Der Staat hat die Fördergrenzen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Wie Sparer davon profitieren können.
Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können seit Januar bis zu 29.344 Euro pro Jahr (vorher 27.565 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zu einer privaten Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, erklärt die uniVersa Versicherung. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Wert.
Drei Verbesserungen gibt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge:
Steuer- und sozialabgabenfrei können in diesem Jahr bis zu 3.864 Euro (2024: 3.624 Euro) vom Bruttolohn umgewandelt werden. Vom Arbeitgeber gibt es hierzu noch einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Der gleiche Betrag kann zusätzlich noch steuerfrei umgewandelt werden. „Damit lassen sich in diesem Jahr bis zu 7.728 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren“, so die uniVersa. Erhöht hat sich auch der Freibetrag, bis zu dem versicherungspflichtige Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente bezahlen müssen. Er stieg auf 187,25 Euro pro Monat (Vorjahr: 176,75 Euro). Damit bleiben Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro (Vorjahr: 21.210 Euro) von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.
„Die von uns erstmals durchgeführte Zusammenfassung der vielen verschiedenen Ratings für Lebensversicherer macht es für den Endkunden einfach, sich im Dschungel der Lebensversicherungs-Ratings zurechtzufinden“, erläutert Marco Metzler, Geschäftsführer der Metzler Ratings GmbH. Der Kunde erkenne so auf einen Blick die Qualität der Produkte und des Service sowie die Finanzstärke der einzelnen Gesellschaften. „Er kann seine Entscheidungen also ganz einfach auf der Basis der Ratings mehrerer renommierter Ratingagenturen treffen“, erklärt Marco Metzler. „Wer hier zu einem der top platzierten Versicherer unseres Meta-Ratings MMR geht, sollte nichts falsch machen. Und auch noch in ein paar Jahrzehnten mit seiner heutigen Wahl zufrieden sein.
Meta-Rating Lebensversicherungen 2023
Eine breit gestreute Anlage in Aktien für die Altersvorsorge würde sich für Verbraucher lohnen und beträchtliche Renditen ermöglichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Demnach würden Verbraucher selbst bei einem reinen Aktienportfolio in 93 von 100 Fällen mehr Vermögen erzielen als mit einer risikolosen Anlage wie in Bundesanleihen. Im Mittel liegt das Endvermögen, und damit die möglichen Renten, um ein Vielfaches höher als bei einer risikolosen Anlage. Risiken wie eine Finanzkrise können durch Umschichtungen minimiert werden. Die Studie unterstreicht erneut die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge, wie sie der vzbv mit der „Extrarente“ vorschlägt.
Das ZEW hat in seiner Studie unterschiedliche Einzahlungsverläufe in ein Standardprodukt auf Grundlage historischer Renditeverläufe für Aktien und Anleihen simuliert. Zentrales Ergebnis: Im Mittelwert bringt eine reine Aktienstrategie eine rund dreimal so hohe Rente wie eine risikolose Anlage in Anleihen. Lediglich in den 7 schlechtesten von 100 Fällen wäre dies anders.
„Eine wichtige Frage rund um die Einführung eines Standardprodukts ist die Kapitalanlage und das Anlagerisiko für Verbraucher. Hier ist jetzt klar: Eine einfache Strategie aus Aktien plus Umschichtung wäre deutlich besser als komplizierte Versicherungen oder der Riester-Sparstrumpf“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv.
Die Studie zeigt, dass Umschichtungen von Aktien in Anleihen das Risiko einer Finanzkrise abfedern können. Für die Einführung eines Standardprodukts empfehlen die Gutachter einen aktienbasierten „Lebenszyklusfonds“ als Standardoption.
„Eine wichtige Botschaft für die Politik ist, dass selbst Finanzmarktkrisen für die Aktien-Anlage nicht schlimm sind, solange man das Anlagerisiko gegen Ende der Einzahlungsphase verringert. Wenn die Versicherungswirtschaft vor Schwankungen und Krisen warnt, dann vor allem, weil sie Sorge um den Absatz ihrer Produkte hat“, so Mohn.
Reicht das Geld im Alter?
Diese Frage beschäftigt nicht nur die Elterngeneration. Auch deren Kinder machen sich Gedanken darüber, ob Mutter und Vater im Ruhestand genug zum Leben haben bzw. haben werden. Wie eine forsa-Umfrage im Auftrag von RaboDirect zeigt, sorgt sich jeder vierte Deutsche (27 %) um die finanzielle Situation der Eltern ab Eintritt ins Rentenalter. Vor allem die 20- bis 29-Jährigen (43 %) hegen Zweifel, dass den beiden dann genug Mittel bleiben. Zehn Prozent von ihnen legen deshalb hin und wieder Geld für sie zur Seite.
