Welche Versicherungen enden mit dem Todesfall, welche nicht?

 

Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, worauf Hinterbliebene im Todesfall achten müssen

 

Von Behörden über Banken bis Versicherungen – im Todesfall müssen Angehörige diverse Unterlagen bei den unterschiedlichsten Institutionen vorlegen. „Stirbt ein Familienmitglied, müssen Angehörige den Todesfall schnellstmöglich bei den jeweiligen Versicherungen melden, insbesondere bei denen mit Todesfallleistung. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht alle Versicherungsverträge mit dem Todesfall enden. Es gibt es auch solche, die fortgeführt werden können oder automatisch auf die Erben übergehen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

 

Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers (VN). Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des VN fortsetzen. Stirbt eine (mit)versicherte Person, die nicht der VN ist, endet der Vertrag automatisch mit ihrem Tod.

 

Anders sieht es bei folgenden Beispielen aus:

 

Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Ableben bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt. Übernehmen Erben die Wohnung, werden sie neuer Versicherungsnehmer.

 

Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wird die Prämie dann vom überlebenden Ehegatten weitergezahlt, wird dieser auch automatisch neuer Versicherungsnehmer.

 

Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Erben können in der Regel mit Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

 

Auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen. Dann geht der Vertrag auf den Erwerber über, der wiederum berechtigt ist, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Wusste er nichts vom Bestehen des Vertrages, beginnt die Kündigungsfrist erst ab Kenntnis. Der Erwerber darf dann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

 

„Bei einem Todesfall fällt es schwer, sich unverzüglich um Formalitäten zu kümmern. Doch eine schnelle Reaktion ist sehr wichtig, damit Versicherer die Leistungen nicht verweigern“, sagt Boss. Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

 

Im ersten Schritt kann die Meldung per E-Mail erfolgen. Die benötigten Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalls können später nachgereicht werden (am besten Kopien per Einschreiben versenden). Welche Dokumente die Versicherer benötigen, hängt von der Art der Versicherung ab. „Im Idealfall sammelt man alle potenziell erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu gehören der Toten- und Versicherungsschein, die Geburts- und Sterbeurkunde sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Kam der Verstorbene aufgrund eines Unfalls ums Leben, benötigen Angehörigen auch einen Arztbericht“, sagt Boss.

 

Versicherungen: Was sich 2023 für Verbraucher*innen ändert

 

Zum anstehenden Jahreswechsel klärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) über wichtige Änderungen im Versicherungsbereich auf.

 

GKV: Versicherungspflichtgrenze steigt um 3,5 Prozent

 

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird erhöht. Und zwar um rund 3,5 Prozent auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro). Damit bleiben Arbeitnehmer*innen, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro liegt, in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Bei Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

 

Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bruttoeinkommen der/des Versicherten. Bei der Berechnung des Beitrages wird dieses bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Sie steigt von 58.050 Euro auf 59.850 Euro (2023) bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich (2023).

 

Wohngebäudeversicherung: spürbare Beitragserhöhungen

 

Am Baupreisindex für Wohngebäude lässt sich die Preisentwicklung für Ein- und Mehrfamilienhäuser nachweisen – und zwar nur für das Bauwerk ohne Grundstück. Er wird jedes Jahr neu definiert und erhöht sich 2023 voraussichtlich auf 19,61 (siehe sitax.net), was einem Plus von rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2022: 16,68). Hauptverantwortlich sind die gestiegenen Preise für Baumaterialien wie Konstruktionsholz, Bauholz oder Dachlatten – Materialien, die allesamt für den Hausbau benötigt werden.

 

Der Grund, weshalb der gestiegene Baupreisindex die Prämien in die Höhe treibt, liegt an der zugrundliegenden Berechnungsmethode aus gleitender Neuwertversicherung und Versicherungswert 1914:

 

Nahezu jede Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die ihre Kund*innen basierend auf dem gleitenden Neuwert entschädigt. Dabei passt der Baupreisindex die Entschädigungsleistung jährlich an das aktuelle Preisniveau an. Ausgangspunkt für den gleitenden Neuwert ist wiederum der Wert 1914. Das klingt kompliziert, lässt sich aber anhand eines Rechenbeispiels veranschaulichen:

 

Um zuerst den Wert 1914 als Ausgangspunkt zu ermitteln, benötigt man die Kosten des Hauses sowie den Baupreisindex:

 

Angenommen bei einem 2007 gebauten Haus lagen die Kosten nach Fertigstellung – ohne Grundstück – bei 200.000 Euro. Um den Wert 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baupreisindex, der für das Baujahr 2007 10,69 betragen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark.

 

Wert 1914: 18.700 Mark

 

Anschließend lässt sich der gleitende Neuwert berechnen:

 

Formel: Wert 1914 * aktueller Baupreisindex / 100 = Neuwert in Euro

 

Baupreisindex 2022: 1.668,2

 

Ergibt: 18.700 x 1.668,2 / 100 = 311.953 Euro

 

Liegt der Baupreisindex 2023 nun bei 19,61, erhöht sich auch der gleitende Neuwert deutlich:

 

Baupreisindex 2023: 1.961,4

 

Ergibt: 18.700 x 1.961,4 / 100 = 366.781 Euro

 

Dadurch erhöht sich nun auch die Prämienhöhe (für diese Formel ist der individuelle Beitragssatz erforderlich):

 

Prämienhöhe = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor × Beitragssatz.

 

Kfz-Haftpflicht wird für rund 5,5 Millionen Versicherte teurer

 

Für Kfz-Halter*innen ist die Risikobewertung der Regionalklassen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr aufs Neue eine Überraschungstüte. Denn sie bestimmen – neben anderen tarifabhängigen Faktoren – maßgeblich mit darüber, wie hoch die Versicherungsprämie im Folgejahr ausfällt. Dafür bewertet der GDV die Schadenbilanzen der einzelnen Bezirke eines jeden Bundeslandes und bündelt Bezirke mit ähnlichen Schadenbilanzen. Insgesamt erhalten im Jahr 2023 exakt 412 Zulassungsbezirke eine neue Risikobewertung. Dabei differenziert der GDV die Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Das heißt: Die Risikobewertung kann für Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kasko-Versicherung im Folgejahr entweder besser oder schlechter ausfallen. In Baden-Württemberg gilt 2023 beispielsweise für rund 1,2 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte eine schlechtere, für rund 300.000 eine bessere Risikobewertung.

