Welche Lebensversicherer 2023 bei den Ratingagenturen am besten abgeschnitten haben  

 

„Die von uns erstmals durchgeführte Zusammenfassung der vielen verschiedenen Ratings für Lebensversicherer macht es für den Endkunden einfach, sich im Dschungel der Lebensversicherungs-Ratings zurechtzufinden“, erläutert Marco Metzler, Geschäftsführer der Metzler Ratings GmbH. Der Kunde erkenne so auf einen Blick die Qualität der Produkte und des Service sowie die Finanzstärke der einzelnen Gesellschaften. „Er kann seine Entscheidungen also ganz einfach auf der Basis der Ratings mehrerer renommierter Ratingagenturen treffen“, erklärt Marco Metzler. „Wer hier zu einem der top platzierten Versicherer unseres Meta-Ratings MMR geht, sollte nichts falsch machen. Und auch noch in ein paar Jahrzehnten mit seiner heutigen Wahl zufrieden sein.

 

 

Meta-Rating Lebensversicherungen 2023

 

Ruhestand im Ausland und Steuererklärung in Deutschland

 

Viele Menschen träumen davon, ihren Ruhestand dort zu verbringen, wo sie bisher nur Urlaub gemacht haben. Andere zieht es in die Ferne, da sie mit ihrer geringen Rente in anderen Ländern bei viel niedrigeren Lebenshaltungskosten weit besser über die Runden kommen. Oder die Großeltern suchen die Nähe zu ihren Kindern und Enkeln, die anderswo leben. Die Motive für Rentenjahre im Ausland sind vielfältig. Aber eines haben die Auslandsrentner gemeinsam. Sie entkommen dem deutschen Fiskus nicht! Wer aus Deutschland Rentenzahlungen erhält, ist in der Regel verpflichtet, in Deutschland Steuern zu zahlen. Selbst dann, wenn im Wohnsitzstaat bereits eine Steuererklärung eingereicht wurde, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Seit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Rentenbesteuerung. Diese betrifft nicht nur die staatlichen Rentenzahlungen, sondern inzwischen auch Auszahlungen aus betrieblichen Rentenkassen oder privaten Altersvorsorgeverträgen. Vorsicht ist bei Riester-Verträgen geboten. Denn wer außerhalb des EWR lebt, muss alle staatlichen Förderungen, die er in den Jahren davor erhalten hat, an Deutschland zurückzahlen. Da die Finanzbehörden im digitalen Zeitalter über alle Rentenzahlungen informiert sind, gibt es kein Entrinnen aus der deutschen Steuerpflicht.

 

Auslandsrentner sind beschränkt steuerpflichtig

 

Wer sich weniger als sechs Monate im Ausland aufhält, z.B. den Winter im sonnigen Süden und die restlichen Monate in Deutschland verbringt, für den ändert sich steuerlich nichts. Wird der Wohnsitz in Deutschland jedoch aufgegeben, wird der Rentner als beschränkt steuerpflichtig eingestuft. Beschränkt deswegen, weil sich die Steuerpflicht nur noch auf alle inländischen Einkünfte bezieht, ausländische Einkünfte aber außer Acht lässt.

 

Für die inländischen Einkünfte tritt dann eine erweiterte Steuerpflicht ein, die mit Nachteilen verbunden ist. Zum einen kommt der steuerfreie Grundfreibetrag nicht mehr zum Tragen. 2021 beträgt er 9.744 Euro in Deutschland pro Person. Das entspricht einem steuerpflichtigen Teil der Rente von 812 Euro im Monat, der nicht versteuert werden muss. Auslandsrentner hingegen müssen ihre Rente ab dem ersten Euro versteuern, egal wie klein die Rente ausfällt.

 

Zum anderen fallen weitere Steuervergünstigungen weg. Das fängt beim Ehegattensplitting an, sodass verheiratete Auslandsrentner wie Singles besteuert werden. Und geht damit weiter, dass außer der Werbungskostenpauschale kaum mehr etwas abgesetzt werden kann. Es werden also weder die Beiträge für die Krankenversicherung noch Krankheitskosten, Handwerkerlöhne, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Behindertenpauschale berücksichtigt. Spenden werden in ihrer Höhe begrenzt. Auch Freibeträge für Kinder in der Ausbildung oder Unterhaltsaufwendungen für Angehörige entfallen. Um das zu umgehen, müsste ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger gestellt werden, was aber nicht immer erfolgreich ist. Denn dabei kommt es auf die gesamte Einkommenssituation in Deutschland und im ausländischen Staat an.

 

Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen

 

Aber keine Regelung ohne Ausnahmen. Viele Länder haben ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Darin wird die Besteuerung zwischen zwei Ländern individuell geregelt. Manchmal besitzt dann das Wohnsitzland das alleinige Besteuerungsrecht für deutsche Renten. Noch komplizierter wird es, wenn unterschiedliche Rentenarten im Spiel sind. Da kann die gesetzliche Rente in einem Staat, die betriebliche oder private Rente und weitere Einkünfte können im anderen Staat besteuert werden.

