Das Gehalt der Deutschen im Branchenvergleich

 

kununu Gehaltscheck 2025: Beschäftigte in der Versicherungsbranche liegen im Gehaltsranking vorne, Hotel- und Tourismusunternehmen zahlen am wenigsten

 

Beschäftigte in der Versicherungsbranche verdienen am meisten in Deutschland, gefolgt von Arbeitnehmer:innen in Banken und IT-Berufsfeldern. Der lukrativste Job liegt indes im Ingenieurswesen, gefolgt von Produkt- und Projektmanagement. So lautet das Ergebnis des gerade veröffentlichten kununu Gehaltscheck 2025, der umfangreichsten Gehaltsanalyse für den deutschen Arbeitsmarkt. Insgesamt werteten die kununu-Gehaltsforscher:innen für die Erhebung mehr als 830.000 Gehaltsdaten aus, davon 662.343 alleine aus den letzten 12 Monaten. Demnach verdienen Menschen im Versicherungswesen jährlich im Durchschnitt 61.724 Euro. Ebenfalls über der 60.000-Euro-Schwelle liegen im Branchenranking Banken (61.592 Euro), IT-Unternehmen (60.703 Euro) sowie Arbeitgeber aus der Energiebranche (60.538 Euro). Am wenigsten haben indes Beschäftigte in der Hotelbranche (36.744 Euro), in Tourismusunternehmen (39,632 Euro) sowie im Handwerk (40.608 Euro) in der Gehaltstüte. Im Durchschnitt über alle Branchen hinweg verdienen deutsche Beschäftigte ein Jahresgehalt von 50.239 Euro.

 

Größter Gehaltssprung bei Führungsverantwortung - vor allem in Versicherungen

 

Für Einsteiger:innen lohnen sich die ersten beruflichen Gehversuche aus Gehaltssicht vor allem in der Energiebranche, in Beratungsunternehmen sowie im Maschinenbau. Energieunternehmen zahlen jungen Berufsanfänger:innen durchschnittlich 51.390 Euro, also mehr, als im Schnitt aller Beschäftigten gezahlt wird. Junge Berater:innen steigen im Schnitt bei 49.231 Euro ein, während für die gleichen Positionen im Maschinenbau 48.597 Euro gezahlt werden. Mit steigender Berufserfahrung holen schließlich vor allem IT-Arbeitgeber, Banken sowie Beratungsunternehmen auf. So verdienen Beschäftigte bei Banken mit 6-10 Jahren Berufserfahrung durchschnittlich 66.054 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 39 ProzentHi im Vergleich zu dem, was in der Branche in der Regel zum Berufseinstieg ausgezahlt wird. Die größten Gehaltssprünge sind allerdings mit der Übernahme von Personalverantwortung zu erwarten - vor allem in der Versicherungsbranche, wo Führungskräfte im Schnitt 83.190 Euro mit nach Hause bringen. Ebenfalls hoch im Einkommenskurs: Führungskräfte in Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungen (82.347 Euro) sowie In Banken (80.769 Euro). Weniger gut verdienen dagegen anleitende Mitarbeiter:innen mit Personalverantwortung in Marketing- oder Werbeagenturen (56.739 Euro) oder Hotels (42.239 Euro).

 

Regionales und geschlechtliches Gehaltsgefälle im Berufsvergleich

 

Was die konkrete Berufswahl betrifft, lohnt sich den kununu-Zahlen gemäß vor allem ein Ingenieursstudium. Denn hier wird das durchschnittlich höchste Jahresgehalt ausgezahlt. Am besten verdienen dabei Ingenieur:innen in Baden-Württemberg (71.330 Euro) und Bayern (71.052 Euro). Am wenigsten verdienen indes solche in Mecklenburg-Vorpommern (58.379 Euro) und Sachsen-Anhalt (58.724 Euro). Der Gender-Pay-Gap ist in vielen Berufsfeldern nach wie vor groß. Bei Ingenieuren und Ingenieurinnen liegt er bei 11,0 %, bei Vertriebsspezialist:innen bei 16,9 % sowie bei Projektmanagern bei 18,1 %. Weniger hoch liegt er bei Marketingfachkräften (5,7 %) sowie in der Sachbearbeitung (8,2 %).

 

"Unsere Gehaltsanalysten ermitteln auch in diesem Jahr eine große Gehaltsungerechtigkeit in vielen Branchen und Berufsfeldern. Das schlägt sich einmal zwischen den Geschlechtern nieder, zeigt sich aber auch im regionalen Gefälle der Jahreseinkommen. Auch deshalb gilt es zukünftig, mehr Gehaltstransparenz umzusetzen, damit Beschäftigte wissen, woran sie mit ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten stehen", so Nina Zimmermann, kununu-CEO, zu den Ergebnissen.

