Eigenheimrente ab 2024 auch für energetische Sanierungen nutzbar

 

Als staatlich gefördertes Instrument zum Erwerb von Wohneigentum hat sich die Eigenheimrente („Wohn-Riester“) bewährt. Sie hilft vielen Haushalten schon jetzt beim Aufbau von Eigenkapital, bei Tilgung oder Umschuldung von Darlehen und beim altersgerechten Umbau.

 

Ab 2024 kann das Guthaben aus dem Eigenheimrenten-Vertrag auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden. Darauf wies jetzt der Verband der Privaten Bausparkassen hin. Energieeinsparung und Werterhalt der Wohnimmobilien gehen hier Hand in Hand. Die Mindestentnahmesumme beträgt dabei 20.000 Euro. Wurde die Wohnung vor weniger als drei Jahren erworben, liegt sie bei 6.000 Euro.

 

Voraussetzung ist, dass die energetische Sanierungsmaßnahme von einen Fachbetrieb umgesetzt wird und dieses Unternehmen bzw. eine ausstellungsberechtigte Person die Sanierung als eine förderbare im Sinne des Gesetzes bestätigt. Hierzu gibt es ein amtlich vorgeschriebenes Muster.

 

Von den förderbaren Sanierungen abgedeckt sind:

 

Wand- und Dachflächendämmung sowie Dämmung der Geschossdecken

Erneuern von Fenstern oder Außentüren

Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage

Erneuerung der Heizungsanlage

Verbesserung einer Heizungsanlage im Bestand (Voraussetzung; mindestens zwei Jahre alt)

Einbauen von digitalen Systemen zur Optimierung des energetischen Betriebs und Verbrauchs

Kosten für Energieberatung und Erteilung der Bescheinigung über förderbare Sanierung.

Weitere Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zusammengestellt:

 

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-geht-Wohn-Riester/so-geht-wohn-riester_node.html

bausparkassen.de

 

Mietzahlungen bleiben immer häufiger aus

 

Immer mehr Menschen können oder wollen ihre Miete nicht bezahlen. Das belegen aktuelle Zahlen der R+V Versicherung. Ein hohes Risiko für die mehr als fünf Millionen Privatpersonen in Deutschland, die Wohnungen vermieten. Bei fehlender Absicherung können sie selbst in finanzielle Schieflage geraten.

 

"Die Anzahl der Schäden durch Mietausfall ist im vergangenen Jahr um 20 Prozent gestiegen", sagt R+V-Experte Marcus Theess. Ausbleibende Zahlungen können gravierende Folgen für private Vermieterinnen und Vermieter haben. "Häufig wird Eigentum als Wertanlage angeschafft und noch mit einem Kredit abbezahlt. Wenn die fest eingeplanten Einnahmen wegfallen, wird es doppelt teuer."

 

Besonders hohe Kosten verursachen Mietnomaden. Sie ziehen von Wohnung zu Wohnung, zahlen keinen Cent Miete und hinterlassen vor allem eines: Chaos. Haben sich die säumigen Zahlerinnen oder Zahler nach einiger Zeit verabschiedet, sind ausgebliebene Mieteinnahmen dann nur die eine Seite. Nach dem Auszug ist die Wohnung häufig verdreckt, vermüllt oder komplett renovierungsbedürftig.

 

"Besonders Vermieterinnen und Vermieter, die kein großes finanzielles Polster haben, sollten sich mit einer Mietausfallversicherung absichern", rät Theess. Sie begleicht die ausstehende Miete einschließlich der Nebenkosten -und zwar direkt ab dem ersten Tag des Mietausfalls. 

 

Neues Jahr, teures Jahr? So hoch sind die aktuellen Lebenshaltungskosten in Deutschland

 

Inflation, steigende Mietpreise, Gas-und Strompreisbremse: noch nie war ein Jahreswechsel so dominiert von finanziellen Themen. Das Leben hat sich verteuert, keine Frage. Welche Bereiche besonders betroffen sind und wo im neuen Jahr gespart werden kann, um sich doch die Traumwohnung- oder reise leisten zu können, das zeigt die Lebenshaltungskostenaufstellung der mobilen Bank N26. https://n26.com/de-de/blog/lebenshaltungskosten-deutschland

 

Gerade erst analysierte eine aktuelle N26-Studie1 das Spar- und Ausgabeverhalten in Krisenzeiten, insbesondere mit Beginn der Inflation. Auffällig: Laut Studie konnten die deutschen N26 Kund:innen nur noch die Hälfte (-52,2 %) dessen sparen, was sie vor Beginn der Energiekrise zurückgelegt hatten (im Februar 2022 8,42 % des Einkommens, von März bis August nur noch 4,02 %).

 

Doch an der Preisspirale wird schon seit Längerem gedreht. Bereits seit 2007 sind die Strompreise um 63 % gestiegen, Benzin verteuerte sich seit 2010 um 30 % und auch die Lebensmittelpreise seit 2017 um 23 % – während die Einkommen stagnieren. Grund genug, einen Blick auf die aktuellen Lebenshaltungskosten zu werfen. 

 

Posten 1: Wohnung und Energie

 

Die Ausgaben für Wohnung, Energie und Wohnungsinstandhaltung stellen den größten Posten der Lebenshaltungskosten privater Haushalte in Deutschland dar. Ein durchschnittlicher Haushalt musste im Jahr 2021 im Schnitt 966 Euro dafür aufwenden.

Mit den steigenden Energie- und Mietkosten wird es bei dieser Summe nicht bleiben.

Der Preis für 1 kWh Strom lag im Dezember 2022 bei rund 42 Cent, im Jahr 2021 allerdings noch bei 31,9 Cent. Ein 1-Personen-Haushalt verbraucht pro Monat durchschnittlich 1.300 kWh. Das sind rund 55 € Stromkosten im Monat. Wer sowohl für Strom als auch für Hausratversicherungen seine Verträge überprüft, kann eventuell bei dem ein oder anderen Anbieter etwas sparen.

 

Ein Blick auf die Mietpreise: Laut des Forschungs- und Beratungsinstituts empirica werden die teuersten Mieten (Neubau) in München aufgerufen: 19,79 Euro pro m2. In der Hauptstadt Berlin sind es bereits 16,92 Euro, während in Potsdam, Hamburg oder Mainz  durchschnittlich 14,30 Euro pro m2 aufgerufen werden. Eine Erklärung könnten die eventuell höheren Einkommen liefern, die in München erzielt werden. Doch nicht nur im Sektor Neubauwohnungen, auch die Bestandsmieten stiegen deutlich. Das belegt eine Studie der Vermietungsplattform immowelt, die die Angebots-Mietpreise im jeweils ersten Halbjahr 2021 und 2022 miteinander verglichen hat und einen Anstieg von 14 Prozent in 75 von 80 deutschen Großstädten registrieren konnte.

 

Dann lieber raus aus der Großstadt und raus aufs Land? Die höchsten Lebenshaltungskosten laut Statista werden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Berlin abgerufen. Wer sich auf andere Länder fokussiert, hat große Chancen, seine Kosten deutlich zu reduzieren. Berliner:innen haben zum Beispiel 250 EUR am Ende des Monats übrig, während Landbewohner:innen 610 EUR zur Verfügung haben.

 

Posten 2: Essen und Trinken

 

Für Lebensmittel, Getränke und Genussartikel geben die Deutschen laut Statista nach den Wohnungskosten am meisten aus. 2020 noch lagen die Kosten für Lebensmittel pro Monat bei 387 Euro (Statista). Doch das änderte sich im Krisenjahr 2022. Mittlerweile liegen die Kosten pro Monat, Haushalt und inklusive Getränke und Tabakwaren bei 402 Euro. Zum Beispiel hat sich der Preis für Butter mit 47,9 % innerhalb eines Jahres fast verdoppelt, Brot und Getreide sind im Schnitt 15 % teurer geworden (Stand Dezember 2022). Auch die aktuelle N26-Studie zum Finanzverhalten ergab, dass die deutschen N26-Kund:innen in den Monaten März bis August 9,2 % mehr für Lebensmittel ausgegeben haben als in den Monaten Januar und Februar.

 

Posten 3: Mobilität

 

Generell liegen die Lebenshaltungskosten für Mobilität in Deutschland im Monat bei 322 Euro, davon entfallen laut destatis 282 Euro aufs Auto und 40 Euro auf öffentliche Verkehrsmittel. Aktuell liegt der Benzinpreis in Deutschland bei etwa 2 € pro Liter, mit etwa 2,16 € für Diesel und 1,99 € für Super E10 (Stand Dezember 2022). Nach der enormen Benzinpreis-Steigerung nach Kriegsbeginn brachte das 9-Euro-Ticket im Sommer 2022 eine kurzzeitige Wende sowohl im Mobilitäts- als auch im Sparverhalten. Im Juni konnten so 74 Euro mehr als im Mai gespart werden. Die Zukunft wird zeigen, ob das 49-Euro-Ticket eine ähnliche Entwicklung fördert. 

 

Posten 4: Freizeit und Kultur

 

Für Kultur- und Freizeitaktivitäten geben Haushalte in Deutschland laut Statista durchschnittlich 255 € pro Monat aus. Dies erscheint zunächst recht hoch, doch fließen hier insbesondere Urlaubsreisen mit hinein, die mit dem Abflauen der Pandemie wieder stärker nachgefragt werden. 

 

Posten 5: Gesundheit und Körperpflege

 

Im Schnitt liegen Ausgaben für die Gesundheit bei 115 € pro Haushalt. Wobei auch diese Kosten 2022 gestiegen sind – mit einer Auffälligkeit. Die deutschen N26-Kund:innen haben im Vergleich zu den europäischen Nachbarn am meisten für Drogerie- und Gesundheitsartikel ausgegeben.

 

Die richtige Wohnung finden und Fallen aus dem Weg gehen

 

Die Suche nach einer neuen oder sogar der ersten eigenen Wohnung kann ziemlich stressig sein. Der begrenzte Wohnungsmarkt macht es den Suchenden vor allem in Großstädten aktuell sehr schwer, das passende Objekt zu finden. Zudem können hohe Mieten, Betrüger im Internet und unzulässige Fragen durch Vermieter abschreckend wirken und sogar rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

 

In solchen Fällen ist es hilfreich, sich mit rechtlichem Hintergrundwissen abzusichern. ROLAND-Partneranwalt Björn Bachirt von der Anwaltskanzlei Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB weiß, was es hier zu beachten gibt und wie man sich richtig verhält.

 

Makler: hohe Erfolgschance gleich hohe Provision?

