GKV-Spitzenverband veröffentlicht finale Beträge der Pflegeleistungen: Das bekommen Sie tatsächlich ab dem 1. Januar 2024

 

Am 26. Mai 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

 

Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen wurde prozentual in einer Höhe von 5% zum 1. Januar 2024 festgelegt.

 

Doch die genauen Beträge, was letzten Endes tatsächlich auf den Konten der Betroffenen landet und ob auf- oder abgerundet wird, war bisher nicht bekannt.

 

Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte nun das "Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften (...)". Wir, der Verbund Pflegehilfe, fassen zusammen:

 

(1) Erhöhung des Pflegegeldes um 5%

 

Pflegegrad 2: 332,00 Euro

Pflegegrad 3: 573,00 Euro

Pflegegrad 4: 765,00 Euro

Pflegegrad 5: 947,00 Euro

 

(2) Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5%

 

Pflegegrad 2: 761,00 Euro

Pflegegrad 3: 1.432,00 Euro

Pflegegrad 4: 1.778,00 Euro

Pflegegrad 5: 2.200,00 Euro

 

(3) Erhöhung der Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil im Pflegeheim

 

Bei einer Verweildauer von 0-12 Monaten: von 5% auf 15%

Bei einer Verweildauer von 13-24 Monaten: von 25% auf 30%

Bei einer Verweildauer von 25-36 Monaten: von 45% auf 50%

Bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten: von 70% auf 75%

 

Frust trotz Erhöhung

 

Die längst überfällige Erhöhung der Pflegeleistungen ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. "Die Diskrepanz zwischen der versprochenen Reform und der Realität ist frustrierend! Diesen Frust hören und spüren wir jeden Tag in unseren Beratungsgesprächen", erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. "Das Pflegegeld wurde das letzte Mal 2017 erhöht. Wenn man sich die aktuelle Entwicklung betrachtet, die Inflation und die Preissteigerung im Allgemeinen, merkt man schnell: Das reicht bei weitem nicht aus! Die Betroffenen sind enttäuscht - und wir sind es auch!"

 

Bürokratie-Hürde Pflegegrad-Antrag: Jährlich 12 Milliarden Euro ungenutzte Pflegeleistungen

 

Die Beantragung von Pflegeleistungen in Deutschland ist ein komplexer und undurchsichtiger Prozess. In einer Zeit, in der schnelle Hilfe für Pflegebedürftige von entscheidender Bedeutung ist, stehen viele Familien/Betroffene Unklarheit und bürokratischen Hürden gegenüber. Die Verzögerung und Dauer dieser Antrags-Prozesse führen unter anderem dazu, dass viele Leistungen nicht abgerufen werden. Laut einer Studie der VDK aus dem Jahr 2022, bleiben jährlich etwa 12 Milliarden Euro finanzieller Pflegeleistungen ungenutzt. Der digitale Pflegegrad-Antragsgenerator überwindet diese Hürde - in unter 5 Minuten!

 

Die vergessene Dringlichkeit

 

Im Falle eines Pflegebedarfs zählt jeder Tag. Betroffene sind oftmals überfordert: Wie soll ich das schaffen? Wo finde ich die Anträge? Und wo fange ich überhaupt an?

 

Die Dringlichkeit, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen, wird oft unterschätzt oder schlichtweg vergessen. Doch gerade dieser erste Schritt ist entscheidend, um rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung die benötigten Pflegeleistungen zu erhalten. Der Verbund Pflegehilfe erkennt diese Problematik und bietet mit dem digitalen Generator eine benutzerfreundliche Plattform. Diese ermöglicht es, den Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige so schnell wie möglich die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

 

Pflegegrad-Antragsgenerator - Die Vorteile auf einen Blick:

 

Kostenlos und in weniger als 5 Minuten erledigt

Antrag kann 24/7 ausgefüllt werden

Keine unnötige Datenabfrage

Anonym, da keine Daten gespeichert werden

Sie erhalten eine digitale Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen

Kein Drucker oder Postversand nötig

Sowohl für Erstanträge als auch für Höherstufung geeignet

Mehr Zeit für das Wesentliche: Der digitale Pflegegrad-Antrag

 

"Wir wollen mit dem Pflegegrad-Antragsgenerator einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienten und zugänglichen Pflegeversorgung gehen", erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. "Mit dem Pflegegrad-Antragsgenerator erleichtern wir den Betroffenen den Weg zu den benötigten Pflegeleistungen erheblich. Dadurch schenken wir ihnen wertvolle Zeit für anderes." Mit dem Pflegegrad-Rechner vom Verbund Pflegehilfe können Betroffene bereits schnell eine Selbsteinschätzung treffen. Der Pflegegrad-Antragsgenerator ergänzt dieses Angebot nun perfekt.

 

Den kostenlosen Pflegegrad-Antragsgenerator finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-antrag

 

Den kostenlosen Pflegegrad-Rechner finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner

 

Entlastung für pflegende Angehörige: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

 

Ende 2021 waren hierzulande insgesamt 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig – bei 3,12 Millionen davon übernahmen überwiegend Angehörige die Pflege. Neben Beruf, Haushalt und Kindererziehung kann das schnell zu einer enormen körperlichen Belastung führen. Aber auch die psychischen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Wie pflegende Angehörige damit umgehen können, wo sie Hilfsangebote finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

 

Überlastung bei pflegenden Angehörigen: Selbstschutz ist wichtig

 

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten ein schwerer Schlag. Die meisten Angehörigen wollen den Pflegebedürftigen nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen und pflegen ihn daher zu Hause. „Wer über einen längeren Zeitraum einen Menschen pflegt, kommt irgendwann an seine seelischen und körperlichen Grenzen“, so Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Heben, Lagern oder Stützen kann langfristig zu Rücken- und Gelenkschmerzen führen. „Doch auch die psychische Belastung sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen“, so der DKV Pflegeexperte. „Wer eine Überlastung, ob körperlich oder seelisch, früh genug erkennt, kann ernsthafte Erkrankungen vermeiden.“ Kommt es über einen längeren Zeitraum zu Kopf-, Rücken-, Nacken-, Kiefer- oder Schulterschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder etwa Magen- und Verdauungsproblemen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Das gilt auch bei anhaltender Nervosität, Unruhe, Reizbarkeit sowie Stimmungsschwankungen, Gedächtnis- oder Konzentrationsschwierigkeiten.

