Wer sich und sein Hab und Gut schützen will, kommt an privaten Sach- und Haftpflichtversicherungen nicht vorbei. Doch welche Regeln sind entscheidend, damit der Versicherungsschutz im Ernstfall wirklich hält, was er verspricht? Im folgenden Kapitel erfahren Sie die fünf wichtigsten Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de, wie Sie sich optimal absichern und gleichzeitig bares Geld sparen können.
1. Die richtige Versicherungssumme wählen – lieber zu viel als zu wenig
Die Höhe der Versicherungssumme ist das Herzstück jeder privaten Haftpflicht- und Sachversicherung. Experten empfehlen, bei der Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 10 bis 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zu wählen – besser noch 50 Millionen Euro, denn gerade bei Personenschäden können die Kosten schnell in die Millionen gehen. Auch bei Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen sollte die Versicherungssumme realistisch und nicht zu knapp bemessen sein, um im Schadensfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
2. Wichtige Zusatzleistungen nicht vergessen
Nicht jede Police ist gleich. Achten Sie darauf, dass wichtige Zusatzleistungen enthalten sind. Dazu zählen bei der Haftpflichtversicherung die Forderungsausfalldeckung (springt ein, wenn der Schädiger selbst nicht zahlen kann), die Absicherung von Mietsachschäden, Schäden durch Internetnutzung (z.B. Virenübertragung), Schlüsselverlust sowie Umweltschäden. Wer Kinder oder deliktunfähige Familienmitglieder hat, sollte darauf achten, dass auch diese mitversichert sind.
3. Verträge regelmäßig überprüfen und anpassen
Viele Versicherungen werden abgeschlossen und dann jahrelang nicht mehr angefasst. Doch Lebensumstände ändern sich: Umzug, Familienzuwachs oder neue Wertgegenstände – all das kann Einfluss auf den benötigten Versicherungsschutz haben. Prüfen Sie Ihre Policen mindestens einmal im Jahr und passen Sie sie an Ihre aktuelle Lebenssituation an. Besonders ältere Verträge bieten oft schlechtere Leistungen als moderne Tarife und sollten gegebenenfalls gewechselt werden.
4. Selbstbeteiligung sinnvoll wählen
Eine Selbstbeteiligung kann die Beiträge deutlich senken. Überlegen Sie, ob Sie kleinere Schäden aus eigener Tasche zahlen können und wählen Sie einen angemessenen Selbstbehalt – empfohlen werden maximal 500 Euro bei der Haftpflichtversicherung. Achten Sie aber darauf, dass der Betrag im Schadensfall nicht zur finanziellen Belastung wird.
5. Beiträge clever zahlen und Rabatte nutzen
Viele Versicherer verlangen Zuschläge, wenn die Beiträge monatlich oder vierteljährlich gezahlt werden. Stellen Sie Ihre Verträge möglichst auf jährliche Zahlweise um, um diese Mehrkosten zu vermeiden. Wer mehrere Versicherungen beim gleichen Anbieter abschließt, kann zudem von Bündelrabatten profitieren. Verteilen Sie die Fälligkeiten der Zahlungen über das Jahr, um finanzielle Spitzen zu vermeiden.
Mit diesen fünf Tipps sind Sie bestens gewappnet, um im Dschungel der privaten Sach- und Haftpflichtversicherungen den Überblick zu behalten und sich optimal abzusichern. So können Sie dem Alltag entspannt begegnen – und im Ernstfall ruhig schlafen.
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Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, worauf Hinterbliebene im Todesfall achten müssen
Von Behörden über Banken bis Versicherungen – im Todesfall müssen Angehörige diverse Unterlagen bei den unterschiedlichsten Institutionen vorlegen. „Stirbt ein Familienmitglied, müssen Angehörige den Todesfall schnellstmöglich bei den jeweiligen Versicherungen melden, insbesondere bei denen mit Todesfallleistung. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht alle Versicherungsverträge mit dem Todesfall enden. Es gibt es auch solche, die fortgeführt werden können oder automatisch auf die Erben übergehen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers (VN). Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des VN fortsetzen. Stirbt eine (mit)versicherte Person, die nicht der VN ist, endet der Vertrag automatisch mit ihrem Tod.
