Teure E-Bikes richtig versichern

 

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, was bei einer speziellen Fahrradversicherung zu beachten ist

 

Fahrradfahren mit Akku ist gefragt wie nie. Im vergangenen Jahr wurden erstmals mehr E-Bikes gekauft als klassische Fahrräder. Im Durchschnitt bezahlten Zweirad-Begeisterte 2.950 Euro für ein E-Bike – und nur 470 Euro für ein klassisches Fahrrad. Deshalb sollten E-Bikes richtig versichert sein. „Bei so hohen Anschaffungskosten ist ein Diebstahl besonders schmerzhaft“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Hausratversicherungen bieten hier entgegen einer häufigen Annahme oft keinen ausreichenden Schutz.” Eine spezielle Fahrradversicherung deckt auch viele weitere Risiken ab. Hier sollte man genau prüfen, was wirklich nötig ist.

 

Pedelec oder E-Bike?

 

Wenn vom E-Bike die Rede ist, sind in den meisten Fällen Pedelecs gemeint. Das Kurzwort für Pedal Electric Cycle steht für Räder, bei denen man mittreten muss. Die Elektro-Unterstützung endet bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Verkehrsrechtlich handelt es sich um Fahrräder. Das bedeutet: Es gibt keine Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Radwege dürfen benutzt werden. S-Pedelecs, die erst bei 45 Stundenkilometern den Elektroantrieb abschalten, und E-Bikes, die auch ohne Tretunterstützung fahren, gelten hingegen als Kleinkrafträder.

 

Was deckt die Hausratversicherung ab?

 

Über die Hausratversicherung ist ein Pedelec – wie auch ein Fahrrad ohne elektrischen Antrieb – nur gegen Einbruchdiebstahl versichert, also für den Fall, dass das Bike aus dem verschlossenen Keller oder der Garage gestohlen wird. Gegen einen einfachen Diebstahl draußen besteht im Grundtarif in der Regel kein Schutz. Dieser kann dort gegen einen Zusatzbeitrag über die „Fahrradklausel“ mitversichert werden.

 

Wann ist eine Fahrradversicherung ratsam?

 

Spezielle Fahrradversicherungen bieten über den Diebstahlschutz oft mehr als eine Hausratversicherung, etwa die Übernahme von Reparaturkosten und Zahlungen bei einem Unfall. Dafür sind sie auch deutlich teurer. Für ein 3.000-Euro-E-Bike reichen die Jahresbeiträge von etwa 40 bis mehr als100 Euro. Außerdem sollte man auf die persönlichen Bedürfnisse achten, etwa ob Fahrten im Ausland mit versichert sein sollten, Reparaturkosten, Leistungen bei einem Unfall oder Sportrennen. Manche Tarife schließen Gepäck oder Zubehör mit ein.

 

Achten sollte man auf folgende Punkte:

 

Ist eine Obergrenze für den Kaufpreis vorgeschrieben, eine Selbstbeteiligung oder ein spezielles Fahrradschloss? Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder Ähnliches. Dafür zahlt sie auch, wenn einzelne, fest mit dem Rad verbundene Teile wie Sattel, Reifen oder Akku gestohlen werden. Außerdem werden Kosten übernommen, die durch Unfälle oder Stürze ohne Beteiligung anderer entstehen. Hat das E-Bike einen Totalschaden oder ist tatsächlich gestohlen worden, wird oft der Neuwert erstattet. Es gibt allerdings auch Tarife, in denen nur der Zeitwert ersetzt oder eine Selbstbeteiligung verlangt wird.

 

E-Bike im Winter: So lassen sich Akku-Schäden vermeiden

 

Die Achillesferse von E-Bikes ist der Akku - besonders im Winter. Denn in der kalten Jahreszeit entlädt er sich schneller, und die Reichweite sinkt. Auch Schäden an Bike und Akku sind möglich, erklärt das Infocenter der R+V Versicherung.

 

Touren mit dem E-Bike sind auch im Winter problemlos möglich. "Radfans sollten jedoch einplanen, dass die Leistung der Akkus bei Kälte sinkt", sagt E-Mobilitätsexperte Markus Jatzkowski von der R+V Versicherung. Daher empfiehlt es sich, den Akku nur während der Fahrt der Kälte auszusetzen. Das beugt großen Reichweiteverlusten und möglichen Schäden vor. "Auch gibt es Neoprenhüllen, um den Akku vor kaltem Wind und Eis zu schützen", rät der Experte.

 

Akku bei Raumtemperatur laden und lagern

 

Am besten ist es, den Akku nach der Fahrt immer mit ins Haus zu nehmen. "Man sollte ihn vor dem Aufladen aber erst an die Zimmertemperatur gewöhnen lassen", so Jatzkowski. Wer das E-Bike in der kalten Jahreszeit nicht nutzt, bewahrt den Akku möglichst witterungsgeschützt und bei einer Raumtemperatur bis 20 Grad Celsius auf. Sinnvoll ist es, ihn zu etwa 60 Prozent aufzuladen, denn: "Auch ungenutzte Akkus entladen sich mit der Zeit, daher ist ein gelegentliches Nachladen empfehlenswert."

 

Das E-Bike winterfest machen

 

Das Elektrobike wird längere Zeit nicht genutzt? Dann steht es idealerweise an einem durchlüfteten, trockenen Standort. Nässe kann auf Dauer zu Schäden wie Rost führen. Markus Jatzkowski empfiehlt, das Rad vor der Winterpause gut zu reinigen und von Matsch, Salz oder Rollsplitt zu befreien. Auch eine gelegentliche Prüfung des Reifendrucks ist wichtig: "Haben Reifen nicht mindestens den Minimaldruck, können sie Schaden nehmen."

 

Weitere Tipps:

 

Während der Fahrt im Winter nicht durchgehend den Eco Modus nutzen, da sonst die Akkuzellen schneller auskühlen. Bei stärkerer Unterstützung durch den Motor wird gleichzeitig auch der Akku intensiver erwärmt.

Kontakte des Bikes und Akkus mit dünnflüssigem Pflegespray einsprühen. Schmutz und Wasser sorgen ansonsten für Kontaktverlust und Korrosion.

Auch das Display oder die Bedieneinheit des Fahrrads pflegen, wenn sie längerer Zeit Frost ausgesetzt sind.

Einige Hausratversicherungen bieten einen speziellen Schutz für E-Bikes an, der auch Schäden durch Feuchtigkeit oder Verschleiß am Akku begleicht.

 

Gut versichert auf Reisen: Darauf sollten Sie achten

 

Die Temperaturen steigen und viele Menschen sind gedanklich schon in ihrem Sommerurlaub. Trotz aller Vorfreude sollte auch bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherung nicht vergessen werden. „Erleidet man auf Reisen einen Unfall oder erkrankt, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch zu erheblichen Kosten führen. Um sich vor diesen zu schützen, ist es ratsam, vor dem Urlaub die richtigen Versicherungen abzuschließen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Der Verbraucherschutzverein erläutert, welche Versicherungen Reisende wirklich brauchen, auf welche sie getrost verzichten können und wo Fallstricke lauern.