 

Entlastungsangebote annehmen – Auszeiten nutzen

 

Damit pflegende Angehörige gar nicht erst körperliche und psychische Probleme entwickeln, rät Görgen, sich regelmäßig eine Auszeit zu nehmen. „Das hilft, sich zu entspannen und die eigene Gesundheit zu schützen“, so der Pflegeexperte der DKV. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. „Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege – unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder sogar um nahe Angehörige handelt“, ergänzt Görgen. Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Auch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich. „Dadurch lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen“, so der Tipp des Pflegeexperten.

 

Zeit für Hobbys und soziale Kontakte schaffen

 

Wer einen Angehörigen pflegt, zieht sich oft aus seinem sozialen Umfeld zurück, da die Zeit für ein Treffen mit Freunden fehlt. “Soziale Kontakte und Hobbys sind aber als Ausgleich sehr wichtig“, betont Görgen. „Auch Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreise mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.“ Entsprechende Angebote finden Interessierte in der Datenbank der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“. Um sich den nötigen zeitlichen Spielraum zu verschaffen, können pflegende Angehörige zum Beispiel regelmäßig eine professionelle Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Auch Besuchs- und Betreuungsdienste durch ehrenamtliche oder professionelle Pfleger können für mehr Zeit zum Ausgleich sorgen.

 

Finanzielle Unterstützung

 

Wer häusliche Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erhält, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie zahlt ab Pflegegrad 2 je nach Höhe des Pflegegrads einen Pauschbetrag. Darüber hinaus unterstützt bereits ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser soll pflegenden Personen Pausen vom Pflegealltag ermöglichen. Damit können sie etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren. Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse beziehungsweise die Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Das können etwa ein Pflegebett oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, beispielsweise der Einbau von Treppenliften, sein. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert aktuell mit dem Kredit 159 einen altersgerechten Umbau beziehungsweise den Kauf von umgebautem Wohnraum.

 

Haben Sie noch Guthaben bei Ihrer Pflegeversicherung?

 

Die Ansprüche auf Entlastungsleistungen, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung stehen im Jahresverlauf zeitlich befristet zur Verfügung. Welche Stichtage sind zu beachten, um alle Ansprüche zur optimalen Gestaltung der Pflegesituation zu nutzen?

 

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes haben 4,1 Millionen Menschen in Deutschland einen Pflegegrad, gelten also als pflegebedürftig. 3,3 Millionen von diesen wohnen in den eigenen vier Wänden und werden von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt. Zum Teil erfolgt die Pflege mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Der größere Anteil der Pflege erfolgt laut den Zahlen des statischen Bundesamtes aber ausschließlich durch Angehörige, Freunde und ehrenamtliche Personen. Die Pflegebedürftigen haben hierbei Anspruch auf eine Vielzahl an finanziellen Leistungen, die jedoch an eine – zum Teil vorherige – Beantragung geknüpft sind, und zudem verfallen, wenn sie nicht in einem bestimmten Zeitraum abgerufen werden.

 

Zum Beispiel stehen als Entlastungsleistungen monatlich 125 Euro für die Unterstützung im Haushalt zur Verfügung. Hierbei müssen jedoch Angebote genutzt werden, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben anerkannt sein müssen. Zu beachten ist, dass jedes Bundesland diese Anerkennung an unterschiedliche Vorgaben knüpft. Für die Kostenerstattung sollte dementsprechend immer vor der Inanspruchnahme erfragt werden, ob eine Anerkennung vorliegt. Die Entlastungsleistungsansprüche können außerdem auch zur Erstattung von Eigenanteilen in der teilstationären oder Kurzzeitpflege verwandt werden.

 

Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel eine häufigere Inanspruchnahme der teilstationären Pflege ermöglichen, für die je nach Pflegegrad ein monatlicher Betrag zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und bis zu 1.995 Euro (Pflegegrad 5) zur Verfügung steht. Aufwendungen, die über diese Beträge hinausgehen, und weitere Eigenanteile können durch die Entlastungsleistung abgedeckt werden. Nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen verfallen hierbei nicht unmittelbar nach Ablauf des jeweiligen Anspruchsmonats, sondern werden angespart und können bis maximal zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres genutzt werden. Fragen Sie hier gegebenenfalls bei der Pflegekasse nach, ob und wenn ja, welcher Betrag aktuell und aus dem Vorjahr noch zur Verfügung steht, um dieses Guthaben noch vor dem 30.06.2022 entsprechend zur Kostenerstattung zu nutzen.

 

Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stellen im Gegensatz zum Entlastungsbetrag einen Leistungsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr dar. Für Leistungen der Verhinderungspflege stehen hierbei Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Macht die nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege durch andere nicht erwerbsmäßig Pflegende oder auch ambulante Pflegedienste für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die*den Pflegebedürftige*n mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Sofern der Erstattungsanspruch aus der Kurzzeitpflege nicht in voller Höhe ausgeschöpft worden ist, können je Kalenderjahr bis zu 806 Euro aus diesem Budget für die Verhinderungspflege genutzt werden. Für die stationäre Kurzzeitpflege steht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 seit dem 01.01.2022 ein Höchstbetrag von 1.774 Euro zur Verfügung. Nicht im Rahmen der Verhinderungspflege genutzte Erstattungsansprüche können bis zum Höchstbetrag von 1.612 Euro auf die Kurzzeitpflege übertragen werden, so dass hier bis zu 3.386 Euro zur Verfügung stehen können. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst die vereinbarten Pflegesätze für allgemeine Pflegeleistungen, für soziale Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege der jeweiligen Einrichtung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stellen Eigenanteile dar. Diese müssen selbst gezahlt werden. Hierfür kann – wie oben beschrieben – der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

 

Eine Übertragung nicht in Anspruch genommener Leistungen in das Folgejahr ist für beide Leistungsarten – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – nicht vorgesehen. Hier gilt es den Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres im Blick zu behalten.

 

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem unter der kostenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 oder auf www.pflegeberatung.de.

 

Hintergrund:

 

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Video und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

 

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

 

Entlastung bei den Pflegekosten

 

Bewohner eines Pflegeheims erhalten seit Anfang des Jahres mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Je länger die Betroffenen im Pflegeheim leben, desto höher der Zuschuss.

 

Ein Überblick.

