Zahnzusatzversicherungen sind populär – aber oftmals überschätzt
Vom Zahnersatz bis zur Kieferorthopädie – immer mehr gesetzlich Krankenversicherte setzen auf die private Zahnzusatzversicherung. Laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) schlossen die Bundesbürger im Jahr 2022 rund 612.200 neue Verträge ab, ein Plus von 3,43 Prozent zum Vorjahr. Insgesamt hatten die Deutschen 2022 rund 18,44 Millionen Zahnzusatzverträge. „Und das, obwohl nur sehr wenige Zahnzusatztarife eine vollständige Erstattung für höherwertigen Zahnersatz und privatärztliche Rechnungsanteile bieten, zum Beispiel für Funktionsanalytik oder spezielle Formen der Schmerzausschaltung. Auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt beziehungsweise, wenn die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erfolgt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen beim Zahnersatz in der Regel einen Eigenanteil tragen. Die Krankenkassen decken grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, die als Standardbehandlung gilt. Durch regelmäßige Führung des Bonushefts ist es möglich, den Zuschuss bei Regelversorgung auf bis zu 75 Prozent zu erhöhen. Die Krankenkassen übernehmen vor allem zweckmäßige Behandlungen wie eine Brücke aus Metall, die aus medizinischer Sicht ausreichend sind. Für hochwertigere Zahnersatzlösungen können jedoch beträchtliche Eigenkosten anfallen, die sich oft im Bereich von Hunderten bis Tausenden von Euro bewegen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher glauben, dass Zahnzusatzversicherungen die entstandenen Aufwendungen vollständig abdecken. Das ist ein Irrglaube. Trotz hoher Prämien treten häufig Deckungslücken auf. Diese können im Leistungsfall zu Schwierigkeiten oder Kürzungen führen“, sagt Boss. Beispielsweise beschränken viele Verträge die Kostenerstattung auf eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer. Bei den Zahnzusatzverträgen kommt es fast immer auch dazu, dass Versicherer fehlende Zähne ausschließen oder einen Risikozuschlag pro fehlendem Zahn verlangen. Außerdem ist die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren in der Regel gestaffelt und in der Höhe begrenzt (teilweise auch dauerhaft).
Aufgrund der hohen Prämien ist es für Personen mit einer guten Zahngesundheit oft sinnvoller, Geld für eventuelle Zahnersatz selbst anzusparen – zum Beispiel in Höhe der Prämie für einen guten Zahnzusatztarif. Verliert man beispielsweise in seiner Jugend bei einem Sportunfall den Schneidezahn, legt aber über die Jahre ausreichend Geld zurück, führt der Einsatz einer neuen Krone im Erwachsenenalter nicht zu finanziellen Problemen. „Letztlich kann eine Zahnzusatzversicherung nur für Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich vorteilhaft sein, die aufgrund einer schlechten Zahngesundheit mit mehreren Behandlungen und hochpreisigem Zahnersatz rechnen. Jedoch ist hier die Krux: Haben Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Zähne, wird ihnen eine vollumfängliche Zahnzusatzversicherung meistens verwehrt oder sie bekommen die Versicherung nur mit Leistungsausschlüssen oder mit Risikozuschlägen“, sagt Boss.
Fazit: Da die Zahnzusatzversicherung zu den grundsätzlich weniger wichtigen Versicherungen zählt, sollten Verbraucher*innen zuerst die für den eigenen Bedarf wichtigsten Versicherungen abschließen. Entscheiden sie sich dann zusätzlich für eine Zahnzusatzversicherung, ist es ratsam, entsprechend viel Geld für einen möglichst guten Vertrag in die Hand zu nehmen, so der Bund der Versicherten (BdV).
Wer ins Ausland verreist, sollte auf alle Fälle eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben, so der ADAC. Sie deckt weltweit Krankheitskosten und einen Rücktransport des Patienten nach Deutschland ab. Gesetzliche Krankenkassen leisten allenfalls bei Reisen innerhalb Europas, und auch da übernehmen sie nicht alle Auslagen, zum Beispiel keinen Krankenrücktransport.
Bei medizinischen Behandlungen im Ausland können schnell Kosten von mehreren Tausend Euro fällig werden. Richtig teuer wird es, wenn ein Patient aus dem Urlaubsland zurück nach Deutschland geflogen werden muss. So schlägt ein Intensivtransport mit einem der vier Ambulanzflugzeuge des ADAC von Mallorca mit 24.000 Euro zu Buche, von Kreta mit 28.000 und aus Antalya mit 31.000 Euro.