 

Über die Studie

 

Der kununu Gehaltscheck 2025 basiert auf einer Auswertung von 830.000 Gehaltsangaben - darunter 662.343 aus dem Jahr 2024. Berücksichtigt wurden alle Gehaltsangaben von Vollzeitbeschäftigten. Mitarbeiter:innen in Teilzeit, Auszubildende oder Praktikant:innen wurden in die Auswertung nicht mit aufgenommen. Zur Qualitätssicherheit wurden abgegebene Gehaltsangaben, die nicht innerhalb eines vorher definierten Gehaltsbandes liegen, aussortiert und erst bei Bestätigung durch weitere Gehaltsangaben wieder in die Berechnung aufgenommen. Für die Ermittlung der Gehaltszufriedenheit wurden 450.000 Arbeitgeber-Bewertungen verwandt. Dabei ergab sich der hier angegebene Prozentwert aus den Beschäftigten, die ihr Gehalt mit gut oder sehr gut bewerteten.

 

Lohnerhöhung und Steuersatz: Was bleibt netto übrig?

 

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durften sich Anfang 2024 über eine Gehaltserhöhung freuen. Und laut Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erwarten Unternehmen in Deutschland in diesem Jahr eine Lohnsteigerung von 4,7 Prozent. Aber was bleibt davon am Ende netto übrig? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt anhand eines Beispiels, wie sich der persönliche Steuersatz auswirkt und ab wann der Spitzensteuersatz greift.

 

Jeder hat ihn: den persönlichen Steuersatz

 

Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers beziehungsweise einer Arbeitnehmerin. Angegeben wird er in Prozent und verschafft sozusagen einen Überblick über die Steuerbelastung. Zwar hat jede/r bereits monatliche Abzüge vom Bruttogehalt. Doch mit Abgabe einer Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Jahreseinkommen sowie die dazugehörige Einkommensteuer und verrechnet das Ganze mit der bereits durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin abgeführten Lohnsteuer.

 

Wer seinen persönlichen Steuersatz kennen möchte, kann auf eine ganz einfache Formel zurückgreifen: gezahlte Einkommensteuer mal hundert und anschließend geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie die Höhe der gezahlten Einkommensteuer sind auf dem persönlichen Steuerbescheid zu finden.

 

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und hat 4.700 Euro Einkommensteuer bezahlt. Ihr persönlicher Steuersatz errechnet sich wie folgt:

 

4.700 x 100 : 30.000 = 15,67 Prozent

 

Wer bezahlt den Spitzensteuersatz?

 

Der sogenannte Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Soll heißen: Überschreitet ein zu versteuerndes Jahreseinkommen eine gewisse Grenze, werden 42 Prozent davon als Einkommensteuer fällig. Zum 1. Januar 2024 wurde diese Grenze von 62.810 Euro auf 66.761 Euro erhöht - also eine Steigerung von fast 4.000 Euro.

 

Wer beispielsweise im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro hatte und durch eine Gehaltserhöhung 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 66.000 Euro erzielt, rutscht dennoch nicht in den Spitzensteuersatz.

 

Wann wird die Reichensteuer fällig?

 

Die Grenze für den Höchststeuersatz in Deutschland, die sogenannte Reichensteuer, hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das heißt: Zu versteuernde Jahreseinkommen werden ab 277.826 Euro mit 45 Prozent besteuert - jedenfalls der Anteil, der über 277.825 Euro liegt.

 

Ein Beispiel: Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen 300.000 Euro, werden 277.825 Euro noch nicht mit dem Spitzensteuersatz versteuert, sondern nur 22.175 Euro (300.000 - 277.825). Mit einem Durchschnittssteuersatz von 41,04 Prozent und dem sogenannten Grenzsteuersatz von 45 Prozent würde die fällige Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei rund 123.110 Euro liegen. Somit würden letztendlich 176.890 Euro netto übrigbleiben, so der VLH.

 

 

Gehaltscheck Deutschland: Das verdienen wir

 

Die Deutschen haben etwas mehr Geld in der Lohntüte als im vergangenen Jahr. Im Durchschnitt stehen jährlich 49.214 Euro auf deutschen Gehaltsabrechnungen. Das entspricht einer Steigerung um 1,8% im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Teuerungsrate für 2023 wird derzeit mit ungefähr 6 % prognostiziert. So lautet das Ergebnis des "kununu Gehaltscheck 2024", für den Arbeitgebervergleichsplattform 835.000 Gehaltsangaben auswertete, von denen mehr als 625.000 aus dem gerade abgelaufenen Jahr 2023 stammten. Demnach wird derzeit in Hessen (53.952 Euro), Hamburg (51.746 Euro) Bayern (51.519 Euro) und Baden-Württemberg (51.448 Euro) bundesweit am besten bezahlt. Am wenigsten verdienen indes Beschäftigte in Sachsen-Anhalt (41.020 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (39.630 Euro), wo allerdings mit Gehaltssprüngen von jeweils gut 4 % ein überdurchschnittlicher Anstieg in der Lohnentwicklung zu erkennen ist. Bei den Städten liegen München, Frankfurt am Main sowie Stuttgart an der Spitze der deutschen Gehaltsrangliste. Die höchste Gehaltszufriedenheit wird indes in Bielefeld gemessen, obwohl die ostwestfälische Stadt hinsichtlich der tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten "nur" auf Platz 16 rangiert.

