Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig?

 

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durften sich Anfang 2024 über eine Gehaltserhöhung freuen. Und laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erwarten Unternehmen in Deutschland in diesem Jahr eine Lohnsteigerung von 4,7 Prozent. Aber was bleibt davon am Ende netto übrig? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt anhand eines Beispiels, wie sich der persönliche Steuersatz auswirkt und ab wann der Spitzensteuersatz greift.

 

Jeder hat ihn: den persönlichen Steuersatz

 

Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Arbeitnehmerin. Angegeben wird er in Prozent und verschafft sozusagen einen Überblick über die Steuerbelastung. Zwar hat jede/r bereits monatliche Abzüge vom Bruttogehalt. Doch mit Abgabe einer Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie die dazugehörige Einkommensteuer und verrechnet das Ganze mit der bereits durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin abgeführten Lohnsteuer.

 

Wer seinen persönlichen Steuersatz kennen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal hundert und anschließend geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Höhe der gezahlten Einkommensteuer sind auf dem persönlichen Steuerbescheid zu finden.

 

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und hat 4.700 Euro Einkommensteuer bezahlt. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich wie folgt:

 

4.700 x 100 : 30.000 = 15,67 Prozent

 

Wer bezahlt den Spitzensteuersatz?

 

Der sogenannte Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Soll heißen: Überschreitet ein zu versteuerndes Jahreseinkommen eine gewisse Grenze, werden 42 Prozent davon als Einkommensteuer fällig. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze von 62.810 Euro auf 66.761 Euro erhöht - also eine Steigerung von fast 4.000 Euro.

 

Wer beispielsweise im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro hatte und durch eine Gehaltserhöhung 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 66.000 Euro erzielt, rutscht dennoch nicht in den Spitzensteuersatz.

 

Wann wird die Reichensteuer fällig?

 

Die Grenze für den Höchststeuersatz in Deutschland, die sogenannte Reichensteuer, hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das heißt: Zu versteuernde Jahreseinkommen werden ab 277.826 Euro mit 45 Prozent besteuert - jedenfalls der Anteil, der über 277.825 Euro liegt.

 

Ein Beispiel: Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen 300.000 Euro, werden 277.825 Euro noch nicht mit dem Spitzensteuersatz versteuert, sondern nur 22.175 Euro (300.000 - 277.825). Mit einem Durchschnittssteuersatz von 41,04 Prozent und dem sogenannten Grenzsteuersatz von 45 Prozent würde die fällige Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei rund 123.110 Euro liegen. Somit würden letztendlich 176.890 Euro netto übrigbleiben, so der VLH.

 

 

Gehaltscheck Deutschland: Das verdienen wir

 

Die Deutschen haben etwas mehr Geld in der Lohntüte als im vergangenen Jahr. Im Durchschnitt stehen jährlich 49.214 Euro auf deutschen Gehaltsabrechnungen. Das entspricht einer Steigerung um 1,8% im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Teuerungsrate für 2023 wird derzeit mit ungefähr 6 % prognostiziert. So lautet das Ergebnis des "kununu Gehaltscheck 2024", für den Arbeitgebervergleichsplattform 835.000 Gehaltsangaben auswertete, von denen mehr als 625.000 aus dem gerade abgelaufenen Jahr 2023 stammten. Demnach wird derzeit in Hessen (53.952 Euro), Hamburg (51.746 Euro) Bayern (51.519 Euro) und Baden-Württemberg (51.448 Euro) bundesweit am besten bezahlt. Am wenigsten verdienen indes Beschäftigte in Sachsen-Anhalt (41.020 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (39.630 Euro), wo allerdings mit Gehaltssprüngen von jeweils gut 4 % ein überdurchschnittlicher Anstieg in der Lohnentwicklung zu erkennen ist. Bei den Städten liegen München, Frankfurt am Main sowie Stuttgart an der Spitze der deutschen Gehaltsrangliste. Die höchste Gehaltszufriedenheit wird indes in Bielefeld gemessen, obwohl die ostwestfälische Stadt hinsichtlich der tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten "nur" auf Platz 16 rangiert.

 

Personalverantwortung ist der Schlüssel zum spürbaren Gehaltssprung

 

Die größte Kluft im Gehaltsvergleich liegt zwischen Beschäftigten mit und ohne Personalverantwortung. Menschen in Führungspositionen verdienen im Schnitt 59.448 Euro und damit 29 % mehr als ihre Kolleg:innen ohne Weisungsbefugnis, die im Durchschnitt 46.260 Euro mit nach Hause bringen. Dies kann einer der Gründe dafür sein, warum Frauen (44.425 Euro) deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (52.254 Euro). Hintergrund: Der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit Personalverantwortung liegt bei gerade einmal 28,8 %. Allgemein liegt der Verdienst von Männern aktuell 17,6 % höher als bei Frauen.

 

"Unsere Zahlen sollen einen dazu Beitrag leisten, dass in Deutschland endlich ein großer Schritt in Richtung fairer Bezahlung gemacht wird. Denn in Sachen Gehaltstransparenz verharrt der deutsche Arbeitsmarkt leider immer noch im Dornröschenschlaf. Der kununu Gehaltscheck 2024 ist der bislang größte Jahresrückblick in Sachen Gehalt und soll das Tabu um das Thema aufbrechen und zeigen, was die wichtigsten gehaltlichen Einflussfaktoren sind", so Nina Zimmermann, CEO bei kununu zu den Ergebnissen des kununu Gehaltscheck 2024.

 

Banken und Versicherungen zahlen besonders gut

 

Im Branchen-Ranking liegen Arbeitgeber aus dem Banken-Segment (60.796 Euro), der Versicherungsbranche (59.727 Euro) sowie aus dem IT-Umfeld (58.337 Euro) an der Spitze der Lohntabelle. Die Gehaltszufriedenheit ist derweil im Energiesektor mit 63,7 % am höchsten, wo gleichzeitig mit einem durchschnittlichen Jahressalär von 57.862 Euro das vierthöchste Gehalt erreicht wird. Etwas anders sieht die Einkommensverteilung nach Branchen bei Berufseinsteiger:innen aus. Denn hier wird am meisten in den Bereichen Beratung/Consulting (45.146 Euro), Energie (44.186 Euro) sowie Forschung/Entwicklung (46.632 Euro) gezahlt.

 

Die Bestverdiener:innen in Deutschland nach Berufsfeldern sind aktuell Chefärzte und Chefärztinnen. Gemäß der kununu-Daten streichen diese aktuell ein Jahreseinkommen von 180.520 Euro ein. Darauf folgen Partner in Unternehmen mit 159.021 Euro und Vorstände mit 138.738 Euro. Bei den Berufsstarter:innen liegen Entwicklungsingenieur:innen (57.274 Euro) sowie anderweitige Ingenieursberufe (53.196 Euro) an der Spitze, gefolgt von Beratungstätigkeiten (50.379 Euro) und IT-Consultants (49.222 Euro).

 

Jährlicher Gehaltsanstieg deutlich geringer als Inflationsrate

 

Insgesamt betrug der Anstieg des bundesdeutschen Einkommens im Jahresvergleich 2022 zu 2023 1,8 %. Folge: Der Verdienst hält derzeit nicht Schritt mit der Teuerungsrate im Land. Auch das kann ein Grund dafür sein, dass die Gehaltszufriedenheit in keiner der zwanzig größten deutschen Städte mehr als 60 % beträgt. Am höchsten ist diese in Bielefeld (58,6 %), gefolgt von Stuttgart (56,9%) und Hannover (56,5%). Besonders niedrige Werte in diesem Kontext erreichen indes Bremen (49,6 %) und Bochum (49,2%), während beispielsweise die Gehaltszufriedenheit in Dresden mit 54,7% vergleichsweise ausgeprägt ist, obwohl die sächsische Landeshauptstadt im realen Gehaltsranking nur auf Platz 19 rangiert.

 

Sabbatical und Steuern: So klappt die Finanzierung einer Auszeit vom Beruf

 

Weniger arbeiten. Zur Ruhe kommen. Einfach mal was ganz anderes machen: Nach der Corona-Pandemie und dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs, hoher Inflation und Energiekrise wünschen sich viele Beschäftigte eine befristete Auszeit vom Beruf, neudeutsch Sabbatical genannt. Damit das Vorhaben gelingt, braucht es zwar einen gewissen Vorlauf. Mit kluger Planung können Erholungsbedürftige dann aber sogar Steuern sparen, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt.

 

"Entspann dich, Deutschland". So überschrieb die Techniker Krankenkasse ihre Stressstudie aus dem Jahr 2021. Der Titel war mit Bedacht gewählt: Zwei von drei Menschen hatten nach der Corona-Pandemie angegeben, "mindestens manchmal" gestresst zu sein, mehr als ein Viertel sogar häufig.

 

Eine Auszeit vom Job erscheint da verlockender denn je. Doch wie plant man ein Sabbatical am besten? Und wie lässt sich die Auszeit finanzieren?

 

Schritt eins: Überzeugungsarbeit leisten

 

Zunächst die schlechte Nachricht: Anders als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine befristete Auszeit von ihrem Job. Sie müssen also ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber von der Idee überzeugen.

 

Dafür gibt es allerdings gute Argumente: Zum einen haben verantwortungsvolle Vorgesetzte ein Interesse daran, ihre Teammitglieder nicht zu überlasten. Eine längere Auszeit kann außerdem ungeahnte neue Energien freisetzen. Und sie spart dem Unternehmen eine Menge Geld. Denn ganz gleich, für welche Gestaltung die Beteiligten sich entscheiden: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen in jedem Fall weniger Gehalt - und damit auch weniger Sozialabgaben.

 

Schritt zwei: Liquidität sichern - und Steuern sparen

 

Dass die Chefin oder der Chef finanziell profitiert, heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb massive Nachteile davontragen oder ihr Sabbatical komplett aus Ersparnissen finanzieren müssten. Im Gegenteil: Wer geschickt verhandelt, kann sich auch während seiner Auszeit ein konstantes Einkommen sichern - und sogar noch Steuern sparen.

 

Eine beliebte Variante ist zum Beispiel ein befristeter Lohnverzicht im Vorfeld des Sabbaticals. Der oder die Beschäftigte arbeitet dafür in den Monaten vor der geplanten Pause weiter in Vollzeit, bekommt aber nur einen Teil des Gehaltes überwiesen. Den überschießenden Betrag parkt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auf einem Zeitwertkonto. So entsteht ein Guthaben, mit dem das Unternehmen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer während der Auszeit bezahlen kann. Die oder der Betreffende erhält also auch im Sabbatical ein Teilzeitgehalt, und das, obwohl sie oder er nun gar nicht mehr arbeitet.

 

Dieses Modell hat gleich mehrere Vorzüge: Zu einen ist das auf dem Zeitwertkonto eingezahlte Bruttogehalt in der Ansparphase sozialabgaben- und steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Auszahlungen also erst bei Antritt ihres Sabbaticals versteuern. Dann aber sind die Abzüge meist niedriger, da nicht die vollen Bezüge, sondern nur ein Teil des Gehaltes fließt und deshalb auch der Steuersatz niedriger ist.

 

Ein weiteres Plus: Wer seine Auszeit auf diese Weise gestaltet, bleibt ununterbrochen sozialversichert und profitiert somit auch während des Sabbaticals von den Zuschüssen seiner Arbeitgeberin bzw. seines Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 

Schritt drei: Alternativen prüfen

 

Stimmt die Personalabteilung der Einrichtung eines Zeitwertkontos nicht zu - einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht -, müssen Interessierte nach anderen Wegen suchen, um ihr Sabbatical zu realisieren. Denkbar ist es zum Beispiel, für die gewünschte Zeit einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Doch selbst wenn die Chefin oder der Chef zustimmt, ist diese Variante nicht uneingeschränkt zu empfehlen.

 

Der Grund: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in einer solchen Gestaltung nicht nur vollständig ohne Gehaltszahlungen auskommen. Sie verlieren auch die Zuschüsse zu ihrem Sozialversicherungsschutz und müssen die Beiträge zur ihrer Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche bezahlen.

 

Immerhin: Der vollständige Gehaltsverzicht während des Sabbaticals kann auch hier die Steuerlast senken. Denn wer weniger verdient, der zahlt am Ende auch weniger Steuern.

 

Gehaltsreport 2023: Das verdient Deutschland

 

Wie der Gehaltsreport 2023 der digitalen Recruiting-Plattform StepStone ergab, liegt das Bruttomediangehalt deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktuell bei 43.800 Euro. Das heißt, es gibt exakt gleich viele Gehälter, die niedriger und die höher als das Mediangehalt liegen.

 

Regionale Gehaltsunterschiede werden beispielsweise angesichts eines Ost-West-Gefälles von 15 Prozent deutlich. Hamburg und Baden-Württemberg führen die Tabelle an, Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt. Das Mediangehalt von Männern beläuft sich auf rund 46.000 Euro und das von Frauen auf rund 40.000 Euro, was einem Gender Pay Gap von 13,1 Prozent entspricht. Bereinigt beträgt die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern 6,8 Prozent. Für den Report wertete StepStone mehr als 560.000 Daten aus einer der größten Gehaltsdatenbanken Deutschlands aus, die repräsentativ im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Hochschulabschluss und geographische Verteilung auf die Bundesländer sind.

 

Die wichtigsten Ergebnisse des Gehaltsreports im Überblick:

 

Berufsgruppen: Ärzt*innen verdienen am meisten

 

Ärzt*innen führen die Gehaltstabelle an. Sie bekommen mit einem Bruttomediangehalt von 93.800 Euro mehr als doppelt so viel wie der Durchschnitt.

Im weiteren Ranking der Berufsgruppen folgen Unternehmensberater*innen (54.000 Euro), Ingenieur*innen (52.600 Euro) und IT-Berufe (52.000 Euro).

Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe verdienen im Berufsgruppenvergleich am wenigsten (35.700 Euro).

Branchen: Bankensektor zahlt die höchsten Gehälter

 

Besonders viel verdienen Beschäftigte im Bankensektor (57.600 Euro) sowie in der Luft- und Raumfahrtindustrie (56.200 Euro). Mit einem Bruttomediangehalt von 54.800 Euro belegt die Pharmabranche den dritten Platz.

Den Schluss bilden die Handwerksbranche (37.500 Euro), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Gartenbau (36.100 Euro) sowie das Gastgewerbe (34.200 Euro).

Das Gehalt steigt mit Unternehmensgröße: Während Arbeitgeber mit bis zu 50 Beschäftigten ein Bruttomediangehalt von 38.200 Euro bezahlen, verdienen Mitarbeiter*innen bei großen Unternehmen (> 5.000 Beschäftigte) mit 53.700 Euro 41 Prozent mehr.

Gender Pay Gap: Männer verdienen rund 13 Prozent mehr

 

Männer verdienen mit einem Mediangehalt von 46.008 Euro 13,1 Prozent mehr als Frauen (40.000 Euro).

 

Klammert man Einflussfaktoren wie das Alter, die Branche, den Beruf, die Ausbildung, die Berufserfahrung, die Unternehmensgröße, das Bundesland, die Stadt und die Personalverantwortung auf das Gehalt von Männern und Frauen aus, liegt der bereinigte Gender Pay Gap allerdings bei 6,8 Prozent.

Region: Gehälter in Hamburg und Baden-Württemberg rund 10 Prozent über dem Schnitt, Ost-West-Gefälle bei 15 Prozent

 

Westliche Bundeslänger führen das Ranking an: In Hamburg ist das Gehalt mit 48.100 Euro am höchsten. Den zweiten Platz belegt Baden-Württemberg mit 48.000 Euro, gefolgt von Hessen mit 47.800 Euro. Schlusslichter sind Thüringen (36.600 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (36.200 Euro) und Sachsen-Anhalt (36.100 Euro).

Insgesamt beträgt das Ost-West-Gefälle 15 Prozent (ohne Berlin) bei 38.700 Euro in Ostdeutschland und 45.500 in Westdeutschland.

Das Ranking der Großstädte dominiert Stuttgart mit 54.100 Euro. Es folgen Frankfurt am Main (54.000 Euro) und Karlsruhe (49.600 Euro).

Bildung: Akademischer Abschluss und Personalverantwortung sorgen für deutliches Gehaltsplus

 

Ein Universitäts- oder Hochschulabschluss führt zu höherem Bruttogehalt: Akademiker*innen verdienen 58.600 Euro und damit rund 41 Prozent mehr als ihre Kolleg*innen ohne Studienabschluss (41.500 Euro).

Führungskräfte verdienen fast 20 Prozent mehr: Das Gehalt von Arbeitnehmer*innen mit Personalverantwortung liegt mit 50.100 Euro deutlich über dem von Beschäftigten ohne Personalverantwortung (41.100 Euro).

 

Berufserfahrung hat einen positiven Effekt aufs Gehalt: Während Berufseinsteiger*innen 35.000 Euro verdienen, steigt das Gehalt nach mehr als 11 Jahren auf 49.300 Euro.

 

Umfrage: 2022 erhalten etwas weniger als die Hälfte der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld

 

Etwas weniger als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland dürfen sich in diesem Jahr auf Weihnachtsgeld freuen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die die KÖNIGSTEINER Gruppe gemeinsam mit der Online-Jobbörse stellenanzeigen.de in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden dabei bundesweit 1.016 Beschäftigte. Demnach erhalten 2022 48 % der Mitarbeitenden von ihrem Arbeitgeber das klassische Weihnachtsgeld. Das sind 6 % weniger als noch im vergangenen Jahr.

 

Einen zusätzlichen Jahresbonus neben der Weihnachtsgratifikation erhalten 20 % der Befragten. Insgesamt geben 27 % der Befragten an, eine Bonuszahlung von ihrem Arbeitgeber einzustreichen. Allerdings ist hier der Anteil der männlichen Bonusempfänger besonders hoch. 32 % aller Männer erhalten eigenen Angaben zufolge einen Jahresbonus zum Ende des Kalenderjahres, während der Anteil bei den weiblichen Beschäftigten diesbezüglich bei nur 22 % liegt.

 

"Zusätzliche Gratifikationen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind freiwillige Arbeitgeberleistungen, deren Höhe oder Regelmäßigkeit gesetzlich nicht geregelt sind. Damit sind sie auch gute Instrumente für Arbeitgeber, sich in einem Kandidatenmarkt von anderen Unternehmen abzuheben. Bei mehr als der Hälfte aller Beschäftigten verpassen Unternehmen allerdings derzeit diese Chance", so Nils Wagener, Geschäftsführer der KÖNIGSTEINER Gruppe.

