Cybergefahr 2024: Und ewig grüßt der Windows-Dino

 

Fast 2 Millionen Windows-Computer in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind mit einem veralteten Betriebssystem in privaten Haushalten im Internet unterwegs, so das Beratungsunternehmen ESET. Das beliebteste unsichere Windows-Betriebssystem ist weiterhin Windows 7 (1,2 Millionen), was bereits seit vielen Jahren keine Updates mehr erhält. Das Gros der unsicheren Geräte steht in Deutschland (rund 1,8 Millionen). Die Mehrheit hiervon (1,15 Millionen) sind Rechner mit Windows 7 als Betriebssystem. Mit Windows 8 bzw. 8.1 sind noch knapp 640.000 Geräte ausgestattet, selbst Windows XP ist noch auf 90.000 Computern installiert.

 

"Es ist schon bedrückend, wenn man sieht, dass trotz jahrelanger Informationskampagnen Millionen Anwender immer noch auf veraltete Windows-Betriebssysteme setzen. Denn: Windows-Oldies bergen für Privatanwender ebenso wie im Büroalltag immense Gefahren. Über 1,8 Millionen Computer in Deutschland haben noch einen Betriebssystem-Dinosaurier installiert. Dabei liegt das Support-Ende von Windows 7 bereits mehrere Jahre zurück, Windows 8.1 wird auch seit gut einem Jahr nicht mehr mit Updates versorgt. Wer jetzt nicht handelt, handelt grob fahrlässig", sagt Thorsten Urbanski, IT-Sicherheitsexperte bei ESET. "Für Cyberkriminelle sind diese unsicheren Rechner einfach zu attackieren: Eine nicht geschlossene Sicherheitslücke in Computerprogrammen kann ausreichen, um den Rechner zu kapern, alle privaten Daten zu stehlen oder das Gerät nach erfolgreicher Infektion in Botnetze einzubinden."

 

Teuer kann es nach Einschätzung von Urbanski für Unternehmen werden, die weiterhin im Büroalltag auf veraltete Windows-Rechner setzen. "Kommt es hier zu Schäden durch Hackerangriffe, ist es unklar, ob Versicherungspolicen greifen - denn: Seit Jahren veraltete Windows-Rechner entsprechen bei weitem nicht mehr dem Stand der Technik. Dennoch sehen wir auch Licht am Ende des Tunnels, denn immer mehr Nutzer wechseln auf ein aktuelles Betriebssystem wie Windows 10 oder 11. Doch das nächste Support-Ende steht 2025 mit Windows 10 bereits in den Startlöchern."

 

Deutschland ist Spitzenreiter bei unsicheren Betriebssystemen

 

Bei einem Blick auf die Anteile unsicherer Betriebssysteme nimmt Deutschland einen Spitzenplatz ein. Rund 4 Prozent aller Windows-Computer in deutschen Haushalten haben ein veraltetes Betriebssystem installiert. Die Mehrheit hiervon (1,15 Millionen) sind Rechner mit Windows 7 als Betriebssystem. Bereits seit 2020 gibt es hierfür keine Updates mehr. Windows 8 bzw. 8.1 sind noch auf knapp 640.000 Geräten installiert, selbst Windows XP noch auf 90.000 Computern. Bei letztgenanntem liegt das Support-Ende bereits ein Jahrzehnt zurück.

 

Drei Sicherheitstipps der ESET Experten

 

- Windows schleunigst aktualisieren: Trotz der Umgewöhnung sollte immer die neueste Windows-Version genutzt werden. Eine alte Windows-Variante wie 7 oder XP sind eine tickende Zeitbombe. ESET empfiehlt Anwendern den Wechsel zu Windows 10 oder 11. Eine Linux-Distribution kann aber auch eine gute Alternative darstellen.

 

- Regelmäßige Updates installieren: Nicht nur das Betriebssystem, auch Firmware sowie die installierte Software sollten immer aktuell sein. Sind Updates verfügbar, sollten diese umgehend installiert werden. Unser Tipp: Immer die automatische Updatefunktion aktivieren.

 

- Sicherheitssoftware einsetzen: Eine moderne Internet Security Software ist Pflicht. Die Sicherheitslösung muss neben E-Mails und Webseiten auch Wechselmedien wie USB-Sticks, den Arbeitsspeicher und das Netzwerk auf Malware überprüfen. Ebenfalls sollte die Lösung einen Exploit-Blocker besitzen, der im Notfall zuverlässig schützt, wenn noch kein Update für die jeweilige Software verfügbar ist. Unser Tipp: Setzen Sie auf moderne Sicherheitslösungen, die eine cloudbasierte Schutzebene bieten. Diese dient speziell zur Abwehr bisher unbekannter Bedrohungen.

 

Nur ein Drittel kümmert sich um den eigenen digitalen Nachlass

 

E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Medien, die PIN für das Smartphone: Nur ein gutes Drittel der Internetnutzerinnen und Internetnutzer (37 Prozent) kümmert sich darum, was nach dem eigenen Tod mit dem so genannten digitalen Erbe geschieht. 16 Prozent haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt – und 21 Prozent teilweise. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.178 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 1.014 Internetnutzerinnen und -nutzer. Damit liegt der Wert seit mehreren Jahren auf ähnlichem Niveau: 2019 waren es insgesamt 31 Prozent und 2021 40 Prozent, die angaben, sich ganz oder teilweise um ihr digitales Erbe gekümmert zu haben. Immerhin: Weitere 15 Prozent planen laut der aktuellen Umfrage, dies künftig zu tun. 45 Prozent schließen eine Regelung ihres digitalen Nachlasses kategorisch aus.  „Jeder und jede sollte sich frühzeitig darum kümmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem digitalen Erbe geschieht. Eine Übersicht über alle Accounts inklusive Benutzernahmen und Passwörter kann man an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren oder in einem notariell angefertigten Testament hinterlegen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

 

Unter denjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, hat die große Mehrheit (83 Prozent) eine Vertrauensperson aus dem Umfeld benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts kümmern soll. 47 Prozent haben bei Online-Diensten und sozialen Netzwerken – sofern möglich – konkrete Nachlasskontakte angegeben. 13 Prozent haben testamentarisch vorgesorgt. Fast niemand (2 Prozent) nutzt eine kommerzielle Plattform oder App für die digitale Nachlassplanung. „Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers oder Smartphones – dies beinhaltet auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien“, betont Rohleder. „Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen.“

 

Gefragt danach, welche Bereiche ihres digitalen Erbes sie geregelt haben, gibt jedoch nur jeder und jede Zehnte (10 Prozent) an, dies für die Logins zu sozialen Netzwerken getan zu haben. Deutlich mehr Menschen haben die Zugänge und PINs von Geräten wie Smartphone, Laptop oder Tablet, die 72 Prozent hinterlegt. 42 Prozent haben Regelungen für ihre Logins zu online verwalteten Services wie Bankkonten oder Versicherungen getroffen und 36 Prozent für den Verbleib ihrer Hardware. Ebenfalls ein Drittel (35 Prozent) hat Zugänge zu Online-Konten oder Messenger-Diensten für Hinterbliebene hinterlegt und 29 Prozent zu Online-Speichern oder Cloud-Diensten. Ein Fünftel (20 Prozent) hat Regelungen für Zugänge zu Videotelefonie-Diensten getroffen.

 

Insgesamt fällt der Umgang mit dem Thema vielen schwer: 42 Prozent aller Internetnutzerinnen und -nutzer empfinden den Umgang mit dem digitalen Nachlass als unangenehm und möchten sich ungern damit auseinandersetzen. Ein Drittel der Internetnutzerinnen und Internetnutzer wünscht sich aber auch ein digitales Leben nach dem Tod: 36 Prozent möchten, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken auch nach ihrem Ableben weiterbestehen.

 

Bitkom-Hinweise zum Umgang mit dem digitalen Nachlass:

 

1. Persönliche Informationen auf Datenträgern

Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet dies auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien. Damit dürfen die Erben die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Ein Notar oder Nachlassverwalter kann daher auf Wunsch zuvor entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten bzw. konservieren lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die manche lieber mit ins Grab nehmen möchten.

 

2. Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher

Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorbenen ein – auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen.

 

3. Profile in sozialen Netzwerken

Hinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook ist es Nutzern möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Eine Anmeldung unter dem Konto des Verstorbenen oder das Lesen von dessen Chats ist aber auch dem Nachlasskontakt nicht möglich. Angehörige können darüber hinaus beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen.

 

Tipps zum Schutz vor Identitätsmissbrauch

 

Identitätsmissbrauch im Internet ist eine ernstzunehmende Bedrohung. So versuchen Kriminelle mitunter, im Namen der Opfer kostenpflichtige Streaming-Dienste zu abonnieren, Produkte zu bestellen oder Abbuchungen über die Handyrechnung vorzunehmen. Die Württembergische Versicherung AG gibt Tipps, wie man sich davor schützen kann.

 

Identitätsmissbrauch

 

Eine aktuelle Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov ergab, dass Identitätsdiebstahl als größte Gefahr im Internet wahrgenommen wird – noch vor Datendiebstahl und Hackerangriffen.

 

Identitätsbetrug ist nicht immer leicht erkennbar. Durch professionell gefälschte Phishing-Mails können etwa vertrauliche Daten leicht in die falschen Hände geraten. Ein Beispiel: Ein Freund bittet online um Hilfe. Alles, was zu tun sei, ist einen SMS-Code auf dem eigenen Smartphone per Facebook an ihn weiterzuleiten. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist das ein Betrugsversuch und der Freund kann Opfer eines Identitätsdiebstahls werden. Die Codes sind vermutlich Bezahl-Codes, die später auf der eigenen Handyrechnung aufgetaucht wären.

 

Es gibt zahlreiche Tipps, wie Identitätsmissbrauch vorgebeugt werden kann:

 

Sparsam mit persönlichen Daten im Internet umgehen, auch in den sozialen Medien. Starke Passwörter nutzen und sich nicht anmelden, wenn jemand über die Schulter sehen kann. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, wie zum Beispiel TAN und Fingerabdruck. Passwortmanager als hilfreiche Unterstützung einsetzen. E-Mails von unbekannten Absendern löschen. Antworten wie „Ich habe bei Ihnen nichts bestellt“ bestätigen Online-Kriminellen, dass die E-Mail-Adresse aktiv ist. Online nichts über sich erzählen, was man nicht auch Fremden in der U-Bahn erzählen würde. Alle Softwarekomponenten des eigenen Gerätes immer aktuell halten – auch Programme, die man nicht nutzt.

Für den Fall, dass es trotz aller Vorsicht im privaten Bereich zu einem Identitätsmissbrauch im Internet kommt, ist es hilfreich, über den entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen, etwa über eine Hausratversicherung und den Baustein CyberPlus der Württembergischen Versicherung. Dieser zusätzliche Baustein bietet unter anderem finanziellen Schutz nach Online-Angriffen oder Passwortmissbrauch.

 

Neues iPhone: Nach halbem Jahr im Schnitt 18 Prozent sparen

 

Recherchen des Geldratgebers Finanztip auf Grundlage von  Angeboten bei Idealo zeigen, dass der Preis von neuen iPhone-Modellen in den ersten sechs Monaten um durchschnittlich 18 Prozent gesunken ist, dann aber stagniert. Wer in Zeiten hoher Inflation aufs Geld achten muss, sollte auf Vorgängermodelle setzen. Sie können fast das Gleiche und sind deutlich preiswerter.

 

Am 7. September 2022 stellt Apple das iPhone 14 vor. Wer das neue Modell im Shop direkt nach der Veröffentlichung bestellt, zahlt normalerweise am meisten. „Wer schlau agiert, kann das Apple-Flaggschiff deutlich günstiger bekommen“, sagt Arne Düsterhöft, Telekommunikations-Experte bei finanztip.de. Neue iPhone-Modelle waren in der Vergangenheit bereits nach sechs Monaten rund 18 Prozent günstiger. Aufgrund von Inflation, Lieferengpässen und Chipmangel hält sich der Preis nach einem halben Jahr allerdings auf hohem Niveau. „Wir haben bei den neuen iPhones in den vergangenen zwei Jahren beobachtet, dass der Preis weniger stark fiel, als es bei iPhones der früheren Jahre der Fall war“, berichtet Düsterhöft. Der Experte empfiehlt deshalb, die Preisentwicklung auf Vergleichsseiten wie Idealo oder billiger.de über längere Zeit zu beobachten und bei Tiefpreisen zuzuschlagen.

 

Geld sparen mit dem Vorgängermodell

 

Wer in Zeiten hoher Inflation etwas auf seine Ausgaben achten muss, aber dennoch ein iPhone möchte, kann mit einem Vorgängermodell viel Geld sparen. „Grundsätzlich sinkt im Apple-Shop der Preis älterer iPhone-Generationen, sobald das neue Modell am Markt ist“, sagt Düsterhöft. Noch mehr spart, wer nicht im Apple-Shop kauft, sondern sich den günstigsten Händler heraussucht.

 

Das iPhone 12 kostet zurzeit bei einem günstigen Angebot rund 629 Euro, nachdem es zum Erscheinungstermin 2020 bei Apple selbst noch 899 Euro kostete. Eine Ersparnis von rund 30 Prozent.

Das iPhone 11 bekommen Apple-Fans momentan schon für etwa 493 Euro. Gegenüber dem Originalpreis von 799 Euro ergibt das drei Jahre später eine Ersparnis von etwa 38 Prozent1.

 

Da es bei neuen Smartphone-Modellen in der Vergangenheit nur kleinere Innovationsprünge gab, lohnt der Griff zu einer älteren Generation. „Ältere iPhones laufen immer noch schnell und sind für Apple-Verhältnisse günstig zu haben“, erklärt Düsterhöft. Einzige größere Einschränkung beim iPhone 11 ist, dass es den neuen Mobilfunkstandard 5G nicht unterstützt. „Dieser wird bei der Wahl des Handytarifs allerdings noch einige Zeit eine untergeordnete Rolle spielen", meint der Handy-Experte.