 

Nach Berechnungen des ADAC ändert sich zum Jahreswechsel für knapp 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte nichts, rund 10,1 Millionen können sich auf günstigere Beiträge freuen und rund Kfz-Halter*innen 5,5 Millionen müssen mit höheren Beiträge rechnen.

 

Versicherungen: Deshalb lohnt sich eine jährliche Zahlweise

 

Verbraucher*innen, die ihre Versicherungsbeiträge jährlich bezahlen, profitieren von günstigen Konditionen. Begleichen sie z. B. bei ihrer Kfz-Versicherung den gesamten Jahresbeitrag auf einmal, kostet der identische Vertrag im Schnitt neun Prozent weniger als bei monatlicher Zahlweise.

 

"Durch eine jährliche Zahlweise ihrer Kfz-Versicherung sparen Verbraucher*innen deutlich beim Versicherungsbeitrag", sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Können sie den Rechnungsbetrag auf einmal begleichen, lohnt sich die jährliche Zahlweise deutlich im Vergleich zu einer halbjährlichen oder gar monatlichen Zahlung."

 

Versicherungstechnisch handelt es sich allerdings nicht um einen Rabatt, den Verbraucher*innen bei jährlicher Zahlweise bekommen. Es ist genau andersherum: Die Versicherungsunternehmen erheben für die monatliche Zahlweise einen Zuschlag.

 

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung durch jährliche Zahlweise sechs bzw. vier Prozent günstiger

 

Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen sind durchschnittlich sechs bzw. vier Prozent günstiger, wenn Kund*innen jährlich bezahlen. CHECK24 informiert Verbraucher*innen über Filtereinstellungen und Hinweise in den Vergleichsrechnern darüber.

 

"Aufschläge für eine monatliche Zahlweise sind gängige Praxis", sagt Lorenz Becker, Geschäftsführer Sachversicherungen bei CHECK24. "Inzwischen reagieren jedoch insbesondere Insurtechs auf den Wunsch nach Flexibilität und bieten Tarife mit monatlicher Zahlung ohne Preisaufschlag an."

 

Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung: bis zu 1.000 Euro Sparpotenzial

 

Auch bei der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich durch die jährliche statt monatliche Zahlweise viel Geld sparen. Je nach Versicherer werden bis zu fünf Prozent weniger Beitrag fällig.

 

"Über die Laufzeit hinweg werden mit einer jährlichen Zahlweise im Durchschnitt rund 215 Euro in der Risikolebensversicherung und sogar über 1.000 Euro bei der Berufsunfähigkeitsversicherung weniger fällig", sagt Dr. Björn Zollenkop, Geschäftsführer Vorsorgeversicherungen bei CHECK24. "Bei jährlicher Zahlweise können Tarife oft nur jährlich gekündigt werden. Allerdings finden Interessierte bei CHECK24 auch exklusive Tarife mit täglichem Kündigungsrecht."

 

Wie gut ist mein Kind abgesichert? Wer haftet in Kita, Kindergarten oder Hort?

 

Ist die Elternzeit vorbei, beginnt für Kinder wie Eltern ein ganz neuer Lebensabschnitt. Entsprechend schwer kann es Eltern zu Beginn fallen, wenn der Sohn oder die Tochter in die Kita oder zur Tagesmutter kommt. Da hilft es, zu wissen, dass das Kind gut betreut ist. Aber was ist, wenn dort ein Unfall passiert? Wie sind Kinder hier eigentlich abgesichert? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wann Eltern aktiv werden müssen und ob sich etwas ändert, sobald das Kind in die Schule kommt.

 

Warum eine private Unfallversicherung? Wenn ein Kind im Kindergarten einen Unfall hat, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Gleiches gilt auch für den Weg in die Kita und den Rückweg nach Hause. Allerdings nur für den direkten Weg. Wenn man einen kurzen Abstecher zum Spielplatz oder zum Supermarkt macht, benötigt man eine private Unfallversicherung. Diese sollten Eltern idealerweise bereits direkt nach der Geburt ihres Kindes abschließen. Denn ab dem Laufalter machen die Kleinen auch ihr Zuhause unsicher und es kann schnell zu einem Unfall daheim kommen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Allerdings können auch Kinder durch einen Unfall mittel- bis langfristige Folgeschäden erleiden. In solchen Fällen kann die private Unfallversicherung für Entlastung sorgen. Sprechen Sie deshalb am besten direkt mit einem Experten, zum Beispiel einer Vermögensberaterin oder einem Vermögensberater der DVAG. Übrigens: All diese Regeln gelten auch für Schüler.

 

Weshalb ist die private Haftpflichtversicherung so wichtig? Unfälle, gerade im Straßenverkehr, passieren Kindern häufiger, als es Eltern lieb ist. Bei Schäden an Autos greift in der Regel die private Haftpflicht (der Eltern). Kinder haften für Unfälle im fließenden Straßenverkehr bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gar nicht. Ausnahme: Im Alter zwischen sieben und zehn Jahren haften Kinder bei Vorsatz. Wenn das Kind auf dem Weg zur Schule beispielsweise mit dem Roller gegen ein abgestelltes Auto stößt, können Kinder ab dem siebten Lebensjahr haften. Aber nur dann, wenn die erforderliche Einsicht vom Entwicklungsstand her gegeben ist. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage nach der Aufsichtspflicht der Eltern. Keine Sorge: Das heißt nicht, dass Eltern ihre Kinder immer begleiten müssen. Haben sie ihrem Kind das korrekte Verhalten im Straßenverkehr erklärt und den Weg zur Schule eingeübt, scheidet eine Aufsichtspflichtverletzung in der Regel aus, auch wenn sie zum Schadenzeitpunkt nicht dabei waren. Wenn dann auch dem Kind die nötige Einschätzung der Tragweite seiner Handlung fehlt, kann es unter Umständen sogar sein, dass keiner für den Schaden aufkommen muss. Andere Sachlage, gleiches Thema: Was passiert, wenn das Kind in der Kita etwas kaputt macht? Dann greift die Haftpflichtversicherung des Trägers. Das gilt übrigens auch, wenn ein Kind einem anderen beim Spielen zum Beispiel einen Pullover zerreißt. Es haften weder das Kind noch der Erzieher, sondern auch hier der Träger der Einrichtung.