 

Fehlendes Weihnachtsgeld für jede*n Fünfte*n ein Wechselgrund

 

Zum festen Repertoire ihrer Lohnvereinbarung gehört das Weihnachtsgeld längst nicht bei allen Arbeitnehmenden hierzulande. Immerhin jede*r Vierte der Befragten hat noch nie eine derartige Vergütung erhalten. Für 20 % ist fehlendes Weihnachtsgeld sogar ein möglicher Grund, das Unternehmen zu wechseln. Vor allem jüngere Mitarbeitende neigen überdurchschnittlich dazu, sich einem solchen Fall auf dem Arbeitgebermarkt umzuschauen. Bei den 18- bis 29-Jährigen liegt die entsprechende Quote bei 25 %, bei Beschäftigten ab 40 sinkt die Quote auf nur noch 16%. Etwas geringer fällt die Wechselneigung aus, wenn ein Jahresbonus auf dem Dezember-Lohnzettel fehlt. Insgesamt ist das für 15 % der Befragten ein Grund, ihren aktuellen Arbeitgeber auf den Prüfstand zu stellen. Aber auch hier liegen die Zahlen bei den jüngeren Beschäftigten etwas höher, bei den 18- bis 29-Jährigen geben das 21 % an.

 

"In einem Arbeitsmarkt, in dem die Bewerbenden im Vergleich zu den Arbeitgebern in der stärkeren Position sind, zählt jede Arbeitgeberleistung. Zusätzliche Lohnleistungen können in diesem Kontext besonders überzeugend wirken", so Peter Langbauer, Geschäftsführer von stellenanzeigen.de.

 

Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

 

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr mehr Weihnachtsgeld als im letzten Jahr. Allerdings: Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die steuerpflichtig ist. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert zu den Details.

 

85,7 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2022 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) kürzlich mitteilte (Pressemeldung vom 16. November 2022). Destatis zufolge liegt die Höhe des Weihnachtsgeldes aller Tarifbeschäftigten in Deutschland in diesem Jahr durchschnittlich bei 2.747 Euro brutto - das sind 2,6 Prozent mehr als im vorigen Jahr (2.677 Euro).

 

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

 

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere Monatsgehalt - Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen, meist im November - kann auch der Steuersatz steigen. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge zum Beispiel bei der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig werden. Unterm Strich bleibt weniger Netto vom Brutto.

 

Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

 

Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitig und vollständig die Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

 

Vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt für Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.06.2022 entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers Arbeitslohn ist, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.

 

Nicht jede Zahlung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellt Arbeitslohn dar. Vielmehr kann ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer neben dem Arbeitsvertrag weitere eigenständige Verträge abschließen. Kommt einem gesondert abgeschlossenen Vertrag allerdings kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zu, kann es sich insoweit um eine weitere Arbeitslohnzahlung handeln.

 

Im Streitfall hatte der Arbeitgeber mit einem Teil seiner Arbeitnehmer „Werbemietverträge“ geschlossen. Danach verpflichteten sich diese, mit Werbung des Arbeitgebers versehene Kennzeichenhalter an ihren privaten PKW anzubringen. Dafür erhielten sie jährlich 255 €. Der Arbeitgeber behandelte das „Werbeentgelt“ als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 des Einkommensteuer-gesetzes (EStG) und behielt daher keine Lohnsteuer ein. Dies war auch für die Arbeitnehmer von Vorteil, da solche Einkünfte unterhalb eines Betrags von 256 € steuerfrei sind. Das Finanzamt (FA) ging demgegenüber von einer Lohnzahlung aus und nahm den Arbeitgeber für die nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Haftung.

 

Die Auffassung des FA hat der BFH ebenso wie zuvor das Finanzgericht bestätigt. Den “Werbemietverträgen“, die an die Laufzeit der Arbeitsverträge geknüpft seien, komme kein eigener wirtschaftlicher Gehalt zu. Für die Bemessung des „Werbeentgelts“ von jährlich 255 € sei ersichtlich nicht –wie im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr üblich– der erzielbare Werbeeffekt maßgeblich gewesen, sondern allein die Steuerfreigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG.

 03. November 2022 - Nummer 051/22 - Beschluss vom 21.06.2022 VI R 20/20

 

Minijob: höhere Verdienstgrenze seit 1. Oktober

 

Oft in der Gastronomie beschäftigt: Minijobber

 

Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet in einem Minijob. Auf 34,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte kommen rund sieben Millionen Minijobber. Vor allem im Handel und der Gastronomie ist diese Form der Beschäftigung gang und gäbe. Als Minijobber gilt, wer bislang dauerhaft nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Seit 1. Oktober 2022 gelten jedoch neue Regeln. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde wurde die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro angehoben. Dazu gibt es neue Gesetzesgrundlagen für kurzzeitige Ausnahmen, berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Die neuen Spielregeln für Minijobs

 

Die Verdienstgrenze von Minijobbern passt sich künftig an den vorherrschenden Stundenlohn dynamisch mit dem Ziel an, dass grundsätzlich eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist. In der Vergangenheit hatten Mindestlohnerhöhungen häufig zu einer Reduzierung der Stundenzahl geführt, da die Verdienstgrenze nicht mit angehoben wurde. Die deswegen regelmäßig erforderlichen Vertragsänderungen bei Minijobs entfallen somit. Die maximale Monatsarbeitszeit von 43 Stunden kann nun verlässlich hinterlegt werden. Bis zu dieser Arbeitsobergrenze entfällt die Sozialversicherungspflicht für den Beschäftigten, unabhängig davon, wie sich der Mindestlohn in Zukunft entwickeln wird. Wer einen höheren Stundenlohn aushandelt, sollte bedenken, dass die Stundenzahl entsprechend reduziert werden muss.

 

Begrenzte Gehaltsüberschreitung erlaubt

 

Auch Ausnahmen wurden per Gesetz definiert. Ein gelegentliches, nicht planmäßiges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze ist nun in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten möglich. Treten unvorhersehbare Ereignisse, wie eine hohe Krankheitsquote beim Personal und damit Engpässe bei der Belegschaft, ein, kann der monatliche Verdienst eines Minijobbers ausnahmsweise bis zu 1.040 Euro, also maximal das Doppelte, in diesem Zeitraum betragen. Die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro kann jetzt in begründeten Fällen 7.280 Euro betragen, ohne dass die Anerkennung des Minijobs gefährdet ist. Diese neuen Regeln gelten für Minijobber in Privathaushalten gleichermaßen wie für gewerbliche Minijobber, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Resturlaub bei Jobwechsel: Was passiert mit den Urlaubstagen?

 

Die Anzahl der Berufstätigen, die über einen Jobwechsel nachdenken, ist in den letzten Jahren gestiegen. Laut einer Forsa-Studie vom Januar 2022 ist jeder Vierte offen für einen neuen Job oder hat bereits konkrete Schritte in die Wege geleitet. Wer seine Stelle dann tatsächlich kündigt, steht vor vielen rechtlichen Fragen. Was passiert zum Beispiel mit dem Resturlaub, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln? Antworten hat Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

 

Resturlaub bei Jobwechsel

 

Urlaubsanspruch: Zeitpunkt der Kündigung entscheidend

 

Gründe für einen Jobwechsel gibt es viele: Verbesserung des Gehalts oder der Work-Life-Balance, Interesse an einem anderen Aufgabengebiet oder Unzufriedenheit mit Führungskräften sind nur einige davon. Fällt die Kündigung nicht gerade auf den Jahreswechsel, haben viele ihren Jahresurlaub noch nicht vollständig genommen. Was passiert also mit den restlichen Tagen? „Auf wie viele Urlaubstage Arbeitnehmer noch Anspruch haben, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab“, erklärt Michaela Rassat. § 5 Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. Juni Mitarbeitern pro Beschäftigungsmonat anteilig der Jahresurlaub in Höhe von einem Zwölftel zusteht. Das bedeutet konkret: „Wer beispielsweise im laufenden Jahr drei Monate beschäftigt war, hat Anspruch auf drei Zwölftel seines Jahresurlaubs“, so die ERGO Juristin. „Endet das Arbeitsverhältnis hingegen erst in der zweiten Jahreshälfte, steht Beschäftigten bei ihrem alten Arbeitgeber der vollständige gesetzliche Jahresurlaub zu“, so die ERGO Juristin. Voraussetzung in beiden Fällen: Das Arbeitsverhältnis bestand mindestens sechs Monate. Denn erst nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch.

 

Urlaub ausbezahlen lassen?

 

Wer noch Anspruch auf Urlaubstage von seinem bisherigen Arbeitgeber hat, aber nicht die Möglichkeit, die verbleibenden Tage auch zu nehmen, kann sich den Resturlaub ausbezahlen lassen. „Wie hoch die sogenannte Urlaubsabgeltung ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 13 Wochen ab“, so Rassat. Dieser wird durch die Zahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum geteilt und dann mit den Urlaubstagen multipliziert. Für Arbeitnehmer wichtig zu wissen: „Wer beim alten Arbeitgeber schon den vollen Jahresurlaub genommen oder dafür Urlaubsabgeltung erhalten hat, hat beim neuen Arbeitgeber in dem Jahr keinen Anspruch mehr auf freie Tage“, erläutert die ERGO Juristin. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: „Sind im neuen Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vereinbart als beim alten Arbeitgeber oder wurde eine andere Regelung getroffen, kann der Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem noch Urlaub nehmen“, so Rassat. Übrigens: Der neue Arbeitgeber muss erst dann Urlaub gewähren, wenn ihm ein Nachweis darüber vorliegt, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer in diesem Jahr schon beim früheren Arbeitgeber genommen hat oder sich hat abgelten lassen. Der frühere Arbeitgeber ist daher verpflichtet, eine sogenannte Urlaubsbescheinigung zu erstellen. Wer beim neuen Arbeitgeber Urlaub beantragt, obwohl sein Jahresurlaub schon beim alten Betrieb vollständig aufgebraucht war, riskiert eine Kündigung.

 

Urlaub mitnehmen?

 

Beschäftigte, die sich ihren Urlaub nicht ausbezahlen lassen wollen, können die Tage auch auf das neue Arbeitsverhältnis übertragen lassen. „Um sogenannte Doppelansprüche zu vermeiden, benötigen sie dann ebenfalls eine Bescheinigung von ihrem alten Arbeitgeber über die bereits genommenen Urlaubstage“, so Rassat. Um dieses Dokument sollten sich Arbeitnehmer also rechtzeitig kümmern. Die ERGO Juristin weist außerdem darauf hin, dass bei einem Jobwechsel zum Jahresende übrige Urlaubstage nicht zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können.

 

Urlaub bereits genommen?

 

Eine Frage bleibt noch offen: Was passiert, wenn Arbeitnehmer ihren gesamten Jahresurlaub bereits genommen haben und dann die Arbeitsstelle im ersten Halbjahr wechseln? „Das Problem ist: In diesem Fall haben sie mehr Urlaub genommen, als ihnen eigentlich zusteht“, erklärt die Rechtsschutzexpertin von ERGO. Laut § 5 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Angestellte das Urlaubsentgelt, also das während des Urlaubs weitergezahlte Gehalt, dann nicht zurückzahlen – so lange sie sich die Urlaubstage nicht arglistig erschlichen haben. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitgeber. „Eine andere Rechtslage kann je nach Arbeitsvertrag für bereits gezahltes Urlaubsgeld gelten: Dieses kann der alte Chef unter Umständen anteilig zurückfordern“, ergänzt Rassat.

 

Das „9-Euro-Ticket“ in der Lohnabrechnung

 

Seit 1. Juni 2022 gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das 9-Euro-Ticket. Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitsweg Bus und Bahn nutzen, können davon profitieren. Was Arbeitgeber wissen müssen, die schon bisher ihre Arbeitnehmer mit einem Jobticket unterstützen, erklärt Steuerberaterin Annette Bettker von ecovis in Rostock.

 

Ich kaufe meinen Arbeitnehmern monatlich ein ÖPNV-Ticket

 

Viele Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter bei ihrem Weg zur Arbeit finanziell unterstützen möchten, kaufen ihnen monatlich ein Jobticket. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist beispielsweise, dass Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Dann ist das Jobticket ein Sachbezug. Dieser Sachbezug ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.

 

Für Juni bis August kosten Tickets für den Personennahverkehr nur neun Euro. Damit ist auch nur dieser Betrag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. War das Ticket bisher steuer- und beitragsfrei, bleibt das auch weiterhin so.

 

Ich erstatte meinen Arbeitnehmern monatlich einen Zuschuss zum Jobticket

 

Kauft der Arbeitnehmer sein ÖPNV-Ticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm dieses ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten.

 

Für Juni bis August hat der Arbeitnehmer nur Aufwendungen in Höhe von neun Euro. Damit kann der Arbeitgeber ihm nur bis zu neun Euro steuer- und beitragsfrei erstatten. Zahlt er ihm mehr, ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig abzurechnen.

 

Wie funktioniert das Ganze bei Jahrestickets?

 

Kauft der Arbeitgeber ein Jahresticket, ist der geldwerte Vorteil in der Lohnabrechnung im Monat des Erwerbs zu berücksichtigten. Bekommt der Arbeitgeber nun eine Erstattung aufgrund des 9-Euro-Tickets, muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung korrigieren – selbst wenn sich aufgrund der Steuerfreiheit nichts an der Steuer- und Beitragslast ändert. Denn der Arbeitnehmer muss die Kosten, die er vom Arbeitgeber steuerfrei für Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte erhält, von seiner Entfernungspauschale in der Steuererklärung abziehen.

 

Mehrarbeit für Arbeitgeber, aber auch weniger Kosten

 

„Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein steuer- und beitragsfreies Jobticket, dann muss er jetzt in der Lohnabrechnung genau aufpassen. Hier bedeutet das 9-Euro-Ticket unter dem Strich Mehrarbeit. Der Arbeitgeber spart aber natürlich Kosten“, fasst Steuerberaterin Bettker zusammen. Für Jobtickets des Personenfernverkehrs ändert sich nichts.

 

 

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

 

Mit Urteil vom 03.04.2019 – VI R 46/17 hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.

 

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Anders ist dies, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Aufwendungen bis zu 1.250 € im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen der Höhe nach unbeschränkt abgezogen werden.

 

Im Streitfall machte eine Flugbegleiterin Aufwendungen in Höhe von 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Für die dort verrichteten Arbeiten stand ihr unstreitig kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Das Finanzgericht war aber der Ansicht, angesichts des sehr geringen Anteils dieser Arbeiten im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit der Klägerin sei das Vorhalten des Arbeitszimmers nicht erforderlich, da diese Arbeiten auch andernorts (bspw. am Küchentisch) hätten ausgeführt werden können.

 

Dem folgte der BFH nicht. Das Gesetz regelt unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sind. Insoweit typisiert das Gesetz die Erforderlichkeit der beruflichen oder betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers für die Fälle, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet, ohne den Begriff der Erforderlichkeit zu einer zu überprüfenden Voraussetzung für den Abzug zu machen. Ob der Steuerpflichtige die Arbeiten, für die ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, leicht an einem anderen Ort in der Wohnung –am Küchentisch, im Esszimmer oder in einem anderen Raum– hätte erledigen können, ist deshalb unerheblich.

 

Ab sofort ist der Antrag auf die Mobilitätsprämie möglich

 

Mobilitätsprämie - Das neue Pendant zur Entfernungspauschale

 

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 wurde die Mobilitätsprämie im deutschen Steuerrecht eingeführt. Gemäß Bundesfinanzministerium sollen 250.000 Beschäftigte, die keine Steuern zahlen müssen, von ihr profitieren können. Sie wurde speziell für Pendler mit einem geringen Einkommen erschaffen, die durch die steigenden Spritkosten wegen der CO2-Bepreisung für ihren Weg zur Arbeit tiefer in die Tasche greifen müssen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Während steuerzahlende Besserverdiener mit der erhöhten Entfernungspauschale ihre Steuerlast drücken können, gingen Geringverdiener mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bisher leer aus. Das ändert sich mit der Mobilitätsprämie. Jetzt ist es für Betroffene an der Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen. Denn dieser entstand erstmals mit Ablauf des Kalenderjahres 2021.

 

Das sind die genauen Voraussetzungen

 

Die Mobilitätsprämie kann für das Jahr 2021 beantragen, wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegt. Ehepaare, die sich zusammen veranlagen lassen, müssen mit ihrem Einkommen unter dem doppelten Grundfreibetrag von 19.488 Euro bleiben, auch wenn sie die Mobilitätsprämie einzeln beantragen müssen.

 

Des Weiteren muss der einfache Arbeitsweg mehr als 20 km betragen und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro mit den Fahrtkosten überschritten werden. Sie ist also insbesondere für Fernpendler und Familienheimfahrer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung interessant. Die Prämie gilt derzeit befristet bis Ende 2026 und beträgt 14 Prozent der ebenfalls vorübergehend erhöhten Entfernungspauschale. Diese 14 Prozent sind kein Zufall, denn sie entsprechen dem Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif. Stark vereinfacht ausgedrückt, gibt es also ab dem 21. Kilometer 4,9 Cent vom Finanzamt.

 

So berechnet das Finanzamt die Mobilitätsprämie

 

Anzahl der Kilometer mal 14 Prozent von 35 Cent gleich Erstattung? Klingt logisch, aber es wäre nicht das deutsche Steuerrecht, wenn es so einfach wäre. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten und ist wesentlich komplizierter als die Berechnung der bekannten Entfernungspauschalen. Daher nutzen wir ein Beispiel: Frau Meier fährt an 150 Tagen 40 km zur Arbeit. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 8.000 Euro. Weitere Werbungskosten sind nicht angefallen.

 

Zuerst werden die üblichen Entfernungspauschalen berechnet. Für die ersten 20 km (20 km x 150 Arbeitstage x 30 Cent) macht das 900 Euro. Für den 21. bis 40. km (20 km x 150 Arbeitstage x 35 Cent) fallen 1.050 Euro an. Zusammen macht das eine Entfernungspauschale von 1.950 Euro.

