Ganz bequem Bankgeschäfte mit dem Smartphone tätigen
Mobile Banking, also Bankgeschäfte mit dem Smartphone zu erledigen, ist heutzutage weit verbreitet. Ob Überweisung oder Wertpapierorder, die Geschäfte lassen sich ganz schnell und mit nur wenigen Klicks auch unterwegs mit der Banking-App tätigen. Doch der Komfort hat seine Tücken. Die Lohnsteuerhilfe Bayern berichtet, dass immer mehr Mitglieder keine Kontoauszüge als Belege für die Steuererklärung vorweisen können und so ein Steuerabzug versagt wird. Der Grund dafür ist das Mobile Banking. Viele Smartphonenutzer vergessen, ihre Kontoauszüge regelmäßig digital abzurufen und zu archivieren, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Beleg- und Belegvorhaltepflicht lassen grüßen
Wer vom Fiskus Geld zurück haben möchte, muss für seine Ausgaben Nachweise vorliegen haben. Manchmal ist ein einfacher Kontoauszug, der eine Zahlung bestätigt, als Beleg ausreichend. Bei vielen absetzbaren Posten, wie z.B. Handwerkerkosten, ist aber die ergänzende Rechnung ebenso erforderlich. In jedem Fall müssen bei der Erstellung der Steuererklärung die Kontoauszüge für das entsprechende Jahr gesichtet, andere Beträge geschwärzt und Duplikate für das Finanzamt angefertigt werden.
Privatpersonen sollten ihre Kontoauszüge mindestens sechs, besser noch zehn Jahre aufheben. Für eine freiwillige Steuererklärung benötigt man Belege bis zu einem Zeitraum, der vier Jahre zurückliegen kann. Steuerbescheide können nach Ablauf des Kalenderjahres der Abgabe vom Finanzamt nachträglich auch noch bis zu vier Jahre regulär bzw. fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung korrigiert werden. Bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung sind es sogar zehn Jahre.
Generation Online und Mobile-Banking
Für Onlinebankingnutzer, die von zu Hause aus stationär am PC ihre Bankgeschäfte erledigen, ist das Prozedere heute dasselbe wie früher. Nur, dass die Kontoauszüge nicht mehr am Schalter abgeholt und in Mäppchen abgeheftet und am Jahresende dicke Päckchen von Blättern durchforstet werden müssen. Über den Onlinezugang zur Bank werden die Kontoauszüge in der Regel im pdf-Format monatlich für den Download erstellt. Diese sollten abgerufen und digital in einem Ordner archiviert werden. So stehen sie zur späteren Durchsicht, zum Ausdruck oder zum digitalen Versand unbegrenzt zur Verfügung.
Doch viele mobile Smartphone-Banker versäumen genau das. Sie laden ihre Kontoauszüge von der Banking-App nicht aufs Handy. Die Konsequenz ist, dass je nach Bankinstitut nach einer gewissen Zeit die Kontoauszüge nicht mehr im persönlichen Postfach abrufbar sind. Recherchen ergaben, dass bei manchen Banken die elektronischen Kontoauszüge maximal 90, 180 oder 365 Tage ab dem Tag des Erscheinens angezeigt werden. Danach werden sie automatisch aus den Kundenpostfächern gelöscht.
Kontoauszüge aus dem Archiv sind teuer
Und was ist, wenn nach dieser Zeit noch ein Kontoauszug benötigt wird? Gut, dass Banken nach § 257 Handelsgesetzbuch verpflichtet sind, Dokumente für zehn Jahre zu archivieren. Alte Kontoauszüge bzw. einzelne Umsätze können bei den Banken daher auf Anfrage erworben werden. Dies ist jedoch teilweise nicht nur zeitaufwendig, sondern mit erheblichen Gebühren verbunden. Einzelne Kontoauszüge bzw. Duplikate werden mit 4 bis 15 Euro bepreist. Die Preise können dem jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank entnommen werden.