 

Auch beide Länder, also der Quellen- und der Wohnsitzstaat, dürften teilweise die Renten versteuern. In der Regel ist jedoch keine Doppelbesteuerung vorgesehen. Das ausländische Wohnsitzland wird die deutsche Rente entweder freistellen oder bei der eigenen Besteuerung die an Deutschland gezahlten Steuern anrechnen. Jeder Auslandsrentner sollte sich daher unbedingt informieren, ob es für sein Land ein solches Abkommen gibt und was im Detail geregelt ist.

 

Das Finanzamt für Auslandsrentner

 

Für ausgewanderte Ruheständler ist ein einziges Finanzamt in Deutschland verantwortlich, wenn es um deutsche Renten geht. Seit 2009 bearbeitet das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern die Steuerunterlagen aller Auslandsrentner und fordert diese zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Auf der Homepage des Finanzamts Neubrandenburg finden deutsche Rentner im Ausland allerlei Informationen sowie diverse Formulare zur Steuererklärung in deutscher Sprache. Nicht in dessen Zuständigkeitsbereich fällt die Versteuerung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für Immobilien in Deutschland. In diesem Fall ist das ortsansässige Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet die Immobilie liegt, zuständig. Das setzt die Steuer für die Mieteinnahmen und die Rente fest, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Private Altersvorsorge nach Bundesbank-Modell: vzbv-Gutachten zeichnet Blaupause für renditestarken Riester-Ersatz

 

vzbv stellt Gutachten für Neuanfang in der privaten Altersvorsorge vor.

 

Gutachten schlägt Gründung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Trägers nach dem Vorbild Bundesbank vor. Kontrolle durch Verwaltungs- und Verbraucherbeirat verhindert Einfluss des Staates auf das operative Geschäft.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet von Schwarz-Rot einen Neuanfang in der privaten Altersvorsorge. Ein Gutachten von Professor Markus Roth von der Universität Marburg zeichnet eine Blaupause, wie die private Altersvorsorge in Zukunft über einen öffentlich-rechtlichen Träger organisiert werden kann. Die Finanz- und Versicherungswirtschaft, die aktuell bei Riester-Produkten ordentlich mitverdient, wäre nur noch Auftragnehmer des Trägers. Einflüsse des Staates auf operative Geschäfte  sollen in Anlehnung an das Bundesbank-Modell ausgeschlossen werden.

 

„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Altersvorsorge versprochen. Nun ist es Zeit zu handeln. Es macht keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen. Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird. Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

 

Hohe Renten durch Aktienanlage

 

Der vzbv fordert die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts und hat mit der „Extrarente“ ein konkretes Umsetzungsmodell vorgeschlagen. Verbraucher würden dabei automatisch in die Extrarente einbezogen, könnten sich per Opt-Out aber dagegen entscheiden. Die Kapitalanlage wäre frei wählbar, würde in der Voreinstellung aber vorrangig mit Aktien erfolgen und gegen Renteneintritt auf Anleihen umstellen. Ein Gutachten des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für den vzbv zeigt, dass für Verbraucher so erheblich höhere Zusatzrenten möglich wären.

 

Kontrolle durch zwei unabhängige Gremien

 

Das Gutachten von Professor Roth macht Vorschläge, wie ein Standardprodukt für die Altersvorsorge organisiert werden sollte. Die Unabhängigkeit von staatlichen Weisungen sollte - wie bei der Bundesbank – per Gesetz festgeschrieben werden. Die weiteren Aufgaben des Trägers jenseits der Organisation der Vermögensverwaltung wären politisch zu entscheiden. Die Kontrolle des Vorstands soll durch einen unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einen Beirat erfolgen. Die Organisation des Trägers kann öffentlich-rechtlich oder als GmbH erfolgen.

 

Europäischer Gerichtshof ebnet Weg für Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

 

Rückkaufswert nach Widerruf nicht ausreichend

 

Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach 2008 abgeschlossen haben, hat der EuGH (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019, Az. C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18) heute gestärkt. Der EuGH hat klargestellt, dass die Zahlung allein des Rückkaufswertes im Falle eines Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Belehrung eine Benachteiligung des Verbrauchers darstellt. Nach deutscher Rechtslage muss ein Versicherer in einem solchen Fall in der Regel nur den Rückkaufswert erstatten. Aus Sicht der Verbraucherschützer dürfte die deutsche Regelung daher europarechtswidrig sein. Was das konkret für Versicherungskunden in Deutschland bedeutet, bleibt abzuwarten. „Nach unserer Auffassung kann das heutige Urteil nur eines bedeuten: Im Falle eines Widerrufes müssen Verbraucher alle ihre eingezahlten Prämien zurückerhalten“, fordert Kerstin Becker-Eiselen, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

 

Versicherer haben Kunden auch jahrelang unzureichend über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt

 

