Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 %

 

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht.

 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9 % gelegen. „Die Inflationsrate für das Jahr 2023 lag unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022. Sie ist mit knapp 6 Prozent aber weiterhin auf einem hohen Stand. Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 besonders stark“, sagte Dr. Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – bei +3,7 %. Sie verstärkte sich damit zum Jahresende, nachdem sie in den Monaten zuvor rückläufig gewesen war.

 

Preise für Energieprodukte erhöhten sich 2023 gegenüber 2022 um 5,3 %

 

„Die Teuerung für das Jahr 2023 wurde wie im vorangegangenen Jahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte“, so Brand weiter. „Zudem zeigten sich im Jahresverlauf in den monatlichen Inflationsraten auf der Verbraucherebene Sondereffekte auch infolge der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen.“ So milderten die Entlastungsmaßnahmen die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 wie bereits im Vorjahr 2022 teilweise ab. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Jahr 2022. Im Jahresverlauf zeigte sich zudem von März bis Dezember 2023 bei der Energie insgesamt eine Entspannung bei der Preisentwicklung: Die monatlichen Teuerungsraten für die Energie fielen deutlich geringer aus als zu Jahresbeginn, im Oktober und November 2023 wurde sogar eine rückläufige Preisentwicklung ausgewiesen. Das Ergebnis für das Jahr 2023 resultiert jedoch im Wesentlichen aus dem Vergleich mit dem hohen Preisniveau im Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt 2023 erhöhten sich die Preise für Haushaltsenergie um 14,0 %, unter anderem kostete Erdgas 14,7 % und Strom 12,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Hingegen verbilligte sich unter den Haushaltsenergieprodukten leichtes Heizöl im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 deutlich um 22,2 %. Auch Kraftstoffe wurden im Jahresdurchschnitt günstiger (-5,8 %). Die Preisentwicklung für einzelne Kraftstoffsorten war jedoch sehr heterogen (Dieselkraftstoff: -11,3 %; Superbenzin: -4,0 %, aber Autogas: +3,0 %). Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Jahresteuerungsrate 2023 bei +6,0 % gelegen.

 

Im Jahresdurchschnitt 2023 verteuerten sich Nahrungsmittel besonders stark um 12,4 %

 

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2023 gegenüber 2022 erneut spürbar für die Verbraucherinnen und Verbraucher um 12,4 %. Bereits 2022 hatte die Preiserhöhung bei Nahrungsmitteln mit +13,4 % deutlich über der Gesamtteuerung gelegen. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren fast alle Nahrungsmittelgruppen von Preiserhöhungen betroffen. Besonders stark verteuerten sich beispielsweise Brot und Getreideerzeugnisse (+16,4 %), Molkereiprodukte und Eier sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (jeweils: +15,7 %). Auch andere Nahrungsmittelgruppen wie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+14,7 %) oder Gemüse (+13,3 %) wurden 2023 gegenüber 2022 überdurchschnittlich teurer. Im Jahresdurchschnitt 2023 verbilligten sich hingegen Speisefette und Speiseöle (-3,5 %, darunter Butter: -17,8 %).

 

Jahresteuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie lag 2023 bei +5,1 %

 

Die Jahresteuerungsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag 2023 bei +5,1 %, nach +3,8 % im Jahr 2022 und hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit verstärkt. Diese Kenngröße verdeutlicht auch, dass die Teuerung in anderen Güterbereichen im Jahresdurchschnitt 2023 ebenfalls hoch war.

 

Preise für Waren erhöhten sich 2023 gegenüber 2022 um 7,3 %, für Dienstleistungen um 4,4 %

 

Waren insgesamt verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 um 7,3 %. Die Preise für Verbrauchsgüter erhöhten sich um +8,8 %, unter anderem wurden neben den Nahrungsmitteln (+12,4 %) auch alkoholfreie Getränke (+10,5 %) sowie alkoholische Getränke und Tabakwaren (+8,5 %) merklich teurer. Gebrauchsgüter verteuerten sich 2023 um 4,8 %, auch hier wurden für einige Güter deutliche Preiserhöhungen ermittelt, zum Beispiel für Möbel und Leuchten (+6,9 %) oder für Fahrzeuge (+6,3 %).

 

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt stiegen 2023 im Vergleich zum Vorjahr mit 4,4 % unterdurchschnittlich. Die für diese Entwicklung bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich im Jahresdurchschnitt um 2,0 %. Unter dem Jahresdurchschnitt für 2023 lag auch die Preisentwicklung im öffentlichen Personennahverkehr, hier wirkte sich insbesondere die Einführung des Deutschlandtickets aus. Die Preise für den kombinierten Verkehr erhöhten sich 2023 um 2,5 % gegenüber 2022. Bei einigen Dienstleistungen stiegen die Preise deutlich stärker, unter anderem für Pauschalreisen (+9,1 %), für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+8,4 %) oder Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (+8,1 %). 

 

 

Versicherung, Energie, Finanzen: Durch Vertragswechsel rund 6.200 Euro sparen

 

Der anstehende Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um die persönlichen Finanzen zu überprüfen. Vergleicht und wechselt eine Familie ihre Verträge für Versicherungen, Energie, Finanzen sowie Internet und Mobilfunk, kann sie rund 6.200 Euro sparen. Bei einem Single beträgt das Sparpotenzial mehr als 3.700 Euro.

 

Ein Tarifwechsel bringt nicht nur finanzielle Vorteile: In vielen Bereichen der privaten Finanzen verbessern sich mit einem neuen Vertrag auch die Leistungen. Bestandskund*innen erhalten dagegen selten Leistungsverbesserungen.

 

Versicherungen: Singles sparen durch Anbieterwechsel rund 2.800 Euro im Jahr, Familien 4.400 Euro

 

Kaum eine Versicherung ist so wichtig wie die private Haftpflichtversicherung. Trotzdem verfügt jede*r fünfte Deutsche nicht über diesen existenziellen Schutz.1) Für einen der fünf günstigsten Tarife mit guten Leistungen zahlt ein Single im Schnitt 32 Euro jährlich, eine Familie 48 Euro. Das Sparpotenzial im Vergleich zum teuersten Anbieter liegt bei 73 Euro bzw. 107 Euro.

 

Viel sparen können Verbraucher*innen, die ihre Kfz-Versicherung wechseln. Im Beispielprofil zahlt ein Single für seinen Opel Astra-J 1.7 CDTI durch einen Wechsel in einen der fünf günstigsten Tarife im Schnitt jährlich 671 Euro weniger. Ein verheirateter Mann kann für seinen Opel Vivaro/Zafira Life, den er gemeinsam mit seiner Ehepartnerin nutzt, durchschnittlich 529 Euro im Jahr sparen.

 

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich stark. Durch den Tarifwechsel spart eine 30-jährige Frau mit gesundem Gebiss 563 Euro im Jahr. Eine 45-Jährige spart 640 Euro.

 

Eine Familie kann durch einen Wechsel der Risikolebensversicherung bis zu 695 Euro jährlich sparen. Auch bei der Unfallversicherung variieren die Beiträge deutlich. Im Jahr kann eine Familie durch einen Versicherungswechsel bis zu 569 Euro sparen.

 

Mehrere Hundert Euro Ersparnis bieten außerdem Tarifwechsel bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der Hundehaftpflicht-, Hundekranken-, Rechtsschutz-, Reise-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

 

Energie: Familie spart durch Wechsel des Strom- und Gasanbieters 1.100 Euro im Jahr

 

Strom ist in diesem Winter so teuer wie noch nie. Das jährliche Sparpotenzial beträgt bei einem Wechsel von der Grundversorgung zu einem alternativen Anbieter im Schnitt großer deutscher Städte für einen Single (1.500 kWh Jahresverbrauch) 299 Euro, für eine Familie (5.000 kWh) 622 Euro.

 

Auch die Gaspreise sind auf sehr hohem Niveau. Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung zum günstigsten Anbieter reduziert ein Einpersonenhaushalt (5.000 kWh Jahresverbrauch) aktuell seine jährlichen Kosten für Gas um durchschnittlich 86 Euro, eine Familie (20.000 kWh) um 454 Euro.

 

"Die Strom- und Gaspreisbremsen entlasten Verbraucher*innen", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. "Das maximale Sparpotenzial erreichen Verbraucher*innen nur durch den Wechsel in einen günstigen Tarif. Aktuell gibt es je nach Region wieder Angebote, die deutlich günstiger sind als die örtliche Grundversorgung. Kund*innen sollten trotz der Preisbremsen regelmäßig ihre Energietarife überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren."

 

Hunderte Euro sparen durch Dispoablöse sowie kostenlose Girokonten und Kreditkarten

 

Deutsche Banken verlangen im Schnitt 9,89 Prozent Zinsen für einen Dispokredit.2) Überziehen Kund*innen ihr Konto um 3.000 Euro, entstehen Dispokosten in Höhe von 458 Euro. Gleichen sie die Summe stattdessen mit einem günstigen Ratenkredit zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 5,36 Prozent aus, zahlen sie nur 248 Euro Zinsen - und sparen 210 Euro Zinskosten.

 

Bei Direkt- und Onlinebanken bekommen Verbraucher*innen noch immer kostenlose Girokonten und Kreditkarten. Vermeiden Kund*innen Kontoführungsgebühren und jährliche Kartenkosten, sparen sie über 180 Euro pro Jahr.

 

Internet-, Telefon-, und Mobilfunkanbieter wechseln und über 300 Euro sparen

 

Neukund*innen erhalten bei Internet- und Telefonanbietern in der Regel deutlich bessere Konditionen als Bestandskund*innen. Eine Doppelflatrate aus Internet und Telefon mit mindestens 50 MBit/s bei den fünf günstigsten überregionalen Anbietern kostet im Schnitt 314 Euro jährlich. Der teuerste Vergleichstarif kostet 551 Euro. Wer vergleicht und wechselt, spart 237 Euro im Jahr.

 

Bei den fünf günstigsten Anbietern für Mobilfunktarife mit Allnet-Flat und zwei Gigabyte LTE-Datenvolumen, zahlen Verbraucher*innen durchschnittlich 63 Euro im Jahr. Beim teuersten Anbieter kostet die vergleichbare Leistung 138 Euro jährlich. Ein Wechsel spart 75 Euro.

