Bestattungen: So sichern sich Vorsorgende finanziell ab

 

Mit einer Bestattungsvorsorge lässt sich bereits zu Lebzeiten der eigene Abschied planen und finanziell regeln. Eine Auswertung des bundesweit tätigen Bestatters mymoria zeigt, dass sich Vorsorgende bevorzugt über ein Treuhandkonto oder mit einer Sterbegeldversicherung absichern.

 

Durch eine Bestattungsvorsorge kann man nicht nur sicherstellen, dass die eigene Bestattung den eigenen Vorstellungen entspricht, sondern auch die finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen reduzieren. Denn die Kosten für eine Bestattung stellen oft eine große finanzielle Belastung für die Angehörigen dar. Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht es, die Kosten im Voraus zu kalkulieren und sicherzustellen, dass die Bestattung finanziell abgesichert ist.

 

Das deutschlandweit tätige Bestattungsunternehmen mymoria, Pionier und Marktführer in der digitalen Bestattungsplanung, hat ausgewertet, wie Vorsorgende sich finanziell absichern. Bevorzugt werden die Treuhandeinlage (46,8 Prozent der Vorsorgenden wählen diese Absicherung) und die Sterbegeldversicherung (41,6%). Mit weitem Abstand folgen die Lebensversicherung (12,4%) und die Sterbekasse (3,2%).

 

Bei der Sterbegeldversicherung zahlen Vorsorgende monatlich einen Versicherungsbeitrag. Der Beitrag berechnet sich aus Alter und Versicherungssumme. Im Trauerfall erhalten die Hinterbliebenen das Sterbegeld.

 

Auf dem Treuhandkonto kann das Geld für die eigene Bestattung – am besten mit einer Einmalzahlung – sicher verwahrt werden. Im Trauerfall hat der bevollmächtigte Bestatter zweckgebunden Zugriff auf das Geld.

 

Björn Wolff, Gründer und Geschäftsführer von mymoria: „Durchschnittlich kostet eine Bestattung in Deutschland knapp 5.700 Euro, inklusive Friedhofsgebühren. Das ist für die meisten Menschen kein unerheblicher Betrag. Und wenn die verstorbene Person nicht vorgesorgt hat, muss die Familie, die Erben, für die Kosten aufkommen. Das ist häufig eine zusätzliche Belastung, die in einer ohnehin schon emotional belastenden Zeit weitere Kraft – und Geld – kostet.“ Daher rät Wolff eindringlich, zu Lebzeiten nicht nur die eigene Bestattung zu planen, sondern auch finanziell abzusichern.

 

Das Treuhandkonto etabliert sich dabei immer mehr als bevorzugte Absicherung. „Gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner haben wir einen erfahrenen Partner an unserer Seite, der das Geld unserer Vorsorgenden treuhänderisch verwaltet”, so Wolff. „Wir haben eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung geschaffen, bei der der auf das Treuhandkonto eingezahlte Betrag im Todesfall sofort für die Bestattungsvorsorge bei mymoria zur Verfügung steht.“ Ein Zugriff von dritter Seite auf das eingezahlte Vermögen ist nicht möglich. Sollten beispielsweise zukünftig Leistungen des Sozialamtes in Anspruch genommen werden, ist die Anlagesumme für die Beisetzung auf dem Treuhandkonto geschützt. „So können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass ihre Anlage im Leistungsfall vollständig verwendet wird, um alles genau so zu realisieren, wie sie es im Bestattungsvorsorgevertrag mit mymoria festgelegt haben“, betont Wolff die Vorteile der Treuhand.

 

Digitaler Nachlass: 4 von 10 Deutschen sorgen vor

 

Der Entsperr-Code des Smartphones, der Zugang zu Social-Media-Auftritten, die PIN zum Online-Banking-Login oder für Digital-Abos:  Was nach dem eigenen Tod mit den digitalen Hinterlassenschaften geschehen soll, wird für die Menschen in Deutschland zunehmend wichtiger. Bereits 40 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer kümmern sich um ihr digitales Erbe – 2019 waren es erst 31 Prozent und im Jahr 2017 gerade einmal 18 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. Demnach hat ein Viertel (24 Prozent) der Internetnutzerinnen und Internetnutzer den eigenen digitalen Nachlass zumindest teilweise geregelt. Weitere 16 Prozent haben dies sogar vollständig erledigt. 53 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer ist bewusst, dass sie sich um dieses Thema kümmern müssten – sie haben es bislang aber noch nicht getan.

