So geht Sparen auch mit wenig Geld

 

Vier Tipps der Verbraucherzentrale NRW, um mit kleinem Budget Rücklagen zu bilden

 

Auch Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, wollen Rücklagen bilden – für kleine und größere Anschaffungen, zur Unterstützung der Kinder oder für den Ruhestand. Gerade in Krisenzeiten ist jedoch die Sorge groß, dass die eigenen Finanzen perspektivisch nicht reichen, um alle Fixkosten sowie die notwendigen Ausgaben für die Lebenshaltung zu stemmen. „Deshalb raten wir dazu, mit einem kleinen Baustein zu beginnen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Schon mit Beträgen ab 25 Euro monatlich kann man langfristig Ersparnisse aufbauen. Wichtig ist, dass man überhaupt spart.“

 

Schritt 1: Einnahmen und Ausgaben auflisten Der erste Schritt sollte darin bestehen, sich einen genauen Überblick über das eigene Budget zu verschaffen. Ergeben sich möglicherweise Sparpotentiale? Vielleicht eine nicht mehr benötigte Mitgliedschaft, ein zu teurer Handy- oder Energievertrag oder eine letztlich überflüssige Versicherung? Diese Übersicht über wirklich jede einzelne Ausgabe ist entscheidend für die eigenen Finanzen und sollte dauerhaft beibehalten werden. Um den Überblick zu behalten, hilft es manchen, vorwiegend mit Bargeld zu bezahlen. Die Ein- und Ausgaben können in einem Haushaltsbuch notiert werden, entweder auf Papier oder mit einer App wie dem interaktiven Budgetplaner für Jugendliche „Budget+plus“ der Verbraucherzentralen.

 

Schritt 2: Notgroschen sichern Die Grundregeln der Geldanlage gelten natürlich auch beim Sparen mit kleinen Beträgen: Zuerst sollten das Girokonto im Plus, Verbraucherkredite getilgt und ein Notgroschen aufgebaut sein. Es sollte nur Geld angelegt werden, das längerfristig nicht benötigt wird. Wenn möglich, ist eine flexible Rücklage von ungefähr drei Nettomonatsgehältern ratsam und die Berücksichtigung der wichtigsten Versicherungen, allen voran die private Haftpflichtversicherung.

 

Schritt 3: Anlageform auswählen Geldanlage muss gar nicht so kompliziert sein. Wer sich einen detaillierten Überblick verschafft und eine monatliche Summe zur Verfügung hat, muss die eigenen Ziele festlegen. Wofür soll gespart werden? Für die berufliche Fortbildung im nächsten Jahr, für das neue Auto in ein paar Jahren oder für die Altersvorsorge in ein paar Jahrzehnten? Grundsätzlich gilt: Je sicherer die Geldanlage, desto geringer ist die Renditechance. Und langfristig angelegtes Geld steht kurzfristig nicht zur Verfügung. Man sollte also vorab klären, welches Ziel besonders wichtig ist und die für die Laufzeit passenden Produkte wählen. Das Tagesgeldkonto ist die erste Adresse für die Liquiditätsreserve. Für mittelfristige Geldanlagen von mehreren Monaten bis einigen Jahren können Festgelder und Sparbriefe eine Alternative sein. Wer mehr als zehn Jahre Zeit hat, kann auch über Aktienfonds nachdenken – auch hier kann man regelmäßig kleine Summen sparen. Dieses Geld sollte man aber solange liegen lassen können, bis der Kurs deutlich gestiegen ist.

 

Schritt 4: Geld strategisch vermehren Inzwischen gibt es für sichere Geldanlagen wie Tagesgeld, Festgeld oder Sparbrief bei einigen Kreditinstituten wieder Habenzinsen von mehr als drei, teilweise sogar mehr als vier Prozent. Wegen der weiterhin hohen Inflation bedeutet das aber meist immer noch ein reales Minus. Wer sein Geld länger als zehn Jahre anlegen kann, für den könnten Aktien-ETFs eine Alternative sein. Wer die teils starken Schwankungen aussitzen kann, kann durchschnittliche Renditen von sechs oder mehr Prozent pro Jahr erreichen. Dafür muss man aber in der Lage sein, schlechte Börsenphasen auszuhalten, ohne an sein Geld zu müssen. Wer das kann, ist in der Lage, mit einer monatlichen Sparrate von 25 Euro bei einer durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent in 30 Jahren im Idealfall fast 25.000 Euro aufzubauen.

 

STERN-Umfrage: 46 Prozent der Deutschen zweifeln an der Sicherheit der Spareinlagen

 

Nach den Turbulenzen bei einigen Banken in den USA und der Schweizer Credit Suisse hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betont, dass die Guthaben der Sparer hierzulande sicher seien. Die Deutschen sind bei diesem Thema gespalten, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des stern zeigt. Gerade mal 50 Prozent trauen der Zusicherung, aber fast ebenso viele haben Zweifel (46 Prozent). Scholz hatte faktisch die Merkel-Steinbrück-Garantie aus der Lehman-Krise im Jahr 2008 erneuert.

 

Besonders hoch ist das Zutrauen in die Stabilität der Spareinlagen bei den Anhängern der SPD (73 Prozent) und der Grünen (63 Prozent). Überdurchschnittlich groß ist die Skepsis bei Wählern der AfD. Sie zweifeln zu 78 Prozent an der Garantie des Kanzlers. Auch bei den Ostdeutschen überwiegt die Skepsis (56 Prozent). Ein anderes auffälliges Ergebnis: Das Vertrauen in die Bankguthaben wächst mit steigendem Einkommen. Während bei Deutschen mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter 2500 Euro die Sorge ums Ersparte überwiegt (48 zu 47 Prozent), glauben Höherverdienende (4000 Euro und mehr) zu 58 Prozent an die Stabilität des Bankensystems - aber auch bei ihnen haben 41 Prozent Zweifel.

 

Sparerpauschbetrag erhöht: Müssen Sparer tätig werden?

 

Sparerpauschbetrag 2023 - Höhere Freibeträge für Kapitalerträge

 

Das Jahressteuergesetz 2022 der Bundesregierung brachte zahlreiche Verbesserungen für Steuerpflichtige. So wurde unter anderem mit Wirkung zum 1. Januar 2023 der Sparerpauschbetrag, bis zu dessen Höhe jährliche Kapitalerträge steuerfrei sind, deutlich erhöht. Bei Alleinstehenden stieg er von 801 Euro auf 1.000 Euro an. Zusammenveranlagte Eheleute oder Lebenspartner können über den doppelten Betrag, also 2.000 Euro, verfügen. Mittels Freistellungsaufträgen können sie sich den Freibetrag unterjährig sichern und den Betrag zwischen ihren Banken aufteilen.

 

Um die Erhöhung technisch möglichst einfach umzusetzen, wurden die bestehenden Freistellungsaufträge von den Banken schlichtweg prozentual erhöht. Somit müssen Bankkunden, die Kapitalerträge erwirtschaftet und bereits einen Freistellungsauftrag erteilt haben, nicht zwingend tätig werden.

 

Allerdings rät Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern dennoch dazu, von Zeit zu Zeit die in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge bei den Banken auf ihre Höhe hin zu überprüfen. Entsprechen diese nicht mehr der Höhe der tatsächlichen Kapitalerträge, kommt es zum automatischen Einbehalt der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent durch die Banken. Gegebenenfalls kommen die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag noch hinzu.

 

Zu niedrige Freistellungsaufträge bedeuten zusätzliche Arbeit

 

Liegen sämtliche Kapitalerträge eines Jahres unter dem Sparerpauschbetrag, fallen keine Steuern an. Steuern auf Kapitalerträge, welche aufgrund eines zu niedrig erteilten Freistellungsauftrags einbehalten wurden, können mit der Einkommenssteuererklärung zwar wieder zurückgeholt werden, dies ist aber ein unnötiger Aufwand. Vorteilhafter ist es, die Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne durch einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag in voller Höhe und direkt auf seinem Konto gutgeschrieben zu bekommen. Somit steht beispielsweise einer Reinvestition und damit Zinseszinseffekten nichts im Wege. Die Freistellungsaufträge bei den einzelnen Banken lassen sich in der Regel online auf deren Website anhand von Formularen oder in deren Niederlassungen anpassen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

Prämiensparen: Bayerischen Sparern droht die Verjährung zum Jahresende

 

Verbraucherzentrale Bayern rät: Wer sicher gehen will, klagt

 

Die ersten bayerischen Sparkassen hatten bereits 2019 begonnen, die bei Sparenden beliebten Prämiensparverträge zu kündigen. Zum 31. Dezember 2022 verjähren nun die Ansprüche zahlreicher Betroffener auf Zinsnachzahlung aus diesen Verträgen. Doch die Verjährung kann jetzt noch verhindert werden. „Auch wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich keiner der beiden bayerischen Musterfeststellungsklagen angeschlossen haben und selbst nicht klagen, gibt es Hoffnung“, so Sascha Straub, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Bayern.

