Private Krankenversicherung: Sparen mit Tarifoptimierern?

 

Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht

 

Zum Jahreswechsel steigen die Beiträge für viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer privaten Krankenversicherung (PKV). Betroffene, die ihre Kosten senken möchten, können in einen anderen Tarif ihrer Versicherungsgesellschaft wechseln. Die Suche danach gestaltet sich allerdings oft schwierig. Sogenannte Tarifoptimierer versprechen, einen günstigen Tarif für Versicherte zu finden. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht. Nicht immer schließen Verbraucherinnen und Verbraucher auf diesem Wege den für sie besten Vertrag ab und sparen tatsächlich Geld.

 

Einerseits bleibt das Erfolgshonorar für den Tarifoptimierer bei der Kalkulation meist außen vor. Üblich sind Honorare von ungefähr der jährlichen Ersparnis. Kostet ein neuer Tarif beispielsweise 100 Euro im Monat weniger, zahlen Versicherte in der Regel einmalig 1.200 Euro an den Dienstleister. Zudem gehen preiswertere PKV-Tarife oft mit einem höheren Selbstbehalt oder einer reduzierten Erstattung der Regelsätze einher. Versicherte zahlen so unter Umständen sogar eine Zeit lang mehr für medizinische Leistungen.

 

Hoher Selbstbehalt als Kostenfalle

 

„Wird ein höherer Selbstbehalt vereinbart, lässt sich oft nur dann Geld sparen, wenn man nicht zum Arzt geht“, erklärt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Beträgt der Selbstbehalt zum Beispiel 3.600 Euro, kommt der private Krankenversicherer nur für Krankheitskosten auf, die darüber liegen. Das sei laut Sunken vor allem für ältere Menschen ein Problem, die öfter medizinisch behandelt werden müssten.

 

Gleichzeitig senkt der hohe Selbstbehalt in der Regel nicht das Honorar des Tarifoptimierers. Dieses bemisst sich ausschließlich an der erzielten Ersparnis für den Versicherungsschutz. „Am Ende zahlen Versicherte also ein hohes Honorar an den Tarifoptimierer, weil dieser die monatlichen Beiträge kräftig gesenkt hat, und gleichzeitig viele Arztkosten aus eigener Tasche, da der Selbstbehalt höher ist“, erläutert Sunken.

 

Regelsatz als Kostenfalle

 

Eine weitere Möglichkeit, den PKV-Beitrag zu reduzieren, ist der Wechsel in einen Tarif, bei dem Arztrechnungen nur bis zum Regelhöchstsatz erstattet werden. Da Medizinerinnen und Mediziner aber in begründeten Fällen auch mehr abrechnen dürfen, müssen Betroffene mit einem solchen Tarif unter Umständen alleine für die höheren Kosten aufkommen. „Diese Tarife sind daher nicht empfehlenswert, wenn man vorher zu besseren Konditionen versichert war“, so Sunken.

 

Günstige Tarife nicht immer am besten

 

Tarifoptimierer, die Versicherte bei der Kostenreduzierung unterstützen wollen, erhalten dann ein hohes Honorar, wenn sie PKV-Tarife mit möglichst geringer Beitragshöhe vorschlagen. „Doch ein besonders preiswerter Tarif ist nicht notwendigerweise der beste Tarif. Für die Güte eines Versicherungsschutzes ist vor allem auch das Leistungsspektrum ausschlaggebend“, gibt Sunken zu bedenken.

 

Nachhaltigkeit: Präferenzen der Kundinnen und Kunden beachten

 

Seit dem 2. August 2022 muss das Thema Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden. Ein kurzer Überblick des BaFin:

 

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen bei der Wertpapier-Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden beachten. Dies ergibt sich aus der Anpassung der in Deutschland unmittelbar geltenden Delegierten Verordnung 2017/565 n.F., mit welcher der europäische Gesetzgeber die Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergänzt hat. Die Änderung dient dem Ziel, Aspekte der Nachhaltigkeit in die Finanzberatung einzubeziehen und Finanz- und Kapitalströme in umweltfreundliche Investitionen zu lenken.

 

Weiteres Anlageziel: Nachhaltigkeit

 

Konkret bedeutet dies, dass Anlageberater ihre Kunden zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit befragen müssen und ihnen nur Finanzinstrumente empfehlen dürfen, die ihren Nachhaltigkeitswünschen entsprechen. Die Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzen die bisherigen Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“, die ein Wertpapierdienstleister auch zuvor schon bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen musste (siehe Infokasten).

