Kostenfalle Autowerkstatt: Sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur

 

Quietschen, Klackern und Klopfen: Diese Geräusche verursachen wohl bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl. Es drohen aufwändige Reparaturen, hohe Kosten und – im schlimmsten Fall – auch Ärger mit der Werkstatt. Wie sich diese Risiken im Vorfeld reduzieren lassen, zeigen folgende sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur in der Autowerkstatt.

 

Robert Kunz, Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Momberger Rechtsanwälte und Fachanwälte, eine Partnerkanzlei von ROLAND Rechtsschutz, klärt auf:

 

Kostenvoranschlag und Beratung

 

Vor der Reparatur sollten Kunden unbedingt einen Kostenvoranschlag einholen. In diesem listet die Werkstatt alle geplanten Reparaturen und Kosten auf. „Außerdem sind Werkstätten dazu verpflichtet, ausführlich über die Wirtschaftlichkeit und mögliche Risiken einer Reparatur zu beraten“, schildert Rechtsanwalt Robert Kunz die Rechtslage. „Es ist durchaus sinnvoll, sich über verschiedene Möglichkeiten der Schadensbehebung sowie deren Sinnhaftigkeit und Kosten im Vorhinein aufklären zu lassen, um etwaige Probleme im Nachhinein zu vermeiden.“

 

Keine mündlichen Versprechungen

 

Die beiden Vertragspartner sollten schriftlich möglichst genau festhalten, was am Fahrzeug repariert werden soll. „Es sollte klar festgehalten werden, was zum Reparaturumfang gehören soll. Wer große Sorge vor einer ausufernden Reparatur hat, kann eine Regelung aufnehmen, dass keine zusätzlichen Reparaturarbeiten ohne das Einverständnis des Kunden durchgeführt werden dürfen. Insbesondere dann, wenn die Mangelursache noch gefunden werden muss“, rät Rechtsanwalt Kunz. „Sofern kein Kostenvoranschlag vorliegt, sollte eine Kostenobergrenze vereinbart werden. In diesem Fall muss die Werkstatt – sofern sie die vereinbarten Kosten überschreiten möchte – das Einverständnis vom Kunden einholen. Die veranschlagten Kosten dürfen dann um maximal 20 Prozent überschritten werden. Alles, was darüber hinaus geht, muss mit dem Kunden vorher abgeklärt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Robert Kunz.

 

Option Kündigung

 

Teilt eine Werkstatt rechtzeitig mit, dass es trotz vertraglicher Vereinbarung zu höheren Reparaturkosten kommt, haben Kunden die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Rechtsanwalt Robert Kunz erläutert die Rechtslage: „Der Kunde muss in diesem Fall nur jene Kosten übernehmen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Wird der Kunde nicht rechtzeitig über die erhöhten Kosten informiert, kann er Schadensersatz verlangen. In diesem Fall muss der Kunde die Lohnkosten für die über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Arbeiten nicht zahlen; Materialkosten, welche für den Kunden nützlich sind, unter Umständen schon.“

 

Mietwagen oder Leihfahrzeug?

 

Es ist ratsam, im Reparaturvertrag festzulegen, wie lange die Reparatur dauert. Schafft es die Werkstatt nicht, das Fahrzeug bis zu diesem Termin zu reparieren, hat der Kunde möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. „Ab dem Zeitpunkt des Verzuges bis zur Fertigstellung der Reparatur kann der Kunde dann auf eigene Kosten einen Mietwagen anmieten und diese Kosten sodann als Schadensersatz bei der Werkstatt einfordern. Hier ist es ratsam, eine Mietwagenklasse unter dem betroffenen Fahrzeug zu mieten. Generell ist der Auftraggeber in diesem Zuge auch zur Schadenminderung verpflichtet und die Anmietung eines Mietwagens ist immer mit Kostenrisiken für den Kunden verbunden. Wirtschaftlich risikoärmer ist es, die Werkstatt um ein (kostenloses) Leihfahrzeug zu bitten“, erklärt Rechtsanwalt Robert Kunz.

 

Auf Nachbesserung bestehen

 

Hat die Werkstatt den ursprünglichen Defekt nicht beseitigt oder mangelhaft gearbeitet, so kann der Kunde auf kostenlose Nacherfüllung durch die jeweilige Werkstatt bestehen: „Es ist ratsam, der Werkstatt hier eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen und auf das Recht der kostenlosen Nacherfüllung zu verweisen.“ erklärt Rechtsanwalt Robert Kunz. „Sollte die Werkstatt den Schaden auch nach der Nacherfüllung nicht aus der Welt geschafft haben, so kann der Kunde die Rechnung mindern oder sogar Schadensersatz fordern.“

 

Beschädigungen im Rahmen der Reparatur

 

Das ist vermutlich das Worst-Case-Szenario für jeden Autobesitzer: Das Fahrzeug hat Beschädigungen, die durch beziehungsweise während der Reparatur entstanden sind. „Diese Situation ist für Geschädigte äußerst ungünstig, da sie die Beschädigungen durch die Werkstatt beweisen müssen.“ Daher rät der Rechtsanwalt: „Halten Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Durchführung der Reparatur fest. Es dürfte sich dementsprechend lohnen, unmittelbar vor der Übergabe zur Reparatur hochauflösende Fotos des Fahrzeugs zu erstellen.“

 

Winterreifen: Auf Mindestprofiltiefe achten

 

Wer in der kalten Jahreszeit sicher mit dem Auto unterwegs sein will, sollte nach der „O-bis-O-Faustregel“ von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Doch auch die Profiltiefe trägt zur Sicherheit bei.

 

Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Reifenhersteller empfehlen jedoch bei Winter- und Ganzjahresreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter. Auch verschiedene Tests haben ergeben, dass es darunter bei Nässe, Schnee und Schneematsch kritisch werden kann. Wer mit abgefahrenen Reifen bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, dem droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann es aber auch Ärger mit der Versicherung geben. „Wurde der Schaden grob fahrlässig verursacht, ist der Versicherer in der Kaskoversicherung berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens, Abzüge vorzunehmen“, erklärt Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Grob fahrlässiges Verhalten kann auch vorliegen, wenn die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst wurde oder man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war und es zu einem Unfall kam. „Zur eigenen Sicherheit und mit Rücksicht auf andere sollte man deshalb stets auf die richtige Bereifung, Geschwindigkeit und Profiltiefe achten“, empfiehlt die Schadenexpertin. Aber auch bei der Tarifauswahl lässt sich Ärger vermeiden. So gibt es mittlerweile immer mehr Angebote, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. „Ein wichtiges Extra, durch das eine spätere Schadenregulierung deutlich einfacher und problemloser erfolgen kann“, sagt Bösl.

 

Versteckte Preiserhöhung bei der Kfz-Versicherung – Darauf müssen Fahrzeughalter achten

 

Verbraucher und Verbraucherinnen sollten in den aktuell versendeten Rechnungen zur Kfz-Versicherungen auf versteckte Beitragserhöhungen achten, rät der Geldratgeber Finanztip. Denn auch wenn der Beitrag für die Fahrzeugversicherung rein zahlenmäßig nicht erhöht wird, kann es sich um eine Preiserhöhung handeln, weil der Versicherer Rabatte nicht weitergegeben hat. Kunden und Kundinnen können solche versteckten Preiserhöhungen erkennen, wenn sie auf den Vergleichsbeitrag achten. Den Vergleichsbeitrag muss der Versicherer in einem solchen Fall angeben. Wird der Ver­si­che­rungsbeitrag im kommenden Jahr teurer, haben Verbraucher ein Son­der­kün­di­gungs­recht und damit die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

 

Erhöhung trotz sinkendem Ver­si­che­rungsbeitrag

 

Unfallfreie Autofahrer werden nach jedem Ver­si­che­rungsjahr, also auch ab Januar 2024, in eine günstigere Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) eingestuft und erhalten damit meist einen höheren Scha­den­frei­heits­ra­batt. Gibt der Versicherer diesen vorher festliegenden Rabatt nicht komplett weiter, dann handelt es sich um eine Preiserhöhung. „Gerade bei Fahranfängern mit teurer eigener Ver­si­che­rung können Rabatte für bessere Scha­den­frei­heits­klas­sen viel Geld sparen”, sagt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Sie können besonders profitieren und sollten deswegen genau auf den Vergleichsbeitrag achten, so Tenhagen weiter. 

 

Mit einer einfachen Formel können Ver­si­che­rungskunden die Rechnung selbst überprüfen: Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz

 

Beispiel für die Haftpflicht: Der alte Beitrag lag bei 500 € und auf der Rechnung für 2024 stehen nur noch 480 €. Die Person ist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 %) im neuen Jahr in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 %) aufgestiegen. Die Berechnung wäre in dem Fall laut Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €. Der Vergleichsbeitrag ist also kleiner als der neue Rechnungsbeitrag und eine versteckte Beitragserhöhung liegt vor.

 

Auch versteckte Preiserhöhung ermöglicht Son­der­kün­di­gungs­recht

 

Den Vergleichsbeitrag finden Versicherte in der Rechnung für 2024. Er wird separat für Kasko und Haftpflicht ausgewiesen. Wenn der Rechnungsbeitrag für 2024 der gleiche ist wie der Vergleichsbetrag, hat der Versicherer nicht erhöht. Wenn der Betrag – für Haftplicht oder Kasko – höher ist, handelt es sich um eine versteckte Beitragserhöhung des Versicherers und gibt Betroffenen ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Dieses gilt einen Monat ab Zugang der Rechnung. 

 

Laut GDV erwarten Kfz-Versicherer rund 2,5 Milliarden Euro Verluste in diesem Jahr. Millionen von Kunden müssen mit Preiserhöhungen rechnen. „Die Versicherer sehen sich wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegenüber”, erklärt Tenhagen. Deswegen würden sie in der aktuellen Wechselsaison häufig die Beiträge erhöhen. „Mal ist das offensichtlich, mal nicht so sehr. Jede Erhöhung, die jetzt erst eintrudelt, gibt Kunden aber das Recht auf eine Sonderkündigung auch noch nach dem 30. November. Sie ist immer ein guter Anlass zu prüfen, ob andere Versicherer preiswerter sind und gegebenenfalls zu wechseln”, so Tenhagen weiter.

 

Fristenänderung für E-Autofahrer: Nur noch bis Mitte November 245 Euro sichern

 

Halter von Elektroautos können nur noch bis zum 15. November 2023 ihre Treibhausgasquote (THG-Quote) verkaufen. Die Frist gilt damit nicht mehr wie bisher über den Jahreswechsel hinaus. Schnell sein lohnt sich: Derzeit können E-Autofahrer je nach Auszahlungsoption eine Prämie zwischen70 und 245 Euro erhalten. Wer flexibel bleibt, kann auch noch mehr erzielen. Das zeigt ein aktueller Vergleich der THG-Prämien von Verivox.

 

Frist zur Anmeldung der THG-Quote wurde deutlich verkürzt

 

Die THG-Quote konnte bisher bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt angemeldet werden. Diese Frist wurde Mitte des Jahres auf den 15. November des jeweiligen Jahres verkürzt.

 

"E-Autofahrer, die sich für 2023 noch keine Prämie für ihre THG-Quote gesichert haben, sollten wegen der kurzen Frist jetzt schnell handeln", sagt Dr. Stefan Reichert, Produktmanager für den THG-Quoten-Vergleich bei Verivox. "Wer ein neues E-Auto erst nach dem 15. November zulässt, kann für das laufende Jahr leider keine Prämie mehr bekommen."

 

THG-Prämie für 2023: 245 Euro Fixprämie sind möglich

 

Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß jährlich zu reduzieren. Die Minderungsquote liegt 2023 bei acht Prozent und steigt sie bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos können davon profitieren, indem Sie mit der Hilfe von Vermittlern das von ihnen eingesparte CO2 im Rahmen der THG-Quote an die Mineralölunternehmen weiterverkaufen. Den richtigen Vermittler können E-Autofahrerinnen und -fahrer mit dem Angebotsvergleich bei Verivox finden. Je nach Angebot lassen sich damit mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

 

Unterschiedliche Prämienmodelle beachten

 

Die THG-Händler haben in den meisten Fällen zwei Angebote zur Auswahl: Bei der Fixprämie wird ein vorher festgelegter Preis ausgezahlt – er liegt derzeit zwischen 70 und 245 Euro.

 

Dagegen richtet sich die Höhe einer Flexprämie am tatsächlich erzielten Erlös beim Quotenhandel. Verbraucher können hier noch höhere Prämien erzielen, allerdings gibt es keine garantierte Auszahlungshöhe.

 

"Die garantierte Fix-Prämie wird schnell ausbezahlt und ist unkompliziert. Flexprämien können höher ausfallen, dafür muss man länger warten und es besteht das Risiko, am Ende weniger Geld zu erhalten. Es gibt auch Anbieter, die beides miteinander kombinieren: Sie garantieren einen bestimmten Auszahlungsbetrag, zahlen aber auch mehr, wenn der Verkauf der THG-Quote mehr Geld bringt", sagt Dr. Stefan Reichert.

 

Die Auszahlung ist steuerfrei und erfolgt in der Regel nach 12-16 Wochen. Es lassen sich aber auch nur solche Anbieter herausfiltern, die eine Sofortauszahlung garantieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nur THG-Anbieter zu suchen, die die Prämie ganz oder teilweise spenden bzw. in nachhaltige Projekte investieren.

 

Modellrechnungen: Kfz-Unfallschäden selbst zahlen lohnt sich bis 3.400 Euro

 

Wer nach einem Autounfall für den Schaden selbst aufkommt, vermeidet eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit höhere Prämien für die Kfz-Versicherung. Gemäß Modellrechnungen des Vergleichsportals Verivox lohnt es sich, Haftpflichtschäden bis zu einer Höhe von 2.555 Euro und Vollkasko-Schäden bis 3.408 Euro selbst zu zahlen.

 

Schadenfreiheitsklassen bringen Rabatte

 

Für ein Ehepaar mit erwachsenen Kindern in der Schadenfreiheitsklasse 18 lohnt es sich, Vollkasko-Schäden an ihrem Skoda Octavia bis zu 3.408 selbst zu zahlen und nicht über die Versicherung regulieren zu lassen. Haftpflichtschäden am Fahrzeug des Unfallgegners begleichen die Versicherten bis zu einer Schadenssumme von 2.555 Euro besser aus eigener Tasche. Bei einem 36-jährigen BMW-Fahrer in der Schadenfreiheitsklasse 10 rechnet es sich, für Haftpflichtschäden bis zu 1.795 Euro und für Schäden am eigenen Auto bis zu einer Höhe von 2.690 Euro selbst aufzukommen.

 

Für die Berechnungen hat Verivox Tarife der zehn größten deutschen Autoversicherer ausgewertet. In der Regel klettern Versicherte nach jedem unfallfreien Jahr eine Schadensklasse höher. Lassen sie einen Unfallschaden durch den Versicherer regulieren, werden sie hingegen im Folgejahr um mehrere Klassen herabgestuft und verlieren wichtige Rabatte. Den Schadenkosten stehen dann Mehrbeiträge gegenüber, die bis zum Erreichen der höchstmöglichen Schadenfreiheitsklasse auflaufen.

 

"Die Beiträge zur Kfz-Versicherung werden erheblich durch die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Nach einem Unfall sollten Autofahrer deshalb bei ihrer Versicherung nachhaken, ob es sich lohnt, einen Schaden selbst zu zahlen." Die Rede ist vom sogenannten Prämienmehraufwand.

 

Bis zu 45 Prozent teurere Prämie

 

Um wie viele Klassen Autofahrerinnen und Autofahrer nach einem Schaden zurückgestuft werden, variiert von Versicherer zu Versicherer. Zudem hat auch die aktuelle Einstufung einen Einfluss. In den Modellrechnungen werden die Skoda-Fahrer im Jahr nach dem Unfall in der Haftpflicht-Versicherung im Mittel um zehn Klassen, in der Vollkasko-Versicherung um acht Klassen herabgestuft. Die Haftpflicht-Prämie steigt so im Jahr nach dem Schaden um durchschnittlich 41 Prozent, die Beiträge für die Vollkaskoversicherung um 25 Prozent. Der Alleinfahrer im BMW büßt in der Haftpflicht-Versicherung im Mittel sieben, in der Vollkasko-Versicherung sechs Klassen ein. Die Kosten für seine Haftpflicht-Versicherung steigen um durchschnittlich 45 Prozent, die Kosten für die Vollkaskoversicherung um 24 Prozent.

 

Anstatt den Schaden direkt selbst zu zahlen, sollten Versicherte einen Schadenrückkauf mit ihrem Versicherer vereinbaren. Dabei lassen Unfallfahrer ihren Schaden zunächst von der Versicherung bezahlen und haben sechs bis zwölf Monate Zeit, die Kosten für den Schaden bei der Versicherung zu entrichten.

 

"Zumindest bei Haftpflicht-Schäden sollten Versicherte den Schaden immer zunächst dem Versicherer melden und erst dann einen Rückkauf vereinbaren", so Wolfgang Schütz. "Nach einem Unfall ist häufig unklar, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen. Zudem wehrt der Versicherer auch unberechtigte Forderungen des Unfallgegners ab."

 

Sonderkündigungsrecht nach der Schadensregulierung

 

Nachdem der Versicherer den Schaden reguliert hat, haben Versicherungsnehmer zudem ein Sonderkündigungsrecht und somit die Möglichkeit, in eine günstigere Versicherung zu wechseln. Im Schnitt liegt die Ersparnis zwischen einem mittleren und günstigen Tarif in der Haftpflicht-Versicherung aktuell bei 33 Prozent, in der Vollkasko-Versicherung bei 28 Prozent.

 

Wichtig dabei: Versicherungswechsler müssen beim neuen Versicherer die herabgestufte Schadenfreiheitsklasse angeben. "Aber Versicherer kalkulieren ihre Preise ganz unterschiedlich", sagt Wolfgang Schütz. "Darum ist es gut möglich, dass gleichwertiger Versicherungsschutz nach der Herabstufung der SF-Klasse bei einem anderen Anbieter günstiger zu haben ist."

 

Methodik

Für die Modellrechnung wurden Tarife der 10 größten Kfz-Versicherer in Deutschland herangezogen. Berechnet wurden die Kosten von Unfallschäden, die ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern in der Schadenfreiheitsklasse 18 mit einem Skoda Octavia und ein 36-jährigen BMW-Fahrer in der Schadenfreiheitsklasse 10 verursacht haben.

 

E-Auto-Förderung 2023/2024: Was ist noch möglich und wie spart man Steuern?

 

Elektromobilität wird auch 2023 und 2024 vom Staat gefördert. Allerdings fällt die Ersparnis beziehungsweise der sogenannte Umweltbonus nicht mehr so üppig aus wie noch in den Vorjahren. Steuerlich lässt sich mit einem E-Auto aber weiterhin sparen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert, was jetzt noch möglich ist.