 

Sparende müssen selbst aktiv werden

 

Eine Möglichkeit, die Verjährung aufzuhalten, ist sich an die zuständige Schlichtungsstelle der Sparkasse zu wenden. Eine weitere Möglichkeit für Verbraucher ist, die Sparkasse schriftlich aufzufordern, sich nicht auf die Verjährung zu berufen. „Auf diese Weise gewinnen Sparende etwas Zeit, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind“, sagt Straub. „Wer hingegen eine definitive Entscheidung über seine Ansprüche haben möchte, muss den Klageweg beschreiten.“

 

Streitgenossenschaftliche Klagen als Möglichkeit

 

Eine eigene Klage ist besonders für diejenigen naheliegend, die eine Rechtschutzversicherung haben. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit der streitgenossenschaftlichen Klage. Dort werden viele Einzelklagen gegen eine Sparkasse zu einem Verfahren gebündelt. Für jeden einzelnen Beteiligten wird ein Verfahren vor Gericht so günstiger. Verschiedene Anwaltskanzleien wollen eine solche Bündelung von Verbraucheransprüchen gegen bayerische Sparkassen erreichen. Interessierte finden weitere Informationen dazu unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse.

 

Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer sollten Arbeitgeberanteil immer aufstocken

 

Wer trotz geringem Einkommen Rücklagen bilden möchte, kann hierfür idealerweise vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber nutzen. Zahlt der Betrieb nicht den vollen Betrag, können Arbeitnehmer die Differenz privat aufstocken.

 

Was sind überhaupt vermögenswirksame Leistungen?

 

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um ein finanzielles Extra, welches heutzutage viele Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum monatlichen Lohn gewähren. Das Geld überweist der Arbeitgeber jedoch nicht auf das Girokonto seines Angestellten, sondern auf einen Sparvertrag, den der Arbeitnehmer vorher abschließt. Bei der insgesamt siebenjährigen Laufzeit wird 6 Jahre angespart, ein weiteres Jahr ruht das Kapital. Je nach Branche und Anzahl der Arbeitsstunden erhalten Beschäftigte zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich. Grundsätzlich sind VL eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter hat jedoch Anspruch darauf, wenn es hierzu eine Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.

 

5 Gründe, warum sich VL aufstocken lohnt

 

Arbeitnehmer die nicht die kompletten 40 Euro erhalten, haben jederzeit die Möglichkeit, die Differenz aus eigenem Einkommen privat aufzustocken. Zahlt also z.B. der Betrieb 26 Euro vermögenswirksame Leistungen, kann der Arbeitgeber die fehlenden 14 Euro vom Nettogehalt des Mitarbeiters abziehen, und zusätzlich auf den abgeschlossenen Sparplan überweisen. "Eine Aufstockung der VL bietet verschiedene Vorteile", wie Martin Sohn, Anlageexperte und Inhaber des Online-Ratgebers vermoegenswirksame-leistungen.de weiß:

 

1. Wie bei jeder Geldanlage gilt: Je höher die monatliche Sparrate, desto mehr bekommt man am Ende der Laufzeit heraus. 2. Dies hat wiederum Auswirkung auf die Verzinsung: Denn entsprechend höher fällt auch der Gewinn aus, den das Kapital erwirtschaften kann. 3. Fixe oder einmalige Vertragskosten sinken relativ gesehen mit einer höheren Einzahlung. Beispiele hierfür sind die Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag oder die jährliche Depotführungsgebühr bei Fondssparen. 4. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage, die für vermögenswirksame Leistungen gewährt wird: Bis zu 80 Euro pro Jahr (160 Euro bei Verheirateten) erhalten Sparer, die ihre VL in Fonds anlegen. Etwas niedriger ist die Förderung bei Bausparen oder der Tilgung von Baudarlehen. Der Förderbetrag steigt ebenfalls mit der Sparrate. Wer also mehr einzahlt, kann wiederum eine höhere Sparzulage beantragen. 5. Einige Anbieter verlangen einen monatlichen Mindest-Sparbeitrag. Liegt die Höhe der Arbeitgeberzahlung darunter, und möchte der Arbeitnehmer ein attraktives Angebot trotzdem nutzen, kann er dies durch die Aufstockung der VL erreichen.

 

Wie lassen sich vermögenswirksame Leistungen anlegen?

 

Neben einer ausreichend hohen Einzahlung ist auch die Wahl der richtigen Sparform für den Anlageerfolg entscheidend. Je nach Lebenssituation bietet das 5. Vermögensbildungsgesetz eine breite Auswahl an Möglichkeiten. Nahezu jeder hat schon einmal von einem Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparen gehört. Während man mit Fonds eine attraktive Rendite erzielen kann, ist Bausparen eine gute Absicherung gegen steigende Zinsen. Der klassische Ratensparplan bei der Bank ist eine sichere und solide Anlage, eine nennenswerte Verzinsung sollte man hier jedoch nicht erwarten. Daneben gibt es jedoch noch viele weitere Möglichkeiten, wie Martin Sohn erläutert: "Eher unbekannt ist z.B. die zusätzliche Einzahlung der VL in eines bereits laufendes Baudarlehen. Sinn und Zweck ist es, die monatliche Tilgung zu erhöhen, um damit den Kredit schneller abzuzahlen. Da Banken hiermit jedoch keine Abschlussprovision verdienen können, bleibt diese Möglichkeit in einem Beratungsgespräch meist unerwähnt". Eine weitere Option ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Zwar profitiert man als Mitglied einer Bau- und Wohngenossenschaft mit angeschlossener Spareinrichtung von attraktiven Anlagezinsen, die meist oberhalb des Marktniveaus liegen. Jedoch ist diese Investition nicht für jedermann geeignet. Denn um die Vorteile nutzen zu können, muss der Sparer zunächst Anteilseigner der Genossenschaft werden, was mit Risiken verbunden ist. "Geht die Genossenschaft pleite, ist die Einlage weg, so Martin Sohn". Auch langfristiges Sparen für den Ruhestand ist möglich. Zahlt der Arbeitgeber sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), kann das Geld wahlweise in eine Betriebsrente oder Riester-Rente einfließen.

 

So beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen

 

Ob Sie als Arbeitnehmer klassische vermögenswirksame Leistungen oder AVWL bekommen, können Sie Ihrem eigenen Tarifvertrag entnehmen. Viel einfacher ist es jedoch, direkt beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung nachzufragen. In dem Zusammenhang können Sie auch gleich in Erfahrung bringen, wie hoch der monatliche VL-Betrag ausfällt, und ob sich entsprechend eine Aufstockung lohnt. Ihren Vertrag schließen Sie als Arbeitnehmer selbstständig ab, nachdem Sie sich für eine Anlageform entschieden haben. Der Arbeitgeber benötigt dann lediglich noch die Bescheinigung mit den Kontodaten des Sparplans, welche Sie von Ihrem Anbieter erhalten.

 

Sparen in der Inflation

 

Die Preise steigen und der deutsche Sparer verliert Milliarden. Das Loch, das die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie ins Budget reißen, spüren die Deutschen unmittelbar. Jeder Dritte (33 Prozent) ist sich allerdings nicht bewusst, dass die Inflation auch den Wert seiner Geldanlagen schmälert, so eine aktuelle Postbank Umfrage. Die Folge: Girokonto, Sparbuch und sogar die Spardose sind bei den Befragten als Anlageform so beliebt wie nie.

Im September überschritt die Inflationsrate hierzulande erstmals seit knapp 28 Jahren wieder die Marke von vier Prozent: „Die aktuellen Preissteigerungen bekommen die Menschen hautnah in ihrem Alltag zu spüren. An jeder Tankstellen- oder Supermarktkasse müssen sie jetzt tiefer in die Tasche greifen, die Energiekosten explodieren“, erklärt Karsten Rusch von der Postbank.

 

Kaum ein Deutscher glaubt daran, dass sich das Preisniveau mittelfristig wieder entspannt. 83 Prozent gehen davon aus, dass die Preise in den kommenden zwölf Monaten weiter steigen. Das ergibt eine aktuelle Kantar Umfrage im Auftrag der Postbank. Nur knapp vier Prozent rechnen damit, dass die Preise sinken werden. Während die Verbraucher die Auswirkungen der Inflation auf ihr Budget nur zu gut kennen, ist vielen der Effekt der steigenden Preise auf ihre Ersparnisse nicht bekannt: „Durch die Inflation verliert Geld nach und nach an Wert, besonders, wenn es auf unverzinsten Konten liegt oder gar zu Hause aufbewahrt wird. Es ist erstaunlich – jeder dritte Sparer kennt diesen Zusammenhang nicht“, meint Karsten Rusch. Laut Postbank Umfrage wissen knapp 33 Prozent der Sparer nicht, dass ihre Rücklagen durch die Inflation an Wert verlieren – es sei denn, sie erwirtschaften eine Rendite, die die Inflationsverluste zumindest ausgleicht. Zwölf Prozent sind im Gegenteil der Meinung, dass die Ersparnisse dank Inflation an Wert gewinnen. Zehn Prozent meinen, dass die Preissteigerungen keinen Einfluss auf die Wertentwicklung ihrer Anlage haben. Knapp elf Prozent geben an, dass sie die Antwort nicht kennen. Auffallend selten wissen Befragte zwischen 16 und 29 Jahren Bescheid, wenn es um die Auswirkungen der Inflation auf die Spareinlagen geht: Knapp jeder Vierte dieser Altersklasse (23 Prozent) glaubt fälschlicherweise, dass die steigenden Preise auch den Wert seiner Ersparnisse erhöhen.