 

Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden in drei Kategorien unterteilt: in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852), in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und danach, ob bei einem Finanzinstrument die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Damit werden Finanzinstrumente ausgeschlossen, die bestimmte negative Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAIs) auf die Nachhaltigkeit haben, wie Menschenrechtsverletzungen und die Emission von Treibhausgasen.

 

Genaue Vorgaben fehlen noch

 

Wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen einer Kundin oder eines Kunden konkret ausgestaltet werden soll, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die BaFin erwartet, dass sich die Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig an den entsprechenden Leitlinien (Guidelines) der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) orientieren, die bisher allerdings nur im Entwurf vorliegen. Auch die Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung und zur Taxonomie-Verordnung sind noch nicht anwendbar.

 

Präferenzen in der Beratung anpassen

 

In den Fällen, in denen einem Kunden zunächst kein Produkt angeboten werden kann, das seinen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, hat dieser die Möglichkeit, diese in der Beratung anzupassen. Wünscht der Kunde keine Anpassung, darf das Wertpapierdienstleistungsunternehmen keine Empfehlung aussprechen.

 

Die BaFin wird die Umsetzung der neuen Regelungen eng begleiten. Sollte es erforderlich sein, wird sie die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auffordern nachzubessern. Die Einhaltung der nun erweiterten Vorschriften zur Geeignetheitsprüfung wird außerdem bei der jährlichen Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz geprüft.

 

Wie die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind auch die Prüfer angehalten, sich bei offenen (Auslegungs-)Fragen an den bereits veröffentlichten Entwürfen der oben genannten Technischen Regulierungsstandards und der ESMA-Guidelines zu orientieren.

 

Auf einen Blick

 

Was Anlageberater von ihren Kundinnen und Kunden wissen wollen

 

Damit ein Anlageberater einer Kundin oder einem Kunden ein passendes Finanzinstrument empfehlen kann, wird er folgende Fragen stellen:

 

Welche Kenntnisse und Erfahrungen haben Sie in Bezug auf Finanzinstrumente? Wie sind Ihre finanziellen Verhältnisse? Können Sie finanzielle Verluste tragen?

Welche Ziele verfolgen Sie? Der Berater wird hier insbesondere folgende Fragen klären:

 

1. Welches Risiko möchten Sie eingehen?

2. In welchem Zeitraum möchten Sie in ein Finanzinstrument investieren?

3. Welchen Zweck soll die Investition erfüllen? Möchten Sie zum Beispiel für den Ruhestand vorsorgen oder Ihr Vermögen weiter aufbauen?

4. Und jetzt neu: Haben Sie Wünsche, was die Nachhaltigkeit des Finanzinstruments angeht?

Haben Sie sonstige Wünsche in Bezug auf Ihre Investition – etwa zur zur Branche oder zur Währung?

 

48 Milliarden Euro versickern in zu teuren Verträgen

 

48 Milliarden Euro zu viel zahlen Verbraucher deutschlandweit in nur einem Jahr für wichtige Verträge rund um den Haushalt: Das zeigt das Vergleichsportal Verivox in einer Studie für acht verschiedene Märkte.

 

15 Milliarden Euro zu viel für Handyverträge

 

Die höchste Einzelersparnis der Studie hat Verivox für Handyverträge errechnet. Würden die 84,2 Millionen Kunden der Mobilfunk-Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica zu günstigeren Tarifen wechseln, ließen sich pro Vertrag rechnerisch fast 180 Euro im Jahr einsparen. Die mögliche Gesamtersparnis liegt damit bei 15 Milliarden Euro.

 

Strom und Gas: 9 Milliarden Euro Sparpotenzial

 

Rund zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland werden von ihrem lokalen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Haushalte mit Energie zu versorgen. Dafür ist er in der Regel aber teurer. Würden alle Haushalte in Deutschland zu einem günstigen Anbieter wechseln, summiert sich die mögliche Ersparnis bei Strom- und Gasverträgen auf 9 Milliarden Euro im Jahr.