 

Personalverantwortung ist der Schlüssel zum spürbaren Gehaltssprung

 

Die größte Kluft im Gehaltsvergleich liegt zwischen Beschäftigten mit und ohne Personalverantwortung. Menschen in Führungspositionen verdienen im Schnitt 59.448 Euro und damit 29 % mehr als ihre Kolleg:innen ohne Weisungsbefugnis, die im Durchschnitt 46.260 Euro mit nach Hause bringen. Dies kann einer der Gründe dafür sein, warum Frauen (44.425 Euro) deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (52.254 Euro). Hintergrund: Der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit Personalverantwortung liegt bei gerade einmal 28,8 %. Allgemein liegt der Verdienst von Männern aktuell 17,6 % höher als bei Frauen.

 

"Unsere Zahlen sollen einen dazu Beitrag leisten, dass in Deutschland endlich ein großer Schritt in Richtung fairer Bezahlung gemacht wird. Denn in Sachen Gehaltstransparenz verharrt der deutsche Arbeitsmarkt leider immer noch im Dornröschenschlaf. Der kununu Gehaltscheck 2024 ist der bislang größte Jahresrückblick in Sachen Gehalt und soll das Tabu um das Thema aufbrechen und zeigen, was die wichtigsten gehaltlichen Einflussfaktoren sind", so Nina Zimmermann, CEO bei kununu zu den Ergebnissen des kununu Gehaltscheck 2024.

 

Banken und Versicherungen zahlen besonders gut

 

Im Branchen-Ranking liegen Arbeitgeber aus dem Banken-Segment (60.796 Euro), der Versicherungsbranche (59.727 Euro) sowie aus dem IT-Umfeld (58.337 Euro) an der Spitze der Lohntabelle. Die Gehaltszufriedenheit ist derweil im Energiesektor mit 63,7 % am höchsten, wo gleichzeitig mit einem durchschnittlichen Jahressalär von 57.862 Euro das vierthöchste Gehalt erreicht wird. Etwas anders sieht die Einkommensverteilung nach Branchen bei Berufseinsteiger:innen aus. Denn hier wird am meisten in den Bereichen Beratung/Consulting (45.146 Euro), Energie (44.186 Euro) sowie Forschung/Entwicklung (46.632 Euro) gezahlt.

 

Die Bestverdiener:innen in Deutschland nach Berufsfeldern sind aktuell Chefärzte und Chefärztinnen. Gemäß der kununu-Daten streichen diese aktuell ein Jahreseinkommen von 180.520 Euro ein. Darauf folgen Partner in Unternehmen mit 159.021 Euro und Vorstände mit 138.738 Euro. Bei den Berufsstarter:innen liegen Entwicklungsingenieur:innen (57.274 Euro) sowie anderweitige Ingenieursberufe (53.196 Euro) an der Spitze, gefolgt von Beratungstätigkeiten (50.379 Euro) und IT-Consultants (49.222 Euro).

 

Jährlicher Gehaltsanstieg deutlich geringer als Inflationsrate

 

Insgesamt betrug der Anstieg des bundesdeutschen Einkommens im Jahresvergleich 2022 zu 2023 1,8 %. Folge: Der Verdienst hält derzeit nicht Schritt mit der Teuerungsrate im Land. Auch das kann ein Grund dafür sein, dass die Gehaltszufriedenheit in keiner der zwanzig größten deutschen Städte mehr als 60 % beträgt. Am höchsten ist diese in Bielefeld (58,6 %), gefolgt von Stuttgart (56,9%) und Hannover (56,5%). Besonders niedrige Werte in diesem Kontext erreichen indes Bremen (49,6 %) und Bochum (49,2%), während beispielsweise die Gehaltszufriedenheit in Dresden mit 54,7% vergleichsweise ausgeprägt ist, obwohl die sächsische Landeshauptstadt im realen Gehaltsranking nur auf Platz 19 rangiert.

 

Sabbatical und Steuern: So klappt die Finanzierung einer Auszeit vom Beruf

 

Weniger arbeiten. Zur Ruhe kommen. Einfach mal was ganz anderes machen: Nach der Corona-Pandemie und dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs, hoher Inflation und Energiekrise wünschen sich viele Beschäftigte eine befristete Auszeit vom Beruf, neudeutsch Sabbatical genannt. Damit das Vorhaben gelingt, braucht es zwar einen gewissen Vorlauf. Mit kluger Planung können Erholungsbedürftige dann aber sogar Steuern sparen, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt.