 

„E-Mails, soziale Netzwerke, Shopping-Plattformen, Bezahldienste, Versicherungen, Banking, Streamingdienste und vieles mehr: Wer das Internet nutzt, verfügt heute in der Regel über eine Vielzahl an Accounts. Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzt, was nach dem eigenen Tod damit geschehen soll“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Dabei geht es um zwei Dinge: Angehörigen emotionale Belastung und die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern zu ersparen. Und darum, dass kostenpflichtig Dienste und Abos im Netz schnell und unkompliziert gekündigt werden können.“

 

Unter denjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, haben dies zwei Drittel (68 Prozent) für Zugänge zu PINs und Geräten getan. 45 Prozent haben Regelungen zum Verbleib ihrer Hardware getroffen und ein Drittel (33 Prozent) für Zugänge zu online verwalteten Services wie Bankkonten oder Versicherungen. Jeder und jede Vierte (26 Prozent) hat Zugänge zu Online-Konten oder Messenger-Diensten für Hinterbliebene hinterlegt und 17 Prozent zu Online-Speichern oder Cloud-Diensten. Erst ein Zwanzigstel (5 Prozent) hat sich darum bei Streaming- oder Gaming-Abos gekümmert.

 

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 gehen Verträge etwa mit Kommunikationsprovidern oder sozialen Netzwerken auf die Erben über, sofern zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde. Doch dazu müssen die Erben erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen – sie zu informieren, ist also unerlässlich. Ein Drittel (36 Prozent) der Internetnutzerinnen und Internetnutzer befasst sich allerdings nur ungern mit diesem als unangenehm empfundenen Thema. Immerhin 64 Prozent sagen, dass ihnen Informationen dazu fehlen, wie denn das digitale Erbe überhaupt zu regeln sei.

 

Der größte Teil derjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, hat eine Vertrauensperson benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts kümmern soll. 58 Prozent haben auch bei Online-Diensten oder in sozialen Netzwerken konkrete Nachlasskontakte benannt. „Es empfiehlt sich überall dort, wo es möglich ist, bereits zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu benennen“, sagt Rohleder. „Bei einigen Diensten ist das unkompliziert über die Einstellungen zur Privatsphäre möglich.“ Etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) hat eine Liste mit Zugangsdaten zu Online-Diensten angelegt. Fast ein Viertel (22 Prozent) hat das digitale Erbe testamentarisch geregelt. Nur eine Minderheit von 4 Prozent nutzt kommerzielle Plattformen oder Apps für die digitale Nachlassplanung.

 

Im Übrigen wünschen sich fast 3 von 10 Internetnutzerinnen und Internetnutzern ein digitales Leben nach dem Tod: 28 Prozent möchten, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken auch nach ihrem Ableben weiterbestehen.

 

Bitkom-Hinweise zum Umgang mit dem digitalen Nachlass:

 

1. Persönliche Informationen auf Datenträgern

Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet dies auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien. Damit dürfen die Erben die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. Ein Notar oder Nachlassverwalter kann unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten bzw. konservieren lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die manche lieber mit ins Grab nehmen möchten.

 

2. Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher

Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein – auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen.

 

3. Profile in sozialen Netzwerken

Hinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook ist es Nutzern möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Eine Anmeldung unter dem Konto des Verstorbenen oder das Lesen von dessen Chats ist aber auch dem Nachlasskontakt nicht möglich. Angehörige können darüber hinaus beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen.

