen Gedanken um gesundheitliche Einschränkungen, aber nur 45 Prozent der 50- bis 54-Jährigen.

 

Angst vor Altersarmut insbesondere bei Mietern

 

Bei der Sorge vor finanziellen Engpässen ist es hingegen umgekehrt: Im Durchschnitt fürchten 24 Prozent der Best Ager, zukünftig nicht genügend Geld zur Verfügung zu haben. Je jünger die Befragten, desto größer diese Befürchtung: Von den 50- bis 54-Jährigen haben 36 Prozent Angst vor Armut, von den über 70-Jährigen jedoch nur 19 Prozent. Nach Bundesländern liegen Bremen (40 Prozent*), das Saarland (39 Prozent*), Schleswig-Holstein (31 Prozent) und Baden-Württemberg (30 Prozent) über dem Durchschnitt, was die Sorge vor finanziellen Engpässen betrifft. Am wenigsten fürchten sich die Bewohner Brandenburgs (12 Prozent), Sachsen-Anhalts (18 Prozent) sowie Berlins und Hamburgs (je 21 Prozent) vor Altersarmut.

 

Einen deutlichen Unterschied gibt es auch zwischen Mietern und Eigentümern: Während fast jeder dritte Mieter finanzielle Engpässe während seines Lebensabends befürchtet, geben dies nur 15 Prozent der befragten Eigentümer an. "Eigentümern gibt die Immobilie als großer Vermögenswert das Gefühl von finanzieller Sicherheit. Zwei Drittel der Befragten mit eigenem Haus oder eigener Wohnung verbinden damit zudem kostengünstiges Wohnen auch im Alter", erläutert Christian Kuppig, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome.

 

Mit dem Teilverkauf weiterhin Schutz und Sicherheit des Eigenheims genießen

 

Allerdings ist das Vermögen im wahrsten Sinne des Wortes eingemauert. Liquidität konnte daraus bis vor Kurzem nur durch einen Gesamtverkauf der Immobilie generiert werden. "Ein vollständiger Verkauf der selbstgenutzten Immobilie kommt für viele nicht in Frage. Denn für drei Viertel der befragten Eigentümer bedeutet sie Schutz und Sicherheit. Und aus Kundenbefragungen wissen wir, dass gerade ältere Menschen eine Kreditaufnahme scheuen. Mit einem Teilverkauf kann finanzielle Liquidität gewonnen werden, ohne dass die Immobilie aufgegeben wird," so Kuppig. Bei einem Teilverkauf werden maximal 50 Prozent an der Immobilie verkauft. Über den verkauften Anteil erhalten Teilverkäufer ein lebenslanges Nießbrauchrecht, sie können ihre Immobilie also weiterhin vollständig nutzen. Im Gegensatz zu Immobilien-Verrentungsmodellen wie der Leibrente kann ein Teilverkauf auch rückgängig gemacht werden. Zudem partizipieren Teilverkäufer weiterhin anteilig an der Wertentwicklung ihrer Immobilie.

 

*geringe Fallzahlen

 

Immobilienrente: Lohnt sich ein Hausverkauf mit Nießbrauch?

 

Auswertung von Immobilienpreisen bei Nießbrauch oder Wohnrecht - Hohes Durchschnittsalter der Verkäufer mit 76,4 Jahren - 13,2 Prozent Preisabschlag trotz Bereinigung um Wert des Wohnrechts - Gründe und Tipps zu Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauch

 

Viele Senioren scheuen die Aufnahme von Krediten im Alter. Jedoch ist bei Finanzbedarf der Immobilienkredit nicht alternativlos. Neben der Vereinbarung einer Immobilienrente, ist ein Hausverkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht eine naheliegende Option. Doch wie hoch ist der Preisabschlag, wenn sich Immobilieneigentümer im Rentenalter das Recht zum Wohnen bleiben behalten? Erstmalig hat das gemeinnützige Immobilienportal IMMO.info die Immobilienpreise und Höhe der Abschläge bei Nießbrauch ausgewertet, aktualisiert und gibt Empfehlungen.

 

Wie funktioniert der Hausverkauf mit Nießbrauch?

 

Immobilieneigentümer können Ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen und mit dem Käufer gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vereinbaren. Im Gegensatz zur Immobilienrente bekommen die Verkäufer keine Rente, sondern eine Einmalzahlung. Der Käufer erhält in der Regel keine Miete und kann erst mit Tod des Verkäufers die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Die Einmalzahlung wird um den Wert des Wohnrechts reduziert. Der Preisabschlag hängt maßgeblich von der Lebenserwartung ab. Das Bundesfinanzministerium veröffentlich regelmäßig eine Tabelle zur Berechnung des Wohnrechtswerts. Doch reicht der Wert aus, der sich aus der offiziellen Berechnung ergibt? Wie hoch ist der erzielbare Marktpreis bei Wohnungs- oder Hausverkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht?

