Sicher durch den Pflegedschungel: Die fünf wichtigsten Tipps zur Pflegeabsicherung

 

Wer sich heute mit dem Thema Pflegeabsicherung beschäftigt, denkt nicht nur an das eigene Alter, sondern auch an die Sicherheit der Familie. Die demografische Entwicklung, steigende Pflegekosten und die Tatsache, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Ausgaben abdeckt, machen eine kluge Vorsorge unverzichtbar. Doch wie gelingt es, sich optimal abzusichern? Die folgenden fünf Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de helfen, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

1. Informieren und individuell planen

 

Der erste und wichtigste Schritt ist die umfassende Information: Welche Formen der Pflege gibt es, welche Leistungen stehen im Pflegefall zur Verfügung und wie groß ist die Versorgungslücke? Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein sogenanntes Teilleistungssystem – sie deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab, den Rest müssen Betroffene oder ihre Angehörigen selbst tragen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Lebenssituation und die familiären Möglichkeiten ehrlich zu analysieren: Kommt häusliche Pflege durch Angehörige infrage oder wäre ein Pflegeheim notwendig? Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Erst mit diesen Antworten lässt sich ein passender Vorsorgeplan erstellen.

 

2. Rechtzeitig private Zusatzversicherungen prüfen

 

Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke schließen, die die gesetzliche Pflegeversicherung lässt. Dabei gibt es verschiedene Modelle: Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Jede Variante hat ihre Besonderheiten – etwa feste Tagessätze, die unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt werden, oder die Erstattung nachgewiesener Ausgaben. Wichtig ist, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen: Werden Leistungen auch bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt? Gibt es Wartezeiten oder Beitragsbefreiungen im Leistungsfall? Ein Preisvergleich und die Beratung durch Experten sind hier unerlässlich.

 

3. Pflegegrad und Leistungsansprüche frühzeitig klären

 

Im Pflegefall entscheidet der Pflegegrad über die Höhe und Art der Leistungen. Deshalb sollte frühzeitig ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist entscheidend: Ein Pflegetagebuch, in dem alle pflegerischen Tätigkeiten und der Unterstützungsbedarf dokumentiert werden, kann helfen, die Situation realistisch darzustellen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und der passende Pflegegrad wird zuerkannt.

 

4. Kostenlose Pflegeberatung nutzen

 

Viele unterschätzen die Komplexität des Pflegesystems. Kostenfreie Pflegeberatungen helfen, die eigenen Ansprüche zu verstehen, Leistungen zu beantragen und die Pflege zu organisieren.Die Berater kennen die aktuellen gesetzlichen Regelungen, wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, und helfen auch bei Widersprüchen, falls der bewilligte Pflegegrad nicht den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt. Die Pflegekasse ist verpflichtet, über Beratungsangebote zu informieren – dieses Recht sollte jeder nutzen.

 

5. Vorsorge regelmäßig überprüfen und anpassen

 

Das Leben verändert sich – und mit ihm die Anforderungen an die Pflegeabsicherung. Wer frühzeitig vorsorgt, sollte seine Verträge und den eigenen Bedarf regelmäßig überprüfen: Passen die gewählten Leistungen noch zur aktuellen Lebenssituation? Gibt es neue gesetzliche Regelungen oder bessere Angebote am Markt? Auch die familiäre Situation kann sich ändern, etwa wenn Angehörige wegziehen oder selbst pflegebedürftig werden. Eine regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass die Absicherung immer optimal bleibt.

 

Fazit: Pflegeabsicherung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wer informiert bleibt, rechtzeitig vorsorgt, die richtigen Versicherungen wählt, seine Ansprüche kennt und Beratungsangebote nutzt, kann dem Thema Pflege mit mehr Gelassenheit entgegensehen – für sich und seine Familie.

 

 

Aktuelle Recherchetipps der Redaktion mit Verlinkung

 

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Ausführliche Vergleiche zum Thema Pflegeabsicherung in der aktuellen Ausgabe von Geldwertmagazin 2025 ab der Seite 107 und 135

 

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Neue Studie: Wie sich die Bürger vor den stark steigenden Pflegekosten schützen können

 

Wie können Pflegebedürftige vor den immer stärker steigenden Kosten geschützt werden? Eine Studie der Rating-Agentur Assekurata zeigt: Für das Demografie-Problem der Pflege gibt es stabile Lösungen durch kapitalgedeckte Vorsorge. Die Preis-Leistungs-Analyse von Pflegezusatzversicherungen ergibt: Eigenanteile an den Pflegekosten lassen sich zu moderaten Beiträgen absichern.

 

Mehr als 3.000 Euro monatlich müssen Pflegebedürftige im Heim im Durchschnitt aus eigener Tasche zahlen - Tendenz steigend. Dabei gibt es schon heute gute und bezahlbare Lösungen für die private Vorsorge, um diese Pflegelücke zu schließen. Das belegt eine aktuelle Marktanalyse der Rating-Agentur Assekurata, die im Auftrag des PKV-Verbands das Angebot an Pflegezusatzversicherungen untersucht hat.

 

Volle Absicherung der Pflegekosten schon ab 32 Euro/Monat

 

Die reinen Pflegekosten bei stationärer Unterbringung betragen derzeit 1.764 Euro pro Monat (Bundesdurchschnitt laut PKV-Pflegedatenbank). Eine volle Absicherung durch ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro gibt es z.B. bei Versicherungsbeginn im Alter von 25 Jahren bereits ab 32 Euro monatlich, für 35-Jährige ab 47 Euro und für 45-Jährige ab 71 Euro. Die Studie zeigt: Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie über die gesamte Laufzeit.

