Banken und Sparkassen haben die Gebühren für das Basiskonto teils drastisch erhöht: In 24 Fällen kostet die Kontoführung in der Filiale mehr als 200 Euro im Jahr, die teuerste Bank nimmt gar 334,30 Euro. Das zeigt der aktuelle Vergleich der Stiftung Warentest.
Das Basiskonto soll Menschen mit sehr wenig und unregelmäßigem Einkommen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, doch kostet sie das meist mehr als Gehalts- und Rentenempfänger. Der Vergleich von 222 Kontomodellen bei 141 Instituten ergab teilweise höhere Kosten als beim ersten Test der Stiftung Warentest vor fünf Jahren.
Viele Banken haben den monatlichen Grundpreis, den Preis für Überweisungen per Papier und für die Girocard angehoben. Ein Gratis-Basiskonto bei Kontoführung in der Filiale gibt es nicht mehr. Hier sind die GLS Bank und die KD-Bank Bank für Kirche und Diakonie mit Kosten von etwas über 60 Euro pro Jahr die günstigsten. Bei Online-Kontoführung bieten die ING, die KT Bank sowie die VR Bank Dreieich-Offenbach ein kostenloses Modell. Die höchsten Kosten ermittelten die Tester bei der Volksbank eG Die Gestalterbank – 334,30 Euro im Jahr für Filialkunden.
Banken begründen den hohen Preis meist mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto. Im Gesetz steht nur, dass der Preis sich an den marktüblichen Entgelten orientieren und angemessen sein sollte.
Der Test findet sich kostenfrei auf test.de unter www.test.de/basiskonten.
Es können Kosten entstehen, wenn Verbraucher*innen Kreditkarten im Ausland verwenden. Eine reisende Familie zahlt im Schnitt jährlich 65 Euro für eine Kreditkarte. Alleinreisende zahlen durchschnittlich 48 Euro im Jahr. Diese Ausgaben sind mit einer kostenlosen Kreditkarte vermeidbar.
"Viele Kreditkarten können im Ausland zur Kostenfalle werden", sagt Dr. Tim Koniarski, Geschäftsführer Karten und Konto bei CHECK24. "Häufig werden zum Jahrespreis noch Gebühren für die Abhebung oder Bezahlung in einer Fremdwährung erhoben. Mit einem Vergleich finden Verbraucher*innen passende kostenlose Kreditkarten."
Für die Kaution verlangen Anbieter von Mietwagen und Hotels oftmals eine echte Kreditkarte. Debitkarten werden nicht immer akzeptiert.
Passenden Kreditkartentyp zum eigenen Nutzungsverhalten finden
Je nach Kreditkartentyp unterscheidet sich die Art der Abrechnung. Die Umsätze einer Charge-Karte werden monatlich vollständig vom bestehenden Girokonto abgebucht. Bei Zahlungen mit der klassischen Kreditkarte (Credit) gewährt die Bank einen verzinsten Kredit. Das ermöglicht Teilrückzahlungen.
Bezahlen Kund*innen die Kreditkartenrechnung jedoch nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, fallen bei allen Banken hohe Zinsen an. Um das zu vermeiden, können sie auf einen Rechnungsausgleich per Überweisung verzichten und eine Karte wählen, bei der ausstehende Beträge automatisch per Lastschrift eingezogen werden.
Nutzung der Kreditkarte im Urlaub: Was zu beachten ist
Verbraucher*innen sollten immer in der jeweiligen Landeswährung bezahlen und nicht auf Euro wechseln, da dies häufig Gebühren verursacht. Außerdem können Geldautomatenbetreiber beim Geldabheben Gebühren verlangen. Viele Banken verlangen zusätzlich eine Fremdwährungsgebühr, die beim Bezahlen und Abheben von anderen Währungen als Euro anfällt.
Banken dürfen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr einseitig ändern und ohne Zustimmung ihrer Kunden Gebühren einführen oder erhöhen. Das hat vor einem Jahr der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt. Zuviel gezahlte Gebühren können Bankkunden zurückfordern. Eine Auswertung des Geldratgebers Finanztip unter 420 Banken zeigt, wie unterschiedlich die Bankinstitute damit umgehen.
Vor einem Jahr (27.04.2021) hat der BGH den Banken untersagt, bei Änderungen der Geschäftsbedingungen das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu werten. Damit sind viele Gebührenerhöhungen ungültig geworden. Die Banken müssen ihren Kunden zu viel gezahlte Gebühren erstatten. Seit einem Jahr bekommt die Experten-Redaktion von Finanztip regelmäßig Zuschriften von Leserinnen und Lesern, die von ihrer Bank Gebühren zurückfordern. „2.800 Leser haben uns die Reaktionen von 420 Banken deutschlandweit mitgeteilt“, sagt Josefine Lietzau, Expertin für Bank und Kredit bei Finanztip. Wie die Erfolgschancen bei der jeweiligen Bank stehen, hat Finanztip in einer Datenbank gesammelt. Unter 1135 Finanztip-Lesern, die zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangt haben, bekamen 620 Kunden Geld von ihrer Bank erstattet, 336 Forderungen wurden abgelehnt. Wiederum 31 Leserinnen und Lesern wurde entweder mit der Kontokündigung gedroht oder das Konto wurde gar gekündigt.