Auch in einem zweiten Punkt hat der EuGH heute verbraucherfreundlich geurteilt: Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen haben und vom Versicherer über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind, können diesen Vertrag möglicherweise rückabwickeln. Jahrelang hatten Versicherer ihre Kunden nicht darüber aufgeklärt, in welcher Form der Rücktritt von einer Lebens- und Rentenversicherung zu erfolgen hat. Laut EuGH-Urteil ist ein entsprechender Hinweis aber zwingend erforderlich, wenn in den nationalen Gesetzen eine bestimmte Form für die Rücktrittserklärung vorgeschrieben ist. Die deutsche Fassung des § 8 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG, alte Fassung, hier war der Rücktritt bis 2007 geregelt) nannte nicht ausdrücklich eine bestimmte Form der Rücktrittserklärung. Allerdings musste gemäß dieser Regelung in der Rücktrittsbelehrung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass eine „rechtzeitige Absendung“ der Erklärung erforderlich ist. Daraus lässt sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer ein Schrift-bzw. Textformerfordernis (je nach Zeitpunkt der Erklärung) ablesen. Laut heutigem EuGH-Urteil hätte auf das Erfordernis der Schrift- bzw. Textform hingewiesen werden müssen.

 

Damit könnten Kunden ihre Verträge nachträglich rückabwickeln. „Viele Kunden dürften von diesem Urteil profitieren. Für Betroffene kann es um richtig viel Geld gehen. Wir raten allen Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Verträge von unabhängiger Stelle auf die Möglichkeit eines Rücktritts prüfen zu lassen“, so Becker-Eiselen. „Allerdings wird die Durchsetzung des Anspruchs nicht ohne Gegenwehr und im Falle einer Klage nicht risikolos sein.“ Der EuGH hat jetzt auch darüber hinaus europarechtlich klargestellt, dass eine Kündigung einer Rückabwicklung nicht im Wege steht. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Verträge zahlreicher Unternehmen von dem EuGH-Urteil betroffen sind.

 

Studie: Aktien-Anlage bietet Verbrauchern bessere Altersvorsorge

 

Eine breit gestreute Anlage in Aktien für die Altersvorsorge würde sich für Verbraucher lohnen und beträchtliche Renditen ermöglichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

 

Demnach würden Verbraucher selbst bei einem reinen Aktienportfolio in 93 von 100 Fällen mehr Vermögen erzielen als mit einer risikolosen Anlage wie in Bundesanleihen. Im Mittel liegt das Endvermögen, und damit die möglichen Renten, um ein Vielfaches höher als bei einer risikolosen Anlage. Risiken wie eine Finanzkrise können durch Umschichtungen minimiert werden. Die Studie unterstreicht erneut die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge, wie sie der vzbv mit der „Extrarente“ vorschlägt.

 

Das ZEW hat in seiner Studie unterschiedliche Einzahlungsverläufe in ein Standardprodukt auf Grundlage historischer Renditeverläufe für Aktien und Anleihen simuliert. Zentrales Ergebnis: Im Mittelwert bringt eine reine Aktienstrategie eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen. Lediglich in den 7 schlechtesten von 100 Fällen wäre dies anders.

 

„Eine wichtige Frage rund um die Einführung eines Standardprodukts ist die Kapitalanlage und das Anlagerisiko für Verbraucher. Hier ist jetzt klar: Eine einfache Strategie aus Aktien plus Umschichtung wäre deutlich besser als komplizierte Versicherungen oder der Riester-Sparstrumpf“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv.

 

Die Studie zeigt, dass Umschichtungen von Aktien in Anleihen das Risiko einer Finanzkrise abfedern können. Für die Einführung eines Standardprodukts empfehlen die Gutachter einen aktienbasierten „Lebenszyklusfonds“ als Standardoption.

 

„Eine wichtige Botschaft für die Politik ist, dass selbst Finanzmarktkrisen  für die Aktien-Anlage nicht schlimm sind, solange man das Anlagerisiko gegen Ende der Einzahlungsphase verringert. Wenn die Versicherungswirtschaft vor Schwankungen und Krisen warnt, dann vor allem, weil sie Sorge um den Absatz ihrer Produkte hat“, so Mohn.

 

Altersarmut macht vielen Deutschen Angst

 

Reicht die Rente noch zum Leben oder müssen künftige Ruheständler jeden Cent dreimal umdrehen? Die Furcht vor der Altersarmut ist groß. Wie die repräsentative R+V-Studie "Die Ängste der Deutschen 2019" zeigt, befürchtet jeder dritte Bundesbürger, dass er sich im Alter nichts mehr leisten kann.

 

Bürger sorgen sich um ihren Lebensstandard

 

Seit 1992 befragt das Infocenter der R+V Versicherung jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten rund um Politik, Wirtschaft, Umwelt, Familie und Gesundheit. "Mit dem Thema Altersarmut beschäftigen wir uns von Beginn an. Ein Blick auf den Langzeitvergleich zeigt, dass sich durchgehend mehr als jeder dritte Befragte dafür fürchtete, dass sein Lebensstandard im Alter sinkt", sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. "In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kletterte diese Angst oft sogar über die 40-Prozent-Marke."