 

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Oktober 2021 durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 873 Internetnutzerinnen und -nutzer telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragen lauteten: „Haben Sie für den Fall Ihres Todes Ihren digitalen Nachlass geregelt?“; „Welche Bereiche Ihres digitalen Nachlasses haben Sie geregelt?“; „Auf welche Weise haben Sie Ihren Digitalen Nachlass geregelt?“, „Welchen Aussagen im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass stimmen Sie zu?“

 

Todesfall: Vorsorge entlastet Angehörige

 

Bei einem Sterbefall stehen Angehörige direkt in der Pflicht, sich um alles kümmern zu müssen. Gerade in der ersten Trauer eine schwere Aufgabe. Die Deutsche Vermögensberatung gibt Tipps, wie man seine Hinterbliebenen hierbei schon zu Lebzeiten unterstützen kann.

 

Wer organisiert die Bestattung?

 

Zuständig sind im Regelfall die nächsten Angehörigen - also Ehepartner, Kinder oder Eltern. Sie müssen sich neben den amtlichen Notwendigkeiten wie Totenschein, Sterbeurkunde etc. innerhalb der ersten 36 Stunden auch um einen Bestatter kümmern, der die Abholung des Verstorbenen in die Wege leitet und die weiteren Schritte begleitet.

 

Wer trägt die Kosten?

 

Für die Bestattungskosten muss laut Gesetzgebung das Vermögen des Verstorbenen eingesetzt werden. Sprich: Die Erben müssen für die Bestattung aufkommen - selbst wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Existiert kein Nachlass, müssen die Angehörigen in die eigene Tasche greifen. Sind sie selbst nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben.

 

Wie teuer ist eine Bestattung?

 

Die Allermeisten sind überrascht: Selbst eine Standard-Beerdigung kostet in der Regel fast 8.000 Euro - von der Sterbeurkunde über Sarg, Blumenschmuck und Grabstein bis hin zu Grabträgern und Leichenschmaus. Laut der Webseite www.todesfall-checkliste.de muss mit einer Spanne von 2.000 Euro für die günstigste anonyme Feuerbestattung (Einäscherung) und bis 35.000 Euro für eine gehobene Erdbestattung (Sarg-Beisetzung) gerechnet werden.

 

Was kann man vorher regeln?

 

Erd- oder Feuerbestattung, Rosen oder Lilien, große Trauerfeier oder lieber ein anonymes Grab - wer solche Entscheidungen nicht seinen Angehörigen aufbürden möchte, kann in einer Bestattungsverfügung seine individuellen Ideen zur Beerdigung festhalten. Mittels einer Sterbegeldversicherung kann im Vorfeld auch die Umsetzung kostspieliger Wünsche, zum Beispiel der Mahagonisarg, abgesichert werden. Ansonsten kommen die Angehörigen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten den Vorstellungen nach.

 

Wie kann ich meine Liebsten finanziell entlasten?

 

"Wer seine Angehörigen vor den anfallenden Kosten schützen will und nicht viel vererben wird, kann zumindest hier mit einer einfachen Sterbegeldversicherung schon zu Lebzeiten finanziell vorsorgen", so die Finanz-Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Dabei zahlt man einen monatlichen Beitrag für einen festgelegten Zeitraum in die Versicherung ein. Im Todesfall erhalten dann, die in der Police benannten Personen die vorher vereinbarte Summe." Eine Beratung beim Experten schafft Klarheit, was hierbei sinnvoll ist.

 

Digitales Erbe: Nur jeder Sechste sorgt vor

 

Was passiert mit meinen E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts, Onlinebanking-Zugängen oder persönlichen Fotos in der Cloud, wenn ich sterbe?

 

Über drei Viertel der deutschen Internetnutzer (76%) haben darauf bislang keine schlüssige Antwort. Dabei sind sich 42 Prozent der Problematik nach eigenen Angaben nicht bewusst, ein gutes Viertel (27%) gibt an, zu wenige Informationen zu haben, und rund sieben Prozent ist die Beschäftigung mit dem eigenen digitalen Nachlass schlicht unangenehm. Nur jeder Sechste (15%) gibt an, zumindest bei einigen (8%) oder sogar allen (7%) Online-Konten vorgesorgt und zum Beispiel Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson hinterlegt zu haben. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der beiden größten deutschen E-Mail-Anbieter WEB.DE und GMX.

