Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Millionen Menschen in Deutschland das Fundament der Altersvorsorge. Doch gerade weil das System komplex ist und sich die Rahmenbedingungen stetig wandeln, lohnt es sich, die wichtigsten Stellschrauben zu kennen. Wer frühzeitig informiert und aktiv handelt, kann entscheidend dazu beitragen, dass die Rente im Alter nicht zur bösen Überraschung wird. Im Folgenden finden Sie die fünf zentralen Tipps von Verbraucherfinanzen-Deutschland.de, die jeder kennen sollte, um das Beste aus der gesetzlichen Rentenversicherung herauszuholen.
1. Die Renteninformation verstehen und regelmäßig prüfen
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie jährlich eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung, sofern Sie mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Dieses Schreiben gibt Ihnen einen Überblick über Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche und eine Prognose für die künftige Altersrente. Prüfen Sie die Angaben sorgfältig: Stimmen alle Versicherungszeiten? Gibt es Lücken, etwa durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalte? Fehler oder fehlende Zeiten können Ihre spätere Rente erheblich schmälern. Korrigieren Sie Unstimmigkeiten möglichst frühzeitig, um Nachteile zu vermeiden.
2. Versicherungslücken schließen – besonders bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit
Nicht alle Lebensphasen sind automatisch rentenversichert. Gerade bei längeren Krankheiten, während der Arbeitslosigkeit oder bei privaten Auszeiten wie Elternzeit können Lücken entstehen. Diese wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Informieren Sie sich, ob Sie freiwillige Beiträge zahlen oder bestimmte Zeiten nachmelden können. Auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz können bereits rentenrechtliche Zeiten erworben werden – ein oft unterschätzter Vorteil.
3. Frühzeitig an zusätzliche Altersvorsorge denken
Die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Experten empfehlen daher dringend, frühzeitig mit privater oder betrieblicher Vorsorge zu beginnen. Ob Riester-, Rürup-Rente, betriebliche Altersversorgung oder ein ETF-Sparplan – je früher Sie starten, desto größer ist der Zinseszinseffekt. Prüfen Sie, welche Form der Zusatzvorsorge zu Ihrer Lebenssituation passt, und nutzen Sie staatliche Förderungen, wo möglich.
4. Renteneintritt flexibel gestalten und Rentenabschläge ausgleichen
Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen – jeder Monat vor der regulären Altersgrenze mindert die Rente dauerhaft. Doch Sie können gegensteuern: Ab 50 Jahren ist es möglich, durch Sonderzahlungen Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Umgekehrt lohnt es sich oft, den Renteneintritt hinauszuzögern: Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, erhöht sich Ihre Rente um 0,5 Prozent. Zusätzlich steigern Sie durch weitere Beitragszahlungen Ihre Ansprüche.
5. Hinzuverdienstmöglichkeiten und Pflegezeiten nutzen
Seit der Flexi-Rente dürfen Sie zur Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Das eröffnet neue finanzielle Spielräume im Ruhestand. Wer Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, kann zudem zusätzliche Entgeltpunkte sammeln und so die eigene Rente aufbessern – auch als Rentner, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten, um keine Vorteile zu verschenken.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist mehr als nur eine monatliche Zahlung im Alter – sie ist ein dynamisches System, das Eigeninitiative und laufende Kontrolle belohnt. Wer sich informiert, aktiv bleibt und die Möglichkeiten ausschöpft, kann seine finanzielle Zukunft entscheidend verbessern.
Mit diesen fünf Tipps sind Sie bestens gerüstet, um Ihre gesetzliche Rente optimal zu gestalten und entspannt in die Zukunft zu blicken.
Sichten, bewerten, optimieren: Für den Ruhestand und einen guten Lebensabend wollen die meisten Menschen finanziell bestmöglich aufgestellt sein. Wer dies erreichen möchte, sollte die persönliche Altersvorsorge am besten auf allen drei Säulen der Altersvorsorge aufbauen. Das sind: die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge.
Die Digitale Rentenübersicht unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, den Überblick über die persönlichen Rentenansprüche zu behalten und stellt die notwendigen Informationen bereit: verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar. Anlässlich des Weltverbrauchertages informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund über dieses digitale Angebot.