 

Pflegebedürftigkeit im Alter ist ein Thema, das gerne ausgeblendet wird. Kaum jemand möchte sich damit auseinandersetzen, dass er am Ende seines Lebens auf professionelle Hilfe angewiesen ist, vielleicht sogar rund um die Uhr. Das Leben in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist teuer, Betroffene müssen einen erheblichen Anteil selbst stemmen. Der „Eigenanteil“ beläuft sich – je nach Region und Einrichtung – auf 1.500 bis 2.500 Euro im Monat. Eine Tatsache, die vielen Deutschen nicht bekannt ist: 43 Prozent gehen davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die vollen Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz übernimmt, wie eine Postbank Umfrage ermittelt hat. Die Pflegeversicherung zahlt allerdings nur einen Teil der Rechnung, die Höhe des „Leistungsbeitrags“ ist abhängig vom Pflegegrad. Die gute Nachricht: Dank Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) übernimmt der Staat seit Anfang 2022 weitere Teile der Pflegekosten.

 

Belastung weiterhin hoch

 

Je länger eine Person im Heim lebt, desto höher der Zuschuss zum Pflegeanteil:

 

5 Prozent im ersten Jahr

25 Prozent im zweiten Jahr

45 Prozent im dritten Jahr

70 Prozent ab dem vierten Jahr

 

Betroffene müssen keinen Antrag stellen, um den Zuschuss zu erhalten, die Pflegeeinrichtungen rechnen ihn automatisch ab. „Die staatliche Unter­stützung bezieht sich ausschließlich auf die Pflegekosten“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitions- und Ausbildungskosten müssen pflegebedürftige Personen weiterhin vollständig allein tragen.“ Sie variieren stark – je nach Einrichtung und Region. Wichtig zu wissen: „Um den Eigenanteil zu bezahlen, müssen Pflegebedürftige nicht nur ihre Rente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögenswerte einsetzen. Dazu zählt beispielsweise Wohneigentum, das unter Umständen verkauft werden muss, um mit dem Erlös die Heimkosten zu decken“, so die Postbank Expertin.

 

Besser vorsorgen

 

Es lohne sich daher, frühzeitig Rücklagen zu bilden. „Ob sich eine Zusatzversicherung oder der private Vermögensaufbau besser für die Absicherung des Pflegerisikos eignet, ist von der individuellen finanziellen Situation abhängig“, erläutert Katrin Chrambach. „Eine Versicherung ist für diejenigen empfehlenswert, die über ein ausreichend hohes und langfristig sicheres Einkommen verfügen, um die – gegebenenfalls steigenden – Raten zu bedienen. Für alle anderen bietet sich zum Beispiel ein Fondssparplan an, dessen Raten man flexibel anpassen oder zeitweise aussetzen kann.“

 

Große Mehrheit der Deutschen möchte zu Hause gepflegt werden

 

87 Prozent der Menschen in Deutschland möchten im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben, sofern sie dort entsprechend versorgt werden können. Das zeigt der aktuelle TK-Meinungspuls 2021, eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK). Demnach kommt für 72 Prozent der Befragten auch ein betreutes Wohnen infrage, für 63 Prozent ist eine Wohngemeinschaft mit anderen Seniorinnen und Senioren denkbar. Ein gutes Drittel (37 Prozent) steht auch dem Umzug in ein Pflegeheim offen gegenüber. 57 Prozent würden zu Angehörigen ziehen, um sich dort pflegen zu lassen.

 

Bevorzugte Wohnform bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit

 

87 Prozent der Befragten wollen im Alter in der eigenen Wohnung/Haus gepflegt werden, für nur 37 Prozent kommt ein Pflegeheim in Frage. Dies zeigt der Meinungspuls 2021.

"Wir sehen, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden und durch Angehörige nach wie vor an erster Stelle steht. Schon jetzt werden rund drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Dabei müssen wir mit Informationen und konkreten Angeboten unterstützen", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.

 

Zuversicht gegenüber digitalen Helfern

 

Die TK setzt sich dafür ein, digitale Chancen in der Pflege stärker zu nutzen. Dazu gehört auch der Einsatz von Smart-Home-Technologien, die den Verbleib im gewohnten Umfeld unterstützen können. Drei von vier Befragten gehen davon aus, dass in fünf Jahren die häusliche Pflege überwiegend digital organisiert wird. Vor allem die über 70-Jährigen setzen auf smarte Hilfe im Pflegealltag, beispielsweise durch Apps und Sensoren für den Haushalt und Videochat-Angebote mit Pflegekräften.

 

Mehrheit der Kinder wird von den Pflegekosten ihrer Eltern befreit

 

Kinder müssen keine Angst mehr haben für die Pflegekosten der Eltern aufkommen zu müssen

 

Pflegeheime sind extrem teuer. Ein Pflegeplatz kostet mindestens 3.000 Euro monatlich, kann aber auch doppelt so viel betragen. Dennoch werden sie gebraucht, wenn alte Menschen pflegebedürftig werden, sich nicht mehr selbst versorgen können und kein Angehöriger die Pflege übernehmen kann. Davon sind mehr als 800.000 Senioren betroffen. Wurden bisher die Kinder durch den im Sozialgesetzbuch legitimierten Unterhaltsrückgriff zur Kasse gebeten, so werden seit Januar nur mehr Spitzenverdiener von den Sozialbehörden belangt, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (lohi).

 

Bisher waren erwachsene Kinder verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen, wenn diese ihn nicht selbst bestreiten können. Gründe dafür sind, dass die monatliche Rente der Eltern zu gering ausfällt, deren gespartes Vermögen bereits aufgebraucht ist und die Heimkosten die Zahlungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung übersteigen. Laut VDEK liegt der zu tragende Eigenanteil eines Pflegeheimbewohners im Schnitt bei 1.830 Euro. Die Eltern haben zwar Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt, doch forderten die Behörden einen Teil der Pflegekosten zurück, wenn das Einkommen des Kindes über dem gesetzlichen Selbstbehalt liegt.

 

Elternunterhalt belastet das Haushaltsbudget

 

Für die Angehörigen bedeutete der Elternunterhalt in der Regel eine hohe finanzielle Belastung, die ihr eigenes Leben einschränkte. Seit 01.01.2020 müssen die meisten Bundesbürger nicht mehr für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz machte es möglich. Ab sofort werden die Kinder nur mit finanziellen Forderungen der Sozialämter belastet, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro überschreitet. Das betrifft laut Gehaltsstudien weniger als drei Prozent der Deutschen.