Um saftige Gebühren oder Steuernachteile zu vermeiden, sollten Kontoinhaber ihre Kontoauszüge idealerweise monatlich abrufen und ablegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, beugt einem technischen Defekt, Daten- oder Smartphoneverlust vor und speichert Sicherungskopien auf weiteren Geräten oder druckt die Kontoauszüge klassisch zusätzlich auf Papier aus. Denn nur mit dauerhaft verwahrten Kontoauszügen ist man gut gegenüber Forderungen von verschiedenen Behörden oder Gerichten gewappnet, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.
1.745 Problemschilderungen gingen beim vzbv zu den Debitkarten von Visa und Mastercard ein
Immer mehr Banken führen Debitkarten von Visa und Mastercard als Standardprodukt ein.
Verbraucher:innen melden Probleme bei der Akzeptanz in Geschäften, im Hotel, beim Erhalt von Bargeld an der Ladenkasse und im Ausland. vzbv fordert Einführung von digitalem Euro als unabhängiges Zahlungsmittel.
Verbraucher:innen haben verschiedenste Probleme bei der Akzeptanz der neuen Debitkarten von Visa und Mastercard gemeldet. Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gingen nach einem Verbraucheraufruf 1.745 Problemschilderungen von Debitkarten-Besitzer:innen ein. Banken haben die Zahlungskarte zuletzt als Standardprodukt zum Konto eingeführt.
„Verbraucher:innen haben uns eine Vielzahl an Problemen gemeldet“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. „Vor allem in Geschäften innerhalb Deutschlands, im Hotel, im Ausland oder um Bargeld an der Ladenkasse zu erhalten, seien die neuen Debitkarten mitunter nicht akzeptiert worden.“
Debitkarten-Besitzer:innen schilderten zudem Akzeptanzprobleme bei Behörden, in Kliniken, im Online-Handel oder dem TÜV. Außerdem bemängelten Kund:innen fehlende Funktionalitäten wie eine Altersverifikation, die Einsatzmöglichkeit für das ChipTAN-Verfahren oder die Option, Türen zu SB-Bereichen bei Banken zu öffnen.
Banken informieren Kunden unzureichend
Die geschilderten Probleme gehen nach Ansicht des vzbv zum Teil auch auf schlechte oder unzureichende Informationen der herausgebenden Banken zurück. Dies führt dazu, dass Kund:innen Leistungen von ihren Karten erwarten, die diese gar nicht erfüllen.
„Die Problemschilderungen der Verbraucher:innen stehen im absoluten Widerspruch zu den mitunter blumigen Versprechen der Banken, wonach die Debitkarten von Visa oder Mastercard die Funktionen von Giro- und Kreditkarte vereinen würden“, sagt Pop.
In 29 Prozent der eingegangenen Meldungen stand den Teilnehmer:innen des Verbraucheraufrufs neben der bemängelten Debitkarte keine andere Karte zur Verfügung. „In diesen Fällen sind Verbraucher:innen auf die Mitnahme von Bargeld angewiesen, um im Zweifel überhaupt über ein sicheres und praktikables Zahlungsmittel zu verfügen“, erklärt Pop.
Digitaler Euro als unabhängige Lösung für Zahlungsverkehr
Um Verbraucher:innen einen unabhängigen und verlässlichen Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, setzt der vzbv auf die Einführung eines digitalen Euros. „Das Karten-Chaos macht deutlich, dass am Ende Verbraucher:innen den Schaden haben, wenn wir uns beim Bezahlen von wenigen kommerziellen Anbietern abhängig machen“, meint Pop. Es sei deshalb Zeit für eine europäische Lösung, so Pop. „Mit dem digitalen Euro würde es möglich werden, im gesamten Euroraum nahezu überall bezahlen zu können.“
Hintergrund
Immer mehr Banken haben in den vergangenen Jahren die Debitkarte von Visa und Mastercard als ihr „Top-of-Wallet“-Produkt eingeführt. Bei den Verbraucherzentralen hat im ersten Halbjahr 2023 die Anzahl der Beschwerden zu Zahlungskarten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum substanziell zugenommen.