 

1) Quelle: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.145 Personen zwischen dem 28.1. und 31.1.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Frage: Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung? Ja: 76 %, nein: 20 %, Weiß nicht / keine Angabe 4 %

 

2) Quelle: https://ots.de/mgAstp [abgerufen am 22.11.2022]

 

Inflation drückt Wohlstand der Deutschen

 

Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Preissteigerungen und Angebotsverknappungen in wichtigen Bereichen wie Energie und Lebensmittel sorgen für einen deutlichen Rückgang des subjektiv empfundenen Wohlstandes in Deutschland. Nur noch jeder zweite Bundesbürger (50%) ab 14 Jahren stuft den eigenen Wohlstand als sehr hoch ein, so das Ergebnis der aktuellen Sommerwelle des Nationalen WohlstandsIndex für Deutschland (NAWI-D) von Ipsos. Bei der letzten Erhebung vor dem Ukraine-Krieg im Dezember 2021 stuften noch 54 Prozent der Deutschen ihren Wohlstand als sehr hoch ein. Entsprechend gestiegen sind die Anteile der Bevölkerung, die ihren Wohlstand als noch „ausreichend hoch“ (von 32 auf 34 Prozent) oder als „zu gering“ (von 14 auf 16 Prozent) einordnen.

 

Wohlstand bedeutet für die Deutschen allerdings nicht nur finanziell gut dazustehen und abgesichert zu sein. Neben ökonomischen Faktoren gehören auch ein gutes gesellschaftliches Umfeld, sehr persönliche Aspekte wie die eigene Gesundheit und mit gewissen Abstrichen sogar eine intakte Umwelt dazu. Mit all diesen Faktoren, die sie selbst als wichtig für ihren Wohlstand sehen, sind die Deutschen aktuell weniger zufrieden als noch Ende 2021.

 

Einkommen erscheint sicher, ist aber weniger wert

 

Auffällig ist, dass im Gegensatz zu den Erhebungen in den Monaten nach Beginn der Corona-Pandemie keine wachsende Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu verzeichnen ist. Wie schon im Dezember 2021 stimmen aktuell rund 56 Prozent aller Bundesbürger der Aussage zu, dass sie einen sicheren Arbeitsplatz bzw. eine sichere Rente haben: „Ihren Arbeitsplatz und damit das Einkommen sehen die Deutschen als gesichert an. Die in einigen wichtigen Lebensbereichen starken Preissteigerungen sowie die Unsicherheit, ob gewisse Produkte in Zukunft überhaupt verfügbar sein werden, beunruhigen die Deutschen trotzdem. Konsumwünsche und auch finanzielle Vorsorgen können daher von vielen Menschen nicht mehr im gewünschten Maße erfüllt bzw. getätigt werden,“ so Hans-Peter Drews, Leiter des NAWI-D bei Ipsos.

 

Weniger Deutsche sind glücklich und frei von Zukunftsängsten

 

Die angespanntere finanzielle Situation und die Ungewissheit über den Ausgang des Ukraine-Krieges sowie des Fortganges der Corona-Pandemie beeinflussen auch das aktuelle Glücksgefühl der Deutschen. Stuften sich Ende 2021 noch 60 Prozent der Befragten als sehr glücklich ein, sind es im Sommer 2022 nur 54 Prozent. Ähnliche Entwicklungen konnten darüber hinaus auch bei anderen sehr persönlichen Einstellungen der Deutschen gemessen werden.

So sank zum Beispiel der Anteil derjenigen, die nach eigenen Angaben völlig frei von Zukunftsängsten sind, im gleichen Zeitraum von 46 auf 40 Prozent und der Anteil derjenigen, die sich als sehr gesund einstufen von 64 auf 60 Prozent. Letzteres kann sicher auch durch die recht hohen Corona-Fallzahlen sowie dem psychischen Druck durch den Krieg im nahen Europa verursacht worden sein.

 

Deutsche verfügen nur über geringe Rücklagen

 

40 Prozent aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geben an, weniger als 1.000 Euro für unvorhersehbare Situationen zur Verfügung zu haben

Da ist noch Luft nach oben: Vier von zehn Deutschen haben weniger als 1.000 Euro als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben auf der hohen Kante. Bei jedem Fünften sind es sogar weniger als 500 Euro, die im Fall der Fälle zur Verfügung stehen würden. Dies sind die Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer", für die mehr als 3.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger befragt wurden. Insgesamt gaben neun Prozent an, gar keine Rücklagen für unvorhergesehene Auslagen zu haben. Die Hälfte der Deutschen kennt den zur Verfügung stehenden Betrag ganz genau, während 40 Prozent ihn zumindest ungefähr kennen.

 

Mehrheit der Deutschen hält die Option Kauf auf Raten für sinnvoll

 

Im Fall der Fälle eine gute Möglichkeit: Knapp 70 Prozent aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger finden es sinnvoll, wenn Händlerinnen und Händler die Option Kauf auf Raten anbieten. Damit Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit allerdings tatsächlich in Anspruch nehmen, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. "Convenience-Aspekte und der Faktor Vertrauen spielen eine immer größere Rolle in unserem Alltagsleben, was sich auch in der Anspruchshaltung gegenüber Finanzdienstleistungen niederschlägt. Beim Kauf auf Raten möchten sich Kundinnen und Kunden heute nicht mehr an starre Zugangskanäle halten, sondern selbst bestimmen, wann, wo und wie sie Leistungen in Anspruch nehmen. Darauf müssen sich Anbieter einstellen", sagt Frank Mühlbauer, Vorstandsvorsitzender der TeamBank AG. Das sehen laut Umfrage 80 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ebenso. Fast genauso viele, 78 Prozent, legen großen Wert darauf, die Höhe der Raten sowie die Laufzeit flexibel anpassen zu können.

 

Inflation bringt Millionen Deutsche in finanzielle Schwierigkeiten

 

Immer mehr Menschen können angesichts der gestiegenen Preise kaum noch ihre Lebenshaltungskosten bezahlen, so eine aktuelle Postbank Umfrage. Zunehmend betroffen sind auch Bezieher von mittleren Einkommen. Die geplanten finanziellen Entlastungen der Bundesregierung halten die meisten Befragten für unzureichend.

 

Über zwei Euro für 250 Gramm Butter beim Discounter, knapp zwei Euro für einen Liter Diesel – und das nur, wenn man Glück hat. Die meisten Deutschen können sich an solche Preis­sprünge nicht erinnern, denn so hoch wie jetzt war die Inflation zuletzt vor 40 Jahren. Der starke Preis­anstieg bringt immer mehr Ver­braucher an ihre finan­zielle Belas­tungs­grenze. Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank kann jeder siebte Deutsche (15 Prozent) wegen der aktuellen Preis­steigerungen kaum noch seine täg­lichen Aus­gaben be­streiten – in absoluten Zahlen entspricht dies über 10,4 Millio­nen Menschen. Im Vergleich zum Januar dieses Jahres hat sich der Wert um 36 Prozent erhöht, zu diesem Zeit­punkt lag er bei elf Pro­zent (entspricht 7,6 Millio­nen). Besonders hart trifft die In­flation Menschen mit ver­hältnis­mäßig geringem Ein­kommen: Heute gibt fast jeder vierte Be­fragte (24 Prozent) mit einem Haus­halts-Netto­ein­kommen von unter 2.500 Euro an, dass die In­flation seine Existenz bedroht; im Januar lag der Anteil bei 17 Prozent. Von den Befragten mit einem Ein­kommen von 2.500 Euro und mehr hat derzeit rund jeder Drei­zehnte (acht Prozent) durch den Preis­anstieg finan­zielle Schwierig­keiten; im Januar waren es nur ein Pro­zent weniger (sieben Pro­zent).

 

Krise kommt in der Mittelschicht an

 

Auf­fallend ist, dass jetzt mehr als doppelt so viele Befragte mit einem durch­schnitt­lichen Haus­halts­netto­ein­kommen von 2.000 bis 2.500 Euro die Aus­wirkungen der Inflation deutlich spüren. Im Januar gaben acht Prozent an, kaum noch ihren Lebens­unterhalt finan­zieren zu können – im März waren es bereits 18 Prozent. „Die Ein­kommen können mit der all­gemeinen Teuerung kaum Schritt halten. Während die Löhne und Gehälter in Deutschland im Vor­jahres­ver­gleich zuletzt um 3,6 Prozent gestiegen sind, erhöhten sich die Lebens­haltungs­kosten um 7,3 Prozent. Vom Real­ein­kommens­ver­lust sind auch Haushalte mit einem mittleren Ein­kommen betroffen“, erläutert Dr. Marco Bargel, Kapital­markt­stratege der Postbank, diese Entwicklung.

 

Auf Konsumbremse treten

 

Die Sorgen in der Be­völkerung sind groß: An­gesichts der steigenden Preise ist jeder Zweite (53 Prozent) „sehr beun­ruhigt“ – ein Plus von neun Prozent­punkten im Vergleich zum Januar (44 Prozent). Zwei von drei Deutschen (67 Prozent) reduzieren aufgrund der Inflation derzeit ihre Aus­gaben; acht Prozent sind bereits am Limit und können nicht noch mehr sparen. Dr. Marco Bargel ist vorsichtig opti­mis­tisch, dass sich die Preise im Laufe des Jahres etwas ent­spannen: „Auf kurze Sicht könnte die Inflation wegen der hohen Energie­preise von hohem Niveau aus weiter ansteigen. Im weiteren Jahres­verlauf rechnen wir mit einem Rück­gang der Preis­steigerungs­rate, sofern erneute Preis­sprünge bei Öl und Erdgas ausbleiben. Das Inflations­ziel der EZB von zwei Prozent dürfte aber so schnell nicht wieder erreicht werden.“

 

Tropfen auf den heißen Stein?