 

E-Auto-Förderung 2023/2024: Was ist noch möglich und wie spart man Steuern? 

 

Seit 1. Januar 2023 werden nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert. Die bisherige Förderung für Plug-in-Hybride entfällt. Für neu gekaufte E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro lässt der Staat noch 4.500 Euro springen, bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro sind es noch 3.000 Euro. Hinzu kommen weitere 2.250 beziehungsweise 1.500 Euro, die der Hersteller zahlt. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils zwölf Monate. Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 65.000 Euro erhalten keine staatliche Förderung.

 

Für geleaste Fahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze. Beträgt die Leasinglaufzeit allerdings nur zwischen 12 und 23 Monaten, reduziert sich der Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro auf 2.250 Euro vom Staat und 1.125 Euro vom Hersteller sowie bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro auf 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.

 

Wichtig: Ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen beziehungsweise Dienstwagen keinen Umweltbonus mehr.

 

E-Auto-Förderung 2024

 

Ab 1. Januar 2024 werden nur noch neu gekaufte Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro gefördert – und zwar mit 3.000 Euro vom Staat und weiteren 1.500 Euro vom Hersteller. Die Mindesthaltedauer beträgt weiterhin zwölf Monate. Für geleaste E-Autos mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze wie bei Neuwagen, bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten sind es noch 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.

 

Was gilt für gebrauchte E-Autos?

 

Junge Gebrauchtfahrzeuge werden 2023 noch mit den gleichen Prämien gefördert wie Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, also mit 3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller. Ab 2024 gibt es für junge Gebrauchte dann nur noch 2.400 Euro vom Staat und 1.200 Euro vom Hersteller.

 

Für eine Förderung müssen gebrauchte E-Autos mehrere Kriterien erfüllen: bislang wurde keine staatliche Förderung für sie erteilt; das Datum der Erstzulassung liegt nach dem 4. November 2019 und das der Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020; die Laufleistung beträgt maximal 15.000 Kilometer; es ist ein gewerblicher Autoverkauf, also nicht etwa ein Verkauf zwischen Privatpersonen.

 

Wichtig: Gefördert werden sowohl 2023 als auch 2024 nur Fahrzeuge, die in der Fahrzeuglistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sind. Nähere Infos dazu gibt es unter www.bafa.de unter dem Stichwort Elektromobilität.

 

Steuern sparen mit E-Autos

 

Für alle Elektroautos (genauer: batterieelektrische Fahrzeuge), die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer zum Beispiel ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.

 

Ebenfalls Steuern sparen kann man mit einem elektrisch betriebenen Dienstwagen. Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ein E-Auto als Dienstwagen bringt hierbei finanzielle Vorteile: Elektroautos in der Preisklasse bis 60.000 Euro werden nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil besteuert.

 

Bei Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis und bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 Prozent. Beide Regelungen sind jeweils günstiger als bei den Verbrennerfahrzeugen: Diese benzin- oder dieselbetriebenen Autos müssen nämlich mit 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 

VLH-Tipp: Dienstwagenrechner nutzen

 

Rechnen Sie mit unserem Firmenwagenrechner aus, wieviel Einkommensteuer Sie für Ihren Dienstwagen zahlen müssen: www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/dienstwagenrechner.html

 

Den Dienstwagen aufmotzen und beim geldwerten Vorteil sparen

 

Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer für seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung möchte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil - und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert.

 

Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil "das Firmenautoprivileg [als] eine teure Subvention für Besserverdiener" bewertet wird, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist allerdings: Diesel- und Benzinfahrzeuge werden hierzulande höher besteuert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.

 

Gleichzeitig stimmt auch, dass Hybridfahrzeuge zwar umweltfreundlich wirken - aber: Auf längeren Strecken wird weiterhin der Verbrennungsmotor genutzt. So kommen Firmenwagennutzer in den Genuss einer vergünstigten Besteuerung, obwohl der eigentlich verfolgte Zweck - nämlich der Klimaschutz - in den Hintergrund rückt. Böse Zungen könnten also durchaus behaupten, dass es sich bei der steuerlichen Vergünstigung für Hybridfahrzeuge um eine teure Subvention handelt.

 

Ganz grundsätzlich: So werden Dienstwagen besteuert

 

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber belohnen ihre Mitarbeitenden mit einem höheren Gehalt in Form eines Dienstwagens. Die meisten Angestellten nutzen den Firmenwagen auch privat, und kommen somit in den Genuss eines sogenannten geldwerten Vorteils:

 

Der Dienstwagen wird zu etwas Ähnlichem wie Lohn. Ein Angestellter mit Dienstwagen muss deshalb private Fahrten mit dem Firmenauto versteuern.

Für den Angestellten fallen allerdings nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf einen fiktiven Lohn an, die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug trägt der Arbeitgeber. Und das lohnt sich vor allem dann, wenn der Angestellte seinen Dienstwagen viel für Privatfahrten nutzt.

Eine Methode zur Berechnung der anfallenden Einkommensteuer für Privatfahrten ist das Fahrtenbuch. Alle beruflichen und privaten Fahrten werden darin notiert, und am Ende des Jahres wird zusammengezählt: Für die privaten Fahrten zahlt man anteilig Einkommensteuer. Das klingt zwar einfach, doch das Finanzamt hat hohe Anforderungen, was die korrekte Führung eines Fahrtenbuchs betrifft.

 

Die bequemere Methode, um die anfallende Einkommensteuer auf die Privatfahrten zu ermitteln, ist die Ein-Prozent-Regelung, bei der pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens mit Verbrennungsmotor zum monatlichen Gehalt dazu gerechnet wird.

 

Für Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil seit dem 1. Januar 2019 mit einem Prozent des halben Listenpreises angesetzt. Und seit 1. Januar 2020 sind die Dienstwagenstromer noch einmal günstiger geworden, denn seither gilt für die meisten reinen Elektrofahrzeuge die neue 0,25-Prozent-Regelung.

 

Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen gilt seit 1. Januar 2019 für Hybridelektrofahrzeuge eine 0,5-Prozent-Regel. Entscheidend dabei ist, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug gekauft wurde und wie hoch die Emissionswerte sind.

 

Ganz konkret: Sonderausstattung selbst zahlen und die Kosten absetzen

 

Eine Arbeitnehmerin möchte ihren Dienstwagen mit speziellen Felgen, einem Multifunktionslenkrad und weiteren Sonderausstattungen bestücken. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür nicht, sie zahlt die Sonderausstattung selbst. Immerhin: Der geldwerte Vorteil verringert sich in dem Jahr, in dem sie die Sonderausstattung bezahlt hat und - je nach Höhe der Kosten - auch noch in den Folgejahren. Ein Rechenbeispiel:

 

Bruttolistenpreis des Pkw ohne Sonderausstattung:     30.000 Euro

Von der Arbeitnehmerin bezahlte Sonderausstattung:    10.000 Euro

Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung:             40.000 Euro

Geldwerter Vorteil 1% aus 40.000 Euro = 400 Euro x 12: 4.800 Euro

 

Zur Erklärung: Die Zuzahlung der Arbeitnehmerin in Höhe von 10.000 Euro mindert den geldwerten Vorteil - und zwar so, dass sie im ersten Jahr überhaupt keinen geldwerten Vorteil versteuern muss. Da die von ihr geleistete Zuzahlung den geldwerten Vorteil übersteigt, kann der übersteigende Betrag in das Folgejahr vorgetragen werden. Das bedeutet: Die Arbeitnehmerin muss auch im zweiten Jahr nichts versteuern. Erst im dritten Jahr werden 4.400 Euro fällig (4.800 Euro geldwerter Vorteil minus 400 Euro restliche Zuzahlung).

Die Arbeitnehmerin könnte übrigens ihre Sonderausstattung auch in Raten an das Autohaus zahlen, sogar über mehrere Jahre verteilt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bliebe - wie beschrieben - gleich.

 

Gut zu wissen: Ob die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil für ihren Dienstwagen mittels Fahrtenbuch oder über die Ein-Prozent-Pauschalversteuerung berechnet, spielt grundsätzlich keine Rolle. Allerdings ist die Pauschalversteuerung einfacher zu handhaben. Und bei der Methode mit Fahrtenbuch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Sonderausstattungskosten auf den geldwerten Vorteil anrechnen lassen zu können.

 

Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den geldwerten Vorteil bei ihrem Dienstwagen auch dann mindern, wenn sie ein höherwertiges Fahrzeug möchten und der Arbeitgeber die Mehrkosten dafür nicht übernimmt. Das Prinzip bleibt das gleiche wie bei den selbst finanzierten Sonderausstattungen.

 

E-Autos: Wann ist der Verkauf eingesparter CO2-Emissionen steuerpflichtig?

 

E-Auto-Besitzer können mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusätzlich Geld verdienen. Doch Vorsicht: Je nachdem, ob das Fahrzeug zum Privat- oder zum Betriebsvermögen gehört, sind die Einnahmen aus dem Verkauf eingesparter CO2-Emissionen steuerpflichtig. Was zu beachten ist, das erklärt Michael Tippelt, Steuerberater bei Ecovis in Deggendorf.

 

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

 

Mineralölunternehmen müssen seit 2019 zum Ausgleich der Treibhausgase, die durch ihren verkauften Kraftstoff entstehen, eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erfüllen. Dafür müssen sie einen bestimmten Anteil der Treibhausgase durch „saubere“ Anteile ausgleichen. „Weil Elektrofahrzeuge kein CO2 ausstoßen, lassen sich ihre Emissionseinsparungen auf diese THG-Quote anrechnen“, erklärt Steuerberater Tippelt.

 

Wie lässt sich mit dem Verkauf eingesparter CO2-Emissionen Geld verdienen?

 

Seit Anfang 2022 können E-Auto-Besitzer am Handel mit der THG-Quote teilnehmen. „Dabei muss es sich jedoch um ein reines Elektroauto handeln“, stellt Steuerberater Tippelt klar. „Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge sind nicht begünstigt.“ Am THG-Quotenhandel können alle Personen teilnehmen, die als Halter eines E-Autos im Fahrzeugschein eingetragen sind. Sie können ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen. Zwischenhändler finden sich leicht über eine Internetrecherche. Pro Fahrzeug und pro Jahr können E-Auto-Besitzer so zwischen 150 und 400 Euro hinzuverdienen.

 

Was gilt bei der Steuer?

 

Ob die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel steuerpflichtig sind oder nicht, hängt davon ab, ob das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. „Die Finanzverwaltungen haben klargestellt, dass E-Auto-Besitzer, denen das Auto privat gehört, auf die Einnahmen durch den Verkauf eingesparter CO2-Emissionen keine Einkommensteuer zahlen müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Tippelt. Anders ist es aber, wenn der Pkw zum Betriebsvermögen gehört.

 

Worauf müssen Unternehmerinnen und Unternehmer achten?

 

Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, dann müssen Unternehmer die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel auch versteuern. Das gilt auch für überlassene Dienstwagen, da auch hier nur der Fahrzeughalter, also der Arbeitgeber, prämienberechtigt ist. Die Verkaufserlöse aus dem THG-Quotenhandel gelten als Betriebseinnahmen und unterliegen damit der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer und gegebenenfalls auch der Gewerbesteuer. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer. „Und wer selbst mit THG-Quoten handelt, der ist ohnehin unternehmerisch tätig und muss Umsatzsteuer bezahlen“, sagt Michael Tippelt.

 

Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?

 

Prüfen Sie, ob Ihr Elektroauto zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört.

Achten Sie darauf, ob Ihre Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel steuerpflichtig sind.

Wenn Sie selbst mit THG-Quoten handeln möchten, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

 

Mit dem Elektroauto Geld verdienen

 

Besitzer eines Elektroautos können seit diesem Jahr mit ihrem Fahrzeug ein paar hundert Euro nebenbei verdienen. Wie das geht? E-Fahrzeuge setzen bei ihrem Betrieb keine CO2-Emissionen frei. Diese eingesparten Emissionen beim eigenen Fahrzeug lassen sich ganz unkompliziert durch die Treibhausgasminderungsquote gegen Cash verkaufen. Zudem sind diese Einnahmen für Privatpersonen vollkommen steuerfrei. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklärt diesen Handel.

 

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

 

Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen, wurden durch die Bundesregierung verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu senken. Sie haben eine Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) zu erfüllen. 2022 liegt die vorgegebene Quote bei sieben Prozent. Sie steigt kontinuierlich an und erreicht im Jahr 2030 schließlich 25 Prozent. Da es der Mineralölindustrie kaum gelingt, die CO2-Emissionen bei ihren eigenen Kraftstoffen Benzin und Diesel zu senken, müssen sie als Ausgleich Verschmutzungsrechte zukaufen, um die gesetzlich vorgegebene THG-Quote zu erfüllen.

 

Unternehmen und Privatleute, die mit treibhausgasschonenden Kraftstoffen oder ganz treibhausgasfrei unterwegs sind, dürfen auf der anderen Seite ihre THG-Quoten verkaufen. So ist der Handel mit der THG-Quote entstanden. Und es ist ein Weg, wie die Mineralölkonzerne Strafzahlungen für jede nicht eingesparte Tonne CO2 vermeiden können.

 

Wer kann mit der Prämie steuerfreies Geld verdienen?

 

Jede Person, auf die ein E-Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, kann ihre THG-Quote ab sofort jährlich bis zum Jahr 2030 verkaufen. Dies gilt aber nur für vollelektrische Fahrzeuge und nicht für solche mit einem Hybridantrieb. Darunter fallen unter anderem E-PKWs, E-Busse, E-Transporter und E-Motorräder. Für zulassungsfreie E-Fahrräder und Pedelecs gibt es keine CO2-Prämie. Beim Besitz von mehreren Fahrzeugen darf pro Fahrzeug jedes Jahr eine eigene Prämie beantragt werden.

 

Wer also ohnehin schon ein E-Auto fährt, für den hat sich hier eine interessante Zusatzeinnahmequelle aufgetan. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug geleast, gekauft oder finanziert wurde. Berechtigt ist immer der Fahrzeughalter, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Um die Prämie zu bekommen, reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag lang, auch noch Ende Dezember, zugelassen war. Die Höhe der Prämie berechnet sich aus der eingesparten Menge an CO2, die vom Fahrzeugtyp abhängt und dem Marktpreis, also wie viel Mineralölunternehmen dafür bereit sind, zu zahlen.

 

Diese Prämie muss laut Bundesfinanzministerium von Privatpersonen nicht versteuert werden. Es fallen auf diese Einnahmen daher weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Handelt es sich um ein Dienstfahrzeug, so ist der Arbeitgeber regelmäßig der Fahrzeughalter, dem die Prämie zusteht. Unternehmen müssen ihre Prämien bei Betriebsfahrzeugen jedoch schon versteuern.

 

Wie funktioniert der Handel der mit THG-Quote?

 

Kfz-Halter können ihre CO2-Einsparung vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und dann theoretisch an einen Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. In der Praxis erledigen das jedoch Zwischenhändler für Privatpersonen. Sie bündeln eine größere Anzahl an Anträgen und sind damit für die Mineralölunternehmen als Handelspartner attraktiver als Einzelpersonen. Händler sind beispielsweise der ADAC, diverse Versicherungen oder Stromanbieter. Über das Internet lassen sich leicht Zwischenhändler finden.

 

Aber Vorsicht, die Auszahlungen der Quotenhändler für einen PKW variieren stark. Die zugesicherten Auszahlungen gehen von 200 bis 500 Euro. Dabei werden verschiedene Erlösmodelle für die Zertifikate angeboten. Beim Festpreis garantiert der Händler einen Betrag, der sich aus dem durchschnittlichen Quotenverkaufspreis ergibt. Beim Bestpreis hingegen wird zum bestmöglichen Tarif in Echtzeit verkauft. Dazu können Provisionen von null bis 25 Prozent für die Dienstleistung fällig werden. Oftmals wird mit zusätzlichen Rabattgutscheinen, einem Freundesbonus oder sogar dem Pflanzen eines Baumes geworben. Wer die maximale Prämie einstreichen möchte, sollte sich vorab über die Händler informieren und sie miteinander vergleichen.

 

Unkompliziertes Beantragen der THG-Quote

 

Der große Vorteil des Antrags über Zwischenhändler ist, dass die Prämie mit wenigen Klicks online zu ergattern ist. Einfach registrieren, den Fahrzeugschein hochladen und die Bankverbindung eingeben. Der Händler reicht die Unterlagen beim Umweltbundesamt ein und überweist in der Regel ein paar Wochen später die Prämie. Da es sich bei der THG-Quote nicht um eine staatliche Fördermaßnahme von E-Fahrzeugen handelt, ist es zudem möglich, den Umweltbonus, die Innovationsprämie oder andere Förderungen unabhängig davon zu beantragen und zu kassieren.

 

Privater Auto-Verkauf: Besser selbst abmelden

 

Auf Nummer sicher gehen alle, die ihren Gebrauchtwagen beim privaten Verkauf selbst abmelden. Ansonsten kann es passieren, dass die Kosten für Kfz-Versicherung und Steuer weiterlaufen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Auch ein Kaufvertrag schließt dieses Risiko nicht aus.

 

Am unkompliziertesten ist es für Privatleute, wenn sie ihren Gebrauchtwagen an den Fachhandel verkaufen. Sobald das Fahrzeug samt Papieren übergeben ist, kümmert sich dieser auch ums Abmelden. Viele versuchen es jedoch lieber über Gebrauchtwagen-Portale oder Kleinanzeigen, weil sie sich einen höheren Verkaufspreis erhoffen. Dann bleibt das Auto meistens angemeldet - auch für Probefahrten. "Das ist nachvollziehbar, denn die wenigsten Kaufinteressierten werden sich eigens dafür ein Kurzzeitkennzeichen besorgen", sagt Christian Hartrampf, Experte Kfz-Betrieb bei der R+V Versicherung. "Hinzu kommt: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen. Und nicht jeder hat ein Privatgrundstück, auf dem er das Auto zwischenzeitlich parken kann."

 

Kaufvertrag schützt nicht vor Betrug

 

Hartrampf empfiehlt, die Ummeldung auf jeden Fall im Kaufvertrag zu vereinbaren. Doch das ist noch keine Garantie, dass die neue Besitzerin oder der neue Besitzer das Auto auch wirklich ummeldet. Betrug kommt hier immer wieder vor. "Zwar geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, nicht aber die alleinige Verpflichtung zur Beitragszahlung. Die Kosten für Versicherung und Steuer müssen Verkäuferinnen oder Verkäufer in vielen Fällen weiter übernehmen, wenn das Auto nicht umgemeldet wird", erklärt R+V-Experte Hartrampf. Auf der sicheren Seite sind deshalb alle, die ihr Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden. "Spätestens nach dem Verkauf müssen Versicherung und Zulassungsstelle sowieso informiert werden. Soweit möglich, empfehle ich, das lieber selbst zu machen und es nicht Dritten zu überlassen."