Anders sieht es bei folgenden Beispielen aus:
Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Ableben bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt. Übernehmen Erben die Wohnung, werden sie neuer Versicherungsnehmer.
Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wird die Prämie dann vom überlebenden Ehegatten weitergezahlt, wird dieser auch automatisch neuer Versicherungsnehmer.
Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Erben können in der Regel mit Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen. Dann geht der Vertrag auf den Erwerber über, der wiederum berechtigt ist, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Wusste er nichts vom Bestehen des Vertrages, beginnt die Kündigungsfrist erst ab Kenntnis. Der Erwerber darf dann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
„Bei einem Todesfall fällt es schwer, sich unverzüglich um Formalitäten zu kümmern. Doch eine schnelle Reaktion ist sehr wichtig, damit Versicherer die Leistungen nicht verweigern“, sagt Boss. Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Im ersten Schritt kann die Meldung per E-Mail erfolgen. Die benötigten Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalls können später nachgereicht werden (am besten Kopien per Einschreiben versenden). Welche Dokumente die Versicherer benötigen, hängt von der Art der Versicherung ab. „Im Idealfall sammelt man alle potenziell erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu gehören der Toten- und Versicherungsschein, die Geburts- und Sterbeurkunde sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Kam der Verstorbene aufgrund eines Unfalls ums Leben, benötigen Angehörigen auch einen Arztbericht“, sagt Boss.
Verbraucher, die ihre Versicherungsbeiträge jährlich bezahlen, profitieren von günstigeren Konditionen. Überweisen sie z. B. bei ihrer Kfz-Versicherung den gesamten Jahresbeitrag auf einmal, kostet sie die identische Police im Schnitt acht Prozent weniger, als wenn sie die Rechnung monatlich begleichen.
"In der anstehenden Wechselsaison starten viele Verbraucher wieder einen Kfz-Versicherungsvergleich", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Der Blick sollte sich auf Tarife richten, die jährlich zu bezahlen sind. Der Versicherungsbeitrag ist üblicherweise günstiger als beispielsweise bei einer monatlichen Zahlweise. Manche Kfz-Versicherungen sind auch ausschließlich mit jährlicher Zahlweise erhältlich."
Versicherungstechnisch handelt es sich nicht um einen Rabatt, den Versicherte für jährliche Zahlweise erhalten, sondern es ist genau andersherum: Die Versicherungsunternehmen erheben für monatliche Zahlweise einen Zuschlag.
Privathaftpflicht- und Hausratpolicen durch jährliche Zahlweise fünf bis sieben Prozent günstiger
Privathaftpflicht- und Hausratpolicen sind durchschnittlich fünf bis sieben Prozent günstiger, wenn Kunden jährlich zahlen. Über Filtereinstellungen und Hinweise zur Zahlweise informiert CHECK24 darüber in den Vergleichsrechnern.
"Aufschläge für monatliche Zahlweise sind gängige Praxis", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Privathaftpflichtversicherung bei CHECK24. "Inzwischen reagieren jedoch insbesondere Insurtechs auf den Wunsch der Verbraucher nach Flexibilität. Verträge dieser Anbieter werden monatlich bezahlt - und das ohne Preisaufschlag."
Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung: bis zu 1.000 Euro Sparpotenzial
Auch bei der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich durch jährliche statt monatliche Zahlweise viel Geld sparen. Verbraucher zahlen je nach Versicherer bis zu fünf Prozent weniger Beitrag.