 

Es handelt sich um großartige Nachrichten für die Mehrheit derjenigen, die bisher an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt wurden. Laut Verbraucherzentrale betrifft dies circa 90 Prozent aller Fälle. Das neue Gesetz ist ebenso ein Glücksfall für alle Otto-Normal-Verdiener, deren Eltern künftig in ein Pflegeheim übersiedeln müssen. Sie müssen keine Angst mehr vor diesem Schritt haben und können die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Zukunft selbst verplanen, sofern sie sich nicht gegenüber dem Heim vertraglich zu einer Kostenübernahme erklären, so die lohi.

 

Pflegekosten: Mehrheit der Deutschen ist ahnungslos

 

Zwei Drittel aller Deutschen unterschätzen den Anteil, den man für professionelle Pflege aus eigener Tasche bezahlen muss, so eine repräsentative Umfrage. Knapp jeder Zweite meint, dass die gesetzliche Pflegeversicherung alle Kosten trägt – ein fataler Irrtum.

 

Muss man für einen vollstationären Platz in einem Pflegeheim Geld aus eigener Tasche beisteuern? Knapp jeder zweite Deutsche (43 Prozent) meint: Nein, die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt alle Kosten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Kantar Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Damit liegen die Bundesbürger jedoch falsch: „Zwar zahlen Berufstätige und Rentner Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, diese ist jedoch grundsätzlich nicht auf volle Kostendeckung ausgelegt – das heißt, dass von ihr nur Zuschüsse zu den tatsächlichen Pflegekosten geleistet werden“, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank. „Für diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige im Bedarfsfall nicht nur ihre Rente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögenswerte einsetzen. Besitzen sie etwa Wohneigentum, müssen sie es unter Umständen verkaufen, um die Pflegekosten zu begleichen.“ Laut Postbank Umfrage sind zwei von drei Deutschen (66 Prozent) bereit dazu, ihre laufenden Einnahmen und Ersparnisse für die Finanzierung ihrer Pflege zu nutzen. Knapp jeder Zweite (46 Prozent) findet es allerdings nicht richtig, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Reichen die Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, sind seine Kinder dazu verpflichtet, die Kosten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten zu tragen. Dies betrifft allerdings nur Berufstätige mit einem persönlichen Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto und mehr – so eine neue gesetzliche Regelung.

 

Ausreichend vorsorgen

 

Laut Berechnungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung beträgt der von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu tragende Eigenanteil für vollstationäre Pflege im Bundesdurchschnitt rund 1.800 Euro pro Monat, Tendenz steigend. Je nach Bundesland schwankt der zu zahlende Beitrag, da personelle Ausstattung und Personalkosten unterschiedlich hoch sind. Mit über 2.300 Euro ist Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter, vergleichsweise gering fällt der Eigenanteil in Sachsen mit rund 1.200 Euro aus. Viele Teilnehmer der Postbank Umfrage, die nicht von einer Kostendeckung durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausgehen, schätzen den zu leistenden Eigenanteil viel zu niedrig ein: 41 Prozent gehen davon aus, dass sie weniger als 1.000 Euro monatlich für einen vollstationären Pflegeplatz hinzuzahlen müssen. „Es ist wichtig, die Pflegekosten realistisch einzuschätzen, weil man nur dann angemessen vorsorgen kann“, meint Anja Maultzsch. „Zwar geben 59 Prozent der Befragten an, privat für die Pflege im Alter vorzusorgen, da jedoch zwei von drei Deutschen den Eigenanteil – zum Teil massiv – unterschätzen, ist es möglich, dass diese Aussage für viele nur ein Lippenbekenntnis ist.“ 36 Prozent derjenigen, die privat für die Pflegekosten vorsorgen, schaffen oder erhalten Vermögenswerte für diesen Zweck; 33 Prozent sparen oder verwahren Ersparnisse. 22 Prozent geben an, dass sie über eine private Pflegeversicherung verfügen. Als Begründung für mangelnde Vorsorge wird besonders häufig angeführt, dass Geld fehle (48 Prozent), dass der Staat sich darum kümmern solle (44 Prozent) und dass es ausreiche, wenn die Befragten in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt hätten (38 Prozent).

 

Jeder zweite Deutsche fürchtet Pflegebedürftigkeit

Jeder zweite Deutsche hat Angst davor, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Bei Frauen ist die Furcht vor Pflegebedürftigkeit jedoch deutlich ausgeprägter als bei Männern. Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten rund um Politik, Wirtschaft, Umwelt, Familie und Gesundheit. Das Thema Pflegebedürftigkeit ist in der Studie "Die Ängste der Deutschen" ein "Dauerbrenner" unter den größten Sorgen. "Etwa jeder zweite Deutsche hat große Angst vor Pflegebedürftigkeit. Diese Angst lag in den vergangenen 26 Jahren nahezu konstant bei rund 50 Prozent", sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. "Diese Befürchtung hat einen sehr realen Hintergrund angesichts der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland - Tendenz steigend."

 

Frauen haben mehr Angst

 

Dass diese Sorge bei Frauen deutlich ausgeprägter ist als bei Männern, verwundert dabei nicht: Während "nur" 48 Prozent der Männer große Angst vor Pflegebedürftigkeit haben, sind es bei den Frauen 57 Prozent. "Pflege ist weiblich", so Brigitte Römstedt. "Zum einen sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Zum anderen kümmern sie sich in den meisten Fällen um die häusliche Pflege von Angehörigen."

 

Angst steigt mit dem Alter

 

Die R+V-Studie zeigt zudem deutlich, dass die Angst mit wachsendem Alter stetig steigt. Teenager bis 19 Jahre sind noch recht entspannt (23 Prozent). Ab 20 Jahre haben schon 40 Prozent große Angst, ab 40 Jahre sind es 57 Prozent. Den höchsten Wert erreicht die Angst bei den Menschen ab 60 Jahre: Fast zwei Drittel (64 Prozent) fürchten sich davor, im Alter zum Pflegefall zu werden.

 

Pflegebedürftige müssen durchschnittlich über 1.750 Euro selbst zahlen

Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, mehr als 1.750 Euro monatlich. Tendenz: steigend. Denn im Mai 2017 lag der Wert noch bei unter 1.700 Euro. Das zeigt eine Auswertung der PKV-Pflegedatenbank. Darin sind die Daten von rund 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfasst, was einer nahezu vollständigen Abdeckung entspricht. In der Datenbank sind die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Heimen hinterlegt. Diese Vereinbarungen gelten für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Denn anders als in der Krankenversicherung ist der Leistungsanspruch bei der Pflege in beiden Systemen gleich.