 

Erste Auswertung: Hohe Preisabschläge auf Wohnimmobilien

 

IMMO.info hat über den Zeitraum von neun Monaten die Angebotspreise von Immobilien für Wohnungen und Häuser mit und ohne Nießbrauch oder Wohnrecht verglichen. Für den Vergleich wurden die Immobilienpreise um den Wert des Wohnrechts anhand der offiziellen Berechnung und Tabellen bereinigt. Im Durchschnitt werden Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht mit einem zusätzlichen Preisabschlag von 13,2 Prozent angeboten. Aus Sicht von IMMO.info sprechen mehrere Gründe dafür, dass solche Immobilien günstiger angeboten werden müssen. Hierzu gehört, dass die selbstgenutzten Immobilien höhere Preise erzielen. Außerdem ist eine Finanzierung der Immobilien kaum möglich, wenn diese im Grundbuch mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch belastet sind. Mehr zu den Gründen, Auswertung und Berechnung von Preisen bei Hausverkauf mit Nießbrauch.

 

Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauch adressieren hochbetagte Menschen

 

Die Immobilienrente wird in aller Regel erst für Menschen ab 70 Jahren angeboten. Der Hausverkauf mit Nießbrauch adressiert dieselbe Zielgruppe. Das Durchschnittsalter der Verkäufer ist mit 76,4 Jahren sehr hoch. Menschen im höheren Alter lassen sich ungern auf einen Umzug ein und möchten in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.

 

Für wen lohnt sich ein Hausverkauf mit Nießbrauch?

 

Der Verkauf des Eigenheims mit Beibehaltung von Wohnrecht oder Nießbrauch scheint erst im hohen Alter interessant zu sein - zumindest, wenn es sich um einen Verkauf an Dritte handelt. Vorher sind für Immobilien auf dem freien Markt der Preisabschlag für Verkäufer und die Unsicherheit für Käufer zu hoch. Auch Anbieter einer Immobilienrente erwerben Nießbrauch-Immobilien erst ab einem Alter der Bewohner von 70 Jahren. Die Preisabschläge sind hoch. Insbesondere für Eigentümer, die eine Immobilienfinanzierung nicht wünschen oder nicht bekommen, kann der Verkauf mit Nießbrauch eine passende Möglichkeit sein.

 

Tipps zu Immobilienrente und Hausverkauf mit Nießbrauchrecht

 

Vergleichen Sie alle Möglichkeiten, wie Sie Geld aus Ihrer Immobilie freisetzen können. IMMO.info hat die Alternativen von Hausverkauf, Immobilienrente, Teilverkauf, Rückmiete oder Immobilienfinanzierung umfassend untersucht. Außerdem helfen ein Schnell-Check und ein detaillierter Immobilienrechner. Beides stellt das gemeinnützige Portal ohne Anmeldung und kostenfrei zur Verfügung. Ein Muss ist außerdem, dass Verbraucher die Verträge und Absicherung der Nießbrauch- und Wohnrechte oder Immobilienrente rechtlich und steuerlich prüfen lassen. Die Rechte müssen lebenslang sicher sein. Verträge sollten nur mit seriösen Anbietern und Käufern abgeschlossen werden.

 

BdV warnt vor voreiliger Kündigung von Versicherungsverträgen 

 

Vielen Haushalten fehlt aktuell Geld. Der Grund: wegfallende Erwerbseinkommen aufgrund von Corona und Lockdown. Die Ausgaben stehen daher auf dem Prüfstand. Dazu gehören mitunter auch die Beiträge für Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die eigentlich als Altersvorsorge eingeplant waren. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät davon ab, solche Verträge überstürzt zu kündigen. „Obwohl wir kein Fan von Versicherungsprodukten zur Altersvorsorge sind und von dem Abschluss solcher Verträge abraten, sollten Betroffene genau prüfen, ob bei – leider – schon bestehenden Verträgen eine Kündigung sinnvoll ist oder ob es Alternativen gibt“, rät BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Eine kostenlose Möglichkeit dies zu tun, bietet der „Hop oder Top“-Rechner auf der Internetseite des BdV.

 

Versicherungen und Geldanlage sind auch im Rahmen der Altersvorsorge strikt voneinander zu trennen – so lautet der Rat der Verbraucherschützer*innen.

 

Die unflexiblen und kostenträchtigen Lebensversicherungen rächen sich gerade jetzt bei Zahlungsschwierigkeiten wegen Corona: Wegen der hohen Abschluss- und Vertriebskosten, die mit den Erstbeiträgen verrechnet werden, führt eine frühe Kündigung zu einem hohen Vermögensverlust.

 

Daher sollte keine*r vorschnell kündigen, auch wenn es finanziell drückt. „Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jetzt Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen und um „Beitragspausen“ bitten,“ rät Boss. Dennoch: Wer das Geld wirklich braucht, sollte kündigen - damit wichtige Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gekündigt werden müssen.

