Finanzielle Belastung von Pflegeheim-Bewohnenden erreicht neuen Spitzenwert

 

Die durchschnittliche finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist im vergangenen Jahr laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erneut gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2022 gab es bei den pflegebedingten Zuzahlungen einen Anstieg von 19,2 Prozent. Trotz der Einführung von Zuschlägen zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen liegt die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner infolge der steigenden Preise inzwischen wieder auf dem Niveau des Jahres 2021, also vor der Einführung der Zuschläge durch die Politik. Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die aktuelle Anhebung der Zuschläge und die geplante Dynamisierung der Leistungssätze im Jahr 2025 den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen voraussichtlich nicht nachhaltig stoppen können.

 

Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ende des Jahres 2023 von der Pflegeversicherung durchschnittlich 569 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet bekamen. Durchschnittlich 874 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 909 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 484 Euro für Investitionskosten. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.267 Euro pro Monat. Sie liegt damit ungefähr auf dem Niveau vor der Einführung der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zur Entlastung, die seit dem 1. Januar 2022 greifen. Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben diese Zuschläge für eine deutliche Entlastung gesorgt. So zahlten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren - dies sind rund 40 Prozent der vollstationär Pflegebedürftigen - im vergangenen Jahr für ihre Pflege einen einrichtungsbezogenen Eigenanteil von lediglich 433 Euro. "Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen", betont Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereichs Pflege beim WIdO. So habe die durchschnittliche finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner im Jahr 2017 mit 1.752 Euro noch mehr als 23 Prozent niedriger gelegen als heute.

 

Zum 1. Januar 2024 sind die Zuschläge für pflegebedingte Aufwände, die von den Pflegekassen gezahlt werden, angehoben worden: Für Pflegebedürftige, die bis zu einem Jahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnen, steigen sie von 5 auf 15 Prozent. Bei einer Wohndauer von einem Jahr bis zu zwei Jahren gibt es eine Anhebung von 25 auf 30 Prozent, bei zwei bis drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und bei einer Wohndauer ab drei Jahren von 70 auf 75 Prozent. Mit Beginn des Jahres 2025 sollen dann auch die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung steigen: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es dann 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). "Schon jetzt ist absehbar, dass die Kosten für die Pflege im Heim weiter steigen werden. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun", erläutert Antje Schwinger. In einer Prognose zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile hat das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt. "Wenn man von einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Eigenanteile um 10 Prozent ausgeht, werden die Eigenanteile bereits 2025 trotz der beschlossenen Erhöhungen der Zuschläge und der Dynamisierung der Leistungssätze wieder über dem Niveau von 2023 liegen", so Schwinger.

 

Große regionale Unterschiede, aber Trend zur Angleichung der Preise

 

Die WIdO-Analyse zur Entwicklung im Jahr 2023 umfasst auch einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Er macht deutlich, dass die Höhe der finanziellen Belastungen der Pflegeheim-Bewohnenden in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist: Während die Gesamt-Zuzahlungen Ende 2023 im Saarland bei 2.640 Euro pro Monat lagen, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1.800 Euro. Besonders groß ist die Spanne bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Während in Sachsen-Anhalt nur 720 Euro zu bezahlen sind, sind es in Nordrhein-Westfalen 1.156 Euro.

 

"Auch die pflegebedingten Zuzahlungen variieren regional sehr stark. In der Gesamtschau haben sich die Preise zwischen den Regionen über die Jahre jedoch deutlich angeglichen", betont WIdO-Forschungsbereichsleiterin Antje Schwinger. So lagen die durchschnittlichen Pflegesätze in den westlichen Bundesländern 2019 noch mehr als 200 Euro über denen im Osten. Inzwischen hat sich dieser Unterschied auf 44 Euro verringert. Diese Angleichung hängt nach Einschätzung des WIdO unter anderem mit der Einführung der Tariftreue-Regelungen zum 1. September 2022 zusammen. Seitdem dürfen die Landesverbände der Pflegekassen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeinrichtungen schließen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen. "Das dürfte ganz wesentlich zur Angleichung der Preise beigetragen haben, denn die pflegebedingten Kosten werden maßgeblich durch die Lohnkosten bestimmt", so Schwinger. Welche erheblichen Auswirkungen dies haben kann, zeigt der Blick auf die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland. seit dem 31. Dezember 2021 sind die einrichtungsbezogenen Eigenanteile (EEE) in jedem fünften Kreis um mehr als 572 Euro gestiegen sind. Überdurchschnittlich hoch waren die Anstiege in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