 

Was mache ich, wenn doch etwas passiert? Wie so häufig gilt: Ruhe bewahren! Damit später kein Ärger entsteht, sollten Eltern folgende Punkte beachten:

 

Unfall melden: Egal, wie harmlos: Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Ansonsten kann es im späteren Verlauf Probleme geben.

 

Unterlagen aufbewahren: Gibt es einen Unfallbericht? Musste Ihr Kind vielleicht sogar ins Krankenhaus? Bewahren Sie solche Dokumente und medizinische Unterlagen auf, falls die Versicherung diese später noch benötigt.

 

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Auch wenn es scheinbar ein kleiner Kratzer ist: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Kinderarzt. Nur er kann erkennen, ob sich aus dieser Kleinigkeit nicht doch noch Langzeitschäden ergeben könnten.

 

Bei der Flüchtlingshilfe richtig abgesichert

 

Flüchtlingshilfe: So sind Engagierte selbst abgesichert

 

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Helfende und für Geflüchtete – auch in ukrainischer Sprache

 

Gespendete Kleidung sortieren, Deutsch unterrichten oder Unterkünfte und Möbel organisieren: Zahlreiche Menschen aus Nordrhein-Westfalen engagieren sich angesichts des Krieges in der Ukraine in der Flüchtlingshilfe. Die Einsatzbereitschaft ist groß. Doch auch Helferinnen und Helfern kann etwas zustoßen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, auf welchen Versicherungsschutz zu achten ist und welche Absicherung Flüchtlinge haben.

 

Welche Versicherungen brauchen ehrenamtliche Helfer?

 

Wer in bestehenden Organisationen mithilft, bei Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder kommunalen Angeboten, ist automatisch und kostenlos über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten etwa im Elternrat oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Wenn Helfer-Listen verfügbar sind, sollten sich Engagierte dort eintragen. Damit ist belegt, dass jemand tatsächlich aktiv gewesen ist. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn sich ehrenamtliche Helfer:innen während des Einsatzes oder auf dem Hin- oder Rückweg zwischen Einsatz- und Wohnort verletzen. Übernommen werden Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen, bei geminderter Erwerbsfähigkeit je nach Umfang auch eine monatliche Verletztenrente. Schäden, die Flüchtlingshelfer:innen anderen Personen zufügen, sind in der Regel über die Trägerorganisation beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung abgesichert.

 

Was gilt bei rein privatem Hilfseinsatz?

 

Wer auf eigene Initiative in der Flüchtlingshilfe aktiv ist, braucht im Schadensfall privat abgeschlossene Versicherungen, wie eine Unfall- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch in der privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements versichert. Vereinsvorstände und andere Verantwortliche sollten sich jedoch über eine zusätzliche Vereinshaftpflichtversicherung absichern. Zudem sind ehrenamtlich Helfende bei rein privat organisiertem Engagement ohne Einbindung in eine Institution in fast allen Bundesländern über dortige Unfall- sowie Haftpflicht-Sammelversicherungsverträge abgesichert, wenn die eigene Haftpflicht- oder gesetzliche Unfallversicherung nicht greifen. Wer anderen hilft, soll auf dem eigenen Schaden nicht sitzen bleiben. Aber auch hier gilt: Im Fall der Fälle muss man in der Regel beweisen, dass man ehrenamtlich tätig war. Ist es nicht möglich, sich dafür in eine Liste eines Trägers oder einer Organisation einzutragen, sollten Freiwillige sicherstellen, dass andere Menschen von der ehrenamtlichen Tätigkeit wissen. Schäden am eigenen Auto sind nicht versichert. Dafür kommt ggf. die eigene Kaskoversicherung auf.

 

Wie können Freiwillige Flüchtlinge absichern?

 

Wer Geflüchtete aufnimmt oder anderweitig unterstützt, hilft meist mit Kleidung, Arzneimitteln oder Hausrat. Doch wer hier neu ankommt, kann auch schnell in Verbraucherfallen tappen. Deshalb informiert die Verbraucherzentrale NRW über die wichtigsten Versicherungen und über mögliche Kostenfallen – auch in ukrainischer Sprache. Wichtig sind etwa Tipps zu Mobilfunkverträgen, Konten und Geldtransfers. Aber auch eine Krankenversicherung ist wichtig sowie privater Haftpflichtversicherungsschutz. Mit einer Familien-Haftpflichtversicherung können Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert werden. Eine günstige Versicherung mit guten Bedingungen kostet etwa 50 bis 80 Euro im Jahr.

 

Angebote für Helfer und Geflüchtete: https://www.verbraucherzentrale.nrw/fluechtlingshilfe

 

Unwetter über Deutschland: Welcher Versicherungsschutz welche Risiken abdeckt

 

Derzeit ist es meteorologisch turbulent. Hitzewellen und Sonne satt führen vielerorts zu vollen Stränden und überfüllten Schwimmbädern. Unwetter und Starkregen verursachen dagegen in vielen Regionen Überschwemmungen sowie Erdrutsche und entsprechende Schäden an Straßen, Häusern oder Autos. Betroffene sorgen sich nun, ob sie für solche Ereignisse überhaupt versichert sind. „Zu Recht, denn für viele solche Unwetterschäden reicht die einfache Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, weiß Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Denn mit ihr sind bei Unwettern nur Schäden am Haus bzw. in der Wohnung durch die Naturgefahren Sturm und Hagel abgedeckt. Darüber hinaus leistet sie unter anderem auch bei Beschädigung oder Zerstörung durch Brand, Überspannungsschäden durch Blitz, Implosion, Explosion oder Leitungswasserschäden.“

 

Wer sich gegen Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge oder ansteigende Flüsse absichern möchte, benötigt zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Sie muss ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden und leistet bei Schäden nach Überschwemmungen durch Starkregen oder Witterungsniederschläge, Schäden durch Erdrutsche, Erdabsenkungen, Schneedruck, Rückstau, Schäden durch Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

 

Doch nicht jede*r, der eine Elementarschadenversicherung benötigt oder abschließen möchte, bekommt sie auch ohne Weiteres. Wer in Gebieten wohnt, die regelmäßig von Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden heimgesucht werden, muss entweder sehr hohe Prämien zahlen, hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder bekommt den gewünschten Versicherungsschutz aufgrund des erhöhten Risikos evtl. sogar gar nicht.

