Dispozinsen steigen weiter: Banken verlangen bis zu 17,2 Prozent

 

Eine aktuelle Erhebung der Stiftung Warentest zum Stichtag 15. Januar 2024 zeigt: Banken und Sparkassen verlangen derzeit im Schnitt 12,06 Prozent für Kontoüberziehungen. Damit hat sich der Dispokredit um knapp einen Prozentpunkt zum Vorjahr verteuert. Für alle, die rauswollen aus ihrem Dispo oder kurzfristig Geld brauchen, kann der Rahmenkredit eine preiswerte Alternative sein.

 

Bei allen 1083 Kreditinstituten in Deutschland haben die Expertinnen und Experten von Finanztest die aktuellen Dispozinsen erhoben. Bei knapp drei Viertel der Banken liegt der Zins über dem ermittelten Durchschnitt. An der Spitze: die VR-Bank Landsberg-Ammersee mit 17,2 Prozent. Für akzeptabel hält das Finanztest-Team einen Zinssatz bis einschließlich 11,5 Prozent bei aktuellem Zinsniveau, alles über 15 Prozent ist inakzeptabel.

 

Rahmenkredite – auch Abrufkredite genannt – sind genauso flexibel wie ein Dispo, aber mit deutlich günstigeren Zinsen. Das ergab die Befragung bei 180 Kreditinstituten. Die Zinsen bei den Angeboten im Test unterschreiten zumeist die 11,5-Prozent-Grenze, die Finanztest für Dispokredite aufgestellt hat. Der mögliche Kreditrahmen liegt zwischen 1.000 und 100.000 Euro. Außerdem werden für den Rahmenkredit keine zusätzlichen Kreditkosten fällig. Es gibt keine Mindestsumme für die Verfügung und auch die Anzahl der Verfügungen ist nicht eingeschränkt.

 

Der Test von Rahmenkrediten findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/abrufkredite.

 

Ratenkredite 154 Prozent teurer als vor anderthalb Jahren

 

Im August haben die Zinsen der abgeschlossenen Ratenkredite mit 7,35 Prozent einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vormonat wurden Kredite nochmals um 3,8 Prozent teurer. Seit ihrem Tiefststand im Februar 2022 haben sich Ratenkredite um 154 Prozent verteuert. Doch erste Zinsdaten aus dem laufenden Monat könnten auf eine Entspannung hindeuten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox.

 

Neues Allzeit-Hoch bei den Ratenkreditzinsen

 

Im August sind die Zinsen für Ratenkredite erneut deutlich gestiegen. Wer im letzten Monat über Verivox einen Kredit abgeschlossen hat, muss dafür im Mittel 7,35 Prozent Zinsen zahlen. Im Vergleich zum Vormonat, als die Zinsen erstmals die Sieben-Prozent-Marke durchbrochen hatten, haben sich Ratenkredite im August nochmals um 3,8 Prozent verteuert und somit einen neuen Höchststand erreicht. Auf Jahressicht haben sich Kredite um 54 Prozent und seit ihrem Tiefststand vor anderthalb Jahren sogar um 154 Prozent verteuert. Wer im August letzten Jahres über Verivox einen Kredit abgeschlossen hat, musste dafür im Mittel 4,75 Prozent Zinsen zahlen. Zum absoluten Zinstief im Februar 2022 lag der mittlere Zinssatz bei 2,89 Prozent.

 

"Seit Anfang 2022 sehen wir bei den Ratenkrediten einen Zinsanstieg von historischem Ausmaß", sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. "Kreditnehmer mit durchschnittlicher Bonität müssen für das gleiche Darlehen heute mehr als zweieinhalb Mal so hohe Zinskosten stemmen wie damals."

 

Erschwerter Zugang zu Krediten vor allem für Geringverdiener

 

Nicht nur wegen der gestiegenen Zinsen ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwerer geworden, einen Kredit aufzunehmen. Die Banken setzen bei der Prüfung von Finanzierungsanfragen außerdem auch immer strengere Maßstäbe an. Wie die vierteljährlichen Umfragen der Bundesbank zum Kreditgeschäft (Bank Lending Survey) zeigen, haben die Banken ihre internen Richtlinien für die Gewährung von Krediten nach eigenen Angaben seit dem zweiten Quartal 2022 in jeder Untersuchungsperiode weiter verschärft. "Durch die Kombination aus gestiegenen Zinsen und deutlich restriktiveren Vergaberichtlinien auf Seiten der Banken ist es vor allem für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen heute wesentlich schwieriger, einen Kredit aufzunehmen, als noch vor einem Jahr", sagt Oliver Maier.

