Faszination Investmentfonds: Die fünf goldenen Regeln für kluge Anleger

 

Investmentfonds sind für viele der Einstieg in die Welt des Vermögensaufbaus – und das aus gutem Grund. Sie bieten die Möglichkeit, schon mit kleinen Beträgen breit gestreut zu investieren und so von den Chancen der Kapitalmärkte zu profitieren. Doch wie gelingt der Start? Welche Grundregeln sollten Sie beherzigen, um Fehler zu vermeiden und Ihre Ziele zu erreichen? Hier sind fünf wichtigsten Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de, die jeder Leser kennen sollte.

 

1. Wissen ist der beste Schutz: Verstehen, bevor Sie investieren

 

Bevor Sie Ihr Geld in einen Fonds stecken, sollten Sie sich mit den Grundlagen vertraut machen. Was ist ein Investmentfonds? Welche Arten gibt es – Aktienfonds, Mischfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds? Wie funktionieren Fondssparpläne, was sind Ausgabeaufschläge und wie unterscheiden sich aktive von passiven Fonds (ETFs)? Nur wer versteht, wie Investmentfonds aufgebaut sind und welche Chancen und Risiken sie bieten, kann fundierte Entscheidungen treffen und bleibt vor teuren Fehlgriffen geschützt.

 

2. Setzen Sie auf breite Streuung: Nicht alle Eier in einen Korb

 

Der wohl wichtigste Grundsatz beim Fondssparen lautet: Diversifikation. Investmentfonds bündeln das Geld vieler Anleger und investieren es in zahlreiche unterschiedliche Wertpapiere – Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffe. Je breiter ein Fonds gestreut ist, desto geringer ist das Risiko, dass einzelne Verluste Ihr gesamtes Vermögen gefährden. Besonders ETFs auf weltweite Indizes wie den MSCI World oder den FTSE All-World gelten als Paradebeispiele für breite Streuung. So können Sie Schwankungen einzelner Branchen, Länder oder Unternehmen besser ausgleichen.

 

3. Langfristig denken und Geduld bewahren

 

Die Kapitalmärkte schwanken – manchmal heftig. Kurzfristige Verluste gehören dazu, doch wer langfristig investiert, hat historisch gesehen immer profitiert. Experten empfehlen, mindestens 10 bis 15 Jahre als Anlagehorizont einzuplanen. Wer in Krisenzeiten Ruhe bewahrt und nicht panisch verkauft, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende mit einer attraktiven Rendite belohnt. Die Vergangenheit zeigt: Wer weltweit gestreut investiert und lange durchhält, hat noch nie Geld verloren.

 

4. Kosten im Blick behalten: Jede Gebühr schmälert Ihre Rendite

 

Ein oft unterschätzter Erfolgsfaktor sind die laufenden Kosten. Fonds mit hohen Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschlägen fressen einen erheblichen Teil Ihrer Rendite auf. Besonders günstige ETFs (Indexfonds) sind deshalb für viele Anleger die erste Wahl, denn sie bilden einen Index einfach nach und verursachen nur einen Bruchteil der Kosten aktiver Fonds. Achten Sie beim Fondskauf auf niedrige Gesamtkosten – so bleibt mehr von Ihrem Gewinn übrig.

 

5. Mit kleinen Beträgen starten: Fondssparpläne als Einstieg

 

Niemand muss sofort große Summen investieren. Fondssparpläne ermöglichen es, regelmäßig – oft schon ab 25 oder 50 Euro monatlich – anzulegen. So profitieren Sie vom sogenannten Durchschnittskosteneffekt: Sie kaufen bei niedrigen Kursen mehr Anteile, bei hohen Kursen weniger. Das glättet langfristig die Einstiegspreise und reduziert das Risiko, zum falschen Zeitpunkt alles auf einmal zu investieren. Besonders für Einsteiger ist das eine entspannte und risikoarme Methode, Schritt für Schritt Vermögen aufzubauen.

 

Mit diesen fünf goldenen Regeln sind Sie bestens gerüstet, um die Welt der Investmentfonds zu erobern – ganz gleich, ob Sie gerade erst starten oder Ihr Wissen vertiefen möchten. Machen Sie sich auf den Weg, informieren Sie sich weiter und legen Sie los: Ihr Vermögen von morgen beginnt mit den Entscheidungen von heute.