 

Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, kann eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle beantragen. Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, geht das auch ohne Papiere. Dann hat die neue Besitzerin oder der neue Besitzer vier Wochen Zeit, um sich zu melden - sonst gilt das Auto als abgemeldet. Verkäuferinnen und Verkäufer sind dann von der Steuerpflicht befreit und der Versicherungsvertrag kann beendet werden.

 

Weitere Tipps:

 

Beim privaten Verkauf eines angemeldeten Autos geht die Versicherung mit Vertragsabschluss auf die Käuferin oder den Käufer über. Passiert anschließend ein Unfall, beeinträchtigt das nicht den Schadensfreiheitsrabatt der ehemaligen Besitzerinnen oder Besitzer - daher sollte die Versicherung schnellstmöglich über den Verkauf unter Angabe des Käufers informiert werden. Tipp: Der Kfz-Versicherung eine Kopie des Verkaufsvertrags zuschicken.

Ergänzend zum Kaufvertrag kann eine Kautionsvereinbarung getroffen werden. Käuferinnen oder Käufer hinterlegen eine Kaution, die sich an der Höhe der Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer berechnet. Diese erhalten sie zurück, wenn sie das Auto fristgerecht umgemeldet haben. Andernfalls wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten.

Anders als bei der Anmeldung kann ein Auto bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet werden. Bei Fahrzeugen, deren Dokumente ab 2015 ausgestellt wurden, ist dies auch online möglich.

 

Privater Autoverkauf: Was ist zu tun?

 

Tipps für den Alltag

 

· Mit Musterkaufvertrag auf der sicheren Seite

 

· Bei Probefahrt Versicherungsschutz im Auge haben

 

6,7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten allein im vergangenen Jahr den Besitzer. Gerade bei Angeboten von Privatleuten hoffen viele Käufer auf ein günstiges Schnäppchen. Die Wenigstens kennen die Stolpersteine beim Autokauf von Privat an Privat.

 

Damit nichts schief geht, greift man am besten zum Musterkaufvertrag. Der lässt sich auf den Websites der meisten Versicherer herunterladen. Wichtig ist, wie die HUK-COBURG mitteilt, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären: Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt. - Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. - Außerdem enthält der Vertrag zwei Mitteilungen, eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Verschicken ist die Angelegenheit des Verkäufers.

 

Bevor der Käufer sich nach dem Kauf ins Auto setzt und wegfährt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

 

Anschließend muss der neue Gebrauchtwagen schnellstmöglich umgemeldet werden. Dazu braucht der Käufer einen siebenstelligen Code, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Nummer kann man beim Versicherer telefonisch erfragen, oder man lässt sie sich per Mail zuschicken. Bevor aber der Kfz-Versicherer die eVB-Nummer verschickt, will er noch Details vom Auto wissen. Es ist also gut, den Fahrzeugschein zur Hand zu haben. Der Zulassungsstelle genügt als Versicherungsnachweis für die Ummeldung der siebenstellige Code.

 

Achtung Probefahrt

 

Auch schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko-Versicherung.

 

Diebstahl setzt, wie die HUK-COBURG erklärt, immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.

 

Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die in der Corona-Zeit nicht während der Probefahrt im Auto zu sitzen wollen oder können, sollten mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

 

Noch ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.

 

Neue Regelungen für den Verbandskasten im Auto

 

Mund- und Nasenschutz künftig verpflichtender Bestandteil  

 

Wer mit dem Auto unterwegs ist, kommt um ein wichtiges Ausrüstungselement nicht herum: den Verbandskasten. Er ist der Helfer in der Not, wenn man beispielsweise als erste Person an einen Unfallort kommt oder selbst in einen Unfall verwickelt ist. Damit der Inhalt eines Verbandskastens immer auf dem neuesten Stand ist, werden die entsprechenden Vorschriften von Zeit zu Zeit angepasst. Bei den jüngsten Änderungen wurden nicht nur medizinische Erkenntnisse berücksichtigt, sondern auch die Coronapandemie mit einbezogen. So besteht künftig die Pflicht, zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) im Verbandskasten mitzuführen, so die Sparkassen DirektVersicherung.

 

Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen für den Pkw werden in der DIN 13164 festgelegt. Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherige aus dem Jahr 2014 und gilt bereits seit dem 1. Februar 2022. Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); solange sie nicht geändert beziehungsweise eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug.

 

Neben der neu eingeführten Pflicht zum Mitführen von zwei Gesichtsmasken wird die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, sodass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss, so die Sparkassen DirektVersicherung.

 

Elektroautos tanken bis zu 59 Prozent günstiger als Verbrenner

 

Wer ein Elektroauto fährt, tankt deutlich günstiger als Besitzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Die Ersparnis im Vergleich zu Benzinern beläuft sich aktuell auf 59 Prozent, im Vergleich zu Diesel sind es 57 Prozent. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Auswertung des Vergleichsportals Verivox.

 

Strom deutlich günstiger als Benzin und Diesel

 

Der durchschnittliche Stromverbrauch der zehn Elektroauto-Modelle, die im Jahr 2020 am häufigsten zugelassen wurden, liegt bei 19 Kilowattstunden (kWh) pro 100 km. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 37,02 Cent/kWh sind das derzeit Kosten von 7,04 Euro. Auf eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km hochgerechnet liegen die Kosten bei 1.055 Euro.

 

Benziner verbrauchen auf 100 km im Schnitt 7,7 Liter. Bei einem durchschnittlichen Benzinpreis von 2,2 Euro/Liter sind das Kosten von 16,94 Euro. Das entspricht 2.541 Euro für 15.000 km.

 

Der durchschnittliche Verbrauch von Diesel-Pkw liegt bei 7 Litern pro 100 km. Bei einem durchschnittlichen Dieselpreis von 2,317 Euro/Liter belaufen sich die Kosten auf 16,22 Euro. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km summieren sich die Kosten auf 2.433 Euro.

 

 

„Angesichts der hohen Preise für Benzin und Diesel sparen alle, die ein E-Auto fahren, momentan richtig viel Geld. Die durchschnittlichen Kosten für Benzin und Diesel sind aktuell mehr als doppelt so hoch“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Wie sich die Energiekosten in den nächsten Monaten entwickeln, hängt in erster Linie vom Krieg in der Ukraine und einem möglichen Importstopp von Gas und Öl aus Russland ab.“

 

Drei ähnliche Automodelle im Vergleich

 

Dass die Stromkosten für das Tanken deutlich niedriger liegen als die Spritkosten, zeigt auch der Vergleich ähnlicher Automodelle. Der VW e-Golf (136 PS) verbraucht laut dem ADAC Ecotest (05/2019) rund 17,3 kWh auf 100 Kilometern. Wird der aktuelle Durchschnittspreis für Haushaltsstrom berücksichtigt, entspricht das Kosten von rund 6,40 Euro.

 

Der moderne Benziner VW Golf 1.5 eTSI (150 PS) verbraucht laut ADAC Ecotest (03/2020) 6,1 Liter Benzin auf 100 Kilometern, was 13,42 Euro entspricht.

 

Beim sparsamen Diesel VW Golf 2.0 TDI (150 PS), der laut ADAC Ecotest (09/2021) einen Verbrauch von 4,8 Litern auf 100 km aufweist, liegen die Kosten bei 11,12 Euro und damit ebenfalls über den Stromkosten des vergleichbaren Modells.

 

Methodik

Laut einer Erhebung des Beratungshauses EUPD Research finden 77 Prozent der Ladevorgänge von Elektroautos zu Hause statt. Daher ist für einen Kostenvergleich der durchschnittliche Strompreis für Haushalte (37,02 Cent/kWh) ausschlaggebend. An öffentlichen Ladesäulen können je nach Anbieter und Aufladungsart aber auch deutlich höhere Kosten entstehen. Die durchschnittlichen Benzin- und Dieselpreise entsprechen dem bundesweiten Durchschnitt vom 13.03.2022 (Quelle: clever-tanken.de). Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis wurde anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex Strom erhoben.

 

Hohe Spritpreise: Zusammen zur Arbeit fahren, Benzinkosten teilen und Steuern sparen

 

Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder im Auto seine Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen - egal, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt. Warum sich die Fahrer hin und wieder abwechseln sollten, ob immer nur die kürzeste Strecke anerkannt wird und wie viel man absetzen kann - das und mehr zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

 

Die Preise für Diesel und Benzin schrauben sich immer weiter nach oben. Wer kein Elektro-Auto hat, muss tief in die Tasche greifen. Viele überlegen deshalb ganz konkret, wie sie Kosten sparen können. Eine Möglichkeit ist es, als Fahrgemeinschaft zur Arbeit zu fahren. Das ist zwar etwas umständlich und man muss meist kleinere Umwege in Kauf nehmen, doch finanziell lohnt sich das in zweifacher Hinsicht

 

Wer eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit organisieren kann, spart Spritkosten und kann gleichzeitig die Pendlerpauschale nutzen. Denn bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder, der im Auto sitzt, seine Kilometer von zu Hause bis zur ersten Tätigkeitsstätte über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen - also nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin selbst, sondern alle, die mitfahren.

 

30 Cent bis 35 Cent pro Kilometer einfache Fahrt für alle Insassen

 

Grundsätzlich gilt in Sachen Pendlerpauschale: Das Finanzamt akzeptiert nur den kürzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit, steuerdeutsch zur "ersten Tätigkeitsstätte". Ein Umweg wird dann anerkannt, wenn er verkehrsgünstiger ist, zum Beispiel wegen Berufsverkehr oder Großbaustelle, und man dadurch Zeit spart. Dann gibt es für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke - also entweder die Hinfahrt oder die Rückfahrt - 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent (gültig seit 2021). Da die Spritpreise allerdings so hoch sind, plant die Bundesregierung eine Erhöhung. Das bedeutet, es könnten aus den 35 Cent rückwirkend ab Januar 38 Cent werden.

 

Bei einer Fahrgemeinschaft ist das genauso: Für jeden Einzelnen erkennt das Finanzamt den kürzesten oder verkehrsgünstigsten Weg an. Die Umwege durch Abholen oder Heimbringen von Mitfahrern zählen nicht. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass ein längerer Fahrtweg vom Finanzamt akzeptiert wird, wenn sich dadurch Zeit sparen lässt. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Fahrgemeinschaft über die Autobahn fährt statt durch die Stadt und dadurch zum Beispiel sieben Kilometer mehr Weg hat, so aber den zeitraubenden Ampelverkehr umgeht.

 

Maximal 4.500 Euro im Jahr für Mitfahrer

 

Mal fährt der eine mit seinem Kombi, mal die andere mit ihrem Jeep. Das ist fair gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und auch besser für die Steuererklärung. Denn Mitfahrer dürfen nur maximal 4.500 Euro Fahrtkosten im Jahr von der Steuer absetzen. Fahrerinnen und Fahrer dagegen, die ihr eigenes Auto nutzen, können die Pendlerpauschale ohne Einschränkung absetzen - also ohne Deckelung nach oben.

 

Fährt bei einer Fahrgemeinschaft allerdings immer die Gleiche, dann können die Kollegen sie mit einer so genannten "Mitnahmevergütung" entschädigen. Doch das ist komplex, denn die Fahrerin muss dieses Geld versteuern.

 

VLH-Tipp: Wenn die Fahrgemeinschaft sich regelmäßig abwechselt - also sowohl Fahrer/in als auch das Auto -, dann empfiehlt es sich, das zu dokumentieren. Denn wenn zweifelsfrei differenziert werden kann, wer an wie vielen Tagen mit seinem eigenen Auto gefahren ist, kann bei größeren Entfernungen für alle die 4.500 Euro-Grenze entfallen.

 

Übrigens: Auch Eheleute und Lebenspartner können ihre Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale jeweils einzeln absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren. Das gilt sogar dann, wenn sie für das gleiche Unternehmen tätig sind.

 

Unfallversicherung gilt auch fürs Abholen und Heimbringen

 

Normalerweise sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann unfallversichert, wenn sie von ihrer Arbeit direkt nach Hause fahren oder umgekehrt. Fahren sie auf dem Nachhauseweg noch beim Supermarkt vorbei oder machen einen anderen privaten Umweg, gilt der Unfallschutz also nicht.

 

Anders ist das bei Fahrgemeinschaften: Nicht nur die direkte Fahrtstrecke, auch jeder Umweg zum Abholen oder Heimbringen der Kolleginnen und Kollegen ist gesetzlich unfallversichert. Für die Fahrt zum Supermarkt gilt natürlich aber auch hier kein Unfallschutz.

 

Brennen E-Autos häufiger als Diesel oder Benziner?

 

Elektrofahrzeuge haben den Ruf, schneller in Brand zu geraten als Wagen mit Verbrennungsmotor. Diese Einschätzung teilen einer repräsentativen YouGov-Studie zufolge 49 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Als fünftgrößter Pkw-Versicherer Deutschlands geht die DEVK der Frage nach, ob die Brandgefahr bei E-Autos tatsächlich höher ist.

 

Noch nie wurden so viele Elektroautos verkauft wie dieses Jahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat von Januar bis Oktober 2021 über 267.000 Neuzulassungen von E-Pkw registriert - das sind bereits jetzt über 70.000 mehr als im Vorjahr. Diesen Trend sehen auch Versicherer. So sind aktuell rund 45.000 Autos mit einem Hybrid- oder reinen Elektromotor bei der DEVK versichert. Das sind zwar nur 2,1 Prozent der versicherten Fahrzeuge - der Anteil hat sich gegenüber dem Vorjahr aber schon mehr als verdoppelt.

 

Vor allem Ältere schätzen das Brandrisiko von E-Autos höher ein

 

Die Deutschen haben mehrheitlich noch keine Erfahrung mit Stromern - sehr wohl aber eine Meinung dazu. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der DEVK, für die das Marktforschungsinstitut YouGov insgesamt 2.076 Personen repräsentativ befragt hat. 49 Prozent der über 18-Jährigen gehen davon aus, dass Brände bei Elektroautos häufiger vorkommen als bei Dieseln oder Benzinern. Bei den über 55-Jährigen sind es sogar 55 Prozent - dagegen nur 35 Prozent bei jungen Leuten bis 24 Jahren. Insgesamt sehen nur wenige Befragte E-Pkw bei Diebstahl (7 Prozent), Kollision (7 Prozent) oder anderen Schäden (4 Prozent) häufiger betroffen. Immerhin ein Viertel ist der Ansicht, dass die Schadenhäufigkeit nichts mit der Antriebsart zu tun hat.

 

Der Faktencheck: Stromer brennen ebenso selten wie andere Autos

 

Aber wer hat Recht? Brennen Elektroautos wirklich öfter als Diesel oder Benziner? Die DEVK jedenfalls verzeichnet dieses Jahr bis einschließlich Oktober noch keinen einzigen Brand eines Pkw mit E-Kennzeichen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt das Risiko moderat ein. "Aus unseren Statistiken gibt es bisher keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor", sagt Alexander Küsel, Leiter der GDV-Schadenverhütung.

 

Im Extremfall brennen Batterien mit bis zu 1.000 Grad

 

"Wenn bei Elektroautos die Antriebsbatterien brennen, sind sie allerdings viel schwerer zu löschen als herkömmliche Fahrzeuge", erklärt Nils Büker, Schadenspezialist der DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG - DEVK RE: "Sie brennen aufgrund der chemischen Reaktionen innerhalb der Batterie, die das Feuer immer wieder anfachen, deutlich länger und deutlich heißer als Verbrenner. E-Autos können derzeit kaum, oder nur mit extrem viel Wasser über einen langen Zeitraum gelöscht werden." Das bestätigt Peter Bachmeier, Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren: "Ein normales Auto löschen wir in einer Viertelstunde und brauchen dafür 500 Liter Wasser. Beim E-Auto sind wir hingegen oft zwei bis drei Stunden beschäftigt und brauchen 10.000 Liter Wasser." Anschließend müsse das Fahrzeug 72 Stunden beobachtet werden, weil die Batterie erneut Feuer fangen könnte.

 

Einzelne Schäden in der Rückversicherung

 

Nils Büker hat inzwischen Erfahrung mit ein paar Großschäden, bei denen Antriebsbatterien eine Rolle spielten. Er erinnert sich z. B. an einen Fall mit brennenden Elektrobussen in Hannover, für den die DEVK RE aufkam. Obwohl die Busse nachts im Depot abgestellt und mit Brandwänden voneinander getrennt waren, war das Feuer schwer zu löschen. Die Brandwände verschafften den Einsatzkräften zwar Zeit, um möglichst viele andere Busse rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Dennoch entstand ein Millionenschaden. "Dieser und andere Schäden aus der Rückversicherung", so der Experte, "sind Ausnahmen und nicht repräsentativ. Sie zeigen aber auf, was im Extremfall passieren kann."

 

Rein elektrische Antriebe im Fokus

 

Gezielt nach dem Brandrisiko je Antriebsart gefragt, vermuten in der YouGov-Umfrage mit Abstand die meisten Deutschen (35 Prozent), dass rein elektrische Antriebe am häufigsten betroffen sind. 10 Prozent halten Benziner für brandgefährlich, 7 Prozent Autogas und 4 Prozent Diesel. Wasserstoff- und Hybridantriebe gelten mit jeweils 3 Prozent offenbar als unbedenklich. Richtig ist: Benzin ist leichter entzündlich als Diesel. Mit Autogas und Wasserstoff betriebene Pkw können im Brandfall aber explodieren. Hybridfahrzeuge vereinen zwar mehrere Gefahrenquellen, jedoch in geringerem Umfang: Die Batterie ist deutlich kleiner als bei einem reinen E-Auto und es ist weniger Sprit im Tank als bei einem vergleichbaren Verbrenner. Laut GDV brennen in Deutschland täglich im Schnitt etwa 40 Autos - überwiegend Benziner oder Diesel.

 

Alter der Batterie als Brandursache Nummer eins?

 

Aber welche Faktoren erhöhen überhaupt das Brandrisiko von E-Autos? Hier tippen 37 Prozent der Deutschen auf das Alter der Batterie, 35 Prozent auf Produktionsmängel und 32 Prozent auf einen Unfall als Auslöser. Bis zu drei Antworten waren möglich. Auch der Ladevorgang wird tendenziell als gefährlich eingeschätzt (28 Prozent). Bedienungsfehler (14 Prozent) oder die Außentemperatur (9 Prozent) erscheinen dagegen eher unerheblich. "Aufgrund des noch relativ kurzen Beobachtungszeitraums und der extrem schnellen Weiterentwicklung der Technik bei E-Autos sind Aussagen über Feuergefahren schwer", so Nils Büker, "aber unsere Analyse nationaler und internationaler Studien zu Lithium-Ionen-Akkus zeigt, dass v.a. der Ladevorgang, Tiefenentladung und Beschädigungen zum Batteriebrand führen können."

