Gut versichert auf Reisen: Darauf sollten Sie achten

 

Die Temperaturen steigen und viele Menschen sind gedanklich schon in ihrem Sommerurlaub. Trotz aller Vorfreude sollte auch bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherung nicht vergessen werden. „Erleidet man auf Reisen einen Unfall oder erkrankt, ist das nicht nur ärgerlich, es kann auch zu erheblichen Kosten führen. Um sich vor diesen zu schützen, ist es ratsam, vor dem Urlaub die richtigen Versicherungen abzuschließen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Der Verbraucherschutzverein erläutert, welche Versicherungen Reisende wirklich brauchen, auf welche sie getrost verzichten können und wo Fallstricke lauern.

 

Die wichtigste Versicherung bei Auslandsreisen ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. „Beim Abschluss sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist“, sagt Boss. Zudem sollte eine Erkrankung, die vor Reisebeginn bestanden hat, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert. Weitere wichtige Kriterien, die eine ARKV ausmachen, finden Sie im Blogbeitrag „Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese neun Kriterien sollten Sie achten“. Vorsicht ist bei Reisekrankenschutz geboten, der bei Kreditkarten eingeschlossen ist. Häufig bleiben die Leistungen deutlich hinter denen einer gesonderten ARKV zurück: So sind beispielsweise die Rettungs- und Bergungskosten sowie ein provisorischer Zahnersatz nicht versichert oder die Versicherung behält sich vor, Versicherte im Ausland in ein anderes Krankenhaus zu verlegen.

 

Reisegepäck- und -rücktrittversicherungen hält der Verbraucherschutzverein für grundsätzlich ungeeignet, da sie keine Risiken absichern, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden. Zudem ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können: Etwa, wenn in den jeweiligen Bedingungen der Reiserücktrittversicherung nicht genau definiert und anhand von Beispielen erläutert wird, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist. Reiserücktritte und -abbrüche aufgrund von psychischen Reaktionen sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherer können zudem in der Reisegepäckversicherung die Leistung kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Insbesondere bei Diebstahl und Beraubung wird den Geschädigten häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwierig“, sagt Boss.  Wertsachen wie Schmuck oder teure Elektronik und Sportgeräte sind häufig nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.

 

Häufig werden die Reiseversicherungen im Bündel angeboten: etwa als Reiserücktrittversicherung mit -kranken-, -haftpflicht-, -unfall- und -gepäckversicherung. Auch vom Abschluss eines solchen Pakets rät der Verbraucherschutzverein ab. Für den Reisekrankenschutz ist ein eigenständiger Vertrag empfehlenswert. Und Risiken, die im In- und Ausland gleichermaßen drohen (beispielsweise Haftpflicht und Arbeitskraftverlust), sollten durch Versicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz abgesichert werden (beispielsweise eine Privathaftpflicht- und eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung).

 

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Überflüssig oder unverzichtbar? Reiseversicherungen im Check

 

Das sollten Verbraucher:innen bei der Urlaubsplanung beachten

 

Viele Reiseanbieter bewerben Reiseversicherungen, damit ihre Kund:innen sorglos ihren Urlaub antreten können. „Nicht jede Versicherung ist aber auch sinnvoll, und manche ist zu teuer“, sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Statt vermeintliche Rundum-sorglos-Pakete zu buchen, sollten Verbraucher:innen tatsächliche Lücken in ihrem Versicherungsschutz überprüfen und diese – falls nötig -schließen.“ Der Experte erklärt, welche Versicherungen wirklich wichtig sind und worauf man getrost verzichten kann.

 

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland?

 

Gesetzlich Versicherte können mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte – sie befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Krankenversicherungskarte – in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und auch dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die während der Reise notwendig werden und nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland aufgeschoben werden können. Das gilt sowohl für ambulante ärztliche Behandlungen in einer Praxis als auch für stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus oder notwendige Medikamente. Für die Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie für Versicherte im jeweiligen Urlaubsland. Sollten die Behandlungskosten im Reiseland höher sein als in Deutschland, muss der Betroffene die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Nicht bezahlt wird zudem ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Daher gehört eine Auslandsreise-Krankenversicherung in jedes Gepäck.

