Kfz-Schadensregulierung: So wird ein Unfall nicht doppelt teuer

 

Herbst und Winter sind bei vielen Autofahrer:innen unbeliebt: Es ist früh dunkel, oft nass, Laub oder Frost machen die Fahrbahn rutschig und die Straßen sind meist voll. Auch Nebel macht in dieser Jahreszeit vielen zu schaffen. Rund zwei Drittel der schweren Nebelunfälle passieren zwischen Oktober und Dezember. Was ein Unfall für die Kfz-Versicherung bedeutet, erklärt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW: „Das wird oft unterschätzt. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich durch den Schaden nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in den Folgejahren.“

 

Reparaturen bei kleinen Unfallschäden selbst zahlen Wer einen Unfall hat, kann überlegen, die Reparatur am Auto selbst zu bezahlen und nicht die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das gilt vor allem bei einem geringen Sachschaden, und zwar für Schäden am eigenen Auto ebenso wie an einem gegnerischen Fahrzeug. Denn eine Unfallmeldung hat zur Folge, dass die Kfz-Versicherung den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt reduziert. Meldet ein Fahrzeughalter seiner Kfz-Versicherung einen Schaden, erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFK) im darauffolgenden Jahr. Das bedeutet, dass der persönliche Schadenfreiheitsrabatt sinkt und sich die Versicherungsprämie im Jahr nach dem Unfall unter Umständen deutlich erhöht. Dies gilt für die Haftpflicht und für die Vollkaskoversicherung. So kann man in der Haftpflicht beispielsweise von einer SF-Klasse 22 nach einem Unfall in die SF-Klasse 11 abrutschen, bei weiteren Unfällen entsprechend noch tiefer. Finanziell bedeutet das deutlich höhere Beiträge für mehrere Jahre. Welche Rückstufung gilt, ist in der Rückstufungstabelle jedes Versicherers festgelegt.

 

Ab wann lohnt sich eine Regulierung auf eigene Kosten?

 

Ein weiteres Argument für eine Eigenregulierung: Ob kleiner Kratzer oder Großschaden – die Rückstufung erfolgt unabhängig von der Schadenshöhe. Zudem kommt in vielen Fällen noch ein vereinbarter Selbstbehalt, den man in jedem Fall tragen muss. Als Faustformel gilt: Bei Schäden bis 1.000 Euro ist es meist vorteilhaft, wenn man diese selbst reguliert. Die Stiftung Warentest bietet online einen Rechner zur individuellen Berechnung an, bis zu welcher Summe es sich lohnt, Schäden selbst zu zahlen. Zu bedenken ist dabei, ob der Versicherungsschutz auch im Folgejahr noch benötigt wird. Möchte man für das in die Jahre gekommene Auto ohnehin zukünftig auf den Vollkaskoschutz verzichten oder das Autofahren gleich ganz aufgeben, kann die Rückstufung gegebenenfalls hingenommen werden.

 

Auch möglich: Sich nachträglich „freikaufen“

 

Oft kann man auch nachträglich Schäden „freikaufen“, also zunächst vom Versicherer bezahlte Schäden dann doch selber übernehmen und so eine Rückstufung auch noch nach erfolgter Regulierung verhindern. Das ist vor allem deshalb eine gute Option, da die Kosten eines Unfalls vorab nur schwer einzuschätzen sind und es unterschiedlich ausfällt, wie teuer eine Rückstufung in der Haftpflicht und Vollkaskoversicherung tatsächlich ausfällt. In der Regel hat man sechs Monate nach der Regulierung durch den Versicherer Zeit, den Schaden „zurückzukaufen“, also selbst zu bezahlen. Die Frist ist in den Bedingungen der eigenen Versicherung zu finden.

 

Wann lohnt sich ein Rabattschutz?

 

Autofahrer:innen können sich davor schützen, im Falle eines Unfalls in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Das nennt sich Rabattschutz. Damit hat man in der Regel einen Unfallschaden pro Jahr frei – unabhängig von der Höhe des Schadens. Allerdings gibt es den Rabattschutz nicht umsonst. Die Absicherung verteuert den Versicherungsschutz (die Höhe variiert je nach Auto und Versicherer), kann sich aber für Vielfahrer und bei teuren Autos durchaus lohnen. Wichtig zu wissen: Der Rabattschutz gilt nur bei dem aktuellen Versicherer. Bei einem Versicherungswechsel wird nach einem Unfall dennoch eine Rückstufung beim neuen Versicherer vorgenommen.

 

Mit Sonderkündigungsrecht zu günstigem Kfz-Versicherer wechseln

 

Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten

 

Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November?

 

Mit Telematik zusätzlich sparen

 

Seit zwei Jahren gehört Inflation wieder zum Alltag. Sparen rückt immer stärker in den Fokus. Genau der richtige Moment, um seine Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht - auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen.

 

Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten Jahr, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Ausschlaggebend ist laut der HUK-COBURG der Grund für die günstigere Prämie. Sinkt der Beitrag zum Beispiel nur, weil sich wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau an sich steigt, bleibt die Sonderkündigung auf jeden Fall eine Option. Warum? Bei dieser Konstellation kann der Kunde beim Versicherungswechsel oft nicht allein von der günstigeren SF-Klasse, sondern auch vom günstigeren Tarifniveau eines neuen Versicherers profitieren.

 

Genau hinschauen und Geld sparen

 

Vergleichen lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro sind durchaus möglich. Vergleichsportale helfen dabei. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer. Zudem handelt es sich leistungsseitig oft um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen ist also unerlässlich.

 

Onlineportale arbeiten außerdem auf Provisionsbasis. Für jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Versicherer eine Prämie. Sie sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Kfz-Versicherer wie die HUK-COBURG sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei einem günstigen Versicherer.

 

Bei voller Leistung Kfz-Prämie sparen

 

Geld können Autofahrer:innen aber auch noch anderer Stelle sparen und das bei vollem Leistungsumfang ihres Versicherungsschutzes. Neben Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung, sind es vor allem Telematik-Tarife, die das Kundenportemonnaie entlasten. Wer sicher und vorausschauend fährt, wird mit einem Bonus belohnt und zahlt bis zu 30 Prozent weniger Beitrag.