 

Angesichts der steigen­den Energie­preise hat die Bundes­regierung im März eine Reihe von Maß­nahmen beschlossen. Unter anderem sollen Bürger einmalig mit 300 Euro über die Ein­kommen­steuer entlastet werden. Drei Monate lang soll zudem die Energie­steuer auf Kraft­stoffe sinken – bei Benzin um 30 Cent je Liter, bei Diesel um 14 Cent pro Liter. Gering­ver­diener erhalten einen Heiz­kosten­zu­schuss. Laut Postbank Umfrage sind drei von fünf Deutschen (61 Prozent) jedoch der Meinung, dass die „Ent­lastungs­pakete“ der Bundes­regierung nicht ausreichen, um die Folgen der Inflation zu mildern. 16 Prozent halten die Maßnahmen für genau richtig; sechs Prozent meinen, dass sie reduziert werden sollten, und fünf Prozent, dass es keine staatliche Unter­stützung geben sollte. „In­wie­weit die be­schlossenen Maß­nahmen reichen, hängt auch von der weiteren Ent­wicklung der Energie­preise ab. Aus heutiger Sicht dürften die zu­sätzlichen Aus­gaben der Haus­halte für teurere Kraft­stoffe und Heiz­energie nicht voll­ständig auf­gefangen werden, zumal einzelne Be­völkerungs­gruppen wie die Nicht-Erwerbs­tätigen nur teilweise profitieren.“

 

Inkasso-Check: Online-Service hilft bei Inkasso-Post

 

Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich, etwa wenn das Inkasso-Unternehmen wenig Aufwand mit einer Angelegenheit hat. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Betroffene zügig, dürfen Inkassodienste ab sofort nur noch einen verminderten Kostensatz in Rechnung stellen. Trotz des neuen Gesetzes bleibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin schwer nachzuvollziehen, ob geforderte Inkassokosten zulässig sind. Hilfe bietet der Inkasso-Check der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/inkasso-check-start.

 

Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwälten orientieren. „Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen. Das heißt im Klartext, dass Inkasso-Unternehmen ab sofort weniger Inkassokosten berechnen dürfen“ erklärt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucher zügig reagieren und die aus-stehende Zahlung gleich nach der ersten Aufforderung des Inkasso-Unternehmens vornehmen.

 

Deutlich günstiger als früher wird es auch für Verbraucher, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Durch diese neue Regelung verhindert der Gesetzgeber nun, dass Betroffene Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen. Doch aufgepasst: „Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen“ sagt Zeller. „Um Verbraucher hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool Inkasso-Check entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.“

 

Kosten für Verbraucher weiter nur schwer nachzuvollziehen

 

Im Alltag wird es für Verbraucher, die ein Inkassoschreiben erhalten, weiter sehr schwierig sein, die geforderten Kosten nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert, dass sich die Kosten erhöhen.

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucher eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Nutzer werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.

 

Verbraucher, die Hilfe mit einer Inkasso-Rechnung benötigen, können die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern in Anspruch nehmen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

 

Mehr als jeder vierte Single-Haushalt von Armut betroffen

 

Die Armutsgefahr für Alleinlebende ist in Deutschland nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" deutlich gestiegen. Lebte im Jahr 2006 noch gute jeder fünfte Ein-Personen-Haushalt an der Armutsschwelle oder darunter, so war es 2019 schon mehr als jeder Vierte, schreibt das Blatt unter Berufung auf aktuelle Daten der Bundesregierung, die die Sozialpolitikerin der Linken, Sabine Zimmermann, abgefragt hatte.

 

Ende 2019 waren demnach 26,5 Prozent der Alleinlebenden von Armut bedroht. Im Jahr 2006 waren es noch 21,7 Prozent gewesen. Besonders drastisch hat sich seitdem die Armutsgefährdungsquote unter den alleinstehenden Rentnern im Alter von über 65 Jahren erhöht. Sie stieg von 15,1 auf 24 Prozent. Die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung in Deutschland hat zwischen 2006 und 2019 dagegen nur um knapp zwei Prozentpunkte zugelegt. Aktuell sind es 15,9 Prozent.

 

Als armutsgefährdet gilt, wer mit weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens der Gesamtbevölkerung auskommen muss.

 

Durch die Corona-Pandemie werde sich die Lage für Alleinlebende weiter verschärfen, erklärte Zimmermann. Deshalb müsse die Bundesregierung hier einen "absoluten Schwerpunkt" für das neue Jahr setzen und mit einem umfassenden Konzept gegensteuern. Zu den aus ihrer Sicht notwenigen Maßnahmen zählte Zimmermann die Zurückdrängung prekärer Beschäftigung sowie eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde und eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 90 Prozent des entgangenen Nettolohns.

 

Reserven-Ranking: Diese Nationen sparen am meisten

 

Analyse zeigt, welche Staaten gemessen am Bruttoinlandsprodukt die höchsten Gold- und Währungsreserven besitzen.

 

In vielen Ländern erreicht die Staatsverschuldung während der Corona-Krise Höchstwerte. Welcher Staat glücklicherweise für Krisenzeiten wie jetzt am besten gespart hat, weiß das Informationsportal www.onlinecasinosdeutschland.com. Im Zuge einer aktuellen Analyse verglich das Unternehmen für 153 Länder die aktuellen Gold- und Währungsreserven im Wert von 11,48 Billionen Euro. Die Rücklagen Chinas (1. Platz) entsprechen demnach knapp dem Bruttoinlandsprodukt Deutschlands. Doch welche Nationen wirklich auf den Rückhalt ihrer Reserven setzen können, zeigt das Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Demzufolge befindet sich China nur noch auf Platz 55.

 

Wer im Verhältnis zum BIP führt...

 

Im Verhältnis zum BIP führt das vom Bürgerkrieg gezeichnete Libyen: Zwar bemessen sich die Währungsreserven hier nur auf 71 Mrd. Euro, die jährliche Wirtschaftsleistung liegt jedoch lediglich bei 43,9 Mrd. Euro. Libyens Reserven betragen somit also 163 Prozent seines BIP.

 

Auf dem zweiten Platz der Untersuchung liegt die Schweiz: Mit Gold- und Währungsreserven in Höhe von 721 Mrd. Euro hat die Eidgenossenschaft rund 122 Prozent seiner Wirtschaftsleistung (593 Mrd. Euro) auf der hohen Kante zu liegen. Knapp dahinter rangiert Honkong mit einem Anteil von rund 121 Prozent (Reserven: 372 Mrd. Euro, BIP: 308 Mrd. Euro). Darauf folgen der Libanon und Singapur mit 98 bzw. 77 Prozent.

 

Das wirtschaftsstarke Deutschland belegt mit 5,83 Prozent den 133. Platz. Zum Vergleich: Der Durchschnitt aller Länder liegt bei 21 Prozent.

 

...muss nicht in absoluten Zahlen vorne liegen

 

In absoluten Zahlen liegt das Reich der Mitte meilenweit vor der Konkurrenz: Die Volksrepublik China verfügte Ende 2019 über Gold und Devisenreserven in Höhe von rund 2,72 Billionen Euro. Das entspricht entspricht rund einem Viertel der weltweit bekannten Rücklagen. Zum Vergleich: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt betrug zur gleichen Zeit knapp 3,24 Billionen Euro. Auch Japan spielt mit 1,12 Billion Euro in Währungsreserven und Gold in der obersten Liga und reiht sich hinter China ein.

 

Die Schweiz und Russland platzieren sich mit rund 721 Mrd. bzw. 468 Mrd. Euro auf Rang drei und vier. Die USA kommen auf einen Gegenwert von 436 Mrd. Euro, knapp dahinter rangiert Saudi-Arabien mit 434 Mrd. Euro.

 

Deutschland belegt mit 189 Mrd. Euro den dreizehnten Platz und befindet sich deutlich über dem internationalen Durchschnitt von 71 Mrd. Euro.

 

Nur die USA hat größere Goldreserven als Deutschland

 

Die deutschen Goldreserven rangieren im internationalen Vergleich mit einem Wert von 139 Mrd. Euro auf Platz zwei. Nur der sich in Kentucky befindliche U.S.-Stützpunkt Fort Knox und die Zentralbanken der Vereinigten Staaten von Amerika beherbergen mehr Gold als Deutschland: Die USA beanspruchen mit Gold im Wert von 336 Mrd. Euro Platz eins des Rankings - 27 Prozent der gesamten Staatsreserven des Edelmetalls weltweit. Auf Deutschland folgen Italien, Frankreich, Russland und China mit Rücklagen von 101, 100, 93 und 80 Mrd. Euro in Gold.

 

Die deutschen Goldreserven betragen 4,29 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Im Internationalen Vergleich ist diese Quote zwar knapp dreimal so hoch wie der Durchschnitt (1,68 Prozent), trotzdem gibt es 17 Nationen bei denen das Gold einen höheren Anteil ausmacht. Am höchsten ist der Goldanteil am BIP in Usbekistan, im Libanon, in Tadjikistan, Libyen und Kasachstan: Mit 28, 26, 11, 11 und 10 Prozent liegt die Quote hier jeweils im zweistelligen Bereich.

 

Umfrage: Bargeld nicht mehr beliebtestes Zahlungsmittel

 

Rund vier von zehn Verbrauchern würden einen Supermarkt-Einkauf über 20 Euro mit der Girocard (früher: EC-Karte) bezahlen. Das zeigt eine repräsentative Innofact-Umfrage im Auftrag von Verivox. Damit hat die Girocard Bargeld als beliebtestes Zahlungsmittel abgelöst. Nur 36 Prozent der Befragten zahlen mit Scheinen und Münzen.

 

Girocard bei kleinen Einkäufen beliebter als Bargeld

 

Für die Umfrage wurden 1.000 Personen im Alter von 18 bis 69 zu ihren Bezahlgewohnheiten befragt. Die Ergebnisse zeigen, wie stark sich die Bezahlvorlieben der Verbraucher in den letzten Monaten verändert haben. In einer Umfrage aus dem Oktober 2019 gab noch über die Hälfte (51 Prozent) der Teilnehmer Bargeld den Vorzug. Die Girocard war zu diesem Zeitpunkt nur für 35 Prozent das Zahlungsmittel der Wahl.

 

39 Prozent haben schon mit dem Smartphone bezahlt

 

Wer eine Bezahl-App auf seinem Smartphone installiert hat, kann dank des im gerät verbauten NFC-Chips auch das eigene Mobiltelefon zum Bezahlen an der Ladenkasse verwenden. Das funktioniert so ähnlich wie bei kontaktlosen Girocards oder Kreditkarten. Verbraucher halten ihr Smartphone nah ans Bezahlterminal und geben die Zahlung per Gesichtserkennung oder Fingerabdruck-Scan frei.