 

Die wichtigste Versicherung bei Auslandsreisen ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. „Beim Abschluss sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, sagt Boss. Zudem sollte eine Erkrankung, die vor Reisebeginn bestanden hat, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert. Weitere wichtige Kriterien, die eine ARKV ausmachen, finden Sie im Blogbeitrag „Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese neun Kriterien sollten Sie achten“. Vorsicht ist bei Reisekrankenschutz geboten, der bei Kreditkarten eingeschlossen ist. Häufig bleiben die Leistungen deutlich hinter denen einer gesonderten ARKV zurück: So sind beispielsweise die Rettungs- und Bergungskosten sowie ein provisorischer Zahnersatz nicht versichert oder die Versicherung behält sich vor, Versicherte im Ausland in ein anderes Krankenhaus zu verlegen.

 

Reisegepäck- und -rücktrittversicherungen hält der Verbraucherschutzverein für grundsätzlich ungeeignet, da sie keine Risiken absichern, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden. Zudem ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können: Etwa, wenn in den jeweiligen Bedingungen der Reiserücktrittversicherung nicht genau definiert und anhand von Beispielen erläutert wird, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist. Reiserücktritte und -abbrüche aufgrund von psychischen Reaktionen sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherer können zudem in der Reisegepäckversicherung die Leistung kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Insbesondere bei Diebstahl und Beraubung wird den Geschädigten häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwierig“, sagt Boss.  Wertsachen wie Schmuck oder teure Elektronik und Sportgeräte sind häufig nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.

 

Häufig werden die Reiseversicherungen im Bündel angeboten: etwa als Reiserücktrittversicherung mit -kranken-, -haftpflicht-, -unfall- und -gepäckversicherung. Auch vom Abschluss eines solchen Pakets rät der Verbraucherschutzverein ab. Für den Reisekrankenschutz ist ein eigenständiger Vertrag empfehlenswert. Und Risiken, die im In- und Ausland gleichermaßen drohen (beispielsweise Haftpflicht und Arbeitskraftverlust), sollten durch Versicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz abgesichert werden (beispielsweise eine Privathaftpflicht- und eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung).

 

Unfall oder Diebstahl - Pedelec richtig versichern

 

Vorbei die Zeiten, in denen allein Kondition entschied, wer mit wem Radfahren geht. Dem Pedelec sei Dank: Heute können Trainierte und Untrainierte ganz entspannt miteinander radeln. Wer nicht allein mit Muskelkraft fährt, sollte aber im Hinterkopf haben, dass es oft schwerfällt, ein normales Rad von der motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, ist ein Unfall schnell passiert. Dann ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Welche Variante die richtige ist, hängt von der Geschwindigkeit des jeweiligen Modells ab.

 

Beim Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit elektrischer Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern abschaltet. Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind diese Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft - aber nicht immer - in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos miteingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob die kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.

 

Andere Spielregeln gelten für Fahrer:innen schneller S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, das dafür notwendige Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung.

 

Diebstahl nicht ausgeschlossen

 

Genau wie ihre allein mit Muskelkraft betriebenen Pendants, die Fahrräder, werden auch S-Pedelecs gerne gestohlen. Um dagegen versichert zu sein, brauchen die S-Pedelec-Fahrer:innen neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.

 

Doch auch für Fahrer:innen der langsameren Varianten ist Diebstahlschutz ein Thema: Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch in den verschlossenen Keller oder die Einzelgarage, ist das in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert. Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus: Wenn also ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße weggestohlen wird. Hier kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand.

 

Dieser Schutz greift im Allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise Sattel oder Räder, mit ein. Lose verbundenes Zubehör, wie Anstecklampe oder Fahrradkorb, ist normalerweise nur mitversichert, wenn es zusammen mit dem Pedelec gestohlen wird. Allerdings können solche Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren. An dieser Stelle bringt ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer Sicherheit.

 

Fahrradversicherung: Guten Schutz gibt es schon ab 32 Euro

 

Bei teuren Rädern oder E-Bikes kann sich eine extra Fahrradversicherung lohnen. Finanztest hat 100 Tarife von 43 Anbietern verglichen. Den günstigsten Diebstahlschutz mit hohem Leistungsniveau gibt es für das 1500-Euro-Modellrad ab 32 Euro im Jahr. Manche Tarife kosten fast zehnmal so viel – und leisten weniger.

 

Werden Fahrräder und E-Bikes aus der Wohnung, geschlossenen Kellern oder Garagen geklaut, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Steht ein Fahrrad draußen, zahlt die Versicherung nur mit zusätzlicher Fahrradklausel und dann auch nur bis zur vereinbarten Wertgrenze. Hinzu kommt das Risiko, dass nach einem Schadensfall die gesamte Hausratpolice gekündigt wird.

 

Eine eigenständige Fahrradversicherung rentiert sich vor allem bei mehreren teuren Rädern und E-Bikes. Von den 100 getesteten Tarifen bieten alle einen Basisschutz gegen Diebstahl. Bei der Fahrradversicherung kann der Versicherungswert die maximale Wertgrenze von Hausratpolicen mit Fahrradschutz übersteigen. Ein guter und günstiger Diebstahlschutz kostet für unsere Beispielfälle nur 32bis 46 Euro im Jahr. Ab 48 Euro pro Jahr kann man sich zusätzlich gegen Unfall, Vandalismus und Verschleiß absichern.

 

Allerdings gibt es auch Fahrradversicherungen, die für das gleiche Modell über 300 Euro kosten und weniger Leistung bieten. Ein Vergleich lohnt sich also. Alle Tarife und Informationen rund um die Fahrradversicherung finden sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/fahrradversicherung.

 

Studie: Jeder dritte Mensch in Deutschland war schon von Cyberkriminalität betroffen

 

Kürzlich wurde Continental Opfer eines großen Hackerangriffs mit Lösegeldforderungen. Cyberkriminalität ist aber kein Thema, das nur Unternehmen betrifft: Bei knapp jedem zehnten Menschen in Deutschland wurde bereits das E-Mail-Konto gehackt oder Passwörter gestohlen (je 9 Prozent). 10 Prozent der Bundesbürger:innen wiederum hatten schon einen Virus auf dem eigenen PC. Insgesamt war schon jede:r Dritte von Cyberkriminalität in irgendeiner Form betroffen [1]. Das zeigt eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov anlässlich des "Tag der Computersicherheit" am 30. November. 8 Prozent der Menschen in Deutschland geben im Rahmen der Studie an, dass ihr Social-Media-Konto bereits gehackt wurde. Hier wurden besonders häufig 25- bis 34-Jährige Opfer von Hackern (19 Prozent).

 

Cyberkriminalität kann schwerwiegende Folgen haben

 

Es gibt immer mehr Smartphones und Computer auf der Welt, wodurch auch die Zahl an kriminellen Machenschaften im Internet steigt. Das Besondere an Cyberkriminalität ist: Die Täter:innen können von überall aus der Welt agieren und wenden diverse Tricks an, um sich an Verbraucher:innen oder Unternehmen zu bereichern. Die wohl gefährlichsten Angriffe aus dem Internet erfolgen über Computerviren und Trojaner. Bei solchen Schadprogrammen greifen Kriminelle Bankdaten, Passwörter oder auch ganze Identitäten ab. Der (finanzielle) Schaden kann am Ende sehr groß und weitreichend sein. Um sich gegen die Folgen der Online-Kriminalität zu schützen, kann eine Cyber-Versicherung sinnvoll sein.