 

Wintereinbruch: Sommerreifen können Versicherungsschutz mindern

 

Wenn im Winter die Fahrbahnen glatter werden, sollte man seine Autoreifen rechtzeitig an die zunehmend widrige Witterung anpassen. „Ist das Fahrzeug nicht winterfest auf den Straßen unterwegs, kann es im Schadenfall teuer werden. Denn sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung grob fahrlässig herbeigeführt wurde“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Der Versicherer würde dann unter Umständen nicht den kompletten Schaden übernehmen. Es droht ein verminderter Versicherungsschutz.

 

Daher ist es empfehlenswert, vor Abschluss einer Kaskoversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht. Allerdings kommt dieser Ratschlag keinem Freifahrtschein für die falsche Bereifung gleich. Schließlich sind Winterreifen sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die anderer von hoher Relevanz.

 

„Der Haftpflichtversicherer leistet zwar, wenn man mit falscher Bereifung ein anderes Auto beschädigt, kann die Verursacherin oder den Verursacher aber in Regress nehmen. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro“, sagt Boss. Man spricht hier von einer Obliegenheitsverletzung.

 

Die Krux: In Deutschland gibt es nicht „den einen“ Stichtag, ab dem Winterreifen als verpflichtend gelten. Stattdessen sind Autohalter*innen allgemeiner verpflichtet, die Bereifung den Witterungsverhältnissen situativ anzupassen. Zu diesen zählen unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

 

-> Fahrzeuge, für die die Winterreifenpflicht nicht gilt, sind unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

 

Wird man mit unangepasster Bereifung erwischt, droht ein Bußgeld von 60 Euro beziehungsweise 80 Euro bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Werden andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet, werden 100 Euro verlangt. Bei einem Unfall müssen 120 Euro gezahlt werden. Zudem bringt jede Missachtung einen Punkt in Flensburg ein.

 

Beim Winterreifenkauf aufs Alpine-Symbol achten

 

Als geeignete Winterreifen kommen seit 2018 ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) infrage. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung gelten nicht mehr als wintertauglich, dürfen jedoch in einer Übergangsfrist bis September 2024 aufgezogen werden. Auch wer mit Ganzjahresreifen unterwegs ist, ist auf der sicheren Seite. Denn sie gelten rechtlich als Winterreifen. Allerdings nur, solange sie mit dem Alpine-Symbol (oder bis 09/24 die M+S-Kennzeichnung) ausgewiesen sind. Sind die Symbole nicht vorhanden, gelten die Reifen als Sommerreifen.

 

Wann sind Fahrgemeinschaften gesetzlich unfallversichert?

 

Die Spritpreise steigen gerade und ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht abzusehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden deshalb Fahrgemeinschaften, um zur Arbeit zu kommen. Das spart Benzin und schont das Portemonnaie. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert wie es um den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung steht.

 

Auch Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach einem Unfall übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten für die medizinische Betreuung und weitere Rehabilitation. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten. Die Fahrgemeinschaft muss zudem nicht regelmäßig stattfinden.

 

Versichert sind das Abholen der einzelnen Mitfahrerinnen und Mitfahrer von zu Hause sowie das Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen und Wohnorten. Die Reihenfolge sollte stets so gewählt werden, dass die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert wird. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste, aber der verkehrsgünstigste sein. Wer z. B. einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht. Wird die Fahrt allerdings für einen privaten Grund unterbrochen oder ein Umweg gewählt - zum Beispiel für einen Zwischenstopp in der Bäckerei -, erlischt der Versicherungsschutz und beginnt erst wieder, wenn der ursprüngliche Weg zum Ziel wieder aufgenommen wird.

 

Nach einem Unfall sorgt die Berufsgenossenschaft für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Zu den finanziellen Leistungen gehören z. B. Verletzten- und Übergangsgeld oder eine Rente, die bei bleibenden Gesundheitsschäden ausgezahlt wird. 

 

Spritpreisexplosion: In drei Schritten Sparpotenziale ausnutzen

 

Die Spritpreise sind im Höhenflug - Tendenz weiter steigend. Doch mit der richtigen Strategie lassen sich einige Sparpotenziale nutzen und bares Geld sparen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, gibt drei Tipps, um mit dem Auto günstiger unterwegs zu sein:

 

1. Zur richtigen Zeit tanken

 

Die Tankstelle möglichst abends ansteuern. In der Regel ist zwischen 18 und 20 Uhr der günstigste Zeitraum erreicht. Spontan zu tanken, sobald das Lämpchen leuchtet, kann hingegen unnötig teuer sein. Gerade im morgendlichen Berufsverkehr sind die Spritpreise hoch. ACE-Zusatztipp: Der Preisvergleich per App kann eine nicht unerhebliche zusätzliche Ersparnis einbringen.

 

2. Fahrzeuggewicht reduzieren

 

Regelmäßig den Kofferraum zu entrümpeln und ungenutzte Dachgepäckträger direkt abzumontieren zahlt sich aus. So kann der Verbrauch eines modernen Fahrzeugs um bis zu einen Liter pro 100 Kilometer gesenkt werden.

 

3. Reifendruck prüfen

 

Möglichst bei jedem zweiten Tankstopp und mindestens einmal im Monat den Reifendruck prüfen. Denn zu wenig Luft in den Reifen wirkt sich nicht nur ungünstig auf das Fahrzeughandling und den Bremsweg aus, sondern erhöht auch den Spritverbrauch deutlich. Schon 0,5 bar weniger Luftdruck als vom Hersteller empfohlen, bedeuten auf hundert Kilometern einen Mehrverbrauch von fünf Prozent. Bei 5 Liter/100 km Spritverbrauch kommen dann 0,25 Liter/100 km dazu. Wichtig hierbei: Den Reifendruck entsprechend der Zuladung anpassen.

 

Oldtimerversicherung: Worauf Autofahrer achten sollten 

 

Ein schicker Oldtimer muss kein Vermögen kosten - auch wenn Liebhaber beim Kauf mancher Exemplare ordentlich in die Tasche greifen. Zumindest der Versicherungsschutz ist oft gar nicht teuer. Der Grund: Klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren. Worauf es beim Versichern ankommt und welche Besonderheiten gelten, verrät die ADAC Autoversicherung AG.

 

Wie ist ein Oldtimer definiert?

 

Was ein Oldtimer ist, hat der Gesetzgeber festgelegt: Es sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und gut erhalten sind. Zudem müssen sie weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Ist das erfüllt, kann das Gefährt mit einem H-Kennzeichen ("historisches Fahrzeug") offiziell als Oldtimer zugelassen werden. Für eine Oldtimerversicherung ist ein solches Kennzeichen aber keine Voraussetzung.