 

Der erschwerte Zugang zu Krediten bildet sich auch in den Verivox-Daten ab: Im August 2022 erhielten noch knapp zwei Drittel (64 Prozent) aller Kreditinteressierten, die über Verivox einen Ratenkreditvergleich gemacht haben, mindestens ein Finanzierungsangebot. Ein Jahr später lag die Angebotsquote nur noch bei 58 Prozent. Besonders stark ist der Rückgang in der unteren Einkommensgruppe. Vor einem Jahr erhielt noch mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller Verivox-Kunden mit einem Nettoverdienst bis 2.000 Euro auf ihre Kreditanfrage mindestens ein Bankangebot, heute sind es nur noch 41 Prozent. In dieser Einkommensgruppe bekommt somit einer von fünf Kreditinteressierten, die vor einem Jahr noch einen Kredit erhalten hätten, heute keinen mehr.

 

So verbessern Verbraucher ihre Chancen auf eine Kreditzusage

 

Allerdings sind die konkreten Richtlinien für die Gewährung von Krediten bei den Banken nicht einheitlich. Um ihre Chancen auf ein Finanzierungsangebot zu steigern, sollten Verbraucher ihren Wunschkredit deshalb nicht nur bei einer Bank anfragen. "Wir sehen sehr häufig, dass Kunden, die von ihrer Hausbank keinen Kredit erhalten haben und dann einen Kreditvergleich machen, von einem anderen Institut durchaus ein Angebot erhalten", berichtet Oliver Maier.

 

Auch die gemeinschaftliche Kreditaufnahme zusammen mit einem zweiten Darlehensnehmer verbessert die Chancen auf eine Kreditzusage. Beide Kreditnehmer haften gemeinschaftlich für den Kredit. Aus Sicht der Bank sinkt dadurch das Risiko, dass sie ihr Geld nicht zurückerhält. In einer Verivox-Auswertung im April 2023 war die Angebotsquote bei Kreditanfragen mit zwei Antragstellern um 25 Prozent höher als bei Personen, die ihren Kredit allein beantragt haben. Zudem fielen auch die Zinskosten bei einer gemeinschaftlichen Kreditaufnahme durchschnittlich 18 Prozent niedriger aus.

 

Aktuelle Zinsdaten deuten eine Entspannung an

 

Noch ist nicht klar, wie es mit den Ratenkreditzinsen weitergeht. Erste Zinsdaten aus dem laufenden Monat deuten auf eine Entspannung hin. In der ersten Septemberhälfte lag der mittlere Zinssatz der über Verivox abgeschlossenen Kredite bei 7,39 Prozent. Bliebe es im gesamten Monat dabei, entspräche dies gegenüber August einer Verteuerung von nur 0,5 Prozent. Der Zinsanstieg hätte sich im Vergleich zu den letzten Monaten somit deutlich abgeschwächt.

 

"Zwar hat die Europäische Zentralbank gerade erst die Leitzinsen auf einen neuen Höchststand angehoben, doch dieser Zinsschritt war in den Kreditkonditionen der Banken bereits eingepreist", sagt Oliver Maier. "Wenn sich die Inflation weiter rückläufig entwickelt und sich die Währungshüter mit weiteren Zinsschritten zurückhalten, könnte es gut sein, dass wir bei den Kreditzinsen allmählich den Gipfel erreicht haben und es nicht mehr allzu weit nach oben geht."