 

Im zweiten Schritt wird die allgemeine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro von der Entfernungspauschale abgezogen, da keine weiteren Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Es kommen 950 Euro (1.950 Euro - 1.000 Euro) heraus, die der erhöhten Entfernungspauschale zuzurechnen sind.

 

Im dritten Schritt wird die Differenz zwischen dem Grundfreibetrag und dem zu versteuernden Einkommen ermittelt, auf die aber keine Steuern angefallen sind. Im Beispiel beträgt sie 1.744 Euro (9.744 Euro - 8.000 Euro). Der Grundfreibetrag wird also um 1.744 Euro unterschritten.

 

Im vierten Schritt wird geprüft, ob das Ergebnis aus Schritt zwei innerhalb des Betrags vom Ergebnis aus Schritt drei liegt. Dies ist hier der Fall (950 < 1.744). Dieser Schritt ist notwendig, da die Mobilitätsprämie auf die Differenz zum Grundfreibetrag begrenzt ist.

 

Im fünften Schritt werden von dem kleineren der beiden Beträge aus Schritt vier die 14 Prozent genommen. Das ergibt dann endlich die Mobilitätsprämie. Sie beträgt für Frau Meier im Beispiel 133 Euro (14 % x 950 Euro). Müsste Frau Meier Steuern zahlen, würde ihr derselbe Betrag von der Steuerlast abgezogen werden. Sie wird also mit einem Steuerzahler gleichgesetzt.

 

Was bewirkt die steuerliche Entlastung?

 

Die Mobilitätsprämie stellt ein Novum im Steuerrecht dar. Es wird eine Steuererstattung gewährt, obwohl gar keine Steuern bezahlt wurden. Jedoch fällt die Prämie in vielen Fällen geringer aus als vom Arbeitenden erhofft. Denn sie kommt erst ins Spiel, wenn die übliche Werbungskostenpauschale überschritten wird und ist zudem nach oben hin gedeckelt.

 

Äußerst nachteilig ist, dass die Berechnung langwierig und kompliziert ist und bisweilen nicht von jedem Otto-Normal-Arbeitnehmer ohne weiteres durchgeführt werden kann. Zudem besteht mit Einforderung der Prämie die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Viele werden daher möglicherweise aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands auf die paar Euro verzichten.

 

Der Antrag auf die Mobilitätsprämie ist anhand eines zusätzlichen Formulars gemeinsam mit den Steuerunterlagen beim Finanzamt einzureichen. Das ist bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden ist, möglich. Für das Jahr 2021 kann der Antrag ab sofort und spätestens bis Ende des Jahres 2025 gestellt werden. Eine Auszahlung von Beträgen unter zehn Euro wird von den Finanzbehörden nicht vorgenommen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Aktuelle Höchstwerte für Kost und Logis vom Arbeitgeber

 

Viele Arbeitnehmer schätzen es sehr, wenn sie in ihrer Mittagspause in der betriebseigenen Kantine eine kostenlose oder verbilligte Mahlzeit beziehen können. Der Gesetzgeber spricht hier von Sachbezügen. Sachbezüge sind aber nicht steuerfrei, sondern gelten als geldwerter Vorteil. Insofern werden sie dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Neben der Besteuerung hat das für Arbeitnehmer dennoch einen Vorteil, nämlich dass diese Lohnbestandteile z.B. im Falle einer Arbeitslosigkeit bei der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Davon waren in der vergangenen Wintersaison z.B. Hotelmitarbeiter in Skigebieten betroffen. Zudem beeinflusst der geldwerte Vorteil die Höhe der künftigen Rente positiv. Für das Jahr 2022 wurden neue Sachbezugswerte festgelegt.

 

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft haben eine vereinfachte Lohnabrechnung zum Zweck. So muss der Arbeitgeber nicht werktäglich die tatsächlichen Kosten erfassen. Sie sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgeschrieben. Die jeweils geltenden Werte bemessen sich am Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsleistungen.

 

Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen

 

In Krankenhäusern, Kliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen erhalten Angestellte derzeit aufgrund von Corona eine kostenlose Verpflegung. Auch im Gaststätten- und Hotelgewerbe ist die freie Verpflegung häufig ein Bestandteil des Arbeitslohns. Bei drei Mahlzeiten am Tag betragen die Sachbezugswerte insgesamt 270 Euro für jeden Kalendermonat in diesem Jahr. Müsste der Angestellte aber z.B. 100 Euro für seine Verpflegung selbst aufbringen, würde sich der geldwerte Vorteil auf monatlich 170 Euro reduzieren.

 

Ein Frühstück ist dabei auf 1,87 Euro, das Mittag- und Abendessen jeweils auf 3,57 Euro je Kalendertag festgelegt. Ist die Verpflegung für den Angestellten kostenlos, wird der entsprechende Sachbezugswert als geldwerter Vorteil im Lohnkonto erfasst. Erhält der Mitarbeiter in der Betriebskantine ein verbilligtes Mittagessen z.B. für 3 Euro, so ist die Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem Essenspreis - also 0,57 Euro - der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers. Muss der Mitarbeiter 3,57 Euro oder mehr für sein Essen bezahlen, fällt kein geldwerter Vorteil mehr an.

 

Da die Sachbezüge in der Regel niedriger ausfallen als die tatsächlichen Kosten der Mahlzeit, können Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten sparen, wenn sie ihren Mitarbeitern eine regelmäßige Verpflegung zur Verfügung stellen. Und zwar beim Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Würden sie die Ausgaben für das Essen als Lohn auszahlen, wären die Kosten höher. Diese Zusatzleistung zum Lohn ist daher für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessant.

 

Der neue Sachbezugswert für Unterkunftsleistungen

 

Neben der Besteuerung hat das für Arbeitnehmer dennoch einen Vorteil, nämlich dass diese Lohnbestandteile z.B. im Falle einer Arbeitslosigkeit bei der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Davon waren in der vergangenen Wintersaison z.B. Hotelmitarbeiter in Skigebieten betroffen. Zudem beeinflusst der geldwerte Vorteil die Höhe der künftigen Rente positiv. Für das Jahr 2022 wurden neue Sachbezugswerte festgelegt.

 

Der pauschale Sachbezugswert für eine kostenfreie Unterkunft liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 241 Euro pro Monat. Das sind aufs Jahr gerechnet 48 Euro mehr gegenüber 2021. Allerdings kommt der Sachbezug nur zum Tragen, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Zimmer und nicht eine abgeschlossene Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist z.B. häufig bei saisonalen Arbeitskräften in der Hotellerie, Landwirtschaft oder Baubranche der Fall. Bei Gemeinschaftsunterkünften und Arbeitnehmern unter 18 Jahren gelten niedrigere Sachbezugswerte. Muss der Arbeitnehmer einen Teilbetrag selbst dazu zahlen, verringert sich der zu versteuernde Betrag dementsprechend.

 

Ein Hotelmitarbeiter mit freier Kost und Logis muss also insgesamt 511 Euro (241Euro + 270 Euro) pro Monat versteuern. Vergisst der Arbeitgeber den Vermerk bei der Lohnabrechnung, kann es bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung zu einer Nachzahlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Influencer müssen Geschenke von Firmen versteuern

 

Die Werbeindustrie liebt Influencer. Social-Media-Stars machen in ihrem privaten Umfeld auf kommerzielle Produkte aufmerksam und platzieren sie perfekt in ihrer Lebenswelt. Influencer sind oft Vorbilder und sprechen eine junge Zielgruppe an. Eine große Zahl an Followern bringt den Firmen eine hohe Reichweite. Während explizite Werbung gerne weggeklickt wird, werden die Posts der Influencer bewusst und gerne angeschaut. So kann es sein, dass neben den üblichen Followern ein Finanzbeamter der Steuerfahndung auf ein Profil aufmerksam wird und diesem folgt. Ungünstig kann es für den Influencer dann ausgehen, wenn er völlig naiv agiert und typische Fehler macht, die nicht ohne Folgen bleiben, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Fehler Nr. 1: Keine Ahnung von Steuern

 

So manche Influencer denken sich nicht viel dabei, wenn ihnen Firmen trendige Produkte oder Einladungen für angesagte Events zusenden. Sie freuen sich über die vermeintlichen Geschenke und genießen ihren Erfolg. Doch diese Art von Zuwendungen ist steuerpflichtig. Es fallen möglicherweise Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer darauf an, wenn die entsprechenden Freibeträge überschritten werden. Einkommensteuer fällt an, sobald die Einnahmen abzüglich absetzbarer Beträge den Grundfreibetrag von 9.744 Euro überschreiten. Gewerbesteuer fällt ab einem Gewinn von 24.500 Euro an. Die Höhe richtet sich nach dem Steuersatz der jeweiligen Gemeinde. Die Umsatzsteuer ist ab dem ersten Euro zu erklären, wenn nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Ab Überschreiten der Grenze von 22.000 Euro ist ab dem Folgejahr Umsatzsteuer fällig. Wer solche unbaren Einnahmen beim Finanzamt nicht deklariert, macht sich unter Umständen der Steuerhinterziehung schuldig.

 

Fehler Nr. 2: Fehlende Dokumentation von Zuwendungen

 

Wenn Influencer Einladungen für Events, Restaurantbesuche und Hotelaufenthalte bekommen, erhalten sie diese Leistungen üblicherweise kostenlos. Aber der Gastgeber möchte in solchen Fällen, dass der Influencer im Gegenzug für das Event, das Essen im Restaurant oder die Luxussuite im Hotel Werbung macht, indem er sich dort in Szene setzt und es postet. Es wird also eine Gegenleistung erwartet. Somit handelt es sich steuerrechtlich nicht um Geschenke. Dasselbe gilt für zugesandte Gratisprodukte wie Kosmetika, Outfits von Modemarken oder Handys. Sobald der Influencer diese Produkte behält und auf seinen Kanälen präsentiert, handelt es sich um Einnahmen. "Einkünfte bestehen nicht zwangsläufig aus Geld, sondern können auch in Form von Sachbezügen oder Dienstleistungen bezogen werden", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Alle Einnahmen sind durch den Influencer genauestens in einer Liste zu dokumentieren. Diese muss das Empfangsdatum, den Zuwender, die Art der Zuwendung und deren Geldwert erfassen. Der Wert solcher Zuwendungen ist mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort, unter Berücksichtigung üblicher Preisnachlässe, zu erfassen. Finden keine Aufzeichnung und ordnungsgemäße Versteuerung statt, kann das Finanzamt anhand der Posts eine Schätzung vornehmen, um an die Steuern zu kommen. Dies könnte dann zu Ungunsten des Influencers ausfallen.

 

Nur wenige Geschenke sind steuerfrei

 

Aber es gibt Ausnahmen. Geschenke mit einem Wert von unter 10 Euro sind in der Regel steuerfrei und müssen nicht dokumentiert werden. Eine einmalig erhaltene Flasche Haarshampoo darf normalerweise ruhigen Gewissens behalten und benutzt werden. Die zweite Ausnahme greift, wenn der Artikel nach der öffentlichen Präsentation wieder zeitnah an den Absender zurückgeschickt wird. Dann entsteht weder ein wirtschaftlicher Vorteil für den Influencer noch ein Eigentümerwechsel. Was nicht konsumiert oder behalten wird, muss auch nicht versteuert werden.

 

Fehler Nr. 3: Vermischen von Privatem und Geschäftlichem

 

Influencer vermitteln häufig, dass ein Post direkt aus ihrem Privatleben kommt. Dass es sich um eine Art Werbung handelt, sehen viele Fans nicht. Sind für den werblichen Post aber Kosten, z.B. für die Anreise mit Übernachtung, angefallen, so werden diese möglicherweise vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben akzeptiert. Der Grund: Es wird eine private Reise angenommen. Es ist daher empfehlenswert, mit den Auftraggebern so oft wie möglich schriftliche Verträge zu schließen und diese als Nachweis für das Finanzamt zu nutzen.

 

Wer sein Hobby zum Beruf macht, verbindet gerne das Nützliche mit dem Angenehmen. So werden an eine geschäftliche Reise oftmals noch private Verlängerungsnächte drangehängt, z.B. um die fremde Stadt zu besichtigen. Wird dies gemacht, ist es unerlässlich, private und geschäftliche Ausgaben akkurat zu trennen. Für alle betrieblichen Aufwendungen sollten Belege und Quittungen als Nachweise eingeholt und gesammelt werden. Denn werden die betrieblichen Ausgaben nicht klar abgegrenzt sind, kann es passieren, dass das Finanzamt im Zweifelsfall ebenfalls keine Kosten anerkennt. Die Folge ist, dass die Steuerlast steigt, weil von den Einnahmen keine Aufwendungen abgezogen werden können.

 

Fehler Nr. 4: Business ohne Steuerberatung

 

Influencer sind gewerblich tätig. Aus diesem Grund dürfen sie selbst nicht Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden. Die gesetzliche Beratungsbefugnis solcher Vereine beschränkt sich auf Angestellte, Rentner und Pensionäre. In diesem Fall sind also spezialisierte Steuerberater das Richtige. Sie kennen sich im Steuerdschungel aus und können den aufsteigenden Social-Media-Stars wertvolle Tipps geben. Beschäftigen erfolgreiche Influencer bereits Angestellte, weil mit ihrem professionellen Auftritt viel Arbeit verbunden ist, so dürfen diese Angestellten die günstigen Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Kindergeld für Kinder über 18: Darauf sollten Sie achten

 

Grundsätzlich haben Eltern minderjähriger Kinder, also Kinder unter 18 Jahren, einen Anspruch auf Kindergeld - und unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, worauf es ankommt.

 

Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern seit dem 1. Januar 2021 monatlich je 219 Euro. Für das dritte Kind erhöht sich das Kindergeld auf 225 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 250 Euro. Möglicherweise wird die neue Bundesregierung noch Erhöhungen für 2022 beschließen.

 

Kindergeld bis zum 25. Geburtstag

 

Eltern erhalten bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes Kindergeld, wenn ...

 

...das Kind für einen Beruf ausgebildet wird oder studiert - auch bei der zweiten Ausbildung oder dem Zweitstudium.

... das Kind auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten muss.

... das Kind einen Freiwilligendienst wie das freiwillige soziale Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leistet.

... das Kind eine Pause von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten macht. Die Familienkasse spricht hier von einer "Zwangspause" oder einer "Übergangszeit".

Erste Ausbildung: Kindergeld-Anspruch auch bei Nebenjob des Kindes

 

Ein Beispiel: Das Kind ist über 18 Jahre und noch nicht 25 Jahre alt, ist im ersten Studium und arbeitet nebenbei in einem Café, um sich etwas dazuzuverdienen. Dann - nämlich wenn das Studium die erste Berufsausbildung des Kindes ist - haben die Eltern stets Anspruch auf Kindergeld. Keine Rolle spielt dabei, wie viel Geld das Kind im Nebenjob verdient.

 

Zweite Ausbildung: Nur begrenzter Kindergeld-Anspruch bei Nebenjob des Kindes

 

Absolviert das Kind eine zweite Berufsausbildung, darf es in der Regel nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten - dann erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld für das Kind. Arbeitet es mehr als 20 Stunden in der Woche, gilt der Nebenjob als Haupttätigkeit, wodurch der Anspruch auf Kindergeld entfällt.

 

Übrigens: Wenn das Kind unmittelbar nach dem erfolgreichen Bachelorabschluss ein passendes Masterstudium aufnimmt, gilt das in der Regel nicht als zweite Berufsausbildung, sondern bleibt Teil der ersten Ausbildung. Die Folge: Das Kind kann nebenbei wenige oder viele Stunden arbeiten, die Eltern haben weiter Anspruch auf Kindergeld.

 

Kein Kindergeld-Anspruch: Zu viel Abstand zwischen erster und zweiter Ausbildung

 

Liegen zwischen dem Abschluss der ersten Ausbildung und dem Beginn der zweiten Ausbildung des Kindes mehr als vier Monate, dann haben Eltern für diese Monate keinen Anspruch auf Kindergeld.

 

Entscheidend dabei sind für die Familienkasse zwei Zeitpunkte: der Abschluss der ersten Ausbildung und der Beginn der zweiten. Die erste Ausbildung gilt für die Familienkasse als abgeschlossen, wenn das Zeugnis schriftlich vorliegt und beispielsweise über ein Online-Portal heruntergeladen werden kann - und nicht erst, wenn das Kind sein Zeugnis tatsächlich abholt.

 

Die zweite Ausbildung beginnt aus Sicht der Familienkasse dann, wenn die Ausbildung tatsächlich startet. Heißt für ein Studium: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Bewerbung oder Immatrikulation, sondern der Besuch von Seminaren und Vorlesungen.

 

Nur wenn diese Zeitspanne zwischen Ende der ersten und Beginn der zweiten Ausbildung kürzer ist als vier Monate, gilt sie als "Übergangszeit" und Eltern haben Anspruch auf Kindergeld.

 

Aktuelles BFH-Urteil: Kindergeldanspruch auch für Zeitraum der Bewerbung

 

Einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zufolge kann die Familienkasse Eltern auch für den Zeitraum Kindergeld zahlen, in dem sich das Kind um eine Ausbildung oder ein Studium bewirbt. Die Berechnung der Übergangszeit wird dadurch nicht verändert (BFH-Urteil vom 07.07.2021, Aktenzeichen III R 40/19).

 

Damit wurde die Auffassung eines früheren Urteils bestätigt, dass die Bewerbung unter die Wartezeit fallen kann - bei einer erfolgreichen Bewerbung zählt die Zeit sogar zwingend dazu.

 

Fast drei Viertel der Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar

 

Ein Video-Call am Strand, eine Chatnachricht am Flughafen, eine SMS an der Hotelbar: 72 Prozent der Berufstätigen, die in diesem Sommer einen Urlaub planen, sind währenddessen für dienstliche Belange erreichbar. Vor allem per Kurznachricht via SMS oder Messenger lassen sie sich kontaktieren (70 Prozent), aber auch telefonisch (60 Prozent) oder per Mail (31 Prozent). Ein Fünftel führt auch Videotelefonate mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen oder der Kundschaft (21 Prozent) – und fast jeder und jede Siebte (15 Prozent) kommuniziert dienstlich über Kollaborations-Plattformen wie Microsoft Teams oder Slack. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.007 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. Frauen sind mit 62 Prozent demnach deutlich seltener beruflich im Urlaub erreichbar als Männer (82 Prozent).