 

Auch 2019 bedrückt diese Sorge etwa jeden dritten Deutschen - sowohl Frauen als auch Männer. Größere Unterschiede gibt es in Ost und West: 41 Prozent der Ostdeutschen befürchten, dass sie im Alter knapp haushalten müssen. Im Westen ist die Angst um neun Prozentpunkte geringer. Die unter Zwanzigjährigen sind beim Thema Altersarmut noch relativ sorglos, danach steigt die Angst, sagt Römstedt: "In den mittleren Jahren rückt das Thema Altersvorsorge in den Fokus. Der Blick auf die jährliche Information der Deutschen Rentenversicherung dürfte viele Bundesbürger ernüchtern. Wer allein von der gesetzlichen Rente leben muss, sieht, dass er sich im Alter erheblich einschränken muss."

 

forsa-Studie zur Altersvorsorge: Jeder Vierte bangt um finanzielle Situation der Eltern

 

Reicht das Geld im Alter?

 

Diese Frage beschäftigt nicht nur die Elterngeneration. Auch deren Kinder machen sich Gedanken darüber, ob Mutter und Vater im Ruhestand genug zum Leben haben bzw. haben werden. Wie eine forsa-Umfrage im Auftrag von RaboDirect zeigt, sorgt sich jeder vierte Deutsche (27 %) um die finanzielle Situation der Eltern ab Eintritt ins Rentenalter. Vor allem die 20- bis 29-Jährigen (43 %) hegen Zweifel, dass den beiden dann genug Mittel bleiben. Zehn Prozent von ihnen legen deshalb hin und wieder Geld für sie zur Seite.

 

Familiäre Solidarität ist in Deutschland gefragt. 22 Prozent der Nachkommen rechnen fest damit, ihre Eltern im Rentenalter finanziell zu unterstützen, oder tun dies bereits. Vor allem gilt das für junge Leute. So trifft das für 36 Prozent der 20- bis 29-Jährigen zu. Unter den 14- bis 19-Jährigen sind es sogar 41 Prozent. Andererseits geht knapp die Hälfte der Befragten (48 %) davon aus, dass ihre Eltern keine finanzielle Unterstützung von ihnen in Anspruch nehmen würden beziehungsweise genommen hätten.

 

Nur wenige Eltern erwarten finanzielle Hilfe von ihren Kindern.

 

Eltern, die ebenfalls im Rahmen der RaboDirect Sparstudie zum Thema Fürsorge Stellung nahmen, stehen dem Thema etwas differenzierter gegenüber: Für 63 Prozent der Befragten mit eigenen Kindern ist eine finanzielle Unterstützung durch ihren Nachwuchs - auch in Zukunft - "undenkbar". Ähnlich viele (61 %) sagen allerdings, dass sie ungern darauf zurückgreifen, aber keine andere Wahl haben, beziehungsweise nur dann darauf zurückgreifen würden, wenn sie keine andere Wahl hätten. Eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Eltern hofft, dass ihre Sprösslinge ihnen unter die Arme greifen würden, sofern es nötig ist beziehungsweise wäre. Dass sie das erwarten, geben jedoch nur 19 Prozent an.

 

Elternunterhalt gesetzlich vorgeschrieben.

 

Übrigens sind nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) "Verwandte in gerader Linie", also Eltern und ihre Nachkommen, verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten müssen Söhne und Töchter also den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen sichern.

 

Frauen haben nur halb so viel Rentenanspruch wie Männer

Neue WSI-Studie: Abstand bei gesetzlicher Rente geringer als bei betrieblicher Vorsorge

 

Bei der Altersversorgung haben Frauen das Nachsehen: Der „Gender Pension Gap“ liegt bei 53 Prozent, zeigt ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

 

Die aktuelle Auswertung des WSI-Gender-Daten-Portals macht deutlich, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Ruhestand steht. WSI-Forscherin Dr. Christina Klenner hat gemeinsam mit Dr. Alexandra Wagner und Dr. Peter Sopp vom Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt in Berlin die Einkommen von Rentnern und Rentnerinnen verglichen. Ihrer Analyse zufolge schneiden Frauen bei allen drei Säulen der Alterssicherung schlechter ab als Männer.

 

Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein „Gender Pension Gap“ von 53 Prozent. Das heißt: Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen. Im Westen fällt die Lücke mit 58 Prozent deutlich größer aus als im Osten mit 28 Prozent. Im europäischen Vergleich hat Deutschland damit einen der höchsten Gender Pension Gaps – nur in Luxemburg ist die Differenz noch geringfügig größer.

 

Zwar sind auch in der gesetzlichen Rente – der mit Abstand wichtigsten Säule der Altersversorgung – die eigenen Ansprüche von Frauen weit niedriger als die von Männern, doch bietet die gesetzliche Rentenversicherung Mechanismen des sozialen Ausgleichs zugunsten von Frauen. So werden hier beispielsweise Phasen der Kindererziehung anerkannt. Die Höhe der gesetzlichen Rente betrug 2015 bei den Männern durchschnittlich 1.154 Euro, bei den Frauen 634 Euro pro Monat – eine Differenz von 45 Prozent.

