Betriebliche Altersversorgung: Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab 2022 auch für Altverträge

 

bAV ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv

 

Betriebliche Altersvorsorge hat viele Gesichter. Eine freiwillige betriebliche Zusatzrente kann über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterstützungskassen erfolgen. Mit der Durchführung einer Entgeltumwandlung können all diese Modelle für Arbeitnehmer attraktiv sein. Denn die Beiträge sind bei einigen Formen steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch der Arbeitgeber spart damit rund 20 Prozent an Lohnnebenkosten ein. Doch einen Großteil ihrer Einsparungen müssen Arbeitgeber jetzt den Arbeitnehmern per Gesetz zukommen lassen.

 

Was seit 2019 für Neuverträge galt, gilt seit dem 1.1.2022 auch für Altverträge: ein verpflichtender Zuschuss in Höhe von 15 Prozent, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Arbeitgeber sind zur Entgeltumwandlung verpflichtet

 

Entgeltumwandlung bedeutet, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers jeden Monat ein Teil seines Bruttolohns in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgeführt wird. Dies ist keine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, denn er ist seit 2002 gesetzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Welches bAV-Modell angeboten wird, bleibt in der Regel dem Arbeitgeber überlassen.

 

Mit bAV in der Einzahlungsphase Steuern sparen

 

Da die Altersvorsorgebeiträge vom Bruttolohn abfließen, fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Bis zum Höchstbetrag geht die volle Summe in die Altersvorsorge ein. Ein Arbeitnehmer möchte zum Beispiel monatlich 200 Euro von seinem Bruttolohn wegsparen. Somit gehen 200 Euro in seinen Altersvorsorgevertrag ein. Zudem wird der zu versteuernde Lohn durch das Vorsorgesparen um 200 Euro monatlich gekürzt. Auf ein Jahr betrachtet muss der Arbeitnehmer aus dem Beispiel 2.400 Euro weniger versteuern.

 

Höchstgrenzen für Steuerersparnis berücksichtigen

 

Es gibt zwei verschiedene Freibeträge für ein und dieselbe Einzahlung in den bAV-Vertrag. Der eine Freibeitrag betrifft die Beiträge zur Sozialversicherung, der andere die Lohnsteuer. Die Sozialversicherung betreffend sind Einzahlungen im Jahr 2022 bis 3.384 Euro jährlich befreit. Erst bei Einzahlungen darüber werden die Beitragssätze erhoben. Der Freibetrag für die Lohnsteuer ist doppelt so hoch und beträgt 6.768 Euro in 2022. Diese Freibeträge betreffen Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Bei Verträgen mit Unterstützungskassen oder Direktzusagen greift zwar der Sozialversicherungsfreibetrag, die Steuerfreiheit auf Sparbeiträge gilt aber unbegrenzt.

 

Vorteile des Arbeitgebers müssen weitergegeben werden

 

Durch die Absenkung der sozialversicherungspflichtigen Bruttobezüge der Beschäftigten spart der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten seiner Mitarbeiter rund 20 Prozent ein. Diese Ersparnis können Arbeitgeber nun nicht mehr für sich allein verbuchen. Denn einen Großteil davon bekommen Arbeitnehmer jetzt über den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss als Unterstützung für ihre Altersvorsorge zurück. So sieht es das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor.

 

Es wurde festgelegt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent auf die Sparbeiträge gewähren müssen. Das gilt seit dem Jahr 2019 für Neuverträge und seit diesem Jahr für alle bestehenden Verträge, also diejenigen, die vor 2019 geschlossen wurden. Davon profitieren Beschäftigte mit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Für Unterstützungskassen und Direktzusagen gilt das nicht.

 

Eine Ausnahme bilden Beschäftigte, deren Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung übersteigt. Haben diese Mitarbeiter einen bAV-Vertrag am Laufen, spart der Arbeitgeber auf den übersteigenden Teil keine Sozialabgaben mehr ein. Sofern es für den Arbeitgeber zu keiner Ersparnis kommt, entfällt die Zuschusspflicht. Der Zuschuss ist ebenfalls auf die tatsächliche Höhe der Ersparnisse begrenzt und darüber hinaus nicht verpflichtend.

