BGH-Urteil: Dispozinsen müssen transparenter sein

 

Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Banken geklagt.

 

„Die Urteile des Bundesgerichtshofes sind ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz bei den Dispozinsen“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren. Das ist auch bitter nötig. Viele Banken verlangen auch in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase noch einen Zinssatz von mehr als zehn Prozent.“

 

Angaben zu Dispozinsen müssen klar sein und Auffallen

 

Schon seit März 2016 sind Banken verpflichtet, die Zinssätze für Überziehungsmöglichkeiten „klar, eindeutig und in auffallender Weise“ anzugeben. Auf der Internetseite der Sparda-Bank Hessen hoben sich die Dispozinssätze nicht von den übrigen Angaben im Preisverzeichnis und im Preisaushang ab. Die Deutsche Bank gab im Internet den Zinssatz für Dispokredite für Nutzer eines AktivKontos mit „bis zu 10,90 % p.a.“ an. In Klammern stand, dass sich der Zinssatz nach Dauer und Umfang der Kundenbeziehung richte. Damit blieb es für Kunden weitgehend im Dunkeln, wie viel Zinsen sie für eine Kontoüberziehung zahlen müssen. Aus dem online abrufbaren Preisaushang ging eine Zinsspanne von 7,90 bis 10,90 Prozent hervor – allerdings nicht in auffallender Weise.

 

Der vzbv hatte bei beiden Banken beanstandet, dass die Dispozinssätze nicht hervorgehoben waren. Bei der Deutschen Bank kritisierte der Verband außerdem die ungenaue Zinsangabe.

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte beiden Klagen stattgegeben. Die dagegen gerichteten Revisionen der Banken wies der Bundesgerichtshof jetzt in letzter Instanz ab.

 

„Bis zu“-Zinssatz reicht nicht aus

 

Die Richter stellten klar: Dispozinssätze müssen deutlich gegenüber den anderen Angaben zum Girokonto hervorgehoben sein. Nur dann werden Kundinnen und Kunden in auffallender Weise über die Kosten der Kontoüberziehung informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gericht schloss sich außerdem der Auffassung des vzbv an, dass es nicht klar und eindeutig ist, wenn eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Dispozinssätze hat, aber lediglich einen Zinssatz „bis zu … Prozent“ nennt. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt, dass die Dispozinsen nicht in der Gesamtdarstellung der Bankkonditionen versteckt sein dürfen und Banken mit differenzierten Zinssätzen zumindest die Zinsspanne angeben müssen.

 

Eckdaten zum Urteil

 

Datum der Urteilsverkündung: 29.06.2021

Aktenzeichen: Az. XI ZR 46/20 (Deutsche Bank) und XI ZR 19/20 (Sparda-Bank Hessen)

Gericht: Bundesgerichtshof

 

Vermeintliche Kreditvermittler täuschen Verbraucher 

 

Marktwächter warnen vor unseriöser Kreditwerbung

 

Sie locken mit kostenlosen Kreditanfragen und werben teils mit goldenen MasterCards. Verbraucher erhalten keinen Kredit und bei den Kreditkarten handelt es sich in der Regel um Prepaid-Karten, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Auf diese Masche haben sich einige dubiose Anbieter und deren Inkasso-Büros spezialisiert. Mit falschen Bewertungen und Gütesiegeln wurden die unseriösen Angebote zusätzlich ausstaffiert. Die Marktwächter-Experten warnen ausdrücklich vor Angeboten rund um „Schufa-freie“ Kredite – Verbraucher sollten sie meiden.

Die finanzielle Not von Verbrauchern hat in den vergangenen Jahren eine Menge zweifelhafter Anbieter auf den Plan gerufen. Im Ausland registriert (Niederlande, Schweiz, Großbritannien), ködern sie Verbraucher mit Schufa-freien Krediten und „exklusiven“ MasterCard-Kreditkarten im Internet. Ihre Angebote auf den Websites bewerben sie als „fair“, „transparent“ sowie „zuteilungssicher“. Dass sich dahinter betrügerische Geschäftsmodelle verbergen, zeigen die Beschwerden im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.