 

Auch das Smartphone wird heute häufiger als im Vorjahr zum Bezahlen genutzt. Immerhin 13 Prozent würden ihren Supermarkt-Einkauf nach eigenen Angaben typischerweise mit einer Bezahl-App auf ihrem Mobiltelefon bezahlen (2019: 3 Prozent). Zur Kreditkarte greifen nur 9 Prozent (2019: 10 Prozent). Insgesamt haben schon 39 Prozent der Befragten mit ihrem Smartphone bezahlt. Im Vorjahr waren es nur 23 Prozent.

 

Verbraucher zahlen generell öfter kontaktlos

 

Ein wichtiger Grund für die wachsende Beliebtheit des Smartphones als Zahlungsmittel könnte der generelle Boom für kontaktlose Bezahlverfahren sein. In der Verivox-Umfrage geben insgesamt 59 Prozent der Befragten an, heute häufiger als vor einem Jahr kontaktlos zu bezahlen. 29 Prozent nutzen kontaktlose Bezahlverfahren wie EC-Karte, Kreditkarte und Smartphone heute „sehr viel häufiger“, 30 Prozent zumindest „etwas häufiger“ (30 Prozent).

 

Smartphone als Zahlungsmittel für viele noch nicht alltäglich

 

„Trotz des Booms für kontaktlose Bezahlverfahren in der Corona-Krise, ist das Smartphone als Zahlungsmittel im Alltag vieler Verbraucher noch nicht angekommen“, sagt Oliver Maier. Eine mögliche Ursache: Bislang ließen sich die großen Bezahl-Apps von Apple und Google ausschließlich mit Kreditkarten verknüpfen. Die meisten Verbraucher bezahlen aber lieber mit der Girocard, bei der Ausgaben direkt vom Konto abgebucht werden.

 

„Dass die Sparkassen mit ihren rund 39 Millionen Girokonten jetzt die Verknüpfung der Girocard mit Apple Pay ermöglichen, könnte sich deshalb als bedeutender Meilenstein für die Akzeptanz des Smartphones als Zahlungsmittel erweisen“, sagt Oliver Maier.

 

Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland bei 22 857 Euro

 

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute sowie sonstiger inländischer und ausländischer Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland) zum Jahresende 2019 mit 1 898,8 Milliarden Euro verschuldet. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 22 857 Euro (2018: 23 113 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, ist der Schuldenstand damit gegenüber den revidierten Ergebnissen vom 31.12.2018 um 0,9 % oder 17,0 Milliarden Euro gesunken.

 

Bund kann Schuldenstand weiter verringern

 

Der Bund war Ende 2019 mit 1 188,6 Milliarden Euro verschuldet. Der Schuldenstand sank damit um 2,0 % beziehungsweise 24,7 Milliarden Euro gegenüber dem Jahresende 2018. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl Deutschlands betrugen die Schulden des Bundes 14 308 Euro pro Kopf (2018: 14 638 Euro).

 

Steigende Schulden bei den Ländern

 

Die Schulden der Länder sind im Vorjahresvergleich um 1,4 % beziehungsweise 8,2 Milliarden Euro auf 578,8 Milliarden Euro gestiegen. Das war eine Pro-Kopf-Verschuldung von 6 967 Euro (2018: 6 883 Euro). Am höchsten waren die Schulden je Einwohnerin und Einwohner in den Stadtstaaten: Bremen hatte eine Pro-Kopf-Verschuldung von 43 921 Euro (2018: 31 928 Euro), Hamburg von 18 279 Euro (2018: 18 734 Euro) und Berlin von 14 773 Euro (2018: 15 008 Euro). Unter den Flächenländern verzeichnete das Saarland mit 13 989 Euro (2018: 13 920 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 10 609 Euro (2018: 10 686 Euro). Am niedrigsten war die Verschuldung pro Kopf in Sachsen mit 279 Euro (2018: 346 Euro), am zweitniedrigsten in Bayern mit 987 Euro (2018: 1 121 Euro).

 

Gemeinden mit leichtem Schuldenrückgang

 

Der Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände ging im Vorjahresvergleich um 0,3 % beziehungsweise 451 Millionen Euro auf 131,4 Milliarden Euro zurück. Je Einwohnerin und Einwohner waren sie mit 1 708 Euro verschuldet (2018: 1 717 Euro). Die Kommunen im Saarland hatten mit 3 646 Euro (2018: 3 652 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von den Kommunen in Rheinland-Pfalz mit 3 205 Euro (Vorjahr: 3 100 Euro) und Nordrhein-Westfalen mit 2 878 Euro (2018: 2 919 Euro). Die geringste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung verzeichnete Sachsen mit 646 Euro (2018: 695 Euro), gefolgt von Brandenburg mit 688 Euro (2018: 750 Euro) und Baden-Württemberg mit 781 Euro (2018: 782 Euro). Die Erhöhung des Schuldenstandes der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz war bedingt durch die Fusion eines Extrahaushalts mit zwei sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Schulden in Höhe von rund 500 Millionen Euro im Jahr 2018 nicht in den Schuldenstand eingeflossen waren. In Hessen wurde mit dem Programm "Hessenkasse" im Jahr 2019 weitere 84,5 Millionen Euro (2018: 4 765 Millionen Euro) kommunaler Kassenkredite abgelöst, die in der Schuldenstatistik nun nicht mehr nachgewiesen sind.

 

Die Sozialversicherung war Ende 2019 mit 0,69 Euro pro Person (2018: 1,54 Euro) verschuldet, die Gesamtschulden haben sich damit mehr als halbiert und beliefen sich auf nur noch 57 Millionen Euro (2018: 127 Millionen Euro). Grund für diesen starken Rückgang waren hohe Kredittilgungen der Krankenkassen.

 

Reichtum: Wer zur Oberschicht gehört

 

Wie viele Reiche leben in Deutschland, wie viele Arme? Wieviel Einkommen muss jemand beziehen, um als reich zu gelten? Der aktualisierte interaktive Rechner des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) visualisiert die Einkommensverteilung in Deutschland und kann zur Beantwortung dieser Fragen beitragen.

 

Paare ohne im Haushalt lebende Kinder, die mehr als 5.294 Euro netto monatlich zur Verfügung haben, zählen in Deutschland zu den reichsten zehn Prozent. Bei Singles liegt die Grenze bei 3.529 Euro. Das ist das Ergebnis eines interaktiven IW-Rechners, für den die Verteilungsexperten des Instituts die aktuell verfügbaren Daten aus der Haushaltsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) neu ausgewertet haben. Insgesamt ist der Wohlstand in Deutschland in den Jahren vor der Coronakrise deutlich gestiegen, zeigen die Berechnungen: Neben der Einkommensgrenze zu den oberen zehn Prozent ist beispielweise auch das Medianeinkommen gestiegen. 2016 lag es bei 1.869 Euro netto im Monat – die Hälfte der Bevölkerung verdiente also mehr, die andere Hälfte weniger. 2017 lag es schon bei 1.946 Euro monatlich, ein deutliches Zeichen für gestiegenen Wohlstand.

 

Ab wann jemand als reich gilt, darüber gibt es keine Einigkeit. In der amtlichen Statistik gilt üblicherweise als relativ einkommensreich, wer das Doppelte des Medianeinkommens monatlich zur Verfügung hat. Als Single zählte man demnach ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.892 Euro zu den reichsten sieben Prozent der Bevölkerung. Tatsächlich glauben aber viele, dass erst bei deutlich höherem Einkommen von Reichtum gesprochen werden kann – die Schätzungen liegen meist zwischen 7.000 und 10.000 Euro netto im Monat. Recht unabhängig davon, wie Reichtum definiert wird, ordnen sich selbst nur wenige der Oberschicht bzw. den Reichen zu.

 

Anteil Reicher wird überschätzt

 

Darüber hinaus überschätzen viele Deutsche den Anteil der Reichen in der Bevölkerung. Nach aktuellen Schätzungen gehen die meisten davon aus, dass mehr als 20 Prozent der Deutschen als reich bezeichnet werden können – und damit ein deutlich größerer Anteil als gemäß der verschiedenen Reichtumsdefinitionen. „Bei Einschätzungen zum Thema Reichtum gehen Daten und Wahrnehmung besonders weit auseinander“, sagt IW-Verteilungsexpertin Judith Niehues. „Kaum jemand empfindet sich selbst als reich, gleichzeitig glauben viele, dass sehr große Teile der Bevölkerung reich sind.“

 

Tipp: Sicherheit für gebunkertes Bargeld

 

Aus Angst vor Strafzinsen bunkern immer mehr Sparer ihr Bargeld in einem privaten Tresor oder einem Bankschließfach. Doch das Infocenter der R+V Versicherung warnt: Im Schadenfall wird Geld nicht automatisch in voller Höhe erstattet. Verbraucher sollten deshalb unbedingt auf die richtige Absicherung achten.

 

Einbrecher kennen jedes Versteck

 

Laut Berechnungen der Deutschen Bundesbank hat jeder Deutsche durchschnittlich mehr als 70.000 Euro auf der hohen Kante. Wer solche Beträge jedoch bar mit nach Hause nimmt, geht ein hohes Risiko ein. Zwar deckt die Hausratversicherung auch den Diebstahl von Bargeld ab, allerdings nur bis zu etwa 2.000 Euro - abhängig vom Versicherungsvertrag. Dabei ist es auch unerheblich, ob das Geld offen auf dem Tisch liegt oder in der Kaffeedose versteckt ist. "Für Einbrecher ist Bargeld immer eine leichte Beute, und sie kennen die üblichen Verstecke wie Kaffeedose, Matratze oder Gefrierfach. Auch Geldkassetten oder Möbeltresore sind für sie kein Hindernis", sagt Rolf Dockhorn, Experte für Sachversicherungen bei der R+V Versicherung. "Sicherer liegen Scheine und Münzen in einem hochwertigen Safe, der fest verankert ist. Wer zusätzlich noch eine Einbruchmeldeanlage installiert, hat gute Chancen, dass die Versicherung die Entschädigungsgrenze deutlich erhöht." Wieviel bei einem Diebstahl genau erstattet wird, hängt davon ab, welche Bedingungen der Geschädigte mit der Versicherung vereinbart hat.

 

Spezielle Versicherung für Schließfächer

 

Wichtig zu wissen: Selbst in einem Bankschließfach können Sparer nicht unbedingt riesige Summen einlagern - sie sollten ihre Bank fragen, ob Bargeld mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Auch in der Hausratversicherung ist der Inhalt des Bankschließfaches in der Regel bis zu einer gewissen Summe mit abgedeckt. Dockhorn empfiehlt Verbrauchern, die mehr Geld bunkern möchten, eine zusätzliche Absicherung: "Einige Versicherungen bieten spezielle Kundenschließfachversicherungen an, die Bargeld bis zur vereinbarten Höhe ersetzen. Sie tritt ein, wenn beispielsweise das Kreditinstitut überflutet wird oder Kriminelle die Schließfächer ausrauben."