 

Zwar ist die grundsätzliche Zahl derer, die in den Sommerferien beruflich erreichbar sind, gegenüber dem vergangenen Jahr nur geringfügig angewachsen (2020: 70 Prozent), allerdings ist das Bedürfnis nach Erholung offenbar größer denn je: Drei Viertel (74 Prozent) achten nach eigener Aussage durch die Corona-Pandemie stärker darauf, im Urlaub gezielt abzuschalten. Fast ebenso vielen aus der Gruppe derer, die im Sommerurlaub dienstlich erreichbar sind (73 Prozent), gelingt dies nach eigenem Bekunden dennoch gut. 65 Prozent setzen sich im Urlaub feste Zeiten, an denen sie beruflich erreichbar sind – und mehr als die Hälfte (54 Prozent) ist nur um Notfall, etwa über eine spezielle Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erreichbar. 41 Prozent sagen aber auch, sie hätten Angst, etwas zu verpassen, wenn sie im Urlaub nicht ständig erreichbar sind. „Für viele Menschen ist mobiles Arbeiten während der Corona-Pandemie Alltag geworden, Berufs- und Privatleben sind damit stärker verschmolzen als je zuvor. Umso wichtiger ist es, gerade jetzt im von den meisten lange ersehnten Sommerurlaub wirklich abzuschalten und neue Energie zu tanken für den Herbst“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wichtig ist, dass innerhalb der Unternehmen funktionierende Vertretungslösungen etabliert werden. Eine Störung im Urlaub sollte wenn überhaupt, dann nur im absoluten Notfall erfolgen.“ Hier seien klare Aussagen von den Vorgesetzten gefordert, die mehr denn je das Wohl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick haben müssten. Dies gelte umso mehr, als dass 60 Prozent derjenigen, die im Sommerurlaub dienstlich erreichbar sind, glauben, dass die Vorgesetzten dies von ihnen erwarten. 55 Prozent wollen damit die angenommene Erwartungshaltung von Kolleginnen und Kollegen erfüllen und 38 Prozent die von Kundinnen und Kunden. Ein Fünftel (21 Prozent) sagt: Meine Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner erwarten dies von mir, 16 Prozent wollen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechbar sein.

 

Kurzarbeit: Achtung vor Steuernachzahlung

 

Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss erstens eine Steuererklärung abgeben und hat zweitens mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Tipps, wie sich mögliche Steuernachzahlungen abmildern lassen.

 

Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

 

Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verbessert. Seither bekommen Arbeitnehmer schneller, leichter und auch etwas mehr Kurzarbeitergeld, und zwar zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Doch Vorsicht: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind. Aber für Kurzarbeitergeld gilt nach wie vor Folgendes:

 

1.  Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, der ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

2.  Der Bezug von Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Erhält ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses Geld am Ende des Jahres zur Ermittlung des Steuersatzes auf sein Einkommen hinzugerechnet. Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld erhöht also den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Obwohl das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, werden doch mehr Steuern fällig. 

 

Kurzarbeitergeld erhöht den Progressionsvorbehalt - ein Rechenbeispiel

 

Ein Arbeitnehmer ist kinderlos und verdient netto normalerweise 1.332 Euro. Sein Arbeitgeber beantragt für einen Monat Kurzarbeit und streicht die Hälfte der Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche. Der Nettolohn des Arbeitnehmers sinkt damit auf beispielsweise 777 Euro, also 555 Euro weniger. Die Bundesagentur übernimmt 60 Prozent des entgangenen Nettolohns, also 333 Euro. Zusammen kommt der Arbeitnehmer auf 1.110 Euro. Somit verdient er 222 Euro weniger. Ohne Kurzarbeitergeld würde er 555 Euro weniger verdienen.

 

Die 333 Euro Kurzarbeitergeld aus dem Rechenbeispiel sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert werden muss, erhöht sich. Das bedeutet: Bekommt ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses auf sein zu versteuerndes Einkommen zur Ermittlung des (höheren) Steuersatzes hinzugerechnet. Am Ende zahlt er dann mehr Steuern, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.

 

VLH-Tipp: Abmildern kann diese Auswirkung nur, wer Kosten wie beispielsweise Dienst- und Handwerkerleistungen, Vorsorgeaufwendungen oder Spenden hatte - und diese Kosten in seiner Steuererklärung angibt. Ebenfalls zur Abmilderung beitragen können hohe Werbungskosten, dazu gehören zum Beispiel die Fahrtkosten und andere Ausgaben rund um den Beruf.

 

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, von der steuerlichen Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung zu wechseln. Ob sich das lohnt, sollte ein Einkommensteuerexperte wie zum Beispiel ein Beratungsstellenleiter der VLH im Einzelfall durchrechnen.

 

Übrigens: Seit 1. Januar 2021 gelten deutlich höhere Behindertenpauschbeträge. Doch Menschen, denen aufgrund ihrer Behinderung ein Behindertenpauschbetrag zusteht und die Kurzarbeitergeld beziehen gilt: Der Pauschbetrag wird durch den höheren Steuersatz schnell aufgezehrt.

 

Verdienste nach Berufen: Interaktiver Gehaltsvergleich ist online

 

Neue interaktive Anwendung berücksichtigt auch den Einfluss von Branche, Berufserfahrung und weiteren Faktoren auf den Verdienst

 

Die Berufswahl hängt von vielen Faktoren ab. Fest steht auf jeden Fall, dass sie maßgeblich die Höhe des künftigen Verdienstes bestimmt. Wer beispielsweise zwischen einer Friseurausbildung und einer Ausbildung in Mechatronik schwankt, sollte wissen, dass vollzeitbeschäftigte Friseurinnen und Friseure im Jahr 2018 im Schnitt 1 813 Euro brutto pro Monat verdienten, während Mechatronikerinnen und Mechatroniker mit durchschnittlich 3 106 Euro fast 1 300 Euro mehr erhielten. Doch auch innerhalb eines Berufes unterscheiden sich die Verdienste mitunter stark. Einflussfaktoren wie die Branche, die Ausbildung oder die mit dem Alter gewonnene Berufserfahrung spielen ebenfalls eine Rolle. Der neue interaktive Gehaltsvergleich des Statistischen Bundesamtes (Destatis) https://www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/Gehaltsvergleich/_inhalt.html berücksichtigt solche Faktoren und liefert dadurch individuell zugeschnittene Informationen zu den Verdiensten einzelner Berufe.

 

Die interaktive Anwendung wurde anhand der Daten der Verdienststrukturerhebung 2018 konzipiert und gibt für individuelle Profile Schätzungen des Bruttomonatsverdienstes aus. So können die Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel sehen, ob sie mit ihrer Ausbildung in einer anderen Branche mehr verdienen würden, oder ob es sich lohnt, eine Meisterprüfung anzustreben. Auch welche Berufswahl besonders vorteilhaft ist oder ob eine langjährige Unternehmenszugehörigkeit angemessen bezahlt wird, können sie mit Hilfe des Gehaltsvergleichs überprüfen. Dazu werden zunächst für Beruf, Branche, Ausbildungsabschluss und andere stellen- und personenbezogenen Merkmale die passenden Ausprägungen ausgewählt. Für das individuelle Profil zeigt die Anwendung dann den geschätzten durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst an.

 

Die Nutzung des Gehaltsvergleichs des Statistischen Bundesamtes ist kostenlos und anonym. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

 

Ist Autowerbung für den Arbeitgeber steuerfrei?

 

Wer seine Autofläche für Werbung vermietet wird zum Unternehmer

 

Manche Arbeitgeber kommen auf die Idee, ihre Mitarbeiter für Firmenwerbung auf deren privaten Pkws zu gewinnen. Während sich einige Arbeitgeber einen Freundschaftsdienst von ihren Angestellten erhoffen, sind andere Firmen bereit, ihre Mitarbeiter dafür zu vergüten. Damit dieser Obolus für die Angestellten steuerfrei ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Wird mit dem Mitarbeiter kein spezieller Vertrag über die Anmietung einer Werbefläche auf seinem privaten Pkw geschlossen, geht das Finanzamt davon aus, dass die Werbeeinnahmen des Mitarbeiters seinem Arbeitsverhältnis unterzuordnen sind. In Folge muss der Mitarbeiter diese Zusatzeinkünfte regulär als Arbeitslohn versteuern. Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben darauf müssen aber nicht sein, es gibt noch eine andere Möglichkeit, ebensolches zu gestalten.

 

Ein gesonderter Vertrag ist notwendig

 

Um die Einnahmen vom Lohn zu entkoppeln, ist ein gesonderter Mietvertrag aufzusetzen, der ausschließlich die Autowerbung zum Inhalt hat. Dabei muss der werbliche Nutzen für das Unternehmen erklärt werden. Bei bestimmten Regelungen, wie einem werbewirksamen Abstellen des Fahrzeugs, einer Mindestanzahl an gefahrenen Kilometern pro Jahr oder einem Ausschluss weiterer Werbepartner für den Pkw, kann dies in der Regel angenommen werden. Zudem sollte die Werbung großflächig und gut sichtbar sein. Ein winziger Aufkleber mit dem Firmenlogo wirkt für die Finanzbehörden oft nicht glaubwürdig. Die Vertragsinhalte sollten optimalerweise mit den am freien Werbemarkt üblichen Bedingungen mithalten können.

 

Die Höhe der Miete macht’s aus

 

Für die Werbemaßnahme wird in der Regel eine monatliche Mietgebühr vereinbart, die der Chef auf das Konto seines Mitarbeiters überweist. Steuerlich gesehen handelt es sich jetzt nicht mehr um Lohn, sondern um sonstige Einkünfte. Eine weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Höhe der Mietgebühr. Sonstige Einkünfte dürfen bis zu einem Höchstbetrag von 256 Euro im Jahr steuerfrei bleiben. Was darüber liegt, muss der Empfänger versteuern. Aus diesem Grund legen Arbeitgeber gerne 21 Euro im Monat als Mietgebühr fest. Somit bleiben die gesamten Zahlungen in einem Kalenderjahr unter der Höchstgrenze. Die Steuerfreiheit der Autowerbung funktioniert aber nur dann, wenn der Mitarbeiter keine weiteren sonstigen Einkünfte bezieht. Ansonsten werden diese vom Finanzamt zusammengerechnet, es gilt nämlich eine gemeinsame Höchstgrenze.

 

Rechtssichere Gestaltung der Werbemaßnahme

 

Das Unternehmen sollte sich dahingehend absichern, dass die Mietgebühr für die Pkw-Werbung nicht überhöht ist und den Marktpreisen standhalten kann. Idealerweise bietet der Betrieb eine derartige Werbung zusätzlich für unternehmensfremde Personen an und beschränkt sich nicht auf den Kreis der Mitarbeiter. Dann fällt es dem Finanzamt schwer, eine Angriffsfläche zu finden. Um als Arbeitnehmer auf Nummer sicher zu gehen, sollten bei der Einkommensteuerklärung der Vertrag sowie ein Foto der Kfz-Werbung als Nachweise vorgehalten werden.

 

Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine endet

 

Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt der Mietvertrag eine nebenberufliche unternehmerische Tätigkeit des Angestellten dar. Infolgedessen darf sich der Angestellte aufgrund der gesetzlichen Beratungsbefugnis gemäß dem Steuerberatungsgesetz die Einkommensteuererklärung nicht mehr von einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen. Das gilt, obwohl die Werbeeinkünfte von der Einkommensteuer befreit sind und auch keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung abgeführt werden muss, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Ost- und West-Gehälter: gleiche Bedingungen, 3.600 Euro weniger Gehalt

 

30 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen ostdeutsche Arbeitnehmer*innen nach wie vor weniger als ihre westdeutschen Kolleg*innen. Doch lässt sich dieses Gefälle anhand von Faktoren wie Lebenshaltungskosten, Gender Pay Gap oder Branchen erklären? Die Analyst*innen von Gehalt.de sind dieser Frage anhand von 143.953 Datensätzen nachgegangen. Laut der Auswertung beträgt das Gefälle rund 7.440 Euro im Jahr (16,9 Prozent). Lediglich ein Bruchteil der Lücke lässt sich begründen. So verdienen Ostdeutsche trotz vergleichbarer Arbeit jährlich 3.600 Euro (8,1 Prozent) weniger. Außerdem sticht im Branchen- und Berufsvergleich vor allem der Industriesektor mit hohen Gehaltsdifferenzen zwischen Ost und West hervor.

 

Laut der Analyse von Gehalt.de beträgt das Einkommen für Beschäftigte in Westdeutschland 43.900 Euro, Arbeitnehmer*innen in Ostdeutschland erhalten einen Jahreslohn in Höhe von 36.500 Euro. Demnach beträgt die Lohnlücke insgesamt 7.400 Euro (16,9 Prozent).

 

8,1 Prozent weniger Gehalt - trotz nahezu identischer Arbeit

 

Diese Lücke lässt sich zum Teil durch bestimmte Faktoren erklären: 595 Euro (1,4 Prozent) sind auf die Firmengröße und 576 Euro (1,3 Prozent) auf die Branche zurückzuführen. Ein weiterer Faktor ist die Berufswahl - sie macht einen Unterschied von 244 Euro aus (0,6 Prozent). "Im Vergleich zum Osten sind im Westen größere Unternehmen und lukrativere Branchen vertreten, die höhere Gehälter zahlen. Die strukturellen Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern erklären, warum mehr als drei Prozent des Lohngefälles auf die Faktoren Firmengrößen, Branchen und Berufe zurückzuführen sind", so Dr. Philip Bierbach, Geschäftsführer von Gehalt.de.

 

Der Einfluss der DDR-Historie ist immer noch spürbar

 

Zudem spielt das Geschlecht eine Rolle: 150 Euro (0,3 Prozent) stehen hiermit in Zusammenhang. Dazu Philip Bierbach: "Die DDR-Historie prägt Ostdeutschland bis heute, denn immer noch sind in den neuen Bundesländern traditionell mehr Frauen berufstätig als in den alten. Da in Deutschland Frauen bei gleicher Arbeit immer noch niedrigere Gehälter als Männer beziehen, bestärkt dies den Gehaltsunterschied zwischen Ost und West."

 

Lebenshaltungskosten erklären 5,3 Prozent der Lücke

 

Darüber hinaus haben die Analyst*innen von Gehalt.de die Lebenshaltungskosten berücksichtigt, die laut des Instituts für Wirtschaftsforschung[1] im Osten und Westen stark voneinander abweichen. So lassen sich 2.300 Euro (5,3 Prozent) des Gehaltsunterschieds auf diesen Faktor zurückführen. Andere Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung oder die Position haben einen sehr geringen Einfluss - zusammengefasst kommen sie auf 0,02 Prozent.

 

Kleinere Lohnlücken unter Führungskräften

 

Die Lohnlücken variieren zudem danach, ob Beschäftigte Personalverantwortung tragen oder nicht. Unter Fachkräften beträgt die Lohnlücke insgesamt rund 6.400 Euro (15,6 Prozent), wovon sich 8,4 Prozent auf den regionalen Faktor zurückführen lassen. Bei Führungskräften hingegen ist die Lohnlücke kleiner und liegt unbereinigt bei rund 11.300 Euro (12,3 Prozent). Rund 2.400 Euro (2,6 Prozent) lassen sich hier auf den regionalen Unterschied zurückführen.

 

Fast 25 Prozent Lohnunterschied innerhalb der Metallindustrie

 

Im Branchenvergleich sticht vor allem die Metallindustrie hervor: Hier liegt die unbereinigte Lücke bei 24,5 Prozent. Beschäftigte im Osten verdienen 32.500 Euro und damit rund 10.600 Euro weniger im Jahr als Westdeutsche (43.100 Euro). "Die Metallbranche gehört zum Industriesektor und ist damit ein Bereich, dessen Vergütungsstrukturen wenig mit öffentlichen oder vergleichbaren Tarifverträgen zu tun haben", so Bierbach. Zum Vergleich: In der Dienstleistungsbranche liegt die Lücke bei 14,4 Prozent und in Krankenhäusern bei 14,2 Prozent. In der Forschung ist sie vergleichsweise gering (8,8 Prozent).

 

Unter den Berufsgruppen fällt die Lücke bei Zerspannungsmechaniker*innen (23,2 Prozent) und den Elektriker*innen (19,8) vergleichsweise hoch aus. Niedrig ist sie zum Beispiel unter Redakteur*innen mit 7 Prozent.

 

"30 Jahre nach der deutschen Einheit ist die Bundesrepublik in vielen Dingen vereint. Hinsichtlich der Gehaltsstrukturen stellen wir jedoch immer noch große Differenzen zwischen Ost und West fest, die sich nur teilweise durch strukturelle Bedingungen begründen lassen. Der regionale Faktor spielt beim Thema Gehalt offensichtlich noch immer eine große Rolle", so Bierbach abschließend.

 

Lebenseinkommen: So viel verdienen wir in unserem Berufsleben

 

Wie viel Gehalt verdienen wir in unserem gesamten Berufsleben? Und ab wann zahlt sich ein Bachelor- oder Masterabschluss gegenüber einer nicht-akademischen Ausbildung aus? Die Vergütungsexpert*innen von Gehalt.de haben auf Basis von 740.984 Datensätzen die Brutto-Lebenseinkommen von Beschäftigten nach Qualifikation, Geschlecht und Führungsverantwortung analysiert. Zusätzlich haben sie ausgewählte Branchen und Berufe betrachtet. Die Ergebnisse: Frauen erhalten von Karrierestart bis Renteneintritt fast 700.000 Euro weniger als Männer. Akademiker*innen verdienen über eine Million Euro mehr als Nicht-Akademiker*innen.

 

Die Höhe des Lebenseinkommens ist eine Frage des Geschlechts. Über das gesamte Berufsleben gerechnet verdienen Männer rund 2,36 Mio. Euro. Frauen kommen im selben Zeitraum auf rund 1,66 Mio. Euro. Die Gehaltsentwicklung bei Frauen stagniert ab dem 35. Lebensjahr. Weibliche Beschäftigte verdienen ab diesem Zeitpunkt jährlich rund 38.000 Euro. "Im fortgeschrittenen Alter ist der Faktor Personalverantwortung ausschlaggebend für das weitere Lohnwachstum. Da der Anteil der weiblichen Führungskräfte nach wie vor deutlich geringer ist, erreichen die Gehälter für Frauen mit Anfang 40 ein Plateau", so Philip Bierbach, Geschäftsführer von GEHALT.de.