 

War das Gebäude schon einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Vertrag unter Umständen gar nicht mehr zu bekommen.

 

Versicherte, die ihr Auto durch einen Erdrutsch wie jüngst auf Rügen verloren haben, können von Glück sagen, wenn sie zuvor eine Kaskoversicherung abgeschlossen hatten. Diese kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Allerdings sollte man immer vorausschauend handeln. Denn wer sein Auto trotz Hochwasserwarnung beispielsweise am Hafenbecken parkt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.

 

Im Falle eines Unwetterschadens sollten Betroffene zügig handeln und Notmaßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Etwa zerbrochene Fenster abdichten oder Hausratgegenstände aus dem überflutenden Keller in Sicherheit bringen. „Dabei sollten sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr bringen. Die eigene Sicherheit und Unversehrtheit geht natürlich immer vor“, so Boss. Anschließend müssen sich Versicherungsnehmer*innen umgehend mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden melden. „Machen Sie Fotos, dokumentieren Sie den Schaden und erstellen eine Liste der beschädigten Dinge. Fragen Sie auch Ihren Versicherer, welche Schritte als Nächstes zu tun sind“, rät Boss.

 

Versicherungen: Darum lohnt sich eine jährliche Zahlweise

 

Verbraucher, die ihre Versicherungsbeiträge jährlich bezahlen, profitieren von günstigeren Konditionen. Überweisen sie z. B. bei ihrer Kfz-Versicherung den gesamten Jahresbeitrag auf einmal, kostet sie die identische Police im Schnitt acht Prozent weniger, als wenn sie die Rechnung monatlich begleichen.

 

"In der anstehenden Wechselsaison starten viele Verbraucher wieder einen Kfz-Versicherungsvergleich", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Der Blick sollte sich auf Tarife richten, die jährlich zu bezahlen sind. Der Versicherungsbeitrag ist üblicherweise günstiger als beispielsweise bei einer monatlichen Zahlweise. Manche Kfz-Versicherungen sind auch ausschließlich mit jährlicher Zahlweise erhältlich."

 

Versicherungstechnisch handelt es sich nicht um einen Rabatt, den Versicherte für jährliche Zahlweise erhalten, sondern es ist genau andersherum: Die Versicherungsunternehmen erheben für monatliche Zahlweise einen Zuschlag.

 

Privathaftpflicht- und Hausratpolicen durch jährliche Zahlweise fünf bis sieben Prozent günstiger

 

Privathaftpflicht- und Hausratpolicen sind durchschnittlich fünf bis sieben Prozent günstiger, wenn Kunden jährlich zahlen. Über Filtereinstellungen und Hinweise zur Zahlweise informiert CHECK24 darüber in den Vergleichsrechnern.

 

"Aufschläge für monatliche Zahlweise sind gängige Praxis", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Privathaftpflichtversicherung bei CHECK24. "Inzwischen reagieren jedoch insbesondere Insurtechs auf den Wunsch der Verbraucher nach Flexibilität. Verträge dieser Anbieter werden monatlich bezahlt - und das ohne Preisaufschlag."

 

Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung: bis zu 1.000 Euro Sparpotenzial

 

Auch bei der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich durch jährliche statt monatliche Zahlweise viel Geld sparen. Verbraucher zahlen je nach Versicherer bis zu fünf Prozent weniger Beitrag.

 

"Über die Laufzeit hinweg sparen Kunden mit jährlicher Zahlweise im Durchschnitt rund 215 Euro in der Risikolebensversicherung und sogar über 1.000 Euro bei der Berufsunfähigkeitsversicherung", sagt Dr. Björn Zollenkop, Geschäftsführer Vorsorgeversicherung bei CHECK24. "Verbraucher sollten sich aber bewusst sein, dass sie durch die jährliche Zahlweise häufig auch nur ein jährliches Kündigungsrecht haben."

 

Haustürschlüssel verloren – wann zahlt die Versicherung?

 

Lisa K. aus Treuchtlingen:

Mein Nachbar hat mir während seines Urlaubs seinen Wohnungsschlüssel überlassen, damit ich die Pflanzen gießen kann. Jetzt habe ich den Schlüssel verloren. Kommt für den Schaden meine Versicherung auf?

 

Mann sucht etwas in der Tasche

 

Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO:

Nachbarn geben sich während des Urlaubs oft gegenseitig die Wohnungsschlüssel, damit die Pflanzen nicht eingehen und der Briefkasten nicht überquillt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Gefälligkeitshandlung. Geht währenddessen der Schlüssel verloren, kann das teure Folgen haben: Denn muss nicht nur ein Schloss, sondern – wie in vielen Mehrfamilienhäusern – eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden, fallen schnell mehrere Tausend Euro an. Mit einer Privathaftpflichtversicherung lassen sich die Kosten dafür jedoch abfangen. Voraussetzung ist aber, dass Schäden aus Gefälligkeitshandlungen und aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln mitversichert sind. Übrigens: Wenn Mieter oder Besitzer einer Eigentumswohnung ihren eigenen Schlüssel verlieren, können sie sich ebenfalls an ihre Haftpflichtversicherung wenden. Besitzer eines Einfamilienhauses können in ihrer Hausratversicherung mithilfe eines Zusatzbausteins den Verlust der eigenen Schlüssel absichern.