 

"Entspann dich, Deutschland". So überschrieb die Techniker Krankenkasse ihre Stressstudie aus dem Jahr 2021. Der Titel war mit Bedacht gewählt: Zwei von drei Menschen hatten nach der Corona-Pandemie angegeben, "mindestens manchmal" gestresst zu sein, mehr als ein Viertel sogar häufig.

 

Eine Auszeit vom Job erscheint da verlockender denn je. Doch wie plant man ein Sabbatical am besten? Und wie lässt sich die Auszeit finanzieren?

 

Schritt eins: Überzeugungsarbeit leisten

 

Zunächst die schlechte Nachricht: Anders als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine befristete Auszeit von ihrem Job. Sie müssen also ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber von der Idee überzeugen.

 

Dafür gibt es allerdings gute Argumente: Zum einen haben verantwortungsvolle Vorgesetzte ein Interesse daran, ihre Teammitglieder nicht zu überlasten. Eine längere Auszeit kann außerdem ungeahnte neue Energien freisetzen. Und sie spart dem Unternehmen eine Menge Geld. Denn ganz gleich, für welche Gestaltung die Beteiligten sich entscheiden: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen in jedem Fall weniger Gehalt - und damit auch weniger Sozialabgaben.

 

Schritt zwei: Liquidität sichern - und Steuern sparen

 

Dass die Chefin oder der Chef finanziell profitiert, heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb massive Nachteile davontragen oder ihr Sabbatical komplett aus Ersparnissen finanzieren müssten. Im Gegenteil: Wer geschickt verhandelt, kann sich auch während seiner Auszeit ein konstantes Einkommen sichern - und sogar noch Steuern sparen.

 

Eine beliebte Variante ist zum Beispiel ein befristeter Lohnverzicht im Vorfeld des Sabbaticals. Der oder die Beschäftigte arbeitet dafür in den Monaten vor der geplanten Pause weiter in Vollzeit, bekommt aber nur einen Teil des Gehaltes überwiesen. Den überschießenden Betrag parkt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auf einem Zeitwertkonto. So entsteht ein Guthaben, mit dem das Unternehmen die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer während der Auszeit bezahlen kann. Die oder der Betreffende erhält also auch im Sabbatical ein Teilzeitgehalt, und das, obwohl sie oder er nun gar nicht mehr arbeitet.

 

Dieses Modell hat gleich mehrere Vorzüge: Zu einen ist das auf dem Zeitwertkonto eingezahlte Bruttogehalt in der Ansparphase sozialabgaben- und steuerfrei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Auszahlungen also erst bei Antritt ihres Sabbaticals versteuern. Dann aber sind die Abzüge meist niedriger, da nicht die vollen Bezüge, sondern nur ein Teil des Gehaltes fließt und deshalb auch der Steuersatz niedriger ist.

 

Ein weiteres Plus: Wer seine Auszeit auf diese Weise gestaltet, bleibt ununterbrochen sozialversichert und profitiert somit auch während des Sabbaticals von den Zuschüssen seiner Arbeitgeberin bzw. seines Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 

Schritt drei: Alternativen prüfen

 

Stimmt die Personalabteilung der Einrichtung eines Zeitwertkontos nicht zu - einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht -, müssen Interessierte nach anderen Wegen suchen, um ihr Sabbatical zu realisieren. Denkbar ist es zum Beispiel, für die gewünschte Zeit einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Doch selbst wenn die Chefin oder der Chef zustimmt, ist diese Variante nicht uneingeschränkt zu empfehlen.

 

Der Grund: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in einer solchen Gestaltung nicht nur vollständig ohne Gehaltszahlungen auskommen. Sie verlieren auch die Zuschüsse zu ihrem Sozialversicherungsschutz und müssen die Beiträge zur ihrer Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche bezahlen.

 

Immerhin: Der vollständige Gehaltsverzicht während des Sabbaticals kann auch hier die Steuerlast senken. Denn wer weniger verdient, der zahlt am Ende auch weniger Steuern.

 

Resturlaub bei Jobwechsel: Was passiert mit den Urlaubstagen?

