Fahrraddiebstahl: nicht immer ein Fall für die Hausratversicherung

 

„Am Wochenende entwendete ein bislang unbekannter Täter ein E-Bike, das mit einem Schloss versperrt auf dem Gehsteig abgestellt war.“ Fast wöchentlich liest man derartige Polizeiberichte in der Tageszeitung. Doch wer zahlt, wenn das Fahrrad nicht mehr auftaucht?

 

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik nahm die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2022 um knapp 14 Prozent auf rund 266.000 zu. Vor allem teure Fahrräder wie Rennräder, E-Bikes und Mountainbikes sind begehrte Objekte. „In der Hausratversicherung sind Fahrräder normalerweise nur versichert, wenn sie aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen werden“, erklärt Margareta Bösl, Schadenexpertin bei der uniVersa Versicherung.

 

Auf Wunsch kann jedoch ein ergänzender Zusatzschutz für Fahrraddiebstahl vereinbart werden. Dann sind Fahrräder auch außerhalb, etwa auf offener Straße, versichert, wenn sie abgeschlossen waren. Doch die Unterschiede bei den angebotenen Klauseln sind groß. „Verbraucherfreundliche Angebote leisten bei Fahrraddiebstahl ohne zeitliche Beschränkungen rund um die Uhr und machen auch beim Schloss sowie der Absperrung keine Vorgaben“, sagt Bösl. Es reicht aus, wenn das Fahrrad abgeschlossen war und der Fahrraddiebstahl polizeilich angezeigt wurde. Die Hausratversicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Rad bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei neueren Tarifen ist auch ein Vollkaskoschutz möglich. Neben Unfallschäden sind dann auch Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Bedienungsfehler mitversichert. Ebenso Schäden an Akku und Motor bei E-Bikes.

 

Balkonkraftwerke helfen sparen - Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz aus?

 

Mit Balkonkraftwerk Energiekosten senken

 

Mieter dürfen Balkonkraftwerk installieren

In der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung eingeschlossen

 

Aktuell explodieren die Energiepreise. Laut den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes stiegen sie von August 2021 bis August 2022 um 35,6 Prozent. Lange Zeit hatten Mieter keine Möglichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus.

 

Mieter können diese Mini-Photovoltaikanlagen jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Nachdem die Anlagen im Sommer oft nicht verfügbar waren, rüsten viele Menschen auch jetzt noch nach. Die Erlaubnis ihres Vermieters benötigen sie nicht. Nur bei Anlagen, die an der Balkonaußenseite oder der Fassade befestigt werden, sieht das anders aus. Hier kann der Vermieter mitreden. Auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Schäden, die dadurch entstehen am Kraftwerk entstehen, deckt - wie die HUK-COBURG mitteilt - die Hausratversicherung ab. Gerade im Herbst, wenn Stürme über das Land ziehen, ist der Versicherungsschutz wichtig. Aber auch im Winter bei Eis und Schnee können sie bedenkenlos draußen bleiben.

 

Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und schädigt einen Dritten. Solche Schäden reguliert die Privathaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie gehört. Dazu gehören nicht nur Eigentumshäuser und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes können variieren: Ein persönliches Gespräch mit dem eigenen Versicherer sorgt für Klarheit.

 

Doch Balkonkraftwerke - an Außenwänden oder auf Garagendächern - sind auch für viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. Hängen sie an der Außenwand, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.

 

Hausratversicherung schützt nicht per se bei Diebstahl im Freibad

 

Lassen Badegäste ihre Wertsachen auf der Freibadwiese liegen, während sie ihre Runden im Becken drehen, blüht ihnen bei Diebstahl eine böse Überraschung. „Werden Freibadgäste bestohlen, besteht häufig kein Versicherungsschutz und die Betroffenen müssen den Schaden selbst zahlen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Schaden aber von der Hausratversicherung ersetzt.

 

Für den Diebstahl von Wertsachen, die unbeaufsichtigt auf der Wiese liegen, müssen Bestohlene selbst aufkommen – unabhängig davon, ob sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Zwar enthält diese eine sogenannte Außenversicherung, die vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindliche Wertsachen schützt; allerdings greift der Schutz nicht, wenn Wertsachen durch einen einfachen Diebstahl von der Freibadwiese gestohlen werden.