 

Immer mehr Partnerwerkstätten sind auf E-Autos spezialisiert

 

Dass Stromer häufiger in Brand geraten als andere Pkw, ist ein Vorurteil. Von Elektroautos gehen allerdings andere Gefahren aus. Umso wichtiger ist es für alle, die ein E-Auto besitzen, gut versichert zu sein. So kann es im Schadenfall sinnvoll sein, das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen. Bei der DEVK sollten Kundinnen und Kunden gerade deshalb eine Werkstattbindung vereinbaren und damit 15 Prozent Beitrag sparen. Denn mit bundesweit fast 4.000 Betrieben hat die DEVK das größte Partnerwerkstattnetz in Deutschland. Etwa 70 Prozent davon sind Markenwerkstätten der Hersteller. Immer mehr Partnerbetriebe schulen ihr Personal und statten sich neu aus, um gezielt die E-Fahrzeuge von beispielsweise Tesla, VW, Mercedes, BMW & Co. reparieren zu können.

 

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.076 Personen zwischen dem 12. und 15.11.2021 teilgenommen haben. Die Gesamtergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

Vorsicht bei Wasserschäden

 

Hochwasser oder Unwetter können zu Schäden am Auto führen/ ADAC Informiert auch über Schäden bei Elektroautos

 

Um keine Folgeschäden zu riskieren, sollten von Hochwasser oder Sturmfluten beschädigte Fahrzeuge nicht gestartet werden sondern bei Bedarf erst zum nächsten trockenen Ort geschoben oder abgeschleppt werden. Dann die Fahrzeugbatterie abklemmen und den Wagen zur Werkstatt bringen lassen. Grundsätzlich gibt es laut ADAC keinen Unterschied zwischen Elektroauto und Verbrenner. Alle Stecker und Kontakte sowie die Hochvoltbatterie sind wasserdicht verbaut und es besteht auch kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Wichtig bei Wasserschäden ist zu wissen, wie weit das Wasser am oder ins Fahrzeug vorgedrungen ist.

 

-  Wasser bis unterhalb des Türschwellers: Auch hier können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Sofern das Fahrzeug Auffälligkeiten zeigt, empfehlen die Technik-Experten des ADAC alle Funktionsbauteile im Bodenbereich des Pkw checken zu lassen.

 

-  Wasser über dem Türschweller oder im Innenraum: Dann sind Schäden sehr wahrscheinlich. Alle Funktionsbauteile, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, sollte man in der Werkstatt überprüfen und gegebenenfalls austauschen lassen. Schmutz unter den Bodenbelägen und Dämmmatten lässt sich normalerweise auch mit einem Sprüh- oder Nasssauger nicht entfernen. In aller Regel müssen diese Teile deshalb ersetzt werden. Auch Tür -und Seitenverkleidungen sollten entfernt werden, um Hohlräume und das Innere der Türschweller auf Nässe und Verschmutzung durch Schlamm zu kontrollieren.

 

-  Wasser im Auto bis zur Unterkante der Fensterscheibe: Das kann einen wirtschaftlichen Totalschaden zur Folge haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle elektrischen und elektronischen Bauteile einschließlich der Kabelbäume beschädigt wurden, ist hoch. Außerdem kann Wasser in Motor und Getriebe eingedrungen sein. 

 

Für Schäden an Autos, die abgestellt waren und durch Hochwasser oder ähnliche Ereignisse beschädigt wurden, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Die Kaskoversicherung kann die Leistung aber verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand. Aber für jede Antriebsart gilt: Nicht durch Hochwasser fahren, da nicht immer vorauszusehen ist, wie tief das Wasser wirklich ist und ob sich darin Hindernisse befinden. Konventionelle Pkw (auch die meisten SUV) sind nur für eine maximale Wassertiefe von rund 20 bis 25 Zentimetern bei langsamer Geschwindigkeit ausgelegt. Steht das Wasser höher, kann das Fahrzeug liegen bleiben und Schaden nehmen. Bei extremen Überschwemmungen kann zudem das Auto von den Wassermassen mitgerissen werden.

 

E-Autos verlieren rapide an Wert

 

Die hohe Kaufprämie für Elektroautos bringt den Markt für Gebrauchtwagen durcheinander. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin CAPITAL in seiner Ausgabe 8/2021. Während das Interesse der Käufer an neuen Batterieautos groß ist, lassen sich gebrauchte wegen des geringen Preisunterschieds kaum noch absetzen. Nach einer Studie der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), eines Datendienstleisters der Autoindustrie, geben 52 Prozent der im Juni befragten deutschen Autohäuser an, sie würden gebrauchte Elektroautos "nur mit starken Nachlässen" los.

 

"Die Förderprämien drücken die Restwerte der gebrauchten Elektroautos nach unten", sagt Andreas Radics, Executive Partner der auf Autothemen spezialisierten Beratung Berylls. "Das ist vor allem für ältere Modelle ein Problem."

 

Die aus den Fugen geratenen Preise stellen ein etabliertes System infrage: Bisher konnten Autokäufer und -händler relativ gut kalkulieren, wie viel ein Wagen nach vier oder fünf Jahren und etwa 80 000 Kilometern auf dem Tacho noch wert sein wird. Nun aber können Neuwagenkäufer bei E-Autos einen Preisabschlag von bis zu 9 000 Euro netto erzielen. Damit schrumpft der Abstand zu gebrauchten Modellen, für die keine Förderung gezahlt wird. Hinzu kommt, dass bei E-Autos die Innovationen bei Software und Batterien so schnell kommen, dass neue Wagen schneller veralten.

 

Eine weitere Absurdität der neuen Elektrowelt zeigt sich auf dem Leasingmarkt: Aktuell werden Neuwagen über Leasingverträge mit sehr niedrigen Raten vertrieben. Da diese Raten mit den erwarteten Restwerten kalkuliert werden, sollten sie bei sinkenden Restwerten in die Höhe gehen. Das allerdings findet nicht statt. "Der Antrieb, Elektroautos abzusetzen, ist so hoch, dass die Preise im Sinkflug sind", sagt Lukas Steinhilber, Chef der Leasing-Plattform Vehiculum. "Einer wirtschaftlichen Logik folgt das nur bedingt." Nach einer Analyse von Vehiculum sind die Angebote für E-Autos zuletzt sogar noch günstiger geworden - während sie bei Verbrennern stabil blieben. Der Grund: Die Autohersteller drücken Elektroautos in den Markt, um die EU-Abgasvorgaben zu erfüllen. "Das oberste Ziel der Hersteller und Importeure ist es, die CO2-Grenzwerte für die Neuzulassungen einzuhalten. Sonst drohen Strafzahlungen", sagt Martin Weiss, Leiter der DAT-Fahrzeugbewertung. "Hierbei helfen ihnen sicher attraktive Leasingraten."

 

Bei Schäden an Windschutzscheiben schnell handeln

 

Wer feststellt, dass die Windschutzscheibe des eigenen Fahrzeugs beschädigt ist, sollte schnell handeln. Schließlich können auch kleine Schäden die Sicht beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen. Allerdings muss nicht bei jeder Beschädigung die Scheibe ausgetauscht werden: Dank spezieller Verfahren kann eine Reparatur genügen. Das Problem: "Die Reparaturverfahren werden nicht immer richtig angewandt. Es kommt vor, dass Fahrzeuge mit reparierten Windschutzscheiben durch die Hauptuntersuchung fallen", so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Grund hierfür sind häufig trübe Flecken um die zuvor beschädigten Bereiche - durch mangelhafte Reparaturarbeiten hervorgerufen. "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden", rät Rechtien.

 

Bei Schäden im Fernsichtfeld ist der Austausch zwingend

 

Zudem lassen sich Windschutzscheiben nur dann reparieren, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen. Entstandene Sprünge dürfen außerdem nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden - hier muss die Scheibe zwingend ausgetauscht werden.

 

Kalibrierung der Kameras nach Scheibentausch

 

Ist ein Scheibenwechsel notwendig, können Kosten in bis zu vierstelliger Höhe entstehen. Ein Grund für die vergleichsweise hohen Kosten sind moderne Assistenzsysteme: Für Spurhalteassistenten und andere Sensoren sind Kameras hinter der Frontscheibe nötig. Daher erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro. Eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt, eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend.

 

Mit dem Kleinwagen den Camper ziehen

 

ADAC Liste zeigt: Schon Modelle ab 20.000 Euro haben ausreichend hohe Anhängelasten

 

Wer große Lasten wie einen Wohnwagen ziehen möchte, braucht ein starkes Auto mit hoher Anhängelast. Ideale Zugfahrzeuge sind meist große Autos mit kräftigen Dieselmotoren und Allradantrieb sowie Automatik. Dass es aber nicht immer teure und große Modelle sein müssen, zeigt eine Auswertung des ADAC. Bereits Kleinwagen und viele günstige Modelle unter 30.000 Euro können ohne Probleme Anhängelasten von mindestens 1,2 Tonnen ziehen.

 

Viele Modelle schon ab 20.000 Euro sind in der Lage, Anhänger zwischen 1,2 und 1,5 Tonnen zu ziehen. Damit sind sie für einen Campingurlaub mit vier Personen gut geeignet. Beispiel ist der Dacia Duster (Neupreis unter 15.000 Euro): Der SUV der unteren Mittelklasse bietet genügend Platz für vier Personen mit Gepäck und darf bis zu 1.500 kg an den Haken nehmen. Auch der Fiat Tipo als Kombi bietet einen sehr großen Frachtraum und ist ebenfalls für Anhänger bis 1.500 kg zugelassen.

 

Im Kleinwagenbereich gibt es beispielsweise den Nissan Micra für etwa 14.000 Euro, der immerhin 1.200 kg ziehen darf. Für einen kleineren Wohnwagen zu zweit ist das ausreichend, wenn auch nicht ideal. Wer mit begrenztem Budget deutlich schwerere Anhänger wie etwa ein Boot ziehen möchte, der findet für unter 30.000 Euro etwa mit den japanischen Pickups Isuzu D-Max (2,5 Tonnen Anhängelast) und Toyota Hilux (2,8 Tonnen Anhängelast) die passenden Autos. Insgesamt konnten die ADAC Experten über 50 Modelle unter 30.000 Euro ermitteln, die schwere Anhänger ziehen dürfen.

 

Mardersaison: Tipps für Fahrzeugbesitzer

 

Mit dem Mai nähert sich die Mardersaison in Deutschland ihrem Höhepunkt. Dies geht aus einer internen Erhebung durch Deutschlands zweitgrößten Kfz-Direktversicherer, die Verti Versicherung AG, hervor.

 

Rund 40 Prozent der im vergangenen Jahr durch das Teltower Versicherungsunternehmen registrierten Marderschäden entfielen auf die Monate April bis Juli. Darunter auch der höchste 2020 bei Verti gemeldete Schaden infolge einer Marderatta>Um solch teure Überraschungen zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter insbesondere während der Monate Mai und Juni Vorsicht walten lassen. Dann ist die Gefahr von Bissattacken im Motorraum fast 30 Prozent höher als im Jahresmittel. Dies geht ebenfalls aus den Daten des Kfz-Versicherers hervor.

 

„Verbraucher sollten sich vor allem der Gefahren von Folgeschäden bewusst sein“, rät Produktexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG. „Diese sind in der Regel nicht durch die Basistarife der verschiedenen Anbieter abgedeckt und können dadurch für Versicherte schnell teuer werden. Zudem geht von ihnen eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr aus.“

 

Daher empfiehlt der Experte, regelmäßig einen Blick unter die Motorhaube zu werfen. Speziell bei Anzeichen wie Pfotenspuren auf der Karosserie sollte gezielt nach angenagten Gummiteilen und angeknabberten Kabeln geschaut werden. Diese können oft kostengünstig ersetzt werden, bevor aus ihnen weitere Schäden entstehen. Gerade bei Elektroautos drohen sonst aufgrund der höheren Spannung immense Folgekosten durch Kurzschlüsse.

 

Damit es gar nicht erst so weit kommt, können zum Beispiel ein “Marderschreck“ mit Ultraschallwellen oder ein engmaschiger Draht unter dem Fahrzeug helfen, die Tiere aus dem Motorraum fernzuhalten. Eine weitere Alternative bilden Duftmarkenentferner-Sprays, welche beim Abstellen des Autos angewandt werden und den Duft fremder Männchen überdecken. So kann insbesondere in der Paarungszeit Schäden durch Revierverhalten im Motorraum vorgebeugt werden.

 

Trend zum Wohnmobil birgt auch Gefahren

 

Wohnmobile sind in der Corona-Pandemie beliebter denn je. Das spürt auch die R+V Versicherung: 2020 hat sie fast 20 Prozent mehr Camper versichert als im Vorjahr - Tendenz steigend. Aber: Vor allem Einsteiger verursachen Unfälle mit den fahrbaren Urlaubsdomizilen.

 

Die Caravan-Branche boomt, die Zahl der Neuzulassungen ist im Jahr 2020 um mehr als 40 Prozent gestiegen. Laut Kraftfahrtbundesamt setzt sich dieser Trend fort: allein im ersten Quartal dieses Jahres mit rund 24 Prozent mehr Neuanmeldungen. Insgesamt sind deutschlandweit derzeit rund 675.000 Camper angemeldet. In der Konsequenz steigt auch der Bedarf an Versicherungsschutz. "2020 hat die R+V rund ein Fünftel mehr Camping-Fahrzeuge versichert als im Jahr zuvor - Tendenz steigend", sagt Christian Hartrampf, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.

 

In Corona-Zeiten setzen sich viele Fahrer zum ersten Mal ans Steuer eines Wohnmobils - und sind dann überfordert mit dem riesigen Fahrzeug. "Besonders Neulingen fehlt das Gespür für die Abmessungen ihres Gefährts. Außerdem ist das Fahr- und Bremsverhalten ganz anders als beim gewohnten Pkw. Auch die eingeschränkte Sicht führt häufig zu Unfällen", erklärt Hartrampf. Für eine sichere Fahrt in den Urlaub empfiehlt Hartrampf ungeübten Fahrern, den Camper bereits vor dem Start in den Urlaub Probe zu fahren - am besten erst einmal auf einem Verkehrsübungsplatz oder bei einem speziellen Reise- und Wohnmobil-Training.

 

Wer ein Wohnmobil mietet, sollte sich im Vorfeld über die bestehenden Versicherungen informieren. "Sinnvoll ist auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung", sagt Christian Hartrampf. Sie deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. "Selbst kleine Parkrempler gehen schnell ins Geld." Auch darauf sollten Urlauber achten: "Die Kaskoversicherung sollte unbedingt grobe Fahrlässigkeit einschließen - dann springt sie auch ein, wenn der Fahrer zum Beispiel eine Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite falsch einschätzt", rät Hartrampf. Ein wichtiger Tipp des Experten für alle, die ihren Camper auch verleihen oder auf Carsharing-Plattformen anbieten wollen: "Sie sollten den Versicherungsschutz unbedingt mit ihrem Versicherer abklären, dann gibt es im Schadenfall keine bösen Überraschungen."

 

Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte

 

Die Zahl der Elektroautos in Deutschland wächst und wächst. Gefördert wird dieser Trend durch die Bundesregierung mit dem Umweltbonus sowie Vorteilen für Elektroautos im Straßenverkehr. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für den Kauf und die Versicherung eines E-Autos.

 

Leise, energiesparend, schadstoffarm - Elektroautos gehören zu den aktuell emissionsärmsten Fahrzeugen auf dem Markt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das bestätigen auch die Kfz-Neuzulassungszahlen: 2020 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 194.163 reine Elektroautos in Deutschland zugelassen, ein Plus von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. CosmosDirekt erklärt, worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte und welche Vorteile man sich sichern kann.

 

VON UMWELTBONUS UND INNOVATIONSPRÄMIE PROFITIEREN

 

Um den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern, fördert der Gesetzgeber seit 2016 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Anschaffung von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und den meisten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mit einem Listenpreis von maximal 65.000 Euro. Dieser sogenannte Umweltbonus soll den Absatz von neuen sowie jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen ankurbeln. Im Jahr 2020 wurde der bisherige Umweltbonus erhöht. Diese Regelung ist bis mindestens 31. Dezember 2025 gültig. "Aktuell erhält man beim Kauf eines Plug-In-Hybriden einen Zuschuss vom Staat von bis zu 4.500 Euro, bei Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sogar bis zu 6.000 Euro. Dieser gilt auch rückwirkend für Autos mit einer EU-Zulassung ab dem 4. November 2019", erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (sogenannte BAFA-Liste).

 

STEUERFREI FAHREN MIT ELEKTROAUTOS

 

Bei der Versicherung für elektrisch betriebene Autos lässt sich laut EmoG ebenfalls sparen. Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes, für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben - auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nicht ab. Es ist deshalb unbedingt ratsam, eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um sich für mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Roman Wagner dazu: "Grundsätzlich ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung auch für elektrisch betriebene Pkw sehr empfehlenswert. Kaskoversicherungen für E-Autos sehen meist spezielle Zusatzleistungen vor, denn der Antriebs-Akku ist besonders wertvoll und sollte gegen möglichst viele Arten von Schäden abgesichert sein. Gerade bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sollte möglichst auch die fest installierte, heimische Ladestation im Kasko-Versicherungsschutz enthalten sein." Schäden an dieser sogenannten Wallbox sichert oftmals schon die Teilkasko ab.

 

Dasselbe gilt für Überspannungsschäden am elektrisch betriebenen Fahrzeug, wenn während des Ladevorgangs ein Blitz ins Gebäude einschlägt und über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird. Roman Wagner empfiehlt eine Vollkaskoversicherung für elektrisch betriebene Autos: "Meist gewährleistet diese den umfassendsten Schutz und sichert u. a. den Antriebs-Akku gegen fast jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Bedienfehler ab." Beim Gebrauchtkauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sollte man besonders auf eine noch möglichst lange Dauer der Herstellergarantie für den Akku achten. "Generell gilt: Falls dieser Akku nur gemietet ist, sollte man mit seiner Kfz-Versicherung klären, ob er in den üblichen Leistungsrahmen einer Kaskopolice fällt", rät Roman Wagner.