 

Cyber-Versicherung: Sinnvoll oder überflüssig?

 

Ob Internet-Schutzbrief, Internet-Versicherung oder Cyber-Versicherung - es handelt sich stets um Produkte, die gegen finanzielle Folgen von Internetkriminalität absichern sollen. Die CLARK-Expert:innen wissen: "Gegen Kriminalität im World-Wide-Web abgesichert zu sein, ist in jedem Fall sinnvoll. Aber eine separate Cyber-Versicherung ist hier nicht immer nötig. In vielen modernen und umfassenden Haftpflicht-, Hausrats- oder Rechtsschutzversicherungen ist Internetkriminalität ebenfalls abgedeckt. Jede dieser Policen schützt allerdings auch im günstigsten Fall lediglich gegen einen Teil der Internetkriminalität. Um umfassend geschützt zu sein, werden alle drei Versicherungen benötigt."

 

Außerdem wissen die CLARK-Expert:innen: "Eine Cyber-Versicherung unterstützt einen aber auch, wenn man selbst oder jemand aus dem eigenen Haushalt Opfer von Cybermobbing wird. Die Cyber-Versicherung kann hier rechtlich und auch psychologisch beraten. Außerdem hilft eine Cyber-Versicherung dabei, Daten nach einem Hackerangriff zu retten oder rufschädigende Inhalte wieder aus dem Internet entfernen zu lassen. Eine unabhängige Beratung zur Absicherung gegen Cyber-Kriminalität, auch unter Berücksichtigung der bestehenden Policen, ist in jedem Fall sinnvoll."

 

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.061 Personen zwischen dem 07. und 13.09.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

Gebäudeschäden durch Starkregen

 

Nach den Hitzewellen treten in vielen Gebieten Deutschlands dieser Tage wieder Unwetter mit Starkregen auf. „Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sind gut beraten, wenn sie zusätzlich zu ihrer Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben“, so BdV-Vorständin Bianca Boss.

 

Das Fatale: Selbst, wenn Immobilieneigentümer*innen eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, können sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Der Grund dafür ist eine undurchsichtige Definition: So wird Starkregen als solcher von der Elementarschadenversicherung nicht als versicherte Gefahr gewertet, eine Überschwemmung hingegen schon. Und eine Überschwemmung kann wiederum gegeben sein, wenn Witterungsniederschläge zu der Überschwemmung geführt haben.

 

Genau dieses Zusammenspiel ist insbesondere für die Schadenmeldung und die eventuell nötige Beweisführung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wichtig. Die Dokumentation durch Fotos vom Schaden oder den Beweis durch Wetterämter, dass ein Starkregen auch wirklich in der Region stattgefunden hat, in der das eigene Gebäude steht, ist vergleichsweise einfach. Doch das allein reicht den Versicherungen als Beweis für eine durch Starkregen verursachte Überschwemmung nicht aus. Betroffene müssen auch die Überschwemmung - also die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser – und die Ursache dafür nachweisen. Auch mit gutachterlicher Hilfe lässt sich allein durch das Schadensbild sowie dem Beleg, dass es einen Starkregen gegeben hat, nur äußerst mühsam eine Überschwemmung nachweisen.

 

„Wenn Sie ein Gebäude besitzen und vor Ort sind, wenn ein Starkregen eine Überschwemmung verursacht, zücken Sie umgehend ihr Smartphone! Fotografieren oder filmen Sie die Überflutung. Eine solche Dokumentation der Schadensentstehung ist Gold wert, wenn es um den Anspruch auf die Versicherungsleistung geht“, so Boss. Sind Betroffene nicht vor Ort, wird die geschilderte Beweisführung zu einer Herausforderung. Hier sollte man Zeug*innen, z. B. Nachbar*innen, bitten, Angaben zum Starkregen und der folgenden Überschwemmung zu machen.

 

Häufig unterschätzt: Unwetterschäden in Kleingärten

 

Beschädigte Gartenhäuser, umgestürzte Bäume: Die Unwetter der vergangenen Wochen und Monate haben auch in vielen Schrebergärten gewütet - und weitere könnten folgen. Für die Kleingärtnerinnen und -gärtner kann das teuer werden. Denn viele Schäden sind nicht über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung abgedeckt, warnt das R+V-Infocenter.

 

Zäune, Bäume, Pflanzen und Gartenmöbel in Kleingärten sind Unwettern oft schutzlos ausgeliefert. Dasselbe gilt für Garten- und Gewächshäuser oder Geräteschuppen. "Meist sind diese sehr einfach gebaut und halten Naturgewalten nicht lange stand", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Defekte Dächer, Wasserschäden oder Brände sind die Folge.

 

Schrebergärten extra absichern

 

Das kann für die Besitzerinnen und Besitzer hohe Kosten nach sich ziehen. "Bei Schrebergärten greifen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht", erklärt R+V-Expertin Gilles. Diese treten nur ein, wenn sich das Nebengebäude direkt auf dem Grundstück des Wohnhauses befindet. "Deshalb sollten Schrebergärtnerinnen und Schrebergärtner ihre grüne Oase mit einer speziellen Police absichern", so Gilles weiter. Dabei geht es nicht nur um Schäden durch Unwetter, sondern auch um Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Feuer. Ein weiterer Hinweis der Expertin: "Einige Kleingartenvereine bieten ihren Mitgliedern eine Gruppenversicherung an. Wer sich dieser anschließen möchte, sollte vorher genau prüfen, welche Schäden sie abdeckt."

 

Weitere Tipps:

 

Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten bei Unwetterwarnungen vorbeugen und ihren Garten wetterfest machen, also beispielsweise Gartenmöbel und Blumentöpfe sichern und das Dach auf Dichtigkeit prüfen. Mindestens einmal im Jahr sollten zudem die Bäume auf dem Grundstück einer Kontrolle unterzogen werden.

Nach dem Sturm ist ein gründlicher Check fällig - auch wenn auf den ersten Blick keine Schäden zu sehen sind. Das gilt besonders für das Gartenhaus und die Bäume.

Wer einen Schrebergarten besitzt, haftet unter Umständen auch für Schäden an anderen Parzellen, etwa wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Dann tritt normalweise die Privathaftpflichtversicherung ein.

 

E-Bike-Boom in Deutschland - so sichern Sie Ihr Rad ideal ab

 

Fahrräder mit Elektro-Antrieb erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Rund zwei Millionen E-Bikes wurden 2021 in Deutschland verkauft. Der Zweirad-Industrie-Verband geht davon aus, dass der E-Bike-Bestand in Deutschland mittlerweile über acht Millionen liegt. Das Radfahren mit elektrischer Unterstützung ist den Deutschen auch einiges wert; durchschnittlich immerhin 3.000 Euro. Umso wichtiger ist es, die guten Stücke optimal zu versichern. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, weshalb E-Bike nicht gleich E-Bike ist, welche Versicherungen jetzt ratsam sind und warum Lastenräder aktuell so beliebt sind.