 

Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

 

Im Gegensatz zu der Regelung vor der Pflegereform, die in westentlichen Teilen Anfang 2017 in Kraft trat, ist der zu zahlenden Eigenanteil nun nicht mehr abhängig vom Pflegegrad (zuvor: Pflegestufe), sondern setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

 

Die Einrichtungen finanzieren also die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Je höher also der Pflegegrad der Heimbewohner ist, desto höher ist der Zuschuss der Pflegeversicherung. So zahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel 2.005 Euro monatlich für einen Pflegegrad 5 und 770 Euro für einen Pflegegrad 2. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der individuellen Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.

 

Gleichzeitig richtet sich auch die erforderliche personelle Ausstattung nach diesem Schlüssel. Konkret wird sie in den Rahmenverträgen nach dem Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Diese Verträge werden je nach Bundesland geschlossen, so dass es hier durchaus Unterschiede gibt. So ist zum Beispiel in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4. Neben dem Umfang der personellen Ausstattung spielt natürlich auch die Höhe der Personalkosten eine wesentliche Rolle für die Kosten der Pflegeeinrichtung. Auch hier kommt es in der Regel auf unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern an.

 

Die Kombination dieser drei Gründe erklärt die möglichen regionalen Unterschiede in der Höhe des EEE. So fällt die durchschnittliche Finanzierungslücke für Pflegebedürftige in den einzelnen Bundeländern auch recht unterschiedlich aus. Sie reicht von monatlich rund 1.1030 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu über 2.250 Euro in Nordrhein-Westfalen.

 

Pflegezusatzversicherungen können helfen.

 

Angesichts dieser Zahlen ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig über das Risiko Pflegebedürftigkeit Gedanken zu machen. Denn im Fall der Fälle reicht die eigene Rente oder das Ersparte oft nicht aus, um die Eigenbeteiligung dauerhaft selbst zu finanzieren. Im Zweifel droht die Abhängigkeit vom Sozialamt und damit verbunden eine mögliche Heranziehung der Kinder zur Finanzierung.

 

Eine sinnvolle Möglichkeit, etwas gegen die drohende Finanzierungslücke zu tun, ist daher der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Den Bedarf dieser privaten, kapitalgedeckten Vorsorge erkennen immer mehr Menschen. Ende 2017 gab es in Deutschland schon mehr als 3,5 Millionen entsprechende Verträge. Mehr als 810.000 Menschen hatten eine entsprechende Versicherung mit einer staatlichen Förderung abgeschlossen. Denn an vielen Policen beteiligt sich der der Staat ab einem Eigenbeitrag von monatlich 10 Euro mit einem Zuschuss von 5 Euro. Für alle Zusatzversicherungen gilt aber: Je früher man sich dafür entscheidet, desto geringer ist dauerhaft der Beitrag.

 

Pflegeservices werden immer wichtiger

Haben Sie sich auch schon gefragt, wer kann mir helfen, wenn es zu einem Pflegefall kommt? Wer kann dann einem bei den zu trffenden Entscheidungen helfen, fachgerecht beraten und unterstützen? 

 

Dafür gibt es Pflegedienstleister die als Ansprechpartner und Berater unterstützend tätig sind. Einige private Pflegeversicherungen bieten auch solche Dienstleistungsberatungen im Rahmen ihrer Versicherungspolicen an. Auf was Verbraucher achten sollten? Sehen Sie dazu mehr in den folgenden, aktuellen Ratgeber-Filmbeiträgen von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de:

 

TIPP zur Pflegeabsicherung: Pflegeservices werden immer wichtiger!

 

Pflegeplatzgarantie – gibt es die?

 

Nie ins Heim!

 

Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste ziehen erste positive Bilanz

Den umfassenden Blick auf die Pflegebedürftigkeit eines Menschen bei der Begutachtung bewerten sowohl die Betroffenen als auch die Gutachter positiv. „Das neue Verfahren ist für die Versicherten und Angehörigen transparent und nachvollziehbar, denn alle elementaren Lebensbereiche werden angesprochen“, sagt Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS. Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz können nun besser begutachtet werden: „Sie sind vor allem im Anfangsstadium ihrer Erkrankung zwar meistens noch körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt oder sie zeigen belastendes Verhalten. Das wird nun besser berücksichtigt“, erläutert Fleer. Auch die Gutachter bestätigen, dass sie mit dem neuen Verfahren viel besser erkennen können, mit welchen Maßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden kann. Mit dem neuen Verfahren schätzen sie den Grad der Selbstständigkeit in sechs elementaren Lebensbereichen ein – von Mobilität, Selbstversorgung über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten bis hin zu Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. 

 

Dringende Fälle werden trotz erhöhtem Auftragsvolumen fristgerecht bearbeitet

 

Aufgrund des hohen Auftragsvolumens müssen Versicherte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis zu acht Wochen rechnen. Für dringliche Fälle gibt das Gesetz Fristen vor, in denen der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Leistungsbescheid durch die Pflegekasse erfolgt sein muss. So gilt für Pflegebedürftige beim Übergang vom Krankenhaus oder von der Reha-Einrichtung in die Pflege eine Ein-Wochen-Frist. Das heißt: Innerhalb von einer Woche stellt ein MDK-Gutachter die Pflegebedürftigkeit fest und die Krankenkasse erteilt einen entsprechenden Leistungsbescheid. Diese Ein-Wochen-Frist gilt auch für Begutachtungen bei Versicherten, die in der Palliativpflege sind. Wenn Angehörige eine Pflegezeit beantragen, so gilt eine Zwei-Wochen-Frist. Und bei Erstanträgen auf Heimpflege oder Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gilt eine 25-Arbeitstage-Frist. All diese Fristen werden aktuell vom MDK in rund 96 Prozent aller Fälle eingehalten. Für alle Begutachtungsfälle gilt: Der Leistungsanspruch gilt ab dem Tag, an dem jemand seinen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden auch nachträglich gewährt. Pflegegeld und andere Leistungen werden bei der Zuerkennung eines Pflegegrades nachgezahlt.

 

 

Die 115 als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Wo erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Informationen und Unterstützung? Wann besteht beispielsweise ein Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit? Welche Pflegegrade und welche Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege gibt es?

Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: "Wir haben in den letzten Jahren viel für die Pflege bewegt. Fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr bedeuten spürbar mehr Leistungen und Unterstützung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt.

Auch pflegende Angehörige haben nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten."