 

Der Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD sieht eine große Pflegereform vor, um den Herausforderungen in der Pflege zu begegnen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dazu unter anderem Anreize zur eigenverantwortlichen Vorsorge prüfen. Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther: "Noch reicht die Zeit, um vorzusorgen, bevor unserer alternden Gesellschaft die Pflegekosten über den Kopf wachsen. Aber die Politik muss endlich anfangen, die zusätzliche kapitalgedeckte Eigenvorsorge zu stärken. Nur so können wir die Steuer- und Beitragszahler vor Überlastung schützen. Die Private Krankenversicherung ist bereit, ihre in vier Jahrzehnten gewachsene Expertise in generationengerechter Pflegevorsorge aktiv in die Arbeit der Reformkommission einzubringen."

 

 

Bürokratie-Hürde Pflegegrad-Antrag: Jährlich 12 Milliarden Euro ungenutzte Pflegeleistungen

 

Die Beantragung von Pflegeleistungen in Deutschland ist ein komplexer und undurchsichtiger Prozess. In einer Zeit, in der schnelle Hilfe für Pflegebedürftige von entscheidender Bedeutung ist, stehen viele Familien/Betroffene Unklarheit und bürokratischen Hürden gegenüber. Die Verzögerung und Dauer dieser Antrags-Prozesse führen unter anderem dazu, dass viele Leistungen nicht abgerufen werden. Laut einer Studie der VDK aus dem Jahr 2022, bleiben jährlich etwa 12 Milliarden Euro finanzieller Pflegeleistungen ungenutzt. Der digitale Pflegegrad-Antragsgenerator überwindet diese Hürde - in unter 5 Minuten!

 

Die vergessene Dringlichkeit

 

Im Falle eines Pflegebedarfs zählt jeder Tag. Betroffene sind oftmals überfordert: Wie soll ich das schaffen? Wo finde ich die Anträge? Und wo fange ich überhaupt an?

 

Die Dringlichkeit, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen, wird oft unterschätzt oder schlichtweg vergessen. Doch gerade dieser erste Schritt ist entscheidend, um rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung die benötigten Pflegeleistungen zu erhalten. Der Verbund Pflegehilfe erkennt diese Problematik und bietet mit dem digitalen Generator eine benutzerfreundliche Plattform. Diese ermöglicht es, den Antrag jederzeit bequem von zu Hause aus zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige so schnell wie möglich die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

 

Pflegegrad-Antragsgenerator - Die Vorteile auf einen Blick:

 

Kostenlos und in weniger als 5 Minuten erledigt

Antrag kann 24/7 ausgefüllt werden

Keine unnötige Datenabfrage

Anonym, da keine Daten gespeichert werden

Sie erhalten eine digitale Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen

Kein Drucker oder Postversand nötig

Sowohl für Erstanträge als auch für Höherstufung geeignet

Mehr Zeit für das Wesentliche: Der digitale Pflegegrad-Antrag

 

"Wir wollen mit dem Pflegegrad-Antragsgenerator einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienten und zugänglichen Pflegeversorgung gehen", erklärt Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe. "Mit dem Pflegegrad-Antragsgenerator erleichtern wir den Betroffenen den Weg zu den benötigten Pflegeleistungen erheblich. Dadurch schenken wir ihnen wertvolle Zeit für anderes." Mit dem Pflegegrad-Rechner vom Verbund Pflegehilfe können Betroffene bereits schnell eine Selbsteinschätzung treffen. Der Pflegegrad-Antragsgenerator ergänzt dieses Angebot nun perfekt.

 

Den kostenlosen Pflegegrad-Antragsgenerator finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-antrag

 

Den kostenlosen Pflegegrad-Rechner finden Sie hier: www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner

 

Irrtümer über Pflegeheimkosten: Was wirklich erlaubt ist

 

Die Eigenbeteiligung in Pflegeheimen steigt immer weiter an. Im Durchschnitt liegt sie in NRW bereits bei mehr als 3.000 Euro pro Monat. Viele Menschen fürchten, diese Kostenbelastung nicht stemmen zu können. Rund um das Thema Kosten sind allerdings einige falsche Annahmen verbreitet. Heime können zwar grundsätzlich ihre sogenannten Entgelte anheben, wenn sich die Kosten erhöhen. Aber sie müssen sich an klare Regeln halten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die erhöhten Sätze auf die Heimbewohner:innen umzulegen. Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, in welchem Umfang und in welcher Häufigkeit eine Erhöhung zulässig ist. „Es ist immer ratsam, Kostenerhöhungen zu prüfen, denn teilweise entsprechen die Schreiben nicht den gesetzlichen Regeln.“ Wer einer Erhöhung nicht zustimmen möchte, kann einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.

 

Irrtum 1: Pflegeheime können die Kosten erhöhen, wie sie wollen

 

Nein, es gibt Regelungen, an die sich Pflegeheime halten müssen. Diese stehen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Danach muss das Pflegeheim schriftlich mitteilen, dass es das Entgelt erhöhen möchte und um welchen Betrag. Außerdem muss das Schreiben eine Begründung für die Erhöhung beinhalten und den Zeitpunkt bestimmen, ab dem der erhöhte Betrag verlangt wird. Und gibt es eine Frist. Das Schreiben muss vier Wochen, bevor das erhöhte Entgelt in Kraft treten soll, die Bewohner:innen erreicht haben. Und wichtig: Die Entgelterhöhung wird erst wirksam, wenn diese individuell zugestimmt haben. Alle Betroffenen sollten daher prüfen, ob die Regeln eingehalten wurden und erst dann zustimmen.

