Kostenfalle Autowerkstatt: Sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur

 

Quietschen, Klackern und Klopfen: Diese Geräusche verursachen wohl bei jedem Autofahrer ein mulmiges Gefühl. Es drohen aufwändige Reparaturen, hohe Kosten und – im schlimmsten Fall – auch Ärger mit der Werkstatt. Wie sich diese Risiken im Vorfeld reduzieren lassen, zeigen folgende sechs Tipps für eine risikoärmere Reparatur in der Autowerkstatt.

 

Robert Kunz, Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Momberger Rechtsanwälte und Fachanwälte, eine Partnerkanzlei von ROLAND Rechtsschutz, klärt auf:

 

Kostenvoranschlag und Beratung

 

Vor der Reparatur sollten Kunden unbedingt einen Kostenvoranschlag einholen. In diesem listet die Werkstatt alle geplanten Reparaturen und Kosten auf. „Außerdem sind Werkstätten dazu verpflichtet, ausführlich über die Wirtschaftlichkeit und mögliche Risiken einer Reparatur zu beraten“, schildert Rechtsanwalt Robert Kunz die Rechtslage. „Es ist durchaus sinnvoll, sich über verschiedene Möglichkeiten der Schadensbehebung sowie deren Sinnhaftigkeit und Kosten im Vorhinein aufklären zu lassen, um etwaige Probleme im Nachhinein zu vermeiden.“

 

Keine mündlichen Versprechungen

 

Die beiden Vertragspartner sollten schriftlich möglichst genau festhalten, was am Fahrzeug repariert werden soll. „Es sollte klar festgehalten werden, was zum Reparaturumfang gehören soll. Wer große Sorge vor einer ausufernden Reparatur hat, kann eine Regelung aufnehmen, dass keine zusätzlichen Reparaturarbeiten ohne das Einverständnis des Kunden durchgeführt werden dürfen. Insbesondere dann, wenn die Mangelursache noch gefunden werden muss“, rät Rechtsanwalt Kunz. „Sofern kein Kostenvoranschlag vorliegt, sollte eine Kostenobergrenze vereinbart werden. In diesem Fall muss die Werkstatt – sofern sie die vereinbarten Kosten überschreiten möchte – das Einverständnis vom Kunden einholen. Die veranschlagten Kosten dürfen dann um maximal 20 Prozent überschritten werden. Alles, was darüber hinaus geht, muss mit dem Kunden vorher abgeklärt werden“, ergänzt Rechtsanwalt Robert Kunz.

 

Option Kündigung

 

Teilt eine Werkstatt rechtzeitig mit, dass es trotz vertraglicher Vereinbarung zu höheren Reparaturkosten kommt, haben Kunden die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Rechtsanwalt Robert Kunz erläutert die Rechtslage: „Der Kunde muss in diesem Fall nur jene Kosten übernehmen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Wird der Kunde nicht rechtzeitig über die erhöhten Kosten informiert, kann er Schadensersatz verlangen. In diesem Fall muss der Kunde die Lohnkosten für die über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Arbeiten nicht zahlen; Materialkosten, welche für den Kunden nützlich sind, unter Umständen schon.“

 

Mietwagen oder Leihfahrzeug?

 

Es ist ratsam, im Reparaturvertrag festzulegen, wie lange die Reparatur dauert. Schafft es die Werkstatt nicht, das Fahrzeug bis zu diesem Termin zu reparieren, hat der Kunde möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. „Ab dem Zeitpunkt des Verzuges bis zur Fertigstellung der Reparatur kann der Kunde dann auf eigene Kosten einen Mietwagen anmieten und diese Kosten sodann als Schadensersatz bei der Werkstatt einfordern. Hier ist es ratsam, eine Mietwagenklasse unter dem betroffenen Fahrzeug zu mieten. Generell ist der Auftraggeber in diesem Zuge auch zur Schadenminderung verpflichtet und die Anmietung eines Mietwagens ist immer mit Kostenrisiken für den Kunden verbunden. Wirtschaftlich risikoärmer ist es, die Werkstatt um ein (kostenloses) Leihfahrzeug zu bitten“, erklärt Rechtsanwalt Robert Kunz.

 

Auf Nachbesserung bestehen

 

Hat die Werkstatt den ursprünglichen Defekt nicht beseitigt oder mangelhaft gearbeitet, so kann der Kunde auf kostenlose Nacherfüllung durch die jeweilige Werkstatt bestehen: „Es ist ratsam, der Werkstatt hier eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen und auf das Recht der kostenlosen Nacherfüllung zu verweisen.“ erklärt Rechtsanwalt Robert Kunz. „Sollte die Werkstatt den Schaden auch nach der Nacherfüllung nicht aus der Welt geschafft haben, so kann der Kunde die Rechnung mindern oder sogar Schadensersatz fordern.“

 

Beschädigungen im Rahmen der Reparatur

 

Das ist vermutlich das Worst-Case-Szenario für jeden Autobesitzer: Das Fahrzeug hat Beschädigungen, die durch beziehungsweise während der Reparatur entstanden sind. „Diese Situation ist für Geschädigte äußerst ungünstig, da sie die Beschädigungen durch die Werkstatt beweisen müssen.“ Daher rät der Rechtsanwalt: „Halten Sie den Zustand des Fahrzeugs vor Durchführung der Reparatur fest. Es dürfte sich dementsprechend lohnen, unmittelbar vor der Übergabe zur Reparatur hochauflösende Fotos des Fahrzeugs zu erstellen.“

 

Winterreifen: Auf Mindestprofiltiefe achten

 

Wer in der kalten Jahreszeit sicher mit dem Auto unterwegs sein will, sollte nach der „O-bis-O-Faustregel“ von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Doch auch die Profiltiefe trägt zur Sicherheit bei.

 

Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Reifenhersteller empfehlen jedoch bei Winter- und Ganzjahresreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter. Auch verschiedene Tests haben ergeben, dass es darunter bei Nässe, Schnee und Schneematsch kritisch werden kann. Wer mit abgefahrenen Reifen bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, dem droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann es aber auch Ärger mit der Versicherung geben. „Wurde der Schaden grob fahrlässig verursacht, ist der Versicherer in der Kaskoversicherung berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens, Abzüge vorzunehmen“, erklärt Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Grob fahrlässiges Verhalten kann auch vorliegen, wenn die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst wurde oder man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war und es zu einem Unfall kam. „Zur eigenen Sicherheit und mit Rücksicht auf andere sollte man deshalb stets auf die richtige Bereifung, Geschwindigkeit und Profiltiefe achten“, empfiehlt die Schadenexpertin. Aber auch bei der Tarifauswahl lässt sich Ärger vermeiden. So gibt es mittlerweile immer mehr Angebote, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. „Ein wichtiges Extra, durch das eine spätere Schadenregulierung deutlich einfacher und problemloser erfolgen kann“, sagt Bösl.

 

Versteckte Preiserhöhung bei der Kfz-Versicherung – Darauf müssen Fahrzeughalter achten

 

Verbraucher und Verbraucherinnen sollten in den aktuell versendeten Rechnungen zur Kfz-Versicherungen auf versteckte Beitragserhöhungen achten, rät der Geldratgeber Finanztip. Denn auch wenn der Beitrag für die Fahrzeugversicherung rein zahlenmäßig nicht erhöht wird, kann es sich um eine Preiserhöhung handeln, weil der Versicherer Rabatte nicht weitergegeben hat. Kunden und Kundinnen können solche versteckten Preiserhöhungen erkennen, wenn sie auf den Vergleichsbeitrag achten. Den Vergleichsbeitrag muss der Versicherer in einem solchen Fall angeben. Wird der Ver­si­che­rungsbeitrag im kommenden Jahr teurer, haben Verbraucher ein Son­der­kün­di­gungs­recht und damit die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

 

Erhöhung trotz sinkendem Ver­si­che­rungsbeitrag

 

Unfallfreie Autofahrer werden nach jedem Ver­si­che­rungsjahr, also auch ab Januar 2024, in eine günstigere Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) eingestuft und erhalten damit meist einen höheren Scha­den­frei­heits­ra­batt. Gibt der Versicherer diesen vorher festliegenden Rabatt nicht komplett weiter, dann handelt es sich um eine Preiserhöhung. „Gerade bei Fahranfängern mit teurer eigener Ver­si­che­rung können Rabatte für bessere Scha­den­frei­heits­klas­sen viel Geld sparen”, sagt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Sie können besonders profitieren und sollten deswegen genau auf den Vergleichsbeitrag achten, so Tenhagen weiter. 

 

Mit einer einfachen Formel können Ver­si­che­rungskunden die Rechnung selbst überprüfen: Alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz

 

Beispiel für die Haftpflicht: Der alte Beitrag lag bei 500 € und auf der Rechnung für 2024 stehen nur noch 480 €. Die Person ist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 %) im neuen Jahr in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 %) aufgestiegen. Die Berechnung wäre in dem Fall laut Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €. Der Vergleichsbeitrag ist also kleiner als der neue Rechnungsbeitrag und eine versteckte Beitragserhöhung liegt vor.

 

Auch versteckte Preiserhöhung ermöglicht Son­der­kün­di­gungs­recht

 

Den Vergleichsbeitrag finden Versicherte in der Rechnung für 2024. Er wird separat für Kasko und Haftpflicht ausgewiesen. Wenn der Rechnungsbeitrag für 2024 der gleiche ist wie der Vergleichsbetrag, hat der Versicherer nicht erhöht. Wenn der Betrag – für Haftplicht oder Kasko – höher ist, handelt es sich um eine versteckte Beitragserhöhung des Versicherers und gibt Betroffenen ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Dieses gilt einen Monat ab Zugang der Rechnung. 

