Die Vorfreude auf den Urlaub beginnt oft schon beim Buchen – doch zwischen Schnäppchenjagd, Angebotsvielfalt und rechtlichen Fallstricken kann die Planung schnell zur Herausforderung werden. Wer einige Grundregeln beherzigt, reist nicht nur günstiger, sondern auch entspannter und sicherer. Hier sind die fünf wichtigsten Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de, die Sie bei Ihrer nächsten Urlaubsbuchung unbedingt beachten sollten.
1. Flexibilität zahlt sich aus – beim Reiseziel, beim Zeitraum und bei der Buchungsart
Wer flexibel ist, spart bares Geld. Besonders günstig reisen Sie, wenn Sie nicht auf ein bestimmtes Ziel oder einen festen Zeitraum festgelegt sind. Saisonale Rabatte, Frühbucher- und Last-Minute-Angebote sowie Reisen in der Nebensaison bieten oft erhebliche Preisvorteile. Auch die Wahl des Abflughafens und der Wochentag der Abreise können den Preis beeinflussen. Nutzen Sie Filterfunktionen auf Reiseportalen, um Angebote gezielt nach Ihren Wünschen zu sortieren und vergleichen Sie immer mehrere Veranstalter – manchmal ist das dritte oder vierte Angebot deutlich günstiger als das erste.
2. Preise vergleichen und Technik-Tricks nutzen
Die Preise für Flüge und Hotels ändern sich oft mehrmals täglich. Damit Sie nicht ungewollt mehr zahlen, sollten Sie regelmäßig den Browserverlauf löschen, verschiedene Geräte nutzen und Angebote auf mehreren Preisvergleichsseiten prüfen. Metasuchmaschinen wie Momondo oder Trivago listen oft günstigere Angebote als die Anbieter selbst. Achten Sie zudem auf Rabattcodes und Cashback-Aktionen, die viele Portale anbieten, aber nur wenige Reisende kennen.
3. Sicherheit geht vor: Bewertungen lesen und auf Seriosität achten
Lassen Sie sich nicht allein vom Preis locken. Lesen Sie vor der Buchung unbedingt die Bewertungen anderer Reisender – besonders bei Hotels und Ferienwohnungen. Negative Bewertungen sind oft ein Warnsignal, selbst wenn der Preis verlockend ist. Seien Sie zudem wachsam gegenüber Fake-Angeboten, insbesondere bei Ferienhäusern und -wohnungen. Buchen Sie nur über seriöse Portale und prüfen Sie im Zweifel die Anbieterinformationen sorgfältig.
4. Rechtliche Rahmenbedingungen kennen
Viele wissen nicht: Für Online-Buchungen von Flügen, Hotels oder Pauschalreisen gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Klick auf „Jetzt buchen“ ist verbindlich – überlegen Sie also gut, bevor Sie abschließen. Eine Stornierung ist zwar möglich, aber meist nicht kostenlos. Bei Pauschalreisen sind Sie besser abgesichert, etwa durch einen Sicherungsschein bei Insolvenz des Veranstalters oder einen Ansprechpartner vor Ort. Bei getrennten Buchungen sparen Sie zwar oft Geld, tragen aber im Problemfall mehr Risiko.
5. Einreisebestimmungen und Dokumente prüfen
Nichts ist ärgerlicher, als am Flughafen zu stehen und wegen fehlender Dokumente nicht reisen zu können. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Sie für Ihr Reiseziel ein Visum oder spezielle Ausweisdokumente benötigen. Bei Pauschalreisen muss das Reisebüro Sie über Visumspflichten informieren, bei Einzelbuchungen sind Sie selbst verantwortlich. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Website der Botschaft Ihres Ziellandes oder ein Anruf beim Reiseveranstalter.
Mit diesen fünf Tipps sind Sie bestens gerüstet, um Ihre nächste Reise nicht nur günstig, sondern auch sicher und entspannt zu buchen. Bleiben Sie neugierig, vergleichen Sie Angebote kritisch und behalten Sie Ihre Rechte im Blick – dann steht dem Traumurlaub nichts mehr im Weg!
Testen und vergleichen Sie! Top-Recherchetipps!
Ausführliche Vergleiche zum Thema Urlaub/Reisen in der aktuellen Ausgabe von Geldwertmagazin 2025 auf der Seite 76
Hier kommen Sie zur kostenfreien Online-Ausgabe des Geldwertmagazin 2025
Verbraucher sollten Vertragspartner und Reisekonditionen kennen
Reiseanbieter versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen jeweils auf den anderen. „Bei Haftungsfragen ist es wichtig zu wissen, wer der richtige Ansprechpartner ist“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bereits bei der Reisebuchung sollte man deshalb genau auf den Vertragspartner und die Konditionen der Reise achten.“
Pauschal- oder Individualreise?
Der richtige Ansprechpartner richtet sich danach, ob der Verbraucher eine Pauschal- oder eine Individualreise gebucht hat. Bei einer Pauschalreise erhält man das komplette Urlaubspaket inklusive Transport, Hotel, Verpflegung und möglicher Reiseleitung aus einer Hand. Kommt es zu Problemen, muss man alle Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Bucht man Flug, Unterkunft und Mietwagen hingegen einzeln, gibt es für jeden Teil einen anderen Vertragspartner, an den man sich bei Problemen wenden muss. Die Plattform, über die gebucht wird, ist meist nur Vermittler und daher für die Leistungen nicht verantwortlich. „Die Art der Reise ist sicherlich Geschmackssache. Wichtig ist jedoch, diese Entscheidung bewusst zu treffen und sich bereits im Vorfeld zu informieren, wer der oder die Ansprechpartner bei eventuellen Problemen sind“, rät Zeller.
Flugpreise schwanken je nach Buchungszeitpunkt erheblich - doch wann lohnt es sich wirklich, ein Ticket zu kaufen? Ob mitten in der Nacht, Monate im Voraus oder an einem bestimmten Wochentag - wer gezielt bucht, kann ordentlich sparen. Opodo hat Daten vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 analysiert und zeigt die vorteilhaftesten Buchungszeiten für verschiedene Destinationen weltweit auf.
Tiefschlaf adieu! Um 2 Uhr nachts wird gebucht
Die Analyse von Opodo hat gezeigt, dass Nachteulen von attraktiven Flugpreisen profitieren können. Denn es gibt sie, die beste Uhrzeit für die günstigste Buchung.
Reisen in die USA sind gerade um 2 Uhr nachts zu attraktiven Preisen verfügbar (549 Euro vs. 721 Euro um 10 Uhr). Wenn es nach Japan gehen soll, bucht man am besten um Mitternacht (906 Euro vs. 1482 Euro um 15 Uhr) und Ziele in Thailand bieten Bestpreise um 3 Uhr nachts (818 Euro vs. 5 Uhr morgens 1047 Euro). Aber nicht nur Langstreckenziele bucht man besser nachts, auch innerhalb Deutschlands kann man um 2 Uhr nachts zu besten Preisen buchen (223 Euro vs. 282 Euro um 3 Uhr). Flüge in das Reiseziel Spanien, reserviert man ebenfalls am besten um 2 Uhr nachts (243 Euro vs. 280 Euro um 6 Uhr).
Spontan Last Minute oder doch Frühbuchen? Es kommt ganz auf die Destination an!
Man hört oft, dass Flugpreise 1 Monat im Voraus teurer sind - doch stimmt das wirklich? Es kommt dabei ganz auf die Destination an. Frühbuchen lohnt sich besonders bei den folgenden Zielen:
Für City-Trips nach London, Paris oder Lissabon sichert man sich den Bestpreis weit im Voraus (91+ Tage). Hier gilt: Je kurzfristiger gebucht wird, desto teurer wird es. Gerade bei London sind Ersparnisse von bis zu 90 Euro drin, wenn man früher bucht (196 Euro 3 Monate im Voraus vs. 286 Euro zwei Wochen vor Abflug).
Auch bei beliebten Langstreckenzielen wie Phuket oder New York bucht man besser nicht kurz vor knapp, sondern idealerweise 61-90 Tage im Voraus. Dann sind Ersparnisse von bis zu 130 Euro bei Phuket und 120 Euro bei New York drin.
Die Annahme "je früher, desto besser" trifft gerade bei asiatischen Destinationen nicht unbedingt zu. Wenn es etwa nach Tokio gehen soll, lassen sich auch kurzfristig gute Preise ergattern. Opodo hat hier 0-15 Tage im Voraus die besten Preise verzeichnet.
Reisen in das beliebte Urlaubsland Spanien sind auch besser kurzfristig zu buchen. Am besten reserviert man diese 16-30 Tage vorher. Für das beliebte deutsche Reiseziel Palma de Mallorca kann man gerade Last Minute (0-15 Tage im Voraus) besondere Schnäppchen erzielen: 220 Euro statt. 290 Euro, wenn man weit im Voraus bucht (91+ Tage).
Generell kann man sich merken: Die meisten europäischen Ziele bucht man am besten 31 bis 60 Tage im Voraus, darunter unter anderem Italien, Irland, Albanien, Ungarn, Bulgarien, Malta und Island. Besonders früh (mehr als 90 Tage im Voraus) sollte man Flüge nach Großbritannien, Deutschland, Österreich, Niederlande, Schweden, Schweiz, Dänemark und Belgien reservieren. Spanien, die Türkei, Griechenland, Portugal, Kroatien, Norwegen und Finnland kann man für einen optimalen Preis auch relativ kurzfristig (16-30 Tage im Voraus) buchen. Bei Frankreich, Polen und Luxemburg empfehlen sich 61-90 Tage im Voraus.
Die Bestpreise für Nord- und Südamerika sowie Australien und Ozeanien sichert man sich 31-90 Tage vor Abflug. Die meisten Ziele in Asien sollten 31-91+ im Voraus reserviert werden und Reisen nach Afrika 31-60 Tage zuvor.
Der beste Wochentag für Buchungen
Es heißt oft, Flugpreise seien unter der Woche günstiger als am Wochenende. Doch dies bestätigt sich in den Daten von Opodo nicht.
Für viele europäische Ziele wird am besten sogar sonntags gebucht (darunter Nachbarländer wie Frankreich, Polen, die Schweiz oder Dänemark). Soll es nach Spanien gehen, bucht man jedoch am besten donnerstags, für Großbritannien samstags. Bei europäischen Zielen sind die Preisunterschiede je nach Wochentag jedoch minimal.
Bei Langstrecken sieht es schon anders aus. Für Flugreisen nach Asien lockt der Sonntag mit den günstigsten Angeboten. Darunter fallen zum Beispiel China oder die Malediven. Ein Flug nach Thailand jedoch ist montags zu 914 Euro vs. sonntags zu 994 Euro (Ersparnis 80 Euro) günstiger zu haben. Japan bucht man donnerstags für 1144 Euro vs. mittwochs zu 1249 Euro (Ersparnis 105 Euro). Wer einen Flug für die USA buchen will, sollte das am besten donnerstags für 632 Euro statt montags zu 667 Euro tun (Ersparnis 65 Euro).