 

Vorsicht bei Revolving Kreditkarten

 

„Ich zahle Monat für Monat und die Schuld wird trotzdem nicht weniger“. Mit diesem Problem wenden sich häufig Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Viele berichten, dass sie eine Ware gekauft und mit dem Händler eine Teilzahlung vereinbart haben. Dann bekamen sie eine Kreditkarte zugeschickt. Auf dieser ist ein Kreditrahmen eingetragen. Solche Kreditkarten mit Kreditrahmen nennt man Revolving Cards. Wenn beispielweise die Ware 1000 Euro kostet und der Kreditrahmen auf der Kreditkarte 2500 Euro beträgt, dann kann der Verbraucher über die restlichen 1500 Euro verfügen „Sie werden sinnbildlich wie ein Revolver immer wieder nachgeladen, wenn der Kunde einen Teil tilgt“, erläutert Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das Verlockende und gleichzeitig Problematische an diesen Karten ist, dass der Kunde die Kreditschuld nicht auf einmal in einem Betrag zurückzahlen muss. Vielmehr kann dies schrittweise in kleinen Teilen von beispielsweise 5 Prozent des aktuellen Gesamtumsatzes erfolgen. „Für diese Teilrückzahlungsmöglichkeit verlangen die Banken horrende Zinsen, meist zwischen 12 und 18 Prozent pro Jahr“, sagt Sibylle Miller-Trach. Mit der Teilrückzahlung erbringt der Verbraucher oft nicht einmal den Zinsanteil, geschweige denn die Tilgung. „So schaukelt sich das Ganze auf und der Kunde gerät in eine Schuldenspirale“, warnt die Verbraucherschützerin.

 

Verbraucher, die eine Revolving Card haben und die Gefahr vermeiden wollen, können den Vertrag meist auf Volltilgung umstellen lassen. Doch was tun, wenn man schon tief in den Schulden steckt? „Ein möglicher Ausweg ist, einen günstigeren Ratenkredit bei einer Bank aufzunehmen und damit die Kreditschuld aus der Kreditkarte abzulösen“, sagt Sibylle Miller-Trach. Das klappt allerdings nur, wenn der Verbraucher aus Sicht der Bank, von der er den Ratenkredit möchte, noch kreditwürdig ist. 

 

Studie „SCHUFA-freie“ Kredite: Abzocke statt Kredit

Jeder kennt sie, die Anzeigen von sogenannten „SCHUFA-freien“ Krediten, die Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten eine schnelle und unbürokratische Darlehensvergabe versprechen. Doch was verbirgt sich dahinter und wie seriös sind diese Angebote? Eine neue, von der SCHUFA in Auftrag gegebene Studie beleuchtet den Markt und die Geschäftspraktiken von Anbietern „SCHUFA-freier“ Kredite sowie die juristischen Hintergründe. Die Ergebnisse dieser Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent.

 

Stattdessen werden für fast alle „SCHUFA-freien“ Kreditangebote teure Vorabgebühren verlangt, sinnlose Beratungsverträge verkauft und nutzlose Versicherungen angeboten. Das Fazit von Schuldnerberater Christian Maltry fällt daher auch klar aus: „Wie bereits bei der ersten Studie im Jahr 2007 zeigt sich, dass die Angebote für „SCHUFA-freie“ Kredite die Menschen meist noch tiefer in die Schuldenfalle führen.“

 

Schutz durch Aufklärung und Sensibilisierung

Die SCHUFA will mit dieser Studie zu mehr Transparenz im Kreditmarkt beitragen, wie der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Holding AG, Dr. Michael Freytag, erläutert: „Ohne Aufklärung über unseriöse Kreditvergabe laufen die Verbraucher in die Falle. Nur mit einer sorgfältigen Bonitätsprüfung seriöser Kreditanbieter funktioniert die Kreditvergabe in Deutschland. So werden 97,5 Prozent der privat aufgenommenen Kredite ordnungsgemäß zurückbezahlt.“

 

Praktiken meist rechtswidrig oder strafbar

„Die Forderungen von Vorabgebühren oder das Angebot von unsinnigen Versicherungen sind bereits erste Hinweise für betrügerische Anbieter“, so Prof. Dr. Hugo Grote vom Fachbereich Wirtschaftsrecht des RheinAhrCampus in Remagen, der die rechtliche Bewertung der „SCHUFA-freien“ Kredite im Rahmen der Studie vornahm. „Die Palette der Rechtsverstöße der Anbieter der sogenannten „SCHUFA-freien“ Kredite reicht von Betrug durch Täuschung und Verletzung von Aufklärungspflichten über Wucher bis zu irreführender Werbung“, stellt Grote fest. Dennoch kommt es in der Praxis nur selten zu Strafverfahren.

 

Handlungsbedarf

Auch die Ordnungsbehörden sind bislang kaum gegen die betrügerischen Kreditvermittler eingeschritten. Dies liegt u. a. darin begründet, dass die Zulassung von Kreditvermittlern an viel geringere Anforderungen geknüpft wird als beispielsweise die Zulassung von Finanzanlagenvermittlern. „Hier ist der Gesetzgeber gefragt, aber auch die Ordnungsbehörden sollten die Machenschaften der Branche genauer unter die Lupe nehmen, damit in finanzielle Not geratene Verbraucher besser geschützt werden“, fordert Grote abschließend. 