 

Laut GDV erwarten Kfz-Versicherer rund 2,5 Milliarden Euro Verluste in diesem Jahr. Millionen von Kunden müssen mit Preiserhöhungen rechnen. „Die Versicherer sehen sich wirtschaftlich schwierigen Zeiten gegenüber”, erklärt Tenhagen. Deswegen würden sie in der aktuellen Wechselsaison häufig die Beiträge erhöhen. „Mal ist das offensichtlich, mal nicht so sehr. Jede Erhöhung, die jetzt erst eintrudelt, gibt Kunden aber das Recht auf eine Sonderkündigung auch noch nach dem 30. November. Sie ist immer ein guter Anlass zu prüfen, ob andere Versicherer preiswerter sind und gegebenenfalls zu wechseln”, so Tenhagen weiter.

 

Modellrechnungen: Kfz-Unfallschäden selbst zahlen lohnt sich bis 3.400 Euro

 

Wer nach einem Autounfall für den Schaden selbst aufkommt, vermeidet eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit höhere Prämien für die Kfz-Versicherung. Gemäß Modellrechnungen des Vergleichsportals Verivox lohnt es sich, Haftpflichtschäden bis zu einer Höhe von 2.555 Euro und Vollkasko-Schäden bis 3.408 Euro selbst zu zahlen.

 

Schadenfreiheitsklassen bringen Rabatte

 

Für ein Ehepaar mit erwachsenen Kindern in der Schadenfreiheitsklasse 18 lohnt es sich, Vollkasko-Schäden an ihrem Skoda Octavia bis zu 3.408 selbst zu zahlen und nicht über die Versicherung regulieren zu lassen. Haftpflichtschäden am Fahrzeug des Unfallgegners begleichen die Versicherten bis zu einer Schadenssumme von 2.555 Euro besser aus eigener Tasche. Bei einem 36-jährigen BMW-Fahrer in der Schadenfreiheitsklasse 10 rechnet es sich, für Haftpflichtschäden bis zu 1.795 Euro und für Schäden am eigenen Auto bis zu einer Höhe von 2.690 Euro selbst aufzukommen.

 

Für die Berechnungen hat Verivox Tarife der zehn größten deutschen Autoversicherer ausgewertet. In der Regel klettern Versicherte nach jedem unfallfreien Jahr eine Schadensklasse höher. Lassen sie einen Unfallschaden durch den Versicherer regulieren, werden sie hingegen im Folgejahr um mehrere Klassen herabgestuft und verlieren wichtige Rabatte. Den Schadenkosten stehen dann Mehrbeiträge gegenüber, die bis zum Erreichen der höchstmöglichen Schadenfreiheitsklasse auflaufen.

 

"Die Beiträge zur Kfz-Versicherung werden erheblich durch die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Nach einem Unfall sollten Autofahrer deshalb bei ihrer Versicherung nachhaken, ob es sich lohnt, einen Schaden selbst zu zahlen." Die Rede ist vom sogenannten Prämienmehraufwand.

 

Bis zu 45 Prozent teurere Prämie

 

Um wie viele Klassen Autofahrerinnen und Autofahrer nach einem Schaden zurückgestuft werden, variiert von Versicherer zu Versicherer. Zudem hat auch die aktuelle Einstufung einen Einfluss. In den Modellrechnungen werden die Skoda-Fahrer im Jahr nach dem Unfall in der Haftpflicht-Versicherung im Mittel um zehn Klassen, in der Vollkasko-Versicherung um acht Klassen herabgestuft. Die Haftpflicht-Prämie steigt so im Jahr nach dem Schaden um durchschnittlich 41 Prozent, die Beiträge für die Vollkaskoversicherung um 25 Prozent. Der Alleinfahrer im BMW büßt in der Haftpflicht-Versicherung im Mittel sieben, in der Vollkasko-Versicherung sechs Klassen ein. Die Kosten für seine Haftpflicht-Versicherung steigen um durchschnittlich 45 Prozent, die Kosten für die Vollkaskoversicherung um 24 Prozent.

 

Anstatt den Schaden direkt selbst zu zahlen, sollten Versicherte einen Schadenrückkauf mit ihrem Versicherer vereinbaren. Dabei lassen Unfallfahrer ihren Schaden zunächst von der Versicherung bezahlen und haben sechs bis zwölf Monate Zeit, die Kosten für den Schaden bei der Versicherung zu entrichten.

 

"Zumindest bei Haftpflicht-Schäden sollten Versicherte den Schaden immer zunächst dem Versicherer melden und erst dann einen Rückkauf vereinbaren", so Wolfgang Schütz. "Nach einem Unfall ist häufig unklar, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen. Zudem wehrt der Versicherer auch unberechtigte Forderungen des Unfallgegners ab."

 

Sonderkündigungsrecht nach der Schadensregulierung

 

Nachdem der Versicherer den Schaden reguliert hat, haben Versicherungsnehmer zudem ein Sonderkündigungsrecht und somit die Möglichkeit, in eine günstigere Versicherung zu wechseln. Im Schnitt liegt die Ersparnis zwischen einem mittleren und günstigen Tarif in der Haftpflicht-Versicherung aktuell bei 33 Prozent, in der Vollkasko-Versicherung bei 28 Prozent.

 

Wichtig dabei: Versicherungswechsler müssen beim neuen Versicherer die herabgestufte Schadenfreiheitsklasse angeben. "Aber Versicherer kalkulieren ihre Preise ganz unterschiedlich", sagt Wolfgang Schütz. "Darum ist es gut möglich, dass gleichwertiger Versicherungsschutz nach der Herabstufung der SF-Klasse bei einem anderen Anbieter günstiger zu haben ist."

 

Methodik

Für die Modellrechnung wurden Tarife der 10 größten Kfz-Versicherer in Deutschland herangezogen. Berechnet wurden die Kosten von Unfallschäden, die ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern in der Schadenfreiheitsklasse 18 mit einem Skoda Octavia und ein 36-jährigen BMW-Fahrer in der Schadenfreiheitsklasse 10 verursacht haben.

 

Den Dienstwagen aufmotzen und beim geldwerten Vorteil sparen

 

Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer für seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung möchte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil - und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert.

 

Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil "das Firmenautoprivileg [als] eine teure Subvention für Besserverdiener" bewertet wird, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist allerdings: Diesel- und Benzinfahrzeuge werden hierzulande höher besteuert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.

 

Gleichzeitig stimmt auch, dass Hybridfahrzeuge zwar umweltfreundlich wirken - aber: Auf längeren Strecken wird weiterhin der Verbrennungsmotor genutzt. So kommen Firmenwagennutzer in den Genuss einer vergünstigten Besteuerung, obwohl der eigentlich verfolgte Zweck - nämlich der Klimaschutz - in den Hintergrund rückt. Böse Zungen könnten also durchaus behaupten, dass es sich bei der steuerlichen Vergünstigung für Hybridfahrzeuge um eine teure Subvention handelt.

 

Ganz grundsätzlich: So werden Dienstwagen besteuert

 

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber belohnen ihre Mitarbeitenden mit einem höheren Gehalt in Form eines Dienstwagens. Die meisten Angestellten nutzen den Firmenwagen auch privat, und kommen somit in den Genuss eines sogenannten geldwerten Vorteils:

 

Der Dienstwagen wird zu etwas Ähnlichem wie Lohn. Ein Angestellter mit Dienstwagen muss deshalb private Fahrten mit dem Firmenauto versteuern.

Für den Angestellten fallen allerdings nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf einen fiktiven Lohn an, die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug trägt der Arbeitgeber. Und das lohnt sich vor allem dann, wenn der Angestellte seinen Dienstwagen viel für Privatfahrten nutzt.

Eine Methode zur Berechnung der anfallenden Einkommensteuer für Privatfahrten ist das Fahrtenbuch. Alle beruflichen und privaten Fahrten werden darin notiert, und am Ende des Jahres wird zusammengezählt: Für die privaten Fahrten zahlt man anteilig Einkommensteuer. Das klingt zwar einfach, doch das Finanzamt hat hohe Anforderungen, was die korrekte Führung eines Fahrtenbuchs betrifft.

 

Die bequemere Methode, um die anfallende Einkommensteuer auf die Privatfahrten zu ermitteln, ist die Ein-Prozent-Regelung, bei der pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens mit Verbrennungsmotor zum monatlichen Gehalt dazu gerechnet wird.

 

Für Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil seit dem 1. Januar 2019 mit einem Prozent des halben Listenpreises angesetzt. Und seit 1. Januar 2020 sind die Dienstwagenstromer noch einmal günstiger geworden, denn seither gilt für die meisten reinen Elektrofahrzeuge die neue 0,25-Prozent-Regelung.

 

Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen gilt seit 1. Januar 2019 für Hybridelektrofahrzeuge eine 0,5-Prozent-Regel. Entscheidend dabei ist, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug gekauft wurde und wie hoch die Emissionswerte sind.

 

Ganz konkret: Sonderausstattung selbst zahlen und die Kosten absetzen

 

Eine Arbeitnehmerin möchte ihren Dienstwagen mit speziellen Felgen, einem Multifunktionslenkrad und weiteren Sonderausstattungen bestücken. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür nicht, sie zahlt die Sonderausstattung selbst. Immerhin: Der geldwerte Vorteil verringert sich in dem Jahr, in dem sie die Sonderausstattung bezahlt hat und - je nach Höhe der Kosten - auch noch in den Folgejahren. Ein Rechenbeispiel:

 

Bruttolistenpreis des Pkw ohne Sonderausstattung:     30.000 Euro

Von der Arbeitnehmerin bezahlte Sonderausstattung:    10.000 Euro

Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung:             40.000 Euro

Geldwerter Vorteil 1% aus 40.000 Euro = 400 Euro x 12: 4.800 Euro

 

Zur Erklärung: Die Zuzahlung der Arbeitnehmerin in Höhe von 10.000 Euro mindert den geldwerten Vorteil - und zwar so, dass sie im ersten Jahr überhaupt keinen geldwerten Vorteil versteuern muss. Da die von ihr geleistete Zuzahlung den geldwerten Vorteil übersteigt, kann der übersteigende Betrag in das Folgejahr vorgetragen werden. Das bedeutet: Die Arbeitnehmerin muss auch im zweiten Jahr nichts versteuern. Erst im dritten Jahr werden 4.400 Euro fällig (4.800 Euro geldwerter Vorteil minus 400 Euro restliche Zuzahlung).