 

Wer Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche hat, kann sich an einen Immobilienmakler wenden. Gegen eine Provision schlagen Makler passende Mietobjekte vor. Hier gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Die Person, die sich an ein Maklerbüro wendet, zahlt. Wird der Makler sowohl von Vermietern als auch von dem Mieter beauftragt und vermittelt die Parteien erfolgreich, müssen meist auch beide zahlen. Oft finden sich auch Provisionshinweise in Wohnungsinseraten auf einschlägigen Internetportalen. Gut zu wissen: Da es durch die suchende Person keinen Auftrag gegeben hat, kann dem Wohnungssuchenden gegenüber bei Abschluss eines Mietvertrages kein Provisionsanspruch mehr geltend gemacht werden. Nach § 1a des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung (Wo-VermRG) verpflichten Provisionshinweise auf Internetportalen den wohnungssuchenden Mieter nicht zur Zahlung einer Maklerprovision, so Rechtsanwalt Bachirt.

 

Wohnungsbaugenossenschaften

 

Eine andere Möglichkeit, das neue Zuhause zu finden, sind Wohnungsbaugenossenschaften. „Prinzipiell kann jede Person Mitglied werden, die einen Geschäftsanteil leistet. Als Mitglied entstehen Rechte, wie der Anspruch auf eine freie genossenschaftliche Wohnung. Allerdings sind hierbei die in der Satzung geregelten Vergabegrundsätze zu beachten“, erklärt ROLAND-Partneranwalt Bachirt. Oft können sich Wohnungssuchende erst dann um eine Mitgliedschaft bewerben, wenn ein passendes Wohnungsangebot vorliegt. Tipp: Wohnungssuchende sollten sich bei Genossenschaften einfach über mögliche freie Wohnungen informieren. Einige Genossenschaften setzen Bewerber auch auf Wartelisten, wenn noch keine Mitgliedschaft vorliegt. Allerdings gilt es zu beachten, dass bei einem Beitritt in eine Genossenschaft auch Genossenschaftsanteile erworben werden müssen.

 

Sozialwohnungen: Bin ich berechtigt?

 

Da Genossenschaften eine große Nachfrage verzeichnen, können jahrelange Wartezeiten entstehen, bevor man ein Wohnungsangebot bekommt. In solchen Fällen werden Personen mit einem Wohnberechtigungsschein häufig bevorzugt, da es sich oft um sozialen Wohnungsbau handelt. „Anspruch auf Wohnungen, die der Staat aus öffentlichen Mitteln zur Förderung von sozialem Wohnungsbau finanziert hat, haben nur Personen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen“, so der Rechtsexperte. Der Wohnberechtigungsschein ist für zwölf Monate in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Wer berechtigt ist, entscheidet sich nach dem Einkommen und ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

 

Betrüger im Internet

 

Wer schon einmal auf eine Wohnungsanzeige gestoßen ist, bei der die Miete irgendwie viel zu günstig für die angebotene Wohnung erscheint, der weiß vielleicht, mit welchen Maschen Betrüger arbeiten. Bei Schnäppchen im Internet sollte man immer hellhörig werden, vor allem wenn eine Vorauszahlung per Überweisung gefordert wird. Häufig wird die Wohnung ohne übliches Bewerbungsverfahren mit Besichtigung und Schlüsselübergabe abgegeben. Die Betrüger geben dann vor, den Schlüssel nicht persönlich übergeben zu können, sondern durch Vermittler oder auf anderem Wege auszuhändigen. „Das ist meist eine Masche, bei der Betrüger Geld fordern, aber es die Wohnung gar nicht gibt oder ihnen die Immobilie gar nicht gehört. Generell ist davon abzuraten, Vorauszahlungen an unbekannte Personen zu leisten, ohne die Wohnung selbst besichtigt und persönlich Kontakt mit dem Vermieter bzw. Verwalter der Wohnung aufgenommen zu haben. „Zahlungen immer erst dann leisten, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist“, empfiehlt Rechtsanwalt Bachirt.

 

Was dürfen Vermieter fragen, wann darf ich lügen?

 

Durch eine Mieterselbstauskunft oder im Bewerbungsgespräch kann der Vermieter Informationen über die Bewerber sammeln. Aber wo sind die Grenzen? Berechtigte Fragen sind solche, die das Mietverhältnis direkt betreffen. Beispielsweise die Höhe des Einkommens oder wer miteinzieht - ob Partner, Kinder oder doch ein Haustier. Auch, ob der letzte Mietvertrag durch den vorigen Vermieter gekündigt wurde oder ob beabsichtigt wird, die Wohnung unterzuvermieten, kann relevant sein. Fragen wie etwa zur ethnischen Herkunft oder Nationalität, zur Zugehörigkeit zu Religion, Partei oder Vereinen sind hingegen unzulässig. Auch dürfen Vermieter nicht nach Vorstrafen, Hobbies oder der sexuellen Orientierung fragen. „In solchen Fällen darf die Frage auch falsch beantwortet werden. Lügen Bewerber allerdings bei berechtigten Fragen, können Vermieter den Mietvertrag im Nachhinein anfechten. Das gilt auch, wenn die Mieter der Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sind und relevante Informationen verschweigen.“, klärt der Partneranwalt Bachirt auf.

 

Mietvertrag: Worauf muss ich achten?

 

Einige Vereinbarungen im Mietvertrag können sich später als Problem herausstellen und sollten daher gut überlegt sein. Mit einem Kündigungsverzicht stimmen beide Parteien zu, den Mietvertrag für eine bestimmte Zeit nicht zu kündigen. „Der Kündigungsverzicht darf für höchstens vier Jahre ausgestellt werden. Wer dem zustimmt, sollte die Möglichkeit sicher ausschließen können, die Wohnung vorzeitig aufgeben zu müssen, denn eine Kündigung ist dann nur noch nach anerkannten oder gesetzlichen Sonderkündigungsrechten oder ausnahmsweise aus wichtigem Grund möglich.“ Die Mieter schützt der Kündigungsverzicht vor allem vor der Möglichkeit des Vermieters, wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

 

Mieter sollten außerdem hellhörig werden, wenn eine Staffelmietklausel enthalten ist. Vereinbaren beide Parteien eine Staffelmiete, steigt die Miete jährlich zu einem festen Zeitpunkt, um einen im Vertrag vereinbarten Betrag. „Nur wenn man sich sicher ist, den erhöhten Betrag auch in ein paar Jahren zahlen zu können, sollte man dem zustimmen.“, rät Anwalt Bachirt. „Eine Staffelmiete kann allerdings auch von Vorteil sein, da andere Mieterhöhungen in dem Fall nicht möglich sind. Somit entsteht eine gewisse Sicherheit für beide Parteien.“

 

Schutz vor Einbrechern – Tipps für mehr Sicherheit in der Ferienzeit

 

Der Sommer beginnt und damit die Hauptreisezeit für die meisten Deutschen. Bei der Rückkehr aus dem lang ersehnten Urlaub kann es aber zu bösen Überraschungen kommen, wenn in das eigene Zuhause eingebrochen wurde. Gerade während des Sommerurlaubs nutzen Einbrecher die Abwesenheit der Bewohner aus.

 

Vorsorge zahlt sich aus – nicht nur bei der Gesundheit, sondern auch in Sachen Einbruch: Die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche geht weiter zurück, 2021 sank die Zahl mit bundesweit 60.000 Einbrüchen auf ein Rekordtief – das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).[1] Hierfür gibt es zwei wesentliche Erklärungen: Zum einen werden vermehrt professionell montierte Sicherungstechniken eingesetzt, zum anderen arbeiteten Millionen Menschen coronabedingt im vergangenen Jahr überwiegend im Homeoffice, sodass die fast dauerhafte Anwesenheit auf Einbrecher abschreckend wirkte. Auch die Zahlen der Gothaer sprechen eine eindeutige Sprache: Während dem Unternehmen 2018 noch 10.797 Einbrüche in Privathaushalten gemeldet wurden, waren es im 2020 Jahr nur 8.265 und im vergangenen Jahr 7.044, das ist allein von 2020 auf 2021 ein Rückgang um rund 15 Prozent.

 

Aber jetzt starten viele Menschen wieder in den Urlaub und der Sommer ist ohnehin die Hochsaison für Einbrecher, wie die Schadenzahlen der Gothaer zeigen: Durchschnittlich erfasste der Kölner Versicherer im Jahr 2021 pro Monat 587 versicherte Einbrüche (2020: 689, 2019: 851). Doch im Sommer steigen die Schadenzahlen. Während vor der Corona-Pandemie in den Monaten Juni, Juli und August mit durchschnittlich 1.037 Einbrüchen im Jahr 2018 und im Jahr 2019 mit 946 Einbrüchen im Dreimonatsdurchschnitt am häufigsten eingebrochen wurde, verschob sich der Trend bereits im ersten Pandemiejahr. Ausgangs- und Reisebeschränkungen können eine Erklärung für die veränderten Verhaltensweisen sein. So waren 2020 die Monate Juli, August, September mit durchschnittlich 830 Einbrüchen und im vergangenen Pandemiesommer 2021 die Monate August, September Oktober mit 727 Einbrüchen im Dreimonatsdurchschnitt am höchsten. Verglichen mit den ‚sichersten‘ Monaten Januar, Februar und März im vergangenen Jahr mit nur 428 Einbrüchen im Dreimonatsdurchschnitt wurde beispielsweise im Spätsommer 2021 um rund 41 Prozent häufiger eingebrochen.

 

Anwesenheit simulieren

 

Die Fähigkeiten der Einbrecher werden häufig unterschätzt. Gekippte Fenster, um in den warmen Sommermonaten durchzulüften oder nicht abgeschlossene Haustüren werden als Gefahrenquellen häufig nicht erkannt. Polizei und Versicherer merken immer wieder: Selbst bei längerer Abwesenheit, wie einer Urlaubsreise in den Sommerferien, werden kaum Sicherheitsvorkehrungen getroffen, überquellende Briefkästen, ein zu gewucherter Garten und wochenlang geschlossene Rollläden werden zur ungewollten Einladung für Einbrecher. „Das einfachste Mittel gegen Einbrüche ist es, Anwesenheit vorzutäuschen – etwa durch den Einsatz von Zeitschaltuhren für Rollläden und Lampen“, erklärt Ekkehart Karen vom Beratungsservice Einbruch-Diebstahl-Schadenprävention für die Gothaer. Wenn Freunde oder Nachbarn zudem den Briefkasten leeren, ist das schon sehr hilfreich.