Gebühren der letzten drei Jahre werden erstattet
Und während etliche Banken noch zögern, zeigt die Finanztip-Auswertung auch deutlich, dass Banken, die Gebühren erstatten, meist die Drei-Jahres-Lösung anwenden. „Mit der Drei-Jahres-Lösung rechnen die Banken die Erstattungssummen klein. Sie erstatten nur dann Geld, wenn sie in den letzten drei Jahren die Gebühren ohne Zustimmung erhöht haben“, erklärt Lietzau. Die Banken berufen sich dabei auf ein BGH-Urteil zu langjährigen Energielieferungsverträgen und übertragen die Grundsätze auf Girokonten. „Aus unserer Sicht können sich die Banken aber nicht auf die Drei-Jahres-Lösung berufen, denn die Logik des Urteils zu den Energieverträgen lässt sich nicht auf Girokonten übertragen“, sagt Lietzau. „Anders als bei Energiepreisen kann die Bank ihre Preise nämlich weitgehend selbst bestimmen.“ Länger zurückliegende Preiserhöhungen lassen die Banken rechtswidrig außen vor, wenn der Kunde diese damals wie gewohnt nicht beanstandet hat. Die Verbraucherzentralen führen dazu zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Köln/Bonn.
So können Verbraucher ihr Geld zurückfordern
„Auch wenn diese Streitfrage für länger zurückliegende Erhöhungen noch vor Gericht behandelt wird, sollte das keinen Verbraucher davon abhalten, schon jetzt aktiv zu werden und Gebühren zurückzufordern“, sagt Lietzau. Am einfachsten geht das mit dem Finanztip-Musterschreiben. Wer mit dem Angebot der Bank unzufrieden ist – oder falls sich die Bank überhaupt weigert, die Gebühren zu erstatten –, kann sich zunächst an die zuständige Schlichtungsstelle wenden oder die Angelegenheit gleich einem Rechtsdienstleister übergeben. Für Kunden der Berliner Sparkasse oder der Sparkasse Köln/Bonn sind die Musterklagen ein Glücksfall. Sie können sich kostenlos anmelden und von einem Vergleich oder Urteil profitieren. Bank-Expertin Lietzau gibt jedoch zu bedenken, dass einige Banken die Kundenbeziehung analysieren werden, sobald Kunden Gebühren zurückfordern. „Womöglich entschließen sie sich, dann Konten zu kündigen, wenn sich bestimmte Kunden für die Bank nicht lohnen“, sagt Lietzau.
Verwahrentgelte: Kontowechsel kann sich lohnen
Gerichte machen es den Banken derzeit schwer, ein sogenanntes Verwahrentgelt von ihren Kundinnen und Kunden zu verlangen. Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf entsprechende Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe für unzulässig erklärt. Trotzdem fordern viele Banken weiterhin Negativzinsen. Dabei haben die Geldhäuser vermehrt Neukunden im Blick. Im Schnitt wird ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr verlangt. „Bei Neukunden haben es die Banken leichter, diese durchzusetzen“, sagt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Hier wird es zur Voraussetzung für die Kontoeröffnung gemacht. Wer das nicht will, ist als Kunde nicht willkommen.“
Verbraucher müssen Verwahrentgelten zustimmen
Schwieriger ist es für die Bank, wenn sie das Verwahrentgelt von Bestandskunden fordert. Dann muss sie deren Zustimmung einholen. „Ohne eine schriftliche Vereinbarung ist es nicht zulässig, ein Verwahrentgelt zu erheben“, so die Expertin. Verbraucher, die in der Vergangenheit ohne ihre ausdrückliche Zustimmung durch Verwahrentgelte belastet wurde, können diese von der Bank zurückfordern. „Wer sich gegen Negativzinsen wehrt, macht eventuell die Erfahrung, dass die Bank Druck ausübt“, weiß Susanne Götz. Die Geldhäuser haben die Möglichkeit das Konto zu kündigen, wenn der Kunde die Zustimmung verweigert. Verbraucher sollten sich dann nach Alternativen umsehen. Es gibt immer noch viele Banken, die Neukunden aufnehmen, ohne Negativzinsen zu verlangen. Vor allem bei den Direktbanken finden sich gute Angebote. Manchmal wird das Verwahrentgelt auch erst ab einer bestimmten Einlagenhöhe verlangt. „Bei größeren Beträgen ist es sinnvoll, das Geld auf zwei Konten zu verteilen“, rät die Finanzjuristin.
Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 gibt Einblicke, wie Verbraucher*innen ihr Geld anlegen: 50 Prozent der Befragten gaben an, ihre Ersparnisse auf dem Girokonto anzulegen. 26 Prozent halten Vermögen in Form von Bargeld und 25 Prozent legen derzeit kein Geld an. Auf Tages- und Festgeldkonten greifen 23 Prozent zurück. 21 Prozent der Befragten sparen unter anderem mit Aktien und ETF-Fonds und zwei Prozent in Form von (Staats-) Anleihen.