 

Dickes Minus

 

Wie viel Rendite Ersparnisse tatsächlich einbringen, gibt die sogenannte Realverzinsung an. Sie berücksichtigt die Zinsen einer Geldanlage abzüglich der Inflation. Laut Statistik der Bundesbank betrug die Realverzinsung von Ersparnissen auf klassischen Sparbüchern und Festgeldkonten im August dieses Jahres minus 3,7 Prozent. Das heißt, diese Ersparnisse haben 3,7 Prozent ihres Wertes verloren. „Das fehlende Wissen über die Auswirkungen der Inflation ist sicher ein Grund dafür, dass die Deutschen immer noch zögern, ihre Ersparnisse rentabel anzulegen. Aktuell investieren nur 31 Prozent der Sparer in Wertpapiere. Aber mehr als doppelt so viele, nämlich 63 Prozent, lassen ihre Ersparnisse auf dem Girokonto“, sagt Karsten Rusch. Auch andere Anlageformen, deren Verzinsung gegen null tendiert, stehen bei Sparern zurzeit hoch im Kurs: Knapp jeder Zweite (49 Prozent) zahlt Ersparnisse auf ein klassisches Sparbuch ein, jeder Dritte (37 Prozent) auf ein Tagesgeldkonto. Knapp 31 Prozent verwahren ihre Rücklagen zu Hause. „Im Niedrigzinsumfeld kommt man an einer Anlage in Aktien und Fonds nicht vorbei, wenn man verhindern will, dass die Ersparnisse schleichend an Wert verlieren“, sagt Karsten Rusch.

 

ETF-Sparpläne für alle - Einfach und renditestark

 

Mit ETF-Sparplänen können Anleger sich sehr einfach und preiswert an Aktienmärkten beteiligen. Das geht bereits mit kleinen monatlichen Einzahlungen. Dabei sind die Renditechancen weitaus höher als bei allen anderen Sparformen. Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in ihrer Juli-Ausgabe, wie man clever Vermögen aufbaut, welche Vorteile ETF-Sparpläne haben und welche Fonds sich für Einsteiger und Fortgeschrittene eignen. Sie informiert außerdem darüber, welche Banken und Broker am günstigsten sind.

 

Wer langfristig Vermögen aufbauen will, kommt nicht daran vorbei, sich an Aktien zu beteiligen. Mit Sparplänen auf börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETF, geht das einfach und preiswert, bei vertretbarem Risiko. Wer zum Beispiel 30 Jahre lang 200 Euro pro Monat einzahlt, kommt bei einer eher vorsichtigen Renditeannahme von 6 Prozent pro Jahr auf einen Betrag von rund 175.000 Euro.

 

Die Finanzexperten erläutern Schritt für Schritt, wie selbst Anfänger zum ETF-Sparplan kommen: Von der Auswahl und Eröffnung eines Wertpapierdepots über das Festlegen des Sparziels, der Sparsumme und des Sparintervalls bis zur Auswahl der ETF. Für Einsteiger empfiehlt Finanztest vor allem Weltindizes, die zwischen rund 1500 und mehr als 3000 Aktien zusammenfassen und listet empfehlenswerte ETF auf.

 

ETF-Sparpläne sind völlig unverbindlich und flexibel. Es gibt keine feste Laufzeit oder andere Verpflichtungen und sie lassen sich auch kurzfristig zu Geld machen, wenn es einen finanziellen Engpass gibt. Finanztest zeigt, bei welchen Banken und Brokern Anleger ETF-Sparpläne abschließen können. Darunter sind sogar einige Anbieter mit kostenlosen Sparplänen.

 

Prämiensparverträge: BaFin ruft Sparer zu Überprüfung auf

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Viele ältere Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam.

 

„Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält,“ macht BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele deutlich. Der nächste Schritt müsse dann sein, zu prüfen, ob diese rechtskonform sei. Bei Fragen zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche oder zur Unterbrechung etwaiger Verjährungsfristen rät Roegele zudem, sich bei Bedarf an eine Verbraucherzentrale oder auch einen Rechtsanwalt zu wenden. Betroffen seien insbesondere langfristig variabel verzinste Sparverträge aus 2004 und früher. Ein Runder Tisch, den die BaFin zum Thema Prämiensparen Ende November 2020 unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe leider keine kundengerechten Lösungen gebracht. Neben ihrem Verbraucheraufruf prüfe die Finanzaufsicht deshalb jetzt auch konkrete verwaltungsrechtliche Optionen, mit denen das Ziel ausreichender Kundeninformation erreicht werden kann. Bereits im Februar 2020 (BaFinJournal) hatte sie die Banken aufgefordert, auf die betroffenen langjährigen Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten.

 

Prämiensparverträge

 

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele Kreditinstitute verwendeten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Zinsanpassungsklauseln, die ihnen einräumten, über Änderungen der vertraglich vorgesehenen Verzinsung mit unbegrenzt einseitigen Ermessensspielräumen zu entscheiden. Diese Praxis erklärte der BGH 2004 für unwirksam und äußerte sich auch in späteren Entscheidungen in 2010 und 2017 zu den Anforderungen an solche Klauseln. Dennoch bestehen weiterhin Unsicherheiten, wie Kreditinstitute mit den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung umzugehen haben. Hinweise dazu liefert ein Urteil, welches das Oberlandesgericht (OLG) Dresden im April 2020 auf die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen getroffen hat. Es stellt etwa klar, dass die Verzinsung sich an einem angemessenen, langfristigen, öffentlich zugänglichen Referenzzinssatz orientieren muss und monatlich anzupassen ist. Als angemessen sieht das OLG Dresden beispielsweise die 9- bis 10-jährige Zeitreihe der Deutschen Bundesbank WX 4260 (damalige Bezeichnung) an. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig; es wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Weitere Musterfeststellungsklagen sind anhängig.

 

ETF-Sparplan: 100 Euro monatlich reichen für 871 Euro zusätzliche Rente

 

Wer früh genug anfängt zu sparen, kann mit überschaubaren Summen genug Vermögen für ein stattliches Zubrot zur gesetzlichen Rente aufbauen. Verivox-Berechnungen zeigen: Ein 25-Jähriger kommt schon mit anfangs 100 Euro pro Monat auf eine zusätzliche Rente von 871 Euro.

 

280.000 Euro Vermögen bis zur Rente

 

Gut 280.000 Euro kann der Anleger zum Rentenbeginn auf seinem Konto haben, wenn er monatlich 100 Euro in einen Fondssparplan mit durchschnittlicher Rendite investiert und die Sparbeträge jährlich in Höhe der Inflationsrate steigert. Umgeschichtet auf ein Konto mit sicheren Sparzinsen (z.B. Sparbuch) reicht dieses Vermögen, um sich 25 Jahre lang eine Rente von anfangs 871 Euro auszuzahlen. Steuern sind dabei schon berücksichtigt.

 

Wer mehr sparen kann, verfügt zur Rente auch über mehr Vermögen. Investiert der Sparer monatlich 250 Euro, bringt er es mit 67 Jahren auf über 700.000 Euro. Das reicht für 2.159 Euro Zusatzrente. Mit 50 Euro im Monat lassen sich bis zur Rente immerhin noch gut 140.000 Euro ansparen - genug für 441 Euro zusätzliche Rente.

 

7 Prozent Rendite sind realistisch

 

7 Prozent pro Jahr - mit dieser Rendite hat Verivox gerechnet. "7 Prozent Jahresrendite sind realistisch", sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. "Das entspricht in etwa den Zuwächsen, die ein langfristiger Sparplan auf den Weltaktienindex MSCI World im historischen Durchschnitt gebracht hat."

 

Zum Renteneintritt wird das gesamte Geld auf ein sicheres Sparkonto überwiesen. In der Rentenphase rechnet Verivox mit 1,3 Prozent Guthabenzinsen. So hoch waren sichere Sparzinsen im langjährigen Schnitt der letzten 18 Jahre.

 

Inflationsausgleich bei Sparraten und Rentenzahlungen

 

Um die Inflation auszugleichen, erhöht der Anleger in der Modellrechnung seine monatlichen Sparraten jedes Jahr um 1,7 Prozent. In dieser Höhe haben sich die Verbraucherpreise seit der Wiedervereinigung durchschnittlich pro Jahr erhöht. Durch den Inflationsausgleich steigen die Sparraten des 25-Jährigen in den 42 Jahren bis zur Rente nominal von anfangs 100 Euro bis auf 199,60 Euro. In der Auszahlphase ist der Inflationsausgleich ebenfalls berücksichtigt, auch die Zusatzrente steigt also jedes Jahr um 1,7 Prozent - von anfangs 871 Euro auf 1.306 Euro im 25. Auszahlungsjahr.