 

 

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Unkomplizierte Versteuerung von ETFs

 

Die Lohnsteuerhilfe Bayern zeigt wie die beliebten ETFs versteuert werden:

 

Exchange Traded Funds (ETFs) erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit. Sie sind eine transparente, flexible und unkomplizierte Form der Geldanlage, um von Kursgewinnen an der Börse zu profitieren. Bei breiter Streuung sind sie risikoarm, haben aber das Potenzial für deutlich höhere Erträge als das Sparbuch und Co. Viele nutzen ETFs als Baustein für die private Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau. Somit eigenen sie sich auch für Eltern, die Kapital für ihre Kinder ansparen und vermehren möchten. Auch das Finanzamt macht es Anlegern leicht, denn die Besteuerung ist unkompliziert. Mit ein paar Kniffen lassen sich manchmal Steuern vermeiden.

 

So funktionieren ETFs

 

ETFs sind Investmentfonds, die einen bestimmten Marktindex in seiner Wertentwicklung abbilden. Das kann z.B. ein Aktienindex wie der DAX sein. Es kann auf bestimmte Branchen z.B. Energie oder Regionen z.B. Indien gesetzt werden. Sehr beliebt ist der MSCI World ETF, der den MSCI World Index abbildet, der rund 1.600 Unternehmen aus 23 Industrieländern enthält. Neben Aktien-ETFs gibt es auch Anleihen-ETFs oder Rohstoff-ETFs. Letztere folgen z.B. dem Goldpreis. Die Gebühren sind gering, da sich kein Fondsmanager aktiv um die Wertpapiere kümmert.

 

Die Handhabung ist einfach. Für die Geldanlage in einen ETF wird lediglich ein Wertpapierdepot bei einer Bank benötigt. Mittlerweile bieten Finanzinstitute auch Sparpläne an. Damit werden z.B. monatlich 50 Euro in einen ETF angelegt. Die Beteiligung läuft so lange, wie man möchte. ETFs sind an keine Laufzeit gebunden, können also jederzeit verkauft werden. Allerdings ist der aktuelle Wert vom Marktkurs abhängig und kann sich nicht nur nach oben, sondern auch nach unten entwickeln. Solche Kursschwankungen können durch eine breite Streuung ausgeglichen werden.

 

Die Besteuerung läuft automatisch

 

Durch die Investmentsteuerreform im Jahr 2018 ist die Besteuerung von ETFs einfach und überschaubar geworden. Zudem werden inländische und ausländische ETFs jetzt gleichbehandelt. Werden ausschüttende und thesaurierende Fonds während der Haltezeit noch unterschiedlich besteuert, so werden sie nach dem Verkauf steuerlich gleichgestellt. Die Besteuerung übernehmen die depotführenden Banken, sofern sie in Deutschland ansässig sind. Sie führen die Vorabpauschale und Abgeltungssteuer selbstständig an das Finanzamt ab. In diesem Fall müssen Steuerpflichtige nichts weiter unternehmen. Die bereits versteuerten Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Diese Steuern werden auf ETFs erhoben

 

Steigt der Wert eines ETFs, werden beim Verkauf Steuern fällig. Der Gewinn wird mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent versteuert, wobei die Ordergebühren abgezogen werden. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, der auf Kapitalerträge weiterhin unbeschränkt erhoben wird. Gegebenenfalls schlägt noch die Kirchensteuer mit 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer je nach Bundesland zu Buche. Die Steuern betragen somit je nach Konfession 26,38 bis 28 Prozent. Ausschüttende Fonds, die Gewinne sofort auszahlen, werden bei der Auszahlung identisch besteuert. In welchen Abständen die Erträge ausgeschüttet werden, viertel-, halb- oder jährlich, hängt vom jeweiligen ETF ab.

 

Wichtig: Freistellungsaufträge einrichten

 

Jedoch kommen die Kapitalertragssteuern in vielen Fällen erst gar nicht zum Tragen. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr lässt Kapitalgewinne bis zu dieser Höhe steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Für jedes Kind, in dessen Namen ein eigenes Depot geführt wird, können ebenfalls 1.000 Euro genutzt werden. Die automatische Besteuerung kann aber nur verhindert werden, wenn bei der depotführenden Bank ein Freistellungsauftrag in der richtigen Höhe eingerichtet wurde. Dies kann bei der Bank meist online und mit wenigen Klicks erledigt werden. Dadurch tritt die Besteuerung nur in Kraft, wenn die Gewinne den Freibetrag überschreiten.