 

Noch mehr Sparen mit einem gebrauchten Handy

 

Wer sich an kleinen Kratzern am Gehäuse des Smartphones nicht stört, kann ein iPhone 12 mit gutem Timing gebraucht noch einmal 100 Euro billiger bekommen gegenüber dem günstigsten Preis auf der Preisvergleichsseite Idealo. Das iPhone 11 gibt es gebraucht sogar 130 Euro günstiger. „Sparfüchse bekommen das iPhone 11 heute so für die Hälfte des ursprünglichen Preises”, erklärt Düsterhöft. Professionelle Gebrauchthändler prüfen die Geräte auf Herz und Nieren und stehen mit einer langfristigen Garantie und Gewährleistung dafür gerade, dass sie einwandfrei funktionieren. In der jüngsten Finanztip-Untersuchung überzeugten die Online-Händler für gebrauchte Elektronik Asgoodasnew, Buyzoxs und Rebuy mit günstigen Preisen und mit bis zu dreijähriger Händler-Garantie. „Das ist sogar ein Plus gegenüber einem Neugerät“, sagt Düsterhöft. „Sollte das Smartphone in den ersten drei Jahren den Geist aufgeben, versprechen die Händler, sich um eine kostenlose Reparatur zu kümmern. Zudem schont ein gebrauchtes Handy die Umwelt.“

 

1Daten auf Grundlage von Preisen bei Idealo, Stand: September 2022.

 

Gebrauchtes Handy: 26 Prozent Ersparnis gegenüber dem Neupreis

 

Mit einem gebrauchten Smartphone in gutem Zustand können Verbraucher im Schnitt 26 Prozent gegenüber einem neuen Handy sparen. Selbst im Zustand „wie neu“ ist noch eine mittlere Ersparnis von 14 Prozent zum Originalpreis möglich. Der Geldratgeber Finanztip hat jetzt spezialisierte Händler untersucht. Die Online-Händler Asgoodasnew, Buyzoxs und Rebuy überzeugten mit günstigen Preisen und mit bis zu dreijähriger Händler-Garantie.

 

Zum Schulbeginn wünschen sich die Jüngsten oft zum ersten Mal ein eigenes Handy. „Ein neues Smartphone muss es nicht immer sein, ein Gebrauchtes tut es auch, spart Geld und schont die Umwelt“, sagt Arne Düsterhöft, Telekommunikations-Experte bei finanztip.de. Wer sich an kleinen Kratzern am Gehäuse des Smartphones nicht stört, kann ein Oberklasse-Handy fast um die Hälfte günstiger bekommen, wenn er es gebraucht kauft – und kann so durchaus über 550 Euro1 sparen. In welchem Zustand das Smartphone sein soll, kann der Käufer auf den Plattformen selbst auswählen.

 

Finanztip-Empfehlung mit langfristiger Garantie: Asgoodasnew, Buyzoxs, Rebuy

 

Professionelle Händler prüfen die Geräte auf Herz und Nieren und stehen mit Garantie und Gewährleistung dafür gerade, dass sie einwandfrei funktionieren. In der jüngsten Finanztip-Untersuchung hatten die Online-Händler für gebrauchte Elektronik Asgoodasnew, Buyzoxs, Rebuy die meisten Handys zu einem überzeugenden Preis im Angebot. „Wir empfehlen nur Händler, die mit sehr langfristigen Garantien von bis zu 36 Monaten herausstechen“, sagt Düsterhöft. Das ist ein weiteres Plus gegenüber einem Neugerät: Sollte das Smartphone in den ersten drei Jahren den Geist aufgeben, versprechen die Händler, sich um eine kostenlose Reparatur zu kümmern. „Das ist kulanter als der Service, der von so manchem Hersteller für Neugeräte geboten wird“, sagt Düsterhöft.

 

Experten-Tipp: Beim Kauf flexibel bleiben

 

Exotische und neue Handys finden sich auf dem Gebrauchtwaren-Markt seltener. „Es dauert einige Monate, bis die gebrauchten Smartphones bei den Händlern landen, und bei schlechtem Timing ist das Wunsch-Smartphone womöglich gerade nicht vorrätig“, meint Düsterhöft. Deshalb empfiehlt der Experte, beim Kauf flexibel zu bleiben, entweder eine Weile zu warten, nach anderen Smartphone-Modellen zu suchen oder bei einem weiteren Händler zu schauen. Auch ein Preiswecker bei Preisvergleichsseiten wie Idealo oder billiger.de kann helfen.

 

[1] Preisersparnis für das Samsung Galaxy S21 Ultra 256 GB gegenüber dem aktuellen Neupreis im Idealo-Preisvergleich.
 

Deutsche geben 23 Milliarden Euro zu viel für Handyverträge aus

 

Viele Produkte des täglichen Bedarfs verteuern sich gerade erheblich – bei Handytarifen sind jedoch hohe Ersparnisse möglich: Würden alle Kunden der großen deutschen Mobilfunker in einen günstigeren Discountertarif wechseln, ließen sich rechnerisch pro Jahr 23,4 Milliarden Euro sparen. Für Durchschnittsnutzer sind so bis zu 82 Prozent Ersparnis drin. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox.

 

287 Euro rechnerische Ersparnis pro Jahr möglich

 

Derzeit haben die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica/O2 rund 81,5 Millionen Kundinnen und Kunden. Würden alle diese Kunden mit ihren Verträgen zu einem günstigeren Discountertarif wechseln, könnten sie pro Mobilfunkvertrag rechnerisch 286,61 Euro im Jahr einsparen. Die mögliche Gesamtersparnis pro Jahr liegt damit bei 23,4 Milliarden Euro.

 

Vor allem Handytarife mit kleinen und mittleren Datenbudgets werden bei weniger bekannten Anbietern wesentlich günstiger angeboten. Aktuell sind etwa Discounter-Tarife mit 4 bis 5 Gigabyte (GB) Datenvolumen bereits ab fünf Euro monatlichem Durchschnittspreis zu haben. Sie kosten teilweise weniger als ein Viertel der günstigsten Netzbetreiberangebote – das Sparpotenzial liegt je nach zugrunde liegendem Netz zwischen 75 und 82 Prozent.

 

Durchschnittlicher Datenverbrauch ist weiterhin niedrig

 

Laut Bundesnetzagentur lag das pro Vertrag im Schnitt verbrauchte Datenvolumen zuletzt bei 4,3 GB. In den Handytarifen der großen Anbieter stecken aber pro Vertrag durchschnittlich 27 GB – also mehr als das Sechsfache. Somit zahlen viele Kundinnen und Kunden jeden Monat für Tarifleistungen, die sie nicht oder nur teilweise benötigen.

 

„Viele Verbraucher überschätzen ihren Datenbedarf,“ sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. „Üblicherweise sind Smartphones die meiste Zeit des Tages in einem WLAN-Netz eingeloggt, entweder am Arbeitsplatz oder zu Hause. Während dieser Zeit wird kein Datenvolumen über den Handytarif verbraucht.“

 

Eigenen Datenverbrauch auf den Prüfstand stellen

 

Tipp für Verbraucher: In den Smartphone-Einstellungen ist transparent ablesbar, wie viel Datenvolumen im letzten Abrechnungszeitraum genutzt wurde. Weicht das gebuchte Volumen regelmäßig vom Verbrauch ab, sollte ein passenderer Tarif gesucht werden. Zur Finanzierung eines neuen Smartphones ist es in den meisten Fällen deutlich günstiger, Gerät und Tarif getrennt zu erwerben. „Um den Einmalpreis eines Geräts so niedrig wie möglich zu halten, buchen viele Kunden hochpreisige Tarife“, sagt Theumer. „Diese enthalten immer höhere Datenbudgets, die oft kaum genutzt werden.“

 

Wer leistungsstarke Tarife mit viel Datenvolumen und Extras wie schnellem 5G-Mobilfunk oder Multi-SIM-Optionen sucht, findet bei den Vertragstarifen von Telekom, Vodafone und Telefonica die größte Auswahl. Für die meisten Bedarfe sind die Angebote der Discounter hingegen absolut ausreichend.

 

Methodik

77 Prozent aller aktiven SIM-Karten (81,5 Mio.) sind laut Jahresbericht der Bundesnetzagentur bei den Netzbetreibern im Einsatz. Die jährliche Ersparnis beim Wechsel vom Netzbetreiber- zum Discounter-Tarif im gleichen Netz beträgt über alle drei Netze hinweg 286,61 Euro. Multipliziert mit 81,5 Millionen Vertragskunden bei den Netzbetreibern ergibt sich eine Ersparnis von 23,4 Milliarden Euro. Die Marktanteile der Netzbetreiber wurden hierfür gewichtet. Ab dem 25. Vertragsmonat kann die Ersparnis abweichen.

 

Online-Plattformen wie Facebook können mehr als die Hälfte der Internetaktivität verfolgen

 

Studie zeigt: Digitale Plattformen können bis zu 52 Prozent der Seiten nachvollziehen, die InternetnutzerInnen besuchen – Plattformen können Tracker über Like-, Share- oder Login-Buttons laden – Durch Auswertung des Surfverhaltens ihrer NutzerInnen können Plattformen Rückschlüsse auf Menschen ziehen, die selbst nicht dort angemeldet sind – Aufsichtsbehörden sollten gestärkt werden, um Regulierungen durchzusetzen

 

Online-Plattformen wie Facebook können Internetaktivitäten vieler Menschen verfolgen und speichern – unabhängig davon, ob diese dort angemeldet sind. Das zeigt eine Studie, die Forscher der Abteilung Unternehmen und Märkte im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) gemeinsam mit Wissenschaftlern der Universitäten Zürich, Lausanne und Yale durchgeführt haben. Für die Studie haben die Ökonomen auf Basis von Nutzerdaten von knapp 5 000 Menschen berechnet, welche Daten der Plattform-Betreiber Facebook theoretisch speichern könnte. Ihr Ergebnis: Bis zu 52 Prozent der von den untersuchten Personen besuchten Seiten – das entspricht etwa 40 Prozent der im Internet verbrachten Zeit – könnten mit den technischen Möglichkeiten der Plattform nachvollzogen werden.

 

„Weil die Unternehmen kaum Auskünfte darüber geben, welche Algorithmen sie verwenden, kann niemand mit Sicherheit sagen, welche Daten wirklich gespeichert und genutzt werden“, erklärt Hannes Ullrich, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Unternehmen und Märkte des DIW Berlin. „Unsere Untersuchung zeigt aber, dass die technischen Grundlagen dafür, einen großen Teil der Internetaktivität zu beobachten, bei Online-Plattformen vorliegen.“ Die beobachteten Internetverläufe können sich eignen, individuelle Konsumentenprofile zu erstellen. Für die Unternehmen sei es attraktiv, solche Profile zu erstellen, weil sie so zielgerichtet geschaltete Werbung an Anbieter von Produkten und Dienstleistungen verkaufen können. Diese Praktiken wurden bereits durch andere Untersuchungen aufgezeigt, die jetzige Studie quantifiziert aber erstmals, wie groß der Anteil der beobachtbaren tatsächlichen Internetaktivität ist und auf welche Weise die gesammelten Daten genutzt werden können.

 

Betroffen sind auch Menschen, die Plattformen gar nicht nutzen

 

Nicht nur von NutzerInnen der Plattformen könnten dabei die Internetaktivitäten dokumentiert werden – auch Menschen, die die Dienste selbst nicht nutzen, könnten erfasst werden. Um Konsumentenprofile zu erstellen, benutzen die Plattformen sogenannte Tracker, die zum Beispiel über Like-, Share- oder Login-Buttons automatisch geladen werden – unabhängig davon, ob die erfasste Person selbst bei der Plattform angemeldet ist oder ob dieser Button geklickt wird. So könnte Facebook die von seinen AnwenderInnen besuchten Seiten mit den bei Facebook hinterlegten Nutzerdaten verknüpfen und Rückschlüsse auf andere BesucherInnen dieser Seiten ziehen. Die Studie zeigt, dass mit dieser Methode demografische Eigenschaften wie Alter, Geschlecht oder das Bildungsniveau von Nicht-NutzerInnen der Plattformen mit bis zu 65-prozentiger Sicherheit korrekt geschätzt werden können. „Auch die Internet-Aktivität von Menschen, die selbst nicht auf den Plattformen angemeldet sind, kann beobachtet werden“, so Studienautor Ullrich. „Durch den Vergleich mit Daten von angemeldeten Personen können auch über sie Konsumentenprofile angelegt werden, die die Plattformen oder Dritte für gezielte Werbung nutzen können.“

 

Aufsichtsbehörden müssen angemessen ausgestattet werden

 

Theoretisch können InternetnutzerInnen zwar seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Speichern von Trackern bei der bekannten Cookie-Abfrage auf Webseiten widersprechen, bisherige Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass nur wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. „Die aktuell von der Europäischen Kommission geplanten Neuregelungen im Digital Markets Act und im Digital Services Act könnte Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien stärker sanktionieren“, prognostiziert Ullrich. „Damit die Regeln aber auch umgesetzt werden können, braucht es eine angemessene personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden.“ Zudem könnten unabhängige Datentreuhänder mit expliziter Zustimmung der NutzerInnen Daten sammeln und diese nach transparenten Richtlinien an Werbetreibende weitergeben. So könnte die – für InternetnutzerInnen durchaus auch nützliche – gezielte Werbeschaltung mit dem erwünschten Datenschutz verbunden werden.

 

Rücknahme von defekten Handys und Co.: Jetzt auch bei Supermärkten

 

Ab Juli müssen Lebensmittelgeschäfte und Discounter ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Auch Online-Shops müssen sich um eine verbraucherfreundliche Rücknahme kümmern.

 

Rücknahme von defekten Handys und Co.: Jetzt auch bei Supermärkten

Abgabe der Elektroschrott jetzt auch im Supermarkt

Altartikel zu entsorgen wird einfacher

Vor dem Wegschmeißen im Sinne der Nachhaltigkeit prüfen, ob das Gerät repariert werden kann

 

Bislang galt, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte Altgeräte kostenfrei zurücknehmen müssen. Neu ist, dass ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, deren gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die dauerhaft oder immer wieder Elektrogeräte vertreiben.