Die besten Monate für beliebte Langstreckenziele
Wer bei Fernreisen sparen möchte, sollte den richtigen Buchungsmonat wählen. Je nach Reiseziel gibt es bestimmte Monate, in denen die Flugpreise besonders attraktiv sind.
Thailand: Mai mit einem Preis von 839 Euro
Japan: November mit einem Preis von 1010 Euro
USA: September mit einem Preis von 610 Euro
Wer beim Fliegen sparen möchte, sollte es nicht dem Zufall überlassen, wann er bucht. Denn wer Preismuster kennt und strategisch bucht, kann sich erhebliche Ersparnisse sichern. Mehr Geld für den Aufenthalt vor Ort garantiert! Ein weiterer guter Zeitpunkt für eine Buchung sind spezielle Angebotsaktionen wie Prime Days oder ähnliche Rabattaktionen, bei denen exklusive Deals verfügbar sind.
Um 11 Uhr muss das Hotelzimmer am Urlaubsort geräumt sein, der Flieger nachhause geht aber erst abends: Wer sein Gepäck in der Zwischenzeit im Hotel deponieren möchte, sollte den Raum gründlich prüfen - und auf keinen Fall Wertsachen im Koffer lassen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Viele Hotels in den beliebten Urlaubsländern haben spezielle Gepäckräume an der Rezeption. Doch nicht immer sind Koffer und Taschen dort vor Diebstahl sicher. "In der Urlaubszeit gehen viele Menschen ein und aus. Bewacht werden die Räume meist nicht", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Wird das Gepäck gestohlen, bleiben die Reisenden oft auf dem Schaden sitzen. "In der Regel haften weder Reiseveranstalter noch Hotelier bei Diebstahl. Denn die Verwahrung des Gepäcks gehört nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung", erklärt R+V-Expertin Günter. Im Gegenteil: Meist ist es eine kostenlose Gefälligkeit des Hotels. Und auch die Reisegepäckversicherung springt hier oft nicht ein, da es sich um sogenannten einfachen Diebstahl handelt.
Auslandsreisenden empfiehlt Günter deshalb, sich genau zu überlegen, ob sie ihr Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. "Auf jeden Fall sollten sie prüfen, ob Fremde den Raum einfach betreten können. Und natürlich gehören Handy, Ausweis, Flugtickets oder Geldbörse auf keinen Fall in den Koffer." Im Zweifelsfall sollten die Reisenden lieber ein Schließfach buchen - oder sich in ein Café setzen und den Koffer dort im Auge behalten.
Wer in Europa mit der Bahn reist, hat klare Rechte bei Ausfall und Verspätung
Wer in Europa Urlaub machen möchte, ist nicht auf das Flugzeug angewiesen. Ohne Umstieg geht es mit dem Zug von Köln nach Paris, von Berlin nach Stockholm und von München nach Rom. Wenn dabei nicht alles glatt läuft, haben Verbraucher:innen klare Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen. „Reisende sollten Ausfälle und Verspätungen gut dokumentieren, indem sie zum Beispiel Fotos von der Anzeigetafel oder Screenshots in ihrer Reise-App machen“, sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer durch mehrere Länder reist, sollte die Fahrkarten zusammenhängend als Reiskette buchen, denn nur dann sind Reisende rundum abgesichert, wenn es auf Teilstrecken zu Problemen kommt.” Die Expertin erklärt, welche Rechte Fahrgäste gegenüber der Bahn haben.
Verspätung? Geld zurück!
Kommt ein Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Ziel an, gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden Verspätung sogar 50 Prozent. Wichtig: Die Ansprüche müssen innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Höhere Gewalt kann die Unternehmen allerdings von der Entschädigungspflicht befreien. Dazu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Naturereignisse – allerdings keine gewöhnlichen Unwetter – oder Personen im Gleis.
Hilfe bei langen Wartezeiten
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss das Bahnunternehmen die betroffenen Reisenden mit Speisen und Getränken versorgen, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Sollte eine Unterbringung erforderlich sein, muss es auch eine Übernachtung sowie die Fahrt zum Hotel anbieten. Falls die Bahn Hilfeleistungen vor Ort verweigert, sollten Betroffene die Quittungen für entstandene Kosten aufbewahren, um den Betrag nachträglich zurückzuverlangen. Die Kosten müssen angemessen sein. Auch hier ist eine Dokumentation der Angebote zu empfehlen.
Umbuchung oder Reiseabbruch
Bei einem Zugausfall oder einer Verspätung von mehr als 60 Minuten stehen Verbraucher:innen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können auf die Fahrt verzichten und den vollen Ticketpreis zurückfordern oder sich von der Bahn kostenlos auf einen anderen Zug umbuchen lassen. Auch wenn die Fahrt schon angetreten wurde, kann die Reise abgebrochen und eine Erstattung verlangt werden. Betroffenen steht mindestens der Fahrpreis für die nicht gefahrene Teilstrecke zu. Wenn die Reise durch die Verspätung sinnlos geworden ist, kann auch der gesamte Fahrpreis zurückverlangt werden.
Durchgangsfahrkarten bieten den besten Schutz
Wer eine durchgehende Fahrkarte für die gesamte Strecke besitzt (z. B. Düsseldorf - Venedig), ist bei Problemen am besten abgesichert. Werden dagegen Einzeltickets für Teilstrecken gekauft, ist der Anspruch meist eingeschränkt – denn hier fehlt ein durchgehender Beförderungsvertrag. Wird durch eine Verspätung des ersten Zuges zum Beispiel ein Anschlusszug verpasst, gelten die Erstattungsansprüche nur für das erste Ticket, nicht aber für die Anschlusszüge. Beim Kauf von Durchfahrtkarten ist der Blick ins Kleingedruckte allerdings wichtig: Wird man auf den Fahrkarten oder auf einem ergänzenden Informationsblatt noch vor dem Kauf darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Fahrkarten getrennte Beförderungsverträge darstellen, gelten die Rechte wie bei einem Einzelticket.
Weiterführende Infos und Links:
Mehr Infos zu Fahrgastrechten bei Bahnreisen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/12080
Hilfe bei rechtlichen Fragen im europäischen Bahnverkehr erhalten Verbraucher:innen bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Verbraucherzentrale NRW klärt über Rechte bei Verspätung, Flugausfall und Gepäckverlust auf
Die EU diskutiert derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordung. Reisende könnten zukünftig erst nach erheblich größeren Verspätungen als bisher Anspruch auf Entschädigungen zustehen. Auch eine geringere Entschädigungssumme ist im Gespräch. Für den kommenden Sommerurlaub hat dies allerdings noch keine Auswirkungen. Eine abschließende Entscheidung auf europäischer Ebene steht noch aus. „Wir fordern, dass Verbraucher:innen weiterhin die derzeit bestehenden Betreuungsleistungen und Augleichszahlungen erhalten“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Was aber gilt aktuell, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht? „Kommen Reisende mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Urlaubsort an, erhalten sie eine pauschale Entschädigung von mindestens 250 Euro“, sagt Iwona Husemann. „Diese Ansprüche können im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.“ Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Expertin zusammengefasst.
Wenn sich der Flug verspätet
Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
Wenn der Flug gestrichen wird
Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies als Annullierung gewertet.
Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird
Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden muss möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
Flugärger-App hilft bei Anspruchsermittlung
Zu wissen, wann und in welchem Umfang Rechtsansprüche gegenüber der Airline gelten, ist nicht immer ganz leicht. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder in der Browserversion auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden kann. Mit dem Tool können Betroffene unkompliziert mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger
Anspruch auf Entschädigung von 250 EUR bis 600 EUR, wenn Passagiere ihren Anschluss verpassen und sie ihr Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung erreichen. Airlines sind in der Pflicht, Ersatzbeförderung und Betreuung bereitzustellen.
Passagiere sollten Verspätungen sowie entstandene Kosten dokumentieren und wichtige Unterlagen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege sichern, um ihren Anspruch durchzusetzen.
Das Verpassen eines Anschlussflugs kann für Reisende nicht nur ärgerlich sein, sondern auch hohe zusätzliche Kosten verursachen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Gerade wenn die gesamte Flugreise als eine Buchung vorgenommen wurde, können Betroffene ihre Rechte geltend machen. Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright klärt auf, unter welchen Bedingungen Airlines haften müssen.
"Wird ein Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpasst und kommen Passagiere mit drei oder mehr Stunden Verspätung am Endziel an, können sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen - vorausgesetzt, die gesamte Reise wurde als einheitliche Buchung vorgenommen", erläutert Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
Wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben
Ob der Anschlussflug selbst verspätet startet, ist nicht entscheidend - maßgeblich ist die Verspätung am Endziel. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist jedoch, dass die Fluggastrechte-Verordnung greift. Dies ist stets der Fall, wenn der Abflug innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt. Startet der Flug außerhalb der EU, aber endet mit einer Landung in der EU, gilt die Verordnung nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Auch bei einem verpassten Anschlussflug spielt es für Passagiere keine Rolle, ob sie eine Individualreise, eine Pauschalreise oder einen Billigflug gebucht haben. Führt eine Flugverspätung zu einem verpassten Anschlussflug und so zu einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Endziel, haben Flugreisende einen gültigen Anspruch auf Entschädigung. Falls eine einheitliche Buchung vorliegt, macht es auch keinen Unterschied, ob die Flüge von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurden.
Weitere Ansprüche: Airlines müssen auch Betreuung leisten
Neben der finanziellen Entschädigung müssen Airlines auch eine alternative Beförderung zum Endziel organisieren und während der Wartezeit Betreuung leisten. Nach 2 Stunden Wartezeit am Flughafen sind die Airlines verpflichtet, Passagiere mit Snacks und Getränken zu versorgen. Verschiebt sich der Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. "Passagiere sollten ihre Rechte kennen und Verspätungen sowie den entstandenen Schaden gut dokumentieren, um ihren Anspruch durchzusetzen", rät Türkön. Dazu gehören Bordkarten, Buchungsbestätigungen und gegebenenfalls Belege für zusätzliche Ausgaben. Ebenso kann es sinnvoll sein, sich schriftlich von der Airline die Gründe für die Verspätung bestätigen zu lassen.
Urlaub ist in immer mehr Ländern wieder möglich und die Lust aufs Reisen steigt. Die Mietwagenbuchungen und -preise ziehen deshalb bereits deutlich an.
"Urlauber*innen sollten jetzt ihren Wagen buchen, da die Preise auf absehbare Zeit weiter steigen könnten", sagt Dr. Andreas Schiffelholz, Geschäftsführer Mietwagen bei CHECK24. "Es ist ratsam, einige Tage vor Abreise die aktuell geltenden Reisebestimmungen zu prüfen. Sollten sich die Pläne ändern, können über CHECK24 gebuchte Mietwagen bis 24 Stunden vor Anmietung kostenlos storniert werden."