Daher hat der vzbv Verbraucher:innen auf seiner Webseite dazu aufgerufen, aufgetretene Probleme über ein Online-Formular zu melden. Insgesamt 1.853 Meldungen gingen im Zeitraum vom 2. Februar bis 17. Juli 2023 ein. 94 Prozent der Problemmeldungen befassten sich mit den neuen Debitkarten (1.745 Meldungen), vier Prozent mit der Girocard und ein Prozent mit der Kreditkarte. Die fünf am häufigsten genannten Anbieter waren die Deutsche Kreditbank (53 Prozent), die Santander (19 Prozent), die Targobank (8 Prozent), die ING (7 Prozent) und die comdirect (7 Prozent).
Es können Kosten entstehen, wenn Verbraucher*innen Kreditkarten im Ausland verwenden. Eine reisende Familie zahlt im Schnitt jährlich 65 Euro für eine Kreditkarte. Alleinreisende zahlen durchschnittlich 48 Euro im Jahr. Diese Ausgaben sind mit einer kostenlosen Kreditkarte vermeidbar.
"Viele Kreditkarten können im Ausland zur Kostenfalle werden", sagt Dr. Tim Koniarski, Geschäftsführer Karten und Konto bei CHECK24. "Häufig werden zum Jahrespreis noch Gebühren für die Abhebung oder Bezahlung in einer Fremdwährung erhoben. Mit einem Vergleich finden Verbraucher*innen passende kostenlose Kreditkarten."
Für die Kaution verlangen Anbieter von Mietwagen und Hotels oftmals eine echte Kreditkarte. Debitkarten werden nicht immer akzeptiert.
Passenden Kreditkartentyp zum eigenen Nutzungsverhalten finden
Je nach Kreditkartentyp unterscheidet sich die Art der Abrechnung. Die Umsätze einer Charge-Karte werden monatlich vollständig vom bestehenden Girokonto abgebucht. Bei Zahlungen mit der klassischen Kreditkarte (Credit) gewährt die Bank einen verzinsten Kredit. Das ermöglicht Teilrückzahlungen.
Bezahlen Kund*innen die Kreditkartenrechnung jedoch nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, fallen bei allen Banken hohe Zinsen an. Um das zu vermeiden, können sie auf einen Rechnungsausgleich per Überweisung verzichten und eine Karte wählen, bei der ausstehende Beträge automatisch per Lastschrift eingezogen werden.
Nutzung der Kreditkarte im Urlaub: Was zu beachten ist
Verbraucher*innen sollten immer in der jeweiligen Landeswährung bezahlen und nicht auf Euro wechseln, da dies häufig Gebühren verursacht. Außerdem können Geldautomatenbetreiber beim Geldabheben Gebühren verlangen. Viele Banken verlangen zusätzlich eine Fremdwährungsgebühr, die beim Bezahlen und Abheben von anderen Währungen als Euro anfällt.
Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 gibt Einblicke, wie Verbraucher*innen ihr Geld anlegen: 50 Prozent der Befragten gaben an, ihre Ersparnisse auf dem Girokonto anzulegen. 26 Prozent halten Vermögen in Form von Bargeld und 25 Prozent legen derzeit kein Geld an. Auf Tages- und Festgeldkonten greifen 23 Prozent zurück. 21 Prozent der Befragten sparen unter anderem mit Aktien und ETF-Fonds und zwei Prozent in Form von (Staats-) Anleihen.
Der Vergleich mit Umfragewerten aus dem Mai 2020 zeigt, dass im Zuge der Corona-Krise vor allem die Geldanlage auf dem Girokonto und in Form von Bargeld zugenommen hat. Beide Optionen stiegen jeweils um sieben Prozentpunkte an. Tages- und Festgelder nutzen aktuell ein Prozentpunkt der Befragten weniger und Aktien und ETF-Fonds zwei Prozentpunkte mehr.