Die gesetzliche Rente bildet den zentralen Pfeiler in der Altersabsicherung. Das spätere Renteneinkommen hängt jedoch maßgeblich davon ab, welche weiteren Einkommensquellen existieren. Die Digitale Rentenübersicht bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen kostenlosen und unabhängigen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Auf www.rentenuebersicht.de können sie sich über bestehende Rentenansprüche informieren, etwaigen Vorsorgebedarf identifizieren und wenn nötig individuell mit einer angepassten Altersvorsorge gegensteuern.
Diesen Service haben bis Ende Januar 2025 bereits mehr als 3,1 Millionen Menschen genutzt und dabei rund 16,8 Millionen Datenabfragen bei den gut 700 angebundenen Vorsorgeeinrichtungen gestellt.
Anmeldung mit Steuer-ID und Personalausweis
Um die Digitale Rentenübersicht nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung auf www.rentenuebersicht.de nötig. Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer benötigen Interessierte einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Wie die Anmeldung funktioniert, erklärt ein Video auf der Webseite der Digitalen Rentenübersicht https://www.rentenuebersicht.de/SharedDocs/Videos/DE/Erklaer_Film.html.
Ansprüche einsehen
Aus der Liste der Altersvorsorge-Anbieter können Nutzerinnen und Nutzer diejenigen auswählen, mit denen sie Verträge geschlossen haben. Altersvorsorge-Produkte sind alle Versicherungen, Zusagen und Verträge, auf deren Grundlage in der Zukunft Leistungen aus allen drei Säulen der Alterssicherung erbracht werden.
Auf der individualisierten Anzeigeseite der Digitalen Rentenübersicht sehen die Nutzerinnen und Nutzer alle Ansprüche in drei Übersichten: sortiert nach Auszahlungsarten, aufbereitet in unterschiedlichen Prognosen und ergänzt durch zusätzliche Informationen.
Tatsächliche und mögliche Rentenansprüche
Die Gesamtübersicht für jedes einzelne Altersvorsorge-Produkt zeigt an, mit welcher Rente Versicherte in jedem Fall rechnen können, aber auch, welcher Maximalwert möglich wäre. Die Höhe der tatsächlichen Ansprüche mit dem Eintritt in den Ruhestand hängt dabei von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zum Beispiel davon, ob weiterhin Beiträge für ein Altersvorsorge-Produkt eingezahlt werden oder wie hoch Rentenanpassungen oder Zinsen künftig ausfallen. Um den Stand der eigenen Altersvorsorge besser einschätzen zu können, bildet die Digitale Rentenübersicht bis zu vier Werte ab:
bereits garantiert erreichte Ansprüche,
bereits prognostiziert erreichte Ansprüche,
garantiert erreichbare Ansprüche, wenn weiterhin Beiträge fließen und
prognostiziert erreichbare Ansprüche, zum Beispiel aus Renditen oder Rentenanpassungen.
Informationen zu Altersvorsorge-Produkten im Detail
Die Digitale Rentenübersicht beinhaltet auch eine Detailansicht, die für jedes einzelne Produkt zusätzliche Informationen bietet. Nutzerinnen und Nutzer sehen dadurch, was bei der Einschätzung der Ansprüche zu beachten ist. Zu den einzelnen Anbietern sind in der Digitalen Rentenübersicht außerdem Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail- und Postadressen hinterlegt.
Eine gute Grundlage für weitergehende Beratung
Die Ergebnisse der Digitalen Rentenübersicht sind eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung, etwa für ein "Intensivgespräch zur Altersvorsorge" bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu können die Daten aus dem Online-Portal digital exportiert, ausgedruckt und mitgenommen werden.
Rentnerinnen und Rentner müssen in diesem Jahr voraussichtlich 4,1 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen als 2024. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage im Bundestag hervor. Allerdings gibt es auch zahlreiche Bezieherinnen und Bezieher von Renten, die gar keine Einkommensteuer abführen müssen. Welche Änderungen es in Sachen Rente in diesem Jahr gibt und welche steuerlichen Auswirkungen das hat, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
1. Rente und Grundfreibetrag
Wer mit dem Gesamtbetrag seiner Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreitet, muss keine Einkommensteuer bezahlen. Und auch keine Steuererklärung abgeben. 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende beziehungsweise bei 24.192 Euro für Paare mit Zusammenveranlagung. Aber Achtung: Wer als Rentnerin oder Rentner wissen möchte, ob er zur Abgabe einer Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2024 verpflichtet ist, muss sich natürlich am Grundfreibetrag für 2024 orientieren - dieser beläuft sich auf 11.784 Euro beziehungsweise 23.568 für Paare mit Zusammenveranlagung. Hinweis: Für alle, die Rente beziehen, aber noch weiterhin arbeiten und als Arbeitnehmende im Lohnsteuerverfahren sind, gelten nochmals spezielle Regelungen zur Abgabepflicht.