 

Deutlich größer ist laut Studie die Kluft bei der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Hier liegen die Frauen mit 240 Euro knapp 60 Prozent gegenüber den Männern zurück, die auf 593 Euro kommen. Zudem haben nur 7 Prozent der Rentnerinnen überhaupt eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, von den männlichen Ruheständlern immerhin 26 Prozent. Günstiger stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst dar. Von der Zusatzversorgung profitieren 12 Prozent der weiblichen und 10 Prozent der männlichen Rentner. Aber auch hier erhalten die Männer mit im Schnitt 369 Euro deutlich mehr als die Frauen mit 234 Euro. Laufende Leistungen aus der privaten Altersvorsorge beziehen 5 Prozent der Männer und 2 Prozent der Frauen, wobei Letztere mit durchschnittlich 311 Euro deutlich weniger ausgezahlt bekommen als die Männer mit 485 Euro.

 

Besser als die männlichen schneiden die weiblichen Ruheständler nur bei den Hinterbliebenenrenten ab: Bei den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen Witwen im Schnitt auf 660 Euro, Witwer auf 303 Euro.

 

Für Frauen sei es besonders wichtig die gesetzliche Rente zu stärken, schreiben die Forscherinnen. Viele Frauen hätten keine oder nur niedrige Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Alternsversorgung (zweite und dritte Säule). „Gerade für Frauen gilt, dass sie Rentenverluste bei der ersten Säule, der gesetzlichen Rente, kaum anderweitig kompensieren könnten“, sagt WSI-Expertin Christina Klenner.

 

Als Erklärung für die Rentenlücke verweisen die Autoren auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern: Berufstätige Frauen nehmen häufiger Auszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten öfter in Teilzeit, werden im Schnitt schlechter bezahlt – und erwerben dementsprechend weniger Rentenansprüche. Während 85 Prozent der männlichen Rentner in den alten Bundesländern auf mindestens 30 Versicherungsjahre kommen, sind es bei den Rentnerinnen nur 45 Prozent. Pro Versicherungsjahr sammeln Frauen im Schnitt nur drei Viertel der Entgeltpunkte der Männer.

 

Im Zeitverlauf sind der Analyse zufolge immerhin Fortschritte erkennbar: Der Abstand zu den Alterseinkommen der Männer nimmt von Jahr zu Jahr etwas ab, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind und Sorgearbeit mittlerweile zum Teil bei der Rente honoriert wird. Allerdings wird die Differenz auch deshalb kleiner, weil die Alterseinkünfte der Männer tendenziell sinken. Bis zur wirklichen Gleichstellung ist es zudem noch ein weiter Weg: Aus den Anwartschaften der aktuell Erwerbstätigen zwischen 25 und 65 Jahren ergibt sich bei der gesetzlichen Rente immer noch eine Lücke von 24 Prozent.

 

Wie viel Geld im Alter fehlt. Versicherungsverband präsentiert neuen Rentenrechner

Verbraucher können ab sofort im Internet ihre finanzielle Versorgungslücke ausrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu seinen Rentenrechner aktualisiert. In vier einfachen Schritten lässt sich überprüfen, wie viel Geld im Rentenalter fehlt und ob die private Altersvorsorge ausreicht. Darüber hinaus können die Nutzer ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Verbraucher benötigen dazu lediglich die gesetzliche Renteninformation und – falls vorhanden – die jährlichen Standmitteilungen ihrer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Der neue Rentenrechner berücksichtigt die Unisex-Tarife, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Der Rentenrechner befindet sich auf der GDV-Homepage unter dem Kurz-Link www.gdv.de/rentenrechner.

Die meisten Selbständigen betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen, aber etwa 700.000 sorgen nicht genügend für das Alter vor

Mehr als die Hälfte der Selbständigen in Deutschland ist nicht bei einer obligatorischen Rentenkasse (gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke) versichert. Das bedeutet aber nicht, dass der Großteil finanziell unzureichend auf den Ruhestand vorbereitet ist. Denn mehr als die Hälfte der nicht obligatorisch versicherten Selbständigen hat eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Vor allem ist aber oft Immobilien- sowie Anlagevermögen vorhanden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über eine mögliche gesetzlich vorgeschriebene obligatorische Vorsorge für Selbständige.

Im Jahr 2013 waren 57 Prozent aller Selbständigen nicht obligatorisch rentenversichert. Dabei gibt es keine großen Unterschiede zwischen den Selbständigen mit Angestellten und den Solo-Selbständigen. Grundsätzlich ist der Anteil der Versicherten in Westdeutschland etwas höher als in Ostdeutschland, bei den männlichen Selbständigen höher als bei den weiblichen, und bei den vollzeitbeschäftigten höher als bei den teilzeitbeschäftigten Selbständigen. Deutlich größer ist der Anteil der Versicherten bei jenen, deren selbständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ihres Haushaltes darstellt. Je höher die berufliche Qualifikation, desto größer ist auch der Anteil der gesetzlich Rentenversicherten – dieser Zusammenhang ist bei den Solo-Selbständigen besonders ausgeprägt. Auch mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Selbständigen, die in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Über die Höhe der Einzahlungen kann allerdings auf Basis der für die Untersuchung verfügbaren Daten keine Aussage gemacht werden.