 

Die bAV bleibt weiterhin für Arbeitgeber attraktiv

 

Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung ist es für Arbeitgeber immer noch attraktiv, den Beschäftigten eine bAV anzubieten. Neben den verbleibenden rund fünf Prozent an Ersparnis bei den Sozialabgaben kann der Arbeitgeber nämlich die Zuschüsse als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

 

Tipp von Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern: Arbeitnehmer können bei ihren Gehaltsverhandlungen dieses Thema gut aufgreifen. Gibt es nicht mehr Bruttoentgelt, so kann zum Beispiel über eine Erhöhung des Zuschusses für die bAV verhandelt werden. Dies ist für den Chef meist günstiger, als das Gehalt aufzustocken. Dann bekommt der Mitarbeiter zwar nicht mehr Geld aufs Gehaltskonto, aber dafür später eine höhere Rente.

 

Aufholbedarf: Frauen bei Betriebsrenten im Nachteil

 

Frauen fühlen sich auf ihren Ruhestand finanziell deutlich schlechter vorbereitet als Männer. Das zeigt eine repräsentative Studie von Aon. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen hatte rund 1.000 Arbeitnehmer in Großunternehmen befragt. Während sich zwei Drittel der Männer (73,1 %) „sehr gut bis befriedigend“ auf ihre Rente finanziell vorbereitet fühlen, sind es bei den Frauen nur 54,5 %. Fast die Hälfte (45,5 %) meint, „nicht befriedigend bis ungenügend“ auf die Rente vorbereitet zu sein.

 

Auch geben Frauen deutlich häufiger als Männer an, sich mit dem Thema Rente nicht gut auszukennen: 73,9 % der Männer glauben zu wissen, wie viel Geld sie im Alter brauchen, bei den Frauen sind es nur 58,4 %. Auch aus welchen Quellen die Rente kommt, scheinen Männer besser zu wissen als Frauen.

 

Damit ergibt sich folgendes Bild: Männliche, höher verdienende sowie ältere Arbeitnehmer kennen sich besser mit der Rente aus als ihre weiblichen, geringer verdienenden sowie jüngeren Arbeitskollegen. Die Gründe könnten darin liegen, dass geringer bezahlte Teilzeitstellen überwiegend mit weiblichen Mitarbeitern besetzt sind.

 

Studie: Deutsche wollen Betriebsrenten

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Verzicht zugunsten von Alterssicherung bereit

 

Wie viel ist den Deutschen eine Betriebsrente wert? Dieser Frage ist jetzt das Beratungsunternehmen Aon Hewitt mit einer repräsentativen Umfrage auf den Grund gegangen. Das Ergebnis: Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen in ihrer großen Mehrheit auf Konsum bzw. Gewinne verzichten, um in die Altersversorgung zu investieren. Drei Viertel der Arbeitnehmer und zwei Drittel der Arbeitgeber sind bereit, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Ausgewertet wurden die Antworten von Mitarbeitern und Managern kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern.

 

Erstaunlich einig sind sich beide Gruppen bei der Höhe des Betrages. Knapp die Hälfte der Arbeitnehmer würde 500 Euro pro Jahr in die Absicherung stecken. Gut 40 Prozent der Arbeitgeber würden die gleiche Summe zuschießen. Damit stünden dann rund 1.000 Euro pro Jahr für den Aufbau einer Betriebsrente zur Verfügung. So lässt sich bereits eine merkbare Aufstockung der gesetzlichen Rente erzielen.

 

Auf jeden Fall lohnt es sich, früh anzufangen. Das haben die Experten von Aon Hewitt ausgerechnet. Ein Arbeitnehmer, der seine Einzahlungen im Alter von 20 Jahren beginnt, erhält eine Zusatzrente in Höhe von rund 315 Euro. Wer mit 40 Jahren startet, erhält nur noch 134 Euro pro Monat und wer bis zum 60. Lebensjahr wartet, kann sich nur noch auf 27 Euro freuen. Der Modellrechnung zugrunde gelegt wurde eine konservative Anlagestrategie.

 

"Der Wille, in die Alterssicherung zu investieren, ist auf breiter Front da. Jetzt kommt es darauf an, durch Information und Motivation der betrieblichen Altersversorgung auch bei kleinen und mittleren Betrieben zum Durchbruch zu verhelfen," stellt Fred Marchlewski, Geschäftsführer von Aon Hewitt, fest. "Für die Abwicklung stehen bewährte Outsourcing-Modelle zur Verfügung, die administrativen Aufwand auf ein Mindestmaß beschränken."