 

Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen:

„Mit dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist es für Verbraucher:innen leichter, ihre defekten Elektrogeräte wie beispielsweise Handy, Föhn oder Toaster zu entsorgen. Bisher landete Elektronikschrott in speziellen Sammelcontainern oder Recyclingstationen. Es wird also noch etwas einfacher und flächendeckender, die Geräte ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ich habe die große Hoffnung, dass bei Neuanschaffung der Geräte energie- und ressourcensparende Kriterien angesetzt werden. Es kann sich auch lohnen, in Repaircafés prüfen zu lassen, ob den alten Geräten neues Leben eingehaucht werden kann.“

 

Weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/elektroschrott-diese-geraete-und-gegenstaende-gehoeren-ins-recycling-12861

 

Fake-Anrufe: Wenn die Datenbanditen zuschlagen

 

Die Beschwerden über unzulässige Telefonanrufe reißen nicht ab. Aktuell geben sich Betrüger als Mitarbeiter:innen des technischen Supports von Microsoft aus und versuchen so, an die Daten der Verbraucher:innen zu gelangen. Wie Sie sich schützen können, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.

 

Verbraucher:innen sollten ungebetenen Telefonanrufen immer skeptisch gegenüberstehen

 

Persönliche Daten niemals weitergeben

 

Um lästige Anrufe bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, sind Anruferdaten wie Name der Firma, Datum, Uhrzeit, Grund des Anrufs und angezeigte Rufnummer notwendig

 

„Wir warnen eindringlich vor Anrufen von angeblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des technischen Supports von Microsoft!“, sagt Omar Harb, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Seit Jahren gibt es immer wieder Meldungen und Beschwerden über Betrüger, die am Telefon behaupten, dass sie Mitarbeiter:innen von Microsoft sind. Harb weiß: „Die Betrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen, um an die persönlichen Daten zu kommen. Das betrifft vor allem E-Mail-Adresse und Kontodaten. „Auch die Rufnummer und die Anrufer wechseln ständig, ebenso die fragwürdigen Begründungen, weshalb die Daten benötigt werden. Oft sprechen die Anrufer Englisch oder gebrochenes Deutsch“, erklärt Omar Harb. Hier sollten Verbraucher:innen hellhörig werden.

 

Microsoft selbst warnt seit Bekanntwerden der ersten Betrugsfälle auf seiner Homepage vor der Betrugsmasche. Das Unternehmen bietet dort außerdem Tipps für Betroffene und ein Formular an, um Betrugsversuche zu melden.

 

Wie sich Betroffene schützen können

 

Betroffene Verbraucher:innen sollten Folgendes beachten:

 

Microsoft schickt nach eigenen Angaben ohne Zustimmung keine E-Mails an seine Kund:innen oder fordert persönliche  Daten per Telefon an, erst recht keine Bankdaten.

Wer einen Anruf von einem vermeintlichen Support-Mitarbeiter erhält, sollte sofort auflegen.

Bei unbekanntem Absender sollten Anhänge aus E-Mails nicht heruntergeladen werden.

Persönliche Daten sollten auf keinen Fall herausgegeben werden.

Bei einem Telefonat sollte keine Fremdsoftware auf den Computer, Tablet oder Smartphone heruntergeladen und installiert werden.

Von Drohungen sollten sich Verbraucher:innen nicht einschüchtern lassen.

Name der Firma, Datum und Uhrzeit sowie der Grund des Anrufs und die Telefonnummer sollten notiert werden und der Betrugsfall der Polizei gemeldet werden.

Auch bei der Bundesnetzagentur können betrügerische Nummern gemeldet und damit andere geschützt werden, so die Verbraucherzentrale Bremen.

 

Handy: Teure Roaming-Fallen in Grenzgebieten

 

Trotz freier Handynutzung innerhalb der EU drohen weiterhin Kostenfallen – wenn sich das Smartphone in Grenzregionen ins "falsche" Netz einwählt. Teuer wird das versehentliche Roaming vor allem bei Prepaid- und Discounttarifen, wie eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt. In der Schweiz etwa drohen Kosten von bis zu 1,82 Euro pro Minute.

 

Netzwechsel wird meist gar nicht bemerkt

 

Wenn zwei EU-Länder aneinandergrenzen, ist die unfreiwillige Nutzung des Nachbarnetzes kein Problem – seit 2017 gelten EU-weit dieselben Konditionen wie im Heimattarif. Außerhalb der EU können hingegen hohe Kosten in fremden Netzen anfallen. Der Sprung ins "falsche" Netz geschieht unbemerkt, wenn die automatische Netzwahl voreingestellt ist.

 

"Entlang der Ländergrenzen funken Mobilfunkmasten oft kilometerweit ins Nachbarland hinein", erläutert Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. "Moderne Smartphones wählen sich grundsätzlich in das beste verfügbare Netz ein. Das gilt auch dann, wenn das Nachbarnetz stärkere Signale sendet als das heimische."

 

Grenz-Roaming schraubt Telefonkosten auf bis zu 3 Euro/Minute

 

Großbritannien, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören nicht zur EU – werden aber von allen großen Providern tariflich der EU zugerechnet. Es entstehen also keine Mehrkosten bei der Nutzung dieser Netze. Anders bei der Schweiz: Derzeit können nur Vertragskunden der Telekom im Schweizer Netz ohne Zusatzkosten telefonieren. Wer eine Telekom-Prepaidkarte hat oder bei einem anderen Anbieter unter Vertrag ist, zahlt im Schweizer Netz bis zu 1,82 Euro pro Minute.

 

Noch teurer ist mit bis zu 2,99 Euro pro Minute die Nutzung des türkischen Netzes. Dieselben Kosten fallen auch in Bosnien-Herzegowina oder Montenegro an. Diese Länder grenzen an das EU-Land Kroatien; die Türkei hat Landes- und Seegrenzen zu Griechenland. In der Nähe der türkischen Grenze liegt etwa die griechische Insel Kos.

 

Prepaid- und Discounterkunden oft schlechter gestellt

 

Kundinnen und Kunden mit einer Prepaidkarte zahlen fürs Roaming oft 30 bis 50 Prozent mehr als Vertragskunden. Noch höher sind die Kosten meist bei Discountern, die kein eigenes Netz betreiben.

 

"Mobilfunk-Discounter richten ihre Vermarktung vornehmlich auf die Inlandsnutzung aus", sagt Theumer. "Die Kalkulation sehr niedriger Preise im Inland hat jedoch eine Kehrseite: Insbesondere für die Auslandsnutzung und das Buchen von Zusatzservices werden vergleichsweise hohe Gebühren erhoben."

 

Datennutzung: Kostendeckel verhindert Schockrechnungen

 

Für die Datennutzung im Westbalkan und in der Türkei fallen bis zu 11,80 Euro je Megabyte an. Somit können bereits bei kleinen Datenmengen immense Kosten entstehen. Ein fünfminütiges YouTube-Video in mittlerer Qualität würde mit über 265 Euro zu Buche schlagen – jedoch greift aufgrund einer Regulierung bei Erreichen von knapp 60 Euro ein Kostendeckel. Zuvor hatte es jahrelang Schockrechnungen von teils mehreren Tausend Euro gegeben.

 

Um die Roaming-Kostenfalle entlang von Ländergrenzen zu umgehen, empfiehlt sich in den Handy-Einstellungen die Umstellung auf manuelle Netzwahl. Zusätzlich sollte Daten-Roaming deaktiviert werden. Die Buchung spezieller Auslandsoptionen ist nur bedingt hilfreich, weil diese meist nur wenige Hundert Megabyte beinhalten. Für längere Aufenthalte ist deshalb der Kauf einer lokalen Prepaidkarte anzuraten. Eine Buchung solcher Karten ist auch schon vor Reiseantritt möglich.

 

Methodik

Berücksichtigt wurden die Roaming-Standardtarife der Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone, O2/Telefonica, 1&1, Drillisch, Freenet sowie exemplarisch der drei Discounter Ja!Mobil, LIDL Connect und Edeka Mobil. Quelle sind die online verfügbaren Preislisten der Anbieter. Ausgewertet wurden die Roamingkonditionen für die Länder Ägypten, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Moldau, Montenegro, Russland, Schweiz, Türkei. In der Ukraine fallen derzeit für Kunden deutscher Provider keine Roamingkosten an. Stand: 21.03.2022

 

Social Media: WhatsApp, YouTube und Instagram sind am wichtigsten

 

WhatsApp, YouTube und Instagram: So lautet die Reihenfolge der unter deutschen Jugendlichen meist­genutzten Sozialen Netz­werke. Im Kommen ist TikTok, keine Platt­form konnte im Vergleich zum Vorjahr so stark hinzu­gewinnen wie das Musik­video­portal. Dies sind Ergebnisse der repräsen­tativen Jugend-Digital­studie der Postbank.

 

Im Vergleich zur Befragung im Vorjahr blieben die Nutzungs­zahlen bei WhatsApp und Instagram relativ stabil. 83 Prozent der 16- bis 18-Jährigen verwenden WhatsApp und 77 Prozent Instagram. YouTube lag im Vorjahr noch gleichauf mit WhatsApp auf dem Spitzen­platz, verlor aber sieben Prozent­punkte und liegt mit 79 Prozent nun auf dem zweiten Platz.

 

TikTok erfreut sich wachsender Beliebtheit

 

Stark hinzu­gewinnen konnte hingegen TikTok. 58 Prozent der Teenager sind bei dem Musik­video­portal angemeldet. Das sind 31 Prozent­punkte mehr als im Vorjahr. Wenig Interesse haben die Jugend­lichen an Twitter, nur 17 Prozent nutzen es. Auch Facebook spielt mit ähnlich niedrigen Nutzungs­zahlen kaum eine Rolle.

 

„Jugendliche nutzen die sozialen Medien ganz selbst­verständlich, sie haben keine Berührungs­ängste mit neuen Platt­formen und Communities“, sagt Thomas Brosch, Leiter Digital­vertrieb der Postbank. „Wer diese Generation erreichen und ihre Welt verstehen will, der kommt an Social Media nicht vorbei. Auch Unter­nehmen müssen sich weiterhin darauf einstellen. Es lohnt sich, genau anzuschauen, welche Art von Austausch auf welcher Platt­form ankommt und welche Themen über welchen Kanal gespielt werden können.“

 

Unterschiedliche Vorlieben bei Mädchen und Jungen

 

Bei einigen Kanälen gibt es zwischen den Geschlechtern deutliche Unter­schiede. So verwenden zum Beispiel 74 Prozent der Mädchen Snapchat, aber nur 50 Prozent der Jungen. Ähnlich ist es bei TikTok. Dort loggen sich 73 Prozent der Mädchen ein, bei den Jungen sind es hingegen nur 44 Prozent. Letztere nutzen dafür häufiger das Video­portal Twitch, auf dem vor allem Computer­spiele gestreamt werden. 35 Prozent der Jungen, aber nur neun Prozent der Mädchen sind dort unterwegs.

 

Vertrauen in klassische Medien geschrumpft

 

Wenn es um aktuelle Nachrichten und Meinungs­bildung geht, vertrauen Teenager noch am stärksten auf die Online-News von seriösen Medien wie spiegel.de. Allerdings weniger als in den vergangenen Jahren, wie ein Blick in die Vorjahres­studie zeigt: Waren es im vergangenen Jahr knapp 60 Prozent der Jugendlichen, sind in der aktuellen Befragung nur noch 40 Prozent von den seriösen Medien überzeugt. Darüber hinaus verlässt sich knapp ein Drittel auf die Bericht­erstattung im Fernsehen und fast ebenso viele auf die Presse, im vergangenen Jahr waren es mit etwa 45 Prozent deutlich mehr.

 

Aber auch soziale Medien sind Anlauf­stellen, um sich zu informieren: Jeder Vierte hat bei YouTube-Clips keinerlei Bedenken, jeder Fünfte vertraut auf News über Instagram. Facebook und Twitter kommen auf acht bzw. sieben Prozent. „Soziale Medien sind für Jugendliche nicht nur Platt­formen für den Austausch mit Freunden und Bekannten. Sie sind auch Informations­quellen. Das heißt nicht, dass sie Fake News oder Social Bots generell auf den Leim gehen. Über diese Gefahren sind Teenager meist gut informiert und kennen ihre Quellen“, sagt Brosch von der Postbank.

 

Mobiles Internet in Deutschland überdurchschnittlich teuer

 

Der vzbv hat die Kosten für 1 GB mobiles Datenvolumen in mehreren europäischen Ländern verglichen

 

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist mobiles Internet in Deutschland überdurchschnittlich teuer.

Das mobil genutzte Datenvolumen steigt in Deutschland kontinuierlich.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Preisstrukturen für mobiles Datenvolumen in Deutschland mit anderen europäischen Ländern verglichen. Das Ergebnis: Die Preise für Mobilfunkleistungen in Deutschland und Europa sinken. Doch mit Blick auf die Nachbarländer sind die Angebote für mobiles Datenvolumen ohne Zusatzleistungen in Deutschland überdurchschnittlich teuer.

 

Unterwegs E-Mails beantworten, mit dem Smartphone navigieren oder online einkaufen – mobiles Internet ist aus dem Alltag von Verbrauchern nicht wegzudenken. In Regionen mit unzureichender stationärer Breitbandversorgung ist mitunter nur mit mobilem Datenvolumen Homeoffice möglich. Im Jahr 2020 nutzten 80 Prozent der über 14-Jährigen in Deutschland das mobile Internet.[1] Verbraucherfreundliche, europaweit wettbewerbsfähige Preise für mobiles Internet dienen daher der Daseinsvorsorge. Doch im Jahr 2019 zahlten deutsche Verbraucher im Schnitt etwa drei Mal so viel wie Endkunden in den besonders günstigen europäischen Ländern. Dies zeigt sich anhand der durchschnittlichen Kosten für ein Gigabyte mobiles Datenvolumen bei reinen Datentarifen, die in den europäischen Ländern stark variieren. Zum Beispiel zahlten 2019 Verbraucher in Polen 0,83 Euro für ein Gigabyte mobiles Datenvolumen, während in Deutschland der Preis dafür bei 3,35 Euro lag.