 

Das passende Pflegeheim finden: Worauf Pflegebedürftige und Angehörige bei der Auswahl achten sollten

 

Nicht immer können Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden. Dann sind Pflegeeinrichtungen eine gute Alternative: Hier übernehmen ausgebildete Pflegekräfte eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die passende Einrichtung zu finden, ist jedoch gar nicht so einfach. Welche Faktoren Angehörige und Pflegebedürftige bei der Entscheidung berücksichtigen sollten und woran sie ein gutes Pflegeheim erkennen, erklärt Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

 

Checkliste erstellen

 

Wenn Angehörige eines Pflegebedürftigen sich nicht selbst kümmern können oder ein Umbau der Wohnung nicht adäquat möglich ist, bleibt die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oft die einzige Option. Um ein passendes Heim zu finden, in dem sich der Pflegebedürftige wohlfühlt, sollten sich alle Beteiligten vor der Entscheidung gut informieren. „Hierfür kann es sinnvoll sein, eine Checkliste zu erstellen und sich Gedanken über die individuellen Bedürfnisse zu machen,“ rät Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Folgende Faktoren sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei berücksichtigen:

 

Entfernung zum aktuellen Wohnort und den Angehörigen

Umgebung, Lage und Erreichbarkeit der Einrichtung

Art und Ausstattung der Zimmer: Gibt es Einzel- oder Mehrbettzimmer? Welche Größe haben die Zimmer? Ist es möglich, eigene Möbel mitzubringen?

Gestaltung des Tagesablaufs und angebotene Aktivitäten

Zusätzliche Serviceleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie

Qualität und Auswahl der Verpflegung

Besuchszeiten

Höhe des monatlichen Eigenanteils

Organisation der Betreuung, Personalsituation und ärztliche Versorgung

Je nach Bedarf: Ist Haustierhaltung erlaubt?

 

Eine ausführliche Checkliste zum Ausdrucken und Ausfüllen bietet beispielsweise das Projekt „Weisse Liste“ von der Bertelsmann Stiftung und den größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, die auf der Website der Stiftung zum Download bereitsteht. Aber auch viele Versicherer informieren dazu auf ihren Websites, zum Beispiel die DKV mit der DKV Pflegewelt.

 

Suche nach möglichen Einrichtungen

 

Für einen ersten Überblick ist beispielsweise eine Onlinerecherche sinnvoll. Bei der Suche nach Einrichtungen in der Umgebung unterstützen Websites wie zum Beispiel das Heimverzeichnis der „Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung“. „Die umfangreiche Datenbank enthält bundesweit über 1.000 Heime, die mit dem Qualitätssiegel für Verbraucherfreundlichkeit ‚Grüner Haken‘ ausgezeichnet sind“, so der Pflegeexperte. Ein weiteres Bewertungssystem, das Aufschluss über die Qualität von Pflegeheimen geben soll, bietet der Medizinische Dienst (MD). Er vergibt jährlich sogenannte Pflegenoten, die von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) reichen und nach bestimmten Qualitätsprüfungsrichtlinien in einem Durchschnittsverfahren gebildet werden. Görgen rät, sich nicht nur auf diese Angaben zu verlassen, sondern sie als Orientierung zu sehen. Manche Versicherer wie die DKV bieten außerdem hilfreiche Online-Suchfunktionen an. Darüber hinaus informieren unabhängige Beratungsstellen, beispielsweise von Gemeinden oder der Caritas oder auch compass, die Pflegeberatung des PKV-Verbandes, über Pflegeheime in der Nähe oder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Die Besichtigung

 

Ist die Vorauswahl getroffen und vielleicht auch schon eine Wunscheinrichtung gefunden, sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen diese für einen besseren Eindruck nach Möglichkeit besichtigen. „Nur so lässt sich wirklich beurteilen, ob sich potenzielle neue Bewohner wohlfühlen“, so der DKV Pflegeexperte. Bei einem Besuch sollten Interessenten besonders auf Atmosphäre, Sauberkeit und Hygiene, Personalsituation, Ausstattung sowie die Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Angehörigen achten. Eventuell ist auch die Teilnahme am Mittagessen möglich. Hierfür am besten vorab bei der Heimleitung nachfragen. „Manche Einrichtungen bieten zudem ein Probewohnen an“, weiß Görgen. „Dabei können sich Pflegebedürftige ein noch besseres Bild von der Unterbringung und dem alltäglichen Leben dort machen.“