 

Einbrecher haben immer Saison

 

Doch auch unabhängig von längeren Abwesenheiten gilt: „Einbrecher haben immer Saison. In Mehrfamilienhäuser wird gerne tagsüber zwischen mittags und frühem Abend eingebrochen, in Einfamilienhäusern ist der Nachmittag bis abends ca. 22.00 Uhr eine beliebte Einbruchzeit“, weiß Ekkehard Karen. Von der vermeintlichen Nacht-und-Nebel-Aktion kann also in der Realität nicht zwingend die Rede sein. Deswegen ist es auch im Alltag empfehlenswert, präventive Maßnahmen zu ergreifen: Es kann sich durchaus lohnen, an Terrassen bzw. Balkonen im Erdgeschoss und im Hochparterre Einbruch hemmende Türen und Fenster nachrüsten zu lassen, um sie gegen das Aufhebeln zu schützen. „Solche Hindernisse kosten die Diebe etwas, das sie nicht haben: Zeit und das Risiko, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. „Allein 2021 sind 48,7 Prozent[2] der Einbrüche an fachgerecht montierten Einbruch-Sicherungen gescheitert,“ sagt Ekkehart Karen.

 

Was besitze ich überhaupt?

 

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Einbruch kommen, ersetzt die Hausratversicherung den materiellen Schaden. Dafür müssen die Einbruchopfer schnellstmöglich eine Stehlgutliste an den Versicherer und die Polizei geben. Weil es in der allgemeinen Aufregung schwierig sein kann, an alles zu denken, was sich in den Wohnräumen befunden hat, ist es sinnvoll, im Vorhinein eine Inventarliste anzufertigen. Nach einem Einbruch kann der Hausrat mit einer solchen Liste abgeglichen werden. „Zudem sollte man sich wirklich regelmäßig die Zeit nehmen, Hausratwerte in Fotos oder Videos zu dokumentieren, Quittungen aufzubewahren, Wertsachen wie Kunst, Uhren und Schmuck durch ein Wertgutachten entsprechender Fachkräfte dokumentieren zu lassen, sofern keine Kaufbelege mehr existieren. Alle diese Belege sollten dann dupliziert und auch außerhalb der Wohnung oder des Hauses geschützt hinterlegt werden“, rät Ekkehart Karen.

 

Die Gothaer gibt weitere Tipps für den Einbruchschutz

 

- Bei Neubauvorhaben, Renovierung, An- oder Umbau: Einsatz Einbruch hemmender Außentüren, Terrassen-/Balkon-Türen (Fenstertüren) und Fenster

 

- Schließzylinder gegen Abbrechen, Herausreißen und Kernziehen schützen

 

- Fenster sowie Terrassen- und Balkontüren bei Abwesenheit immer schließen, nie gekippt oder offenstehen lassen

 

- Schlüssel von Türen nie draußen deponieren, Türen immer verschließen

 

- Außenbereiche beleuchten, beispielsweise mit Bewegungsmeldern

 

- Anwesenheit simulieren: Innen- und Außenbeleuchtung sowie Rollläden per Zeitschaltuhr steuern

 

- Briefkasten und Mülltonnen während des Urlaubs leeren lassen

 

- Wertgegenstände dokumentieren und Quittungen auch außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des Hauses archivieren

 

- Auf dem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine Hinweise auf die Abwesenheit hinterlassen, wenn man zum Beispiel im (Kurz-) Urlaub ist

 

 

[1] Quelle: https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/rekordtief-bei-wohnungseinbruechen-wegen-corona-84042

 

[2] Quelle: https://www.k-einbruch.de/fileadmin/Dokumente/infotext-einbruch-p.pdf

 

Sanierungsstau muss auch bei hohen Kosten behoben werden

 

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern sowie Teileigentümerinnen und -eigentümern muss gravierende bauliche Mängel beseitigen und behördliche Auflagen umsetzen, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind. Unzulässig wäre es, mehrheitlich zu beschließen, dass Teile der Anlage wegen der Mängel dauerhaft nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH V ZR 225/20) hin.

 

Im entschiedenen Fall hatte ein Bauordnungsamt verfügt, dass bei einem zur Anlage gehörenden Parkhaus die bestehenden Brandschutzmängel beseitigt werden müssen. Die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer wollte die dafür notwendigen Kosten nicht aufbringen und beschloss ein dauerhaftes Nutzungsverbot des Parkhauses. Dagegen klagte eine überstimmte Miteigentümerin und bekam Recht.

 

Laut dem Urteil dürfe eine Gemeinschaft von Wohnungs- und Teileigentümerinnen und -eigentümern ein zeitweiliges Nutzungsverbot nur aus zwingenden Gründen erlassen, wenn dies zur akuten Gefahrenabwehr notwendig sei. Sie bleibe daneben jedoch verpflichtet, bauliche Mängel zu beseitigen, auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden sei. Durch ein dauerhaftes Nutzungsverbot dürfe sie dies nicht umgehen. Sie könne sich auch nicht auf die gesetzliche Regelung des § 22 WEG berufen, wonach ein Wiederaufbau nicht beschlossen werden kann, wenn das Gebäude zu mehr als der Hälfte des Wertes zerstört ist. Diese Vorschrift betreffe nämlich nur punktuelle Ereignisse wie eine Überflutung oder Explosion, wenn der Schaden nicht versichert ist, nicht dagegen einen Sanierungsstau.

 

Inflationsschock: So sparen Verbraucher über 2.500 Euro bei Verträgen

 

Preisanstieg auf breiter Front: Die Inflation in Deutschland ist auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Auch viele Verträge werden teurer. Doch zwischen günstigen und teuren Tarifen gibt es große Preisunterschiede – eine Modellfamilie spart so schnell über 2.500 Euro pro Jahr. Das zeigen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox.

 

Energie: Über 700 Euro bei Strom und Gas sparen

 

Haushalte, die Strom oder Gas aus der örtlichen Grundversorgung beziehen, können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen raus aus ihrem aktuellen Vertrag. Ein Dreipersonenhaushalt (4.000 kWh) spart mit einem Wechsel zum günstigsten empfohlenen Stromtarif durchschnittlich 277 Euro ein. Bei Gas (20.000 kWh) beläuft sich die Wechselersparnis im Schnitt auf 426 Euro pro Jahr.

 

Handy & DSL: Mit Discounter-Tarifen 395 Euro weniger zahlen

 

Rund 240 Euro im Jahr lassen sich bei Internetverträgen sparen, bei Handyverträgen sind es rund 155 Euro jährlich. Vor allem Handytarife mit kleinen und mittleren Datenbudgets sind bei Discounter-Marken wesentlich günstiger zu haben als direkt beim Netzbetreiber. Diese gibt es heute schon für unter 10 Euro im Monat.

 

Gut versichert, 800 Euro gespart

 

Auch bei Versicherungen lohnt es sich, die Tarife regelmäßig zu überprüfen. Zwischen günstigen Tarifen mit guten Leistungen und Angeboten aus dem mittleren Preissegment liegen bei Verivox bei der Privathaftpflicht beispielsweise 79 Euro, bei der Hausratversicherung 143 Euro, bei der Rechtsschutz 310 Euro und bei der Tierhalter-Haftpflicht 71 Euro. Bei der Kfz-Versicherung mit Vollkasko-Schutz sparen Autofahrer mit einem günstigen Tarif im Schnitt 198 Euro.

 

Durch einen Versicherungswechsel lassen sich oftmals auch deutlich bessere Leistungen und verbraucherfreundliche Konditionen sichern.

 

Krankenkassenbeitrag bis zu 612 Euro im Jahr senken

 

Die Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nahezu identisch. Dennoch variiert der Zusatzbeitrag bei den bundesweit zugänglichen Krankenkassen aktuell zwischen 0,39 und 2,5 Prozent. Durch einen Wechsel können Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 36.000 Euro ihren Krankenkassenbeitrag um bis zu 380 Euro pro Jahr senken. Gutverdiener mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (58.050 Euro) reduzieren ihren Beitrag mit einem Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter sogar um 612 Euro.

 

Die Kündigung des alten Anbieters übernimmt die neue Krankenkasse. Versicherte sind dann 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden.

 

Girokonto zum Nulltarif – im Schnitt 118 Euro sparen

 

59 Euro zahlen Bankkundinnen und -kunden im Schnitt fürs Girokonto, wenn sie alle Überweisungen und Daueraufträge per Online-Banking in Auftrag geben und sich Kontoauszüge ausschließlich ins digitale Postfach zustellen lassen. Bei Top-Banken sind Kontoführung, Überweisungen und Daueraufträge, Lastschriften, Geldabheben und die Girocard kostenfrei. Für eine Familie, in der beide Elternteile ein eigenes Konto haben, beläuft sich das Sparpotenzial auf 118 Euro pro Jahr.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten regelmäßig ihre Verträge überprüfen und neben dem Preis auch die Leistungen und die Erfahrungen anderer Kunden im Blick behalten. Wichtig beim Preisvergleich: Den Tarifrechner stellen sie auf ihre persönlichen Anforderungen ein. Je genauer die Rechner nach dem persönlichen Bedarf filtern, desto besser sind die angezeigten Ergebnisse.

 

Methodik

Die durchschnittliche Ersparnis bei Strom (4.000 kWh) und Gas (20.000 kWh) basiert auf einem Wechsel aus der Grundversorgung hin zum günstigsten Tarif mit fairen Vertragsbedingungen.

 

Bei den Internettarifen wurde die maximale Ersparnis bei einem Wechsel aus einem Telekom-Bestandskundentarif (50 Mbit/s, Vorwahl 030) in den günstigsten verfügbaren Tarif berechnet. Die Ersparnis bei den Handyverträgen basiert auf dem Wechsel aus dem Netzbetreiber-Tarif hin zum günstigsten Tarif bei Verivox im selben Netz (Allnet- und SMS-Flat, mind. 3 GB, 24 Monate Mindestlaufzeit).

 

Bei den Versicherungen wurde der Kostenunterschied zwischen dem günstigsten und einem Tarif im mittleren Preissegment im Verivox-Versicherungsvergleich für eine Berliner Familie mit einem Hund (Beagle) in einer Mietwohnung (80 qm) im Mehrfamilienhaus berechnet. Berücksichtigt wurden dabei nur Tarife, die wichtige Leistungskriterien erfüllen. Die Angaben zur Kfz-Versicherung basieren auf dem Kfz-Versicherungsindex, den Verivox zusammen mit dem Statistik-Experten Professor Wolfgang Bischof von der Technischen Hochschule Rosenheim erstellt.