 

Die Anzahl der Berufstätigen, die über einen Jobwechsel nachdenken, ist in den letzten Jahren gestiegen. Laut einer Forsa-Studie vom Januar 2022 ist jeder Vierte offen für einen neuen Job oder hat bereits konkrete Schritte in die Wege geleitet. Wer seine Stelle dann tatsächlich kündigt, steht vor vielen rechtlichen Fragen. Was passiert zum Beispiel mit dem Resturlaub, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln? Antworten hat Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

 

Resturlaub bei Jobwechsel

 

Urlaubsanspruch: Zeitpunkt der Kündigung entscheidend

 

Gründe für einen Jobwechsel gibt es viele: Verbesserung des Gehalts oder der Work-Life-Balance, Interesse an einem anderen Aufgabengebiet oder Unzufriedenheit mit Führungskräften sind nur einige davon. Fällt die Kündigung nicht gerade auf den Jahreswechsel, haben viele ihren Jahresurlaub noch nicht vollständig genommen. Was passiert also mit den restlichen Tagen? „Auf wie viele Urlaubstage Arbeitnehmer noch Anspruch haben, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab“, erklärt Michaela Rassat. § 5 Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. Juni Mitarbeitern pro Beschäftigungsmonat anteilig der Jahresurlaub in Höhe von einem Zwölftel zusteht. Das bedeutet konkret: „Wer beispielsweise im laufenden Jahr drei Monate beschäftigt war, hat Anspruch auf drei Zwölftel seines Jahresurlaubs“, so die ERGO Juristin. „Endet das Arbeitsverhältnis hingegen erst in der zweiten Jahreshälfte, steht Beschäftigten bei ihrem alten Arbeitgeber der vollständige gesetzliche Jahresurlaub zu“, so die ERGO Juristin. Voraussetzung in beiden Fällen: Das Arbeitsverhältnis bestand mindestens sechs Monate. Denn erst nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch.

 

Urlaub ausbezahlen lassen?

 

Wer noch Anspruch auf Urlaubstage von seinem bisherigen Arbeitgeber hat, aber nicht die Möglichkeit, die verbleibenden Tage auch zu nehmen, kann sich den Resturlaub ausbezahlen lassen. „Wie hoch die sogenannte Urlaubsabgeltung ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 13 Wochen ab“, so Rassat. Dieser wird durch die Zahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum geteilt und dann mit den Urlaubstagen multipliziert. Für Arbeitnehmer wichtig zu wissen: „Wer beim alten Arbeitgeber schon den vollen Jahresurlaub genommen oder dafür Urlaubsabgeltung erhalten hat, hat beim neuen Arbeitgeber in dem Jahr keinen Anspruch mehr auf freie Tage“, erläutert die ERGO Juristin. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: „Sind im neuen Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vereinbart als beim alten Arbeitgeber oder wurde eine andere Regelung getroffen, kann der Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem noch Urlaub nehmen“, so Rassat. Übrigens: Der neue Arbeitgeber muss erst dann Urlaub gewähren, wenn ihm ein Nachweis darüber vorliegt, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer in diesem Jahr schon beim früheren Arbeitgeber genommen hat oder sich hat abgelten lassen. Der frühere Arbeitgeber ist daher verpflichtet, eine sogenannte Urlaubsbescheinigung zu erstellen. Wer beim neuen Arbeitgeber Urlaub beantragt, obwohl sein Jahresurlaub schon beim alten Betrieb vollständig aufgebraucht war, riskiert eine Kündigung.

 

Urlaub mitnehmen?

 

Beschäftigte, die sich ihren Urlaub nicht ausbezahlen lassen wollen, können die Tage auch auf das neue Arbeitsverhältnis übertragen lassen. „Um sogenannte Doppelansprüche zu vermeiden, benötigen sie dann ebenfalls eine Bescheinigung von ihrem alten Arbeitgeber über die bereits genommenen Urlaubstage“, so Rassat. Um dieses Dokument sollten sich Arbeitnehmer also rechtzeitig kümmern. Die ERGO Juristin weist außerdem darauf hin, dass bei einem Jobwechsel zum Jahresende übrige Urlaubstage nicht zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können.

 

Urlaub bereits genommen?

 

Eine Frage bleibt noch offen: Was passiert, wenn Arbeitnehmer ihren gesamten Jahresurlaub bereits genommen haben und dann die Arbeitsstelle im ersten Halbjahr wechseln? „Das Problem ist: In diesem Fall haben sie mehr Urlaub genommen, als ihnen eigentlich zusteht“, erklärt die Rechtsschutzexpertin von ERGO. Laut § 5 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Angestellte das Urlaubsentgelt, also das während des Urlaubs weitergezahlte Gehalt, dann nicht zurückzahlen – so lange sie sich die Urlaubstage nicht arglistig erschlichen haben. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitgeber. „Eine andere Rechtslage kann je nach Arbeitsvertrag für bereits gezahltes Urlaubsgeld gelten: Dieses kann der alte Chef unter Umständen anteilig zurückfordern“, ergänzt Rassat.

 

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

 

Mit Urteil vom 03.04.2019 – VI R 46/17 hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.

 

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Anders ist dies, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Aufwendungen bis zu 1.250 € im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen der Höhe nach unbeschränkt abgezogen werden.

 

Im Streitfall machte eine Flugbegleiterin Aufwendungen in Höhe von 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Für die dort verrichteten Arbeiten stand ihr unstreitig kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Das Finanzgericht war aber der Ansicht, angesichts des sehr geringen Anteils dieser Arbeiten im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit der Klägerin sei das Vorhalten des Arbeitszimmers nicht erforderlich, da diese Arbeiten auch andernorts (bspw. am Küchentisch) hätten ausgeführt werden können.

