Finanzen: Diese neuen Regelungen sind 2024 für Verbraucher wichtig

 

Der Jahreswechsel geht mit wichtigen gesetzlichen Änderungen einher, die relevant für die private Finanzplanung sind. Ein Überblick vom Finanzdienstleister MLP:

 

Für die Altersvorsorge gilt ab 1. Januar 2024:

Beitragsbemessungsgrenze steigt weiter an

 

Eine wichtige Kennzahl in der allgemeinen Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese Grenze gibt die Höhe des maximalen Bruttolohnbetrags an, der für die Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen wird. Üblicherweise wird die BBG jedes Jahr im Januar erhöht. 2022 war sie durch die kurzfristige negative Einkommensentwicklung aufgrund der Corona-Pandemie erstmals gesunken, 2023 jedoch schon wieder angestiegen. Dieser Trend setzt sich auch im kommenden Jahr fort: Zum 1. Januar 2024 wird die BBG in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 auf 7.550 Euro ansteigen (90.600 Euro im Jahr). Im Osten Deutschlands erhöht sie sich von monatlich 7.100 auf 7.450 Euro (89.400 Euro pro Jahr).

 

Erhöhung der maximalen Förderbeträge in der betrieblichen Vorsorge

 

Der maximale steuerliche Förderbetrag, der im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gewährt wird, steigt von 584 auf 604 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 292 auf 302 Euro monatlich. Pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen sind hiervon nicht betroffen. Auch der sozialversicherungsfreie Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung steigt an, ebenfalls von monatlich 292 auf 302 Euro.

 

Betriebsrenten: Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge steigt

 

Grundsätzlich unterliegen Leistungen der bAV der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es allerdings einen Freibetrag, bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Dieser wird im kommenden Jahr von monatlich 169,75 auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 auf 173,25 Euro (Ost) angehoben. Pflichtversicherte Rentner müssen also nur für diejenigen bAV-Leistungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, die über dieser Grenze liegen. Gleichzeitig wird auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung auf monatlich 176,75 Euro angehoben. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Freiwillig Versicherte sind von diesen Erleichterungen ausgenommen.

 

Basis-Rente: Weitere Änderungen bei der Steuer

 

Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Beiträge für eine Basis-Rente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der maximal mögliche Beitrag erhöht sich ab Januar 2024 auf 27.565 Euro (bzw. 55.130 Euro bei verheirateten Paaren). Während 2022 bereits 94 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar waren, wurde dieser Anteil im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung bereits ab 2023 auf 100 Prozent erhöht. Der Besteuerungsanteil der Renten wird gemäß Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz nachträglich für 2023 herabgesetzt (von 83 auf 82,5 Prozent) und liegt ab 2024 dann wieder bei 83 Prozent.

 

Diese Änderungen gibt es im Bereich Immobilien:

Neues Gebäudeenergiegesetz: Pflichten und staatliche Förderungen

 

Um das Heizen in Deutschland in Zukunft unabhängiger von fossilen Brennstoffen und damit klimafreundlicher zu machen, gelten im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab dem nächsten Jahr verschiedene Vorschriften. Wer ab dem 1. Januar 2024 einen Bauantrag für einen Neubau in einem Neubaugebiet stellt, muss eine Heizung installieren, die auf mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien basiert (etwa in Form einer elektrischen Wärmepumpe oder auf der Basis von Solarthermie). Außerhalb von Neubaugebieten wird diese Regelung frühestens ab 2026 gelten. Für Bestandsimmobilien gilt: Funktioniert die Heizung noch oder lässt sich reparieren, ist kein Austausch vorgeschrieben. Bei einem irreparablen Defekt einer bestehenden Gas- oder Ölheizung gelten pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.

 

Ein nachhaltiger Heizungstausch wird außerdem staatlich gefördert: Alle, die ab dem 1. Januar 2024 auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigen, erhalten 30 Prozent der Investitionskosten als Grundförderung. Weitere Fördermittel gibt es für diejenigen, die frühzeitig, also bis Ende 2028, umsteigen (20 Prozent) und für Personen mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr (30 Prozent). Maximal ist eine Gesamtförderung von 70 Prozent möglich. Für Mieterinnen und Mieter gibt es außerdem eine Deckelung der Heizungstauschkosten auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.

 

Eigenheimrenten-Förderung: „Wohn-Riester“ für energetische Baumaßnahmen

 

Ab dem 1. Januar 2024 darf die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) nicht ausschließlich wie bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung eines Darlehens oder zur altersgerechten Sanierung genutzt werden, sondern auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe, die Installation einer Photovoltaikanlage oder für Wärmedämmungen.

 

Degressive Abschreibung für 2024 geplant

 

Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) soll wiedereingeführt werden. Aus einem Entwurf des Wachstumschancengesetzes geht hervor, dass sie für den Wohnungsbau befristet bis 2030 für alle Bauprojekte ab dem 1. Oktober 2023 gelten soll. Somit wäre es möglich, im ersten Jahr sechs Prozent der Investitionskosten und in den Folgejahren jeweils sechs Prozent des Restwertes steuerlich geltend zu machen. Die Konditionen sehen vor, dass dies lediglich für neu gebaute oder neu erworbene Wohnungen und Wohngebäude ab dem Effizienzstandard 55 möglich sein soll. Die endgültige Verabschiedung steht noch aus.