 

Zwei Jahre Corona, steigende Preise - Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle

 

Mehr als die Hälfte der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen verzeichnen größeren Beratungsbedarf

 

Zwei Jahre Corona-Pandemie und rasant steigende Lebenshaltungskosten: Immer mehr Menschen geraten in finanzielle Not. Im Frühjahr 2022 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Deutschland im Vergleich zum Spätsommer 2021 einen deutlichen Anstieg bei der Nachfrage nach Beratung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), die zum Abschluss der Aktionswoche Schuldnerberatung veröffentlicht wurde. Gleichzeitig machte das Bündnis klar, dass ein Ausbau der Schuldnerberatung, ihre auskömmlichen Finanzierung sowie Investitionen in die Digitalisierung der sozialen Schuldnerberatung dringend notwendig seien, damit überschuldete Menschen Unterstützung erfahren. Eine leistungsstarke Schuldnerberatung ist unabdingbar, damit sie dem Teufelskreis aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung entkommen.

 

Mehr als die Hälfte der befragten Beratungsstellen nannte zwischen zehn und 30 Prozent mehr Anfragen im Vergleich zum Sommer 2021. Damit setzt sich der Trend einer ersten Befragungswelle im Sommer 2021 fort, die bereits einen deutlich erhöhten Beratungsbedarf festgestellt hat. 32 Prozent der Beratungsstellen gaben im ersten Quartal des Jahres eine erhöhte Nachfrage nach Beratung zu Miet- und Energieschulden an (Sommer 2021: 28,5 Prozent). Die Beraterinnen und Berater der Verbände berichten, dass dieser Trend sich seit dem Zeitpunkt der Befragung angesichts steigender Energiepreise verstärkt fortgesetzt hat. Einen erhöhten Informations- und Aufklärungsbedarf von (Solo)-Selbstständigen gab es in 36 Prozent, von Personen in Kurzarbeit in 29 Prozent, von Erwerbstätigen in 32 Prozent der Beratungsstellen.

 

Die Aufnahme von Schulden ist gesellschaftlich akzeptiert und wirtschaftlich gewollt– sei es bei der Finanzierung des Autos, der Wohnungseinrichtung oder des Smartphones. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Krankheit können aber dazu führen, dass Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. Aus vorhersehbar kontrollierter Verschuldung wird dann Überschuldung, insbesondere bei Menschen mit wenig Einkommen.

 

Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen: „Pandemie und Inflation sind bei uns deutlich zu spüren. Es kommen immer mehr Menschen, die ihre Miete und Stromkosten nicht mehr zahlen können. Auch beobachten wir, dass Ratsuchende mit psychischen Erkrankungen noch häufiger als vor Corona zu uns kommen. Wir müssen leider viele wieder wegschicken, weil sie gar keinen Anspruch auf Beratung haben.“

 

Denn in Deutschland haben nicht alle Menschen die Möglichkeit, sich in der gemeinnützigen Schuldnerberatung professionell beraten zu lassen - oder erst dann, wenn es zu spät ist. Wer keine Sozialleistungen bezieht, kann Schuldnerberatung nicht kostenlos in Anspruch nehmen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das trifft vor allem Menschen, die besonders anfällig sind, weil sie meist kein finanzielles Polster haben - wie z.B. Geringverdiener, Rentnerinnen, Solo-Selbstständige, und Studierende. Wer akut in finanzielle Not gerät, greift nach jedem Strohhalm und läuft dabei Gefahr, noch tiefer in die Schuldenfalle zu tappen. Schnelle Hilfe scheinen oft  unseriöse oder unqualifizierte Angebote zu versprechen, die im schlimmsten Fall gar aus der Situation Profit schlagen. Darum fordern wir ein Recht auf Schuldnerberatung für alle! Kommunen sollten verpflichtet werden, Schuldnerberatung entsprechend dem gesellschaftlichen Bedarf kostenlos vorzuhalten. Die öffentliche Hand würde davon profitieren, denn die enormen sozialen Folgekosten blieben aus.“

 

Fast 90 Prozent der befragten Schuldnerberatungsstellen nutzten im ersten Quartal digitale Beratungsmöglichkeiten – per Mail, Messenger- oder Video-Dienst.