 

Dem folgte der BFH nicht. Das Gesetz regelt unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar sind. Insoweit typisiert das Gesetz die Erforderlichkeit der beruflichen oder betrieblichen Nutzung des Arbeitszimmers für die Fälle, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet, ohne den Begriff der Erforderlichkeit zu einer zu überprüfenden Voraussetzung für den Abzug zu machen. Ob der Steuerpflichtige die Arbeiten, für die ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, leicht an einem anderen Ort in der Wohnung –am Küchentisch, im Esszimmer oder in einem anderen Raum– hätte erledigen können, ist deshalb unerheblich.

 

Lebenseinkommen: So viel verdienen wir in unserem Berufsleben

 

Wie viel Gehalt verdienen wir in unserem gesamten Berufsleben? Und ab wann zahlt sich ein Bachelor- oder Masterabschluss gegenüber einer nicht-akademischen Ausbildung aus? Die Vergütungsexpert*innen von Gehalt.de haben auf Basis von 740.984 Datensätzen die Brutto-Lebenseinkommen von Beschäftigten nach Qualifikation, Geschlecht und Führungsverantwortung analysiert. Zusätzlich haben sie ausgewählte Branchen und Berufe betrachtet. Die Ergebnisse: Frauen erhalten von Karrierestart bis Renteneintritt fast 700.000 Euro weniger als Männer. Akademiker*innen verdienen über eine Million Euro mehr als Nicht-Akademiker*innen.

 

Die Höhe des Lebenseinkommens ist eine Frage des Geschlechts. Über das gesamte Berufsleben gerechnet verdienen Männer rund 2,36 Mio. Euro. Frauen kommen im selben Zeitraum auf rund 1,66 Mio. Euro. Die Gehaltsentwicklung bei Frauen stagniert ab dem 35. Lebensjahr. Weibliche Beschäftigte verdienen ab diesem Zeitpunkt jährlich rund 38.000 Euro. "Im fortgeschrittenen Alter ist der Faktor Personalverantwortung ausschlaggebend für das weitere Lohnwachstum. Da der Anteil der weiblichen Führungskräfte nach wie vor deutlich geringer ist, erreichen die Gehälter für Frauen mit Anfang 40 ein Plateau", so Philip Bierbach, Geschäftsführer von GEHALT.de.

 

Ein Studium zahlt sich schnell aus

 

Andererseits ist die Höhe des kumulierten Lebenseinkommens abhängig vom Bildungsweg. Laut der Analyse von GEHALT.de verdienen Akademiker*innen im Alter von 24 und 30 Jahren rund 45.500 Euro jährlich. Beschäftigte ohne akademischen Abschluss verdienen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren zwar weniger (30.500 Euro), beziehen allerdings auch früher ihr erstes Gehalt. Im Alter von 35 Jahren haben Akademiker*innen bereits 593.000 Euro verdient und damit Beschäftigte ohne akademischen Abschluss überholt (574.000 Euro).

 

Ein Masterabschluss rechnet sich ab dem 40. Lebensjahr

 

Beschäftigte mit Bachelorabschluss verdienen bei Berufseinstieg rund 40.500 Euro jährlich. Masterstudent*innen beginnen ihre Karriere später, beziehen in den ersten Berufsjahren jedoch ein Gehalt von 48.400 Euro. Mit 40 Jahren haben Masterabsolvent*innen ein Lebenseinkommen von 910.100 Euro angehäuft und damit die Bachelorabsolvent*innen (894.000 Euro) überholt. Vergleichen die Analyst*innen die Lebenseinkommen zu Karriereende, so haben Masterabsolvent*innen insgesamt rund 300.000 Euro mehr verdient als Bachelorabsolvent*innen.

 

Ausnahmen: Hohes Gehalt auch ohne Studium

 

Doch auch mit einer Ausbildung können Beschäftigte gut verdienen, mit Führungsverantwortung sogar mehr als Akademiker*innen. Leiter*innen in der Logistik, die schon früh Personalverantwortung übernehmen, können in ihrer Karriere insgesamt bis zu 3,9 Millionen Euro verdienen. Auch Key-Account Manager*innen kommen mit 3,1 Millionen Euro auf ein lukratives Lebenseinkommen. Im Gegensatz dazu erhalten Erzieher*innen mit rund 1,6 Millionen Euro vergleichsweise wenig.

 

"Stellen, die einen akademischen Abschluss erfordern, werden grundsätzlich höher vergütet, da sie komplexer sind und häufig Personal- und Umsatzverantwortung beinhalten. Doch auch Beschäftigte nach einer Ausbildung können lukrative Gehälter erzielen - insbesondere in Führungspositionen", so Bierbach.