 

Deutsche legen bei bAV mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite

Für 72 Prozent der Deutschen ist die Alterssicherung in den vergangenen Jahren wichtiger geworden.

 

Allerdings schafft es ohne bAV nur rund ein Drittel der Befragten, die geplanten Sparziele zu erreichen. Dabei profitieren von einer bedarfsgerechten bAV sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen. Das sind die zentralen Ergebnisse der „Global Benefits Attitude“ Studie, für die Willis Towers Watson mehr als 2.000 Arbeitnehmer zu ihrer Sicht auf die bAV befragt hat.

 

Was erwarten die Deutschen von der betrieblichen Altersversorgung? Sicherheit, also eine risikofreie Anlage der bAV-Sparbeiträge, stellt mit Abstand die wichtigste Anforderung dar: 78 Prozent legen darauf den größten Wert. Auf Platz zwei: Flexibilität. 69 Prozent möchten ihre bAV bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen. Fast genauso viele (68 Prozent) möchten bei Eintritt in die Rente flexibel zwischen einer lebenslangen Rente oder einer sofortigen Kapitalauszahlung wählen. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) bevorzugt eine garantierte lebenslange Rente. Und schließlich 48 Prozent wünschen sich eine Absicherung für den Invaliditäts- oder Todesfall.

 

„Die Möglichkeit, eine höhere Auszahlung bei Berufsunfähigkeit oder Todesfall zu erhalten, spielte bisher eher eine untergeordnete Rolle. Aber nun gewinnt das Thema Risikoleistungen in der Wahrnehmung der Mitarbeiter an Bedeutung“, sagt Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „Bei den Arbeitnehmern steigt etwa das Bewusstsein dafür, dass psychische Erkrankungen ebenfalls zu Berufsunfähigkeit führen können.“ Immer mehr Unternehmen erkennen diesen Bedarf nach zusätzlicher Absicherung und passen die Altersvorsorge-Pläne entsprechend an.

 

Bedarfsgerechte bAV hält Mitarbeiter im Unternehmen

 

Der Wunsch nach Sicherheit steht im Gegensatz zu den Bestrebungen des Gesetzgebers: Als Antwort auf den kontinuierlichen Niedrigzins ist im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Tarifverträgen nun die reine Beitragszusage möglich. Das bedeutet: Das Kapital der Mitarbeiter wird flexibel angelegt, ohne Garantie, aber mit einer Chance auf höhere Rendite. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber bei negativer Kapitalentwicklung nicht dazu verpflichtet, die Summe der für die bAV entrichteten Beiträge zu garantieren. „Unsere Studie legt nahe, dass viele Arbeitnehmer der reinen Beitragszusage skeptisch gegenüberstehen“, sagt Wilhelm-Friedrich Puschinski, Leiter General Consulting bAV bei Willis Towers Watson. „Möchten Unternehmen ihre Mitarbeiter aber davon überzeugen, so sollte der Pensionsplan intelligent gestaltet und mit Fingerspitzengefühl kommuniziert werden.“

 

Für drei Viertel (74 Prozent) der Mitarbeiter ist es wichtig, dass ihr Arbeitgeber sie bei der bAV aktiv unterstützt. Auch bei der Erläuterung der bAV sehen Mitarbeiter die Arbeitgeber in der Pflicht: 46 Prozent wünschen sich eine individuelle und persönliche Beratung zu ihrer bAV.

 

Wenn die betriebliche Vorsorge die Bedürfnisse der Mitarbeiter erfüllt, profitieren auch Unternehmen davon: Für 57 Prozent der Arbeitnehmer mit einer bedarfsgerechten bAV ist dies ein entscheidender Grund, um bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben. Sogar 72 Prozent der Befragten mit einer bedarfsgerechten bAV geben an, dass sie gerne bis zur Pensionierung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber bleiben würden. „Spannend dabei ist, dass die Befragten unabhängig vom Alter bis zur Rente bleiben wollen – auch die jüngeren Mitarbeiter. Das zeigt einmal mehr, welch hohen Stellenwert die bAV in der Mitarbeitergewinnung und -bindung hat“, so Puschinski.