 

Mit der Vorsorge früh genug anfangen

 

Die Verivox-Rechnung zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig mit der Vorsorge fürs Alter zu beginnen. Sonst bleibt zu wenig Zeit, um noch genug Vermögen für eine üppige Zusatzrente aufzubauen.

 

Wer erst mit 35 Jahren anfängt zu sparen, bringt es mit einer Sparrate von anfangs 100 Euro nur noch auf knapp 136.000 Euro. Das ist nicht einmal halb so viel Vermögen wie bei einem Sparer, der schon 10 Jahre früher beginnt. Es reicht für 428 Euro Extra-Rente. 45-Jährige kommen mit 100 Euro Sparrate im Monat bis zur Rente noch auf 61.000 Euro Vermögen - gerade noch genug für ein bescheidenes Zubrot von 194 Euro monatlich.

 

Inflationsbedingt bis zu 50 Prozent Kaufkraftverlust

 

Einen Wermutstropfen müssen die Sparer verkraften - die fortlaufende Inflation nagt am Wert des ersparten Vermögens. Am stärksten trifft das den Jüngsten. Bei konstant 1,7 Prozent Inflation hätten seine Ersparnisse bis zum Rentenbeginn in 42 Jahren etwa die Hälfte ihres Werts verloren. Seine Zusatzrente von nominal 871 Euro hat nach heutiger Kaufkraft einen Gegenwert von 435 Euro. Auch bei den älteren Sparern sind Kaufkrafteinbußen zu berücksichtigen. Weil sie schon früher in Rente gehen, ist der Wertverlust bis dahin aber nicht ganz so groß.

 

Tipps für die Geldanlage in der Sparphase

 

Die beste Chance auf Renditen deutlich oberhalb der laufenden Teuerung bietet der Aktienmarkt. "Wichtig ist ein langer Atem", sagt Oliver Maier. "Sparer sollten in der Lage sein, vorübergehende Kurseinbrüche wie zu Beginn der Corona-Krise auszusitzen." Historisch haben sich die Aktienmärkte auch nach schwersten Crashs stets wieder erholt.

 

Um Risiken zu begrenzen, sollten Anleger an der Börse nie alles auf eine Karte setzen, sondern ihre Anlage über möglichst viele Finanzwerte streuen. In eine einzelne Aktie zu investieren, ist immer riskant. Oliver Maier rät Privatanlegern zu passiven Indexfonds (ETFs). "Sie bilden die Wertentwicklung eines großen Index nahezu eins zu eins nach. Mit einem ETF-Sparplan verteilen Anleger ihr Geld also automatisch auf alle Finanzwerte, die im Index enthalten sind." Beim MSCI World sind das mehr als 1.600 Aktien aus 23 Ländern weltweit.

 

Für den Vermögensaufbau sind thesaurierende Fonds besonders gut geeignet. Hier werden ausgeschüttete Dividenden gleich wieder investiert. Wie beim Zinseszins-Effekt wirken sich künftige Wertsteigerungen dadurch umso stärker aus.

 

Corona-Krise verändert Sparverhalten der Deutschen

 

Wertpapiere gewinnen an Attraktivität – Bundesbürger reduzieren ihre Ausgaben deutlich – Sparguthaben wachsen weiter – Hessen haben am meisten Geld in klassischen Sparprodukten angelegt

 

 

Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auch im Sparverhalten der Deutschen. Fast jeder zweite Sparer (43 Prozent) nutzt verstärkt andere Anlageformen als vor der Krise. Wichtiger als die Rendite ist dabei offenbar die schnelle Verfügbarkeit der Ersparnisse. Laut einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar im Auftrag der Postbank durchgeführt hat, parken 20 Prozent der Befragten ihr Geld nun vermehrt auf dem Girokonto. 13 Prozent kaufen mehr Aktien und Fondsanteile, fast genauso viele (12 Prozent) legen jetzt verstärkt Geld auf dem klassischen Sparkonto zurück; jeder Zehnte (10 Prozent) auf einem Tagesgeldkonto. Das Hamstern von Bargeld spielt in der Krise dagegen keine größere Rolle als davor: Nur knapp acht Prozent der Befragten verwahren ihr Erspartes nun verstärkt Zuhause.

 

Obwohl die konservativen, niedrigverzinsten Anlageformen wie Girokonto oder Sparkonto immer noch beliebt sind, legen jetzt deutlich mehr Sparer ihr Geld auch in Fonds und Aktien an. So nahm jeder zehnte Deutsche (10 Prozent) das Krisen-Tief an den Börsen zum Anlass, ins Wertpapiergeschäft einzusteigen oder ein Investment aufzustocken. Weitere 18 Prozent haben ihre Anteile gehalten oder unverändert weiter in einen Fondssparplan eingezahlt. Während der Pandemie kauften die Anleger vor allem Aktien (62 Prozent), ETF-Fonds (40 Prozent) und Investmentfonds (22 Prozent). Jeder fünfte Befragte (20 Prozent), der bislang keine Wertpapiere erworben hat, spielt mit dem Gedanken, in den kommenden zwölf Monaten Geld an der Börse zu investieren; vier Prozent planen dies konkret.

 

Erstaunlich: Wertpapiergeschäfte sind offenbar immer noch eine Männerdomäne. Nur drei Prozent der weiblichen Befragten kauften seit Ausbruch der Corona-Pandemie verstärkt Wertpapiere, von den Männern hingegen viermal so viele (12 Prozent). Und während lediglich ein Prozent der weiblichen Befragten ins Wertpapiergeschäft einstiegen, wagten mehr als vier Prozent der Männer diesen Schritt. Den Sparwillen der Bundesbürger hat die Corona-Krise offenbar nicht gebrochen – im Gegenteil: Derzeit legen 83 Prozent Geld zurück. Im vergangenen Jahr taten das nur 74 Prozent. Damit ist der Anteil der Sparer an der Gesamtbevölkerung erneut deutlich gewachsen. Die Deutschen sparen für unvorhergesehene Ausgaben (47 Prozent), für ihre Altersvorsorge (44 Prozent) und um sich etwas zu gönnen (32 Prozent). 29 Prozent der Sparer legen aktuell Geld beiseite, um sich einen finanziellen Puffer für Krisenzeiten zu schaffen.

 

Das Umfrageergebnis zeigt aber auch, dass drei von vier Verbrauchern (75 Prozent) während der Pandemie ihre Ausgaben reduziert haben. Weniger Geld fließt in Urlaub (46 Prozent), Gastronomiebesuche (40 Prozent), Freizeitaktivitäten und Hobby (32 Prozent), Mode (28 Prozent), Dienstleistungen (wie Friseurbesuche, 25 Prozent) sowie Möbel und Haushaltsgeräte (22 Prozent). Kaum gespart wird hingegen an Nebenkosten wie Wasser und Strom (4 Prozent), der Altersvorsorge (7 Prozent) und an Lebensmitteln (7 Prozent). Besonders häufig schränkten dabei die jungen Befragten zwischen 18 und 29 Jahre ihre Ausgaben ein (82 Prozent); bei den über 60-Jährigen taten das hingegen nur 64 Prozent.

 

Von Nord nach Süd: So viel haben die Bürger auf dem Sparbuch

 

Während die Zinsen immer noch auf historischen Tiefstständen verharren, steigen die Guthaben auf den Sparkonten in Deutschland weiter. Statistisch gesehen hatte jeder Deutsche Ende 2019 26.232 Euro in Sparprodukten angelegt. Das sind 1.152 Euro mehr als noch Ende 2018. Das haben die Anlagestrategen der Postbank auf Basis von Zahlen der Bundesbank errechnet. Der Anstieg der Einlagen in klassischen Sparprodukten spiegelt sich auch in der Sparquote von 10,9 Prozent wider. Von 100 Euro verfügbarem Einkommen legten die Bundesbürger 2019 genau 10 Euro und 90 Cent zur Seite. Damit hat die Sparquote mit Blick auf die vergangenen 25 Jahre den hohen Stand von 1996 und 2008 (10,9 Prozent) wieder erreicht. Nur 1995 lag sie mit 11,4 Prozent noch etwas höher.

