Stellen Sie sich vor, Ihr Geld arbeitet für Sie – Tag für Tag, Jahr für Jahr. Private Kapitalanlagen sind der Schlüssel zu dieser finanziellen Unabhängigkeit. Doch wie gelingt es, aus dem Dickicht der Anlageprodukte und Börsentrends eine Strategie zu entwickeln, die zu Ihnen passt? Lesen Sie dazu die folgenden fünf Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de:
1. Streuen Sie Ihr Risiko – setzen Sie nie alles auf eine Karte
Die wichtigste Regel lautet: Diversifikation. Wer sein gesamtes Kapital auf ein einziges Pferd setzt, riskiert hohe Verluste, wenn dieses strauchelt. Verteilen Sie Ihr Geld daher auf verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffe und Tagesgeld. So gleichen Sie Verluste in einem Bereich durch Gewinne in einem anderen aus. Besonders ETFs (börsengehandelte Indexfonds) bieten eine breite Streuung zu geringen Kosten und eignen sich hervorragend als Basisbaustein für Einsteiger wie für Fortgeschrittene.
2. Denken Sie langfristig und bleiben Sie Ihrer Strategie treu
An den Finanzmärkten gibt es Höhen und Tiefen. Kurzfristige Schwankungen sind normal – lassen Sie sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Wer langfristig investiert, profitiert vom Zinseszinseffekt und kann Durststrecken aussitzen. Historisch betrachtet sind die Kurse an den Aktienmärkten über lange Zeiträume immer gestiegen. Eine klare Strategie und Geduld sind deshalb wichtiger als hektisches Hin und Her.
3. Klare Ziele und ein Plan: Wissen Sie, was Sie wollen
Bevor Sie investieren, machen Sie einen Kassensturz: Wie viel Geld steht Ihnen zur Verfügung? Welche Ziele verfolgen Sie – kurzfristig, mittelfristig, langfristig? Tilgen Sie zuerst teure Schulden und legen Sie einen Notgroschen für unerwartete Ausgaben zurück. Erst dann investieren Sie regelmäßig und zielgerichtet. Ein klarer Plan hilft Ihnen, Versuchungen und Panikreaktionen zu widerstehen.
4. Kosten und Steuern im Blick behalten
Jede Kapitalanlage verursacht Kosten – sei es durch Gebühren, Steuern oder Inflation. Diese können Ihre Rendite erheblich schmälern. Vergleichen Sie daher die Kosten verschiedener Produkte und achten Sie auf kosteneffiziente Lösungen wie ETFs oder Direktanlagen. Planen Sie außerdem Steuern und Inflation von Anfang an ein, damit Sie am Ende nicht enttäuscht werden.
5. Lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten
Gier, Angst oder Hektik sind schlechte Ratgeber an der Börse. Panikverkäufe bei Kurseinbrüchen oder überstürzte Käufe in Boomphasen führen oft zu Verlusten. Bleiben Sie ruhig, vertrauen Sie Ihrer Strategie und treffen Sie nur Entscheidungen, die Sie auch rational begründen können. Kaufen Sie nur, was Sie wirklich verstehen – und lassen Sie sich von Beratern nicht zu Produkten überreden, die Ihnen nicht einleuchten.
Mit diesen fünf Grundregeln schaffen Sie das Fundament für Ihren nachhaltigen Anlageerfolg. Bleiben Sie informiert, überprüfen Sie regelmäßig Ihre Strategie und passen Sie diese gegebenenfalls an Ihre Lebenssituation an. So wird Ihr Geld nicht nur bewahrt, sondern kann für Sie arbeiten und wachsen.
Testen und vergleichen Sie! Top-Recherchetipps!
Ausführliche Vergleiche zum Thema gesetzliche Krankenkassen in der aktuellen Ausgabe von Geldwertmagazin 2025 ab der Seite 143
Hier kommen Sie zur kostenfreien Online-Ausgabe des Geldwertmagazin 2025
Das Sparverhalten der Menschen in Deutschland stabilisiert sich auf hohem Niveau. Und Vorsorge gewinnt als Anlagemotiv in zwei Kategorien. Das ist das Ergebnis einer jährlichen Umfrage zum Sparverhalten der Bundesbürger. Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen erneut mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren.