 

Urteil: SEPA-Überweisungen müssen kostenfrei sein

 

vzbv gewinnt Klage gegen Vodafone beim Landgericht München I

 

Für die Zahlung per SEPA-Überweisung dürfen Unternehmen kein Zusatzentgelt von ihren Kunden verlangen. Das gilt auch für Verträge, die noch vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Januar 2018 abgeschlossen wurden. Das entschied das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH.

 

„Das Gericht hat klargestellt, dass Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen ohne Zusatzkosten per Überweisung bezahlen können – egal, wann sie ihren Vertrag abgeschlossen haben”, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Eine andere Regelung im Kleingedruckten ist unzulässig.“

 

Zusatzentgelt von 2,50 Euro pro Überweisung

 

Vodafone hatte von Kunden mit älteren Verträgen, die nicht per Lastschrift zahlten, eine „Selbstzahlerpauschale“ von 2,50 Euro verlangt. Dies steht im Widerspruch zu einer Neuregelung im BGB, wonach Unternehmen für die Bezahlung mit SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften oder Kredit- und Girokarten kein Entgelt verlangen dürfen. Das neue Gesetz geht auf die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie zurück und trat am 13.1.2018 in Kraft.

 

Bei Vodafone profitierten davon allerdings nur Neukunden. Kunden, die ihren Vertrag vor dem 13.01.2018 abgeschlossen hatten, sollten die Pauschale von 2,50 Euro für jede Überweisung weiterzahlen. Dagegen hatte der vzbv geklagt – und nun vom Landgericht München I Recht bekommen.

 

Verbot gilt auch für Altverträge

 

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass das Gebührenverbot für SEPA-Überweisungen für alle Zahlungsvorgänge ab dem 13.01.2018 gilt, auch wenn der Vertrag selbst noch vor dem Stichtag abgeschlossen wurde. Dies sei schließlich Zweck der EU-Richtlinie und erklärter Wille des deutschen Gesetzgebers. Ein effektiver Verbraucherschutz lasse sich nur sicherstellen, wenn das Gebührenverbot unterschiedslos für Alt- und Neuverträge angewendet werde, so das Gericht.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Urteil des LG München I vom 24.09.2019, Az. 33 O 6578/18 – nicht rechtskräftig

 

Scheck einlösen: So geht’s

 

Zugegeben, in Zeiten, in denen man seine Bankgeschäfte mit dem Smartphone erledigen und im Geschäft kontaktlos bezahlen kann, wirkt ein Scheck ziemlich altmodisch. Doch ab und zu landet auch heute noch ein solches Relikt der Vergangenheit im Briefkasten. Zum Beispiel von der Krankenkasse oder einer Versicherung, die einen Bonus für ihre Mitglieder auszahlt. Viele Bankkunden sind ratlos – wie kommen sie an das Geld? „Wer einen Verrechnungsscheck einlösen will, muss in der Regel zunächst ein spezielles Formular seiner Hausbank ausfüllen. Darin werden Schecknummer, IBAN des Ausstellers sowie der Auszahlungsbetrag eingetragen. Dieses Formular reicht man zusammen mit dem Scheck bei seiner Bank per Post oder in einer Filiale ein“, erklärt Heiko Thunig von der Postbank. Für die Bearbeitung wird meist ein Entgelt fällig. Allzu viel Zeit sollte man sich mit dem Einreichen nicht lassen: Im Inland ausgestellte Schecks müssen innerhalb von acht Tagen, im europäischen Ausland ausgestellte innerhalb von 20 Tagen und im außereuropäischen Ausland ausgestellte innerhalb von 70 Tagen ab dem Ausstellungstag eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Fristen kann die Bank die Einlösung verweigern.

 

Kreditkarte aus dem Ausland sperren

 

Ob gestohlen oder verloren: Wer im Urlaub auf einmal seine Kreditkarte vermisst, ist erstmal geschockt. Aber keine Panik: Betroffene lassen sie am besten umgehend sperren.

 

Bei vielen Karten ist das über die Telefonnummer des zentralen Sperr-Notrufs +49 116 116 möglich. Funktioniert diese Nummer von einem ausländischen Netz aus nicht, ist der Notruf auch unter +49 30 4050 4050 erreichbar. Allerdings nehmen nicht alle Anbieter an diesem zentralen Sperr-Notruf teil.

 

Eine Übersicht aller Teilnehmer finden Reisende auf dessen Website. Kunden anderer Anbieter können die Sperrnummer auf der Website der jeweiligen Bank nachlesen oder in einer Filiale erfragen. Am besten ist es, dies bereits vor der Abreise zu erledigen, um im Notfall schnell die richtige Nummer parat zu haben. Es empfiehlt sich auch, die 16-stellige Kartennummer aufzuschreiben, denn sie ist für die Sperrung notwendig. Mithilfe persönlicher Angaben ist das aber auch möglich. Dazu gehören beispielsweise der Name auf der Karte oder die Adresse. Wer eine Reisegepäck-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung hat, kann sich bei der Sperrung der Karten helfen lassen. Taucht eine gesperrte Karte überraschend wieder auf, können sie ihre Besitzer meist wieder entsperren lassen. Dafür einfach nach dem Urlaub mit der Bank in Verbindung setzen.

 

Tipps fürs Geldabheben im Ausland

 

Urlauber sollten im Ausland bevorzugt Geldautomaten innerhalb von Bankgebäuden während der Öffnungszeiten nutzen, damit sie gegebenenfalls einen Ansprechpartner haben. Automaten, die im Freien stehen, bieten oftmals keinen ausreichenden Sichtschutz und sind anfälliger für Manipulationen, so die Experten von kartensicherheit.de. Vorsicht ist geboten, wenn der Geldautomat anbietet, die Landeswährung zu "garantiertem Wechselkurs" in Euro um- und abzurechnen. Wenn Urlauber dies ablehnen, wird häufig nochmals nachgefragt. Dadurch sollte man sich jedoch nicht verunsichern lassen. Die Wahl der Landeswährung ist immer günstiger. Denn bei der Sofortumrechnung zahlen Karteninhaber in den meisten Fällen drauf, da zusätzliche Gebühren berechnet werden.

 

Weitere nützliche Tipps rund um die Bargeldversorgung im Urlaub:

 

   - Auf keinen Fall die Geheimzahl (PIN) am Türöffner eingeben.

   - Und natürlich gilt auch im Ausland: PIN-Eingabe verdecken.

   - Eine Sprache wählen, die man versteht, um ungewollte Transaktionen wie z.B. Spenden zu vermeiden.

   - Auf einen angemessenen Sicherheitsabstand zu anderen Kunden achten und nicht ablenken lassen.

   - Wenn etwas merkwürdig erscheint, den Vorgang besser abbrechen.

   - Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts, muss die girocard sofort unter +49 116 116* gesperrt werden. Das gilt auch, wenn die Karte nicht mehr aus dem Geldautomaten entnommen werden kann.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland gebührenfrei. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber

 

Geldabheben im Ausland: Teure Euro-Falle

 

Wenn Reisende Bares in ausländischer Währung abheben wollen, können sie bis zu 13,7 Prozent mehr zahlen. Diese Mehrkosten werden fällig, wenn sie am Automaten das Angebot annehmen, den Betrag gleich in die Heimatwährung umzurechnen. Dieser Wechselkurs ist für den Touristen meist viel schlechter als der Kurs, mit dem die Heimatbank abrechnet. Diese teure Falle lauert auch für das Bezahlen im Geschäft. Auf diese und weitere Euro-Fallen weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juni-Ausgabe hin und gibt Tipps, wie man sie für 23 Länder mit fremder Währung meiden sollte.

 

Finanztest rät, die Sofortabrechnung in Euro abzulehnen und die Abrechnung in Landeswährung zu wählen. In sechs Ländern – Island, Polen, Serbien, Tschechien, Ungarn und der Türkei – werden Touristen aber manchmal in jedem Fall zur Kasse gebeten. Denn bei einigen Anbietern gibt es keine günstige Lösung: Entweder wird eine Geldautomatengebühr fällig oder es gibt einen schlechten Wechselkurs, der teilweise noch mit einer Gebühr kombiniert wird.

 

Vor allem außerhalb Europas berechnen viele Geldautomatenbetreiber eher Gebühren für das Abheben von Geld. Hier sollte man sich einen Automaten suchen, der eine geringe Gebühr erhebt, oder ganz darauf verzichtet.

 

Für den Karteneinsatz verlangen oft auch die Kartenherausgeber teilweise sehr hohe Gebühren: Fürs Bargeldabheben und fürs Umrechnen der Fremdwährung. Wer viel reist, sollte eine Karte nutzen, deren Einsatz keine oder nur geringe Gebühren kostet. Ein Vergleich von Konditionen von Gratis-Girokonten inklusive Girocard und Kreditkarte hat gezeigt: Nur mit der DKB-Kreditkarte sind Geldabheben und Bezahlen im Ausland kostenfrei.

 

So bekommen Sie Bargeld an der Ladenkasse

 

Bankenverband: Rund 19.000 Läden und Tankstellen bieten Abhebung bereits an

Bargeld beim Händler abzuheben ist grundsätzlich kostenlos

Service in der Regel ab Warenumsatz von 20 Euro möglich – teilweise schon ab 10 Euro

 

Ebbe im Portemonnaie? Auf der Suche nach Bargeld ist der Geldautomat noch immer die meist genutzte Anlaufstelle der Deutschen. Das sogenannte „Cashback“, also die Möglichkeit, beim Einkauf an der Supermarktkasse Geld vom Konto abzuheben, gewinnt zunehmend an Popularität. Die Vorteile für Kunden und Handel sind offenkundig: Cashback ist grundsätzlich kostenlos, der Kunde spart sich neben dem Einkauf den Besuch bei einem Geldautomaten und der Handel kann seine Bargeldbestände schmälern.

 

Wie funktioniert Cashback?