 

Insbesondere beim Vermögen sind Solo-Selbständige deutlich schlechter gestellt

 

Fast zwei Drittel der nicht gesetzlich versicherten Selbständigen verfügen über ein Immobilien-, Geld- oder Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro. 40 Prozent haben sogar ein Vermögen von mindestens 250.000 Euro. Bei den Vermögenswerten sind die Solo-Selbständigen schlechter gestellt als die Selbständigen mit Beschäftigten. Überdies lebt knapp die Hälfte der nicht gesetzlich Rentenversicherten in Haushalten, die über eine Kapitallebensversicherung verfügen, fast ein Drittel hat eine private Rentenversicherung.

Insgesamt haben mindestens zwölf Prozent aller Selbständigen noch nicht hinreichend für das Alter vorgesorgt, denn sie Zahlen weder in die gesetzliche Rentenkasse oder in eine private Versicherung ein, noch haben sie ein größeres Vermögen (von 100.000 Euro). Wenn man die Messlatte für das Vermögen auf 250.000 Euro legt, gilt dies sogar für 16 Prozent ­aller Selbständigen, bei den Solo-Selbständigen sind es fast 20 Prozent. Alles in allem sieht DIW-Forscher Karl Brenke bei den Selbständigen nicht die Gefahr einer massenhaften Altersarmut – aber eine beachtliche Minderheit könnte später auf den Bezug der Grundsicherung im Alter angewiesen sein.

 

Lebensversicherung: Garantie am Ende? Was kommt dann?

Video-Diskussionsrunde zu den Themen: Lohnt sich die Lebensversicherung noch, auch wenn das Niedrigzinsniveau weiter anhält? Können Garantien langfristig noch aufrecht erhalten werden? Wie rentabel ist die geförderte Altersversorgung in Form der Riester- und Rüruprente für den Verbraucher tatsächlich? Beratungsqualität am Pranger - zu Recht?

 

Es diskutieren Lars Georg Volkmann, Vorstandsmitglied der VPV Versicherungen, Gerd Güssler, Geschäftsführer des Versicherungs - Analysehauses KVPro, Prof.Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer IFA, Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften, und Friedrich A. Wanschka, Chefredakteur Verbraucherfinanzen-Deutschland.de.

Die fünf größten Irrtümer zum Thema private Lebensversicherung

Lebensversicherungen geraten öfter in Kritik. Grund dafür ist auch oft die mangelnde Informiertheit der Kunden. Die Gothaer klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer zum Thema private Lebensversicherung auf:

Irrtum 1: Große Summen kann man sich nicht leisten. Um den Hinterbliebenen einen adäquaten Lebensstandard zu garantieren, müssten monatlich hohe Summern in die Lebensversicherung einbezahlt werden, was für manche Kundengruppen finanziell nicht möglich ist.

Eine so genannte "Risiko-Lebensversicherung", mit der man die Hinterbliebenen absichern kann, schützt schon zu einem recht günstigen Beitrag. Bei dieser Police wird ausschließlich im Todesfall geleistet. Versicherungsschutz in Höhe von 300.000 Euro erhält beispielsweise ein 30jähriger Mann bereits für einen Monatsbeitrag von rund 23 Euro.

Irrtum 2: Ist im Vertrag der Ehepartner als Begünstigter genannt, erlischt der Anspruch automatisch mit der Scheidung. Es bekommt automatisch die aktuelle Ehefrau das Geld, auch wenn es bereits die zweite oder dritte Ehe ist.

Nein, der Ehegattenwechsel muss der Versicherung angezeigt und die Begünstigung schriftlich geändert werden. Steht nur „Ehepartner“ im Vertrag, erhält die Person das Geld, mit der die Ehe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand. Allerdings kann man auch den „in gültiger Ehe lebenden Ehegatten“ als Begünstigten eintragen. Eine Änderungsmitteilung kann aber jederzeit formlos bei der Versicherung eingereicht werden.

Irrtum 3: Die Lebensversicherung fällt automatisch mit in die Erbmasse.

Das gilt nur, wenn der Versicherte keinen Begünstigten für den Todesfall angegeben hat. Als Begünstigte können bei Privatversicherungen beliebig viele Personen festgelegt werden. Bei mehreren Begünstigten kann zusätzlich festgelegt werden, wie die Leistung anteilig aufgeteilt wird. Geschieht dies nicht, erhalten alle zu gleichen Teilen die Leistung.

Irrtum 4: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung der Lebensversicherung.