 

Das richtige Modell: Allgemein werden unter dem Begriff E-Bike alle Fahrräder zusammengefasst, die über einen elektrischen Motor verfügen. Unterschieden wird zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec, wobei vor allem das Pedelec beliebt ist. Bei diesen Modellen kommt der Elektromotor nur zum Einsatz, wenn man parallel selbst in die Pedale tritt. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h gilt das Pedelec noch als Fahrrad. Das S-Pedelec erreicht höhere Geschwindigkeiten. Deshalb gilt es rechtlich als Kleinkraftrad, für das neben einer Kfz-Haftpflicht auch ein Kennzeichen und ein Führerschein benötigt werden. Fahren darf man nur auf der Straße. Die dritte Variante, die E-Bikes, werden, je nachdem, wann sich der Motor abschaltet, entweder als Mofa oder als Kleinkraftrad kategorisiert. Ansonsten greifen die gleichen Bestimmungen wie beim S-Pedelec.

 

Auch die aktuell äußerst beliebten Lastenräder gibt es in diesen verschiedenen Kategorien. Wer sich ein Lasten-E-Bike zulegen will, muss teilweise viel Geduld aufbringen, bevor der Hersteller liefert. Kein Wunder: Vor allem in Großstädten sind Lasten-E-Bikes eine willkommene Alternative zum Auto. Man spart sich Spritkosten und Parkplatzsuche, ist an der frischen Luft, tut etwas für seine Gesundheit, und meist ist neben den Einkäufen auch noch Platz für den Nachwuchs.

 

Der richtige Schutz: Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren 2021 17.045 E-Bikes in Unfälle verwickelt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb ernsthaft über eine Versicherung nachdenken, am besten eine, die sowohl Diebstahl als auch Beschädigungen am eigenen Fahrrad absichert. Da die Welt der E-Bikes so vielfältig ist, gibt es viele Aspekte, die man bei der Entscheidung für die passende Versicherung berücksichtigen sollte. Daher empfiehlt es sich, das Gespräch mit einem Experten - beispielsweise einem Vermögensberater der DVAG - zu suchen. So lässt sich unter anderem klären, ob die Hausratversicherung bereits eine Fahrradversicherung beinhaltet oder ob Ihr Rad aufgrund seiner Motorisierung eine andere Versicherung, beispielsweise eine Kfz-Haftpflicht benötigt.

 

Die Bootssaison startet: Welche Versicherungen an Board gehören

 

Das schöne Wetter lockt Freizeitskipper*innen aufs Wasser. Doch Losschippern mit dem Segel- oder Sportboot sollte man nur mit dem richtigen Versicherungsschutz. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin. Unverzichtbar sind die Privat- und die Bootshaftpflichtversicherung, die auch an Bord gegen Schäden absichert, die sie mit dem eigenen Segelboot oder Wasserfahrzeug verursachen. „Denn wenn Dritte geschädigt werden, weil man selbst mit seinem Boot unachtsam war, kann es teuer werden“, sagt BdV-Expertin Bianca Boss. Für hochpreisige und/oder leasingfinanzierte Boote ist außerdem eine Bootskaskoversicherung empfehlenswert.

 

„Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, die ohnehin alle besitzen sollten“, so Boss. Einige leistungsstarke Tarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit – daher lohnt es sich, bei der Versicherung nachzufragen.

 

Für Boote und Jachten, die diese Segelflächen oder Motorstärken überschreiten, ist eine Bootshaftpflichtversicherung notwendig. Der Haftpflichtschutz gilt weltweit. „Die Prämien für kleine Segelboote oder Motorboote liegen bei gut 60 Euro im Jahr“, weiß Boss. Die Deckungssumme sollte bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden liegen und eine Forderungsausfalldeckung sollte enthalten sein.

 

Wer eine Jacht chartert oder mietet, sollte eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen. Hier sind Schäden am Schiff, an Hafen- und Steganlagen mitversichert, damit der Skipper nicht mit seinem Privatvermögen haften muss.

 

Die Bootskaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Boot. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass sie dem Wert des Bootes oder der Jacht entspricht. Der Versicherer sollte zudem auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten. Nur dann sind auch Schäden voll gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden. Für die Prämie sind u. a. Antriebsart, Motorstärke bzw. Segelfläche und Wert des Bootes entscheidend.

 

Sturmsichere Baustelle: Aufräumen ist Pflicht

 

Auf vielen Baustellen dauern die Arbeiten durch die coronabedingte Materialknappheit länger als gedacht. Und jetzt beginnt die Zeit der Herbststürme. Starke Böen rütteln an halbfertigen Mauern, Gerüsten oder Material und richten besonders an Rohbauten erhebliche Schäden an. Das R+V-Infocenter rät Bauherren, sich auf weitere Stürme einzustellen und die Baustellen zu sichern.

 

Lose Teile werden zu Geschossen, Planen lösen sich, Absperrungen fallen um: Ein Sturm kann auf Baustellen buchstäblich alles durcheinanderwirbeln. Denn starke Windböen entwickeln mitunter eine enorme Druck- und Sogwirkung. Je nach Bauabschnitt können so schwere Schäden entstehen - oder sogar Passanten und Anwohner verletzt werden. "Wenn der Wetterbericht vor dem nächsten Sturm warnt, sollten Bauherren daher auf eine entsprechende Sicherung achten. Das gilt besonders, wenn sie die Arbeiten selbst übernehmen und keinen Bauleiter haben", sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.

 

Doch auch wenn Bauleiter und Handwerker die Verantwortung auf der Baustelle tragen: Bauherren sollten das Wetter im Blick haben und für Ordnung sorgen. "So vermeiden sie Verletzungen, Schäden und jede Menge Ärger." Besonders kritisch ist die Situation derzeit auch durch die Materialknappheit. Viele Arbeiten verlängern sich bis tief in den Herbst hinein oder die Baustellen stehen komplett still. "Dann sollten Bauherren alles gut sichern, bis es weitergeht", rät R+V-Experte Barthelmann.

 

Mögliche Schäden frühzeitig einkalkulieren

 

Und wenn doch etwas passiert? Dann greift - abhängig vom Bauumfang und Bauvorhaben - die Privathaftpflicht- oder eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung. "Diese übernehmen bei einem Sturm Schadensansprüche Dritter, zum Beispiel wenn ungesichertes Baumaterial ein fremdes Auto beschädigt", erläutert R+V-Experte Barthelmann. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. "Diese deckt auch Schäden ab, die ein Sturm am Bauwerk verursacht. Dazu gehören auch notwendige Handwerkerleistungen."

 

Mit dem E-Board ins Versicherungs-Nirvana

 

E-Wheels überschreiten die Schrittgeschwindigkeit von 6 km/h deutlich, manche Modelle erreichen sogar Spitzengeschwindigkeiten von 30 km/h. Verkehrsrechtlich gelten Hoverboards, die auch als E-Board oder Balance Board bezeichnet werden, damit als Kraftfahrzeug, für das es einer Fahrerlaubnis bedarf. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, was erlaubt und was verboten ist.