Vermieter reinigen die Fahrzeuge während der Coronapandemie noch intensiver und desinfizieren beispielsweise den Innenraum nach jeder Rückgabe. Zudem ist der Übergabeprozess häufig so angepasst, dass der Kontakt zwischen Kund*innen und Mitarbeitenden minimiert wird.
Damit mit dem Mietwagen auch sonst alles glatt geht, hat CHECK24 Tipps zur Buchung, Abholung und Rückgabe zusammengestellt und erklärt die richtige Verwendung hilfreicher Vergleichsfilter. Im ersten Teil geht es um die sieben wichtigsten Hinweise zur Buchung:
1. Ausreichender Versicherungsschutz: Bei der Mietwagenbuchung empfiehlt CHECK24 einen umfassenden Versicherungsschutz mit einer Haftpflicht-Deckungssumme von mindestens einer Million Euro/Dollar und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall. Je nach Angebot zahlen Verbraucher*innen entweder im Schadenfall keine Selbstbeteiligung an den Vermieter vor Ort oder sie bekommen die Selbstbeteiligung nachträglich zurückerstattet. Leistungsstarke Angebote mit "Premium Schutz" versichern zusätzlich Schäden an Glas und Reifen.
2. Faire Tankregelung: Mit der verbraucherfreundlichen Tankregelung "voll-voll" zahlen Kund*innen nur für den Sprit, den sie auch tatsächlich verfahren, und vermeiden so die meist teure Betankung durch den Vermieter.
3. Gute Kundenbewertungen: Der Filter "Gute Kundenbewertung" hilft Verbraucher*innen, besonders serviceorientierte Anbieter zu finden.
4. Sofortige Verfügbarkeit: Der CHECK24-Filter "Sofort verfügbar" garantiert das Fahrzeug auch bei kurzfristigen Buchungen.
5. Mietwagenstationen außerhalb des Flughafens: Einige Vermieter haben ihre Stationen nicht direkt am Flughafen, bieten aber einen kostenlosen Shuttle zur Anmietstation in der Nähe. Ein Vergleich lohnt sich, denn in der Regel sind diese Anbieter etwas günstiger.
6. Uhrzeit von Abholung und Rückgabe: Auch angebrochene Tage müssen Mietwagenkund*innen voll zahlen. CHECK24 empfiehlt ihnen daher, den Wagen immer erst für die Uhrzeit zu buchen, zu der sie ihn tatsächlich benötigen.
7. Zusatzkosten: Für Extras wie Einwegfahrten, zusätzliche Fahrer*innen oder Navis fallen je nach Anbieter unterschiedlich hohe Zusatzkosten an. Kund*innen sollten schon bei der Buchung festlegen, welche Extras sie benötigen.
Camping boomt. Da steigt auch die Nachfrage nach Wohnmobilen enorm: Laut Angaben des Caravaning Industrie Verbandes wurden zwischen Februar 2020 und Januar 2021 42 Prozent mehr Wohnmobile neu zugelassen als im Vorjahr. Was viele nicht wissen: Je nach Größe des Wohnmobils gibt es im Straßenverkehr ein paar Besonderheiten zu beachten. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, weiß, welche Sonderregeln beim Parken und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Außerdem gibt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, Tipps zum Versicherungsschutz, damit der Campingurlaub ein voller Erfolg wird.
Campingurlaub
Besondere Fahrerlaubnis notwendig?
Vor dem Kauf oder Mieten eines Wohnmobils sollten Camper prüfen, ob die eigene Fahrerlaubnis für das Fahrzeug ausreicht. „Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen ist das meist kein Problem. Hier darf jeder hinter das Steuer, der einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt“, erläutert Michaela Rassat. Schwerere Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen dürfen Camper dagegen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C fahren. Übrigens: Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt, darf damit Wohnmobile bis 7,5 Tonnen steuern. „Für Wohnwagen gilt: Bleiben Pkw plus Anhänger mit ihrer zulässigen Gesamtmasse unter oder genau bei 3,5 Tonnen, dann ist ebenfalls der Führerschein der Klasse B ausreichend“, so die ERGO Juristin. Selbst wenn keine gesonderte Fahrererlaubnis notwendig ist: Für alle Wohnmobil-Neulinge ist es sinnvoll, mit dem Fahrzeug vorab auf einem Parkplatz vor allem das Rangieren zu üben.
Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten
Auch bei der Maximalgeschwindigkeit spielt das Gewicht des Wohnmobils eine Rolle: „Liegt das zulässige Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen, gelten die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für Pkw“, weiß Rassat. Schwerere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h und generell außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h nicht überschreiten. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Wohnmobil eingetragen. Ansonsten gelten die Tempolimits für Lkw, also 80 km/h auf Autobahnen und Landstraßen – auch bei einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Mit einem Anhänger – etwa einem Wohnwagen – gilt auf Autobahnen eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h. Liegt das zulässige Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen, gibt es eine Ausnahme: „Camper mit Wohnwagen können sich für eine sogenannte Tempo-100-Plakette bei der zuständigen Kfz-Behörde anmelden“, erläutert die Rechtsschutzexpertin von ERGO. „Damit dürfen sie dann auch mit Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren. Bedingung ist eine Prüfung der technischen Voraussetzungen bei einer der üblichen Prüforganisationen.“
Parken nicht überall erlaubt
Wer für sein Wohnmobil einen Parkplatz sucht, muss sich an dieselben Regeln halten wie Pkw-Fahrer. Außer bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen: Dann ist zum Beispiel das Parken in Wohngebieten nachts und an Sonn- und Feiertagen verboten. Aber auch für leichtere Fahrzeuge gibt es Vorgaben: Ist eine Parklücke durch Begrenzungslinien markiert, muss das Wohnmobil komplett innerhalb dieser Markierung stehen. „Einschränkungen gibt es außerdem beim Parken auf dem Bürgersteig. Es kann zwar durch ein besonderes Schild ausnahmsweise erlaubt sein. Trotzdem ist das Parken auf dem Gehweg dann nur für Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt – die meisten Wohnmobile sind jedoch schwerer“, so Rassat. Auch über Kanaldeckeln und ähnlichen Verschlüssen darf auf Gehwegen nicht geparkt werden. Steht auf einem Schild zum Beispiel auf einem öffentlichen Parkplatz „Nur für Pkw“, dann schließt das Wohnmobile aus. Im Gegenzug gibt es allerdings auch Schilder, die ausschließlich das Parken von Wohnmobilen erlauben. Übrigens: Anhänger, also auch Wohnwagen, dürfen abgekoppelt nicht länger als zwei Wochen auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Parkplatz stehen.
Im Wohnmobil übernachten?
Einfach an einem schönen Fleckchen am Straßenrand stehen bleiben und dort zwei Wochen campieren ist in Deutschland verboten. Camper müssen sich auf dafür ausgewiesene Stellplätze beschränken und dürfen nicht einfach mit Wohnmobil oder Wohnwagen „wildcampen“. „In seinem eigenen Fahrzeug am Straßenrand zu schlafen ist nur erlaubt, um sich für die Weiterfahrt auszuruhen“, erläutert die ERGO Juristin. Hier gilt aber: Nicht länger als etwa zehn Stunden und ohne sich häuslich einzurichten und beispielsweise Campingmöbel aufzustellen oder die Markise rauszufahren. Dann liegt nämlich eine unzulässige Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen vor.
Versicherung im Gepäck
Wer mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die Dritten mit dem versicherten Wohnmobil zugefügt werden. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wer Schäden am eigenen Fahrzeug versichern möchte, benötigt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung. Mittlerweile bieten manche Versicherer auch Zusatzbausteine zur Kfz-Police speziell für Camper an. „Darin sind dann zum Beispiel auch das Vorzelt und der Inhalt des Wohnmobils oder -wagens mit versichert“, weiß Frank Mauelshagen. Weitere Leistungen beispielsweise bei einem Totalschaden sind bei ERGO: Für Neufahrzeuge Erstattung des Neupreises innerhalb der ersten 24 Monate oder Erstattung des Kaufpreises bei Gebrauchtfahrzeugen, die bei Vertragsbeginn höchstens zwei Jahre alt sind.
Urlauber, die für das Frühjahr oder den Sommer eine Reise buchen, sollten auf eine möglichst kurzfristige und kostenlose Stornierbarkeit achten. Darauf macht der ADAC aufmerksam. Wissenschaftler rechnen zwar im Laufe des Jahres mit einer Entspannung in der Corona-Krise, dennoch bleiben die kommenden Monate aufgrund der Diskussionen um verlängerte Lockdowns, eine Impfpflicht für Reisende oder verkürzte Ferienzeiten weiter von Unsicherheiten bei der Reiseplanung geprägt.
Viele Reiseanbieter reagieren auf die Corona-Krise zwar mit großzügigeren Storno- und Umbuchungsregeln, dennoch empfiehlt der Club, die Konditionen des Angebots immer genau zu prüfen. Bei Reiseveranstaltern gelten bestimmte Stornobedingungen zuweilen nur für einzelne Reiseformen, zum Beispiel Flug-Pauschalreisen, nicht aber für Kreuzfahrten. Urlauber, die individuelle Vereinbarungen zum Beispiel direkt mit dem Anbieter einer Ferienwohnung treffen, sollten sich diese immer schriftlich bestätigen lassen.
Ein kostenfreier Rücktritt von einer bereits gebuchten Pauschalreise ist möglich, wenn sogenannte "außergewöhnliche Umstände" vorliegen, darunter fallen in der Regel auch Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für die jeweilige Urlaubsregion. Auch erhebliche Leistungsänderungen und Reisemängel führen zu einem kostenfreien Rücktrittsrecht, zum Beispiel, wenn bei einem gebuchten Badeurlaub der Strand aufgrund der Corona-Restriktionen vor Ort nicht nutzbar ist. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Pauschalreisen immer gesetzlich abgesichert.
Komplexer ist die Situation für Individualreisende: Sie müssen sich bei der Stornierung einer Reise möglicherweise mit mehreren Partien, zum Beispiel dem Vermieter der Ferienwohnung und einem Mietwagenunternehmen vor Ort, selbst einigen. Können die Anbieter ihre Leistung erbringen, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt. Im ungünstigsten Fall bleiben Urlauber auf den Kosten der Buchung sitzen.
Urlauber, die für den Fall einer Stornierung eine Versicherung abschließen, sollten genau auf die Versicherungsbedingungen achten. In der Regel umfassen Reiserücktrittsversicherungen nur Fälle der persönlichen Verhinderung, zum Beispiel, wenn die versicherte Person selbst erkrankt. Im Zuge der Corona-Krise sind viele Versicherungsunternehmen jedoch dazu übergegangen, auch Stornierungen im Zusammenhang mit der Pandemie abzusichern. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt für die versicherten Personen, da manchmal nur Mitreisende aus demselben Haushalt versichert sind, nicht aber mitreisende Freunde aus anderen Haushalten.