 

Das ändert sich bei der Steuer zum 1. Januar 2024:

Inflationsausgleichsgesetz: Auswirkungen auf Grund- und Kinderfreibetrag sowie Solidaritätszuschlag

 

Das Inflationsausgleichsgesetz sorgt für etliche Änderungen. Der Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2024 von 10.908 auf 11.604 Euro erhöht. Damit unterliegen Einkommen unterhalb dieser Grenze nicht der Besteuerung. Auch der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 auf 6.384 Euro. Beim Solidaritätszuschlag gibt es ebenfalls Anpassungen. Dieser war bereits 2021 für etwa 90 Prozent der Steuerzahler vollständig weggefallen. Für die verbliebenen Zahler steigt die Freigrenze ab Januar 2024 um weitere 587 Euro auf 18.130 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 36.260 Euro (Zusammenveranlagung).

 

„Die Anpassungen im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes werden bewirken, dass Verbraucher im nächsten Jahr mehr ‚Netto‘ von ihrem ‚Brutto‘ auf dem Konto haben werden. Ich empfehle, mit diesem Plus die Lücke zu schließen, die aufgrund der Inflation in der Rente entstanden ist – beispielsweise durch eine Investition in die betriebliche Altersvorsorge. Durch die Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer hier Steuer- und Sozialabgaben ein und profitieren somit in Kombination mit einem Arbeitgeberzuschuss von einer besonders effektiven Vorsorgemöglichkeit, und zwar ganz ohne den Einsatz von Nettoliquidität“, sagt Ralf Raube, Vorstand des Geschäftsbereichs TPC Betriebliche Vorsorge in der MLP Gruppe.

 

Mini- und Midijob: Weitere Entlastung für Geringverdiener möglich

 

Sollte der Mindestlohn wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht werden, hätte diese Erhöhung auch die Verschiebung der Obergrenze für Minijobs zur Folge. Diese würde ab Januar 2024 voraussichtlich von 520 auf 538 Euro monatlich ansteigen. Ein Midijob würde dann ab 538,01 Euro starten; die Obergrenze von 2.000 Euro würde sich hier jedoch nicht erhöhen.

 

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt:

Gesetzliche Krankenversicherung wird erneut teurer

 

Für die Bestimmung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Bemessungsgrenze von 59.850 Euro auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro angehoben. Das jährliche Bruttoeinkommen, das Angestellte für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erreichen müssen, beträgt künftig 69.300 (2023: 66.600) Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte wird um 0,1 Prozentpunkte ansteigen und beträgt dann 1,7 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 421,76 Euro für die Kranken- und 87,98 Euro (62,10 Euro in Sachsen) für die Pflegepflichtversicherung.

 

Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung werden erhöht

 

Im ambulanten Bereich erhöht sich das Pflegegeld um 5 Prozent, ebenso wie die Sachleistungsbeträge für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. In der stationären Pflege werden die Leistungszuschläge auf die pflegebedingten Kosten angehoben. Sie betragen 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr (bisher 5 Prozent), 30 Prozent bei einem Aufenthalt länger als 12 Monate (bisher 25 Prozent), 50 Prozent bei einem Aufenthalt länger als 24 Monate (bisher 40 Prozent) und 75 Prozent bei einem Aufenthalt länger als 36 Monate (bisher 70 Prozent). Das Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige wird künftig bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr gewährt. Es wird gezahlt, wenn Beschäftigte in einer akuten Situation die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.

 

Private Krankenversicherung: Sparen mit Tarifoptimierern?

 

Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht

 

Zum Jahreswechsel steigen die Beiträge für viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer privaten Krankenversicherung (PKV). Betroffene, die ihre Kosten senken möchten, können in einen anderen Tarif ihrer Versicherungsgesellschaft wechseln. Die Suche danach gestaltet sich allerdings oft schwierig. Sogenannte Tarifoptimierer versprechen, einen günstigen Tarif für Versicherte zu finden. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg rät zur Vorsicht. Nicht immer schließen Verbraucherinnen und Verbraucher auf diesem Wege den für sie besten Vertrag ab und sparen tatsächlich Geld.

 

Einerseits bleibt das Erfolgshonorar für den Tarifoptimierer bei der Kalkulation meist außen vor. Üblich sind Honorare von ungefähr der jährlichen Ersparnis. Kostet ein neuer Tarif beispielsweise 100 Euro im Monat weniger, zahlen Versicherte in der Regel einmalig 1.200 Euro an den Dienstleister. Zudem gehen preiswertere PKV-Tarife oft mit einem höheren Selbstbehalt oder einer reduzierten Erstattung der Regelsätze einher. Versicherte zahlen so unter Umständen sogar eine Zeit lang mehr für medizinische Leistungen.

 

Hoher Selbstbehalt als Kostenfalle

 

„Wird ein höherer Selbstbehalt vereinbart, lässt sich oft nur dann Geld sparen, wenn man nicht zum Arzt geht“, erklärt Dr. Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Beträgt der Selbstbehalt zum Beispiel 3.600 Euro, kommt der private Krankenversicherer nur für Krankheitskosten auf, die darüber liegen. Das sei laut Sunken vor allem für ältere Menschen ein Problem, die öfter medizinisch behandelt werden müssten.

 

Gleichzeitig senkt der hohe Selbstbehalt in der Regel nicht das Honorar des Tarifoptimierers. Dieses bemisst sich ausschließlich an der erzielten Ersparnis für den Versicherungsschutz. „Am Ende zahlen Versicherte also ein hohes Honorar an den Tarifoptimierer, weil dieser die monatlichen Beiträge kräftig gesenkt hat, und gleichzeitig viele Arztkosten aus eigener Tasche, da der Selbstbehalt höher ist“, erläutert Sunken.

 

Regelsatz als Kostenfalle

 

Eine weitere Möglichkeit, den PKV-Beitrag zu reduzieren, ist der Wechsel in einen Tarif, bei dem Arztrechnungen nur bis zum Regelhöchstsatz erstattet werden. Da Medizinerinnen und Mediziner aber in begründeten Fällen auch mehr abrechnen dürfen, müssen Betroffene mit einem solchen Tarif unter Umständen alleine für die höheren Kosten aufkommen. „Diese Tarife sind daher nicht empfehlenswert, wenn man vorher zu besseren Konditionen versichert war“, so Sunken.