Der Vergleich mit Umfragewerten aus dem Mai 2020 zeigt, dass im Zuge der Corona-Krise vor allem die Geldanlage auf dem Girokonto und in Form von Bargeld zugenommen hat. Beide Optionen stiegen jeweils um sieben Prozentpunkte an. Tages- und Festgelder nutzen aktuell ein Prozentpunkt der Befragten weniger und Aktien und ETF-Fonds zwei Prozentpunkte mehr.
"Die Corona-Krise hat deutsche Sparer*innen stark verunsichert und sie lassen ihr Geld lieber auf dem Girokonto liegen", sagt Dr. Christian Geist, Managing Director Finanzservice bei CHECK24. "Durch die gestiegene Inflation und Negativzinsen verlieren sie so allerdings Teile ihres Vermögens. Mit Tages- und Festgeldkonten lassen sich diese Effekte abfedern und das Geld ist sicher geparkt. Außerdem ist das Geld auf einem Tagesgeldkonto ähnlich schnell verfügbar, wie auf dem Girokonto."
23,6 Millionen Deutsche horten mehr als 5.000 Euro auf ihren unverzinsten Konten
Verbraucher*innen in Deutschland lassen teilweise hohe Summen auf unverzinsten Konten liegen. 36 Prozent der Befragten gaben an, Vermögen bis zu 5.000 Euro auf unverzinsten Konten angelegt zu haben. 34 Prozent belassen noch höhere Summen z. B. auf dem Girokonto oder in Bargeld, ohne eine Rendite zu erhalten - das sind rund 24 Millionen Deutsche.3) Bei vier Prozent der Befragten beläuft sich das unverzinste Vermögen sogar auf über 50.000 Euro.
"Millionen Deutsche horten Geld auf unrentablen Konten", sagt Dr. Christian Geist. "Denn besonders bei hohen Summen schlagen Verwahrentgelte der Banken besonders zu Buche. Verbraucher*innen sollten sich deshalb mit ihrem Vermögen beschäftigen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, verschiedene Anlageformen zu kombinieren. Im ersten Schritt ist flexibles Tagesgeld ein guter Schutz vor Negativzinsen."
Wohin mit Giro- oder Kreditkarte, wenn sie nicht mehr gültig ist? „Auf keinen Fall im Hausmüll entsorgen“, sagt Martina Brand von der Postbank.
„Seit 2018 zählen Bankkarten per Gesetz zu den Elektrogeräten und müssen als Elektroschrott entsorgt werden, zum Beispiel beim örtlichen Wertstoffhof.“
Zuvor sollten sowohl Chip als auch Magnetstreifen auf der Karte mehrfach zerschnitten werden, um die darauf gespeicherten, sensiblen Daten vollständig zu zerstören.
In der Regel nimmt auch die Hausbank abgelaufene Karten wieder zurück und entsorgt sie fachgerecht.
Immer mehr Menschen erleben täglich in Supermärkten oder an anderen Kassenterminals die Möglichkeit des sogenannten mobilen Zahlens - dem Zahlen mit Hilfe des Smartphones - und immer mehr nutzen diese Möglichkeit nicht zuletzt aus hygienischen Gründen in Zeiten der Corona-Pandemie. Doch was sich hierzulande erst wachsender Beliebtheit erfreut, ist in einigen anderen Ländern bereits längst etabliert. Die norisbank gibt mit ihren Tipps rund um das mobile Bezahlen Orientierung, was zu beachten ist.
Lange Zeit war das bargeldlose Bezahlen in Geschäften nur durch Nutzung einer Kredit- oder Debitkarte in Form der bekannten Plastikkarte möglich. Besonders beliebt ist das kontaktlose Bezahlen von kleineren Beträgen mit Kredit- oder Debitkarte, da in vielen Geschäften meist Beträge bis zu 50 Euro ohne Eingabe der PIN mobil gezahlt werden können. Inzwischen können Menschen jedoch auch ohne den Griff zur Karte bargeldlos zahlen.
Grundsätzlich ist das mobile Bezahlen - also das Zahlen mit dem Smartphone - überall möglich, wo auch das kontaktlose Bezahlen mit Kredit- und Debitkarten durchführbar ist. Möglich macht dies eine Technologie, die abgekürzt NFC heißt. NFC steht für Near Field Communication und bezeichnet einen internationalen Übertragungsstandard zum drahtlosen Datenaustausch über kurze Distanzen, der unter Beachtung aktueller Sicherheitsansprüche entwickelt wurde. So werden beispielsweise Smartphones oder Smartwatches, bei denen ein entsprechender Service wie zum Beispiel Apple Pay aktiviert ist, genauso wie die Kredit- oder Debitkarten zum Zweck des mobilen beziehungsweise kontaktlosen Bezahlens einfach nah an ein Lesegerät am Kassenterminal gehalten. Ob ein Kassenterminal die hierzu erforderliche NFC-Technologie unterstützt, erkennt man am NFC-Logo, einem dreieckigen Wellen-Symbol, auf dem Lesegerät an der jeweiligen Kasse. Die Datenübertragung erfolgt beim kontaktlosen genauso wie auch beim mobilen Bezahlen an der Kasse per Funk, sodass die Kredit- oder Debitkarte beziehungsweise das Smartphone nicht aus der Hand gelegt werden muss.