 

Irrtum 2: Für Kostensteigerungen gibt es eine Obergrenze

 

Nein. Pflegeheime können die Kosten umlegen, die tatsächlich anfallen und angemessen sind. So können steigende Kosten bei Pflege und Betreuung sowie bei Lohn- und Personalkosten zu einer Entgelterhöhung führen. Im Zusammenhang mit den so genannten „Hotelkosten“ (Unterkunft und Pflege) sind gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten die Hauptursache für eine Preissteigerung. Auch angemessene Investitionskosten können auf die Bewohner:innen umgelegt werden. Notwendige Renovierungen sind zum Beispiel angemessen und können umgelegt werden, Luxusrenovierungen hingegen nicht. Dies ist in NRW durch das Alten- und Pflege-Gesetz geregelt.

 

Irrtum 3: Die Kosten können nur einmal im Jahr erhöht werden

 

Auch das stimmt so nicht. Wenn sich mehrfach im Jahr die Kosten erhöhen, kann auch häufiger das Entgelt erhöht werden. Dabei müssen stets die Regeln nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz eingehalten werden. Bewohner:innen sollten daher immer prüfen, ob die Schreiben die Regelungen einhalten. Nur dann sollten sie zustimmen.

 

Irrtum 4: Pflegeheime können die Kosten frei bestimmen

 

Nein, auch hier greift eine Kontrollinstanz: Bevor das Pflegeheim Kostensteigerungen an die Bewohner:innen weitergeben kann, muss es die geplanten Erhöhungen mit der Pflegekasse und dem Sozialamt verhandeln. Erhöhungen bei den Investitionskosten werden in NRW regulär vom Landschaftsverband geprüft. Bis zur Genehmigung kann es mehrere Monate dauern. Erst nach dieser Genehmigung wissen die Pflegeheime, um wie viel Geld sie die Kosten erhöhen dürfen.

 

Irrtum 5: Rückwirkend können Kosten nicht erhöht werden

 

Wenn die Regeln eingehalten wurden, also die Bewohner:innen ein Entgelterhöhungsschreiben rechtzeitig mit den erforderlichen Inhalten erhalten und zugestimmt haben, können Pflegeheime auch rückwirkend die angekündigten Kosten geltend machen. Da die Verhandlungen lange dauern können, kann es sein, dass auf einmal ein hoher Betrag zu zahlen ist. Beispiel: Das Entgelterhöhungsschreiben kündigt die Erhöhung zum 1. April an. Die Verhandlungen dauern bis zum 30. November. Genehmigt wird eine Erhöhung von 500 Euro monatlich. Diese Erhöhung kann das Pflegeheim ab dem 1. April verlangen, also für acht Monate rückwirkend. Betroffene müssen dann auf einen Schlag 4.000 Euro zahlen.

 

Irrtum 6: Sozialämter übernehmen Schulden im Heim

 

Achtung, das nicht richtig. Das Sozialamt zahlt erst dann, wenn ein Antrag gestellt wurde. Es ist erforderlich, dem Sozialamt mitzuteilen, dass die angekündigten Kosten nicht mehr aus eigener Tasche finanziert werden können. Wer also ein Entgelterhöhungsschreiben erhält und feststellt, dass die neue angekündigte Summe die eigenen finanziellen Mittel übersteigt, sollte sofort einen entsprechenden Antrag stellen. Wird der Antrag später gestellt, werden die Kosten für rückwirkende Forderungen nicht übernommen, da dies dann Schulden sind. Es gilt daher sofort zu reagieren und nicht erst, wenn nach den Verhandlungen bekannt ist, um wie viel die Kosten tatsächlich erhöht werden.

 

 

Jeder zweite Deutsche fürchtet Pflegebedürftigkeit

Jeder zweite Deutsche hat Angst davor, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Bei Frauen ist die Furcht vor Pflegebedürftigkeit jedoch deutlich ausgeprägter als bei Männern. Seit 1992 befragt das R+V-Infocenter jährlich rund 2.400 Menschen nach ihren größten Ängsten rund um Politik, Wirtschaft, Umwelt, Familie und Gesundheit. Das Thema Pflegebedürftigkeit ist in der Studie "Die Ängste der Deutschen" ein "Dauerbrenner" unter den größten Sorgen. "Etwa jeder zweite Deutsche hat große Angst vor Pflegebedürftigkeit. Diese Angst lag in den vergangenen 26 Jahren nahezu konstant bei rund 50 Prozent", sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. "Diese Befürchtung hat einen sehr realen Hintergrund angesichts der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland - Tendenz steigend."

 

Frauen haben mehr Angst

 

Dass diese Sorge bei Frauen deutlich ausgeprägter ist als bei Männern, verwundert dabei nicht: Während "nur" 48 Prozent der Männer große Angst vor Pflegebedürftigkeit haben, sind es bei den Frauen 57 Prozent. "Pflege ist weiblich", so Brigitte Römstedt. "Zum einen sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Zum anderen kümmern sie sich in den meisten Fällen um die häusliche Pflege von Angehörigen."

 

Angst steigt mit dem Alter

 

Die R+V-Studie zeigt zudem deutlich, dass die Angst mit wachsendem Alter stetig steigt. Teenager bis 19 Jahre sind noch recht entspannt (23 Prozent). Ab 20 Jahre haben schon 40 Prozent große Angst, ab 40 Jahre sind es 57 Prozent. Den höchsten Wert erreicht die Angst bei den Menschen ab 60 Jahre: Fast zwei Drittel (64 Prozent) fürchten sich davor, im Alter zum Pflegefall zu werden.