 

Übrigens: Eine Wallbox sollte grundsätzlich nur von einem qualifizierten Elektro-Fachbetrieb installiert werden, der das vorhandene Stromnetz zuvor auf seine Eignung überprüft. Dringend abzuraten ist von Eigenbauten. Auch der Einbau einer eigenen Ladestation kann seit November 2020 auf Antrag durch die KfW mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden.[4]

 

E WIE ENTSPANNT: VORTEILE DES E-KENNZEICHENS

 

Seit 2015 können Fahrzeughalter im Zuge des EmoG einen zusätzlichen Buchstaben für das Kennzeichen ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs beantragen. Dieses dient dazu, die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das zusätzliche "E" am Ende der klassischen Buchstaben-Nummern-Kombination bringt einige Vorteile mit sich. So berechtigt das E-Kennzeichen in manchen Städten und Kommunen zum kostenlosen Parken auf speziellen Parkplätzen, dem Fahren auf der Busspur oder zum gebührenfreien Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen. Roman Wagner weist jedoch darauf hin: "Nicht jede Stadt oder Kommune setzt die Begünstigungen des E-Kennzeichens in gleichem Maße um. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab informieren, welche Regelungen jeweils gelten." Das E-Kennzeichen kann man bei der Zulassung des elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten. Eine Pflicht, ein Elektroauto mit einem E-Kennzeichen zuzulassen, gibt es in Deutschland jedoch nicht.

 

GEFAHREN DURCH GERÄUSCHARMES FAHREN

 

Bei allen Vorteilen: Einer der spürbarsten Nachteile von Elektroautos für andere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern im Straßenverkehr ist das fehlende Motorgeräusch. Seit dem 1. Juli 2019 müssen deshalb bereits alle neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektroautos mit einem künstlichen Geräusch, dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgestattet sein. Dieses soll insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen schützen, indem es sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen bestimmten Geräuschpegel erzeugt. Alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, müssen dann ein Warngeräusch abgeben. Fußgänger und Radfahrer sollten sich also grundsätzlich im Straßenverkehr und insbesondere beim Überqueren der Straße nicht nur auf ihr Gehör verlassen. Roman Wagner gibt zudem zu bedenken: "Alle E-Fahrzeugfahrer sollten sich bewusst sein, dass sie im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern anders als mit einem Verbrenner-Fahrzeug wahrgenommen werden können und daher umso aufmerksamer und vorausschauender beim Gebrauch des E-Fahrzeugs agieren."

 

Was tun, wenn es im Auto brennt?

 

Qualm steigt aus der Motorhaube, es riecht verbrannt, die Warnlampen leuchten: Schätzungen zufolge geraten jedes Jahr mehrere tausend Fahrzeuge in Brand - zum Beispiel durch technische Defekte. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps, wie sich die Insassen bei Feuer im Auto richtig verhalten.

 

Explosionen gibt es meist nur im Film

 

In Actionfilmen explodieren brennende Fahrzeuge meist in Sekundenschnelle. Doch die Realität sieht anders aus. Im wahren Leben sind Explosionen tatsächlich sehr selten. Normalerweise entwickeln sich Brände in Autos langsam - ein Feuer im Motorraum benötigt meist fünf bis zehn Minuten, bis es das Innere des Wagens erreicht. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von technischen und elektrischen Defekten über poröse Kabel bis hin zu Marderbissen. "Erste Anzeichen für einen Brand sind ein plötzlicher Abfall der Leistung, blinkende Warnleuchten sowie Rauch und Brandgeruch. Wer angemessen darauf reagiert, kann sich selbst und alle Insassen in Sicherheit bringen", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung.

 

Sicherheit geht vor

 

"Treten diese Warnzeichen auf, sollte der Fahrer so schnell wie möglich anhalten, den Motor ausschalten und den Warnblinker betätigen", rät R+V-Experte Kretschmer. "Und dann sollten alle Insassen sofort das Auto verlassen." Der nächste Schritt ist ein Anruf bei der Feuerwehr. Wer einen Feuerlöscher im Auto hat, kann danach einen Löschversuch unternehmen. Wichtig: Die Motorhaube darf dafür nur einen Spalt breit geöffnet werden. "Ein plötzliche Zufuhr von Frischluft kann das Feuer sonst zusätzlich entfachen."

 

Weitere Tipps:

 

-  Wichtige Dokumente oder persönliche Gegenstände sollten die Insassen nur mitnehmen, wenn sie griffbereit sind. Denn es kann schnell zu einer gefährlichen Rauchgasentwicklung im Innenraum des Fahrzeugs kommen.

-  Ist der Kofferraum noch problemlos zugänglich, sollte die Gefahrenstelle mit dem Warndreieck gesichert werden.

-  In Deutschland gehört der Feuerlöscher im Auto nicht zum Pflichtinventar. In anderen Ländern wie Österreich, Bulgarien, Griechenland und Rumänien muss er bei jeder Fahrt dabei sein.

-  Brand und Explosion sind in der Teilkasko abgesichert. Autobesitzer sollten einen Brandschaden deshalb schnell der Versicherung melden. 

 

Lieblingsautos: B-Klasse für Senioren und Seat Leon für junge Fahrer

 

Die B-Klasse von Mercedes-Benz hat die ältesten Fahrer. Damit liegt das Modell im Trend. SUV haben generell die höchsten Seniorenanteile. Das zeigt eine Auswertung der 100 am häufigsten bei Verivox versicherten Automodelle.

 

SUV mit höchstem Seniorenanteil

 

41,1 Prozent aller Fahrer eines Mercedes-Benz B-Klasse sind 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der Fahrer liegt bei 59,1 Jahren. Auf den Plätzen folgen der Skoda Yeti (58,9 Jahre) und der Toyota RAV 4 (57,1 Jahre). „Unter den 10 Automodellen mit den ältesten Fahrern dominieren SUV, die von älteren Fahrern traditionell wegen des bequemen Einstiegs bevorzugt werden“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

 

Das zeigt auch ein Blick auf die Fahrzeugklassen. SUV haben im Schnitt die ältesten Fahrer. Bei den kleineren SUV-Modellen erreicht der Seniorenanteil ein Viertel. In Autos der Kompaktklasse fahren nur zu 11,9 Prozent Senioren. Die Klasse hat im Schnitt die jüngsten Fahrer mit 46,5 Jahren – jünger sogar als die Kleinwagen-Fahrer mit 47,5 Jahren.

 

Seat hat die jüngsten Fahrer

 

Besonders junge Fahrer sitzen im Seat Leon (Durchschnitt 41,0 Jahre) und im Seat Ibiza (42,2 Jahre). Audi ist gleich mit 3 Modellen unter den Top 10 der Modelle mit den jüngsten Fahrern vertreten – mit dem A3, dem A4 und dem A5. Damit hat Audi unter den Marken Platz 2 (45,7 Jahre) nach Seat (43,5 Jahre) inne.

 

Die Unterschiede zwischen den Marken zeigt auch ein Vergleich zweier Mittelklassemodelle. Fahrer des Audi A4 sind im Schnitt 44,5 Jahre alt. Dagegen zählt der Fahrer eines Mercedes C-Klasse im Schnitt 50,6 Jahre.

 

Methodik

In die Auswertung flossen alle Kfz-Versicherungsabschlüsse 2020 ein. Analysiert wurden die Daten für die 100 am häufigsten vertretenen Automodelle und die 30 häufigsten Automarken.

 

Neu oder gebraucht, cash oder auf Kredit: Beim Autokauf zahlen die meisten in bar

 

Für nicht wenige Privatpersonen gehört der Autokauf zu den größeren Investitionen im Leben, die gut geplant sein sollte. Eine Reihe von Entscheidungen ist vorab zu treffen: Sportlicher Flitzer oder geräumiger Kombi? Gebraucht oder neu? Bar bezahlt oder finanziert? Der Entschluss für eine dieser Varianten hängt stets auch von individuellen Gegebenheiten ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.

 

Für viele ist nur Bares Wahres

 

Egal ob neu oder alt, Sportwagen oder Familienkutsche - in der Befragung gaben 52 Prozent der Autobesitzer an, dass sie zuerst genügend Geld zurückgelegt haben, um sich ihr aktuelles Fahrzeug bar leisten zu können. 45 Prozent der Befragten kauften neu, mehr als die Hälfte (55 Prozent) gebraucht. Etwa jeder Fünfte (19 Prozent) hatte für einen Teil der Kosten einen Kredit aufgenommen. Andere Möglichkeiten des Erwerbs halten sich in Waage. So hatten acht Prozent geleast, sieben Prozent einen Kredit für den Gesamtbetrag aufgenommen, sechs Prozent das Auto geschenkt bekommen und fünf Prozent sich das Geld privat geliehen.

 

Gros der Besitzer kennt den Neuwert

 

Von den befragten Autobesitzern weiß der Großteil (76 Prozent), wie teuer ihr aktuelles Fahrzeug neu ungefähr war bzw. gewesen wäre. Männer (83 Prozent) geben häufiger als Frauen (68 Prozent) und über 30 Jahre alte Autobesitzer öfter als jüngere an, den Wert zu kennen. Diejenigen mit einem Einkommen ab 2.000 Euro scheinen besser über den Neupreis ihres Wagens informiert zu sein als Befragte mit geringerem Einkommen. Zudem wissen auch fast alle Neuwagenbesitzer (93 Prozent), wie viel das Fahrzeug gekostet hat.

 

Wahl fällt auf die goldene Mitte

 

Auf die Frage nach dem Neuwert ihres aktuellen Fahrzeugs antworteten 13 Prozent der Umfrageteilnehmer, er läge bei unter 15.000 Euro. Das Gros der Autobesitzer (32 Prozent) nannte eine Summe von 15.000 bis 25.000 Euro. Ein Viertel der Umfrageteilnehmer taxierte das aktuelle Fahrzeug zwischen 25.000 und 35.000 Euro und fast jeder fünfte Pkw (19 Prozent) kostete zwischen 35.000 bis 50.000 Euro.

 

Elektroautos: Verbraucher schätzen Tankkosten oft falsch ein

 

Wer ein Elektroauto fährt, tankt in der Regel deutlich günstiger als die Fahrer von Autos mit Benzinantrieb. Doch das ist der Mehrheit der deutschen Fahrzeughalter nicht bewusst, wie eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox ergeben hat.

 

Falsche Einschätzung der Stromkosten

 

Die Mehrheit der Befragten (53 Prozent) schätzen das Verhältnis von Stromkosten und Benzinkosten beim Tanken falsch ein. 22 Prozent der Umfrageteilnehmer halten die durchschnittlichen Tankkosten für Strom und Benzin für etwa gleich hoch. 31 Prozent gehen davon aus, dass die Tankkosten für Strom höher sind. Rund 47 Prozent der Befragten geben an, dass die Tankkosten für Benzin höher ausfallen als für Strom.

 

„Viele Autofahrer in Deutschland behalten die reinen Tankkosten ziemlich genau im Blick. Dennoch schätzt die Mehrheit das Verhältnis von Strom- und Benzinkosten falsch ein. Wer sein Elektroauto zuhause mit Strom auflädt, zahlt deutlich weniger als für einen vergleichbaren Benzinantrieb“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

 

Tankkosten im Vergleich

 

Laut Bundesverband eMobilität laden rund 80 Prozent der Nutzer von Elektroautos ihre Fahrzeuge zuhause oder beim Arbeitgeber auf. Daher ist für einen Kostenvergleich der durchschnittliche Strompreis für Haushalte (28,65 Cent/kWh im September 2020) ausschlaggebend. An öffentlichen Ladesäulen können je nach Anbieter und Aufladungsart deutlich höhere Kosten entstehen.

 

Der durchschnittliche Stromverbrauch der zehn Elektroauto-Modelle, die im Jahr 2019 am häufigsten zugelassen und durch den ADAC Ecotest geprüft wurden, liegt bei 20 kWh pro 100 km, was Kosten von 5,73 Euro entspricht.

 

Der durchschnittliche Verbrauch von Benzinern liegt bei 7,8 Litern pro 100 km. Bei einem durchschnittlichen Benzinpreis von 1,245 Euro/Liter im September 2020 sind das Kosten von 9,71 Euro.

 

Der durchschnittliche Verbrauch von Pkw mit Diesel liegt bei 7 Litern pro 100 km. Bei einem durchschnittlichen Dieselpreis von 1,049 Euro/Liter im September 2020 sind das Kosten von 7,34 Euro.

 

Drei Modelle im Vergleich

 

Dass die Stromkosten für das Tanken deutlich niedriger liegen als die Benzinkosten, zeigt der Vergleich ähnlicher Automodelle. Der VW e-Golf (136 PS) verbraucht laut dem Test des ADAC rund 17,3 kWh auf 100 Kilometern. Wird der Durchschnittspreis für Haushaltsstrom im September berücksichtigt, entspricht das Kosten von rund 4,96 Euro. Der moderne Benziner VW Golf 1.5 eTSI (150 PS) verbraucht laut ADAC 6,1 Liter Benzin auf 100 Kilometern, was 7,59 Euro entspricht.

 

„Der Preisunterschied steigt, je höher die jährliche Fahrleistung liegt. Werden 5.000 Kilometer pro Jahr gefahren, müssen rund 130 Euro mehr für Benzin bezahlt werden. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern sind es fast 400 Euro mehr“, sagt Thorsten Storck.

 

Beim sparsamen Diesel VW Golf 2.0 TDI, der laut ADAC Ecotest einen Verbrauch von 4,8 Litern auf 100 Kilometern aufweist, liegen die Kosten bei 5,04 Euro und damit nur leicht über den Stromkosten des vergleichbaren Modells.

 

Stromkosten mit richtigem Stromtarif niedrig halten

 

Verbraucher, die ein Elektroauto fahren und zuhause aufladen, können die Stromkosten mit der Auswahl eines günstigen Stromtarifes niedrig halten. Die Experten von Verivox raten daher zum Vergleich der verfügbaren Angebote. Je nach aktuellem Stromtarif können die jährlichen Kosten mit einem günstigeren Ökostromtarif um mehrere Hundert Euro gesenkt werden.

 

Reifenwechsel nicht vergessen! Falsche Bereifung kann teuer werden

 

Der Herbst zeigt sich im Moment vielerorts noch von seiner goldenen Seite. Doch schon bald kann das Wetter umschlagen und spätestens dann wird es ungemütlich auf Deutschlands Straßen. Kfz-Halter*innen sollten daher frühzeitig an die Winterbereifung denken, rät der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn sie müssen ihr Fahrverhalten den Witterungseinflüssen anpassen und dazu zählt auch die richtige Bereifung. „Tun sie das nicht, kann sich das im Schadenfall negativ auf den Versicherungsschutz auswirken – sowohl in der Kasko- als auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

 

 

Verursacht man unter widrigen Witterungseinflüssen einen Unfall, prüft der Kaskoversicherer, ob die/der Kfz-Halter*in grob fahrlässig gehandelt hat, denn dann kann er die Leistung kürzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist oder keine passende Bereifung benutzt hat. Wer bei Eis und Schnee auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert also, dass der Versicherer nicht den kompletten Schaden übernimmt. „Wer das vermeiden will, sollte vor Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht“, erläutert Boss. Wurde bei dem Unfall zudem ein anderes Auto beschädigt, leistet der Haftpflichtversicherer zwar, kann aber die/den Versicherungsnehmer*in aufgrund unangepasster Bereifung in Regress nehmen. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er an den Unfallgegner geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.

 

Seit 2018 müssen Autofahrer*innen übrigens beim Kauf von Winterreifen auf ein neues Symbol achten: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gelten als wintertauglich. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis September 2024 aufgezogen werden.

 

Diebe steh­len Autos im Wert von 280 Mil­lio­nen Euro

 

Autodiebe haben im vergangenen Jahr 14.229 kaskoversicherte Pkw gestohlen und damit einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von fast 280 Millionen Euro verursacht. Das geht aus dem heute veröffentlichten Kfz-Diebstahlsreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Demnach sank die Zahl der gestohlenen Fahrzeuge um rund fünf Prozent, während der Schaden für die Bestohlenen hoch blieb: Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl mehr als 19.600 Euro (-1%).

 

SUVs und Toyotas im Visier der Autodiebe

 

Bei den Kriminellen hoch im Kurs stehen insbesondere SUVs und Modelle von Toyota. Unter den zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen finden sich gleich sechs SUVs, an der Spitze lag die zweite Generation des BMW X6. Mit gleich fünf Modellreihen ist der japanische Hersteller Toyota unter den Top 10 der Autodiebe vertreten. Hier finden sich neben SUVs und dem Sportwagen GT86 auch die beiden Mittelklasse-Limousinen Prius+ und der CT200 der Toyota-Tochter Lexus.

 

Eine deutliche Verschiebung stellten die GDV-Statistiker beim Alter der gestohlenen Pkw fest: Die Diebe entwendeten weniger Neuwagen und dafür mehr Fahrzeuge, die zwischen zwei und drei Jahren alt waren. „Die Bemühungen der Autohersteller, ihre Keyless-Entry-Systeme sicherer zu machen, zahlen sich offenbar aus“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. Bei etwas älteren Modellen lässt sich diese auf Funkchips basierende schlüssellose Technik noch relativ einfach aushebeln, so dass Diebe bevorzugt solche Wagen auswählen.

 

Höchste Diebstahlgefahr in Berlin und Hamburg, geringe Gefahr im Süden

 

Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte hatte Berlin erneut die mit Abstand höchste Diebstahlrate. Hier wurden im Laufe des vergangenen Jahres 3.130 kaskoversicherte Pkw gestohlen, rund neun Prozent mehr als im Vorjahr. Inzwischen findet mehr als jeder fünfte Autodiebstahl bundesweit in Berlin statt, die Diebstahlquote stieg von 3,1 auf 3,3 von 1.000 kaskoversicherten Pkw. Ebenfalls vergleichsweise hohe Diebstahlraten ergaben sich für Hamburg (1,4) und Leipzig (1,0). Deutlich geringer war die Diebstahlgefahr im Süden der Republik – so wurden in Bayern und Baden-Württemberg zusammen nicht einmal halb so viele Autos geklaut wie allein in Berlin.

 

Welche Versicherung zahlt bei einem Autodiebstahl?

 

Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.

 

Weg frei für E-Ladesäulen in privaten Tiefgaragen

 

E-Auto-Nutzer, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig einen Anspruch auf Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundestags als wichtigen Schritt, um das Fahren und Laden eines Autos für einen großen Teil der Bevölkerung praktikabler und damit attraktiver zu machen.

 

Karsten Schulze, Technikpräsident des ADAC: "Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen - das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können."

 

Wenn E-Auto-Fahrer auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchten und technische Fragen geklärt sind, dürfen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox künftig nicht mehr verhindern.

 

Eine ADAC Studie hatte 2019 ergeben, dass nur vier Prozent der bundesweit rund 4800 untersuchten Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten. Bislang mussten bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen - war nur einer gegen eine Installation der Wallbox, war ein Einbau nicht möglich.