 

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes: „Wir müssen die Schuldnerberatung krisenfest machen. Die Nachfrage nach Beratung erhöht sich, die Kapazitäten der Beratungsstellen reichen nicht aus, die Wartelisten werden immer länger. Wem das Wasser bis zum Hals steht, kann nicht Wochen bis zum ersten Beratungstermin warten. Das Tempo beim  Ausbau der Schuldnerberatung – analog und digital – muss mit der Geschwindigkeit Schritt halten, mit der die Krisen Menschen in ökonomische Not bringen.  Hilfesuchende brauchen einen leichten Zugang zu Beratung. Die digitale Erreichbarkeit ist  insbesondere für junge Erwachsene zentral, die ganz selbstverständlich zuerst online nach Hilfe suchen.“

 

Insgesamt beteiligten sich 462 Beratungsstellen an der Umfrage.

 

BGH-Urteil: Dispozinsen müssen transparenter sein

 

Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungszinssatz nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Banken geklagt.

 

„Die Urteile des Bundesgerichtshofes sind ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz bei den Dispozinsen“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren. Das ist auch bitter nötig. Viele Banken verlangen auch in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase noch einen Zinssatz von mehr als zehn Prozent.“

 

Angaben zu Dispozinsen müssen klar sein und Auffallen

 

Schon seit März 2016 sind Banken verpflichtet, die Zinssätze für Überziehungsmöglichkeiten „klar, eindeutig und in auffallender Weise“ anzugeben. Auf der Internetseite der Sparda-Bank Hessen hoben sich die Dispozinssätze nicht von den übrigen Angaben im Preisverzeichnis und im Preisaushang ab. Die Deutsche Bank gab im Internet den Zinssatz für Dispokredite für Nutzer eines AktivKontos mit „bis zu 10,90 % p.a.“ an. In Klammern stand, dass sich der Zinssatz nach Dauer und Umfang der Kundenbeziehung richte. Damit blieb es für Kunden weitgehend im Dunkeln, wie viel Zinsen sie für eine Kontoüberziehung zahlen müssen. Aus dem online abrufbaren Preisaushang ging eine Zinsspanne von 7,90 bis 10,90 Prozent hervor – allerdings nicht in auffallender Weise.

 

Der vzbv hatte bei beiden Banken beanstandet, dass die Dispozinssätze nicht hervorgehoben waren. Bei der Deutschen Bank kritisierte der Verband außerdem die ungenaue Zinsangabe.

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte beiden Klagen stattgegeben. Die dagegen gerichteten Revisionen der Banken wies der Bundesgerichtshof jetzt in letzter Instanz ab.

 

„Bis zu“-Zinssatz reicht nicht aus

 

Die Richter stellten klar: Dispozinssätze müssen deutlich gegenüber den anderen Angaben zum Girokonto hervorgehoben sein. Nur dann werden Kundinnen und Kunden in auffallender Weise über die Kosten der Kontoüberziehung informiert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gericht schloss sich außerdem der Auffassung des vzbv an, dass es nicht klar und eindeutig ist, wenn eine Bank nach Kundengruppen differenzierte Dispozinssätze hat, aber lediglich einen Zinssatz „bis zu … Prozent“ nennt. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt, dass die Dispozinsen nicht in der Gesamtdarstellung der Bankkonditionen versteckt sein dürfen und Banken mit differenzierten Zinssätzen zumindest die Zinsspanne angeben müssen.

 

Eckdaten zum Urteil

 

Datum der Urteilsverkündung: 29.06.2021

Aktenzeichen: Az. XI ZR 46/20 (Deutsche Bank) und XI ZR 19/20 (Sparda-Bank Hessen)

Gericht: Bundesgerichtshof

 

Vermeintliche Kreditvermittler täuschen Verbraucher 

 

Marktwächter warnen vor unseriöser Kreditwerbung

 

Sie locken mit kostenlosen Kreditanfragen und werben teils mit goldenen MasterCards. Verbraucher erhalten keinen Kredit und bei den Kreditkarten handelt es sich in der Regel um Prepaid-Karten, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Auf diese Masche haben sich einige dubiose Anbieter und deren Inkasso-Büros spezialisiert. Mit falschen Bewertungen und Gütesiegeln wurden die unseriösen Angebote zusätzlich ausstaffiert. Die Marktwächter-Experten warnen ausdrücklich vor Angeboten rund um „Schufa-freie“ Kredite – Verbraucher sollten sie meiden.