2025 ist das Girokonto mit 41 Prozent der Nennungen (wie im Vorjahr) erneut die beliebteste Form der Geldanlage. Auch auf Platz 2 gibt es keine Veränderung, hier steht abermals das Sparbuch, ebenfalls mit exakt demselben Wert wie im Vorjahr (35 Prozent). Dagegen schob sich die Anlage in Investmentfonds auf Rang 3 vor. Diese Kategorie wurde 2025 von 33 Prozent der Befragten genannt - 2024 waren es noch 27 Prozent und im Jahr davor 22 Prozent. Auf Rang 4 verdrängt wurden kurzfristige Geldanlagen wie das Tagesgeld (32 Prozent gegenüber 28 Prozent im Vorjahr).
Den vierten Platz nehmen Renten- und Kapitallebensversicherungen ein (leicht verbessert von 27 Prozent im Jahr 2024 auf 29 Prozent).
Immobilien verbessern sich in der Anlegergunst sowohl im Rang (5 statt 7) als auch bei den Nennungen (28 Prozent statt 23 Prozent).
Dahinter folgen gleichrangig Aktien und Bausparvertrag (jeweils 26 Prozent), wobei der Bausparvertrag häufiger genannt wird als 2024 (22 Prozent der Nennungen).
Das Anlageverhalten bleibt damit überwiegend konstant, sowohl bei der Reihenfolge als auch bei den Werten. Mit drei Ausnahmen: Während das Tagesgeld nicht mehr ganz so oft genannt wird, erfahren Investmentfonds und Bausparen Zuwächse. "Die Sparer setzen auf Konstanz und Sicherheit, richten ihren Blick aber auch verstärkt in die Zukunft - einerseits mit Fonds, andererseits mit dem Bausparen, um frühzeitig für den späteren Immobilienerwerb zu sparen und sich niedrige Darlehenszinsen zu sichern", erläutert der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, Christian König, die Zahlen.
Lohnt sich aktuell eine Immobilie als Geldanlage? Diese Frage stellen sich wieder mehr Menschen, nachdem die Preise zumindest im Gebrauchtmarkt zurückgegangen und die Zinsen bei unter vier Prozent stabil sind. Wie prüfe ich, ob eine Immobilie zur Vermietung für mich überhaupt das Richtige ist?
LBS-Immobilienexperte Roland Hustert empfiehlt, zunächst die eigene Motivation zu prüfen: "Ein reines Renditeobjekt kann ganz anders aussehen, als eine Wohnung, die ich jetzt oder später auch selber nutzen möchte." Im ersten Fall geht es oft um die Anlage eines Erbes oder den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge aus dem laufenden Einkommen. Im zweiten Fall wird beispielsweise ein Studenten-Appartement für den Nachwuchs gekauft, eine Ferienwohnung auch zur Eigennutzung oder man sichert sich frühzeitig eine barrierearme Bleibe für den dritten Lebensabschnitt.
Aufgrund steigender Mieten und normalisierter Preise trägt sich ein Appartement im Idealfall wieder selbst. Ohne Eigenkapital verursacht eine Immobilie für 100.000 Euro bei 4 Prozent Zinsen und 1 Prozent Tilgung monatliche Finanzierungskosten von 417 Euro, die über die Vermietung wieder hereinkommen. Bei einer größeren Wohnung sollte, wie einer selbstgenutzten Immobilie auch, mindestens 20 Prozent Eigenkapital eingebracht werden. Zins und Tilgung werden dann ebenfalls von der Miete gedeckt.
Den Neubau will die Bundesregierung aktuell mit einer verbesserten Abschreibung ankurbeln: Derzeit können vermietete Neubauimmobilien mit jährlich 5 Prozent degressiv abgeschrieben werden. Dadurch werden in den ersten Jahren erhebliche Steuervorteile erzielt. Erwerbsdatum oder Baubeginn müssen dafür zwischen dem 30.09.2023 und dem 01.10.2029 liegen.
Immobilien-Investoren denken langfristig
Rein rechnerisch ergibt sich bei dem oben genannten Beispiel-Appartement eine Kapitalrendite von 4 Prozent. Allerdings müssen davon noch die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten abgezogen werden. Hustert: "Realistisch sind 2 bis 3 Prozent Rendite, aber wer in Immobilien investiert, denkt als Privatinvestor meist auch sehr langfristig."
Ferienhausanbieter werben gern mit 5 Prozent Rendite - dann muss aber alles stimmen, mahnt Hustert: "Eine Ferienimmobilie kann eine sinnvolle Alternative sein. Bedenken sollte man aber das Auslastungsrisiko sowie den höheren Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand." Und damit es in den schönsten Wochen des Jahres nicht zum Streit kommt, sollte die Eigennutzung auf jeden Fall vertraglich geregelt werden.
Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom Staat erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmende, Beamte, Soldaten und Auszubildende anspruchsberechtigt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat sich der Personenkreis laut Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigte vergrößert. Es machte aber nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf staatliche Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, wer ein Anrecht auf die Finanzspritze hat und wie leicht sie beantragt werden kann.
Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmenden mit einem geringen Einkommen geschaffen. Nun wurden die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, für diverse Formen des Beteiligungssparens auf Normalverdiener ausgedehnt. Ledige können sie bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro beantragen.
Bruttoeinkommen kann über der Höchstgrenze liegen
Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde. Dieses kann weit darüber liegen, was für den Laien aus den gesetzlichen Höchstgrenzen nicht sichtbar ist. Alleinstehende ohne Kinder können so rund 51.200 Euro pro Jahr vereinnahmen und verheiratete Doppelverdiener mit zwei Kindern bis zu 124.200 Euro. "Im individuellen Fall kann das Einkommen noch höher liegen. Es kommt darauf an, wie viel von der Steuer abgesetzt werden kann" erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Daher können diese Werte nur der groben Orientierung dienen. Daher sollte man die Zulage allemal beantragen, damit die Zuschüsse vom Staat nicht verschenkt werden.
Förderfähige Sparpläne sind VL-zertifiziert
Unter das gesetzlich formulierte Beteiligungssparen fallen verschiedene Vermögensbeteiligungen, wie z.B. Fondssparpläne oder Banksparpläne. Damit der Staat den Vermögensaufbau unterstützt, verlangt er, dass der Sparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zugelassen ist. VL-fähige Altersvorsorgeverträge, wie Riester oder Pensionskassen, fallen nicht darunter. Das Ziel der Sparzulage ist der Vermögensaufbau und nicht die Altersvorsorge. Auch Bausparverträge sind zulagenberechtigt. Weniger bekannt ist, dass die Zulage für die Rückzahlung eines Darlehens für selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls genutzt werden kann.
Vermögenswirksame Leistungen werden NICHT vorausgesetzt
Obwohl der Sparvertrag VL-zertifiziert sein muss, wird nicht vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich zusätzlich zum Gehalt VL an seine Beschäftigten zahlt. Auch diese Tatsache ist vielen unbekannt. Die AN-Sparzulage kann durchaus genutzt werden, wenn die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers die monatliche Sparrate vom Nettolohn des Beschäftigten abzieht und direkt in den vermögensbildenden Sparvertrag einzahlt. Dazu sind Arbeitgeber übrigens gesetzlich verpflichtet, sofern der Arbeitnehmende dies möchte. Entscheidend ist aber, dass der Arbeitgeber die Einzahlung vornimmt und nicht der Inhaber des Anlagezertifikats. Ebenso können Arbeitnehmende den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken, wenn die VL-Zahlungen des Betriebs geringer als 40 Euro ausfallen, um die volle Sparzulage zu erhalten.
So viel Geld gibt es geschenkt
Der Fördersatz beim Bausparen beträgt neun Prozent von maximal 470 Euro jährlich eingezahlten Sparbeträgen, also bis zu 43 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20 Prozent der jährlich angelegten Beträge bis maximal 400 Euro, demnach mit höchstens 80 Euro bezuschusst. Der Staat legt also 80 Euro zum Sparguthaben drauf, wenn z.B. ein Aktienfonds mit 400 Euro im Jahr bespart wird. Die beiden unterschiedlichen Anlageformen, Kapitalanlage und Wohnungsbau, können miteinander kombiniert werden. Die maximale Sparzulage pro Jahr bei zwei förderfähigen Verträgen mit 870 Euro jährlichem Sparbeitrag beträgt somit 123 Euro, beziehungsweise 246 Euro bei Ehepaaren. Und dieses Geldgeschenk lassen sich viele Arbeitnehmende entgehen!