 

Das gilt auch für Wertsachen, die in einem Spind eingeschlossen wurden, der im Freien steht. Anders sähe es aus, wenn die Wertsachen in einem Spind eingeschlossen werden, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet. Bricht dann eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt.

 

Räuberische Erpressung ist abgesichert

 

Werden Badegäste mit Drohungen wie ,Geld und Handy her oder es knallt!‘ zur Herausgabe ihrer Wertsachen gedrängt, stuft die Hausratversicherung dies als räuberische Erpressung ein und würde den Verlust zum Neuwert erstatten.

 

Urteil: Herdplatte nicht ausgeschaltet ist grob fahrlässig

 

Wer seine Wohnung verlässt und sich nicht vergewissert, ob die Herdplatte ausgeschaltet ist, handelt grob fahrlässig. Kommt es zum Brand, ist der Wohngebäudeversicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Bremen (Az. 3 U 37/21).

 

Eine Hauseigentümerin hatte beim Verlassen des Hauses versehentlich eine Herdplatte des Elektroherdes auf die höchste Stufe eingeschaltet, anstatt eine andere Platte auszuschalten. Nachdem es zum Brand kam, regulierte der Versicherer den Schaden nur zu 75 Prozent. Die restlichen knapp 9.000 Euro musste die Kundin selbst aufbringen.

 

Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht. Denn die Hauseigentümerin handelte grob fahrlässig, weil sie sich nicht noch einmal mit Blickkontakt zu Drehknöpfen und Kochplatte vergewisserte, dass der Herd auch tatsächlich ausgeschalten war. „Schäden wegen grober Fahrlässigkeit kommen in der Praxis immer wieder vor“ weiß auch Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Das kann zum Beispiel sein, wenn man die Wohnung verlässt und vergisst, eine Kerze auszumachen, ein gekipptes Fenster zu schließen, die Eingangstüre abzusperren oder den Wasserzulauf der Waschmaschine abzudrehen.

 

Je nach Schwere des Verschuldens kann der Versicherer dann die Leistung anteilig kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen auch ganz verwehren. Allerdings gibt es am Markt mittlerweile auch Angebote, bei denen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. „Solche Policen sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ihr Geld wert und ersparen im Leistungsfall bei der Regulierung Zeit und Ärger“, so Bösl.

 

Einbruch während Urlaubsreise? Beim Versicherungsschutz zählen Feinheiten

 

Verbraucher*innen, die während ihrer Reise sehr teuren Hausrat zurücklassen, empfiehlt der Bund der Versicherten e.V. (BdV) den Abschluss einer Hausratversicherung.

 

Wenn man auf Reisen geht und sein Zuhause zurücklässt, wittern Einbrecher*innen ihre Chance. „Den besten Schutz bietet die Hausratversicherung, die insbesondere bei sehr teuren Hausratgegenständen sinnvoll ist. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl einschließt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern.

 

Losen Hausrat vor Stürmen in Sicherheit bringen: Da das Wetter immer unberechenbarer wird, kann es vorkommen, dass ein plötzlicher Sturm Gegenstände auf der Terrasse beschädigt. Schäden durch die Naturgefahr Sturm sind zwar von der Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es hier zwei Haken: Es muss sich um einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke 8) handeln. Und der Schutz gilt in der Regel nur für Gegenstände, die am Gebäude befestigt sind, wie Markisen. „Einige leistungsstarke Tarife am Markt bieten in gewissem Umfang auch Schutz gegen Sturmschäden für außerhalb der Wohnung aufbewahrte Dinge“, sagt Boss.

 

Bei Wohnorten in Risikozonen wie Hochwasser-Gebieten ist eine zusätzliche Absicherung gegen Elementargefahren sinnvoll. Beispielsweise käme die bloße Hausratversicherung für Schäden nach Überschwemmungen und damit einhergehender Ausuferung stehender oder fließender Gewässer nicht auf. Das gilt auch für Schäden durch Witterungsniederschläge wie Starkregenfälle. Somit wäre ein vollgelaufener Keller mit teilweise erheblichen Folgeschäden für den Hausrat ohne die Erweiterung um Elementargefahren in aller Regel nicht versichert.