"Gute Pflege verdient höchsten Respekt. Das weiß jeder, der schon einmal auf die Unterstützung anderer angewiesen war, ob als Betroffener oder als Angehöriger. Es ist wichtig und gut, dass Fragen zur Pflege auch bei der 115 beantwortet werden", so Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern macht deutlich: "Die einheitliche Behördennummer 115 steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund - praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern."Beider 115 sind pflegende Angehörige und Pflegebedürftige immer richtig. Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Themen wie:

  • Pflegegeld
  • Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens
  • Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation
  • zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege

 

Gelder aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden oft nicht abgerufen

Es ist vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht bekannt, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung für die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden übernimmt. Jörg Veil, Geschäftsführer von Home Instead Seniorenbetreuung Deutschland, gibt einen Überblick.

 

Entlastungsleistungen

 

Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Das Geld kann für Hilfe im Alltag in Anspruch genommen werden. Dazu zählen beispielsweise gemeinsames Einkaufen und Kochen, Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt, ein Spaziergang oder gemeinsames Spielen. Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt. Wer im vergangenen Jahr die Leistungen nicht in Anspruch genommen hat, kann diese noch bis Juni 2018 für die Betreuung nutzen.

 

Verhinderungspflege

 

Bis zu 1.612 Euro jährlich stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für die Entlastung der pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Wer noch kein Geld aus der Kurzzeitpflege beansprucht hat, kann diesen Betrag um bis zu 806 Euro aufstocken. Diese Gelder können nicht ins folgende Jahr übertragen werden. Insgesamt unterstützt die Pflegekasse also jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für die Betreuung im eigenen Zuhause mit jährlich bis zu knapp 4.000 Euro. Zugelassene Dienstleister, wie beispielsweise von Home Instead, können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Die Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter kommen ins Haus und sind bei Bedarf auch im Umgang mit demenziell veränderten Menschen geschult.

 

Pflegehilfsmittel

 

Bis zu 40 Euro im Monat stellt die Pflegekasse für sogenannte "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" zur Verfügung. Das können zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Inkontinenzvorlagen sein. Bei notwendigen Pflegehilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühlen, Rollatoren oder Pflegebetten, trägt die Pflegekasse die gesamten Kosten.

 

Umbauten

 

Für sogenannte "Wohnumfeld-verbessernde" Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenliftes, die Türverbreiterung oder auch der Umbau des Bades, stehen pro Projekt bis zu 4.000 Euro und maximal 16.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Umbau gestellt wird.

 

Pflegeberatung

 

Jeder pflegende Angehörige hat einen Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. In diesem Gespräch wird auch geklärt, ob der Pflegegrad noch stimmt oder ob eine andere Einstufung gegeben ist. 

 

Pflegeversicherung: Leistungen zu erhalten ist mühsam

Die Leistungen der Pflegeversicherung haben sich verbessert. Sie zu erhalten, ist nach wie vor mühsam. Das ist das Ergebnis einer qualitativen Studie, die das Umfrageinstitut Forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen erstellt hat. „Wir haben vor allem zwei wichtige Erkenn tnisse gewonnen“, sagtSascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Pflegende Angehörige erleben die Antragstellung und die Phase, bis der Pflegegrad festgestellt ist, als sehr belastend. Sie fühlen sich unsicher und wenig informiert. Zum anderen nutzen sie Beratungsangebote eher selten.“

 

Mit der Pflegereform vor gut einem Jahr wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Seitdem wird der Pflegegrad anhand von Punktwerten ermittelt. Welche Erfahrungen pflegende Angehörige und Fachleute aus ambulanter und stationärer Pflege damit machen, untersuchte Forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen. Die meisten Teilnehmer gaben an, dass sie dringenden Informations- und Aufklärungsbedarf haben.

 

Informationen oft verwirrend

 

Als wichtige Informationsquelle nannten zahlreiche Befragte das Internet. Allerdings schätzten sie die dort bereitgestellten Informationen als unüberschaubar und eher verwirrend ein. Übereinstimmend äußerten Angehörige von Pflegebedürftigen den Wunsch, von Pflegekassen und Krankenhäusern aktiv beraten und informiert zu werden.

 

Beratungsangebote wenig bekannt

 

Die Studie macht auch deutlich, dass bestehende Beratungsangebote ihre Zielgruppe häufig nicht erreichen. Die Mehrheit der befragten Angehörigen kannte Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkte entweder nicht oder nutzte sie nicht. Auch Beratungsgutscheine der Pflegekassen für eine Beratung waren unbekannt.

 

Eigentliches Begutachtungsverfahren positiv bewertet

 

Sehr viel Unsicherheit besteht rund um die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Viele Befragte befürchteten, in diesem Prozess in eine Prüfungssituation zu geraten. Die Angehörigen wussten nicht, wie sie sich und die Pflegebedürftigen auf den Termin vorbereiten sollten. Den Begutachtungstermin selbst und das Gespräch mit den Gutachtern erlebte die Mehrheit der Befragten jedoch als angenehm. Auch das neue Begutachtungsverfahren bewerteten sie positiv. Das neue Verfahren berücksichtigt beim Ermitteln des Pflegegrades die individuellen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen und nicht mehr den Pflegeaufwand in Minuten.

 

Fazit aus Verbrauchersicht

 

Wer bei der Antragstellung und bei der Begutachtung von Pflegeexperten unterstützt wurde, ist deutlich weniger belastet und konnte mit dem Verfahren besser umgehen als Menschen ohne Unterstützung. Wer eine Beratung genutzt hatte, empfand diese als wichtige Orientierungshilfe.  Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen, rechtzeitig Unterstützung und Hilfe einzuholen und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

Pflegezusatzversicherung – nicht für jeden das Richtige

Wird jemand pflegebedürftig, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Die verbleibenden Kosten müssen die Betroffenen selbst übernehmen. Um diese Lücke zu schließen, kann eine private Pflegezusatzversicherung helfen. „Interessierte sollten sich jedoch stets individuell beraten lassen, ob ein Vertragsabschluss in ihrer Lebenssituation überhaupt sinnvoll ist“, so Rechtsexpertin Sabine Weiß-Gränzer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn der Beitrag der Pflegezusatzversicherung ist abhängig vom Gesundheitszustand, dem Alter bei Vertragsbeginn sowie den gewünschten Leistungen. „Hinzu kommt, dass der monatliche Beitrag für die Versicherung häufig auch im Pflegefall weiterhin bezahlt werden muss“, warnt die Verbraucherschützerin.