Zu den teuersten Fällen im Jahr 2020 zählten zwei Patienten, die jeweils in Thailand erkrankten. Bei einem von ihnen, der die Diagnose Hirnblutung mit massiver Hirnschwellung hatte, wurden ca. 360.000 Euro für Krankenhauskosten und den Ambulanzflug nach Deutschland fällig. Beim zweiten Patienten, der unter einer Entzündung der Gallenblase und Lungenproblemen litt, summierten sich die Kosten auf insgesamt rund 350.000 Euro. Die Kosten für einen Auslandskrankenschutz sind im Vergleich dazu verschwindend gering.
Krankenrücktransport trotz Corona
Ob ein Krankenrücktransport von ADAC Premium- und Plus-Mitgliedern oder Versicherten des ADAC Auslandskrankenschutzes nach Deutschland erfolgen kann, hängt weiterhin von den Quarantäne-Bestimmungen ab - sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland. Im Jahr 2021 gab es insgesamt 5.400
In Deutschland gilt aktuell die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 1. Juni 2022. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes findet man die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder.
Derzeit zählt der ADAC Ambulanz-Service vier Flugzeuge zu seiner Flotte, zwei Dornier 328 Jet sowie zwei Learjet 60XR. Er führt Transporte auch durch, wenn eine Reisewarnung besteht. Allerdings kann es aufgrund des höheren Organisationsaufwandes zu Verzögerungen kommen. Die Intensivbettenknappheit in deutschen Krankenhäusern spitzt sich je nach Infektionslage zu.
Auch bei einem Lockdown werden alle Möglichkeiten ausgelotet. Ein positiver Corona-Test allein stellt keinen Grund für einen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar. Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung und einer medizinischen Unterversorgung vor Ort dagegen werden in jedem Fall alle zur Verfügung stehenden Transportoptionen geprüft. Diese reichen von regionalen Verlegungen in Zentren mit einer höheren Versorgungsmöglichkeit bis hin zum Rücktransport per Ambulanzflug unter Isolationsbedingungen. Jeder Einzelfall wird auf bestehende Optionen geprüft, unter Berücksichtigung der von den jeweiligen Behörden vorgegebenen Restriktionen.
Bis dato konnte der ADAC Ambulanz-Service alle Patienten, bei denen dies medizinisch angezeigt war, in deutschen Krankenhäusern unterbringen. Die Bettensuche und die Klärung der Einreiseformalitäten können zu Spitzenzeiten jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen, sodass mit längeren Liegezeiten im Ausland zu rechnen ist.
Für viele rückt der Urlaub langsam näher. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher stehen dabei vor der Entscheidung, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Doch ist das wirklich nötig? Auch andere private Zusatzversicherungen haben viele ergänzende Leistungen im Gepäck. Welche Police ist sinnvoll und welche lohnt sich nicht für jeden?
Auslandskrankenversicherung: Wichtig für viele Urlauber
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist grundsätzlich für jeden empfehlenswert, der reist. „Urlauber sind zwar auch durch die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland versichert, allerdings nur in bestimmten Ländern“, gibt Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, zu bedenken. Auch die Kosten für einen eventuellen Rück-transport nach Deutschland erstattet die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es empfiehlt sich, den gesetzlichen Leistungsumfang durch eine private Auslandsreiseversicherung zu ergänzen.
Zahnzusatzversicherungen: Nicht für jeden sinnvoll
Wer etwa eine Zahnlücke mit hochwertigem Zahnersatz beheben lassen möchte, erhält von der gesetzlichen Kasse bestenfalls nur einen Zuschuss. Dieser orientiert sich an der einfachen Versorgung. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst bezahlen. Gute Zusatzversicherungen sind nicht billig, können aber den Eigenanteil für kostspielige Behandlungen erheblich reduzieren. Eine teure Police ist jedoch nicht für jeden das Richtige. „Wer sich mit einfachem Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung zufriedengibt und bereit ist, die Restkosten selbst zu zahlen, braucht keine kostspielige Zahnzusatzversicherung“, so Landorff. Wer auf einen ergänzenden Schutz aber nicht verzichten möchte, kann nach günstigen Verträgen suchen, die die einfache Kassenleistung noch etwas aufstocken.
Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung: Das kann teuer werden
Im Krankenhaus liegen gesetzlich Krankenversicherte üblicherweise im Mehrbettzimmer und werden durch den diensthabenden Arzt behandelt. Wem eine Chefarztbehandlung wichtig ist, für den kann eine stationäre Zusatzversicherung sinnvoll sein. „Ein 35-Jähriger zahlt für einen Einbettzimmertarif mit Chefarztbehandlung jedoch schnell mehr als 30 Euro monatlich“, sagt der Experte. Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung auch noch einen Extra-Beitrag verlangen. Wer in erster Linie Wert auf eine bessere Unterbringung legt, nicht aber auf die Chefarztbehandlung, der sollte sich den Abschluss einer Zusatzversicherung gut überlegen. „In diesem Fall kann es sinnvoll sein, den Aufpreis für die bessere Zimmerunterbringung selbst zu zahlen, statt jahrelang mit einem hohen Beitrag für die Zusatzversicherung finanziell belastet zu werden“, gibt der Experte zu bedenken.