 

Bei manchen Versicherern, wie etwa der Classic-Car-Versicherung der ADAC Autoversicherung, können sogar Pkw ab einem Alter von 20 Jahren und einem Marktwert von 5.000 Euro als Klassiker versichert werden. Liebhaberfahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, werden als Youngtimer bezeichnet und entweder mit dem üblichen Kfz-Kennzeichen oder einem Saisonkennzeichen zugelassen.

 

Versicherungssumme und Abdeckung von Schäden

 

Wie für jedes Auto ist auch für klassische Fahrzeuge die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Autofahrer auch bei Oldtimern auf eine hohe Versicherungssumme achten. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro für Sachschäden und bis zu 15 Millionen Euro pro verletzte Person bei Personenschäden. Der Haftpflichtschutz kann durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden. Die Teilkasko versichert den Oldtimer gegen Diebstahl, Brände oder Explosionen, Glasschäden und Kurzschlüsse. Im Schutz inbegriffen sind auch Elementarschäden, etwa durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Auch die Kosten einer Kollision mit einem Reh oder Wildschwein werden von der Teilkasko übernommen. Besser ist allerdings, wenn die Versicherung nicht nur bei Zusammenstößen mit Haarwild zahlt, sondern bei Tieren aller Art.

 

Worauf Oldtimerfreunde ebenfalls achten sollten: Sind Schäden, die bei einem Fahrzeugtransport entstehen, versichert? Ein umfassender Teilkaskoschutz sollte das beinhalten. Auch der Schutz vor Vandalismus kann sich lohnen. Die Leistungen hierfür sind entweder bereits in der Teilkasko enthalten - wie etwa bei der ADAC Classic-Car-Versicherung - oder in der Vollkasko. Da Liebhaberfahrzeuge oft an Wert gewinnen, empfiehlt es sich, dass Wertsteigerungen beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Bei einigen Versicherern ist dies sogar bei Steigerungen um bis zu 30 Prozent der Fall.

 

Die Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen auch selbstverschuldete Schäden am Oldtimer ab. Wichtig: der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Dann besteht auch voller Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine rote Ampel übersehen wird und es so zum Unfall kommt. Wer sein Fahrzeug besonders gut absichern möchte, wird zudem über eine Allgefahrendeckung nachdenken, die auch weitere Risiken - wie Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden - abdeckt.

 

Finanziell beruhigt auf Fahrt gehen

 

Trotz vieler Ähnlichkeiten zu einer normalen Kfz-Versicherung gibt es beim Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge auch Besonderheiten. Die jährliche Fahrleistung ist üblicherweise begrenzt, oft auf 9000 Kilometer. Zudem setzen die Versicherer in der Regel voraus, dass zusätzlich ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist. Und im Schadenfall ändert sich normalerweise nichts am Tarif. Autofahrer werden also auch bei selbstverschuldeten Unfällen nicht zurückgestuft. So lassen sich die Ausfahrten mit dem Klassiker noch beruhigter angehen.

 

Rückstufung nach Unfall: Darauf sollten Verbraucher bei ihrer Kfz-Versicherung achten

 

Nach einem selbstverschuldeten Unfall stuft die Kfz-Versicherung den Versicherungsnehmer in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Das bedeutet, dass sein Beitragsrabatt sinkt und er ab dem kommenden Versicherungsjahr mit höheren Kosten rechnen muss. Die Rückstufung erfolgt dabei aber nicht in allen Tarifen gleich. Das kann Beitragsunterschiede von mehreren Hundert Euro bedeuten. Ein Beispiel:

 

Versicherung A kostet jährlich rund 20 Euro weniger als Versicherung B. Nach einem Unfall stuft A den Versicherungsnehmer aber deutlich stärker in der Schadenfreiheitsklasse zurück als B. Das führt dazu, dass im Folgejahr für Versicherung A rund 530 Euro mehr fällig werden als für Versicherung B.

 

"Verbraucher sollten vor Abschluss ihrer Kfz-Versicherung auch immer darauf achten, wie stark sie im Schadensfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Detaillierte Informationen in Form einer sogenannten Rückstufungstabelle finden Verbraucher in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs."

 

Wildunfall – und nun?

 

Im Herbst wird es auf Deutschlands Straßen gefährlicher: Durch vermehrten Wildwechsel steigt insbesondere in der Dämmerung das Unfallrisiko. Glücklicherweise bleibt es bei den meisten Wildunfällen bei Blechschäden. Vor den Folgekosten schützt die richtige Versicherung. „Die Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Kollisionen mit Haarwild entstehen. Unfälle mit Tieren jeder Art sind damit aber nicht versichert“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Kfz-Halter*innen sollten daher prüfen, ob ihre Police auch den sogenannten erweiterten Wildschadenschutz beinhaltet.

 

 

Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung versichert. Als Haarwild gelten unter anderem Hasen, Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche. Nicht in diesem Versicherungsschutz enthalten sind hingegen Unfälle mit Nutz- und Haustieren – beispielsweise mit einer Kuh oder Katze. Auch Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht abgedeckt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Versicherungsbedingungen ausdrücklich einen Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließen. „Auf diese sogenannte erweiterte Wildschadenklausel sollten Kfz-Halterinnen und –Halter achten – am besten vor Abschluss des Vertrages“, rät Boss.

 

Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, müssen übrigens keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt fürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung indes regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

 

Nach einem Wildunfall sollten Betroffene zunächst die Unfallstelle absichern, die Polizei rufen und am Unfallort auf Polizei beziehungsweise Jäger warten. Auf keinen Fall darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden, da sonst eine Anzeige wegen Wilderei droht. Wichtig ist zudem die Dokumentation des Schadens durch Fotos und die umgehende Meldung an die Kfz-Versicherung.

 

Familienrabatt in der Kfz-Versicherung? Eltern zahlen drauf

 

Früher hieß es, junge Familien sparen bei der Auto-Versicherung: Die Versicherer würden die Vorsicht junger Eltern belohnen. Doch die aktuelle Untersuchung von Finanztip zeigt, dass Eltern in der Kfz-Versicherung oft nicht sparen. Vielmehr müssen sie besonders gut vergleichen - sonst zahlen sie drauf.