 

Wer zahlt bei Diebstahl beim Baden?

 

Sommer, Sonne, baden gehen. Je heißer die Temperaturen, desto mehr sehnt man sich nach einer Abkühlung am See oder Schwimmbad. Im Gepäck hat man meist neben Badesachen, Essen und Trinken auch den Geldbeutel und andere Sachen zum Zeitvertreib dabei, etwa Handy, Buch oder Bluetooth-Lautsprecher.

 

Doch wer zahlt, wenn der Rucksack oder einzelne Gegenstände gestohlen werden?

 

Über die Außendeckung der Hausratversicherung sind nur Einbruchdiebstahlschäden versichert, wenn beispielsweise Sachen aus einem verschlossenen Badespind entwendet werden. Der einfache Diebstahl vom Liegeplatz, während man etwa beim Baden oder auf der Toilette ist, fällt dagegen nicht unter den Versicherungsschutz. Eine Besonderheit gibt es bei der uniVersa: Dort erhalten Kunden als Dankeschön beim Abschluss eines Dreijahresvertrags automatisch und ohne Mehrbeitrag ein Laufzeit-Feature dazu. Darüber ist auch der einfache Diebstahl beim Baden bis zu 200 Euro pro Versicherungsjahr versichert, wenn die Straftat polizeilich angezeigt wird.

 

Wie man der Versicherung Schäden meldet, wenn alle Unterlagen vernichtet sind

 

So meldet man Schäden der Versicherung, wenn der Hausrat vernichtet ist

 

Ein Großbrand wie gerade in Essen zeigt: Bei Katastrophen können Betroffene oft nur noch ihr Leben retten, im Haus oder in der Wohnung aber ist alles zerstört. So war es auch bei der Flutkatastrophe. Wie belegt man dann bei der Versicherung den Schaden? Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene bei großen Schäden trotz vernichteter Dokumente bei der Versicherung den entstandenen Schaden belegen können. Ein Tipp zur Vorbeugung: Kopien der wichtigsten Unterlagen vorab außerhalb der Wohnung sichern.

 

Was tun, wenn Versicherungsunterlagen vernichtet sind? Die Versicherung kann Kopien oder Ersatzverträge zur Verfügung stellen. Wer noch weiß, welche Versicherung er bei welchem Anbieter abgeschlossen hat, sollte die Unternehmen kontaktieren. Bei einem Anruf ist es ratsam, zum Nachweis des Telefonats das Datum und den Zeitpunkt des Anrufs sowie den Namen des Gesprächspartners zu notieren. Wer sich nicht an die Versicherungsunternehmen erinnern kann, kann bei der Bank Kopien der Kontoauszüge erhalten für den Zeitraum, wenn üblicherweise die Versicherungsbeträge gezahlt werden und so die Gesellschaft identifizieren. Für alle Gesellschaften, die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisiert sind, finden sich dort Kontaktdaten im Internet. Auch über diesen Weg können Vertragskopien angefordert werden.

 

Wie weise ich den entstandenen Schaden nach?

 

Betroffene müssen Hausrat und Gebäude vor weiteren Schäden bewahren, also bei Wasserschäden beispielsweise den Haupthahn abdrehen. Vor dem Aufräumen aber sollte man alles fotografieren, besser noch filmen und eine Schadensliste erstellen mit allen zerstörten oder beschädigten Gegenständen. Idealerweise fügt man Einkaufsbelege hinzu. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollte man den ungefähren Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis aus dem Gedächtnis aufschreiben. Möglich sind auch Nachweise durch Fotos oder Filme der Wohnung, zum Beispiel von Partys oder Festen.

 

Wie schnell erhalte ich Geld bei der Schadensregulierung?

 

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen lange auf eine Regulierung des Schadens warten. Doch Betroffene können bei der Versicherung auf eine Abschlagszahlung drängen: Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, können sie spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen. Darauf haben Betroffene einen gesetzlichen Anspruch.

 

Wie sichere ich vorbeugend wichtige Unterlagen?