Wie kommt man an die Zulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden, indem ein Kreuz im Abfragekästchen gesetzt wird. Das ist alles! Es braucht nur die Steuererklärung und ein Kreuz an der richtigen Stelle. Der hierfür benötigte Nachweis der Vermögensbildung wird vom Bankinstitut alljährlich elektronisch an das zuständige Wohnsitzfinanzamt übermittelt. Eigentlich schade, dass die Zulage in Kenntnis des Einkommens und Sparnachweises nicht automatisch vom Finanzamt festgesetzt wird, sondern man sich aktiv darum bemühen muss. Die Lohnsteuerhilfe Bayern beispielsweise kümmert sich beim Erstellen der Einkommensteuererklärung automatisch um die Beantragung für ihre Mitglieder.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Ein großer Irrtum ist zu glauben, dass die Zulage von Anfang an jährlich ausbezahlt wird. Erstmal wird sie vom Finanzamt bis zum Ablauf der Sperrfrist nur festgesetzt. Die Sperrfrist beträgt in der Regel sieben Jahre und hat den Zweck, dass das Geld längerfristig angelegt wird. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Summe auf einmal auf den Sparvertrag überwiesen. Beim Bausparen erfolgt die Auszahlung sogar erst mit der Zuteilung der Bausparsumme.
Die staatliche Finanzspritze ist komplett steuerfrei und zählt weder arbeitsrechtlich noch steuerlich zu den Einkünften, auch nicht in der Sozialversicherung. Sollte es bisher versäumt worden sein, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen, kann dies rückwirkend noch für vier Jahre gemeinsam mit einer freiwilligen Steuererklärung geschehen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.
norisbank Umfrage zeigt, was die erste Wahl der Deutschen für eine Geldanlage 2024 ist
"Sparen" und "Für die Zukunft vorsorgen" gehören zu den Top-Vorsätzen fürs neue Jahr. Wie diese Pläne in die Tat umgesetzt werden sollen? Die norisbank hat gefragt: "Was ist Ihre erste Wahl für eine Geldanlage 2024?" Und das sind die Geldanlagefavoriten der Deutschen laut der repräsentativen Umfrage der norisbank:
Offenbar gibt es zwei Geldanlagefavoriten für das neue Jahr, die gegenüber 2023 deutlich an Attraktivität zulegen: Tagesgeld mit 17,6 Prozent (2023: 12,4 Prozent) und Festgeld mit 10,1 Prozent (2023: 4,4 Prozent). Mit Blick auf die stark gestiegenen Zinsen sicherlich nicht so überraschend. Erstaunlich ist jedoch, dass immer noch 15,3 Prozent der Befragten ihr Geld auf dem meist unverzinsten Girokonto lassen wollen - ähnlich wie im letzten Jahr (2023: 15,8 Prozent).
Schaut man in Richtung Geldanlagen an den Börsen, so zeigen die Unsicherheiten an den Märkten deutliche Spuren bei der Befragung: Zwar bleibt die Anlage in Aktien, Fonds und ETFs der Geldanlagefavorit Nr. 1 der Deutschen, aber im Vergleich zu 2023 mit deutlich weniger Zustimmung (Rückgang um 5,8 Prozentpunkte).
Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll - Sofort 25 bis 28 Prozent mehr vom Gewinn
Endlich, die Zeit des Nullzinses ist vorüber. Die Zinsen sind auf einer rasanten Bergfahrt und Sparen lohnt sich wieder. Es gilt, die verschiedenen Anlageformen mit ihren Zinshöhen zu checken, um das meiste für sich herauszuholen. Doch wie so oft im Leben will das Finanzamt mitverdienen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, wann ein Steuerfreibrief bei Kapitalgewinnen eingeholt werden kann.
Diese Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) garantiert bis zu drei Jahre Ruhe vor dem Fiskus, indem sie eine Befreiung von der Einkommensteuererklärung, von Freistellungsaufträgen bei Banken und vom Steuerabzug auf Kapitalerträge garantiert. Da dürfen die Kapitalerträge sogar über dem Sparerfreibetrag liegen. Für den Steuerzahler bringt das sofort 25 bis 28 Prozent mehr vom Gewinn ein.
Für wen kommt eine NV-Bescheinigung in Frage?
Die NV-Bescheinigung ist für alle interessant, die hohe Kapitalerträge erwirtschaften und deren Gesamteinkommen gleichzeitig niedrig ausfällt. Sie ist sozusagen Geringverdienern, Minijobbern, Studierenden und Rentnern vorbehalten. Auch für minderjährige Kinder kann sie sich als nützlich herausstellen. Noch nicht einmal volljährig, fallen Kinder nämlich schon unter die Steuerpflicht, z. B. wenn sie Kapitalvermögen geerbt haben.