 

Günstige Tarife nicht immer am besten

 

Tarifoptimierer, die Versicherte bei der Kostenreduzierung unterstützen wollen, erhalten dann ein hohes Honorar, wenn sie PKV-Tarife mit möglichst geringer Beitragshöhe vorschlagen. „Doch ein besonders preiswerter Tarif ist nicht notwendigerweise der beste Tarif. Für die Güte eines Versicherungsschutzes ist vor allem auch das Leistungsspektrum ausschlaggebend“, gibt Sunken zu bedenken.

 

vzbv: Regulierung des Grauen Kapitalmarkts ist überfällig

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds kaum reguliert und bergen für Verbraucher:innen deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv belegt nun, dass die Missstände System haben. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.

 

„Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Vergangenheit viel Geld mit schlechten Anlagen des Grauen Kapitalmarkts verloren. Wir sehen deutlich, dass das nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist. Damit muss Schluss sein. Die Politik muss den Verkauf von unregulierten und damit risikoreichen Anlagen verbieten“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

 

vzbv-Gutachten: Probleme sind grundlegender Natur

 

Ein Gutachten im Auftrag des vzbv bietet einen Überblick über aktuelle Anlagen des Grauen Kapitalmarkts. Untersucht wurden die zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen im Zeitraum von 2015 bis 2020: deren finanzielle Situation, deren Veröffentlichungspolitik sowie deren Transparenz gegenüber Anleger:innen. Dabei wird deutlich, dass viele bekannte Probleme grundlegender Natur sind. Dies reicht von fehlenden Kontroll-, Informations- und Mitspracherechten, die Verbraucher:innen als nachrangige Schuldner:innen oft nicht haben, bis zu bilanziellen Tricks. Für Verbraucher:innen besonders kritisch: Sie erwerben meist kein Eigentum an den versprochenen Sachwerten, wie Immobilien oder Frachtcontainern, sondern leihen Zweckgesellschaften Geld, das wiederum an andere Firmen weitergereicht wird.

 

Ein weiteres Problem ist das bedenkliche Chance-Risiko-Verhältnis für Verbraucher:innen. Für sie steht auf der einen Seite eine Rendite, die unabhängig vom Geschäftserfolg auf den Darlehenszins beschränkt ist. Demgegenüber stehen hohe Risiken, die im Insolvenzfall bis zum Totalverlust reichen. Denn das Eigenkapital der Unternehmen ist häufig verschwindend gering. „Die begrenzten Chancen der Anleger:innen stehen häufig in keinem Verhältnis zu den bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichenden Risiken. Professionelle Investor:innen würden eine derartige Konstellation zahlreicher Vermögensanlagen nicht akzeptieren“ heißt es dazu im Gutachten.

 

vzbv fordert umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarkts

 

Bisher hat die Politik stets mit Gesetzesverschärfungen reagiert, die auf die Folgen der einzelnen Pleiten am Grauen Kapitalmarkt zugeschnitten waren. „Falls es noch irgendwo Zweifel gab, sollten diese jetzt ausgeräumt sein: Skandale haben am Grauen Kapitalmarkt System. Deswegen muss Schluss sein mit dem gesetzgeberischen Kleinklein“, so Mohn.

 

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht zwar eine stärkere Regulierung vor, bleibt aus Sicht des vzbv allerdings zu vage. Um künftige Schäden, die Milliarden betragen können, zu vermeiden, muss der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts verboten werden.

 

Damit bereits geschädigte Verbraucher:innen ihre Rechte geltend machen können, muss gleichzeitig das Haftungsprinzip gestärkt werden. Aus Sicht des vzbv darf die Prospekthaftung nicht länger auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden. Dazu sollten Falschberatungen am Grauen Kapitalmarkt frühestens nach 20 Jahren verjähren dürfen.

 

Gutachten online unter:

 

https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/regulierung-des-grauen-kapitalmarkts-ist-ueberfaellig

 

 

Nachhaltigkeit: Präferenzen der Kundinnen und Kunden beachten

 

Seit dem 2. August 2022 muss das Thema Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt werden. Ein kurzer Überblick des BaFin:

 

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen bei der Wertpapier-Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden beachten. Dies ergibt sich aus der Anpassung der in Deutschland unmittelbar geltenden Delegierten Verordnung 2017/565 n.F., mit welcher der europäische Gesetzgeber die Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergänzt hat. Die Änderung dient dem Ziel, Aspekte der Nachhaltigkeit in die Finanzberatung einzubeziehen und Finanz- und Kapitalströme in umweltfreundliche Investitionen zu lenken.

 

Weiteres Anlageziel: Nachhaltigkeit

 

Konkret bedeutet dies, dass Anlageberater ihre Kunden zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit befragen müssen und ihnen nur Finanzinstrumente empfehlen dürfen, die ihren Nachhaltigkeitswünschen entsprechen. Die Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzen die bisherigen Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“, die ein Wertpapierdienstleister auch zuvor schon bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen musste (siehe Infokasten).

 

Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden in drei Kategorien unterteilt: in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852), in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und danach, ob bei einem Finanzinstrument die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Damit werden Finanzinstrumente ausgeschlossen, die bestimmte negative Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAIs) auf die Nachhaltigkeit haben, wie Menschenrechtsverletzungen und die Emission von Treibhausgasen.

 

Genaue Vorgaben fehlen noch

 

Wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen einer Kundin oder eines Kunden konkret ausgestaltet werden soll, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die BaFin erwartet, dass sich die Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig an den entsprechenden Leitlinien (Guidelines) der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) orientieren, die bisher allerdings nur im Entwurf vorliegen. Auch die Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung und zur Taxonomie-Verordnung sind noch nicht anwendbar.