 

Das passende Pflegeheim finden: Worauf Pflegebedürftige und Angehörige bei der Auswahl achten sollten

 

Nicht immer können Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden. Dann sind Pflegeeinrichtungen eine gute Alternative: Hier übernehmen ausgebildete Pflegekräfte eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die passende Einrichtung zu finden, ist jedoch gar nicht so einfach. Welche Faktoren Angehörige und Pflegebedürftige bei der Entscheidung berücksichtigen sollten und woran sie ein gutes Pflegeheim erkennen, erklärt Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

 

Checkliste erstellen

 

Wenn Angehörige eines Pflegebedürftigen sich nicht selbst kümmern können oder ein Umbau der Wohnung nicht adäquat möglich ist, bleibt die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oft die einzige Option. Um ein passendes Heim zu finden, in dem sich der Pflegebedürftige wohlfühlt, sollten sich alle Beteiligten vor der Entscheidung gut informieren. „Hierfür kann es sinnvoll sein, eine Checkliste zu erstellen und sich Gedanken über die individuellen Bedürfnisse zu machen,“ rät Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. Folgende Faktoren sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei berücksichtigen:

 

Entfernung zum aktuellen Wohnort und den Angehörigen

 

Umgebung, Lage und Erreichbarkeit der Einrichtung

 

Art und Ausstattung der Zimmer: Gibt es Einzel- oder Mehrbettzimmer? Welche Größe haben die Zimmer? Ist es möglich, eigene Möbel mitzubringen?

 

Gestaltung des Tagesablaufs und angebotene Aktivitäten

 

Zusätzliche Serviceleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie

 

Qualität und Auswahl der Verpflegung

 

Besuchszeiten

 

Höhe des monatlichen Eigenanteils

 

Organisation der Betreuung, Personalsituation und ärztliche Versorgung

 

Je nach Bedarf: Ist Haustierhaltung erlaubt?

 

Eine ausführliche Checkliste zum Ausdrucken und Ausfüllen bietet beispielsweise das Projekt „Weisse Liste“ von der Bertelsmann Stiftung und den größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, die auf der Website der Stiftung zum Download bereitsteht. Aber auch viele Versicherer informieren dazu auf ihren Websites, zum Beispiel die DKV mit der DKV Pflegewelt.

 

Suche nach möglichen Einrichtungen

 

Für einen ersten Überblick ist beispielsweise eine Onlinerecherche sinnvoll. Bei der Suche nach Einrichtungen in der Umgebung unterstützen Websites wie zum Beispiel das Heimverzeichnis der „Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung“. „Die umfangreiche Datenbank enthält bundesweit über 1.000 Heime, die mit dem Qualitätssiegel für Verbraucherfreundlichkeit ‚Grüner Haken‘ ausgezeichnet sind“, so der Pflegeexperte. Ein weiteres Bewertungssystem, das Aufschluss über die Qualität von Pflegeheimen geben soll, bietet der Medizinische Dienst (MD). Er vergibt jährlich sogenannte Pflegenoten, die von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) reichen und nach bestimmten Qualitätsprüfungsrichtlinien in einem Durchschnittsverfahren gebildet werden. Görgen rät, sich nicht nur auf diese Angaben zu verlassen, sondern sie als Orientierung zu sehen. Manche Versicherer wie die DKV bieten außerdem hilfreiche Online-Suchfunktionen an. Darüber hinaus informieren unabhängige Beratungsstellen, beispielsweise von Gemeinden oder der Caritas oder auch compass, die Pflegeberatung des PKV-Verbandes, über Pflegeheime in der Nähe oder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Die Besichtigung

 

Ist die Vorauswahl getroffen und vielleicht auch schon eine Wunscheinrichtung gefunden, sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen diese für einen besseren Eindruck nach Möglichkeit besichtigen. „Nur so lässt sich wirklich beurteilen, ob sich potenzielle neue Bewohner wohlfühlen“, so der DKV Pflegeexperte. Bei einem Besuch sollten Interessenten besonders auf Atmosphäre, Sauberkeit und Hygiene, Personalsituation, Ausstattung sowie die Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Angehörigen achten. Eventuell ist auch die Teilnahme am Mittagessen möglich. Hierfür am besten vorab bei der Heimleitung nachfragen. „Manche Einrichtungen bieten zudem ein Probewohnen an“, weiß Görgen. „Dabei können sich Pflegebedürftige ein noch besseres Bild von der Unterbringung und dem alltäglichen Leben dort machen.“

 

Letzte Schritte

 

Ist die Entscheidung für ein Pflegeheim gefallen, gilt es, vor Vertragsabschluss die festgelegten Kosten und Leistungen gründlich zu prüfen. Besonders wichtig dabei: Sind alle Informationen präzise, übersichtlich und transparent aufgelistet? Häufig kann es vorkommen, dass die Wunscheinrichtung aktuell keine freien Plätze hat. Der DKV Experte empfiehlt Pflegebedürftigen, sich in einem solchen Fall auf die Warteliste setzen zu lassen. Eilt die Unterbringung, können sie in der Zwischenzeit eine andere Einrichtung beziehen oder die Zeit mit ambulanter Pflegeunterstützung überbrücken. „Ein Wechsel ist dann jederzeit ohne Probleme möglich“, erläutert Görgen. „Das gilt auch, wenn das ausgewählte Heim doch nicht den Erwartungen oder Wünschen entsprechen sollte.“

 

Pflegeheimverträge:  Heimbetreiber rücken Kleingedrucktes ungern raus

 

Das haben sich die Experten der Stiftung Warentest anders vorgestellt. Sie hatten 30 Pflegeheime um Einblick in ihre Verträge gebeten, 23 davon verweigerten die Auskunft. Dabei sind Heimverträge sehr wichtig – immerhin regeln sie das Wohn- und Betreuungsverhältnis und legen Preise und Leistungen fest. „Niemand sollte den Vertrag ungelesen unterschreiben“, so Projektleiter Dr. Gunnar Schwan, „dazu ist er zu wichtig.“ Angeschrieben wurden Anbieter in Berlin, Köln, München, Dortmund, Leipzig und Magdeburg.