Die einzige Zugangsvoraussetzung ist, dass die zu versteuernden Einkünfte, inklusive der Kapitalerträge, unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Für das Jahr 2023 bildet dieser mit 10.908 Euro für Ledige und dem Doppelten für Verheiratete den Schwellenwert. Bei Rentnern werden z.B. auch der gesetzliche Rentenfreibetrag und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Einkünfte auch über dem Grundfreibetrag liegen können und das Vorhaben trotzdem erfolgreich sein kann. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerkanzlei kann dies berechnen und beurteilen.
Insbesondere Bankenspringer, die häufig mit wechselnden Banken Geschäfte machen, um laufend den besten Zinssatz zu ergattern, können sich über die NV-Bescheinigung freuen. Sie müssten andernfalls ihren Freistellungsauftrag jedes Mal neu zwischen den Banken aufteilen. Diese lästige Arbeit kann mit der NV-Bescheinigung umgangen werden. Weiterhin unterbleibt der Steuereinbehalt, der für Kapitalerträge bis zum Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro bei Ledigen oder 2.000 Euro bei Verheirateten normalerweise vorgenommen wird. Die NV-Bescheinigung bestätigt, dass auch darüber hinaus keine Steuern bezahlt werden müssen.
Wie kommt man an den Steuer-Freibrief?
Die NV-Bescheinigung wird beim Wohnsitzfinanzamt mit einem Vordruck, in dem alle Einkünfte vollständig und die Steuer-ID angegeben werden müssen, beantragt. Aber keine Sorge, er ist selbst von Steuerlaien schnell ausgefüllt. Der richtige Zeitpunkt für den Antrag ist noch vor der Gutschrift der Kapitalerträge und Ausstellung der Steuerbescheinigungen zum Jahresende durch die Banken. Die Bankinstitute führen dann für das laufende Jahr einen Korrekturlauf durch und erstatten die bereits abgeführten Steuern auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne umgehend auf das Konto zurück. Das bringt ein extra Weihnachtsgeld zum Jahresende in Höhe der 25-prozentigen Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer und Soli zusätzlich.
Mehrfacher Nutzen einer NV-Bescheinigung
Der Papierkram mit dem Finanzamt wird auf diese Weise auf ein Minimum reduziert. Die lästige Pflicht eine Steuererklärung zu erstellen, nur um die auf Kapitalerträge einbehaltene Steuer zurückzuholen, entfällt dadurch. Mit der NV-Bescheinigung hat das Finanzamt bestätigt, dass eine Befreiung von Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli und Abgeltungssteuer genehmigt wurde. Weiterhin müssen bei den Banken keine Freistellungsaufträge mehr erteilt und verwaltet werden.
Ohne NV-Bescheinigung werden bei einer falschen Verteilung der Freistellungsaufträge oder bei Überschreiten des Sparerfreibetrags von der Bank Steuern einbehalten und abgeführt. Diese können bei Zutreffen der Voraussetzung zwar zurückgeholt werden, aber erst viel später und mit dem Aufwand einer Steuererklärung für jedes Jahr. Hier liegt das Geld bis dahin beim Fiskus. Mit der NV-Bescheinigung wandert es sofort die eigene Tasche.
Es können viel mehr Kapitalerträge steuerfrei erwirtschaftet werden als es mit Freistellungsaufträgen möglich wäre. Dieses eine Papier hat es also in sich und entlastet ungemein von staatlicher Bürokratie. Sollten die Voraussetzungen in drei Jahren immer noch zutreffen, kann nach Ablauf der NV-Bescheinigung eine neue beantragt werden.
Ratschlag der Steuerexperten
Jede Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse, bei der Gewinne erzielt werden, benötigt die NV-Bescheinigung im Original. Kopien, Scans oder digital versendete Fotos werden nicht anerkannt. Deswegen rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi: „Bei der Antragstellung ist unbedingt anzugeben, wie viele Bescheinigungen benötigt werden. Da die Bescheinigungen gebührenfrei erhältlich sind, ist es klüger, ein paar mehr anzufordern. Dafür ist eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen beim Finanzamt einzuplanen.“
Es gibt wieder Zinsen. Das gilt auch für Sparbriefe, die ein weit verbreitetes Anlageprodukt sind. Doch sind diese Produkte auch sicher? Nicht bei allen Angeboten greift die Einlagensicherung. Die Finanzaufsicht BaFin klärt auf.
Bei einem Sparbrief wird ein fixer Geldbetrag für eine bestimmte Zeit bei einer Bank angelegt. Die Höhe der Zinsen wird vor Vertragsabschluss festgelegt. Sparbriefe können für eine mittelfristige Geldanlage geeignet sein.