Mobile Payment-Lösungen etablieren sich
Viele Banken bieten inzwischen mobile Bezahlmöglichkeiten über eine hauseigene Banking-App an. Zu diesen sogenannten "Mobile Payment"-Lösungen auf dem Markt zählen zum Beispiel Google Pay, Apple Pay, Samsung Pay und Payback Pay. Ob und mit welchen Banken welcher dieser Mobile Payment-Anbieter zusammenarbeitet, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Kunden der norisbank beispielsweise können ihre norisbank Debit- oder Kreditkarte nutzen, um auch mit Apple Pay mobil zu zahlen. Um den Zahlvorgang mit Apple Pay im Geschäft auszulösen, muss das Smartphone oder die Smartwatch mit der aktivierten ApplePay App nur dicht an das Kassenterminal gehalten werden. Dabei werden die Bezahldaten verschlüsselt zwischen den beiden Geräten übermittelt. Ein optisches oder akustisches Signal bestätigt die Zahlung.
Neben der zuvor beschriebenen Methode, mobil zu zahlen, gibt es jedoch auch weitere Optionen. Weniger verbreitet ist zum Beispiel das mobile Bezahlen über QR-Codes. Als Zahlender gibt man hierbei an der Kasse im Geschäft den Betrag in der entsprechenden App auf seinem Smartphone ein. Die Zahlungsinformationen werden dann auf dem Smartphone in Form eines QR-Codes angezeigt, der an der Kasse eingescannt wird. Über den Code entschlüsselt das Kassenterminal die in der App hinterlegten Zahlungsinformationen und bucht den entsprechenden Betrag ab.
4 Tipps für die Sicherheit beim mobilen Bezahlen
Die geringe Datenübertragungsweite der NFC-Technologie erschwert es Betrügern zwar in die Übermittlung der Daten einzugreifen, aber ein paar Tipps sollte man zur eigenen Sicherheit dennoch beachten:
Denkbar ist beispielsweise, dass ein Virus die im NFC-Chip des Smartphones gespeicherten Daten ausliest und weiterleitet. Möchte man kontaktlos mit dem Smartphone bezahlen, empfiehlt es sich daher, auf einen aktuellen Virenschutz im Smartphone zu achten.
Bei höheren Summen ist aus Sicherheitsgründen auf die Bestätigung per PIN, Fingerabdruck oder FaceID zu achten (je nachdem, was der App-Anbieter ermöglicht), um sich vor hohen Falschabbuchungen zu schützen.
Geht das Smartphone oder die ergänzend für mobile Zahlungen verwendete Smartwatch verloren oder wird das Gerät gestohlen, sollte es umgehend über die Notfallnummer des Herstellers gesperrt werden, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern.
Zudem empfiehlt es sich bei Verlust dieser Endgeräte, auch die für die mobilen Zahlungen verwendete Kreditkarte zu sperren. Dies ist von unterwegs ganz leicht und jederzeit telefonisch über die zentrale Kartensperrnummer +49 116 116 möglich.
Mobile Payment wird immer beliebter. Dank dem kontaktlosen Bezahlen mit Handy oder Smartwatch werden Bezahlvorgänge für Verbraucherinnen und Verbraucher schneller und unkomplizierter. Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Mobile Payment“.
Frau Halm, immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen mit ihrem Smartphone oder ihrer Smartwatch. Wie funktioniert das eigentlich genau?
Um Mobile Payment nutzen zu können, braucht man ein entsprechendes Gerät. Das kann ein Smartphone oder eine Smartwatch sein, die mit einem NFC-Chip ausgestattet ist. „NFC“ steht dabei für Nahfeldkommunikation. Außerdem muss eine Bezahl-App eingerichtet werden, in der ein Zahlungsmittel hinterlegt wird. Das kann eine Kreditkarte oder die Bankverbindung sein. Beim Bezahlen an der Kasse hält man das Smartphone oder die Watch dann an das Lesegerät und der Chip übermittelt die notwendigen Angaben. Gegebenenfalls muss man den Vorgang noch mit einer PIN, ei-nem Fingerabdruck oder Face-ID bestätigen.
Ist es sicher mobil zu bezahlen?
Der Zahlungsvorgang an sich ist relativ sicher. Lesegerät und NFC-Chip dürfen nur wenige Zentimeter voneinander entfernt sein, damit die Daten übertragen werden können. Das Gerät kann deshalb nicht aus mehreren Metern Entfernung von Betrügern ausgelesen werden. Wenn man mit dem Handy oder der Smartwatch zahlt, wird nur eine Kopie der Daten verschlüsselt übertragen, für genau diesen einen Bezahlvorgang. Damit die Daten geschützt sind, sollten Verbraucher die jeweilige Zahlungs-App immer auf dem neuesten Stand halten. Am besten nutzt man die regelmäßigen, automatischen Sicherheitsupdates der Hersteller.
