Crowdinvesting - Verbraucher müssen Projekte selbst prüfen, in die sie investieren

Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, sich gut zu informieren, bevor sie Crowdinvesting-Projekte investieren

 

Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt Verbrauchern, sich bei Investitionen in Form des sogenannten Crowdinvesting vorab gut zu informieren. "Nach der noch geltenden Gesetzeslage unterliegen viele Crowdinvestingprojekte keiner Finanzaufsicht und keinen entsprechenden Informationspflichten", erklärt Volker Schmidtke, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Berlin. Um die Investitionsentscheidung auf einer bestmöglichen Grundlage zu treffen, sollten Verbraucher daher folgendes prüfen:

 

• Kann ich es mir leisten, die eingesetzten Gelder gegebenenfalls vollständig zu verlieren?

 

• Ist das Geschäftsmodell des Start-Ups, seine finanzielle Grundlage und seine Investitionsplanung – wenn es sie gibt – nachvollziehbar?

 

• Ist offengelegt, wie sich das Unternehmen außer dem Crowdinvesting finanziert, wie hoch seine Verschuldung ist? Wenn nein: Erfragen Sie dies konkret über die Kommentarfunktion.

 

• Wird offengelegt, ob das Unternehmen schon einen Jahresabschluss veröffentlicht hat? Wenn nein, erfragen Sie dies per Kommentarfunktion und schauen Sie sich den Jahresabschluss, falls erstellt, unter www.unternehmensregister.de an. Stellen Sie die Bilanzsumme den Angaben zum Unternehmenswert auf der Crowdinvestingplattform gegenüber.

 

Crowdinvesting heißt, dass viele Kleinanleger über eine Online-Plattform eine junge Firma finanzieren. Die Idee stammt aus der Finanzierung kultureller oder sozialer Kleinvorhaben. "Im Crowdinvesting geht es aber heute um Unternehmensfinanzierung in zum Teil Millionengrößen, meist in Form sogenannter partiarischer Nachrangdarlehen", erklärt Schmidtke. Das bedeute, dass bei Insolvenz des Unternehmens das investierte Geld in der Regel weg sei. "Die Insolvenzgefahr ist sehr konkret, denn meist handelt es sich um Startups ohne etabliertes Geschäftsmodell, und ein Großteil neugegründeter Unternehmen scheitert", so Schmidtke weiter. Sind die einwerbenden Unternehmen keine jungen Startups mehr, sind sie zum Teil schon erheblich bei Banken verschuldet, so dieVerbraucherzentrale Berlin.

 

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