 

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Versicherungen, Ausweiskopien oder Vollmachten ist generell empfehlenswert. Wichtig: Kopien sollten außerhalb des Haushalts deponiert werden, zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder digital in einer Cloud.

 

Was ist über die Hausratversicherung abgesichert?

 

Kurz gesagt: Alle beweglichen Gegenstände. Die Hausratversicherung tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis in neuwertigem Zustand, also der Neuwert ersetzt. Weitere Naturgefahren sind über die Elementarschadenversicherung versicherbar.

 

Urteil: Kerzen brennen lassen kann grob fahrlässig sein

 

Advent, Advent – ein Lichtlein brennt. In der Weihnachtszeit kommt es im Jahresverlauf zu den meisten Wohnungsbränden. Für Schäden am Mobiliar kommt normalerweise die Hausratversicherung auf, für Brandschäden an der Immobilie die Wohngebäudeversicherung. Ein häufiger Streitpunkt kann bei grober Fahrlässigkeit drohen.

 

So hat das Landgericht Aachen in einem Urteil (Az. 9 O 212/08) die Hausratversicherung von ihrer Leistungspflicht freigesprochen, weil der Versicherte am Sofa eingeschlafen war, obwohl noch mehrere Kerzen brannten. „Bei grober Fahrlässigkeit kommt es immer auf den Einzelfall an“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Je nach der Schwere des Verschuldens kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen auch ganz verwehren. Am Markt gibt es jedoch Angebote, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. „Solche Policen sind ihr Geld wert und ersparen im Leistungsfall bei der Regulierung Zeit und Ärger“, so Bösl. Beim Abschluss sollte man allerdings darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme und ohne Einschränkungen versichert ist.

 

Nach Einbruch: Belege und Fotos erleichtern Erstattung

 

Wohnung durchwühlt, Laptop gestohlen, Schmuck weg: Wer nach einem Einbruch Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen kann, kommt meist schneller an sein Geld, erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.

 

Rund 75.000 Mal haben Einbrecher im Corona-Jahr 2020 zugeschlagen - deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Doch mit den geringen Infektionszahlen bekommen die Kriminellen wieder mehr Gelegenheit, ihrer "Arbeit" nachzugehen. Weil sie die Begegnung mit den Bewohnern scheuen, schlagen Einbrecher am liebsten zu, wenn voraussichtlich niemand zuhause ist - tagsüber während der Arbeit oder in der Urlaubszeit.

 

Beweispflicht liegt bei Versicherten

 

Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. "Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.

 

Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen - natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. "Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen", warnt R+V-Expertin Günter.

 

Zertifikate anfertigen lassen

 

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. "Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen", so Nicole Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

 

Weitere Tipps:

 

Alle wichtigen Gegenstände fotografieren, in einer Liste dokumentieren und sicher verwahren - am besten an mehreren Stellen.

Wer die Originalbelege oder Kopien bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach hinterlegt, sichert sich auch für den Brandfall ab.

Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren.

Rechnungen für Wertgegenstände immer aufheben, auch wenn die Garantie bereits abgelaufen ist.

Apps für Smartphones und Tablets fotografieren nicht nur Kassenzettel ab, sie scannen auch den Barcode und speichern alle wichtigen Informationen vom Kaufdatum über Preis des Artikels bis zum Ablauf der Garantie.

Vorsicht bei Bargeld: Die Hausratversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt - allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsvertrag ab.

 

Richtig versichert in der Einbruchsaison

 

Die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Dieser Trend dürfte sich in diesem Jahr auch aufgrund von Homeoffice, Kurzarbeit und Urlaub zuhause als Folgen der Corona-Pandemie fortgesetzt haben. Doch mit der dunklen Jahreszeit steht die diesjährige Einbruchsaison erst noch bevor. Etwas aufatmen kann laut Bund der Versicherten e. V. (BdV) jedoch, wer eine Hausratversicherung besitzt, denn sie ersetzt gestohlene Gegenstände und übernimmt auch die Kosten der Beseitigung von Einbruchspuren. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem ihr Hab und Gut auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. So ist im Fall eines Einbruchs die Stehlgutliste schnell erstellt“, sagt Verbraucherschützerin Bianca Boss vom BdV.