 

Bei der Krankenkasse wurden die Beitragsunterschiede zwischen den Angeboten mit dem günstigsten und höchsten Zusatzbeitrag ermittelt. Berücksichtigt wurden nur bundesweit verfügbare Angebote.

 

Beim Girokonto wurden die durchschnittlichen Kosten für einen Modellkunden bei über 150 Banken ermittelt (Quelle: Stiftung Warentest, 9/2021). Bei Top-Banken ist die Kontonutzung kostenfrei.

 

Hitzeschutz in Wohnräumen: Diese Maßnahmen sorgen für Abkühlung

 

Bei hochsommerlichen Temperaturen sind kühle Wohnräume eine angenehme Abwechslung. Um das Raumklima so komfortabel wie möglich zu gestalten, helfen Rollläden, Ventilatoren oder Klimaanlagen. Auch das Querlüften in den frühen Morgenstunden ist eine effektive Methode. Neben diesen Möglichkeiten beeinflussen zusätzlich die baulichen Eigenarten eines Hauses die Raumtemperaturen. Welche Maßnahmen am besten funktionieren, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern:

 

Jalousien, Markisen, Fensterläden, Sonnensegel oder Vorhänge: Sonnenschutz nach Bedarf

 

Besonders viel Hitze dringt durch Balkontüren und (Dach-)Fenster ein. Um die Sonneneinstrahlung zu minimieren und die Wärme erst gar nicht in die Räume zu lassen, sollte der Sonnenschutz in Form von Jalousien, Markisen und Co. möglichst außen angebracht werden.

 

Rollläden: Allround-Genie mit Einbruchschutz

 

Rollläden schützen vor Hitze, Kälte und Einbrechern. „Im Idealfall werden Rollläden schon bei der Bauplanung bedacht. Am fertigen Haus lassen sich Vorbau-Rollläden aber auch leicht nachrüsten“, so die Verbraucherzentrale Bayern.

 

Fassaden- und Dachdämmung: Abkühlung bei Sommerhitze

 

Mit einem guten Wärmeschutz auf Dach und Fassade erhitzen sich Wohnräume weniger schnell. Denn gut gedämmte Häuser lassen an heißen Tagen weniger Wärme eindringen. Daher gilt: Je dicker und besser das Dämmmaterial, desto besser der Hitze- und Wärmeschutz.

 

Fassadengrün und Dachbepflanzung: Natürliche Klimaanlage

 

Mit Fassaden- und Dachbegrünung funktioniert der sommerliche Hitzeschutz auch auf biologische Art und Weise. Die Pflanzen reduzieren das Aufheizen der Gebäude deutlich und verbessern das Mikroklima am Haus. Ausreichend Abstand zwischen Fassade und Bepflanzung verhindert Schäden am Putz und an den Wänden. Erhitzt sich ein herkömmliches Flachdach im Sommer auf bis zu 80 Grad, schützen begrünte Flachdächer vor direkter Sonneneinstrahlung und damit vor starkem Aufheizen. Verantwortlich dafür sind die Substratschicht und die Dachbepflanzung.

 

Wer sich für ein begrüntes Flachdach entscheidet, sollte eine Fachplanung zurate ziehen. Denn das Gewicht von Erde, Pflanzen und abgefangenem Regenwasser kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Besondere Sorgfalt sollte auf die Feuchteabdichtung gelegt werden. Das zuständige Bauamt gibt Auskunft, ob für die Begrünung von Dächern und Fassaden eine Regelung der Kommune gilt.

 

Wer Fragen zum Thema hat oder sich über verfügbare Fördermittel informieren möchte, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

763 Euro im Monat geben Paare mit einem Kind für den Nachwuchs aus

 

Ob Kitagebühren oder Sportschuhe, Schulranzen oder Frühstücksbrote - die Ausgaben von Eltern für ihre Kinder sind vielfältig. Im Jahr 2018 gaben Paare mit einem Kind im Schnitt 763 Euro im Monat für ihren Nachwuchs aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, machten die Ausgaben für das Kind damit mehr als ein Fünftel (21 %) der gesamten Konsumausgaben dieses Haushaltstyps in Höhe von monatlich 3 593 Euro aus. Im Vergleich zum Jahr 2013 (660 Euro) sind die Ausgaben für ein Kind um knapp 16 % gestiegen, die gesamten Konsumausgaben um 17 %.

 

Alleinerziehende wandten 35 % ihrer Konsumausgaben fürs Kind auf

 

Alleinerziehende mit einem Kind gaben mit durchschnittlich 710 Euro monatlich etwas weniger aus als Paare, jedoch hatten die Ausgaben fürs Kind bei ihnen einen Anteil von 35 % an den gesamten Konsumausgaben.

 

Die Ausgaben für Kinder bestehen unter anderem aus der materiellen Grundversorgung wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen. Hierauf entfiel rund die Hälfte der Ausgaben für Kinder. Auf Freizeit, Unterhaltung und Kultur entfielen rund 15 % der Ausgaben.

 

Mit steigender Kinderzahl sinken die Ausgaben pro Kind: Für zwei Kinder gab ein Paarhaushalt im Schnitt 1 276 Euro monatlich aus, für drei Kinder 1 770 Euro. Zudem zeigt sich: Je älter die Kinder, desto höher die Kosten. Paare mit einem Kind im Alter von bis zu 6 Jahren gaben 679 Euro im Monat für das Kind aus - in diesem Alter spielt die Kinderbetreuung als Ausgabeposten eine größere Rolle. Für Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren gaben die Eltern in Paarhaushalten mit einem Kind mit durchschnittlich 953 Euro im Monat deutlich mehr aus. Hier fallen die höheren Ausgaben für Nahrungsmittel und die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur stärker ins Gewicht.

 

Studie: Generation Ü50 wechselt Verträge viel zu selten – Durchschnittskunden zahlen bis zu 460 Euro im Jahr drauf

 

Wer einen neuen Vertrag abschließt, bekommt bei vielen Anbietern attraktive Konditionen. Bestandskunden hingegen bezahlen oft mehr und bekommen mitunter sogar weniger Leistung. Der Geldratgeber Finanztip rät deshalb, Strom-, Handy- oder auch Versicherungsverträge regelmäßig zu prüfen und ggf. zu wechseln. Eine aktuelle Finanztip-Studie zeigt nun, dass vor allem über 50-jährige Verbraucher wechselfaul sind. Doch das kann teuer werden: Allein bei den Themen Strom, Handy und Kfz-Versicherung entstehen einem Standardkunden so Mehrkosten von jährlich bis zu 460 Euro.

 

Eine repräsentative Studie von Finanztip zeigt: Knapp jeder Dritte über 50 hat noch nie den Stromanbieter gewechselt. „Wer schon immer Strom bei einem Anbieter bezieht, hängt in der teuren Grundversorgung“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. Für Betroffene ist das Sparpotential groß – laut einer aktuellen Beispielrechnung von Finanztip bringt der Wechsel in einen günstigen Tarif bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch (3.000 KWh) knapp 150 Euro im Jahr. Aber auch wer vor Jahren schon einmal seinen Stromanbieter gewechselt hat, sollte regelmäßig Tarife vergleichen. „In unserer Beispielrechnung sparten wir knapp 40 Euro bei einem Wechsel von einem älteren in einen günstigen Tarif.“ Genau dieser Fall kommt bei Älteren besonders oft vor: Mehr als jeder zweite über 50 hat vor Jahren zwar schon mal den Stromanbieter gewechselt, vergleicht aber nicht regelmäßig Tarife. Für die Anbieter ist es lukrativ, dass die besonders geburtenstarken Jahrgänge nicht wechseln. 

 

Ältere Handyverträge sind deutlich zu teuer

 

Ein weiterer Kostenfaktor privater Haushalte sind Handytarife. „Im Mobilfunkbereich beobachten wir seit Jahren fallende Preise – erst im E-Netz, jetzt zunehmend auch im hochwertigen D-Netz“, sagt Tenhagen. Die Folge: Je älter ein Tarif ist, desto teurer ist er im Vergleich zu neuen Angeboten. „Vor allem die Generation 50plus telefoniert besonders häufig zu hohen Kosten, denn jeder dritte Handyvertrag von ihnen ist älter als fünf Jahre.“ Besonders im D-Netz geht das in Geld, wie eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt: Besteht hier der Vertrag schon seit zehn Jahren zahlen die Inhaber 264 Euro im Jahr zu viel, bei 5 Jahre alten Verträgen immerhin noch 192 Euro. Der Rat vom Finanztip-Chef: „Handyverträge sollten mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Oft reicht es schon, dem Anbieter mit der Kündigung zu drohen, um deutlich bessere Konditionen zu erhalten.“

 

Viele Ältere scheuen den Kfz-Tarifvergleich

 

Dass mit zunehmendem Alter die Autoversicherung teurer wird, ist hinlänglich bekannt. Dennoch fassen 40 Prozent der über 50-Jährigen grundsätzlich ihren aktuellen Tarif nicht an – vor allem, weil sie mit ihrer Versicherung zufrieden sind. Doch diese Treue kostet. „In unserer Beispielrechnung sparten wir im Schnitt bis zu 50 Euro im Jahr durch den Wechsel in einen preiswerteren Tarif. Vor dem Hintergrund, dass Versicherungen mit dem Thema Alter sehr unterschiedlich umgehen und auch Typ- und Regionalklassen jedes Jahr neu berechnet werden, sollte Versicherte ab 50 jedes Jahr Tarife vergleichen. Macht die eigene Versicherung ein faires Angebot, ist die Treue verdient. Andernfalls unbedingt wechseln! Das geht mit Tarifrechnern im Netz sehr einfach und dauert maximal eine halbe Stunde.“

 

Vom Ansparen über Einbruchschutz bis E-Auto-Ladestation: Wofür es rund um das eigene Zuhause Fördergeld vom Staat gibt

 

Rund um das eigene Zuhause gibt es attraktive Förderangebote. Vielen ist aber nicht bewusst, bei welchen Vorhaben sie Anspruch auf Geld vom Staat haben. Die LBS Bayern gibt einen Überblick über unterschiedliche Förderungen vom Ansparen über das Abzahlen eines Darlehens bis zur Modernisierung.