 

Unter den Bundesländern hat Hessen die höchsten Einlagen auf klassischen Sparkonten. Das Einlagevolumen stieg von 51.370 Euro im Jahr 2018 auf 52.431 Euro im Jahr 2019. Der zweite Platz geht mit 32.029 Euro nach Berlin. Dank des höchsten Zuwachses von 2.277 Euro unter allen Bundesländern haben sich die Hauptstädter an den Hamburgern vorbeigeschoben, die nun auf dem dritten Platz liegen. Dies mag vielleicht am geringen Anstieg der hanseatischen Sparguthaben liegen. Sie erhöhten sich von 2018 auf 2019 lediglich um 778 Euro. Sogar Tabellenschlusslicht Brandenburg hatte mit 861 Euro einen höheren Anstieg. Statistisch gesehen hat jeder Hamburger 30.428 Euro in klassischen Sparanlagen angelegt. Auf den letzten Rängen rangieren weiterhin die fünf ostdeutschen Bundesländer. Sie bleiben mit Ausnahme Berlins allesamt unter 17.000 Euro Sparvermögen. Mit 16.566 Euro haben die Sachsen weniger als ein Drittel auf den Sparkonten als die Hessen. Lediglich auf den Plätzen hat sich bei den neuen Bundesländern im Vergleich zu Ende 2018 etwas bewegt: Sachsen-Anhalt (14.999 Euro) zieht an Mecklenburg-Vorpommern vorbei (14.910 Euro), während Brandenburg mit 14.770 Euro auf den letzten Platz im bundesdeutschen Sparvergleich abrutscht. Im Vorjahr trug Mecklenburg-Vorpommern das rote Schlusslicht.

 

Das stete Wachstum bei klassischen Sparguthaben ist sicher zum großen Teil auch dem in der Kindheit erlernten Sparfleiß der Bundesbürger geschuldet. Aber auch das Bedürfnis, Rücklagen für Unvorhergesehenes zu bilden und vielleicht fehlender Mut, Geld an der Börse zu investieren, führen zu steigenden Guthaben bei den klassischen Sparanlagen.

 

Sparen in der Krise

 

Der deutsche Sparer ist im Krisenmodus – dennoch spart die Mehrheit unbeirrt weiter. Das kann sich allerdings nicht mehr jeder leisten, so eine Postbank Umfrage. Diese Anleger müssen Abstriche machen.

Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Die Bundesbürger berücksichtigen diese Weisheit nicht nur in wirtschaftlich rosigen Zeiten – selbst in der Krise ist ihr Sparwille ungebrochen. Dies belegen die Ergebnisse einer Postbank-Umfrage, für die 1.014 Personen von Kantar telefonisch interviewt wurden. Mitten im Lockdown stieg die Zahl der Menschen, die Geld zur Seite legen, im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht an: Ende April gaben 77 Prozent der Bundesbürger an, Rücklagen zu bilden, 2019 waren es 74 Prozent. Die Zahl der Befragten, die jeden Monat sparen, wuchs im Vorjahresvergleich sogar um vier Prozentpunkte auf 45 Prozent. „Die unsichere Wirtschaftslage motiviert die Menschen, ihr Geld beisammenzuhalten, denn wer weiß, welche finanziellen Herausforderungen noch zu stemmen sind“, meint Frank Kuczera von der Postbank. Dementsprechend haben 69 Prozent der Deutschen ihr Sparverhalten in der Krise nicht geändert, elf Prozent legen sogar mehr Geld zurück. Den Luxus, in der Krise zu sparen, kann sich jedoch nicht jeder leisten: Fünf Prozent der Befragten geben an, dass sie heute weniger sparen, weitere fünf Prozent sparen nichts mehr, acht Prozent sind sogar dazu gezwungen, ihre Ersparnisse anzugreifen. „Die Sparleistung reduzieren oder ganz einstellen mussten vor allem Personen mit einem vergleichsweise geringen Haushaltsnettoeinkommen und solche, die durch die Krise Einkommen eingebüßt haben“, erläutert Frank Kuczera. Laut Umfrage ist jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) aufgrund der Corona-Krise von Einkommensverlusten betroffen; knapp jeder Zweite (41 Prozent) mit Einbußen spart aktuell weniger oder gar nicht mehr.

 

Wer es sich leisten kann...

 

Wo bleibt das Geld in der Krise? Schnelle Verfügbarkeit und Sicherheit sind offenbar die wichtigsten Anlagekriterien für den deutschen Sparer: Aus diesem Grund belässt jeder Zweite (50 Prozent) sein Geld auf dem Girokonto – dies ist der höchste Wert seit 2014. Jeder Dritte parkt es auf dem ebenfalls nahezu unverzinsten Sparkonto (34 Prozent), ein Plus von zwei Prozentpunkten im Vergleich zu 2019. Immerhin setzt jeder dritte Sparer (30 Prozent) auf Rendite und investiert in Aktien und Fonds. „Auch wenn der Anteil der Wertpapierbesitzer im Vorjahresvergleich auf demselben Niveau verharrt, hat die Krise die gesellschaftliche Zusammensetzung dieser Gruppe verändert“, stellt der Postbank Experte fest. „Die Kurseinbrüche an den Aktienmärkten nutzten vor allem Befragte mit höherem Haushaltsnettoeinkommen da­zu, ins Wertpapier­geschäft einzusteigen oder ihre Anlagen aufzustocken. Befragte mit vergleichsweise niedrigem Einkommen finden sich hingegen heute seltener unter den Anlegern als noch 2019.“

 

Marktwächterwarnung: BGH-Urteil zur Kündigung von Prämiensparverträgen gilt nicht pauschal

 

Kündigung frühestens nach Erreichen der höchsten Prämienstaffel möglich

 

Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen registriert weiterhin Fälle von Sparkassen, die gut verzinste Sparverträge kündigen. Dabei beziehen sie sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. Mai 2019 (Az.: XI ZR 345/18). Demnach gilt diese Kündigungsmöglichkeit jedoch nicht für alle Sparverträge.

 

Viele Sparkassen kündigen mit Verweis auf das BGH-Urteil langjährige, gut verzinste Sparverträge, die vor mehr als 15 Jahren abgeschlossen wurden. Darunter sind die Sparkasse Nürnberg, die Wartburg-Sparkasse und die Kreissparkasse Eichsfeld. Die Kündigungen betreffen in erster Linie Prämiensparverträge aus den 1990er- oder 2000er-Jahren, die vergleichsweise geringe variable Sparzinsen vorsehen. Mit zunehmender Laufzeit erhält der Sparer im Gegenzug fest vereinbarte, steigende Prämien. Einige Sparkassen berufen sich auf das folgende BHG-Urteil, um die Verträge zu beenden. Als Kündigungsgrund führen sie die anhaltende Niedrigzinsphase an.

 

Mit der Kündigung von Prämiensparverträgen durch eine Sparkasse hat sich der Bundesgerichtshof am 14. Mai 2019 befasst. In diesem Fall hatten Sparer gegen die Kündigungen ihrer "S-Prämiensparen flexibel"-Sparverträge der Kreissparkasse Stendal in Sachsen-Anhalt geklagt. Eine feste Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit wurde in den Sparverträgen nicht vereinbart. Der BGH vertritt hier folgende Auffassung: Verträge können wirksam gekündigt werden, sobald die höchste Prämienstufe erreicht wurde und in den Verträgen nichts anderes vereinbart worden ist. Im verhandelten Fall galt eine Prämienstaffel, die vom 3. bis zum 15. Sparjahr steigende Prämien vorsieht. Nach Ablauf des 15. Jahres ist die höchste Prämienstaffel in Höhe von 50 Prozent des Jahressparbeitrages erreicht. Sobald diese mindestens einmal ausbezahlt worden sei, könne die Sparkasse den Sparvertrag kündigen. So urteilte der BGH.

 

Aktuell kündigen jedoch auch solche Sparkassen Prämiensparverträge nach 15 Jahren, deren Verträge anders ausgestaltet sind. Laut Auffassung des Marktwächters berufen sie sich damit zu Unrecht auf das BGH-Urteil. Den Finanzexperten in Baden-Württemberg liegen unterschiedlich ausgestaltete Verträge vor: Teilweise handelt es sich um Fälle mit Prämienstaffeln über mehr als 15 Jahre. Andere Verträge enthalten feste Laufzeiten. Diese können nach Auffassung des Marktwächters keineswegs mit dem Fall verglichen werden, der der aktuellen BGH-Entscheidung zugrunde liegt. Die Sparverträge können daher nicht ohne Weiteres nach 15 Jahren gekündigt werden.

 

Verbraucher, die eine Kündigung ihres Sparvertrages erhalten, können deren Rechtmäßigkeit von ihrer Verbraucherzentrale vor Ort prüfen lassen. Bei dieser Gelegenheit prüfen Experten zudem die Zinsänderungsklausel, die in alten Sparverträgen unwirksam sein kann. Möglicherweise können die Sparer hier sogar noch Zinszahlungen nachfordern. Mehr Informationen zum Beratungsangebot unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.

 

Prämiensparvertrag – Keine Kündigung vor Ende der Laufzeit

 

Prämiensparverträge waren bei Sparkassen und Sparern über viele Jahre beliebt. Für die Sparkassen waren sie eine gute Möglichkeit sich zu günstigen Konditionen mit Kapital zu versorgen, für den Sparer waren besonders die vereinbarten Prämienzahlungen lukrativ. Dementsprechend wurden Prämiensparverträge oft auch mit langen Laufzeiten von 25 Jahren oder mehr vereinbart. Es gibt auch Sparverträge mit einer Laufzeit von 1188 Monaten, sprich 99 Jahren.