 

Just married: Welche Versicherungsverträge angepasst werden sollten

 

Die schöne Jahreszeit lockt zum „JA-Sagen“. Doch was hat der neue Familienstand mit Versicherungen zu tun? Eine ganze Menge – und daher empfiehlt der Bund der Versicherten e. V. (BdV), die Hochzeit zum Anlass zu nehmen, die Versicherungsverträge zu überprüfen und zu aktualisieren. „Häufig lassen sich aufgrund der neuen Konstellation sogar Versicherungsbeiträge sparen“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf der privaten Haftpflicht-, der Risikolebens- und der Hausratversicherung liegen.

 

Eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung reicht, wenn man geheiratet hat oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Der zuletzt abgeschlossene – also jüngere – Vertrag kann dann aufgehoben werden. Bestand aber zuvor nur ein Single-Tarif, muss die/der neue Partner*in dem Versicherer gemeldet werden und wird dann mit in den Vertrag aufgenommen. Der Tarif wird dann umgestellt und die Prämie angepasst.

 

Bei der Hausratversicherung ist es nicht ganz so einfach, denn der überflüssige Vertrag muss extra gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Einige Versicherer sind auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs aufzuheben. Erhöht sich die Versicherungsprämie aufgrund eines Umzugs in eine andere Tarifzone, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. „In jedem Fall empfiehlt es sich nach der Zusammenlegung von zwei Haushalten, die Versicherungssumme zu überprüfen und den Wert des Hausrats neu anzupassen“, rät Bianca Boss.

 

Geht es nach der Heirat in die eigenen vier Wände, kann für die Absicherung der Immobilienfinanzierung eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Diese empfiehlt sich, wenn es darum geht, die/den Partner*in für den Fall des eigenen Todes abzusichern. Besteht schon eine Risikolebensversicherung, kann eine Überprüfung des Bezugsrechts wie auch der Todesfallsumme sinnvoll sein.

 

„Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen muss man jedoch nicht erst bis zur Heirat warten. Schon eine gemeinsame Wohnung ermöglicht es, dass Verträge zusammengeführt und viel Geld gespart werden kann“, so der Tipp der Verbraucherschützerin.

 

E-Scooter: So wird das neue Trend-Gefährt richtig versichert

 

Nach einigem Hin und Her ist es soweit: Auch die Deutschen dürfen bald E-Scooter fahren. Doch über die Freude am neuen Fortbewegungsmittel sollten sie eines nicht vergessen: Den richtigen Versicherungsschutz. Das müssen Trendsetter wissen, bevor sie auf den Elektro-Roller steigen.

 

Sie sind leise, umweltfreundlich, günstig im Verbrauch – und super angesagt, um sich in der Stadt schnell und staufrei fortzubewegen. Besonders für Pendler sind sie attraktiv, um etwa den letzten Kilometer von der S-Bahn-Station zum Arbeitsplatz zurückzulegen. Elektronische Tretroller – kurz E-Scooter – dürfen nach anderen europäischen Ländern nun bald auch in Deutschland auf die Straße; einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat jetzt zugestimmt.

 

E-Roller muss versichert werden

 

Doch anders als beim Fahrrad gilt nicht: Kaufen und los geht’s. Denn für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Das heißt, es muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. „Im Gegensatz zum Fahrrad oder Pedelec müssen Fahrer keine eigene Kraft aufwenden, um sich mit dem E-Scooter fortzubewegen. Er gilt daher als Kraftfahrzeug“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP.

 

Fehlender Versicherungsschutz kostet

Die selbstklebende Versicherungsplakette erhalten Scooterfahrer über den Versicherer. In die bestehende Kfz-Versicherung kann der Roller nicht integriert werden, denn als eigenständiges Kraftfahrzeug braucht er auch eine eigene Versicherung. Wer ohne eine gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Wegen und Plätzen unterwegs ist, riskiert eine Strafe. Im Falle eines Unfalls kann es noch ungemütlicher werden: „Falls es nach einem Unfall zu Schadens-ersatzforderungen kommt, muss der Fahrer ohne Versicherungsschutz diese aus eigener Tasche zahlen. Das kann schnell teuer werden“, warnt Schwarz. Deshalb: Erst Plakette besorgen, dann losrollen.

 

Nach der Schneeschmelze kommt die Flut. Doch wer zahlt für vollgelaufene Keller und teure Renovierungsarbeiten?

 

"Viele denken, dass die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung Hochwasserschäden abdecken. Das stimmt jedoch nicht", klärt Peter Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Versicherung auf. "Nur die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Sie gegen Schäden an der Immobilie und am Mobiliar durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdrutsch."

 

Was unterscheidet Hoch- von Schmelzwasser?

 

Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Gelangt von massiv eingeschneiten Gebäuden Schmelzwasser ins Haus, weil die noch vorhandenen Schneemassen den Weg in den Kanal oder anderweitigen Ablauf versperren, zahlt auch die Naturgefahrenversicherung nicht. "Der Gebäudeeigentümer hat die Pflicht, seine Ablaufwege freizuhalten und von Schnee und Eis zu befreien", informiert der Experte. Ansonsten muss er für die Schäden selbst aufkommen.

 

Richtig absichern

 

Gut 300 Millionen Euro Schaden richten Überschwemmungen nach Starkregen und Hochwasser jährlich an. Dennoch haben nur 41 % der Haushalte eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz. Auf staatliche Unterstützung sollten sich Hausbesitzer aber nicht mehr verlassen, sondern selbst ihr Heim vor den Folgekosten nach Überschwemmungen absichern. Ab 1. Juli 2019 fordert die Bayerische Staatsregierung mehr Eigeninitiative und zahlt keine Soforthilfe mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.

 

Weiße Gefahr auf dem Dach

 

Wetterdienste warnen vor starken Schneefällen. Die weißen Massen lassen auch Dächer nicht kalt: Kommt es zum Einsturz, können Hausbesitzer bald nicht mehr auf staatliche Soforthilfe hoffen.