Allerdings müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Kleingedruckte achten. Ist es ein Sparbrief mit Nachrangabrede oder nicht? Das ist entscheidend, wenn die Bank in eine Schieflage gerät. Nur Sparbriefe ohne Nachrangabrede werden durch die gesetzliche Einlagensicherung mit bis zu 100.000 Euro geschützt. Bei Sparbriefen mit Nachrangabrede ist das nicht der Fall.
Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten müssen, damit ihr Geld in Sparbriefen geschützt ist, und wie die Sicherungssysteme genau funktionieren, erläutert die BaFin auf ihrer Website. Außerdem erklärt sie, wie Sparbriefe funktionieren, für wen sie geeignet sein können und wie sie die Anbieter beaufsichtigt.
62 Prozent der Rentner haben sich während ihres Berufslebens ein finanzielles Polster für den Lebensabend aufgebaut, so eine aktuelle Postbank Umfrage.
Wie legt man die Rücklagen im Alter am besten an und wie verbraucht man sie planvoll?
Die private Altersvorsorge wird stets genannt, wenn Berufstätige nach ihren Sparzielen gefragt werden. Daher erstaunt es nicht, dass die Mehrheit der deutschen Rentner (62 Prozent) während ihres Berufslebens Geld auf die hohe Kante gelegt hat. Dies ergibt eine aktuelle Kantar-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank unter 562 Rentnern ab 50 Jahren.
Wofür ausgeben?
Da ist er endlich, der Ruhestand – doch was tun mit dem angesparten Geld? 34 Prozent der Rentner betrachten die Ersparnisse in erster Linie als Notfallreserve, zwölf Prozent nutzen sie, um ihren Lebensabend zu genießen. Zehn Prozent leben hauptsächlich von ihren Rücklagen und sechs Prozent planen, sie ihren Nachkommen zu schenken oder zu hinterlassen. Knapp jeder zweite Rentner (47 Prozent) greift auf Teile seiner Ersparnisse zu, um alltägliche Ausgaben zu bestreiten.
Wie viel verbrauchen?
Viele Ruheständler können sich neben Guthaben auf Sparbüchern, Tages-, Festgeld- und Depotkonten über eine stattliche Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung freuen. Vielleicht kommt auch noch eine Erbschaft obendrauf. Egal woher das Geld stammt – möchten sie es als Zubrot zur gesetzlichen Rente verwenden, sollten Rentner klug planen, damit die Ersparnisse nicht vorzeitig aufgezehrt werden. „In jedem Fall sollte ein Teil der Ersparnisse als Notfallreserve für unvorhergesehene Ausgaben beiseitegelegt werden“, empfiehlt Karsten Rusch von der Postbank. Von einer Summe von 60.000 Euro können Senioren über einen Zeitraum von 30 Jahren zehren. Bei einer Verzinsung von null Prozent können monatlich 167 Euro abgehoben werden, bis das Ersparte verbraucht ist. Bei einer Verzinsung von zwei Prozent sind es 221 Euro, bei vier Prozent 284 Euro monatlich. Diese Berechnungen berücksichtigen allerdings noch keine steuerlichen Aspekte.
Wie anlegen?
Angesichts der derzeitigen Zinssituation ist es nicht möglich, nennenswerte Erträge mit konservativen Geldanlagen wie Festgeld- oder Tagesgeldkonten zu erzielen. „Mit zunehmendem Alter sollte Sicherheit bei der Geldanlage jedoch eine zentrale Rolle spielen. Dennoch müssen Rentner nicht auf eine Investition in Wertpapiere verzichten, falls sie über ausreichende und sichere Einnahmen verfügen“, sagt der Postbank Experte. Ein Patentrezept gebe es allerdings nicht, da die Wahl der passenden Geldanlage von der persönlichen Lebenssituation und den Vermögensverhältnissen abhängig sei. Karsten Rusch empfiehlt: „Eine interessante Option für sicherheitsorientierte Anleger kann der Abschluss einer ‚Sofortrente‘ sein.“ Knapp 14 Prozent der über 50-jährigen Rentner erhalten heute Zahlungen einer solchen sofort beginnenden Rente, bei den weiblichen Rentnern sind es sogar 19 Prozent, so die Postbank Umfrage. Dabei zahlt man einmalig Geld in die Rentenversicherung ein und erhält im Gegenzug lebenslang eine garantierte Zahlung sowie eine Überschussbeteiligung. „Wer sichergehen will, dass das Geld im Alter nicht ausgeht, sollte sich für eine Rentenversicherung mit entsprechender Garantie entscheiden“.