 

Lebens- und Rentenversicherung: Garantieleistungen werden beschnitten

 

Angesichts niedriger Zinsen kann eine Reihe von Versicherungsunternehmen die Garantieverpflichtungen für die Kunden nicht mehr erfüllen. 31 von 79 von der Zeitschrift Finanztest überprüften Lebensversicherungen schafften dies in mindestens zwei der drei Jahre von 2016 bis 2018 nicht. Die Folge: Die Unternehmen müssen Geld aus anderen Quellen zuschießen, um ihre Garantieverpflichtung zu erfüllen und schmälern damit die Überschussbeteiligung der Kunden erheblich.

 

Doch nicht nur die Überschussbeteiligungen stehen bei vielen Versicherungen auf der Kippe. Einige versuchen zudem, die Garantieleistung zu beschneiden. Bei Verträgen mit einer Dynamik soll dann für die Erhöhungsbeiträge ein deutlich niedriger Garantiezins gelten als bei Vertragsabschluss. Betroffen hiervon sind Kunden mit privaten Renten- und Riester-Versicherungen der Debeka. Finanztest rät, sich gegen die niedrige Verzinsung ihrer Erhöhungsbeiträge zu wehren, wenn dies nicht eindeutig im Vertrag geregelt ist. Andernfalls bekommen Kunden später eine geringere Rente als angenommen. Zehntausende Kunden der Debeka sind davon betroffen.

 

Versicherer tun sich schwer, die Garantieverpflichtungen für die Kunden zu erfüllen. Denn in ihren Beständen gibt es noch Millionen Verträge mit Garantiezinsen von 2,25 Prozent, 2,75 Prozent oder mehr. Um die Verpflichtungen zu stemmen, müssen sie als Absicherung eine Zinszusatzreserve aufbauen. Das kostet Milliarden und schmälert bisher die laufenden Überschussbeteiligungen. Weil ihnen die Garantien zu teuer und zu einem Risiko für sie geworden sind, sind viele Versicherer ganz aus dem Geschäft der klassischen Lebens- und Rentenversicherung ausgestiegen. Auch von der klassischen Riester-Rente mit maximalem Garantiezins haben sich viele Anbieter verabschiedet.

 

Immobilie als Altersvorsorge

 

Eigentümer bauen im Durchschnitt ein siebenmal größeres Vermögen auf als Mieter

 

Drei von vier Deutschen (75 Prozent) sind der Meinung, dass eine Immobilie die ideale Form der Altersvorsorge ist. Dies ergibt eine aktuelle Kantar-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Vor allem die 18- bis 29-Jährigen sind von den Vorzügen der eigenen vier Wände überzeugt: 89 Prozent bezeichnen die Investition in Wohneigentum als ideal. Kein Wunder: „Wer in die eigenen vier Wände investiert, profitiert bereits vor Eintritt in den Ruhestand von dieser Vorsorge. Viele junge Menschen zögern, privat zum Beispiel mit einem Versicherungsvertrag vorzusorgen – die Rente liegt noch in weiter Ferne und Wünsche möchte man sich jetzt schon erfüllen. Aber Geld für die eigenen vier Wände zurückzulegen, das hat einen unmittelbar greifbaren Nutzen“, meint Jörg Koschate von der Postbank. Eine eigene Immobilie verspricht nicht nur ein Plus an Wohn- und Lebensqualität, sondern verschafft dem Besitzer einen finanziellen Vorteil gegenüber Mietern: Denn statt in die Taschen des Vermieters sparen Eigentümer in die eigene. Zudem „erzieht“ Immobilienbesitz zur Nachhaltigkeit. Investitionen in die eigenen vier Wände stehen bei den Immobilienbesitzern ganz oben auf der Rangliste, so die Postbank Umfrage. Eigentümer haben im Durchschnitt nur ein etwa doppelt so hohes Einkommen wie Mieter, bauen laut aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes aber ein siebenmal größeres Vermögen auf: Mieterhaushalte besitzen ein durchschnittliches Nettogesamtvermögen von 45.900 Euro, Eigentümer hingegen von 331.500 Euro.

 

Finanzieller Spielraum

 

Ist das Wohneigentum zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei, fällt für Eigentümer ein erheblicher Kostenfaktor weg – da weder ein Kredit zu bedienen noch Miete zu zahlen ist. Trotzdem kosten auch die eigenen vier Wände weiterhin Geld: Beispielsweise wird für eine Eigentumswohnung ein monatliches Hausgeld fällig, das meist mehrere Hundert Euro beträgt. Auch für ein Eigenheim müssen regelmäßig Rücklagen gebildet werden, etwa um Reparaturen zu bezahlen oder Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen zu lassen. „Um seinen Lebensstandard im Alter zu halten, sollte man sich nicht allein auf die eigene Immobilie verlassen“, empfiehlt Jörg Koschate. „Das Kapital, das in der Immobilie angelegt wurde, ist gebunden und nicht unmittelbar verfügbar. Deshalb sollte man im Laufe des Berufslebens zusätzliche Rentenansprüche erwerben, etwa durch eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge. Idealerweise ist eine Immobilie nur ein Teil vom Vorsorge-Mix – wenn auch ein ganz entscheidender.“

 

Private Rentenversicherung: Neuabschluss lohnt sich laut Finanztest kaum noch

 

Private Rentenversicherungen sind zunehmend unattraktiv für Neukunden. Finanztest hat klassische private Rentenversicherungen getestet und vergibt bei 22 Angeboten nur drei Mal das Qualitätsurteil Gut. Insbesondere die mit viel Aufwand beworbenen Verträge der so genannten „neuen Klassik“ enttäuschen im Test.

