Ein eigenes Haus ist für viele Menschen der größte Traum – und zugleich die größte Investition ihres Lebens. Doch was, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, ein Wasserrohr platzt oder ein Feuer das Zuhause zerstört? Ohne eine solide Wohngebäudeversicherung kann ein solcher Schaden schnell existenzbedrohende Folgen haben. Damit Sie im Ernstfall wirklich geschützt sind, sollten Sie bei Abschluss und Pflege Ihrer Police auf einige zentrale Punkte achten. Im Folgenden finden Sie die fünf wichtigsten Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschlanf.de, die jeder Hausbesitzer kennen sollte – kompakt und verständlich wie ein Kapitel in einem Ratgeberbuch.
1. Den passenden Deckungsumfang wählen – Standard reicht oft nicht
Die klassische Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch längst nicht alle Risiken sind damit abgedeckt. Elementarschäden wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsche nehmen durch den Klimawandel zu und sind meist nur über einen Zusatzbaustein versicherbar. Prüfen Sie daher genau, welche Gefahren in Ihrer Region realistisch sind, und ergänzen Sie Ihre Police gezielt. Auch sogenannte „unbenannte Gefahren“ oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sollten Sie bei Bedarf mitversichern.
2. Die Versicherungssumme korrekt ermitteln – Unterversicherung vermeiden
Im Schadensfall ersetzt die Versicherung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ist diese zu niedrig, bleiben Sie auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Summe sollte ausreichen, um das Haus im aktuellen Zustand vollständig wiederaufzubauen. Viele Versicherer bieten Verfahren wie den Wohnflächentarif oder den gleitenden Neuwert an, die eine regelmäßige Anpassung an Baukostenentwicklungen ermöglichen. Achten Sie darauf, dass auch Anbauten, Nebengebäude oder wertsteigernde Modernisierungen berücksichtigt werden – und melden Sie solche Veränderungen immer umgehend an den Versicherer.
3. Auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen achten
Nicht jede Police hält, was sie verspricht. Achten Sie auf wichtige Klauseln wie den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit: Nur dann sind auch Schäden versichert, die Sie versehentlich durch Unachtsamkeit verursacht haben, etwa ein vergessenes Fenster bei Sturm. Ebenso sollten Aufräum-, Abbruch- und Dekontaminationskosten, Mietausfall sowie Sachverständigenkosten mitversichert sein. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich, denn kundenfreundliche Bedingungen machen im Ernstfall oft den Unterschied.
4. Preis und Leistung vergleichen – nicht nur auf den Beitrag schauen
Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind enorm: Sowohl beim Beitrag als auch bei den Leistungen gibt es große Spannweiten. Vergleichen Sie daher verschiedene Angebote sorgfältig und achten Sie auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Nutzen Sie Vergleichsportale oder lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten. Ein günstiger Tarif nützt wenig, wenn er im Ernstfall zu wenig leistet. Lieber etwas mehr Beitrag zahlen, als im Schadensfall auf den Kosten sitzen zu bleiben.
5. Pflichten als Versicherungsnehmer ernst nehmen
Damit Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, müssen Sie als Hausbesitzer bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehören die regelmäßige Instandhaltung des Gebäudes, das rechtzeitige Melden von Schäden und das Einhalten von Sicherheitsvorschriften – etwa das Beheizen von Wasserleitungen im Winter. Auch größere Veränderungen am Haus, wie Umbauten oder Modernisierungen, müssen Sie dem Versicherer melden, da sie den Wert der Immobilie beeinflussen können. Wer diese Obliegenheiten missachtet, riskiert im Ernstfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
Fazit: Die Wohngebäudeversicherung ist weit mehr als ein bürokratischer Pflichttermin – sie ist der Schutzschild für Ihr Zuhause und Ihre finanzielle Existenz. Wer die wichtigsten Tipps beherzigt, kann sich entspannt zurücklehnen und weiß: Im Ernstfall ist das eigene Dach über dem Kopf sicher.