"Die Corona-Krise hat deutsche Sparer*innen stark verunsichert und sie lassen ihr Geld lieber auf dem Girokonto liegen", sagt Dr. Christian Geist, Managing Director Finanzservice bei CHECK24. "Durch die gestiegene Inflation und Negativzinsen verlieren sie so allerdings Teile ihres Vermögens. Mit Tages- und Festgeldkonten lassen sich diese Effekte abfedern und das Geld ist sicher geparkt. Außerdem ist das Geld auf einem Tagesgeldkonto ähnlich schnell verfügbar, wie auf dem Girokonto."
23,6 Millionen Deutsche horten mehr als 5.000 Euro auf ihren unverzinsten Konten
Verbraucher*innen in Deutschland lassen teilweise hohe Summen auf unverzinsten Konten liegen. 36 Prozent der Befragten gaben an, Vermögen bis zu 5.000 Euro auf unverzinsten Konten angelegt zu haben. 34 Prozent belassen noch höhere Summen z. B. auf dem Girokonto oder in Bargeld, ohne eine Rendite zu erhalten - das sind rund 24 Millionen Deutsche.3) Bei vier Prozent der Befragten beläuft sich das unverzinste Vermögen sogar auf über 50.000 Euro.
"Millionen Deutsche horten Geld auf unrentablen Konten", sagt Dr. Christian Geist. "Denn besonders bei hohen Summen schlagen Verwahrentgelte der Banken besonders zu Buche. Verbraucher*innen sollten sich deshalb mit ihrem Vermögen beschäftigen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, verschiedene Anlageformen zu kombinieren. Im ersten Schritt ist flexibles Tagesgeld ein guter Schutz vor Negativzinsen."
Wohin mit Giro- oder Kreditkarte, wenn sie nicht mehr gültig ist? „Auf keinen Fall im Hausmüll entsorgen“, sagt Martina Brand von der Postbank.
„Seit 2018 zählen Bankkarten per Gesetz zu den Elektrogeräten und müssen als Elektroschrott entsorgt werden, zum Beispiel beim örtlichen Wertstoffhof.“
Zuvor sollten sowohl Chip als auch Magnetstreifen auf der Karte mehrfach zerschnitten werden, um die darauf gespeicherten, sensiblen Daten vollständig zu zerstören.
In der Regel nimmt auch die Hausbank abgelaufene Karten wieder zurück und entsorgt sie fachgerecht.
Mobile Payment wird immer beliebter. Dank dem kontaktlosen Bezahlen mit Handy oder Smartwatch werden Bezahlvorgänge für Verbraucherinnen und Verbraucher schneller und unkomplizierter. Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Mobile Payment“.
Frau Halm, immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen mit ihrem Smartphone oder ihrer Smartwatch. Wie funktioniert das eigentlich genau?
Um Mobile Payment nutzen zu können, braucht man ein entsprechendes Gerät. Das kann ein Smartphone oder eine Smartwatch sein, die mit einem NFC-Chip ausgestattet ist. „NFC“ steht dabei für Nahfeldkommunikation. Außerdem muss eine Bezahl-App eingerichtet werden, in der ein Zahlungsmittel hinterlegt wird. Das kann eine Kreditkarte oder die Bankverbindung sein. Beim Bezahlen an der Kasse hält man das Smartphone oder die Watch dann an das Lesegerät und der Chip übermittelt die notwendigen Angaben. Gegebenenfalls muss man den Vorgang noch mit einer PIN, ei-nem Fingerabdruck oder Face-ID bestätigen.
Ist es sicher mobil zu bezahlen?
Der Zahlungsvorgang an sich ist relativ sicher. Lesegerät und NFC-Chip dürfen nur wenige Zentimeter voneinander entfernt sein, damit die Daten übertragen werden können. Das Gerät kann deshalb nicht aus mehreren Metern Entfernung von Betrügern ausgelesen werden. Wenn man mit dem Handy oder der Smartwatch zahlt, wird nur eine Kopie der Daten verschlüsselt übertragen, für genau diesen einen Bezahlvorgang. Damit die Daten geschützt sind, sollten Verbraucher die jeweilige Zahlungs-App immer auf dem neuesten Stand halten. Am besten nutzt man die regelmäßigen, automatischen Sicherheitsupdates der Hersteller.