 

Obwohl die Preise für Mobilfunkleistungen in Deutschland und Europa sinken, steht Deutschland im Vergleich zu den untersuchten Ländern kontinuierlich auf Platz eins oder zwei der teuersten Länder für mobiles Internet.

 

Digitale Infrastruktur braucht mobiles Internet

 

Mobiles Datenvolumen ist die Grundlage für eine app-basierte digitale Infrastruktur. Entsprechend der voranschreitenden Digitalisierung wird auch immer mehr mobiles Datenvolumen benötigt. Deutschlandweit verbrauchten die Menschen 2019 noch 2,76 Milliarden Gigabyte, 2020 stieg die Nutzung bereits auf 3,97 Milliarden Gigabyte.[2]

 

Verbraucherzentralen helfen weiter

 

Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter https://www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen abgeben.

 

[1] Initiative D21 e.V. (Hrsg.), D21-Digital-Index 2020/2021, 2021, S. 12.

[2] Bundesnetzagentur (Hrsg.), Jahresbericht 2020 – Märkte im digitalen Wandel, 2021, S. 65.

 

Deutsche Handykunden lassen jedes Jahr über 33 Milliarden Euro liegen

 

Durch die Nutzung überdimensionierter Tarife lassen deutsche Handykunden jedes Jahr über 33 Milliarden Euro liegen. Der Hintergrund: Telekom, Vodafone und Telefonica packen in ihre Smartphone-Tarife gut siebenmal so viel Volumen wie üblicherweise benötigt. Das zeigt die aktuelle Analyse der Tarifexperten von Verivox.

 

Kosten könnten im Schnitt um 86 Prozent gesenkt werden

 

Derzeit benötigt ein durchschnittlicher Handynutzer laut Bundesnetzagentur rund drei Gigabyte (GB) pro Monat zum mobilen Surfen. Das Datenvolumen aller aktuellen Laufzeittarife der deutschen Netzbetreiber liegt jedoch über alle Tarife hinweg bei 22 GB – und ist damit mehr als sieben Mal so groß wie der tatsächliche Verbrauch.

 

Somit zahlen viele Kundinnen und Kunden jeden Monat für Leistungen, die sie nicht oder nur teilweise benötigen. Das Sparpotenzial ist immens: Statt 47,59 Euro (durchschnittliche Kosten für 22 GB) fielen für 3 GB lediglich 6,54 Euro an – 86 Prozent weniger. Für alle Netzbetreiberkunden mit Laufzeitvertrag summiert sich die Ersparnis auf 33,8 Milliarden Euro, die rein rechnerisch jedes Jahr zu viel ausgegeben werden.

 

Hochwertige Tarife dienen oft der Smartphone-Finanzierung

 

Viele hochpreisige Tarife würden nicht wegen großer Datenpakete gebucht, sondern um ein Smartphone zu finanzieren, sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox: „Um den Einmalpreis eines Geräts so niedrig wie möglich zu halten, buchen Kunden hochpreisige Tarife – und diese enthalten große Datenbudgets, die oft kaum genutzt werden.“

 

Bei der Telekom und bei Vodafone kostet jedes GB Datenvolumen im Schnitt 3,21 bzw. 2,64 Euro, bei Telefonica sind es 69 Cent. Angebot und Nachfrage unterscheiden sich zunehmend: 2019 war das Datenkontingent „nur“ fünfmal so hoch wie der Durchschnittsverbrauch pro Kunde. Seitdem haben alle Anbieter das Datenkontingent ihrer Mobilfunktarife deutlich aufgestockt; die Telekom und O2 haben es sogar fast verdreifacht.

 

Hohes Sparpotenzial bei Discounter-Tarifen

 

Vor allem Handytarife mit kleinen und mittleren Datenbudgets sind bei Discounter-Marken wesentlich günstiger zu haben. Die Ersparnis bei Tarifen unter 20 GB kann über 60 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Netzbetreiber-Tarif betragen. Wer leistungsstarke Tarife mit viel Datenvolumen und Extras wie schnellem 5G-Mobilfunk oder Multi-SIM-Optionen sucht, findet bei den Vertragstarifen von Telekom, Vodafone und Telefonica allerdings eine größere Auswahl.

 

Eigenen Datenverbrauch auf den Prüfstand stellen

 

Tipp für Verbraucher: In den Smartphone-Einstellungen ist transparent ablesbar, wie viel Datenvolumen im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht wurde. Weicht das gebuchte Volumen regelmäßig vom Verbrauch ab, sollte ein passenderer Tarif gesucht werden. Zur Finanzierung eines neuen Smartphones ist es in den meisten Fällen deutlich günstiger, Gerät und Tarif getrennt zu erwerben. So lässt sich auch das benötigte Datenvolumen bedarfsgerecht buchen.

 

Methodik

Zu den Kosten pro GB: Berechnet wurde die monatliche Grundgebühr und das durchschnittliche Datenvolumen aller online verfügbaren Smartphone-Vertragstarife für Privatkunden der Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica (Drillisch betreibt noch kein eigenes 4G-Mobilfunknetz). Flatrates ohne Gigabyte-Begrenzung sind nicht berücksichtigt, ebenso wie Einmalkosten und zeitlich begrenzte Rabatte/Aktionen. Stand: 10. Mai 2021. Die Kosten pro Gigabyte ergeben sich aus durchschnittlicher Vertragsgrundgebühr und inkludiertem Datenvolumen. Im Schnitt zahlen Netzbetreiberkunden für jedes Gigabyte Datenvolumen 2,18 Euro.

 

Zum Sparpotenzial: Im 4. Quartal 2020 hatten Telekom, Vodafone und Telefonica zusammen 68,65 Millionen Vertragskunden. Diese Summe ergibt multipliziert mit dem jährlichen Sparpotenzial von 492,60 Euro pro Netzbetreiberkunde (41,05 Euro x 12) ein rechnerisches Gesamtsparpotenzial von 33,81699 Milliarden Euro.

 

Tarifdschungel: So wählt man das passende Mobilfunkangebot

 

Schlechtes Netz, Funklöcher und unterbrochene Anrufe: Bereits vor Corona waren das bekannte Probleme in ländlichen Gebieten. Seit viele Verbraucherinnen und Verbraucher Zuhause arbeiten, werden gute Mobilfunknetze immer wichtiger. Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was bei der Auswahl von Anbieter und Tarif zu beachten ist. „Kunden sollten vor Abschluss eines Vertrags berücksichtigen, an welchem Standort sie ihr Handy am häu-figsten nutzen“, rät Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sinnvoll ist es zu testen, welches Netz dort den besten Empfang hat. „Für diesen Standort sollten Verbraucher sich vor Vertragsabschluss die Netzabdeckung vom Anbieter schriftlich zusichern lassen.“

 

Laufzeit-Vertrag oder Prepaid?

 

Welcher Tarif der Richtige ist, hängt vom jeweiligen Nutzerverhalten ab. Verbraucher können zwischen Laufzeit-Verträgen oder Prepaid-Angeboten wählen. „Der Vorteil bei Prepaid-Tarifen ist, dass Kunden nicht an lange Laufzeiten gebunden sind“, so Tatjana Halm. „Bei Verträgen mit Laufzeit besteht die Gefahr, dass sie sich automatisch verlängern, wenn der Termin für die Kündigung verpasst wird.“ Verbraucher sollten sich deshalb den Stichtag bei Vertragsschluss notieren und so die Kündigungsfrist im Blick behalten. Wer viel über das Handy telefoniert oder häufig im Internet surft, kann passende Flatrate-Angebote nutzen.

 

Auch bei der Frage, ob man ein Smartphone mitbestellt, lohnt sich das Rechnen. Bei Laufzeit-Verträgen wird häufig eine Kombination mit Smartphone angeboten. Die Geräte erscheinen bei Vertragsabschluss oft günstiger als separat gekaufte Neugeräte. Der Preis für das Smartphone wird dann über eine höhere monatliche Grundgebühr finanziert. Wenn ein Gerät getrennt vom Vertrag gekauft wird, kann das insgesamt preiswerter sein.

 

Weitere Tipps gibt es in den Erklärvideos des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ unter www.verbraucherzentrale.de/laendliche-raeume/videos. Das Bundesprojekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

 

Kostenfalle: Handytarife nach regulärer Laufzeit bis zu 50 Euro teurer als nötig

 

Wer ein Smartphone über den Handyvertrag finanziert, stottert das Gerät über höhere monatliche Grundgebühren ab. Diese Mehrkosten können viel höher sein als die eigentliche Tarifgebühr – und fallen in den meisten Verträgen auch nach der regulären Laufzeit weiter an, obwohl das Gerät längst abbezahlt ist. Das zeigt eine Verivox-Analyse von Smartphone-Kombitarifen der deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber.

 

Bis zu 50 Euro unnötige Mehrkosten im Monat

 

Bei Kombitarifen mit Smartphone werden die Gerätekosten auf 24 Monate verteilt; somit steigen die monatlichen Gebühren. Kunden von Telekom und Vodafone zahlen für diese Bundles bis zu 50 Euro mehr im Monat, bei O2 können sogar mehr als 60 Euro zusätzlich anfallen. Teilweise sind die Zusatzkosten höher als die eigentlichen Tarifkosten.

 

Die Krux: Nach 24 Monaten ist das Smartphone abbezahlt, doch die Zusatzkosten laufen in der gleichen Höhe weiter, wenn der Kunde nichts unternimmt und seinen Vertrag weiterlaufen lässt. Das gilt für Bundle-Verträge bei der Telekom und bei Vodafone. O2 hingegen stoppt die Zusatzkosten von sich aus.

 

Bundles bringen Anbietern rund 50 Prozent mehr Umsatz

 

Der kombinierte Kauf von Smartphone und Tarif ist in Deutschland nach wie vor die Regel – aus Anbietersicht ein günstiger Umstand: „Die Provider können die Hardware-Finanzierung bei Bundle-Tarifen als Umsatz ausweisen“, sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. „Sie sehen die Abzahlung des Geräts als Vertragsbestandteil. Würden die Anbieter auf eine Finanzierung im Bundle verzichten, entfiele bei diesen Tarifen rund die Hälfte ihres Umsatzes.“

 

In der Regel erfahren Kundinnen und Kunden ohne aktive Recherche nicht, was sie das Gerät eigentlich kostet: Bei Bündeltarifen verschmelzen Hardware- und Tarifkosten. Lediglich Vodafone weist im Warenkorb beide Summen separat aus. „Aufgrund der zumeist intransparenten Darstellung dürften die wenigsten Kunden wissen, dass es einen Kostenbestandteil gibt, der nach 24 Monaten de facto entfallen müsste“, sagt Theumer.

 

Nachbarländer: Keine Mehrkosten nach 24 Monaten

 

In Österreich und in der Schweiz ist die Finanzierungspraxis erheblich transparenter. Die österreichischen Provider trennen explizit zwischen Gerätepreis und Tarifkosten; die einzelnen Kostenbestandteile sind klar ersichtlich. Außerdem kann die Dauer der Finanzierung flexibel gewählt werden. Auch die Schweizer Netzbetreiber nehmen im Bestellprozess eine deutliche Trennung zwischen Ratenzahlungsvertrag bzw. „Hardwareplan“ und Tarifkosten vor. Bei allen Netzbetreibern in beiden Ländern fallen nach Ablauf des Geräteplans, wenn das Smartphone bezahlt ist, nur noch die regulären Tarifkosten an. Das gilt auch für die Telekom-Tochter Magenta in Österreich.

 

„Wir als Vergleichsportal würden unseren Kunden gerne aufschlüsseln können, wie hoch der monatliche Anteil für das Smartphone tatsächlich ausfällt“, sagt Jens-Uwe Theumer. „Eine transparentere Darstellung könnte Verbrauchern bares Geld sparen. Um die Einmalkosten für hochpreisige Geräte niedrig zu halten, binden sich viele Kunden an Laufzeittarife mit hohen Datenbudgets, die sie oft gar nicht brauchen.“

 

In der Regel lohnt es sich, Tarif und Gerät getrennt zu kaufen. Das Sparpotenzial ist groß: Bei hiesigen Discountanbietern gibt es eine Allnet-Flat mit 3 Gigabyte Datenvolumen schon ab fünf Euro im Monat – die günstigsten Allnet-Flats der Netzbetreiber liegen bei rund 20 Euro. Abhängig vom gewählten Smartphone lassen sich so bis zu 500 Euro über eine Laufzeit von 24 Monaten sparen.

 

Worauf Nutzer bei virtuellen Verabredungen achten sollten

 

Die Corona-Pandemie hat für eine stark wachsende Nutzung von Videokonferenz-Tools gesorgt – sowohl beruflich als auch privat. Nicht nur die Anbieter arbeiten kontinuierlich daran, ihre Angebote sicherer zu machen, auch die Nutzer können zur Sicherheit ihrer Videochats beitragen. Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO, gibt Tipps, wie digitale Treffen mit Freunden oder der Familie sicher verlaufen.

 

Sicheren Anbieter wählen

 

Nicht nur im Beruf, auch im Privatleben kommen vermehrt Videokonferenz-Tools zum Einsatz, um trotz Kontaktbeschränkungen Familie und Freunde regelmäßig sehen und sprechen zu können. Das macht die Programme zu einem immer beliebteren Ziel von Hackern. Ungebetene Gäste im Videochat können private Gespräche mithören oder – noch schlimmer – unbemerkt Schadsoftware wie Viren auf den Computer übertragen. „Daher ist es wichtig, bereits bei der Wahl des Anbieters auf Sicherheit zu achten“, rät Nicole Nebelung. Am sichersten ist die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Die Daten werden hierbei verschlüsselt übertragen und erst auf dem Endgerät des Empfängers wieder entschlüsselt. Bei manchen Tools müssen die Nutzer diese Einstellung erst aktivieren. Informationen zur Verschlüsselung finden Nutzer meist auf der Website des Anbieters.