 

Wer sich selbst kümmert, tut gut daran, denn die Bayerische Staatsregierung fordert künftig mehr Eigeninitiative: Sie will ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe mehr zahlen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Daher sollten sich Hausbesitzer nicht allein auf die staatliche Unterstützung verlassen, sondern ihr Heim selbst vor den Folgekosten einer Naturkatastrophe absichern. Seit 2017 ist die Nürnberger Partner der Kampagne "Elementar versichern" der Bundesregierung und informiert die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.

 

Zusatzbaustein Naturgefahren

 

"Für Hausdächer können ein paar Zentimeter Neuschnee manchmal schon zum Elefantengewicht werden. Kommt es durch eine hohe Schneelast zu Schäden an der Immobilie und dem Inventar, so greift die Wohngebäude- oder Hausratversicherung erst einmal nicht. Stattdessen springt - soweit vorhanden - die Naturgefahrenversicherung ein", erklärt Peter Meier, Vorstandsmitglied bei der Nürnberger Versicherung. "Eine bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann jedoch in der Regel problemlos um den Baustein "Weitere Naturgefahren" ergänzt werden. Die Versicherung leistet dann auch bei Schäden durch Erdrutsch und Erdfall, Lawinen, Hochwasser sowie Überschwemmungen nach Starkregen."

 

Vielfältiger Verssicherungsschutz

 

Einstürzende Dächer und Gebäudeschäden sind nicht die einzigen Risiken, die von der schweren Schneelast ausgehen. Dachlawinen stellen eine weitere Bedrohung dar. Dabei können Autos oder gar Fußgänger von den Schneebrettern getroffen werden. Wer die entstandenen Schäden übernehmen muss, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Prinzipiell gilt: Beschädigt eine Dachlawine das Auto, kommt die Vollkaskoversicherung für die entstandenen Kosten auf. Werden dagegen Fußgänger verletzt, muss unter Umständen auch der Hausbesitzer beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zahlen.

 

Mit Sturmschäden richtig umgehen

 

Besonders im Herbst und Winter kann es in Deutschland sehr stürmisch werden: der Temperaturunterschied zwischen warmer Tropenluft und kalter Polarluft ist so groß, dass sich Sturmtiefs bilden. Bereits zum Herbstbeginn zog das Sturmtief Fabienne mit einer Windgeschwindigkeit von bis zu 158 Stundenkilometer über Süd- und Mitteldeutschland hinweg und verursachte schwere Unwetterschäden.

 

„Um sein Hab und Gut vor solchen Naturgewalten zu schützen, sind zwei Dinge wichtig: Das Haus wetterfest machen und die notwendigen Versicherungen abschließen“, erklärt Claudia Scheerer, Pressesprecherin im Konzern Versicherungskammer.

 

Vorbereitung ist alles

 

Lose Dachziegel, herumliegende Gegenstände oder morsche Äste können bei einem Sturm Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Hausbesitzer können bei einem Schadenfall haftbar gemacht werden, wenn sie Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück nicht beseitigen. Damit nichts und vor allem niemand zu Schaden kommt, sollten Gebäudeeigentümer regelmäßig mögliche Risiken kontrollieren und beheben.

 

Wann ist ein Sturm ein Sturm?

 

Versicherungen sprechen von einem Sturm, wenn eine Windstärke von acht, also mindestens 62 Stundenkilometer, erreicht wird. Ein Sturm kann Hausdächer abdecken und Bäume entwurzeln. Wenn Teile des Dachs abgedeckt werden, kann auch die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wenn der Sturm die Einrichtung beschädigt hat, springt die Hausratversicherung ein. Damit das eigene Auto abgesichert ist, ist eine Teilkaskoversicherung notwendig.

 

Elementarschäden nicht vergessen

 

Heftige Stürme, aber auch Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophen, wie wir sie in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, vor allem auch regional sehr begrenzt, gesehen haben, können für schwere Schäden an Gebäuden sorgen. Vielen Hausbesitzern ist oft nicht bewusst, dass ihr Gebäude nicht gegen alle Naturgefahren versichert ist. Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel mit einer Wohngebäudeoder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Angesichts der Tatsache, dass die Bayerische Staatsregierung ab dem 1. Juli 2019 Unwetteropfern keine staatlichen Soforthilfen mehr gewährt, wenn die Immobilie versicherbar gewesen wäre, erhält die Elementarschadenversicherung eine besondere Brisanz. Entgegen der häufigen Annahme, dass eine große Anzahl von Gebäuden in Bayern nicht versicherbar wäre, sagt Scheerer: „Wir können in unserem Geschäftsgebiet 99,8 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichern“.

 

In jedem Fall ist es wichtig, nach einem Unwetter die Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Anschließend sollte man unverzüglich die Versicherung informieren. Hilfreich ist auch, eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.

 

Verträge beenden:  Überflüssige Versicherungen kündigen oder widerrufen

Überflüssige Versicherungen kündigen oder widerrufen ist leicht. Entscheidend dafür ist der richtige Zeitpunkt, schreibt die Zeitschrift Finanztest.

 

Am schnellsten müssen Kunden handeln, die online einen Vertrag abgeschlossen haben, den sie gar nicht brauchen. Sobald die Versicherungsunterlagen per E-Mail ankommen, können Kunden den Abschluss längstens 14 Tage widerrufen. Ist dieser Zeitraum vorbei, gibt es noch eine zweite Chance, wenn der Versicherer einen Kunden beim Abschluss nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat. Dann kann dieser auch Jahre später noch eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen.

 

Verträge lassen sich auch ordentlich kündigen. Wer Überflüssiges entdeckt oder woanders ein besseres oder günstigeres Angebot erhält, kommt so aus alten Verträgen heraus. Die meisten Verträge werden für ein Jahr geschlossen. Ein bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft sein. Wichtig ist daher, den Brief rechtzeitig abzuschicken, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Verpasst jemand die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, es liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

 

Außerordentlich kündigen kann man beispielsweise nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt, nach einer Beitragserhöhung, wegen der Verschlechterung der Bedingungen oder wenn das zu versichernde Risiko wegfällt, so Finanztest. 