 

 

Waren die Sparkassen an Prämiensparverträgen mit langen Laufzeiten interessiert, um sich langfristig mit Kapital einzudecken, sind sie heute für sie zum Ballast geworden. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen sind sie für die Sparkassen nicht mehr wirtschaftlich. Immer mehr Sparkassen versuchen deshalb ihre Prämiensparverträge loszuwerden und verschicken Kündigungen an ihre Kunden.

 

„Mit den Kündigungen wälzen die Sparkassen das wirtschaftliche Risiko, das sie beim Abschluss der Sparverträge wissentlich eingegangen sind, nun auf ihre Kunden ab. Allerdings sind die Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig. Daher lohnt sich eine Überprüfung des Vertrags bevor die Kündigung akzeptiert wird“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Kanzlei Sommerberg LLP.

 

Die Sparkassen berufen sich bei den Kündigungen oft auf ihre AGB, nach denen eine Kündigung bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes möglich ist. Der BGH hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 zwar entschieden, dass die anhaltenden Niedrigzinsen einen sachgerechten Grund für eine Kündigung darstellen können. Gleichzeitig haben die Karlsruher Richter aber auch hohe Anforderungen an die Kündigung von Sparverträgen gestellt. So ist die Kündigung grundsätzlich erst dann möglich, wenn die höchste Prämienstufe erreicht und an den Sparer ausgezahlt ist. Vor dem Erreichen der höchsten Prämienstufe kann die Sparkasse den Vertrag nicht kündigen. Denn durch die vereinbarte Prämienstaffel habe die Sparkasse einen besonderen Bonusanreiz gesetzt, der einen stillschweigenden Kündigungsausschluss bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe beinhalte.

 

Wäre eine Kündigung vor Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich, könnten dem Sparer die Prämienzahlungen jederzeit entzogen werden. Dies sei natürlich nicht möglich.

 

Die Entscheidung des BGH bezog sich zudem auf unbefristete Prämiensparverträge. „Bei befristeten Sparverträgen dürfte ein Kündigung vor dem Ende der Laufzeit ebenfalls nicht möglich sein. Denn dann würden dem Sparer, ähnlich wie bei Kündigungen vor Erreichen der höchsten Prämienstaffel, die Bonuszahlungen entzogen. Wurde in den Verträgen vereinbart, dass die höchste Prämienstufe über mehrere Jahre ausgezahlt wird, dürfte auch das einer Kündigung im Wege stehen“, so Rechtsanwalt Diler.

 

Die Sparverträge sind zum Teil sehr unterschiedlich gestaltet. Daher lohnt sich die Überprüfung, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist.

 

Studie zum Weltspartag: Über Kosten wissen die deutschen Sparer fast nichts

 

Die Spar-Zinsen sind niedrig, das Finanzwissen der Deutschen zu Geldanlage-Kosten ist aber geradezu unterirdisch. Das ergab eine GfK-Studie im Auftrag des Finanzdienstleisters Rentablo zum Weltspartag (30.10.). Die Sparer verschenken so jedes Jahr mehrere Milliarden Euro, lautet das Fazit, denn einige Kosten bei der Geldanlage ließen sich vermeiden.

 

Kennen Sie in etwa die monatlichen Kosten Ihres Girokontos? Bei dieser Frage fühlte sich die Mehrheit der Deutschen noch auf der sicheren Seite. Drei von vier Befragten (76 %) bejahten die Frage, die ihnen von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) Anfang Oktober gestellt wurde. Aber schon bei den sonstigen Gebühren eines Girokontos, etwa für Bar-Abhebungen oder SMS für den TAN-Versand beim Online-Banking, war nur noch jeder Dritte (35 %) der Meinung, die Kosten in etwa zu kennen. Die Kaufnebenkosten und die laufenden Kosten einer eigenen Immobilie waren laut Umfrage immerhin noch etwa jedem Vierten vertraut, die laufenden Kosten eines Wertpapierdepots noch fast jedem Fünften (s. Tabelle Top 5).

 

Lebensversicherung, Investmentfonds: Die großen Unbekannten bei den Kosten

 

Ansonsten aber ist das Finanzwissen rund um die Kosten der Geldanlage so mies wie das aktuelle Zinsniveau. Die Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen (11 %), Rentenversicherungen (9 %) oder Investmentfonds (9 %) kennt nach eigener Einschätzung nur etwa jeder Zehnte. Etwas besser sah es bei den Abschlussprovisionen von Bausparverträgen (15 %) aus. Die Bestandsprovisionen von Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds kennt hingegen laut Umfrage fast niemand auch nur annähernd (s. Tabelle Flop 5).

 

„Dabei können gerade Fonds-Sparer ihre Rendite deutlich verbessern, indem sie sich Abschluss- und Bestandsprovisionen erstatten lassen“, sagt André Rabenstein, Geschäftsführer von Rentablo. „Während der Gesetzgeber den Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen die Provisionserstattung leider verwehrt, ist sie beim Fondssparen erlaubt“, so Rabenstein, der mit Rentablo selber ein solches Cash-Back-Programm anbietet.

 

Bestandsprovision Fonds: 5 Milliarden Euro jedes Jahr

 

Ein Rechenbeispiel: Etwa die Hälfte der jährlichen Fonds-Verwaltungsvergütung resultiert aus Bestandsprovisionen, die an den Vermittler fließt – egal, ob er für den Fondssparer etwas getan hat oder nicht. Derzeit haben die Deutschen laut Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) gut eine Billion Euro in offenen Publikumsfonds angelegt. Wird 0,5 Prozent als durchschnittliche Bestandsprovision zu Grunde gelegt, ergibt das 5 Milliarden Euro jährliche Bestandsprovision, die die Rendite der Fondssparer mindert.

 

Wie die GfK-Studie zeigt, wissen die Deutschen davon und von den anderen Kosten der Geldanlage kaum etwas. Auffällig dabei: Generell sind Männer deutlich besser informiert, so jedenfalls ihre eigene Einschätzung. Beispiel Girokonto: Während 81 % der Männer angaben, die Kosten in etwa zu kennen, waren es nur 72 % der Frauen, was zu dem gemischten Wert von 76 % führte. „Dass Frauen unsicherer bei den Kosten sind, zieht sich durch die gesamte Studie“, so Rentablo-Geschäftsführer Rabenstein. „Es könnte aber auch sein, dass Frauen vorsichtiger ihre eigenen Kenntnisse einschätzen.“

 

Selbstständige überdurchschnittlich informiert

 

Weit überdurchschnittlich erklärten Selbstständige sowie Befragte mit einem Haushaltseinkommen von über 3.000 Euro pro Monat, sie würden die Kosten der Geldanlagen in etwa kennen. So meinte in diesen Gruppen immerhin jeder Zweite, er oder sie würden die Erwerbskosten und laufenden Kosten einer Immobilie in etwa kennen. Bei Abschluss- oder Bestandsprovisionen würde das nicht mal jeder Fünfte aus diesen Gruppen von sich sagen.

Studien-Initiator André Rabenstein rät mit Hinblick auf den anstehenden Weltspartag zu mehr Finanzbildung: „Wer sparen will, sollte schon bei den Kosten der Geldanlage mit dem Sparen anfangen. Denn: Ein gesparter Kosten-Euro ist genauso viel wert wie ein Rendite-Euro.“

 

TABELLEN 

So viele Sparer kennen Geldanlage-Kosten:

 

Top 5

 

1. Girokonto (Monatliche Grundgebühr): 76%

2. Girokonto (Sonstige Gebühren): 35%

3. Immobilien (Kaufnebenkosten): 26%

4. Immobilien (Laufende Kosten): 27%

5. Depot (Monatliche Grundgebühr): 17%

 

Flop 5

 

1. Bestandsprovisionen Rentenversicherung: 6%

2. Bestandsprovisionen Investmentfonds 7%

3. Bestandsprovisionen Lebensversicherung 8%

4. Abschlussprovisionen Investmentfonds 9%

5. Abschlussprovisionen Rentenversicherung 9%

 

* Prozentwerte kaufmännisch gerundet.

Quelle: GfK-Studie 2019 KW40-SI im Auftrag von Rentablo.de

 

Zinseszinseffekt trotz Niedrigzinsen: Wie aus 100 Euro 100.000 werden

 

Im Niedrigzinszeitalter fällt die Vermögensbildung schwerer. Klassische Spareinlagen werfen kaum noch Erträge ab. Trotzdem kann sich ausdauerndes Sparen immer noch lohnen. Eine aktuelle Verivox-Hochrechnung zeigt: Schon wer 100 Euro monatlich anlegt, kann mit einem ETF-Sparplan in 32 Jahren mehr als 100.000 Euro Vermögen bilden.

 

Mit 38.400 Euro Einzahlungen zum sechsstelligen Vermögen

 

38.400 Euro – so viel Geld haben Anleger nach 32 Jahren in einen Sparplan eingezahlt, wenn sie jeden Monat 100 Euro investieren. Wer dieses Geld in einen Fondssparplan steckt, kann damit im selben Anlagezeitraum über 100.000 Euro Vermögen erwirtschaften – nicht garantiert, aber absolut realistisch.