 

Digitales Erbe gewinnt an Bedeutung

 

"Viele Internetnutzer gehen immer noch zu sorglos mit dem Thema 'Digitales Erbe' um. Wir speichern heute so viele persönliche Daten wie noch nie im Netz. Daher ist es besonders wichtig, seinen digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln. Nur so ist sichergestellt, dass persönliche Daten wie Fotos, E-Mails oder Vertragsunterlagen nach dem Tod des Besitzers in die richtigen Hände gelangen", sagt Jan Oetjen, Geschäftsführer von WEB.DE und GMX.

 

Wunsch nach klarer Regelung für E-Mails und Banking

 

Am Wichtigsten sind den deutschen Internet-Nutzern beim digitalen Vererben ihre Onlinebanking-Daten (57%), gefolgt von den eigenen E-Mails (40%). Weniger als ein Drittel (27%) möchte bestimmen, wie mit den eigenen Accounts bei großen Onlineshopping-Plattformen im Todesfall verfahren werden soll. Persönliche Daten wie Fotos, Dokumente oder Musik im Online-Speicher (Cloud) sind nur gut einem Viertel (26%) eine konkrete Erbregelung wert, und lediglich 24 Prozent möchten über den eigenen Nachlass in den sozialen Netzwerken verfügen. Die Account-Daten bei Videostreaming-Diensten hält gerade mal jeder Zwanzigste (5%) beim Vererben für entscheidend, und nur zwei von 100 Befragten möchten festlegen, wie mit ihren Daten aus Online-Spielen verfahren werden soll.

 

Digitales Erbe bleibt meist in der Familie

 

Bei der Auswahl der Begünstigten zeigen sich die potenziellen Erblasser eher konservativ: Auf die Frage, wem sie im Todesfall Zugriff auf die eigenen digitalen Daten geben würden, nennt knapp jeder Zweite den Ehepartner (48%) oder nahestehende Verwandte wie Kinder, Eltern oder Geschwister (47%). Engen Freunden würde hingegen kaum jeder Achte (13%) seine Daten vermachen, auch die entfernteren Verwandten (12%) scheiden als Erben eher aus. Auf einen bestellten Notar oder Nachlassverwalter setzt immerhin jeder Zehnte (10%), und immerhin 7 Prozent der Befragten geben an, ihre Zugangsdaten für sich behalten und mit ins Grab nehmen zu wollen.

 

Die Studie wurde durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland GmbH im Zeitraum vom 21. bis 23. Oktober 2019. Befragt wurden 2131 deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

 

 

Bestattungskultur in Deutschland im Umbruch

 

Weniger klassische Bestattungen, mehr Selbstverwirklichung und Pragmatismus

 

Auf den etwa 32.000 deutschen Friedhöfen gab es über die Jahrhunderte kaum Veränderungen. Deutsche entschieden sich traditionell - meist auch von ihrem Glauben geprägt - für eine Erdbestattung oder für ein Urnengrab; neu angelegte Familiengrüfte gab es bereits nach 1945 kaum noch. Seit einigen Jahren erlebt das traditionsreiche Gewerbe der Bestatter aber stärkere Veränderungen als je zuvor in Deutschland. tns Infratest hat das im Auftrag der Gesellschaft Aeternitas von 1998 bis 2016 festgestellt*: Wünschten sich 1998 noch 78 Prozent der Deutschen ein klassisches Sarg- oder Urnengrab, waren das 2016 nur noch 43 Prozent.