Die finanzielle Not von Verbrauchern hat in den vergangenen Jahren eine Menge zweifelhafter Anbieter auf den Plan gerufen. Im Ausland registriert (Niederlande, Schweiz, Großbritannien), ködern sie Verbraucher mit Schufa-freien Krediten und „exklusiven“ MasterCard-Kreditkarten im Internet. Ihre Angebote auf den Websites bewerben sie als „fair“, „transparent“ sowie „zuteilungssicher“. Dass sich dahinter betrügerische Geschäftsmodelle verbergen, zeigen die Beschwerden im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen.

 

Neuer Widerrufsjoker bei Kreditverträgen

 

Über den sogenannten Widerrufsjoker wurde in letzter Zeit nur noch wenig berichtet. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Aufrechnungsklausel bei Kreditverträgen könnten viele Bankkunden nun von einem neuen Widerrufsjoker profitieren.

 

Mit Urteil vom 21.09.2018, Az: 2 O 21/18 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Ravensburg unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2018, Az: XI ZR 309/16 den Widerruf eines im Jahr 2012 geschlossenen Darlehensvertrages für wirksam erachtet. Nach Meinung des Landgerichts Ravensburg war u.a. die Widerrufsinformation des Darlehensvertrages nicht ordnungsgemäß, da die dortige Beklagte eine Regelung zur Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwandt hatte, die der Bundesgerichthof als unwirksam erachtet. Dadurch werde die Ausübung des Widerrufsrechts unzulässig erschwert.

  

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene unwirksame Klausel, nach der ein Darlehensnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen darf, ist sehr verbreitet. Betroffenen Kunden kann damit die Möglichkeit offenstehen, sich von alten Kreditverträgen mit hoher Zinsbelastung zu lösen. „Wir konnten feststellen, dass sich entsprechende Aufrechnungsklauseln jedenfalls auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen, Raiffeisen- und Volksbanken, BW Bank, DSL Bank, Commerzbank, Sparda Banken sowie ING-DiBa AG befunden haben, so dass bei diesen Instituten auch heute noch ein Widerruf des Kreditvertrages möglich sein könnte“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

 

Für viele Verbraucher besteht aufgrund der aktuellen Urteile daher die Möglichkeit, sich von Darlehensverträgen mit hoher Zinsbelastung zu trennen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Die dadurch resultierenden wirtschaftlichen Vorteile können gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase besonders groß sein.

 

Von diesem neuen Widerrufsjoker könnten betroffene Verbraucher profitieren, die einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie ab dem 11.06.2010 geschlossen oder für einen bereits früher geschlossenen Immobiliardarlehensvertrag den Widerruf bereits vor dem 21.06.2016 erklärt haben. Zudem ist der Widerrufsjoker bei sonstigen Verbraucherdarlehensverträgen, also bei Darlehensverträgen, die nicht zur Finanzierung einer Immobilie dienten, interessant.

 

Vorsicht bei Revolving Kreditkarten

 

„Ich zahle Monat für Monat und die Schuld wird trotzdem nicht weniger“. Mit diesem Problem wenden sich häufig Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern. Viele berichten, dass sie eine Ware gekauft und mit dem Händler eine Teilzahlung vereinbart haben. Dann bekamen sie eine Kreditkarte zugeschickt. Auf dieser ist ein Kreditrahmen eingetragen. Solche Kreditkarten mit Kreditrahmen nennt man Revolving Cards. Wenn beispielweise die Ware 1000 Euro kostet und der Kreditrahmen auf der Kreditkarte 2500 Euro beträgt, dann kann der Verbraucher über die restlichen 1500 Euro verfügen „Sie werden sinnbildlich wie ein Revolver immer wieder nachgeladen, wenn der Kunde einen Teil tilgt“, erläutert Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das Verlockende und gleichzeitig Problematische an diesen Karten ist, dass der Kunde die Kreditschuld nicht auf einmal in einem Betrag zurückzahlen muss. Vielmehr kann dies schrittweise in kleinen Teilen von beispielsweise 5 Prozent des aktuellen Gesamtumsatzes erfolgen. „Für diese Teilrückzahlungsmöglichkeit verlangen die Banken horrende Zinsen, meist zwischen 12 und 18 Prozent pro Jahr“, sagt Sibylle Miller-Trach. Mit der Teilrückzahlung erbringt der Verbraucher oft nicht einmal den Zinsanteil, geschweige denn die Tilgung. „So schaukelt sich das Ganze auf und der Kunde gerät in eine Schuldenspirale“, warnt die Verbraucherschützerin.