 

Klassische private Rentenversicherungen der „alten Klassik“ bieten Neukunden meist nur noch maximal einen Garantiezins von 0,9 Prozent auf den Sparanteil der Beiträge. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und der hohen Kosten müssen Kunden sehr alt werden, bis die garantierten Monatsrenten die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt.

 

Seit rund sieben Jahren werben Versicherungsfirmen für Verträge, die nur noch die Summe der eingezahlten Beiträge und eine Mindestrente bieten, dafür aber höhere Chancen auf Überschüsse in Aussicht stellen („neue Klassik“). Ob das aufgeht, ist fraglich: Finanztest hat unter anderem den Anlageerfolg der Versicherer in den letzten drei Jahren untersucht und macht wenig Hoffnung auf nennenswerte Überschussbeteiligungen.

 

Besser haben es Altkunden von privaten Rentenversicherungen. In den besten Zeiten garantierten die Versicherer 4 Prozent Zins auf den Sparbeitrag. Wer einen guten Altvertrag hat, sollte ihn daher behalten.

 

Als Alternative zu privaten Rentenversicherungen empfiehlt Finanztest zum Beispiel freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente, eine geförderte Riester-Rente oder – wenn der Arbeitgeber kräftig unterstützt – Betriebsrenten.

 

Versicherer bitten Kunden bei Sofortrenten zur Kasse

 

Bis zu sechs Prozent des Verrentungsbetrags für Abschluss- und Vertriebskosten fällig

 

Versicherungsunternehmen berechnen ihren Kunden hohe Abschluss- und Vertriebskosten für Sofortrentenverträge. Das ergab eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg. Demnach verlangen Versicherer bei Vertragsbeginn Abschluss- und Vertriebskosten von bis zu sechs Prozent des Verrentungsbetrags. Zum Vergleich: Für die Vermittlung von Lebensversicherungen und Ansparrenten dürfen Versicherungsgesellschaften bei Vertragsbeginn nur (noch) Abschluss-und Vertriebskosten in Höhe von 2,5 Prozent der Beitragssumme berechnen – verteilt auf die ersten fünf Jahre. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert vom Gesetzgeber auch für Sofortrenten verbraucherfreundlichere Vorgaben.

 

„Verbraucher mit einer Sofortrente werden gegenüber denjenigen mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung spürbar benachteiligt“, kritisiert Kerstin-Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das betrifft auch Sparer, die das Kapital eines mit Riester geförderten Bank- oder Fondssparplans nach der Ansparphase verrenten lassen wollen. „Hier muss der Gesetzgeber nachbessern und dafür sorgen, dass die Kostenbelastung für Verbraucher sinkt, sodass sie nicht um ihr Geld für den Ruhestand gebracht werden.“

 

Kosten der Versicherer im Überblick

 

Folgende Eckdaten hat die Verbraucherzentrale Hamburg für den Vergleich von fünf stichprobenartig ausgewählten Anbietern zugrunde gelegt: Eine 65-jährige Person möchte 50.000 Euro verrenten lassen. Die Rente soll teildynamisch sein. Ein Versicherungsschutz bzw. Hinterbliebenenschutz besteht nicht. Das Ergebnis:

 

HDI Lebensversicherung AG: 3.022,61 Euro

(2.998,61 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 24 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)

Alte Leipziger Lebensversicherung: 2.766,98 Euro

(1.999,26 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 767,72 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)

Württembergische Lebensversicherung AG: 2.399,87 Euro

(1.999,89 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 399,98 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)

Lebensversicherung von 1871 a. G. (LV 1871): 2.250 Euro

(1.250 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 1.000,00 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)

Allianz Lebensversicherungs-AG: 1.999,98 Euro

(1.999,98 Euro Abschluss- und Vertriebskosten zu Vertragsbeginn)

Bei allen Anbietern fallen zusätzlich jedes Jahr weitere Verwaltungskosten an.

 

Die reinen Abschluss- und Vertriebskosten der Stichprobe liegen zwischen rund 2,5 Prozent (LV 1871) und etwa sechs Prozent (HDI Lebensversicherung AG). Rechnet man die einmaligen Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn hinzu, ergibt sich eine Kostenbelastung von annähernd vier Prozent bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bis rund sechs Prozent beim Anbieter HDI.

 

Anstoß der Erhebung war die Beschwerde einer Verbraucherin aus Hamburg. Sie klagte beim Beratungsgespräch über die hohen Abschluss- und Vertriebskosten ihrer Sofortrente. Die Provinzial Versicherung hatte ihr fünf Prozent der Beitragssumme berechnet.