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Nach dem Hochwasser im Saarland und im Süden Deutschlands hat die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wieder Fahrt aufgenommen. Unter den deutschen Hausbesitzern spricht sich eine klare Mehrheit von 71 Prozent dafür aus. Jedoch geben auch 34 Prozent an, keine weiteren Kosten für ihr Wohneigentum tragen zu können. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox, die Ende Mai – noch vor dem Hochwasser in Süddeutschland – unter 1.014 privaten Hausbesitzern durchgeführt wurde.
Zwei von drei Hausbesitzern befürworten Pflichtversicherung
71 Prozent der befragten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden eine Pflichtversicherung gegen Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser und andere Naturgefahren richtig. Damit setzt sich die breite Zustimmung zur Versicherungspflicht fort. In einer Verivox-Umfrage im Juli 2023 stimmten ebenfalls 68 Prozent der befragten Hausbesitzer dafür. Noch größere Zustimmung fand der Vorschlag mit 79 Prozent im Februar 2022, ein gutes halbes Jahr nach der Jahrhundertflut im Ahrtal.
Bereits seit einigen Jahren diskutiert die Politik über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken für Hausbesitzer. Politische Unterstützung erhielt der Vorschlag jüngst unter anderen von den Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Nicht jeder erhält einen Elementarschutz
Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht, müssen Versicherungsgesellschaften allen Hausbesitzern einen Elementarschutz anbieten. Aktuell steht ihnen diese Entscheidung frei, wodurch es insbesondere für Bewohner von Risikogebieten schwieriger sein kann, eine entsprechende Police abzuschließen. In der Verivox-Umfrage sprechen sich 81 Prozent dafür aus, dass Versicherer verpflichtet werden sollten, allen Hausbesitzern einen Elementarschutz anzubieten.
"Der Zugang zum Elementarschutz für Wohngebäude muss dringend verbessert werden", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Vor allem die Gefährdung durch Starkregen und Überschwemmungen nimmt immer mehr zu. Wenn Versicherer die Absicherung von Elementarrisiken für ein Gebäude verweigern, haben Hausbesitzer kaum eine Chance, sich gegen entsprechende Schäden abzusichern."
Für die meisten Hausbesitzer wäre es allerdings auch kaum möglich, für größere Unwetterschäden selbst aufzukommen. 29 Prozent geben an, überhaupt keine Rücklagen für ihr Haus zu haben. Im Schnitt haben die Befragten, die über Rücklagen verfügen, nur rund 17.000 Euro für Reparaturen und Instandhaltungen gespart. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) lag beispielsweise die durchschnittliche Schadenhöhe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal bei 42.100 Euro.
34 Prozent können keine weiteren Kosten tragen
Das FDP-geführte Bundesjustizministerium lehnt eine Versicherungspflicht ab und verweist auf zusätzliche Kosten von 100 bis 2.000 Euro pro Jahr, die Hausbesitzern dadurch entstünden. Nicht bei allen Hauseigentümern reichen die finanziellen Mittel für eine solche Mehrbelastung. Jeder Fünfte (20 Prozent) kann weniger als 2.000 Euro mehr ausgeben und weitere 34 Prozent geben an, gar keine weiteren Kosten tragen zu können.
"Für Bewohner von Hochrisikogebieten mit geringem finanziellem Spielraum kann es schwierig sein, die Kosten für eine Elementarschadenversicherung zu tragen. Denn auch bei einer Pflichtversicherung kalkulieren die Versicherer ihre Prämien nach dem individuellen Risiko", erläutert Wolfgang Schütz.
Etwas mehr als die Hälfte sorgt sich vor weiteren Naturkatastrophen
56 Prozent der Befragten sorgen sich, dass Naturkatastrophen wie im Ahrtal in Zukunft auch in ihrer Region vorkommen können. Damit bleiben die Befürchtungen auf einem stabilen Niveau. In der Verivox-Umfrage im Juli 2023 äußerten 52 Prozent Sorgen vor Extremwettereignisse in ihrer unmittelbaren Umgebung. Unter dem Eindruck des Ahrtal-Unglücks befürchtete im Februar 2022 noch eine klare Mehrheit von 69 Prozent Naturkatastrophen in ihrer Region.