 

Zugangslink nicht veröffentlichen

 

Wer die Familie oder Freunde zu einem virtuellen Treffen einlädt, schickt ihnen einen Zugangslink. Die Organisatoren sollten für jedes Online-Treffen eine neue Meeting-ID generieren. Das verhindert, dass sich Teilnehmer eines früheren Treffens zum Beispiel versehentlich in die Geburtstagsfeier der Oma einwählen. „Ausschließlich die gewünschten Online-Gäste sollten den Link und die Zugangsdaten erhalten. Sie sollten diese nicht weitergeben oder gar in den sozialen Medien posten“, ergänzt Nebelung. Das verringert das Risiko von unbefugten Teilnehmern.

 

Weitere Sicherheits-Tipps

 

Eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung ist das Einrichten eines virtuellen Warteraums, den manche Tools anbieten. Teilnehmer gelangen dann nicht direkt in den Video-Chat, sondern müssen warten, bis der Moderator sie hineinlässt. Ein weiterer Tipp der Expertin: Verschickt der Organisator vorab eine Teilnehmerliste an alle Gäste, fallen fremde Zuhörer schneller auf. Bei manchen Anbietern kann ein Passwort zum Einwählen in den Konferenzraum selbst gewählt werden. Dies sollte möglichst komplex sein und nicht aus einer einfachen Zahlenkombination wie beispielsweise „1234“ bestehen. „Sobald Freunde und Familie vollzählig sind, ist es sinnvoll, das Meeting für weitere Teilnehmer zu sperren. Das gewährleistet zusätzliche Sicherheit“, erläutert die Digitalexpertin. Bevor das Online-Treffen beginnt, sollte der Organisator darauf achten, dass die verschlüsselte Übertragung und die Funktion „Löschung aller Protokolle nach dem Videochat“ eingeschaltet sind. Inaktiv dagegen sollte das Tracking der User sein.

 

Virenschutz auf dem neusten Stand

 

Aber nicht nur der Organisator ist für die Sicherheit beim Online-Treffen zuständig, auch die Gäste können etwas dazu beitragen. „Wer während des Treffens ein Foto von sich und seinen Freunden auf Social Media posten möchte, sollte darauf achten, dass die Meeting-ID oder eine Zugangsmöglichkeit nicht zu erkennen ist“, so Nebelung. Auch die genutzten Endgeräte sind wichtig: Der Virenschutz auf allen Computern, Laptops und Smartphones sollte auf dem aktuellen Stand sein. Verwendete Browser oder Apps ebenfalls immer mit den neusten Updates versorgen, da Anbieter auf diesem Weg regelmäßig Sicherheitslücken schließen.

 

6 von 10 Internetnutzern von Cyberkriminalität betroffen

 

Kriminelle Vorfälle im Internet nehmen weiter zu: Sechs von zehn Internetnutzern (61 Prozent) wurden im Jahr 2020 Opfer von Cyberkriminalität – ein Anstieg von 6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr (2019: 55 Prozent). Häufigster Vorfall: Schadprogramme auf dem Smartphone oder Computer. Fast die Hälfte der Onliner (48 Prozent) war davon betroffen. Von jedem Dritten (33 Prozent) wurden persönliche Daten ungefragt an Dritte weitergegeben. 17 Prozent geben an, dass ihre Zugangsdaten zu Online-Diensten ausspioniert wurden, etwa für soziale Netzwerke oder Online-Shops. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Internetnutzern in Deutschland. „Cyberkriminelle können mittlerweile ohne tiefere IT-Kenntnisse oder großen Aufwand enormen Schaden anrichten“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Dazu kommt, dass es immer mehr vernetzte Geräte und neue Online-Dienste gibt. Das vergrößert die Angriffsfläche insgesamt.“ 15 Prozent sind in den vergangenen 12 Monaten beim privaten Einkaufen oder Verkaufsgeschäften im Internet betrogen worden. Jeder Zehnte (10 Prozent) berichtet von Betrug beim Online-Banking.

 

Beleidigt, belästigt, erpresst

 

Neben Schadprogrammen und Betrugsversuchen kommt es aber auch zu Straftaten im direkten Kontakt mit anderen Internetnutzern. So sagen 13 Prozent, dass sie im Internet verbal massiv angegriffen oder beleidigt wurde. Über sexuelle Belästigung im digitalen Raum klagen 12 Prozent der Onliner. 6 Prozent waren im Untersuchungszeitraum mit verfassungswidrigen Symbolen oder extremistischen Äußerungen im Internet konfrontiert. Bei weiteren 6 Prozent der Nutzer haben sich andere Personen der eigenen digitalen Identität bemächtigt, bei ähnlich vielen (5 Prozent) wurden unerwünscht Mails im eigenen Namen versendet. Von Ransomware bleiben die allermeisten Privatnutzer verschont. Nur 2 Prozent geben an, dass ihr Computer oder das Smartphone damit infiziert wurde, also Daten verschlüsselt wurden mit der Aufforderung, Lösegeld zu zahlen, um wieder Zugriff darauf zu bekommen. „Im Falle von Beleidigungen oder Belästigungen können Betroffene Beweismaterial sammeln, etwa durch Screenshots, und die Polizei einschalten“, so Dehmel. „Gegen Schadprograme und Betrugsversuche können sich Nutzer schon mit einfachen Mitteln wehren. Sichere Passwörter, Virenscanner und Software-Updates gepaart mit gesundem Menschenverstand lassen viele Cyberkriminelle ins Leere laufen.“

 

EuGH: Roaming zu Inlands-Preisen gilt automatisch

 

Der EuGH hat über die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften der Roamingverordnung entschieden. Seit dem 15. Juni 2017 dürfen für Anrufe aus dem EU-Ausland keine Zusatzentgelte mehr erhoben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen stattdessen „wie zu Hause“ telefonieren oder das Internet nutzen können. Die Umstellung der Tarife auf die neue „Roam-Like-At-Home“- Regelung (RLAH) muss nach der Verordnung automatisch erfolgen, so der EuGH.

 

„Alle Verbraucher sollen gleichermaßen in den Genuss des regulierten Roamingtarifs kommen. Hierfür müssen die Anbieter sorgen“, sagt Jana Brockfeld, Referentin im vzbv. „Mit der heutigen Entscheidung fühlen wir uns in unserer Rechtsansicht gestärkt. Wir erwarten von Telefonica bereits jetzt eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten.“

 

Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass die Roaminganbieter ab dem 15 Juni 2017 verpflichtet waren, RLAH automatisch auf alle Kunden anzuwenden. Dies galt unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt haben, so der EuGH. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Verbraucher vor dem Stichtag ausdrücklich erklärt haben, einen anderen als den RLAH-Tarif nutzen zu wollen.

 

Hintergrund: Klageverfahren des vzbv

 

Anlass der heutigen Entscheidung ist die Vorlagefrage des LG München I (33 O 12 196/17) in dem Klageverfahren des vzbv gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG. Das Telekommunikationsunternehmen hatte 2017 im Internet darüber informiert, dass O2-Kunden nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren könnten, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln. Diesen aktiven Wechsel sollten all jene Kunden vollziehen, die bis dahin keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters hatten. Verbraucher, die das nicht taten, sahen sich teilweise mit höheren Kosten konfrontiert. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und erhob Klage.

 

Der EuGH hat am 03.09.2020 über die Auslegung und Anwendung der Roamingvorschriften entschieden. Die Entscheidung, ob Telefonica mit seinen Informationen zum Roaming auch irreführend gehandelt hat, bleibt dem LG München I vorbehalten. Das Verfahren vor dem LG München I wird nach der EuGH-Entscheidung fortgeführt.

 

Vorsorge für Online-Accounts

 

Bei Krankheit oder Tod benötigt eine Vertrauensperson oder ein externer Dienstleister Zugang

Regeln Sie frühzeitig, was mit Ihren Daten geschehen soll

Unterschreiben Sie eine Vollmacht und legen eine Liste mit Ihren Accounts an

 

Immer mehr Menschen sind digital unterwegs. Sie wickeln ihre Einkäufe, ihre Bank- und Gesundheitsangelegenheiten und einen großen Teil ihrer privaten Kommunikation online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind daher oft nur virtuell vorhanden. Doch wer entscheidet über Online-Bankgeschäfte, den Account bei einer Krankenkasse oder bei anderen Dienstleistern, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?

 

Ob Krankheit, Schlaganfall oder Tod – es kann jeden treffen, in jedem Alter. „Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Online-Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist“, sagt Nicole Mertgen-Sauer von der Verbraucherzentrale Bremen. „Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang zu den Online-Accounts, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“

 

Sechs Tipps der Verbraucherzentralen

 

Benennen Sie eine bevollmächtigte Person.

Ihre normale Vorsorgevollmacht können Sie um eine Vorsorgevollmacht für digitale Angelegenheiten ergänzen. Hier können Sie bestimmen, wer die Verwaltung der digitalen Konten übernehmen soll. Die Person kann mit derjenigen aus der Vorsorgevollmacht identisch sein, muss es aber nicht.Regeln Sie, was mit Ihren Daten und Online-Accounts geschehen soll. Außerdem können Sie in dieser Vollmacht detailliert regeln, wie mit den digitalen Konten umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden? Wie soll die Vertrauensperson mit dem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen? Wann sollen welche Online-Verträge gekündigt werden?

 

Unterschreiben Sie die Vollmacht

Die Vollmacht wird erst mit Ihrer Unterschrift und einem Datum wirksam. Übergeben Sie die Vollmacht am besten an die bevollmächtigte Person, die sie dann am besten auch aufbewahrt. Alternativ können Sie die bevollmächtigte Person auch über den Aufbewahrungsort der digitalen Vorsorgevollmacht informieren. Informieren Sie am besten auch Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Regelungen für Ihre Online-Accounts getroffen haben.

 

Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Online-Accounts

Eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten hilft Ihnen und der bevollmächtigten Person, den Überblick zu behalten und keinen Account zu vergessen. Sie können diese Liste auf Papier oder in einer Excel-Tabelle führen. Halten Sie diese Liste stets aktuell, ergänzen Sie neue Accounts und löschen alle, die Sie nicht mehr nutzen möchten. Sie können auch einen Passwort-Manager nutzen. Diese Programme speichern auf Wunsch die Passwörter zu verschiedenen Zugängen und können auch starke Passwörter erstellen. Anwender müssen sich auf diese Weise nur noch ein einziges gutes Master-Passwort merken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt etwa das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.

 

Bewahren Sie die Liste mit Ihren Online-Accounts sicher auf

Deponieren Sie die Liste zum Beispiel in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Sie können die Liste auch auf einem USB-Stick oder anderen externen Medien speichern. Um ihn vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, sollte auch der Stick mit den sensiblen Daten am besten in einem Tresor oder einem Bankschließfach hinterlegt werden. Beachten Sie, dass ein USB-Stick äußeren Einflüssen ausgesetzt ist. Gespeicherte Daten können verloren gehen.

 

Prüfen Sie, ob eine externe Datenverwaltung für Sie in Frage kommt

Es gibt auch Firmen, die eine Verwaltung der digitalen Accounts als Online-Leistung anbieten. Allerdings werden sie meist erst tätig, wenn der Nachlass eines Account-Inhabers zu regeln ist. Wie sicher der Service der Anbieter ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Checkliste der Verbraucherzentralen hilft, Online- Anbieter zu bewerten, die die Regelung des digitalen Nachlasses versprechen.

 

Anleitungen, welche Vorkehrungen für Accounts bei Facebook, Google und Co. getroffen werden können, einen kostenlosen Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten finden Interessenten auf https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002.

 

 

Darum kündigen Handynutzer ihre Verträge wirklich

 

48 Prozent der Handyverträge werden gekündigt, um bessere Konditionen beim Anbieter auszuhandeln oder einer Verlängerung um ein weiteres Jahr zu entgehen. Zweiter Top-Kündigungsgrund: Das Produkt ist "zu teuer". Auch bei Internetverträgen sind Unzufriedenheit mit dem Preis und den Vertragskonditionen die wichtigsten Kündigungsgründe. Das zeigen aktuelle Daten des Kündigungsdienstes aboalarm, die das Vergleichsportal Verivox ausgewertet hat.

 

Kostenfalle im dritten Handy-Vertragsjahr

 

Dass so viele Handykunden eine Verlängerung um ein drittes Vertragsjahr verhindern möchten, hat einen triftigen Grund. Denn bei Bundle-Verträgen mit Smartphone droht nach 24 Monaten eine Kostenfalle, erläutert Eugen Ensinger, Telekommunikationsexperte bei Verivox: "Nach zwei Jahren ist das Gerät abbezahlt, die Grundgebühr läuft jedoch in voller Höhe weiter."

 

Nur selten als Kündigungsgrund genannt werden dagegen Unzufriedenheit mit dem Kundenservice (im März 2020 von 5 Prozent der Handy- und 6 Prozent der Internetkunden), aber auch langsames Internet oder schlechte Netzqualität (5 bzw. 7 Prozent). "Dass technische Probleme vergleichsweise selten zu einer Kündigung führen, hat uns überrascht", sagt Thilo Knaupp, Geschäftsführer von aboalarm. "Wir beobachten, dass immer mehr Kunden ihre Verträge kündigen, ohne den Anbieter tatsächlich wechseln zu wollen. Das nennen wir strategische Kündigung. Ein wichtiger Grund dafür: Während treue Bestandskunden oft in teuren Verträgen feststecken, erhalten Neukunden Sonderangebote."

 

Internetverträge werden seltener vorab gekündigt

 

Anders sieht die Lage bei Internetverträgen aus: 23 Prozent der Internetnutzer kündigen für eine bessere Verhandlungsbasis. Eine Hardware-Kostenfalle wie bei Handyverträgen fällt kaum ins Gewicht, da viele Nutzer ihren Router mieten oder selbst kaufen. 26 Prozent finden ihren Vertrag zu teuer und kündigen deshalb.

