Die Beantragung von Pflegeleistungen in Deutschland ist ein komplexer und undurchsichtiger Prozess. In einer Zeit, in der schnelle Hilfe für Pflegebedürftige von entscheidender Bedeutung ist, stehen viele Familien/Betroffene Unklarheit und bürokratischen Hürden gegenüber. Die Verzögerung und Dauer dieser Antrags-Prozesse führen unter anderem dazu, dass viele Leistungen nicht abgerufen werden. Laut einer Studie der VDK aus dem Jahr 2022, bleiben jährlich etwa 12 Milliarden Euro finanzieller Pflegeleistungen ungenutzt. Der digitale Pflegegrad-Antragsgenerator überwindet diese Hürde - in unter 5 Minuten!
Die vergessene Dringlichkeit
Im Falle eines Pflegebedarfs zählt jeder Tag. Betroffene sind oftmals überfordert: Wie soll ich das schaffen? Wo finde ich die Anträge? Und wo fange ich überhaupt an?
Die Dringlichkeit, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen, wird oft unterschätzt oder schlichtweg vergessen. Doch gerade dieser erste Schritt ist entscheidend, um rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung die benötigten Pflegeleistungen zu erhalten. Der Verbund Pflegehilfe erkennt diese Problematik und bietet mit dem digitalen Generator eine benutzerfreundliche Plattform. Diese ermöglicht es, den Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige so schnell wie möglich die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Pflegegrad-Antragsgenerator - Die Vorteile auf einen Blick:
Kostenlos und in weniger als 5 Minuten erledigt
Antrag kann 24/7 ausgefüllt werden
Keine unnötige Datenabfrage
Anonym, da keine Daten gespeichert werden
Sie erhalten eine digitale Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen
Kein Drucker oder Postversand nötig
Sowohl für Erstanträge als auch für Höherstufung geeignet
Mehr Zeit für das Wesentliche: Der digitale Pflegegrad-Antrag
"Wir wollen mit dem Pflegegrad-Antragsgenerator einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienten und zugänglichen Pflegeversorgung gehen", erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. "Mit dem Pflegegrad-Antragsgenerator erleichtern wir den Betroffenen den Weg zu den benötigten Pflegeleistungen erheblich. Dadurch schenken wir ihnen wertvolle Zeit für anderes." Mit dem Pflegegrad-Rechner vom Verbund Pflegehilfe können Betroffene bereits schnell eine Selbsteinschätzung treffen. Der Pflegegrad-Antragsgenerator ergänzt dieses Angebot nun perfekt.
Den kostenlosen Pflegegrad-Antragsgenerator finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-antrag
Den kostenlosen Pflegegrad-Rechner finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner
Jeder zweite Deutsche hat Angst davor, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Bei Frauen ist die Furcht vor Pflegebedürftigkeit jedoch deutlich ausgeprägter als bei Männern. Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten rund um Politik, Wirtschaft, Umwelt, Familie und Gesundheit. Das Thema Pflegebedürftigkeit ist in der Studie "Die Ängste der Deutschen" ein "Dauerbrenner" unter den größten Sorgen. "Etwa jeder zweite Deutsche hat große Angst vor Pflegebedürftigkeit. Diese Angst lag in den vergangenen 26 Jahren nahezu konstant bei rund 50 Prozent", sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. "Diese Befürchtung hat einen sehr realen Hintergrund angesichts der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland - Tendenz steigend."
Frauen haben mehr Angst
Dass diese Sorge bei Frauen deutlich ausgeprägter ist als bei Männern, verwundert dabei nicht: Während "nur" 48 Prozent der Männer große Angst vor Pflegebedürftigkeit haben, sind es bei den Frauen 57 Prozent. "Pflege ist weiblich", so Brigitte Römstedt. "Zum einen sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Zum anderen kümmern sie sich in den meisten Fällen um die häusliche Pflege von Angehörigen."
Angst steigt mit dem Alter
Die R+V-Studie zeigt zudem deutlich, dass die Angst mit wachsendem Alter stetig steigt. Teenager bis 19 Jahre sind noch recht entspannt (23 Prozent). Ab 20 Jahre haben schon 40 Prozent große Angst, ab 40 Jahre sind es 57 Prozent. Den höchsten Wert erreicht die Angst bei den Menschen ab 60 Jahre: Fast zwei Drittel (64 Prozent) fürchten sich davor, im Alter zum Pflegefall zu werden.
Haben Sie sich auch schon gefragt, wer kann mir helfen, wenn es zu einem Pflegefall kommt? Wer kann dann einem bei den zu trffenden Entscheidungen helfen, fachgerecht beraten und unterstützen?
Dafür gibt es Pflegedienstleister die als Ansprechpartner und Berater unterstützend tätig sind. Einige private Pflegeversicherungen bieten auch solche Dienstleistungsberatungen im Rahmen ihrer Versicherungspolicen an. Auf was Verbraucher achten sollten? Sehen Sie dazu mehr in den folgenden, aktuellen Ratgeber-Filmbeiträgen von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de:
TIPP zur Pflegeabsicherung: Pflegeservices werden immer wichtiger!
Pflegeplatzgarantie – gibt es die?
Nie ins Heim!