 

Im Wesentlichen gibt es drei Formen der privaten Pflegeversicherung: Die Pflegetagegeld-, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung.

 

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte einen bestimmten Betrag pro Tag zur freien Verfügung, unabhängig davon, ob er zu Hause von Angehörigen, von einem professionellen Pflegedienst oder im Heim gepflegt wird. Die Höhe richtet sich meist nach dem Pflegegrad. Das volle Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 4 oder 5 gezahlt. In den unteren Pflegegraden erhält der Versicherte nur einen anteiligen Tagessatz. Der Beitrag kann im Laufe der Zeit steigen.

 

Eine Pflegekostenversicherung erstattet bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze die nachgewiesenen Pflegerestkosten einer professionellen Pflege zu Hause oder im Heim. Pflegen nur Familienangehörige, zahlt der Versicherer einen monatlichen Betrag. Rechnungen müssen dann nicht vorgelegt werden. Gezahlt wird in der Regel erst ab Pflegegrad 2. Auch bei dieser Versicherungsform können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen.

 

Bei der Pflegerentenversicherung zahlt der Versicherer beim Vorliegen der Pflegebedürftigkeit eine bei Vertragsbeginn festgelegte monatliche Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird meist ab Pflegegrad 2 gezahlt. Die Rente steht auch hier zur freien Verfügung. Die Beiträge sind bei dieser Form der Zusatzversicherung stabil, dafür ist die Versicherung aber deutlich teurer. 

 

Kommt die eine oder andere Versicherung für Verbraucher in Betracht, kann ein Abschluss auch an Gesundheitsfragen scheitern. Denn bei bestehenden Erkrankungen kann der Versicherer den Vertragsabschluss ganz ablehnen oder zumindest Risikozuschläge erheben oder Leistungen für bestimmte Situationen ausschließen. In diesen Fällen ist es wichtig, zu prüfen, ob die Versicherung sich überhaupt noch lohnt.

 

Eine Alternative kann manchmal der sogenannte „Pflege-Bahr“ sein, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung. Im Unterschied zu rein privaten Versicherungen fällt hierfür keine Gesundheitsprüfung an, der Versicherer darf Interessenten also nicht abweisen. Die Versicherung wird mit fünf Euro im Monat staatlich gefördert. Der Schutz greift jedoch nur bis zu relativ niedrigen Summen. Deshalb lohnt sich der Pflege-Bahr meist nur als Zusatz zu einem nicht geförderten Tarif.

 

Kommt eine Pflegezusatzversicherung in Frage, sollten Verbraucher diese vor Vertragsschluss genau prüfen und auf folgende Mindestanforderungen achten:

 

• Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sollte sich an der Einstufung der gesetzlichen Pflegekassen orientieren

• Bei stationärer Pflege sollte der Vertrag für den Pflegegrad 2 bis 5 stets den gleichen Leistungsbetrag vorsehen – denn der Eigenanteil im Pflegeheim ist ab Pflegegrad 2 immer der gleiche

• Bei der Pflege zu Hause sollten die Leistungen identisch sein, egal ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste erfolgt

• Der Vertrag sollte keine Warte- und Karenzzeiten vorsehen

• Im Leistungsfall sollte eine Beitragsbefreiung vorgesehen sein

 

Pflegefall kann jeder werden! Was dann?

Wie ist man gegenüber einem Pflegefall abgesichert? Reicht die staatliche Pflegeversicherung nicht aus? Muss man für seine Eltern zahlen wenn es nicht reicht? Mehr dazu in diesem Videobeitrag zur Studie Pflegeabsicherung.

Risiko Pflegefall: Kann ich mir das als Rentner leisten?

Video-Diskussionsrunde zu den Themen: Wie hoch ist das Risiko dass man zu einem Pflegefall wird? Wie alt werden die Deutschen künftig werden? Gibt es dann ausreichend Pflegeplätze? Ist das Pflegerisiko eines der am meisten unterschätzten Risiken der Deutschen? Wie teuer sind Pflegeplätze und was bieten Versicherungsgesellschaften an Absicherung an?

 

Es diskutieren Lars Georg Volkmann, Vorstandsmitglied der VPV Versicherungen, Gerd Güssler, Geschäftsführer des Versicherungs - Analysehauses KVPro, Prof.Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer IFA, Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften, und Friedrich A. Wanschka, Chefredakteur Verbraucherfinanzen-Deutschland.de.

Repräsentative Umfrage: Bereitschaft zur Pflege von Familienangehörigen geht zurück

Jeder Fünfte Bundesbürger würde ein Familienmitglied rund um die Uhr pflegen. Allerdings hat die Bereitschaft der Deutschen zur umfassenden Betreuung ihrer Angehörigen stark nachgelassen. So wollten vor fünf Jahren noch doppelt so viele die Rundumpflege übernehmen. Auch der Anteil derer, die ihren Familienmitgliedern die Unterstützung im Pflegefall komplett verweigern, ist von rund sechs auf elf Prozent gestiegen. Dies ergab die Studie "Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter" der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.

 

Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern - hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen. "Offensichtlich fällt es dieser Gruppe immer schwerer, Beruf und Pflege miteinander in Einklang zu bringen", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. "Es ist daher richtig, dass der Gesetzgeber hier aktiv werden will. Ein erster Ansatz ist es, Berufstätigen durch eine Pflegeauszeit die Möglichkeit einzuräumen, sich um ihre Angehörigen zu kümmern." So ist bei Hausfrauen und -männern die Bereitschaft zur Pflege mit 27 Prozent deutlich höher.

 

Konkrete Hilfsleistungen gefragt

 

Insgesamt werden in der Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung und sich verändernder Familienstrukturen immer weniger Pflegebedürftige überhaupt auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können - darüber machen sich die Befragten keine Illusionen. Sie wollen daher vorsorgen - und zwar vor allem, um sich im Pflegefall Assistance-Leistungen finanzieren zu können. Dabei rangiert die Haushaltshilfe mit 60 Prozent an erster Stelle. Mehr als jeder Zweite will außerdem sparen, um sich eine bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch ein Nicht-Familienmitglied leisten zu können. "Diese Zahlen beweisen: Die Bundesbürger wissen, dass sie in der Zukunft auch im Pflegefall immer häufiger auf sich allein gestellt sein werden. Es gilt nun, das Angebot an Unterstützungsleistungen zu diversifizieren. Wir benötigen in der ambulanten Pflege neue und kreative Angebote, die den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen", so der ZQP-Vorstandsvorsitzende.