 

Vorsorgemodell mit Potenzial

 

Grundsätzlich möchte fast jeder zweite Befragte mehr sparen: 48 Prozent wären bereit, eine höhere Summe aus ihrem monatlichen Gehalt in Alterssicherung zu investieren. Doch ohne bAV erreichen nur 29 Prozent ihre Sparziele, mit bAV hingegen 45 Prozent. „Die Studie zeigt, dass die bAV ein gutes Mittel zur Alterssicherung ist: Arbeitnehmer haben Vertrauen in das Modell, sie sind bereit etwas zu tun, doch die Umsetzung gelingt noch nicht. Um die Höhe und Verbreitung der ergänzenden Altersvorsorge zu stärken, ist das BRSG ein guter erster Schritt. Doch sowohl Politik als auch Unternehmen und Mitarbeiter müssen mehr tun, damit die drei Säulen der Alterssicherung weiterhin tragfähig bleiben“, sagt Puschinski.

 

Versorgungswerke geraten in finanzielle Bedrängnis: Renten von rund 800.000 Freiberuflern in Gefahr

Ärzte, Apotheker, Anwälte und Steuerberater müssen sich auf drastische Kürzungen ihrer Altersvorsorge einstellen. Rund 800.000 Freiberuflern in Deutschland, die einer Kammer angehören, stehen nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital'  Senkungen ihrer Renten bevor. Die rund 90 berufsständischen Versorgungswerke, die die Renten für die Freiberufler garantieren, haben aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt gravierende Finanzierungsprobleme.

 

Hält die Niedrigzins-Phase an, können die Werke laut Versicherungs-Experten bald ihre Leistungsversprechen nicht mehr einhalten. "Nach meinen Informationen wackeln einige Versorgungswerke", sagte Anette Kramme, Renten-Expertin der SPD im Bundestag gegenüber 'Capital'. Die Mitglieder müssten sich auf weit niedrigere Renten einstellen, prognostiziert der unabhängige Aktuar Peter Schramm. Nach 'Capital'-Recherchen ist in Deutschland die Haftungsfrage bei der Pleite eines Versorgungswerks rechtlich völlig ungeklärt. In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heißt es, die Frage, wer im Insolvenzfall für die Renten der Freiberufler aufkomme, sei "bisher nicht abschließend beantwortet worden". 

 

ÖKO-TEST Betriebliche Altersvorsorge: Dickes Minusgeschäft

Die betriebliche Altersversorgung gilt als bequem und lukrativ. Eine aktuelle Analyse des Verbrauchermagazins ÖKO-TEST zeigt, dass oft das Gegenteil der Fall ist. Die Mehrheit der Tarife garantiert keinen Kapitalerhalt. Das bedeutet: Ob zu Rentenbeginn wenigstens die Summe aller Einzahlungen auf dem Betriebsrentenkonto steht, ist nicht sicher. Was für ein dickes Verlustgeschäft das sein kann, zeigt der Musterfall eines 55-jährigen Arbeitnehmers, den ÖKO-TEST durchgerechnet hat: Das Garantiekapital lag hier bis zu 1.967 Euro unter der Summe, die er einbezahlt hatte. Die meisten Arbeitnehmer hoffen, dass die garantierten Leistungen durch zusätzliche Überschüsse aufgepolstert werden. Doch angesichts der weltweiten Staatsschuldenkrise und deren Auswirkungen auf die Finanzmärkte können die betrieblichen Versorgungswerke kaum noch Überschüsse erwirtschaften. Dem Musterfall wurde auf Basis der prognostizierten Monatsrenten im besten Fall eine magere Rendite von 2,51 Prozent in Aussicht gestellt. Und auch für die Arbeitgeber sind betriebliche Altersvorsorgerenten riskant. Es ist nämlich fraglich, ob diese Tarife überhaupt den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes genügen. Macht eine Versicherung Verluste, birgt das ein erhebliches Haftungsrisiko für den Arbeitgeber. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei Entgeltumwandlung ein „wertgleiches“ Versorgungsangebot machen müssen. Noch wird über die Haftungsrisiken unter Juristen heftig diskutiert, doch schlimmstenfalls könnten die Arbeitsgerichte die Arbeitgeber als schadenersatzpflichtig betrachten. 