 

Sparen für ein eigenes Zuhause

 

Eigenkapital gehört dazu, wenn man ein Eigenheim solide finanzieren möchte. Das Ansparen wird im jetzigen Umfeld kaum mit Zinsen belohnt. Aber der Staat hilft mit beim Aufbau von Eigenmitteln. Die Wohnungsbauprämie ist seit diesem Jahr erhöht worden. Wer pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält dann eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen - also bis zu 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Und weil auch die Einkommensgrenzen angehoben wurden, kommen mehr Menschen in den Genuss der Förderung, erklärt die LBS Bayern.

 

Außerdem unterstützen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr.

 

Höhere Fördersummen sind beim Wohn-Riester drin. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro inklusive Zulagen.

 

Immobilienkauf oder -Bau

 

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft oder baut und dabei Vorgaben für besonders energieeffiziente Gebäude erfüllt, profitiert nicht nur von geringeren Nebenkosten und hohem Wohnkomfort, sondern er kann auch Förderungen von der bundeseigenen Förderbank KfW erhalten. Dabei sind Zuschüsse in Höhe von mehreren zehntausend Euro möglich.

 

Abzahlen eines Darlehens

 

Nicht nur beim Ansparen, sondern auch beim Abzahlen einer Finanzierung hilft die Riester-Förderung. Hier wirkt sie sich sogar besonders stark aus. Denn dank Förderung können Immobilienfinanzierer schneller tilgen und werden früher schuldenfrei. Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben - also bevor es Wohnriester überhaupt gab. Bei einer Anschlussfinanzierung können sie ebenfalls die Förderung einbinden, erklärt die LBS Bayern.

 

Altersgerechter Umbau

 

Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, ist zunächst mit dem Tilgen der Kredite beschäftigt. Wie soll man da noch Kosten für den altersgerechten Komfort stemmen? Riester-Bausparen kann helfen. Statt einer Instandhaltungsrücklage zahlen Eigentümer einfach jene vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag ein, die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden. Viele haben ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu nutzen.

 

Zusätzlich sind Förderkredite und Zuschüsse bis zu 6250 Euro von der KfW möglich - und das unabhängig vom Alter der Eigentümer.

 

Einbruchschutz

 

Wer sein Eigenheim besser gegen Einbrecher schützen will, kann auch dafür Unterstützung vom Staat erhalten. Gefördert werden zum Beispiel einbruchhemmende Türen, Fenster oder auch Alarmanlagen. Neben Förderkrediten gibt es Zuschüsse bis zu einer Höhe von 1600 Euro bei der KfW.

 

Energetische Sanierung

 

Wer ein altes Wohngebäude auf einen modernen energetischen Stand bringt, kann von unterschiedlichen Förderprogrammen der KfW profitieren. Unterstützt werden zum Beispiel Dachdämmungen, Austausch der Heizung oder Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage.

 

Smart-Home-Technik

 

Ob Lichtsteuerung, Rolladensteuerung oder eine smarte Heizung - vieles an moderner Technik für Wohngebäude kann mit Förderkrediten und Zuschüssen der KfW umgesetzt werden. Dabei können Programme für altersgerechte Umbauten oder auch energetische Sanierungen genutzt werden.

 

Ladestation für Elektroautos

 

900 Euro Zuschuss von der KfW sind pro Ladepunkt drin, wenn eine Ladestation für Elektroautos an der Garage oder dem Stellplatz eines Wohngebäudes installiert wird.

 

Ob Neubau, Kauf, Umbau oder Sanierung - die Experten von LBS und Sparkassen helfen dabei, staatliche Förderungen rund um das eigene Zuhause bestmöglich in die Finanzierung zu integrieren.

 

Hochzeit: So viel kosten Fotograf, DJ, Band und Co.

 

Die Hochzeit gilt vielen als schönster Tag des Lebens. Paare, die diesen Tag von einem Experten vorbereiten lassen wollen, finden bei CHECK24 Profis Hochzeitsplaner. Im Schnitt kosten die Dienste eines professionellen Hochzeitsplaners 1.386 Euro.

 

Brautpaare, die die Zeremonie und die anschließende Feier gerne für die Nachwelt festhalten möchten, buchen einen Foto- oder Videograf. Für einen Videografen, der die Feierlichkeiten mindestens sechs Stunden begleitet, werden im Schnitt 1.403 Euro fällig. Fotografen sind etwas günstiger, für die gleiche Dauer zahlt das Brautpaar durchschnittlich 1.124 Euro.

 

Wer die Zeremonie von einem Sänger begleiten lassen möchte, zahlt hierfür im Schnitt 342 Euro. Ein Alleinunterhalter kostet 484 Euro. Eine Band für die musikalische Abendgestaltung schlägt mit durchschnittlich 1.562 Euro zu Buche. Für einen DJ werden 621 Euro fällig.

 

Stiftung Warentest testet Schlüsseldienste

 

75 Prozent der Schlüsseldienst-Vermittler erhalten das Urteil Mangelhaft

 

Nur mal schnell den Müll rausgebracht, ein Windstoß - und die Tür ist zu. Der Schlüssel? In der Wohnung. Ein Szenario, das sich in Deutschland einige hundert Mal am Tag ereignet. Für die Betroffenen handelt es sich allerdings um eine Ausnahmesituation. Und die wird laut einem aktuellen Test von Stiftung Warentest meist schamlos ausgenutzt.

 

Im Frühjahr 2019 hat Stiftung Warentest in fünf deutschen Großstädten überregional arbeitende Schlüsseldienst-Vermittler und lokale Schlüsseldienste unter die Lupe genommen. Fazit: Insbesondere die Vermittlungsportale schneiden sehr schlecht ab - bis auf eine Ausnahme: Der Schlüsseldienst-Service von Gelbe Seiten geht als Testsieger hervor und wird mit der Note Gut ausgezeichnet. Neben routinierten Türöffnungen und verlässlichen Kosten punktet der Vermittlungsservice vor allem mit seiner für sehr gut befundenen Hotline und geringen Wartezeiten. Die Türöffnung zum Festpreis durch geprüfte lokale Schlüsseldienste kann online, per App oder telefonisch gebucht werden und ist in 62 deutschen Städten verfügbar. Kostenpunkt: 89 Euro für eine zugefallene und 119 Euro für eine abgeschlossene Tür.

 

"Die Ergebnisse von Stiftung Warentest zeigen, dass wir mit unserem Schlüsseldienst-Service genau richtig liegen. In kaum einer anderen Branche gibt es so viele Fälle von Betrug und unsachgemäßer Bearbeitung. Der Schaden, der hilfesuchenden Bürgern hierdurch entsteht, ist immens - und vermeidbar. Umso mehr freuen wir uns natürlich, dass Stiftung Warentest unsere Vermittlung geprüfter Schlüsseldienste zu Festpreisen mit der Note Gut ausgezeichnet hat", so Dr. Uwe Breier, Geschäftsführer der Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft.

 

Alle übrigen getesteten Schlüsseldienst-Vermittlungen fallen mit der Note Mangelhaft durch. Eine häufig genutzte Masche: Mit umgeleiteten Rufnummern täuschen die überregionalen Anbieter dem Kunden lokale Nähe vor und verlangen für die mitunter erfundenen Leistungen Wucherpreise. Besser schneiden die direkt beauftragten Vor-Ort-Schlüsseldienste ab: Laut Stiftung Warentest leisten sieben von zehn gute Arbeit zu fairen Preisen.

 

Einrichtung voll abziehbar: Sie fällt bei doppelter Haushaltsführung nicht unter die Höchstbegrenzung

 

Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 18/17)

 

Der Fall: Ein Steuerzahler mietete am Ort seiner Beschäftigung eine Zwei-Zimmer-Wohnung an. Neben der Miete machte er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Strom, Telefon, Rundfunkgebühren und anderes geltend. 3.000 Euro an Werbungskosten kamen zudem für Möbel und Haushaltsgegenstände zusammen. Das Finanzamt stimmte grundsätzlich zu, ordnete das Mobiliar den nur beschränkt abziehbaren Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft zu. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene wegen Überschreitung der Höchstgrenzen nur einen Teil seiner Ausgaben geltend machen konnte.

 

Das Urteil: Die höchsten deutschen Finanzrichter entschieden, dass die angeschafften Möbel nicht - wie vom Fiskus behauptet - unter die Rubrik "Nutzung der Unterkunft" fielen, sondern es sich um einen eigenständigen Posten handle. Die Ausgaben dafür fielen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung und seien deswegen in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar.

 

Nachbarn müssen Kinderlärm im Mietshaus tolerieren

 

Ein Mieter im Mehrfamilienhaus kann von seinen Nachbarn durchaus verlangen, übermäßigen Lärm zu vermeiden. Dass Kinder Lärm machen, ist jedoch normal. Nachbarn müssen dies hinnehmen, solange der Lärm nicht unzumutbare Formen annimmt. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an. Dies geht laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

 

Worum ging es bei Gericht?

 

Ein Ehepaar wohnte in einer Mietwohnung direkt unter einer Familie mit zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren. Das 1962 gebaute Haus verfügte nicht über die heute übliche Trittschalldämmung. Das Paar fühlte sich immer wieder durch Geräusche aus der oberen Wohnung gestört – lautes Herumtrampeln, Türen schlagen und Gepolter. Ein von ihnen erstelltes Lärmprotokoll wies täglich bis zu acht Lärmbelästigungen aus, meist nachmittags bis abends etwa um 22:30 Uhr, aber auch in der Zeit der Mittagsruhe. Nachdem Absprachen auf Dauer keine Wirkung zeigten, verklagten sie die Familie auf Unterlassung. Diese widersprach: Die Behauptungen könnten nicht der Wahrheit entsprechen. Die Eltern seien bis 16 Uhr beziehungsweise 22 Uhr arbeiten, die Kinder kämen erst um 17 Uhr aus der Schule. Die Kinder trauten sich nicht mehr auf den Balkon, weil der Nachbar darunter sie dann sofort anschreie. Die Eltern trauten sich kaum noch, Hausarbeiten durchzuführen, da diese Lärm verursachen könnten. Der Kläger sitze den ganzen Tag da und mache sich Notizen über das Kommen und Gehen seiner Nachbarn, weshalb er mit dem ganzen Haus zerstritten sei.