Die Arbeitnehmerin könnte übrigens ihre Sonderausstattung auch in Raten an das Autohaus zahlen, sogar über mehrere Jahre verteilt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bliebe - wie beschrieben - gleich.

 

Gut zu wissen: Ob die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil für ihren Dienstwagen mittels Fahrtenbuch oder über die Ein-Prozent-Pauschalversteuerung berechnet, spielt grundsätzlich keine Rolle. Allerdings ist die Pauschalversteuerung einfacher zu handhaben. Und bei der Methode mit Fahrtenbuch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Sonderausstattungskosten auf den geldwerten Vorteil anrechnen lassen zu können.

 

Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den geldwerten Vorteil bei ihrem Dienstwagen auch dann mindern, wenn sie ein höherwertiges Fahrzeug möchten und der Arbeitgeber die Mehrkosten dafür nicht übernimmt. Das Prinzip bleibt das gleiche wie bei den selbst finanzierten Sonderausstattungen.

 

Privater Auto-Verkauf: Besser selbst abmelden

 

Auf Nummer sicher gehen alle, die ihren Gebrauchtwagen beim privaten Verkauf selbst abmelden. Ansonsten kann es passieren, dass die Kosten für Kfz-Versicherung und Steuer weiterlaufen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Auch ein Kaufvertrag schließt dieses Risiko nicht aus.

 

Am unkompliziertesten ist es für Privatleute, wenn sie ihren Gebrauchtwagen an den Fachhandel verkaufen. Sobald das Fahrzeug samt Papieren übergeben ist, kümmert sich dieser auch ums Abmelden. Viele versuchen es jedoch lieber über Gebrauchtwagen-Portale oder Kleinanzeigen, weil sie sich einen höheren Verkaufspreis erhoffen. Dann bleibt das Auto meistens angemeldet - auch für Probefahrten. "Das ist nachvollziehbar, denn die wenigsten Kaufinteressierten werden sich eigens dafür ein Kurzzeitkennzeichen besorgen", sagt Christian Hartrampf, Experte Kfz-Betrieb bei der R+V Versicherung. "Hinzu kommt: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen stehen. Und nicht jeder hat ein Privatgrundstück, auf dem er das Auto zwischenzeitlich parken kann."

 

Kaufvertrag schützt nicht vor Betrug

 

Hartrampf empfiehlt, die Ummeldung auf jeden Fall im Kaufvertrag zu vereinbaren. Doch das ist noch keine Garantie, dass die neue Besitzerin oder der neue Besitzer das Auto auch wirklich ummeldet. Betrug kommt hier immer wieder vor. "Zwar geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, nicht aber die alleinige Verpflichtung zur Beitragszahlung. Die Kosten für Versicherung und Steuer müssen Verkäuferinnen oder Verkäufer in vielen Fällen weiter übernehmen, wenn das Auto nicht umgemeldet wird", erklärt R+V-Experte Hartrampf. Auf der sicheren Seite sind deshalb alle, die ihr Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden. "Spätestens nach dem Verkauf müssen Versicherung und Zulassungsstelle sowieso informiert werden. Soweit möglich, empfehle ich, das lieber selbst zu machen und es nicht Dritten zu überlassen."

 

Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, kann eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle beantragen. Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, geht das auch ohne Papiere. Dann hat die neue Besitzerin oder der neue Besitzer vier Wochen Zeit, um sich zu melden - sonst gilt das Auto als abgemeldet. Verkäuferinnen und Verkäufer sind dann von der Steuerpflicht befreit und der Versicherungsvertrag kann beendet werden.

 

Weitere Tipps:

 

Beim privaten Verkauf eines angemeldeten Autos geht die Versicherung mit Vertragsabschluss auf die Käuferin oder den Käufer über. Passiert anschließend ein Unfall, beeinträchtigt das nicht den Schadensfreiheitsrabatt der ehemaligen Besitzerinnen oder Besitzer - daher sollte die Versicherung schnellstmöglich über den Verkauf unter Angabe des Käufers informiert werden. Tipp: Der Kfz-Versicherung eine Kopie des Verkaufsvertrags zuschicken.

Ergänzend zum Kaufvertrag kann eine Kautionsvereinbarung getroffen werden. Käuferinnen oder Käufer hinterlegen eine Kaution, die sich an der Höhe der Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer berechnet. Diese erhalten sie zurück, wenn sie das Auto fristgerecht umgemeldet haben. Andernfalls wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten.

Anders als bei der Anmeldung kann ein Auto bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet werden. Bei Fahrzeugen, deren Dokumente ab 2015 ausgestellt wurden, ist dies auch online möglich.

 

Privater Autoverkauf: Was ist zu tun?

 

Tipps für den Alltag

 

· Mit Musterkaufvertrag auf der sicheren Seite

 

· Bei Probefahrt Versicherungsschutz im Auge haben

 

6,7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten allein im vergangenen Jahr den Besitzer. Gerade bei Angeboten von Privatleuten hoffen viele Käufer auf ein günstiges Schnäppchen. Die Wenigstens kennen die Stolpersteine beim Autokauf von Privat an Privat.

 

Damit nichts schief geht, greift man am besten zum Musterkaufvertrag. Der lässt sich auf den Websites der meisten Versicherer herunterladen. Wichtig ist, wie die HUK-COBURG mitteilt, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären: Besteht der Vertrag fort oder wird er gekündigt. - Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden Versicherungsjahr einigen. - Außerdem enthält der Vertrag zwei Mitteilungen, eine für die Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungsstelle (Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Verschicken ist die Angelegenheit des Verkäufers.

 

Bevor der Käufer sich nach dem Kauf ins Auto setzt und wegfährt, muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

 

Anschließend muss der neue Gebrauchtwagen schnellstmöglich umgemeldet werden. Dazu braucht der Käufer einen siebenstelligen Code, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Nummer kann man beim Versicherer telefonisch erfragen, oder man lässt sie sich per Mail zuschicken. Bevor aber der Kfz-Versicherer die eVB-Nummer verschickt, will er noch Details vom Auto wissen. Es ist also gut, den Fahrzeugschein zur Hand zu haben. Der Zulassungsstelle genügt als Versicherungsnachweis für die Ummeldung der siebenstellige Code.

 

Achtung Probefahrt

 

Auch schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz in der Teilkasko-Versicherung.

 

Diebstahl setzt, wie die HUK-COBURG erklärt, immer einen Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer während der Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben.

 

Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt immer Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die in der Corona-Zeit nicht während der Probefahrt im Auto zu sitzen wollen oder können, sollten mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten.

 

Noch ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.

 

Neue Regelungen für den Verbandskasten im Auto

 

Mund- und Nasenschutz künftig verpflichtender Bestandteil  

 

Wer mit dem Auto unterwegs ist, kommt um ein wichtiges Ausrüstungselement nicht herum: den Verbandskasten. Er ist der Helfer in der Not, wenn man beispielsweise als erste Person an einen Unfallort kommt oder selbst in einen Unfall verwickelt ist. Damit der Inhalt eines Verbandskastens immer auf dem neuesten Stand ist, werden die entsprechenden Vorschriften von Zeit zu Zeit angepasst. Bei den jüngsten Änderungen wurden nicht nur medizinische Erkenntnisse berücksichtigt, sondern auch die Coronapandemie mit einbezogen. So besteht künftig die Pflicht, zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) im Verbandskasten mitzuführen, so die Sparkassen DirektVersicherung.

 

Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen für den Pkw werden in der DIN 13164 festgelegt. Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherige aus dem Jahr 2014 und gilt bereits seit dem 1. Februar 2022. Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); solange sie nicht geändert beziehungsweise eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug.

 

Neben der neu eingeführten Pflicht zum Mitführen von zwei Gesichtsmasken wird die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, sodass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss, so die Sparkassen DirektVersicherung.

 

Bei Schäden an Windschutzscheiben schnell handeln

 

Wer feststellt, dass die Windschutzscheibe des eigenen Fahrzeugs beschädigt ist, sollte schnell handeln. Schließlich können auch kleine Schäden die Sicht beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen. Allerdings muss nicht bei jeder Beschädigung die Scheibe ausgetauscht werden: Dank spezieller Verfahren kann eine Reparatur genügen. Das Problem: "Die Reparaturverfahren werden nicht immer richtig angewandt. Es kommt vor, dass Fahrzeuge mit reparierten Windschutzscheiben durch die Hauptuntersuchung fallen", so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Grund hierfür sind häufig trübe Flecken um die zuvor beschädigten Bereiche - durch mangelhafte Reparaturarbeiten hervorgerufen. "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden", rät Rechtien.

 

Bei Schäden im Fernsichtfeld ist der Austausch zwingend

 

Zudem lassen sich Windschutzscheiben nur dann reparieren, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen. Entstandene Sprünge dürfen außerdem nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden - hier muss die Scheibe zwingend ausgetauscht werden.

 

Kalibrierung der Kameras nach Scheibentausch

 

Ist ein Scheibenwechsel notwendig, können Kosten in bis zu vierstelliger Höhe entstehen. Ein Grund für die vergleichsweise hohen Kosten sind moderne Assistenzsysteme: Für Spurhalteassistenten und andere Sensoren sind Kameras hinter der Frontscheibe nötig. Daher erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro. Eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt, eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend.

 

Mit dem Kleinwagen den Camper ziehen

 

ADAC Liste zeigt: Schon Modelle ab 20.000 Euro haben ausreichend hohe Anhängelasten

 

Wer große Lasten wie einen Wohnwagen ziehen möchte, braucht ein starkes Auto mit hoher Anhängelast. Ideale Zugfahrzeuge sind meist große Autos mit kräftigen Dieselmotoren und Allradantrieb sowie Automatik. Dass es aber nicht immer teure und große Modelle sein müssen, zeigt eine Auswertung des ADAC. Bereits Kleinwagen und viele günstige Modelle unter 30.000 Euro können ohne Probleme Anhängelasten von mindestens 1,2 Tonnen ziehen.