 

Pflege: Bei Qualitätssiegeln und Zertifikaten den Durchblick behalten

Neue Checkliste des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen schnelle Übersicht zu Siegeln und Zertifikaten in der Langzeitpflege

 

In Deutschland gibt es verschiedene Qualitätssiegel und Zertifikate, mit denen sich Pflegeeinrichtungen und -dienste die Umsetzung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung bescheinigen lassen können. Dazu gehören zum Beispiel Bereiche wie Hygienestandards oder das Medikamenten- und Fehlermanagement. Die Prüfung erfolgt freiwillig und in der Regel durch eine externe Stelle. Jedoch ist der Markt für diese Nachweise nur schwer zu durchschauen. Vor allem für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es schwierig, die Bedeutung von derzeit etwa 20 gebräuchlichen Siegeln und Zertifikaten einschätzen zu können.

 

Um die Orientierung hierbei zu erleichtern, hat das ZQP zentrale Informationen zu Siegeln und Zertifikaten, die in der Langzeitpflege in Deutschland häufig Anwendung finden, in einer Übersicht zusammengefasst. Interessierte können sich so zum Beispiel einen Überblick darüber verschaffen, was die einzelnen Siegel bzw. Zertifikate bedeuten, wer die Prüfungen der Kriterien durchführt und vor allem wo man weiterführende Auskünfte bekommen kann.

 

Als Basis für die Entscheidung, welches Heim oder welcher Dienst gut pflegt, taugen die Prüfbescheinigungen jedoch kaum. Denn über die tatsächliche Pflegequalität sagen diese eher nichts aus. Allerdings können sie Hinweise zu bestimmten Strukturen und Prozessen der Pflegeangebote geben. Siegel und Zertifikate sind meist nicht miteinander vergleichbar, da Prüfverfahren und konkrete Prüfinhalte unterschiedlich und zudem nicht immer transparent sind.

 

Da also Siegel und Zertifikate - sowie auch die offiziellen Pflegenoten - für Pflegebedürftige und Angehörige keine hinreichenden Aufschlüsse über die Pflegequalität bieten und schon gar nicht Auskunft darüber geben können, ob ein Angebot zu den persönlichen Bedürfnissen passt, ist es wichtig, sich selbst ein Bild zu machen.

 

Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP, erklärt dazu: "Gerade wenn ein Pflegeheim gesucht wird, ist es wichtig, selbst vor Ort einen Eindruck zu gewinnen: Wie ist die Personalausstattung? Wirken die Pflegekräfte freundlich oder gehetzt? Zudem sollte man sich erkundigen, ob das Leistungsspektrum und die Atmosphäre zu den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen passen. Gespräche mit dem Personal, wenn möglich auch mit den Pflegebedürftigen oder dem Heimbeirat, können helfen, ein Gefühl für die Einrichtung zu entwickeln." Die ZQP-Übersicht Siegel und Zertifikate ist das Ergebnis einer systematischen, stiftungseigenen Recherche und unter www.zqp.de kostenlos zugänglich.

 

Seniorenheim: Darauf sollten Sie bei der Suche achten

Bei der Wahl der Pflegeheims gibt es einige Dinge zu beachten. Das fängt beim eigenen Zimmer an, kann aber auch die Verpflegung und die Pflegeleistung des jeweiligen Heimes betreffen. Die ARAG Experten zeigen auf, worauf Sie bei der Wahl des neuen Ruhesitzes ankommt.

 

Auf die Bedürfnisse kommt es an
Wenn plötzlich das Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist, entscheiden sich viele Senioren, in ein Heim zu ziehen. Oft treffen auch die Verwandten diese Entscheidung, nämlich dann, wenn sie die Pflege der Familienangehörigen nicht selbst leisten können. Die Frage, welches Pflegeheim das richtige ist, stellt die meisten vor eine große Herausforderung. Was viele bei der Wahl nicht bedenken ist, dass sich die Bedürfnisse der Betroffenen mit der Zeit ändern können.
 
Auf die Pflegeleistung achten
Eine gute und ausreichende Pflegeleistung des Heims sollte bei der Entscheidungsfindung unbedingt eine Rolle spielen. Die meisten Beschwerden von Heimbesuchern betreffen nämlich Unzulänglichkeiten in diesem Sektor. ARAG Experten empfehlen, sich bei der Wahl des Heims ausreichend Zeit zu lassen und dort auch mal einen "Überraschungsbesuch" abzustatten. Sprechen Sie mit den Heimbewohnern und machen Sie sich einen Eindruck vom Pflegepersonal. Wie geht dieses mit den Bewohnern um? Wie ist die Atmosphäre? Auch sollten Sie sich erkundigen, ob das Pflegepersonal häufig wechselt oder ob die Heimbewohner nach Möglichkeit immer von der selben Person versorgt werden. Was viele nicht wissen: Die Pflegeheime unterstehen Qualitätskontrollen, die seit 2009 auch im Internet oder im Pflegeheim selbst veröffentlicht werden müssen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf den Service der Krankenkassen hin, die nicht nur geeignete Pflegeheime heraussuchen, sondern auch gleich die Pflegenote der einzelnen Unterkunft mitliefern.
 
Unterschreiben Sie nichts ungelesen
Viele Heime behalten sich zum Beispiel vor, ihren Bewohnern nach Bedarf ein anderes Zimmer zuzuweisen. Auf solche Klauseln sollten Sie unbedingt achten und diese gegebenenfalls aus dem Vertrag streichen lassen. Davon auszunehmen ist natürlich ein erforderlicher Zimmerwechsel beispielsweise durch eine geänderte Pflegestufe. Auch sollten Sie genau darauf achten, welche Zimmerausstattung im Vertrag vorgegeben ist und wie der tatsächliche Zustand ist. Das gilt auch bei der Verpflegung. Kommt alles frisch auf den Tisch oder doch eher aus der Konserve? Auch hier geben die Pflegenoten eine gute Übersicht über die Gesamtleistung. Bewertet werden nämlich laut ARAG Experten nicht nur die Qualität der Pflege, sondern auch der Umgang mit den Bewohnern, die Betreuung bzw. das soziale Angebot, der Wohnungs- und Hygienezustand sowie die Verpflegung.
 

Linktipps der Redaktion

Druckversion | Sitemap
© Verbraucherfinanzen-Deutschland.de