"Die eigene oder mittelbare Betroffenheit spielt eine große Rolle bei der Kalkulation von eigenen Risiken", sagt Wolfgang Schütz. "Und trotzdem schließt auch dann nicht jeder einen Versicherungsschutz ab."
Dafür sprechen auch die Umfrageergebnisse: 73 Prozent der Befragten, deren Haus schon einmal durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt wurde, befürchten weitere Großschadenereignisse in ihrer Region. Von den Befragten, deren Haus bereits Schäden hatte, haben wiederum 62 Prozent eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Insgesamt gibt etwas mehr als die Hälfte (59 Prozent) an, über einen Elementarschutz zu verfügen.
Methodik
Im Auftrag von Verivox hat das Marktforschungsinstitut Innofact Ende Mai 2024 insgesamt 1.014, Anfang Juli 2023 insgesamt 1.017 und Ende Februar 2022 insgesamt 1.024 Hauseigentümer befragt. Die Verivox-Umfrage wurde vor dem Hochwasser in Süddeutschland durchgeführt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 79 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.
Besonders im Herbst und Winter kann es in Deutschland sehr stürmisch werden: der Temperaturunterschied zwischen warmer Tropenluft und kalter Polarluft ist so groß, dass sich Sturmtiefs bilden. Bereits zum Herbstbeginn zog das Sturmtief Fabienne mit einer Windgeschwindigkeit von bis zu 158 Stundenkilometer über Süd- und Mitteldeutschland hinweg und verursachte schwere Unwetterschäden.
„Um sein Hab und Gut vor solchen Naturgewalten zu schützen, sind zwei Dinge wichtig: Das Haus wetterfest machen und die notwendigen Versicherungen abschließen“, erklärt Claudia Scheerer, Pressesprecherin im Konzern Versicherungskammer.
Vorbereitung ist alles
Lose Dachziegel, herumliegende Gegenstände oder morsche Äste können bei einem Sturm Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Hausbesitzer können bei einem Schadenfall haftbar gemacht werden, wenn sie Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück nicht beseitigen. Damit nichts und vor allem niemand zu Schaden kommt, sollten Gebäudeeigentümer regelmäßig mögliche Risiken kontrollieren und beheben.
Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Versicherungen sprechen von einem Sturm, wenn eine Windstärke von acht, also mindestens 62 Stundenkilometer, erreicht wird. Ein Sturm kann Hausdächer abdecken und Bäume entwurzeln. Wenn Teile des Dachs abgedeckt werden, kann auch die Einrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wenn der Sturm die Einrichtung beschädigt hat, springt die Hausratversicherung ein. Damit das eigene Auto abgesichert ist, ist eine Teilkaskoversicherung notwendig.
Elementarschäden nicht vergessen
Heftige Stürme, aber auch Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophen, wie wir sie in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, vor allem auch regional sehr begrenzt, gesehen haben, können für schwere Schäden an Gebäuden sorgen. Vielen Hausbesitzern ist oft nicht bewusst, dass ihr Gebäude nicht gegen alle Naturgefahren versichert ist. Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel mit einer Wohngebäudeoder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Angesichts der Tatsache, dass die Bayerische Staatsregierung ab dem 1. Juli 2019 Unwetteropfern keine staatlichen Soforthilfen mehr gewährt, wenn die Immobilie versicherbar gewesen wäre, erhält die Elementarschadenversicherung eine besondere Brisanz. Entgegen der häufigen Annahme, dass eine große Anzahl von Gebäuden in Bayern nicht versicherbar wäre, sagt Scheerer: „Wir können in unserem Geschäftsgebiet 99,8 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichern“.