 

Sofortrenten garantieren nach einmaliger Einzahlung eines bestimmten Geldbetrags eine lebenslange Rente (Leibrente). Versicherte erhalten jeden Monat einen festgelegten Betrag als Rente, ganz gleich wie alt sie werden.

 

Marktwächterwarnung: Vorsicht vor Rückabwicklern von Lebensversicherungen

Teure Dienstleister ohne Mehrwert für Verbraucher

 

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg warnen erneut vor sogenannten Rückabwicklern von Lebens- und Rentenversicherungen. Ins Frühwarnnetzwerk der Verbraucherschützer werden stetig neue Fälle von betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet. Zudem drängen immer weitere Anbieter auf den lukrativen Markt.

 

Die Rückabwickler bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfe beim Widerspruch ihrer Verträge an. Häufig beschränkt sich deren Leistung aber allein auf die Vermittlung an einen Anwalt. Eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit eines Widerspruchs findet nicht statt. Im Erfolgsfall verlangen die Anbieter zudem eine hohe Vergütung. Bereits im Juni 2016 hatten die Verbraucherschützer vor diesen Dienstleistern gewarnt.

 

„Aus unserer Sicht schaden diese Dienstleister dem Verbraucher mehr, als dass sie ihm nützen“, kritisiert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn häufig wird nicht einmal geprüft, ob der Widerspruch eines Vertrages für den Kunden finanziell überhaupt sinnvoll ist. Dies ist nämlich nicht per se der Fall.“ Eine objektive Prüfung kann auch ein unabhängiger Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale übernehmen – zu überschaubaren Konditionen. Die Dienstleister verlangen hingegen für die Vermittlung von Anwälten im Erfolgsfall eine Vergütung, zuzüglich der regulär anfallenden Anwaltskosten.

 

Im Erfolgsfall bis zu 50 Prozent Provision für Dienstleister

 

In der Regel bieten die Rückabwickler den Versicherungskunden zunächst an zu überprüfen, ob ihrem Vertrag überhaupt widersprochen werden kann. Voraussetzung für einen Widerspruch ist, dass der Versicherungskunde vom Vermittler fehlerhaft oder nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Auch wenn die dazugehörigen Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformation nicht ausgehändigt wurden, ist ein Widerspruch möglich. Nicht selten erfolgt das Angebot einer Widerspruchsprüfung auf Initiative der Dienstleister selbst. Anschließend vermitteln diese einen Anwalt, der zu normalen Gebührensätzen den Rechtsstreit mit der Versicherung führt. Im Erfolgsfall verlangen die Dienstleister einen Anteil von bis zu 50 Prozent der Rückzahlungen, welche die Verbraucher aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchs aus den rückabgewickelten Verträgen erhalten.

 

Rechtlicher Hintergrund

 

Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können dem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen – und zwar selbst dann, wenn sie ihn zuvor bereits gekündigt hatten. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden (Az. IV ZR 76/11) und dieses Urteil 2015 noch präzisiert (Az. BGH IV ZR 384/14).

 

Beide Urteile des BGH sind für Verbraucher besonders dann interessant, wenn sie sich frühzeitig von ihrer Versicherungspolice getrennt haben und daher nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten haben. Ein nachträglicher Widerspruch kann ihnen in diesem Fall erhebliche Nachzahlungen bringen.

 

Studie: Nur Rente sichert lebens­lan­ges Ein­kom­men

Deut­sche unter­schät­zen Lebens­er­war­tung

 

Wissenschaftler plädieren für eine Rentenauszahlung des angesparten Altersvorsorge-Vermögens. Im Gegensatz zu einer einmaligen Kapitalzahlung sichere die lebenslange Rente die finanziellen Anforderungen der meisten Menschen bis zum Lebensende besser ab, lautet das Ergebnis einer Untersuchung im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 

„Private Altersvorsorge wird in Zukunft von vielen nicht mehr für die Finanzierung von Extras, sondern zur Sicherung des gewünschten Lebensstandards im Alter benötigt“, sagte Studienautor Jochen Ruß vom Ulmer Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften am Donnerstag in Berlin. „Da man einerseits den gewünschten Lebensstandard bis zum Tod erhalten will und andererseits nicht vorhersagen kann, wie alt man wird, besteht ohne eine lebenslange Rente ein Risiko, länger zu leben, als das Geld reicht“, so Ruß.

 

Zwei Drittel entscheiden sich für Kapitalzahlung statt Rentenzahlung

 

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage für den GDV entscheiden sich dagegen rund zwei Drittel der Deutschen bei Fälligkeit ihrer privaten Rentenversicherung für eine einmalige Kapitalzahlung – und gegen eine lebenslange Rente. Vor diesem Hintergrund hat Ruß gemeinsam mit seinem Kollegen Stefan Schelling untersucht, warum sich viele Menschen bei der Frage der Verrentung rational falsch entscheiden und welche Probleme das nach sich zieht.

 

„Das Risiko, länger zu leben, als das angesparte Geld reicht, ist eines der am meisten unterschätzen finanziellen Risiken“, sagte Ruß. Deswegen sei individuelles Sparen gegenüber kollektiven Lösungen wie der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung oft unterlegen. Nur letztere garantierten Einkünfte bis zum Lebensende.