 

In den wenigen Verträgen, die in der Stichprobe einsehbar waren, fanden sich insgesamt höchstens geringe Mängel. Gröbster Verstoß: In drei Häusern sollen Entgelterhöhungen ohne Zustimmung des Bewohners möglich sein – das ist unzulässig, wie ein Urteil von 2016 belegt. Doch auch die Anhänge der Verträge können es in sich haben. Nicht selten kommt es vor, dass Regelleistungen als kostenpflichtige Zusatzleistungen aufgeführt werden, wird das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in dem Bericht zitiert.

 

Das Heimrecht ist sehr komplex. Man sollte unbedingt alle Seiten des Vertrags durchlesen, auch die Anhänge, und alles verstehen beziehungsweise nachvollziehen können. Wer unsicher ist, kann den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Ein weiterer Tipp ist: Probewohnen. Denn jeder Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn fristlos gekündigt werden.

 

Pflegeberatung hilft Angehörigen: Möchte oder muss ich pflegen?

 

Wer vor der Entscheidung steht, die Pflege für eine*n Angehörige*n zu übernehmen, sollte für sich selbst klären, welche Beweggründe dafürsprechen und welche Einschränkungen und Herausforderungen mit dieser Entscheidung verbunden sein können. Niemand muss pflegen und nicht jede*r kann es. Pflegeberatung hilft Angehörigen bei der Klärung dieser Fragen und begleitet bei den Entscheidungen, so die compass private Pflegeberatung.

 

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von Ihren Angehörigen versorgt und unterstützt. Gesetzlich ist niemand dazu verpflichtet. Die Pflege zu übernehmen ist für viele selbstverständlich. Und die Mehrheit wünscht sich in den eigenen vier Wänden mit vertrauten Menschen bleiben zu können, auch wenn Unterstützung und Hilfe notwendig sind, um den Alltag zu bewältigen. Jedoch sind die Voraussetzungen in jeder Situation anders.

 

Wenn im Familien- oder Verwandtenkreis eine Pflegesituation auftritt, dann stellen sich den Beteiligten oft plötzlich drängende Fragen. Wer kümmert sich? Kann überhaupt zu Hause gepflegt werden? Gibt es professionelle Unterstützung? Und wer kommt für die entstehenden Kosten auf? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell.

 

Möchte ich die Pflege übernehmen?

 

Wer überlegt, die Pflege für eine*n Angehörige*n persönlich zu übernehmen, sollte sich für die Entscheidung etwas Zeit nehmen. Es kann hilfreich sein, zunächst für sich selbst zu klären, aus welcher Motivation heraus die neue Aufgabe bewältigt wird. An erster Stelle steht selbstverständlich oft Zuneigung, aber auch Verantwortungs- und/oder Pflichtgefühl. Es kann einerseits der Wunsch sein, etwas Sinnvolles zu tun oder andererseits das Bedürfnis Schuldgefühle zu vermeiden. Religiöse und ethische Gründe können ebenso zwingend sein, wie finanzielle. Nicht zuletzt fühlen sich Pflegepersonen z.B. auch an familiäre Traditionen oder ein gegebenes Versprechen gebunden. Zu pflegen, verändert das Leben und Pflege braucht Zeit. Oft bringen Angehörige viele Stunden für die Versorgung auf. Zeit, die bisher für andere Aktivitäten zur Verfügung stand - Beruf, Familie, Haushalt, Einkaufen, Hobbies, soziale Kontakte - wird dadurch weniger. Es ist leichter mit diesen Einschränkungen zurechtzukommen, wenn die Entscheidung, die Pflege zu übernehmen, bewusst getroffen wird.

 

Muss ich die Pflege übernehmen?

 

Nicht alle Menschen fühlen sich der physischen und psychischen Belastung durch Pflege gewachsen oder empfinden ein großes Schamgefühl durch die intime, körperliche Nähe. Das gilt ebenso für die zu pflegende Person, die sich deshalb lieber professionelle Pflegekräfte für die eigene Versorgung wünscht. Außerdem kann die Beziehung der Betroffenen untereinander aus den verschiedensten Gründen schon vor Beginn der Pflege zu schwierig für eine dauerhafte Betreuung sein. Ungelöste Familienkonflikte oder langjährige Streitigkeiten können die Lage zusätzlich erschweren. Möglicherweise trennt die Angehörigen auch eine schwer zu überbrückende räumliche Distanz.

 

Niemand darf zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden und niemand muss sich von Angehörigen gegen den eigenen Willen pflegen lassen. Das Grundgesetz (GG) schützt alle Menschen davor und erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen. Im Umkehrschluss müssen Pflegebedürftige die Pflege durch Verwandte auch nicht dulden.

 

Besteht eine finanzielle Verpflichtung im Pflegefall?

 

Im Rahmen des Elternunterhaltes können Unterhaltsverpflichtete, finanziell zur Zahlung herangezogen werden. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die bestehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen für die notwendige Versorgung des Pflegebedürftigen nicht aus, der*die Pflegebedürftige verfügt über kein eigenes, relevantes Einkommen und/oder Vermögen und die unterhaltsverpflichteten Kinder sind darüber hinaus finanziell leistungsfähig dazu. Seit dem 01.01.2020 ist laut Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Heranziehung Unterhaltsverpflichteter aber erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen möglich. Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern auf den Sozialhilfeträger über, also den Staat, der aufgrund mangelnder eigener finanzieller Möglichkeiten des*der Pflegebedürftigen die Deckung der notwendigen Pflegekosten übernehmen muss.