 

Präferenzen in der Beratung anpassen

 

In den Fällen, in denen einem Kunden zunächst kein Produkt angeboten werden kann, das seinen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, hat dieser die Möglichkeit, diese in der Beratung anzupassen. Wünscht der Kunde keine Anpassung, darf das Wertpapierdienstleistungsunternehmen keine Empfehlung aussprechen.

 

Die BaFin wird die Umsetzung der neuen Regelungen eng begleiten. Sollte es erforderlich sein, wird sie die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auffordern nachzubessern. Die Einhaltung der nun erweiterten Vorschriften zur Geeignetheitsprüfung wird außerdem bei der jährlichen Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz geprüft.

 

Wie die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind auch die Prüfer angehalten, sich bei offenen (Auslegungs-)Fragen an den bereits veröffentlichten Entwürfen der oben genannten Technischen Regulierungsstandards und der ESMA-Guidelines zu orientieren.

 

Auf einen Blick

 

Was Anlageberater von ihren Kundinnen und Kunden wissen wollen

 

Damit ein Anlageberater einer Kundin oder einem Kunden ein passendes Finanzinstrument empfehlen kann, wird er folgende Fragen stellen:

 

Welche Kenntnisse und Erfahrungen haben Sie in Bezug auf Finanzinstrumente? Wie sind Ihre finanziellen Verhältnisse? Können Sie finanzielle Verluste tragen?

Welche Ziele verfolgen Sie? Der Berater wird hier insbesondere folgende Fragen klären:

 

1. Welches Risiko möchten Sie eingehen?

2. In welchem Zeitraum möchten Sie in ein Finanzinstrument investieren?

3. Welchen Zweck soll die Investition erfüllen? Möchten Sie zum Beispiel für den Ruhestand vorsorgen oder Ihr Vermögen weiter aufbauen?

4. Und jetzt neu: Haben Sie Wünsche, was die Nachhaltigkeit des Finanzinstruments angeht?

Haben Sie sonstige Wünsche in Bezug auf Ihre Investition – etwa zur zur Branche oder zur Währung?

 

Vorsicht, Verschwörungstheorien!

 

Die Corona-Pandemie versetzt die Welt in einen Ausnahmezustand – das beunruhigt Geldanleger und ruft windige Finanzexperten auf den Plan. Horrorprognosen und Heilsversprechen sollten aber keinesfalls Basis für die Anlageplanung sein.

 

Turbulenzen an den Aktienmärkten, wachsende Staatsschulden und Stagnation des Wirtschaftswachstums: Die Corona-Krise verunsichert viele Menschen und ist ein gefundenes Fressen für selbst ernannte Anlage-Gurus. Vor allem über soziale Medien verbreiten Crash-Propheten düstere Botschaften vom Zusammenbruch des Finanzsystems. Der Hinweis auf vermeintlich todsichere Investments oder auf wertvolle Finanztipps in eigens verfassten Büchern oder kostenpflichtigen Vorträgen folgt meist auf dem Fuße. „Angst ist ein schlechter Ratgeber. Verbraucher sollten sehr skeptisch sein, wenn Anlageberater Horrorszenarien entwerfen und pauschale Bewältigungsstrategien bereithalten“, sagt Renato Favro von der Postbank Finanzberatung. „In der Regel haben diese Berater nicht den finanziellen Ertrag ihrer Kunden im Sinn, sondern nur ihren eigenen Profit.“ Auch von einem seriösen Anstrich – wie einer professionell aufgemachten Webseite – oder von einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollten sich Anleger nicht blenden lassen: „Zwar prüft die BaFin Prospekte für Wertpapiere und Vermögensanlagen auf gesetzlich geforderte Mindestangaben und Verständlichkeit, jedoch nicht die Zuverlässigkeit und die Solvenz des betreffenden Unternehmens“, erklärt Renato Favro.

 

Drum prüfe...

 

Ein seriöser Finanzberater beleuchtet zunächst die finanzielle Situation, die Ziele und Bedürfnisse seines Kunden. Will der einen größeren Betrag gewinnbringend anlegen oder regelmäßig kleinere Summen? Soll das Geld die Rentenlücke schließen, in zehn Jahren in eine Eigentumswohnung investiert werden oder zur Silberhochzeit die Weltreise ermöglichen? „Jeder Mensch hat ein sehr individuelles Bedürfnis nach Sicherheit, das der Berater bei der Wahl der Anlageprodukte zwingend berücksichtigen muss“, meint Renato Favro. Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Wertschwankung und das Verlustrisiko, desto kleiner ist die Gewinnerwartung einer Geldanlage. „Ein langer Anlagehorizont begünstigt die Renditechancen“, ergänzt der Postbank Experte. Auf Gebühren und Abschlusskosten der jeweiligen Anlagealternativen sollte der Berater ungefragt hinweisen, ebenso auf das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten zu können. Der Kunde sollte sich mit seiner Entscheidung für eine Anlagestrategie ausreichend Zeit lassen, in aller Ruhe Chancen und Risiken abwägen und bei Bedarf eine zweite Meinung einholen. „Macht der Finanzberater Zeitdruck, sollte man skeptisch werden“, so Renato Favro.

 

48 Milliarden Euro versickern in zu teuren Verträgen

 

48 Milliarden Euro zu viel zahlen Verbraucher deutschlandweit in nur einem Jahr für wichtige Verträge rund um den Haushalt: Das zeigt das Vergleichsportal Verivox in einer Studie für acht verschiedene Märkte.