Viele Deutsche sind wieder aus dem Urlaub zurück. Jetzt heißt es: Kontoauszüge kontrollieren. Denn auf Reisen werden girocards und Kreditkarten besonders oft gezückt. Sei es, um Bargeld am Automaten abzuheben, Hotel- und Restaurantrechnungen oder Supermarkteinkäufe bargeldlos bzw. kontaktlos zu bezahlen. Daher ist es sinnvoll, sämtliche Belege der getätigten Verfügungen im Urlaub zu sammeln. Nur durch einen genauen Vergleich der Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen mit den Ausgaben und Abhebungen lässt sich feststellen, ob die richtigen Beträge abgebucht wurden, rät die EURO Kassensysteme GmbH. Werden Kontobelastungen entdeckt, die man nicht selbst mit der Zahlungskarte getätigt hat, sollte sofort die Bank oder Sparkasse kontaktiert und die Karte vorsorglich gesperrt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Kreditinstituts ist das rund um die Uhr über den zentralen Sperr-Notruf 116 116* möglich. Auch die Sperr-App 116 116 hilft: Hier können die Daten der Zahlungskarten gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden.
* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber.
Urlaub in Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil ist in Corona-Zeiten beliebt. Oft haben die Urlauber Wertgegenstände dabei - das wissen auch Einbrecher. Die gute Nachricht: In vielen Fällen springt dann die Hausratversicherung ein. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam.
Versicherungsschutz ist zeitlich begrenzt
Fahrrad, Kamera, elektronische Geräte oder Schmuck: Gerade bei Urlaubsaufenthalten in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung laden Reisende das Auto bis zum Dach voll. "Wenn sich dieser Hausrat nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist er in der Regel weltweit versichert", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Denn die Hausratversicherung greift auch bei Einbrüchen in gemietete Gebäude im In- oder Ausland. "Allerdings darf der Aufenthalt außerhalb der versicherten Wohnung nicht länger als sechs oder zwölf Monate dauern, je nach Vertrag." Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur in Ferienhäusern und Ferienwohnungen, sondern auch in Hotelzimmern, Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen der Bahn.
Einbruch ist immer mit Gewalt verbunden
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings immer, dass es sich tatsächlich um einen Einbruch handelt. Das bedeutet: Die Gegenstände müssen gewaltsam aus einem geschlossenen Gebäude entwendet werden. Wenn der Schlüssel gestohlen und die Tür damit aufgeschlossen wird, gilt dies nicht als Einbruch. Ebenso wenig ist das der Fall, wenn Urlauber die Fenster offen lassen und den Dieben damit den Einstieg ermöglichen. Wichtig zu wissen: Während der Reise gekaufte Gegenstände zählen nicht zum Hausrat. Deshalb sind sie bei einem Einbruch nicht mitversichert.
Andere Regeln für Wohnwagen
Schwieriger als bei Ferienwohnungen ist die Situation bei Wohnmobilen und Wohnwagen. "Diese gelten nicht als Gebäude, deshalb sind die Gegenstände hier nicht über die normale Hausratversicherung abgedeckt", erklärt R+V-Expertin Günter. "Es gibt jedoch Versicherungsverträge, die über einen erweiterte Diebstahl-Klausel Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Höhe bieten, allerdings nicht für Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck."
Seitdem Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Deutschland unter strengen Auflagen wieder für Touristen öffnen dürfen, gibt es einen regelrechten Ansturm auf Ferienunterkünfte. Doch oftmals wird die Freude bei Schimmel im Zimmer oder Großbaustellen im Hotel getrübt. Frank Preidel, Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, erklärt, welche Rechte Urlauber bei Reisemängeln haben.
Bruchbude in Buxtehude? Diese Ansprüche haben Urlauber bei Reisemängeln
Nach Wochen in den eigenen vier Wänden aufgrund der Corona-Beschränkungen ist die Vorfreude auf entspannte Tage an der See oder in den Bergen groß. Doch wenn sich das gebuchte Traumhaus als heruntergekommene Hütte entpuppt, ist an Entspannung nicht zu denken. Urlauber sollten falsche Versprechen daher auf keinen Fall hinnehmen, wie Rechtsanwalt Frank Preidel erläutert: „Wer eine Unterkunft bucht, schließt mit dem Vermieter oder Reiseveranstalter einen Vertrag über die mit dem Aufenthalt verbundenen Leistungen ab. Dieser Vertrag ist somit bindend und alle aufgeführten Einzelheiten müssen auch tatsächlich vorliegen.“ Ob allerdings tatsächlich bei Pauschalreisen ein Reisemangel oder bei Ferienwohnungen ein Mietmangel vorliegt, ist vom Inhalt des Reisevertrags abhängig: Hierzu zählen beispielsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters, Informationen in Reiseprospekten und die Reisebestätigung. Sollten einzelne Leistungen hiervon abweichen, liegt grundsätzlich ein Mangel vor.
Individual- vs. Pauschalreise: Der Vertragspartner macht den Unterschied
Pauschalreisende haben es bei der Reklamation einfacher, da sie nur einen Vertragspartner haben – nämlich den Reiseveranstalter. Somit muss die vertraglich festgelegte Reiseleitung den Mangel ohne Zusatzkosten abstellen oder ersetzen. Zudem sind Pauschalreisende auch gegen Insolvenzen von Reiseveranstaltern mit Hauptsitz in Deutschland gesetzlich abgesichert und können bei Reisemängeln nicht nur den Preis mindern, sondern auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen.
Individualreisende schließen hingegen mit jedem Dienstleistungserbringer einen eigenen Vertrag ab und müssen im Streitfall ihre Rechte separat durchsetzen. Aufenthalte in Ferienwohnungen oder -häusern zählen übrigens seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr als Pauschalreisen. „Urlauber müssen somit direkt beim Vertragspartner – also beispielsweise dem Vermieter – etwaige Mietminderungen geltend machen. Wenn der Mietvertrag im Ausland geschlossen wurde, gelten in der Regel die Gesetze des jeweiligen Reiselandes“, erläutert Rechtsanwalt Frank Preidel.
Mindern bei Mängeln: Wann man nicht den vollen Reisepreis zahlen muss
Die Höhe der Reisepreisminderung bei Pauschalreisen hängt von vielen Faktoren ab. Das Frankfurter Landgericht hat daher in der sogenannten Frankfurter Tabelle typische Reisemängel aufgelistet und bietet so eine Orientierung, wie hoch üblicherweise die Reisepreisminderung ausfällt. „Bei einer nächtlichen Baustelle im Hotel können Urlauber bis zu 40 Prozent des Reisepreises zurückfordern. Ein fehlender Meerblick oder zu lange Wartezeiten beim Buffet können hingegen zu einer Minderung von bis zu zehn Prozent führen. Auch Flugverspätungen gelten als Reisemangel. Wie hoch die Entschädigung hierbei ausfällt, richtet sich nach der Flugstrecke und Verspätung“, weiß ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel. Die Minderungsbeträge beziehen sich auf den Tagesreisepreis – der Gesamtreisepreis kann also nur gemindert werden, wenn der Mangel durchgehend vorlag.
Schriftlich, sofort und sachlich: Wie reklamiert man richtig?
Wichtig ist, Reisemängel unverzüglich vor Ort zu melden und Abhilfe zu verlangen. Denn: Betroffene Reisende werden pro Urlaubstag entschädigt. Die Reiseleitung muss die Mängel dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Ändert sich während des Aufenthalts an den Mängeln nichts, können Reisende eine Preisminderung geltend machen: „Für Reisen, die nach dem 1. Juli 2018 gebucht wurden, gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, welche ab dem Tag beginnt, an dem die Reise vertraglich enden sollte. Der Einspruch sollte unbedingt schriftlich erfolgen – und zwar direkt beim Reiseveranstalter“, erklärt Rechtsanwalt Frank Preidel. Objektive Beweise wie Fotos, Lärmprotokolle oder schriftliche Bestätigungen der Mängel von anderen Urlaubsgästen helfen, die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Je konkreter die Angaben sind, desto wahrscheinlicher ist ein späterer Erfolg.
Beginnt der Urlaub verspätet oder entspricht die Unterkunft nicht den versprochenen Erwartungen, ist der Ärger meist groß. Doch mit diesen Tipps können Urlauber zumindest eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude verlangen.
Knapp 8 Millionen Deutsche (11 %) verschulden sich durch Ausgaben für ihren Urlaub. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage im Auftrag des Kreditportals smava. 4,2 Millionen haben ihr Konto überzogen. Weitere 3,5 Millionen rechnen damit, ihr Konto durch Ausgaben für den Urlaub noch zu überziehen. Das Problem: Dispokredite sind Teil des Kontos und wirken deshalb unverbindlich und harmlos. Sie sind es aber nicht. Ein fehlender verbindlicher Tilgungsplan kann zu einer langfristigen Verschuldung verführen. Ein Zinssatz von durchschnittlich knapp 10 Prozent macht Dispokredite teuer. Im Ergebnis können sie zu einer teuren Dauerverschuldung führen. Der Mehrheit der Disponutzer (79 %) droht genau das: Sie braucht bis zu einem Jahr und länger, um ihr Konto auszugleichen. Nur 16 Prozent der Disponutzer schaffen das innerhalb von vier Wochen.
"Es empfiehlt sich nicht, schnell vergängliche Dinge wie einen Urlaub zu finanzieren. Wer es dennoch tut, sollte nicht die bequemste, sondern die günstigste Option nutzen. Jeder zehnte Deutsche macht das nicht. Er nutzt seinen Dispokredit zur Urlaubsfinanzierung, obwohl er mit einem Ratenkredit mehr als die Hälfte sparen könnte. Grund dafür mag die Annahme sein, Ratenkredite seien unflexibel und hätten lange Laufzeiten. Das ist ein veralteter Irrglaube. Ratenkredite sind seit Jahren eine günstige und flexible Alternative für die meisten Disponutzer", sagt Alexander Artopé, Geschäftsführer von smava.
Ratenkredite: günstige und flexible Alternative für die meisten Disponutzer
Ratenkredite sind heute deutlich flexibler, als vermutet wird. Kostenlose Sondertilgungen und vorzeitige Ablösungen sind weit verbreitet. Die zu Beginn vereinbarte reguläre Laufzeit kann je nach Bedarf also auch verkürzt werden. Das heißt: Ratenkredite kommen auch für die Verbraucher infrage, die sich nur für wenige Monate Geld leihen möchten.