 

Ein Studium zahlt sich schnell aus

 

Andererseits ist die Höhe des kumulierten Lebenseinkommens abhängig vom Bildungsweg. Laut der Analyse von GEHALT.de verdienen Akademiker*innen im Alter von 24 und 30 Jahren rund 45.500 Euro jährlich. Beschäftigte ohne akademischen Abschluss verdienen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren zwar weniger (30.500 Euro), beziehen allerdings auch früher ihr erstes Gehalt. Im Alter von 35 Jahren haben Akademiker*innen bereits 593.000 Euro verdient und damit Beschäftigte ohne akademischen Abschluss überholt (574.000 Euro).

 

Ein Masterabschluss rechnet sich ab dem 40. Lebensjahr

 

Beschäftigte mit Bachelorabschluss verdienen bei Berufseinstieg rund 40.500 Euro jährlich. Masterstudent*innen beginnen ihre Karriere später, beziehen in den ersten Berufsjahren jedoch ein Gehalt von 48.400 Euro. Mit 40 Jahren haben Masterabsolvent*innen ein Lebenseinkommen von 910.100 Euro angehäuft und damit die Bachelorabsolvent*innen (894.000 Euro) überholt. Vergleichen die Analyst*innen die Lebenseinkommen zu Karriereende, so haben Masterabsolvent*innen insgesamt rund 300.000 Euro mehr verdient als Bachelorabsolvent*innen.

 

Ausnahmen: Hohes Gehalt auch ohne Studium

 

Doch auch mit einer Ausbildung können Beschäftigte gut verdienen, mit Führungsverantwortung sogar mehr als Akademiker*innen. Leiter*innen in der Logistik, die schon früh Personalverantwortung übernehmen, können in ihrer Karriere insgesamt bis zu 3,9 Millionen Euro verdienen. Auch Key-Account Manager*innen kommen mit 3,1 Millionen Euro auf ein lukratives Lebenseinkommen. Im Gegensatz dazu erhalten Erzieher*innen mit rund 1,6 Millionen Euro vergleichsweise wenig.

 

"Stellen, die einen akademischen Abschluss erfordern, werden grundsätzlich höher vergütet, da sie komplexer sind und häufig Personal- und Umsatzverantwortung beinhalten. Doch auch Beschäftigte nach einer Ausbildung können lukrative Gehälter erzielen - insbesondere in Führungspositionen", so Bierbach.

 

Lebenseinkommen in Automobilbranche und Hotels- und Gaststätten

 

Auch der Einfluss der Branche, in der Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, ist immens: Die Gehälter in Hotels und Gaststätten sind traditionell niedrig. Berufseinsteiger*innen beziehen in ihren ersten Jahren rund 26.000 Euro jährlich. Zum Renteneintritt beträgt ihr kumuliertes Lebenseinkommen 1,3 Millionen Euro. Beschäftigte in der Automobilbranche starten dagegen mit einem lukrativeren Einstiegsgehalt von rund 40.800 Euro jährlich. Bereits mit 45 Jahren haben sie mit 1,39 Millionen Euro mehr verdient als Beschäftigte in der Hotels- und Gaststättenbranche in ihrem gesamten Berufsleben. Bei Renteneintritt beträgt das Lebenseinkommen von Beschäftigten aus der Automobilbranche rund drei Millionen Euro.

 

Drei Viertel der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit

 

Im Jahr 2019 bestritten 74 % der Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre eigene Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren das 37,8 Millionen Personen. Unterschiedlich hoch waren die Anteile bei Männern und Frauen: 80 % der Männer und 68 % der Frauen zwischen 18 und 64 Jahren lebten überwiegend von ihrer Erwerbstätigkeit.

 

9 % aller 18- bis 64-Jährigen (4,4 Millionen) lebten 2019 hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen). 12 % nannten als Haupteinkommensquelle Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel von Partnerin beziehungsweise Partner oder den Eltern). Das traf auf 6 % der Männer und 18 % der Frauen zu. Insgesamt waren das 6,1 Millionen Personen.

 

Für Personen im Alter ab 65 Jahren waren im Jahr 2019 Renten- und Pensionszahlungen die Haupteinkommensquelle (89 % oder 15,3 Millionen Personen). Bei den Männern waren es 92 %, bei den Frauen 87 %. Fast jede zehnte Frau (9 %) in diesem Alter bestritt ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Einkünfte von Angehörigen (Männer: 0,5 %).

 

Immer mehr Frauen leben überwiegend von eigener Erwerbstätigkeit

 

Der Anteil der 18- bis 64-Jährigen, die nach eigenen Angaben überwiegend von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit leben, hatte im Jahr 2000 noch bei 63 % gelegen. Das waren rund elf Prozentpunkte weniger als 2019. In dieser Altersgruppe bezogen 52 % der Frauen und 74 % der Männer im Jahr 2000 die Mittel für ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit. Zum Jahr 2019 stiegen diese Werte folglich um sechs Prozentpunkte bei den Männern und 16 Prozentpunkte bei den Frauen.

 

Im Vergleich der Jahre 2000 und 2019 ist der Anteil der 18- bis 64-jährigen Frauen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Einkünfte von Angehörigen beziehen, von 29 % auf 18 % gesunken. Der Anteil der 18- bis 64-Jährigen, die überwiegend von öffentlichen Leistungen (ohne Rente und Pensionen) leben, hat sich seit dem Jahr 2000 nicht verändert; er lag zu beiden Zeitpunkten bei rund 9 %.

 

Ausbildung: Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?

 

Die Kosten für eine Ausbildung können ganz schön ins Geld gehen. Je nach Erst- oder Zweitausbildung unterscheidet das Steuerrecht, ob man dafür Werbungskosten oder nur Sonderausgaben geltend machen kann. Dass diese Unterscheidung nicht verfassungswidrig ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt noch einmal bestätigt. Welche Kosten sich absetzen lassen, und was es zu beachten gibt, das erklärt Ecovis-Steuerberaterin Teresa Geisler in Hof.

 

Aus steuerlicher Sicht ist eine Erstausbildung reine Privatsache. Für die Erstausbildung gibt es maximal 6.000 Euro Sonderausgabenabzug im jeweiligen Ausbildungsjahr. Davon profitiert aber nur, wer auch Einnahmen hat. Studiert jemand Vollzeit ohne Nebenjob, dem bringt der Sonderausgabenabzug nichts. „Der Begriff Erstausbildung ist sehr speziell“, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Teresa Geisler aus Hof, „denn darunter fallen nur Ausbildungsberufe oder ein Studium direkt nach der Schule ohne Anstellung in einem Betrieb.“

 

Werbungskosten: Was dazu gehört und wer sie absetzen darf

 

Ist jemand Auszubildender in einem Unternehmen und daher auch angestellt, lassen sich die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Das gilt für Azubis genauso wie für duale Studenten. Sie können Studiengebühren, Unterkunft, Fachbücher, die Kosten für den Zugang zu Datenbanken und manchmal auch Fahrtkosten bei den Werbungskosten angeben.

 

Zweitausbildung – hier sind Werbungskosten ebenfalls erlaubt

 

Die Kosten für eine zweite Ausbildung sind Werbungskosten und lassen sich absetzen. Der Masterstudiengang nach dem Bachelor ist aus steuerlicher Sicht eine Zweitausbildung. Aber auch ein Bachelorstudium kann eine zweite Ausbildung sein, wenn jemand vorher eine Lehre abgeschlossen hat.

 

Bundesverfassungsgericht: Steuerlich ungleiche Behandlung von Erst- und Zweitausbildung ist rechtmäßig

 

Dass das alles ein bisschen unlogisch ist, findet auch Steuerberaterin Teresa Geisler. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die steuerlich ungleiche Behandlung zwischen Erst- und Zweitausbildung jetzt noch einmal am 19.11.2019 in mehreren Urteilen bestätigt und damit auch für rechtmäßig erklärt. Doch die Ecovis-Expertin hat einen Tipp zum Thema Werbungskosten: den Verlustvortrag. „Man produziert erst mal einen Verlust, den man in die nächsten Jahre mitnehmen kann“, sagt sie, „sobald man dann Geld verdient, startet man mit einer hübschen Steuerersparnis ins Berufsleben.“

 

Höhere Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisende

 

2020 wurden die Verpflegungspauschalen erhöht

 

Der eine holt sich eine Wurstsemmel vom Metzger, der andere einen Burger von einer Fast-Food-Kette, wieder ein anderer bestellt sich genüsslich eine Pizza beim Italiener vor Ort und so mancher verweilt gerne in einem trendigen Restaurant und genießt eine außergewöhnliche Food-Kreation. Die Kosten für ein Mittag- oder Abendessen können stark variieren. Welche Vorliebe ein Mitarbeiter auf einer Dienstreise auch praktiziert, der Staat gewährt für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten nur eine Pauschale, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Nachdem die Spesensätze sechs Jahre unverändert blieben, wurden die einzelnen Pauschbeträge in Abhängigkeit von der Abwesenheitsdauer zum 1. Januar 2020 jeweils um 16,67 Prozent bzw. zwei Euro angehoben.

 

Bei Dienstreisen von mehr als acht Stunden pro Tag können nun 14 Euro pro Tag für die Verpflegung angesetzt werden. Bei einer ganztägigen beruflich bedingten Abwesenheit mit Übernachtung verdoppelt sich die Verpflegungspauschale auf 28 Euro. Für den Anreise- und Abreisetag kommt wieder die halbierte Pauschale von 14 Euro dazu. Wer an wechselnden Arbeitsorten, z. B. als Bauarbeiter, eingesetzt wird, kann die Pauschalen ebenfalls geltend machen. Dauert ein solcher Einsatz an ein und derselben Tätigkeitsstätte jedoch länger als drei Monate, kann die Verpflegungsmehraufwendung nur für die ersten drei Monate beansprucht werden.

 

Üblicherweise zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Verpflegungspauschale steuerfrei aus. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Steuerpflichtige diese im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Dies kommt beispielsweise auch bei langen Anfahrten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer privat durchgeführten Weiterbildung, die berufliche Vorteile mit sich bringt, zum Tragen. Wer die Pauschale einfordert, sollte seine beruflich bedingte Fahrt jedoch gegenüber dem Finanzamt belegen können. Das können beispielsweise Schriftstücke, Teilnahmebestätigungen, Hotelrechnungen oder Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch sein.

 

Im Falle höherer Ausgaben für Essen und Trinken helfen ausnahmsweise einzelne Rechnungen beim Finanzamt nicht weiter, denn die tatsächlichen Kosten können nicht berücksichtigt werden. Die neuen Verpflegungspauschalen gelten nur für das Inland. Bei Auslandsreisen gelten abhängig vom Land ganz andere Höchstsätze, die entsprechend der Lebenshaltungskosten vor Ort auch sehr viel niedriger oder höher ausfallen können.

 

Karriere nach der Ausbildung: So viel verdienen Beschäftigte ohne Studium

 

Wie entwickelt sich das Gehalt nach einer Ausbildung? Und in welchem Bundesland können Berufseinsteiger am meisten verdienen? Die Vergütungsanalysten von Gehalt.de werteten hierfür 43.642 Gehaltsdaten aus. Zudem beleuchteten sie die Einkommensentwicklung sowie die Top- und Flop-Berufe von Beschäftigten mit Ausbildungshintergrund. Das Ergebnis: Berufseinsteiger verdienen in Baden-Württemberg mit 34.400 Euro jährlich am meisten. Firmenkundenbetreuer im Bankwesen verzeichnen nach neun Jahren im Beruf den höchsten Gehaltsanstieg (+63 Prozent).

 

Laut der Auswertung von Gehalt.de beziehen Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung ein Bruttojahresgehalt von rund 36.300 Euro. Zum Vergleich: Akademiker kommen auf ein Jahreseinkommen von 52.800 Euro. Im Alter von 20 Jahren verdienen Nicht-Akademiker rund 28.200 Euro. Mit 40 Jahren steigt ihr Gehalt bereits auf 37.900 Euro. Am Ende ihrer Karriere verdienen Beschäftigte mit 60 Jahren ein Gehalt von 38.700 Euro.

 

Baden-Württemberg lockt mit attraktivem Gehalt

 

Für Beschäftigte nach der Ausbildung winkt in Baden-Württemberg mit rund 34.400 Euro im Jahr das höchste Einstiegsgehalt. Auch in Bayern (32.600 Euro) und in Hamburg (32.500 Euro) beziehen sie ein lukratives Einkommen. Auf den hinteren Plätzen liegen Sachsen mit 26.300 Euro sowie Sachsen-Anhalt mit rund 26.000 Euro. Das Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern - hier erhalten Beschäftige nach der Ausbildung mit rund 25.900 Euro das niedrigste Gehalt.

 

Top-Einkommen im Bankwesen

 

Firmenkundenbetreuer in der Bank gehören zu den Top-Verdienern nach der Ausbildung. Sie bekommen ein Jahresgehalt von rund 43.900 Euro. Auch Bankkaufleute beziehen ein lukratives Einstiegseinkommen und belegen mit 38.100 Euro den zweiten Rang. Es folgen Sozialversicherungsfachangestellte (36.900 Euro), Chemikanten (34.800 Euro) und Mechatroniker (34.800 Euro). Zu den Geringverdienern zählen Friseure mit 20.200 Euro und zahnmedizinische Fachangestellte mit jährlich 21.200 Euro.

 

Starke Gehaltsentwicklungen bei Firmenkundenbetreuern und Versicherungsberatern

 

Firmenkundenbetreuer in der Bank erleben in ihrer Karriere unter allen Ausbildungsberufen statistisch den stärksten Gehaltsanstieg. Ihr Einstiegseinkommen erhöht sich nach neun Jahren von 43.900 Euro auf rund 71.600 Euro (+63 Prozent). Auf dem zweiten Rang liegt das Gehaltswachstum von Versicherungsberatern (+49 Prozent) und System- und Netzwerkadministratoren (+48 Prozent).

 

Kellner und Friseure erhalten nach neun Jahren rund 1.200 Euro mehr

 

In anderen Berufen findet kaum eine Gehaltsentwicklung statt. So können Kellner und Friseure nach neun Jahren im Beruf vergleichsweise niedrige Einkommenssteigerung vorweisen. In beiden Tätigkeiten wächst das Gehalt in diesem Zeitraum um 5 beziehungsweise 7 Prozent. Auch bei Berufskraftfahrern ergibt sich ein ähnliches Bild: Als Berufseinsteiger verdienen sie 27.700 Euro und nach neun Jahren rund 29.800 Euro (+8 Prozent).

 

"In einigen Berufen finden nur schwache Gehaltsentwicklungen statt. Wer früh genug seine Karriere vorbereitet, den Weg in Führungspositionen sucht und seinen Marktwert durch Weiterbildungen steigert, kann dem gut entgegenwirken", sagt Philip Bierbach, Geschäftsführer von Gehalt.de. Zum Vergleich: Eine Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung verdient nach ihrem 50. Lebensjahr rund 38.400 Euro. Führungskräfte mit entsprechenden Qualifikationen kommen auf 82.600 Euro im Jahr - auch ohne Studium.

 

Welche Rechte haben Heimarbeiter?

 

Eine Beschäftigung in Heimarbeit – aus rechtlicher Sicht nicht zu verwechseln mit Homeoffice – ist ein besonderes Vertragsverhältnis, für das es spezielle Regeln im Heimarbeitsgesetz gibt. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag und vergibt keine Arbeiten mehr, können Heimarbeiter eine Urlaubsabgeltung und für die Zeit bis zum Vertragsende eine Verdienstsicherung fordern. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Bundesarbeitsgericht entschieden.

 

Worum ging es bei Gericht?

 

Ein Bauingenieur war in Heimarbeit für ein Unternehmen tätig. Er erbrachte Ingenieursleistungen und programmierte. Als das Unternehmen beschloss, den Betrieb einzustellen, kündigte es seinen Heimarbeitsvertrag und wies ihm ab sofort auch keine Aufträge mehr zu. Der Ingenieur verlangte daraufhin für den auftragslosen Zeitraum während der Kündigungsfrist die Zahlung einer Vergütung sowie eine Abgeltung von Urlaubstagen. Nachdem die Vorinstanzen ihm nur einen Teil der verlangten Beträge zugesprochen hatten, ging der Kläger vor das Bundesarbeitsgericht.

 

Das Urteil

 

Das Bundesarbeitsgericht erläuterte, dass Heimarbeitnehmer während einer auftragslosen Zeit in der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Verdienstsicherung nach § 29 Abs. 7 des Heimarbeitsgesetzes haben. „Der Auftraggeber muss ihnen in dieser Zeit eine Vergütung bezahlen, die einem bestimmten Anteil des Gesamtbetrages entspricht, den sie in den 24 Wochen vor der Kündigung bekommen haben“, erläutert Michaela Rassat. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach der Kündigungsfrist. Deren Dauer hängt wiederum davon ab, wie lange das Heimarbeitsverhältnis bestanden hat. Der Ingenieur im vorliegenden Fall hatte zwar Anspruch auf die anteilige Verdienstsicherung, konnte aber nichts zusätzlich verlangen. Denn: Es gab keine vertragliche Absprache, die ihm eine bestimmte Arbeitsmenge und damit einen bestimmten Verdienst zugesichert hätte. Allerdings sprach das Bundesarbeitsgericht dem Kläger eine Urlaubsabgeltung zu. Deren Höhe beruhe auf einer besonderen Regelung für Heimarbeiter in § 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Zur Ermittlung des genauen Betrages verwies das Gericht das Verfahren an die Vorinstanz zurück.

 

Was bedeutet das für Mieter?