 

15 Milliarden Euro zu viel für Handyverträge

 

Die höchste Einzelersparnis der Studie hat Verivox für Handyverträge errechnet. Würden die 84,2 Millionen Kunden der Mobilfunk-Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica zu günstigeren Tarifen wechseln, ließen sich pro Vertrag rechnerisch fast 180 Euro im Jahr einsparen. Die mögliche Gesamtersparnis liegt damit bei 15 Milliarden Euro.

 

Strom und Gas: 9 Milliarden Euro Sparpotenzial

 

Rund zwei Drittel aller Haushalte in Deutschland werden von ihrem lokalen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Haushalte mit Energie zu versorgen. Dafür ist er in der Regel aber teurer. Würden alle Haushalte in Deutschland zu einem günstigen Anbieter wechseln, summiert sich die mögliche Ersparnis bei Strom- und Gasverträgen auf 9 Milliarden Euro im Jahr.

 

Kreditnehmer verschwenden 6,3 Milliarden Euro

 

111 Milliarden Euro betrug das Gesamtvolumen neuer Ratenkredite 2019. Dafür zahlen Deutschlands Verbraucher geschätzt 16,9 Milliarden Euro Zinsen. Topzinsen liegen jedoch mehr als 36 Prozent unter dem Durchschnittszins. Die mögliche Gesamtersparnis für alle Kreditnehmer beträgt damit 6,3 Milliarden Euro. Auch bei Girokonten ist das Sparpotenzial hoch: Würden alle Online- Konten auf den vergleichbar günstigsten Vertrag umgestellt, ließen sich 3,2 Milliarden Euro an Gebühren sparen.

 

Kfz: 4,6 Milliarden Euro liegen auf der Straße

 

Günstige Kfz-Versicherungen kosten rund 22 Prozent weniger als Tarife aus dem mittleren Preissegment: Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex, den Verivox zusammen mit Professor Wolfgang Bischof von der Technischen Hochschule Rosenheim erstellt. Würden alle Autofahrer wechseln, dann könnten sie 4,6 Milliarden Euro sparen. Ähnlich hoch ist das Sparpotenzial für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen: 4,5 Milliarden Euro könnten alle Mitglieder zusammen bei einem Wechsel zum günstigsten Angebot sparen.

 

Sparen: Besonders wichtig in Krisenzeiten

 

Wer Geld spart, muss nicht auf gute Leistungen verzichten: Es gibt in allen Bereichen Tarife, die sowohl günstige Preise als auch alle wichtigen Leistungsstandards bieten. Gerade jetzt sollten Haushalte für ihre Verträge keinen Euro mehr zahlen als nötig, sagt Verivox-CEO Joern Taubert: "Angesichts von Kurzarbeit und ausbleibenden Aufträgen in der Corona-Krise können sich viele Menschen keine unnötigen Ausgaben leisten. Das Potenzial zum Sparen ist groß - das zeigt unser Geldverschwendungsreport."

 

Methodik

Verivox hat auf Basis eigener und externer Marktdaten im Mai 2020 hochgerechnet, wie viel Geld Verbraucher in Deutschland jährlich verschwenden, weil sie in teuren Verträgen stecken. Der "Geldverschwendungsreport 2020" zeigt für Strom- und Gastarife, Handy- und Internetverträge, Girokonten, Ratenkredite, Kfz-Versicherungen und Krankenkassen auf, dass die Gesamtheit der Haushalte in Deutschland 48 Milliarden Euro sparen könnte, wenn alle in Verträge mit einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis und vergleichbaren Konditionen wechseln würden.

 

vzbv: Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

 

Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.

 

„Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es ist richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

 

Interessenkonflikt auflösen

 

Aus Sicht des vzbv ist die aktuelle Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Handelskammern und die Gewerbeämter unzureichend. Diese haben nicht genügend Ressourcen und verfügen im Gegensatz zur BaFin nicht über ein explizites Verbraucherschutzmandat. Problematisch ist zudem, dass die Handelskammern Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich sind. „Diese Doppelrolle, die Interessekonflikte bedeutet, gilt es aufzuheben“, so Mohn. Dadurch, dass die BaFin auch für die Produktaufsicht zuständig ist, etwa auf dem Grauen Kapitalmarkt, würde mit der Reform auch der Vertrieb unseriöser Produkte künftig erschwert.

 

Mehr Transparenz nötig

 

Der vzbv fordert von der Bundesregierung eine schnelle Umsetzung des Entwurfs und Nachbesserungen bei den Regeln für Finanzberater. So sollten zum Beispiel nur Berater, die konsequent auf Provisionen verzichten, den Begriff „unabhängig“ verwenden dürfen. Zudem sollte der Gesetzgeber sie zur gleichen Transparenz bei Produkt- und Beratungskosten verpflichten wie Banken und Sparkassen.

 

 

Nur scheinbar kostenlos

 

Vermittlungsplattformen können Orientierung auf unübersichtlichen Märkten bieten, aber verdeckte Kosten für Verbraucher enthalten

 

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben Online-Vermittlungsplattformen für Flüge, Übernachtungen, Mobilfunk, Strom und Kredite untersucht. Trotz ihres großen Potentials als Wegweiser im Angebotsdschungel sind sie nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn die Plattformen bieten ihre Dienste nur vermeintlich umsonst an, Verbrauchern können Kosten entstehen.

 

Die meisten Vermittlungsplattformen verlangen kein direktes Entgelt für ihre Leistungen. Verbrauchern können bei der Nutzung dennoch Kosten entstehen: beispielsweise durch die mögliche Verwertung persönlicher Daten oder durch Preise, die höher sind als beim Anbieter direkt. Die erhöhten Preise ergeben sich etwa dadurch, dass Provisionszahlungen der Anbieter an die Plattformen eingespeist werden. 