 

Familien fahren vorsichtiger? Das sehen die Versicherer ganz offenbar nicht so. "Oft denken Eltern, dass sie in der Kfz-Versicherung durch einen Familienrabatt einen Bonus einfahren können", sagt Kathrin Gotthold, Versicherungs-Expertin bei Finanztip. "Der Gedanke dahinter ist, dass Eltern - vor allem mit kleineren Kindern im Auto - tendenziell vorsichtiger und sicherer unterwegs seien. Und das müsse sich doch auch positiv auf den Beitrag niederschlagen." Allerdings zeigt die aktuelle Finanztip-Studie: Bei einem Großteil der untersuchten Versicherungstarife gibt es keinen Rabatt für Kinder - vielmehr wird es für Eltern teils deutlich teurer.

 

Gründlich vergleichen lohnt sich

 

Nach der Studie müssen Eltern von U18-Kindern im Schnitt sogar minimal mehr zahlen als Fahrer ohne minderjährige Kinder. Untersucht hat das die Experten-Redaktion von Finanztip für eine Familie mit 12-jährigem Kind: In der Spitze betrug dabei der Aufschlag 9 Prozent. Auf der anderen Seite stehen Abschläge bis zu 6 Prozent. Das zeigt vor allem eines: Eltern sollten nicht auf einen Rabatt vertrauen. Ohnehin gilt: "Ein Rabatt allein macht einen Kfz-Versicherungstarif nicht günstig. Ein gründlicher Vergleich aber lohnt sich allemal", sagt Gotthold. Und das nicht nur mit kleinen Kindern.

 

Größere Kinder hingegen kosten richtig Aufschlag

 

"Wer das eigene Kind als Fahranfänger mit in seinen Vertrag aufnimmt, dem kann es schnell passieren, dass dadurch doppelt so viel Beitrag fällig wird", sagt die Finanztip-Expertin. Das Untersuchungsergebnis zeigt: Die Aufnahme eines 18-jährigen Führerscheinneulings in den Fahrerkreis sorgte dafür, dass sich die Beiträge auf das Doppelte erhöhten. Teurer wird es nicht einmal, wenn man dem Nachbar einen Autoschlüssel gibt - solange dieser nur mehr Fahrerfahrung hat als das eigene Kind.

 

Wenn hingegen nur Ehe- oder Lebenspartner das Auto fahren, führt das in der untersuchten Stichprobe sogar zu einer minimalen Ersparnis. "Wir empfehlen, bei der Wahl der Kfz-Versicherung besonders aufmerksam zu sein, mehrere Angebote einzuholen und, wenn die Versicherung zu teuer wird, regelmäßig zu wechseln", sagt Gotthold.

 

So hat Finanztip untersucht

 

Ziel der Untersuchung war es, herauszufinden, welchen Einfluss minderjährige Kinder sowie Fahranfänger auf den Kfz-Versicherungstarif haben. Dafür hat Finanztip im Juli 2020 zehn Profile mit unterschiedlichen Fahrern und Automodellen erstellt und für diese auf dem Vergleichsportal Nafi Preise für Kfz-Versicherungen abgefragt. Dabei wurde das entsprechende Merkmal jeweils variiert, während alle anderen Merkmale unverändert blieben. In die Auswertung gingen die jeweils ersten 30 Ergebnisse eines jeden Profils ein.

 

Kfz-Versicherung: Ratenzahlung kostet fast 10 Prozent mehr

 

Während Kreditangebote immer öfter mit Nullzinsen werben, verlangen viele Kfz-Versicherungen saftige Zuschläge für die Ratenzahlung. Wer etwa das Geld monatlich statt jährlich an seinen Versicherer überweist, zahlt im Schnitt fast 10 Prozent mehr, in einem Fall betrug der Zuschlag 25 Prozent. Auch für halb- und vierteljährliche Zahlungen verlangen die meisten Versicherungen Aufschläge. Das zeigt eine aktuelle Studie von Finanztip, die darlegt, wie verschiedene Tarifmerkmale die Kfz-Versicherungsprämie beeinflussen. Und wie Versicherte deutlich sparen können.

 

Jeden Monat in kleinen Happen den Beitrag für die Kfz-Versicherung zahlen? Das kann teuer werden: "Die meisten Kfz-Versicherer verlangen satte Zuschläge, wenn man sich auf Ratenzahlung einlässt", sagt Kathrin Gotthold, Expertin für Versicherungen bei Finanztip. In der aktuellen Finanztip-Untersuchung zahlen die Test-Versicherten im Schnitt 4 Prozent mehr, wenn sie das Geld halbjährlich statt jährlich überweisen. Und wer viermal im Jahr oder monatlich bezahlen möchte, muss noch tiefer in die Tasche greifen: Dann betragen die durchschnittlichen Aufschläge 9 bzw. 9,5 Prozent.

 

Aufschläge schwanken sehr stark

 

Es gibt beim Bezahlen jedoch große Unterschiede zwischen den Versicherungen. "Einige Anbieter, zum Beispiel die Huk, bieten eine monatliche Zahlweise gar nicht an. Oder beim Versicherer Friday: Da kostete monatliches Überweisen genauso viel wie eine Einmalzahlung", sagt Gotthold. Darüber hinaus schwanken die Aufschläge von Versicherer zu Versicherer stark. "In unserer Untersuchung haben wir Aufschläge für die monatliche Zahlung von bis zu 25 Prozent festgestellt." Wer sichergehen möchte, den günstigsten Preis zu bekommen, der sollte komplett auf die Ratenzahlung verzichten: "Wir empfehlen, wenn möglich die Kfz-Versicherung immer auf einen Schlag zu zahlen", rät Gotthold. Ohnehin sollten Verbraucher unbedingt die Konditionen verschiedener Versicherungen vergleichen. "Wer unbedingt monatlich bezahlen möchte, sollte beim Vergleichen besonders gut hinschauen."

 

Ablenkung verursacht jeden 10. Unfall in Deutschland

 

Im Straßenverkehr gibt es viele Gefahrenquellen. Alkohol, Drogen, Müdigkeit und zu schnelles Fahren - das sind Unfallursachen, die in der öffentlichen Wahrnehmung überwiegen. Eine zentrale Gefahr wird dabei sehr häufig unterschätzt: die Ablenkung. Das bestätigen aktuelle Daten erneut: Auf Deutschlands Straßen verursacht Ablenkung jeden zehnten Unfall oder führt zu einer gefährlichen Situation. Damit stellt die Ablenkung statistisch gesehen eine ebenso große Gefahr dar wie zu schnelles Fahren. Das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsinstituts infas quo im Auftrag der DA Direkt Versicherung.