 

Das Urteil

 

„Das Amtsgericht München sah hier keinen Raum für ein Unterlassungsurteil“, kommentiert Michaela Rassat die Entscheidung. In Altbauten sei mit erhöhter Lärmbelastung zu rechnen. Kinderlärm sei als Ausdruck der natürlichen Entfaltung von Kindern üblich und von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Zwar müssten die Eltern so gut wie möglich dafür sorgen, dass ihre Kinder nicht durch Lärm andere Mieter belästigten. Gerade Jugendliche im Alter von 14 bis 16 ließen sich aber nicht mehr unbedingt alles von den Eltern vorschreiben. Für vereinzelte Lärmbelästigungen nach 22 Uhr seien die Eltern deshalb nicht haftbar zu machen. Das Gericht sah es nicht als bewiesen an, dass der Lärm im vorliegenden Fall ein unzumutbares Maß erreicht habe. Die Kläger legten gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht veranlasste über 14 Tage eine Dauerlärmmessung durch einen Sachverständigen. Die Messung ergab, dass die Trittgeräusche meist zwischen 22 und 33 Dezibel lagen und 37 Dezibel nicht überschritten. Bis zu 40 Dezibel gelten für Trittschall als normal. Die Kläger nahmen ihre Berufung daraufhin zurück. Die Kosten für Messung und Gutachten in Höhe von 8.440 Euro mussten sie übernehmen.

 

Was bedeutet das für Verbraucher?

 

Deutsche Gerichte sind beim Thema Kinderlärm meist eher liberal eingestellt. Natürlich gibt es auch hier Grenzen – etwa, wenn das Lärmen mutwillig erfolgt, um andere zu stören. „Es kommt auch auf die Art, Dauer und Lautstärke der Geräusche an, auf die Tageszeit, auf das Alter und die Entwicklung der Kinder sowie auf die Möglichkeiten der Eltern, Einfluss auf den Lärmpegel zu nehmen“, erklärt Rassat und rät: „Der erste Schritt sollte immer ein ruhiges Gespräch sein – kein ärgerliches Geschrei zum Nachbarn hin. So lässt sich vielleicht auch trotz Differenzen ein gutnachbarschaftliches Verhältnis bewahren.“

Amtsgericht München, Urteil vom 23. Mai 2019, Az. 283 C 1132/17

 

Nichtwohngebäude: Ältere Energieausweise werden ungültig

 

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein Energieausweis Pflicht

 

Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Sie wurden seit Anfang Juli 2009 ausgestellt und laufen nach zehn Jahren ab. Eigentümer, die ihr Gebäude in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Das Gleiche gilt, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

 

Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, kann sich an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste wenden (www.energie-effizienz-experten.de). Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser vergleichbar.

 

Warum ein Bedarfsausweis?

 

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis des Ausweises hängt also stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.

 

Deshalb empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hier berechnet ein Energieberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse der Gebäudedaten. Anschließend dokumentiert er den energetischen Zustand des Gebäudes, und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten: Die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Anlagen für Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung und die Arten der Energieträger werden dabei berücksichtigt. Der Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen Zustand des Gebäudes genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter aufzeigen.

 

Generell haben Eigentümer von Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.

 

Unseriöse Tests: Erfundene Warentests täuschen Verbraucher

 

Im Internet wimmelt es nur so vor erfundenen Warentests oder „Testsiegern“, die bei der Stiftung Warentest angeblich gut abgeschnitten haben, tatsächlich aber durchgefallen sind. Die Portale machen damit Kasse und täuschen Verbraucher. Wie man sogenannte Fake-Test-Portale erkennt, wird in der August-Ausgabe der Zeitschrift test erklärt.

 

Viele Verbraucher freuen sich, wenn sie Gratis-Testurteile im Netz finden. Doch meist haben die eine geringe bis gar keine Aussagekraft, vermeintliche Testsieger können sogar absolute Flops sein. Ein Beispiel: Ein mit Schadstoffen belasteter Kinderwagen bekam von der Stiftung Warentest das Qualitätsurteil mangelhaft, ein Vergleichsportal pries ihn an und behauptete, er entspreche „rundum den Empfehlungen der Stiftung Warentest“. Mit dieser Masche lässt sich einfach Geld verdienen: Neben den angeblich getesteten Waren stehen weiterführende Links, die direkt zum Produkt bei Onlinehändlern wie Amazon, Ebay oder Otto leiten. Klickt ein Besucher der Fake-Test-Seite auf einen Link und kauft das Produkt anschließend bei Amazon oder Co, kassiert der Betreiber der Webseite eine Provision – je nach Produktart zwischen 1 und 15 Prozent des Nettopreises.

 

Zahlreiche Fake-Test-Portale verstoßen gegen geltendes Recht, etwa das Urheber-, Wettbewerbs- oder Presserecht. Deshalb mahnen Verbraucherschützer die Macher der Tests regelmäßig ab. Oft ist das schwierig, weil auf den Seiten kein oder ein fragwürdiges Impressum zu finden ist. Um die Verwirrung perfekt zu machen, tummeln sich neben reinen Fake-Test-Portalen auch Webseiten mit Links zu Onlineshops, deren Mitarbeiter mal ein Produkt ausprobiert oder Kundenrezensionen ausgewertet haben. Danach erstellen sie eine fragwürdige Bestenliste und küren einen sogenannten Vergleichssieger.

 

Internetseiten mit unseriösen Tests lassen sich oft erkennen: Die falschen Tester bewerten häufig alle Produkte positiv, schließlich wollen sie zum Kauf verleiten. Verweise zu Onlineshops sind ein untrügliches Zeichen dafür, dass das vermeintliche Testportal eine Provision von den Händlern kassiert. Weil sie gar nichts testen, können die falschen Testportale ihre Untersuchungen auch nicht beschreiben. Seriöse Testorganisationen erläutern und veröffentlichen, auf welche Art und Weise sie die Produkte geprüft und bewertet haben. Bei vielen Fake-Test-Seiten sucht man vergebens nach einem Impressum, obwohl das in Deutschland Pflicht ist. Gibt es doch ein Impressum, verweist es oft auf Adressen in weit entfernten Ländern. Professionelle Tests sind sehr aufwendig und teuer, deshalb werden sie in der Regel nicht kostenlos ins Netz gestellt.

 

Achtung, Alarm - Urteile zum Thema Warn- und Überwachungsanlagen

 

Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung - sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der als Störung empfunden wird. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat acht Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt.

 

Wer auf eigene Faust eine Alarmanlage installiert, der sollte wissen, was er tut. Denn kommt es später zu einem Fehlalarm mit Polizeieinsatz, dann kann der Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten werden. Das musste ein Kioskbesitzer erfahren, zu dessen Geschäft die Beamten eines Abends wegen aktivierter Alarmleuchte gerufen worden waren. Vor Ort stellten sie keinen Einbruchsversuch fest. Für die Kosten des Einsatzes nach diesem Fehlalarm wurde dem Kioskbesitzer vom Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 414/11) 120 Euro aufgebürdet.

 

Brandmeldeanlagen sollten so angebracht und so eingestellt werden, dass sie tatsächlich nur im Notfall aktiv werden. In einem Seniorenzentrum war das offensichtlich nicht so. Dort löste bereits leicht angebranntes Essen in der Küche einer Altenwohnung zwei Mal nacheinander einen Fehlalarm aus und die Feuerwehr musste anrücken. Die Behörden forderten jeweils 400 Euro Einsatzkostenpauschale. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 491/14) entschied, dass dies wegen der ungenügenden Einstellung der Brandmelder durch den Betreiber der Anlage gerechtfertigt sei.

 

Mieter sollten bei der Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in ihren Räumlichkeiten kooperativ sein. Sind sie das nicht, so rechtfertigt das einem Urteil des Landgerichts Konstanz zufolge (Aktenzeichen 11 S 83/17) die fristlose Kündigung durch den Eigentümer. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig. Ein solches Verhalten stellt nämlich eine Gefährdung des Mietshauses und all seiner Bewohner dar.

 

Wo sich ein Überwachungsgerät befindet, da besteht rein theoretisch häufig auch die Möglichkeit anderweitiger Überwachung der Wohnungsnutzer. Ein Mieter lehnte zum Beispiel einen Funk-Rauchmelder mit Fernwartung ab, weil er fürchtete, dieses Gerät könne zur Übermittlung anderer, persönlicher Daten verwendet werden. Tatsächlich wurden einmal im Monat Daten weitergeleitet (zum Batteriestand und zur Frage, ob die Umgebung des Brandmelders nicht verstellt ist). Doch das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 2921/15) nahm seine Beschwerde mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst an.

 

Grundsätzlich wird bei Fehlalarmen zwischen privaten, manchmal technisch nicht so ausgereiften Anlagen und Anlagen im öffentlichen Interesse unterschieden. Bei Version Nummer eins werden im Falle von Fehlschaltungen häufig Gebühren für die unnötige Anfahrt der Einsatzkräfte verlangt, bei Version Nummer zwei ist das in der Regel nicht so. Das mussten Hausbesitzer erfahren, deren optischer Alarm an ihrem Haus sich als unbegründet erwiesen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 K 323/01) bestätigte die 170 Euro Gebühr und legte in seinem Urteil auch fest, dass bei Einrichtungen zum Schutz des öffentlichen Interesses (zum Beispiel Museen) solche Zahlungen in der Regel nicht angebracht seien.

 

Alarmanlagen haben es an sich, dass sie eine gewisse Lautstärke entwickeln. Schließlich sollen sie ja im Notfall auf sich aufmerksam machen. Wenn allerdings bereits das Einschalten Geräusche verursacht (hier: kurzfristig 105 Dezibel), dann müssen das die Nachbarn nach Ansicht des Amtsgerichts Duisburg (Aktenzeichen 33 C 2116/16) nicht dulden. Schon gar nicht sei das angebracht, entschieden die Richter, wenn der Besitzer seine Anlage wegen seiner Schichtarbeit häufig erst zur Nachtzeit in Betrieb nehme.

 

Wer im Rahmen des betreuten Wohnens ein Hausnotrufsystem bei sich zu Hause installieren lässt, der kann dafür die Steuerermäßigung der haushaltsnahen Dienstleitung geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7128/17) hielt es in dem Zusammenhang nicht für entscheidend, dass sich die Notrufzentrale selbst außerhalb der Wohnung befindet und damit im örtlichen Sinne nicht unbedingt "haushaltsnah" ist.

 

Besitzer von Gebäuden und Grundstücken sind dazu verpflichtet, den Fortbestand von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen auf ihrem Anwesen zu dulden. Das gehört zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen 7 K 3053/11) wies mit dieser Begründung die Klage einer Eigentümerin ab, die eine auf dem Dach ihres Gebäudes befindliche Feuerwehrsirene entfernen lassen wollte. Sie hatte die Immobilie, eine ehemalige Grundschule, von der Kommune erworben und bestritt nun die Notwendigkeit genau dieses Standorts. Die Fachleute sahen es jedoch anders.