Bis zu 600 Euro stehen Fluggästen zu, wenn die Airline ihr Ziel stark verspätet erreicht, einen Flug streicht oder überbucht. In der September-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest zeigt die Stiftung Warentest, wie betroffene Passagiere ihre Entschädigung durchsetzen können, inklusive Musterbrief. Wichtig dabei: Startflughafen oder Hauptsitz der Airline müssen in der EU liegen.
Im Jahr 2018 wurden in Deutschland rund 9.000 Flüge gecancelt und fast ebenso viele hatten mindestens drei Stunden Verspätung. Je nach Flugstrecke haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Diese Rechte haben auch Urlauber, die eine Pauschalreise mit Flug gebucht haben.
Nach Ende des Reisejahrs hat der Passagier drei Jahre Zeit, um seine Rechte geltend zu machen. Leider reagieren Fluggesellschaften oft wenig kooperativ, wenn geschädigte Passagiere direkt auf sie zu kommen. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, an die Entschädigung zu kommen: die Schlichtungsstelle, Fluggastrecht-Portale, Sofortentschädiger oder die Hilfe eines Anwalts. „Wir empfehlen Fluggästen den Gang zur Schlichtungsstelle, das Verfahren ist für sie dort kostenfrei“, so Eugénie Zobel, Finanztest-Expertin.
Größtmögliche Flexibilität am Urlaubsort ist nicht nur Reisenden vorbehalten, die mit dem eigenen Auto anreisen. Wer sich für die Bahn, das Schiff oder das Flugzeug entscheidet, am Reiseziel aber unabhängig von festen Fahrplänen unterwegs sein möchte, kann sich am Urlaubsort einen Mietwagen ausleihen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, was bei der Autoausleihe im Ausland zu beachten ist, um Kostenfallen zu vermeiden und sicher im Urlaub unterwegs zu sein.
Buchung: aufmerksam vor der Reise
Idealerweise wird der Mietwagen bereits vor Reiseantritt gebucht. Denn am heimischen Rechner besteht der Vorteil des unkomplizierten Preisvergleichs. Vergleichsportale nutzen und Kundenbewertungen beachten, lohnt sich: Mietpreise unterscheiden sich innerhalb eines Urlaubslandes je nach Anbieter teils stark. Zudem bieten seriöse Online-Vermittler den Vertragsabschluss in deutscher Sprache an, wodurch Vertragsbedingungen samt Versicherungsschutz einfach geprüft und überteuerte Zuschläge vermieden werden können.
Versicherungsschutz: Vollkasko und Mallorca-Police
Wenn es um den Versicherungsschutz geht, rächt sich zu viel Sparsamkeit. Eine Vollkaskoversicherung mit möglichst niedriger Selbstbeteiligung empfiehlt sich, da sie die Kosten deckelt, sollte es zu einem Unfall kommen. Ergänzend ist die sogenannte Mallorca Police, eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht, sinnvoll: Diese gewährleistet die Anhebung der ausländischen Versicherungssummen für Haftpflichtschäden auf deutsches Niveau, sodass man im Ernstfall vor hohen Zuzahlungen durch niedrige Mindestversicherungssummen geschützt ist.
Über- und Abgabe: mängelfrei entsprechend des Vertrags
Welcher Wagen am Urlaubsort bereitsteht, erfahren Mietwagenkunden im Normalfall erst bei der Abholung: Üblich ist die Anmietung eines Fahrzeugs einer bestimmten Kategorie statt eines konkreten Modells. Der Zustand des Leihwagens sollte grundsätzlich einwandfrei sein. Bei offenkundigen Mängeln ist das Fahrzeug direkt zurückzuweisen. Es gilt: keine Kompromisse im Sinne der Verkehrssicherheit. Bestehende Schäden haben nicht etwa den Vorteil, sorgloser mit dem Fahrzeug umgehen zu können: Neue Kratzer werden in Rechnung gestellt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte das Übergabeprotokoll genau geprüft werden: Sämtliche Vorschäden müssen dokumentiert sein.
Die Abgabe sollte pünktlich und wie mit der Mietwagenfirma vereinbart erfolgen, um hohe Nachzahlungen ebenso wie Ärger im Versicherungsfall vorzubeugen. Denn der gebuchte Versicherungsschutz ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr gegeben.
Die ADAC Versicherung AG warnt erneut vor falschen Pannenhelfern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.
Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift "Im Auftrag des ADAC". Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC Straßenwachtfahrer auf. Aber: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC Notrufstation tätig.
ADAC Plus-Mitglieder sollten daher folgende Hinweise beachten: Im Falle einer Panne außerhalb Deutschlands sollte grundsätzlich der Auslandsnotruf unter der Nummer 00 49 89 22 22 22 kontaktiert werden. Hier wird dann ein Pannenhelfer oder ein Abschleppdienst vor Ort vermittelt. Der "echte" Pannenhelfer kennt die Mitgliedsdaten des Liegengebliebenen oder kann im Zweifelsfall die Daten abrufen, um so den Nachweis zu erbringen, dass er tatsächlich im Auftrag des ADAC handelt.
Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der ADAC Plus-Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC Auslandsnotruf kontaktieren.
Wenn die ADAC Versicherung AG die Betrüger, beispielsweise mittels Foto von Nummernschildern, identifizieren kann, wird mit Unterstützung des Partnerclubs immer Anzeige auf Unterlassung erstattet. Betrugsanzeigen können nur die Geschädigten erstatten.
Die hilfsbereiten Nachbarn gießen in der Urlaubszeit die Blumen und kümmern sich um die Wohnung: Doch wer zahlt, wenn sie etwas kaputt machen? Haben die Helfer keine Haftpflichtversicherung, gehen Urlauber unter Umständen leer aus.
BGH-Urteil hat rechtliche Lage verändert
Das Parkett ist durch Gießwasser aufgequollen, eine wertvolle Vase in tausend Scherben zersprungen: Solche Schäden sind für Urlauber und Helfer ärgerlich. Die Haftpflichtversicherung fängt jedoch zumindest den finanziellen Schaden ab. Kritisch ist es hingegen, wenn der helfende Nachbar diesen Schutz nicht besitzt. "Urlauber sollten deshalb im Vorfeld unbedingt klären, ob der Helfer eine Haftpflichtversicherung hat und ob diese in solchen Fällen einspringt", rät Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung.
Dass die Haftpflichtversicherung einspringt, ist noch relativ neu: 2016 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zu Gunsten der Geschädigten entschieden und damit die rechtliche Situation grundlegend verändert. "Vor diesem Urteil hatte der geschädigte Urlauber nicht in allen Fällen Anspruch darauf, Schäden aus Gefälligkeitsleistungen ersetzt zu bekommen", erläutert Földhazi. "Jetzt übernimmt ihn in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers."
Bei günstigen Tickets kommt noch rund ein Drittel des Flugpreises für Gepäck, Sitzplatz und Co. dazu
Flugtickets zum Schnäppchenpreis finden sich viele im Internet. Doch die können schnell teuer werden: Beim aktuellen ADAC Preisvergleich kam bei der Online-Buchung zum Flugpreis durchschnittlich noch rund ein Drittel des Preises an Kosten für Leistungen wie Gepäcktransport oder Sitzplatzreservierung hinzu. Untersucht wurden die Nebenkosten von 12 Fluggesellschaften, die beliebte Urlaubsorte in Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei anfliegen.
Der Vergleich zeigte, dass es in jeder Kostenkategorie erhebliche Preisspannen gab. Dabei hatte keine Airline durchgehend hohe oder niedrige Nebenkosten. Bei 4 von 12 Fluggesellschaften war der nächsthöhere Tarif mit mehr inkludierten Leistungen sogar günstiger als der preiswerteste Tarif plus Zusatzkosten.
Ein großer Kostenfaktor ist das Gepäck. Einen 20 Kilogramm schweren Koffer mit auf die Reise zu nehmen, war in unserem Vergleich nur bei Sunexpress kostenlos. Das günstigste zukaufbare Angebot unterbreitete Pegasus Airlines mit 7 Euro, das teuerste Easyjet mit 34,77 Euro pro Gepäckstück. Das ist fünfmal so viel. Zweitteuerster Anbieter war Condor mit 29,99 Euro. Die übrigen Airlines stellten zwischen 19 und 25 Euro in Rechnung. Wer Sperrgepäck aufgeben wollte - im untersuchten Fall ein Surfbrett unter zwei Metern Länge - musste zwischen 40 Euro (Pegasus, Sunexpress) und 80 Euro (Lufthansa) berappen.
Alle Fluggesellschaften erlaubten die kostenlose Mitnahme eines Handgepäckstücks. Bei Ryanair/Laudamotion durfte dieses allerdings nicht größer als etwa ein Schuhkarton sein. Bei Vueling und Condor dagegen durfte der Trolley sogar 10 Kilo wiegen, bei allen anderen Airlines zwischen 6 und 8. Bei Easyjet gab es keine Gewichtsbegrenzung.
Auch Sitzplatzreservierungen können einen günstigen Flug verteuern. Die preiswertesten boten Vueling mit 3,99 Euro und Ryanair/Laudamotion mit 4 Euro für einen Standardplatz, die teuerste kostete mit 12,99 Euro bei Condor gut dreimal so viel.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, frühzeitig zu buchen, da in der Regel die Preise steigen, je näher der Abflugtermin rückt. Urlauber sollten bei der Buchung prüfen, ob der nächsthöhere Tarif billiger ist als der günstigste plus Einzelpositionen. Aufgabegepäck sollte online gebucht werden, denn beim Einchecken am Schalter wird es immer teurer. Bei der Reservierung des Sitzplatzes sollten Urlauber auf die verschiedenen Preiskategorien einzelner Sitzpositionen achten und beim Packen die vorgeschriebenen Höchstmaße und Gewichtsbegrenzungen für Handgepäck und Koffer einhalten.
Jeder dritte Internetnutzer hat schon Privatunterkunft über Online-Plattform gebucht
Entsprechende Portale sind vor allem bei den Jüngeren beliebt
Gastgeber müssen rechtliche Regelungen beachten
Online-Plattformen wie Airbnb, Home Swap, Couchsurfing und Co., um auf Reisen in Privatunterkünften unterzukommen, werden immer beliebter – vor allem bei Jüngeren. So hat jeder dritte Internetnutzer (30 Prozent) schon einmal über eine solche Online-Plattform eine Privatunterkunft gebucht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Bundesbürgern ab 16 Jahren. Am häufigsten gebucht wird über Online-Plattformen für kostenpflichtige Privatunterkünfte, wie z.B. Airbnb oder 9 Flats. Darüber haben bereits 16 Prozent eine Bleibe für ihren Aufenthalt gefunden. Auf Rang zwei folgen Wohnungs-Tauschbörsen, wie z.B. Home For Home, Home Link oder Home Swap, wo bereits 9 Prozent der Internetnutzer schon einmal gebucht haben. Ebenso viele haben dazu auch schon Online-Plattformen für kostenlose Privatunterkünfte, wie z.B. Couchsurfing genutzt. Am meisten genutzt werden zur Buchung einer Reiseunterkunft aber weiterhin Internetauftritte der Unterkünfte selbst, zum Beispiel die Webseiten der Hotels oder Ferienwohnungen. Hierüber haben knapp 9 von 10 Internetnutzern (87 Prozent) schon einmal gebucht. 7 von 10 (71 Prozent) haben dafür auch schon Online-Plattformen wie Booking.com oder HomeAway genutzt. „Für all diejenigen, die auf Reisen lieber in einem individuellen Zuhause statt einem anonymen Hotel unterkommen, sind Onlinevermittlungsplattformen für Privatunterkünfte eine echte Errungenschaft des digitalen Zeitalters. Hier eröffnet sich für viele Gegenden ein riesiges Angebot – von der Couch in der Studenten-WG bis zum großzügigen Loft im Szeneviertel“, sagt Dr. Christopher Meinecke, Leiter Digitale Transformation beim Bitkom.