 

Laut aktueller DA Direkt Statistik haben drei Ablenkungs-Faktoren einen signifikant hohen Einfluss darauf in einen Unfall oder in eine gefährliche Situation zu geraten: Dazu zählen die Nutzungshäufigkeit des Smartphones, eine gereizte Stimmung im Auto und die eigene Angst des Fahrers davor, dass andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen. In Summe können so rund zwei Drittel (60%), der durch Ablenkung verursachten Unfälle erklärt werden. Nicht überraschend belegen die Daten ebenfalls, dass mit jedem Jahr, das die Befragten älter werden, sie seltener in Unfälle oder gefährliche Situationen verwickelt sind. Anders ausgedrückt, je jünger, desto gefährlicher.

 

Überraschende Studienergebnisse: Technische Ausstattung von Autos führt zu mehr Ablenkung

 

Nach eigener Einschätzung sind über die Hälfte der deutschen Autofahrer häufig bis sehr häufig abgelenkt. Aber nur wer die Ablenkungsursachen kennt und richtig einschätzt, kann sich in vielen Fällen entsprechend verhalten und einer Unaufmerksamkeit während der Fahrt bewusst entgegensteuern. Das Bewusstsein für die Gefahrenquelle Ablenkung ist wichtig, da die Studie überraschende Ergebnisse offenlegt: Bemerkenswert ist beispielsweise, dass die Ausstattung mit technischen Geräten, wie Bordcomputer oder Head-Up-Display, die den Fahrer entlasten und helfen sollen, den Effekt haben, dass Autofahrer häufiger Unfälle verursachen. Dies liegt daran, dass die Bedienung offensichtlich stark ablenkt.

 

Ablenkungsursache Nummer 1 bleibt das Smartphone

 

Aus der Untersuchung der DA Direkt Versicherung und infas quo geht weiter hervor, dass die stärkste Ablenkung insgesamt vom Smartphone ausgeht - fast die Hälfte der Befragten nutzt es sehr häufig während der Fahrt (43%). Egel ob Telefonate geführt oder sogar Bilder und Nachrichten auf Social Media gepostet werden, die Bedienung des Smartphones während der Fahrt lenkt stark vom Straßenverkehr ab. In Deutschland gilt jedoch eindeutig per Gesetz: Das Telefonieren mit dem Smartphone am Ohr ist verboten. Sind Smartphone oder Navigationssystem in einer entsprechenden Halterung montiert, heißt es im aktuellen Gesetzestext, dass der Blick des Fahrers nur kurz auf dem Gerät verweilen darf, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Interessant ist, dass laut Untersuchung jeder vierte Autofahrer (24%) während der Fahrt Google Maps auf dem Smartphone als Navigationssystem nutzt.

 

Mehr als ein Drittel (37%) der deutschen Autofahrer sind durch Podcast und Hörbuch abgelenkt.

 

Diverse Praxisbeispiele belegen die unzähligen Möglichkeiten, sich beim Autofahren ablenken zu lassen. Dabei werden Nebentätigkeiten sehr häufig unterschätzt: Es sind die scheinbar harmlosen Dinge, die Autofahrer während der Fahrt machen, diese sorgen aber oft für Unaufmerksamkeit und Ablenkung - das belegen die Studienergebnisse. So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass mehr als ein Drittel (37%) der deutschen Autofahrer durch Podcasts und Hörbücher ablenkt ist. Auch das Flirten während der Fahrt lenkt jeden Zehnten ab (9%). Genauso häufig ist Essen oder Trinken während der Fahrt für die Ablenkung verantwortlich (11%). Nicht zu unterschätzen sind aber auch aktuelle Trends: Laut der Studie sorgt das intensive Rauchen von E-Zigaretten für erhöhte Ablenkung und steigert somit die Unfallgefahr ebenfalls sehr deutlich.

 

Peter Stockhorst, Chef der DA Direkt Versicherung, zur Studie: "Die Gefahren, die von der Ablenkung im Straßenverkehr ausgehen, werden schlicht unterschätzt oder gar ganz verkannt. Die Folge ist ein stark gesteigertes Unfallrisiko. Sensibilisierung durch fundierte Aufklärung ist der wichtigste Schritt für eine sichere Autofahrt. Es gilt aufzuzeigen, welche Ablenkungsfallen im Straßenverkehr und im Umgang mit Mitfahrern, smarter Technik und Nebentätigkeiten lauern. Hier setzt die bundesweite, repräsentative Online-Studie des Forschungsinstituts infas quo im Auftrag der DA Direkt Versicherung an."

 

Frauen unterschätzen und Männer überschätzen Bremsweg in einer Gefahrensituation

 

Bereits wenige Sekunden Ablenkung haben starke negative Auswirkung auf die Konzentration am Steuer. Bei Tempo 80 legen Autofahrer in zwei Sekunden mehr als 40 Meter Wegstrecke zurück. Drei Sekunden bei 120Km/h bedeuten rund 100 Meter Blindfahrt. Auf die Frage 'was meinen Sie, wie viel Strecke legen Sie in 3 Sekunden - blind für das eigentliche Verkehrsgeschehen - zurück?' zeigten sich in der Studie geschlechterspezifische Unterschiede. Bei einer durchschnittlichen Autobahnfahrt mit 120Km/h unterschätzten Frauen den tatsächlichen zurückgelegten Weg. Männer neigen dazu die Distanz zu überschätzen.

 

 

Unfall beim Rückwärtsfahren: Wer hat Schuld?

 

Rückwärtsgang einlegen und raus aus der Parklücke - doch was ist, wenn jetzt ein Unfall geschieht? Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wenn es im Rückwärtsgang kracht, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meisten Fällen mindestens eine Teilschuld zugesprochen. "Bei Unfällen in der Rückwärtsbewegung gilt nach der Straßenverkehrsordnung eine besondere Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden - bei Unfällen spricht daher der Anscheinsbeweis zunächst gegen ihn", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin der R+V24-Versicherung. "Das heißt, man hat zunächst voll Schuld. Dem anderen Verkehrsteilnehmer muss eine mögliche Mitschuld erst nachgewiesen werden."