 

Gleichwohl kündigten laut der Kündigungsstatistik von aboalarm im Corona-Monat März 18 Prozent weniger Internetkunden als noch im Januar. Die Zahl der gekündigten Handyverträge ging im März 2020 um 20 Prozent zurück im Vergleich zum Januar.

 

Ein Technologiewechsel, etwa von DSL zu Kabel, ist nur für eine Minderheit von 2 Prozent der Internetkunden ein Kündigungsgrund - obgleich an vielen Standorten beide Techniken verfügbar sind. Immerhin 11 Prozent kündigen aufgrund eines Umzugs.

 

Mehrheit der Deutschen missachtet wichtigste Passwortregel

 

In der aktuellen Coronavirus-Krise haben Hacker Hochkonjunktur. Verstärkt werden Spam-Mails versendet, mit dem Ziel Passwörter und persönliche Nutzerdaten zu stehlen. Daher ist jetzt die richtige Zeit, das eigene Passwortverhalten zu überprüfen. Einer neuen Statistik von WEB.DE zufolge istdie Zahl der "Passwortsünder" in Deutschland alarmierend hoch: Über die Hälfte der Internet-Nutzer (60%) verwendet bei mehreren oder sogar allen Online-Diensten das gleiche Passwort - gegenüber dem Vorjahr (59%) ist das ein leichtes Plus. Gleichzeitig steigt die Zahl der passwortpflichtigen Logins pro Kopf deutlich an: Inzwischen haben 41 Prozent der Internet-Nutzer bei mehr als 15 Onlinediensten einen passwortgeschützten Account, im Vorjahr waren es 32 Prozent der Befragten. Die repräsentative Umfrage unter 1050 Internet-Nutzern veröffentlicht WEB.DE zum Tag der Passwort-Sicherheit am 31. März.

 

"Immer mehr Dienste verlangen von ihren Nutzern ein Login mit E-Mail-Adresse und Passwort. In dieser Situation fällt es den meisten Nutzern schwer, den Überblick über die vielen Zugangsdaten zu behalten, und sie weichen auf ein Standardpasswort für alle Dienste aus. Damit riskieren sie, dass beim Hack eines Dienstes auch die persönlichen Daten auf anderen Plattformen in die Hände von Kriminellen gelangen. Wer sich davor schützen will, sollte für jeden Dienst ein starkes, einzigartiges Passwort verwenden und nach Möglichkeit einen vertrauenswürdigen Single Sign-on Anbieter nutzen und dort ein sicheres Passwort vergeben", sagt Jan Oetjen, Geschäftsführer des E-Mail-Anbieters WEB.DE.

 

28 Prozent nutzen Single Sign-on Dienste

 

Single Sign-on Dienste (SSO) wie der Login mit Google, Facebook, netID oder Verimi sind eine relativ neue Strategie der Passwortverwaltung. Bei diesen Services verwaltet ein Dienst zentral die Logins des Nutzers bei weiteren Websites. SSO-Dienste bieten die Möglichkeit, je Login die jeweils übermittelten Daten wie Klarname, Zahlungsinformationen oder Postadresse individuell freizugeben. Diesen Komfort wissen Internet-Nutzer in Deutschland zu schätzen: Bereits 28 Prozent sind bei einem Single Sign-on Service registriert; viele der Befragten geben an, in naher Zukunft einen solchen Dienst nutzen zu wollen. Wichtige Gründe dafür sind die zentralisierten Datenschutzeinstellungen (12%) sowie die Zugangsverwaltung für mehrere Dienste mit nur einem einzigen Passwort (15%). Eine besondere Rolle spielt in diesen Überlegungen die Herkunft des Dienstanbieters: 41 Prozent der Befragten geben an, einem SSO-Anbieter aus Europa die eigenen Daten eher anvertrauen zu wollen als einem Unternehmen aus den USA oder China.

 

Die Mehrheit der Befragten entscheidet sich nach wie vor für den "Passwortsafe im Kopf": 37 Prozent der Befragten geben an, sich ihre Passwörter einfach merken zu können (Vorjahr: 37%). Ein knappes Drittel (29%) notiert Passwörter auf einem sicher verwahrten Zettel, jeder Zehnte (10%) setzt auf eine spezielle Passwort-Manager-Software. Noch seltener sind das automatische Speichern der Passwörter im Browser (7%), eine digitale Passwort-Liste auf der Festplatte des eigenen Computers (3%) oder ein entsprechendes Dokument im Cloud-Speicher (1%).

 

Akzeptanz für erweiterte Sicherheitsfunktionen wie 2FA

 

Viele Online-Dienste sichern ihre Accounts durch Zusatzservices, die von den Nutzern gut angenommen werden. So setzen 40 Prozent der Befragten die Zwei-Faktor-Authentifizierung über den Onlinebanking-Account hinaus auch für weitere Dienste ein. Auch Funktionen wie Captcha-Felder, Sicherheitsfragen oder eine Identifizierung per SMS werden von den Nutzern weitgehend akzeptiert. Ein knappes Drittel (29%) gibt an, froh über zusätzliche Maßnahmen zu sein, weiteren 30 Prozent geben sie ein Gefühl von mehr Sicherheit. Lediglich jeder Sechste (15%) fühlt sich von den aufwändigeren Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise beim Zurücksetzen des Passworts, genervt.

 

Steigende Komplexität der Passwörter

 

Erfreuliche Ergebnisse zeigt die Studie, wenn nach dem Erstellen der Passwörter gefragt wird. Rund drei Viertel der Befragten (73%) setzen inzwischen auf Sonderzeichen, 2019 waren das erst knapp zwei Drittel (64%). Auch Ziffern sind für die überwiegende Mehrheit (82%) Teil eines guten Passworts (Vorjahr: 77%). Die beliebteste Methode, Passwörter zu erstellen, bleibt die Verwendung von Fantasiewörtern (31%, Vorjahr: 32%) Parallel nimmt das Interesse an besonders komplexen Passwortstrukturen zu: 13 Prozent der Befragten verwenden die so genannte "Satzmethode", bei der die Anfangsbuchstaben aller Worte in einem Merksatz kombiniert werden (Vorjahr: 11%), und immerhin jeder Zwanzigste (5%) nutzt inzwischen ganze Sätze als Passwort (Vorjahr: 3%). Allerdings gehen viele Nutzer nach wie vor Risiken ein: So steigt der Anteil derer, die entgegen Expertenempfehlungen persönliche Informationen wie Geburtsdatum, Spitz- oder Haustiernamen als Passwort verwenden, leicht auf 23 Prozent an (Vorjahr: 21%). Das ist problematisch, da solche Informationen Dritten leicht zugänglich sein können.

 

Jeder dritte Onliner nutzt dasselbe Passwort für mehrere Dienste

 

Wenn es um Passwörter geht, setzen viele Internetnutzer eher auf Bequemlichkeit als auf Sicherheit.  Mehr als jeder dritte Onliner (36 Prozent) in Deutschland nutzt für mehrere Online-Dienste das gleiche Passwort. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Internetnutzern in Deutschland. „Ein einziges Passwort für mehrere Online-Dienste ist ein großes Sicherheitsrisiko“, sagt Teresa Ritter, Bitkom-Expertin für IT-Sicherheit. „Wenn ein solches Universalpasswort einmal geknackt ist, können Cyberkriminelle gleich mehrere digitale Identitäten von Nutzern übernehmen.“

 

Die Mehrheit beschäftigt sich aber damit, sichere Passwörter zu verwenden. Fast zwei Drittel (63 Prozent) sagen: Ich achte bei der Erstellung neuer Passwörter auf einen Mix aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Drei von zehn Internetnutzern (31 Prozent) ändern ihre Passwörter in regelmäßigen Abständen. Und 8 Prozent sagen, dass sie einen Passwort-Generator beziehungsweise einen Passwort-Safe zur Erstellung und Verwaltung ihrer Passwörter nutzen. „Lange Wörter mit unterschiedlichen Zeichen – das ist eine einfache Faustregel für gute Passwörter“, so Ritter.

 

Einen perfekten Schutz vor Cyberkriminellen bieten auch die längsten Passwörter nicht. Doch wer folgende Hinweise beachtet, erschwert Cyberattacken deutlich:

 

Komplexe Passwörter nutzen

 

Je komplexer das Passwort, desto höher der Schutz. Trotzdem werden im Alltag oft simple Passwörter genutzt. Mit einem Trick lassen sich auch schwierige Passwörter leicht merken, indem clevere Eselsbrücken eingesetzt werden. Um Passwörter mit Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu generieren, werden dafür die Anfangsbuchstaben von ausgedachten Sätzen genommen, etwa: „Mein Verein gewann das entscheidende Spiel mit 3 zu 2!" Daraus lässt sich ein sicheres und gut zu merkendes Passwort erstellen: „MVgdeSm3z2!“.

 

Der Passwort-Manager als Kennwort-Tresor

 

Passwort-Manager speichern alle genutzten Kennwörter in einer verschlüsselten Datei. Nutzer müssen sich nur noch ein Passwort merken, das Master-Passwort. Dieses Passwort sollte höchste Standards erfüllen. Einmal eingegeben, erlangt man Zugang zu allen gespeicherten Kennwörtern. Einige Programme bieten sogar die Möglichkeit, nicht nur Passwörter, sondern auch die dazugehörigen Benutzernamen zu speichern. Auf Wunsch füllen die Programme die abgefragten Felder beim Login automatisch aus.

 

Doppelte Sicherheitsstufe

 

Einige Dienste bieten mittlerweile Mehr-Faktor-Authentifizierungen an. Das bedeutet, dass der Nutzer mehr als eine Sicherheitsabfrage beantworten muss, um auf einen Account zuzugreifen. Dazu erhält man nach der Passwortabfrage beispielsweise eine SMS auf das Mobiltelefon mit einem Code. Parallel erscheint ein Feld, das den übermittelten Code abfragt. Sofern verfügbar, sollte diese Option aktiviert werden.

 

Updates, Updates, Updates

 

Ohne einen aktuellen Virenscanner kann es sehr gefährlich sein, sich im Internet zu bewegen – gleich ob per Desktop-Computer oder Smartphone. Umso wichtiger ist es, die Virensoftware immer aktuell zu halten. Nutzer sollten die Update-Hinweise ihrer Virensoftware ernst nehmen. Gleiches gilt für das Betriebssystem, den Browser, Add-Ons und die anderen Programme.

 

Phishing vorbeugen: Vorsicht bei dubiosen Mails

 

Beim Phishing verschicken Betrüger gefälschte Mails mit Links zu Online-Händlern, Bezahldiensten, Paketdiensten oder sozialen Netzwerken. Dort geben die Opfer dann nichtsahnend ihre persönlichen Daten preis. Häufig holt sich aber auch ein unerkannter Trojaner diese vertraulichen Informationen. Cyberkriminelle wollen so vor allem an die Identität der Opfer in Kombination mit den zugehörigen Zugangsdaten zu Online-Banking oder anderen Diensten kommen. Oberstes Gebot: den gesunden Menschenverstand nutzen. Banken und andere Unternehmen bitten ihre Kunden nie per E-Mail, vertrauliche Daten im Netz einzugeben. Diese Mails sind am besten sofort zu löschen. Das Gleiche gilt für E-Mails mit unbekanntem Dateianhang oder verdächtigen Anfragen in sozialen Netzwerken.

 

Backups einrichten

 

Durch regelmäßige Sicherungskopien, auch Backups genannt, bleiben persönliche Daten auch dann erhalten, wenn Geräte defekt sind oder verloren gehen. Die gesicherten Daten lassen sich anschließend auf einem neuen Gerät problemlos wiederherstellen. Daten-Backups lassen sich per Synchronisation mit einem Heim-PC aufspielen, mit Hilfe eines Massenspeichers wie einer Micro-SD-Karte oder über Cloud-Speicher.

 

Sicher surfen im öffentlichen WLAN

 

Worauf Nutzer bei kostenlosen Hotspots achten sollten

 

Mittlerweile gibt es fast überall kostenloses WLAN – egal ob im Café, in der Bahn oder am Flughafen. Und um Datenvolumen zu sparen, loggen sich viele auch regelmäßig ein. Etliche WLAN-Netzwerke sind aber nicht verschlüsselt und bieten Hackern ein Einfallstor, um Daten wie Passwörter oder andere persönliche Informationen abzufangen. Worauf Nutzer im öffentlichen WLAN achten sollten, weiß Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO.

 

Sicher im öffentlichen WLAN surfen

 

Gespeicherte Netzwerke löschen

 

Damit sich das Smartphone nicht automatisch mit einem öffentlichen WLAN-Netzwerk verbindet, sollten Smartphone-Besitzer regelmäßig ihre gespeicherten Netzwerke ausmisten. „Das heißt, öffentliche Zugänge, mit denen das Smartphone einmal verbunden war, löschen“, rät Nicole Nebelung. Zusätzlich empfiehlt sie, das WLAN nur bei Bedarf zu aktivieren.

 

Verschlüsselte Seiten besuchen

 

Wer seine Daten schützen will, sollte nur auf verschlüsselten Webseiten surfen. Das gilt vor allem in öffentlichen Hotspots. Nutzer erkennen solche Internetseiten daran, dass die URL mit „https://“ beginnt. Steht hier nur http://, sind sie auf einer unverschlüsselten Website unterwegs. „Manche Browser kennzeichnen die sicheren Internetseiten auch durch eine grüne Markierung oder ein Vorhängeschloss in der Adresszeile“, ergänzt die Digitalexpertin.

 

Einstellungen checken

 

Ist das eigene Smartphone für andere Teilnehmer im selben WLAN-Netzwerk sichtbar, können diese unbemerkt auf das eigene Gerät und die Dateien darauf zugreifen. Diese sogenannte „Datei- und Verzeichnisfreigabe“ kann zuhause sinnvoll sein, um beispielsweise mit dem Laptop auf das Handy zugreifen zu können. Sicherer ist es allerdings, diese Einstellung zu deaktivieren und nur bei Bedarf einzuschalten. Außerdem ist es wichtig, das Betriebssystem und gegebenenfalls den Virenschutz immer auf dem aktuellen Stand zu halten – nur so ist jederzeit der beste Schutz vor möglichen Sicherheitslücken gewährleistet.