 

Auch die Reihenfolge der Suchergebnisse auf Vermittlungsplattformen können von Provisionszahlungen beeinflusst sein. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher für sie ungünstige oder teurere Angebote wählen. Nur vier von 28 untersuchten Plattformen dokumentieren zumindest in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie die Reihenfolge zustande kommt. Zwei Plattformen geben dabei an, dass Provisionszahlungen die Listung der Ergebnisse beeinflussen können. „Die Auswirkungen der Provisionen auf das Ranking sind für Verbraucher nur schwer festzustellen. Deshalb sehen wir sie besonders kritisch“, sagt Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.

 

Vertragsverhältnisse für Verbraucher oft intransparent

 

Bei der Buchung von Dienstleistungen über Vermittlungsplattformen kommen mehrere Verträge zustande. Zunächst mit der Vermittlungsplattform selbst und dann mit dem Anbieter, der die Dienstleistung für den Verbraucher erbringt. Dies ist für Verbraucher intransparent: Bei keiner der 30 untersuchten Seiten wurde während der Buchung erläutert, welcher Vertragspartner welche Rolle hat und wofür er zuständig ist. „Unklare Vertragsverhältnisse können im Reklamationsfall dafür sorgen, dass Anbieter und Plattform sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und der Verbraucher der Leidtragende ist“, so Tatjana Halm.

 

Angebot auf Vermittlungsplattformen oft lückenhaft

 

Wie aussagekräftig die Ergebnisse auf Plattformen sind, hängt davon ab, wie vollständig das gezeigte Angebot ist. Doch nur acht der 28 untersuchten Webseiten stellen ihre tatsächliche Marktabdeckung transparent dar. Verbraucher können dadurch nur selten die Vollständigkeit des Angebots auf den Plattformen nachvollziehen. Das Problem ist vielen Verbrauchern indes gar nicht bewusst: 48 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Umfrage stimmen der Aussage (eher) zu, dass Vermittlungsplattformen einen kompletten Marktüberblick bieten würden.

 

Der Marktwächter Digitale Welt sieht Vermittlungsplattformen als nützliche Helfer für Verbraucher im Angebotsdschungel. Tatjana Halm schränkt jedoch ein: „Aufgrund der Intransparenz ist derzeit nicht sichergestellt, dass Verbraucher auf Vermittlungsplattformen wirklich das für sie beste Angebot finden.“

 

Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband, sagt: „Es muss klar geregelt werden, dass Provisionen, Zahlungen oder geschäftliche Beziehungen zwischen Anbieter und Vermittlungsplattform keinen Einfluss auf die Darstellung der Produkte in der Ergebnisanzeige sowie auf das Ranking haben dürfen: Alle Ergebnisse müssen nach den gleichen Standards dargestellt werden. Und falls Zahlungen von Anbietern an Vermittlungsplattformen erfolgen, muss dies an prominenter Stelle transparent gemacht werden.“

 

Auch die Darstellung der tatsächlichen Marktabdeckung bei Vergleichen auf Vermittlungsplattformen ist verbesserungswürdig: „Anbieter von Online-Vermittlungsplattformen müssen überdies kenntlich machen, welche Anbieter in die Vergleiche einbezogen werden – insbesondere, wenn relevante Anbieter, Tarife oder Vertriebswege nicht von dem Portal erfasst werden“, so Gurkmann.

 

Bundesbürger bevorzugen Beratung in der Bankfiliale

Obwohl das Internet als Informationsquelle zu Finanzprodukten immer wichtiger wird, zieht es die meisten Deutschen in eine Bankfiliale, sobald es konkret um den Abschluss einer Geldanlage geht. Ob Festgeldkonto, Baufinanzierung oder Wertpapier - bei allen Anlageprodukten steht der persönliche Bankberater als "Abschlusskanal" an erster Stelle. Dies ist auch bei jungen, online-affinen Deutschen unter 35 Jahren der Fall, wie die Postbank Digitalstudie 2018 zeigt. Für die Untersuchung wurden über 3.000 Bundesbürgern ab 18 Jahren befragt.

 

Junge Bundesbürger zeigen beim Thema Geldanlage trotz Online-Affinität und großem Informationsangebot im Internet ein starkes Bedürfnis nach persönlicher Beratung. 80 Prozent der 18- bis 34-Jährigen würden eine Bankberatung in Anspruch nehmen, wenn sie sich demnächst über ein Bankprodukt ausführlicher informieren wollen. In der Altersgruppe 35 plus sind dies nur 76 Prozent. Dabei ist nicht etwa mangelndes Wissen über Anlageprodukte der Grund. Sowohl junge als auch ältere Deutsche bescheinigen sich jeweils zu etwa 40 Prozent ein gutes oder sogar sehr gutes Wissen über Anlagethemen. Anders sieht es aus, wenn man die Antworten von Männern und Frauen gegenüberstellt: Während sich mit 51 Prozent eine knappe Mehrheit der Männer als kompetent in Anlagethemen sieht, sind es bei Frauen nur 35 Prozent.

 

Jüngere schätzen persönlichen Austausch besonders

 

"Junge Menschen nutzen das Internet wie selbstverständlich, um sich einen Überblick über ein Thema zu verschaffen, bevorzugen bei wichtigen Entscheidungen aber den direkten Austausch mit fachlich kompetenten Personen - und das mehr noch als ältere Generationen", sagt Thomas Mangel, Chief Digital Officer von der Postbank. Das zeigt sich auch in dem Ergebnis, dass sich 81 Prozent der jungen Deutschen mit Familie oder Freunden über Geldanlageprodukte austauschen, während dies nur 59 Prozent der Älteren tun, denn oft lassen sich im persönlichen Gespräch komplexe und individuelle Fragenstellungen schneller klären als durch Onlinerecherche.