 

Wie hoch die Schuld der einzelnen Parteien dann rechtlich zu bewerten ist, hängt natürlich stets vom Einzelfall ab. Dabei spielen beispielsweise die Geschwindigkeiten der Beteiligten eine Rolle, ebenso die Straßen- und Verkehrssituation. "Autofahrer sollten generell vermeiden, an unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder vor einem Hügel rückwärts zu fahren", rät Jost. "Handelt ein Fahrer extrem fahrlässig, kann es unter Umständen passieren, dass die Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Auto nicht aufkommt." Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Autofahrer im dichten Stadtverkehr mit hoher Geschwindigkeit über eine längere Strecke zurückfährt und dabei mit einem anderen Auto zusammenprallt.

 

Nach Straßenverkehrsordnung ist Rückwärtsfahren zwar erlaubt - aber nur gegen die Fahrtrichtung und wenn Autofahrer sich dabei so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. "Autofahrer sollten vorsichtig und langsam fahren und einen guten Rundumblick haben." Dabei ist es ratsam, Innen- und Außenspiegel aktiv zu nutzen - auch akustische Signale oder Rückfahrkameras helfen Autofahrern dabei, Gegenstände oder Menschen hinter sich zu erkennen. "Beim Einparken kann auch ein Einweiser hilfreich sein", sagt Jost.

 

Autobahn: Rückwärtsfahren strengstens verboten

 

Auf der Autobahn gilt strengstes Rückwärtsfahrverbot, denn das ist hochgefährlich. Entsprechend fällt die Strafe aus: Beim Zurücksetzen in einer Ein- oder Ausfahrt sind 75 Euro fällig, plus 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei - im rollenden Verkehr muss der Autofahrer bei rücksichtslosem Rückwärtsfahren mit 3 Punkten rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Auch in Einbahnstraßen gelten besondere Regelungen: Hier dürfen Fahrer den Rückwärtsgang nur zum Ein- oder Ausparken einlegen.

 

Sind Sommerreifen in der Garage versichert?

 

Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO: Wenn Autofahrer ab Oktober wieder die Winterreifen aufziehen (lassen), stellt sich für viele die Frage: Wohin mit den Sommerreifen? Die Garage eines Mehrfamilienhauses ist einerseits ein guter Lagerplatz, weil sie hier niemanden stören.

 

Andererseits sind die Reifen aber auch leichte Beute für Diebe, denn solche Garagen sind häufig einfach zugänglich. Die Hausratversicherung kommt nur im Fall eines Einbruchdiebstahls aus verschlossenen Garagen für den entstandenen Schaden auf. Und das auch nur dann, wenn Zubehörteile von Kraftfahrzeugen mitversichert sind.

 

Dies ist aber häufig nicht oder nur im begrenzten Umfang der Fall. Dann können sich Autobesitzer an ihre Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung wenden. Doch auch hier lohnt ein Blick in die Versicherungsunterlagen: In der Regel kommen Versicherer nur für den Schaden auf, wenn die Garage stets abgeschlossen ist.

 

Versicherungsschutz beim Carsharing: Vieles ist nicht versichert

 

Auch für die Fahrt im geliehenen Auto gilt: Rote Ampeln überfahren, hinterm Steuer herumknutschen oder mit Flip-Flops auf Gaspedal und Bremse treten – das alles sind grobe Fahrlässigkeiten, genau wie Parken am Hang ohne die Handbremse zu ziehen. Wenn dabei etwas passiert, zahlt die Versicherung nicht oder nur einen Anteil. Solche Beispiele nennt die Juni-Ausgabe von Finanztest, in der sich die Experten der Stiftung Warentest einmal genauer angesehen haben, wie Carsharing-Nutzer eigentlich versichert sind.

 

Kaum jemand braucht ein Auto nur für sich allein. In der Stadt teilt man sich heutzutage ein Auto gleich mit vielen anderen. Carsharing ist vor allem sinnvoll für Leute, die nur selten ein Auto brauchen. „Wer lange Strecken fährt oder ein Auto länger braucht, fährt mit stationsbasiertem Carsharing am besten. One-way-Fahrten macht man am besten mit dem Free-floating-Sharing, also mit Autos, die mehr oder weniger in der Gegend herumstehen“, so Michael Bruns von Finanztest.

 

Sein Tipp: Vorsichtig fahren, denn nicht alles ist versichert. Und oft bleibt es nicht beim Selbstbehalt. Der kann im Übrigen recht hoch sein, ist aber reduzierbar durch Aufstocken der Kasko-Versicherung. Bei kleinen Kratzern, das ergab eine Umfrage unter Finanztest-Lesern, sind die Anbieter meist kulant. Trägt der Mieter aber die Schuld an einem Unfall oder anderen Schäden, kann es teuer werden. Mieter haften nur für Schäden, die der Carsharing-Anbieter ihnen nachweisen kann – nicht also zum Beispiel, wenn unklar ist, ob eventuell ein Fremder in der Standzeit zwischen zwei Mieten einen Kratzer verursacht hat.

 

Welche Versicherung greift bei Unfallschäden auf Parkplätzen und Parkhäusern?

 

Kommt es auf einem Parkplatz oder im Parkhaus zu einem Unfall, gelten meist dieselben Regeln wie bei einem Unfall im Straßenverkehr: Die Beteiligten können, müssen aber nicht die Polizei rufen.

 

Parkplatz

 

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: "Wichtig ist, dass die betroffenen Autofahrer Kontaktdaten austauschen und sich, wenn möglich, über den Unfallhergang einigen. Wer bei einem parkenden Auto einen Schaden verursacht, sollte auf den Besitzer warten. Ein Zettel mit Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe reicht nicht – unter Umständen kann das Fahrerflucht bedeuten. Für den Versicherungsschutz gilt: Der Schutz der Kfz-Haftplicht- und der Kaskoversicherung greift auch bei einem Unfall auf einem Parkplatz oder im Parkhaus. Wer aber beispielsweise mit seinem vollgepackten Einkaufswagen an ein parkendes Auto stößt und dort Kratzer hinterlässt, der muss sich an seine Privat-Haftpflichtversicherung wenden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Schäden am eigenen Fahrzeug, die ein Unbekannter verursacht hat, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen und verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts. Einige Versicherer bieten daher einen Zusatzbaustein für kleine Schäden an, die mit dem ‚Smart Repair‘-Verfahren repariert werden können. Dabei bedeutet ‚Smart‘ nicht nur schlau, sondern steht als Abkürzung für Small Middle Area Repair Technologies – also Reparaturtechniken für kleine bis mittelgroße Bereiche. Das ist kostengünstiger und bei einigen Versicherern wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft."