"Über die Laufzeit hinweg sparen Kunden mit jährlicher Zahlweise im Durchschnitt rund 215 Euro in der Risikolebensversicherung und sogar über 1.000 Euro bei der Berufsunfähigkeitsversicherung", sagt Dr. Björn Zollenkop, Geschäftsführer Vorsorgeversicherung bei CHECK24. "Verbraucher sollten sich aber bewusst sein, dass sie durch die jährliche Zahlweise häufig auch nur ein jährliches Kündigungsrecht haben."
Die schöne Jahreszeit lockt zum „JA-Sagen“. Doch was hat der neue Familienstand mit Versicherungen zu tun? Eine ganze Menge – und daher empfiehlt der Bund der Versicherten e. V. (BdV), die Hochzeit zum Anlass zu nehmen, die Versicherungsverträge zu überprüfen und zu aktualisieren. „Häufig lassen sich aufgrund der neuen Konstellation sogar Versicherungsbeiträge sparen“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf der privaten Haftpflicht-, der Risikolebens- und der Hausratversicherung liegen.
Eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung reicht, wenn man geheiratet hat oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Der zuletzt abgeschlossene – also jüngere – Vertrag kann dann aufgehoben werden. Bestand aber zuvor nur ein Single-Tarif, muss die/der neue Partner*in dem Versicherer gemeldet werden und wird dann mit in den Vertrag aufgenommen. Der Tarif wird dann umgestellt und die Prämie angepasst.
Bei der Hausratversicherung ist es nicht ganz so einfach, denn der überflüssige Vertrag muss extra gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Einige Versicherer sind auch bereit, den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenzugs aufzuheben. Erhöht sich die Versicherungsprämie aufgrund eines Umzugs in eine andere Tarifzone, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. „In jedem Fall empfiehlt es sich nach der Zusammenlegung von zwei Haushalten, die Versicherungssumme zu überprüfen und den Wert des Hausrats neu anzupassen“, rät Bianca Boss.
Geht es nach der Heirat in die eigenen vier Wände, kann für die Absicherung der Immobilienfinanzierung eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Diese empfiehlt sich, wenn es darum geht, die/den Partner*in für den Fall des eigenen Todes abzusichern. Besteht schon eine Risikolebensversicherung, kann eine Überprüfung des Bezugsrechts wie auch der Todesfallsumme sinnvoll sein.
„Für die Zusammenlegung von Versicherungsverträgen muss man jedoch nicht erst bis zur Heirat warten. Schon eine gemeinsame Wohnung ermöglicht es, dass Verträge zusammengeführt und viel Geld gespart werden kann“, so der Tipp der Verbraucherschützerin.
Überflüssige Versicherungen kündigen oder widerrufen ist leicht. Entscheidend dafür ist der richtige Zeitpunkt, schreibt die Zeitschrift Finanztest.
Am schnellsten müssen Kunden handeln, die online einen Vertrag abgeschlossen haben, den sie gar nicht brauchen. Sobald die Versicherungsunterlagen per E-Mail ankommen, können Kunden den Abschluss längstens 14 Tage widerrufen. Ist dieser Zeitraum vorbei, gibt es noch eine zweite Chance, wenn der Versicherer einen Kunden beim Abschluss nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat. Dann kann dieser auch Jahre später noch eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
Verträge lassen sich auch ordentlich kündigen. Wer Überflüssiges entdeckt oder woanders ein besseres oder günstigeres Angebot erhält, kommt so aus alten Verträgen heraus. Die meisten Verträge werden für ein Jahr geschlossen. Ein bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft sein. Wichtig ist daher, den Brief rechtzeitig abzuschicken, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Verpasst jemand die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, es liegt ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.
Außerordentlich kündigen kann man beispielsweise nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt, nach einer Beitragserhöhung, wegen der Verschlechterung der Bedingungen oder wenn das zu versichernde Risiko wegfällt, so Finanztest.