 

Vertrauen in Filialbanken deutlich höher als ins Bankwesen allgemein Ein persönliches Gespräch mit einem Bankberater setzt natürlich Vertrauen voraus. Ihrer Hausbank vertrauen die Bundesbürger laut der Postbank Digitalstudie deutlich mehr als dem deutschen Bankwesen insgesamt. 72 Prozent sprechen ihrem Bankberater hohes oder sehr hohes Vertrauen aus. Auch hier liegen die Werte in der jungen Altersgruppe über dem Durchschnitt. Dem Bankwesen im Allgemeinen vertrauen mit 42 Prozent dagegen weniger als die Hälfte der Bundesbürger.

 

Immobilien als Geldanlage werden beliebter

 

Generell gilt: Bei der Geldanlage sind die Deutschen noch immer konservativ. So besitzen 45 Prozent ein Sparbuch, aber nur rund jeder Fünfte hat Aktien. Fonds besitzen 15 Prozent, weitere fünf Prozent investieren in ETFs. Jeder Fünfte besitzt oder finanziert mindestens eine Immobilie. Damit ist der Anteil der Immobilienbesitzer seit 2017 um drei Prozent gestiegen. Vier Prozent der Deutschen haben außerdem in Luxusgüter wie Oldtimer oder Wein investiert. Auf eine Wertsteigerung spekulieren auch zwei Prozent der Bundesbürger, die direkt in ein Start-up-Unternehmen investiert haben.

 

Interesse an Robo-Advisors noch verhalten

 

Als Alternative zur persönlichen Beratung bieten immer mehr Banken und Fintechs sogenannte Robo-Advisors an, die eine automatisierte Geldanlage ermöglichen. Meist wählt der Anleger eine Risikostrategie und Ziele aus, auf deren Basis der Robo-Advisor das Portfolio zusammenstellt. Der Anteil der Deutschen, die diese Technologie bereits nutzen, ist mit vier Prozent noch sehr niedrig. Weitere acht Prozent können sich immerhin vorstellen, diese Technologie in den nächsten zwölf Monaten auszuprobieren. Ein knappes Drittel ist nicht uninteressiert, plant aber keinen Selbsttest.

 

Verbraucher erhalten unpassende Anlageprodukte – Marktwächteruntersuchung zeigt Missstände in der Finanzberatung

In einer Untersuchung des Marktwächters Finanzen deckt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Missstände in der Finanzberatung auf: 95 Prozent der aktuell unterbreiteten Anlagevorschläge von Banken und Finanzvertrieben passen nicht zum Bedarf der Verbraucher. Empfohlene Produkte sind zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskant. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine Finanzberatung, die im besten Kundeninteresse erfolgen muss. Der Gesetzgeber verlangt von den Bürgern, in Eigeninitiative für ihr Alter vorzusorgen. Viele Finanzprodukte sind jedoch sehr undurchsichtig. Zahlreiche Verbraucher holen daher Rat im Finanzvertrieb ein, auf den sie vertrauen. "Die Marktwächtererkenntnisse zeigen allerdings: Das Vertrauen in die Finanzberatung ist oft nicht gerechtfertigt. Verbraucher können leider nicht davon ausgehen, dass ihnen von Banken und anderen Finanzvertrieben Geldanlagen angeboten werden, die zu ihrem Bedarf passen", fasst Werner Bareis, Teamleiter Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Untersuchungsergebnisse zusammen. In der Untersuchung wurden 3.502 bestehende Anlageprodukte sowie 362 Vertragsangebote bewertet, mit denen Verbraucher in die Beratung der Verbraucherzentralen gekommen waren. Es wurden rund 835 Beratungen der Verbraucherzentralen im Zeitraum November 2014 bis Oktober 2015 bewertet. 95 Prozent der Vertragsangebote waren nicht im besten Kundeninteresse. Sie passten nicht zur individuellen Lebenssituation, den Anlagezielen oder -wünschen der Rat suchenden Verbraucher. Zudem waren diese auch bei ihren bereits abgeschlossenen Verträgen schlecht aufgestellt. Hier gäbe es für etwa jedes zweite Produkt eine bessere, beispielsweise kostengünstigere oder flexiblere Alternative (45 Prozent). Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, stellt aufgrund dieser Ergebnisse fest: "Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten." Mohn fordert auch hinsichtlich des Umsetzungsgesetz zur Finanzmarktrichtlinie (MiFID2): "Produktverkauf und Finanzberatung sind klar zu trennen. Gesetzlich ist eine hohe und verlässliche Qualität in der Finanzberatung sicherzustellen. Finanzberatung muss unmissverständlich im besten Kundeninteresse (Best-Advice) erfolgen sowie einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht unterliegen."

 

Wegweiser Finanzberatung veröffentlicht

Zur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen Überblick verschaffen zu können, hat das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den „Wegweiser-Finanzberatung“ als Broschüre sowie als Internetinformation erstellt. Vor Erwerb von Finanzprodukten ist es unerlässlich, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu den Angeboten in Beziehung zu setzen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf professionellen Rat zurückgreifen.

 

Die Webseite www.wegweiser-finanzberatung.de gibt hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Finanzberatung und zeigt auf, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten, wie sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können und worin sich die verschiedenen Beratertypen vor allem auch in dem Grad ihrer Unabhängigkeit unterscheiden. „Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Das lohnt sich, weil Finanzentscheidungen oft eine große Tragweite haben. Der Wegweiser gibt Hinweise, welche Beratung die richtige ist.