 

Teilfreistellung von Aktien- und Immobilien-ETFs

 

Aktien-ETFs werden nur teilweise besteuert. Je nach Art des Fonds wird ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns nicht besteuert. Bei ETFs mit einem Aktienanteil von mehr als 51 Prozent bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent wird 15 Prozent des Gewinns nicht besteuert. Bei Immobilienfonds mit mehr als der Hälfte Immobilien sind 60 Prozent des Gewinns steuerfrei, bei Auslandsimmobilien-Fonds sogar 80 Prozent. Ist der Aktien- oder Immobilienanteil geringer, gibt es keine Gewinnfreistellung. Für Anleihen-ETFs oder Rohstoff-ETFs gibt es keine Teilfreistellung.

 

Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs

 

Bei thesaurierenden Fonds wird der Gewinn einbehalten und direkt wieder angelegt. Damit die Besteuerung nicht ewig in die Zukunft verschoben wird, werden alljährlich Vorabsteuern erhoben. Der Einfachheit halber berücksichtigt die Vorabpauschale nicht die tatsächliche Wertentwicklung, sondern ist eine Pauschale. Diese wird alljährlich im Januar fällig und über das Verrechnungskonto bei der Bank automatisch abgebucht Also bequem für Anleger. Auch hier gilt das Prinzip mit dem Freistellungsauftrag.

 

Wird der Fonds eines Tages, unter Umständen nach jahrzehntelanger Haltedauer, verkauft, ist ein Teil der Wertsteigerung bereits versteuert worden. Zum Verkaufszeitpunkt werden von der Abgeltungssteuer die entrichteten Vorabpauschalen abgezogen und nur die Differenz besteuert. Somit sind ausschüttende und thesaurierende ETFs am Ende steuerlich gleichgestellt. Eine Doppelbesteuerung findet nicht statt.

 

Wann sich eine Steuererklärung lohnt

 

In drei Fällen sollten Steuerzahler laut der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. selbst aktiv werden und eine freiwillige Steuererklärung nutzen, um Geld zurückzubekommen. Für die Einträge in der Steuererklärung werden die Jahressteuerbescheinigungen der Banken benötigt, die alle Daten wie Verkaufsgewinne, ausgeschüttete Kapitalerträge, Abgeltungssteuer und Vorabpauschalen enthalten.

 

Erstens, wenn der Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag ungünstig zwischen den Banken aufgeteilt wurde, so dass versehentlich Kapitalertragssteuern abgeführt wurden, obwohl alle Erträge in Summe unter dem Freibetrag verblieben sind. Die zu viel entrichteten Steuern können über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückgeholt werden.

 

Zweitens, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. In diesem Fall ist der persönliche Steuersatz günstiger als die Abgeltungssteuer. Werden alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben, kann im Rahmen dieser eine Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragt werden. Infolgedessen wird der Steuersatz reduziert und die Differenz zurückgezahlt.

 

Drittens können mit der Steuererklärung realisierte Kapitalgewinne und -verluste eines Jahres zwischen verschiedenen Banken verrechnet werden. Dafür muss eine Verlustbescheinigung bei der Bank eingeholt werden. Das lohnt sich nur, wenn die Gewinne in ihrer Höhe über dem Freibetrag liegen und überhaupt erst besteuert werden.

 

Eine Steuererklärung wird indes zur Pflicht, wenn die Bank, bei der angelegt wird, ihren Standort im Ausland hat. Nur inländische Banken nehmen den Steuerabzug für den Anleger vor. Ansonsten muss sich der Steuerpflichtige selbst um die korrekte Versteuerung der ausländischen Kapitalerträge kümmern, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

 

 

Offene Immobilienfonds: Für wen sind sie geeignet?

 

Worauf sollten Privatpersonen beim Kauf oder Verkauf offener Immobilienfonds achten? Welche Risiken bestehen bei diesen Fonds? Für wen sind sie geeignet? Antworten auf diese Fragen gibt die Finanzaufsicht BaFin ab sofort auf ihrer Website.

 

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Produkte/Offene_Immobilienfonds/offene_immobilienfonds_node.html

 

Privatanlegerinnen und Privatanleger können sich über offene Immobilienfonds an Immobilien beteiligen. Diese Fonds investieren das eingesammelte Kapital in bebaute oder unbebaute Grundstücke. Meist kaufen sie Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude, Shopping-Malls, Hotels oder Logistikzentren.

 

Offene Immobilienfonds können für Menschen in Betracht kommen, die eine mittel- bis langfristige Geldanlage suchen und mögliche Wertschwankungen verkraften. Hauptrisiko ist ein möglicher Wertverlust: Es gibt keine Garantie dafür, wie die Wertentwicklung eines Fonds tatsächlich verläuft.

 

Die BaFin erläutert auf ihrer Website ausführlich die Besonderheiten dieser Fonds. Unter der Rubrik „Verbraucher“ https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher_node.html finden sich zudem auch zahlreiche Informationen zu anderen wichtigen Anlageprodukten, wie Aktien und Wertpapierfonds.