Vorschnelle Kündigung bei kurzfristiger Finanzknappheit ist keine Lösung. Hierdurch entstehen dem Kunden Nachteile, wie der Verlust von eventuellen Steuervorteilen. Zudem können Kunden zum regulären Ablauf den so genannten "Schlussanteil" erhalten, der die Auszahlung wesentlich erhöht. Viele Versicherer bieten auch Möglichkeiten, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

Irrtum 5: Kredite bekommt man nur von der Bank.

Es geht auch anders: Bei einem Policendarlehen wird ein Teil des bislang aufgebauten Vertragsguthabens der Lebens- oder Rentenversicherung als sogenanntes Policendarlehen ausgezahlt. Der Darlehenszins ist in der Regel günstiger als die Zinsen für einen Dispokredit. Außerdem erfolgt keine aufwändige Kreditprüfung, sondern der Kunde erhält zeitnah sein Geld. Auch eine Tilgung ist jederzeit möglich. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag zum Versicherungsablauf mit der fälligen Auszahlung. Das Policendarlehen eignet sich vor allem, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass zu überbrücken.

 

Studie Vorsorgeatlas Deutschland: Wer sich nur auf die staatliche Rente verlässt, ist im Alter verlassen

Die umlagefinanzierte staatliche Altersversorgung reicht nicht annähernd aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter fortzuführen. Verlassen sich die 38 Millionen Arbeitnehmer lediglich auf die staatliche Altersversorgung, fehlen ihnen nach heutiger Kaufkraft im Schnitt 800 Euro pro Monat. Das ist ein Ergebnis des neuen "Vorsorgeatlas Deutschland", der vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag von Union Investment erstellt wurde. Allerdings können die 16,6 Millionen Menschen, die privat zusätzlich für ihr Alter vorsorgen, im Durchschnitt ihre Rentenlücke schließen. Sie ersetzen damit im Ruhestand 59,9 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens und erreichen damit nahezu das lebensstandardsichernde Ziel von 60 Prozent. "Bezüglich der Verteilung der Ansprüche gibt es jedoch deutliche Unterschiede", betont Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge. Rund die Hälfte der Personen (8,3 Millionen) mit Ansprüchen aus der gesetzlichen und der geförderten privaten Altersversorgung erhält nämlich weniger als 54,6 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens. "Nur wer darüber hinaus Geld zurücklegt, hat auf jeden Fall ausreichend vorgesorgt", so Prof. Raffelhüschen.

 

Staatliche Rente führt zu deutlichen Einbußen im Alter

 

In der Studie werden neben den "klassischen" Alterssicherungssystemen der ersten Schicht (Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) und der Vorsorgewege der zweiten Schicht (Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes) auch das Geld- und Immobilien-vermögen der Haushalte (dritte Schicht) betrachtet. Für ein ausreichendes Versorgungsniveau, das die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung während der Rente ermöglicht, wird ein Alterseinkommen von mindestens 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens benötigt. Dies kann allein mit der ersten Schicht nicht annähernd erreicht werden. Nur mit Ansprüchen aus dieser Schicht können die Menschen lediglich 43,3 Prozent ihres Einkommens ersetzen. Dies bedeutet nach heutiger Kaufkraft im Durchschnitt eine Lücke von mehr als 800 Euro pro Monat. Eine Ausnahme stellen lediglich Beamte dar, welche zum Großteil bereits durch ihre Pensionsansprüche ausreichend versorgt sind. 

 

Besonders dramatisch sieht es bei der Versorgung der jungen Menschen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung aus, was auf die zahlreichen Rentenreformen seit dem Jahr 2001 zurückzuführen ist. Die 20- bis 34-Jährigen können mit ihrer zukünftigen Rente nur 38,4 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Wollen sie ihren Lebensstandard halten, sind sie auf jeden Fall auf eine ersetzende private oder betriebliche Vorsorge angewiesen. Nutzen sie diese Möglichkeit, erreichen sie aufgrund der langen Ansparzeit die höchsten Ansprüche und Ersatzquoten im Vergleich zu den anderen Altersgruppen. Allerdings verfügt bisher nur knapp über ein Drittel der jüngsten Altersgruppe über Ansprüche aus der zweiten Schicht.

 

Die Riester-Rente erfüllt ihre sozialpolitische Aufgabe

 

Die vorliegende Untersuchung zeigt auch, dass die 16,6 Millionen Erwerbstätigen mit Ansprüchen sowohl aus der ersten als auch aus der zweiten Schicht im Durchschnitt 59,9 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen können. Dies gilt vor allem für jene Bürger mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.500 Euro im Monat, die hauptsächlich die Riester-Rente als Vorsorgeform nutzen. "Damit ist belegt, dass das System der Riester-Rente sozialpolitisch funktioniert und hierdurch besonders Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen gefördert werden", betont Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment. Auch könne er die pauschale Kritik an der Riester-Rente nicht nachvollziehen, da es viele sehr gute Angebote gebe. "Nur weil bei der ADAC-Pannenstatistik manche Autos schlecht abschneiden, wird auch nicht gleich die Abschaffung aller Autos gefordert", betont Reinke. Man müsse ungünstige Produkte kritisieren, den Menschen aber gleichzeitig Alternativen aufzeigen. Ansonsten würden die Bürger so verunsichert, dass sie lieber gar nichts mehr täten.