 

In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat unter anderem auch gegen Einbruchdiebstahl versichert. Sie deckt den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen ab. Das heißt: Für alle Gegenstände, die durch einen Einbruchdiebstahl abhandenkommen, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Allerdings gelten für einige Dinge, wie Bargeld und Wertsachen, vertraglich bestimmte Entschädigungsgrenzen. „Wenn Vandalismusschäden beim Einbruch entstanden sind, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel auch die Kosten für deren Beseitigung“, erläutert Boss.

 

Nachdem sie einen Einbruch bemerkt haben, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Dann sollten sich die Opfer umgehend an ihren Versicherer wenden, um den Schaden zu melden. Bei der Schadenmeldung muss die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei angegeben werden. Außerdem benötigen der Versicherer und die Polizei eine sogenannte Stehlgutliste, auf der alle gestohlenen Hausratgegenstände verzeichnet sind.

 

BdV-Tipp: Verbraucher*innen sollten regelmäßig überprüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert ihres Hausrats entspricht. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen ist die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Dabei sollte stets der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden.

 

Advent, Advent – die Wohnung brennt: Wann Versicherer Leistungen kürzen können

 

Wer es in der Adventszeit gerne gemütlich hat und seine Abende im Kerzenlicht verbringt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn in diesen Wochen kommt es vermehrt zu Brandschäden. Häufige Ursache sind unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen. Schon eine kurze Abwesenheit kann ausreichen, damit das Verhalten nach der Rechtsprechung als grob fahrlässig gesehen wird.

 

Der Wohngebäude- und Hausratversicherer ist dann berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Allerdings ist das Verfahren oft langwierig, bis die letztendliche Kürzungsquote feststeht. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, wenn sie beim Verlassen des Raumes die Kerzen ausmachen.

 

Zudem sollten sie darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit in beiden Verträgen bis zur Versicherungssumme mitversichert ist, empfiehlt Bösl. Die sinnvolle Leistungserweiterung kostet oft nur ein paar Euro mehr im Jahr, erspart Versicherten aber viel Zeit und Ärger im Schadenfall. Mitversichert sind dann auch andere grob fahrlässig verursachte Schäden, beispielsweise wenn der Wasserhahn der Waschmaschine ohne Aquastopp nicht abgedreht oder die Herdplatte versehentlich nicht ausgeschaltet wurde.

 

Sinkende Einbruchzahlen: Die besten Tipps für effizienten und smarten Einbruchschutz

 

Die Einbruchszahlen sind 2018 um 16,3 Prozent gesunken. Die Kriminalstatistik weist seit 1997 erstmals eine Zahl von unter 100.000 Einbruchdelikten aus. Das ist in jedem Fall ein Grund zur Freude - aber nicht, um nachlässig zu werden. Im Gegenteil: Viele Experten führen den Rückgang bei den Einbruchzahlen auf den verbesserten Einbruchschutz zurück, in den viele Bürger in den vergangenen Jahren investiert haben. Denn: Gelingt den Langfingern kein schneller und einfacher Zugang zu Haus oder Wohnung, ziehen sie oft unverrichteter Dinge wieder ab und wenden sich anderen, leichteren Zielen zu. "Vorbeugen!", lautet also die Devise. Diese Tipps von Marcel Schüll, Experte des Heimvernetzungsspezialanbieters devolo AG, zeigen wie das Zuhause sicherer wird:

 

Massive Hindernisse für Langfinger: Stabile Türen und Fenster

 

Beim Thema Einbruchschutz geht es vor allem um zwei Schwerpunkte: Abschreckung und Verzögerung. Wenn die potentiellen Zugänge zum Haus entsprechend stabil sind, verhindern sie im ersten Schritt ein Eindringen mit roher Gewalt. Zur Prüfung, ob Fenster und Türen sicher sind, müssen in der Regel keine Gutachter gerufen werden. Oft reicht der gesunde Menschenverstand, um zu beurteilen, ob die dünne, wackelige Wohnungstür sicher ist oder eher nicht. Der Nachteil: Der Einbau einbruchsicherer Türen und Fenster ist teuer und lohnt sich nur im Wohneigentum. Ein günstiger Tipp: Türen und Fenster sollten auch bei kurzer Abwesenheit komplett geschlossen werden, denn ein gekipptes Fenster ist von geübten Einbrechern schnell geöffnet.