Und was mache ich, wenn ich mein Smartphone oder die Smartwatch verliere?
Das ist natürlich in vielerlei Hinsicht ungünstig! Sobald man den Verlust des Gerätes bemerkt, sollten in jedem Fall alle Karten und mit dem Gerät verknüpfte Konten gesperrt werden. Hier kann in den meisten Fällen der zentrale Sperrnotruf unter der Nummer 116 116 helfen. Außerdem sollte man seine Abbuchungen überprüfen. Wenn man feststellt, dass nicht nachvollziehbare Beträge abgebucht wurden, sollten Verbraucher dies sofort ihrer Bank melden. Zusätzlich können sie Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Nach den Lockerungen der Corona-Reisebestimmungen ist die Urlaubssehnsucht vieler Deutscher groß. Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 werden 45 Prozent der Befragten in diesem Jahr Urlaub machen und dafür Geld ausgeben oder haben dies schon getan. Finanzielle Engpässe stellen dabei kein Hindernis dar: 17 Prozent der Urlauber*innen sind bereit, für die Urlaubskosten ihr Konto mit einem Dispositionskredit zu überziehen - das entspricht einem Bevölkerungsanteil von fünf Millionen Deutschen. Dabei nutzen zehn Prozent der Verbraucher*innen, die für Urlaub Geld ausgeben, den Überziehungsrahmen für einen Teil der Urlaubskosten. Sieben Prozent finanzieren die kompletten Ausgaben per Dispo. Vier Prozent nutzen für den Urlaub einen Ratenkredit.
"Viele Verbraucher*innen können den ersehnten Urlaub nach dem Abklingen der Corona-Krise nicht allein mit den Ersparnissen bestreiten", sagt Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei CHECK24. "Den Urlaub per Dispo zu finanzieren hat teure Folgen, denn Überziehungszinsen von über zehn Prozent sind nicht selten. So steigt das Minus auf dem Konto Monat für Monat an."
39 Prozent der Urlauber*innen überziehen das Konto mit mehr als 1.000 Euro
Mehr als ein Drittel der Disponutzer*innen (39 Prozent) benötigt eine vierstellige Summe für die Urlaubsfinanzierung. 17 Prozent über 1.500 Euro. Etwas mehr als die Hälfte der Befragen gab an, mit bis zu 500 Euro (21 Prozent) bzw. 501-1.000 Euro (36 Prozent) ins Minus zu rutschen. Das kostet durchschnittlich 9,61 Prozent Zinsen. Für acht Prozent der Befragten sind das längerfristige Kosten, denn sie nutzen den Dispo für mehr als zwölf Monate (4 Prozent) oder sind dauerhaft im Minus (4 Prozent).
"Besonders langfristige Disponutzer*innen sollten ihr Konto mit einem Ratenkredit ausgleichen und die teure Dauernutzung beenden", sagt Christian Nau. "Für solche Kredite fallen online nur etwa die Hälfte an Zinsen an und eine geregelte Rückzahlung in monatlichen Raten bringt Ordnung in die eigenen Finanzen."
Nach dem BGH-Urteil zu Bankentgelten beschweren sich zunehmend Verbraucher:innen über Kontokündigungen durch ihre Bank. Jetzt trifft es auch Pfändungsschutzkonten. Dagegen können sich Betroffene wehren.
Seit zehn Jahren war Michael R. Kunde der Commerzbank. Nun wurde ihm plötzlich sein Konto gekündigt. Ohne Angabe von Gründen, wie der arbeitslose Mann aus dem Ruhrgebiet in seiner Beschwerde an die Verbraucherzentrale NRW schreibt. Sein Konto ist ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto), auf dem der gesetzliche Freibetrag, der das Existenzminimum sichern soll, vor der Pfändung durch Gläubiger geschützt ist. „Für mich ist dies besonders kritisch, da es das einzige Konto ist, das ich führe“, schreibt R.
Auch wenn die Bank keine konkreten Gründe genannt hat: Auslöser für die Kontokündigung kann ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, AZ XI ZR 26/20) vom 27. April sein, das Rechte von Bankkund:innen grundsätzlich stärken soll. Danach reicht es für Preiserhöhungen oder sonstige aus Sicht der Verbraucher:innen ungünstige Veränderungen der Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen nicht aus, wenn Kund:innen nicht widersprechen. Das von vielen Kreditinstituten genutzte Prinzip „Schweigen bedeutet Zustimmung“ funktioniert damit nicht mehr, Gebührenerhöhungen werden erschwert. Seitdem gehen bei den Verbraucherzentralen zunehmend Beschwerden ein, dass Banken Girokonten ohne ersichtlichen Grund kündigen.