Vorsicht vor windigen Kreditvermittlern: Wie man sich vor Kredithaien schützt

Wenn Verbraucher in die Schuldenfalle geraten, wittern unseriöse Finanzdienstleister ihre Chance und versprechen Entlastung. Tatsächlich aber bereichern sie sich in der Regel und verschlechtern die finanzielle Situation der Betroffenen oft erheblich. Insbesondere Menschen in schwierigen finanziellen Situationen werden gezielt von fragwürdigen Kreditvermittlern angesprochen. Über adressierte Werbeschreiben, in Kleinanzeigen oder im Internet locken sie mit Slogans wie "SCHUFAfreie Kredite", "Ohne Vorkosten! Ohne Vertreterbesuch". Wer auf solche Angebote eingeht, verliert in der Regel viel Geld. Denn statt des erbetenen Darlehens erhalten die Betroffenen meist nur Rechnungen. "Wer vorab die miesen Tricks der zwielichtigen Unternehmen durchschaut, wird sie meiden und erspart sich viel Ärger", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Er gibt einige Tipps, wie man unseriöse Angebote erkennt: 

  • Zur Kontaktaufnahme wird auf teure Beratungshotlines verwiesen
  • Kreditsuchende werden animiert, zunächst weitere Finanzverträge (z. B. Versicherungen, Bauspar- oder riskante Beteiligungsverträge) abzuschließen, um angeblich die Chance auf die Darlehensvergabe zu erhöhen
  • Vorsicht bei Kreditvermittlungsverträgen mit besonderer Vereinbarung zur Auslagenerstattung, denn oftmals werden damit unzulässige Beträge – wie etwa pauschaler Aufwendungsersatz - verlangt.

Diese und weitere Tipps finden Verbraucher im aktuellen Faltblatt "Vorsicht Kredithaie! Schützen Sie sich vor unseriösen Geschäften mit der Armut!" Wer Hilfe bei der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit bzw. der Kündigungsmöglichkeiten von Kreditvermittlungs- oder auch Finanzsanierungsverträgen benötigt, kann in den Beratungsstellen online oder unter der zentralen Service-Nummer (0511) 9 11 96-0 einen Termin zur kostenpflichtigen Rechtsberatung vereinbaren. Wer von Verschuldung oder Überschuldung bedroht oder bereits betroffen ist, sollte sich möglichst frühzeitig an eine offiziell anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wenden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Überschuldete durchschnittlich mit dem 28-fachen ihres Monatseinkommens belastet 

Die durchschnittlichen Schulden einer überschuldeten Person, die im Jahr 2017 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, betrugen 30 170 Euro. Das war das 28-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens dieses Personenkreises (1 072 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt waren Schuldner in Rheinland-Pfalz durch ihre Schulden am stärksten belastet. Sie betrugen dort im Durchschnitt das 35-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens.

 

Diese Relation - auch Überschuldungsintensität genannt - verdeutlicht in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen Schwierigkeiten einer überschuldeten Person. Sie drückt aus, um welchen Faktor die durchschnittlichen Schulden größer sind als das durchschnittliche monatliche Einkommen. Als Interpretationshilfe dient die hypothetische Vorstellung, dass eine Person, könnte sie ihr gesamtes Einkommen für den Schuldendienst einsetzen, nach ebenso vielen Monaten wieder schuldenfrei wäre.

 

Besonders hohe Werte der Überschuldungsintensität wiesen im Jahr 2017 neben Rheinland-Pfalz auch das Saarland (34) und Nordrhein-Westfalen (32) auf. Die niedrigsten Werte hatten Mecklenburg-Vorpommern mit 23, Bremen und Brandenburg (beide 24). Ausschlaggebend für die Höhe der Überschuldungsintensität war in den meisten Fällen nicht das Einkommen, das über die Bundesländer auf einem ähnlichen Niveau zwischen 925 Euro und 1 193 Euro lag. Die durchschnittlichen Schulden hingegen waren mit Werten zwischen 22 025 Euro und 37 518 Euro um einiges weiter gestreut. In Rheinland-Pfalz lagen die durchschnittlichen Schulden dann auch am höchsten, das durchschnittliche Monatseinkommen lag bei 1 073 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern, dem Bundesland mit der niedrigsten Überschuldungsintensität, lagen die Schulden bei 22 025 Euro und das Einkommen bei 956 Euro.

 

Druckversion | Sitemap
© Verbraucherfinanzen-Deutschland.de