 

E-Board-Begeisterte dürfen weder auf der Straße, noch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen cruisen. Denn den Boards fehlt alles, was ein sicheres Gefährt ausmacht wie Bremsen, Lenker oder Rückspiegel. Sie können somit keiner Fahrzeugklasse zugeordnet werden. „Da der rollende Untersatz mit seiner Bauweise nicht ansatzweise den Zulassungsvorschriften entspricht, können Hover-Fans auch keine Einzelgenehmigung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlangen. Vielmehr begehen sie bei jeder Tour auf der Straße eine Straftat“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

 

Wohin können Hoverboard-Begeisterte überhaupt ausweichen? Die Antwort: auf abgesperrte Privat- oder Firmengrundstücke, sprich: auf Terrassen oder Innenhöfe. Selbiges gilt übrigens auch für E-Skateboards, die ähnlich wie Hoverboards durch eine Gewichtsverlagerung gesteuert werden.

 

Wenn sich Fahrer*innen aber nicht daran halten und obendrein noch einen Schaden verursachen, wird es brenzlig. Denn für Schäden in unerlaubten Fahrgebieten wird keine private Haftpflichtversicherung aufkommen. Die Fahrer*innen haften selbst und müssen die Sach- oder Personenschäden aus eigener Tasche bezahlen. Das liegt an der sogenannten Benzinklausel (auch Kraftfahrzeugklausel). „Die Benzinklausel besagt, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen. Fährt demnach eine Hoverboard-Fahrerin bzw. ein Hoverboard-Fahrer auf öffentlichen Wegen und Plätzen herum, würde sich die Versicherung auf diese Klausel berufen und eine Schadenregulierung ablehnen“, so Boss.

 

„Eltern müssen übrigens damit rechnen, dass sie selbst und nicht ihr Kind als Halter des E-Boards gelten und damit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Streng genommen benötigen Fahrerinnen bzw. Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn sie auf öffentlichen Wegen rollen“, so Boss weiter. Denn E-Boards gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug. Werden sie ohne entsprechenden Kfz-Schutz erwischt, drohen ihnen Freiheits- oder Geldstrafen.

 

Hält man sich hingegen brav an die Innenhof-Beschränkung, sieht es meist deutlich günstiger aus. Gesetzlich dürfen die Privathaftpflichtversicherungen durch Hoverboards und E-Skateboards verursachte Sach- oder Personenschäden zwar ausschließen. Eine Vielzahl der Tarife am Markt bieten allerdings über eine gesonderte Klausel Versicherungsschutz, wenn man sich lediglich im abgegrenzten nicht öffentlichen Verkehr bewegt.

 

Letztlich ist das Fahren mit dem futuristisch anmutenden Rollbrett ein Risiko, birgt es doch die Gefahr, dass man bei Schäden auf öffentlichen Wegen und Plätzen selbst zur Kasse gebeten wird. Fahrer*innen sollten daher in jedem Fall sicherstellen, dass ihr privater Haftpflichtvertrag auch bei Schäden von E-Boards auf privatem Gelände leistet. Wenn man dabei selbst zu Schaden kommt, bietet eine Absicherung der Arbeitskraft den umfassendsten Schutz, idealerweise in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Erleidet ein*e Fahrer*in so schwerwiegende Verletzungen, dass er/sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu einem gewissen Grad (meist 50 %) ausführen kann, zahlt die BU eine vereinbarte Rente. Dabei bezieht sich die Versicherung immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

 

Die private Unfallversicherung kann auch finanzielle Folgen eines Unfalls abfedern. Wenn Menschen grundsätzlich vielen Unfallgefahren ausgesetzt sind und diese Risiken absichern möchten, kann dies über eine Unfallversicherung geschehen. Denn obwohl die Krankenversicherung sämtliche Behandlungskosten trägt, kann es bei unfallbedingter dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, der sogenannten Invalidität, sehr kostspielig werden. Beispielsweise wenn das Haus umgebaut oder eine Haushaltshilfe benötigt wird. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhält der/die Versicherte einen bestimmten Prozentsatz von der zuvor vereinbarten Invaliditätssumme.

 

Hauskäufer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten

 

Käufer einer Immobilie sollten sich über die bestehende Gebäudeversicherung informieren und sich gegebenenfalls selbst um eine ausreichende Versicherung kümmern. Andernfalls riskieren sie, dass sie auf einem versicherbaren Schaden sitzen bleiben. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 61/19) hin.

 

Im entschiedenen Fall informierten die Verkäufer eines Wohnhauses den Käufer nicht darüber, dass die Gebäudeversicherung nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags gekündigt wurde. Nach Übergabe des Hauses wurde das Haus durch ein Unwetter beschädigt, was den Käufer rund 38.000 Euro kostete. Er verklagte den Verkäufer, ihm die Reparaturkosten zu ersetzen, da dieser es versäumt habe, ihn über die erloschene Gebäudeversicherung zu informieren. Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch.

 

Laut dem Urteil muss der Verkäufer einer Immobilie den Käufer nicht ungefragt darüber informieren, dass eine Gebäudeversicherung nicht besteht oder nach dem Verkauf erloschen ist. Vielmehr könne er zunächst einmal davon ausgehen, dass sich der Käufer selbst um den erforderlichen Versicherungsschutz kümmert. Erkundigt sich dagegen der Käufer nach der Versicherung, muss der Verkäufer ihn auch über eine eventuelle Kündigung vor der Übergabe informieren. Außerdem müsse dem Versicherer angezeigt werden, dass die Immobilie veräußert wurde. Andernfalls könne der Versicherer die Regulierung eines Schadens unter Umständen verweigern.

 

Herbstlaub richtig entsorgen

 

Verbraucherfrage: Ich habe im Herbst sehr viel Laub in meinem Garten. Wie kann ich es am besten entsorgen? Darf ich es zum Beispiel auch einfach auf meinem Grundstück verbrennen?

 

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: Wenn im Herbst die Blätter fallen, stellen sich viele Haus- und Gartenbesitzer die Frage: Wohin mit dem ganzen Laub? Einfach liegen lassen, ist meist keine Option, denn auf dem Rasen sorgt die Blätterdecke für Fäulnis und eine gelbe Färbung. Wichtig zu wissen: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Garten ist in den meisten Gemeinden verboten. Auch bei einer Entsorgung im nächsten Wald drohen Bußgelder, denn das kann zu einer Überdüngung der Böden und zur Verbreitung von Schadinsekten führen. Am besten ist das Herbstlaub in der Biotonne aufgehoben oder auf dem eigenen Komposthaufen. Einige Gartenbesitzer verteilen es auch auf ihren Beeten – als natürlichen Frostschutz und Dünger. Alternativ bieten viele Kommunen einen Abholdienst, der Laub in speziellen Säcken direkt vor der Haustür einsammelt. Die Säcke gibt meist die Gemeinde aus. Aber auch viele Wertstoffhöfe nehmen Laubabfälle an. Laub von kranken Bäumen sollte Gartenbesitzer immer zum Wertstoffhof bringen – es ist als Kompost oder Abdeckung für Beete nicht zu empfehlen.

 

Cyberversicherungen: Guten Schutz gibt es schon ab 49 Euro im Jahr

 

Online-Shopping, E-Mail, Facebook, YouTube oder Streaming-Dienste: Ein großer Teil unseres Lebens findet im Internet statt. Neue Versicherungen bieten Hilfe – etwa bei Datendiebstahl, Ärger beim Onlinekauf oder Cybermobbing. Für die Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 19 Cyberversicherungen von 15 Anbietern untersucht. Das Ergebnis: Für diejenige, die keine Assistance-Leistungen etwa für die Rettung von Daten oder dem Löschen beleidigender Inhalte im Netz in Anspruch nehmen wollen, ist so eine Versicherung unnötig. Denn viele Verbraucher sind schon über ihre Rechtsschutz- oder Hausratversicherung abgesichert. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Vertragsabschluss erstmal alle schon vorhandenen Policen zu checken.