Unternehmen wie Airbnb fungieren dabei als Online-Marktplätze, über die Gastgeber und Gäste miteinander in Kontakt treten können. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie Couchsurfing verstehen sich hingegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Ausführliche Nutzerprofile und gegenseitige Bewertungen von Gastgebern und Gästen helfen auch hier, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.
Fast jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) in Deutschland hat auch schon einmal selbst Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos oder gegen Bezahlung. 2017 waren es erst 12 Prozent, 2016 7 Prozent. Vor allem in der Generation der 16- bis 29-Jährigen werden Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften immer beliebter: Bereits jeder dritte Internetnutzer (29 Prozent) dieser Altersgruppe hat anderen Reisenden schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Unter den 30- bis 49-Jährigen hat bereits jeder Fünfte (20 Prozent) auf diese Weise schon einmal eine Unterkunft angeboten, unter den 50- bis 64-Jährigen waren es 15 Prozent, in der Generation 65 plus 9 Prozent. „Für viele private Vermieter spielen bei der Kurzzeitvermietung auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen interessante Kontakte zu Reisenden, die viel zu erzählen haben und die sie ihrerseits mit Insidertipps versorgen können“, sagt Meinecke. „Gäste verzichten für diese Tipps oft gern auf einen Zimmerservice wie im Hotel.“ Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. „Vor allem in Stoßzeiten ist die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste.“
Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Regelungen zu beachten. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Städten gibt es auch Gesetze, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken. Auch eine Registrierung, Zulassung oder Lizenz kann nötig sein, wenn man seine Unterkunft inserieren möchte. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder sogar ganz verbieten. Interessierte sollten sich über die Gesetze vor Ort informieren, bevor sie ihre Unterkunft auf entsprechenden Plattformen inserieren. Potenzielle private Vermieter erkundigen sich dafür am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen.
FairPlane, das Flugrechteportal, hat fünf Fluglinien verglichen. Der Test zeigt auch Kosten auf, die Passagiere völlig unvorbereitet treffen.
Kostenfalle Check in am Flughafen
Lauda/Ryanair verlangen für den Check in am Flughafen EUR 55 (dagegen hat der VKI in erster Instanz bereits ein positives Urteil erzielt). Bei Wizz Air zahlt man EUR 30 zuzüglich einer Gebühr des jeweiligen Dienstleisters am Flughafen. Wer also keine Möglichkeit hat, online einzuchecken, sollte diesen Umstand bereits bei der Flugbuchung selbst bedenken und einen Tarif wählen, der das kostenlose Einchecken beinhaltet. Wenn die Check in Seite des Luftfahrtunternehmens nicht funktioniert, können Screenshots zur Beweissicherung bei der Rückerstattung dieser Kosten hilfreich sein.
Die Kosten für Gepäck
Besonders die Preisgestaltung bei Gepäck empfanden wir bei unserem Test als sehr verwirrend. Oft war die Einzel Buchung eines Gepäckstücks günstiger als ein Tarif, der das Gepäck bereits inkludierte. Teuerster Punkt war das Buchen des Gepäcks erst am Flughafen. Bis man beispielsweise die Kosten für Übergepäck findet, vergeht viel Zeit, bevor man angesichts des Preises erstarrt. Leider sind die Bestimmungen für Gepäck bei jeder Fluglinie unterschiedlich, der Verbraucher muss sich also erst "einlesen" um vorab einen guten Vergleich ziehen zu können. Bei Anschlussflügen, die von einer anderen Fluglinie durchgeführt werden, muss das Reisegepäck dann den Vorschriften beider benutzter Airlines entsprechen- eine weitere Hürde.
Ohne Extra- Sitzplatzbuchung kommt man billiger ans Ziel
Jeder Passagier sollte sich gut überlegen, ob er für einen Sitzplatz wirklich bis zu EUR 50 pro Strecke ausgeben will, oder auch mit der Zuteilung eines beliebigen Sitzplatzes für einen kurzen Flug zufrieden ist. Am teuersten sind Sitze mit mehr Beinfreiheit, oder sogenannte extra large Sitze. Meist werden Sitzplatz Kosten bei einer Umbuchung nicht zurückerstattet. Den ausführlichen Test können Sie hier nachlesen.
FairPlane Geschäftsführer Mag. Andreas Sernetz: "Mit den sogenannten á la carte Leistungen machen Fluglinien in Europa bereits 25% ihres Umsatzes: Die Billigfluglinien wie Easyjet, Ryanair, Vueling und Wizz haben es vorgemacht. Große Carrier wie die Lufthansagruppe, Air France/KLM und British Airways ziehen mit. Sie alle verdienen bei Gepäck, Sitzplätzen, Priority Boarding und vielen anderen Leistungen kräftig am Passagier (Quelle Idea Works Statistic 2018). Jede Zusatzleistung muss extra bezahlt werden. Was man wirklich braucht, sollte man vor der Buchung überlegen. Bedenklich sind unserer Ansicht aber zusätzliche Kosten, die eigentlich vom Beförderungsvertrag gedeckt sein sollten und den Verbraucher völlig unvorbereitet treffen, wie beispielsweise die hohe Check-in Gebühr am Flughafen bei einigen Fluglinien.
Urlaub ist bekanntlich teuer. Wie man dennoch sparen kann ohne Abstriche in Kauf nehmen zu müssen, deckt eine Studie auf, die Expedia und die Airlines Reporting Corporation (ARC) initiiert haben. Der Wochentag und der richtige Abstand zwischen Buchung und Urlaub sind es, die entscheiden, wie sehr das Urlaubsbudget malträtiert wird.
Mittlerweile bereits im fünften Jahr arbeiten Expedia und die ARC zusammen, um die Entwicklung der Flug- und Hotelpreise zu analysieren. Herausgekommen ist die aktuelle Studie "Travel Pricing Outlook in 2019", die aufzeigt, zu welchem Zeitpunkt preisbewusste Reisende am besten buchen sollten.
Die 5 Kernbotschaften sind:
1. Flugtickets sind teurer geworden
2. Flug am Sonntag buchen
3. Flug mindestens drei Wochen vor der Reise buchen
4. Flugreise an einem Donnerstag oder Freitag antreten
5. Hotel Freitagabend buchen
Flugpreise gestiegen
Die durchschnittlichen Ticketpreise für Flüge sind 2018 laut ARC-Daten um rund fünf Prozent gegenüber 2017 gestiegen. Dieser Preisanstieg erfolgte vor dem Hintergrund lang anhaltender niedriger Ticketpreise. Nach aktuellen Prognosen ist ein Ende dieses Preisanstiegs noch nicht in SIcht, die Frage nach dem optimalen Buchungstermin deshalb wichtiger denn je.
Der richtige Tag für die Buchung
Ja, es gibt den besten Tag um Flüge zu buchen: Es ist der Sonntag. Expedia und ARC haben ermittelt, dass der durchschnittliche Ticketpreis an diesem Tag mehr als 25 Prozent niedriger liegt als an den anderen Wochentagen. Besonders empfehlenswert ist der Sonntag für alle Reisenden, die einen Flug in der Premium Class buchen möchten: hier liegt das Sparpotential bei mehr als 45 Prozent. Donnerstag oder Freitag hingegen sind nicht ideal: An diesen Tagen ist der durchschnittliche Ticketpreis am höchsten.
Nicht minder wichtig: Der richtige Zeitpunkt
Glaubt man den Daten der "Travel Pricing Outlook in 2019" Studie, dann liegt der günstigste Zeitpunkt für die Buchung von Flügen ab deutschen Flughäfen im Schnitt bei drei Wochen vor Beginn der Reise.
Der richtige Tag für Abflug
Die "Travel Pricing Outlook in 2019" Studie hat zudem ergeben, dass Sparfüchse auch vom richtigen Abreisetag profitieren. 10 Prozent Sparpotential sind nämlich für die Urlauber "drin", die ihre Reise an einem Donnerstag oder Freitag starten.
Hotels: immer wieder freitags
Die "Travel Pricing Outlook in 2019" Studie hat außerdem die Hotelpreise von mehr als 890,000 Unterkünften für jeden Tag der Woche analysiert und dabei herausgefunden, dass die Hotelpreise im Durchschnitt an einem Freitag am günstigsten sind.
Norwegen mit fast 240 Euro pro Tag Spitzenreiter der teuersten Mietpreise Europas
Für die Deutschen lohnt es sich, ihren Wohnwagen im Heimatland zu mieten
In den Niederlanden ist die Camper-Miete mit knapp 88 Euro pro Tag am kostengünstigsten
Die Sommerferien haben in Deutschland bereits vielerorts begonnen und für viele Familien geht es ab in den Urlaub. Dabei wird oft in Campern, Wohnmobilen oder Caravans quer durch Europa gereist. Doch in welchen europäischen Ländern können Urlauber bei der Tagesmiete für das Fahrzeug sparen und wo müssen sie tief in die Tasche greifen?
Das Mieten von Wohnmobilen und Wohnwagen ist in den Niederlanden mit 88 Euro pro Tag am günstigsten. Das hat Campanda, die weltweit größte Online-Plattform zum Mieten und Vermieten von Wohnmobilen und Campern, in einer umfassenden Studie ermittelt. Im Rahmen der Studie wurde berechnet, wie hoch der durchschnittliche Tagesmietpreis im europäischen Ländervergleich ist und in welchen Reiseländern der Mietpreis im Vergleich zum Vorjahr besonders teuer geworden ist.