 

Lebenseinkommen in Automobilbranche und Hotels- und Gaststätten

 

Auch der Einfluss der Branche, in der Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, ist immens: Die Gehälter in Hotels und Gaststätten sind traditionell niedrig. Berufseinsteiger*innen beziehen in ihren ersten Jahren rund 26.000 Euro jährlich. Zum Renteneintritt beträgt ihr kumuliertes Lebenseinkommen 1,3 Millionen Euro. Beschäftigte in der Automobilbranche starten dagegen mit einem lukrativeren Einstiegsgehalt von rund 40.800 Euro jährlich. Bereits mit 45 Jahren haben sie mit 1,39 Millionen Euro mehr verdient als Beschäftigte in der Hotels- und Gaststättenbranche in ihrem gesamten Berufsleben. Bei Renteneintritt beträgt das Lebenseinkommen von Beschäftigten aus der Automobilbranche rund drei Millionen Euro.

 

Drei Viertel der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit

 

Im Jahr 2019 bestritten 74 % der Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre eigene Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren das 37,8 Millionen Personen. Unterschiedlich hoch waren die Anteile bei Männern und Frauen: 80 % der Männer und 68 % der Frauen zwischen 18 und 64 Jahren lebten überwiegend von ihrer Erwerbstätigkeit.

 

9 % aller 18- bis 64-Jährigen (4,4 Millionen) lebten 2019 hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen). 12 % nannten als Haupteinkommensquelle Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel von Partnerin beziehungsweise Partner oder den Eltern). Das traf auf 6 % der Männer und 18 % der Frauen zu. Insgesamt waren das 6,1 Millionen Personen.

 

Für Personen im Alter ab 65 Jahren waren im Jahr 2019 Renten- und Pensionszahlungen die Haupteinkommensquelle (89 % oder 15,3 Millionen Personen). Bei den Männern waren es 92 %, bei den Frauen 87 %. Fast jede zehnte Frau (9 %) in diesem Alter bestritt ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Einkünfte von Angehörigen (Männer: 0,5 %).

 

Immer mehr Frauen leben überwiegend von eigener Erwerbstätigkeit

 

Der Anteil der 18- bis 64-Jährigen, die nach eigenen Angaben überwiegend von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit leben, hatte im Jahr 2000 noch bei 63 % gelegen. Das waren rund elf Prozentpunkte weniger als 2019. In dieser Altersgruppe bezogen 52 % der Frauen und 74 % der Männer im Jahr 2000 die Mittel für ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit. Zum Jahr 2019 stiegen diese Werte folglich um sechs Prozentpunkte bei den Männern und 16 Prozentpunkte bei den Frauen.

 

Im Vergleich der Jahre 2000 und 2019 ist der Anteil der 18- bis 64-jährigen Frauen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Einkünfte von Angehörigen beziehen, von 29 % auf 18 % gesunken. Der Anteil der 18- bis 64-Jährigen, die überwiegend von öffentlichen Leistungen (ohne Rente und Pensionen) leben, hat sich seit dem Jahr 2000 nicht verändert; er lag zu beiden Zeitpunkten bei rund 9 %.

 

Recht auf Weihnachtsgeld? Wann Arbeitnehmer mit der willkommenen Sonderzahlung rechnen dürfen

 

Für viele Arbeitnehmer ist das Ende des Novembers ein vorgezogenes Weihnachtsfest. Denn dann erhalten etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Ob es ein Recht auf die Sonderzahlung gibt und welche Regelungen bei Teilzeitangestellten und Minijobbern gelten, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

 

Kein gesetzlicher Anspruch

 

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche – steuerpflichtige – Zahlung, die der Arbeitgeber vor Weihnachten leistet. „Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht“, so Michaela Rassat. „Er kann aber in einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Zudem kann er sich aus einer betrieblichen Übung oder der Gleichbehandlung im Kollegen-Kreis ergeben.“ Eine sogenannte betriebliche Übung ist ein Gewohnheitsrecht. Das heißt, es steht nicht im Gesetz, sondern basiert auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (bestätigt unter anderem durch das Urteil vom 23. August 2017, Az. 10 AZR 136/17). Dieses Gewohnheitsrecht gilt, wenn der Arbeitnehmer oder die Belegschaft mindestens drei Jahre lang ein Weihnachtsgeld vorbehaltlos und immer in derselben Höhe oder nach der gleichen Berechnungsmethode erhalten haben.