 

Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft: Experte warnt vor zu niedrigen Rückzahlungen

 

Weist Ihre aktuelle Mietnebenkostenabrechnung eine Gutschrift und keine Nachzahlung auf? Glückwunsch! Vor allem aber: Vorsicht! Denn 77 Prozent der Gutschriften sind fehlerhaft berechnet und müssten eigentlich höher ausfallen. Das geht aus einer Analyse des Mietrechtsexperten Mineko hervor, der knapp 30.000 Nebenkostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit überprüft hat.

 

Mieter könnten im Schnitt 48 Prozent mehr Geld zurückerhalten Demnach fallen Rückzahlungen im Schnitt 110 Euro zu gering aus. Mieter erhalten somit durchschnittlich 48 Prozent weniger Geld zurück, als ihnen zusteht. Doch nur die wenigsten Gutschriften werden angezweifelt: Gerade einmal 13 Prozent der bei Mineko zur Überprüfung eingereichten Abrechnungen wiesen eine Rückzahlung seitens der Vermieter oder Hausverwaltungen auf.

 

Chris Möller, Gründer und Geschäftsführer von Mineko, kommentiert: "Gutschriften auf Nebenkostenabrechnungen können für Mieter eine Falle sein: Diese freuen sich über zurückerstattetes Geld, anstatt die Richtigkeit der Gutschrift zu hinterfragen. Unsere Untersuchung zeigt, dass sich die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auszahlt: In 77 Prozent der kontrollierten Fälle stünde den Mietern eine im Schnitt mehr als 100 Euro höhere Rückzahlung zu, als ihnen über die Abrechnung angekündigt wurde."

 

11 Prozent der Bescheide sind aufgrund ihrer Form oder Frist ungültig Nicht nur die Höhe der festgelegten Summe der Gutschrift oder Nachzahlungsaufforderung erwies sich in den meisten Fällen als fehlerhaft. 11 Prozent der eingereichten Abrechnungen waren aus formalen Fehlern oder aufgrund falscher Fristen ungültig. In dieser Situation sind Mieter nicht verpflichtet, einer Zahlungsaufforderung nachzukommen. So können Verbraucher durchschnittlich sogar 487 Euro an Nachzahlungen einsparen.

 

Nebenkosten für leere Nachbarwohnung: Wer zahlt?

 

Grundsteuer, Flurbeleuchtung oder Straßenreinigung: Ein Teil der allgemeinen Nebenkosten wird in der Regel auf die Mieter umgelegt. Doch wenn eine Wohnung leer steht, muss der Eigentümer viele der laufenden Kosten übernehmen - nicht die Nachbarn. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

 

Bei Leerstand: Betriebskosten Sache des Eigentümers

 

In jedem Mehrfamilienhaus fallen allgemeine Betriebskosten an, die sich alle Parteien teilen - und die auch bei Leerstand weiterhin bezahlt werden müssen. "Der Vermieter ist verpflichtet, alle umlagefähigen Betriebskosten zu begleichen. Selbst wenn eine Wohnung in seinem Haus nur kurzzeitig nicht vermietet ist, darf er diese normalerweise nicht auf die anderen Mieter des Hauses abwälzen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. "Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Vermieter hiervon abweichen - etwa bei Müllgebühren, die pro Person abgerechnet werden." Hinzu kommt: Wenn in der freien Wohnung Strom, Wasser oder Heizung verbraucht wird, etwa für Renovierungsarbeiten, ist dies ebenfalls Sache des Vermieters.

 

Weitere Tipps 

 

- Zu Betriebskosten, die der Vermieter für eine leerstehende Wohnung anteilig zahlen muss, gehören in der Regel Kosten für die Straßenreinigung, die Hausreinigung, Versicherungen, den Betrieb des Aufzugs, Steuern und Allgemeinstrom.

- Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung besonders dann prüfen, wenn Wohnungen im Haus leer stehen: Wurde die nicht vermietete Wohnung mit in die Umlage einbezogen?

- Mieter sollten grundsätzlich darauf achten, dass die umlagefähigen Betriebskosten exakt aufgeschlüsselt sind und der vereinbarte Verteilschlüssel eingehalten wird.

 

Dächer sicher von der Schneelast befreien

 

Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise

 

Wer Schnee auf Dächern räumt, sollte unbedingt auf eine fachgerechte Absturzsicherung achten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Was ist zu beachten, damit die Einsatzkräfte von THW, Feuerwehr, Hilfeleistungsorganisationen, Bundeswehr, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von entsprechenden Firmen und Privatpersonen sicher sind bei ihrer Arbeit auf den Dächern? Die gesetzliche Unfallversicherung gibt dazu Tipps und weiterführende Hinweise.

 

Wird die Schneedecke auf einem Dach zu schwer, ist die Statik des Gebäudes gefährdet. Um einer möglichen Einsturzgefahr zuvor zu kommen, werden die Dächer geräumt. Ob eine Räumung geboten ist, ergibt eine Prüfung durch eine fachkundige Person. Sie prüft sowohl die Statik und den Zustand des Gebäudes als auch das Gewicht der Schneelast. Die hierzu erforderlichen Lastannahmen sind in Normen geregelt*. Für die direkte, manuelle Ermittlung der Schneelast können Schneemessrohre verwendet werden. Dabei wird mit einem Rohr eine Schneemenge ausgestochen, gewogen und als Flächenlast umgerechnet. Nachdem der Eigentümer bzw. Gebäudebetreiber so ermittelt hat, ob eine Schneeräumung erforderlich ist, müssen die verantwortlichen Einsatzkräfte vor Beginn der Arbeiten ein Räumkonzept und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Eine Person mit hierfür ausreichenden Kenntnissen sollte dann die Räumarbeiten koordinieren und überwachen.

 

"Eine gute Vorbereitung ist das A und O für einen sicheren Einsatz", sagt Martin Sobottke von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Ebenso wichtig ist eine gute Kommunikation aller Beteiligten und die Identifizierung möglicher Gefahrenquellen. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Absturzgefahr und entsprechende Schutzmaßnahmen gelegt werden."

 

Worauf müssen Einsatzkräfte achten?

 

Um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten, müssen vor der Schneeräumung eines Daches einige Rahmenbedingungen geprüft werden.

 

- Wie sehen die Wetterprognosen aus? Ist weiterer Schneefall angekündigt?

- Welche Arbeitsmittel werden auf der Dachfläche benötigt und wie können sie dorthin transportiert werden?

- Wie weit erhöht sich die Last auf dem Dach durch die Einsatzkräfte und ihr Material?

- Gibt es einen sicheren Zugang zur Dachfläche?

- Gibt es sichere Abwurfstellen für den Schnee?

- Wie sehen die Absturz- und Durchsturzsicherungsmaßnahmen für die Einsatzkräfte aus?

 

Auf Flachdächern sollten die Einsatzkräfte möglichst durch eine Umwehrung gesichert sein. Ist diese nicht vorhanden und es besteht Absturzgefahr, müssen die Einsatzkräfte durch persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gesichert werden. An Steildächern müssen temporäre Auffangeinrichtungen eingerichtet werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss ebenfalls eine Sicherung durch persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz erfolgen. Dazu müssen geeignete Anschlageinrichtungen, möglichst am Dachfirst, montiert werden oder mit einem Kran oder der Drehleiter der Feuerwehr geschaffen werden.

 

Bis zu 45 Prozent vom Einkommen: So hoch sind die Wohnkosten für Mittelschicht-Familien

 

Die Mieten in Deutschlands Großstädten steigen weiter an. Vor allem auch junge Familien mit Kindern aus der Mittelschicht haben derzeit Probleme, bezahlbare Wohnungen in Ballungsgebieten zu finden. Eine Analyse der 14 größten Städte von immowelt.de, verdeutlicht das Problem. Dafür wurde aus dem mittleren Einkommen und den Kosten für die Warmmiete die Wohnkostenquote einer Modellfamilie berechnet.

 

Spitzenreiter bei dieser Quote ist München mit 45 Prozent. Dort müssen Familien mit mittlerem Einkommen fast die Hälfte ihrer Einkünfte von im Schnitt 4.242 Euro (netto) für Warmmiete (1.907 Euro) ausgeben. Angesichts dieser hohen Quote bleibt Paaren mit zwei Kindern häufig nur die Wohnungswahl am preiswerteren Stadtrand oder im Umland. Die zentralen Lagen von München dürften für viele Durchschnittsverdiener längst zu hochpreisig sein.

 

Bankenmetropole liegt bei Einkommen vor Berlin

 

Die traditionell teure Banken-Stadt Frankfurt am Main und Berlin folgen mit einer Wohnkostenquote für Mittelschicht-Familien von jeweils 39 Prozent auf dem zweiten Platz. Zwar liegt Frankfurt mit 4.122 Euro beim Gesamteinkommen deutlich vor Berlin (3.559 Euro). Allerdings ist in der Mainmetropole das Mietniveau mit 1.607 Euro Warmmiete höher als in der Bundeshauptstadt mit 1.387 Euro.

 

Dresdner Wohnquote höher als in Stuttgart

 

Mit Dresden liegt eine ostdeutsche Stadt auf dem geteilten Rang 4. Familien mit mittlerem Einkommen müssen dort 32 Prozent ihres monatlichen Budgets von 3.444 Euro für das Wohnen ausgeben. Die Quote in Dresden ist damit so hoch wie die in Nürnberg und um einen Prozentpunkt höher als die in Stuttgart mit 31 Prozent. Die Landeshauptstadt Baden-Württembergs schlägt bei den mittleren Einkommen mit 4.249 Euro sogar knapp München. Die Warmmieten für eine familientaugliche Wohnung betragen in Stuttgart 1.327 Euro. Das ergibt Platz 5 im Vergleich.

 

Das beste Verhältnis von Warmmiete und Einkommen aller deutschen Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern bieten Dortmund und Essen mit je 22 Prozent. In Dortmund kostet eine Wohnung zwischen 80 und 120 Quadratmetern 817 Euro, das mittlere Netto-Einkommen einer Familie beläuft sich dort auf 3.646 Euro. In Essen sind die Mieten mit 847 Euro zwar etwas teurer, doch dafür sind die Einkommen der Modellfamilie mit 3.775 Euro ein wenig besser als in Dortmund.