 

Cyberversicherungen helfen bei rechtlichem und technischem Ärger im Internet. „Ob sie so eine Police abschließen sollten, hängt von ihrem Bedürfnis nach Sicherheit ab und nach Unterstützung – auch psychologischer“, so die Finanztest-Expertin Eugénie Zobel. Denn gängige Versicherungen, die viele schon haben, decken einen Teil der Fälle ab, für die Cyberschutz gedacht ist. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt und Prozesskosten. Eine private Haftplicht kommt für Schäden Dritter auf, falls beispielsweise eine E-Mail unbeabsichtigt einen Computervirus verbreitet. Manche Hausratsversicherung enthält Schutz für Schäden bei Onlinebanking.

 

Cyberversicherungen eignen sich deshalb vor allem für Internetnutzer, die im Ernstfall schnelle Unterstützung benötigen und bisher keine Rechtsschutzversicherung haben. Guten Schutz gibt es dann schon ab 49 Euro im Jahr. Eine Versicherung entbindet aber nicht von der Pflicht, die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Dazu gehört ein aktueller Virenschutz genauso wie sichere Passwörter und die Devise, möglichst wenig Privates im Internet preiszugeben.

 

Nach dem Orkan ist vor dem Orkan: 5 Tipps rund um Sturmschäden

 

Nachdem der erste große Wintersturm des Jahres abgezogen ist, sind nun die Aufräumarbeiten in vollem Gange. So langsam zeigt sich, wie hoch die Schäden voraussichtlich sein werden. Und es ist auch klar: Extreme Wetterlagen treten immer häufiger auf. 

 

Spitzengeschwindigkeiten von über 170 km/h, ein tagelang beeinträchtigter Bahnverkehr, erwartete Schäden in Millionenhöhe - "Sabine" hatte es in sich. Dabei ging es für einen Großteil Deutschlands aber noch relativ glimpflich aus. An die Vorgänger Kyrill oder Friederike reichte der erste große Wintersturm des Jahres 2020 weder in Heftigkeit noch in den Folgen heran. Dennoch stellt sich jetzt vielen Betroffenen die Frage, wer für ihren Schaden aufkommt und wie man sich auf den nächsten schweren Sturm vorbereiten kann. Isolde Klein, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt, kennt die Antworten:

 

TIPP 1: STURM IST NICHT GLEICH STURM

 

"Versicherungen übernehmen grundsätzlich nur solche Sturmschäden, die bei mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala entstehen, also bei stürmischen Winden ab 63 km/h. Dabei orientieren sich die Versicherer bei der Schadenregulierung an zwei Informationsquellen: Zum einen an den offiziellen Informationen und Beobachtungen des Deutschen Wetterdienstes, zum anderen aber auch an den typischen Sturmschäden, die in der Nachbarschaft entstanden sind."

 

TIPP 2: SCHÄDEN AM GEBÄUDE

 

"Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, der Schornstein abstürzt oder ein Baum ins Wohnzimmerfenster fällt, kann das schnell sehr teuer werden. Für solche Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung auf, in der üblicherweise der Versicherungsschutz gegen Sturm- und Hagelschäden enthalten ist. Dies gilt auch, wenn durch den Sturm Wasser in den Innenraum eindringt und Teile des Gebäudes beschädigt. Voraussetzung ist aber, dass der Sturm die Öffnung geschaffen hat, durch die das Wasser eindringen konnte, und dass es sich um fest mit dem Haus verbundene Einbauten handelt. Sind bewegliche Einrichtungsgegenstände betroffen, z. B. Schrank oder Sofa, springt die Hausratversicherung ein. Aber Achtung: Die Versicherung kommt nicht dafür auf, wenn man vergessen hat, das Fenster zu schließen."

 

TIPP 3: BESCHÄDIGUNG AM AUTO

 

"Egal ob herumfliegende Äste oder abgestürzte Dachziegel, die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Sturm am eigenen Fahrzeug ab Windstärke 8. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug auch bei geringeren Windstärken."

 

TIPP 4: WIRD EIN SCHADEN BEI ANDEREN VERURSACHT

 

"Auch unabhängig von einem Sturmgeschehen gehört eine private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte. Denn wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten - unbegrenzt und ein Leben lang. Wird beispielsweise ein Blumenkasten vom Balkon einer Mietwohnung geweht und beschädigt ein parkendes Auto oder verletzt gar einen Passanten, kann dies unter Umständen für den Mieter der Wohnung sehr teuer werden, wenn die betroffene Person Schadenersatzansprüche stellt. Vermieter bzw. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sollten eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei CosmosDirekt ist in der privaten Haftpflichtversicherung die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus (inklusive vermieteter Einliegerwohnung und zwei Garagen) beitragsfrei mitversichert."

 

TIPP 5: STURMSCHÄDEN VERMEIDEN

 

"Glücklicherweise wissen wir heute schon Tage vorher, wenn sich ein Sturm ankündigt. Umso wichtiger ist es, sich gut auf das vorzubereiten, was da kommt. Also, alle losen Gegenstände im Garten, auf Balkon und Terrasse ins Haus räumen oder gut befestigen. Schließen Sie alle Fenster im Haus, damit kein Durchzug entstehen kann. Markisen fährt man am besten ganz ein und bei den Rollläden muss man sich entscheiden: Entweder ganz rauf oder ganz runter. Und weil es im Zuge von schweren Stürmen immer auch zu starkem Regen kommen kann, sollten Sie die Fallrohre und Dachrinnen überprüfen, damit das Wasser wirklich ablaufen kann."

 

Verstopfte Dachrinnen: Kein Fall für die Versicherung

 

Viele Dachrinnen und Fallrohre sind jetzt im Herbst durch Laub, Zweige und Schmutz verstopft und können bei starkem Regen überlaufen. Die Folge sind oft teure Schäden an Fassade und Mauerwerk - für die die Versicherung nicht aufkommt. Das R+V-Infocenter rät deshalb, die Abläufe regelmäßig zu reinigen.

 

Der Hausbesitzer muss aus eigener Tasche zahlen

 

Wenn Leitungswasser im Haus austritt, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Bei Schäden durch Regenwasser sieht das anders aus: Ist eine verstopfte Dachrinne die Ursache, muss der Hauseigentümer die Schäden selbst bezahlen. "Besonders teuer wird es für die Betroffenen, wenn das Wasser in die Wärmedämmung oder sogar in den Innenraum eindringt", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, die Regenrinnen mindestens einmal im Jahr von Unrat zu befreien oder einen Fachbetrieb damit zu beauftragen. "Das gilt vor allem für Gebäude, die in der Nähe von Bäumen stehen."

 

Weitere Tipps:

 

   - Vorsicht Unfallgefahr: Bei der Reinigung der Regenrinne sollten Hausbesitzer unbedingt auf einen sicheren Stand der Leiter achten.

   - Am einfachsten lässt sich die Rinne mit Handschuhen und einem Eimer reinigen - Laub und Schmutz einfach per Hand entfernen. Wenn das nicht ausreicht, gibt es spezielles Reinigungswerkzeug wie Schaber, Bürsten und Spiralen.