 

Das Abheben an der Supermarktkasse ist in Verbindung mit dem Bezahlvorgang beim Einkauf denkbar einfach: Der Kunde steckt seine girocard in das Bezahlterminal oder führt seine kontaktlose girocard nah an das Terminal heran, tippt seine Geheimzahl (PIN) ein. Der Kunde nennt dann dem Händler die Höhe des gewünschten Bargeldbetrages und bekommt schließlich die Scheine von der Kassiererin oder dem Kassierer ausgehändigt. In der Regel können so bis zu maximal 200 Euro mit der girocard abgehoben werden.

 

Wo kann ich Bargeld im Supermarkt abheben?

 

Oftmals wissen Kunden allerdings gar nicht, dass sie neben ihren Einkäufen auch Cash mitnehmen können. Zwar werden sie an der Kasse häufig nach Treuesammelpunkten und Payback-Karten gefragt, aber eher selten danach, ob sie eine Bargeldauszahlung wünschen. Während in der Regel ein Mindestwarenumsatz von 20 Euro Voraussetzung für die zusätzliche Bargeldauszahlung ist, bieten einige große Handelsketten inzwischen diesen Dienst bereits ab 10 Euro Warenumsatz an. Dies ist zum Beispiel bei Rewe, Aldi sowie bei der Drogeriekette dm der Fall. Bei Netto kann sogar bereits ab einem Einkauf in Höhe von 5 Euro Bargeld abgehoben werden.

 

Kleiner Tipp vom Bankenverband: An Shell-Tankstellen gibt es Geldscheine auch dann, wenn Sie weder den Tank gefüllt noch sonst irgendetwas gekauft haben. Dieser Service der Bargeldauszahlung mit der girocard ist für Kunden der Cash Group-Institute kostenlos. Kunden anderer Institute zahlen bei Shell für Abhebungen.

 

Sicherer Umgang mit der PIN

 

Die meisten Verbraucher haben mehrere Geheimzahlen, Passwörter und andere persönliche Zugangsdaten. Den Überblick im Passwort-Dschungel zu behalten, ist nicht immer leicht. Da kann es schon mal vorkommen, dass einem beim Bezahlen oder am Geldautomaten die vier Ziffern der PIN für die girocard nicht einfallen. Was tun, damit das nicht passiert?

 

Die PIN auf einem Zettel im Geldbeutel oder gar auf der Karte selbst zu notieren, wäre grob fahrlässig. Banken oder Sparkassen könnten dann die Haftung im Fall missbräuchlicher Verfügungen unter Nutzung von Karte und PIN verweigern. Beherzigen Sie also lieber die Tipps von EURO Kartensysteme für Ihre PIN-Sicherheit:

 

- Lernen Sie Ihre Geheimzahl auswendig. Dazu eignen sich bildhafte Geschichten, die Ihnen gut im Gedächtnis bleiben. Für die Geheimzahl 1311 etwa: Ein (1) Aschenbrödel entdeckt drei (3) Haselnüsse, tanzt auf einem (1) Ball und findet einen (1) Prinzen.

- Verraten Sie Ihre PIN keinem Dritten - auch nicht Familienangehörigen oder anderen Personen Ihres Vertrauens.

- Achten Sie darauf, dass Ihnen niemand bei der PIN-Eingabe zuschaut. Verdecken Sie die Tastatur am Geldautomaten oder an der elektronischen Kasse am besten mit der freien Hand.

- Lassen Sie sich bei der PIN-Eingabe nicht von Fremden ablenken.

 

Geld als Weihnachtsgeschenk? Ja, bitte!

 

Geldscheine unterm Weihnachtsbaum? Hier scheiden sich die Geister. Die einen halten Geldgeschenke für unpersönlich und einfallslos, andere dagegen für besonders nützlich und praktisch. Eine Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank ergibt, dass 57 Prozent der Bundesbürger zu feierlichen Anlässen gerne Geld verschenken, 42 Prozent lehnen dies ab. Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: Im Norden der Republik ist man Geldgeschenken gegenüber aufgeschlossener als im Süden. Während 69 Prozent der Befragten aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen ihre Liebsten gerne mit Geld beglücken, verschenken nur 49 Prozent der Befragten aus Bayern und 51 Prozent aus Baden-Württemberg mit Vorliebe Geld. Interessant – da Süddeutschland, was Indikatoren wie Einkommen, Arbeitslosigkeit und Verschuldung angeht, als die reichere Region Deutschlands gilt.

 

Beliebtes Bargeld

 

Laut Postbank Umfrage finden nur 31 Prozent der Deutschen ein Geldgeschenk zu Weihnachten unpassend, für 66 Prozent ist es akzeptabel. Vor allem die jungen Befragten freuen sich über Bargeld – nur knapp 21 Prozent von ihnen meinen, ein Kuvert unter dem Weihnachtsbaum sei deplatziert, 78 Prozent halten gerne die Hand auf. Iris Laduch-Reichelt von der Postbank erläutert: „Genauso gerne wie wir hierzulande mit Münzen und Scheinen bezahlen, verschenken wir Geld – in der Regel natürlich in bar.“ Die Beliebtheit von Geldgeschenken sei auch ein Grund dafür, dass in einigen Haushalten viel Bargeld verwahrt werde. Laut Postbank Umfrage aus dem vergangenen Jahr haben 17 Prozent der Befragten Summen von 300 bis 1.000 Euro zu Hause, sieben Prozent sogar mehr als 1.000 Euro – davon knapp zwei Prozent stolze 10.000 Euro und mehr. „Die anhaltend niedrigen Anlagezinsen schaffen derzeit wenig Anreiz, die Geldgeschenke auf das Bankkonto einzuzahlen. Und vor dem Kauf von Wertpapieren schrecken noch immer die meisten Sparer zurück“, meint Iris Laduch-Reichelt.

 

Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!

 

Verluste und Gewinne werden zwischen verschiedenen Banken leider nicht automatisch verrechnet. Eine Verlustbescheinigung löst das Problem.

 

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und steuerlich gesehen sind noch einige Erledigungen sinnvoll. Darunter fällt beispielsweise das Einholen einer Verlustbescheinigung. Wurde bei einer Bank ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien festgestellt und gleichzeitig bei einer anderen Bank ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien über dem Sparerpauschbetrag erzielt, so kann der Verlust mit dem Gewinn bei der Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Voraussetzung dafür ist die Verlustbescheinigung. Diese wird jedoch nur bis zum 15. Dezember erstellt.

 

Innerhalb eines Bankinstituts werden Verluste aus Kapitalanlagen oder Aktienverkäufen mit den entsprechenden Zins- oder Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet, so dass nicht zu viel Abgeltungssteuer abgeführt wird. Doch eine Verrechnung zwischen verschiedenen Banken erfolgt nicht. Die zu viel entrichtete Abgeltungssteuer kann nur im Rahmen der Steuererklärung mit der Anlage KAP zurückgeholt werden.

 

Verlustbescheinigung für Steuererklärung

 

Leider stellen Banken nicht automatisch für Depots und Kapitalanlagen Verlustbescheinigungen aus und senden sie ihren Kunden zu. Darum muss sich jeder Anleger selbst kümmern, falls er bei mehreren Banken Geldanlagen oder Depots führt. Das gilt übrigens auch für Ehepaare, die bei verschiedenen Banken Geldanlagen unterhalten und gemeinsam veranlagt werden. Die gesetzliche Frist für die Verlustbescheinigung läuft am 15. Dezember eines jeden Jahres ab. Danach wird die Verlustbescheinigung nicht mehr rückwirkend ausgestellt und die Verrechnung ist für das laufende Jahr verwirkt.

 

Übrigens können Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen ebenfalls aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden und nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen, wie Zinsen oder Dividenden. Die anderen Kapitalanlagen können miteinander verrechnet werden. Deshalb werden Verluste auf der Bescheinigung getrennt ausgewiesen, also ein Verlust für Aktienverkäufe und ein weiterer für Kapitalanlagen.

 

Verlustvortrag durch Finanzamt

 

Ist der Verlust höher als die Kapitalerträge, nimmt das Finanzamt eine gesonderte Verlustfeststellung über den verbleibenden Verlust vor. Dieser Restverlust kann im Folgejahr immer noch verrechnet werden, sofern dann wieder Gewinne erzielt und in der Steuererklärung angegeben werden. Daher lohnt es sich, eine Verlustbescheinigung einzuholen, wenn der Sparerfreibetrag bei sich selbst oder dem Ehepartner ausgeschöpft wurde und bei einem anderen Institut ein Verlust verzeichnet wurde.

 

Wenn der Geldautomat die Karte schluckt – was tun?

Bei Unregelmäßigkeiten am Automaten sofort die Bank kontaktieren

Im Falle eines Kartenverlusts: Karte sofort sperren lassen

Kontoauszüge regelmäßig überprüfen

 

In Deutschland gibt es mehr als 58.000 Geldautomaten zum Geldabheben. Im Schnitt nutzt ein Erwachsener  alle 12 Tage einen Geldautomaten, um sich mit Bargeld zu versorgen. In der Regel läuft es reibungslos, aber wenn etwas außer der Reihe passiert, ist man schnell verunsichert. Was ist zu tun, wenn die Karte plötzlich geschluckt wird?

 

Geldautomat

 

Eine Karte wird zumeist dann eingezogen, wenn sie gesperrt ist. In den meisten Fällen hat der Kunde sie selbst sperren lassen, weil sie verloren oder verlegt wurde. Eine Sperre kann auch dann erfolgen, wenn die PIN mehrfach nacheinander falsch eingegeben wurde. Es kann auch sein, dass die Karte abgelaufen ist, weil bereits eine neue Karte ausgegeben wurde. Generell gilt: Wenn die Karte eingezogen wird, sollte man sofort seine Bank kontaktieren.

 

Sich nicht ablenken lassen – auch das ist am Geldautomat grundsätzlich wichtig. Denn nach einigen Sekunden schließt der Geldausgabeschacht wieder, selbst wenn man die Scheine nicht entnommen hat. Das Gleiche gilt für das rechtzeitige Entnehmen der Karte, sonst wird diese aus Sicherheitsgründen eingezogen. Für diese Fälle gilt: Ist die Filiale des entsprechenden Kreditinstituts gerade geöffnet, kann man sich direkt am Schalter melden. Ansonsten sollte man mit der eigenen Bank Kontakt aufnehmen.