 

Verbraucher, die eine Revolving Card haben und die Gefahr vermeiden wollen, können den Vertrag meist auf Volltilgung umstellen lassen. Doch was tun, wenn man schon tief in den Schulden steckt? „Ein möglicher Ausweg ist, einen günstigeren Ratenkredit bei einer Bank aufzunehmen und damit die Kreditschuld aus der Kreditkarte abzulösen“, sagt Sibylle Miller-Trach. Das klappt allerdings nur, wenn der Verbraucher aus Sicht der Bank, von der er den Ratenkredit möchte, noch kreditwürdig ist. 

 

Privatkredite: Tipps für Verbraucher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vorformulierte Bestimmungen über die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherkreditverträge für unzulässig erklärt. Haben Verbraucher auf Grundlage solcher Vereinbarungen Entgelte gezahlt, können sie diese zurückfordern. Vor allem bei Altverträgen sollten sie sich jedoch beeilen, um die Verjährungsfristen einzuhalten: Der BGH hat geurteilt, dass Verbraucher noch bis Ende 2014 Ansprüche aus Verträgen zurückfordern können, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung maximal zehn Jahre alt sind. Zum 31. Dezember 2014 verjähren danach Rückforderungsansprüche aus sämtlichen Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Ab 2015 gilt für Darlehensverträge, die ab dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, die reguläre dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem Schluss des jeweiligen Jahres. Betroffene Verbraucher müssten sich daher so schnell wie möglich an ihre Bank wenden und sie unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auffordern, die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Lehnt die Bank die Erstattung ab, sollten sie sich an eine Verbraucherberatungsstelle und / oder einen Rechtsanwalt wenden und prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte, darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) hin.

Studie: Ratenkredit Filialbanken - Falsche SCHUFA-Anfragen schädigen Bonität

Der neue Fernseher, der Urlaub oder das nächste Auto - um diese Wünsche zu erfüllen ist angesichts der derzeit niedrigen Zinsen ein Ratenkredit eine interessante Möglichkeit. Doch für die Kunden ist das vielfältige Angebot schwer überschaubar. Die Servicequalität und die Ratenkredit-Konditionen von 15 Banken und Sparkassen untersuchte nun das Deutsche Institut für Service-Qualität im Auftrag des Nachrichten-senders n-tv. Der Service war insgesamt nur ausreichend. Bedenklich gestaltete sich gerade die persönliche Beratung in der Filiale: Knapp 16 Prozent der Tester wurde zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt. Es wurden sogar Kreditanfragen an die SCHUFA gestellt. "Kreditanfragen senken den SCHUFA-Score des Kunden und reduzieren damit seine Bonität", erläutert Markus Hamer, Geschäftsführer des Instituts. "Dabei sind diese Anfragen unnötig. Bei einem Informationsgespräch sollten nur Konditionenanfragen an die SCHUFA gerichtet werden." Als weiterer Schwachpunkt der Branche erwies sich die E-Mail-Bearbeitung. Nur jede dritte Antwort war vollständig und strukturiert. Positiv war jedoch zu bemerken, dass bei mehr als 400 Einzelanfragen lediglich eine nicht korrekt beantwortet wurde. Zudem glänzten die Berater insbesondere beim telefonischen Service durch Freundlichkeit und verständliche Erklärungen.