 

Für die Analyse von Immowelt wurde das Durchschnittsgehalt für die jeweilige Stadt zugrunde gelegt (Median des Einkommens am Wohnort) und mit 150 Prozent pro Paar veranschlagt (ein Partner arbeitet demnach Vollzeit, der andere in 50-Prozent-Teilzeit). Hinzugerechnet wurde die Zahlung von Kindergeld für zwei Kinder. Dieses Einkommen entspricht dem, was gemeinhin als Mittelschicht angesehen wird. Aus dem Verhältnis von Gesamteinkommen sowie Miet- und Nebenkosten der jeweiligen Stadt für eine familientaugliche Wohnung zwischen 80 und 120 Quadratmetern ergibt sich schließlich die sogenannte Wohnkostenquote.

 

Einkommen minus Miete: In Dortmund bleibt bundesweit am meisten in der Tasche, in München am wenigsten

Teure Trend-Städte: Miete zehrt in München, Berlin und Hamburg das Einkommen auf 

Ruhrgebietsstädte punkten beim Verhältnis von Einkommen und Miete, Dortmund mit bestem Wert

Solides Mittelfeld: Wirtschaftlich starke Städte wie Nürnberg und Düsseldorf mit ausgeglichenem Verhältnis

 

In deutschen Trend-Städten zehren die hohen Mieten die Einkommen für Fach- und Führungskräfte auf. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Analyse der Online-Jobplattform StepStone und des Immobilienportals immowelt.de. Das Verhältnis zwischen Durchschnittsgehältern der Jahre 2017 und 2018 und den aktuellen Mietpreisen zeigt: Wer in München, Berlin und Hamburg wohnen und arbeiten will, zahlt dafür einen hohen Preis. München bildet dabei das Extrem: Fach- und Führungskräfte können dort im Schnitt ein Jahresgehalt von 66.800 Euro erwarten. Eine Wohnung mit 80 bis 100 Quadratmeter kostet jedoch auch 1.500 Euro im Monat. Vom hohen Brutto-Einkommen gehen damit 27 Prozent für die Miete drauf. Auch in Hamburg und Berlin bleibt nach Abzug der jährlichen Mietkosten verhältnismäßig wenig im Portemonnaie: 24 Prozent (Berlin) beziehungsweise 22 Prozent (Hamburg) des Brutto-Einkommens wandern in beiden Städten pro Jahr im Schnitt an den Vermieter.

 

Die traditionell hochpreisige Banker-Stadt Frankfurt am Main landet bei den Mietpreisen hinter München auf Platz 2. Die hohen Gehälter in der Finanzbranche heben das durchschnittliche Brutto-Jahresgehalt aber auf 67.700 Euro und damit auf den höchsten Wert unter den größten deutschen Städten. Für die Miete müssen 21 Prozent eingeplant werden.

 

Ausgeglichenes Verhältnis abseits der klassischen Trend-Städte

 

Ein bereits deutlich besseres Verhältnis von Einkommen und Mietpreisen finden Jobsuchende in Dresden und Stuttgart. Zwar trennen diese Städte beim durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen mehr als 20.000 Euro, gemeinsam ist beiden aber ein Anteil von 19 Prozent für die Miete. In Nürnberg müssen 18 Prozent vom durchschnittlichen Brutto-Jahresgehalt für die Miete eingeplant werden. "Das Leben in Trend-Städten wie Berlin, Hamburg und München ist begehrt, aber auch sehr teuer", sagt Immowelt-CEO Carsten Schlabritz. "Arbeitgeber aus mittleren Großstädten mit günstigeren Mieten können diesen Standortfaktor nutzen, um hochqualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen."

 

Das beste Verhältnis aller deutschen Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bietet Dortmund: 580 Euro kostet dort im Median eine Wohnung. Das entspricht einem Wohnkostenanteil von nur 12 Prozent am mittleren Brutto-Einkommen für Fach- und Führungskräfte von 56.200 Euro. Auch in Essen ist das Wohnen günstig: Hier steht einer mittleren Monatsmiete von 590 Euro ein Durchschnittsgehalt von 55.600 Euro gegenüber, ein Anteil von 13 Prozent.

 

Laut StepStone Geschäftsführer Dr. Sebastian Dettmers sollten Fachkräfte bei der Jobsuche nicht nur nach dem besten Verhältnis von Gehalt und Wohnkosten Ausschau halten: "Wer aus mehreren Jobangeboten wählen kann, sollte alle Faktoren einkalkulieren. Dazu gehört die Höhe des Gehalts genauso wie die Lebenshaltungskosten, vor allem aber die Frage, ob ich mich beim neuen Arbeitgeber wirklich wohlfühle und der Job zu mir passt."

 

Mietermagnet Großstadt: Ostdeutsche Ballungszentren um bis zu 104 Prozent teurer als vor 10 Jahren

Die Landflucht zeigt in Ostdeutschland deutliche Spuren: Während die Mietpreise in den Ballungszentren seit 2008 kräftig steigen, bleiben sie in ländlichen Regionen weitestgehend auf unverändertem Niveau. Das zeigt eine Analyse von immowelt.de, für die in einem 10-Jahresvergleich die Kaltmieten in allen Stadt- und Landkreisen der ostdeutschen Bundesländer untersucht wurden. Die stärkste Preisentwicklung verzeichnet Berlin. Wer in der Hauptstadt wohnt, muss mittlerweile mehr als doppelt so viel Miete (+104 Prozent) zahlen als vor 10 Jahren. Der Quadratmeter kostet aktuell im Median 11,40 Euro. Die Strahlkraft der Bundeshauptstadt reicht bis in den umliegenden Speckgürtel: In den Landkreisen Dahme-Spreewald (+50 Prozent) und Oberhavel (+48 Prozent) haben die Mietpreise ebenfalls kräftig angezogen. Nach Berlin verzeichnen diese beiden Landkreise die zweit- und drittgrößte Steigerung in Ostdeutschland. Mieter müssen für ihre Wohnung in Dahme-Spreewald 9,00 Euro pro Quadratmeter bezahlen, in Oberhavel 8,90 Euro. Damit lebt es sich dort noch deutlich günstiger als in der Hauptstadt. Viele Jobs und das positive Image der Stadt wirken wie ein Magnet auf jährlich tausende Berliner Zuzügler, die den Kampf um bezahlbare Wohnungen zunehmend verschärfen. Grund für viele, sich in den naheliegenden Landkreisen niederzulassen und für den Job in die Großstadt zu pendeln.

 

Günstige Mieten locken Studenten in den Osten

 

Neben Berlin erleben derzeit auch weitere Großstädte in Ostdeutschland einen regelrechten Boom. Doch nicht alleine die Zuzügler aus den ländlichen Regionen treiben die Preise in den Ballungszentren in die Höhe. Die vergleichsweise günstigen Mieten und modernen Universitäten lockten in den vergangenen 10 Jahren viele Studenten in den Osten. Mittlerweile macht sich dies auf dem Wohnungsmarkt deutlich bemerkbar: Am stärksten ist die Preissteigerung in Leipzig. Der Quadratmeter kostet aktuell 6,50 Euro - das sind 35 Prozent mehr als 2008. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich in Dresden, Erfurt oder Jena beobachten: Dort sind die Mieten ebenfalls um rund ein Drittel angestiegen. In Jena ist das Preisniveau mittlerweile deutlich erhöht: Eine Wohnung kostet dort 9,00 Euro pro Quadratmeter, was die Stadt zur drittteuersten Ostdeutschlands macht.

 

Landflucht und Strukturprobleme: kaum Mietpreissteigerung in Sachsen

 

Das Wohnen, Arbeiten und Leben zentralisiert sich in Ostdeutschland auf die größeren Städte mit guter Infrastruktur, Bildungsangeboten und Jobs. Seit vielen Jahren kämpft besonders das Bundesland Sachsen mit starken Strukturproblemen. Sachsens ländliche Regionen vereinsamen und altern. Die jungen Menschen zieht es wegen der guten Arbeitsmarktsituation in die Großstädte. Die Analyse von immowelt.de bestätigt diesen Trend. Während die Städte Leipzig und Dresden steigende Mieten verzeichnen, bleibt die Preisentwicklung in den umliegenden Kreisen fast ganz aus. In 7 sächsischen Stadt- und Landkreisen sind die Mieten in den vergangenen zehn Jahren um maximal 10 Prozent gestiegen - ein Wert, der sogar deutlich unter der Inflation von 15 Prozent seit 2008 liegt.

 

Nicht alle Großstädte vom Preisanstieg betroffen

 

Während die Mieten in den meisten Großstädten seit 2008 deutlich teurer geworden sind, gibt es Orte, die von dieser Entwicklung ausgenommen sind. In Chemnitz sind die Mietpreise lediglich um 6 Prozent angestiegen. In Rostock lässt sich im 10-Jahresvergleich sogar eine Stagnation der Mietpreise erkennen. Dort zahlen die Mieter 6,80 Euro pro Quadratmeter - und damit genauso viel wie 2008. Trotz guter wirtschaftlicher Lage und einer großen Universität blieb eine Preissteigerung in der Hansestadt aus. Grund könnte die schwankende Bevölkerungsentwicklung sein. Denn lange hatte die Stadt an der Ostsee mit sinkenden Einwohnerzahlen zu kämpfen. Erst seit kurzem erlebt sie wieder einen Aufschwung - der die Mietpreisspirale künftig wieder ankurbeln könnte. Das zeigt sich auch daran, dass neben Plattenbauten vermehrt Neubauten in Warnemünde auf den Markt kommen.

 

Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben 

 

•    Wer Post bekommt sollte reagieren

•    Schriftliche Anmeldung beim Beitragsservice ist Pflicht

•    Ermäßigung oder Gebührenbefreiung in Einzelfällen möglich

 

„Wer in diesen Tagen Post vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio (umgangssprachlich GEZ) bekommt, sollte darauf reagieren“ empfiehlt Nicole Mertgen von der Verbraucherzentrale in Bremen.

Jeder Wohnungsinhaber ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. Es genügt, dass eine einzige, in der Wohnung lebende Person sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Da dem Beitragsservice manchmal nicht bekannt ist, wie viele Personen in einer Wohnung leben, stimmt er sich regelmäßig mit den Einwohnermeldeämtern ab. Dieser Abgleich wird derzeit durchgeführt. Lassen sich Einwohner keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, werden sie angeschrieben. „Dieser Datenabgleich ist gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig“, sagt Nicole Mertgen.

 

An-, Ab und Ummeldungen und Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung sind stets schriftlich auf den Formularen der Beitragsservices zu stellen. Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen müssen auch angemeldet werden Hier wird ein separater Beitrag erhoben. Eventuell besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung oder Ermäßigung.

 

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