 

Wichtig auch: Regelmäßig die Kontoauszüge sowie Kreditkartenabrechnungen kontrollieren. Unklare Umsätze sollten Kunden der kartenausgebenden Bank unverzüglich mitteilen und diese mit ihr klären, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken.

 

Welches Konto ist das richtige für Paare?

Beim Geld hört die Freundschaft auf, lautet ein oft zitiertes Sprichwort. Umso wichtiger ist es deshalb für Paare, sich Gedanken rund ums Thema Finanzen zu machen. Und ganz gleich, ob es sich nur um einen gemeinsamen Haushalt oder eine Ehe handelt - ein wichtiger Punkt dabei ist das Konto. Welches Kontomodell ist also das richtige für Paare?

 

Braut und Bräutigam

 

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten: Wenn beide Partner bereits über ein Konto verfügen, auf das zum Beispiel Gehalt einfließt und laufende Ausgaben abgebucht werden (Miete, Strom, Mobilfunk, Vereinsbeiträge etc.), kann es sinnvoll sein, beide Konten weiterzuführen. Wer welche Kosten einer gemeinsamen Haushaltsführung übernimmt, kann abgesprochen und aufgeteilt werden. Allerdings fallen dann möglicherweise Kosten für die Kontoführung auch doppelt an. Achtung: Auch ein Ehepartner kann im Notfall nicht einfach über das Konto des anderen verfügen – auch nicht bei Krankheit oder einem schweren Unfall. Für diesen Fall muss eine Kontovollmacht erteilt werden. Entsprechende Formulare gibt es bei der Bank.

 

Viele Paare entscheiden sich für ein gemeinsames Konto in Form eines so genannten „Oder-Kontos“. Hier kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto und Depot verfügen. Zu beachten ist: Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Wenn etwa ein Kontoinhaber das gemeinsame Konto überzieht, kann die Bank von jedem einzelnen Kontoinhaber die Rückzahlung in voller Höhe verlangen.

 

Man sollte sich deshalb gut überlegen, ob das Vertrauen groß genug ist, um ein gemeinsames Konto zu führen, empfiehlt der Bankenverband. Es gibt zwar auch eine Notbremse: Jeder Kontoinhaber kann jederzeit die Einzelverfügungsbefugnis des anderen für die Zukunft widerrufen. Ab dann kann nur gemeinsam über das Konto verfügt werden. Im Zweifel kann dies aber auch schon zu spät sein.

 

Viele Paare - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht - behalten ihre eigenen Girokonten und eröffnen dazu noch ein Gemeinschaftskonto, auf das beispielsweise jeder monatlich einen bestimmten Betrag überweist. Das bietet sich an, wenn man einen gemeinsamen Haushalt führt, so der Bankenverband. 

 

Wie kann ich eine Lastschrift rückgängig machen?

Bei ungeklärten Konto-Abbuchungen schnell Bank kontaktieren

Lastschriftrückgabe ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen möglich

Kontoauszüge regelmäßig überprüfen

 

Jede zweite bargeldlose Zahlung in Deutschland ist eine Lastschrift. Im Schnitt sind es mehr als 300 Lastschriften pro Sekunde, die ausgeführt werden. Lastschriften sind besonders beliebt für regelmäßige Zahlungen - Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio: viele regelmäßige Rechnungsbeträge werden vom Gläubiger (z.B. dem Vermieter) vom Konto abgebucht, wenn der Kunde dem Gläubiger hierfür vorab seine Einwilligung mit einem „SEPA-Lastschriftmandat“ gegeben hat. 

 

Was aber ist zu tun, wenn auf dem Kontoauszug eine Belastungsbuchung auftaucht, die man nicht veranlasst oder der man nicht zugestimmt hat? Generell gilt für ungeklärte Abbuchungen: man sollte sich umgehend an die Bank wenden, um den Sachverhalt zu klären. Liegt tatsächlich eine so genannte „nicht autorisierte“ Zahlung vor, wird die Bank den Zahlungsbetrag dem Kunden erstatten. Deshalb ist es besonders wichtig, die Abbuchungen auf den Kontoauszügen regelmäßig zu überprüfen.

 

Für jede SEPA-Basis-Lastschrift gilt: Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen Erstattung verlangen. Bei von ihm nicht genehmigten Belastungen ist dies sogar innerhalb von 13 Monaten möglich. Besser ist es jedoch, nicht zu lange zu warten, sondern sich umgehend bei seinem Kreditinstitut zu melden, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken.

 

Stichprobe bei Banken und Sparkassen: Verlorenes Sparbuch kostet bis zu 50 Euro

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei zwölf Banken und Sparkassen zeigt: Wer sein Sparbuch verschusselt, muss für Sperre und Ersatz oft kräftig blechen. Das Sparbuch ist weg – was tun? Die gute Nachricht ist: Das Geld ist nicht verloren, denn die Bank kann Ein- und Auszahlungen in aller Regel nachvollziehen. Doch Eile ist geboten. Denn ein Sparbuch gehört zu den sogenannten "hinkenden Inhaberpapieren". Die Bank darf zwar bei der Auszahlung verlangen, dass der Kunde zusätzlich zum Sparbuch auch seinen Ausweis vorlegt, ist dazu aber nicht verpflichtet. Damit wäre es denkbar, dass unehrliche Finder eines fremden Sparbuchs Geld abheben. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte daher dem Geldinstitut den Verlust zügig melden. Die Bank kann das alte Sparbuch sperren und ein neues ausstellen. Doch das kostet zumeist, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei zwölf Geldinstituten zeigte - und zwar bisweilen recht ordentlich.

 

 

Kostenloser Ersatz nach Kartensperrung

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat. Eine anderslautende Klausel im Preisverzeichnis ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands  (vzbv) gegen die Deutsche Postbank AG entschieden. Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof die für Giro- und Kreditkarten übliche Entgeltklausel für das Ausstellen einer Ersatzkarte gekippt“, sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim vzbv. Laut BGH gehört die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf. Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat.

 

Kontowechsel - kein Selbstläufer, aber die Mühe wert

Das Girokonto ist das wichtigste Konto. Alle wichtigen und regelmäßigen Buchungen wie Miete, Strom oder das Gehalt werden darüber abgewickelt. Die meisten Verbraucher bleiben für viele Jahre bei der gleichen Bank. Sie scheuen einen Wechsel, obwohl es genügend alternative Angebote auf dem Markt gibt und der Aufwand sich in Grenzen hält.

 

Thomas Beutler, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes empfiehlt, regelmäßig zu prüfen, ob das laufende Konto noch zu einem passt. „Steigende Gebühren, ein Umzug oder auch fehlende Geldautomaten im Umfeld können Gründe sein, sich eine neue Bank und ein neues Girokonto zu suchen.“

 

Ein Wechsel ist einfacher, als viele denken. Die neue Bank ist verpflichtet beim Umzug des Kontos zu helfen, es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Trotzdem locken die meisten Banken mit einem eigenen, freiwilligen Umzugsservice. „Es ist nachvollziehbar, dass die Bank den eigenen Wechselservice in den Vordergrund stellt, denn damit umgeht sie die beim gesetzlichen Kontowechsel strengen Fristen und Haftungsregelungen“, sagt Thomas Beutler.  Beim gesetzlichen Kontowechsel haftet beispielsweise die Bank, wenn ein Schaden aus einem fehlgeschlagenen Kontenwechsel entsteht. Der Wechsel muss außerdem innerhalb von 12 Werktagen abgeschlossen sein.

 

Der freiwillige Wechselservice der Banken hat im Vergleich zum gesetzlichen den großen Vorteil, dass er einfacher und oft auch bequemer durchzuführen ist. Beim gesetzlichen muss ein etwas umständliches Formular ausgefüllt werden. „Hier sollte die neue Bank aber behilflich sein“ so der Finanzexperte. Der Vorteil beim gesetzlichen Verfahren ist die mit 13 Monaten deutlich längere Zeitspanne, in der rückwirkend Umsätze geliefert werden müssen. So entgeht auch wirklich kein Lastschriftempfänger, der informiert werden sollte. Beim Verfahren der Banken werden die Umsatzdaten dagegen oft nur der letzten drei Monate oder sogar noch kürzer elektronisch geliefert. „Dann muss man  doch noch die alten Kontoauszüge durchforsten.“ so Beutler. Oftmals wird der freiwillige Kontowechselservice auch an Drittanbieter ausgelagert. „Im Sinne der Datensparsamkeit bei Weitergabe personenbezogener Daten sollte auch dies berücksichtigt werden“, warnt Beutler.

 

Einlagensicherung bei ausländischen Banken - Innerhalb der EU bis zu 100.000 Euro abgesichert

Enttäuscht von den Niedrigzinsen heimischer Banken, richten immer mehr Anleger ihren Blick auf ausländische Geldinstitute. Oft bleiben aber ein mulmiges Gefühl und die Frage, wie sicher das Geld dort aufgehoben ist. Doch Zinsjäger können beruhigt sein. Denn wer ein paar Regeln beachtet, muss nicht um sein Erspartes bangen. Innerhalb der EU sind Gelder grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Bank und Kunde ohne Selbstbehalt geschützt. "Alle Kreditinstitute, die ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben, müssen ihren Kunden auf Grundlage einer EU-Richtlinie seit dem 31.12.2010 die Rückzahlung von Spareinlagen in dieser Höhe garantieren", erklärt Thomas Prangemeier, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals Verivox. Das gleiche gilt für Banken mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die eine Zweigniederlassung in Deutschland betreiben. Um zum Geschäftsbetrieb zugelassen zu werden, sind sie verpflichtet, sich einer der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen anzuschließen. Diese finanzieren sich durch jährliche Beiträge der Mitglieder. Für Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zeichnet sich ein differenziertes Bild. In der Schweiz und in Liechtenstein etwa umfasst der gesetzliche Einlagenschutz 100.000 Schweizer Franken. Das entspricht ca. 82.000 Euro. Zwei Millionen Norwegische Kronen (ca. 270.000 Euro) sind in Norwegen geschützt. Auch in der Türkei gibt es ein staatliches Einlagensicherungssystem. Doch das springt im Schadenfall nicht für Devisenausländer ein. Die am deutschen Markt tätigen türkischen Banken wickeln ihr Geschäft aber über Tochtergesellschaften in den Niederlanden und Österreich ab und unterliegen somit der EU-Einlagensicherung.