 

Die meisten untersuchten Kreditprodukte richteten sich nach der Bonität des Kreditnehmers. Der Anteil bonitätsunabhängiger Ratenkredite blieb damit weiterhin gering. Generell konnten große Unterschiede bezüglich der jeweiligen Effektivzinsen festgestellt werden. Bei Kreditprodukten, die online initiiert wurden, fielen diese tendenziell geringer aus, als bei klassischen Filialkrediten. Die meisten Anbieter gestalteten ihre Ratenkredite flexibel. "Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung waren beispielsweise bei den meisten Anbietern ohne weiteres möglich", erklärt Serviceexperte Hamer. Testsieger wurde Sparda-Bank München und überzeugte vor allem mit einer Top-Produktanalyse. Ausschlaggebend für das gute Ergebnis waren vor allem die niedrigen, bonitätsunabhängigen Effektivzinsen. Bei der Serviceanalyse fielen vor allem die weitgehend vollständig und strukturiert geführten Beratungsgespräche auf. Den zweiten Rang sicherte sich Sparda-Bank Berlin mit günstigen Konditionen. Außerdem überzeugte auch der Internetauftritt des Berliner Geldinstituts. Auf dem dritten Rang platzierte sich Sparda-Bank Hamburg. Das Institut punktete mit den günstigsten Konditionen und einem bonitätsunabhängigen Zinssatz.

Studie „SCHUFA-freie“ Kredite: Abzocke statt Kredit

Jeder kennt sie, die Anzeigen von sogenannten „SCHUFA-freien“ Krediten, die Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten eine schnelle und unbürokratische Darlehensvergabe versprechen. Doch was verbirgt sich dahinter und wie seriös sind diese Angebote? Eine neue, von der SCHUFA in Auftrag gegebene Studie beleuchtet den Markt und die Geschäftspraktiken von Anbietern „SCHUFA-freier“ Kredite sowie die juristischen Hintergründe. Die Ergebnisse dieser Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent.

 

Stattdessen werden für fast alle „SCHUFA-freien“ Kreditangebote teure Vorabgebühren verlangt, sinnlose Beratungsverträge verkauft und nutzlose Versicherungen angeboten. Das Fazit von Schuldnerberater Christian Maltry fällt daher auch klar aus: „Wie bereits bei der ersten Studie im Jahr 2007 zeigt sich, dass die Angebote für „SCHUFA-freie“ Kredite die Menschen meist noch tiefer in die Schuldenfalle führen.“

 

Schutz durch Aufklärung und Sensibilisierung

Die SCHUFA will mit dieser Studie zu mehr Transparenz im Kreditmarkt beitragen, wie der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Holding AG, Dr. Michael Freytag, erläutert: „Ohne Aufklärung über unseriöse Kreditvergabe laufen die Verbraucher in die Falle. Nur mit einer sorgfältigen Bonitätsprüfung seriöser Kreditanbieter funktioniert die Kreditvergabe in Deutschland. So werden 97,5 Prozent der privat aufgenommenen Kredite ordnungsgemäß zurückbezahlt.“

 

Praktiken meist rechtswidrig oder strafbar

„Die Forderungen von Vorabgebühren oder das Angebot von unsinnigen Versicherungen sind bereits erste Hinweise für betrügerische Anbieter“, so Prof. Dr. Hugo Grote vom Fachbereich Wirtschaftsrecht des RheinAhrCampus in Remagen, der die rechtliche Bewertung der „SCHUFA-freien“ Kredite im Rahmen der Studie vornahm. „Die Palette der Rechtsverstöße der Anbieter der sogenannten „SCHUFA-freien“ Kredite reicht von Betrug durch Täuschung und Verletzung von Aufklärungspflichten über Wucher bis zu irreführender Werbung“, stellt Grote fest. Dennoch kommt es in der Praxis nur selten zu Strafverfahren.

 

Handlungsbedarf

Auch die Ordnungsbehörden sind bislang kaum gegen die betrügerischen Kreditvermittler eingeschritten. Dies liegt u. a. darin begründet, dass die Zulassung von Kreditvermittlern an viel geringere Anforderungen geknüpft wird als beispielsweise die Zulassung von Finanzanlagenvermittlern. „Hier ist der Gesetzgeber gefragt, aber auch die Ordnungsbehörden sollten die Machenschaften der Branche genauer unter die Lupe nehmen, damit in finanzielle Not geratene Verbraucher besser geschützt werden“, fordert Grote abschließend. 