 

Höhe des Weihnachtsgeldes

 

Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann, muss aber nicht vertraglich festgelegt sein. Ohne vertragliche Regelung entscheidet der Arbeitgeber, wie hoch es ausfällt. Meist entspricht die Sonderzahlung einem festen Prozentsatz des Monatseinkommens. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Zahlung die ganze Belegschaft im gleichen Maße zu berücksichtigen“, weiß die ERGO Rechtsexpertin. „Will er Arbeitnehmer unterschiedlich behandeln, muss er dies sachlich begründen. Bei der Höhe des Betrages kann er zum Beispiel individuelle Faktoren wie Anzahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Erreichen von Zielvorgaben miteinbeziehen.“ Einen sachlichen Grund braucht der Arbeitgeber auch, wenn er einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen will. Unterschiedlich hohe Weihnachtsgratifikationen zum Beispiel aufgrund des Geschlechts sind diskriminierend und daher nicht erlaubt. „Hier gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz“, erläutert Rassat.

 

Weihnachtsgeld bei Teilzeit, Minijob oder Befristung

 

Zahlt der Arbeitgeber generell Weihnachtsgeld, haben aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch Arbeitnehmer Anspruch darauf, die nicht in Vollzeit arbeiten: „Teilzeit-Mitarbeiter erhalten die vorweihnachtliche Sonderzahlung anteilig“, so die ERGO Expertin. Das gilt auch für Mitarbeiter, die auf 450 Euro-Basis arbeiten, sogenannte Minijobber. Hier richtet sich die Zahlung nach den geleisteten Wochenstunden. Wichtig zu wissen: „Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdienen. Überschreitet das Jahreseinkommen durch die Zahlung von Weihnachtsgeld diese Grenze, besteht Sozialversicherungspflicht“, weiß Rassat. Wer einen befristeten Vertrag hat, für den gelten dieselben Regelungen wie für unbefristet Beschäftigte: Es besteht grundsätzlich Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Beschäftigungsdauer. Sind Arbeitnehmer also beispielsweise weniger als ein Jahr lang beschäftigt, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld entsprechend kürzen.

 

Gekündigtes Arbeitsverhältnis: Vorsicht bei einer Stichtagsregelung

 

Auch bei einer Kündigung kann dem Arbeitnehmer eine anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes zustehen. „In diesem Fall sollte er einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen“, empfiehlt die Juristin. Einige Verträge enthalten eine sogenannte Stichtagsregelung. Der Arbeitnehmer erhält nur dann Weihnachtsgeld, wenn er sich zu dem genannten Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Diese Regelung kann einen Arbeitnehmer aber unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzahlung die geleistete Arbeit belohnen möchte. Will der Arbeitgeber stattdessen jedoch die Betriebstreue honorieren, ist eine Stichtagsregelung wirksam.

 

Wann verfällt eigentlich der Resturlaub?

 

Ob restliche Urlaubstage zu einem bestimmten Stichtag verfallen können, hat in der Vergangenheit immer wieder zu Streit geführt. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klar vorgegeben, wie Arbeitgeber mit dem Resturlaub ihrer Mitarbeiter umgehen sollten. Mit Blick auf das Jahresende erklärt Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Gunnar Roloff in Rostock, was Arbeitgeber beachten sollten, damit keine teuren Nachforderungen auf sie zukommen.

 

Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

 

Laut Bundesurlaubsgesetz verfallen nicht genommene Urlaubstage zum 31. Dezember oder zum 31. März des Folgejahres. Das Bundesarbeitsgericht lehnt jedoch die reine Stichtagsregelung ab. Es ist der Auffassung, dass Urlaubstage nur dann verfallen, wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer eindeutig und schriftlich dazu auffordern, dass sie ihren Urlaub zum 31. Dezember oder zum 31. März des Folgejahres nehmen müssen und diese ihn dann nicht nehmen.

 

Was müssen Arbeitgeber bei Minijobbern beachten?

 

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub. Nehmen Minijobber ihren Urlaub nicht, kann es passieren, dass sie die 450-Euro-Grenze überschreiten. Denn nicht genommene und nicht verfallene Urlaubstage sind abzugelten. Das kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer führen.

 

Wie können sich Arbeitgeber vor Nachforderungen schützen?

 

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie ihren Urlaub nehmen müssen. „Leider ist das aufwendig“, so Ecovis-Experte Roloff. Denn Arbeitgeber müssen jedem einzelnen schriftlich mitteilen, wie viele Urlaubstage er noch hat und bis wann sie verfallen. „Am besten, Sie lassen sich von ihren Mitarbeitern per Datum und Unterschrift bestätigen, dass sie die Information bekommen haben“, rät Arbeitsrechtler Roloff.

 

Was müssen Arbeitgeber zum Jahresende 2019 beachten?

 

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig vor Jahresende 2019 auf noch bestehenden Resturlaub eindeutig und schriftlich hinweisen. Nehmen Mitarbeiter den Urlaub dann dennoch nicht, so verfällt er. Ohne den Hinweis könnten Arbeitnehmer den Urlaub noch Jahre später nachfordern. „Insbesondere bei Minijobbern kann das für Arbeitgeber richtig teuer werden“, warnt Gunnar Roloff.

 

Druckversion | Sitemap
© Verbraucherfinanzen-Deutschland.de