Private Fondsanleger unterschätzen sehr oft welch ein bedeutender Kostenfaktor ein Ausgabeaufschlag darstellt. Im Durchschnitt werden 5% gefordert. Mit dem Ausgabeaufschlag werden Kosten für Gebühren, Vertrieb und Verwaltung gedeckt. Da der gezahlte Ausgabeaufschlag nicht der Fondsgesellschaft zufließt, wirkt sich das negativ aus die Rendite für den Anleger aus.
Ausgabeaufschlag gezahlt? Jetzt zurückfordern!
Wie kritische Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können. Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten.
• Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts.
• Nach Analyse der Gesetzeslage durch dieser Kanzlei dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -, Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können.
• Gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht.
• Anspruchsbegründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage. Eine zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von Fall zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen, etwa §§ 195 und 199 BGB.
Hebelprodukte polarisieren wie kaum ein anderes Produkt auf den Finanzmärkten. Das liegt an den hohen Gewinnchancen auf der einen Seite und dem hohen Verlustrisiko andererseits.
Niemand anderes als Warren Buffett hat vor Jahren Derivate mal als finanzielle Massenvernichtungswaffen bezeichnet. Diese Einstellung muss man nicht teilen und eine differenziertere Betrachtungsweise von Derivaten und Hebelprodukten ist sicher möglich. Die Aussage des Investment-Meisters zeigt aber dennoch, dass Derivate ein äußerst risikoreiches Finanzprodukt für die Anleger sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Besonders Privatanleger sollten sich bewusst sein, dass ein Hebel immer in beide Richtungen wirken kann. Zwar lassen sich bei Hebelprodukten in kurzer Zeit große Beträge auf den Kapitalmärkten bewegen. Doch es besteht eben nicht nur die Aussicht auf hohe Gewinne, sondern auch ein großes Verlustrisiko. Bei Hebelprodukten mit Nachschusspflicht geht das Risiko sogar über den Totalverlust hinaus, die Anleger können einen höheren Betrag verlieren als sie eingesetzt haben.
Entscheidend ist die Konstruktion des Finanzprodukts. Ausgehend von einem Basiswert, das können z.B. Aktienkurse, Indizes, Devisenkurse, Zinssatz oder Rohstoffpreise sein, legt der Anbieter den Hebel und weitere Bedingungen fest. Durch den Hebel entstehen die hohen Gewinnchancen aber eben auch das große Verlustrisiko für die Anleger. Vereinfacht gesagt: Je höhe die Renditeaussichten, umso größer ist auch das Risiko. Das gilt umso mehr, wenn eine Nachschusspflicht vereinbart wurde.
Optionsscheine, Differenzkontrakte (CFD) oder Zertifikate sind typische Hebelprodukte, mit denen auch Privatanleger handeln. Dass diese Produkte riskant sind, haben die Finanzaufsichtsbehörden erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat beispielsweise den Handel mit CFDs mit Nachschusspflicht mit Privatanlegern schon im vergangenen Jahr verboten. Die europäische Finanzaufsicht ESMA zog jetzt nach und hat den Handel mit CFDs für Privatanleger zumindest stark eingeschränkt. Sie legte u.a. maximale Grenzen für die Hebel fest und untersagte die Nachschusspflicht.
Das heißt nicht, dass Hebelprodukte aufgrund ihrer hohen Risiken grundsätzlich für Privatanleger ungeeignet sind. Anleger sollten sich aber umfassend informieren und ein wachsames Auge haben, zumal es auch immer schwarze Schafe unter den Anbietern gibt, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte
.
Hohe Renditen und dauerhaftes „passives Einkommen“: dafür werben fragwürdige Anbieter in Sozialen Medien und im Internet. Selten erfahren Interessenten Konkretes über die Geschäftsmodelle, mit denen diese Gewinne erwirtschaftet werden sollen. Aber oft treffen sie auf Strukturen, die wie verbotene Schneeballsysteme aussehen. Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus elf Bundesländern zu unterschiedlichsten Anbietern vor. Die Internetseiten haben oft gar kein Impressum oder geben einen Unternehmenssitz im Ausland an.