   - Regenrinnen können durch ein Laubnetz oder Gitter vor dem Verstopfen geschützt werden.

   - Einige Fachbetriebe bieten bei der Installation der Regenrinne Wartungsverträge an, die eine regelmäßige Überprüfung der Rinne einschließt.

 

Hobbysportler leben gefährlich: Wer zahlt bei Unfällen?

 

Ob Fußball, Reiten oder Tauchen: Jedes Jahr verletzen sich in Deutschland mehr als eine Millionen Freizeitsportler schwer. Doch die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nicht immer alle Folgekosten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Auch bei privaten Unfallversicherungen lohnt ein genauer Blick.

 

Richtig versichert bei Sportunfällen

 

Knochenbrüche, Zerrungen, Bänderrisse: Jeder neunte Unfall passiert beim Sport. Besonders unfallträchtig sind Ballsportarten. Frauen verletzen sich zudem oft bei Gymnastik oder Reiten. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nach einem Sportunfall die Behandlung und die Rehabilitation. Doch wer Sportinvalide wird oder größere kosmetische Operationen braucht, muss in die eigene Tasche greifen – oder auf Erstattung über die private Unfallversicherung hoffen. „Die Leistungen hängen vom Vertrag und der Sportart ab“, sagt Thomas Paufler, Unfall-Experte bei der R+V Versicherung.

 

So musste schon manche Reiterin schon überrascht feststellen, dass nicht jede Unfallversicherung Reitunfälle abdeckt. „Einige Versicherungen zählen beispielsweise Reiten und Tauchen zu den Extremsportarten“, erklärt R+V-Experte Paufler „Dann kann es passieren, dass Versicherte im Ernstfall kein Geld erhalten. Deshalb ist es wichtig, dies vorab zu klären und den Schutz entsprechend auszuwählen.“ Manche Anbieter verlangen einen Risikozuschlag oder bieten Zusatzversicherungen an. Bei anderen sind gängige Sportarten inbegriffen. „Fallschirmspringer, Paraglider, Segelflieger und andere Extremsportler brauchen jedoch immer eine Zusatzversicherung“, sagt Paufler. Wichtig ist zudem, dass Sportler einen Unfall schnell bei der Versicherung melden – sonst riskieren sie ihren Schutz.

 

Vereine sichern ihre Mitglieder ab

 

Bei Vereinssportlern gilt: Die meisten Vereine sind Mitglied im Sportbund des jeweiligen Bundeslandes. Diese haben eine Unfallversicherung abgeschlossen, die bei Sportunfällen einspringt. „Wann diese zahlt und wie hoch die Versicherungssummen sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich“, sagt R+V Experte Paufler. Auch hier lohnt es sich für Sportler, den Umfang des Schutzes vorher zu erfragen. Tipp: Oft kennen sich die Kassenwarte der Vereine gut damit aus.

 

Berufsstart: Volljährig und trotzdem mitversichert

 

Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten oft bei Eltern mitversichert

 

Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern?

 

Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Ausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst und ein bis zu zwei Jahre dauerndes Work-&Travelprogramm bzw. eine ebenso lange Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. - Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

 

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

 

Ausland inklusive

 

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Hausratversicherung reden.

 

Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Fast immer müssen Zuzahlungen geleistet werden. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.

 

Viele private Krankenversicherungen bieten für vorübergehende Auslandsaufenthalte - wie einem Auslandssemester - Schutz im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er miteingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die aber schnell etliche tausend Euro kosten kann.

 

Tipps zu Versicherungsverträgen rund ums Boot

 

Ob Boot, Segelboot oder Yacht, wer diese Wasserfahrzeuge nutzt, sollte darauf achten, dass auch die richtigen und wichtigen Versicherungsverträge dabei sind, wenn es das erste Mal nach der Winterpause wieder heißt: Leinen los! Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, dass für Bootseigentümer*innen neben einer Privathaftpflichtversicherung, eine Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar und eine Kaskoversicherung sinnvoll sind. „Beschädigt man das eigene Boot oder fügt anderen einen Schaden zu, kann das nämlich sehr teuer werden“, warnt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

 

Eine Bootshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die man mit Booten bei Dritten verursacht. „Sie wird zumindest für Boote und Yachten benötigt, die mit einem Segel oder Motor betrieben werden“, erläutert Versicherungsexpertin Boss. Es sollte eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden.

 

„Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt, über die ohnehin alle abgesichert sein sollten“, so Boss. Einige leistungsstarke Privathaftpflichttarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit – daher lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen. Wer mit einer gemieteten oder gecharterten Yacht unterwegs ist, kann eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen.

 

Schäden am eigenen Boot werden durch die Kaskoversicherung reguliert. Hier sollte eine Allgefahrendeckung vereinbart werden, die alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. „Besonders wichtig ist es, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Der Wert sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei einigen Gesellschaften kann das Boot sogar dauerhaft zum Neuwert versichert werden.

 

„Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann sind auch Schäden sicher voll gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden“, rät Boss. Auch Kosten, die durch Bergung und Beseitigung des Wracks entstehen, sollten versichert sein.

 

Mit dem richtigen Versicherungsschutz in die Fahrradsaison

 

Bei steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der Verkehrsteilnehmer auf unseren Fuß- und Radwegen spürbar zu. Ob Fahrrad, Scooter oder E-Bike, die Vielfalt der Fortbewegungsmittel bietet Alternativen für jede Altersgruppe. Doch damit steigt auch die Zahl der Unfälle. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welcher Versicherungsschutz wichtig ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall bestehen. Ebenfalls lohnt sich ein Blick in die Hausratversicherung. „Einige elektrounterstützte Fortbewegungsmittel benötigen jedoch einen speziellen Versicherungsschutz“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

 

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Versicherungsvertrag. Eine Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Wird z. B. mit dem Fahrrad eine andere Person angefahren, so muss der Schädiger für dadurch entstehende Kosten, wie z. B. Schmerzensgeld, Zahnersatzkosten oder gar einer lebenslangen Rentenzahlung aufgrund einer Invalidität, aufkommen. Die hierdurch entstandenen Aufwendungen werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus wehrt die private Haftpflichtversicherung Ansprüche ab, die unberechtigt gestellt werden.

 

Die Hausratversicherung kommt für Beschädigungen oder den Verlust des Fortbewegungsmittels auf, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Voraussetzung für einen Einbruchdiebstahl ist, dass sich das Fortbewegungsmittel in einem abgeschlossenen Raum, also z. B. im Keller, befunden hat.

 

Besonderheit Fahrrad: Wird dieses unterwegs geklaut, liegt kein Einbruchdiebstahl vor. Dann wird von einfachem Diebstahl gesprochen, welcher nur bei einigen Tarifen beitragsfrei mit eingeschlossen ist. Ist dieser nicht eingeschlossen, so kann der Einschluss gegen Beitragszuschlag in der Hausratversicherung erfolgen. Besonders bei hochwertigen Fahrrädern ist dieser Einschluss empfehlenswert.