 

Kreditnehmer verschwenden 6,3 Milliarden Euro

 

111 Milliarden Euro betrug das Gesamtvolumen neuer Ratenkredite 2019. Dafür zahlen Deutschlands Verbraucher geschätzt 16,9 Milliarden Euro Zinsen. Topzinsen liegen jedoch mehr als 36 Prozent unter dem Durchschnittszins. Die mögliche Gesamtersparnis für alle Kreditnehmer beträgt damit 6,3 Milliarden Euro. Auch bei Girokonten ist das Sparpotenzial hoch: Würden alle Online- Konten auf den vergleichbar günstigsten Vertrag umgestellt, ließen sich 3,2 Milliarden Euro an Gebühren sparen.

 

Kfz: 4,6 Milliarden Euro liegen auf der Straße

 

Günstige Kfz-Versicherungen kosten rund 22 Prozent weniger als Tarife aus dem mittleren Preissegment: Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex, den Verivox zusammen mit Professor Wolfgang Bischof von der Technischen Hochschule Rosenheim erstellt. Würden alle Autofahrer wechseln, dann könnten sie 4,6 Milliarden Euro sparen. Ähnlich hoch ist das Sparpotenzial für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen: 4,5 Milliarden Euro könnten alle Mitglieder zusammen bei einem Wechsel zum günstigsten Angebot sparen.

 

Sparen: Besonders wichtig in Krisenzeiten

 

Wer Geld spart, muss nicht auf gute Leistungen verzichten: Es gibt in allen Bereichen Tarife, die sowohl günstige Preise als auch alle wichtigen Leistungsstandards bieten. Gerade jetzt sollten Haushalte für ihre Verträge keinen Euro mehr zahlen als nötig, sagt Verivox-CEO Joern Taubert: "Angesichts von Kurzarbeit und ausbleibenden Aufträgen in der Corona-Krise können sich viele Menschen keine unnötigen Ausgaben leisten. Das Potenzial zum Sparen ist groß - das zeigt unser Geldverschwendungsreport."

 

Methodik

Verivox hat auf Basis eigener und externer Marktdaten im Mai 2020 hochgerechnet, wie viel Geld Verbraucher in Deutschland jährlich verschwenden, weil sie in teuren Verträgen stecken. Der "Geldverschwendungsreport 2020" zeigt für Strom- und Gastarife, Handy- und Internetverträge, Girokonten, Ratenkredite, Kfz-Versicherungen und Krankenkassen auf, dass die Gesamtheit der Haushalte in Deutschland 48 Milliarden Euro sparen könnte, wenn alle in Verträge mit einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis und vergleichbaren Konditionen wechseln würden.

 

vzbv: Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

 

Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.

 

„Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es ist richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

 

Interessenkonflikt auflösen

 

Aus Sicht des vzbv ist die aktuelle Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Handelskammern und die Gewerbeämter unzureichend. Diese haben nicht genügend Ressourcen und verfügen im Gegensatz zur BaFin nicht über ein explizites Verbraucherschutzmandat. Problematisch ist zudem, dass die Handelskammern Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich sind. „Diese Doppelrolle, die Interessekonflikte bedeutet, gilt es aufzuheben“, so Mohn. Dadurch, dass die BaFin auch für die Produktaufsicht zuständig ist, etwa auf dem Grauen Kapitalmarkt, würde mit der Reform auch der Vertrieb unseriöser Produkte künftig erschwert.

 

Mehr Transparenz nötig

 

Der vzbv fordert von der Bundesregierung eine schnelle Umsetzung des Entwurfs und Nachbesserungen bei den Regeln für Finanzberater. So sollten zum Beispiel nur Berater, die konsequent auf Provisionen verzichten, den Begriff „unabhängig“ verwenden dürfen. Zudem sollte der Gesetzgeber sie zur gleichen Transparenz bei Produkt- und Beratungskosten verpflichten wie Banken und Sparkassen.

 

 

Nur scheinbar kostenlos

 

Vermittlungsplattformen können Orientierung auf unübersichtlichen Märkten bieten, aber verdeckte Kosten für Verbraucher enthalten

 

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben Online-Vermittlungsplattformen für Flüge, Übernachtungen, Mobilfunk, Strom und Kredite untersucht. Trotz ihres großen Potentials als Wegweiser im Angebotsdschungel sind sie nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn die Plattformen bieten ihre Dienste nur vermeintlich umsonst an, Verbrauchern können Kosten entstehen.

 

Die meisten Vermittlungsplattformen verlangen kein direktes Entgelt für ihre Leistungen. Verbrauchern können bei der Nutzung dennoch Kosten entstehen: beispielsweise durch die mögliche Verwertung persönlicher Daten oder durch Preise, die höher sind als beim Anbieter direkt. Die erhöhten Preise ergeben sich etwa dadurch, dass Provisionszahlungen der Anbieter an die Plattformen eingespeist werden. 