 

Altersarmut droht! Studie: Deutsche kümmern sich zu wenig um ihre Altersvorsorge

Fast die Hälfte (47 Prozent) der Bundesbürger beschäftigt sich nur wenig oder überhaupt nicht mit der eigenen Altersvorsorge. Sie sind mit der Wertentwicklung der Vorsorgeprodukte unzufrieden und blicken pessimistisch in die Zukunft. So lauten die Ergebnisse einer repräsentativen Studie der youGov Deutschland AG im Auftrag des britischen Versicherers Standard Life. Das Meinungsforschungsinstitut hat insgesamt 1.150 Frauen und Männer in ganz Deutschland zu ihrer Altersvorsorge befragt. Zwar sind 30 Prozent zuversichtlich, dass sie eine finanzielle Absicherung im Alter erzielen können - gleichzeitig sind sich 28 Prozent der Bürger allerdings nicht sicher, ob sie dieses Ziel tatsächlich erreichen werden. 29 Prozent gehen sogar davon aus, dass sie ihr Vorsorgeziel wahrscheinlich nicht oder sogar auf keinen Fall erreichen werden. Alarmierend sind auch die Antworten der befragten Rentner: Nur 37 Prozent sind mit ihrem Einkommen zufrieden. 36 Prozent sind unzufrieden und 27 Prozent der Befragten sehen ihre finanzielle Situation zwiespältig. „Es ist nicht mehr die Frage, ob es zu einer Altersarmut kommt, sondern nur noch, in welchem Umfang sie kommen wird“, sagt Sven Enger, CEO von Standard Life Deutschland. „Dass sich deutsche Bürger aktuell dafür entscheiden, nichts für ihre Altersvorsorge zu tun, wird langfristig fatale Folgen haben. Die Versicherungsbranche hat einen gesellschaftlichen Auftrag, die Kunden von der Wichtigkeit ihrer Altersvorsorge zu überzeugen.“

 

Enttäuschung über die Wertentwicklung der Vorsorgeprodukte

 

Ein Grund für die pessimistische Haltung dürfte die Unzufriedenheit mit der Performance der Produkte sein: 33 Prozent der Befragten haben mit einer höheren Wertentwicklung ihrer Altersvorsorgeprodukte gerechnet. 36 Prozent zeigen sich mit der Performance größtenteils zufrieden, positiv überrascht sind hingegen nur 3 Prozent. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Befragten überwiegend auf konservative, renditeschwache Produkte setzen: Das Sparbuch (24 Prozent), die Immobilie, der Bausparvertrag und die Kapitallebensversicherung (mit jeweils 23 Prozent) gelten laut dieser Umfrage als die beliebtesten Altersvorsorgeprodukte. Sie liegen damit deutlich vor Aktienfonds (14 Prozent), Aktien (12 Prozent) oder fondsgebundenen Rentenversicherungen (10 Prozent).

 

Klassische Lebensversicherung ist Auslaufmodell – Garantiezins kaum bekannt

 

Die klassische Lebensversicherung war jahrzehntelang aufgrund ihrer Garantien ein gefragtes Instrument zur Altersvorsorge. Der garantierte Rechnungszins sinkt jedoch seit Jahren kontinuierlich und beträgt seit 1. Januar 2012 nur noch 1,75 Prozent. Der klassischen Lebensversicherung stehen die Deutschen dementsprechend zunehmend skeptisch gegenüber: 76 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass eine klassische Lebensversicherung nicht für die Vorsorge ausreicht. Hinsichtlich der Höhe des Garantiezinses herrscht Unwissen: 41 Prozent gaben an, nicht zu wissen, wie hoch der Garantiezins ist. 26 Prozent schätzten ihn höher als 2 Prozent ein, nur 20 Prozent kannten den tatsächlichen Garantiezins.

 

Insolvenzschutz des Anbieters wichtig für Anleger

 

Was sorgt bei den Befragten, bezogen auf die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, für ein sicheres Gefühl? Hier rangieren der Insolvenzschutz des Anbieters (mit 65 Prozent der Nennungen) und die Garantie der eingezahlten Beiträge (63 Prozent) ganz vorne. Danach folgt die Anlagekompetenz des Anbieters (43 Prozent). Das Image des Anbieters (33 Prozent), seine Finanzstärke und seine Erfahrung (jeweils 32 Prozent) werden nicht so hoch bewertet. „Investmentkompetenz gewinnt in Zeiten niedriger Zinsen und volatiler Kapitalmärkte immer mehr an Bedeutung. Denn nur mit der notwendigen Erfahrung kann ein Versicherer für den Kunden ausreichend hohe und stabile Erträge erzielen“, sagt Enger. „Dies ist aus meiner Sicht der entscheidende Faktor, um das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen und gleichzeitig die Auswirkungen der Altersarmut zu begrenzen.“

 

Druckversion | Sitemap
© Verbraucherfinanzen-Deutschland.de