 

Robin Klemm, Gründer von November Vorsorge und Bestattung, bestätigt den Trend: "Wir haben seit unserer Gründung im April 2017 mehr als 500 Menschen zur Organisation von Bestattungen und zur Bestattungsvorsorge beraten. Dabei fällt auf, dass der Wunsch nach Individualisierung bei Bestattungen ganz deutlich ansteigt; er äußert sich bei der Wahl von speziellen Urnen oder Särgen bis zur Weltreisebestattung - ein neulich von November lanciertes, exklusives Angebot". Aber auch weniger exklusive, dafür aber umso ausgefallenere Angebote sind eine Reaktion auf den immer stärkeren Wunsch nach Selbstverwirklichung beim Thema Tod und Bestattungen. Diese reichen von gemeinsamen Bestattungen mit dem eigenen Haustier, wie sie zum Beispiel in Bremen angeboten werden, bis zu Beisetzungen auf einem speziellen Friedweinberg in Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus spielen auch konfessionelle und sexuelle Zugehörigkeiten zunehmend eine Rolle im deutschen Bestattungsmarkt. Während muslimische Friedhöfe und spezielle Grabfelder mit steigender Tendenz in deutschen Städten zu finden sind, ist der 2014 in Berlin eröffnete "Friedhof für Lesben" in Deutschland noch eine Ausnahme.

 

"Dieser Trend zur Individualisierung der Bestattung wird analog zur Individualisierung des Lebens weiter zunehmen. Wir von November nehmen diese Wünsche sehr ernst und unterstützen bei ihrer Umsetzung", so Christoph Basner, Mitgründer des Unternehmens.

 

Trotz aller Wünsche nach Individualisierung spielt in Zeiten von verstreut lebenden Familien Pragmatismus eine immer größere Rolle. So stieg der Anteil der pflegefreien Beisetzungsformen wie Waldbestattung, Seebegräbnis, Urnenwand oder anonymes Begräbnis von 26 Prozent im Jahre 2013 auf 32 Prozent 2016. "50 Prozent der Deutschen, deren Eltern älter als 70 Jahre sind, wohnen mehr als 2 Fahrstunden von ihnen entfernt. Nahe Angehörige sind daher häufig nicht an dem Ort der Bestattung und können sich daher nicht um die Grabpflege kümmern. Das treibt die Nachfrage nach pflegefreien Bestattungsarten, wie z.B. einer Waldbestattung, an," weiß Robin Klemm.

 

Bestattungen: Im Wald und auf hoher See geht's billiger

 

Das Vergleichsportal Bestattungen.de hat untersucht, welche Beisetzungsalternativen bei den Nutzern besonders beliebt sind, wenn es nicht der örtliche Friedhof sein soll.

 

In fast einem Fünftel (18 Prozent) der Fälle wurde die Beisetzung in einem Bestattungswald dem Grab auf dem Friedhof vorgezogen. Immerhin sechs Prozent gaben an, dass die letzte Ruhestätte im Meer sein soll.

 

Die Frage nach den Gründen für die Abkehr vom Friedhof beantwortete die Mehrzahl der Befragten mit den "zu hohen Friedhofsgebühren". An zweiter Stelle wurde die fehlende örtliche Bindung zu einem Friedhof genannt. Die dritthäufigste Begründung war eine grundsätzliche Abneigung gegen Friedhöfe.

 

"Wenn einige Städte Grab- und Beisetzungsgebühren von über 2.000 EUR für ein einfaches Urnengrab verlangen, stellt das für nicht wenige Menschen eine absolut unüberwindbare finanzielle Hürde dar", so Daniel Schuldt, Geschäftsführer von Bestattungen.de zum Ergebnis. "Da ist eine letzte Ruhestätte im Wald oder in der Nord- und Ostsee inklusive Bestatterleistung wie Abholung, Überführung und Einäscherung schon deutlich preiswerter zu haben."

 

Wer muss nach einer Bestattung die Grabpflegekosten zahlen?

 

Der Tod eines Angehörigen ist für die Familie nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation. Die Hinterbliebenen müssen auch viel planen, entscheiden und organisieren womit sie sich eigentlich nicht beschäftigen möchten. Ein guter Bestatter nimmt die meisten Formalitäten und Aufgaben bis zur Beisetzung ab. Die Angehörigen sollten aber auch die Zeit danach von vornherein mit bedenken. Wer kümmert sich um die Pflege der Grabstätte? Was muss dabei beachtet werden? Und vor allem: Wer trägt während der Zeit der Grabnutzung, die in der Regel auf 25 Jahre Ruhezeit festgelegt ist, die Kosten für die Grabpflege?