Besonders im Norden Europas wird die Reise mit dem Camper kostspielig
Das Nordkap, gigantische Geysire oder malerische Fjorde: Ein Urlaub in Norwegen klingt zwar verlockend, geht aber gewaltig an den Geldbeutel. Mit einem durchschnittlichen Tagesmietpreis für Camper von knapp 240 Euro führt die skandinavische Nation die Liste der teuersten Länder Europas an, gefolgt von Island mit einem Preis von gut 214 Euro und Finnland mit rund 168 Euro. Auch in der Urlaubsregion rund um Kroatien wird die Reise mit dem Wohnmobil mit einem Mietpreis von über 167 Euro pro Tag nicht gerade billig. Sollte eine Reise in den hohen Norden trotz der hohen Kosten bevorzugt werden, bietet sich Schweden als günstigstes Urlaubsziel in Skandinavien an (knapp 164 Euro Miete pro Tag).
Ein Urlaub in die Niederlande lohnt sich für Camping-Begeisterte besonders
Sparen können Camper in diesem Jahr vor allem im Land der Windmühlen, der Tulpen und des Käses: Mit einem Preis von rund 88 Euro pro Tag ist die Niederlande Spitzenreiter der kostengünstigsten Länder Europas. Neben Sonne, Strand und Meer bieten auch die südeuropäischen Länder einen unschlagbaren Preis. Mit nur 110 Euro Miete pro Tag kann sich Portugal Platz zwei sichern. Auf Platz drei landet die Türkei mit einem Preis von fast 114 Euro pro Tag vor Spanien mit 114,50 Euro.
Auch Deutschland kann mit einem niedrigen Mietpreis von durchschnittlich 116 Euro pro Tag punkten und liegt damit auf Platz fünf im europaweiten Vergleich. Damit konnte sich die Bundesrepublik nach Rang sechs im Vorjahr um einen Platz verbessern. Mit Frankreich (122,50 Euro pro Tag) und Italien (123) auf Platz sechs und sieben reihen sich zwei weitere beliebte Urlaubsdestinationen der Deutschen auf den vorderen Rängen ein.
Belgien zieht Preise stark an, die Schweiz überzeugt mit Kostensenkung
Mit der zunehmenden Begeisterung der Europäer am Campingurlaub steigen auch die Kosten für Wohnmobile und Co. in nahezu allen Ländern an. Die einzigen Ausnahmen bilden die Schweiz und der Spitzenreiter Niederlande: Hier können im Vergleich zum Vorjahr fast elf Euro bzw. 17 Euro pro Tag gespart werden. Den größten Preisanstieg gab es wiederum in Norwegen mit über 61 Euro mehr pro Tag. Auch in Belgien sind die Preise stark gestiegen und liegen 2017 knapp 59 Euro über dem Preis im Vorjahr. Auf Platz drei der größten Kostenanstiege landet Estland. Hier müssen Camper je Urlaubstag gut 56 Euro mehr zahlen.
Anders als noch 2016 ist der Tagesmietpreis in Deutschland auf über hundert Euro gestiegen. Mit 116 Euro und damit 17 Euro mehr als im Vorjahr muss auch in der Bundesrepublik tiefer in die Tasche gegriffen werden.
Anzahlungen von 25 Prozent und mehr für eine Pauschalreise sind unzulässig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Anzahlungspraxis von Reiseveranstaltern für Rund-um-Angebote heute in letzter Instanz einen Riegel vorgeschoben (TC Touristik: Az X ZR 13/14; Urlaubstours: Az X ZR 85/12). Weil führende Veranstalter Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises bereits bei der Buchung verlangten, hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen fünf Branchenriesen (TUI Deutschland GmbH, Bucher Reisen GmbH, TC Touristik GmbH, Urlaubstours GmbH und L’TUR Tourismus AG) Klage erhoben und erste Urteile bei Oberlandesgerichten erstritten. TC Touristik und Urlaubstours gingen daraufhin beim BGH in Revision.
Die obersten Richter bestätigten jedoch die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Demnach verstoßen die Reiseveranstalter mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zug-um-Zug-Prinzip (Ware gegen Geld). Dieser Grundsatz besagt, dass Kunden erst zahlen müssen, wenn sie die Leistung erhalten. Der BGH stellte hierzu klar, dass die Anzahlungsforderungen von 40 Prozent (Urlaubstours) und 25 beziehungsweise 30 Prozent (TC Touristik) in den vorliegenden Fällen zu hoch sind. "Ein höherer Anzahlungsbetrag als 20 Prozent des Reisepreises benachteiligt die Verbraucher unangemessen und schwächt das Ware-gegen-Geld-Prinzip zu stark", erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Gewinn für die Kunden beim finalen Richterspruch: "Die Restsumme darf frühestens vier Wochen bis einen Monat vor Reiseantritt fällig werden."
Auch bei der Erhebung gestaffelter Stornoentgelte hat der BGH die Reiseveranstalter in ihre Schranken verwiesen: Stornoentgelte mit einem Eingangsstaffelsatz in Höhe von 25, 30 beziehungsweise 40 Prozent der jeweiligen Anzahlung dürfen nicht unbegründet pauschal berechnet werden. Die Veranstalter hätten nicht hinreichend dargelegt, dass die verlangten Rücktrittspauschalen unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und anderweitigen Verwertung berechnet wurden. Zum gleichen Schluss kam auch jüngst das Oberlandesgericht Düsseldorf mit seinem Urteil zu den Rücktrittspauschalen der alltours flugreisen gmbh: Den Mindestsatz von 40 Prozent des Reisepreises bei einer Stornierung fanden die Richter zu hoch. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2014, Az. I-6 U 76/14).
Die sichere Aufbewahrung von Wertsachen ist auf Reisen und im Urlaub ein wichtiges Thema. Für 35 Prozent der Menschen in Deutschland ist der Zimmer-Safe dabei der bevorzugte Ort, fast 22 Prozent tragen Wertsachen am liebsten bei sich. Immerhin gut 17 Prozent machen sich über die Aufbewahrung keine Gedanken. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey vom Juni 2018 unter 9.300 Menschen im Auftrag von TÜV Rheinland.
Nach Erfahrung der Experten von Rheinland, die weltweit Hotels unter anderem auf ihre Servicequalität überprüfen, ist der beste Weg zur Aufbewahrung dagegen der Hotelsafe: "Wertsachen gegen Quittung an der Rezeption abgeben ist meist die beste Form der Aufbewahrung", so Olaf Seiche, Tourismusfachmann bei TÜV Rheinland. Dies bevorzugen allerdings nur gut 6 Prozent der Befragten.
Nur das Nötigste an Wertsachen einpacken
Teure Verluste können zudem bereits dadurch gut vereitelt werden, wenn Urlauber bereits vor der Reise überlegen, was notwendig ist und auf kostbare Wertsachen bestenfalls verzichten. Urlauber, die mit dem eigenen Fahrzeug die Reise antreten, müssen besonders in Europas Mittelmeerregionen auf der Hut sein. Schon beim Packen vor der Abfahrt gilt: Nur das Nötigste möglichst kompakt verstauen - ein bis unter das Dach beladenes Fahrzeug weckt das Interesse Krimineller.
Ratsam ist es auf bestimmten Strecken sogar, Gepäckstücke mit Fahrradschlössern von innen an den Türgriffen oder Sitzen zu befestigen. Bei der Autodiebstahl-Masche nützt dies allerdings nichts. Bei dieser machen Personen in einem anderen Fahrzeug während der Fahrt durch wildes Gestikulieren auf einen vermeintlichen Schaden am Wagen der Urlauber aufmerksam. Fahren diese auf den Seitenstreifen, werden sie durch die vermeintlichen Helfer aus dem Auto gelockt und abgelenkt. Ein Komplize nutzt das und stiehlt den kompletten Wagen. "Auf keinen Fall aufgrund irgendwelcher Hinweise von anderen Verkehrsteilnehmern anhalten. Diese dreiste Methode kommt immer häufiger vor", sagt Seiche.
Aufs Wildcampen verzichten
Vorsichtig sollten auch Wohnwagen- oder Wohnmobilurlauber auf den Haupturlaubsrouten in Europa sein, die ihre Fahrzeuge über Nacht wild - was in vielen Ländern erlaubt ist - abstellen. Ziele, die Kriminelle schon längst ins Visier genommen haben. Teilweise leiten die Täter dabei sogar Gas ins Innere, um die Insassen vor dem Raub zu betäuben. "Es gibt Gasdetektoren, die Alarm schlagen. Auch Hunde, die bei unbekannten Personen anschlagen, sind eine Hilfe", rät Seiche. Im Zweifel erweist sich jedoch stets der Campingplatz als sichere Übernachtungsvariante.
Parken am Flughafen ist teuer. In Stuttgart werden für zwei Wochen in einem terminalnahen Parkhaus bis zu 490 Euro fällig. Auch in Düsseldorf (476 Euro) und Köln/Bonn (420 Euro) kostet zwei Wochen parken in Terminalnähe über 400 Euro. Den günstigsten Parkplatz gibt es mit 59 Euro für 14 Tage am Flughafen Münster/ Osnabrück.
Alternativparkplätze und Onlinebuchung senken die Kosten teilweise deutlich
Alle betrachteten Flughäfen bieten aber auch günstigere Alternativparkplätze an. Diese liegen zwar meist in einiger Entfernung zum Flughafen, häufig gibt es aber einen kostenlosen Shuttleservice. In Stuttgart werden beispielsweise für zwei Wochen auf dem günstigsten Parkplatz nur 96 Euro fällig - eine Ersparnis von 80 Prozent im Vergleich zum terminalnahen Parkhaus (490 Euro).
"Passagiere, die ihren Pkw während eines Urlaubs am Flughafen abstellen, sollten den Parkplatz nach Möglichkeit im Voraus online buchen", rät Guido Thurmann, Leiter Flüge bei CHECK24. "Eine Onlinebuchung garantiert nicht nur einen Stellplatz, häufig gibt es dafür sogar noch einen Rabatt."
Tipp: Urlaubsreisende sollten unbedingt darauf achten, ihren Wagen nicht auf einem Kurzzeitparkplatz abzustellen. Dann sind die Kosten für das Parken schnell höher als für den gesamten Urlaub.
Tagesticket in Terminalparkhaus kostet zwischen zwölf und 72 Euro
Geschäftsreisende zahlen für ein Tagesticket in einem terminalnahen Parkhaus am Flughafen Berlin-Schönefeld bis zu 72 Euro. Am günstigsten parken sie in Erfurt und Paderborn-Lippstadt. Hier werden für das Tagesticket nur zwölf Euro fällig.
Die Gebühren zur Nutzung der Autobahnen im europäischen Ausland unterscheiden sich stark. Teilweise hängt die Höhe der Kosten von Emissionsklasse, Gewicht oder Höhe des Fahrzeuges oder auch von der Tageszeit ab. Campanda, die weltweit größte Online-Plattform zum Mieten und Vermieten von Wohnmobilen und Campern, hat analysiert, welche Abgaben auf Reisende mit dem PKW oder dem Wohnmobil im Ausland zukommen.