Vorsicht vor windigen Kreditvermittlern: Wie man sich vor Kredithaien schützt

Wenn Verbraucher in die Schuldenfalle geraten, wittern unseriöse Finanzdienstleister ihre Chance und versprechen Entlastung. Tatsächlich aber bereichern sie sich in der Regel und verschlechtern die finanzielle Situation der Betroffenen oft erheblich. Insbesondere Menschen in schwierigen finanziellen Situationen werden gezielt von fragwürdigen Kreditvermittlern angesprochen. Über adressierte Werbeschreiben, in Kleinanzeigen oder im Internet locken sie mit Slogans wie "SCHUFAfreie Kredite", "Ohne Vorkosten! Ohne Vertreterbesuch". Wer auf solche Angebote eingeht, verliert in der Regel viel Geld. Denn statt des erbetenen Darlehens erhalten die Betroffenen meist nur Rechnungen. "Wer vorab die miesen Tricks der zwielichtigen Unternehmen durchschaut, wird sie meiden und erspart sich viel Ärger", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Er gibt einige Tipps, wie man unseriöse Angebote erkennt: 

  • Zur Kontaktaufnahme wird auf teure Beratungshotlines verwiesen
  • Kreditsuchende werden animiert, zunächst weitere Finanzverträge (z. B. Versicherungen, Bauspar- oder riskante Beteiligungsverträge) abzuschließen, um angeblich die Chance auf die Darlehensvergabe zu erhöhen
  • Vorsicht bei Kreditvermittlungsverträgen mit besonderer Vereinbarung zur Auslagenerstattung, denn oftmals werden damit unzulässige Beträge – wie etwa pauschaler Aufwendungsersatz - verlangt.

Diese und weitere Tipps finden Verbraucher im aktuellen Faltblatt "Vorsicht Kredithaie! Schützen Sie sich vor unseriösen Geschäften mit der Armut!" Wer Hilfe bei der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit bzw. der Kündigungsmöglichkeiten von Kreditvermittlungs- oder auch Finanzsanierungsverträgen benötigt, kann in den Beratungsstellen online oder unter der zentralen Service-Nummer (0511) 9 11 96-0 einen Termin zur kostenpflichtigen Rechtsberatung vereinbaren. Wer von Verschuldung oder Überschuldung bedroht oder bereits betroffen ist, sollte sich möglichst frühzeitig an eine offiziell anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wenden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Überschuldete durchschnittlich mit dem 28-fachen ihres Monatseinkommens belastet 

Die durchschnittlichen Schulden einer überschuldeten Person, die im Jahr 2017 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, betrugen 30 170 Euro. Das war das 28-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens dieses Personenkreises (1 072 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt waren Schuldner in Rheinland-Pfalz durch ihre Schulden am stärksten belastet. Sie betrugen dort im Durchschnitt das 35-fache des durchschnittlichen monatlichen Einkommens.

 

Diese Relation - auch Überschuldungsintensität genannt - verdeutlicht in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen Schwierigkeiten einer überschuldeten Person. Sie drückt aus, um welchen Faktor die durchschnittlichen Schulden größer sind als das durchschnittliche monatliche Einkommen. Als Interpretationshilfe dient die hypothetische Vorstellung, dass eine Person, könnte sie ihr gesamtes Einkommen für den Schuldendienst einsetzen, nach ebenso vielen Monaten wieder schuldenfrei wäre.

 

Besonders hohe Werte der Überschuldungsintensität wiesen im Jahr 2017 neben Rheinland-Pfalz auch das Saarland (34) und Nordrhein-Westfalen (32) auf. Die niedrigsten Werte hatten Mecklenburg-Vorpommern mit 23, Bremen und Brandenburg (beide 24). Ausschlaggebend für die Höhe der Überschuldungsintensität war in den meisten Fällen nicht das Einkommen, das über die Bundesländer auf einem ähnlichen Niveau zwischen 925 Euro und 1 193 Euro lag. Die durchschnittlichen Schulden hingegen waren mit Werten zwischen 22 025 Euro und 37 518 Euro um einiges weiter gestreut. In Rheinland-Pfalz lagen die durchschnittlichen Schulden dann auch am höchsten, das durchschnittliche Monatseinkommen lag bei 1 073 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern, dem Bundesland mit der niedrigsten Überschuldungsintensität, lagen die Schulden bei 22 025 Euro und das Einkommen bei 956 Euro.

 

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