 

Für ihre Hochrechnung gehen die Finanzexperten von 6,5 Prozent jährlicher Rendite aus. Das entspricht dem historischen Durchschnitt eines langfristigen DAX-Sparplans mit 15 Jahren Laufzeit. Über einen solch langen Anlagezeitraum relativieren sich auch die Verlustrisiken.

 

„In der Vergangenheit konnten die Aktienmärkte selbst schwerste Einbrüche wie während der Finanzkrise stets wieder ausgleichen“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Wer in die 30 Standardwerte des DAX investiert und seine Anteile mindestens 15 Jahre lang gehalten hat, musste noch nie Verluste hinnehmen.“

 

Zinseszinseffekt trägt über 65.000 Euro zum Vermögen bei

 

Für einen möglichst effektiven Vermögenszuwachs wird das Geld in der Modellrechnung in einen thesaurierenden Fonds investiert. Erzielte Dividenden und Kursgewinne werden also nicht ausgeschüttet, sondern gleich wieder reinvestiert. „Künftige Wertsteigerungen wirken sich dadurch umso stärker aus“, erklärt Oliver Maier. „Die Dynamik ist vergleichbar mit dem Zinseszinseffekt.“ In der Verivox-Hochrechnung trägt allein dieser Effekt 65.600 Euro zum Gesamtvermögen bei. Nach 32 Jahren kann sich der Muster-Sparer insgesamt über 104.000 Euro freuen. Abgeltungssteuer und Soli sind in dieser Rechnung schon berücksichtigt.

 

Auch bei einer Tagesgeldanlage greift der Zinseszinseffekt. Allerdings bringt Tagesgeld selbst bei den Top-Banken derzeit nur 0,8 Prozent Zinsen. Hier summieren sich die Erträge durch den Zinseszinseffekt in 32 Jahren nur auf 3.856 Euro. Mit diesem Zinssatz würde es 68 Jahre dauern, um sich mit 100 Euro monatlich ein sechsstelliges Vermögen anzusparen – mehr als doppelt so lange wie bei dem Fondssparplan in der Modellrechnung.

 

Alle Kosten gehen zu Lasten der Rendite

 

Doch auch hier können Fehler bei der Geldanlage die Erträge schmälern. Oliver Maier rät zu eiserner Kostendisziplin: „Jeden Euro, den Sparer für Fonds- oder Depotgebühren ausgeben, müssen sie über die Rendite erst einmal wieder hereinholen.“

 

Bei der Auswahl ihrer Fonds sollten Verbraucher die Gesamtkostenquote (TER) im Blick haben. Besonders günstig sind börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs. Sie bilden einen großen Aktienindex wie den DAX eins zu eins nach und benötigen deshalb kein aktives Management. „Bei aktiv verwalteten Aktienfonds fließen jährlich oft rund 2 Prozent des Fondsvermögens in Verwaltung und Vertrieb“, sagt Oliver Maier. „Ein guter DAX-ETF kommt mit einem Zehntel dieser Kosten aus.“

 

Der zweite wichtige Kostenfaktor ist das Wertpapierdepot: Anders als die meisten Filialbanken kommen Online-Broker und Direktbanken meist ohne jährliche Depotgebühren aus. Darüber hinaus bieten viele Depotanbieter Sonderkonditionen für ETF-Sparpläne. So können sich Anleger auch noch die Ordergebühr beim Wertpapierkauf sparen.

 

Niedrigzins und Inflation kosten deutschen Sparern Milliarden

 

Die Deutschen gehören zu den eifrigsten Sparern weltweit – und trotzdem haben sie allein im ersten Halbjahr dieses Jahres 15,9 Milliarden Euro an Wertverlust erlitten. Der Grund sind niedrige Zinsen, die deutlich unter der Inflationsrate liegen. Im zweiten Quartal des Jahres betrug der durchschnittliche Einlagenzins gerade einmal 0,16 Prozent; die Inflation lag im selben Zeitraum bei 1,71 Prozent. Daraus ergibt sich ein Realzins von minus 1,55 Prozent. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle comdirect Realzins-Radar, der quartalsweise ermittelt wird.

 

„Das Geld der Sparer verliert schneller an Wert, als dass es sich durch die Zinsen vermehrt. Seit Ende 2010 hat jeder Deutsche – vom Kleinkind bis zum Rentner – auf diese Weise durchschnittlich 1.465 Euro verloren. Pro Haushalt kommen da schnell mehrere tausend Euro zusammen“, sagt Arno Walter, Vorstandvorsitzender von comdirect.

 

Trotzdem halten die Deutschen an niedrig verzinsten Sparprodukten fest. In den vergangenen zwölf Monaten flossen 116 Milliarden Euro in Tagesgelder, Festgelder, Spareinlagen und auf Girokonten – das ist ein Plus von 5,2 Prozent. Und das, obwohl die Deutschen im selben Zeitraum durch diese Anlagen aufgrund von Niedrigzins und Inflation 35,8 Milliarden Euro an Wert verloren haben.

 

„Rein rechnerisch wurde in den vergangenen zwölf Monaten fast jeder dritte Euro, den die Deutschen mit niedrig verzinsten Sparprodukten zur Seite gelegt haben, von der Inflation aufgezehrt. Es ist daher allerhöchste Zeit, das eigene Sparverhalten zu überdenken und stärker auf Wertpapiere für den langfristigen Vermögensaufbau zu setzen“, sagt Walter. 

 

ETF für alle: Welche Fonds sich für den Vermögensaufbau eignen

 

Börsengehandelte Indexfonds, ETF (Exchange Traded Funds), sind laut der Stiftung Warentest längst kein Geheimtipp mehr. Doch mit mehr als 1.400 Indexfonds ist das Angebot unüberschaubar und immer wieder hört und liest man auch von Risiken. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Juni-Ausgabe den großen ETF-Check gemacht und zeigt Börsenneulingen und erfahrenen Investoren, wie sie den ETF finden, der einen zu ihrem Anlagewunsch passenden Index abbildet.

 

Neben rundum sinnvollen gibt es auch jede Menge riskanter ETF. Damit können Anleger ebenso reinfallen wie mit schwankungsanfälligen Einzelaktien. Selbst Fonds auf die populären Indizes wie den Dax oder den Euro-Stoxx 50 sind für die meisten Anleger nicht die passende Wahl, denn sie enthalten nur eine begrenzte Anzahl von Aktien. Wer sich mit ihnen ein wenig auskennt, kann sie seinem Vermögen beimischen, aber Einsteiger setzen besser auf andere Indizes.

 

Besonders breit streuende Welt-Aktien-ETF sind eine durchaus vernünftige Anlageform. Das eingesetzte Geld wird weltweit auf eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern und Geschäftsfeldern verteilt. Die breite Streuung ist wichtig, weil immer wieder Unternehmen in eine Schieflage geraten, in Skandale verwickelt werden oder juristische Probleme bekommen. Mit einem von Finanztest empfohlenen ETF auf einen Weltindex können Anleger nichts falsch machen, und sie eignen sich hervorragend für einen langfristigen Vermögensaufbau. Aber nicht alle Welt-ETF sind erste Wahl.

 

Sparverträge: Zinsen häufig fehlerhaft

 

Bestimmte langfristige Sparverträge von Sparkassen und anderen Banken enthalten rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung

Betroffene sollten aktiv werden. Bei alten Verträgen kann es um einige Tausend Euro Zinsgutschrift gehen

Verbraucherzentrale stellt Musterbrief zur Verfügung und bietet Nachberechnung an

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.

 

Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit ange-passt wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

 

Vermögenswirksame Leistungen und ETF-Sparpläne: Mit kleinen Monatsbeiträgen viel erreichen

 

Jeder weiß, dass Kleinvieh auch Mist macht. Das lässt sich auf die Geldanlage übertragen: Wer jeden Monat schon eine kleine Summe anlegt, kann über die Jahre ein Vermögen aufbauen. Wenn die Firma mitmacht, umso besser, dann können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen. Finanztest hat berechnet, was ein ETF-Sparplan auf den weltweiten Aktienmarkt über 30 Jahre gebracht hätte: Mit einer Sparrate von 25 Euro im Monat hätten Anleger am Ende 27.600 Euro erzielt.

 

„Ungefähr die Hälfte der Berechtigten verzichtet auf VL“, wundert sich Finanztest-Projektleiter Boštjan Krisper, „damit verlieren sie einen Haufen Geld.“ Der Tipp: Beim Betriebsrat oder in der Personalstelle nachfragen, was einem zusteht. Dann eine passende Anlageform aussuchen – das kann beispielsweise ein Aktienfonds sein, ein Bausparvertrag oder ein Banksparplan. Trotz Niedrigzinsen gibt es auch hier Angebote, von denen Zinssparer sonst nur träumen. Je nach Verdienst kann es auch eine Sparzulage vom Staat geben. Und dann vielleicht den Vertrag aufstocken, um noch mehr zu sparen. Finanztest empfiehlt für VL – und übrigens auch für eigenständiges Sparen – vor allem ETF-Sparpläne. Vorteil: Sie sind preiswert, flexibel, unkompliziert und vielseitig und nicht so riskant, wie viele glauben. Außerdem versprechen sie eine gute Rendite – wenn man lange Zeit sparen und warten kann, falls die Kurse zum Auszahltermin gerade im Keller sind. Eins jedenfalls sei sicher, so Finanztest: Von Geld auf dem Sparbuch allein werde niemand reich. 