 

Das digitale Bestattungshaus mymoria erklärt, was Angehörige beachten müssen und wie Menschen auch für die Grabpflege vorsorgen können:

 

Was sind Grabpflegekosten und wodurch entstehen sie?

 

Auch wenn sich immer mehr Menschen für alternative Bestattungsarten entscheiden, die ohne einen traditionellen Grabplatz auskommen, werden Verstorbene auch weiterhin auf Friedhöfen beigesetzt. Hier sind Grabstellen erforderlich, die sich zwar in Größe und Form unterscheiden können, aber in der Regel zur Pflege des Grabes verpflichten. Welche Richtlinien die Hinterbliebenen dabei beachten müssen, ist in den Friedhofssatzungen der einzelnen Kommunen festgelegt.

 

Die Grabpflege kann eigenständig durch die Angehörigen erfolgen oder als Dauergrabpflege von einer Friedhofsgärtnerei übernommen werden. Im letzten Fall werden die Grabpflegekosten vertraglich mit dem Dienstleister vereinbart. Im Falle der eigenständigen Grabpflege fallen Aufwendungen für die Pflanzen, die Erde und mögliche Dekoration an. Wer die Gesamtkosten kalkulieren möchte, sollte auch die möglichen Fahrtkosten einbeziehen. Bei blühenden Pflanzen auf dem Grab, die im Sommer oft gegossen werden müssen, kommen beispielsweise schnell ein paar Kilometer zusammen, die Kosten verursachen.

 

Gesetzliche Regelungen zur Übernahme der Grabpflegekosten

 

Obwohl gesetzlich geregelt ist, dass die Bestattungskosten von den Erben getragen werden müssen, gibt es hinsichtlich der Grabpflegekosten keine einheitlichen Vorschriften. Laut Gesetz zählen diese nicht zu den Beerdigungskosten, da die Bestattung in der Regel nur die Herrichtung des Grabes umfasst. Die Grabpflegekosten sind somit keine Nachlassverbindlichkeiten, die mit der Annahme des Erbes erfüllt werden müssen.

 

In der Realität sieht es allerdings oft so aus, dass sich die Angehörigen moralisch verpflichtet fühlen, die Kosten für die Grabpflege zu übernehmen. Wird ein entsprechender Nutzungsvertrag über die Grabstelle abgeschlossen, fällt die Verantwortung der Pflege automatisch auf den Nutzungsberechtigten. Immer wieder kommt es auch vor, dass sich keiner der Hinterbliebenen für die Grabpflege zuständig fühlt. Hat der Verstorbene nicht testamentarisch festgelegt, dass die Grabpflegekosten vom Nachlass bezahlt werden müssen, ist es manchmal problematisch, die Zuständigkeit festzustellen.

 

Diverse Beschlüsse des Bundesgerichtshofs lassen verlauten, dass die Grabpflegekosten gemäß des BGB nicht zu den Bestattungskosten zählen. Sie müssen demnach auch nicht von den Nachlassempfängern übernommen werden. In neuerer Zeit wurden jedoch auch vermehrt Stimmen der Gegenseite lauter. Da die Grabpflegekosten laut Erbschaftssteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden können, seien diese auch als Nachlassverbindlichkeiten zu betrachten. In einigen Fällen mussten daher die Grabpflegekosten zumindest für einen bestimmten Zeitraum von den Erben getragen werden. Ob sich bürgerliches Recht und steuerliches Recht pauschal gleichsetzen lassen, bleibt allerdings fraglich.

 

Wesentlich leichter fällt die Entscheidung über die Zuständigkeit in Kommunen, deren Friedhofssatzung bereits eine Pflicht zur Grabpflege beinhaltet. In diesem Fall sind Grabpflege und Beisetzung gekoppelt und gehören damit eindeutig zu den Nachlassverbindlichkeiten. Die entstehenden Kosten werden also für den Zeitraum der Grabnutzung von den Erben getragen. Gibt es mehrere Nachlassempfänger, müssen sich diese gemeinschaftlich an den Kosten beteiligen.