 

Geldanlage in außereuropäischen Ländern

Die Pleiten der isländischen Kaupthing Bank im Jahr 2008 und der deutschen Noa Bank im Jahr 2010 machen deutlich, dass nicht nur der mögliche Zinsertrag bei der Wahl des Tages- oder Festgeldkontos eine Rolle spielen sollte, sondern auch die Absicherung der Ersparnisse. Wer ein zinsstarkes Tages- oder Festgeldkonto außerhalb des heimischen Marktes sucht, sollte sich in jedem Fall vorab über die Höhe des Einlagenschutzes informieren.

 

Ansprüche rechtzeitig geltend machen

Kommt es zu einer Bankenpleite, informiert die zuständige Entschädigungseinrichtung alle betroffenen Sparer. Diese haben dann ein Jahr Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen. Die Frist zur Auszahlung von berechtigten Forderungen ist gesetzlich auf höchstens 30 Tage begrenzt.

 

Umfrage zum Einkauf mit EC-Karte und Unterschrift: Saftige Strafen für ungedecktes Konto

Viele Kunden glauben, dass der Einkauf bezahlt ist, wenn sie an der Kasse die Rechnung mit EC-Karte und Unterschrift begleichen. Ein Irrtum. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei Supermärkten und großen Filialisten zeigt: Das kann teuer werden, falls das Konto nicht gedeckt ist. Nicht passieren kann das Kunden, die mit Karte und Geheimzahl (PIN) zahlen.

Dass aus 16 Euro für einen Einkauf im Supermarkt durchaus auch mal mehr als 100 Euro werden können, bekam Frank Jensen (Name geändert) zu spüren. Auslöser für den saftigen Aufschlag war die Art, wie er Milch, Brötchen & Co. bezahlt hatte: mit Bankkarte und seiner Unterschrift. Weil Jensens Konto zum Zeitpunkt des Einkaufs nicht gedeckt war, wurde die Lastschrift von der Bank zurückgegeben. Der Kunde beließ es über Wochen dabei, ohne die Verbindlichkeiten zu begleichen. Deshalb gab der Supermarkt die offene Forderung an ein Inkassobüro weiter. Das sattelte auf den ursprünglichen Betrag weitere 85 Euro für Bank- , Auskunfts- und Anwaltsgebühren oben drauf. Darüber hinaus wurde Jensen ein Schufa-Eintrag angedroht, falls er die Rechnung nicht umgehend begleichen sollte.

 

Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass der Einkauf noch nicht endgültig bezahlt ist, wenn an der Kasse das Lastschriftverfahren mit Unterschrift zum Einsatz kommt. Erst mit dem erfolgreichen Einzug des Betrags ist die Zahlung abgeschlossen. Im Gegensatz zur Zahlung mit Bankkarte und Geheimzahl (PIN): Dabei wird die Kontodeckung direkt bei der Zahlung geprüft.

Ist dagegen bei einer Zahlung mit Autogramm das Konto über das Dispo-Limit hinaus in den roten Zahlen, kann die Bank die Einlösung der Lastschrift verweigern – und der Händler sitzt auf einer offenen Forderung. Von 20 großen Handelsketten wollte die Verbraucherzentrale NRW wissen, wie sie in solchen Fällen reagieren. Von den elf Antwort bereiten Unternehmen bekannten sich die meisten dazu, das Lastschriftverfahren einzusetzen. Lediglich bei Aldi und Douglas sei die Kartenzahlung ausschließlich mit Geheimzahl möglich. Für Galeria Kaufhof wiederum ist die Zahlung mit Unterschrift nur eine Notfalllösung, etwa wenn die für das Geheimzahl-Verfahren erforderliche Online-Verbindung zur Bank nicht verfügbar ist. Kurios: H&M setzt Geheimzahl- und Unterschriftsverfahren wechselweise nach dem Zufallsprinzip ein. Somit kann es durchaus vorkommen, dass an derselben Kasse heute mit Geheimzahl und morgen mit Unterschrift bezahlt wird. Kommt es beim Einzug zu Problemen, starten die Unternehmen meist einen zweiten Versuch. Nur Tengelmann und Real wollten zu ihrem Verfahren keine Angaben machen und verwiesen darauf, dass Rücklastschriften von einem Dienstleister bearbeitet werden. Um die Chance auf ein gedecktes Konto zu erhöhen, versucht Rewe, den zweiten Geldeinzug auf den Anfang des Monats zu legen, wenn etwa das Gehalt frisch eingegangen ist. Gelingt der zweite Versuch, muss der Kunde nur die Gebühren übernehmen, die die Bank dem Händler für die Rückgabe der ersten Lastschrift in Rechnung gestellt hat. Ikea verlangt darüber hinaus noch Bearbeitungsgebühren von fünf Euro. Schlägt der zweite Einzugsversuch fehl, kann es allerdings schnell teuer werden. Bereits die Anforderung der Adresse von der Bank für die Zustellung der Mahnung kann Händler mehr als 20 Euro kosten. Die werden an den säumigen Zahler genauso weitergereicht wie etwa Mahngebühren und Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros.

 

Vorsicht: Mitunter, das zeigen verärgerte Reaktionen von Kunden bei der Verbraucherzentrale, machen Händler schon nach der ersten geplatzten Lastschrift kurzen Prozess - und treiben dafür Zusatzkosten von fast 40 Euro ein. Deshalb sollten Kunden, die per Last- und Unterschrift zahlen, die regelmäßige Prüfung ihrer Kontoauszüge nicht auf die leichte Schulter nehmen – das gilt vor allem, wenn sich der Kontostand dem Dispo-Limit nähert. Wird beim Einkaufen eine Lastschrift nicht eingelöst, ist schnelles Handeln angesagt. Wer innerhalb weniger Tage aktiv wird und den offenen Posten per Barzahlung oder Überweisung begleicht, kann die Zusatzkosten in erträglichen Grenzen halten oder bisweilen sogar gänzlich vermeiden. 

 

EC- und Kreditkartenbetrug: So schützen Sie sich vor „Karten-Tricks“ 

Bargeldloses Bezahlen ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Ob beim Internet-Shopping oder im Supermarkt an der Kasse: Zahlen mit EC- oder Kreditkarte ist praktisch und unkompliziert. Doch leider nutzen auch Trickdiebe den weit verbreiteten Einsatz immer wieder aus. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich vor den „Karten-Tricks“ schützen können und was im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs zu tun ist.

 

Beim Betrug mit Debitkarten (z.B. Girocard, früher auch als EC-Karte bezeichnet) mit PIN waren die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz 2017 mit 653 im Vergleich zum Jahr davor (2016: 761 Fälle) rückläufig. Betrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Debitkarten ohne PIN konnten um ca. 45 Prozent von 520 (2016) auf 287 Fälle im Jahr 2017 gesenkt werden. Trotz rückläufiger Fallzahlen gilt es weiterhin achtsam zu bleiben.

 

Die Täter gelangen meist durch Diebstahl oder Einbruch in den Besitz der Zahlungskarte und damit an die Daten der Zahlungskarten. Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten Kartendaten kann zur späteren Herstellung von Kartendubletten genutzt werden. Darüber hinaus können die Täter durch Ausspähen der PIN, z.B. bei der PIN-Verwendung am Geldautomat oder beim Bezahlen im Ladengeschäft in deren Besitz kommen. Die Kriminellen können zudem bei einer unverschlüsselten Internetverbindung Kartendaten von Privatpersonen oder Firmen abgreifen. Beim Phishing versuchen die Betrüger durch gefälschte Internetmails oder mittels Viren und Schadprogrammen wie Trojaner an Zahlungsdaten, Passwörter oder persönliche Daten zu gelangen. Die Täter können mit der Debitkarte und PIN im Handel bezahlen, Geld abheben oder mit Kreditkartendaten im Mail-, Phone, bzw. Internet-Order-Verfahren bezahlen.

 

Ein Schaden ist aber oftmals vermeidbar und erfordert lediglich sicherheitsbewusstes Verhalten und rasches Handeln des Betroffenen beim Verlust oder Diebstahl der Zahlungskarte.

 

Die Tipps der Polizei:

 

•Behandeln Sie Ihre Bank- und Kreditkarten so sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie diese dicht am Körper, verteilt in verschlossenen Innentaschen der Kleidung.

•Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen – weder offen noch versteckt, auch nicht für kurze Zeit.

•Rechnen Sie insbesondere in Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie auf Messen oder Ausstellungen mit Taschendieben.

•Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.

•Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und werfen Sie diese nicht in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes. Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor Tätern nicht mehr sicher. Vernichten Sie verschriebene Belege, unter Umständen auch den Durchschlag.

•Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit Abbuchungen auf Ihrem Konto.

•Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.

•Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene EC- oder Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, unter Umständen auch der Durchschlag, sofort ungültig gemacht werden.

•Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; diese legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.

•Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein.

•Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der Polizei.

 

Umgang mit der PIN (Verhalten an Geldautomaten, Kassen etc.)

 

• Geben Sie Ihre PIN nie an Dritte weiter. Nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden nach Ihrer PIN fragen. Prägen Sie sich am besten Ihre PIN ein und vernichten Sie den PIN-Brief. Auf keinen Fall sollten Sie die PIN irgendwo notieren (schon gar nicht auf der Zahlungskarte; aber auch nicht im Adressbuch, getarnt als Telefonnummer o. Ä.).

• Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen sofort der Polizei! Seien Sie sich der Risikosituation immer bewusst!

• Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im Handel am Kassenautomaten stets darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben.

• Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich!

• Geben Sie – selbst bei Aufforderung – die PIN niemals an Türöffnern ein, auch nicht bei Geldinstituten. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei!

• Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern!

• Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.

 

Telefonnummern zum Sperren der Zahlungskarte

 

Zentraler Sperr-Notruf: 116 116

 

Sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen hat, verwenden Sie bitte folgende Rufnummern:

 

  Debitkarte (früher ec-Karte)  01805  021 021

  American Express    069  97 97 2000

  MasterCard    0800 819 1040

  Diners Club    069 90 01 50-135/-136

  VISA     0800 811 8440

 

 Weitere Informationen zum Thema Zahlungskartenbetrug wie z.B. das Faltblatt „Vorsicht Kartentricks“ erhalten sie bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

 

Informieren können Sie sich auch im Internet unter:

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug.html

www.sperr-notruf.de

www.kartensicherheit.de

www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/ansprechpartner/

www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-5179

 

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