 

Das nervt Autofahrer am meisten

 

ADAC Umfrage: Belastend sind oft die Verhaltensweisen anderer Verkehrsteilnehmer

 

Staus, Drängler, rücksichtslose Verkehrsteilnehmer - die Liste für potenzielle Aufreger im Straßenverkehr ist lang. Der ADAC hat seine Mitglieder auch in diesem Jahr befragt und wollte wissen, was Autofahrer am meisten nervt. Neben den Klassikern hat sich in diesem Jahr auch ein Neuling in den Fokus gespielt. Unter den 22 abgefragten Situationen wurde klar: Die Mehrheit der 1000 befragten Mitglieder ist durch Verhaltensweisen anderer genervt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren ärgern sich Autofahrer am meisten über zu dichtes Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten. 77 Prozent der Befragten gaben dies als den größten Störfaktor an. Damit ging die Zahl im Vergleich zum Vorjahr etwas zurück (79 Prozent im Jahr 2019). Weit oben rangieren auch die Ablenkung durch das Smartphone (75 Prozent) und das plötzliche Abbiegen oder ein spontaner Spurwechsel ohne zu blinken (61 Prozent). 60 Prozent gaben Staus und zähflüssigen Verkehr als belastend an. Aber auch auf der Autobahn kommt es zu Situationen, welche die Befragten als lästig empfinden - insbesondere bei Überholmanövern. Hier werden überholende Lkw-Fahrer (55 Prozent) sowie rechts überholende Pkw-Fahrer (54 Prozent) oft genannt.

 

Neu dabei sind seit diesem Jahr Verkehrsteilnehmer auf E-Scootern. Seit vergangenem Jahr sind sie vermehrt auf den Straßen unterwegs. Mit 45 Prozent gaben fast die Hälfte der befragten Mitglieder an, E-Scooter-Fahrer auf der Straße als störend zu empfinden.

 

Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, wie riskant ihr Verhalten für andere im Straßenverkehr ist. Sorglosigkeit, weil bislang noch nichts passiert ist, kann sich schnell einschleichen und ein falsches Sicherheitsgefühl hervorrufen. Der ADAC rät allen Verkehrsteilnehmern, die sich über das Verhalten anderer aufregen, gelassen zu reagieren. Wer sich provozieren lässt, bringt sich letztendlich auch selbst in Gefahr. Wer mehr Zeit für die Wegstrecken einplant verschafft sich auch einen Puffer für unvorhergesehene Störungen und ist somit stressfreier unterwegs.

 

Abzocke im Urlaub: ADAC warnt vor Fake-Pannenhelfern in Ost- und Südosteuropa

 

Die ADAC Versicherung AG warnt erneut vor falschen Pannenhelfern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.

 

Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift "Im Auftrag des ADAC". Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC Straßenwachtfahrer auf. Aber: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden.

 

Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC Notrufstation tätig.

 

ADAC Plus- oder Premium-Mitglieder sollten daher folgende Hinweise beachten: Im Falle einer Panne außerhalb Deutschlands sollte grundsätzlich der Auslandsnotruf unter der Nummer 00 49 89 22 22 22 kontaktiert werden. Hier wird dann ein Pannenhelfer oder ein Abschleppdienst vor Ort vermittelt. Der "echte" Pannenhelfer kennt die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen oder kann im Zweifelsfall die Daten abrufen, um so den Nachweis zu erbringen, dass er tatsächlich im Auftrag des ADAC handelt.

 

Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC Auslandsnotruf kontaktieren.

 

Wenn die ADAC Versicherung AG die Betrüger, beispielsweise mittels Foto von Nummernschildern, identifizieren kann, wird mit Unterstützung des Partnerclubs immer Anzeige auf Unterlassung erstattet. Betrugsanzeigen können nur die Geschädigten erstatten.

 

Wichtig zu wissen: Wenn der Partnerclub vor Ort keine Pannenhilfe leisten kann, wird das Fahrzeug in die nächste geeignete Werkstatt geschleppt (Kostenübernahme maximal 300 Euro). Hier unterstützt der ADAC seine Mitglieder bei Sprachbarrieren. Mitglieder müssen sich darauf einstellen, dass Ersatzteile teurer sind als in Deutschland, da diese oft erst extra eingeflogen werden müssen. Dauert die Reparatur länger als einen Tag, hilft der ADAC auf Wunsch bei der Vermittlung eines Hotels und eines Mietwagen. Die Kosten für Hotel (maximal 3 Tage à 85 Euro pro Person und Nacht) und Mietwagen (maximal 500 Euro) können beim ADAC zur Kostenerstattung eingereicht werden. Dauert die Reparatur länger als drei Tage, wird das Fahrzeug vom ADAC nach Deutschland an den Wohnort zurückgebracht.

 

Autodiebstahl im Urlaub: Diese Schritte müssen Betroffene berücksichtigen

 

Wenn das Auto nicht mehr an Ort und Stelle steht, ist der Schock zunächst groß. Ein Diebstahl ist oft nicht auszuschließen: Laut Bundeskriminalamt wurden 2019 über 20.000 Fahrzeuge in Deutschland gestohlen. Besonders im Urlaub, wenn das Fahrzeug länger unbeachtet stehenbleibt, wird ein Diebstahl oft erst spät erkannt und der Ärger ist groß. Denn ein Autodiebstahl zieht viele Telefonate und auszufüllende Formulare mit sich, aber auch finanziell kann es richtig unangenehm werden. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, erklärt welche Schritte nach einem Autodiebstahl zu beachten sind:

 

1. Polizei kontaktieren und Diebstahl anzeigen

 

Steht das Fahrzeug nicht mehr am Abstellort, sollte man sich zuerst bei der Polizei vergewissern, ob das Fahrzeug nicht umgesetzt oder sichergestellt wurde. Gründe dafür können Falschparken, aber auch mangelnde Fahrzeugsicherung sein, beispielsweise durch ein offenes Fenster.Liegt ein Diebstahl vor, sollte gegen Vorlage des Fahrzeugscheins - der sogenannten Zulassungsbescheinigung Teil I - sowie des Personalausweises unverzüglich eine schriftliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei erfolgen. Erst danach kann das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden.Bei der Anzeige sind korrekte Angaben zu den Diebstahlsumständen und zum Fahrzeug besonders wichtig. Schätzungen, auch zum Kilometerstand, sollten unterbleiben. Ist sich der Betroffene bei einigen Angaben unsicher, wird dies in die Anzeige aufgenommen. Wichtige, aber fehlende Angaben können nach Prüfung der Unterlagen nachgereicht werden.Wichtig: Erbitten Sie die Aushändigung von schriftlichen Kopien der Anzeige zur Vorlage bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt. Nicht vergessen: Wenn zum Zeitpunkt des Diebstahls Bank- und oder Kreditkarten im Auto waren, informieren Sie umgehend ihr Kreditinstitut und lassen die Karten sperren.

 

2. Versicherung informieren

 

Anschließend sollte schnellstmöglich schriftlich die Kfz-Kaskoversicherung über den Diebstahl informiert werden. Der Versicherung müssen das Polizeiprotokoll, die Kopie der Diebstahlsanzeige der Fahrzeugbrief - Zulassungsbescheinigung Teil II, alle Fahrzeugschlüssel sowie die Stilllegungsbescheinigung übersandt werden. Wenn der Betroffene im Rahmen seiner Schadensmeldung keine konkreten Aussagen machen kann, können diese Angaben gegebenenfalls nachgereicht werden; von Schätzungen sollte der Betroffene absehen. Zu Nachweiszwecken sollten die Schadensmeldung nebst Unterlagen am besten als Einschreiben/Rückschein versandt werden. Der Leistungsumfang der Versicherung im Schadenfall richtet sich nach den konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen, sodass diese im Zweifel individuell geprüft werden müssen. Wurde das Auto aufgefunden, ist aber beschädigt, teilen sie umgehend den Schaden ihrer Versicherung mit.

 

3. Diebstahlanzeige bei anderen Versicherungen

 

Je nach Inhalt des gestohlenen Fahrzeugs und Umfang des Versicherungsschutzes sind ggf. auch eine bestehende Hausratversicherung oder Gepäckversicherung umgehend zu informieren, um weitere Leistungen geltend machen zu können.

 

4. Abmeldung beim Straßenverkehrsamt

 

Wenn nicht davon auszugehen ist, dass das gestohlene Fahrzeug kurzfristig wieder aufgefunden wird, sollte dieses spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Diebstahl abgemeldet werden, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig werden. Für die Abmeldung des gestohlenen Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt werden eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief und -schein, damit sind Zulassungsbescheinigung Teil I und II gemeint sowie gegebenenfalls eine Vollmacht benötigt.

 

5. Monatsfrist / Fahrtkosten beim Wiederfinden

 

In den Versicherungsbedingungen ist meist vereinbart, dass erst einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei der Versicherung das Eigentum an dem gestohlenen Fahrzeug auf diese übergeht. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Monatsfrist wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zurücknehmen. Daher ist die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges erst nach Ablauf der Monatsfrist sinnvoll, um nicht ungewollt zwei Fahrzeuge zu haben. Wird das Fahrzeug vorher aufgefunden, erstattet der Versicherer meist nach den Versicherungsbedingungen die Bahnfahrtkosten zum Sicherstellungs- bzw. Fundort bis 1.500 km.

 

6. Besonderheiten

 

Ist das gestohlene Fahrzeug nicht Ihr Eigentum, da es geleast ist oder sich im Rahmen einer Finanzierung im Sicherungseigentum einer Bank befindet, muss auch die Leasinggesellschaft bzw. die Bank umgehend über den Diebstahl informiert werden. Mietwagenkosten sind üblicherweise nicht in der Teilkaskoversicherung versichert. Ein Ersatzfahrzeug kann jedoch möglicherweise im Rahmen der Mitgliedschaft oder eines Schutzbriefes übernommen werden. Denkbar sind auch entsprechende Ansprüche aus einer Mobilitätsgarantie.

 

7. Auto-Diebstahl im Ausland

 

Sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde, zahlt die Kaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Autos. Unabhängig davon müssen im Ausland alle Schritte genau wie bei einem Diebstahl in Deutschland durchgeführt werden.

 

Autokauf: Gibt es eine Chance auf Rückgabe?

 

Der Dieselskandal ist der Hauptgrund, warum Verbraucher aus ihrem Autokaufvertrag aussteigen wollen. Sie möchten kein mangelhaftes Auto besitzen und befürchten außerdem, es nicht mehr weiterverkaufen zu können. Kürzlich hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einen Vergleich mit VW erstritten. Dadurch bekommen viele Verbraucher zumindest einen Teil ihres wirtschaftlichen Schadens ersetzt. Ausgenommen von diesem Vergleich sind Kaufverträge, die erst ab dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden. „Für Verbraucher, die einen solchen Vertrag haben und ihr Auto wieder an den Verkäufer zurückgeben möchten, gibt es trotzdem eine Chance“, sagt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern. Dann nämlich, wenn der Kaufvertrag über einen Kredit finanziert wurde und der Kreditvertrag noch widerrufen werden kann. „In diesem Fall kann auch der Kaufvertrag als sogenannter verbundener Vertrag mit widerrufen werden“, so die Finanzjuristin. Eine Widerrufsmöglichkeit kann auch bei KFZ-Finanzierungsleasingverträgen geprüft werden.

 

Verbraucher können ihren Kredit- oder Finanzierungsleasingvertrag dann noch widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder Pflichtangaben im Vertrag fehlen. In diesem Zusammenhang spielt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2020 eine Rolle. Das Gericht hat entschieden, dass eine typische Formulierung in der Widerrufsbelehrung nicht den Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtline entspricht. Damit könnten die meisten Verträge noch widerrufen werden. Allerdings ist noch offen, ob sich die deutschen Gerichte – insbesondere der Bundesgerichtshof – an dieser Rechtsprechung orientieren. „Verbraucher, die sich allein auf die beanstandete Formulierung berufen möchten, sollten derzeit besser noch keine kostenpflichtigen rechtlichen Schritte einleiten“, empfiehlt Sibylle Miller-Trach. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet zu diesem Thema eine rechtliche Beratung an. Nähere Informationen sind auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.

 

Die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall

 

Was zu tun ist, wenn es plötzlich kracht

 

Sommerurlaub, Wochenendausflüge, Familienbesuche: Vieles ist jetzt wieder möglich. Die Folge: Mehr Verkehr auf Deutschlands Straßen und voraussichtlich wieder mehr Unfälle. Wenn es plötzlich kracht, ist der Schock erstmal groß. Welche Schritte dann notwendig sind, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.

 

 

Schritte nach einem Autounfall

 

 

 

1. Schritt: Unfallstelle sichern!

 

Das Wichtigste nach einem Unfall: Ruhe bewahren! Es kann helfen, erst ein paarmal tief durchzuatmen, bevor die Beteiligten damit beginnen, die Unfallstelle zu sichern. Dazu als erstes den Warnblinker einschalten und anschließend das Warndreieck aufstellen: In der Stadt 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 Meter von der Unfallstelle entfernt. „Dabei darauf achten, dass das Warndreieck auch an unübersichtlichen Stellen für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist“, rät Frank Mauelshagen. Übrigens: Eine Warnweste beim Aufstellen zu tragen, ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen. Was sonst noch in keinem Auto fehlen sollte, fasst folgende Checkliste zusammen.

 

2. Schritt: Polizei rufen?

 

Ist die Unfallstelle gesichert, umgehend prüfen, ob Personen verletzt wurden. „Die Unfallbeteiligten sind dann verpflichtet, erste Hilfe zu leisten – denn hier kann jede Sekunde zählen“, so der Experte. In Zeiten von Corona sind dabei Handschuhe und ein Mundschutz zu empfehlen sowie eine Herzdruck-Massage statt einer Mund-zu-Mund-Beatmung. Auch dem Opfer - wenn möglich - einen Mundschutz aufsetzen oder alternativ ein Schal oder Taschentuch über Mund und Nase legen. Außerdem müssen Beteiligte sowohl den Notarzt (112) als auch die Polizei (110) rufen. Doch auch ohne Personenschaden muss die Polizei in bestimmten Fällen verständigt werden: Bei sehr hohen Sachschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Unfällen mit einem Mietwagen oder Beschädigung eines parkenden Autos, dessen Halter nicht anwesend ist.

 

3. Schritt: Unfallstelle sichten und dokumentieren!

 

Vor allem, wenn keine Polizei vor Ort ist, sollten die Beteiligten den Autounfall möglichst vollständig und detailliert dokumentieren. „Diese Aufzeichnungen sind notwendig, um den Schaden bei der Versicherung zu melden“, erläutert der Kfz-Experte von ERGO. „Dafür die Unfallstelle umfassend fotografieren. Das heißt: Schäden am eigenen und allen anderen beteiligten Autos, den gesamten Unfallort und das Umfeld aus verschiedenen Perspektiven inklusive Verkehrsschilder, Straßenlaternen sowie – wenn vorhanden – Brems- und Schleuderspuren, Splitter oder abgebrochene Teile.“ In diesem Zusammenhang sollten sich Autofahrer auch die Personalien des Unfallgegners geben lassen, die Ausweisdokumente dabei am besten ebenfalls fotografieren. Denn bei einem Autounfall sind alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen.

 

4. Schritt: Unfallbericht erstellen!

 

Fotos alleine sind jedoch nicht immer ausreichend. Um den Unfallhergang korrekt zu rekonstruieren, können die Beteiligten zusätzlich einen sogenannten Unfallbericht erstellen. Ist die Polizei vor Ort, übernehmen das die Beamten. Im Internet finden Autofahrer zum Unfallbericht viele Vorlagen. Mauelshagen rät: „Am besten immer eine Vorlage im Handschuhfach aufbewahren.“ Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:

 

Name und Anschrift der Beteiligten sowie gegebenenfalls des Fahrzeughalters

Ort, Datum und Zeit des Unfalls

Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge

Beschreibung des Unfallhergangs

Angabe aller Schäden

Skizze der Unfallstelle

Versicherungsdaten des Unfallgegners (Versicherer, Vertragsnummer)

Name und Anschrift von Zeugen

Unterschriften aller Beteiligten

Bei der Formulierung ist es wichtig, den Unfallhergang präzise, chronologisch, lückenlos und vor allem sachlich zu beschreiben. „Das heißt, ohne Mutmaßungen und Bewertungen, sondern rein auf Tatsachen beruhend“, erklärt der ERGO Experte. Was viele nicht wissen: Die Unterschrift auf dem Unfallbericht bestätigt nur, dass alle Angaben korrekt sind – sie ist kein Schuldanerkenntnis.

 

5. Schritt: Unfallstelle räumen?

 

Bei kleinen Schäden sollten die Beteiligten die Unfallstelle sofort räumen. „Scherben oder Blechteile müssen sie dabei selbst entfernen“, so Frank Mauelshagen. Vor allem wenn die Unfallstelle den Folgeverkehr aufhält, gilt es schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Autofahrer ein Bußgeld. Anders bei Personenschäden oder hohen Sachschäden: Hier muss die Unfallstelle unverändert bleiben, bis die Polizei eintrifft. Ist ein Auto so schwer beschädigt, dass es abgeschleppt werden muss, stellt sich die Frage nach der Werkstatt. Bei Eigenverschulden hängt es von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab, ob sich Autofahrer eine Werkstatt aussuchen können, oder nicht. Bei Fremdverschulden kommt die Versicherung des Unfallgegners oft nur für das Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt auf.

 

Schaden bei Versicherung melden

 

Unfallbeteiligte müssen einen Unfall so schnell wie möglich ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Eine telefonische Meldung ist gerade bei kleineren Schäden die beste Möglichkeit, um auch direkt das weitere Vorgehen zu besprechen. Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, kann es für den Geschädigten außerdem sinnvoll sein, die Versicherung des Verursachers zu kontaktieren. So kann er sichergehen, dass dieser den Schaden gemeldet hat und erhält zusätzlich Unterstützung durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung hilft dann zum Beispiel in der Beauftragung eines Sachverständigen, bei der Auswahl einer geeigneten Werkstatt sowie bei der Aufrechterhaltung der Mobilität durch einen Mietwagen. Die meisten Versicherungen erwarten die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen. Die Meldung kann zudem schriftlich und häufig auch online erfolgen. Wer die andere Versicherung nicht kennt, kann sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 25 026 00 erfragen. Dazu genügt die Angabe des Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners.      

 

Reifenpanne – was tun?