 

Was Versicherte beim Umzug beachten sollten

Ein Umzug will gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Auch das Thema Versicherungen sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen für Schäden zahlen, die beim Umzug entstehen, und was Versicherte ansonsten beachten sollten. „Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.

 

Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. „Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein“, so Boss. Auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen sie allerdings keine Privathaftpflichtversicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. „Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.“, erläutert die Verbraucherschützerin.

 

Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. „Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen“, so die Versicherungsexpertin.

 

Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. „Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet“, sagt Boss.

 

Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert übermittelt werden. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung genutzt werden.

 

Der Kfz-Versicherung ist bei Umzug innerhalb eines Ortes lediglich die neue Anschrift mitzuteilen. Ändern sich durch den Wohnungswechsel prämienrelevante Faktoren, wird die Versicherungsgesellschaft die Prämie neu einstufen. Auch bei allen Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherungen muss die neue Anschrift übermittelt werden.

 

Verliebt, verlobt, versichert: Diese Versicherungen sollten Paare anpassen

In den Sommermonaten werden jedes Jahr die meisten Ehen geschlossen. Das Jawort hat jedoch nicht nur Einfluss auf den Familienstand – auch der Versicherungsbedarf ändert sich. „Paare sollten unbedingt ihre Versicherungen prüfen und anpassen, denn häufig können sie durch den Bund fürs Leben auch von besseren Konditionen profitieren“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV empfiehlt insbesondere die Prüfung von bestehenden Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen.

 

Der Blick in den Versicherungsordner kann sich für Frischvermählte lohnen, denn häufig zeigt sich erhebliches Sparpotenzial. „Hatten beide Partner bisher jeweils eine Privathaftpflichtversicherung, ist eine der Policen künftig überflüssig. Der zuletzt geschlossene Vertrag kann in der Regel aufgehoben werden", so Boss. Wichtig ist es auch die Versicherung zu informieren, mit der der Haftpflichtvertrag weitergeführt werden soll. Beinhaltet der verbleibende Vertrag bereits eine Familienpolice, ändert sich die Prämie nicht. „Wurde er jedoch als Singletarif abgeschlossen, werden die meisten Versicherungen diesen in eine Familienpolice umstellen und die Prämie neu berechnen“, erklärt die Verbraucherschützerin.

 

Ähnlich ist es, wenn bisher zwei separate Hausratversicherungen bestanden und das Paar nun zusammenzieht. „Der Versicherer, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentliche Kündigung – diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen“, erläutert Boss. Außerdem sollte die Versicherungssumme überprüft und gegebenenfalls an den Wert des gemeinsamen Hausrats anpasst werden.

 

Um die bessere Hälfte auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine solche Hinterbliebenenabsicherung ist nicht nur bei finanzieller Abhängigkeit wichtig, sondern auch, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. „Wird eine bestehende Risikolebensversicherung in die Partnerschaft eingebracht, sollte das Bezugsrecht dementsprechend angepasst werden“, so die Versicherungsexpertin.

 

Übrigens können einige Versicherungsverträge nicht erst zusammengelegt werden, nachdem der Bund fürs Leben geschlossen wurde. Schon die gemeinsame Wohnung führt unter Umständen dazu, dass man Verträge zusammenführen und damit viel Geld sparen kann.

 

Europäischer Vergleich: Sind die Deutschen überversichert?

2219 Euro geben die Bundesbürger pro Kopf jährlich für Versicherungsprodukte aus – weniger als die Hälfte davon jedoch nur für Produkte der Altersversorge wie Lebensversicherungen. Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland damit deutlich hinterher. In der Schaden- und Unfallversicherung liegen die durchschnittlichen Beiträge im europäischen Mittelfeld. Dass die Deutschen übersichert seien, eine regelmäßig geäußerte Vermutung, bestätigt der vom europäischen Versicherungsverband Insurance Europe (IE) vorgelegte Bericht demnach nicht. Europäer geben laut dem Bericht von Insurance Europe im Durchschnitt 1.843 Euro pro Jahr für Versicherungen aus. Die Deutschen liegen mit ihren 2219 Euro somit leicht über dem europäischen Schnitt. Wesentlich mehr Geld für private Versicherungen geben die Bürger etwa in der Schweiz (fast 6.000 Euro), den Benelux-Staaten (Niederlande: 4492 Euro, Luxemburg: 3624 Euro, Belgien: 2910) und in den skandinavischen Ländern aus (Dänemark: 3778 Euro, Finnland: 3676 Euro, Norwegen: 3508 Euro, Schweden: 2740 Euro).

 

Decken sich Deutsche übermäßig mit Versicherungen ein?

Die gern geäußerte Vermutung, die Deutschen seien ein Volk, das sich übermäßig mit Versicherungsprodukten eindeckt und quasi überversichert ist, kann die Untersuchung des Versicherungsverbandes damit nicht bestätigen. Vor allem im Bereich Altersvorsorge besteht offensichtlich Nachholbedarf. Im Schnitt gab hier jeder Deutsche 1067 Euro für Lebensversicherungen im Jahr aus. Damit rangiert Deutschland zum Beispiel weit hinter den Briten (2740 Euro). Auch in Belgien (1925 Euro), Frankreich (1728 Euro), Italien (1146 Euro) und den Niederlanden (1135 Euro) geben die Menschen mehr für private Altersvorsorge aus als in Deutschland.

 

Durchschnittliche Pro-Kopf-Beiträge in Schaden- und Unfallversicherung

In den Sparten der Schaden- und Unfallversicherung (u.a. Kraftfahrt-, Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung) rangieren die Deutschen mit durchschnittlichen Pro-Kopf-Beiträgen in Höhe von jährlich 716 Euro ebenfalls hinter Großbritannien (991 Euro), Österreich (951 Euro), Frankreich (885 Euro) und Belgien (863 Euro). 