 

Viele Firmen zahlen Vermögenswirksame Leistungen auf freiwilliger Basis – nachfragen lohnt sich

 

Tipp: Aktiv nachfragen beim Arbeitgeber

 

Einerseits sollten  Arbeitgeber noch aktiver über Vermögenswirksame Leistungen aufklären, andererseits sollten aber auch Angestellte aktiv auf ihren Arbeitgeber zugehen. Denn selbst wenn die vermögenswirksamen Leistungen nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind: „Viele Firmen leiden unter Fachkräftemangel. Die freiwillige Übernahme von VL-Zahlungen kann die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Wer nach VL fragt, hat daher gute Chancen, auf offene Ohren bei seinem Arbeitgeber zu stoßen“, erklärt Robert Freitag von der Sutor Bank.

 

VL-Zahlungen sind grundsätzlich nicht an bestimmte Beschäftigungsverhältnisse gebunden.  Das ist besonders für Frauen interessant, da sie häufiger in Teilzeit beschäftigt sind. „Auch wer Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf VL“, sagt Robert Freitag. Hier käme es jedoch ebenfalls darauf an, ob ein Arbeitgeber tariflich zur Zahlung von VL verpflichtet ist oder dies gegebenenfalls freiwillig übernehme.

 

Vermögensaufbau lohnt sich auch mit kleinen Beträgen

 

Mit vermögenswirksamen Leistungen lässt sich auch mit geringen Beträgen über die Jahre Vermögen aufbauen – etwa als Bestandteil der Altersvorsorge. Bei einer Einzahlungsdauer von sechs Jahren à 40 Euro monatlich fließen allein 2.880 Euro in die Geldanlage. Die Renditechancen sind vor allem beim VL-Sparen mit Aktienfonds gut. Nach Berechnungen des Fondsverbandes BVI erzielten VL-Fondssparpläne mit deutschen Aktienfonds über die letzte VL-Periode von 2011 bis 2017 eine Durchschnittsrendite von 6,17 Prozent pro Jahr. Auch weltweit anlegende Aktienfonds eignen sich gut für das VL-Sparen, weil das Risiko möglicher Kursverluste über verschiedene Länder breit gestreut werden kann. 

 

Aufgrund der festen Laufzeit von VL-Verträgen – sechs Jahre Einzahlphase, die verbleibenden Monate bis Jahresende dienen als Ruhephase – ist der Zeitraum ausreichend lang, um auch zwischenzeitliche Schwankungen am Aktienmarkt wieder auszugleichen. „Nach Ende der Ruhephase kann frei über das Geld verfügt werden“, sagt Robert Freitag. „Es empfiehlt sich jedoch, das Geld weiter für sich arbeiten zu lassen – entweder indem man seine Anlage in der vorhandenen Form beibehält oder bei Bedarf in andere Anlageformen umschichtet.“ Je nach verbleibender Zeit bis zum Renteneintritt könne dann entweder weiterhin in Aktienfonds gespart werden oder eine Umschichtung in Rentenfonds vorgenommen werden.

 

Sparen für den Nachwuchs – was sind Alternativen zum Sparbuch?

Das Baby ist da – und nicht selten fragen sich Eltern, Großeltern und Paten schon bald, wie für den Nachwuchs vorgesorgt werden kann – ob für den Führerschein, das Studium oder einen Auslandsaufenthalt.

 

War das Sparbuch, der Banksparplan oder der Bausparvertrag in der Vergangenheit das Mittel der Wahl, so müssen in Zeiten historisch niedriger Zinsen für längerfristige Anlagen mit einer positiven Rendite Alternativen her. Soll von der Geburt an bis zur Volljährigkeit, ein kleines Vermögen angespart werden, stellt ein solches Modell jedoch keine sinnvolle Möglichkeit dar.

 

Bankenverband -Tipp: Zahlen Sie jeden Monat für das Kind bereits 25 Euro in einen Aktienfonds oder ein Depot ein. Denn auch wenn die Bundesbürger im internationalen Vergleich das Anlegen in Aktien und Fonds scheuen, bieten sich diese insbesondere für die langfristige Anlage an.

 

Fondssparpläne sind sehr flexibel. Der Anleger ist an keine feste Laufzeit gebunden und kann seine Sparraten jederzeit ändern oder bei Bedarf auch ganz aussetzen. Empfohlen werden hier breit streuende Fonds, da hier zahlreiche unterschiedliche Länder in die Indizes einfließen und somit mögliche Risiken gering gehalten werden. Darüber hinaus ermöglicht die langfristige Anlage über einen Zeitraum von üblicherweise mehr als zehn Jahren, Kursschwankungen auszuhalten und günstigere Zeiten für die Veräußerung abzuwarten.

 

Bis zum 18. Lebensjahr der Kinder haben grundsätzlich die Eltern die Konto- und Depotvollmacht. Spätestens ab der Volljährigkeit dürfen die Schüler oder Auszubildenden das Depot selbst verwalten. Achtung: Eltern sollten wissen, dass das für die Kinder angelegte Geld auch diesen gehört, so der Bundesverband deutscher Banken.

 

Täglich 12 EUR sparen - das ist deutscher Durchschnitt!

Wie ticken die Deutschen, wenn es um ihre Finanzen und ihre Vorsorge geht? Zu diesem Thema führte das Marktforschungsinstitut Kantar TNS eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) durch. Diese beschäftigte sich unter anderem mit folgenden Fragen: Wie viel können die Deutschen monatlich zurücklegen? Gibt es einen Unterschied im Sparverhalten zwischen Jung und Alt?

 

Aufschluss bringt ein Blick auf die Sparbeträge. Durchschnittlich kommen die deutschen Sparer auf eine monatliche Sparsumme von 365 EUR. Sie schaffen es demnach, jeden Tag rund 12 EUR zur Seite zu legen. Dabei bevorzugen sie eher konservative Spar- und Anlageformen wie Bargeld, Girokonto und Sparverträge oder Versicherungen und Aktien. Auch die betriebliche Altersvorsorge und die Investition in Immobilien oder Wohneigentum flossen in die Statistik ein, wodurch die durchschnittliche Sparsumme relativ hoch ausfällt.

 

Unterschiedliches Sparverhalten zwischen den Geschlechtern

 

Nicht überraschend: Männer sparen mit 423 EUR im Monat durchschnittlich deutlich mehr als Frauen mit 310 EUR im Monat. Das Sparschwein kann sich also über eine tägliche Sparsumme von 13,25 EUR bei Männern und 10 EUR bei Frauen freuen.

 

Neun Millionen Menschen verschenken vermögenswirksame Leistungen

Mehr als 23 Millionen Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf sogenannte vermögenswirksame Leistungen - doch nur 14 Millionen von ihnen nutzen diese auch. Fast jeder zweite Angestellte verzichtet also jährlich auf Geld, das ihm eigentlich zustehen würde. Dabei ist das Prinzip dieser Leistungen simpel. Der Arbeitgeber überweist seinen fest angestellten Mitarbeitern jeden Monat einen bestimmten Betrag, der von Branche zu Branche unterschiedlich ausfällt. "Das kann von 6,65 Euro bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Diensts bis hin zu 40 Euro im Bankensektor gehen", sagt Brigitte Carle, Vorstand beim Stuttgarter Finanzdienstleister Pecunis AG. Ob und wie viel vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, hängt davon ab, ob sich der Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet hat. Ist dies der Fall fließt der vom Arbeitgeber zugeschossene Betrag in einen Sparvertrag. Dieser besitzt in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist. Die Anlageform kann der Arbeitnehmer dabei selbst bestimmen. "Bei Bausparverträgen, Aktienfonds oder der Tilgung eines Bausparkredits gibt es zusätzlich eine staatliche Förderung für Geringverdiener", sagt Brigitte Carle.

 

Um solche Staatszuschüsse zu erhalten, darf das Jahreseinkommen des Empfängers eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Bei Aktienfonds etwa beträgt sie 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare. Ist diese Bedingung erfüllt, greift die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, und der Staat zahlt noch einmal 20 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis 400 Euro. Das bedeutet ein direktes Geldgeschenk von bis zu 80 Euro im Jahr. Beim Bausparen liegt die Einkommensgrenze niedriger: 17.900 Euro für Alleinstehende, 35.800 Euro für Ehepaare. So verteilt der Staat jährlich mehr als 78 Millionen Euro an Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Arbeitgeberzuschuss meist nur anteilig, freie Mitarbeiter und Rentner gar nicht.

 

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