 

Da die gesetzlichen Bestimmungen variieren und bisher keine einheitlichen Richtlinien zu Übernahme der Grabpflegekosten existieren, gibt es auf Friedhöfen vielerorts auch stark verwilderte Gräber. Ihre Pflege wird dann zuweilen durch ehrenamtliche Einsätze von gemeinnützigen Organisationen übernommen.

 

Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es?

 

Aufgrund der uneindeutigen rechtlichen Situation ist es ratsam, den sicheren Weg zu gehen und im Hinblick auf die Grabpflege bereits zu Lebzeiten vorzusorgen. Da viele Menschen nicht mehr am Ort ihrer Großeltern und Eltern leben, ist ihnen eine dauerhafte Grabpflege oft schwer möglich. Wer im Vorsorgevertrag mit einem Bestatter eine alternative Bestattung unter einem Baum oder auf einer Wiese verfügt, umgeht die Verpflichtung für Angehörige, sich Jahrzehnte lang um ein Grab kümmern zu müssen. Bei den meisten Naturbestattungsarten fallen keine Grabpflegekosten an.

 

Soll es doch eine klassische Friedhofsgrabstelle sein, können Vorsorgende die Pflege entweder direkt über einen Vertrag zur Dauergrabpflege mit einer Gärtnerei regeln oder in ihrem Testament festlegen. Dort können sie alle Einzelheiten zur Finanzierung sowie der Zuständigkeit bestimmen.

 

Friedhofspreisvergleich 2018: Gebühren stabil

 

Laut diesjährigem Friedhofspreisvergleich von mymoria mit Daten des Aeternitas e.V. blieben die Kosten für Erd-, Urnenreihengräber und Baumbestattungen auf Friedhöfen der untersuchten Großstädte - ganz im Gegensatz zu den Kostensteigerungen der vergangenen Jahre - weitgehend unverändert. Lediglich in Frankfurt am Main, Hamburg und Bonn sind entsprechende Gebühren gestiegen oder gesunken.

 

Die größten Veränderungen verzeichnet Frankfurt am Main mit einem Kostenanstieg um 165,50 Euro (6,6 Prozent) bei Erdreihengräbern und um 74,50 Euro (4,7 Prozent) bei Urnenreihengräbern. Bei Baumbestattungen senkte Frankfurt als einzige Stadt die Preise. Bei dieser beliebten alternativen Bestattungsart zahlen Frankfurter jetzt mit 65,50 Euro 3,2 Prozent weniger.

 

Hamburg hat im Vergleich zur Erhebung im vergangenen Jahr die Gebühren für alle drei Kategorien geringfügig erhöht: Erdreihengräber um 29 Euro (1,3 Prozent), Urnenreihengräber um 34 Euro (2,3 Prozent) und Baumbestattungen um 55 Euro (2,2 Prozent).

 

In Bonn zahlen Menschen, die sich für ein Erdreihengrab entscheiden, jetzt 177,95 Euro weniger, eine Senkung um 7,3 Prozent. Bei Urnengräbern senkte die Stadt die Gebühren immerhin um 8,80 Euro (0,75 Prozent). Baumbestattungen kosten in Bonn mit 62,67 Euro allerdings jetzt 4,71 Prozent mehr.

 

"Die Erdbestattung im Sarg wird keine Rolle mehr spielen"

 

"Friedhöfe müssen sich jetzt verändern. Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit", prophezeit Björn Wolff, Gründer und Geschäftsführer des digitalen Bestattungshauses mymoria. Er sieht Friedhöfe in der Pflicht, sich schneller den ändernden Wünschen der Menschen anzupassen: "Wir erkennen schon heute einen radikalen Wandel hin zu alternativen Bestattungsarten, deren Anteil an zukünftigen Beisetzungen weiter rasant ansteigen wird. Die Erdbestattung im Sarg wird keine Rolle mehr spielen und auch klassische Urnenbeisetzungen im Grab mit Grabstein werden immer weniger. Dadurch benötigen Friedhöfe viel weniger Flächen, die sie für neue Grabarten anpassen sollten. Kommunen könnten beispielsweise bestimmte Wiesen auf Friedhöfen für alternative Bestattungen freigeben, damit Angehörige dafür nicht ins Ausland ausweichen müssen."