 

Wichtig: Widerstandsfähige Schlösser

 

Was nützen eine stabile Tür oder einbruchsichere Fenster, wenn die Einbrecher das Schloss mit Leichtigkeit knacken? Auch hier gilt: Je länger der ungebetene Besucher braucht, um diese Hürde zu überwinden, desto größer ist die Chance, dass er ganz aufgibt. Ein modernes Schloss gehört daher in jede Tür - sogar die Fenster lassen sich mit zusätzlichen Schlössern in punkto Sicherheit aufwerten. Auch hier geben Experten wirkungsvolle Tipps: Beim Verlassen der Wohnung reicht es nicht, die Tür einfach ins Schloss zu ziehen. Stattdessen sollte immer zweimal abgeschlossen werden. Bei Glastüren empfiehlt es sich zudem, den Schlüssel nicht von innen stecken zu lassen. Auch zum Thema "Ersatzschlüssel draußen verstecken" haben Experten eine eindeutige Meinung: Das ist eine unwiderstehliche Einladung für ungebetene Gäste.

 

Smart-Home-Systeme warnen Nachbarn und vertreiben Einbrecher

 

Wenn alle Verzögerungsmaßnahmen nicht ausgereicht haben, kann immer noch die Abschreckung helfen: Klassische Alarmanlagen warnen in der Regel zuverlässig und lautstark, so dass Einbrecher die Flucht ergreifen müssen und aufmerksame Nachbarn die Polizei verständigen können. Wer ein kostengünstigeres System sucht, setzt alternativ auf ein Smart-Home-System mit Alarmfunktionen. Der Vorteil: Durch das Zusammenspiel verschiedener smarter Bausteine wie beispielsweise Bewegungsmelder, Tür-/Fensterkontakte, Rollladensteuerung, Beleuchtungselemente und Alarmsirene, ergibt sich ein ganzheitlicher Schutz der eigenen vier Wände. Zudem warnen bewährte Systeme wie devolo Home Control die Bewohner weltweit: Per SMS, Push-Nachricht oder E-Mail erhalten Smart-Home-Besitzer direkt einen Hinweis auf das Smartphone oder Tablet, wenn zuhause etwas nicht stimmt. So können auch aus der Ferne schnellstmöglich die Nachbarn oder gegebenenfalls die Polizei informiert werden.

 

Anwesenheitssimulation: Keiner zuhause - und niemand merkt es

 

Schutz bietet zudem eine Anwesenheitssimulation, die sich ebenfalls mit einem Smart-Home-System umsetzen lässt: Intelligente Steckdosen machen angeschlossene Lampen oder sogar Musikanlagen smart und schalten diese zum gewünschten Zeitpunkt ein und wieder aus. Einige Hersteller haben neuerdings auch Unterputzmodule in ihr Produktprogramm aufgenommen. Mit diesen können die bestehenden Wand- und Deckenleuchten ins Smart Home eingebunden werden. Zusätzlich bieten Hersteller wie devolo auch Unterputzmodule zur Rollladensteuerung an, damit sich diese nach einem frei wählbaren Zeitprogramm öffnen und schließen. So lässt sich mit relativ geringem Aufwand innerhalb kurzer Zeit eine sichere Anwesenheitssimulation erstellen, selbst wenn die Bewohner in Wirklichkeit gerade an einem fernen Strand ihren Urlaub genießen.

 

Nach dem Umzug immer Hausratversicherer informieren

Zunächst eine gute Nachricht: Fast 82 Prozent der Bundesbürger haben laut einer aktuellen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) eine Hausratversicherung und damit ihren Hausrat vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl geschützt. Im Rahmen dieser repräsentativen Umfrage untersuchte die GfK im Auftrag der Gothaer Versicherung die Situation von mehr als 1.000 Bundesbürgern. Näheres Hinsehen trübt jedoch das Bild. Denn von all jenen Versicherungsnehmern, die seit dem Abschluss ihrer Hausratpolice umgezogen sind, haben laut Befragung 70 Prozent ihren Wohnungswechsel nicht zum Anlass genommen, sich erneut beraten zu lassen. Doch das ist wichtig, denn man spart möglicherweise bares Geld: “Zieht man etwa von der Stadt aufs Land, fällt häufig eine geringere Versicherungsprämie an, da zum Beispiel das Risiko von Einbruchdiebstählen sinkt”, erläutert Stefan Hilgers, Hausratexperte bei der Gothaer Versicherung.