 

Mit Saisonkennzeichen Fahrzeug günstig versichern

 

Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das sind beileibe keine Einzelfälle: Immerhin waren im letzten Jahr laut Kraftfahrt-Bundesamt knapp 2,3 Millionen Fahrzeuge nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.

 

Auto- oder Motorradfahren ist angenehm, das An- und Abmelden eines Fahrzeugs eher lästig. Doch wer nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Steuern und Versicherung bezahlen: Ein Saisonkennzeichen macht das, wie die HUK-COBURG mitteilt, möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - bleibt der Zulassungszeitraum Jahr für Jahr gültig.

 

Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit Jahr für Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit kombinierter Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall für die Versicherung.

 

Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme um neue Prüfsiegel zu kümmern.

 

Elektronische Versicherungsbestätigung

 

Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist unkompliziert. Man bittet seinen Kfz-Versicherer um die Zusendung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Die legt man zusammen mit dem Personalausweis, der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) und der Bestätigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung einfach bei der Zulassungsstelle vor. Schon steht der Ummeldung nichts mehr im Weg.

 

Geleaste Fahrzeuge: Hohes Haftungsrisiko bei Unfall

 

Wer ein Auto geleast oder finanziert hat, ist nicht Eigentümer, sondern nur Halter des Fahrzeugs. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versi­cherung des Unfallgegners den Halter oder Fahrer unter Umständen in Regress nehmen. Dafür springt dann wiederum keine Versicherung ein. Darüber infor­miert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Verkehrsgerichtstag.

 

Eigentümer eines geleasten Fahrzeugs ist die Leasinggesellschaft. Kommt es zu einem Unfall, kann sie Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner des Halters geltend machen. Sie muss sich dann weder das Mitverschulden des Halters beziehungsweise des Fahrers am Unfall, noch die Betriebs­gefahr des Fahrzeuges anrechnen lassen. In vielen Fällen teilen die Gerichte und Versicherungen die Schäden nach einem Unfall aber in Quoten auf, da allen Beteiligten eine Mitschuld zugesprochen wird.

 

Das bedeutet: Die Versicherung des Unfallgegners kann, nachdem sie den vollen Schaden reguliert hat, das Geld unter Gesamtschuldnergesichtspunkten vom Fahrer beziehungsweise Halter des geleasten Fahrzeugs zurückfordern. „Für diese Regressforderung ist dann aber weder die Vollkaskoversicherung noch die Haftpflichtversicherung oder die GAP-Versicherung eintrittspflichtig“, warnt Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Hier bestünden somit letztlich erhebliche und unüberschaubare Haftungsrisiken für Halter und Fahrer von geleasten Fahrzeugen.

 

„Der Bundesgerichtshof hat sich zwar bereits mehrfach mit dem Thema befasst, hat das gesetzgeberische Defizit aber nicht korrigiert und allen Lösungsansätzen eine Absage erteilt“, fügt Schulte hinzu.

 

Schulte hält die aktuelle Gesetzeslage für unbefriedigend und keinesfalls interessengerecht. Der Gesetzgeber müsse hier durch eine klare Regelung Abhilfe schaffen. „Auf den Straßen sind immer mehr finanzierte und geleaste Fahrzeuge unterwegs“, warnt der Lüdenscheider Rechtsanwalt. Die Problematik werde immer drängender.

 

Versicherungsschutz gratis 

 

Saisonkennzeichen werden oft genutzt: Während der Außerbetriebsetzung schützt die Ruheversicherung Auto und Motorrad

 

 

Zeit schlafen zu gehen: Viele Cabrios und Motorräder verschwinden spätestens im November von der Straße. Sie werden vorübergehend außer Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr bei schönem wieder Wetter hervorgeholt. Wer nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Mehr als 800.000 Pkw- und 1,3 Millionen Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle anzumelden. Mit Beginn der neuen Saison kann sich der Fahrer ins Auto setzen, Gas geben und losfahren. Der Saisonzeitraum bleibt bis zur endgültigen Abmeldung von Jahr zu Jahr gültig.

 

Aber nicht nur das: Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt, wie die HUK-COBURG mitteilt, der Versicherungsschutz nicht völlig. Während des Stilllegungszeitraums besteht in der Kfz-Versicherung eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich dann zum Tragen, wenn auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern zum Beispiel Vermieter oder Kommune deshalb Schadenersatz, wäre das ein Fall für die Versicherung.

 

Die Ruheversicherung kann auch eine Teilkasko-Versicherung (TK) miteinschließen, vorausgesetzt die Versicherung bestand schon vor der Ruhephase. Wichtig wird die Ruheversicherung in der TK vor allem, wenn Winterstürme schwere Gegenstände durch die Luft wirbeln, die dann das Kraftfahrzeug beschädigen. Aber auch Themen wie Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer wieder eine Rolle.

 

Um von der kostenlosen Ruheversicherung zu profitieren, muss es sich beim Winterquartier entweder um einen Raum oder zumindest um einen umfriedeten Abstellplatz handeln. Umfriedung kann heißen, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport für diesen Zweck nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern.

 

Studie zeigt schwere Mängel bei der Sicherung von Kindern im Auto

 

Rund die Hälfte aller Kinder unter zwölf Jahren ist im Auto nicht richtig gesichert; 60 Prozent der Kinder sogar so falsch, dass sie im Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen davontragen könnten. Das zeigt eine Beobachtungs- und Befragungsstudie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). In fünf Vorgängerstudien seit 1997 waren die Ergebnisse allerdings noch schlechter.

 

Gurtführung häufiger gravierender Fehler

 

Die häufigsten gravierenden Fehler betrafen die Führung des Gurtes bei der Befestigung des Kindersitzes oder der Babyschale im Auto. Er war entweder nicht durch die vorgeschriebenen Öffnungen geführt oder nicht straff genug angezogen. Zu locker waren auch oft die Gurte, die die Kinder in den Sitzen angelegt hatten.

 

Angesprochen auf die Fehler, zeigten rund 50 Prozent der Befragten keine ausreichende Kenntnis über die korrekte Handhabung. Etwa 20 Prozent war der Fehler bewusst: Sie gaben an, aus Zeitnot oder wegen einer kurzen Fahrtstrecke  die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben. In einigen Fällen hatte das Kind selbst den Gurt gelöst oder die Arme darunter hergeführt.  Signifikant schlechter gesichert waren Kinder bei Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit.