Michael R. meint, dass er für seine Bank als Kunde nicht mehr attraktiv gewesen ist. Denn noch vor dem BGH-Urteil hatte er ein Schreiben von dieser erhalten, dass seine Kontoführungsgebühr erhöht wird, wenn er nicht widerspricht. R. hatte daraufhin die Bank kontaktiert, um auf ein kostenfreies Kontomodell umzusteigen. Mitte Mai, also nach dem Urteil, kam die Kündigung. Beschwerden zu ähnlich gelagerten Fällen mit P-Konten liegen der Verbraucherzentrale NRW auch von Kund:innen anderer Kreditinstitute vor.
„Grundsätzlich kann eine Bank ein Girokonto ohne Angaben von Gründen kündigen. Im Fall von Pfändungsschutzkonten halten wir dies jedoch für unzulässig, wenn es das einzige Konto ist, das jemand unterhält“, sagt Silke Rey Romero, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Zumal es für Menschen mit P-Konto oft schwierig sei, zu einer anderen Bank zu wechseln.
Bleibt die Bank trotzdem hart, brauchen Verbraucher:innen keinen langen Rechtsstreit abzuwarten, sondern haben Anspruch darauf, bei derselben oder einer anderen Bank sofort ein Basiskonto („Girokonto für alle“) zu eröffnen und dieses dann auch als Pfändungsschutzkonto führen zu lassen. Damit ist das Existenzminimum dann weiter gesichert.
Nach dem Kontogebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) würden vier von fünf Verbrauchern zu viel gezahlte Bankgebühren zurückfordern, wenn sie darauf einen Anspruch haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Verivox-Umfrage. Auch bei künftigen Preisrunden dürften es die Geldinstitute schwerer haben. Für jeden Dritten wären schon Gebührenerhöhungen bis 20 Euro im Jahr Grund genug für einen Wechsel.
82 Prozent würden Rückerstattung verlangen
Insgesamt würden 82 Prozent der Befragten zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern, sofern ein Anrecht darauf besteht. Nur eine kleine Minderheit von 6 Prozent schließt das für sich aus, 12 Prozent sind unentschlossen. Allerdings hat bislang nur gut die Hälfte der Befragten (56%) überhaupt etwas vom BGH-Urteil mitbekommen, über ein Drittel (36%) hat davon noch nichts gehört oder gelesen.
Der BGH hatte in einem jüngst ergangenen Urteil den Banken hohe Hürden gesetzt, wenn sie höhere Gebühren auf das Girokonto einführen möchten. Sie benötigen dafür die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden. Weit verbreitete Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Gebührenerhöhungen automatisch wirksam werden, wenn Kunden nicht widersprechen, erklärten die Richter für unwirksam (Az.: XI ZR 26/20).
BGH-Urteil schafft Kostentransparenz
Wie die Verivox-Umfrage zeigt, haben in den letzten Jahren viele Banken an der Preisschraube gedreht. Bei 40 Prozent der Befragten wurden die Kontogebühren erhöht. Nach Einschätzung der Stiftung Warentest dürften fast alle Gebührenerhöhungen der letzten Jahre unrechtmäßig gewesen sein. Demnach könnten sich Betroffene zu viel gezahlte Kontoentgelte seit Anfang 2018 zurückerstatten lassen. Ältere Ansprüche wären inzwischen verjährt.
„Auch unabhängig von möglichen Erstattungsansprüchen profitieren Verbraucher von dem Urteil des Bundesgerichtshofs“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Es schafft mehr Kostentransparenz und die ist auch nötig.“
Bei der bislang gängigen Praxis der stillschweigenden Zustimmung haben viele Bankkunden von angekündigten Gebührenerhöhungen oft gar nichts bemerkt. Jeder Fünfte (21%) in der Verivox-Umfrage hatte keine Ahnung, ob die eigene Bank in den letzten Jahren die Kontogebühren erhöht hat. Auch bei der Frage nach den Gesamtkosten fürs Konto mussten 20 Prozent der Befragten passen. Sie hatten keine Vorstellung davon, wie viel sie im Jahr für ihr Konto ausgeben.
Wie weit können Banken jetzt noch gehen?
An einem Umstand wird die neue Transparenz zunächst nichts ändern: Viele Verbraucher scheuen einen Bankwechsel, weil sie ihn für aufwendig halten. „Das werden sich die Banken zunutze machen“, sagt Oliver Maier. „Aber in Zukunft müssen die Geldinstitute die Schmerzgrenze ihrer Kunden genau ausloten, wenn sie Gebühren erhöhen oder neu einführen wollen.“
Verivox wollte wissen, wie weit die Institute dabei gehen können. Mehr als jeder Dritte (37%) würde schon bei Gebührenerhöhungen bis 20 Euro pro Jahr einen Bankwechsel ins Auge fassen. Rund ein Viertel (26%) der Befragten würde bei einer Erhöhung zwischen 21 und 40 Euro wechseln und zusammengenommen ebenfalls gut ein Viertel bei Erhöhungen von 41 bis 60 Euro (16%) oder gar über 60 Euro (11%) pro Jahr. Nur für etwa jeden Zehnten (11%) wären Gebührenerhöhungen generell kein Grund, die Bank zu wechseln.