 

Verliert ein Reifen langsam Luft, merken Fahrer das meist an einem fremden Fahrgeräusch, einem Klackern oder einer veränderten Lenkung. Platzt ein Reifen während der Fahrt, gibt es einen Knall. In beiden Fällen gilt: Ruhe bewahren, den Warnblinker einschalten und den Wagen auf dem Seitenstreifen oder einem Parkplatz ausrollen lassen – auf keinen Fall stark bremsen! Anschließend Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Bei einem Ersatzrad zunächst prüfen, um was für einen Reifen es sich handelt. Ein Notrad ist schmaler und leichter als ein herkömmlicher Reifen. Damit dürfen Autofahrer nur maximal 80 km/h fahren und müssen es so schnell wie möglich gegen ein normales Rad austauschen. Mit einem vollwertigen Ersatzrad dürfen Autofahrer wie gewohnt weiterfahren. Wer mit einem Pannenset kleine Löcher oder Risse in der Lauffläche des Reifens selbst repariert, sollte die Bedienungsanleitung beachten. Aber auch hier gilt: Vorsichtig und mit geringer Geschwindigkeit bis zur nächsten Werkstatt fahren. Wer keinen Ersatzreifen mitführt oder den Wechsel nicht selbst durchführen möchte, sollte einen Pannendienst verständigen. Auch viele Schutzbriefe beinhalten zum Beispiel Pannenhilfen.

 

Mundschutz gehört jetzt in den Erste-Hilfe-Koffer

 

Im Notfall nicht wegschauen: Unterlassene Hilfeleistung ist auch in Corona-Zeiten strafbar. Wer Verletzten nach einem Unfall helfen will, kann jedoch kaum Abstand halten. Autofahrer sollten ihren Erste-Hilfe-Koffer deshalb um einen Mundschutz und Desinfektionsmittel ergänzen, rät das R+V-Infocenter.

 

Niemand muss sich selbst gefährden

 

Derzeit haben viele Menschen Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Dennoch sollten die Zeugen eines Unfalls auch jetzt nicht einfach wegschauen. "Bei einem Herzstillstand oder schweren Blutungen geht es oft um Minuten. Ersthelfer können Leben retten, wenn sie die Blutungen stillen oder mit einer Herzdruckmassage beginnen", sagt Katharina Donner, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung und Beraterin des Infocenters der R+V Versicherung. Selbstverständlich muss sich aber niemand selbst gefährden. "Da eine Mund-zu-Mund-Beatmung bei Fremden derzeit riskant ist, können Helfer darauf verzichten. Sie ist für Laien ohnehin nicht zwingend erforderlich."

 

Einmalhandschuhe gehören seit langem in jeden Erste-Hilfe-Koffer. Jetzt ist es sinnvoll, ihn auch mit Mundschutz und Desinfektionsmittel zu bestücken, empfiehlt Donner: "Wer im Kontakt mit anderen Menschen einen Mundschutz anlegt und sich die Hände nach der Hilfeleistung gründlich desinfiziert, verringert die Infektionsgefahr." Augenzeugen, die selbst zur Risikogruppe gehören und deshalb nicht in die Nähe der Verletzten gehen wollen, können trotzdem aktiv werden und den Notruf absetzen, die Unfallstelle absichern und andere zur Hilfeleistung auffordern.

 

Tachobetrug: Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

 

Jeder dritte Gebrauchte manipuliert

 

Die Corona-Beschränkungen lockern sich allmählich, die Mobilität nimmt zu und auch der Pkw-Markt kommt langsam wieder in Fahrt. Wer jetzt vorhat, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollte den Tacho genau unter die Lupe nehmen: Manipulationen am Kilometerzähler können den Preis kräftig in die Höhe treiben.

 

Laut Polizei wird an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert. Der falsche Kilometerstand führt pro Fahrzeug im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3000 Euro. ADAC Tests haben ergeben: So gut wie keiner der aktuellen Gebrauchtwagen ist manipulationssicher. Bei der Mehrzahl der Autos kann der Kilometerstand mit Hilfe einer Software beliebig verstellt werden - durch Anschluss eines Manipulationsgerätes an die Diagnose-Schnittstelle, die seit etwa dem Baujahr 2000 Vorschrift ist.

 

Der ADAC hat Tipps, wie man sich vor Tachobetrug schützen kann:

 

-  Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Einträge im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger auf Plausibilität überprüfen. Z.B. wird ein Ölwechsel spätestens alle 30.000 Kilometer fällig.

 

-  Bei Gebrauchtwagenhändlern: Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen (Zulassungsbescheinigung Teil II). Mit welchem Kilometerstand wurde das Fahrzeug verkauft? Weitere Vorbesitzer stehen zum Teil im Serviceheft.

 

-  Gebrauchtwagen-Check durchführen lassen in einem ADAC Prüfzentrum oder bei einem ADAC Vertragssachverständigen.

 

-  Nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern achten. Ein Pkw mit wenigen Kilometern, die auf Verschleiß fördernden Kurzstrecken-Fahrten absolviert wurden, kann stärker strapaziert worden sein als ein Fahrzeug mit vielen Kilometern, die vor allem schonend auf Langstrecken gefahren wurden.

 

-  Sich nicht auf Verkäuferangaben wie "Kilometerstand abgelesen" oder "laut Tacho" verlassen, sondern auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" im Kaufvertrag bestehen. 

 

Carsharing: Funktioniert meist gut, kann aber teuer werden

 

Fünf von sechs Anbietern mit eigener Flotte schneiden im Carsharing-Test der Stiftung Warentest gut ab. Eine Vermittlungsplattform für Privatautos war jedoch so unzuverlässig, dass das Testurteil Mangelhaft lautet. Je nach Fahrt und Anbieter kann eine Carsharing-Fahrt teuer werden. Der Preisvergleich von test hilft, günstig ans Ziel zu kommen.

 

Ein Kleinwagen kostete im Test für eine Stunde zwischen 4,80 Euro und 15,60 Euro. Für spontane One-Way-Fahrten eignen sich Anbieter ohne feste Stationen, die vor allem in Großstädten präsent sind. Besonders preiswert ist bei kurzen Strecken Sixt Share.

 

Wer Hin- und Rückfahrt machen möchte, zum Beispiel für einen Einkauf im Möbelhaus, fährt günstiger bei den Anbietern mit festen Stationen, zum Beispiel Cambio oder Stadtmobil. Für einen Wochenendausflug ans Meer kann Getaround, ein Vermittlungsportal für Privatautos, sehr günstig sein. Das Portal schneidet im Test befriedigend ab.

 

„Um zu sparen, empfehlen wir, sich bei mehreren Anbietern anzumelden und je nach Strecke den passenden zu wählen“, sagt Testleiterin Anke Scheiber. Insgesamt knapper Testsieger ist Flinkster, das Carsharing-Angebot der Bahn.

 

Von Snappcar, ebenfalls ein Vermittlungsportal für Privatautos, raten die Tester ab. Hier gelang es kaum, ein Fahrzeug zu mieten. Die meisten Autobesitzer lehnten den Buchungswunsch ab oder reagierten gar nicht. Auch gibt es hier sehr deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung und deutliche Mängel in den AGB.

 

Auto ist nicht gleich Auto - vor dem Kauf auf Folgekosten achten

 

Für 84 Prozent der Autofahrer in Deutschland sind die Folgekosten ein wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium beim Kauf eines neuen Autos. Damit spielen sie bei der Kaufentscheidung eine größere Rolle als die Umweltverträglichkeit (79 Prozent) oder die Komfortausstattung (54 Prozent) des Fahrzeugs. Das ergab eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt. Zu den Folgekosten zählen unter anderem Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Dabei ist zu beachten: Die Versicherungsbeiträge können stark variieren, beispielsweise je nach Modell und Wohnort des Fahrzeughalters. CosmosDirekt gibt Tipps, worauf bei Folgekosten grundsätzlich zu achten ist.

 

Anfang November gab das Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass im Vormonat insgesamt 284.593 PKWs zugelassen wurden - ein Plus von über zehn Prozent zum Vorjahresmonat. Damit der Autokauf im Nachhinein nicht zu einer Überraschung führt, empfiehlt sich im Vorfeld eine Prüfung von anfallenden Steuern und Versicherungsbeiträgen. "Jede Käuferin und jeder Käufer sollte sich vor der Unterschrift informieren, mit welchen Folgekosten sie oder er zu rechnen hat", rät Kfz-Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt. Was Fahrzeughalter über Folgekosten wissen sollten:

 

1. SO BERECHNET MAN DIE KFZ-STEUER

 

"Um die Kosten für die KFZ-Steuer im Vorfeld ermitteln zu können, sind folgende Parameter wichtig: Das Datum der Erstzulassung, die Motorart (Otto-, Diesel-, oder Wankelmotor), der Hubraum in ccm und bei Modellen mit Erstzulassung ab 01.07.2009 noch der CO2-Wert (zuvor: die Emissionsklasse). Alle diese Informationen findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs. Ganz allgemein kann man sagen: Je geringer der Hubraum bzw. der CO2-Ausstoß eines Autos, desto preiswerter wird die Kfz-Steuer. Für die konkrete Berechnung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Kfz-Steuer-Rechner im Internet zur Verfügung gestellt."

 

2. TEIL- ODER VOLLKASKO

 

"Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto. Allerdings unterscheiden sie sich in den Leistungen: Die Teilkaskoversicherung reguliert üblicherweise Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag oder Hagel sowie Brand, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse oder Zusammenstöße mit Haarwild oder Tieren aller Art entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkasko und übernimmt darüber hinaus beispielsweise auch Schäden, die durch - auch selbstverschuldeten - Unfall, Vandalismus oder Fahrerflucht verursacht wurden. Dabei muss eine Vollkasko nicht immer teurer als eine Teilkasko sein, denn in der Vollkasko sichern sich unfallfreie Fahrer einen Schadenfreiheitsrabatt, den es in der Teilkasko nicht gibt. Unterm Strich kann so der Vollkaskoschutz sogar günstiger sein."

 

3. RABATTSCHUTZ KANN SICH LOHNEN

 

"Billig ist nicht immer gut, im Schadenfall kann es ganz schön teuer werden. Beispielsweise enthalten einige Versicherungsangebote nicht den Rabattschutz. Dieser verhindert jedoch, dass der Versicherungsbeitrag im nächsten Jahr infolge eines für den Schadenfreiheitsrabatt üblicherweise rückstufungsrelevanten Schadens ansteigt. Daher sollte ein Rabattschutz - sowohl bei der Wahl der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung - immer mit in Erwägung gezogen werden."

 

4. TREUE ZAHLT SICH AUS

 

"Bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung kann man sowohl in der Teil- als auch in der Vollkasko von niedrigeren Beiträgen und Zusatzleistungen wie einem Abholservice profitieren. Eine Fahrzeugreparatur erfolgt in diesem Fall in einer qualifizierten und zertifizierten Partnerwerkstatt des Kfz-Versicherers. Außerdem ist eine Unfallabwicklung mit Werkstattbindung oft stressfreier und bequemer für den Versicherungskunden, weil die Abwicklung der Reparatur zu einem großen Teil vom Versicherer übernommen wird."

 

5. WOHNORT UND MODELL SIND WICHTIG

 

"Zwei wichtige Merkmale bei der Bestimmung der Versicherungsbeiträge sind die - immer wieder jährlich überprüften - Kfz-Regional- und die Pkw-Typklassen. In Deutschland gibt es verschiedene Regionalklassen. Diese geben an, wie hoch die Schadenbilanz eines der 413 deutschen Zulassungsbezirke ist, in denen der Wohnort des Fahrzeughalters liegt, und welches Versicherungsrisiko sich damit verbindet. Zu den herangezogenen Daten gehören u. a. das Fahrverhalten aller Autofahrer der jeweiligen Region, das Verhältnis zwischen Anzahl der Schäden und zugelassener Fahrzeuge sowie die durchschnittliche Schadenshöhe. Für die Kaskoversicherung werden auch die Diebstahlhäufigkeit, die Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle berücksichtigt. Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. In den Kfz-Typklassen erfassen die Versicherungen wiederum die Schaden- und Unfallbilanz aller Automodelle, die in Deutschland zugelassen sind - aktuell über 30.000 unterschiedliche Modelle. Bewertet werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre. Das heißt, je öfter ein bestimmtes Modell in Unfälle verwickelt wird, desto höher ist die Typklasse und der Versicherungsbetrag für ein Fahrzeug dieses Typs."

 

Von Oktober bis Ostern: so wird das Auto sicher für den Winter

 

Der Oktober bedeutet nicht nur Herbst, Kastanien und Erntedank. Beim „O“ klingelt es auch vielen Autofahrern im Kopf: Von „O bis O“ nämlich, also von Oktober bis Ostern ist der empfehlenswerte Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Spanne nicht, wohl aber gilt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die situative Winterreifenpflicht. Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, hat bei einem Unfall ein Problem mit seiner Versicherung, so der ADAC.

 

Falsche Bereifung gefährdet Kaskoschutz

 

Die StVO schreibt vor, dass bei winterlichen Verhältnissen – also bei Glatteis, Eis- und Schneeglätte – Winterreifen zum Fahren aufgezogen sein müssen. Wessen Auto dann noch sommerlich unterwegs ist, handelt laut dem Gesetzgeber grob fahrlässig – im Falle eines Unfalls muss ein Versicherungsnehmer dann mit einer Leistungskürzung seiner Kaskoversicherung rechnen. Ähnliche Auswirkungen hat die Fahrlässigkeit auf den Haftpflichtschutz, die den Schaden eines eventuellen Unfallgeschädigten auffängt. Die Winterreifenpflicht soll diesen Folgen gleich vorbeugen. Deshalb zahlt ein bei Eis und Schnee erwischter Sommerreifenfahrer 60 Euro und erhält einen Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg. Zusätzlich – viele wissen das nicht – haftet der Fahrzeughalter: Auch er kassiert einen Punkt und muss sogar 75 Euro bezahlen.

 

Zu erkennen sind Winterreifen am sogenannten „Alpine-Symbol“ – ein Berg mit einer Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

 

Profiltiefe beachten

 

In der Werkstatt prüfen die Profis, aber wer die Winterbesohlung seines Autos selbst durchführt, muss auch auf die nötige Profiltiefe achten: Mindestens 1,6 Millimeter sollten noch da sein, der ADAC empfiehlt eher 4 Millimeter. Motorräder sind übrigens von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Sie müssen nach eigenem Ermessen einschätzen, ob eine Fahrt bei aktuellen Wetterverhältnissen sicher ist. Verursachen sie aufgrund schlechter Bereifung einen Unfall, haften Biker aber genauso wie Autofahrer bzw. hat das die gleichen Auswirkungen auf ihren Fahrzeugversicherungsschutz.

 

Batterie noch stark genug?

 

Auch das restliche Fahrzeug sollte auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden. Minusgerade nämlich machen vor allem der Batterie zu schaffen. Ist sie noch leistungsfähig genug? Mithilfe eines Multimeters kann das jeder selbst nachprüfen. Für einen ersten Eindruck: Dauert das Anlassen merklich länger oder reduziert sich die Lichthelligkeit nach wenigen Sekunden, sind das Anzeichen einer alternden Batterie und die Fahrt in die Werkstatt ist empfehlenswert.

 

Ebenfalls in gutem Zustand sein sollten die Wischerblätter und Fenster- bzw. Türdichtungen. Erstere sorgen für eine klare Sicht ohne Schlieren, letztere reduzieren die Feuchtigkeit im Auto und damit das Beschlagen der Scheiben.

 

Wildunfall - was tun?

 

In den dunklen Herbstmonaten Oktober bis Dezember kommt es häufig zu Wildunfällen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Manche Anbieter zahlen sogar bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art. „Das erleichtert die Beweislast und beschleunigt die Schadenregulierung“, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung und gibt fünf Tipps, wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte. Erstens: Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle sichern. Zweitens: Polizei anrufen, die den zuständigen Förster oder Jagdpächter informiert. Drittens: Das verletzte oder getötete Tier möglichst nicht anfassen, sondern auf den Förster/Jagdpächter warten. Viertens: Fotos von der Unfallstelle aufnehmen und Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Fünftens: Den Schaden der Versicherung melden. „Wer einen Kfz-Schutzbrief mitversichert hat, kann vom Versicherer auch eine kostenfreie Pannen- und Unfallhilfe in Anspruch nehmen sowie das Abschleppen und Bergen organisieren lassen“, so Bösl.

 

Winterreifen und Ganzjahresreifen: Profiltiefe entscheidend

 

TÜV Rheinland: Ganzjahresreifen eher Kompromisslösung

Wintertauglichkeit nur bis 4 Millimeter Profiltiefe garantiert

 

Wenn die Witterung für matschige oder glatte Straßen sorgt, ist für Autofahrer der Wechsel auf wintertaugliche Reifen Pflicht. Um sich den Austausch auf Winterreifen zu ersparen setzen einige Fahrzeughalter auf Ganzjahresreifen. "Ebenso wie reine Winterreifen sind Ganzjahresreifen mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. Das heißt, dass der Hersteller die Wintertauglichkeit des Reifens zusichert. Der Reifen greift bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius nachweislich besser auf der Straße", erklärt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

 

Profiltiefe unbedingt messen

 

Doch Ganzjahresreifen sind laut Rechtien immer eine Kompromisslösung. Wer einen Ganzjahresreifen fährt, sollte besonders beachten: Hersteller garantieren die Wintertauglichkeit der Reifen nur bis zu einer Profiltiefe von vier Millimetern. "Wer seine Reifen während des ganzen Jahres fährt, hat diese Profiltiefe natürlich schneller erreicht als jemand, der zwischen Winter- und Sommerreifen wechselt. Grob geschätzt verlieren Reifen einen Millimeter Profiltiefe pro 10.000 Kilometer", so Rechtien. Sein Tipp daher: Zu Beginn der Wintersaison unbedingt die Profiltiefe prüfen. Sind es weniger als vier Millimeter, verliert der Reifen an Griff und wird der Bremsweg bei Schnee und Eis länger - egal, ob Ganzjahresreifen oder reiner Winterreifen.

 

Als abgefahren und nicht mehr verkehrssicher gilt ein Reifen, wenn er weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweist. Ob die Profiltiefe noch genügt, lässt sich bei vielen Reifen an der Reifenverschleißanzeige (Tread Wear Indicator, TWI) erkennen. Diese ist durch ein Dreieckssymbol an der Flanke der Reifen gekennzeichnet. Ansonsten genügt ein einfacher Profiltiefenmesser.

 

Altersbedingte Beschädigungen bei Hauptuntersuchung geprüft

 

Ebenfalls wichtig ist das Alter der Reifen. Die Härtung und damit Alterung der Reifen wird unter anderem davon bestimmt, ob Fahrzeughalter ihr Auto in der Regel in einer Garage oder draußen parken und wie sie diese bei Nichtnutzung lagern. "Starke UV-Einstrahlung führt beispielsweise dazu, dass Reifen schneller aushärten. Eine allgemeingültige Lebensdauer von Reifen lässt sich daher nicht nennen", so Rechtien. Ob ein Reifen altersbedingte Beschädigungen aufweist, prüfen zum Beispiel die Experten von TÜV Rheinland bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Immer gültig ist ein weiterer Tipp von TÜV Rheinland-Experte Rechtien: "Der Luftdruck muss stimmen. Die entsprechenden Werte sind in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs und häufig im Tankdeckel oder im Einstiegsbereich zu finden. Hier auch dringend die Werte für Voll- oder Teilbeladung beachten. Nur so ist die optimale Sicherheit gewährleistet."