In jedem Fall ist es wichtig, nach einem Unwetter die Schäden mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Anschließend sollte man unverzüglich die Versicherung informieren. Hilfreich ist auch, eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.
Nach den Hitzewellen treten in vielen Gebieten Deutschlands dieser Tage wieder Unwetter mit Starkregen auf. „Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sind gut beraten, wenn sie zusätzlich zu ihrer Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben“, so BdV-Vorständin Bianca Boss.
Das Fatale: Selbst, wenn Immobilieneigentümer*innen eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, können sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Der Grund dafür ist eine undurchsichtige Definition: So wird Starkregen als solcher von der Elementarschadenversicherung nicht als versicherte Gefahr gewertet, eine Überschwemmung hingegen schon. Und eine Überschwemmung kann wiederum gegeben sein, wenn Witterungsniederschläge zu der Überschwemmung geführt haben.
Genau dieses Zusammenspiel ist insbesondere für die Schadenmeldung und die eventuell nötige Beweisführung gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wichtig. Die Dokumentation durch Fotos vom Schaden oder den Beweis durch Wetterämter, dass ein Starkregen auch wirklich in der Region stattgefunden hat, in der das eigene Gebäude steht, ist vergleichsweise einfach. Doch das allein reicht den Versicherungen als Beweis für eine durch Starkregen verursachte Überschwemmung nicht aus. Betroffene müssen auch die Überschwemmung - also die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser – und die Ursache dafür nachweisen. Auch mit gutachterlicher Hilfe lässt sich allein durch das Schadensbild sowie dem Beleg, dass es einen Starkregen gegeben hat, nur äußerst mühsam eine Überschwemmung nachweisen.
„Wenn Sie ein Gebäude besitzen und vor Ort sind, wenn ein Starkregen eine Überschwemmung verursacht, zücken Sie umgehend ihr Smartphone! Fotografieren oder filmen Sie die Überflutung. Eine solche Dokumentation der Schadensentstehung ist Gold wert, wenn es um den Anspruch auf die Versicherungsleistung geht“, so Boss. Sind Betroffene nicht vor Ort, wird die geschilderte Beweisführung zu einer Herausforderung. Hier sollte man Zeug*innen, z. B. Nachbar*innen, bitten, Angaben zum Starkregen und der folgenden Überschwemmung zu machen.
Beschädigte Gartenhäuser, umgestürzte Bäume: Die Unwetter der vergangenen Wochen und Monate haben auch in vielen Schrebergärten gewütet - und weitere könnten folgen. Für die Kleingärtnerinnen und -gärtner kann das teuer werden. Denn viele Schäden sind nicht über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung abgedeckt, warnt das R+V-Infocenter.
Zäune, Bäume, Pflanzen und Gartenmöbel in Kleingärten sind Unwettern oft schutzlos ausgeliefert. Dasselbe gilt für Garten- und Gewächshäuser oder Geräteschuppen. "Meist sind diese sehr einfach gebaut und halten Naturgewalten nicht lange stand", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Defekte Dächer, Wasserschäden oder Brände sind die Folge.
Schrebergärten extra absichern
Das kann für die Besitzerinnen und Besitzer hohe Kosten nach sich ziehen. "Bei Schrebergärten greifen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht", erklärt R+V-Expertin Gilles. Diese treten nur ein, wenn sich das Nebengebäude direkt auf dem Grundstück des Wohnhauses befindet. "Deshalb sollten Schrebergärtnerinnen und Schrebergärtner ihre grüne Oase mit einer speziellen Police absichern", so Gilles weiter. Dabei geht es nicht nur um Schäden durch Unwetter, sondern auch um Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Feuer. Ein weiterer Hinweis der Expertin: "Einige Kleingartenvereine bieten ihren Mitgliedern eine Gruppenversicherung an. Wer sich dieser anschließen möchte, sollte vorher genau prüfen, welche Schäden sie abdeckt."