 

Heimarbeiter sind nicht rechtlos. Das Heimarbeitsgesetz enthält viele wichtige Regelungen etwa über den Arbeitsschutz, über Entgeltfragen bis hin zum Kündigungsschutz. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede zu einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. „Wer in Heimarbeit tätig werden will, sollte sich dazu genau informieren“, so Rassat. „Im Falle einer Kündigung beispielsweise muss der Auftraggeber während der Kündigungsfrist einen Teil des Verdienstes weiterzahlen, wenn er keine Aufträge mehr erteilt – aber nur anteilig in den Grenzen des Heimarbeitsgesetzes.“ Zudem haben Heimarbeitnehmer einen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den sie wegen einer Kündigung nicht mehr nehmen können.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. August 2019, Az. 9 AZR 41/19

 

Angestellte können trotz Krankschreibung arbeiten

 

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Bettlägerigkeit: Einkaufen oder spazieren gehen sind erlaubt - wie überhaupt alles, was die Heilung fördert, wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Nebentätigkeiten gehören allerdings nicht dazu. Wer schneller wieder arbeitsfähig ist, darf trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten - ohne Nachteile beim Versicherungsschutz zu riskieren. Der Chef darf dieses Angebot allerdings auch ablehnen, wenn er zu dem Schluss kommt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht gewissenhaft erledigen kann - das gebietet seine Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten.

 

Ein Attest kann der Arbeitgeber schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Spätestens am vierten Tag müssen Patienten aber eine ärztliche Bescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber und eine Kopie an die Krankenkasse schicken. Nur im Ausnahmefall darf der Arzt ein Attest rückwirkend für maximal drei Tage ausstellen. Die Bescheinigung verzeichnet die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer - mehr nicht. Ursache und Art der Krankheit sind Privatsache. Der Chef darf kranke Mitarbeiter zur Kontrolle zwar besuchen. Diese müssen ihn aber weder in ihre Wohnung lassen noch Auskunft über ihre Krankheit geben. Bestehen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann der Vorgesetzte den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.

 

Beschäftigung trotz Rente – was Rentner und Arbeitgeber beachten sollten

 

Immer mehr Deutsche entscheiden sich dafür: Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus. Denn für viele ist geregelte Arbeit wichtig für das Selbstwertgefühl und die Zufriedenheit. Aber auch finanzielle Gründe können den Einzelnen dazu bewegen, im Rentenalter weiter im bisherigen oder einem neuen Beruf zu arbeiten. Gleichzeitig suchen viele Unternehmen händeringend nach geeigneten Fachkräften. Die Weiterbeschäftigung von Rentnern nach Erreichen der Altersgrenze scheint also eine passende Lösung zu sein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Damit sich aber die Beschäftigung trotz Rente für die Arbeitgeber und die Rentner lohnt, gibt es nicht nur arbeitsrechtliche Besonderheiten, sondern auch bzgl. Krankenversicherung und Lohnabrechnung einiges zu beachten“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

 

Was ist bei der (Weiter-)Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Eintritt in das Rentenalter in der Lohnabrechnung zu beachten?

 

Zuallererst ist die bis zum Jahr 2029 ansteigende Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wichtig. Für die Lohnabrechnung muss zwischen Altersvollrentnern und Altersteilrentnern, die neben ihrem anteiligen Rentenbezug noch weiter in Teilzeit arbeiten, unterschieden werden. Grundsätzlich sind Altersvollrentner in der Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn auch nur mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent und damit ohne die Möglichkeit, Krankengeld zu beziehen. Für Altersteilrentner sind der volle Beitragssatz und der jeweilig geltende Zusatzbeitrag der Krankenkasse zu entrichten. In der Folge sind auch Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Arbeitslosenbeiträge sind weder vom Rentner noch (zumindest bis zum Ende des Jahres 2021 aufgrund des Flexirentengesetzes) vom Arbeitgeber zu zahlen. Arbeitgeber zahlen für Bezieher einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin ihren Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Der Rentner selbst muss keine Beiträge zahlen, kann aber durch eigene Beiträge die Höhe seiner Rente günstig beeinflussen. Bezieher von Teilrenten bleiben dagegen versicherungspflichtig. Lohnsteuerrechtlich hat der Arbeitgeber auch für Altersrentner die Lohnsteuer abzuführen.

 

Was muss der Rentner selbst im Blick haben?

 

Abhängig von der jeweiligen Art des Rentenbezugs beschränken gesetzliche Grenzen die Höhe des Hinzuverdienstes. Nur Altersvollrentner können nach Erreichen des Rentenalters unbeschränkt dazuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Altersvollrentner zahlen gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber in der Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent und auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Sie haben aber keinen Anspruch auf Krankengeld.

 

Jeder Rentner sollte aber auch die Möglichkeit prüfen, die Rente durch eigene Beiträge noch aufzustocken. Rentner müssen, wie alle anderen Bürger, Einkommensteuer zahlen. Steuerrechtlich kann der Altersrentner einen Altersentlastungsbetrag, also einen Steuerfreibetrag, in Anspruch nehmen (gem. § 24a EStG). Dieser soll bei der Besteuerung solcher Einkünfte einen Ausgleich schaffen, die nicht, wie z. B. Altersrenten, bereits steuerlich begünstigt sind.

 

Andere Lösungen: Mini-Jobber oder freier Mitarbeiter?

 

Die Gruppe der Rentner mit einem Mini-Job steigt seit Jahren kontinuierlich an. Arbeitgeber zahlen auch für Rentner immer den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent. Bezieher einer Teilrente oder aber Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- oder Waisenrentner sind anders als Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und müssen den Eigenanteil von 3,6 Prozent entrichten. Sie können hierauf verzichten, indem sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht bei ihrem Arbeitgeber stellen.

 

Wer jetzt darüber nachdenkt, statt einer Beschäftigung lieber eine freie Mitarbeit zu vereinbaren, muss aber immer auch die Gefahr der Scheinselbstständigkeit im Auge haben.

 

Fazit

 

Im Einzelfall empfiehlt es sich, vor der Weiter- oder Neubeschäftigung eines Rentners die verschiedenen Auswirkungen zu prüfen und für die Wahl einer optimalen Lösung einen Steuerberater hinzuzuziehen. 

 

Recht auf Weihnachtsgeld? Wann Arbeitnehmer mit der willkommenen Sonderzahlung rechnen dürfen

 

Für viele Arbeitnehmer ist das Ende des Novembers ein vorgezogenes Weihnachtsfest. Denn dann erhalten etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Ob es ein Recht auf die Sonderzahlung gibt und welche Regelungen bei Teilzeitangestellten und Minijobbern gelten, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

 

Kein gesetzlicher Anspruch

 

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche – steuerpflichtige – Zahlung, die der Arbeitgeber vor Weihnachten leistet. „Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht“, so Michaela Rassat. „Er kann aber in einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Zudem kann er sich aus einer betrieblichen Übung oder der Gleichbehandlung im Kollegen-Kreis ergeben.“ Eine sogenannte betriebliche Übung ist ein Gewohnheitsrecht. Das heißt, es steht nicht im Gesetz, sondern basiert auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (bestätigt unter anderem durch das Urteil vom 23. August 2017, Az. 10 AZR 136/17). Dieses Gewohnheitsrecht gilt, wenn der Arbeitnehmer oder die Belegschaft mindestens drei Jahre lang ein Weihnachtsgeld vorbehaltlos und immer in derselben Höhe oder nach der gleichen Berechnungsmethode erhalten haben.

 

Höhe des Weihnachtsgeldes

 

Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann, muss aber nicht vertraglich festgelegt sein. Ohne vertragliche Regelung entscheidet der Arbeitgeber, wie hoch es ausfällt. Meist entspricht die Sonderzahlung einem festen Prozentsatz des Monatseinkommens. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Zahlung die ganze Belegschaft im gleichen Maße zu berücksichtigen“, weiß die ERGO Rechtsexpertin. „Will er Arbeitnehmer unterschiedlich behandeln, muss er dies sachlich begründen. Bei der Höhe des Betrages kann er zum Beispiel individuelle Faktoren wie Anzahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Erreichen von Zielvorgaben miteinbeziehen.“ Einen sachlichen Grund braucht der Arbeitgeber auch, wenn er einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen will. Unterschiedlich hohe Weihnachtsgratifikationen zum Beispiel aufgrund des Geschlechts sind diskriminierend und daher nicht erlaubt. „Hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz“, erläutert Rassat.

 

Weihnachtsgeld bei Teilzeit, Minijob oder Befristung

 

Zahlt der Arbeitgeber generell Weihnachtsgeld, haben aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch Arbeitnehmer Anspruch darauf, die nicht in Vollzeit arbeiten: „Teilzeit-Mitarbeiter erhalten die vorweihnachtliche Sonderzahlung anteilig“, so die ERGO Expertin. Das gilt auch für Mitarbeiter, die auf 450 Euro-Basis arbeiten, sogenannte Minijobber. Hier richtet sich die Zahlung nach den geleisteten Wochenstunden. Wichtig zu wissen: „Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdienen. Überschreitet das Jahreseinkommen durch die Zahlung von Weihnachtsgeld diese Grenze, besteht Sozialversicherungspflicht“, weiß Rassat. Wer einen befristeten Vertrag hat, für den gelten dieselben Regelungen wie für unbefristet Beschäftigte: Es besteht grundsätzlich Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Beschäftigungsdauer. Sind Arbeitnehmer also beispielsweise weniger als ein Jahr lang beschäftigt, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld entsprechend kürzen.

 

Gekündigtes Arbeitsverhältnis: Vorsicht bei einer Stichtagsregelung

 

Auch bei einer Kündigung kann dem Arbeitnehmer eine anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes zustehen. „In diesem Fall sollte er einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen“, empfiehlt die Juristin. Einige Verträge enthalten eine sogenannte Stichtagsregelung. Der Arbeitnehmer erhält nur dann Weihnachtsgeld, wenn er sich zu dem genannten Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Diese Regelung kann einen Arbeitnehmer aber unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzahlung die geleistete Arbeit belohnen möchte. Will der Arbeitgeber stattdessen jedoch die Betriebstreue honorieren, ist eine Stichtagsregelung wirksam.

 

Wann verfällt eigentlich der Resturlaub?

 

Ob restliche Urlaubstage zu einem bestimmten Stichtag verfallen können, hat in der Vergangenheit immer wieder zu Streit geführt. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klar vorgegeben, wie Arbeitgeber mit dem Resturlaub ihrer Mitarbeiter umgehen sollten. Mit Blick auf das Jahresende erklärt Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Gunnar Roloff in Rostock, was Arbeitgeber beachten sollten, damit keine teuren Nachforderungen auf sie zukommen.

 

Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

 

Laut Bundesurlaubsgesetz verfallen nicht genommene Urlaubstage zum 31. Dezember oder zum 31. März des Folgejahres. Das Bundesarbeitsgericht lehnt jedoch die reine Stichtagsregelung ab. Es ist der Auffassung, dass Urlaubstage nur dann verfallen, wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer eindeutig und schriftlich dazu auffordern, dass sie ihren Urlaub zum 31. Dezember oder zum 31. März des Folgejahres nehmen müssen und diese ihn dann nicht nehmen.

 

Was müssen Arbeitgeber bei Minijobbern beachten?

 

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub. Nehmen Minijobber ihren Urlaub nicht, kann es passieren, dass sie die 450-Euro-Grenze überschreiten. Denn nicht genommene und nicht verfallene Urlaubstage sind abzugelten. Das kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer führen.

 

Wie können sich Arbeitgeber vor Nachforderungen schützen?

 

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie ihren Urlaub nehmen müssen. „Leider ist das aufwendig“, so Ecovis-Experte Roloff. Denn Arbeitgeber müssen jedem einzelnen schriftlich mitteilen, wie viele Urlaubstage er noch hat und bis wann sie verfallen. „Am besten, Sie lassen sich von ihren Mitarbeitern per Datum und Unterschrift bestätigen, dass sie die Information bekommen haben“, rät Arbeitsrechtler Roloff.

 

Was müssen Arbeitgeber zum Jahresende 2019 beachten?

 

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Jahresende 2019 auf noch bestehenden Resturlaub eindeutig und schriftlich hinweisen. Nehmen Mitarbeiter den Urlaub dann dennoch nicht, so verfällt er. Ohne den Hinweis könnten Arbeitnehmer den Urlaub noch Jahre später nachfordern. „Insbesondere bei Minijobbern kann das für Arbeitgeber richtig teuer werden“, warnt Gunnar Roloff.

 

Ehrenamt: Fiskus unterstützt Helfer

 

Etwas mehr als 40 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr, in Sportvereinen, in Kirchen sowie in kulturellen oder sozialen Einrichtungen. Dabei steht nicht der Verdienst im Vordergrund, sondern vielmehr die Freude und Sinnhaftigkeit, durch ihre Arbeit anderen helfen zu können. Davon profitiert die Gesellschaft. Doch völlig unentgeltlich ist das Ehrenamt nur in den seltensten Fällen. Häufig wird zumindest eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt. Durch steuerliche Anreize versucht die Politik, das soziale Engagement weiter zu fördern. „Es gibt zahlreiche steuerliche Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieser steuerlichen Begünstigungen sind allerdings sehr unterschiedlich“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

 

Übungsleiterpauschale

 

Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten können pro Person und Jahr 2.400 Euro (200 Euro monatlich) steuer- und sozialabgabenfrei vereinnahmt werden. Darüber hinaus ist lediglich der Anteil der Einnahmen steuerpflichtig, der die Übungsleiterpauschale übersteigt. In den Genuss der Vergünstigung können nicht nur die sogenannten Übungsleiter kommen, sondern beispielsweise auch Ausbilder und Erzieher, Trainer in einem Sportverein, Leiter eines Chores, Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr sowie Lehrbeauftragte an Hochschulen und Volkshochschulen. Voraussetzung ist, dass die Person die jeweilige Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke erbringt. Sie darf die Tätigkeit nicht hauptamtlich, sondern muss diese nebenberuflich ausüben. Dies wiederum ist dann der Fall, wenn der zeitliche Aufwand für das Ehrenamt nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufes in Anspruch nimmt. Dabei können auch Personen nebenberuflich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinne keinen Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Vermieter, Studenten, Rentner oder Arbeitslose. Es spielt prinzipiell keine Rolle, ob die Tätigkeit im Inland oder europäischen Ausland ausgeübt wird.

 

Ehrenamtspauschale

 

Wenn Ehrenämtler pro Jahr weniger als 720 Euro für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an, da die Ehrenamtspauschale in diesem Fall greift. Diese 720 Euro (60 Euro monatlich) müssen für eine nebenberufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung gezahlt werden. Auch hier gilt, dass bei weiteren Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit und Überschreitung des Freibetrages nur der über die Pauschale hinausgehende Betrag zu versteuern ist. Auf diesen Anteil sind zudem in voller Höhe Sozialabgaben zu zahlen. Im Gegensatz zur Übungsleiterpauschale gibt es bei der Ehrenamtspauschale keine Vorgabe hinsichtlich der begünstigten Tätigkeit. Einzige Voraussetzung ist, dass das Ehrenamt im ideellen Bereich, also in der Vereinsarbeit oder in einem Zweckbetrieb ausübt wird. Das sind beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste, Religionsgemeinschaften, Jugendherbergen oder Werkstätten für behinderte Menschen. Die steuerliche Vergünstigung gilt für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine sowie kirchliche oder öffentliche Einrichtungen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platz- oder Gerätewart handeln. Übt eine Person die Tätigkeit als Übungsleiter und im Ehrenamt parallel aus, kann sie für dieselbe Tätigkeit nur einmal von der steuerlichen Vergünstigung Gebrauch machen.

 

Kombination der Ehrenamtspauschale mit der Übungsleiterpauschale

 

Engagiert sich eine Person in unterschiedlichen Ehrenämtern, die gesondert vergütet werden, kann sie zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch von der Ehrenamtspauschale Gebrauch machen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Trainer auch gleichzeitig der Kassenwart des Sportvereins ist. Die jeweiligen Pauschalen für das Ehrenamt – also den Übungsleiter- und den Ehrenamtsfreibetrag – gibt es jährlich allerdings nur einmal, auch wenn mehrere Ehrenämter parallel oder nacheinander ausgeübt werden.

 

Freibetrag für rechtliche Betreuer

 

Ist ein Mensch beispielsweise aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr in der Lage, rechtliche Angelegenheiten selbst zu erledigen, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. In der Regel wird diese Aufgabe von Familienangehörigen unentgeltlich übernommen. Betreuern steht jedoch der Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr zu. Zu den Begünstigten zählen ehrenamtliche rechtliche Betreuer, ehrenamtliche Vormünder sowie ehrenamtliche Pfleger. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften sind jedoch nur steuerfrei, wenn sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 2.400 Euro nicht überschreiten.

 

Werbungskosten

 

Falls die im Rahmen des Ehrenamts entstandenen Aufwendungen nicht erstattet wurden, ist in eingeschränktem Umfang der Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben möglich. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die mit dem Ehrenamt in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 20. November 2018, dass die Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter auch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag nicht übersteigen. Nach Ansicht des BFH würde der vom Gesetzgeber bezweckte Steuervorteil ansonsten in einen Steuernachteil umschlagen. Um die Verluste steuerlich berücksichtigen zu können, muss der Übungsleiter seine Tätigkeit allerdings mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben.

 

Arbeitnehmerpauschbetrag

 

Sofern keine sonstige Anstellung besteht, sollte die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt werden, indem mit der gemeinnützigen Organisation ein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart wird. Dann kann der Ehrenämtler für diese Tätigkeit den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr nutzen. Dieser Betrag bleibt zusätzlich zur Ehrenamtspauschale steuerfrei, sodass insbesondere Studenten oder Hausfrauen davon profitieren und als Ehrenamtliche insgesamt 1.720 Euro pro Jahr einnehmen können, ohne dafür Steuern zu zahlen.

 

Weitere steuerliche Förderung des Ehrenamts geplant

 

Die Länder-Finanzminister planen zusätzliche steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement, indem die Übungsleiterpauschale um 600 auf jährlich 3.000 Euro sowie die Ehrenamtspauschale um 120 auf 840 Euro pro Jahr erhöht werden soll. Darüber hinaus soll die Freigrenze für die Besteuerung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Körperschaften von 35.000 auf 45.000 Euro steigen.

 

Fazit

 

Bei der Vielzahl und Komplexität steuerlich anerkannter ehrenamtlicher Tätigkeiten und den unterschiedlichen Voraussetzungen sowie Kombinationsmöglichkeiten der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen sollte von professionellem steuerlichem Rat Gebrauch gemacht werden.