Mit wenig Aufwand finanziell unabhängig werden: Dafür werben fragwürdige Investment-Anbieter verstärkt im Internet. Die Ansprache ist vielfältig: Beispielsweise nahmen Anbieter Kontakt über Jobangebote oder einen Aufruf in einem Spielsuchtforum auf. Die Recherchen des Marktwächterteams ergaben außerdem, dass bei Facebook ein Like unter einem Beitrag genügt, um direkt vom Anbieter kontaktiert zu werden. Über den Facebook-Messenger wiederum werden zum Beispiel Handynummern ausgetauscht, die Zutritt zu WhatsApp-Gruppen verschaffen.
Anbieter im Schadensfall kaum zu greifen
Die Marktwächterexperten haben sich aufgrund der Beschwerden die Internetseiten von über 50 Anbietern näher angesehen: In mehr als der Hälfte der Fälle fehlte das Impressum. „Das ist kein gutes Zeichen“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Mehr als zwei Drittel der untersuchten Internet-Domains sind im Ausland registriert, davon sogar mehrere bei ein und derselben Postfachadresse in Panama. Verbraucher hätten große Schwierigkeiten, ihre Rechte hier durchzusetzen.“
Oft Einzahlung als Voraussetzung
Auch die Geschäftsmodelle sind meist vage: Durch Klicks auf Werbeanzeigen, monatliche Einzahlungen, raffinierte Anlagestrategien des Anbieters – oft aber durch das Werben von neuen Teilnehmern sollen Nutzer viel Geld verdienen können. Dabei werden hohe Renditen in Aussicht gestellt. Häufig muss man zuvor einen „Unkostenbeitrag für Schulungen“ oder einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Im Anschluss sollen Mitglieder neue Teilnehmer werben. Ab einer bestimmten Anzahl von geworbenen Personen erhalten sie angeblich Geld – allerdings verdienen immer mehrere Ebenen von Teilnehmern an den Einzahlungen mit.
„Bei vielen dieser Anbieter liegt der Verdacht nah, dass es sich schlicht um verbotene Schneeballsysteme handelt“, sagt Brandes. „Auszahlungen werden dann immer nur aus den Einzahlungen neuer Mitglieder finanziert, und das System bricht zwangsläufig zusammen.“
Historisch niedrige Zinsen und kein Ende in Sicht. Auf der krampfhaften Suche nach höheren Renditen lassen sich Anleger leider immer wieder auf dubiose, vermeintlich lukrative Angebote ein. So sind die erfassten Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsdelikte nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) 2013 gegenüber 2012 um 29 Prozent auf 6.365 gestiegen. Die Dunkelziffer nicht erfasster Fälle dürfte weit höher sein. Um sich zu schützen, so der Bankenverband, sollten Anleger deutliche Warnsignale beachten:
•Telefonkontakt: Obwohl gesetzlich verboten, knüpfen viele unseriöse Anbieter erste Kundenkontakte per Telefon. Bei solchen Anrufen gilt: Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein.
•Gewinnversprechen: Traumhafte Renditen blenden und verleiten Anleger zu unbedachten Entscheidungen. Eine Orientierungshilfe: Zehnjährige Bundesanleihen rentieren sich aktuell mit etwa ein Prozent. Deutlich höheren Renditegarantien bei ähnlichen Anlageprodukten sind mit äußerster Vorsicht zu begegnen.
•Provisionsregelungen: Überzogene Provisionsforderungen sprechen dafür, dass der „Anlagespezialist“ eher den eigenen Gewinn als den des Kunden im Sinn hat. Zeigt sich, dass Provisionen verschleiert oder falsch ausgewiesen sind, lassen Sie unbedingt die Finger von der Offerte.
•Auslandsadressen: Erkundigen Sie sich nach dem Geschäftssitz des Vermittlers. Befindet sich dieser in einem exotischen Land, ist Vorsicht angesagt. Dort können geschädigte Kunden rechtliche Ansprüche oft nur schwer durchsetzen.
•Zeitdruck: Häufig setzen die schwarzen Schafe des Geldgeschäfts Anleger mit dem Argument unter Druck, nur ein sofortiger Entschluss garantiere Spitzengewinne. Doch die Erfahrung zeigt: Übereilte Entscheidungen werden oft bereut.
•Folgegeschäfte: Um potenzielle Anleger in Sicherheit zu wiegen, schütten die vermeintlichen Geldprofis aus einem ersten Kontakt mit geringem Kapitaleinsatz stattliche Gewinne aus. Meist wird dem Kunden gleichzeitig ein neues Angebot unterbreitet, allerdings unter Einsatz einer erheblich größeren Anlagesumme. Auch hier gilt: Nicht auf solche Angebote einlassen.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten, rät der Bundesverband deutscher Banken.