 

E-Auto: Wie gut ist die Beratung beim Kauf?

 

Der Wissensbedarf in punkto Elektromobilität ist hoch - insbesondere im Vorfeld einer Kaufentscheidung. Umso wichtiger ist eine korrekte, fachkundige und faire Beratung. Vor diesem Hintergrund hat der ADAC die Qualität der Beratung in 40 Autohäusern in Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart getestet.

 

Nach Herstellern differenziert erhalten BMW-Händler die besten Bewertungen. Die untersuchten BMW-Händler überzeugten mit der kompetentesten Beratung. Die Bayern verkaufen ihren i3 bereits seit sechs Jahren, so dass sie auf reichlich Erfahrung mit E-Autos zurückgreifen können. Entsprechend professionell präsentierten alle besuchten Autohäuser ihr Angebot - inklusive Wallboxen, Installationsservice oder Zugang zu öffentlichen Ladesäulen.

 

Auf den weiteren Rängen finden sich mit Renault und Nissan ebenfalls Hersteller mit langjähriger Erfahrung beim E-Autoverkauf. Am unteren Ende stehen mit Hyundai, Mercedes-Benz und Kia Hersteller, deren Händler unter der mangelnder Fahrzeugverfügbarkeit und langen Lieferzeiten leiden. So haben es selbst motivierte Verkäufer schwer, ein Fahrzeug zu bewerben, das nicht im Verkaufsraum steht oder quasi nicht erhältlich ist.

 

Die regionale Betrachtung zeigt, dass die Elektromobilität in der Region um Stuttgart (Durchschnittsnote 2,3) am besten aufgestellt ist, während in Köln und Hamburg (Note 3,2) noch Verbesserungspotenzial besteht. Für das gute Ergebnis der Stuttgarter könnten Förderprojekte und die Diskussionen um Fahrverbote ursächlich sein.

 

Erfreulich: kein einziger Verkäufer versuchte, unserem Tester das gewünschte E-Auto auszureden. Alle Beratungen waren im Hinblick auf die E-Mobilität neutral bis positiv. Die Gespräche zeigten auch den großen Einfluss von Motivation und Kompetenz des Verkaufspersonals. Am authentischsten waren jene, die selbst Erfahrungen mit E-Autos im Alltag gemacht haben. Überzeugend wirkt insbesondere eine Demonstration der häufig noch unbekannten Technologie am realen Fahrzeug und Ladestation. Um festzustellen, ob das Elektroauto für den Kunden im Alltag passt, sollte eine ausgiebige Probefahrt (auch über Nacht) angeboten werden.

 

Der Test in 40 Autohäusern wurde deutschlandweit von einem fachkundigen ADAC Mitarbeiter nach standardisierten Kriterien und einheitlicher Vorgehensweise durchgeführt, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. 

 

 

Erdgas-Pkw mit bester Treibhausgas-Bilanz - Elektroauto erst nach 8 und 14 Jahren besser als Benziner und Diesel

 

Erdgasautos haben derzeit die beste Klimabilanz aller gängigen Antriebsarten. Alle relevanten Energieaufwendungen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs zusammengerechnet schneiden sie klar besser ab als Benziner, Diesel und sogar als Elektroautos - bei Nutzung des aktuell gültigen Strommix. Erst bei Gebrauch von 100 Prozent regenerativem Strom weist das Elektroauto eine deutliche bessere Bilanz auf als alle anderen Antriebsarten auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Lebenszyklus-Analyse der Forschungsgesellschaft Joanneum Research. Für die Untersuchung wurden Fahrzeuge in der so genannten "Golfklasse" herangezogen, deren jährliche Fahrleistung 15.000 Kilometer und die Gesamtlebensdauer 15 Jahren beträgt.

 

Im Vergleich zum Benziner-Pkw kann das mit dem deutschen Strommix betriebene Elektroauto derzeit seine Vorteile erst nach 127.500 Kilometern oder 8,5 Betriebsjahren geltend machen. Noch schlechter fällt der Vergleich zum Diesel aus: Erst bei 219.000 Kilometer oder 14,6 Jahren ist das E-Auto in punkto Klimafreundlichkeit besser. Besonders ins Gewicht fällt bei der Bilanz des Elektroautos die aufwändige und treibhausgas-intensive Produktion der Batterien. Auch der nach wie vor hohe Anteil an Braun- und Steinkohle im deutschen Strommix verschlechtern die Klimabilanz der E-Autos. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren und der Verteilnetze kann diese Bilanz aufbessern.

 

Um die Klimawirkung zu bestimmen, werden verschiedene Energieaufwendungen betrachtet. Dazu zählen die Treibhausgas-Emissionen, die bei der Fahrzeugherstellung und -recycling entstehen. Auch die bei der Produktion, der Bereitstellung und beim Verbrauch des Kraftstoffs oder des Stroms entstehenden Emissionen fließen in die Bilanz.

 

Das exzellente Abschneiden des Erdgasautos zeigt laut ADAC, wie gut konventionelle Antriebe in der Treibhausgas-Bilanz sein können. Würde sich der Anteil von Biomethan aus Abfall- und Reststoffen weiter erhöhen, könnte das Ergebnis noch besser ausfallen.

 

Knapp 200 Euro Miete für den Stellplatz: Parken ist in deutschen Großstädten ein teures Vergnügen

 

Eine halbe Stunde einen Parkplatz suchen und am nächsten Tag entdeckt man wieder eine neue Schramme an der Stoßstange. Wer nicht jeden Tag suchen und sein Auto sicher abgestellt wissen möchte, kommt um einen Stellplatz nicht herum. Doch dieser Luxus hat seinen Preis. Die teuersten Garagen und Stellplätze gibt es in Frankfurt - bis zu 199 Euro Miete müssen Autobesitzer in der Mainmetropole pro Monat zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von immowelt.de, für die die Mietpreise von Stellplätzen und Garagen in den 14 größten deutschen Städten untersucht wurden. Demnach werden vor allem für Tiefgaragenstellplätze, die zentrumsnah im Frankfurter Stadtteil Westend oder in der Altstadt liegen, derart hohe Mieten verlangt. Wie teuer die Stellplätze sind, zeigt der Vergleich von Immowelt.de zu Chemnitz oder Cottbus, wo man für die gleiche Miete sogar eine 1-Zimmer-Wohnung bekommt.

 

Allerdings geht es auch in Frankfurt günstiger: Schon ab 19 Euro Miete pro Monat werden Suchende fündig. Der Stellplatz ist dann allerdings zumeist nicht überdacht und befindet sich in den Randbezirken. Pkw-Besitzer, die in der Innenstadt einen Stellplatz suchen, weil sie beispielsweise täglich in die Arbeit pendeln, haben fast keine andere Wahl, als sich einen teuren Stellplatz zu mieten.

 

Teure Stellplätze in Stuttgart und Hamburg

 

Hinter Frankfurt folgt mit großem Abstand Stuttgart mit einer Spanne von 17 Euro bis zu 150 Euro. Auch hier gilt: Die preiswerten Stellplätze befinden sich eher am Stadtrand, in Stuttgart Mitte müssen 100 Euro und mehr eingeplant werden. Auch Hamburg, wo die Mieten bis zu 140 Euro kosten, sowie Berlin und Nürnberg mit Spitzenpreisen von jeweils 130 Euro zählen beim Parken zu den teuersten Großstädten. München, das bei Wohnungspreisen mit großem Abstand am teuersten ist, liegt bei den Stellflächen auf einem ungewohnten Mittelfeld-Platz: Selbst in den innenstadtnahen Lagen wie Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt oder Au-Haidhausen kosten Garagen mit 125 Euro deutlich weniger als in Frankfurt oder Stuttgart. Die günstigsten Stellplätze werden in der bayerischen Landeshauptstadt schon für monatlich 15 Euro angeboten.

 

Hannover, Essen und Dresden am günstigsten

 

Die günstigsten Spitzenpreise für Stellplätze oder Garagen aller untersuchten Städte gibt es in Hannover. Selbst Garagen in zentrumsnahen Viertel wie Linden-Mitte sind hier für rund 60 Euro zu haben. Die Preispanne in Hannover bewegt sich zwischen 20 und 67 Euro. Ebenfalls preiswert parken Autobesitzer in den beiden Ruhrgebietsstädten Essen (16 bis 70 Euro) und Dortmund (17 bis 75 Euro). Auch in Dresden (10 bis 70 Euro) und Bremen (15 bis 80 Euro) sind Stellplätze vergleichsweise günstig.

 

Datenbasis für die Berechnung der Stellplatz-Mietpreise in den 14 größten Städten in Deutschland waren 5.600 Garagen und Stellplätze, die im Jahr 2018 auf immowelt.de inseriert wurden. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden.

 

Frauenparkplätze: Dürfen dort wirklich nur Frauen parken?

 

Sie liegen in der Nähe von Ausgängen oder Treppenhäusern, sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht - Frauenparkplätze gibt es inzwischen in fast jedem Parkhaus. Doch dürfen auch Männer Frauenparkplätze nutzen - zum Beispiel, wenn das Parkhaus voll ist? Oder droht dann ein Strafzettel? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer in einer aktuellen Studie gefragt. Über die Hälfte (57 %) der Befragten gehen davon aus, dass auf Frauenparkplätzen auch nur Frauen parken dürfen. Das Überraschende: "Verboten ist das Parken für Männer hier nicht", erläutert Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Frauenparkplätze. Also winkt auch kein Strafzettel." Sehr wohl kann der Parkhausbetreiber unberechtigt Parkende aber von diesen Plätzen verweisen.

 

Um Frauen vor allem abends und nachts mehr Sicherheit zu bieten, weisen viele Parkhäuser spezielle Parkflächen aus. "Es ist zwar wenig rücksichtsvoll, wenn Männer auf diesen Plätzen parken," sagt Anka Jost. "Eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung ist es jedoch nicht." Aber der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Hausverbot erteilen, weil die Parkenden gegen die Nutzugsordnung des Parkhauses verstoßen. "Das Gleiche gilt für Mutter-Kind-Parkplätze, wie man sie bei vielen Supermärkten findet", so Anka Jost. "Diese sollen Eltern das Herausheben von Kleinkindern erleichtern und sind deshalb breiter angelegt." Wer hier nur aus Bequemlichkeit parkt, riskiert zwar kein "Knöllchen", kann aber des Platzes verwiesen werden. Nicht zuletzt lautet die Grundregel im Straßenverkehr in der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Dies sollten Autofahrer auch in punkto Parkplätze berücksichtigen", rät die Versicherungsexpertin.

 

TÜV überziehen: je länger, je teurer

 

Die Hauptuntersuchung für das Auto einfach erst später machen lassen: Die Hälfte der Deutschen glaubt, dass sie bis zu zwei Monate überziehen kann, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Und tatsächlich wird erst nach diesen zwei Monaten ein Bußgeld fällig, wenn dies im Zuge einer Polizeikontrolle auffällt", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Je länger die Hauptuntersuchung überfällig ist, desto teurer wird es."

 

Die Hauptuntersuchung (HU) soll sicherstellen, dass ein Auto verkehrstauglich ist. "Und das ist auch sehr wichtig. Denn beim TÜV werden unter anderem die Bremsen, Lenkung oder der Motor geprüft. Dadurch lassen sich auch frühzeitig Schäden ausschließen, die im schlimmsten Fall vielleicht zu einem Unfall führen könnten." Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. In der Regel sind beide zusammen alle zwei Jahre fällig. Neuwagen müssen zum ersten Mal nach 36 Monaten vorgestellt werden. Für Motorräder gilt immer eine Frist von 24 Monaten.

 

"Der Fahrzeughalter muss dabei den Termin im Auge behalten und ist auch dafür verantwortlich, wenn er die HU zu spät durchführen lässt", so Anka Jost.

 

Bußgelder und Punkte möglich

 

Zwar müssen Autofahrer bei der Prüfstelle selbst nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre HU zu spät machen lassen. Allerdings sind sie verpflichtet, ab einer Überziehung von zwei Monaten eine umfassendere HU durchzuführen - und die ist etwa 20 Prozent teurer als die normale. Zusätzlich liegt bei jeder Überziehung der HU-Frist eine Ordnungswidrigkeit vor. Dafür kann die Polizei Bußgelder verhängen.

 

Bußgelder bei Überziehung der HU

 

               Bußgeld    Punkte

HU um 2 bis zu 4 Monate überzogen        15 EUR

HU um über 4 bis 8 Monate überzogen      25 EUR

HU um über 8 Monate überzogen            60 EUR     

 

Sogenannte Nutzkraftwagen, wie zum Beispiel LKW oder Busse, müssen sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Hier müssen die Halter bei Überschreitung des TÜV mit strengeren Sanktionen rechnen.

 

Steuern auf Benzin und Diesel im EU-Vergleich: Wo der Staat den größten Anteil haben will

Für Kfz-Besitzer gibt es zwei lästige Themen: Parkplatzsuche und Benzinpreise. Hinzu kommt, dass auf den Benzinpreis nicht nur eine Mehrwertsteuer erhoben wird, sondern auch noch eine Energiesteuer. Diese, auch als Mineralölsteuer bekannte, Steuer für Diesel und Benzin fällt EU-weit sehr unterschiedlich aus, wie Campanda, die weltweit größte Online-Plattform zum Mieten und Vermieten von Wohnmobilen und Campern, festgestellt hat.

 

Dieselskandal, Fahrverbote und zu hohe Abgaswerte - die alltäglichen Herausforderungen für Autofahrer reißen nicht ab. Zusätzlich verlangt der Fiskus auch noch einen großen Anteil vom Verkaufspreis für Diesel und Benzin. Wie Deutschland im EU-weiten Ranking bei der Energiesteuer abschneidet, hat Campanda ermittelt.

 

Briten und Italiener zahlen am meisten beim Diesel

 

Die höchsten Abgaben müssen die Briten beim Diesel-Tanken zahlen: 0,660 Euro pro Liter Treibstoff werden dort allein für die Energiesteuer fällig. Die Italiener landen mit 0,618 Euro auf Platz zwei. Zur Top Fünf gehören außerdem Frankreich (0,610 Euro), Belgien (0,560) und Slowenien (0,502 Euro). In all diesen Ländern überwiegt die Energiesteuer sogar den reinen Verkaufspreis. Hierzulande müssen 0,470 Euro pro Liter Diesel an Energiesteuer gezahlt werden. Deutschland landet damit beim europäischen Diesel-Preis-Vergleich auf dem elften Platz. Beim Gesamtpreis für Diesel liegt Deutschland mit 1,172 Euro sogar im unteren Mittelfeld.

 

Auch bei Benzin liegen die Italiener vorn

 

Anderer Treibstoff, andere Steuer - Gleich bleibt allerdings, dass die Italiener auch beim Benzin für den Staat tief in die Tasche greifen müssen: 0,728 Euro müssen sie an Abgaben leisten. Teurer ist es nur für die Niederländer mit 0,786 Euro. Platz drei belegt Griechenland (0,711 Euro). Bei insgesamt 19 Nationen, wie zum Beispiel Dänemark, Frankreich, Schweden und Belgien, ist die geforderte Steuer sogar höher als der reine Verkaufspreis. Darunter auch Deutschland auf Platz acht mit 0,655 Euro Energiesteuer bei einem Gesamtpreis von 1,340 Euro, der im guten Mittelfeld liegt.

 

In Osteuropa gibts weniger für den Fiskus

 

Die geringsten steuerlichen Abgaben müssen Bulgaren leisten, sowohl beim Benzin (0,363 Euro) als auch beim Diesel (0,330 Euro). Benziner tanken am besten in Bulgarien (1,045 Euro), Polen (1,106 Euro) oder Rumänien (1,112 Euro): Hier ist der Verkaufspreis am günstigsten. Diesel-Fahrer können vor allem in Luxemburg (1,015 Euro), Bulgarien (1,038 Euro) und Litauen (1,082 Euro) sparen.

 

Insgesamt ist die Energiesteuer für Benzin höher als für Diesel. Durchschnittlich werden für Benzin 0,563 Euro und für Diesel 0,452 Euro fällig.

 

So viel kostet ein eigenes Auto

Lohnt sich ein eigenes Auto überhaupt? Diese Frage stellen sich Großstädter, die von der Parkplatzsuche genervt sind. Die Tarifexperten von Verivox haben die typischen Mobilitätskosten mit und ohne Auto gegenübergestellt: In Großstädten fahren Familien und Singles mit einem Mix aus öffentlichen Verkehrsmitteln, Carsharing und Mietwagen insgesamt günstiger. Vor allem Singles sparen, wenn sie aufs eigene Auto verzichten.

 

Modellfall 1: Vierköpfige Familie mit und ohne Auto

 

Die Modellfamilie wohnt in Berlin und hat zwei Kinder (8 und 10 Jahre alt). Für die alltäglichen Wegstrecken, wie den Weg zur Arbeit oder Besorgungen, nutzt ein Elternteil das Familienfahrzeug. Der Partner und die Kinder haben für Arbeits- und Schulweg Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr. Ausflüge und Urlaubsreisen unternimmt die ganze Familie mit dem Wagen. Die jährlichen Kosten inklusive Kfz-Steuer, Sprit- und Werkstattkosten belaufen sich auf 6.256 Euro. Teurer zu stehen kommt ein Zweitwagen. Zusätzlichen Fixkosten für Steuer, Versicherung und Co. stehen kaum Einsparungen gegenüber. In dem Szenario liegen die Kosten 1.400 Euro über der Alternative aus Mietwagen, Tram und Co.

 

Modellfall 2: Singles

 

Der Single im zweiten Modellfall nutzt im Alltag entweder sein eigenes Auto oder alternativ einen Mix aus Nahverkehr, Carsharing und Mietwagen. Für Ausflüge setzt er lieber auf günstige Fernbusse oder die Bahn, denn er ist flexibler als die vierköpfige Familie. Insgesamt gibt er für seine Mobilität jährlich 3.893 Euro aus. Ist er dagegen mit dem eigenen vier Jahre alten Mittelklassewagen unterwegs, steigen die Ausgaben auf 4.443 Euro. Singles sparen damit ohne Auto 550 Euro im Jahr.

 

Große Unterschiede zwischen Großstadt und Land

 

In Großstädten ist es für Verbraucher leichter auf den öffentlichen Nahverkehr, Carsharing oder Mietwagen umzusteigen. In ländlichen Regionen mit schlechter Anbindung und ohne Carsharing-Netz ist es jedoch oft unmöglich, aufs eigene Auto zu verzichten.

 

Druckversion | Sitemap
© Verbraucherfinanzen-Deutschland.de