 

Pendeln oder möbliertes Apartment: Auto- und Bahnfahren spart Geld, eine Zweitwohnung Zeit

 

Wer einen Job in einer anderen Stadt annimmt, steht häufig vor der Entscheidung: Pendeln oder Zweitwohnung? Ein möbliertes Apartment auf Zeit hat den großen Vorteil, dass Arbeitnehmer durch den kürzeren Arbeitsweg mehr Freizeit haben. Sie sitzen nicht stundenlang im Auto oder in der Bahn. Dadurch bleibt mehr vom Tag übrig und die Nerven werden geschont. Denn Pendler müssen zusätzlich mit Staus oder verspäteten Zügen rechnen. Doch die gewonnene Freizeit hat ihren Preis. In München zahlen Mieter für eine vollausgestattete Wohnung auf Zeit mit bis zu 40 Quadratmetern im Median 1.110 Euro Kaltmiete. Das geht aus einer aktuellen Markt-Analyse von immowelt.de hervor, für die die Kaltmieten von Wohnungen auf Zeit in 27 ausgewählten deutschen Großstädten untersucht wurden. Wohnungen auf Zeit sind komplett ausgestattet und in der Regel teurer als normale Mietwohnungen.

 

Neben der bayerischen Landeshauptstadt sind in Berlin (970 Euro) und Frankfurt am Main (900 Euro) die Mieten für möblierte Wohnungen am höchsten. Das liegt vor allem daran, dass in den drei Städten der komplette Immobilienmarkt überhitzt ist. Auch in Hamburg (770 Euro), Köln und Stuttgart (je 760 Euro) ist Wohnen für Arbeitnehmer teuer. Die niedrigsten Preise werden hingegen in Duisburg und Dresden (je 400 Euro) verlangt.

 

Autofahren zwar günstiger, aber auch zeitintensiver

 

Im Vergleich mit den Pendelkosten für ein Auto lohnt sich eine Zweitwohnung in vielen untersuchten Städten aus rein finanzieller Sicht ab einer einfachen Fahrstrecke von mehr als 100 Kilometern. Erst dann übersteigen die durchschnittlichen Kosten für ein Auto, inklusive Fixkosten für Versicherung oder Steuern und Werkstattkosten, die monatliche Miete. In Düsseldorf trifft das ab 150 Kilometern zu, in Stuttgart und Köln jeweils ab 166 Kilometern. In Frankfurt und Berlin kommt das Autofahren erst nach über 200 Kilometern teurer. Wer nach München mit dem Auto pendelt, hätte sogar erst nach 263 Kilometern den Preis für eine möblierte Wohnung egalisiert. Bei dieser Entfernung würde man sogar bis nach Norditalien kommen. Trotz der hohen Mieten überwiegen für viele Pendler allerdings auch schon bei geringeren Entfernungen die Vorteile einer Zweitwohnung direkt am Arbeitsplatz. Ihnen ist die gewonnene Freizeit, die sie für Hobbys und Entspannung nutzen können, mehr wert als die finanzielle Ersparnis.

 

Doch es gibt auch Städte, in denen sich eine Zweitwohnung schon bei weitaus geringeren Entfernungen lohnt. Besonders im Osten und im Ruhrgebiet sind die Mieten günstig, sodass sich eine Zweitwohnung in Dresden oder Duisburg schon bei 68 Kilometern lohnt. Auch in Erfurt (74 Kilometer), Leipzig (93 Kilometer) und Essen (98 Kilometer) sind die Distanzen gering.

 

Bahnfahren deutlich günstiger als Zweitwohnung

 

Ziehen Pendler die Bahn dem Auto vor, zahlen sie im Vergleich zu einem Apartment an den meisten Arbeitsorten noch weniger. In München ist die BahnCard 100 für die 2. Klasse (406 Euro auf den Monat gerechnet) gar 704 Euro günstiger als eine Wohnung auf Zeit. Auch in Berlin (564 Euro) und Frankfurt (494 Euro) können Bahnfahrer viel Geld sparen. Bedenkt man, dass viele Mieter einer Zweitwohnung am Wochenende sowieso ein Ticket in die Heimat benötigen, ist die Ersparnis noch größer. Genauso wie beim Pkw gibt es aber auch bei der Bahn Nachteile: Pendler müssen zwar nicht mit Staus, dafür aber mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen. Hinzu kommt, dass man wiederum erst zum Bahnhof kommen muss. Eine Zweitwohnung ist nicht nur bequemer, sondern in der Regel auch deutlich zeitsparender. In wenigen Städten kommt die Wohnung auf nahezu den gleichen Preis - in Duisburg und Dresden ist sie sogar je 6 Euro pro Monat günstiger als eine BahnCard.

 

Wann fällt Sport unter Werbungskosten?

 

Im Sommer fällt es vielen Menschen leichter, ihren inneren Schweinehund zu überwinden und Sport zu machen. Sportliche Aktivitäten im Freien, wie Nordic Walking, Wandern oder Mountainbiken machen bei schönem Wetter mehr Spaß. Einige Sportarten können unter Umständen nur im Sommer ausgeübt werden, weil es am Ort nur ein Freibad oder eine Tennisanlage im Außenbereich gibt. Je nach Sportart können die Aufwände für Ausstattung, Training und Kleidung recht hoch ausfallen. Schön wäre es, wenn diese Kosten von der Steuer absetzbar sind.

 

Berufssport ist steuerlich begünstigt

 

Aufwendungen, die für sportliche Aktivitäten anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden, so die Lohnsteuerhilfe Bayern! Es muss nur ein beruflicher Bezug vorliegen. Für bestimmte Berufsgruppen, wie Polizisten oder Sportlehrer, ist die körperliche Fitness nämlich Voraussetzung, um den beruflichen Aufgaben nachkommen zu können. Der Fiskus erkennt den Aufwand für sportliche Aktivitäten als Werbungskosten an, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Damit es sich steuerlich rentiert, sollte aber die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschritten werden.

 

Steuerbonus nur bei hohen Werbungskosten

 

Die berufliche Notwendigkeit muss für das Finanzamt belegt werden können. Das ist der Fall, wenn dem Sport während der Arbeitszeit nachgegangen wird oder wenn die Trainingszeit wenigstens vom Arbeitgeber als Arbeitszeit anerkannt wird. Auch eine schriftliche Dienstanweisung zur Teilnahme am Sport mit der Androhung von Sanktionen bei Missachtung oder die Ausübung auf einer betrieblichen Sportanlage sind für das Finanzamt hilfreich, damit der Betriebssport akzeptiert wird.

 

Berufsbild entscheidend

 

Die Sportart muss jedoch zum Berufsbild passen. So werden Schwimmen oder Kampfsport bei einem Polizisten vom Fiskus anerkannt. Geht ein Polizist aber in ein allgemeines Fitnessstudio oder spielt leidenschaftlich gerne Tennis, dann rechnet der Fiskus das zur privaten Lebensführung und nicht zum Beruf. In diesen Fällen ist kein Werbungskostenabzug möglich. Wird die Sportart vom Fiskus anerkannt, dann sind nicht nur die Gebühren für das Training, sondern auch die Sportbekleidung, die Kosten für die Ausstattung und Fahrtkosten zum Training als Werbungskosten absetzbar, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Privater Laptop bei beruflicher Nutzung absetzbar

 

Manchmal wird der private PC beruflich mitgenutzt

 

Vorgesetzte bieten ihren Mitarbeitern zunehmend ein begrenztes Home-Office an. So kann sich der Mitarbeiter z. B. an Tagen mit prekärer Verkehrssituation die Fahrt ins Büro sparen, zwischendurch unkompliziert einen privaten Termin wahrnehmen oder hat die Möglichkeit, neben der Arbeit ein erkranktes Kind zu Hause zu pflegen. Nicht immer wird von der Firma ein Notebook zur Verfügung gestellt.

 

Wird im Büro z. B. noch mit einem immobilen PC gearbeitet, nutzen Mitarbeiter oftmals zu Hause ihren privaten Laptop oder ihren privaten PC, um für die Firma Aufgaben zu erledigen. In diesem Fall spricht man steuerlich betrachtet von einer gemischten Nutzung, die anteilsmäßig absetzbar ist, berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Nutzungsanteile ermitteln

 

Wird der private Laptop beruflich mitgenutzt, können die Kosten der Anschaffung und des Unterhalts des eigenen Gerätes entsprechend dem Anteil des betrieblichen Gebrauchs bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das ist unter Umständen sogar möglich, wenn die Anschaffung des privaten Gerätes schon vor der betrieblichen Nutzung erfolgte. Voraussetzung ist, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer noch nicht überschritten wurde. Die Abschreibungszeit für Notebooks, Laptops oder PCs liegt regelmäßig bei drei Jahren. Der noch nicht abgeschriebene Restwert kann noch anteilig abgesetzt werden.

 

Büroberufe haben gute Karten

 

Es gibt zahlreiche Büroberufe, bei denen eine 50-prozentige Nutzung gegeben ist. In diesem Fall werden die Kosten zur Hälfte bei der Einkommensteuer angesetzt. Ein höherer Nutzungsanteil ist z. B. bei Grafikern, Redakteuren, Lehrern oder Wissenschaftlern oft möglich. Wird der PC zu neunzig Prozent oder mehr beruflich genutzt, entfällt der private Nutzungsanteil steuerrechtlich und der PC ist zu hundert Prozent absetzbar. Schlechte Karten haben Steuerpflichtige, deren Beruf keinen PC erfordert. Nutzen beide Ehepartner gemeinsam einen PC beruflich, können beide eine anteilige Nutzung absetzen.

 

Nachweis beruflicher Nutzung

 

Um dem Finanzamt die berufliche Nutzung glaubhaft zu machen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder ist Home-Office im Arbeitsvertrag festgehalten oder es liegt diesbezüglich ein Schriftstück vom Vorgesetzten vor. Sind keine Nachweise vorhanden, muss bei der Einkommensteuer alljährlich detailliert angeführt werden, welche Aufgaben zu Hause am PC erledigt werden. Etwas aufwendiger ist das dreimonatige Führen eines Nutzungstagebuchs, das Datum, Uhrzeit, Dauer und Zweck der Nutzung dokumentiert und untermauert. Ähnlich wie bei einem Fahrtenbuch.

 

Höhe des Kaufpreises relevant

 

Liegt der Kaufpreis des Notebooks unter 952 Euro inklusive der Mehrwertsteuer, kann das Gerät im Anschaffungsjahr sofort steuerlich abgesetzt werden. Wird für das Notebook gleichzeitig noch Zubehör, wie z. B. ein Laserdrucker samt Druckpatronen, angeschafft, kann es passieren, dass der Anschaffungspreis für das Gesamtpaket über 952 Euro brutto, der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, liegt. Dann sind die gesamten Kosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren zu verteilen, wobei sie im Jahr der Anschaffung nur anteilig nach Monaten berücksichtigt werden, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Incentives für Arbeitnehmer

 

Ob private Nutzung eines Firmenwagens oder die Gewährung eines Sachbezugs bis zur Höhe von maximal 44 Euro monatlich – es gibt viele Möglichkeiten für den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer mit zusätzlichen Incentives zu belohnen. „Incentives haben im Regelfall den Vorteil, dass der Arbeitgeber sie steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei gewähren kann“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

 

Beispiel für die Vorteile von Incentives: Ein Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) eine Gehaltserhöhung von 100 Euro monatlich – bisheriges Gehalt: 1.800 Euro brutto. Der Arbeitnehmer hat keine Kinder und gehört keiner Konfession an. Die bisherige zu entrichtende Lohnsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) beträgt monatlich 146,20 Euro. Hierauf entfällt ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer in Höhe von 361,35 Euro, sodass vom Bruttolohn ein Nettolohn in Höhe von 1.292,45 Euro verbleibt. Erhöht sich das Monatsbruttogehalt um 100 Euro auf 1.900 Euro, so verbleibt bei ansonsten gleichen Prämissen ein monatlicher Nettolohn in Höhe von 1.349,88 Euro. Von der Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro monatlich verbleiben dem Arbeitnehmer also lediglich 57,43 Euro.

 

Dies kann dadurch vermieden werden, dass der Arbeitgeber statt der 100 Euro Gehaltserhöhung von vornherein steuer- und ggf. auch beitragsfreie Gehaltszusätze gewährt.

 

Mögliche Gehaltszusatzbestandteile

 

Das Einkommensteuergesetz sieht eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor. Es handelt sich u. a. um die Folgenden:

 

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer mit steuer- und beitragsfreien Fahrkostenzuschüssen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte belohnen. Diese Möglichkeit ist kürzlich sogar noch erweitert worden auf Fahrten im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass es auf die Wegstrecke ankommt. Diese Beträge mindern allerdings die vom Arbeitnehmer geltend zu machende Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung.

Der Arbeitgeber kann ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen, das die Arbeitnehmer in persönlichen und sozialen Angelegenheiten berät oder die Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige übernimmt. Ein Arbeitgeber beauftragt auf eigene Kosten eine Agentur mit der Vermittlung für Kitaplätze und Kinderfrauen, um seine Attraktivität für junge Eltern zu erhöhen.

 

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die private Nutzung von betrieblichen Computern, Datenverarbeitungsgeräten und Telefonen steuerfrei gestatten. Dies gilt nicht nur für die Nutzung im Büro, sondern auch für die private Nutzung zu Hause. Das Eigentum an den Geräten muss jedoch beim Arbeitgeber verbleiben und der Arbeitnehmer muss diese Geräte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgeben.

 

Der Arbeitgeber kann steuerfrei bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr für Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung erbringen. Diese Leistungen müssen jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und zertifiziert sein. Unterstützt werden kann z. B. der Besuch von Kursen zur Rückengymnastik, zur gesunden Ernährung und zur Stressbewältigung. Zuschüsse zu Beiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios sind dagegen nicht begünstigt.

 

Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen der Betreuung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern sind steuer- und sozialversicherungsfrei (sog. Kinderbetreuungszuschuss).

Ferner kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltliche oder vergünstigte Parkplätze zur Verfügung stellen. Diese Leistungen werden im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erbracht und gehören nicht zum Arbeitslohn. Sie sind damit steuerfrei.

 

Erhält ein Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber produziert, gilt ein Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro im Jahr pro Arbeitnehmer. Nur darüber hinausgehende Rabatte des eigenen Arbeitgebers müssen lohnversteuert werden und unterliegen der Sozialversicherungsbeitragspflicht. Allerdings muss die Ware oder Dienstleistung vom Arbeitgeber am allgemeinen Markt angeboten werden, also nicht nur für Arbeitnehmer produziert werden. Beispiel: Ein Lebensmittel produzierendes Unternehmen gestattet seinen Mitarbeitern, pro Monat eigens produzierte Waren im Wert von 50 Euro zu einem ermäßigten Kaufpreis von 25 Euro zu erwerben. Der jährlich anfallende Ermäßigungsbetrag pro Arbeitnehmer beträgt also 300 Euro. Da der jährliche Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro nicht überschritten ist, fällt für diesen Vorteil keine Lohnsteuer an.

 

Fazit

 

Es bestehen diverse Möglichkeiten, Arbeitnehmer auch mit steuerfreien und ggf. beitragsfreien Zuwendungen zu belohnen. Wegen der Gestaltungsvielfalt sollte im Vorhinein auf jeden Fall die Beratung durch einen Steuerberater herangezogen werden. 

 

Studie: Gehalt und Jobsicherheit sind Arbeitnehmern am wichtigsten

 

Das Gehalt hat bei den Deutschen nach wie vor höchste Priorität bei der Jobwahl. So sehen mehr als zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) die Vergütung als Top-Arbeitgebermerkmal. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten, repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Innofact im Auftrag der TARGOBANK. Damit hat das Thema Gehalt im Vergleich zu 2017 noch weiter an Gewicht gewonnen (2017: 61 Prozent), als die Umfrage zum ersten Mal durchgeführt wurde. Auf Platz zwei der wichtigsten Arbeitsgebermerkmale landete in diesem Jahr die Jobsicherheit - die Hälfte der Befragten gibt an, dass diese eine hohe Bedeutung für sie hat. 2017 war sie den Befragten mit 60 Prozent jedoch noch wichtiger. Auch der Standort des Unternehmens hat bei den Befragten hohe Relevanz: Rund ein Drittel räumt diesem bei der Arbeitgeberwahl viel Bedeutung ein. Die Bekanntheit oder die Unternehmensgröße spielen hingegen weiterhin keine große Rolle (jeweils rund 4 Prozent).

 

Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist vor allem ein Blick auf die Aussagen der Geschlechter interessant. Unterm Strich geben zwar weniger Befragte an, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Merkmal eines Arbeitgebers ist - 28 Prozent 2019 zu 37 Prozent 2017. Jedoch sind es vor allem die Männer, die diesem Thema weniger Bedeutung beimessen und so den Durchschnitt nach unten ziehen. Während die Frauen mit 39 Prozent kaum anders antworten als bei der 2017er-Umfrage (40 Prozent), halten inzwischen nur noch 27 Prozent der Männer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ausschlaggebend (2017: 34 Prozent). Das Thema bleibt aber auch 2019 für Männer und Frauen sowie über die verschiedenen Altersgruppen Teil der Top 5-Kriterien.

 

Wie die Umfrage weiter zeigt, ist das Thema Urlaub für die Befragten in den letzten zwei Jahren wichtiger geworden. Schaffte es der Urlaub 2017 noch nicht unter die Top 5, ist er nun bereits für mehr als ein Viertel (27 Prozent) der Befragten essenziell und landet dieses Jahr auf Platz 5 der wichtigsten Merkmale. "Das deckt sich mit unseren Beobachtungen im Unternehmen. Aus diesem Grund haben unsere Mitarbeiter jetzt die Möglichkeit, eine zusätzliche Urlaubswoche aus dem Bonus oder bis zu vier zusätzliche freie Wochen aus dem Gehalt zu beantragen." sagt Hermine Pöttering, Leiterin des Personalbereichs der TARGOBANK.

 

Betriebsklima als wichtiges Entscheidungskriterium

 

Neben den genannten Arbeitgebermerkmalen ist für die Befragten vor allem auch das generelle Betriebsklima sehr wichtig: Besonders Respekt sowie Wertschätzung der eigenen Person und der erbrachten Leistung stehen bei deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr hoch im Kurs (60 Prozent). Ein kollegiales Arbeitsumfeld ist für mehr als die Hälfte (58 Prozent) entscheidend für den Wohlfühlfaktor am Arbeitsplatz. Auch Teamarbeit hat für 46 Prozent eine hohe Relevanz und landet beim Fragenkomplex Betriebsklima auf Platz 3. Ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten hat jedoch im Vergleich zur Umfrage von 2017 an Bedeutung verloren (45 Prozent in 2019 zu 51 Prozent in 2017), ebenso wie das eigenverantwortliche Arbeiten (38 Prozent in 2019 zu 47 Prozent in 2017).