 

Betriebsrente: 4.000 Euro Rente Unterschied

Jede Firma muss eine Betriebsrente anbieten. Arbeitnehmer haben das Recht, mindestens mit einer Direktversicherung über den Betrieb zu sparen. Doch mehrere tausend Euro trennen gute und schlechte Angebote. Die Stiftung Warentest hat für die August-Ausgabe von Finanztest 33 Anbieter einer Direktversicherung untersucht und Unterschiede bis zu 4.000 Euro Rente nach 20 Jahren Ruhestand festgestellt. Die garantierte Rente ist das wesentliche Auswahlkriterium für die Auswahl eines Vertrages. Die Modellkunden, 40-jährige Frauen und Männer, investieren 27 Jahre lang jährlich 1.200 Euro von ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung. Dafür bekommen sie ab dem 67. Lebensjahr eine lebenslange Rente. Beim günstigsten Anbieter Europa erhält der Modellkunde eine garantierte Monatsrente von 159 Euro, bei den Versicherern am unteren Ende der Scala sind es monatlich bis zu 18 Euro weniger. Über das Angebot entscheidet allerdings nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber. Doch Arbeitnehmer können über den Betriebsrat Einfluss auf die Auswahl nehmen oder selbst Vorschläge machen. Es ist wichtig die Angebote zu vergleichen, um später eine gute Betriebsrente einstreichen zu können. Der Test von Finanztest hilft, einen kostengünstigen und renditestarken Tarif auszuwählen. 

 

Betriebliche Altersvorsorge: Unternehmen informieren zu wenig

45 Prozent der erwerbstätigen Bundesbürger beklagen, von ihrem Arbeitgeber keine Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu bekommen. Vor allem Berufstätige mit einem Nettoverdienst zwischen 1.000 und 2.000 Euro im Monat gehen häufig leer aus: 54 Prozent berichten, von den eigenen Personalverantwortlichen über keinerlei betriebliche Altersvorsorgemodelle informiert worden zu sein. Das, obwohl der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht informieren muss. Wird eine bAV angeboten, dann ist die Nachfrage unter den Beschäftigten groß. 85 Prozent der Arbeitnehmer, für die eine entsprechende Vorsorgemöglichkeit besteht, nehmen diese auch in Anspruch. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Deutschen durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag der Hannoverschen Leben.

 

Trotz der großen Bereitschaft der Deutschen, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, sind viele Befragte unzufrieden mit der Qualität ihrer bAV-Beratung. Knapp jeder zweite Berufstätige (47 Prozent) fühlt sich über die Möglichkeiten dieser Vorsorgeform nicht ausreichend informiert. Hinzu kommt: 71 Prozent der Befragten, die kein Beratungsangebot erhalten haben, wissen meist nicht einmal, dass sie einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge haben. Vor allem Geringverdiener sind sich ihrer Rechte in der betrieblichen Altersvorsorge nicht bewusst. Während knapp die Hälfte aller Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro über die Beratungspflicht ihres Arbeitgebers Bescheid weiß, sind bei den Kleinverdienern (< 1.000 Euro Netto) 80 Prozent nicht informiert. Dabei profitieren letztere ganz besonders von dieser Art der Altersvorsorge.

 

Uninformierte Arbeitnehmer verschenken Steuervorteile

 

"Angesichts der drohenden Versorgungslücke in Deutschland sind diese Zahlen ein Alarmsignal", erklärt Andreas Hülsing, bAV-Experte bei der Hannoverschen Leben. "Die betriebliche Altersvorsorge zählt für die Arbeitnehmer zu den attraktivsten Möglichkeiten, um die erodierende staatliche Rente zu kompensieren. Die Entgeltumwandlung ist ein Muss für jeden Arbeitnehmer." Denn: Jeder Mitarbeiter hat heute die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge direkt aus dem eigenen Bruttoeinkommen zu finanzieren. Der gängigste und flexibelste Durchführungsweg hierfür ist die betriebliche Direktversicherung. Der gewünschte Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt einbehalten und in eine Rentenversicherung eingezahlt - und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Anders als bei vielen gängigen Altersvorsorgemöglichkeiten unterstützt der Staat den Sparer somit aktiv beim Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Insgesamt können Arbeitnehmer von ihrem Bruttogehalt monatlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2010: jährlich 2.640 Euro) steuerfrei in ihre Altervorsorge investieren. Interessant: Anders als bei der Riester- oder Basis-Rente hat der Arbeitnehmer bei Ablauf des Vertrages zudem die Möglichkeit, neben der Rente eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen.

 

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