 

Viele Modelle schon ab 20.000 Euro sind in der Lage, Anhänger zwischen 1,2 und 1,5 Tonnen zu ziehen. Damit sind sie für einen Campingurlaub mit vier Personen gut geeignet. Beispiel ist der Dacia Duster (Neupreis unter 15.000 Euro): Der SUV der unteren Mittelklasse bietet genügend Platz für vier Personen mit Gepäck und darf bis zu 1.500 kg an den Haken nehmen. Auch der Fiat Tipo als Kombi bietet einen sehr großen Frachtraum und ist ebenfalls für Anhänger bis 1.500 kg zugelassen.

 

Im Kleinwagenbereich gibt es beispielsweise den Nissan Micra für etwa 14.000 Euro, der immerhin 1.200 kg ziehen darf. Für einen kleineren Wohnwagen zu zweit ist das ausreichend, wenn auch nicht ideal. Wer mit begrenztem Budget deutlich schwerere Anhänger wie etwa ein Boot ziehen möchte, der findet für unter 30.000 Euro etwa mit den japanischen Pickups Isuzu D-Max (2,5 Tonnen Anhängelast) und Toyota Hilux (2,8 Tonnen Anhängelast) die passenden Autos. Insgesamt konnten die ADAC Experten über 50 Modelle unter 30.000 Euro ermitteln, die schwere Anhänger ziehen dürfen.

 

Mardersaison: Tipps für Fahrzeugbesitzer

 

Mit dem Mai nähert sich die Mardersaison in Deutschland ihrem Höhepunkt. Dies geht aus einer internen Erhebung durch Deutschlands zweitgrößten Kfz-Direktversicherer, die Verti Versicherung AG, hervor.

 

Rund 40 Prozent der im vergangenen Jahr durch das Teltower Versicherungsunternehmen registrierten Marderschäden entfielen auf die Monate April bis Juli. Darunter auch der höchste 2020 bei Verti gemeldete Schaden infolge einer Marderatta>Um solch teure Überraschungen zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter insbesondere während der Monate Mai und Juni Vorsicht walten lassen. Dann ist die Gefahr von Bissattacken im Motorraum fast 30 Prozent höher als im Jahresmittel. Dies geht ebenfalls aus den Daten des Kfz-Versicherers hervor.

 

„Verbraucher sollten sich vor allem der Gefahren von Folgeschäden bewusst sein“, rät Produktexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG. „Diese sind in der Regel nicht durch die Basistarife der verschiedenen Anbieter abgedeckt und können dadurch für Versicherte schnell teuer werden. Zudem geht von ihnen eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr aus.“

 

Daher empfiehlt der Experte, regelmäßig einen Blick unter die Motorhaube zu werfen. Speziell bei Anzeichen wie Pfotenspuren auf der Karosserie sollte gezielt nach angenagten Gummiteilen und angeknabberten Kabeln geschaut werden. Diese können oft kostengünstig ersetzt werden, bevor aus ihnen weitere Schäden entstehen. Gerade bei Elektroautos drohen sonst aufgrund der höheren Spannung immense Folgekosten durch Kurzschlüsse.

 

Damit es gar nicht erst so weit kommt, können zum Beispiel ein “Marderschreck“ mit Ultraschallwellen oder ein engmaschiger Draht unter dem Fahrzeug helfen, die Tiere aus dem Motorraum fernzuhalten. Eine weitere Alternative bilden Duftmarkenentferner-Sprays, welche beim Abstellen des Autos angewandt werden und den Duft fremder Männchen überdecken. So kann insbesondere in der Paarungszeit Schäden durch Revierverhalten im Motorraum vorgebeugt werden.

 

Trend zum Wohnmobil birgt auch Gefahren

 

Wohnmobile sind in der Corona-Pandemie beliebter denn je. Das spürt auch die R+V Versicherung: 2020 hat sie fast 20 Prozent mehr Camper versichert als im Vorjahr - Tendenz steigend. Aber: Vor allem Einsteiger verursachen Unfälle mit den fahrbaren Urlaubsdomizilen.

 

Die Caravan-Branche boomt, die Zahl der Neuzulassungen ist im Jahr 2020 um mehr als 40 Prozent gestiegen. Laut Kraftfahrtbundesamt setzt sich dieser Trend fort: allein im ersten Quartal dieses Jahres mit rund 24 Prozent mehr Neuanmeldungen. Insgesamt sind deutschlandweit derzeit rund 675.000 Camper angemeldet. In der Konsequenz steigt auch der Bedarf an Versicherungsschutz. "2020 hat die R+V rund ein Fünftel mehr Camping-Fahrzeuge versichert als im Jahr zuvor - Tendenz steigend", sagt Christian Hartrampf, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.

 

In Corona-Zeiten setzen sich viele Fahrer zum ersten Mal ans Steuer eines Wohnmobils - und sind dann überfordert mit dem riesigen Fahrzeug. "Besonders Neulingen fehlt das Gespür für die Abmessungen ihres Gefährts. Außerdem ist das Fahr- und Bremsverhalten ganz anders als beim gewohnten Pkw. Auch die eingeschränkte Sicht führt häufig zu Unfällen", erklärt Hartrampf. Für eine sichere Fahrt in den Urlaub empfiehlt Hartrampf ungeübten Fahrern, den Camper bereits vor dem Start in den Urlaub Probe zu fahren - am besten erst einmal auf einem Verkehrsübungsplatz oder bei einem speziellen Reise- und Wohnmobil-Training.

 

Wer ein Wohnmobil mietet, sollte sich im Vorfeld über die bestehenden Versicherungen informieren. "Sinnvoll ist auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung", sagt Christian Hartrampf. Sie deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. "Selbst kleine Parkrempler gehen schnell ins Geld." Auch darauf sollten Urlauber achten: "Die Kaskoversicherung sollte unbedingt grobe Fahrlässigkeit einschließen - dann springt sie auch ein, wenn der Fahrer zum Beispiel eine Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite falsch einschätzt", rät Hartrampf. Ein wichtiger Tipp des Experten für alle, die ihren Camper auch verleihen oder auf Carsharing-Plattformen anbieten wollen: "Sie sollten den Versicherungsschutz unbedingt mit ihrem Versicherer abklären, dann gibt es im Schadenfall keine bösen Überraschungen."

 

Was tun, wenn es im Auto brennt?

 

Qualm steigt aus der Motorhaube, es riecht verbrannt, die Warnlampen leuchten: Schätzungen zufolge geraten jedes Jahr mehrere tausend Fahrzeuge in Brand - zum Beispiel durch technische Defekte. Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps, wie sich die Insassen bei Feuer im Auto richtig verhalten.

 

Explosionen gibt es meist nur im Film

 

In Actionfilmen explodieren brennende Fahrzeuge meist in Sekundenschnelle. Doch die Realität sieht anders aus. Im wahren Leben sind Explosionen tatsächlich sehr selten. Normalerweise entwickeln sich Brände in Autos langsam - ein Feuer im Motorraum benötigt meist fünf bis zehn Minuten, bis es das Innere des Wagens erreicht. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von technischen und elektrischen Defekten über poröse Kabel bis hin zu Marderbissen. "Erste Anzeichen für einen Brand sind ein plötzlicher Abfall der Leistung, blinkende Warnleuchten sowie Rauch und Brandgeruch. Wer angemessen darauf reagiert, kann sich selbst und alle Insassen in Sicherheit bringen", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung.

 

Sicherheit geht vor

 

"Treten diese Warnzeichen auf, sollte der Fahrer so schnell wie möglich anhalten, den Motor ausschalten und den Warnblinker betätigen", rät R+V-Experte Kretschmer. "Und dann sollten alle Insassen sofort das Auto verlassen." Der nächste Schritt ist ein Anruf bei der Feuerwehr. Wer einen Feuerlöscher im Auto hat, kann danach einen Löschversuch unternehmen. Wichtig: Die Motorhaube darf dafür nur einen Spalt breit geöffnet werden. "Ein plötzliche Zufuhr von Frischluft kann das Feuer sonst zusätzlich entfachen."

 

Weitere Tipps:

 

-  Wichtige Dokumente oder persönliche Gegenstände sollten die Insassen nur mitnehmen, wenn sie griffbereit sind. Denn es kann schnell zu einer gefährlichen Rauchgasentwicklung im Innenraum des Fahrzeugs kommen.

-  Ist der Kofferraum noch problemlos zugänglich, sollte die Gefahrenstelle mit dem Warndreieck gesichert werden.

-  In Deutschland gehört der Feuerlöscher im Auto nicht zum Pflichtinventar. In anderen Ländern wie Österreich, Bulgarien, Griechenland und Rumänien muss er bei jeder Fahrt dabei sein.

-  Brand und Explosion sind in der Teilkasko abgesichert. Autobesitzer sollten einen Brandschaden deshalb schnell der Versicherung melden. 

 

Neu oder gebraucht, cash oder auf Kredit: Beim Autokauf zahlen die meisten in bar

 

Für nicht wenige Privatpersonen gehört der Autokauf zu den größeren Investitionen im Leben, die gut geplant sein sollte. Eine Reihe von Entscheidungen ist vorab zu treffen: Sportlicher Flitzer oder geräumiger Kombi? Gebraucht oder neu? Bar bezahlt oder finanziert? Der Entschluss für eine dieser Varianten hängt stets auch von individuellen Gegebenheiten ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.

 

Für viele ist nur Bares Wahres

 

Egal ob neu oder alt, Sportwagen oder Familienkutsche - in der Befragung gaben 52 Prozent der Autobesitzer an, dass sie zuerst genügend Geld zurückgelegt haben, um sich ihr aktuelles Fahrzeug bar leisten zu können. 45 Prozent der Befragten kauften neu, mehr als die Hälfte (55 Prozent) gebraucht. Etwa jeder Fünfte (19 Prozent) hatte für einen Teil der Kosten einen Kredit aufgenommen. Andere Möglichkeiten des Erwerbs halten sich in Waage. So hatten acht Prozent geleast, sieben Prozent einen Kredit für den Gesamtbetrag aufgenommen, sechs Prozent das Auto geschenkt bekommen und fünf Prozent sich das Geld privat geliehen.