Weitere Tipps:
Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten bei Unwetterwarnungen vorbeugen und ihren Garten wetterfest machen, also beispielsweise Gartenmöbel und Blumentöpfe sichern und das Dach auf Dichtigkeit prüfen. Mindestens einmal im Jahr sollten zudem die Bäume auf dem Grundstück einer Kontrolle unterzogen werden.
Nach dem Sturm ist ein gründlicher Check fällig - auch wenn auf den ersten Blick keine Schäden zu sehen sind. Das gilt besonders für das Gartenhaus und die Bäume.
Wer einen Schrebergarten besitzt, haftet unter Umständen auch für Schäden an anderen Parzellen, etwa wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Dann tritt normalweise die Privathaftpflichtversicherung ein.
Käufer einer Immobilie sollten sich über die bestehende Gebäudeversicherung informieren und sich gegebenenfalls selbst um eine ausreichende Versicherung kümmern. Andernfalls riskieren sie, dass sie auf einem versicherbaren Schaden sitzen bleiben. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 61/19) hin.
Im entschiedenen Fall informierten die Verkäufer eines Wohnhauses den Käufer nicht darüber, dass die Gebäudeversicherung nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags gekündigt wurde. Nach Übergabe des Hauses wurde das Haus durch ein Unwetter beschädigt, was den Käufer rund 38.000 Euro kostete. Er verklagte den Verkäufer, ihm die Reparaturkosten zu ersetzen, da dieser es versäumt habe, ihn über die erloschene Gebäudeversicherung zu informieren. Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch.
Laut dem Urteil muss der Verkäufer einer Immobilie den Käufer nicht ungefragt darüber informieren, dass eine Gebäudeversicherung nicht besteht oder nach dem Verkauf erloschen ist. Vielmehr könne er zunächst einmal davon ausgehen, dass sich der Käufer selbst um den erforderlichen Versicherungsschutz kümmert. Erkundigt sich dagegen der Käufer nach der Versicherung, muss der Verkäufer ihn auch über eine eventuelle Kündigung vor der Übergabe informieren. Außerdem müsse dem Versicherer angezeigt werden, dass die Immobilie veräußert wurde. Andernfalls könne der Versicherer die Regulierung eines Schadens unter Umständen verweigern.
Viele Dachrinnen und Fallrohre sind jetzt im Herbst durch Laub, Zweige und Schmutz verstopft und können bei starkem Regen überlaufen. Die Folge sind oft teure Schäden an Fassade und Mauerwerk - für die die Versicherung nicht aufkommt. Das R+V-Infocenter rät deshalb, die Abläufe regelmäßig zu reinigen.
Der Hausbesitzer muss aus eigener Tasche zahlen
Wenn Leitungswasser im Haus austritt, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Bei Schäden durch Regenwasser sieht das anders aus: Ist eine verstopfte Dachrinne die Ursache, muss der Hauseigentümer die Schäden selbst bezahlen. "Besonders teuer wird es für die Betroffenen, wenn das Wasser in die Wärmedämmung oder sogar in den Innenraum eindringt", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, die Regenrinnen mindestens einmal im Jahr von Unrat zu befreien oder einen Fachbetrieb damit zu beauftragen. "Das gilt vor allem für Gebäude, die in der Nähe von Bäumen stehen."
Weitere Tipps:
- Vorsicht Unfallgefahr: Bei der Reinigung der Regenrinne sollten Hausbesitzer unbedingt auf einen sicheren Stand der Leiter achten.
- Am einfachsten lässt sich die Rinne mit Handschuhen und einem Eimer reinigen - Laub und Schmutz einfach per Hand entfernen. Wenn das nicht ausreicht, gibt es spezielles Reinigungswerkzeug wie Schaber, Bürsten und Spiralen.
- Regenrinnen können durch ein Laubnetz oder Gitter vor dem Verstopfen geschützt werden.
- Einige Fachbetriebe bieten bei der Installation der Regenrinne Wartungsverträge an, die eine regelmäßige Überprüfung der Rinne einschließt.