 

Der Ausgleichsmechanismus innerhalb der Versichertengemeinschaft ermöglicht in der privaten Rentenversicherung Rentenhöhen, die vergleichbar sind mit denen eines Entnahmeplans, der auf die durchschnittliche Lebenserwartung kalkuliert ist. Anders als bei einem individuellen Entnahmeplan zahlt die private Rentenversicherung im Falle eines langen Lebens aber auch weit über die durchschnittliche Lebenserwartung hinaus.

 

Typische Denkfehler führen zu Entscheidung gegen Verrentung

 

Obwohl laut Forsa fast 60 Prozent der Menschen planen, mindestens 80 Prozent ihres Lebensunterhalts mit fixen Rentenzahlungen bestreiten zu wollen, entscheiden sie sich häufig gegen eine Verrentung ihrer Ersparnisse. Neben dem Wunsch, Geld an die Hinterbliebenen zu vererben, beobachtet Ruß vor allem einen Denkfehler, der oft zu der Entscheidung verleitetet: „Lieber das gesamte Geld jetzt sofort auf dem Konto.“ Denn bei einer Rentenversicherung sei eben nicht die Renditemaximierung das Ziel, sondern die lebenslange finanzielle Absicherung einer unbekannten Lebensdauer.

 

Deutsche unterschätzen ihre Lebenserwartung

 

Weiteres zentrales Ergebnis der Studie: Trotz der kontinuierlich alternden Gesellschaft in Deutschland ist das Bewusstsein über die stets weiter steigende Lebenserwartung in vielen Köpfen noch nicht angekommen. „Viele denken bei der Lebenserwartung an ihre eigenen Eltern oder Großeltern und ziehen daraus Rückschlüsse für ihren eigenen Lebenshorizont“, sagte GDV-Altersvorsorgeexperte Peter Schwark. Dabei steige die Lebenserwartung von Generation zu Generation stark an. Ein im Jahr 1990 geborener Mann werde im Durchschnitt neun Jahre älter als ein 1960 geborener. Frauen hätten im selben Zeitraum um sieben Jahre zugelegt.

 

„Um das Wissen über die weiter steigende Lebenserwartung breiter zu verankern, wäre es hilfreich, wenn das Statistische Bundesamt vor allem über die Lebenserwartung einschließlich des zu erwartenden weiteren Zuwachses informiert“, schlägt Schwark vor. Der GDV fordere außerdem, besser über die tatsächliche Lebenserwartung zu informieren, etwa im Rahmen der jährlichen Renteninformation.

 

Lebensversicherung: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung?

Was sind also die Alternativen?

 

Dass man knapp bei Kasse ist und dringend die regelmäßigen Ausgaben reduzieren muss, kann jedem passieren. Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen denken dann oft, bei der Police bliebe nur die Kündigung. Es gibt jedoch Alternativen, die viel sinnvoller sein können, zeigt die Gothaer Versicherung auf.

 

Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen. Statistisch hat also jeder mindestens eine Police. Da ist es nahe liegend, dass die Ausgaben für Lebens- und Rentenversicherungen auf den Prüfstand kommen, wenn Geld eingespart werden muss. "Es bleibt doch nur die Kündigung", heißt es oft. Doch gerade wenn die persönliche Finanzkrise nur vorübergehend ist, die Police also möglicherweise bald wie bisher fortgeführt werden könnte, sind die Nachteile bei einer Kündigung erheblich.

 

Wer zum Beispiel vor 2005 den Vertrag abgeschlossen und unverändert fortgeführt hat, genießt noch die volle Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Ablauf der Renten – oder Kapitallebensversicherung. Dieser Vorteil ginge bei einer Kündigung unwiederbringlich verloren. Ältere Verträge haben zudem noch einen so genannten "Rechnungszins" von bis zu vier Prozent. Wird ein Vertrag neu abgeschlossen, sind es nur noch 0,9 Prozent.

 

Wenn der reguläre Ablauf in wenigen Jahren bevorsteht, sollte die Kündigung ebenfalls möglichst vermieden werden: Mit regulärem Ablauf erhalten die Kunden den so genannten "Schlussanteil", der die Auszahlung wesentlich erhöht. Bei einer Kündigung kurz vor Vertragsablauf entfällt der Anspruch darauf.

 

Was sind also die Alternativen zur Kündigung?

 

Die Beitragsfreistellung: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden, die von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren (Unterschiede zwischen den Gesellschaften möglich) kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.

 

Das Policendarlehen: Es ist eine gute Alternative zur Kündigung, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter - und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung.

 

Die Prämienstundung: Für sechs bis zwölf Monate sind Lebensversicherer zumeist bereit, die Prämien zu stunden. In dieser Zeit zahlt der Kunde bei einer Kapital-Lebensversicherung nur den geringen Risikoanteil der Prämie, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, wird die Versicherungssumme reduziert oder die weiteren Prämien werden erhöht.