 

Gros der Besitzer kennt den Neuwert

 

Von den befragten Autobesitzern weiß der Großteil (76 Prozent), wie teuer ihr aktuelles Fahrzeug neu ungefähr war bzw. gewesen wäre. Männer (83 Prozent) geben häufiger als Frauen (68 Prozent) und über 30 Jahre alte Autobesitzer öfter als jüngere an, den Wert zu kennen. Diejenigen mit einem Einkommen ab 2.000 Euro scheinen besser über den Neupreis ihres Wagens informiert zu sein als Befragte mit geringerem Einkommen. Zudem wissen auch fast alle Neuwagenbesitzer (93 Prozent), wie viel das Fahrzeug gekostet hat.

 

Wahl fällt auf die goldene Mitte

 

Auf die Frage nach dem Neuwert ihres aktuellen Fahrzeugs antworteten 13 Prozent der Umfrageteilnehmer, er läge bei unter 15.000 Euro. Das Gros der Autobesitzer (32 Prozent) nannte eine Summe von 15.000 bis 25.000 Euro. Ein Viertel der Umfrageteilnehmer taxierte das aktuelle Fahrzeug zwischen 25.000 und 35.000 Euro und fast jeder fünfte Pkw (19 Prozent) kostete zwischen 35.000 bis 50.000 Euro.

 

Reifenwechsel nicht vergessen! Falsche Bereifung kann teuer werden

 

Der Herbst zeigt sich im Moment vielerorts noch von seiner goldenen Seite. Doch schon bald kann das Wetter umschlagen und spätestens dann wird es ungemütlich auf Deutschlands Straßen. Kfz-Halter*innen sollten daher frühzeitig an die Winterbereifung denken, rät der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn sie müssen ihr Fahrverhalten den Witterungseinflüssen anpassen und dazu zählt auch die richtige Bereifung. „Tun sie das nicht, kann sich das im Schadenfall negativ auf den Versicherungsschutz auswirken – sowohl in der Kasko- als auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

 

 

Verursacht man unter widrigen Witterungseinflüssen einen Unfall, prüft der Kaskoversicherer, ob die/der Kfz-Halter*in grob fahrlässig gehandelt hat, denn dann kann er die Leistung kürzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist oder keine passende Bereifung benutzt hat. Wer bei Eis und Schnee auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert also, dass der Versicherer nicht den kompletten Schaden übernimmt. „Wer das vermeiden will, sollte vor Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht“, erläutert Boss. Wurde bei dem Unfall zudem ein anderes Auto beschädigt, leistet der Haftpflichtversicherer zwar, kann aber die/den Versicherungsnehmer*in aufgrund unangepasster Bereifung in Regress nehmen. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er an den Unfallgegner geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.

 

Seit 2018 müssen Autofahrer*innen übrigens beim Kauf von Winterreifen auf ein neues Symbol achten: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gelten als wintertauglich. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis September 2024 aufgezogen werden.

 

Die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall

 

Was zu tun ist, wenn es plötzlich kracht

 

Sommerurlaub, Wochenendausflüge, Familienbesuche: Vieles ist jetzt wieder möglich. Die Folge: Mehr Verkehr auf Deutschlands Straßen und voraussichtlich wieder mehr Unfälle. Wenn es plötzlich kracht, ist der Schock erstmal groß. Welche Schritte dann notwendig sind, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.

 

 

Schritte nach einem Autounfall

 

 

 

1. Schritt: Unfallstelle sichern!

 

Das Wichtigste nach einem Unfall: Ruhe bewahren! Es kann helfen, erst ein paarmal tief durchzuatmen, bevor die Beteiligten damit beginnen, die Unfallstelle zu sichern. Dazu als erstes den Warnblinker einschalten und anschließend das Warndreieck aufstellen: In der Stadt 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 Meter von der Unfallstelle entfernt. „Dabei darauf achten, dass das Warndreieck auch an unübersichtlichen Stellen für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist“, rät Frank Mauelshagen. Übrigens: Eine Warnweste beim Aufstellen zu tragen, ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen. Was sonst noch in keinem Auto fehlen sollte, fasst folgende Checkliste zusammen.

 

2. Schritt: Polizei rufen?

 

Ist die Unfallstelle gesichert, umgehend prüfen, ob Personen verletzt wurden. „Die Unfallbeteiligten sind dann verpflichtet, erste Hilfe zu leisten – denn hier kann jede Sekunde zählen“, so der Experte. In Zeiten von Corona sind dabei Handschuhe und ein Mundschutz zu empfehlen sowie eine Herzdruck-Massage statt einer Mund-zu-Mund-Beatmung. Auch dem Opfer - wenn möglich - einen Mundschutz aufsetzen oder alternativ ein Schal oder Taschentuch über Mund und Nase legen. Außerdem müssen Beteiligte sowohl den Notarzt (112) als auch die Polizei (110) rufen. Doch auch ohne Personenschaden muss die Polizei in bestimmten Fällen verständigt werden: Bei sehr hohen Sachschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Unfällen mit einem Mietwagen oder Beschädigung eines parkenden Autos, dessen Halter nicht anwesend ist.

 

3. Schritt: Unfallstelle sichten und dokumentieren!

 

Vor allem, wenn keine Polizei vor Ort ist, sollten die Beteiligten den Autounfall möglichst vollständig und detailliert dokumentieren. „Diese Aufzeichnungen sind notwendig, um den Schaden bei der Versicherung zu melden“, erläutert der Kfz-Experte von ERGO. „Dafür die Unfallstelle umfassend fotografieren. Das heißt: Schäden am eigenen und allen anderen beteiligten Autos, den gesamten Unfallort und das Umfeld aus verschiedenen Perspektiven inklusive Verkehrsschilder, Straßenlaternen sowie – wenn vorhanden – Brems- und Schleuderspuren, Splitter oder abgebrochene Teile.“ In diesem Zusammenhang sollten sich Autofahrer auch die Personalien des Unfallgegners geben lassen, die Ausweisdokumente dabei am besten ebenfalls fotografieren. Denn bei einem Autounfall sind alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen.

 

4. Schritt: Unfallbericht erstellen!

 

Fotos alleine sind jedoch nicht immer ausreichend. Um den Unfallhergang korrekt zu rekonstruieren, können die Beteiligten zusätzlich einen sogenannten Unfallbericht erstellen. Ist die Polizei vor Ort, übernehmen das die Beamten. Im Internet finden Autofahrer zum Unfallbericht viele Vorlagen. Mauelshagen rät: „Am besten immer eine Vorlage im Handschuhfach aufbewahren.“ Der Bericht sollte folgende Informationen enthalten:

 

Name und Anschrift der Beteiligten sowie gegebenenfalls des Fahrzeughalters

Ort, Datum und Zeit des Unfalls

Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge

Beschreibung des Unfallhergangs

Angabe aller Schäden

Skizze der Unfallstelle

Versicherungsdaten des Unfallgegners (Versicherer, Vertragsnummer)

Name und Anschrift von Zeugen

Unterschriften aller Beteiligten

Bei der Formulierung ist es wichtig, den Unfallhergang präzise, chronologisch, lückenlos und vor allem sachlich zu beschreiben. „Das heißt, ohne Mutmaßungen und Bewertungen, sondern rein auf Tatsachen beruhend“, erklärt der ERGO Experte. Was viele nicht wissen: Die Unterschrift auf dem Unfallbericht bestätigt nur, dass alle Angaben korrekt sind – sie ist kein Schuldanerkenntnis.

 

5. Schritt: Unfallstelle räumen?

 

Bei kleinen Schäden sollten die Beteiligten die Unfallstelle sofort räumen. „Scherben oder Blechteile müssen sie dabei selbst entfernen“, so Frank Mauelshagen. Vor allem wenn die Unfallstelle den Folgeverkehr aufhält, gilt es schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Autofahrer ein Bußgeld. Anders bei Personenschäden oder hohen Sachschäden: Hier muss die Unfallstelle unverändert bleiben, bis die Polizei eintrifft. Ist ein Auto so schwer beschädigt, dass es abgeschleppt werden muss, stellt sich die Frage nach der Werkstatt. Bei Eigenverschulden hängt es von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab, ob sich Autofahrer eine Werkstatt aussuchen können, oder nicht. Bei Fremdverschulden kommt die Versicherung des Unfallgegners oft nur für das Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt auf.

 

Schaden bei Versicherung melden

 

Unfallbeteiligte müssen einen Unfall so schnell wie möglich ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Eine telefonische Meldung ist gerade bei kleineren Schäden die beste Möglichkeit, um auch direkt das weitere Vorgehen zu besprechen. Trägt der Unfallgegner die volle Schuld, kann es für den Geschädigten außerdem sinnvoll sein, die Versicherung des Verursachers zu kontaktieren. So kann er sichergehen, dass dieser den Schaden gemeldet hat und erhält zusätzlich Unterstützung durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung hilft dann zum Beispiel in der Beauftragung eines Sachverständigen, bei der Auswahl einer geeigneten Werkstatt sowie bei der Aufrechterhaltung der Mobilität durch einen Mietwagen. Die meisten Versicherungen erwarten die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen. Die Meldung kann zudem schriftlich und häufig auch online erfolgen. Wer die andere Versicherung nicht kennt, kann sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 25 026 00 erfragen. Dazu genügt die Angabe des Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners.      

 

Reifenpanne – was tun?