Private-Pflegezusatzversicherung: Beiträge sind gestiegen
Private Pflegezusatzversicherungen sollen Restkosten bei der Pflege abfedern. Diese entstehen, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Durch Beitragsanpassungen gerieten in den letzten Jahren viele Versicherte unter Druck. Kündigt man, ist bei vielen Pflegezusatztarifen das eingezahlte Geld weg. „Wer schon zu Beginn den Beitrag nur mit Mühe aufwenden könnte, sollte lieber keine private Pflegezusatzversicherung abschließen“, rät Bastian Landorff.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Corona-Krise einen Zahnarztbesuch vermieden. Doch irgendwann wird der Gang in die Praxis unumgänglich. Wer größere Probleme hat, könnte bei den Kosten für den Zahnersatz eine unangenehme Überraschung erleben, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. Zusatzversicherungen sollen vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen schützen. Doch für wen ist dieses Produkt interessant und worauf ist bei der Auswahl zu achten?
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nur mit dem sogenannten Festzuschuss an den Kosten für Brücken, Kronen und anderen Zahnersatz. „Orientierung hierfür ist die Regelversorgung, nicht die Versorgung, die der Patient tatsächlich erhält“, sagt Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Sieht der Zahnarzt ein teures Zahnimplantat vor, müssen gesetzlich Versicherte einen großen Teil der Kosten selbst tragen“. Wer sich mit einem einfachen Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung zufrieden gibt und bereit ist, den restlichen Anteil aus eigener Tasche zu zahlen, braucht keine Zahnzusatzversicherung. Für andere kann eine ergänzende Absicherung sinnvoll sein. Es gibt günstige Tarife, die lediglich den Kassenanteil aufstocken. Leistungsstarke Policen ermöglichen hingegen einen hochwertigen, teuren Zahnersatz. „Verbraucher sollten sich fragen, ob für sie die Rechnung aufgeht. Wollen sie tatsächlich einen höheren Beitrag für umfangreichere Leistungen bezahlen?“, gibt Bastian Landorff zu bedenken.
Vorsicht: Der Beitrag kann sich nach Vertragsschluss erhöhen
Der zu zahlende Beitrag richtet sich bei bestimmten Angeboten nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Bei anderen Versicherungen erhöht sich jedoch der Beitrag während der Vertragslaufzeit bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen sprunghaft. Bei beiden Produktvarianten halten es sich Anbieter grundsätzlich vor, den Beitrag auch nach Vertragsschluss zu erhöhen. Dann nämlich, wenn sie mehr Leistungsausgaben haben, als im Vorfeld berechnet. „Wer also schon zu Beginn die Kosten für das Produkt kaum schultern kann, sollte von einer Police Abstand nehmen“, rät Versicherungsexperte Landorff.
Die Leistungen der Policen unterscheiden sich in zahlreichen Punkten. Während einige Produkte ausschließlich die Kostenerstattung für Zahnersatz vorsehen, zahlen andere auch für Parodontosebehandlungen oder die professionelle Zahnreinigung. Bestimmte Versicherungen übernehmen keine Kosten für den Knochenaufbau bei der Implantatversorgung oder legen eine Höchstzahl an erstattungsfähigen Implantaten fest. „Es empfiehlt sich daher, die Versicherungsbedingungen vorab sorgfältig durchzusehen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Leistungen auch tatsächlich enthalten sind“, rät Bastian Landorff.
Jeder, der regelmäßig verreist, sollte eine Reisekrankenversicherung haben. Die gesetzlichen Kassen zahlen im Fall von Krankheit oder Unfall im Ausland nicht den Rücktransport. Bei der Wahl der Versicherung sollten die Kunden darauf achten, dass "im medizinisch sinnvollen Fall" gezahlt wird, nicht nur im "medizinisch notwendigen", wie der Finanzexperte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät. "Medizinisch notwendig" bedeutet, dass der Transport nur bezahlt wird, wenn die Verletzung oder Krankheit am Urlaubsort nicht adäquat versorgt werden kann. In den meisten europäischen Ländern ist das nicht der Fall. "Medizinisch sinnvoll" hingegen meint, dass die Aussicht auf Heilung zu Hause als besser erachtet wird, weil Patienten etwa keinen Dolmetscher im Krankenhaus brauchen und Angehörige sich kümmern können.