 

VPN-Tunnel nutzen

 

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine sogenannte virtuelle private Netzwerkverbindung (VPN) sinnvoll. Ein VPN-Tunnel ermöglicht eine verschlüsselte Verbindung in ein sicheres Netzwerk. „Nutzer können sich das wie einen Tunnel vorstellen, durch den die Daten in verschlüsselter Form an einen vertrauenswürdigen Server geschickt werden. Dieser entschlüsselt die Daten und leitet sie anschließend weiter“, erläutert Nicole Nebelung. Versuchen Hacker dann, Daten in einem öffentlichen WLAN abzufangen, sind diese hochverschlüsselt und nur mit viel Aufwand wieder zu entschlüsseln. Um einen solchen VPN-Tunnel einzurichten, gibt es verschiedene kostenlose und kostenpflichtige Angebote wie beispielsweise spezielle VPN-Apps.

 

Vertrauliche Daten schützen

 

Wer sich nur mit Videos die Zeit vertreiben will, muss im öffentlichen WLAN keine großen Sicherheitsbedenken haben. Aber: „Wer mit persönlichen oder vertraulichen Daten wie Log-ins und Passwörtern arbeitet, sollte besser das Mobilfunknetz nutzen“, so die Digitalexpertin. „Von Onlinebanking in der Öffentlichkeit ist sogar ganz abzuraten. Das gilt auch für das Einloggen in die digitalen Kundenbereiche von Versicherungen. Hier sollten Nutzer ausschließlich von zu Hause oder einem anderen vertrauten Netzwerk aus unterwegs sein.“

 

Die beliebtesten deutschen Passwörter 2019

 

Eigentlich sollten es mittlerweile alle besser wissen: Passwörter sind der digitale Schlüssel zu unseren Daten und sollten vor dem Zugriff Krimineller bestmöglich geschützt werden. Und dennoch: Immer noch verlassen sich zu viele Internetnutzer auf simple Zahlenreihen wie "123456", die keinen wirksamen Schutz darstellen.

 

"Viele Internetnutzer verwalten bereits mehr als hundert Online-Konten", sagt Professor Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). "Denn egal ob wir eine Reise buchen, einkaufen oder einen Kurs belegen - für alle Online-Dienste benötigen wir derzeit ein Passwort. Es ist lästig, sich für jeden Dienst ein anderes Passwort zu merken, und überfordert viele Nutzer", ergänzt Meinel. Daher fiele die Wahl dann auch viel zu oft auf Passwörter, die man sich leicht merken könne. Ein zusätzliches Risiko sei die weit verbreitete Mehrfachnutzung von Passwörtern für unterschiedliche Dienste. Denn sie gestatte Kriminellen im Ernstfall gleich den Zugriff auf mehrere Konten. Jeder benötige heutzutage eine Passwortstrategie oder einen Passwortmanager.

 

Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) veröffentlicht jedes Jahr die meistgenutzten Passwörter der Deutschen - Datengrundlage sind dieses Jahr 67 Millionen Zugangsdaten aus dem Datenbestand des HPI Identity Leak Checkers, die auf E-Mail-Adressen mit .de-Domäne registriert sind und 2019 geleakt wurden. Insgesamt wurden dieses Jahr 178 Datenlecks in den Identity Leak Checker eingepflegt, 96 davon wurden von den Diensteanbietern bestätigt.

 

Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) weist seit vielen Jahren auf die Notwendigkeit sicherer Passwörter hin. Der Blick auf die Top Twenty der in Deutschland meistgenutzten Passwörter 2019 zeigt jedoch, dass schwache und unsichere Zahlenreihen weiterhin Spitzenplätze belegen.

 

Top Twenty deutscher Passwörter:

 

1.       123456            11. dragon

2.       123456789         12. iloveyou

3.       12345678          13. password1

4.       1234567           14. monkey

5.       password          15. qwertz123

6.       111111            16. target123

7.       1234567890        17. tinkle

8.       123123            18. qwertz

9.       000000            19. 1q2w3e4r

10.      abc123            20. 222222

 

Tipps zur Passwortwahl

 

Bei der Passwortwahl empfiehlt das Hasso-Plattner-Institut daher:

 

-  Lange Passwörter (> 15 Zeichen)

-  Alle Zeichenklassen verwenden (Groß-, Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen)

-  Keine Wörter aus dem Wörterbuch

-  Keine Wiederverwendung von gleichen oder ähnlichen Passwörtern bei unterschiedlichen Diensten

-  Verwendung von Passwortmanagern

-  Passwortwechsel bei Sicherheitsvorfällen und bei Passwörtern, die die obigen Regeln nicht erfüllen

-  Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren wenn möglich

 

Der Identity Leak Checker

 

Ob man selbst Opfer eines Datendiebstahls geworden ist, lässt sich mit dem Identity Leak Checker, einem Online-Sicherheitscheck des Hasso-Plattner-Instituts (HPI), sehr leicht überprüfen. Seit 2014 kann dort jeder Internetnutzer unter https://sec.hpi.de/ilc kostenlos durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse prüfen lassen, ob Identitätsdaten von ihm frei im Internet kursieren und missbraucht werden könnten. Die Sicherheitsforscher ermöglichen den Abgleich mit mittlerweile mehr als 10 Milliarden gestohlener und im Internet verfügbarer Identitätsdaten. Dabei liegt der Fokus auf Leaks bei denen deutsche Nutzer betroffen sind. Das Angebot ist in Deutschland einzigartig.

 

Insgesamt haben mehr als 14 Millionen Nutzer mithilfe des Identity Leak Checkers die Sicherheit ihrer Daten in den letzten fünf Jahren überprüfen lassen. In mehr als 3 Millionen Fällen mussten Nutzer darüber informiert werden, dass ihre E-Mail-Adresse in Verbindung mit anderen persönlichen Daten im Internet offen zugänglich war.

 

Der Identity Leak Checker Client:

 

Der Identity Leak Checker Client ist ein kostenpflichtiges Angebot für größere Unternehmen und Organisationen. Sie können im Client ihre E-Mail-Domäne(n) registrieren lassen und erhalten dann regelmäßig Listen mit allen E-Mail-Adressen, die in der/den Domäne/n von einem Leak betroffen sind.

 

Deutsche surfen mehr als doppelt so schnell wie vor drei Jahren

 

In Deutschland surfen Internetkunden heute mehr als doppelt so schnell wie 2016. Die Tempolücke zwischen Stadt und Land hat sich seither jedoch nicht geschlossen – in der Mehrzahl der Bundesländer ist sie sogar gewachsen. Das zeigt die aktuelle Breitband-Studie von Verivox.

 

Highspeed-Gürtel im Südwesten

 

Die schnellsten Surfer wohnen im deutschen Südwesten: Mannheimer und Stuttgarter buchten 2019 im Schnitt über 140 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Hohe Geschwindigkeiten sind auch in Karlsruhe (136 Mbit/s) sowie Düsseldorf (132 Mbit/s) und Wiesbaden (130 Mbit/s) zu verzeichnen.

 

Auch in ländlichen Regionen sind Verbraucher in Baden-Württemberg am besten dran: Die dort im Schnitt gebuchten 127 Mbit/s toppen zum Beispiel den Speed der Hauptstadt Berlin um 28 Prozent.

 

Bundesweit liegt die gebuchte Durchschnittsgeschwindigkeit bei 104 Mbit/s. Vor drei Jahren betrug sie gerade einmal 47 Mbit/s; das entspricht einer Steigerung von 121 Prozent.

 

Studie: Smartphones machen Kinder krank

 

Befragung von Kinderärzten zeigt Folgen übermäßigen Medienkonsums

 

Kinderärzte schlagen Alarm: Kinder aller Altersgruppen zeigen zunehmend Krankheitssymptome, die auf übermäßigen Medienkonsum zurückzuführen sind. So führen rund neun von zehn Kinderärzten Übergewicht und soziale Auffälligkeiten auf die Nutzung von Computern, Smartphones und Spielekonsolen zurück. Zugleich sehen sie diese Probleme in den letzten fünf Jahren auf dem Vormarsch. Dies sind Ergebnisse der Studie "Smart Aufwachsen 2019?" der pronova BKK, für die 100 niedergelassene Kinderärzte befragt wurden.

 

79 Prozent der befragten Ärzte berichten, dass sie in den vergangenen fünf Jahren verstärkt soziale Auffälligkeiten bei ihren jungen Patienten feststellen. 75 Prozent erleben eine Zunahme von Übergewicht bei Kindern. 56 Prozent diagnostizieren vermehrt motorische Defizite, 59 Prozent Lernentwicklungsstörungen. Auch bei diesen Diagnosen sprechen acht von zehn Kinderärzten von einem Zusammenhang mit erhöhter Mediennutzung.

 

Auch der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Thomas Fischbach warnt davor, dass schon kleine Kinder Smartphones und Tablets nutzen. Das habe katastrophale Folgen für die kindliche Entwicklung, sagte Fischbach jüngst der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Seine Forderung: "Kein Handy vor elf Jahren!"

 

Kinderärzte beobachten soziale Isolation

 

Dass Kinder immer mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen, sehen der Studie zufolge fast alle befragten Kinderärzte "sehr kritisch". 90 Prozent der Pädiater warnen vor den Folgen: Die Tragweite der psychischen Schäden durch die vermehrte Mediennutzung sei noch gar nicht abzusehen. 82 Prozent stellen schon heute eine soziale Isolation ihrer Patienten fest, die sie auf die Mediennutzung zurückführen.

 

Zur Studie

 

Die Studie "Smart Aufwachsen 2019?" wurde im Oktober 2019 im Auftrag der pronova BKK im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführt. Bundesweit wurden 100 niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte befragt.

 

Vorinstallierte Apps auf Smartphones: Kaum genutzt und schwer loszuwerden

 

Marktwächter-Befragung zeigt: Smartphone-Besitzer wollen selbst entscheiden, welche Anwendungen auf ihrem Smartphone installiert sind.

 

Kaum genutzt, schlechte Erfahrungen mit nicht löschbaren Apps, Sorge um die Privatsphäre und Informationslücken beim Kauf: Vorinstallierte Apps verärgern viele Verbraucher. Die Mehrheit wünscht sich ein sparsam ausgestattetes Smartphone ohne Drittanbieter-Apps. Das zeigt eine internet-repräsentative Befragung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

 

Die Ergebnisse der Marktwächter-Befragung zu vorinstallierten Apps bringen deutliche Informationslücken zum Vorschein: Knapp sieben von zehn (69 %) der befragten Smartphone-Nutzer geben an, vor dem Kauf überhaupt nicht oder nicht genau gewusst zu haben, welche Apps bereits auf ihrem Smartphone vorinstalliert sein würden. Dies könnte einer mangelnden Informationspolitik der Smartphone-Anbieter geschuldet sein: Knapp drei Viertel (73 %) der Smartphone-Nutzer fühlen sich von den Anbietern nicht ausreichend über vorinstallierte Apps informiert.

 

Vorinstallierte Apps: Vorbei an Verbraucherbedürfnissen

 

Die Mehrheit der Befragten (81 %) nutzt laut eigenen Angaben den überwiegenden Teil der ab Werk auf dem Smartphone enthaltenen Apps nicht. Zudem haben drei Viertel (75 %) der Befragten schon einmal die Erfahrung gemacht, vorinstallierte Apps nicht löschen oder nur deaktivieren zu können. Vor diesem Hintergrund besonders kritisch: Rund neun von zehn Nutzern (92 %) finden es wichtig, diese An-wendungen entfernen zu können. "Mit der vorgegebenen Konfiguration an vorinstallierten Apps und der oft fehlenden Möglichkeit, diese grundsätzlich löschen zu können, agieren Smartphone-Hersteller klar an den Bedürfnissen und Nutzungsgewohnheiten der Verbraucher vorbei", erklärt Dr. Michael Walter, Referent im Team Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

 

Verbraucher sehen vorinstallierte Apps kritisch

 

Die Befragung gibt darüber hinaus genaueren Aufschluss darüber, warum Smartphone-Nutzer vorinstallierten Apps kritisch gegenüberstehen. So stören sich rund neun von zehn Befragten (89 %) daran, dass nicht genutzte Anwendungen Hardware-Ressourcen, wie Speicherplatz und Akku, ihres Smartphones verbrauchen. Drei Viertel (75 %) befürchten darüber hinaus, dass die Apps im Hintergrund - also ohne aktive Nutzung - persönliche Daten sammeln könnten. "Diese Sorge", so Walter, "ist nicht unbegründet. Wie Studien aufzeigen, räumen sich vorinstallierte Apps nicht selten weitreichende Zugriffsberechtigungen auf personenbezogene Daten ein und können bisweilen sogar als Schadsoftware fungieren."

 

Weniger ist mehr

 

Mit 63 Prozent bevorzugt die Mehrheit der Befragten ein Smartphone, das ab Werk nur mit technisch notwendigen "System-Apps" (z. B. einer Telefon-App) und wenigen ausgewählten "Hersteller-Apps" (z. B. einem Internetbrowser) ausgestattet ist. Rund jeder Fünfte geht sogar noch einen Schritt weiter und wünscht, dass auf neu-en Smartphones nur System-Apps enthalten sind (21 %). Lediglich 12 Prozent der Befragten präferieren ein Smartphone mit einer möglichst umfangreichen Ausstattung, die auch Apps von Drittanbietern (z. B. Social Media Apps) umfasst. Die Befragung zeigt: "Verbraucher möchten auch in der digitalen Welt nicht die Katze im Sack kaufen. Sie wollen eine 'sparsame' App-Ausstattung ohne die üblicherweise mitgelieferten Drittanbieter-Apps, um dann selbst entscheiden zu können, welche Anwendungen sie auf ihrem neuen Smartphone haben möchten", fasst Walter die Ergebnisse zusammen.