 

2.219 Euro geben die Deutschen im Schnitt jedes Jahr für Versicherungen aus

Ob alle Risiken bestmöglich abgedeckt sind und wo gespart werden kann, offenbart ein regelmäßiger Policen-Check. CosmosDirekt gibt Tipps, wie man den Überblick behält und im Bedarfsfall optimal versorgt ist. Das gilt auch für Unterlagen und Dokumente im Versicherungsordner. Denn wer seine Policen kennt, kann Sparpotenziale identifizieren und eventuell vorhandene Absicherungslücken schließen. Zunächst heißt es: Für einen schnellen Zugriff und Überblick die Versicherungsunterlagen sichten und thematisch sortieren. Wer auf den Papierordner ganz verzichten möchte, dem bieten virtuelle Versicherungsordner im Internet, wie zum Beispiel "meinCosmosDirekt", zahlreiche Vorteile. Von jedem Ort aus kann man so auf die Unterlagen zugreifen und wichtige Versicherungsangelegenheiten unabhängig regeln.

 

Verträge prüfen und Vorteile nutzen

 

Viele Verträge enthalten wertvolle Zusatzleistungen, die mit dem Abheften der Unterlagen schnell in Vergessenheit geraten. Hilfreiche Extras bei der Unfallversicherung sowie Nachversicherungsgarantien beim Risiko- oder Berufsunfähigkeitsschutz sind Beispiele. "Wer sich die Mühe macht, seine Verträge auf solche Zusatzleistungen hin zu überprüfen und sich eine Merkliste erstellt, kann im Leistungsfall profitieren", erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.

 

Neue Lebenssituation - neuer Bedarf

 

Veränderungen im Leben haben auch Auswirkungen auf den Versicherungsbedarf. So können Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben, mit gemeinsamen Versicherungen Geld sparen: Verträge wie eine private Haftpflicht- oder Hausratversicherung werden nur noch einmal benötigt. Bei Umzug oder Umbau ist außerdem eine Anpassung der Hausratversicherung notwendig. Vergrößert sich der Wohnraum, reicht die bisherige Versicherungssumme meist nicht mehr aus.

 

Optimieren und sparen

 

Jedes Jahr sichern sich viele Autofahrer durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung Vorteile - allein 2013 haben 1,87 Millionen ihren Kfz-Versicherer gewechselt. Weniger bekannt ist dieses Vorgehen zum Beispiel bei der privaten Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Auch hier bieten neuere Tarife je nach Versicherer häufig bessere Leistungen im Schadenfall als ältere.

 

Ausmisten und aufbewahren

 

Versicherungsverträge und Vertragsänderungen müssen so lange aufbewahrt werden, wie die Police gültig ist. Achtung: Wurde ein Vertrag gekündigt, gehören nicht alle Unterlagen sofort in den Müll. "Wer Auszahlungen erwartet, etwa aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, sollte die Vertragsdokumente aufbewahren", sagt Michael Greifenberg. "Sie können später für steuer- oder erbschaftsrechtliche Fragen wichtig werden." Grundsätzlich gilt: Dokumente mit sensiblen Daten sollten sachgerecht vernichtet werden.

 

Tipps für Hinterbliebene: Was sie über Versicherungen wissen sollten

Testament, Tod, Nachlass - keine Themen, mit denen man sich gern befasst. Im Ernstfall jedoch sollten Lebenspartner oder andere Angehörige den Überblick über abgeschlossene Policen und Leistungen haben. CosmosDirekt erklärt, was Hinterbliebene wissen sollten. Damit Angehörigen bei einem Todesfall die Suche nach Unterlagen und Fristen erspart bleibt, sollten Versicherte ihre Verträge sowie andere wichtige Dokumente sicher und geordnet ablegen. Partner oder Angehörige sollten nicht nur wissen, welche Versicherungspolicen existieren; sie sollten auch darüber informiert sein, was im Fall der Fälle zu tun ist.

 

Policen mit Kapitalauszahlungen

 

Lebens- und Unfallversicherungen zahlen im Todesfall an Hinterbliebene. Wichtigster Schritt für den Versicherten: im Vertrag namentlich klären, wer im Todesfall die Leistung erhalten soll. Dieses sogenannte Bezugsrecht sollten Versicherte von Zeit zu Zeit überprüfen und bei veränderten Gegebenheiten anpassen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Leistung wirklich an die Person gezahlt wird, die sie zum aktuellen Zeitpunkt begünstigen wollen. Denn unabhängig von sonstigen privatrechtlichen Verfügungen wie z.B. einem Testament wird die Versicherungsleistung immer an den in der Police genannten Empfänger gezahlt. Angehörige sollten wissen, aus welchen Verträgen sie eine Zahlung zu erwarten haben. Denn der Versicherer kann erst dann eine Leistung erbringen, wenn ihm der Todesfall auch angezeigt wird. Verträge wie Lebens- oder Unfallversicherungen bedürfen keiner besonderen Kündigung; sie enden automatisch, wenn der Versicherte stirbt.

 

Sachversicherungen

 

Private Haftpflichtversicherung: Sie endet bei Tod des Versicherten grundsätzlich automatisch. Gilt der Schutz jedoch auch für Familienmitglieder, bleibt er bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Dann können sich Angehörige entscheiden, ob sie die Police übernehmen möchten.

 

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Übernehmen Erben Wohnung oder Haus des Verstorbenen, geht die Hausratversicherung bzw. die Wohngebäudeversicherung automatisch auf sie über. Eine Kündigung ist erst zum regulären Ablauf vorgesehen, ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht existiert nicht. In der Regel zeigen sich die Versicherer bei vorzeitigen Kündigungen kulant und akzeptieren diese auch vor dem regulären Termin. Einzige Ausnahme: die Wohngebäudeversicherung. Hier wird zum Schutze des künftigen Gebäude-Eigentümers eine Vertragskündigung erst nach der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch akzeptiert.

 

Kfz-Versicherung: Auch eine Kfz-Versicherung wird automatisch umgeschrieben, wenn ein Erbe das Fahrzeug übernimmt. Wie bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt auch bei der Kfz-Versicherung kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn der Erbe veräußert das Fahrzeug.

 

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