 

Bei Umzug in eine größere Wohnung Police anpassen

 

Sollte die neue Wohnung deutlich größer als die alte sein, ist ebenfalls eine Anpassung des Vertrages nötig. Denn die Versicherungssumme richtet sich bei den meisten Verträgen nach der Quadratmeterzahl. Wird diese nicht angepasst, droht eine sogenannte “Unterversicherung”. Das bedeutet, dass im Falle eines Totalschadens – etwa wenn die gesamte Wohnung ausbrennt – nicht der gesamte Schaden erstattet wird. Aber auch bei kleineren Schäden wird dann nur anteilig erstattet.

 

Police anpassen, wenn der Hausrat wächst

 

In diesem Zusammenhang fällt auch auf: Rund 17 Prozent aller Befragten haben seit Vertragsabschluss höherwertigen Hausrat dazu gekauft oder sind mit ihrem Partner zusammengezogen, der seinen Hausrat mitgebracht hat, ohne ihre Hausratversicherung überprüfen zu lassen Weitere 13 Prozent können sich nicht genau daran erinnern, ob sie es getan haben. “Ohne eine entsprechende Überprüfung laufen sie Gefahr, bei einem Totalschaden ohne ausreichenden Schutz dazustehen und erhebliche Abzüge bei der Erstattung zu riskieren”, warnt Gothaer Experte Hilgers.

 

Unterschätzte Schätze: Spezialversicherer Hiscox warnt vor Unterversicherung in der Gebäude- und Hausratversicherung

Experten des Spezialversicherers Hiscox gehen davon aus, dass deutsche Haushalte im Durchschnitt um mehr als zwei Drittel unterversichert sind. Wesentliche Gründe dafür sind die Preisentwicklung von Kunst- und Wertgegenständen, Neuanschaffungen sowie Qualitätsverbesserungen der Einrichtung. Auch vermeintliche Prämienersparnisse oder mangelnde Kenntnis der tatsächlichen Werte können zu Unterversicherungen führen. Meist werden dieselben Bereiche unterschätzt oder bei der Ermittlung der Versicherungssummen schlichtweg vergessen: Kleidung (Anzüge, Schuhe, Handtaschen, Gürtel etc.), Dekoration (Vorhänge, Kissen, Läufer oder Vasen), Elektrotechnik (Dolby Surround, TV, Einbruchmeldeanlage bzw. Schwimmbadtechnik), Kücheneinrichtungen (hochwertige und individuell angefertigte Einbauküchen) oder Einbauten (zum Beispiel Vertäfelungen, Marmorbad, Einbauschränke).

 

Im Fall einer Unterversicherung erlebt der Kunde im Schadenfall eine böse Überraschung, wenn der Versicherer aufgrund der Unterversicherung nicht den vollen Wert erstattet. So zum Beispiel möchte ein Kunde eine Hausratversicherung abschließen und gibt seinem Makler als Versicherungssumme einen Wert von circa 180.000 Euro an. Nach einer Gutachter-Besichtigung vor Ort und Überprüfung der Werte wird ein Gesamtwert von circa 650.000 Euro ermittelt. Aufgrund der Unterschätzung des eigenen Hausrats würde im Schadenfall eine Unterversicherung von mehr als 70 Prozent entstehen. Bedrohlich wird der Zustand der Unterversicherung vor allem im Totalschadenfall. Im genannten Beispiel benötigt der Kunde 650.000 Euro, um seinen Hausrat gleichwertig zu ersetzen. Da seine Versicherungssumme jedoch auf 180.000 Euro beschränkt ist, wird die Versicherung lediglich diesen maximalen Betrag ausbezahlen. Die Differenz von 470.000 Euro zum Ersatz des Hausrates trägt der Versicherungsnehmer selbst.

 

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