 

Gehalt minus Miete: In Niedersachsen bleibt am meisten in der Tasche, in Bayern am wenigsten

 

Während in deutschen Metropolen ein großer Teil des Gehalts für die Miete ausgegeben wird, bleibt Fach- und Führungskräften in gleich mehreren ländlicheren Regionen Niedersachsens nach Abzug der Miete besonders viel Geld im Portemonnaie. Das ist das Ergebnis einer Analyse der Online-Jobplattform StepStone und des Immobilienportals immowelt.de. Gemeinsam haben sie die Durchschnittsgehälter und Angebotsmieten für insgesamt 384 Stadt- und Landkreise in Deutschland ins Verhältnis gesetzt. Der Stadtkreis München bildet dabei das negative Extrem: Fach- und Führungskräfte können dort zwar im Schnitt ein Jahresgehalt von 61.100 Euro erwarten. Eine Wohnung mit 80 bis 100 Quadratmeter kostet jedoch im Median auch 1.500 Euro im Monat. Vom hohen Brutto-Einkommen gehen damit 30 Prozent für die Miete drauf.

 

Wer in Bayern wohnen und arbeiten möchte, zahlt grundsätzlich einen hohen Preis dafür. Mit Blick auf die zehn Stadt- und Landkreise Deutschlands, in denen der höchste Anteil des Gehalts für die Miete aufgewendet werden muss, tauchen neben dem Stadtkreis München mit Starnberg (26 Prozent), Ebersberg (25 Prozent), Fürstenfeldbruck (24 Prozent) und Miesbach (23 Prozent) weitere vier Landkreise Bayerns in den Top Ten auf.

 

Auch in Berlin wandert ein Großteil des Gehalts an den Vermieter: In Deutschlands Hauptstadt verdienen Fach- und Führungskräfte im Schnitt 51.700 Euro, 23 Prozent davon müssen allerdings auch jährlich für eine Wohnung in der internationalen Trendstadt aufgebracht werden. "Das Leben in Metropolen wie Berlin oder München ist sehr begehrt, allerdings auch sehr teuer", sagt Immowelt-CFO Ulrich Gros. "Unternehmen, die ihren Standort in mittleren Großstädten und Kleinstädten mit günstigeren Mieten haben, können diesen Standortfaktor deshalb nutzen, um begehrte Fachkräfte für sich zu gewinnen."

 

In Holzminden gehen nur 8 Prozent des Gehalts für die Miete drauf

 

Das mit Abstand beste Verhältnis von Einkommen und Mietpreisen finden Jobsuchende im niedersächsischen Holzminden. Fach- und Führungskräfte verdienen dort im Schnitt 56.400 Euro brutto im Jahr. Eine 80 bis 100 Quadratmeter große Wohnung wird dort für 380 Euro angeboten - gerade einmal 8 Prozent des Gehalts gehen somit für die Miete drauf. In der Top Ten derjenigen Stadt- und Landkreise mit dem besten Verhältnis zwischen Gehalt und Miete ist Niedersachsen insgesamt mit gleich fünf Stadt- und Landkreisen (Holzminden, Wesermarsch, Salzgitter, Lüchow-Dannenberg und Northeim) vertreten. Auch im rheinland-pfälzischen Birkenfeld und nordrhein-westfälischen Höxter (beide 9 Prozent) bleibt nach Abzug der Miete besonders viel Geld in der Tasche.

 

Laut StepStone Geschäftsführer Dr. Sebastian Dettmers sollten Fachkräfte bei der Jobsuche nicht nur nach dem besten Verhältnis von Gehalt und Wohnkosten Ausschau halten "Wer aus mehreren Jobangeboten wählen kann, sollte alle Faktoren bei der Entscheidung für einen Job einkalkulieren. Dazu gehört die Höhe des Gehalts genauso wie die Lebenshaltungskosten", sagt Dettmers. "Fachkräfte sollten sich aber vor allem die Frage stellen, ob ich mich beim neuen Arbeitgeber wirklich wohlfühle und der Job zu mir passt."

 

Firmenwagen im Minijob kann zur Steuerfalle werden

 

Die Fahrzeugüberlassung an nahestehende Personen mit Minijob hält Fremdvergleich nicht stand.

 

„Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden Minijobber keinen Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen; die hierdurch entstehenden Kosten wären nicht kalkulierbar“ erläutert Marcel Radke, Steuerberater und Gesellschafter bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.

 

Im entschiedenen Fall war die Lebensgefährtin eines selbstständig tätigen Ingenieurs im Hauptberuf als Sekretärin tätig. Daneben schloss sie mit ihrem Partner einen weiteren Arbeitsvertrag, wonach sie wöchentlich sechs Stunden für ihn tätig sein sollte. Zu ihren Aufgaben gehörten Belegsortierung, Kontrolle und Vorbereitung der Zahlung von Eingangsrechnungen, Kontrolle von Zahlungseingängen der Ausgangsrechnungen sowie sonstige mit der kaufmännischen Organisation des Ingenieurbüros zusammenhängende Arbeiten. Die Tätigkeit sollte als geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden.

 

In einem Nachtrag zum Anstellungsvertrag vereinbarte der Ingenieur mit seiner Partnerin, dass ihr ein Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werde, deren Kosten er übernehme. Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Gegenwert der Fahrzeugüberlassung für private Zwecke sollte gegen den baren Vergütungsanspruch aufgerechnet werden.

 

Dienstwagen im Minijob hält Fremdvergleich nicht Stand: Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis nicht an und versagte dem Ingenieur den Abzug für den Arbeitslohn der Lebensgefährtin und die Kosten des ihr zur Verfügung gestellten Fahrzeugs. Grund war, dass der zwischen dem Ingenieur und seiner Lebensgefährtin bestehende Arbeitsvertrag einem Fremdvergleich nicht standhalte.

 

Gefährliche Praxisfalle: Dienstwagen im Minijob nicht anerkannt. Klage und Nichtzulassungsbeschwerde blieben auch beim Bundesfinanzhof ohne Erfolg. Nach Auffassung der Richter würde ein Arbeitgeber einem familienfremden geringfügig Beschäftigten regelmäßig kein Fahrzeug überlassen, da sich durch eine umfangreiche Privatnutzung des Pkw die Vergütung für die Arbeitsleistung in erhebliche - und für den Arbeitgeber unkalkulierbare - Höhen steigern könnte.

 

Schlupfloch: erhebliche betriebliche Nutzung des Firmenwagens: Noch vor kurzem hatte das Finanzgericht Niedersachsen anders entschieden und den Dienstwagen trotz Minijob anerkannt (vergleiche Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 16. November 2016, 9 K 316/15). Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs war der Sachverhalt jedoch nicht vergleichbar, weil er eine "ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft" betraf und außerdem eine erhebliche betriebliche Nutzung des überlassenen Pkw gegeben war.

 

Alternativen zum Dienstwagen: Zulässige Gehaltsextras im Minijob

 

Im Ergebnis führt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs dazu, dass die Bereitstellung eines Dienstwagens an geringfügig Beschäftigte zur privaten Nutzung erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Es gibt aber eine ganze Reihe alternativer Möglichkeiten, die Entlohnung von Aushilfen - sogar über die Verdienstgrenze von 450 Euro hinaus - aufzubessern, ohne die Abgabenpauschalierung zu gefährden. Spielraum dazu bieten Steuerbefreiungen und weitere Pauschalierungsregelungen.

 

Folgende steuerfreie oder pauschalbesteuerte Leistungen sind bei Aushilfen zulässig:

 

Sachzuwendungen bis zu 44 Euro monatlich; Sachgeschenke aus der Produktpalette des Arbeitgebers bis 1.080 Euro jährlich; Erstattungen für Reisekosten, Jobtickets, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung; Sachbezüge aufgrund der Privatnutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsmittel und Personalcomputer; Pauschal mit 15 Prozent versteuerte Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pauschal mit 25 Prozent versteuerte Mahlzeiten bzw. Essenszuschüsse oder Vorteile aus der Übereignung von Personalcomputern.

 

Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

 

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

 

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu seinem Urteil vom 19.02.2019 - Az. 9 AZR 541/15 -.

Arbeitskleidung mit Steuerbonus – was akzeptiert das Finanzamt?

 

Ein immer wieder aktuelles Thema in der Lohn- und Einkommensteuer ist die Arbeitskleidung. „Bei der Arbeitskleidung handelt es sich um Kleidung, die von Arbeitnehmern getragen wird, um ihre private Kleidung zu schonen. Typisches Beispiel ist der weiße Kittel eines Arztes“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart. Davon abzugrenzen ist die Dienstkleidung. Diese wird aufgrund von Dienstinteressen des Arbeitgebers zur Kenntlichmachung während der Arbeit getragen, z. B. die Uniform eines Polizisten oder Feuerwehrmanns.

 

Überlassung durch den Arbeitgeber

 

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung, z. B. die Uniform eines Polizisten, so ist dies steuerfrei. Auch die Bereitstellung der typischen Berufskleidung, die im Eigentum des Arbeitgebers bleibt, z. B. Schutzbrillen, Helme usw., ist steuerfrei. Schwieriger wird es jedoch, wenn die Berufskleidung auch zu privaten Anlässen getragen werden kann, etwa der schwarze Anzug eines Oberkellners, der auch zu feierlichen privaten Anlässen passend ist.

 

Die Finanzverwaltung definiert die typische Berufskleidung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber steuerfrei überlassen werden kann, wie folgt:

 

Die Kleidungsstücke müssen

 

als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufsstätigkeit zugeschnitten sein oder

nach ihrer z. B. uniformartigen Beschaffenheit bzw. dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch ein Firmenlogo objektiv eine berufliche Funktion erfüllen, sodass ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist.

Danach sind normale Schuhe und Unterwäsche keine typische Berufskleidung.

 

Bereitstellung von Zivilkleidung

 

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Zivilkleidung oder auch bürgerlicher Kleidung führt grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Hier sind die Abgrenzungskriterien schwieriger. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Entscheidung ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Überlassung bürgerlicher Kleidung bestätigt und damit das Vorliegen steuerpflichtigen Arbeitslohns verneint, in dem ein im Lebensmitteleinzelhandel tätiger Arbeitgeber seinem Verkaufspersonal einheitliche bürgerliche Kleidung (Strickjacken, Hemden/Blusen, Krawatten/Halstücher) zur Verfügung gestellt hat.

 

Was kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen?

 

Generell kann der Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen für Arbeitsmittel, so auch typische Berufskleidung, steuermindernd als Werbungskosten von seiner Einkommensteuer absetzen. Dazu gehören z. B. auch die Kosten für die Reinigung. Dabei ist die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen allgemeinen Kosten der Lebensführung jedoch im Einzelfall, insbesondere in der Abgrenzung zwischen Arbeitskleidung und bürgerlicher Kleidung, schwierig.

 

Handelt es sich jedoch um typische Berufskleidung und ist der Angestellte durch eine Dienstvorschrift verpflichtet, die Dienstkleidung bei Ausübung seiner Tätigkeit zu tragen, so sind die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.

 

In einer älteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) geurteilt, dass die Aufwendungen eines Oberkellners für die Anschaffung, Reinigung und Instandhaltung eines schwarzen Anzugs (hochwertiger Frack/Smoking) dann als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn er nach einer Dienstvorschrift verpflichtet ist, bei seiner Tätigkeit einen schwarzen Anzug zu tragen.

 

Auf der anderen Seite hat der BFH die Kosten eines Trachtenanzugs des Geschäftsführers eines im bayerischen Stil gehaltenen Lokals in Nürnberg nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen, obwohl der Geschäftsführer verpflichtet gewesen ist, diesen zu tragen. Die Begründung des BFH: Die auch private Nutzung der Trachtenkleidung als sogenannte bürgerliche Kleidung erscheint angesichts des Arbeitsortes nicht ausgeschlossen.

 

Zudem nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen hat der BFH Kosten für die Sportkleidung eines Sportlehrers, die weiße Kleidung eines Masseurs, weiße Schuhe, Hemden oder Socken bei Ärzten sowie die Kleidung einer Instrumentalsolistin – die Kosten eines schwarzen Anzugs für einen Geistlichen und einen Leichenbestatter dagegen schon. Diese Unterscheidungen sind nicht immer unmittelbar einsichtig.

 

Fazit

 

Wie zu sehen ist, gibt es zwar Leitlinien, in Grenzfällen muss jedoch eine genaue Unterscheidung zwischen einer typischen, steuerlich zu berücksichtigenden Berufskleidung und einer nicht absetzbaren bürgerlichen Kleidung getroffen werden. Hier sollte der Rat eines Steuerberaters eingeholt werden.

 

Familie und Beruf: Deutschland muss kräftig aufholen

Umfrage: Flexible Arbeitszeiten nur an jedem vierten Arbeitsplatz - 56 Prozent bieten keine Teilzeit in den Betrieben an

 

Trotz vieler Angebote der Politik (Elterngeld, Anspruch auf Kita-Platz) kommt viel zu wenig aus den Unternehmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Andere Länder wie Norwegen, Dänemark oder auch Frankreich bieten mehr Möglichkeiten, Kind und Karriere in einer modernen Arbeitswelt zu kombinieren. Lediglich 44 Prozent aller Betriebe hierzulande haben Modelle für Teilzeitarbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der ManpowerGroup Deutschland, für die 1.010 Bundesbürger befragt wurden.

 

Die Zahlen sprechen für sich: Mitarbeiter mit Kindern können nur in 24 Prozent aller Betriebe flexible Arbeitszeiten mit dem Chef vereinbaren. Dieser Wert hat sich im Vergleich zur Befragung im vergangenen Jahr um drei Prozentpunkte verschlechtert. Immerhin gibt es für 32 Prozent der Teilzeitkräfte die Möglichkeit, nach einiger Zeit wieder in eine Vollzeitposition zu wechseln. "Wir müssen auf Seiten der Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber neu denken. Die Zeiten der "Nine to Five"-Jobs sind vorbei." sagt Herwarth Brune, der Vorsitzende der Geschäftsführung der ManpowerGroup Deutschland. "Die Arbeitnehmer wollen flexible Modelle, die sich ihren Gewohnheiten anpassen lassen."

 

Mehr als jeder fünfte Mann geht in Elternzeit

 

Schlecht sieht es allerdings aus, wenn es um die Betreuung der Kinder im Unternehmen geht. Nur in elf Prozent aller Betriebe gibt es dafür geeignete Möglichkeiten. Und nur jede zehnte Firma unterstützt Familien mit einem Zuschuss zur Kinderbetreuung. "Hier verschenken die Unternehmen Chancen, das Potenzial von gut ausgebildeten Frauen und Männern zu nutzen", sagt Brune. "Gerade die Möglichkeit, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, ist für viele Berufstätige heute einer der wichtigsten Faktoren bei der Jobsuche geworden." Wenn aus Mitarbeitern Eltern werden, gibt es in vielen Betrieben gute Programme und Möglichkeiten. In den Unternehmen gehört es zur Kultur, dass Frauen und Männer mit Kindern gefördert werden. In 21 Prozent der Firmen nehmen auch viele Männer den Anspruch auf Elternzeit wahr. In fast jedem fünften Betrieb (19 Prozent) gibt es Programme zur Wiedereingliederung der Mitarbeiter nach der Elternzeit. In neun Prozent aller Firmen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützt. "Das Homeoffice könnte schon jetzt in vielen Bereichen sehr hilfreich sein. Eine Möglichkeit, die sich viele Arbeitnehmer wünschen. Doch dafür müssen die Arbeitgeber auch Vertrauen haben und loslassen können," so Herwarth Brune, der Vorsitzende der Geschäftsführung der ManpowerGroup Deutschland.

 

Ständige Erreichbarkeit im Job: Auch der Partner leidet mit

Dienstliche E-Mails nach Feierabend, der Chef ruft am Wochenende an: Von rund einem Viertel der Berufstätigen wird erwartet, dass sie auch außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitszeiten erreichbar sind. Doch diese erweiterte Erreichbarkeit kann sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und auf die Gesundheit auswirken - selbst wenn sie von den Beschäftigten freiwillig gewählt ist, positiv empfunden oder als notwendig angesehen wird. Das zeigt eine wissenschaftliche Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga). Demnach leiden Berufstätige, die auch in ihrer Freizeit für den Job auf Abruf bereitstehen, häufiger unter schlechterem Schlaf. Der Anteil der Beschäftigten, die wegen der permanenten Erreichbarkeit nicht zur Ruhe kommen, sich schlecht erholen oder gedanklich von der Arbeit lösen können, ist signifikant größer als bei Berufstätigen mit klar abgegrenzter Freizeit.

 

Ein Grund für die Negativfolgen ständiger Erreichbarkeit ist, dass Erholungsphasen durch Phasen der Arbeit unterbrochen oder verkürzt werden. Zudem fällt es den Betroffenen schwerer, sich in der Freizeit ausreichend von ihrem Job zu distanzieren und abzuschalten. Doch die Vermischung von Arbeit und Privatleben belastet auch die Partnerinnen und Partner: 68 Prozent gaben an, durch die Erreichbarkeit ihres Lebensgefährten beeinträchtigt zu sein. Betroffen davon sind unter anderem familiäre Verpflichtungen, die gemeinsame Urlaubsgestaltung, aber auch die eigenen Schlaf- und Erholungszeiten. Bei den Ergebnissen spielt es keine Rolle, ob die Befragten die Erreichbarkeit ihres Partners außerhalb der regulären Arbeitszeiten begrüßen oder ablehnen. Was die Trennung von Arbeit und Freizeit betrifft, äußerten viele Befragte das Bedürfnis nach klareren Grenzen: Ein Großteil der befragten Erreichbaren (60 Prozent) wünscht sich gesetzliche oder betriebliche Regelungen für die Erreichbarkeit. Bei ihren Partnern liegt die Quote bei 83 Prozent. Fast 70 Prozent der Lebensgefährten gaben an, Erreichbarkeit nach der Arbeit sollte komplett entfallen, so die Studie.

 

Druckversion | Sitemap
© Verbraucherfinanzen-Deutschland.de