 

Zu den Möglichkeiten, eine Pflegesituation zu gestalten, informiert die Pflegeberatung, jederzeit kostenfrei. Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung werden von den Pflegekassen und Kommunen beraten. compass privat pflegeberatung begleitet Privatversicherte und ihre Angehörigen deutschlandweit zu Hause, am Telefon und per Videogespräch.

 

Hintergrund:

 

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

 

Ein Plus für die Rente: Was pflegende Angehörige wissen müssen

 

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dabei werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause überwiegend von Angehörigen versorgt. Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai weist die Deutsche Rentenversicherung Bund darauf hin, dass man sein privates Engagement in der häuslichen Pflege bei der Rente anrechnen lassen kann.

 

In Deutschland waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts pflegebedürftig. Insgesamt ist die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten Jahren um 15 Prozent gestiegen. Knapp neun von zehn Menschen werden dabei zu Hause versorgt. Davon werden 3,1 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Auch hier ist ein starker Zuwachs zu verzeichnen: Die Zahl der überwiegend durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen stieg im Vergleich von Ende 2021 zu Dezember 2023 um gut 20 Prozent.

 

Oft reduzieren die Pflegenden deswegen ihren Beruf oder geben ihn sogar ganz auf. Sie zahlen demzufolge weniger oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gezahlt werden können?

 

Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlen kann, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Die zu pflegende Person benötigt mindestens Pflegegrad 2 und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.

 

Wie wirkt sich die Pflege auf die Rente aus?

 

Wer Angehörige "nicht erwerbsmäßig" zu Hause pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Aktuell sind rund 1,1 Millionen Pflegepersonen, davon knapp 86 Prozent Frauen, bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, die noch keine eigene Rente beziehen und die genannten Voraussetzungen erfüllen. Zudem sind die Beiträge als Pflegeperson auf die sogenannten Mindestversicherungszeiten der verschiedenen Rentenarten anrechenbar und können zusätzlich Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation begründen.

 

Wie hoch sind die Rentenbeiträge für die Pflege eines Angehörigen?

 

Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen sowie der bezogenen Pflegeleistungsart - Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen - ab. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge auf Grundlage eines fiktiven Einkommens, das von rund 708 Euro bei Pflegegrad 2 und Sachleistungen bis zu 3.745 Euro bei Pflegegrad 5 und Pflegegeld reichen kann.

 

Müssen pflegende Angehörige einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen?

 

Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen kann, muss der Pflegebedürftige zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse stellen. Im Rahmen des Antrags muss der "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" unbedingt ausgefüllt werden. Darin werden die pflegerischen Tätigkeiten von Angehörigen und deren berufliche Situation erfasst. Anhand dieses Fragebogens wird geprüft, ob ein Anspruch auf die Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflegeperson besteht. Ist dies der Fall, werden die Beiträge automatisch von der Pflegekasse bezahlt.

 

Wie können pflegende Angehörige mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen?

 

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und einen Angehörigen pflegen, können mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen. Beim Bezug einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es deshalb von Vorteil, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen. Dann zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen diese Beiträge dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung. Es könnte sich deshalb lohnen, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten.

 

 

Wer pflegt wen, in welchem Alter, wo und wie? Eine Studie liefert Antworten

 

Deutschland ist ein Land des langen Lebens. Das ist erfreulich, führt aber häufig dazu, dass immer mehr Menschen Pflege oder zumindest Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Hilfe wird zu einem sehr großen Teil von Angehörigen und dem privaten Umfeld erbracht. Nun haben Ulrike Ehrlich und Nadiya Kelle, Wissenschaftlerinnen am Deutschen Zentrum für Altersfragen, erste Ergebnisse aus einem von ihnen entwickelten Fragenmodul für die Innovations-Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels vorgelegt. Auf dieser Grundlage vermittelt sich ein genaueres Bild der privat Pflegenden.

 

Fast jede zehnte Person ab 17 Jahren unterstützt oder pflegt jemanden. Besonders von den 55- bis 64-Jährigen wird Hilfe und Pflege erbracht, unter ihnen sind es 13 Prozent. Wer gepflegt wird, ist in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich. Im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter sind es vor allem die Eltern bzw. Schwiegereltern, die unterstützt werden. Ab 65 Jahren ist es dagegen häufiger der Partner bzw. die Partnerin, um die sich Personen kümmern. Auch über den Ort, an dem die Unterstützung erfolgt, lassen sich jetzt genauere Angaben machen: Die 17- bis 64-Jährigen helfen oder pflegen am häufigsten eine Person, die in einem anderen Haushalt lebt. Dagegen helfen oder pflegen Personen im höheren Alter in beinahe der Hälfte der Fälle ein Haushaltsmitglied. Der Zeitaufwand für Hilfe und Pflege ist am höchsten bei Pflegenden ab 65 Jahren, dicht gefolgt von der Altersgruppe 40 bis 54 Jahre. Hilfe und Pflege für Personen, die in einer betreuten Einrichtung, einer Altersresidenz oder einem Pflegeheim leben, werden am häufigsten von den 55- bis 64- Jährigen erbracht.

 

Die Analysen unterstreichen, dass auch Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, weiterhin auf Unterstützung aus ihrem privaten Umfeld angewiesen sind. Pflegetätigkeiten und Hilfeleistungen werden nicht unbedingt nur im engeren Familienkreis (für Eltern, Schwiegereltern, Partner/innen oder eigene Kinder) übernommen, sondern in vielen Fällen auch für andere verwandte und nicht-verwandte Personen.