Familiäre Solidarität ist in Deutschland gefragt. 22 Prozent der Nachkommen rechnen fest damit, ihre Eltern im Rentenalter finanziell zu unterstützen, oder tun dies bereits. Vor allem gilt das für junge Leute. So trifft das für 36 Prozent der 20- bis 29-Jährigen zu. Unter den 14- bis 19-Jährigen sind es sogar 41 Prozent. Andererseits geht knapp die Hälfte der Befragten (48 %) davon aus, dass ihre Eltern keine finanzielle Unterstützung von ihnen in Anspruch nehmen würden beziehungsweise genommen hätten.
Nur wenige Eltern erwarten finanzielle Hilfe von ihren Kindern.
Eltern, die ebenfalls im Rahmen der RaboDirect Sparstudie zum Thema Fürsorge Stellung nahmen, stehen dem Thema etwas differenzierter gegenüber: Für 63 Prozent der Befragten mit eigenen Kindern ist eine finanzielle Unterstützung durch ihren Nachwuchs - auch in Zukunft - "undenkbar". Ähnlich viele (61 %) sagen allerdings, dass sie ungern darauf zurückgreifen, aber keine andere Wahl haben, beziehungsweise nur dann darauf zurückgreifen würden, wenn sie keine andere Wahl hätten. Eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Eltern hofft, dass ihre Sprösslinge ihnen unter die Arme greifen würden, sofern es nötig ist beziehungsweise wäre. Dass sie das erwarten, geben jedoch nur 19 Prozent an.
Elternunterhalt gesetzlich vorgeschrieben.
Übrigens sind nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) "Verwandte in gerader Linie", also Eltern und ihre Nachkommen, verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten müssen Söhne und Töchter also den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen sichern.
Verbraucher können ab sofort im Internet ihre finanzielle Versorgungslücke ausrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu seinen Rentenrechner aktualisiert. In vier einfachen Schritten lässt sich überprüfen, wie viel Geld im Rentenalter fehlt und ob die private Altersvorsorge ausreicht. Darüber hinaus können die Nutzer ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Verbraucher benötigen dazu lediglich die gesetzliche Renteninformation und – falls vorhanden – die jährlichen Standmitteilungen ihrer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Der neue Rentenrechner berücksichtigt die Unisex-Tarife, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Der Rentenrechner befindet sich auf der GDV-Homepage unter dem Kurz-Link www.gdv.de/rentenrechner.
Mehr als die Hälfte der Selbständigen in Deutschland ist nicht bei einer obligatorischen Rentenkasse (gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke) versichert. Das bedeutet aber nicht, dass der Großteil finanziell unzureichend auf den Ruhestand vorbereitet ist. Denn mehr als die Hälfte der nicht obligatorisch versicherten Selbständigen hat eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Vor allem ist aber oft Immobilien- sowie Anlagevermögen vorhanden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über eine mögliche gesetzlich vorgeschriebene obligatorische Vorsorge für Selbständige.
Im Jahr 2013 waren 57 Prozent aller Selbständigen nicht obligatorisch rentenversichert. Dabei gibt es keine großen Unterschiede zwischen den Selbständigen mit Angestellten und den Solo-Selbständigen. Grundsätzlich ist der Anteil der Versicherten in Westdeutschland etwas höher als in Ostdeutschland, bei den männlichen Selbständigen höher als bei den weiblichen, und bei den vollzeitbeschäftigten höher als bei den teilzeitbeschäftigten Selbständigen. Deutlich größer ist der Anteil der Versicherten bei jenen, deren selbständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ihres Haushaltes darstellt. Je höher die berufliche Qualifikation, desto größer ist auch der Anteil der gesetzlich Rentenversicherten – dieser Zusammenhang ist bei den Solo-Selbständigen besonders ausgeprägt. Auch mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Selbständigen, die in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Über die Höhe der Einzahlungen kann allerdings auf Basis der für die Untersuchung verfügbaren Daten keine Aussage gemacht werden.