 

Auch die Reihenfolge der Suchergebnisse auf Vermittlungsplattformen können von Provisionszahlungen beeinflusst sein. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher für sie ungünstige oder teurere Angebote wählen. Nur vier von 28 untersuchten Plattformen dokumentieren zumindest in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie die Reihenfolge zustande kommt. Zwei Plattformen geben dabei an, dass Provisionszahlungen die Listung der Ergebnisse beeinflussen können. „Die Auswirkungen der Provisionen auf das Ranking sind für Verbraucher nur schwer festzustellen. Deshalb sehen wir sie besonders kritisch“, sagt Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.

 

Vertragsverhältnisse für Verbraucher oft intransparent

 

Bei der Buchung von Dienstleistungen über Vermittlungsplattformen kommen mehrere Verträge zustande. Zunächst mit der Vermittlungsplattform selbst und dann mit dem Anbieter, der die Dienstleistung für den Verbraucher erbringt. Dies ist für Verbraucher intransparent: Bei keiner der 30 untersuchten Seiten wurde während der Buchung erläutert, welcher Vertragspartner welche Rolle hat und wofür er zuständig ist. „Unklare Vertragsverhältnisse können im Reklamationsfall dafür sorgen, dass Anbieter und Plattform sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und der Verbraucher der Leidtragende ist“, so Tatjana Halm.

 

Angebot auf Vermittlungsplattformen oft lückenhaft

 

Wie aussagekräftig die Ergebnisse auf Plattformen sind, hängt davon ab, wie vollständig das gezeigte Angebot ist. Doch nur acht der 28 untersuchten Webseiten stellen ihre tatsächliche Marktabdeckung transparent dar. Verbraucher können dadurch nur selten die Vollständigkeit des Angebots auf den Plattformen nachvollziehen. Das Problem ist vielen Verbrauchern indes gar nicht bewusst: 48 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Umfrage stimmen der Aussage (eher) zu, dass Vermittlungsplattformen einen kompletten Marktüberblick bieten würden.

 

Der Marktwächter Digitale Welt sieht Vermittlungsplattformen als nützliche Helfer für Verbraucher im Angebotsdschungel. Tatjana Halm schränkt jedoch ein: „Aufgrund der Intransparenz ist derzeit nicht sichergestellt, dass Verbraucher auf Vermittlungsplattformen wirklich das für sie beste Angebot finden.“

 

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband, sagt: „Es muss klar geregelt werden, dass Provisionen, Zahlungen oder geschäftliche Beziehungen zwischen Anbieter und Vermittlungsplattform keinen Einfluss auf die Darstellung der Produkte in der Ergebnisanzeige sowie auf das Ranking haben dürfen: Alle Ergebnisse müssen nach den gleichen Standards dargestellt werden. Und falls Zahlungen von Anbietern an Vermittlungsplattformen erfolgen, muss dies an prominenter Stelle transparent gemacht werden.“

 

Auch die Darstellung der tatsächlichen Marktabdeckung bei Vergleichen auf Vermittlungsplattformen ist verbesserungswürdig: „Anbieter von Online-Vermittlungsplattformen müssen überdies kenntlich machen, welche Anbieter in die Vergleiche einbezogen werden – insbesondere, wenn relevante Anbieter, Tarife oder Vertriebswege nicht von dem Portal erfasst werden“, so Gurkmann.

 

Wegweiser Finanzberatung veröffentlicht

Zur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen Überblick verschaffen zu können, hat das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den „Wegweiser-Finanzberatung“ als Broschüre sowie als Internetinformation erstellt. Vor Erwerb von Finanzprodukten ist es unerlässlich, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu den Angeboten in Beziehung zu setzen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf professionellen Rat zurückgreifen.

 

Die Webseite www.wegweiser-finanzberatung.de gibt hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Finanzberatung und zeigt auf, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten, wie sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können und worin sich die verschiedenen Beratertypen vor allem auch in dem Grad ihrer Unabhängigkeit unterscheiden. „Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Das lohnt sich, weil Finanzentscheidungen oft eine große Tragweite haben. Der Wegweiser gibt Hinweise, welche Beratung die richtige ist.