Durch flächendeckende Lockerungen der Reisebeschränkungen ist Urlaub für viele Verbraucher*innen wieder möglich. Mit einer kostenlosen Kreditkarte lassen sich Gebühren für das Bargeld abheben und Bezahlen im Ausland sparen. Eine Auswertung der Stiftung Warentest (Finanztest Ausgabe 3/2021) von insgesamt 33 Kreditkarten zeigt, dass dafür durchschnittliche Zusatzkosten in Höhe von 57 Euro für Alleinreisende, bzw. sogar 79 Euro für Familien anfallen. Dieses Geld lässt sich sparen: Drei Kreditkartenanbieter bieten weltweit gebührenfreies Geldabheben und Bezahlen ohne eine Jahresgebühr.
"Bei vielen Kreditkarten droht bei Einsatz im Ausland die Kostenfalle", sagt Dr. Tim Koniarski, Geschäftsführer Karten und Konten bei CHECK24. "Neben der Jahresgebühr schlagen dann die Transaktionsgebühren zu Buche. Wer diese Kosten im Urlaub vermeiden möchte, findet mit einem Vergleich passende kostenlose Kreditkarten."
Passenden Kreditkartentyp zum eigenen Nutzungsverhalten finden
Je nach Kreditkartentyp unterscheidet sich die Art der Abrechnung. Die Umsätze einer Charge-Karte werden monatlich vollständig vom bestehenden Girokonto abgebucht. Bei Zahlungen mit der klassischen Kreditkarte (Credit) gewährt die Bank einen verzinsten Kredit. Das ermöglicht Teilrückzahlungen.
Bezahlen Kund*innen die Kreditkartenrechnung jedoch nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, fallen bei allen Banken hohe Zinsen an. Um das zu vermeiden, können sie auf einen Rechnungsausgleich per Überweisung verzichten und eine Karte wählen, bei der ausstehende Beträge automatisch per Lastschrift eingezogen werden.
Basiskonto: Girokonto für alle – immer noch zu teuer
Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger. Rund 250 Euro im Jahr kostet die Kontoführung in der Filiale bei der teuersten Bank. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach einem aktuellen Vergleich der Kontoführung für Basiskonten bei 128 Banken und 203 Kontomodellen.
Alle Menschen, auch die ohne geregeltes Einkommen, zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose und Geflüchtete, haben seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Der Test zeigt, dass sie dafür nicht nur besonders viel zahlen, sondern teilweise sogar mehr als beim Vorgänger-Test der Stiftung vor zwei Jahren.
Für Filialkontoführung gibt es keine Gratis-Basiskonten mehr. Bei insgesamt 38 Banken müssen zahlungsschwache Kunden weniger als 100 Euro im Jahr zahlen.
Banken begründen den hohen Preis meist mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto. Der Bundesgerichtshof hat aber am 30. Juni 2020 gegen die Deutsche Bank geurteilt: Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind zu hoch und damit unwirksam (Az. XI ZR 119/19).
Der Test Basiskonten ist online unter www.test.de/basiskonten abrufbar.
Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, steht in vielen Alltagssituationen vor großen Herausforderungen, so die Euro Kassensysteme GmbH. Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind oftmals schwierig. Doch gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine schnelle Reaktion wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden. Praktische Hilfe bietet Sprach- und Hörgeschädigten die klassische Faxfunktion. Durch einen speziellen Service können sie girocards und Kreditkarten auch per Faxformular sperren. Die entsprechenden Vordrucke sind auf kartensicherheit.de unter der Kategorie "Kartensperrung" erhältlich. Wie auch der telefonische Sperr-Notruf lautet die Faxnummer 116 116.
Mit Geld umzugehen gehört zu den wichtigsten Lektionen, die ein junger Mensch fürs Leben lernen sollte. Das wissen auch die Eltern in Deutschland, die ihren Kindern in der Regel ab der ersten Klasse ein eigenes Taschengeld zur Verfügung stellen. Wieviel das ist und wovon der Betrag abhängt, hat CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, in Zusammenarbeit mit forsa herausgefunden.
Viele Eltern wissen, wie hartnäckig ihre Sprösslinge sein können, wenn es um die Erfüllung großer und kleiner Kinderwünsche geht. Ein Besuch im Spaßbad, der neue Roller oder ein großer Eisbecher mit Sahne - "Bitte Mama!" und "Papa, darf ich das haben?" schallt es durch den Erziehungsalltag. Dabei können sich viele Kinder diese Wünsche selbst erfüllen, wenn sie den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Finanzen möglichst früh lernen. Mit einem regelmäßigen Taschengeld können Eltern sie dabei unterstützen. Wie es die Eltern in Deutschland mit dem Taschengeld im Jahr 2020 halten, zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt.
Die durchschnittliche Höhe des Taschengeldes, welches sechs- bis neunjährigen Kindern regelmäßig zur freien Verfügung steht, beträgt demnach in diesem Jahr 3,30 Euro pro Woche bzw. 14,30 Euro pro Monat. 2018 bekamen die Kinder noch durchschnittlich 20 Cent mehr pro Woche bzw. 87 Cent mehr pro Monat. Positiv: Für Mädchen und Jungen ist das durchschnittliche Taschengeld genau gleich hoch. Dagegen haben 45 Prozent der Kinder kein eigenes Geld zur Verfügung - das ist der höchste Stand seit 2013.