Ein Umzug will gut geplant sein: Umzugswagen mieten, helfende Hände finden, Versorgungsunternehmen und Internetanbieter informieren. Auch das Thema Versicherungen sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen für Schäden zahlen, die beim Umzug entstehen, und was Versicherte ansonsten beachten sollten. „Noch bevor der Umzugswagen rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. „Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von „Mietsachen“ ein“, so Boss. Auch wenn Helfenden etwa der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Besitzen sie allerdings keine Privathaftpflichtversicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. „Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.“, erläutert die Verbraucherschützerin.
Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen – allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. „Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen“, so die Versicherungsexpertin.
Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. „Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruchdiebstahl stattfindet“, sagt Boss.
Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert übermittelt werden. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung genutzt werden.
Der Kfz-Versicherung ist bei Umzug innerhalb eines Ortes lediglich die neue Anschrift mitzuteilen. Ändern sich durch den Wohnungswechsel prämienrelevante Faktoren, wird die Versicherungsgesellschaft die Prämie neu einstufen. Auch bei allen Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherungen muss die neue Anschrift übermittelt werden.
In den Sommermonaten werden jedes Jahr die meisten Ehen geschlossen. Das Jawort hat jedoch nicht nur Einfluss auf den Familienstand – auch der Versicherungsbedarf ändert sich. „Paare sollten unbedingt ihre Versicherungen prüfen und anpassen, denn häufig können sie durch den Bund fürs Leben auch von besseren Konditionen profitieren“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV empfiehlt insbesondere die Prüfung von bestehenden Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen.
Der Blick in den Versicherungsordner kann sich für Frischvermählte lohnen, denn häufig zeigt sich erhebliches Sparpotenzial. „Hatten beide Partner bisher jeweils eine Privathaftpflichtversicherung, ist eine der Policen künftig überflüssig. Der zuletzt geschlossene Vertrag kann in der Regel aufgehoben werden", so Boss. Wichtig ist es auch die Versicherung zu informieren, mit der der Haftpflichtvertrag weitergeführt werden soll. Beinhaltet der verbleibende Vertrag bereits eine Familienpolice, ändert sich die Prämie nicht. „Wurde er jedoch als Singletarif abgeschlossen, werden die meisten Versicherungen diesen in eine Familienpolice umstellen und die Prämie neu berechnen“, erklärt die Verbraucherschützerin.
Ähnlich ist es, wenn bisher zwei separate Hausratversicherungen bestanden und das Paar nun zusammenzieht. „Der Versicherer, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentliche Kündigung – diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen“, erläutert Boss. Außerdem sollte die Versicherungssumme überprüft und gegebenenfalls an den Wert des gemeinsamen Hausrats anpasst werden.
Um die bessere Hälfte auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine solche Hinterbliebenenabsicherung ist nicht nur bei finanzieller Abhängigkeit wichtig, sondern auch, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. „Wird eine bestehende Risikolebensversicherung in die Partnerschaft eingebracht, sollte das Bezugsrecht dementsprechend angepasst werden“, so die Versicherungsexpertin.
Übrigens können einige Versicherungsverträge nicht erst zusammengelegt werden, nachdem der Bund fürs Leben geschlossen wurde. Schon die gemeinsame Wohnung führt unter Umständen dazu, dass man Verträge zusammenführen und damit viel Geld sparen kann.
2219 Euro geben die Bundesbürger pro Kopf jährlich für Versicherungsprodukte aus – weniger als die Hälfte davon jedoch nur für Produkte der Altersversorge wie Lebensversicherungen. Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland damit deutlich hinterher. In der Schaden- und Unfallversicherung liegen die durchschnittlichen Beiträge im europäischen Mittelfeld. Dass die Deutschen übersichert seien, eine regelmäßig geäußerte Vermutung, bestätigt der vom europäischen Versicherungsverband Insurance Europe (IE) vorgelegte Bericht demnach nicht. Europäer geben laut dem Bericht von Insurance Europe im Durchschnitt 1.843 Euro pro Jahr für Versicherungen aus. Die Deutschen liegen mit ihren 2219 Euro somit leicht über dem europäischen Schnitt. Wesentlich mehr Geld für private Versicherungen geben die Bürger etwa in der Schweiz (fast 6.000 Euro), den Benelux-Staaten (Niederlande: 4492 Euro, Luxemburg: 3624 Euro, Belgien: 2910) und in den skandinavischen Ländern aus (Dänemark: 3778 Euro, Finnland: 3676 Euro, Norwegen: 3508 Euro, Schweden: 2740 Euro).