 

Vorsicht: Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege

 

Die meisten Pflegeanbieter arbeiten ehrlich und korrekt. Doch es gibt auch einige, die durch illegale Methoden mehr Geld erwirtschaften wollen. Sie rechnen Leistungen ab, die sie nicht erbracht haben. Pflegebedürftige oder Angehörige sind deshalb verpflichtet, Abrechnungen, die sie quittieren sollen, genau zu prüfen. Wenn beispielsweise drei Besuche am Tag auf dem Nachweis stehen, der Pflegedienst aber nur zweimal da war, dürfen Sie die Abrechnung nicht unterschreiben. Sonst machen Sie sich strafbar.

 

Viele Arten von Abrechnungsbetrug

 

Beim Abrechnungsbetrug geht es vor allem um illegale Methoden, die mehr Geld in die Kasse bringen sollen. Falsche Abrechnungen für nicht erbrachte Leistungen können sich lohnen. So kann die Pflegekraft auch anstelle der aufgeführten „großen Morgentoilette“ nur die „kleine“ durchführen. Die Pflegekraft könnte Pflegebedürftige auch dazu drängen, einen Leistungsnachweis blanko zu unterschreiben. „Pflegedürftige, bzw. die Angehörigen müssen deshalb genau kontrollieren, bevor sie einen Nachweis unterschreiben. Ist die Abrechnung falsch, machen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift strafbar“, erläutert Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

 

Angehörige können Betrügereien vorbeugen

 

Angehörige können einiges dafür tun, damit es nicht zu solchen Betrugsfällen kommt. „So können Sie zum Beispiel unangemeldete Besuche machen, während das Pflegpersonal vor Ort ist. Erkundigen Sie sich, sofern das möglich ist, bei der/dem Gepflegten nach den geleisteten Arbeiten. Halten Sie Unstimmigkeiten schriftlich fest. Achten Sie darauf, dass Sie keinen „Untervertrag“ abschließen“, so Oelmann weiter.

 

Pflegeservices werden immer wichtiger

Haben Sie sich auch schon gefragt, wer kann mir helfen, wenn es zu einem Pflegefall kommt? Wer kann dann einem bei den zu trffenden Entscheidungen helfen, fachgerecht beraten und unterstützen? 

 

Dafür gibt es Pflegedienstleister die als Ansprechpartner und Berater unterstützend tätig sind. Einige private Pflegeversicherungen bieten auch solche Dienstleistungsberatungen im Rahmen ihrer Versicherungspolicen an. Auf was Verbraucher achten sollten? Sehen Sie dazu mehr in den folgenden, aktuellen Ratgeber-Filmbeiträgen von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de:

 

TIPP zur Pflegeabsicherung: Pflegeservices werden immer wichtiger!

 

Pflegeplatzgarantie – gibt es die?

 

Nie ins Heim!

 

Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste ziehen erste positive Bilanz

Den umfassenden Blick auf die Pflegebedürftigkeit eines Menschen bei der Begutachtung bewerten sowohl die Betroffenen als auch die Gutachter positiv. „Das neue Verfahren ist für die Versicherten und Angehörigen transparent und nachvollziehbar, denn alle elementaren Lebensbereiche werden angesprochen“, sagt Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS. Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz können nun besser begutachtet werden: „Sie sind vor allem im Anfangsstadium ihrer Erkrankung zwar meistens noch körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt oder sie zeigen belastendes Verhalten. Das wird nun besser berücksichtigt“, erläutert Fleer. Auch die Gutachter bestätigen, dass sie mit dem neuen Verfahren viel besser erkennen können, mit welchen Maßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden kann. Mit dem neuen Verfahren schätzen sie den Grad der Selbstständigkeit in sechs elementaren Lebensbereichen ein – von Mobilität, Selbstversorgung über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten bis hin zu Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. 

 

Dringende Fälle werden trotz erhöhtem Auftragsvolumen fristgerecht bearbeitet

 

Aufgrund des hohen Auftragsvolumens müssen Versicherte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis zu acht Wochen rechnen. Für dringliche Fälle gibt das Gesetz Fristen vor, in denen der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Leistungsbescheid durch die Pflegekasse erfolgt sein muss. So gilt für Pflegebedürftige beim Übergang vom Krankenhaus oder von der Reha-Einrichtung in die Pflege eine Ein-Wochen-Frist. Das heißt: Innerhalb von einer Woche stellt ein MDK-Gutachter die Pflegebedürftigkeit fest und die Krankenkasse erteilt einen entsprechenden Leistungsbescheid. Diese Ein-Wochen-Frist gilt auch für Begutachtungen bei Versicherten, die in der Palliativpflege sind. Wenn Angehörige eine Pflegezeit beantragen, so gilt eine Zwei-Wochen-Frist. Und bei Erstanträgen auf Heimpflege oder Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gilt eine 25-Arbeitstage-Frist. All diese Fristen werden aktuell vom MDK in rund 96 Prozent aller Fälle eingehalten. Für alle Begutachtungsfälle gilt: Der Leistungsanspruch gilt ab dem Tag, an dem jemand seinen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden auch nachträglich gewährt. Pflegegeld und andere Leistungen werden bei der Zuerkennung eines Pflegegrades nachgezahlt.

 

 

Die 115 als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Wo erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Informationen und Unterstützung? Wann besteht beispielsweise ein Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit? Welche Pflegegrade und welche Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege gibt es?

Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: "Wir haben in den letzten Jahren viel für die Pflege bewegt. Fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr bedeuten spürbar mehr Leistungen und Unterstützung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt.

Auch pflegende Angehörige haben nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten."