Vignette für PKW-Fahrer günstiger
Die Vignettenpreise für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen fallen meist niedriger aus als für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Vignetten können für einen, sieben oder zehn Tage oder für einen ganzen Monat erworben werden. In Rumänien fahren PKW-Fahrer mit einer Vignette für drei Euro am günstigsten. Ebenfalls preiswert ist die Vignette in der Republik Moldau mit vier Euro. In Slowenien gibt es für 15 Euro hingegen die teuerste Vignette für Autofahrer.
Schweizer Vignette für Wohnmobilfahrer am teuersten
Im Gegensatz zu PKW-Fahrern haben Urlauber mit Wohnwagen oder -mobil mit höheren Kosten zu rechnen. In der Schweiz kostet eine Vignette rund 28 Euro. Ungarn und Bulgarien sind mit knapp 22,50 Euro und 21 Euro etwas günstiger. Nur in der Republik Moldau (Vier Euro) und in Italien (Sechs Euro) kosten die Vignetten genauso viel wie für PKW.
Maut: Abgaben für 100 Kilometer Autobahn
Auch in Ländern, in denen keine Vignettenkosten fällig werden, ist meist das Gewicht des Fahrzeuges ausschlaggebend für die Höhe der Mautkosten. Pro 100 Kilometer Autobahn schwankt die Maut für Wohnmobilfahrer (über 3,5 Tonnen) in Österreich zwischen 22 Euro und 54 Euro. Somit ist das Land in dieser Gewichtsklasse am teuersten. In Tschechien bleibt es mit 0,31 Euro bis 0,46 Euro für Wohnmobilfahrer sehr günstig. Allerdings müssen in manchen Ländern zusätzlich noch Kautionskosten für die sogenannte Mautbox, ein elektronisches Bordgerät zur Erfassung der Autobahnmaut, mit einkalkuliert werden. In Tschechien kostet die Box Wohnmobilfahrer mit 60 Euro am meisten, die Box in Österreich mit nur fünf Euro am wenigsten.
In Polen können 100 Kilometer Autobahn für Autofahrer (unter 3,5 Tonnen) mit 28 Euro mit Abstand am teuersten werden, die zweitteuerste Nation ist mit 14 Euro Griechenland. Am günstigsten ist es für PKW-Fahrer in der Türkei mit maximal 0,61 Euro.
Hier drohen die höchsten Strafen
Mautschummler in Slowenien und der Slowakei seien gewarnt, denn die Länder verlangen empfindlich hohe Bußgelder. Wer in der Slowakei ohne Vignette durchs Land fährt und erwischt wird, muss bis zu 365 Euro büßen. Bis zu 800 Euro Strafe verlangt der slowenische Staat für die Nichtbeachtung der Vignettenpflicht. In der Schweiz fällt die Strafe mit 190 Euro geringer aus, doch zusätzlich dazu müssen die eingesparten Vignettenkosten nachbezahlt werden. In Ungarn fällt die Strafe mit 50 Euro am niedrigsten aus.
Für Tierhalter ist es vor der gerade beginnenden Urlaubszeit oftmals eine schwere Entscheidung: Nehme ich mein Tier mit in die Ferien, oder lasse ich es betreuen? Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) gibt hilfreiche Tipps für diejenigen, die ohne ihr Tier in die Ferien fahren.
Reisende, die ihren Hund oder Katze nicht mitnehmen können, sollten sich frühzeitig erkundigen, ob Freunde oder Nachbarn das Tier versorgen können. "Unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Kontakt oder einen professionellen Tiersitter handelt: Die Beteiligten sollten immer eine schriftliche Vereinbarung über die Inhalte und den Ablauf der Betreuung anfertigen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden", rät ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.
Alternativ bietet sich auch eine Tierpension an. Doch wie findet man die richtige? "Tierhalter können sich beispielsweise beim örtlichen Tierschutzverein, ihrem Tierarzt oder anderen Tierhaltern eine Pension empfehlen lassen", so Holthenrich. "Am besten besuchen sie diese dann im Vorfeld und lassen sich dabei auch den verpflichtenden Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zeigen. Er ist ein erster Hinweis auf die Seriosität der Unterkunft." Auch bei Tierpensionen gilt: unbedingt eine schriftliche Vereinbarung für die Betreuung erstellen!
Halter von Kleinsäugern können sich neben Tiersitting-Angeboten auch im Zoofachhandel nach einer Pflegestelle erkundigen. Viele Fachgeschäfte bieten eine Urlaubsbetreuung der Tiere an. Zu beachten ist: Zoofachmärkte benötigen für die Aufnahme von Pflegetieren eine amtstierärztliche Genehmigung nach §11 TschG.
Aquarien können heute über das eigene Smartphone überwacht werden. Auch eine automatische Fütterung ist möglich. Allerdings empfiehlt der ZZF ab einer Woche Abwesenheit, dass ein Zoofachhändler oder hilfsbereite Nachbarn regelmäßig die Gesundheit der Fische, Wasserstand und -temperatur sowie die Filterfunktion vor Ort überprüfen.
Wenn Tierhalter ihre Tiere aussetzen, in der Wohnung zurücklassen und dann in den Urlaub fahren, machen sie sich damit nicht nur strafbar, sondern nehmen auch billigend den möglichen Tod des Tieres in Kauf. "Es gibt in unserem Land so viele Möglichkeiten für eine Urlaubsbetreuung, dass niemand sein Tier aussetzen muss", zeigt sich Holthenrich darüber verständnislos und appelliert an alle Tierhalter: "Nutzen Sie die vielfältigen Betreuungsangebote für Ihr tierisches Familienmitglied, und setzen Sie nicht sein Leben aufs Spiel."
Fast 50 Prozent der Deutschen setzt im Urlaub in puncto Internetverbindung auf öffentliche WLAN-Netze - das ergibt das repräsentative G DATA IT-Security-Barometer unter 1.000 Internetnutzern im Mai 2018. Die Gefahr dabei: Die Netzwerke sind oft nur unzureichend abgesichert, wodurch Kriminelle den gesamten Datenverkehr mitlesen können. Im schlimmsten Fall droht Reisenden so der Verlust ihrer persönlichen Daten, wie Passwörter. Anwender sollten freie WLANs daher nur mit Vorsicht nutzen. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Auf Reisen verwenden die Deutschen ihr Mobilgerät insbesondere zum Versenden von Urlaubsgrüßen an Freunde und Familie (70 Prozent). Für die sichere Nutzung von Smartphones und Co. auf Reisen stellt das deutsche IT-Security-Unternehmen Nutzern eine Checkliste mit Tipps zur Verfügung - für einen erholsamen und cybercrime-freien Urlaub.
"Cyberkriminelle machen keinen Urlaub und nutzen die Reisezeit, um gezielt Nutzer anzugreifen", erklärt Tim Berghoff, G DATA Security Evangelist. "Eine beliebte Masche ist das Mitlesen des Datenverkehrs in nicht ausreichend abgesicherten WLAN-Netzen. Die Täter gelangen so beispielsweise an Zugangsdaten zu Onlinediensten oder Kreditkarteninformationen und können diese in Untergrundmärkten gewinnbringend weiterverkaufen. Ich rate Urlaubern daher, ihr Mobilgerät vor dem Reiseantritt umfassend abzusichern."
Urlauber setzen auf WLAN-Netze
Ob im Hotel, Flughafen oder der Strandbar - kostenlose WLAN-Netze stehen im Urlaub an vielen Stellen zur Verfügung und fast die Hälfte der deutschen Urlauber nutzt bevorzugt diese Angebote. Die am zweitmeisten genutzte Online-Möglichkeit in den Ferien ist das gebuchte Datenvolumen oder die Flatrate des eigenen Mobilgerätes. Jeder fünfte Deutsche verzichtet auf Reisen komplett auf das Internet.
Im Urlaub halten die Deutschen Kontakt zu Familie und Freunden
Fast 70 Prozent der Befragten nutzen ihr Mobilgerät im Urlaub, um Kontakt zur Heimat zu halten, z.B. über Messenger-Dienste, soziale Netzwerke oder Nachrichten. Wie das G DATA IT-Security-Barometer zeigt, ist das Fotografieren für die Deutschen mit 57 Prozent die zweitwichtigste Handlung mit dem Smartphone oder Tablet. Knapp die Hälfte der Urlauber nutzen ihr internetfähiges Gerät, um sich über Restaurants, Ausflüge oder Sehenswürdigkeiten im Ferienort zu informieren.
Nach dem Motto "Ich packe meinen Koffer" sollten Urlauber vor dem Reiseantritt nicht nur an Sonnencreme und Reiselektüre denken, sondern auch mit der Checkliste das Mobilgerät sicher für den Urlaub machen:
- Geschützt durch Security-Software: Eine leistungsfähige Sicherheitslösung gehört zur Grundausstattung jedes PCs und Mobilgeräts. Neben einem effektiven Virenschutz sollte diese auch einen Spam-Filter, eine Firewall und einen Echtzeitschutz gegen Online-Bedrohungen umfassen.
- Software-Sicherheitslücken schließen: Ein aktuelles Betriebssystem sowie Updates von Anwendungen und Apps schließen kritische Sicherheitslücken. Angriffe laufen somit ins Leere und der Computer oder das mobile Gerät bleibt sicher.
- Nur mit aktiviertem Diebstahlschutz reisen: Anwender sollten für den Fall eines Verlusts des Mobilgeräts vorsorgen und auf einen Diebstahlschutz setzen. So lässt sich das Gerät aus der Ferne orten, sperren und alle darauf gespeicherten Daten löschen. Bei Notebooks sollte die Festplatte verschlüsselt werden, sodass Diebe keine Chance haben, die gestohlenen Daten zu lesen.
- Daten sichern: Bevor es in den Urlaub geht, sollte eine Sicherheitskopie aller gespeicherten Daten auf einem externen Speichermedium erstellt werden. So sind Bilder und andere Informationen nicht unwiderruflich verloren, wenn das Gerät abhandenkommt oder gestohlen wird.
- Sperrnummern notieren: Urlauber sollten sich die Servicenummern von ihrem Mobilfunkanbieter sowie Kredit- und EC-Karten-Dienstleister merken. Im Fall eines Verlustes kann die betreffende Karte, der Surfstick oder das Mobilgerät umgehend gesperrt werden.
- Vorsicht bei öffentlichen WLANs: Öffentliche Hotspots, z.B. in Hotels oder am Flughafen, sind im Urlaub sehr beliebt. Oft sind diese aber nur ungenügend abgesichert, sodass Kriminelle den Datenverkehr mitlesen können. Daher sollte auf die Eingabe von persönlichen Informationen verzichtet oder eine sichere Internetverbindung genutzt werden, um online zu gehen.
- Online-Banking vermeiden: Reisende sollten während ihres Urlaubsaufenthaltes auf Online-Bankgeschäfte verzichten und keine persönlichen oder sensiblen Daten an öffentlichen Computern herunterladen oder speichern. Diese Rechner sind häufig nur unzureichend abgesichert.