Und was mache ich, wenn ich mein Smartphone oder die Smartwatch verliere?
Das ist natürlich in vielerlei Hinsicht ungünstig! Sobald man den Verlust des Gerätes bemerkt, sollten in jedem Fall alle Karten und mit dem Gerät verknüpfte Konten gesperrt werden. Hier kann in den meisten Fällen der zentrale Sperrnotruf unter der Nummer 116 116 helfen. Außerdem sollte man seine Abbuchungen überprüfen. Wenn man feststellt, dass nicht nachvollziehbare Beträge abgebucht wurden, sollten Verbraucher dies sofort ihrer Bank melden. Zusätzlich können sie Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Nach den Lockerungen der Corona-Reisebestimmungen ist die Urlaubssehnsucht vieler Deutscher groß. Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 werden 45 Prozent der Befragten in diesem Jahr Urlaub machen und dafür Geld ausgeben oder haben dies schon getan. Finanzielle Engpässe stellen dabei kein Hindernis dar: 17 Prozent der Urlauber*innen sind bereit, für die Urlaubskosten ihr Konto mit einem Dispositionskredit zu überziehen - das entspricht einem Bevölkerungsanteil von fünf Millionen Deutschen. Dabei nutzen zehn Prozent der Verbraucher*innen, die für Urlaub Geld ausgeben, den Überziehungsrahmen für einen Teil der Urlaubskosten. Sieben Prozent finanzieren die kompletten Ausgaben per Dispo. Vier Prozent nutzen für den Urlaub einen Ratenkredit.
"Viele Verbraucher*innen können den ersehnten Urlaub nach dem Abklingen der Corona-Krise nicht allein mit den Ersparnissen bestreiten", sagt Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei CHECK24. "Den Urlaub per Dispo zu finanzieren hat teure Folgen, denn Überziehungszinsen von über zehn Prozent sind nicht selten. So steigt das Minus auf dem Konto Monat für Monat an."
39 Prozent der Urlauber*innen überziehen das Konto mit mehr als 1.000 Euro
Mehr als ein Drittel der Disponutzer*innen (39 Prozent) benötigt eine vierstellige Summe für die Urlaubsfinanzierung. 17 Prozent über 1.500 Euro. Etwas mehr als die Hälfte der Befragen gab an, mit bis zu 500 Euro (21 Prozent) bzw. 501-1.000 Euro (36 Prozent) ins Minus zu rutschen. Das kostet durchschnittlich 9,61 Prozent Zinsen. Für acht Prozent der Befragten sind das längerfristige Kosten, denn sie nutzen den Dispo für mehr als zwölf Monate (4 Prozent) oder sind dauerhaft im Minus (4 Prozent).
"Besonders langfristige Disponutzer*innen sollten ihr Konto mit einem Ratenkredit ausgleichen und die teure Dauernutzung beenden", sagt Christian Nau. "Für solche Kredite fallen online nur etwa die Hälfte an Zinsen an und eine geregelte Rückzahlung in monatlichen Raten bringt Ordnung in die eigenen Finanzen."
Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, steht in vielen Alltagssituationen vor großen Herausforderungen, so die Euro Kassensysteme GmbH. Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind oftmals schwierig. Doch gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine schnelle Reaktion wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden. Praktische Hilfe bietet Sprach- und Hörgeschädigten die klassische Faxfunktion. Durch einen speziellen Service können sie girocards und Kreditkarten auch per Faxformular sperren. Die entsprechenden Vordrucke sind auf kartensicherheit.de unter der Kategorie "Kartensperrung" erhältlich. Wie auch der telefonische Sperr-Notruf lautet die Faxnummer 116 116.