Den umfassenden Blick auf die Pflegebedürftigkeit eines Menschen bei der Begutachtung bewerten sowohl die Betroffenen als auch die Gutachter positiv. „Das neue Verfahren ist für die Versicherten und Angehörigen transparent und nachvollziehbar, denn alle elementaren Lebensbereiche werden angesprochen“, sagt Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS. Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz können nun besser begutachtet werden: „Sie sind vor allem im Anfangsstadium ihrer Erkrankung zwar meistens noch körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt oder sie zeigen belastendes Verhalten. Das wird nun besser berücksichtigt“, erläutert Fleer. Auch die Gutachter bestätigen, dass sie mit dem neuen Verfahren viel besser erkennen können, mit welchen Maßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden kann. Mit dem neuen Verfahren schätzen sie den Grad der Selbstständigkeit in sechs elementaren Lebensbereichen ein – von Mobilität, Selbstversorgung über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten bis hin zu Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.
Aufgrund des hohen Auftragsvolumens müssen Versicherte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis zu acht Wochen rechnen. Für dringliche Fälle gibt das Gesetz Fristen vor, in denen der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Leistungsbescheid durch die Pflegekasse erfolgt sein muss. So gilt für Pflegebedürftige beim Übergang vom Krankenhaus oder von der Reha-Einrichtung in die Pflege eine Ein-Wochen-Frist. Das heißt: Innerhalb von einer Woche stellt ein MDK-Gutachter die Pflegebedürftigkeit fest und die Krankenkasse erteilt einen entsprechenden Leistungsbescheid. Diese Ein-Wochen-Frist gilt auch für Begutachtungen bei Versicherten, die in der Palliativpflege sind. Wenn Angehörige eine Pflegezeit beantragen, so gilt eine Zwei-Wochen-Frist. Und bei Erstanträgen auf Heimpflege oder Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gilt eine 25-Arbeitstage-Frist. All diese Fristen werden aktuell vom MDK in rund 96 Prozent aller Fälle eingehalten. Für alle Begutachtungsfälle gilt: Der Leistungsanspruch gilt ab dem Tag, an dem jemand seinen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden auch nachträglich gewährt. Pflegegeld und andere Leistungen werden bei der Zuerkennung eines Pflegegrades nachgezahlt.
Wo erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Informationen und Unterstützung? Wann besteht beispielsweise ein Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit? Welche Pflegegrade und welche Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege gibt es?
Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: "Wir haben in den letzten Jahren viel für die Pflege bewegt. Fünf
Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr bedeuten spürbar mehr Leistungen und Unterstützung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort
ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt.
Auch pflegende Angehörige haben nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten
auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten."
"Gute Pflege verdient höchsten Respekt. Das weiß jeder, der schon einmal auf die Unterstützung anderer angewiesen war, ob als Betroffener oder als Angehöriger. Es
ist wichtig und gut, dass Fragen zur Pflege auch bei der 115 beantwortet werden"
, so Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales.
Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern macht deutlich: "Die einheitliche Behördennummer 115
steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund - praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert
ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von
Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern."Bei
der 115 sind pflegende Angehörige und Pflegebedürftige immer richtig. Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter über Themen wie:
Jeder Fünfte Bundesbürger würde ein Familienmitglied rund um die Uhr pflegen. Allerdings hat die Bereitschaft der Deutschen zur umfassenden Betreuung ihrer Angehörigen stark nachgelassen. So wollten vor fünf Jahren noch doppelt so viele die Rundumpflege übernehmen. Auch der Anteil derer, die ihren Familienmitgliedern die Unterstützung im Pflegefall komplett verweigern, ist von rund sechs auf elf Prozent gestiegen. Dies ergab die Studie "Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter" der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.
Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern - hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen. "Offensichtlich fällt es dieser Gruppe immer schwerer, Beruf und Pflege miteinander in Einklang zu bringen", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. "Es ist daher richtig, dass der Gesetzgeber hier aktiv werden will. Ein erster Ansatz ist es, Berufstätigen durch eine Pflegeauszeit die Möglichkeit einzuräumen, sich um ihre Angehörigen zu kümmern." So ist bei Hausfrauen und -männern die Bereitschaft zur Pflege mit 27 Prozent deutlich höher.
Konkrete Hilfsleistungen gefragt
Insgesamt werden in der Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung und sich verändernder Familienstrukturen immer weniger Pflegebedürftige überhaupt auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können - darüber machen sich die Befragten keine Illusionen. Sie wollen daher vorsorgen - und zwar vor allem, um sich im Pflegefall Assistance-Leistungen finanzieren zu können. Dabei rangiert die Haushaltshilfe mit 60 Prozent an erster Stelle. Mehr als jeder Zweite will außerdem sparen, um sich eine bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch ein Nicht-Familienmitglied leisten zu können. "Diese Zahlen beweisen: Die Bundesbürger wissen, dass sie in der Zukunft auch im Pflegefall immer häufiger auf sich allein gestellt sein werden. Es gilt nun, das Angebot an Unterstützungsleistungen zu diversifizieren. Wir benötigen in der ambulanten Pflege neue und kreative Angebote, die den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen", so der ZQP-Vorstandsvorsitzende.
Bei der Wahl der Pflegeheims gibt es einige Dinge zu beachten. Das fängt beim eigenen Zimmer an, kann aber auch die Verpflegung und die Pflegeleistung des jeweiligen Heimes betreffen. Die ARAG Experten zeigen auf, worauf Sie bei der Wahl des neuen Ruhesitzes ankommt.