 

Verliert ein Reifen langsam Luft, merken Fahrer das meist an einem fremden Fahrgeräusch, einem Klackern oder einer veränderten Lenkung. Platzt ein Reifen während der Fahrt, gibt es einen Knall. In beiden Fällen gilt: Ruhe bewahren, den Warnblinker einschalten und den Wagen auf dem Seitenstreifen oder einem Parkplatz ausrollen lassen – auf keinen Fall stark bremsen! Anschließend Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Bei einem Ersatzrad zunächst prüfen, um was für einen Reifen es sich handelt. Ein Notrad ist schmaler und leichter als ein herkömmlicher Reifen. Damit dürfen Autofahrer nur maximal 80 km/h fahren und müssen es so schnell wie möglich gegen ein normales Rad austauschen. Mit einem vollwertigen Ersatzrad dürfen Autofahrer wie gewohnt weiterfahren. Wer mit einem Pannenset kleine Löcher oder Risse in der Lauffläche des Reifens selbst repariert, sollte die Bedienungsanleitung beachten. Aber auch hier gilt: Vorsichtig und mit geringer Geschwindigkeit bis zur nächsten Werkstatt fahren. Wer keinen Ersatzreifen mitführt oder den Wechsel nicht selbst durchführen möchte, sollte einen Pannendienst verständigen. Auch viele Schutzbriefe beinhalten zum Beispiel Pannenhilfen.

 

Mundschutz gehört jetzt in den Erste-Hilfe-Koffer

 

Im Notfall nicht wegschauen: Unterlassene Hilfeleistung ist auch in Corona-Zeiten strafbar. Wer Verletzten nach einem Unfall helfen will, kann jedoch kaum Abstand halten. Autofahrer sollten ihren Erste-Hilfe-Koffer deshalb um einen Mundschutz und Desinfektionsmittel ergänzen, rät das R+V-Infocenter.

 

Niemand muss sich selbst gefährden

 

Derzeit haben viele Menschen Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Dennoch sollten die Zeugen eines Unfalls auch jetzt nicht einfach wegschauen. "Bei einem Herzstillstand oder schweren Blutungen geht es oft um Minuten. Ersthelfer können Leben retten, wenn sie die Blutungen stillen oder mit einer Herzdruckmassage beginnen", sagt Katharina Donner, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung und Beraterin des Infocenters der R+V Versicherung. Selbstverständlich muss sich aber niemand selbst gefährden. "Da eine Mund-zu-Mund-Beatmung bei Fremden derzeit riskant ist, können Helfer darauf verzichten. Sie ist für Laien ohnehin nicht zwingend erforderlich."

 

Einmalhandschuhe gehören seit langem in jeden Erste-Hilfe-Koffer. Jetzt ist es sinnvoll, ihn auch mit Mundschutz und Desinfektionsmittel zu bestücken, empfiehlt Donner: "Wer im Kontakt mit anderen Menschen einen Mundschutz anlegt und sich die Hände nach der Hilfeleistung gründlich desinfiziert, verringert die Infektionsgefahr." Augenzeugen, die selbst zur Risikogruppe gehören und deshalb nicht in die Nähe der Verletzten gehen wollen, können trotzdem aktiv werden und den Notruf absetzen, die Unfallstelle absichern und andere zur Hilfeleistung auffordern.

 

Tachobetrug: Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

 

Jeder dritte Gebrauchte manipuliert

 

Die Corona-Beschränkungen lockern sich allmählich, die Mobilität nimmt zu und auch der Pkw-Markt kommt langsam wieder in Fahrt. Wer jetzt vorhat, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollte den Tacho genau unter die Lupe nehmen: Manipulationen am Kilometerzähler können den Preis kräftig in die Höhe treiben.

 

Laut Polizei wird an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert. Der falsche Kilometerstand führt pro Fahrzeug im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3000 Euro. ADAC Tests haben ergeben: So gut wie keiner der aktuellen Gebrauchtwagen ist manipulationssicher. Bei der Mehrzahl der Autos kann der Kilometerstand mit Hilfe einer Software beliebig verstellt werden - durch Anschluss eines Manipulationsgerätes an die Diagnose-Schnittstelle, die seit etwa dem Baujahr 2000 Vorschrift ist.

 

Der ADAC hat Tipps, wie man sich vor Tachobetrug schützen kann:

 

-  Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Einträge im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. -Anhänger auf Plausibilität überprüfen. Z.B. wird ein Ölwechsel spätestens alle 30.000 Kilometer fällig.

 

-  Bei Gebrauchtwagenhändlern: Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen (Zulassungsbescheinigung Teil II). Mit welchem Kilometerstand wurde das Fahrzeug verkauft? Weitere Vorbesitzer stehen zum Teil im Serviceheft.

 

-  Gebrauchtwagen-Check durchführen lassen in einem ADAC Prüfzentrum oder bei einem ADAC Vertragssachverständigen.

 

-  Nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern achten. Ein Pkw mit wenigen Kilometern, die auf Verschleiß fördernden Kurzstrecken-Fahrten absolviert wurden, kann stärker strapaziert worden sein als ein Fahrzeug mit vielen Kilometern, die vor allem schonend auf Langstrecken gefahren wurden.

 

-  Sich nicht auf Verkäuferangaben wie "Kilometerstand abgelesen" oder "laut Tacho" verlassen, sondern auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" im Kaufvertrag bestehen. 

 

Carsharing: Funktioniert meist gut, kann aber teuer werden

 

Fünf von sechs Anbietern mit eigener Flotte schneiden im Carsharing-Test der Stiftung Warentest gut ab. Eine Vermittlungsplattform für Privatautos war jedoch so unzuverlässig, dass das Testurteil Mangelhaft lautet. Je nach Fahrt und Anbieter kann eine Carsharing-Fahrt teuer werden. Der Preisvergleich von test hilft, günstig ans Ziel zu kommen.

 

Ein Kleinwagen kostete im Test für eine Stunde zwischen 4,80 Euro und 15,60 Euro. Für spontane One-Way-Fahrten eignen sich Anbieter ohne feste Stationen, die vor allem in Großstädten präsent sind. Besonders preiswert ist bei kurzen Strecken Sixt Share.

 

Wer Hin- und Rückfahrt machen möchte, zum Beispiel für einen Einkauf im Möbelhaus, fährt günstiger bei den Anbietern mit festen Stationen, zum Beispiel Cambio oder Stadtmobil. Für einen Wochenendausflug ans Meer kann Getaround, ein Vermittlungsportal für Privatautos, sehr günstig sein. Das Portal schneidet im Test befriedigend ab.

 

„Um zu sparen, empfehlen wir, sich bei mehreren Anbietern anzumelden und je nach Strecke den passenden zu wählen“, sagt Testleiterin Anke Scheiber. Insgesamt knapper Testsieger ist Flinkster, das Carsharing-Angebot der Bahn.

 

Von Snappcar, ebenfalls ein Vermittlungsportal für Privatautos, raten die Tester ab. Hier gelang es kaum, ein Fahrzeug zu mieten. Die meisten Autobesitzer lehnten den Buchungswunsch ab oder reagierten gar nicht. Auch gibt es hier sehr deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung und deutliche Mängel in den AGB.

 

Auto ist nicht gleich Auto - vor dem Kauf auf Folgekosten achten

 

Für 84 Prozent der Autofahrer in Deutschland sind die Folgekosten ein wichtiges oder sehr wichtiges Kriterium beim Kauf eines neuen Autos. Damit spielen sie bei der Kaufentscheidung eine größere Rolle als die Umweltverträglichkeit (79 Prozent) oder die Komfortausstattung (54 Prozent) des Fahrzeugs. Das ergab eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt. Zu den Folgekosten zählen unter anderem Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Dabei ist zu beachten: Die Versicherungsbeiträge können stark variieren, beispielsweise je nach Modell und Wohnort des Fahrzeughalters. CosmosDirekt gibt Tipps, worauf bei Folgekosten grundsätzlich zu achten ist.

 

Anfang November gab das Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass im Vormonat insgesamt 284.593 PKWs zugelassen wurden - ein Plus von über zehn Prozent zum Vorjahresmonat. Damit der Autokauf im Nachhinein nicht zu einer Überraschung führt, empfiehlt sich im Vorfeld eine Prüfung von anfallenden Steuern und Versicherungsbeiträgen. "Jede Käuferin und jeder Käufer sollte sich vor der Unterschrift informieren, mit welchen Folgekosten sie oder er zu rechnen hat", rät Kfz-Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt. Was Fahrzeughalter über Folgekosten wissen sollten:

 

1. SO BERECHNET MAN DIE KFZ-STEUER

 

"Um die Kosten für die KFZ-Steuer im Vorfeld ermitteln zu können, sind folgende Parameter wichtig: Das Datum der Erstzulassung, die Motorart (Otto-, Diesel-, oder Wankelmotor), der Hubraum in ccm und bei Modellen mit Erstzulassung ab 01.07.2009 noch der CO2-Wert (zuvor: die Emissionsklasse). Alle diese Informationen findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs. Ganz allgemein kann man sagen: Je geringer der Hubraum bzw. der CO2-Ausstoß eines Autos, desto preiswerter wird die Kfz-Steuer. Für die konkrete Berechnung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Kfz-Steuer-Rechner im Internet zur Verfügung gestellt."

 

2. TEIL- ODER VOLLKASKO

 

"Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto. Allerdings unterscheiden sie sich in den Leistungen: Die Teilkaskoversicherung reguliert üblicherweise Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag oder Hagel sowie Brand, Explosion, Überschwemmung, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse oder Zusammenstöße mit Haarwild oder Tieren aller Art entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkasko und übernimmt darüber hinaus beispielsweise auch Schäden, die durch - auch selbstverschuldeten - Unfall, Vandalismus oder Fahrerflucht verursacht wurden. Dabei muss eine Vollkasko nicht immer teurer als eine Teilkasko sein, denn in der Vollkasko sichern sich unfallfreie Fahrer einen Schadenfreiheitsrabatt, den es in der Teilkasko nicht gibt. Unterm Strich kann so der Vollkaskoschutz sogar günstiger sein."