Insbesondere beim Vermögen sind Solo-Selbständige deutlich schlechter gestellt
Fast zwei Drittel der nicht gesetzlich versicherten Selbständigen verfügen über ein Immobilien-, Geld- oder Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro. 40 Prozent haben sogar ein Vermögen von mindestens 250.000 Euro. Bei den Vermögenswerten sind die Solo-Selbständigen schlechter gestellt als die Selbständigen mit Beschäftigten. Überdies lebt knapp die Hälfte der nicht gesetzlich Rentenversicherten in Haushalten, die über eine Kapitallebensversicherung verfügen, fast ein Drittel hat eine private Rentenversicherung.
Insgesamt haben mindestens zwölf Prozent aller Selbständigen noch nicht hinreichend für das Alter vorgesorgt, denn sie Zahlen weder in die gesetzliche Rentenkasse oder in eine private Versicherung ein, noch haben sie ein größeres Vermögen (von 100.000 Euro). Wenn man die Messlatte für das Vermögen auf 250.000 Euro legt, gilt dies sogar für 16 Prozent aller Selbständigen, bei den Solo-Selbständigen sind es fast 20 Prozent. Alles in allem sieht DIW-Forscher Karl Brenke bei den Selbständigen nicht die Gefahr einer massenhaften Altersarmut – aber eine beachtliche Minderheit könnte später auf den Bezug der Grundsicherung im Alter angewiesen sein.
Lebensversicherungen geraten öfter in Kritik. Grund dafür ist auch oft die mangelnde Informiertheit der Kunden. Die Gothaer klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer
zum Thema private Lebensversicherung auf:
Irrtum 1: Große Summen kann man sich nicht leisten. Um den Hinterbliebenen einen adäquaten Lebensstandard zu garantieren, müssten monatlich hohe Summern in die Lebensversicherung einbezahlt werden,
was für manche Kundengruppen finanziell nicht möglich ist.
Eine so genannte "Risiko-Lebensversicherung", mit der man die Hinterbliebenen absichern kann, schützt schon zu einem recht günstigen Beitrag. Bei dieser Police wird ausschließlich im Todesfall
geleistet. Versicherungsschutz in Höhe von 300.000 Euro erhält beispielsweise ein 30jähriger Mann bereits für einen Monatsbeitrag von rund 23 Euro.
Irrtum 2: Ist im Vertrag der Ehepartner als Begünstigter genannt, erlischt der Anspruch automatisch mit der Scheidung. Es bekommt automatisch die aktuelle Ehefrau das Geld, auch wenn es bereits die
zweite oder dritte Ehe ist.
Nein, der Ehegattenwechsel muss der Versicherung angezeigt und die Begünstigung schriftlich geändert werden. Steht nur „Ehepartner“ im Vertrag, erhält die Person das Geld, mit der die Ehe zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand. Allerdings kann man auch den „in gültiger Ehe lebenden Ehegatten“ als Begünstigten eintragen. Eine Änderungsmitteilung kann aber jederzeit formlos bei der
Versicherung eingereicht werden.
Irrtum 3: Die Lebensversicherung fällt automatisch mit in die Erbmasse.
Das gilt nur, wenn der Versicherte keinen Begünstigten für den Todesfall angegeben hat. Als Begünstigte können bei Privatversicherungen beliebig viele Personen festgelegt werden. Bei mehreren
Begünstigten kann zusätzlich festgelegt werden, wie die Leistung anteilig aufgeteilt wird. Geschieht dies nicht, erhalten alle zu gleichen Teilen die Leistung.
Irrtum 4: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung der Lebensversicherung.
Vorschnelle Kündigung bei kurzfristiger Finanzknappheit ist keine Lösung. Hierdurch entstehen dem Kunden Nachteile, wie der Verlust von eventuellen Steuervorteilen. Zudem können Kunden zum regulären
Ablauf den so genannten "Schlussanteil" erhalten, der die Auszahlung wesentlich erhöht. Viele Versicherer bieten auch Möglichkeiten, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.
Irrtum 5: Kredite bekommt man nur von der Bank.
Es geht auch anders: Bei einem Policendarlehen wird ein Teil des bislang aufgebauten Vertragsguthabens der Lebens- oder Rentenversicherung als sogenanntes Policendarlehen ausgezahlt. Der
Darlehenszins ist in der Regel günstiger als die Zinsen für einen Dispokredit. Außerdem erfolgt keine aufwändige Kreditprüfung, sondern der Kunde erhält zeitnah sein Geld. Auch eine Tilgung ist
jederzeit möglich. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag zum Versicherungsablauf mit der fälligen Auszahlung. Das Policendarlehen eignet sich vor allem, um
einen kurzfristigen Liquiditätsengpass zu überbrücken.