 

Klassische Erdbestattungen haben bei dem deutschlandweit agierenden Bestattungshaus mymoria nur einen sehr geringen Anteil. Bei den Vorsorgen, bei denen Kunden online ihre eigenen Bestattungen planen, wünscht sich so gut wie niemand mehr eine Erdbestattung. Alternative Bestattungsarten wie Baum- und Seebestattungen machen jetzt schon mehr als die Hälfte aus. In Zukunft werden das laut den Vorsorgen noch viel mehr. Knapp zwei Drittel der mymoria-Kunden planen für sich eine alternative Bestattung.

 

Trends 2018 bei Bestattungen 

 

Neben der Digitalisierung der Bestattungsbranche haben sich im vergangen Jahr drei Trends abgezeichnet, die für Bestattungen in Deutschland im Jahr 2018 eine große Rolle spielen werden. Björn Krämer, Gründer und Geschäftsführer des Digitalen Bestattungshauses Mymoria, erläutert, welche neuen Möglichkeiten Angehörige haben, die in diesem Jahr eine Bestattung organisieren müssen:

 

1. Alternative Bestattungen ohne langfristige Grabpflege

 

Nur noch wenige Beisetzungen sind klassische Erdbestattungen im Sarg. Schon in den letzten Jahren waren die meisten Bestattungen Urnenbestattungen. Aber auch diese wird nicht mehr klassisch auf einem Friedhof durchgeführt, der Trend geht eindeutig hin zu alternativen Bestattungsarten. Im Jahr 2018 werden Baumbestattungen und Seebestattungen ganz oben stehen. Hinterbliebene müssen dafür keinen Grabplatz mit langer Ruhezeit kaufen und haben auch keine Verpflichtung zur Grabpflege.

 

2. Live-Streaming von Trauerfeiern und Bestattungen

 

Weil immer mehr Familien und Freunde weltweit verstreut leben, können nicht immer alle an einer Bestattung teilnehmen. Daher nutzen Hinterbliebene zunehmend das Internet für Live-Übertragungen von Trauerfeiern. So können auch Personen die im Ausland leben oder wegen Krankheit nicht reisen können von überall auf der Welt live Abschied nehmen.

 

In England ist das Live-Streaming von Trauerfeiern bereits sehr beliebt. Laut dem Economist ergab eine Umfrage unter britischen Bestattungsinstituten im Jahr 2016, dass bereits 61 Prozent der Bestatter von Kunden Anfragen nach Live-Übertragungen erhalten hatten.*

 

3. Öko-Bestattungen mit möglichst wenig Umweltbelastung

 

In 2018 werden Öko-Bestattungen ihren Durchbruch haben. Hinterbliebene achten immer mehr darauf, dass die Materialien für Särge und Urnen ökologisch sind. Bestatter müssen entsprechende Produkte in ihr Programm aufnehmen und auch bei der Kremierung und bei Überführungen auf geringe Emissionen achten.

 

Die "letzte Ruhe" wird immer teurer

 

Verbraucher müssen mit immer höheren Friedhofsgebühren rechnen. Im Durchschnitt wurden die Gebühren auf kommunalen Friedhöfen in Niedersachsen seit 2011 um 20 Prozent erhöht, besonders deutlich bei Urnenreihengräbern und Erdreihengräbern mit 28 bzw. 24 Prozent.

 

Im Bundesland Bremen waren es durchschnittlich sogar 23 Prozent. "Die Kommunen reagieren damit auf den anhaltenden Trend zur Feuerbestattung und zu kleineren und günstigeren Gräbern sowie Alternativen außerhalb der klassischen Friedhöfe", erklärt Christoph Keldenich, Aeternitas-Vorsitzender aus Königswinter.

Zusammen mit dem Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Bernhard Zentgraf, bemängelt er, dass sich die Finanzierungsprobleme vieler Friedhöfe durch Gebührenerhöhungen kaum lösen lassen. Die Bürger wichen weiter verstärkt auf günstigere Alternativen aus.

 

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