 

3. RABATTSCHUTZ KANN SICH LOHNEN

 

"Billig ist nicht immer gut, im Schadenfall kann es ganz schön teuer werden. Beispielsweise enthalten einige Versicherungsangebote nicht den Rabattschutz. Dieser verhindert jedoch, dass der Versicherungsbeitrag im nächsten Jahr infolge eines für den Schadenfreiheitsrabatt üblicherweise rückstufungsrelevanten Schadens ansteigt. Daher sollte ein Rabattschutz - sowohl bei der Wahl der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung - immer mit in Erwägung gezogen werden."

 

4. TREUE ZAHLT SICH AUS

 

"Bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung kann man sowohl in der Teil- als auch in der Vollkasko von niedrigeren Beiträgen und Zusatzleistungen wie einem Abholservice profitieren. Eine Fahrzeugreparatur erfolgt in diesem Fall in einer qualifizierten und zertifizierten Partnerwerkstatt des Kfz-Versicherers. Außerdem ist eine Unfallabwicklung mit Werkstattbindung oft stressfreier und bequemer für den Versicherungskunden, weil die Abwicklung der Reparatur zu einem großen Teil vom Versicherer übernommen wird."

 

5. WOHNORT UND MODELL SIND WICHTIG

 

"Zwei wichtige Merkmale bei der Bestimmung der Versicherungsbeiträge sind die - immer wieder jährlich überprüften - Kfz-Regional- und die Pkw-Typklassen. In Deutschland gibt es verschiedene Regionalklassen. Diese geben an, wie hoch die Schadenbilanz eines der 413 deutschen Zulassungsbezirke ist, in denen der Wohnort des Fahrzeughalters liegt, und welches Versicherungsrisiko sich damit verbindet. Zu den herangezogenen Daten gehören u. a. das Fahrverhalten aller Autofahrer der jeweiligen Region, das Verhältnis zwischen Anzahl der Schäden und zugelassener Fahrzeuge sowie die durchschnittliche Schadenshöhe. Für die Kaskoversicherung werden auch die Diebstahlhäufigkeit, die Sturm- und Hagelschäden und die Anzahl der Wildunfälle berücksichtigt. Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. In den Kfz-Typklassen erfassen die Versicherungen wiederum die Schaden- und Unfallbilanz aller Automodelle, die in Deutschland zugelassen sind - aktuell über 30.000 unterschiedliche Modelle. Bewertet werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre. Das heißt, je öfter ein bestimmtes Modell in Unfälle verwickelt wird, desto höher ist die Typklasse und der Versicherungsbetrag für ein Fahrzeug dieses Typs."

 

Von Oktober bis Ostern: so wird das Auto sicher für den Winter

 

Der Oktober bedeutet nicht nur Herbst, Kastanien und Erntedank. Beim „O“ klingelt es auch vielen Autofahrern im Kopf: Von „O bis O“ nämlich, also von Oktober bis Ostern ist der empfehlenswerte Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Spanne nicht, wohl aber gilt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die situative Winterreifenpflicht. Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, hat bei einem Unfall ein Problem mit seiner Versicherung, so der ADAC.

 

Falsche Bereifung gefährdet Kaskoschutz

 

Die StVO schreibt vor, dass bei winterlichen Verhältnissen – also bei Glatteis, Eis- und Schneeglätte – Winterreifen zum Fahren aufgezogen sein müssen. Wessen Auto dann noch sommerlich unterwegs ist, handelt laut dem Gesetzgeber grob fahrlässig – im Falle eines Unfalls muss ein Versicherungsnehmer dann mit einer Leistungskürzung seiner Kaskoversicherung rechnen. Ähnliche Auswirkungen hat die Fahrlässigkeit auf den Haftpflichtschutz, die den Schaden eines eventuellen Unfallgeschädigten auffängt. Die Winterreifenpflicht soll diesen Folgen gleich vorbeugen. Deshalb zahlt ein bei Eis und Schnee erwischter Sommerreifenfahrer 60 Euro und erhält einen Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg. Zusätzlich – viele wissen das nicht – haftet der Fahrzeughalter: Auch er kassiert einen Punkt und muss sogar 75 Euro bezahlen.

 

Zu erkennen sind Winterreifen am sogenannten „Alpine-Symbol“ – ein Berg mit einer Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

 

Profiltiefe beachten

 

In der Werkstatt prüfen die Profis, aber wer die Winterbesohlung seines Autos selbst durchführt, muss auch auf die nötige Profiltiefe achten: Mindestens 1,6 Millimeter sollten noch da sein, der ADAC empfiehlt eher 4 Millimeter. Motorräder sind übrigens von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Sie müssen nach eigenem Ermessen einschätzen, ob eine Fahrt bei aktuellen Wetterverhältnissen sicher ist. Verursachen sie aufgrund schlechter Bereifung einen Unfall, haften Biker aber genauso wie Autofahrer bzw. hat das die gleichen Auswirkungen auf ihren Fahrzeugversicherungsschutz.

 

Batterie noch stark genug?

 

Auch das restliche Fahrzeug sollte auf die kalte Jahreszeit vorbereitet werden. Minusgerade nämlich machen vor allem der Batterie zu schaffen. Ist sie noch leistungsfähig genug? Mithilfe eines Multimeters kann das jeder selbst nachprüfen. Für einen ersten Eindruck: Dauert das Anlassen merklich länger oder reduziert sich die Lichthelligkeit nach wenigen Sekunden, sind das Anzeichen einer alternden Batterie und die Fahrt in die Werkstatt ist empfehlenswert.

 

Ebenfalls in gutem Zustand sein sollten die Wischerblätter und Fenster- bzw. Türdichtungen. Erstere sorgen für eine klare Sicht ohne Schlieren, letztere reduzieren die Feuchtigkeit im Auto und damit das Beschlagen der Scheiben.

 

Wildunfall - was tun?

 

In den dunklen Herbstmonaten Oktober bis Dezember kommt es häufig zu Wildunfällen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Teilkaskoversicherung. Manche Anbieter zahlen sogar bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art. „Das erleichtert die Beweislast und beschleunigt die Schadenregulierung“, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung und gibt fünf Tipps, wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte. Erstens: Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle sichern. Zweitens: Polizei anrufen, die den zuständigen Förster oder Jagdpächter informiert. Drittens: Das verletzte oder getötete Tier möglichst nicht anfassen, sondern auf den Förster/Jagdpächter warten. Viertens: Fotos von der Unfallstelle aufnehmen und Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Fünftens: Den Schaden der Versicherung melden. „Wer einen Kfz-Schutzbrief mitversichert hat, kann vom Versicherer auch eine kostenfreie Pannen- und Unfallhilfe in Anspruch nehmen sowie das Abschleppen und Bergen organisieren lassen“, so Bösl.

 

Winterreifen und Ganzjahresreifen: Profiltiefe entscheidend

 

TÜV Rheinland: Ganzjahresreifen eher Kompromisslösung

Wintertauglichkeit nur bis 4 Millimeter Profiltiefe garantiert

 

Wenn die Witterung für matschige oder glatte Straßen sorgt, ist für Autofahrer der Wechsel auf wintertaugliche Reifen Pflicht. Um sich den Austausch auf Winterreifen zu ersparen setzen einige Fahrzeughalter auf Ganzjahresreifen. "Ebenso wie reine Winterreifen sind Ganzjahresreifen mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet. Das heißt, dass der Hersteller die Wintertauglichkeit des Reifens zusichert. Der Reifen greift bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius nachweislich besser auf der Straße", erklärt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

 

Profiltiefe unbedingt messen

 

Doch Ganzjahresreifen sind laut Rechtien immer eine Kompromisslösung. Wer einen Ganzjahresreifen fährt, sollte besonders beachten: Hersteller garantieren die Wintertauglichkeit der Reifen nur bis zu einer Profiltiefe von vier Millimetern. "Wer seine Reifen während des ganzen Jahres fährt, hat diese Profiltiefe natürlich schneller erreicht als jemand, der zwischen Winter- und Sommerreifen wechselt. Grob geschätzt verlieren Reifen einen Millimeter Profiltiefe pro 10.000 Kilometer", so Rechtien. Sein Tipp daher: Zu Beginn der Wintersaison unbedingt die Profiltiefe prüfen. Sind es weniger als vier Millimeter, verliert der Reifen an Griff und wird der Bremsweg bei Schnee und Eis länger - egal, ob Ganzjahresreifen oder reiner Winterreifen.

 

Als abgefahren und nicht mehr verkehrssicher gilt ein Reifen, wenn er weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweist. Ob die Profiltiefe noch genügt, lässt sich bei vielen Reifen an der Reifenverschleißanzeige (Tread Wear Indicator, TWI) erkennen. Diese ist durch ein Dreieckssymbol an der Flanke der Reifen gekennzeichnet. Ansonsten genügt ein einfacher Profiltiefenmesser.

 

Altersbedingte Beschädigungen bei Hauptuntersuchung geprüft

 

Ebenfalls wichtig ist das Alter der Reifen. Die Härtung und damit Alterung der Reifen wird unter anderem davon bestimmt, ob Fahrzeughalter ihr Auto in der Regel in einer Garage oder draußen parken und wie sie diese bei Nichtnutzung lagern. "Starke UV-Einstrahlung führt beispielsweise dazu, dass Reifen schneller aushärten. Eine allgemeingültige Lebensdauer von Reifen lässt sich daher nicht nennen", so Rechtien. Ob ein Reifen altersbedingte Beschädigungen aufweist, prüfen zum Beispiel die Experten von TÜV Rheinland bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Immer gültig ist ein weiterer Tipp von TÜV Rheinland-Experte Rechtien: "Der Luftdruck muss stimmen. Die entsprechenden Werte sind in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs und häufig im Tankdeckel oder im Einstiegsbereich zu finden. Hier auch dringend die Werte für Voll- oder Teilbeladung beachten. Nur so ist die optimale Sicherheit gewährleistet."