Wichtig: Wer Rente bezieht und mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt, wird nicht automatisch vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Die Pflicht zur Abgabe besteht aber dennoch, man muss also von sich aus aktiv werden.
2. Individueller Grundrentenzuschlag
Seit 2021 gibt es die Grundrente: Ein Zuschlag für Menschen, die mindestens 33 Jahre rentenversichert waren, aber wenig verdient haben - und zwar weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts. Die Höhe des Grundrentenzuschlags, der im Gegensatz zur "normalen" Rentenzahlung steuerfrei ist, wird individuell berechnet. Sie richtet sich nach den Entgeltpunkten, die in der Versicherungszeit erworben wurden. Einheitlich sind aber die Einkommensgrenzen, und diese wurden zum 1. Januar 2025 erhöht: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Rentnerinnen und Rentner, deren Gesamtbetrag ihrer monatlichen Einkünfte höchstens 1.438 Euro für Alleinstehende und maximal 2.243 Euro für Ehepaare beträgt. Wobei jeweils das zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres zugrunde gelegt wird, in diesem Jahr also das von 2023.
Wichtig: Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, geht nicht automatisch leer aus. Vielmehr wird das darüber liegende Einkommen auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
3. Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist oder nur noch teilweise arbeiten kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Bezieherinnen und Bezieher dürfen aber auch noch hinzuverdienen. Und zwar seit 1. Januar 2025 etwas mehr als im Jahr davor: Bei einer vollen Erwerbsminderung ist ein jährlicher Zusatzverdienst von bis zu 19.661,25 Euro und bei einer teilweisen Erwerbsminderung von bis zu 39.322,50 Euro möglich, ohne dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird.
Wichtig: Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Und sie werden nur für eine bestimmte Dauer gewährt. Sie enden automatisch, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Dann geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über.
4. Rentenerhöhung
Jeweils zum 1. Juli erfolgt eine Rentenanpassung. Im vergangenen Jahr resultierte daraus eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent. Zum 1. Juli 2025 könnten die Renten laut Prognosen um etwa 3,5 Prozent steigen. Eine solche Steigerung erhöht für Rentnerinnen und Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, in einigen Fällen die Gefahr, in die Abgabepflicht zu rutschen. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Denn auch Rentnerinnen und Rentner können verschiedene Kosten steuerlich geltend machen - in jedem Fall Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen Ausgaben wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten oder außergewöhnliche Belastungen.
Wichtig: Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Regel nur mit einem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig.
5. Rentenfreibetrag
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Das gilt seit 2023, davor war er um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang angehoben worden. Wer 2024 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 83 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt bei 17 Prozent - dieser bleibt steuerfrei. Wer 2025 in Rente geht, hat folglich einen Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent und somit einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent.
Wichtig: Der Rentenfreibetrag, also der steuerfreie Teil der Rente, wird als absoluter Eurobetrag festgelegt und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente, bei Altersrenten somit lebenslang. Er wird erst ab dem Jahr festgeschrieben, das auf das Jahr des ersten Rentenbezugs folgt, da in der Regel erst im zweiten Jahr ganzjährig Rente bezogen wird.
Am 1. Juli 2024 steigen die Renten um 4,57 Prozent. Möglicherweise müssen dadurch einige Rentnerinnen und Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer Steuernachzahlung sein. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert, ab wann Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen müssen, worauf sie achten sollten und was sie absetzen können.
Rentenerhöhung führt nicht zwangsläufig zur Steuerpflicht
Steuersorgen von Rentner/innen oft unbegründet
Viele Rentnerinnen und Rentner fürchten im Fall von Rentenerhöhungen, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen. Das kann zu Ängsten führen, vor allem wenn man mit der Rente gerade so über die Runden kommt. „Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber unbegründet“, weiß VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Grund dafür sind unter anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. „Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering“, so Rauhöft.
Wann müssen Rentner/innen eine Steuererklärung abgeben?
Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es in Deutschland aktuell rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Diese dürfen sich im dritten Jahr in Folge über eine ansehnliche Erhöhung freuen: Am 1. Juli 2024 steigen die Renten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent. Da auch Rentnerinnen und Rentner ab einer gewissen Grenze Steuern zahlen müssen, stellt sich für viele die Frage, ob sie künftig zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Für das Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zu besagtem Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen beispielsweise auf 12.000 Euro kommt, liegt zwar über dem Grundfreibetrag, muss aber dennoch keine Steuern zahlen.
Was hat es mit dem Rentenfreibetrag auf sich?
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und zwar rückwirkend ab 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor war er um 1,0 Prozentpunkte pro Rentenjahrgang angehoben worden, der langsamer steigende Besteuerungsanteil wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Wer 2023 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt bei 17,5 Prozent – dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für die 82,5 Prozent auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen.
Beispiel: Ein 2023 in Ruhestand gegangener Rentner erhält eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Das sind 12.000 Euro im Jahr und somit mehr als der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Allerdings beträgt der steuerpflichtige Anteil lediglich 9.900 Euro (82,5 Prozent von 12.000 Euro) und liegt somit unterhalb des Grundfreibetrags. Das wiederum bedeutet: Der Rentner muss keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen.
Was können Rentner/innen von der Steuer absetzen?
Kommen zu dem Beispiel von 1.000 Euro monatlicher Rente jedoch weitere Einkünfte hinzu, ergibt sich recht schnell die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Erhält der Rentner etwa zusätzlich monatlich 300 Euro aus einer betrieblichen Altersvorsorge, beträgt der steuerpflichtige Gesamtbetrag aller Einkünfte 13.500 Euro (9.900 Euro + 3.600 Euro). Die geringe Werbungskostenpauschale von 102 Euro ist hier der Einfachheit halber nicht abgezogen, sie ändert auch nichts am Ergebnis. Denn in jedem Fall ist der Grundfreibetrag überschritten, und der Rentner muss eine Steuererklärung abgeben.
Das heißt aber noch lange nicht, dass er am Ende auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Denn Rentnerinnen und Rentner können auf jeden Fall Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen auch noch andere Ausgaben steuerlich geltend machen, zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Diese können sich steuermindernd auswirken.
Übrigens: Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Regel nur mit einem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig.
Steuererklärung abgeben, aber keine Steuern zahlen: Geht das?
Bleiben wir bei dem Rentner mit einem Gesamtbetrag aller Einkünfte von 13.500 Euro. Er muss wie gesagt eine Steuererklärung abgeben, macht darin aber außergewöhnliche Belastungen geltend. Angenommen das Finanzamt erkennt nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro an – damit läge das steuerpflichtige Einkommen nur noch bei 11.500 Euro und somit unterhalb des Grundfreibetrags von 11.604 Euro. Die Folge: Es werden keine Steuern festgesetzt, der Rentner muss nichts zahlen.
Wer also wegen der Rentenerhöhung ab 1. Juli 2024 plötzlich mehr als den Grundfreibetrag von 11.604 Euro erhält, muss sich nicht direkt Sorgen machen. Zwar ist er oder sie möglicherweise nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – das heißt aber nicht, dass zwangsläufig auch Steuern fällig werden.
Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages am 9. Mai, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung.
Österreich bei deutschen Rentnern besonders beliebt
Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Hier verzeichnet Österreich den höchsten Anteil, mit knapp 28.000 Renten - gefolgt von Spanien (rund 22.000). Außerhalb der EU erfreuen sich mit rund 26.000 Zahlungen die Schweiz und die USA (rund 21.000) bei deutschen Rentenempfängern der größten Beliebtheit.
Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch rund 0,98 Millionen. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie hat das Arbeiten in Deutschland für viele EU-Bürger erleichtert und ihren Zuzug begünstigt. Mit insgesamt rund 521.000 Beschäftigten bilden polnische Staatsangehörige die größte Gruppe, gefolgt von rund 464.000 rumänischen und rund 285.000 italienischen Staatsangehörigen. Ihre Beiträge wirken sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung aus.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Wer die Mindestversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.
Alle Zahlen ergeben sich aus den statistischen Daten der Deutschen Rentenversicherung und beziehen sich auf das Jahr 2022.
Mallorca, Toskana, Teneriffa: Immer mehr Ruheständler entscheiden sich dafür, ihren Lebensabend jenseits der deutschen Grenzen zu genießen.
Doch was muss man tun, damit man im Ruhestandsparadies auch auf die Rente aus Deutschland zugreifen kann?