 

Damit werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle transparenter. Das ist auch für eher unbekannte Beratungsangebote, wie die Honorarberatung von Vorteil“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber. Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber regelt dadurch eine weitere Form der Beratung für den Anlagebereich. Das vielfältige Angebot an Finanzberatung ist der Anlass für die Erstellung dieses Wegweisers. Für den Inhalt verantwortlich ist das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff). Das iff ist ein gemeinnütziger Verein, der seit über 25 Jahren im Bereich der Finanzdienstleistungen forscht. Die Verbraucherinteressen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des iff und sind maßgeblich für den „Wegweiser-Finanzberatung“. 

 

Wie viel Provision steckt in einer Geldanlage?

Wer größere Beträge anlegen oder langfristig für das Alter vorsorgen möchte, ist angesichts der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und der Fülle unterschiedlicher Finanzprodukte schnell überfordert. Viele Verbraucher vertrauen daher leichtgläubig den Anlageempfehlungen ihres Finanzberaters. Hier ist Vorsicht geboten: "Denn statt einer bedarfsgerechten Beratung stehen mitunter allein die Provisionsinteressen des Vermittlers im Vordergrund", warnt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer wissen möchte, wie viel Provision durchschnittlich anfällt bei einer Geldanlage in Fondsanteile, Zertifikate oder Rentenversicherungen, kann dies überschlägig mit einem "Provisionsrechner" der Verbraucherzentrale ermitteln. Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen.

Wer sich dagegen individuell und anbieterunabhängig beraten lassen möchte, kann das kostenpflichtige Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen. Die Finanzexperten helfen, eine optimale Vorsorgestrategie zu entwickeln unter Berücksichtigung der persönlichen Anlageziele, Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit. Hierbei spielt auch die Kostenstruktur der Finanzprodukte, wie z. B. Gebühren, Bestands- oder Abschlussprovisionen, eine wichtige Rolle.

 

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe

Ratgeber der Verbraucherzentralen informiert zu Anbietertricks und Beratungsfehlern
 

Viele Milliarden Euro verlieren Verbraucher in Deutschland jährlich durch schlechte Beratung und unseriöse Finanzprodukte. Mehr als die Hälfte aller langfristigen Kapitalanlagen wird vorzeitig beendet. Der jetzt neu erschienene Ratgeber "Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe" informiert über die Tricks der Anbieter und hilft, sich vor schwarzen Schafen zu schützen.

 

Ob Zertifikate, Fonds oder Wertpapiere – der Ratgeber "Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe" zeigt, mit welchen Tricks und Kniffen unbedarften Kunden schwer zu durchschauende Finanzprodukte verkauft werden. Er erläutert, wo sich in den Geschäftsbedingungen für Kreditgeschäfte und Girokonten Stolperfallen verbergen können. Mit Tipps für die sichere Finanzplanung und zur Prüfung von Anlageangeboten gibt das Buch das notwendige Rüstzeug an die Hand, um Finanzprodukte einordnen und bewerten zu können. Empfehlungen rund um alltägliche Bankgeschäfte runden das "Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe" ab.

 

Den Ratgeber "Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe" gibt es zum Abholpreis von 9,90 € in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Für zusätzlich 2,50 € bei Einzelversand, also für insgesamt 12,40 €, kommt er – mit Rechnung – auch ins Haus. www.verbraucher.de

 

Anlagebetrug: Warnsignale beachten - dubiose Angebote erkennen

Historisch niedrige Zinsen und kein Ende in Sicht. Auf der krampfhaften Suche nach höheren Renditen lassen sich Anleger leider immer wieder auf dubiose, vermeintlich lukrative Angebote ein, so der Bankenverband. So sind die erfassten Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsdelikte nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) 2013 gegenüber 2012 um 29 Prozent auf 6.365 gestiegen. Die Dunkelziffer nicht erfasster Fälle dürfte weit höher sein.Um sich zu schützen, sollten Anleger deutliche Warnsignale beachten:

 

Telefonkontakt: Obwohl gesetzlich verboten, knüpfen viele unseriöse Anbieter erste Kundenkontakte per Telefon. Bei solchen Anrufen gilt: Lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein.

Gewinnversprechen: Traumhafte Renditen blenden und verleiten Anleger zu unbedachten Entscheidungen. Eine Orientierungshilfe: Zehnjährige Bundesanleihen rentieren sich aktuell mit etwa ein Prozent. Deutlich höheren Renditegarantien bei ähnlichen Anlageprodukten sind mit äußerster Vorsicht zu begegnen.

 

Provisionsregelungen: Überzogene Provisionsforderungen sprechen dafür, dass der „Anlagespezialist“ eher den eigenen Gewinn als den des Kunden im Sinn hat. Zeigt sich, dass Provisionen verschleiert oder falsch ausgewiesen sind, lassen Sie unbedingt die Finger von der Offerte.

 

Auslandsadressen: Erkundigen Sie sich nach dem Geschäftssitz des Vermittlers. Befindet sich dieser in einem exotischen Land, ist Vorsicht angesagt. Dort können geschädigte Kunden rechtliche Ansprüche oft nur schwer durchsetzen.

 

Zeitdruck: Häufig setzen die schwarzen Schafe des Geldgeschäfts Anleger mit dem Argument unter Druck, nur ein sofortiger Entschluss garantiere Spitzengewinne. Doch die Erfahrung zeigt: Übereilte Entscheidungen werden oft bereut.

 

Folgegeschäfte: Um potenzielle Anleger in Sicherheit zu wiegen, schütten die vermeintlichen Geldprofis aus einem ersten Kontakt mit geringem Kapitaleinsatz stattliche Gewinne aus. Meist wird dem Kunden gleichzeitig ein neues Angebot unterbreitet, allerdings unter Einsatz einer erheblich größeren Anlagesumme. Auch hier gilt: Nicht auf solche Angebote einlassen.

 

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten, rät der Bankenverband.

 

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