 

Letzte Schritte

 

Ist die Entscheidung für ein Pflegeheim gefallen, gilt es, vor Vertragsabschluss die festgelegten Kosten und Leistungen gründlich zu prüfen. Besonders wichtig dabei: Sind alle Informationen präzise, übersichtlich und transparent aufgelistet? Häufig kann es vorkommen, dass die Wunscheinrichtung aktuell keine freien Plätze hat. Der DKV Experte empfiehlt Pflegebedürftigen, sich in einem solchen Fall auf die Warteliste setzen zu lassen. Eilt die Unterbringung, können sie in der Zwischenzeit eine andere Einrichtung beziehen oder die Zeit mit ambulanter Pflegeunterstützung überbrücken. „Ein Wechsel ist dann jederzeit ohne Probleme möglich“, erläutert Görgen. „Das gilt auch, wenn das ausgewählte Heim doch nicht den Erwartungen oder Wünschen entsprechen sollte.“

 

Jeder dritte Pflegeheimbewohner ist auf Sozialhilfe angewiesen

 

Knapp jeder dritte Pflegeheimbewohner ist auf Sozialhilfe angewiesen. Das geht aus dem noch unveröffentlichten Gesundheitsreport der AOK Rheinland/Hamburg hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post"vorliegt.

 

So können 32 Prozent der Pflegeheimbewohner die Zuzahlungen nicht aus eigener Kraft finanzieren. "Die bisherige Überforderung der Betroffenen und Angehörigen bei der Zuzahlung im Pflegeheim muss zeitnah auf ein faires Niveau zurückgeführt werden", sagte Wältermann der "Rheinischen Post".

 

Nach den Daten der AOK Rheinland/Hamburg wird im Schnitt eine Zuzahlung von 722 Euro pro Monat fällig - darin sind Unterkunft, Verpflegung und Intensivkosten noch nicht eingerechnet. Wältermann verwies auch darauf, dass der überwiegende Anteil älterer Menschen zu Hause leben möchte.

 

"Deshalb gilt es, die Selbstversorgungskompetenzen der Pflegebedürftigen und Angehörigen zu stärken und zu erhalten", forderte er. Wältermann verlangte weiter, der Zugang zu Pflegeleistungen solle durch Budgets vereinfacht werden, um die ambulante Pflege im häuslichen Umfeld zu stärken.

 

Pflegeheimverträge:  Heimbetreiber rücken Kleingedrucktes ungern raus

Das haben sich die Experten der Stiftung Warentest anders vorgestellt. Sie hatten 30 Pflegeheime um Einblick in ihre Verträge gebeten, 23 davon verweigerten die Auskunft. Dabei sind Heimverträge sehr wichtig – immerhin regeln sie das Wohn- und Betreuungsverhältnis und legen Preise und Leistungen fest. „Niemand sollte den Vertrag ungelesen unterschreiben“, so Projektleiter Dr. Gunnar Schwan, „dazu ist er zu wichtig.“ Angeschrieben wurden Anbieter in Berlin, Köln, München, Dortmund, Leipzig und Magdeburg.

 

 

In den wenigen Verträgen, die in der Stichprobe einsehbar waren, fanden sich insgesamt höchstens geringe Mängel. Gröbster Verstoß: In drei Häusern sollen Entgelterhöhungen ohne Zustimmung des Bewohners möglich sein – das ist unzulässig, wie ein Urteil von 2016 belegt. Doch auch die Anhänge der Verträge können es in sich haben. Nicht selten kommt es vor, dass Regelleistungen als kostenpflichtige Zusatzleistungen aufgeführt werden, wird das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in dem Bericht zitiert.

 

Das Heimrecht ist sehr komplex. Man sollte unbedingt alle Seiten des Vertrags durchlesen, auch die Anhänge, und alles verstehen beziehungsweise nachvollziehen können. Wer unsicher ist, kann den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Ein weiterer Tipp ist: Probewohnen. Denn jeder Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn fristlos gekündigt werden.

 

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