 

E-Bikes und Pedelecs fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung, wenn sie nicht mehr als Fahrrad anzusehen sind. „Bestimmte E-Bikes und Pedelecs sind einem Kleinkraftrad gleichgestellt, sie unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen daher ein Kennzeichen“, erläutert Boss. Nähere Informationen dazu können Sie hier unserem Blog-Beitrag entnehmen.

 

E-Scooter sind bisher noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ein Gesetzesentwurf für den Straßengebrauch liegt vor, eine Entscheidung wird im Laufe des Jahres erwartet.

 

Handyversicherung - gar nicht mal so smart

 

Smartphones sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Die Handys kosten meist mehrere hundert Euro, die neueste iPhone-Generation sogar bis zu 1.700 Euro. Kein Wunder, dass der kleine Begleiter vielen lieb und teuer ist. Eine Versicherung für das Gerät gleich beim Kauf mit abzuschließen, scheint daher auf den ersten Blick vernünftig. „Wer jedoch genauer hinsieht, wird schnell merken, dass die Versicherung alles andere als sinnvoll ist“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV sieht in den Produkten eher eine smarte Geschäftsidee zum Vorteil der Versicherer und Vermittler als einen smarten Schutz.

 

Ein Smartphone ist nicht nur begehrtes Diebesgut, es ist auch schnell einmal heruntergefallen. Da erscheint es sinnvoll, das gute Stück zu versichern. Doch die auf dem Markt erhältlichen Handyversicherungen bieten meist nicht den Schutz, den sich die Zielgruppe von ihnen verspricht. „Das fängt schon damit an, dass die Handyversicherung meist eine Zeitwertversicherung ist. Sie erstattet also keineswegs den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des Telefons – und der Wertverfall bei Handys ist hoch“, erläutert Versicherungsexpertin Boss. Zudem wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.

 

„Ein weiteres Manko ist der oft fehlende Diebstahlschutz. Dieser muss meist gegen einen zusätzlichen Betrag erworben werden“, so Boss. Das erhöht die scheinbar günstigen Versicherungsprämien – oft sogar um das Doppelte. Und auch dann kann es im Fall eines Diebstahls noch zur Leistungsverweigerung kommen. Einige Versicherer zahlen nur, wenn das Handy ständig beaufsichtigt wurde und die „Abwehrbereitschaft“ des Versicherten gegeben war – ein Nickerchen in der S-Bahn kann dann schnell den Versicherungsschutz kosten. „Einbruchdiebstahl und Raub des Handys sind meist ohnehin über die Hausratversicherung abgedeckt – und zwar zum Neuwert“, erklärt die Verbraucherschützerin. 

 

Angehörige müssen für Bestattungskosten aufkommen - Was viele nicht wissen: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten

Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur einen schmerzlichen Verlust. Er verursacht auch Kosten. Immer häufiger kommt es vor, dass die Angehörigen die finanziellen Belastungen der Bestattung nicht tragen können oder möchten. Was viele nicht wissen: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten. Demnach müssen die nächsten Angehörigen die Kosten für die Bestattung übernehmen. In der Regel sind dies die Ehepartner, Kinder oder Geschwister.

 

"Die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten gilt auch bei zerrütteten Familienverhältnissen und auch dann, wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind", weiß Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta Versicherungen in Deutschland. "Man hört immer wieder von Fällen, bei denen Kinder völlig überraschend die Bestattungskosten eines Elternteils übernehmen müssen, obwohl sie seit Kindesalter keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatten." Doch die Rechtslage ist eindeutig: Volljährige leibliche Kinder sind für die Bestattung ihrer Eltern verantwortlich. Auch bei zerrütteten Familienverhältnissen können die Kosten nicht auf die Allgemeinheit verlagert werden. Zudem entbindet die finanzielle Situation die Angehörigen nicht von ihrer Verpflichtung. Notfalls müssen sie auf Sozialhilfe zurückgreifen. "Was viele auch heute noch vergessen: die Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten mehr", sagt Capellmann.

 

Diese Versorgungslücke kann mit einer Sterbegeldversicherung geschlossen werden. Einerseits können Eltern eine Trauerfall-Vorsorge abschließen, um ihren Kindern im Fall der Fälle nicht finanziell zur Last zu fallen. Andererseits können aber auch Kinder eine solche Versicherung im Namen ihrer Eltern abschließen. Mit einer Trauerfall-Vorsorge kann schon mit geringen monatlichen Beiträgen vorgesorgt werden. So muss für eine 50-jährige Frau ein monatlicher Beitrag von nur 8,18 Euro eingezahlt werden, um für eine Bestattung im Wert von 3.000 Euro vorzusorgen. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang ab der ersten Beitragszahlung. Und: Die Trauerfall-Vorsorge gehört zum sozialhilferechtlichen Schonvermögen. Sollte der Versicherte arbeitslos oder zum Hartz IV-Empfänger werden, hat der Staat keinen Zugriff auf das angesparte Geld.

 

Schon bei Trennung Policen prüfen - BdV: Keine Scheidung ohne Bürokratie

Dass eine Scheidung viel Geld kostet, liegt nicht nur an den Gerichts- und Anwaltskosten. Was die wenigsten Paare vermuten: Auch die Versicherer kassieren mit. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Jetzt haben sogar Richter den Gesellschaften zugestanden, bis zu 500 Euro kassieren zu dürfen, wenn sie zum Beispiel eine private Rentenversicherung auf die Partner aufteilen sollen."

 

Als Faustformel gab das Oberlandesgericht Stuttgart vor, dass Lebensversicherer mindestens 100 Euro, maximal aber 500 Euro an Teilungskosten berücksichtigen dürfen (Az. 15 UF 120/10). Allerdings hat das Gericht Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss zugelassen. Der BdV hat eine Reihe von wichtigen Punkten zusammengestellt, die die Paare schon während der Trennungsphase beachten sollten:

 

+ Häufig übersehen wird die Änderung des Bezugsrechts bei Lebensversicherungen.

 

+ Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner des Versicherungsnehmers in der Trennungszeit mitversichert. Das ändert sich mit der Scheidung. Lilo Blunck: "Trotzdem sollte schon im Trennungsjahr jeder für einen eigenen Vertrag sorgen. Denn der Versicherungsschutz könnte in Gefahr geraten, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder gleich einen neuen Partner mitversichert." Unabhängig davon bleiben die Kinder über die Eltern versichert.

 

+ Die Hausratversicherung bleibt prinzipiell beim Versicherungsnehmer. Ist er der ausziehende Partner, nimmt er die mit. Interessant: Diese Police gilt trotz Auszugs sogar für beide Wohnungen noch bis zu drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit. Möglicherweise muss aber die Versicherungssumme an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Der im bisherigen Domizil bleibende Partner muss spätestens nach den drei Monaten bei Bedarf einen eigenen Vertrag abschließen.

 

+ In der Kfz-Versicherung ändert sich nichts, es sei denn der Beitrag ändert sich nach Umzug durch eine andere Regionalklasse. Wenn der ehemalige Partner nach der Trennung erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern möchte, steigt er schlimmstenfalls mit einem Beitragssatz von rund 240 Prozent ein.

 

+ Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, umgehend aufteilen lassen. Dadurch werden sie jeweils eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.

 

+ Dringender Handlungsbedarf besteht für in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversicherten und nicht berufstätigen Ehepartner. Die müssen sich binnen drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.

 

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