 

Damit werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle transparenter. Das ist auch für eher unbekannte Beratungsangebote, wie die Honorarberatung von Vorteil“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber. Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber regelt dadurch eine weitere Form der Beratung für den Anlagebereich. Das vielfältige Angebot an Finanzberatung ist der Anlass für die Erstellung dieses Wegweisers. Für den Inhalt verantwortlich ist das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff). Das iff ist ein gemeinnütziger Verein, der seit über 25 Jahren im Bereich der Finanzdienstleistungen forscht. Die Verbraucherinteressen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des iff und sind maßgeblich für den „Wegweiser-Finanzberatung“. 

 

Wie viel Provision steckt in einer Geldanlage?

Wer größere Beträge anlegen oder langfristig für das Alter vorsorgen möchte, ist angesichts der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und der Fülle unterschiedlicher Finanzprodukte schnell überfordert. Viele Verbraucher vertrauen daher leichtgläubig den Anlageempfehlungen ihres Finanzberaters. Hier ist Vorsicht geboten: "Denn statt einer bedarfsgerechten Beratung stehen mitunter allein die Provisionsinteressen des Vermittlers im Vordergrund", warnt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer wissen möchte, wie viel Provision durchschnittlich anfällt bei einer Geldanlage in Fondsanteile, Zertifikate oder Rentenversicherungen, kann dies überschlägig mit einem "Provisionsrechner" der Verbraucherzentrale ermitteln. Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen.

Wer sich dagegen individuell und anbieterunabhängig beraten lassen möchte, kann das kostenpflichtige Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen. Die Finanzexperten helfen, eine optimale Vorsorgestrategie zu entwickeln unter Berücksichtigung der persönlichen Anlageziele, Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit. Hierbei spielt auch die Kostenstruktur der Finanzprodukte, wie z. B. Gebühren, Bestands- oder Abschlussprovisionen, eine wichtige Rolle.

 

Anlagebetrug: Warnsignale beachten - dubiose Angebote erkennen

Historisch niedrige Zinsen und kein Ende in Sicht. Auf der krampfhaften Suche nach höheren Renditen lassen sich Anleger leider immer wieder auf dubiose, vermeintlich lukrative Angebote ein, so der Bankenverband. So sind die erfassten Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsdelikte nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) 2013 gegenüber 2012 um 29 Prozent auf 6.365 gestiegen. Die Dunkelziffer nicht erfasster Fälle dürfte weit höher sein.Um sich zu schützen, sollten Anleger deutliche Warnsignale beachten:

 

Telefonkontakt: Obwohl gesetzlich verboten, knüpfen viele unseriöse Anbieter erste Kundenkontakte per Telefon. Bei solchen Anrufen gilt: Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein.

Gewinnversprechen: Traumhafte Renditen blenden und verleiten Anleger zu unbedachten Entscheidungen. Eine Orientierungshilfe: Zehnjährige Bundesanleihen rentieren sich aktuell mit etwa ein Prozent. Deutlich höheren Renditegarantien bei ähnlichen Anlageprodukten sind mit äußerster Vorsicht zu begegnen.

 

Provisionsregelungen: Überzogene Provisionsforderungen sprechen dafür, dass der „Anlagespezialist“ eher den eigenen Gewinn als den des Kunden im Sinn hat. Zeigt sich, dass Provisionen verschleiert oder falsch ausgewiesen sind, lassen Sie unbedingt die Finger von der Offerte.

 

Auslandsadressen: Erkundigen Sie sich nach dem Geschäftssitz des Vermittlers. Befindet sich dieser in einem exotischen Land, ist Vorsicht angesagt. Dort können geschädigte Kunden rechtliche Ansprüche oft nur schwer durchsetzen.

 

Zeitdruck: Häufig setzen die schwarzen Schafe des Geldgeschäfts Anleger mit dem Argument unter Druck, nur ein sofortiger Entschluss garantiere Spitzengewinne. Doch die Erfahrung zeigt: Übereilte Entscheidungen werden oft bereut.

 

Folgegeschäfte: Um potenzielle Anleger in Sicherheit zu wiegen, schütten die vermeintlichen Geldprofis aus einem ersten Kontakt mit geringem Kapitaleinsatz stattliche Gewinne aus. Meist wird dem Kunden gleichzeitig ein neues Angebot unterbreitet, allerdings unter Einsatz einer erheblich größeren Anlagesumme. Auch hier gilt: Nicht auf solche Angebote einlassen.

 

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten, rät der Bankenverband.

 

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