Decken sich Deutsche übermäßig mit Versicherungen ein?
Die gern geäußerte Vermutung, die Deutschen seien ein Volk, das sich übermäßig mit Versicherungsprodukten eindeckt und quasi überversichert ist, kann die Untersuchung des Versicherungsverbandes damit nicht bestätigen. Vor allem im Bereich Altersvorsorge besteht offensichtlich Nachholbedarf. Im Schnitt gab hier jeder Deutsche 1067 Euro für Lebensversicherungen im Jahr aus. Damit rangiert Deutschland zum Beispiel weit hinter den Briten (2740 Euro). Auch in Belgien (1925 Euro), Frankreich (1728 Euro), Italien (1146 Euro) und den Niederlanden (1135 Euro) geben die Menschen mehr für private Altersvorsorge aus als in Deutschland.
Durchschnittliche Pro-Kopf-Beiträge in Schaden- und Unfallversicherung
In den Sparten der Schaden- und Unfallversicherung (u.a. Kraftfahrt-, Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung) rangieren die Deutschen mit durchschnittlichen Pro-Kopf-Beiträgen in Höhe von jährlich 716 Euro ebenfalls hinter Großbritannien (991 Euro), Österreich (951 Euro), Frankreich (885 Euro) und Belgien (863 Euro).
Ob alle Risiken bestmöglich abgedeckt sind und wo gespart werden kann, offenbart ein regelmäßiger Policen-Check. CosmosDirekt gibt Tipps, wie man den Überblick behält und im Bedarfsfall optimal versorgt ist. Das gilt auch für Unterlagen und Dokumente im Versicherungsordner. Denn wer seine Policen kennt, kann Sparpotenziale identifizieren und eventuell vorhandene Absicherungslücken schließen. Zunächst heißt es: Für einen schnellen Zugriff und Überblick die Versicherungsunterlagen sichten und thematisch sortieren. Wer auf den Papierordner ganz verzichten möchte, dem bieten virtuelle Versicherungsordner im Internet, wie zum Beispiel "meinCosmosDirekt", zahlreiche Vorteile. Von jedem Ort aus kann man so auf die Unterlagen zugreifen und wichtige Versicherungsangelegenheiten unabhängig regeln.
Verträge prüfen und Vorteile nutzen
Viele Verträge enthalten wertvolle Zusatzleistungen, die mit dem Abheften der Unterlagen schnell in Vergessenheit geraten. Hilfreiche Extras bei der Unfallversicherung sowie Nachversicherungsgarantien beim Risiko- oder Berufsunfähigkeitsschutz sind Beispiele. "Wer sich die Mühe macht, seine Verträge auf solche Zusatzleistungen hin zu überprüfen und sich eine Merkliste erstellt, kann im Leistungsfall profitieren", erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Neue Lebenssituation - neuer Bedarf
Veränderungen im Leben haben auch Auswirkungen auf den Versicherungsbedarf. So können Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben, mit gemeinsamen Versicherungen Geld sparen: Verträge wie eine private Haftpflicht- oder Hausratversicherung werden nur noch einmal benötigt. Bei Umzug oder Umbau ist außerdem eine Anpassung der Hausratversicherung notwendig. Vergrößert sich der Wohnraum, reicht die bisherige Versicherungssumme meist nicht mehr aus.