 

Mobil online: Reine Datentarife sind meist teurer als Handytarife mit vergleichbarem Datenvolumen

 

Laut Bundesnetzagentur surfen die Deutschen aktuell mit mehr als 67,8 Millionen SIM-Karten im mobilen Internet. Notwendig dafür sind Handytarife mit Datenvolumen oder reine Datentarife. Der Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat sich jetzt verschiedene Angebote näher angeschaut, mit denen Verbraucher ihr Tablet, ihr Laptop oder ein anderes Gerät ins mobile Internet bringen können. Die besten Konditionen bieten aktuell einige Handytarife mit Datenvolumen. Reine Datentarife sind hingegen trotz fehlender Telefonie-Leistung meist teurer.

 

Mit einem Datentarif können Verbraucher auch ohne W-Lan mobil im Internet surfen. Solche Tarife gibt es mit und ohne Telefonie-Optionen, wie z.B. Frei-SMS oder einer Anruf-Flatrate. "Obwohl Handytarife mit Datenvolumen mehr Leistung bieten, sind sie oft günstiger als Datentarife, mit denen man nicht telefonieren kann", sagt Arne Düsterhöft, Mobilfunkexperte bei Finanztip. So kostet etwa die All-Net-Flat von Winsim mit 3 GB Datenvolumen im LTE-Netz 8 Euro im Monat. Der reine Datentarif von Winsim - ebenfalls mit 3 GB im LTE-Netz - schlägt hingegen mit 10 Euro pro Monat zu Buche. "Das mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, aber der Markt für Handytarife ist wesentlich umkämpfter", erklärt Düsterhöft. Verbraucher können sich das zu Nutze machen und auch wenn sie für ihr Laptop oder Tablet keine Telefonie-Optionen benötigen, zu einem Handytarif mit Datenvolumen greifen.

 

Vorsicht vor Tarifen ohne LTE-Empfang

 

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, ist zunächst mit einem riesigen Angebot konfrontiert. "Verbraucher haben die Wahl zwischen hunderten Tarifen. Viele davon sind aber immer noch ohne LTE", warnt Düsterhöft. "Weil die Netzabdeckung ohne LTE zu wünschen übriglässt, haben Verbraucher vielerorts schlechteren Empfang." Finanztip empfiehlt deshalb nur Tarife mit LTE. Um möglichst flexibel zu sein, sollte der Tarif außerdem monatlich kündbar sein. "Wer regelmäßig im mobilen Netz unterwegs ist, sollte eine günstige Datenflatrate in Betracht ziehen." Sehr preiswert geht das mit dem Tarif LTE All 3GB von Winsim für 8 Euro im Monat. Aber Achtung: Der Tarif enthält eine Datenautomatik, mit der zusätzliche Kosten entstehen, wenn zu viel gesurft wird. Im besseren Vodafone Netz empfiehlt Finanztip den Tarif Smart L von Lidl Connect. Hier gibt es 4 GB im Vodafone Netz für 14 Euro im Monat.

 

Prepaid-Tarife für mehr Datenvolumen im Urlaub

 

"Wer nur ab und zu zusätzliches Datenvolumen benötigt, für den sind meist Prepaid-Tarife eine gute Wahl", weiß Düsterhöft. Diese Tarife bieten eine hohe Kostenkontrolle, weil die Tarife auch mal mehrere Monate ruhen können, ohne Kosten zu verursachen. "Das ist besonders praktisch, falls für den nächsten Urlaub etwas mehr Datenvolumen benötigt wird, der normale Handytarif aber im Alltag vollkommen ausreicht." Finanztip empfiehlt hierfür den Tarif Magenta Mobil Prepaid M der Telekom. Dafür gibt es 1,5 GB mit LTE-Empfang für 11 Euro im Monat. "Das reicht, um für etwa fünf Stunden Netflix zu schauen", weiß Düsterhöft. Wer nur ab und zu E-Mails checken will, aber das Handy zuhause lassen möchte, dem reicht ein geringeres Datenvolumen. Das bietet der Tarif Blau Surf XS von O2. Verbraucher zahlen weniger als 3 Euro im Monat und bekommen dafür 300 MB Datenvolumen.

 

Europa-Vergleich: Deutschland surft am teuersten

Was kosten Smartphone-Flatrates im europäischen Vergleich? In einer umfassenden Analyse haben die Tarifexperten von Verivox den Mobilfunkmarkt in zehn Ländern unter die Lupe genommen.

 

Das Ergebnis: Für Tarife mit sehr hohem Datenvolumen zahlen deutsche Verbraucher am meisten – obwohl erst kürzlich mit „MagentaMobil XL“ ein neuer Tarif vorgelegt wurde, der ganze 120 Euro günstiger ist als die bisherigen unlimitierten Pauschalen in Deutschland.

 

Vielnutzer kommen in Deutschland am teuersten weg

 

In sechs der zehn untersuchten Länder gibt es unlimitierte Internet-Flatrates – also Angebote, bei denen die Surfgeschwindigkeit nicht nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge reduziert wird. Solche „echten“ Flatrates sind in Deutschland am teuersten: Knapp 80 Euro im Monat wird für solch eine Pauschale bei der Deutschen Telekom fällig. Das ist der letzte Platz im Preisranking der zehn Länder. Am wenigsten zahlen Kunden in der Schweiz mit rund 34 Euro, den Niederlanden mit 35 Euro und in Großbritannien mit rund 41 Euro. „In vielen Ländern sind Pauschalangebote ohne Drosselung zu vergleichsweise günstigen Preisen zu bekommen“, sagt Christian Schiele, Bereichsleiter Telekommunikation bei Verivox. „Unser Vergleich macht deutlich, dass Deutschland bei Tarifen mit großen Datenmengen weiterhin Nachholbedarf hat.“

 

Beispielsweise in Polen sind zwar keine unbegrenzten Flatrates erhältlich, jedoch sehr große Datenpakete zu niedrigen Preisen – zum Beispiel 100 Gigabyte (GB) für rund 19 Euro. In Italien können 100 GB für 25 Euro im Monat gebucht werden. Beide Angebote werden als unlimitiert beworben, sind es aber nicht – die Beschränkungen finden sich im Kleingedruckten.

 

Die Pläne der deutschen Netzbetreiber

 

In Deutschland gibt es bei der Telekom und bei Vodafone noch weitere unlimitierte Pauschalen für rund 200 Euro. „In diesen Tarifen erhalten Kunden jedes Jahr ein neues Top-Handy und weitere Features wie zusätzliche SIM-Karten zur Nutzung in mehreren Geräten. Gleichwohl ist das Preisniveau im europäischen Vergleich hoch,“ sagt Schiele. Deutschlands größter Netzbetreiber Telefonica bietet keine „echten“ Flatrates an und plant das nach Verivox-Recherchen auch künftig nicht: Das Unternehmen sieht sich nach eigenen Angaben mit den o2-Free-Tarifen, die nach Erreichen der Volumengrenze vergleichsweise moderat gedrosselt werden, gut aufgestellt.

 

„Beim Wettbewerber Vodafone hingegen ist ein Konkurrenzangebot zur erst kürzlich aufgelegten unlimitierten Flatrate der Telekom sehr wahrscheinlich zu erwarten. Beide Netzbetreiber haben ihr Mobilfunkangebot in den vergangenen Jahren recht eng aufeinander ausgerichtet“, sagt Christian Schiele.

 

Wie viel Datenvolumen braucht man wirklich?

Mal eben das Wetter per Smartphone checken, Youtube-Videos gucken und im Internet surfen: Dafür braucht man einen Handytarif mit Datenvolumen-Paket. Aber: Viele Handytarife mit viel Datenvolumen sind schlicht überdimensioniert. Darauf weist das Telekommunikations-Portal Smartklar.de hin. Es muss nicht unbedingt ein teurer Tarif mit 10 GB Datenvolumen sein - vielen Nutzern reicht ein günstiges Paket mit 1 bis 3 GB Datenvolumen vollkommen aus.

 

Als Hilfe bei der Wahl des richtigen Handtarifs hat Smartklar.de drei Smartphone-Nutzer-Typen erstellt:

 

Wenignutzer: 400 Megabyte

 

Der Wenignutzer greift nur selten auf das mobile Internet zu. Er hat das Smartphone zwar dabei, nutzt es aber nur, um mal schnell etwas bei Google oder Wikipedia nachzuschlagen. Auch WhatsApp ist auf dem Handy installiert, es wird aber vor allem genutzt, um Textnachrichten zu verschicken. Hin und wieder verschicke der Wenignutzer E-Mails; Facebook nutzt er nicht, und auch Youtube-Videos schaut er auf dem Smartphone nicht. Dem Wenignutzer reicht daher ein Tarif mit etwa 400 Megabyte aus.

 

Normalnutzer: 1-3 Gigabyte

 

Der Normalnutzer nutzt das mobile Internet regelmäßig: Er navigiert mehrmals pro Tag durchs Netz, verschickt E-Mails und nutzt regelmäßig WhatsApp - auch für Fotos. Hin und wieder schaut er bei Facebook nach dem Rechten, und auch Youtube-Videos sind öfters drin. Per Google Maps erreicht der Normalnutzer gerne sein Ziel. Damit benötigt der Normalnutzer ein Paket mit ein bis drei Gigabyte: Wer mehr Videos guckt, braucht eher drei Gigabyte, wer vor allem im Internet surft, dem reichen meist ein Gigabyte.

 

Multimedia-Junkie: mindestens 5 Gigabyte

 

Der Multimedia-Junkie hat sein Smartphone immer dabei - und nutzt es als multimediale Unterhaltungs-Zentrale: Er verschickt oft und gerne Bilder und Videos per WhatsApp, streamt diverse Youtube-Videos und treibt sich stundenlang auf Facebook und Instagram herum. E-Mails, Surfen im Internet und das Navigieren per Google Maps gehören für den Multimedia-Junkie selbstverständlich dazu. Der Multimedia-Junkie braucht damit einen Vertrag mit mindestens 5 Gigabyte Datenvolumen - wer sich sehr oft sehr viele Online-Videos anschauen möchte und dauerhaft bei Instagram Bilder lädt, der braucht eher noch mehr.

 

BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

 

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

 

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.


BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig

 

Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.


Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall

 

Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

 

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

TÜV Rheinland: In fünf Jahren rund 500 vernetzte Geräte in jedem Privathaushalt

Das Smart Home ist längst Realität, aber noch nicht Standard. International führende Experten von TÜV Rheinland gehen davon aus, dass sich das sehr schnell ändern wird: Bereits in fünf Jahren werden sich ihrer Einschätzung nach in jedem Privathaushalt rund 500 Geräte, Produkte, Anwendungen und Komponenten befinden, die internetfähig sind oder bereits mit dem Internet verbunden sind. Dies ist eine Prognose aus den Cybersecurity Trends 2018 von TÜV Rheinland, die der weltweit tätige Prüfdienstleister für Qualität und Sicherheit veröffentlicht hat. Das Problem: Viele dieser "smarten" Produkte und Anwendungen sind nicht ausreichend auf Datensicherheit und Cybersecurity überprüft.

 

Vernetzte Geräte sammeln Daten und tauschen sie aus

 

Zu den "smarten" vernetzten Geräten gehören Online-Steuerungssysteme für Rolladen, Licht oder Heizung ebenso wie Fernseher, Kühlschrank oder Rasenmähroboter, Mobiltelefon, Tablet-PC oder Babyphone. "Vernetzte Geräte müssen Daten sammeln und untereinander austauschen, damit sie funktionieren. Sonst sind diese nicht smart. Gleichzeitig müssen sie in Sachen Datensicherheit und gegen Cyber-Einbrüche gut gesichert sein", so Dr. Daniel Hamburg, als Leiter des "Center of Excellence Testing and Certification" bei TÜV Rheinland führender Experte für Produktprüfung und Cybersecurity. Er fordert unter anderem, dass Standards zur Prüfung von Gerätesicherheit um Prüfungen für Datensicherheit und Cybersecurity erweitert werden. "Sonst öffnen wir mit dem Smart Home einer neuen Art von Einbrechern Tür und Tor."

 

Cyber-Kriminelle: Neue Generation von Einbrechern

 

Tatsächlich gibt es bereits heute immer wieder Zwischenfälle, in denen es mit vergleichsweise einfachen Mitteln möglich ist, in Systeme und Produkte einzudringen, die mit dem Internet verbunden sind. Dies erfolgt beispielsweise über Schadsoftware oder über das WLAN. Zuletzt haben Experten von TÜV Rheinland beispielsweise in einem Versuch einen so genannten Wechselrichter einer Solarstromanlage gehackt. Dadurch wäre es möglich gewesen, verbundene Speichersysteme oder gar das Stromnetz selbst zu beeinträchtigen. Auch Alarmanlagen oder Überwachungssysteme wurden von Einbrechern bereits gehackt und ausgehebelt.

 

Auf Einhaltung von Vorschriften für Datenschutz achten

 

Damit Verbraucher bereits beim Kauf mehr Sicherheit haben können, ob Produkte und Systeme den aktuellen Anforderungen an Datenschutz und Online-Sicherheit entsprechen, fordern Experten unabhängige Prüfungen nach einheitlichen Standards.

 

Dr. Daniel Hamburg: "Seit 40 Jahren gibt es in Deutschland das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit von Produkten. Ähnliche Prüfzeichen benötigen wir jetzt für smarte Produkte, um geprüfte Datensicherheit und Cybersecurity für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennbar zu machen. Das schafft eine Vergleichsmöglichkeit im Markt und sorgt für Vertrauen in die Hersteller." Entsprechende Prüfungen hat TÜV Rheinland seit 2017 entwickelt: Hierbei kontrollieren die Fachleute den Datenschutz und die Datensicherheit von Produkten beziehungsweise von Anwendungen, die mit diesen Produkten in Verbindung stehen. Denn mit einem internetfähigen Gerät ist fast immer auch ein Service verbunden, zum Beispiel die mobile und flexible Steuerung über ein Smartphone.

 

Beim Kauf neuer smarter Geräte sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Fall auch über die Einhaltung von Datenschutzvorschriften informieren und nicht nur auf den Preis achten.

 

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