Viele Entlastungen für Verbraucher geplant
Viele neue Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem Jahreswechsel vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Im Fokus steht, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Wie das gelingen kann, darüber informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.
Förderung von Sonnenstrom wird deutlich verbessert
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jahreswechsel erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.
Energiesparinvestitionen werden zielgenauer gefördert
Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden ab Januar auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.
Energieeffizienzvorschriften für Neubauten
Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhaus 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.
Die Energiekrise hat immer stärkere Auswirkungen auf die Haushalte in Deutschland. Im neuen Jahr steigen die Strom- und Gaspreise für Millionen von Kunden. Hunderte regionale Energieversorger erhöhen ihre Preise bei Strom um durchschnittlich 61 Prozent und bei Gas im Schnitt um 54 Prozent. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox.
Preiserhöhungswelle rollt bei Strom und Gas
Für Strom haben örtliche Grundversorger zum Jahreswechsel 2022/2023 insgesamt 137 Strompreiserhöhungen um durchschnittlich 61 Prozent angekündigt. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) entspricht das Mehrkosten von rund 784 Euro im Jahr.
Auch die Gaspreise der örtlichen Anbieter steigen im neuen Jahr weiter an. Für Januar 2023 haben regionale Grundversorger insgesamt 167 Gaspreiserhöhungen um durchschnittlich 54 Prozent angekündigt. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh steigen die Heizkosten um rund 1.247 Euro im Jahr.
Warum werden die Preise so stark erhöht?
Die Gründe für die starken Preissteigerungen sind die hohen Großhandelspreise für Strom und Gas im Zuge der Energiekrise sowie ein deutlicher Anstieg der Netzgebühren in beiden Bereichen.
Bei einem Verbrauch von 4.000 kWh steigen die Stromnetzkosten im Jahr 2023 voraussichtlich bundesweit von 303 Euro auf 360 Euro an. Das entspricht einem Preisanstieg von 19 Prozent und Mehrkosten von 57 Euro pro Jahr.
Zum Jahreswechsel steigen die Gasnetzgebühren im bundesweiten Durchschnitt ebenfalls deutlich um rund 18 Prozent auf 390 Euro netto an. Für einen Musterhaushalt in einem Einfamilienhaus (20.000 kWh) bedeutet dies Mehrkosten von rund 61 Euro pro Jahr.
„Mit dem Preisanstieg bei den örtlichen Grundversorgungstarifen kommen die Kosten der Energiekrise bei immer mehr Haushalten an“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.
„Die Versorger geben das hohe Preisniveau im Großhandel und die steigenden Netzgebühren weiter. Die Pläne für die Strom- und Gaspreisbremse können zwar für Entlastung sorgen, die Folgen der Energiepreisexplosion werden dadurch jedoch nur abgedämpft. Das Preisniveau für Energie ist historisch hoch und schmälert die Kaufkraft der Haushalte.“
Strom- und Gaspreise haben bereits 2022 stark angezogen
Im Januar 2022 lag der Strompreis für einen Jahresverbrauch von 4.000 kWh im örtlichen Grundversorgungstarif noch bei durchschnittlich 1.406 Euro. Im November 2022 liegt er bei durchschnittlich 1.477 Euro – das entspricht einer Steigerung von rund 5 Prozent. Dieser Anstieg erscheint vergleichsweise moderat, doch wurde zum Juli 2022 die EEG-Umlage von 3,72 Cent/kWh abgeschafft. Würde sie immer noch fällig werden, läge der Durchschnittspreis im November bei 1.654 Euro und der Preisanstieg bei 18 Prozent.
Im örtlichen Gas-Grundversorgungstarif lagen die bundesweit durchschnittlichen Kosten für 20.000 kWh im Januar 2022 noch bei 1.954 Euro, im November 2022 liegen sie bei 2.737 Euro, was einem Anstieg von 40 Prozent entspricht. Hier hat sich die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent ab Oktober 2022 preisdämpfend ausgewirkt. Würden immer noch 19 Prozent fällig werden, läge der Durchschnittspreis im November bei 3.044 Euro und der Preisanstieg bei 56 Prozent.
Methodik
Verivox hat die verfügbaren veröffentlichungspflichtigen Gas- und Strompreise für Bestandskunden der rund 700 örtlichen Gas- Grundversorger und der rund 800 örtlichen Strom-Grundversorger in Deutschland ausgewertet. Noch bis zum 20. November haben Versorger Zeit, Preisänderungen zum kommenden Jahr bekannt zu geben.