 

Investmentfonds sind insolvenzgeschützt

In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen schauen Sparer verstärkt nach alternativen Anlagemöglichkeiten für ihr Geld. Immer beliebter geworden sind Investmentfonds. Ihr Vorteil: Auch kleinere Geldbeträge können breit gestreut in Aktien, Immobilien und Anleihen (auch als Renten bezeichnet) investiert werden. Das mindert Verlustrisiken und eröffnet langfristig gute Renditechancen. So eignet sich nach Ansicht des Bankenverbandes, Fondssparen gerade auch für den langfristigen Vermögensaufbau und für die private Altersvorsorge. Anleger in Deutschland haben inzwischen die Auswahl zwischen tausenden Investmentfonds. Doch was passiert, wenn die Fondsgesellschaft Konkurs anmelden muss? Anleger, die Fondsanteile besitzen, müssten sich keine Sorgen machen, da ihr Geld nicht davon betroffen wäre. Denn das verwaltete Vermögen gilt als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie kann den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen – oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen. Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. Wichtig für den Anleger: Seine Fondsanteile sind geschützt und er kann in jedem Fall weiterhin über sie verfügen, so der Bundesverband deutscher Banken.

 

Klimafreundliche Investmentfonds: ins Depot oder ab in die Biotonne?

Klimafreundliche Investmentfonds wollen die Umwelt schützen. Die Fondsmanager investieren deshalb das Geld der Anleger lieber in die Wasseraufbereitung oder ökologische Landwirtschaft als in umweltschädliche Branchen wie die Luftfahrt- und Automobilindustrie. Allerdings bergen Investitionen in Umweltschutz auch Risiken. Viele Produkte sind neu und verfügen über ein vergleichsweise kleines Anlagevolumen. Aber auch zahlreiche etablierte Fonds mit Schwerpunkt Klimaschutz haben in den vergangenen fünf Jahren Verluste gemacht, teilweise über 50 Prozent. Wer als Anleger klimafreundlich investieren will, sollte folgende Tipps berücksichtigen:

 

Hinterfragen Sie die Anlagestrategie des Fonds!

Fondsmanager investieren das Geld der Anleger in eine Vielzahl von Ländern, Branchen und Unternehmen. Dadurch sollen Kurseinbrüche innerhalb einer Branche oder bei einzelnen Unternehmen aufgefangen und das Risiko der Geldanlage verringert werden. Klimafreundliche Investmentfonds schränken die Anlagemöglichkeiten auf einzelne Branchen ein. Durch diese Verengung bergen sie ein höheres Risiko als Investmentfonds, die branchenübergreifend investieren.

 

Lassen Sie sich nicht von der historischen Wertentwicklung irreführen!

Eine mehrjährige positive Wertentwicklung (Performance) ist keine Gewähr für künftige Kurssteigerungen. Die Geschichte zeigt, dass immer wieder einzelne Branchen extrem gute Wertentwicklungen aufweisen und dass diese oft noch viel schneller wieder verschwinden als sie gekommen sind. Läuft ein Fonds also einige Jahre überdurchschnittlich gut, dann ist das noch keine Garantie dafür, dass es in Zukunft so bleibt.

 

Achten Sie auf Fonds-Kosten

Die Ausgaben beim Kauf und für die Verwaltung schmälern die Rendite. Beim Erwerb von Anteilen eines Investmentfonds müssen Sie einen Ausgabeaufschlag zahlen. Daneben berechnen Fondsgesellschaften jedes Jahr Verwaltungs- und Managementgebühren. Die wesentlichen laufenden Kosten drückt die Gesamtkostenquote TER ("Total Expense Ratio") aus. Liegt die TER beispielsweise bei zwei Prozent, muss der Fonds jährlich im Schnitt auch mindestens zwei Prozent Wertgewinn erwirtschaften, um die laufenden Kosten zu decken. Fonds mit geringeren Kosten sind da im Vorteil!

 

Haben Sie Volumen und Auflagedatum im Blick

Auch klimafreundliche Anlagen darf man aktuell durchaus zu Modetrends der Geldanlage zählen. Der Zusatz "klimafreundlich" ist aktuell eine erfolgreiche Vertriebsmasche. Dass der eigene Fonds schon binnen kurzer Zeit wieder zwangsweise aufgelöst oder in einen anderen überführt wird, kann man nicht ausschließen. Die Gefahr dafür ist aber geringer bei Fonds, die schon lange am Markt sind und ein hohes Fondsvolumen aufweisen.

 

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