 

Die Prämienreduzierung: Renten- oder Einmalzahlungen können reduziert werden, wodurch sich entsprechend die Prämie verringert. Das lässt sich wie eine Teil-Kündigung sehen, wobei aber je nach Vereinbarung später der alte Vertrag wieder aufleben kann (möglicherweise wird eine neue Gesundheitsprüfung gefordert).

 

Weitere "Entlastungsmöglichkeiten": Werden Zusatzleistungen gekündigt, etwa eine Unfalltod-Zusatzversicherung, sinkt die Prämie ebenfalls. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz davon verloren. Bei einigen Policen kann der Todesfallschutz reduziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steuerfreiheit älterer Verträge nicht gefährdet wird. Darüber hinaus kann man eine "Dynamik" aussetzen, mit er sich Prämien regelmäßig z.B. um 5 Prozent erhöhen, um Leistungen dem in der Regel wachsenden Lebensstandard anzupassen. Wer eine solche "Dynamik" vereinbart hat, kann sie in einem Jahr bei knapper Kasse aussetzen, im nächsten Jahr dann wieder mitnehmen, so die Gothaer Versicherung.

 

Versicherungsschein einer Lebensversicherung sollte sicher aufbewahrt werden

Der Versicherungsschein einer Lebensversicherung ist für viele Kunden nicht mehr als ein weiteres Stück Papier in irgendeinem Ordner. Nur wenige wissen, dass die “Police” ein wichtiges Dokument ist und sicher aufbewahrt werden sollte. Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen, ebenso viele Versicherungsscheine wurden ausgestellt. Oft werden sie zwischen Kontoauszügen und Stromrechnungen abgelegt und erst wieder im Todesfall, bei Vertragsende oder Rentenbeginn herausgekramt. Dabei wäre ein gut geschützter Platz angemessen. Denn die “Police” enthält meist eine sogenannte “Inhaber-Klausel” mit Formulierungen wie: “Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen.”


Risiko bei gefälschter Unterschrift


Das bedeutet: Gerät die Police in falsche Hände, etwa bei einem Wohnungseinbruch, kann das für den Kunden ärgerlich werden. Theoretisch könnte der Einbrecher mit gefälschter Unterschrift zum Beispiel die Police kündigen und sich das Geld überweisen lassen. Der Lebensversicherer habe keine Pflicht, die Echtheit der Unterschrift zu überprüfen, sofern es hierfür keinen Anlass gibt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 16/08). “In der Praxis üblich sind allerdings strenge Kontrollen”, sagt Mario Schwabe von der Gothaer Versicherung. So werde bei einer Kündigung der Kunde ohnehin zunächst angeschrieben. Eine “falsche Kündigung” müsste so auffliegen. Gleichwohl rät er dazu, den Versicherungsschein gut aufzubewahren, möglichst in einem verschlossenen Schrank.


Das aber geschieht im Todesfall, wenn jemand in der Wohnung des Verstorbenen die Police findet? Sofern für die Lebensversicherung keine “Bezugsberechtigung” genannt wurde oder sonstige Ansprüche Dritter (zum Beispiel eine Abtretung) bestehen, fällt die Auszahlung in die Erbmasse. Wer die Police hat und eine Sterbeurkunde besitzt, könnte die Auszahlung der Todesfallsumme verlangen. Aber: Der Lebensversicherer muss dem nicht entsprechen. “Im Regelfall muss mindestens ein Erbschein vorgelegt werden, damit die Auszahlung freigegeben wird”, sagt Mario Schwabe. Wenn eine “Bezugsberechtigung” für den Todesfall erklärt wurde (etwa: “Im Todesfall ist meine Ehefrau Gerda Müller, geb. am 03.05.1964, begünstigt”), nutzt die Police allein ebenfalls wenig. Der Inhaber der Police könnte zwar wiederum das Geld verlangen – der Lebensversicherer würde aber prüfen, ob der Berechtigte der Auszahlung zustimmt.


Sollte der Versicherungsschein verloren gehen, bedeutet dies kein Verlust des Versicherungsschutzes – wohl aber ist ein gewisser Aufwand nötig. Der Kunde und ggf. vorhandene Berechtigte (zum Beispiel ein Abtretungsgläubiger) müssen eine Verlusterklärung unterschreiben und erst danach wird eine Ersatzurkunde erstellt – ein weiterer Grund, gut auf die Police aufzupassen.

Heute Unternehmer - morgen Hartz-IV-Empfänger?

Deutschlands Selbständige schlittern sehenden Auges in die Altersarmut. Rund die Hälfte spart nicht regelmäßig oder maximal 200 Euro im Monat für das Rentenalter. Auch an Kenntnis über geeignete Vorsorgeinstrumente mangelt es: Knapp ein Drittel der Selbständigen weiß nicht, dass der Staat mit der Basisrente eigens eine Produktgattung geschaffen hat, mit der Freiberufler und Gewerbetreibende steuerlich gefördert und insolvenzgeschützt für das Alter sparen können.