Befragt nach den Kriterien für diese Höhe, orientierten sich 67 Prozent der Eltern am Alter ihres Kindes. Weitere Faktoren sind die Klassenstufe (17 Prozent) und das Verhalten der Kinder (zwölf Prozent). Die Taschengeldhöhe von den Schulnoten abhängig zu machen - was früher durchaus üblich war - scheint der Vergangenheit anzugehören: Nur sechs Prozent der Eltern entschieden sich für diese Antwortmöglichkeit. Damit folgen die meisten Eltern den Empfehlungen von Erziehungsexperten, Taschengeld nicht als Erziehungsmittel in Form von Belohnung oder Bestrafung zu nutzen.
Seit 2013 untersucht CosmosDirekt neben der Höhe und der Kriterien auch die Frequenz, mit der die Kinder neues Futter für ihr Sparschwein erwarten können. Lediglich ein Prozent der Kinder zwischen sechs und neun Jahren bekommen in 2020 ihr Taschengeld täglich ausbezahlt. Fast drei Viertel (74 Prozent) haben ein wöchentliches Budget und 24 Prozent der Kids dürfen sich einmal im Monat auf Taschengeld freuen. "Die wöchentliche Auszahlung ist ideal für Kinder im Grundschulalter", weiß Nicole Canbaz, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt. "Dadurch lernen sie, sich ihr Geld einzuteilen und damit auszukommen. Gleichzeitig ist eine Woche ein überschaubarer Zeitraum, für den auch die jüngsten ABC-Schützen gut planen können."
42 Prozent des Geldes auf deutschen Konten liegt auf unverzinsten Girokonten statt auf zinsbringenden Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten
Die Deutschen halten mehr Geld als je zuvor auf dem Girokonto. Mit mehr als einer Billion Euro erreichte das Girovolumen im April 2020 hierzulande ein historisches Rekordhoch und hat sich damit seit dem Jahr 2013 verdoppelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute erschienene Analyse des Fintech-Unternehmens Deposit Solutions. Mindestens 42 Prozent des Gesamt-Geldvolumens auf deutschen Konten - über 14.000 Euro pro Bundesbürger - bleiben damit unverzinst.
"Ein großer Teil der Ersparnisse der Deutschen bleibt unverzinst auf dem Girokonto liegen, statt zinsbringend auf Tages- oder Festgeldkonten angelegt zu werden. Damit entgehen den Sparern Jahr für Jahr Erträge - auch in Zeiten von Niedrigzinsen.", sagt Dr. Tim Sievers, CEO und Gründer von Deposit Solutions. "Klar im Vorteil sind Kunden, deren Bank es ihnen ermöglicht, höher verzinste Tages- und Festgeldprodukte anderer Institute ganz einfach über das bestehende Konto zu nutzen." In Deutschland bieten unter anderem Institute wie Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse und zahlreiche genossenschaftliche Banken ihren Kunden eine solche Lösung an.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seinem Giro-Anteil im Mittelfeld. Während Niederländer und Franzosen mit 17 bzw. 33 Prozent wesentlich weniger Geld auf Girokonten halten, ist der Giroanteil in Italien und Spanien mit 67 bzw. 80 Prozent am höchsten.
Auch bei der Nutzung von Sicht- gegenüber Termineinlagen lassen sich zwei Lager in Europa unterscheiden: Deutsche, Italiener und Briten tendieren dazu, ihr Geld flexibel auf Giro- oder Tagesgeldkonten zu halten. Nur rund ein Drittel ihres Geldes liegt an Fristen gebunden auf Festgeld- oder Sparkonten. Franzosen dagegen legen zwei Drittel ihres Geldes fest an und halten nur ein Drittel flexibel abrufbar auf Giro- oder Tagesgeldkonten.
Die Analyse von Deposit Solutions zeigt, dass die Verteilung der Ersparnisse zwischen verzinslichen und unverzinslichen Konten in den einzelnen Ländern stabil bleibt, im Vergleich von Land zu Land jedoch stark variiert.
Unterschiedliche Sparpräferenzen wirken sich dabei auch auf die Einlagenfinanzierung der Banken in Europa aus. "Für Banken aus Ländern, in denen die Menschen nicht von sich aus auf Sparkonten setzen, ist die Finanzierung über Einlagen teurer als sie sein müsste. Um diese Herausforderung zu lösen, treiben wir die Entwicklung hin zu einem europäischen Einlagenmarkt weiter voran - damit Banken Kundeneinlagen über Ländergrenzen hinweg einsammeln und Sparer über ihre heimische Hausbank europaweit Zinsangebote nutzen können. Als neue Infrastruktur für einen offenen Einlagenmarkt verbindet unsere Plattform schon heute mehr als 150 Banken aus 20 europäischen Ländern", so Tim Sievers. "Damit füllen wir die Idee eines einheitlichen europäischen Marktes mit neuem Leben."