"Gute Pflege verdient höchsten Respekt. Das weiß jeder, der schon einmal auf die Unterstützung anderer angewiesen war, ob als Betroffener oder als Angehöriger. Es ist wichtig und gut, dass Fragen zur Pflege auch bei der 115 beantwortet werden", so Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern macht deutlich: "Die einheitliche Behördennummer 115 steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund - praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern."Beider 115 sind pflegende Angehörige und Pflegebedürftige immer richtig. Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Themen wie:

  • Pflegegeld
  • Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens
  • Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation
  • zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege

 

Repräsentative Umfrage: Bereitschaft zur Pflege von Familienangehörigen geht zurück

Jeder Fünfte Bundesbürger würde ein Familienmitglied rund um die Uhr pflegen. Allerdings hat die Bereitschaft der Deutschen zur umfassenden Betreuung ihrer Angehörigen stark nachgelassen. So wollten vor fünf Jahren noch doppelt so viele die Rundumpflege übernehmen. Auch der Anteil derer, die ihren Familienmitgliedern die Unterstützung im Pflegefall komplett verweigern, ist von rund sechs auf elf Prozent gestiegen. Dies ergab die Studie "Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter" der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.

 

Vor allem bei den Beschäftigten in der Privatwirtschaft ist die Bereitschaft gering, sich intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern - hier würden lediglich 15 Prozent eine Rundumpflege übernehmen. "Offensichtlich fällt es dieser Gruppe immer schwerer, Beruf und Pflege miteinander in Einklang zu bringen", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. "Es ist daher richtig, dass der Gesetzgeber hier aktiv werden will. Ein erster Ansatz ist es, Berufstätigen durch eine Pflegeauszeit die Möglichkeit einzuräumen, sich um ihre Angehörigen zu kümmern." So ist bei Hausfrauen und -männern die Bereitschaft zur Pflege mit 27 Prozent deutlich höher.

 

Konkrete Hilfsleistungen gefragt

 

Insgesamt werden in der Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung und sich verändernder Familienstrukturen immer weniger Pflegebedürftige überhaupt auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können - darüber machen sich die Befragten keine Illusionen. Sie wollen daher vorsorgen - und zwar vor allem, um sich im Pflegefall Assistance-Leistungen finanzieren zu können. Dabei rangiert die Haushaltshilfe mit 60 Prozent an erster Stelle. Mehr als jeder Zweite will außerdem sparen, um sich eine bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch ein Nicht-Familienmitglied leisten zu können. "Diese Zahlen beweisen: Die Bundesbürger wissen, dass sie in der Zukunft auch im Pflegefall immer häufiger auf sich allein gestellt sein werden. Es gilt nun, das Angebot an Unterstützungsleistungen zu diversifizieren. Wir benötigen in der ambulanten Pflege neue und kreative Angebote, die den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen", so der ZQP-Vorstandsvorsitzende.

 

Seniorenheim: Darauf sollten Sie bei der Suche achten

Bei der Wahl der Pflegeheims gibt es einige Dinge zu beachten. Das fängt beim eigenen Zimmer an, kann aber auch die Verpflegung und die Pflegeleistung des jeweiligen Heimes betreffen. Die ARAG Experten zeigen auf, worauf Sie bei der Wahl des neuen Ruhesitzes ankommt.

 

Auf die Bedürfnisse kommt es an
Wenn plötzlich das Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist, entscheiden sich viele Senioren, in ein Heim zu ziehen. Oft treffen auch die Verwandten diese Entscheidung, nämlich dann, wenn sie die Pflege der Familienangehörigen nicht selbst leisten können. Die Frage, welches Pflegeheim das richtige ist, stellt die meisten vor eine große Herausforderung. Was viele bei der Wahl nicht bedenken ist, dass sich die Bedürfnisse der Betroffenen mit der Zeit ändern können.
 
Auf die Pflegeleistung achten
Eine gute und ausreichende Pflegeleistung des Heims sollte bei der Entscheidungsfindung unbedingt eine Rolle spielen. Die meisten Beschwerden von Heimbesuchern betreffen nämlich Unzulänglichkeiten in diesem Sektor. ARAG Experten empfehlen, sich bei der Wahl des Heims ausreichend Zeit zu lassen und dort auch mal einen "Überraschungsbesuch" abzustatten. Sprechen Sie mit den Heimbewohnern und machen Sie sich einen Eindruck vom Pflegepersonal. Wie geht dieses mit den Bewohnern um? Wie ist die Atmosphäre? Auch sollten Sie sich erkundigen, ob das Pflegepersonal häufig wechselt oder ob die Heimbewohner nach Möglichkeit immer von der selben Person versorgt werden. Was viele nicht wissen: Die Pflegeheime unterstehen Qualitätskontrollen, die seit 2009 auch im Internet oder im Pflegeheim selbst veröffentlicht werden müssen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf den Service der Krankenkassen hin, die nicht nur geeignete Pflegeheime heraussuchen, sondern auch gleich die Pflegenote der einzelnen Unterkunft mitliefern.
 
Unterschreiben Sie nichts ungelesen
Viele Heime behalten sich zum Beispiel vor, ihren Bewohnern nach Bedarf ein anderes Zimmer zuzuweisen. Auf solche Klauseln sollten Sie unbedingt achten und diese gegebenenfalls aus dem Vertrag streichen lassen. Davon auszunehmen ist natürlich ein erforderlicher Zimmerwechsel beispielsweise durch eine geänderte Pflegestufe. Auch sollten Sie genau darauf achten, welche Zimmerausstattung im Vertrag vorgegeben ist und wie der tatsächliche Zustand ist. Das gilt auch bei der Verpflegung. Kommt alles frisch auf den Tisch oder doch eher aus der Konserve? Auch hier geben die Pflegenoten eine gute Übersicht über die Gesamtleistung. Bewertet werden nämlich laut ARAG Experten nicht nur die Qualität der Pflege, sondern auch der Umgang mit den Bewohnern, die Betreuung bzw. das soziale Angebot, der Wohnungs- und Hygienezustand sowie die Verpflegung.
 

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