Optimieren und sparen
Jedes Jahr sichern sich viele Autofahrer durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung Vorteile - allein 2013 haben 1,87 Millionen ihren Kfz-Versicherer gewechselt. Weniger bekannt ist dieses Vorgehen zum Beispiel bei der privaten Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Auch hier bieten neuere Tarife je nach Versicherer häufig bessere Leistungen im Schadenfall als ältere.
Ausmisten und aufbewahren
Versicherungsverträge und Vertragsänderungen müssen so lange aufbewahrt werden, wie die Police gültig ist. Achtung: Wurde ein Vertrag gekündigt, gehören nicht alle Unterlagen sofort in den Müll. "Wer Auszahlungen erwartet, etwa aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, sollte die Vertragsdokumente aufbewahren", sagt Michael Greifenberg. "Sie können später für steuer- oder erbschaftsrechtliche Fragen wichtig werden." Grundsätzlich gilt: Dokumente mit sensiblen Daten sollten sachgerecht vernichtet werden.
Testament, Tod, Nachlass - keine Themen, mit denen man sich gern befasst. Im Ernstfall jedoch sollten Lebenspartner oder andere Angehörige den Überblick über abgeschlossene Policen und Leistungen haben. CosmosDirekt erklärt, was Hinterbliebene wissen sollten. Damit Angehörigen bei einem Todesfall die Suche nach Unterlagen und Fristen erspart bleibt, sollten Versicherte ihre Verträge sowie andere wichtige Dokumente sicher und geordnet ablegen. Partner oder Angehörige sollten nicht nur wissen, welche Versicherungspolicen existieren; sie sollten auch darüber informiert sein, was im Fall der Fälle zu tun ist.
Policen mit Kapitalauszahlungen
Lebens- und Unfallversicherungen zahlen im Todesfall an Hinterbliebene. Wichtigster Schritt für den Versicherten: im Vertrag namentlich klären, wer im Todesfall die Leistung erhalten soll. Dieses sogenannte Bezugsrecht sollten Versicherte von Zeit zu Zeit überprüfen und bei veränderten Gegebenheiten anpassen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Leistung wirklich an die Person gezahlt wird, die sie zum aktuellen Zeitpunkt begünstigen wollen. Denn unabhängig von sonstigen privatrechtlichen Verfügungen wie z.B. einem Testament wird die Versicherungsleistung immer an den in der Police genannten Empfänger gezahlt. Angehörige sollten wissen, aus welchen Verträgen sie eine Zahlung zu erwarten haben. Denn der Versicherer kann erst dann eine Leistung erbringen, wenn ihm der Todesfall auch angezeigt wird. Verträge wie Lebens- oder Unfallversicherungen bedürfen keiner besonderen Kündigung; sie enden automatisch, wenn der Versicherte stirbt.
Sachversicherungen
Private Haftpflichtversicherung: Sie endet bei Tod des Versicherten grundsätzlich automatisch. Gilt der Schutz jedoch auch für Familienmitglieder, bleibt er bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Dann können sich Angehörige entscheiden, ob sie die Police übernehmen möchten.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Übernehmen Erben Wohnung oder Haus des Verstorbenen, geht die Hausratversicherung bzw. die Wohngebäudeversicherung automatisch auf sie über. Eine Kündigung ist erst zum regulären Ablauf vorgesehen, ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht existiert nicht. In der Regel zeigen sich die Versicherer bei vorzeitigen Kündigungen kulant und akzeptieren diese auch vor dem regulären Termin. Einzige Ausnahme: die Wohngebäudeversicherung. Hier wird zum Schutze des künftigen Gebäude-Eigentümers eine Vertragskündigung erst nach der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch akzeptiert.
Kfz-Versicherung: Auch eine Kfz-Versicherung wird automatisch umgeschrieben, wenn ein Erbe das Fahrzeug übernimmt. Wie bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt auch bei der Kfz-Versicherung kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn der Erbe veräußert das Fahrzeug.