 

Kindersicherungseinrichtungen sind bis zum Alter von einschließlich elf Jahren vorgeschrieben, wenn das Kind nicht größer als 150 cm ist. Im Jahr 2017 starben 14 Kinder bis zu diesem Alter im Auto, über 1.000 wurden schwer verletzt.

 

Versicherungstipp: Autounfall im Ausland - was ist zu tun? 

Unbekannte Verkehrsregeln, anderer Fahrstil: Wer selten im Ausland am Steuer sitzt, ist dort schnell gestresst - und die Unfallgefahr wächst. Laut repräsentativer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, hatten neun Prozent der deutschen Fahrer mit Auslandserfahrung bereits einen Unfall mit Blech- bzw. Personenschaden in einem anderen Land. Was müssen Autofahrer beachten, die in einen Schaden außerhalb Deutschlands verwickelt sind? Welche Fallstricke gibt es? Tipps von Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.

 

Die halbe Miete: Eine gute Vorbereitung

 

Damit ein Blechschaden im Ausland einfacher abgewickelt werden kann, gehört ein Europäischer Unfallbericht mit an Bord. "Autofahrer sollten am besten zwei Exemplare des Unfallberichts - eines für sich selbst und eines für den Unfallgegner - ins Handschuhfach legen. Er erlaubt eine präzise Darstellung des Unfallhergangs und ist in allen europäischen Sprachen erhältlich", sagt Frank Bärnhof. Zusätzlich hilft die Grüne Karte, sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug Kfz-Haftpflicht versichert ist. Sie ist zwar nur noch außerhalb der EU Pflicht, macht aber die Schadenregulierung auch innerhalb Europas einfacher. Die Grüne Karte kann man gratis bei seinem Kfz-Versicherer anfordern.

 

Empfehlenswert ist zudem ein Schutzbrief. Er wird sowohl von Automobilclubs als auch von Versicherern angeboten und kommt für die Kosten auf, falls der eigene Wagen beispielsweise bei Pannen oder Unfällen abgeschleppt werden muss. In den Versicherungsleistungen sind oftmals auch zusätzliche Services im Ausland enthalten, dies können beispielsweise Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport oder Kostenerstattung bei Reiseabbruch sein.

 

Unfall passiert: Das ist vor Ort zu tun

 

Als erstes sollte man die Unfallstelle absichern. Dazu gehören das Einschalten der Warnblinkanlage, das Anziehen der Warnweste und das Aufstellen des Warndreiecks in etwa 100 Metern Entfernung vor der Unfallstelle. Wurden Personen verletzt, müssen umgehend die Rettungskräfte (Notrufnummer 112 in allen EU-Ländern) informiert werden. Erst anschließend sollte die Erstversorgung durchgeführt werden.

 

Falls die Unfallfahrzeuge nicht schwer beschädigt sind, können sie umgehend von der Unfallstelle entfernt werden, um zu keiner Gefahr für den Verkehr zu werden. "Bei größeren Schäden sollten Autofahrer die Fahrzeuge stehen lassen. Am besten mit dem Mobiltelefon oder einer Kamera Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der Endstellung der Autos fertigen", sagt Frank Bärnhof. Aufgenommen werden sollten zudem das Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrzeughalters und des Fahrers (falls abweichend). Wichtig sind auch die genaue Zeit, der Ort des Unfalls und die Anschrift von Zeugen. Haben Sie den Europäischen Unfallbericht zur Hand, füllen Sie diesen aus und lassen ihn von allen Beteiligten unterschreiben.

 

Nach dem Unfall nicht vergessen

 

Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte unbedingt seine eigene Kfz-Versicherung informieren - auch wenn er glaubt, nicht schuld zu sein. Frank Bärnhof: "Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer (Inland: 0800 2502600; Ausland: 0049(40)300330300) erfahren Betroffene den Namen der zuständigen Versicherung des Unfallgegners - vorausgesetzt es handelt sich um ein Fahrzeug aus der Europäischen Union sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz." Die Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung, der in Deutschland ansässig ist.

 

Wohnwagen-Anhänger braucht eigene Versicherung

Urlaubszeit: In den Sommermonaten rollt die Reisewelle - darunter zahlreiche Wohnwagen-Anhänger. Doch wenn ein Unfall passiert, bleibt der Besitzer mitunter auf dem Schaden sitzen, warnt das R+V-Infocenter. Denn der Wohnwagen gilt als eigenes Fahrzeug - und ist nicht mit dem Zugfahrzeug versichert.

 

Hohes Unfallrisiko

 

Fehlende Routine, Spurrillen oder Bodenwellen: Die Fahrt mit dem Wohnwagen-Anhänger ist riskant. Trägt das Gefährt bei einem Unfall Schäden davon, kann das für den Halter teuer werden. "Wie beim Auto deckt auch bei einem Wohnwagen nur die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Allerdings braucht der Anhänger eine eigene Vollkaskoversicherung. "Der Schutz des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger."

 

Während die Kaskoversicherung jedoch freiwillig ist, benötigen Wohnwagen-Anhänger - wie alle anderen Fahrzeuge auch - für die Zulassung zum Straßenverkehr immer eine Haftpflichtversicherung. "Diese ist gesetzlich vorgeschrieben", so R+V-Experte Walter.

 

Nach Unfall alle Zeugen angeben: Im Extremfall kann Versicherung Leistung verweigern

Wer in einen Unfall verwickelt ist, hat oft mit Ärger, Unannehmlichkeiten und Schriftverkehr mit der Versicherung zu kämpfen. Das gilt vor allem, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnimmt, zum Beispiel wenn es sich nur um Sachschaden handelt. Dann kommt es - nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) - besonders darauf an, Zeugen zu benennen. Doch manch ein Unfallbeteiligter meldet nur solche Zeugen, die sein eigenes einwandfreies Verhalten bestätigen wollen. Wer bei Zeugen Zweifel hat, ob diese auch in seinem Sinn aussagen werden, könnte geneigt sein, in der schriftlichen Unfallmeldung an den Versicherer die Frage nach Zeugen mit "Nein" zu beantworten. Allerdings warnt der KS davor, denn das kann im Extremfall zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Das gilt auch, wenn man meint, der namentlich bekannte Zeuge könnte keinen sachdienlichen Beitrag zur Aufklärung des Unfallhergangs leisten. Versicherungsrechtlich handelt es sich nämlich um eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Immerhin geht die Rechtsprechung davon aus, dass falsche Angaben zu Zeugen geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden.

 

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