 

"Die Situation ist alarmierend. Auf der einen Seite klafft bei Selbständigen mit geringen Einkommen eine große Vorsorgelücke. Auf der anderen Seite steht mit der Basisrente ein steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt zur Verfügung. Aber: Die Nachfrage nach der Basisrente ist im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten noch relativ gering", sagt Dr. Guido Birkner, Analyst beim F.A.Z.-Institut in Frankfurt am Main. Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat im Auftrag von HDI-Gerling und dem F.A.Z.-Institut jeweils 500 Selbständige und 500 Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 66.000 Euro zu ihrem Vorsorgeverhalten und ihrer Einstellung gegenüber der Basisrente befragt. Die Ergebnisse sind in einem Studienband unter dem Titel "Basisrente für Selbständige und Beschäftigte - Studie zur Planung und zu den Perspektiven der privaten Altersvorsorge" zusammengefasst.

 

Die Basisrente: Alle wollen sie, keiner kennt sie

 

Die Erkenntnisse sind aufrüttelnd und überraschend. Garantierte Rentenleistungen, steuerliche Förderung und regelmäßige Rentenzahlungen sind die wichtigsten Anforderungen, die Selbständige an ein Altersvorsorgeprodukt stellen. Dass die Basisrente diese Anforderungen grundsätzlich vollständig erfüllt, ist 30 Prozent der Selbständigen hingegen unbekannt. Dabei müssten sich Selbständige mit ihrer finanziellen Situation im Alter eigentlich besonders intensiv beschäftigen.

 

Nach aktuariellen Berechnungen leben nämlich beispielsweise Freiberufler länger als der Bevölkerungsdurchschnitt. Selbständige Frauen übertreffen die allgemeine Lebenserwartung um drei, Männer sogar um fast vier Jahre. Entsprechend höher ist der Versorgungsbedarf für die Rentenphase. "Unsere Studie zeigt: Die Basisrente ist ein Wunschprodukt, das nach wie vor nur wenige Selbständige kennen", sagt Markus Drews, Vertriebsvorstand von HDI-Gerling. "Über die Vorteilhaftigkeit müssen wir gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern noch stärker aufklären. Die Chancen, dass das gelingt, stehen gut, denn immerhin planen 31 Prozent der Selbständigen, ihre Altersvorsorge aufzustocken."

 

Altersvorsorge vom Unternehmenserfolg entkoppeln

 

Dass die Ansprüche auf eine Basisrente bei Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt sind, ist für Selbständige besonders wertvoll. Denn 53 Prozent der Freiberufler und Gewerbetreibenden haben Erträge aus dem eigenen Betrieb - zum Beispiel den Verkaufserlös - fest in ihre Altersvorsorge eingeplant. Gerät das Unternehmen jedoch vor dem Renteneintritt in eine Schieflage, steht zugleich die gesamte Vorsorgeplanung auf der Kippe. Mit der Basisrente können sich Unternehmer von der wirtschaftlichen Zukunft ihres Betriebs unabhängig machen.

 

Basisrenten-Abschluss für alle Altersgruppen sinnvoll

 

Der hohe Nutzen der Basisrente ergibt sich für alle Altersgruppen. Junge Kunden können viele Jahre lang von den Steuervorteilen und dem Zinseszins-Effekt profitieren. Für ältere Antragsteller bieten beispielsweise Einmalbeitragsprodukte steuerliche Vorteile. Trotzdem ist die Basisrente für viele Menschen der Generation 60+ bislang kein Thema: 39 Prozent der Selbständigen dieser Altersgruppe lehnt sie ab - allerdings ohne dafür konkrete Gründe nennen zu können.

 

Gut verdienende Beschäftigte verschenken Steuervorteile

 

Neben Selbständigen beleuchtet die HDI-Gerling-Studie auch das Vorsorgeverhalten von Beschäftigten, also von Angestellten und Beamten. Während bei den Selbständigen vor allem Personen mit niedrigem Einkommen die Altersvorsorge vernachlässigen, sind es bei den Beschäftigten die Gutverdiener: fast 90 Prozent von ihnen sehen keine Notwendigkeit, über bereits bestehende Versorgungen hinaus ergänzend für das Rentenalter vorzusorgen. Dabei übersehen sie möglicherweise, dass es teuer werden kann, den Lebensstandard im Alter beizubehalten. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Rentenphase - durch die steigende Lebenserwartung und dem Wunsch nach einem vorzeitigem Rentenbeginn - oft sehr lang ausfällt. Ganze 82 Prozent der gut verdienenden Beschäftigten planen, sich möglichst frühzeitig zur Ruhe setzen. Ohne großzügig angelegte, zusätzliche private Altersvorsorge werden sie diesen Plan finanziell allerdings kaum verwirklichen können. Die Basisrente bietet auch für diesen Personenkreis eine wirksame Hilfestellung. Denn über den Sonderausgabenabzug für gezahlte Prämien hilft sie Personen mit hohem Einkommensteuersatz, ihre Steuerbelastung merklich zu senken. Damit bezahlt das Finanzamt schon heute einen Teil der Rentenbezüge von morgen.

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