Die gute Nachricht: Gesetzliche Renten werden in jedes Land der Welt überwiesen. Wer in Deutschland rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Laut Deutscher Rentenversicherung beziehen aktuell rund 1,5 Millionen im Ausland lebende Rentner Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse. Wie hoch diese im Ausland ausfallen, hing lange davon ab, ob der Rentner vorübergehend oder dauerhaft außerhalb Deutschlands lebt. Doch diese Zeiten sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 vorbei. Rentner, die in Deutschland Ansprüche haben, erhalten ihre Rente auch bei dauerhaftem Umzug ins Ausland in voller Höhe. Einschränkungen bestehen lediglich bei Erwerbsminderungsrenten und Rentenansprüchen, die außerhalb der Bundesrepublik erworben worden sind.
Rechtzeitig informieren
Wird die Rente auf ein Konto innerhalb Europas überwiesen, hat der Empfänger dank SEPA-Verfahren keinerlei Nachteile. Die Kosten für die Überweisung übernimmt die Rentenversicherung. Außerhalb der EU können allerdings Zeitverzögerungen, Gebühren oder Verluste durch Wechselkurse entstehen, die der Empfänger zahlen muss. Stefan Haag von der Postbank erklärt: „Die Währungskurse schwanken und man erhält stets den Kurs, der am Tag des Zahlungseingangs gilt.“ Damit die Überweisung reibungslos läuft, braucht die Rentenversicherung rechtzeitig die neue Anschrift, die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers.
Auf die Kosten achten
Rentner, die regelmäßige Einnahmen oder Ausgaben in Deutschland haben, sollten ein Konto in Deutschland behalten, um eine unkomplizierte und schnelle Zahlungsabwicklung zu gewährleisten, auch wenn sie dauerhaft im Ausland leben. „Das Konto bei einer deutschen Bank kann man in der Regel auch behalten, wenn man seinen Wohnsitz dauerhaft und komplett ins Ausland verlagert hat“, so Stefan Haag. „Auch ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist dafür nicht nötig.“ Hebt man mit der Giro- oder Kreditkarte der deutschen Bank die Rente an einem ausländischen Geldautomaten ab, können allerdings Kosten entstehen: Die eigene Bank verlangt meist Gebühren, der Betreiber des Geldautomaten ebenso und auch beim Umrechnen in eine fremde Währung können Kosten entstehen. Stefan Haag rät: „Für Rentner kann sich deshalb die Eröffnung eines zweiten Kontos im Aufenthaltsland lohnen.“
21 Prozent der Berufstätigen halten die jährliche Renteninformation für unverständlich
Einmal pro Jahr erhalten Berufstätige eine Renteninformation der Gesetzlichen Rentenversicherung. Doch nur zwei von drei Berufstätigen (65 Prozent) helfen die Angaben dabei, die Höhe ihrer späteren Rente einzuschätzen. Jeder Fünfte (21 Prozent) hält die Renteninformation für unverständlich. Das zeigt eine aktuelle Studie von Fidelity International unter 1.000 Berufstätigen, durchgeführt von Kantar Emnid.
Ein weiteres Ergebnis: Mehr als jeder zweite Berufstätige (55 Prozent) hält es für sehr wichtig oder wichtig, einen Online-Zugang zu einem System zu haben, das die individuellen Altersvorsorgeeinkünfte aus allen drei Säulen (gesetzliche, private und betriebliche Rente) komplett abbildet. Am wichtigsten ist mit Abstand eine verständliche Sprache der Renteninformation. 94 Prozent halten dies für sehr wichtig oder wichtig. Beispielrechnungen dagegen finden nur zwei Drittel (69 Prozent) der Befragten sehr wichtig oder wichtig.
Alexander Leisten, Leiter des Deutschlandgeschäfts von Fidelity International, sagt: „Wir brauchen dringend mehr Transparenz in der Altersvorsorge. Eine säulenübergreifende Renteninformation ist deshalb ein sinnvoller Schritt. Aber das reicht nicht aus. Die Information muss eingängig aufbereitet sein. Jeder Arbeitnehmer muss sofort erkennen, warum es für ihn persönlich notwendig ist, vorzusorgen und welche Maßnahmen er ergreifen kann. Politik und Finanzdienstleister stehen hier gleichermaßen in der Verantwortung, an Lösungen zu arbeiten.“