 

Knapp 200 Euro Miete für den Stellplatz: Parken ist in deutschen Großstädten ein teures Vergnügen

 

Eine halbe Stunde einen Parkplatz suchen und am nächsten Tag entdeckt man wieder eine neue Schramme an der Stoßstange. Wer nicht jeden Tag suchen und sein Auto sicher abgestellt wissen möchte, kommt um einen Stellplatz nicht herum. Doch dieser Luxus hat seinen Preis. Die teuersten Garagen und Stellplätze gibt es in Frankfurt - bis zu 199 Euro Miete müssen Autobesitzer in der Mainmetropole pro Monat zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von immowelt.de, für die die Mietpreise von Stellplätzen und Garagen in den 14 größten deutschen Städten untersucht wurden. Demnach werden vor allem für Tiefgaragenstellplätze, die zentrumsnah im Frankfurter Stadtteil Westend oder in der Altstadt liegen, derart hohe Mieten verlangt. Wie teuer die Stellplätze sind, zeigt der Vergleich von Immowelt.de zu Chemnitz oder Cottbus, wo man für die gleiche Miete sogar eine 1-Zimmer-Wohnung bekommt.

 

Allerdings geht es auch in Frankfurt günstiger: Schon ab 19 Euro Miete pro Monat werden Suchende fündig. Der Stellplatz ist dann allerdings zumeist nicht überdacht und befindet sich in den Randbezirken. Pkw-Besitzer, die in der Innenstadt einen Stellplatz suchen, weil sie beispielsweise täglich in die Arbeit pendeln, haben fast keine andere Wahl, als sich einen teuren Stellplatz zu mieten.

 

Teure Stellplätze in Stuttgart und Hamburg

 

Hinter Frankfurt folgt mit großem Abstand Stuttgart mit einer Spanne von 17 Euro bis zu 150 Euro. Auch hier gilt: Die preiswerten Stellplätze befinden sich eher am Stadtrand, in Stuttgart Mitte müssen 100 Euro und mehr eingeplant werden. Auch Hamburg, wo die Mieten bis zu 140 Euro kosten, sowie Berlin und Nürnberg mit Spitzenpreisen von jeweils 130 Euro zählen beim Parken zu den teuersten Großstädten. München, das bei Wohnungspreisen mit großem Abstand am teuersten ist, liegt bei den Stellflächen auf einem ungewohnten Mittelfeld-Platz: Selbst in den innenstadtnahen Lagen wie Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt oder Au-Haidhausen kosten Garagen mit 125 Euro deutlich weniger als in Frankfurt oder Stuttgart. Die günstigsten Stellplätze werden in der bayerischen Landeshauptstadt schon für monatlich 15 Euro angeboten.

 

Hannover, Essen und Dresden am günstigsten

 

Die günstigsten Spitzenpreise für Stellplätze oder Garagen aller untersuchten Städte gibt es in Hannover. Selbst Garagen in zentrumsnahen Viertel wie Linden-Mitte sind hier für rund 60 Euro zu haben. Die Preispanne in Hannover bewegt sich zwischen 20 und 67 Euro. Ebenfalls preiswert parken Autobesitzer in den beiden Ruhrgebietsstädten Essen (16 bis 70 Euro) und Dortmund (17 bis 75 Euro). Auch in Dresden (10 bis 70 Euro) und Bremen (15 bis 80 Euro) sind Stellplätze vergleichsweise günstig.

 

Datenbasis für die Berechnung der Stellplatz-Mietpreise in den 14 größten Städten in Deutschland waren 5.600 Garagen und Stellplätze, die im Jahr 2018 auf immowelt.de inseriert wurden. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden.

 

Frauenparkplätze: Dürfen dort wirklich nur Frauen parken?

 

Sie liegen in der Nähe von Ausgängen oder Treppenhäusern, sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht - Frauenparkplätze gibt es inzwischen in fast jedem Parkhaus. Doch dürfen auch Männer Frauenparkplätze nutzen - zum Beispiel, wenn das Parkhaus voll ist? Oder droht dann ein Strafzettel? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer in einer aktuellen Studie gefragt. Über die Hälfte (57 %) der Befragten gehen davon aus, dass auf Frauenparkplätzen auch nur Frauen parken dürfen. Das Überraschende: "Verboten ist das Parken für Männer hier nicht", erläutert Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Frauenparkplätze. Also winkt auch kein Strafzettel." Sehr wohl kann der Parkhausbetreiber unberechtigt Parkende aber von diesen Plätzen verweisen.

 

Um Frauen vor allem abends und nachts mehr Sicherheit zu bieten, weisen viele Parkhäuser spezielle Parkflächen aus. "Es ist zwar wenig rücksichtsvoll, wenn Männer auf diesen Plätzen parken," sagt Anka Jost. "Eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung ist es jedoch nicht." Aber der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Hausverbot erteilen, weil die Parkenden gegen die Nutzugsordnung des Parkhauses verstoßen. "Das Gleiche gilt für Mutter-Kind-Parkplätze, wie man sie bei vielen Supermärkten findet", so Anka Jost. "Diese sollen Eltern das Herausheben von Kleinkindern erleichtern und sind deshalb breiter angelegt." Wer hier nur aus Bequemlichkeit parkt, riskiert zwar kein "Knöllchen", kann aber des Platzes verwiesen werden. Nicht zuletzt lautet die Grundregel im Straßenverkehr in der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Dies sollten Autofahrer auch in punkto Parkplätze berücksichtigen", rät die Versicherungsexpertin.

 

TÜV überziehen: je länger, je teurer

 

Die Hauptuntersuchung für das Auto einfach erst später machen lassen: Die Hälfte der Deutschen glaubt, dass sie bis zu zwei Monate überziehen kann, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Und tatsächlich wird erst nach diesen zwei Monaten ein Bußgeld fällig, wenn dies im Zuge einer Polizeikontrolle auffällt", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Je länger die Hauptuntersuchung überfällig ist, desto teurer wird es."

 

Die Hauptuntersuchung (HU) soll sicherstellen, dass ein Auto verkehrstauglich ist. "Und das ist auch sehr wichtig. Denn beim TÜV werden unter anderem die Bremsen, Lenkung oder der Motor geprüft. Dadurch lassen sich auch frühzeitig Schäden ausschließen, die im schlimmsten Fall vielleicht zu einem Unfall führen könnten." Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. In der Regel sind beide zusammen alle zwei Jahre fällig. Neuwagen müssen zum ersten Mal nach 36 Monaten vorgestellt werden. Für Motorräder gilt immer eine Frist von 24 Monaten.

 

"Der Fahrzeughalter muss dabei den Termin im Auge behalten und ist auch dafür verantwortlich, wenn er die HU zu spät durchführen lässt", so Anka Jost.

 

Bußgelder und Punkte möglich

 

Zwar müssen Autofahrer bei der Prüfstelle selbst nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre HU zu spät machen lassen. Allerdings sind sie verpflichtet, ab einer Überziehung von zwei Monaten eine umfassendere HU durchzuführen - und die ist etwa 20 Prozent teurer als die normale. Zusätzlich liegt bei jeder Überziehung der HU-Frist eine Ordnungswidrigkeit vor. Dafür kann die Polizei Bußgelder verhängen.

 

Bußgelder bei Überziehung der HU

 

               Bußgeld    Punkte

HU um 2 bis zu 4 Monate überzogen        15 EUR

HU um über 4 bis 8 Monate überzogen      25 EUR

HU um über 8 Monate überzogen            60 EUR     

 

Sogenannte Nutzkraftwagen, wie zum Beispiel LKW oder Busse, müssen sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Hier müssen die Halter bei Überschreitung des TÜV mit strengeren Sanktionen rechnen.

 

So viel kostet ein eigenes Auto

Lohnt sich ein eigenes Auto überhaupt? Diese Frage stellen sich Großstädter, die von der Parkplatzsuche genervt sind. Die Tarifexperten von Verivox haben die typischen Mobilitätskosten mit und ohne Auto gegenübergestellt: In Großstädten fahren Familien und Singles mit einem Mix aus öffentlichen Verkehrsmitteln, Carsharing und Mietwagen insgesamt günstiger. Vor allem Singles sparen, wenn sie aufs eigene Auto verzichten.

 

Modellfall 1: Vierköpfige Familie mit und ohne Auto

 

Die Modellfamilie wohnt in Berlin und hat zwei Kinder (8 und 10 Jahre alt). Für die alltäglichen Wegstrecken, wie den Weg zur Arbeit oder Besorgungen, nutzt ein Elternteil das Familienfahrzeug. Der Partner und die Kinder haben für Arbeits- und Schulweg Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr. Ausflüge und Urlaubsreisen unternimmt die ganze Familie mit dem Wagen. Die jährlichen Kosten inklusive Kfz-Steuer, Sprit- und Werkstattkosten belaufen sich auf 6.256 Euro. Teurer zu stehen kommt ein Zweitwagen. Zusätzlichen Fixkosten für Steuer, Versicherung und Co. stehen kaum Einsparungen gegenüber. In dem Szenario liegen die Kosten 1.400 Euro über der Alternative aus Mietwagen, Tram und Co.

 

Modellfall 2: Singles

 

Der Single im zweiten Modellfall nutzt im Alltag entweder sein eigenes Auto oder alternativ einen Mix aus Nahverkehr, Carsharing und Mietwagen. Für Ausflüge setzt er lieber auf günstige Fernbusse oder die Bahn, denn er ist flexibler als die vierköpfige Familie. Insgesamt gibt er für seine Mobilität jährlich 3.893 Euro aus. Ist er dagegen mit dem eigenen vier Jahre alten Mittelklassewagen unterwegs, steigen die Ausgaben auf 4.443 Euro. Singles sparen damit ohne Auto 550 Euro im Jahr.

 

Große Unterschiede zwischen Großstadt und Land

 

In Großstädten ist es für Verbraucher leichter auf den öffentlichen Nahverkehr, Carsharing oder Mietwagen umzusteigen. In ländlichen Regionen mit schlechter Anbindung und ohne Carsharing-Netz ist es jedoch oft unmöglich, aufs eigene Auto zu verzichten.

 

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