 

Was deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung ab?

 

Für Reisen außerhalb Europas besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen kein Versicherungsschutz. Mit einigen Staaten, wie der Türkei oder Tunesien, gewährleistet allerdings ein Sozialversicherungsabkommen die Krankenbehandlung deutscher Staatsbürger:innen im jeweiligen Land. Der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung ist trotzdem dringend zu empfehlen. Sie gilt weltweit und beinhaltet u.a. Arztbesuche, stationäre Behandlungen, Krankentransporte und bestimmte Zahnbehandlungen. Der Umfang kann je nach Versicherung variieren und sollte vor dem Vertragsschluss genau geprüft werden. Auch wichtig zu wissen: Arztbesuche im Ausland müssen aus eigener Tasche vorgestreckt werden. Mit den entsprechenden Belegen können Betroffene das Geld dann von der Versicherung zurückfordern.

 

Wie sinnvoll ist eine Reiserücktrittversicherung?

 

Eine Reiserücktrittversicherung ist nicht für jede Reise nötig. Sinnvoll kann sie bei besonders teuren Reisen sein oder bei Urlauben mit Kindern. Der Beitrag für eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung hängt vom Reisepreis, dem Leistungsumfang und in vielen Tarifen vom Alter des Versicherten ab. Bei mehreren Reisen im Jahr kann sich ein Jahresvertrag lohnen. Dann ist jede einzelne Reise im Jahr bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Familien können auch einen Familienjahresvertrag abschließen. Versicherungsschutz besteht dann auch für einzelne Familienmitglieder, wenn sie allein reisen.

 

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

 

Die Reisegepäckversicherung bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Auf das Gepäck muss zum Beispiel bei einer Zugfahrt so aufgepasst werden, als wäre es nicht versichert. Auch kann der Verlust oder die Beschädigung bestimmter Dinge ausgeschlossen sein, wie zum Beispiel von Brillen oder Kameras, oder diese werden nur zum Teil ersetzt. Vergessenes oder Verlorenes Reisegepäck ist ebenfalls nicht versichert. Häufig kann auf anderem Wege ein Ersatz des Schadens erreicht werden: Befindet sich das Gepäck zum Beispiel im Gewahrsam der Fluggesellschaft, muss diese vorrangig den Schaden ersetzen. Übernimmt diese nicht den gesamten Schaden, kann ggf. die Reisegepäckversicherung einen Teil ersetzen. Bei einem Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer ist der Verlust des Gepäcks im Rahmen einer Hausratversicherung meist versichert.

 

Greift die Privat-Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

 

Haftungsrisiken bergen ein enormes Schadenspotenzial. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Opfer Schadenersatz leisten. Ein Haftpflichtfall kann in die Millionen gehen und damit die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist daher die wichtigste Versicherung. Viele Privathaftpflichtversicherungen gelten bei einem Auslandsaufenthalt von nicht mehr als einem Jahr weltweit. Der Abschluss einer speziellen Urlaubshaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht nötig.

 

Welchen Versicherungsschutz brauche ich bei einem Mietwagen?

 

Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, schließt in der Regel mit dem Mietvertrag zumindest auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, besser noch einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung. Es gilt dann die Deckungssumme des jeweiligen Urlaubslandes. Da diese sehr niedrig sein kann, ist die sogenannte „Mallorca-Police“ wichtig, die den Kfz-Haftpflichtschutz auf deutsches Niveau anhebt. Diese besteht meist über den Versicherungsvertrag für das eigene Auto oder ist eine zusätzliche Versicherung für den Mietwagen.

 

Warnung vor Rundum-sorglos-Paketen

 

Versicherungsprodukte, die als Rundum-sorglos-Pakete von den Reisebüros und Online-Portalen verkauft werden, decken fast alle Reiserisiken ab: Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung. In den meisten Fällen sind diese Pakete überflüssig und viel zu teuer. Besser ist es, den bereits vorhandenen Versicherungsschutz um notwendige Reiseversicherungen zu ergänzen.

 

 

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